Gemeinde Rettenberg

Mägdefrau Tobias. Neß Michael ... Bauantrag Hubert Müller. Errichtung .... Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag des Hubert Müller, Sonthofener Str. 23, 87549.
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, dem 04.07.2016 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 21.15 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Dengel Michael Göhl Bernhard Herb Dietmar Herlein Barbara Herz Josef Herz Raimund (Anwesend ab TOP 3 – ö) Holzer Stefan Honold Gerhard Mägdefrau Tobias Neß Michael Roth Peter Schweiger Sylvester Vogel Florian Weizenegger Christian

Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend: Fr. Krull (Allgäuer AZ), Hr. Uhlemayr, Fr. Kleinheinz, Hr. Kleinheinz, Fr. Bader, Hr. Dr. Grath Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 05.07.2016

Tagesordnung (Seite 1 – 7) öffentlich: 1. Bekanntgabe 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 13.06.2016 3. Bauantrag Sozial-Wirtschafts-Werk des Landkreises Oberallgäu Nutzungsänderung von einer Gästepension in eine Unterkunft für Asylbewerber 4. Bauleitplanverfahren „Am Scheibele“ a) 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Am Scheibele“, Kranzegg Beschlussmäßige Behandlung der Anregungen/Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/sonstiger Träger öffentlicher Belange Satzungsbeschluss b) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der 2. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Scheibele“ Feststellungsbeschluss 5. Bauantrag Uhlemayr Robert Anbau und Einbau eines Wiederkehrs im bestehenden Anwesen 6. Bauantrag Göhl Handel und Vertrieb e.K., Inh.: Bernhard Göhl TEKTUR zum genehmigten Bauantrag: Erweiterung der best. Brauerei und des Gewerbebetriebes und Neubau einer Betriebsleiterwohnung in Kranzegg 7. Bauantrag Hubert Müller Errichtung von 3 Garagen und einer Ferienwohnung in Kranzegg 8. Verschiedenes; a) Bauantrag Manfred Fischer TEKTUR zum Bauantrag Neubau einer Einzelgarage b) Absicherung der Bushaltestellen Rettenberg + Altach

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 2 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 13.06.2016 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 13.06.2016 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 17 Abstimmung: 15 für / 2 gegen - den Beschluss Bauantrag Sozial-Wirtschafts-Werk des Landkreises Oberallgäu Nutzungsänderung von einer Gästepension in eine Unterkunft für Asylbewerber Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag Sozial-Wirtschafts-Werk des Landkreises Oberallgäu, Grüntenstraße 43a, 87527 Sonthofen auf Nutzungsänderung von einer Gästepension in eine Unterkunft für Asylbewerber auf dem Grundstück Fl.Nr. 63/5, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Vorhaben ist bereits fachgerecht an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung angeschlossen. Soweit im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung eine Flächenveränderung entsteht, wird diesbezüglich die Beitragspflicht von Seiten der Gemeinde Rettenberg neu überprüft, ggf. neu veranlagt und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben. 2. Soweit Veränderungen an der Gebäudekubatur/Freifläche entstehen, ist das damit einhergehende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind ein Stellplatz je 30 Betten, mindestens jedoch 3 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). Die Gemeinde Rettenberg regt mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten und die konkrete Art der Nutzung an, möglichst mehr Stellplätze (im Idealfall bis zu 10) zu schaffen: das Objekt liegt in einer Kurve an der Staatsstraße, so dass es sowohl im Hinblick auf die Vermeidung möglicher Gefährdungssituationen, aber auch den, durch die avisierte Nutzung voraussichtlich aufkommenden Bedarf an Stellplätzen angemessen erscheint, eine möglichst hohe Anzahl an Abstellmöglichkeiten zu schaffen.

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TOP 4 Anwesend: 17 Abstimmung: s.u. für / = gegen - den Beschluss Bauleitplanverfahren „Am Scheibele“ a) 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Am Scheibele“, Kranzegg Beschlussmäßige Behandlung der Anregungen/Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/sonstiger Träger öffentlicher Belange Satzungsbeschluss 17/0 b) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der 2. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Scheibele“ Feststellungsbeschluss 17/0 a) 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Am Scheibele“, Kranzegg Beschlussmäßige Behandlung der Anregungen/Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/sonstiger Träger öffentlicher Belange Satzungsbeschluss 17/0 Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Rettenberg macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.03.2016 zu Eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 12.05.2016. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Ergänzungen und Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Die 2. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Scheibele" in der Fassung vom 12.05.2016 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. b) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der 2. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Scheibele“ Feststellungsbeschluss 17/0 Beschluss: 1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rettenberg macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.03.2016 zu Eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 12.05.2016. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Scheibele" in der Fassung vom 12.05.2016 wird festgestellt.

