Gemeinde Rettenberg

12.12.2016 - Holzer Stefan. Honold Gerhard. Mägdefrau Tobias. Neß Michael. Roth Peter ... b) Sachstand Hubert Müller. 2. Genehmigung des öffentlichen ...
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, dem 12.12.2016 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 22.30 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Dengel Michael Göhl Bernhard (Anwesend ab 20.15 Uhr) Herb Dietmar Herlein Barbara Herz Raimund Holzer Stefan Honold Gerhard Mägdefrau Tobias Neß Michael Roth Peter Schweiger Sylvester Vogel Florian

Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Herz Josef Weizenegger Christian Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil:

Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 13.12.2016

Tagesordnung (Seite 1 – 4) öffentlich: 1. Bekanntgaben; a) Weiteres Sonderinvestitionsprogramm – Kindertagesbetreuung b) Sachstand Hubert Müller 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 21.11.2016 3. Breitbandausbau Ausschreibungsergebnis 4. Bauantrag Thomas Ossinger An- und Umbau des bestehenden Anwesens 5. Bauantrag Dietmar Martin Umbau einer Terrasse in einen Wintergarten 6. Wasserversorgung Rettenberg; Nachkauf von Bezugskontingenten 7. Verschiedenes; a) Besichtigungstermin Burgberger Str. (ehem. Gästehaus Buhl) b) Artikel AZ – Investitionen im LKR Oberallgäu

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 2 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 21.11.2016 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 21.11.2016 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Breitbandausbau; Ausschreibungsergebnis Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Rettenberg beschließt Folgendes: 1. Aufgrund der gutachterlichen Bewertung wird unter Vorbehalt des ergangenen Förderbescheids der Telekom Deutschland der Zuschlag zum Angebotspreis von 492.912,00 EUR erteilt. Das Angebot erfüllt alle Anforderungen der Ausschreibung. 2. Dem beiliegenden Finanzierungsplan wird zugestimmt. Erster Bürgermeister Oliver Kunz, in dessen Abwesenheit Zweiter Bürgermeister Thomas Tanzer werden ermächtigt den Auftrag zu vergeben und alle mit der Breitbanderschließung notwendigen Erklärungen Namens der Gemeinde abzugeben und Aufträge zu erteilen.

TOP 4 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Thomas Ossinger An- und Umbau des bestehenden Anwesens Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag des Herrn Thomas Ossinger, Hauptstr. 19, 87549 Rettenberg An- und Umbau des bestehenden Anwesens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1466/1, Gemarkung Untermaiselstein das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und von der Bauantragstellerin entsprechend erhoben. 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern, bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal erfolgen. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind zusätzlich zwei Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme des Vorhabens ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, dem Landratsamt Oberallgäu, sowie der Bauherrnschaft vorzunehmen.

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5. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch.

TOP 5 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Dietmar Martin Umbau einer Terrasse in einen Wintergarten Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Dietmar Martin, Ahornweg 4, 87549 Rettenberg auf Umbau einer Terrasse in einen Wintergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 88/12, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Rein vorsorglich wird das Einvernehmen auch erteilt für Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan i.S.v. § 31 BauGB. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Vorhaben ist bereits fachgerecht an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung angeschlossen. Da wegen der Baumaßnahme eine Flächenveränderung entsteht, wird die Beitragspflicht von Seiten der Gemeinde Rettenberg neu überprüft, ggf. neu veranlagt und vom Antragsteller entsprechend erhoben. 2. Da im Zuge der Baumaßnahme eine Veränderungen an der Gebäudekubatur/ Freifläche entstehen, ist das damit einhergehende Oberflächenwasser/ Drainagewasser etc. fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden.

TOP 6 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Wasserversorgung Rettenberg Nachkauf von Bezugskontingenten Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Nachkauf weiterer Bezugskontingente von 150.000 m³ zu einem Gesamtpreis von insgesamt € 192.000,00 netto zzgl. 19 % MWSt (= € 228.480,00 brutto), verteilt auf die Haushaltsjahre 2017 / 2018, zu. Erster Bürgermeister Oliver Kunz, in dessen Abwesenheit Zweiter Bürgermeister Thomas Tanzer werden beauftragt und ermächtigt, hierfür erforderliche Verträge abzuschließen und sämtliche weiter erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen.

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