Gemeinde Rettenberg

19.03.2018 - Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 05.03.2017 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder ...
158KB Größe 12 Downloads 223 Ansichten
Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 19.03.2018 in Rettenberg Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: TOP 2 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 05.03.2018 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 05.03.2017 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Vorschlagsliste Schöffen Billigung des Gemeinderats Beschluss: Nach erfolgter geheimer Wahl werden folgende vier Personen als Vorschläge an das Landgericht Kempten (Allgäu) weitergereicht: 1. Frau Hajek Gabriele, Dorfstr. 22, 87549 Rettenberg 2. Herr Meißner Lutz, Mühlenweg 1, 87549 Rettenberg 3. Herr von Willert Jürgen, Kalchenbach 19, 87549 Rettenberg 4. Frau Waibel Sigrid, Greggenhofen 23, 87549 Rettenberg

TOP 4 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Peter Ludwig Soyer Neubau eines Milchviehstalls in Reichen Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag des Herrn Peter Ludwig Soyer auf Neubau eines Milchviehstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 2365, 2367, 2368, 2369 und 2370, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Die Privilegierung des Vorhabens muss vorliegen.

2. Das Vorhaben ist fachgerecht an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzuschließen. Soweit im Zusammenhang mit der Baumaßnahme eine Flächenveränderung entsteht, wird diesbezüglich die Beitragspflicht von Seiten der Gemeinde Rettenberg überprüft und ggf. neu veranlagt und vom Antragsteller entsprechend erhoben. 3. Das Oberflächenwasser/ Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 4. Die Höhenabnahme ist, soweit erforderlich, einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrenschaft vorzunehmen. 5. Die Hauptwasserleitung würde durch das beantragte Bauvorhaben überbaut. Die Kostenübernahme ist noch nicht geklärt. Diesbezüglich wird Erster Bürgermeister Oliver Kunz beauftragt, dies abschließend mit dem Antragsteller zu klären.

TOP 5 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Bauvoranfrage Elektrizitäts-Genossenschaft Rettenberg eG Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg stellt grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht, wenn zumindest die Mindestzahl an Stellplätzen gemäß der aktuellen Stellplatzverordnung von 18 nachgewiesen wird. Des Weiteren ist aus Sicht der Gemeinde die angedachte Gebäudeoptik/Kubatur möglichst noch entsprechend dem dörflichen Charakter zu überarbeiten. Ebenso wird empfohlen, aufgrund der Ist-Situation (Örtlichkeit) die Zahl der Stellplätze von 18 auf ca. 20-24 noch zu erhöhen. Vor Bauantragstellung ist der Gemeinderat noch einmal zu hören.

TOP 6 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Sitzungsgelder allgemein Prüfung durch Hr. Weizenegger Beschluss: Der Gemeinderat setzt das Sitzungsgeld auf 35,00 EUR ab dem 01.04.2018 fest.

TOP 7 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Beschluss: Der Gemeinderat stimmt, dem Abschluss des Erdgas-Lieferungsvertrages mit Erdgas Schwaben für den Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.1922 für die Dauer von vier Jahren zu.