Gemeinde Rettenberg

05.02.2018 - TOP 3 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen – den Beschluss. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 15.01.2018.
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Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 05.02.2018 in Rettenberg Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 11.12.2017 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 11.12.2017 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 15.01.2018 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 15.01.2018 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 4 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Einbeziehungssatzung "Liftweg-Kranzegg" Der Gemeinderat der Gemeinde Rettenberg macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 18.09.2017 zu Eigen. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeut-lichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 24.01.2018 Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. Die Einbeziehungssatzung "Liftweg-Kranzegg" in der Fassung vom 24.01.2018 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

TOP 6 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Thoma Anbau an Milchviehlaufstall

Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag des Herrn Thoma auf Anbau an den Milchviehlaufstall auf dem Grundstück Fl.Nr. 1730, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Der Bauherr verfügt über Eigenwasser. Das Abwasser wird bei der Abwassergemeinschaft Kalchenbach – EIGENKANALISATION eingeleitet. 2. Da das Anwesen vorsorglich auf freiwilliger Basis an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen ist, wird, soweit im Zusammenhang mit der Baumaßnahme eine Flächenveränderung entsteht, diesbezüglich die Beitragspflicht von Seiten der Gemeinde Rettenberg neu überprüft, ggf. neu veranlagt und vom Antragsteller entsprechend erhoben. 3. Das einhergehende Oberflächenwasser/Drainagewasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 4. Die Höhenabnahme ist, soweit erforderlich, einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrenschaft vorzunehmen.

TOP 7 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Jachmanovsky Neubau eines Carport Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Die Verwaltung muss mit Herrn Jachmanovsky in Kontakt treten und prüfen, ob der Carport nach hinten verlegt oder ob die Grenzbebauung durch den Wegriss des Gartenhauses eingehalten werden kann.

TOP 8 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Jäger Neubau Einfamilienhaus mit Garage Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag des Herrn Jäger auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1218/30, Gemarkung Vorderburg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen

Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme ist, soweit erforderlich, einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrenschaft vorzunehmen.