Gemeinde Rettenberg

25.06.2018 - TOP 1 Anwesend: 13 Abstimmung: z.K. für / gegen - den Beschluss. Bekanntgaben. 1) Hochwasser. 1) Hochwasser. Der Vorsitzende informiert ...
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 25.06.2018 in Rettenberg Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: TOP 1 Anwesend: 13 Abstimmung: z.K. für / gegen - den Beschluss Bekanntgaben 1) Hochwasser 1) Hochwasser Der Vorsitzende informiert, dass bisher kein größerer Finanztopf angeboten wurde. Derzeit wird auf verschiedenen Ebenen geprüft, ob es seitens der Politik eine Möglichkeit gibt, wie man eine Unterstützung erhalten kann. Zusätzlich ist geplant, dass auch die Gemeinde finanziell aushilft. Im nächsten Mitteilungsblatt erscheint ein Hinweis zur Meldung von Hochwasserschäden.

TOP 2 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 04.06.2018 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 04.06.2018 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Grüntenlifte Verkauf der Parkflächen Beschluss: Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit einem Verkauf der im Eigentum der Gemeinde Rettenberg befindlichen Parkplatzflächen und weiteren Flächen unter folgenden Bedingungen einverstanden: 1. Seitens des Investors ist ein genehmigungsfähiges, mit der Gemeinde, den Genehmigungsbehörden und den betroffenen Grundstückbesitzern, abgestimmtes Gesamtkonzept zu erstellen 2. Der Investor hat der Gemeinde nachzuweisen, dass ausreichend Finanzmittel zur Umsetzung des Projektes vorhanden sind; ggf. ist ein Treuhandkonto (Anderkonto) einzurichten, auf welches die Finanzmittel zur Absicherung des Projektes einzuzahlen sind

3. Das Gesamtkonzept ist innerhalb von fünf Jahren nach dessen Genehmigung umzusetzen 4. Soweit das Gesamtkonzept nicht innerhalb des Fünfjahreszeitraums umgesetzt wurde, fallen die Parkflächen (unter Erstattung des ehemaligen Kaufpreises) wieder an die Gemeinde Rettenberg zurück. Die vom Investor beim Kauf zuzüglich zum Kaufpreis zu zahlenden Nebenkosten werden von der Gemeinde nicht erstattet 5. Ein tatsächlicher Verkauf der Flächen erfolgt erst dann, wenn die erforderliche Baugenehmigung vorliegt 6. Grundsätzlich kann sich die Gemeinde Rettenberg auch die zur Verfügungsstellung der Flächen vorstellen, jedoch sind auch hier konkrete Details im Vorfeld mit der Gemeinde abzustimmen.

TOP 4 Anwesend: 14 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Neubau eines Besucherstadels Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag Neubau eines Besucherstadels auf dem Grundstück Fl.Nr. 469/4 + 489/1, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Die Wasserversorgung ist mittels eigenem Brunnen vorzunehmen. Sollte die Qualität und/oder Quantität der Privatwasserversorgung nicht ausreichend sein, wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass der Bauherr auf eigene Kosten den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (angrenzend Hochbehälter Kranzegg) vorzunehmen hat. Ein Anschluss ist dann mittels Antrag des Bauherrn und Abschluss der gängigen Sondervereinbarung zu begründen. 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken, damit die Versickerungsfähigkeit gewährleistet bleibt. 3. Zur Abwasserbeseitigung des Schmutzwassers ist mangels Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation - in Abstimmung mit dem Landratsamt Oberallgäu, Abt. Wasserrecht - die bestehende Kleinkläranlage von Seiten der Bauherrenschaft nachzurüsten. Hingewiesen wird, dass Vorfluter direkt vor Ort vorhanden sind. 4. Die Höhenabnahme des Vorhabens ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und dem Landratsamt Oberallgäu, sowie der Bauherrenschaft vorzunehmen. 5. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht und auch nicht durch die Einvernehmenserteilung begründet werden kann.

TOP 5 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Neubau einer geschlossenen Güllegrube Ø 16 m in Stahlbeton Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag auf Neubau einer geschlossenen Güllegrube Ø 16 m in Stahlbeton, auf dem Grundstück Fl.Nr. 606, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen.

Auf Folgendes wird hingewiesen: 1. Die Anweisungen der zuständigen Fachabteilungen des Landratsamtes Oberallgäu sind zu beachten.

TOP 6 Anwesend: 14 Abstimmung: z.K. für / 0 gegen - den Beschluss Tekturantrag Hallenerweiterung der best. Abbundhalle Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wurde, wegen der besonderen Dringlichkeit der Angelegenheit, am 19.06.2018 auf dem Verwaltungsweg erteilt. Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

TOP 7 Anwesend: 14 Abstimmung: 12 für / 2 gegen - den Beschluss Bauvoranfrage Anbau eines Wohnhauses an den bestehenden Stadel Beschluss: Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der Außenbereichssituation nicht in Aussicht. Der Vorsitzende bespricht mit den Antragstellern, einen eventuellen Grundstückstausch zu überlegen. In einem weiteren Schritt kann versucht werden, die Außenbereichssatzung entsprechend zu erweitern.

TOP 8 Anwesend: 14 Abstimmung: z.K. für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Genehmigung einer 3. Wohneinheit Beschluss: Das Einvernehmen wurde nicht zuletzt aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bereits auf dem Verwaltungsweg erteilt. Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

TOP 9 Anwesend: 14 Abstimmung: 12 für / 2 gegen - den Beschluss Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Altach-Wagneritz: Information zum Sachstand Beschluss: 1. Der Gemeinderat Rettenberg ermächtigt den Ersten Bürgermeister Oliver Kunz, bei dessen Verhinderung den Zweiten Bürgermeister Thomas Tanzer und den Kämmerer mit der Regierung von Schwaben in Verhandlungen zu treten. 2. Eine Bauausführung in 2018 wird nicht realisiert 3. Die Ausschreibung der Maßnahme soll im Spätherbst 2018 erfolgen

4. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2019 unter Berücksichtigung der dann vorhandenen Haushaltssituation und vorbehaltlich des jetzigen fernmündlich zugesagten Fördersatzes von 65% in Aussicht gestellt werden. Der gültige Fördersatz muss schriftlich vorgelegt werden.

TOP 10 Anwesend:

Abstimmung: z.K für / gegen - den Beschluss

Verschiedenes a) Zuschuss Jägerdenkmal a) Zuschuss Jägerdenkmal Der Gemeinderat Rettenberg schließt sich der Zuschusssumme der Gemeinde Burgberg an und genehmigt einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 EUR.