Gemeinde Rettenberg

01.09.2015 - d) Beschaffungen und Darlehen. 4. ... Kreditaufnahmen, sowie Umschuldungen und die Neufestsetzung der Zinssätze bei. Ablauf der ...
200KB Größe 131 Downloads 345 Ansichten
Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift

über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 09.02.2015 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 22.30 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Dengel Michael Herb Dietmar Herlein Barbara Herz Josef Herz Raimund Holzer Stefan Honold Gerhard Köberle Stefan Mägdefrau Tobias Neß Michael Roth Peter Weizenegger Christian Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Göhl Bernhard Schweiger Sylvester Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend: Vertreter Allgäuer AZ: Klaus Kiesel (bis TOP 6-ö), Karl Übele, Johannes Übele, Mirco Voss, Helmut Endras, Anton Birker, Hilar Birker Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 20.01.2015

Tagesordnung (Seite 1 – 7) öffentlich:

1. Bekanntgaben 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 19.01.2015 3. Erlass der Haushaltssatzung 2015 a) Satzungsbeschluss samt Anlagen b) Stellenpläne c) Finanz- und Investitionsplan 2016-2018 d) Beschaffungen und Darlehen 4. Neuerlass der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages 5. Gebühren-/Beitragsanpassungen Erhöhung der Kindergartengebühren 6. Feuerwehrgeräteausstattung; Ersatzbeschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen für die Wehren Untermaiselstein und Rettenberg 7. Bauantrag Johannes Übele Anbau einer Einliegerwohnung in Wagneritz 8. Bauantrag Ludwig Maul Ersatzbau für Tenne in Emmereis 9. Bauleitplanung Nachbargemeinde Beteiligung durch die Stadt Immenstadt am Bauleitplanverfahren für das Gewerbegebiet „Seifen-West“ 10. Verschiedenes a) Bauvoranfrage Geisegger Neubau Wohnhaus in Rettenberg

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

2

TOP 2 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 19.01.2015 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 19.01.2015 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 15 Abstimmung: s.u. für / … gegen - den Beschluss Erlass der Haushaltssatzung 2015 a) Satzungsbeschluss samt Anlagen b) Stellenpläne c) Finanz- und Investitionsplan 2016-2018 d) Beschaffungen und Darlehen Zu a) Satzungsbeschluss samt Anlagen

15/0

Beschluss: Haushaltssatzung der Gemeinde Rettenberg - Landkreis Oberallgäu für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Rettenberg folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab.

7.702.700,00 Euro 2.041.450,00 Euro §2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 343.750,00 Euro festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 675.000,00 Euro festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

3

1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) b) für die Grundstücke (B)

420 v. H. 400 v. H.

2. Gewerbesteuer

380 v. H. §5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.000.000,00 Euro §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Anlagen zum Haushaltsplan 2015 Zu b) Stellenpläne

15/0

Beschluss: Als Anlage zum Haushaltsplan 2015 wurden die Stellenpläne für die Beamten und Beschäftigten vorgetragen. Der Gemeinderat nimmt diese zur Kenntnis und erteilt die Zustimmung. Zu c) Finanz- und Investitionsplan 2016 – 2018

15/0

Beschluss: Dem vorgelegten Finanz- und Investitionsplan wird zugestimmt. Zu d) Beschaffungen und Darlehen

15/0

Beschluss: Zum Vollzug des Haushaltsplanes (Beschaffungen und Darlehen) ergeht folgender Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Beschaffungen zu vergeben. In der Regel sind Vergleichsangebote einzuholen. Dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter ist der Zuschlag zu erteilen. 2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die im jeweiligen Haushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen, sowie Umschuldungen und die Neufestsetzung der Zinssätze bei Ablauf der Zinsbindung zu den Konditionen des wirtschaftlich günstigsten Bieters zu tätigen.

4

TOP 4 Anwesend: 15 Abstimmung: 14 für / 1 gegen - den Beschluss Neuerlass der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Rettenberg Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg stimmt dem Neuerlass der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der heutigen Fassung zu. Die Satzung tritt zum 01.04.2015 in Kraft. Die Satzung ist diesem Beschluss beigeheftet.

