Gemeinde Rettenberg

10.09.2018 - 4. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch! TOP 8 Anwesend: z.K. Abstimmung: für / gegen - den Beschluss.
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 10.09.2018 in Rettenberg Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: TOP 2 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 06.08.2018 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 06.08.2018 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Altach - Wagneritz Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg ermächtigt den Ersten Bürgermeister Oliver Kunz, bei dessen Verhinderung Zweiter Bürgermeister Thomas Tanzer und den Kämmerer Sven Linse, die notwendigen Aufträge zu erteilen. Das Planungsbüro PBU wird beauftragt, die Ausführungsplanung und Ausschreibung durchzuführen. Baubeginn soll gemäß dem vorgestellten Zeitplan von PBU im Frühjahr 2019 sein.

TOP 4 Anwesend: 15 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Freidorf (Fl.Nr. 906/6, sowie 906/3 Gem. Untermaiselstein) Beschluss: Der Gemeinderat ist mit der Einleitung des beantragten Bauleitplanerfahrens (Fl.Nr. 906/6, sowie 906/3 Gem. Untermaiselstein) einverstanden. Die damit verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen, von dem entsprechend auch ein qualifiziertes Büro zu beauftragen ist. Das Verfahren ist in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rettenberg durchzuführen.

TOP 5 Anwesend: 15 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Ersatzbau der baufälligen Alphütte Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag der Antragstellerin auf Ersatzbau der baufälligen Alphütte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1292, Gemarkung Untermaiselstein das gemeindliche Einvernehmen.

Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Die Privilegierung des Vorhabens muss vorliegen. 2. Die Höhenabnahme ist vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann.

TOP 6 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und Einbau von zwei Dachgauben Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und Einbau von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1764, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen.

Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Vorhaben ist bereits fachgerecht an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen. Soweit im Zusammenhang mit der Baumaßnahme eine Flächenveränderung entsteht, wird diesbezüglich die Beitragspflicht von Seiten der Gemeinde Rettenberg neu überprüft, ggf. neu veranlagt und vom Antragsteller entsprechend erhoben. 2. Das Oberflächenwasser/ Drainagewasser etc. fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßenund Wegegrund abgeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind vier Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet.) 4. Die Höhenabnahme ist, soweit erforderlich, einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrenschaft vorzunehmen.

TOP 7 Anwesend: 15 Abstimmung: 14 für / … gegen - den Beschluss Bauantrag Neubau eines Stadels für die Stromversorgung in Kranzegg Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag der Antragstellerin, vertreten durch die Geschäftsführung, auf Neubau eines Stadels für die Stromversorgung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1851/9, 1851/10 Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 2. Die Höhenabnahme ist vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 3. Die Gemeinde stimmt der Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 1851/1, Gem. Rettenberg zu. 4. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 8 Anwesend: z.K. Abstimmung:

für /

gegen - den Beschluss

Bauantrag Büro-Anbau, Schleppgaupen-Neubau Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits auf dem Verwaltungswege erteilt. Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

TOP 9 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Wahlhelferentschädigung für die Landtags-, und Bezirkswahlen am 14.10.2018 Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg legt das Erfrischungsgeld für die Vorsitzenden in Höhe von 50,- Euro, für die übrigen Mitglieder in Höhe von 40,- Euro fest. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird für den ganztägigen Wahldienst wie in der Vergangenheit ein Tag Sonderurlaub, für die Tätigkeit im Rahmen der Briefwahl ein halber Tag Sonderurlaub gewährt.

TOP 10 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bestellung von Frau Claudia Müller zur Standesbeamtin der Gemeinde Rettenberg sowie zur stellvertretenden Standesamtsleitung Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg stimmt der Bestellung von Frau Claudia Müller zur Standesbeamtin sowie zugleich zur stellvertretenden Standesamtsleitung im Standesamtsbezirk Rettenberg mit sofortiger Wirkung zu.

TOP 11 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden Beschaffung einer Kehrmaschine sowie eines Gerätes zur Wildkrautbekämpfung Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg stimmt der Vereinbarung mit den Gemeinden Sulzberg und OyMittelberg zu. Herrn Ersten Bürgermeister Oliver Kunz bei Verhinderung Herrn Zweiten Bürgermeister Thomas Tanzer wird beauftragt alle notwendigen Rechtshandlungen und Erklärungen abzugeben.

TOP 12 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Benutzungsordnung der Gemeinde Rettenberg für die Kindertagesstätten Rettenberg und Untermaiselstein Änderung § 8; Mindestbuchungszeit, Betreuungsvertrag Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg stimmt der Änderung der Benutzungsordnung der Gemeinde Rettenberg für die Kindertagesstätten Rettenberg und Untermaiselstein zu. Die Änderung tritt am 01.10.2018 in Kraft.