Gemeinde Rettenberg

vorzunehmen. 3. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch. TOP 4 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss.
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Dienstag, dem 02.05.2017 in Rettenberg Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 2 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 10.04.2017 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 10.04.2017 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Bernhard Schad Neubau einer Doppelgarage in Hinterberg Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag des Herrn Bernhard Schad, Güldensöllerweg 20, 61350 Bad Homburg, auf Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1198/3, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Die Versiegelung der Zufahrtsflächen etc. ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 2. Die Höhenabnahme des Vorhabens ist, soweit erforderlich, einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorzunehmen. 3. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch.

TOP 4 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Übelhör Andrea und Andreas Ersatzbau eines Feldstadels Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg ist sich bewusst, dass sich das geplante Bauvorhaben bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet.

Nachdem der Gemeinde Rettenberg bekannt ist, dass die Familie Übelhör die landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaftet und somit eine tatsächliche landwirtschaftliche Nutzung des Ersatzbaus vorliegt, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Gemeinde Rettenberg bittet die Genehmigungsbehörde Genehmigungsverfahrens um eine positive Entscheidung.

im

Rahmen

des

TOP 5 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauhof Rettenberg; Ersatzbeschaffung eines Hakenliftanhängers Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg beschließt, den im Bauhof vorhandenen Kipper zu verkaufen. Eine Ersatzbeschaffung erfolgt im Haushaltsjahr 2018. Hier soll möglichst nach einem gebrauchten Hakenliftanhänger und gebrauchten Mulden Ausschau gehalten werden. Die Obergrenze für die Ersatzbeschaffung wird auf 45.000 EUR festgelegt.

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