Gemeinde Rettenberg

Verschmutzungen zu reinigen. TOP 6 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen ... kanal eingeleitet werden. 3. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht ...
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift

über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 04.05.2015 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 23.05 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Dengel Michael Göhl Bernhard Herb Dietmar Herz Josef Herz Raimund Holzer Stefan Honold Gerhard Köberle Stefan Mägdefrau Tobias Neß Michael Roth Peter Schweiger Sylvester Weizenegger Christian Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Herlein Barbara Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend: Hilar Birker, Hanne und Joachim Götzfried, Helmut und Monika Clausnitzer, Matthias und Andrea Götzfried, Herr Hagenmüller Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 05.05.2015

Tagesordnung (Seite 1 – 8) öffentlich:

1. Bekanntgaben a) Personelles Persönliche Vorstellung des neuen Bauhofleiters b) Termine Bürgerversammlungen 2015 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 13.04.2015 3. Bauantrag Stefan Köberle Erweiterung des Wohnhauses in Wagneritz 4. Bauantrag Philip Tannheimer Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses in Altach 5. Antrag Privatbrauerei Zötler GmbH Ablagerung des Aushubs aus der Baumaßnahme Lagerhallenerweiterung in Rettenberg nähe Brauhaussiedlung 6. Bauantrag Lothar Köberle Erweiterung des bestehenden Stallgebäudes in Wagneritz 7. Bauantrag Peter-Ludwig Soyer Umbau Dachgeschoss mit Gaube, sowie Änderungen im Erdgeschoss und Obergeschoss im Gebäudebestand in Reichen 8. Bauantrag Olaf und Susanne Flemming Sanierung des Dachgeschosses mit Neubau eines Wiederkehrs und Einbau eines Treppenhauses im Gebäudebestand in Bellen 9. Bauantrag Johanna Mitchell Dachgeschossausbau mit Einbau einer Gaupe im Gebäudebestand in Vorderburg 10. Bauantrag Sonja Maria Bader Neubau von Hanggaragen in Kranzegg 11. Spielplatz Hasengarten Vorstellung des Erweiterungskonzepts 12. Wasserleitungsbau – Bericht zum Leitungsneubau von Altach Richtung Bichel 13. Antrag Familie Götzfried Rettenberg Eindämmung Immissionsthematik Minigolfanlage Rettenberg 14. Brandschutz Bestellung von Atemschutz-Schutzkleidung Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 2 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 13.04.2015 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 13.04.2015 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Stefan Köberle Erweiterung des Wohnhauses in Wagneritz Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von Herrn Stefan Köberle auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses „Wagneritz 38“, Grundstück Fl.Nr. 664/1, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen. Zu beachten sind folgende Auflagen und Bedingungen: 1. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 2. Die Anschlussbedingungen der privaten Wasser-/Abwassergemeinschaft Wagneritz sind zu beachten und von Seiten der Antragsteller eigenverantwortlich zu klären! Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung/Entwässerungseinrichtung der Gemeinde ist nicht möglich und kann durch die Einvernehmenserteilung auch nicht begründet werden. 3. Für das Vorhaben sind zwei zusätzliche Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen. Garagenstellplätze werden darauf angerechnet. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht.

TOP 4 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Philip Tannheimer Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses in Altach Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Philip Tannheimer auf Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses „Am Mühlbach 8“, Grundstück Fl.Nr. 540, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung kann nach der Baugenehmigungserteilung im Haupt-/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso darf das Regen-/Oberflächen-/Drainagewasser nicht in den

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Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht.

TOP 5 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Antrag Privatbrauerei Zötler GmbH Ablagerung des Aushubs aus der Baumaßnahme Lagerhallenerweiterung in Rettenberg nähe Brauhaussiedlung Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Antrag der Privatbrauerei Zötler GmbH, auf Auffüllung eines Teilbereichs der Grundstück Fl.Nr. 424 und 425, Gemarkung Rettenberg, mit unbedenklichem Aushubmaterial das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Seitens der Fachbehörden (Wasserrecht und Naturschutz) dürfen keine Einwendungen vorliegen. 2. Es ist nur unbedenkliches Aushubmaterial zu Verfüllung zu verwenden und zwar nur Material aus der parallel zur Genehmigung anstehenden Erweiterungsbaumaßnahme der Brauerei Zötler (s. Gemeinderatssitzung vom 13.04.2015 TOP 5a-ö). Diese Hochbaumaßnahme gibt die Verfüllmenge vor. 3. Die Auffüllmaßnahme ist unverzüglich abzuschließen und in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde / Abfallrecht zu renaturieren. 4. Die Zufahrt über den öffentlichen Feld- und Waldweg ist nach Abschluss der Verfüllung auf Kosten des Antragstellers fachgerecht herzurichten. Evtl. auftretende Schäden sind umgehend nach Anzeige bei der Gemeinde auch während der Maßnahme zu beheben und zwar auf Kosten des Antragstellers. Dies beinhaltet auch im Vorfeld der Maßnahme notwendige Ausbesserungsmaßnahmen. Im Vorfeld der Verfüllung ist eine Begehung vorzunehmen! Das bestehende Brückenbauwerk ist von Seiten der Bauherrschaft für die Maßnahme abzusichern! 5. Die Zufahrt auf öffentlichen Straßen- und Wegegrund ist unverzüglich im Falle von Verschmutzungen zu reinigen.

