Gemeinde Rettenberg

15.02.2016 - Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche ... mit den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung über eine ...
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Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 15.02.2016 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 23.25 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Dengel Michael Göhl Bernhard Herb Dietmar Herlein Barbara Holzer Stefan Honold Gerhard Herz Josef Herz Raimund Mägdefrau Tobias Neß Michael Roth Peter Schweiger Sylvester Vogel Florian Weizenegger Christian

Der Vorsitzende stellt einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend: Hermann Hartmann Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 16.02.2016

Tagesordnung (Seite 1 – 5) öffentlich: 1. Bekanntgaben 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 18.01.2016 3. Entscheidung zur Listennachfolge für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Stefan Köberle mit Vereidigung des Listennachfolgers der CSU, Herrn Florian Vogel 4. Straßenbaumaßnahme; Sachstandsbericht zum Ausbau der GVS St 2007 – Wagneritz 5. Bauantrag Florian Kehr Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Untermaiselstein 6. Bauantrag Günther Schwarz, Rettenberg Nutzungsänderung – Umbau des Obergeschosses von zwei Ferienwohnungen in sonstige Wohnungen 7. Bauantrag Susanne und Richard Wolf Anbau an das bestehende Einfamilienhaus in Vorderburg 8. Kauf von Drucker und Kopierer durch die Firma Osterhammer 9. Verschiedenes a) Sanierung der Straße „Kirchbichl“ b) Pflasterung Kurgarten

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 2 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 18.01.2016 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 18.01.2016 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 16 Abstimmung: s.u. für / 8 gegen - den Beschluss Entscheidung zur Listennachfolge für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Stefan Köberle mit Vereidigung des Listennachfolgers der CSU, Herrn Florian Vogel Beschluss: 1. Der Gemeinderat Rettenberg stellt die Niederlegung von Herrn Stefan Köberle fest 2. Herr Florian Vogel wird als Listennachfolger der CSU bestimmt

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16/0

Nachdem Herr Florian Vogel bereits bei der Sitzung anwesend ist, wird dieser vom Vorsitzenden vereidigt. Herr Vogel ist damit Mitglied des Gemeinderates Rettenberg und nimmt in dieser Eigenschaft am weiteren Sitzungsverlauf teil.

TOP 5 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Florian Kehr Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Untermaiselstein Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag von Herrn Florian Kehr auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/44, Gemarkung Untermaiselstein, welches im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt worden ist, das Prüfungsrecht nicht ausgeübt wird. Unabhängig von der Anwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ist folgendes zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme ist unabhängig vom Freistellungsverfahren „zwingend“ vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich

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zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 5. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

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TOP 6 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Günther Schwarz, Rettenberg Nutzungsänderung – Umbau des Obergeschosses von zwei Ferienwohnungen in sonstige Wohnungen Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Günter Schwarz, Sterkliserweg 9, 87549 Rettenberg, auf Nutzungsänderung zum Umbau des Obergeschosses von zwei Ferienwohnungen in zwei sonstige Wohnungen, Grundstück Fl.Nr. 1985, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 7 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Susanne und Richard Wolf Anbau an das bestehende Einfamilienhaus in Vorderburg Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von den Eheleuten Susanne und Richard Wolf auf Anbau an das bestehende Einfamilienhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 397/1, Gemarkung Vorderburg, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 6. Der erforderlichen Abstandsflächenübernahme ist vom betroffenen Grundstücksbesitzer der Fl. Nr. 397 Gemarkung Vorderburg zu zustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Abstandsflächenübernahme auf eine potentielle Erschließungsstraße erfolgt und damit eine Beeinträchtigung darstellen kann. 7. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben. 8. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 9. Für das Vorhaben sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 10. Die Höhenabnahme ist vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 11. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

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TOP 8 Anwesend: 17 Abstimmung: 16 für / 1 gegen - den Beschluss Kauf von Drucker und Kopierer durch die Firma Osterhammer Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Auftragsvergabe an die Firma Osterhammer zum Kauf von 14 Druckern und 1 Faxgerät zum Bruttogesamtpreis von 10.496,99 Euro sowie dem Kauf von 2 Kopierern zum Gesamtpreis von 16.576,70 Euro sowie dem Abschluss eines Wartungsvertrages, inklusiver Verbrauchsgebühren von mtl. 355,21 EUR zu. Aufgrund der entstanden Gemeinderatsdiskussion, wird mit der Firma Osterhammer, sowie mit den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung über eine entsprechende Reduzierung der Drucker gesprochen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung tagt der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung weiter.

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