TOP 5 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Gebühren-/Beitragsanpassungen Erhöhung der Kindergartengebühren Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg stimmt der Erhöhung der Kindergartengebühren und der damit verbundenen Änderung der Benutzungsordnung der Gemeinde Rettenberg für die gemeindlichen Kindergärten in Kranzegg und Untermaiselstein zum 01.09.2015 zu. Die Benutzungsordnung ist dem Beschluss beigeheftet.

TOP 7 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Johannes Übele Anbau einer Einliegerwohnung in Wagneritz Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von Herrn Johannes Übele auf Anbau einer Einliegerwohnung und Bestandssanierung am bestehenden Anwesen „Wagneritz 36“, Grundstück Fl.Nr. 640, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen. 1. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern, bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten. Eine Ableitung auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund ist nicht zulässig, ebenso wenig darf eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal erfolgen. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Im Übrigen sind die Anschlussbedingungen der privaten Wasser-/Abwassergemeinschaft Wagneritz zu beachten. Der Antragsteller hat dies eigenverantwortlich zu klären! 2. Für das Vorhaben sind zwei zusätzliche Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen. Garagenstellplätze werden darauf angerechnet. 3. Die Höhenabnahme des Vorhabens ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und dem Landratsamt Oberallgäu, sowie der Bauherrnschaft vorzunehmen. 4. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Schnee von den Parkflächen/Zufahrten auf eigenem Grund gelagert werden kann. Dabei ist auch auf die Versickerung des Schmelzwassers zu achten, bzw. auf die Einleitung in den Regenwasserkanal.

5

TOP 8 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Ludwig Maul Ersatzbau für Tenne in Emmereis Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag von Herrn Ludwig Maul auf Ersatzbau für die bestehende Tenne am Bestandsgebäude „Emmereis 7“, Grundstück Fl.Nr. 1347/1, Gemarkung Vorderburg, zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Die Höhenabnahme ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und der Bauaufsichtsbehörde vorzunehmen. 2. Soweit das Vorhaben an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden soll, ist dies auf Kosten des Antragstellers nach vorheriger Antragstellung bei der Gemeinde Rettenberg vorzunehmen. Die Beitragsveranlagung wird in diesem Falle nach dem Entstehen seitens der Gemeinde Rettenberg vorgenommen. Die voraussichtlich zu erwartende Beitragshöhe kann nach der Baugenehmigungs-erteilung im Haupt/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden, soweit ein Anschluss seitens des Bauherrn angedacht ist. 3. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern. Eine Ableitung auf öffentlichen Straßen- und Wegegrund ist nicht zulässig, ebenso wenig eine Einleitung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal! Bei Ableitung in einen Vorfluter ist zu beachten, dass geeignete Rückhalteeinrichtungen geschaffen werden müssen, um eine Abflussverschärfung zu vermeiden. 4. Die Versiegelung ist auf das unumgängliche Mindestmaß zu begrenzen, damit die Versickerungsfähigkeit gewährleistet bleibt. 5. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht und auch nicht durch die Einvernehmenserteilung begründet werden kann.

TOP 9 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauleitplanung Nachbargemeinde Beteiligung durch die Stadt Immenstadt am Bauleitplanverfahren für das Gewerbegebiet „Seifen-West“ Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die bauleitplanerischen Maßnahmen der Stadt Immenstadt, Marienplatz 3-4, 87509 Immenstadt, zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Seifen-West“, zur Kenntnis. Anregungen werden keine abgegeben.

6

TOP 10 Anwesend: 15 Abstimmung: s.u. für /

gegen - den Beschluss

Verschiedens a) Bauvoranfrage Geisegger Neubau Wohnhaus in Rettenberg Beschluss:

15:/0

Der Gemeinderat berät eingehend über das Vorhaben und stellt folgendes fest: 1. Zur angefragten Baugrenzenüberschreitung der Garage wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung in Aussicht gestellt. 2. Zur Dachformabweichung „Pultdach“ anstelle „Satteldach“ wurde „KEINE“ Befreiung in Aussicht gestellt! D.h. das Vorhaben ist mit einem Satteldach zu planen und auszuführen. 3. Der Gemeinderat behält sich vor im Zuge der Bauantragstellung weitere Auflagen und Bedingungen zu verlangen.

7