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TOP 5 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Uhlemayr Robert Anbau und Einbau eines Wiederkehrs im bestehenden Anwesen Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Robert Uhlemayr, Bommen 11, 87549 Rettenberg auf Anbau und Einbau eines Wiederkehrs am bestehenden Anwesen „Bommen 11“ Grundstück Fl.Nr. 1541/3, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten der Bauherrnschaft an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben. 2. Die Frage der fachgerechten Ableitung des Schmutzwassers ist mit der Abteilung Wasserrecht vom Landratsamt Oberallgäu von der Bauherrnschaft direkt abzuklären. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung nicht möglich ist und auch durch die Einvernehmens-erteilung nicht begründet werden kann! 3. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 4. Für das Anwesen (Einfamilienhaus) sind insgesamt 2 Stellplätze vorzuhalten. Garagenstellplätze werden darauf angerechnet. 5. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch.

TOP 6 Anwesend: 17 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Göhl Handel und Vertrieb e.K., Inh.: Bernhard Göhl TEKTUR zum genehmigten Bauantrag: Erweiterung der best. Brauerei und des Gewerbebetriebes und Neubau einer Betriebsleiterwohnung in Kranzegg Beschluss: Der Gemeinderat erteilt der Tektur zum Bauantrag des Bernhard Göhl, Inhaber der Göhl Handel und Vertrieb e.K. auf Erweiterung der bestehenden Brauerei und des Gewerbebetriebes sowie dem Neubau einer Betriebsleiterwohnung in Kranzegg auf den Fl.Nr. 469/4, 489/1 und 470 Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Die Wasserversorgung ist mittels eigenem Brunnen vorzunehmen. Sollte die Qualität und/oder Quantität der Privatwasserversorgung nicht ausreichend sein, wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass der Bauherr auf eigene Kosten den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (angrenzend Hochbehälter Kranzegg) vorzunehmen hat. Ein Anschluss ist dann mittels Antrag des Bauherrn und Abschluss der gängigen Sondervereinbarung zu begründen. 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden.

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3.

4. 5. 6. 7.

Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken, damit die Versickerungsfähigkeit gewährleistet bleibt. Zur Abwasserbeseitigung des Schmutzwassers ist mangels Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation in Abstimmung mit dem Landratsamt Oberallgäu, Wasserrecht, die bestehende Kleinkläranlage von Seiten der Bauherrnschaft nachzurüsten. Hingewiesen wird, dass Vorfluter direkt vor Ort vorhanden sind. Für das Vorhaben sind mindestens 5 zusätzliche Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). Die Höhenabnahme des Vorhabens ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und dem Landratsamt Oberallgäu, sowie der Bauherrnschaft vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht und auch nicht durch die Einvernehmenserteilung begründet werden kann. Bei vorgesehenen Anböschungen ist im Falle des Mauerbaus darauf zu achten, dass die Mauer aus ortsüblichen Natursteinen ausgeführt wird (Grüntenstein oder Nagelfluh).

TOP 7 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Hubert Müller Errichtung von 3 Garagen und einer Ferienwohnung in Kranzegg Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag des Hubert Müller, Sonthofener Str. 23, 87549 Rettenberg, auf Errichtung einer 3fach Garage mit einer darüber liegenden Ferienwohnung auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2346, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Seitens der Fachbehörden muss eine positive Stellungnahme abgegeben werden, insbesondere zum Einfügen in das Landschaftsbild und der ggf. notwendig werdenden Ausgleichspflanzungen. 2. Die Höhenabnahme ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und der Bauaufsichtsbehörde vorzunehmen. 3. Das Vorhaben ist fachgerecht an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und Entwässerungsanlage auf Kosten des Antragstellers anzuschließen. Mit dem Entstehen der Beitragspflicht wird die Beitragsveranlagung seitens der Gemeinde Rettenberg vorgenommen. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben werden. 4. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern. Eine Ableitung auf öffentlichen Straßen- und Wegegrund ist nicht zulässig. Bei Ableitung in einen Vorfluter ist zu beachten, dass geeignete Rückhalteeinrichtungen geschaffen werden müssen, um eine Abflussverschärfung zu vermeiden. 5. Die Versiegelung ist auf das unumgängliche Mindestmaß zu begrenzen, damit die Versickerungsfähigkeit gewährleistet bleibt. 6. Für das Vorhaben ist mindestens ein Stellplatz nachzuweisen. Garagenstellplätze werden darauf angerechnet. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht und auch nicht durch die Einvernehmenserteilung begründet werden kann.

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TOP 8 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Verschiedenes; a) Bauantrag Manfred Fischer TEKTUR zum Bauantrag Neubau einer Einzelgarage b) Absicherung der Bushaltestellen Rettenberg + Altach a) Bauantrag Manfred Fischer TEKTUR zum Bauantrag Neubau einer Einzelgarage Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Tekturantrag von Herrn Manfred Fischer, La Frenaye Weg 2, 87549 Rettenberg auf Neubau einer Einzelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 981/41, Gemarkung Untermaiselstein das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 2. Die Höhenabnahme ist vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 3. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch! 4. Das Einvernehmen wird erteilt zu Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB.

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