Gemeinde Rettenberg

14.12.2015 - Honold Gerhard. Herz Josef. Herz Raimund. Mägdefrau Tobias. Neß Michael. Roth Peter. Schweiger Sylvester. Der Vorsitzende stellt einen ...
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 14.12.2015 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Dengel Michael Göhl Bernhard Herb Dietmar Herlein Barbara Holzer Stefan Honold Gerhard Herz Josef Herz Raimund Mägdefrau Tobias Neß Michael Roth Peter Schweiger Sylvester

Der Vorsitzende stellt einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Köberle Stefan Weizenegger Christian

Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend:

Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 15.12.2015

Tagesordnung (Seite 1 – 4) öffentlich: 1. Bekanntgaben 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 30.11.2015 3. Neugestaltung Kirchstraße; Information zum aktuellen Sachstand 4. Wasseranschluss Brackenberg; Information zum aktuellen Sachstand und Auftragserteilung Planungsbüro Bauen und Umwelt, Kempten 5. Neustrukturierung der kommunalen Kindergärten; Standortentscheidung 6. Bauantrag Raiffeisenbank Krumbach / Schwaben eG; Neubau eines Wohnhauses (Ersatzbau) und Abbruch des alten landwirtschaftlichen Anwesens 7. Genehmigung der Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen für das Jahre 2016

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 2 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 30.11.2015 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 30.11.2015 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 4 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Wasseranschluss Brackenberg Information zum aktuellen Sachstand und Auftragserteilung Planungsbüro Bauen und Umwelt, Kempten Beschluss: Aufgrund der zu erwartenden Entscheidung der Anlieger für Alternative 1, beschließt der Gemeinderat Rettenberg die offizielle Beauftragung des Planungsbüros PBU, welches bereits alle notwendigen Vorarbeiten/ Planungsmaßnahmen für die Gemeinde Rettenberg übernommen hat. Weiter ist der Gemeinderat Rettenberg mit der Bauträgerschaft durch die Gemeinde Rettenberg einverstanden und ermächtigt Ersten Bürgermeister Oliver Kunz, in dessen Abwesenheit Zweiten Bürgermeister Thomas Tanzer die für die Ausschreibung, beziehungsweise weitere Vorbereitungen der Baumaßnahme erforderlichen Erklärungen abzugeben und Verträge zu schließen. Wie bei allen Baumaßnahmen ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu berichten, beziehungsweise sind vom Gemeinderat Rettenberg nach erfolgreicher Ausschreibung die entsprechenden Aufträge eigens zu vergeben.

TOP 5 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Neustrukturierung der kommunalen Kindergärten; Standortentscheidung Beschluss: Unter der Voraussetzung, eines finanziellen Kaufpreisangebotes beziehungsweise einer angemessenen Tauschflächenforderung durch das Bistum Augsburg entscheidet sich der Gemeinderat Rettenberg für den Neubau einer Kindertagesstätte für den Standort auf Fl.Nr. 68/0, Gemarkung Rettenberg, neben der Grundschule Rettenberg. Der Gemeinderat Rettenberg ist sich darüber bewusst, dass diese Standortentscheidung zum aktuellen Zeitpunkt notwendig ist, um weitere Verfahrensschritte einleiten zu können.

TOP 6 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Raiffeisenbank Krumbach/Schwaben e.G. Neubau eines Wohnhauses (Ersatzbau) und Abbruch des alten landwirtschaftlichen Anwesens in Brackenberg Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag der Raiffeisenbank Krumbach/Schwaben eG., auf Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau für den alten bestehenden Wohn- und Wirtschaftsteil des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens „Brackenberg 5“, Grundstück

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Fl.Nr. 1875 und 1875/1, Gemarkung Vorderburg, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens als Ersatzbau an angefragten Standort muss seitens der Bauaufsichtsbehörde bejaht werden. 2. Ein Anschluss des Vorhabens ist aktuell weder an die öffentliche Versorgungsanlage (Wasser), noch an die öffentliche Entsorgung (Kanal) möglich und kann auch nicht durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens begründet werden. 3. Sollte zukünftig ein Anschluss an die öffentliche Ver-/Entsorgungseinrichtung seitens der Gemeinde ermöglicht werden, ist das Vorhaben entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften an diese anzuschließen. 4. Die private Trinkwasserversorgungsanlage ist in Abstimmung mit der Fachbehörde (Abt. Wasserrecht vom Landratsamt Oberallgäu) herzurichten. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass derzeit in der Gemeinde die Entscheidung ansteht, ob Brackenberg an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen werden wird oder nicht. Die Entscheidung dazu wird nach aktuellem Planungsstand aller Voraussicht nach bis zum Frühjahr 2016 vorliegen, was den Antragsteller auch bekannt ist, da bereits eine Ortsteilversammlung stattgefunden hat. Für den Fall, dass der Wasserleitungsbau erfolgen wird, ist das Vorhaben an die öffentliche Versorgung anzuschließen. 5. Das anfallende Schmutzwasser ist fachgerecht zu entsorgen. Dazu ist von Seiten der Bauherrnschaft mit der Abt. Wasserrecht vom Landratsamt Oberallgäu eine geeignete Lösung abzustimmen, nachdem ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation auf absehbare Zeit nicht möglich ist! 6. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 7. Für das Vorhaben sind insgesamt 8 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 8. Die Höhenabnahme des Vorhabens ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und dem Landratsamt Oberallgäu, sowie der Bauherrnschaft vorzunehmen. 9. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch. 10. Geländemodellierungen sollen humusiert, bzw. mit Natursteinen ausgeführt werden!

TOP 7 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Genehmigung der Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen für das Jahre 2016 Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt die Verordnung der Gemeinde Rettenberg über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2016 vollinhaltlich. Die Bekanntmachung der Verordnung ist vorzunehmen.

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