Gemeinde Rettenberg

26.11.2018 - TOP 5 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss ... Kanal- und Wasserleitungssanierung im Bereich Bichelweg (im ...
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 26.11.2018 in Rettenberg Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: TOP 2 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 12.11.2018 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 12.11.2018 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Forst- und Rückewegebaumaßnahmen; Übernahme der Bauträgerschaft durch die Gemeinde Rettenberg Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg beschließt, die Bauträgerschaft für folgende Maßnahmen 1. Hinterberg-Brackenberg: Forstweg mit Rückeweg 2. Moosweg: Grundinstandsetzung Weg und 2 Rückewege 3. Herzlesstein: ein Teil der Wege im Bereich Burger Wald zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 558.000,00 EUR zu übernehmen. Erster Bürgermeister Oliver Kunz, bei dessen Verhinderung Zweiter Bürgermeister Thomas Tanzer werden ermächtigt, alle in Zusammenhang erforderlichen Anträge zu stellen und Handlungen vorzunehmen.

TOP 4 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Neubau Gemeindeverbindungsstraße Altach – Wagneritz; Auftragsvergabe Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg erteilt der Fa. Heinz Heer GmbH, Pfronten den Auftrag zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Altach – Wagneritz zum abgegebenen Angebotspreis von 592.090,56 EUR. Erster Bürgermeister Oliver Kunz, bei dessen Verhinderung Zweiter Bürgermeister Thomas Tanzer werden ermächtigt alle rechtsverbindlichen Erklärungen und Handlungen im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme abzugeben/vorzunehmen.

TOP 5 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Dorferneuerung Rettenberg und Kanalsanierung Rettenberg; Auftragsvergaben Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg ermächtigt Ersten Bürgermeister Oliver Kunz, bei dessen Abwesenheit Zweiten Bürgermeister Thomas Tanzer rechtsverbindlich alle Erklärungen abzugeben und Aufträge zu erteilen die mit den Projekten 1. Dorferneuerung Rettenberg im Bereich Bichelweg 2. Kanal- und Wasserleitungssanierung im Bereich Bichelweg (im Zusammenhang mit der dortigen Dorferneuerung) im Zusammenhang stehen. Dem Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung, welche auf die Vergabe der Aufträge erfolgt, zu berichten.

TOP 7 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Geschwindigkeitsbegrenzung Rettenberg Ort Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg befürwortet nachhaltig eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der gesamten Ortsdurchfahrt auf Tempo 30. Zumindest als Versuchsphase wäre zusätzlich ein Tempolimit für einen Teil der Ortsdurchfahrt (von Süden kommend beginnend im Einmündungsbereich der Bergstraße in die St. 2007 und von Norden kommend beginnend ab der Linksabbiegespur in den Lärchenweg) vorstellbar. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberallgäu wird gebeten, eine entsprechende Anordnung zu treffen. Die Abstimmung für den Grundsatzbeschluss „Der Gemeinderat Rettenberg befürwortet nachhaltig eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der gesamten Ortsdurchfahrt auf Tempo 30.“ ist wie folgt ausgefallen: Anwesend: 13 Abstimmung: 8 für / 5 gegen den Beschluss

TOP 8 Anwesend: 13 Abstimmung: 11 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Daniel und Christine Mayr Neubau eines Einfamilienhauses mit Gewerbeeinheit und Garage in Weiher Beschluss: Der Gemeinderat beschließt zum Bauantrag von Daniel und Christine Mayr auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Gewerbeeinheit und Garage in Weiher, auf dem Grundstück Fl.Nr. 290, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Die „Außenbereichssatzung Weiher“ muss auf Kosten des Antragstellers erweitert werden. 2. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Der Anschlusspunkt ist

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noch mit dem gemeindlichen Wasserwart abzustimmen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern, bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal erfolgen. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für das Vorhaben sind fünf Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). Die Höhenabnahme des Vorhabens ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und dem Landratsamt Oberallgäu, sowie der Bauherrenschaft vorzunehmen. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht hier kein Rechtsanspruch.

TOP 9 Anwesend: 13 Abstimmung: 10 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Michael Neß Neubau einer Heutenne in Humbach Beschluss: Der Gemeinderat beschließt zum Bauantrag von Herr Michael Neß, Humbach 2, 87549 Rettenberg auf Neubau einer Heutenne, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1281/1 Gemarkung Untermaiselstein das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Die Privilegierung des Vorhabens muss vorliegen. 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern. 3. Versiegelungen der Zufahrts-/Freiflächen sind auf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken. 4. Die Höhenabnahme ist vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 5. Vor Baubeginn ist vom Antragsteller mit dem gemeindlichen Wasserwart die Verlegung, der im Baufeld befindlichen Wasserleitung, abzustimmen. Eine Überbauung der Wasserleitung ist nicht zulässig.

TOP 10 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Bauvoranfrage Umbau bzw. Ausbau des Carports Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Bauvoranfrage des Antragstellers auf Umbau bzw. Ausbau des Carports zu einer seniorengerechten Wohnung samt angrenzendem Appartement auf dem Grundstück Fl.Nr. 554/15, Gemarkung Rettenberg zur Kenntnis und stellt grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Entstehen der Beitragspflicht der Herstellungsbeitrag für die

öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation von Seiten der Gemeinde Rettenberg veranlagt wird. 2. Soweit im Zuge der Baumaßnahme Veränderungen an der Gebäudekubatur/ Freifläche entstehen, ist das damit einhergehende Oberflächenwasser/ Drainagewasser etc. fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens vier zusätzliche Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Gemeinde Rettenberg hält weitere Auflagen und Bedingungen bei der endgültigen Antragsstellung vor.

TOP 11 Anwesend: 13 Abstimmung: 4 für / 9 gegen - den Beschluss Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg erteilt dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 47/1, Gemarkung Vorderburg das gemeindliche Einvernehmen nicht. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. In diesem Zusammenhang wird die Beitragspflicht (Herstellungsbeitrag Wasser/Kanal) von Seiten der Gemeinde Rettenberg veranlagt und vom Antragsteller entsprechend erhoben.Das Oberflächenwasser/ Drainagewasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 2. Für das Vorhaben mindestens 2 Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 3. Die Höhenabnahme ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrenschaft vorzunehmen. 4. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch 5. Seitens des Antragsstellers ist auf eigene Kosten die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes durchzuführen. 6. Die erforderlichen Abstandsflächen zur Kreisstraße sind mit der Kreistiefbauverwaltung abzustimmen. Aus dem Gremium geht folgender Auftrag hervor: Die Höhe, Kubatur und die Optik ist von der Bauherrenschaft zu überdenken.

TOP 12 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Bauhof Rettenberg; Beschaffung eines Baggers für Friedhofs- und Bauhofsarbeiten Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb des Baggers Yanmar Vio 33-6 zum Preis von 64.132,00 EUR zu. Der erste Bürgermeister Oliver Kunz, in Abwesenheit der zweite Bürgermeister Thomas Tanzer wird bevollmächtigt, hierzu sämtliche erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. Rechtshandlungen vorzunehmen.