TOP 6 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Lothar Köberle Erweiterung des bestehenden Stallgebäudes in Wagneritz Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von Herrn Lothar Köberle auf Erweiterung des bestehenden Stallgebäudes an seinem Anwesen „Wagneritz 1 und 1 1/2“, Grundstück Fl.Nr. 606, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen. Zu beachten sind folgende Auflagen und Bedingungen: 1. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 2. Die Anschlussbedingungen der privaten Wasser-/Abwassergemeinschaft Wagneritz sind zu beachten und von Seiten der Antragsteller eigenverantwortlich zu klären! Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung/Ent-

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wässerungseinrichtung der Gemeinde ist nicht möglich und kann durch die Einvernehmenserteilung auch nicht begründet werden. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht.

TOP 7 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Peter-Ludwig Soyer Umbau Dachgeschoss mit Gaube, sowie Änderungen im Erdgeschoss und Obergeschoss im Gebäudebestand in Reichen Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Peter-Ludwig Soyer, auf Umbau des Dachgeschosses mit Gaube, sowie Änderungen im Erd- und Obergeschoss im bestehenden Anwesen „Reichen 7“, Grundstück Fl.Nr. 2385, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage kann nach der Baugenehmigungserteilung im Haupt-/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern, bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Versiegelungen der Zufahrts/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch.

TOP 8 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Olaf und Susanne Flemming Sanierung des Dachgeschosses mit Neubau eines Wiederkehrs und Einbau eines Treppenhauses im Gebäudebestand in Bellen Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag der Eheleute Olaf und Susanne Flemming, auf Sanierung des Dachgeschosses mit Neubau eines Wiederkehrs, sowie Einbau eines Treppenhauses im bestehenden Anwesen „Bellen 6“, Grundstück Fl.Nr. 1215, Gemarkung Untermaiselstein, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage kann nach der Baugenehmigungserteilung im Haupt-/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern, bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Versiegelungen der Zufahrts/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch.

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TOP 9 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Johanna Mitchell Dachgeschossausbau mit Einbau einer Gaupe im Gebäudebestand in Vorderburg Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von Frau Johanna Mitchell auf Dachgeschossausbau mit Einbau einer Gaupe im bestehenden Anwesen „Kirchdorfer Str. 13“, Grundstück Fl. Nr. 1214, Gemarkung Vorderburg, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten der Bauherrnschaft an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage kann im Haupt-/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet oder in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. 3. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 10 Anwesend: 16 Abstimmung: 15 für / 1 gegen - den Beschluss Bauantrag Sonja Maria Bader Neubau von Hanggaragen in Kranzegg Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Frau Sonja Bader auf Neubau von Hanggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1939/46, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen. Zu beachten sind folgende Auflagen und Bedingungen: 1. Die Höhenabnahme ist vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 2. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung kann im Haupt-/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 3. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 4. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch! 5. Die Kosten des parallel laufenden Bauleitplanverfahrens sind von Antragstellerseite zu tragen. 6. Im Zuge der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes werden folgende Bedingungen gestellt: a) Es dürfen künftig keine weiteren öffentlichen Leitungen überbaut werden

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b) Im Fall von Schäden an bereits überbauten Leitungen sind diese durch den Eigentümer bzw. den Bauherrn zu übernehmen.

TOP 11 Anwesend: 16 Abstimmung: 15 für / 1 gegen - den Beschluss Spielplatz Hasengarten Vorstellung des Erweiterungskonzepts Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass der bisherige Beschluss, ein Spielgerät mit Gesamtkosten in Höhe von 13.000 € zu beschaffen bestehen bleibt. Die Firma Cucumaz wird beauftragt, das Spielgerät in Abstimmung mit der Verwaltung so zu überarbeiten, dass der preisliche Rahmen eingehalten wird.

TOP 12 Anwesend: 16 Abstimmung: 11 für / 3 gegen - den Beschluss Wasserleitungsbau – Bericht zum Leitungsneubau von Altach Richtung Bichel Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Wasserleitungsbau von Altach bis zum Abzweig Hasengarten in öffentlichem Gemeindegrund zu. Die Gesamtkosten von rund 26.000 € für die 125er Leitung werden komplett von der Gemeinde Rettenberg übernommen. Der Auftrag wird dazu gem. wirtschaftlichstem Angebot vom 21.04.2015 zum Preis von netto 26.095,00 € (brutto 31.053,05 €) an die Fa. Mägdefrau & Schmid GbR, Breitensteinweg 17, 87549 Rettenberg erteilt.

TOP 13 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Antrag Familie Götzfried Rettenberg Eindämmung Immissionsthematik Minigolfanlage Rettenberg Beschluss: Der Gemeinderat beschließt folgende Vorgehensweise: 1. Es werden Angebote einer Anti-Dröhn-Matte eingeholt. Durch diese soll eine Lärmdämpfung erzielt werden. 2. Es erfolgt eine Umplanung des Minigolfplatzes auf Papier. Es wird geprüft, ob Bahnen sinnvoll verlegt werden können oder freie Flächen rund ums Rathaus/den Kurgarten mitgenutzt werden können. 3. Es erfolgt eine Kostenermittlung durch die Gemeinde. Parallel dazu soll die Lärmverbesserung durch die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes geprüft werden.

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TOP 14 Anwesend: 16 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Brandschutz Bestellung von Atemschutz-Schutzkleidung Beschluss: Der Gemeinderat erteilt auf Grundlage der 3 Angebote sowie den Ausführungen von Herrn Voss der Fa. Texport, Haydnstr. 6, 83395 Freilassing, gemäß Angebot vom 23.02.2015 den Auftrag zur Beschaffung von 65 Atemschutz-Schutzanzügen mit der Angebotssumme von brutto 47.910,59 EUR.

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