Gemeinde Rettenberg

13.06.2016 - Herlein Barbara. Herz Josef. Herz Raimund. Holzer Stefan. Honold Gerhard. Mägdefrau Tobias. Neß Michael. Roth Peter. Schweiger Sylvester.
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, dem 13.06.2016 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 21.05 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Dengel Michael Göhl Bernhard Herlein Barbara Herz Josef Herz Raimund Holzer Stefan Honold Gerhard Mägdefrau Tobias Neß Michael Roth Peter Schweiger Sylvester Vogel Florian Weizenegger Christian

Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Kunz Oliver, erster Bürgermeister Herb Dietmar Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend: Michaela Speiser, Magnus Blenk

Vorsitzender

Schriftführerin

Thomas Tanzer Zweiter Bürgermeister

Christin Fenner 14.06.2016

Tagesordnung (Seite 1 – 5) öffentlich: 1. Bekanntgabe 2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsprotokolle vom 02.05.2016 und vom 23.05.2016 3. Bauantrag Manfred Fischer; Neubau einer Kleingarage 4. Bauantrag Michaela Speiser & Magnus Blenk; Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Einliegerwohnung 5. Bauantrag Alpgenossenschaft Kammeregg; Erneuerung der Terrasse mit Unterbau eines Abstellraumes 6. Bauvoranfrage Hans-Joachim Hein; Neubau einer Doppelgarage in Rettenberg

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 2 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung der öffentlichen Sitzungsprotokolle vom 02.05.2016 und vom 23.05.2016 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen die vorgelegten Gemeinderatssitzungsprotokolle vom 02.05.2016 und vom 23.05.2016 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt diese vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 15 Abstimmung: 13 für / 2 gegen - den Beschluss Bauantrag Manfred Fischer Neubau einer Kleingarage Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Manfred Fischer, La Frenaye Weg 2, 87549 Rettenberg auf Neubau einer Einzelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 981/41, Gemarkung Untermaiselstein das gemeindliche Einvernehmen, sofern dieser bauplanungsrechtlichen, verkehrstechnischen oder sonstigen Regelungen nicht widerspricht. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 2. Die Höhenabnahme ist vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 3. Der Bebauungsplan wird von der Verwaltung überprüft. 4. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 4 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Michaela Speiser & Magnus Blenk Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Einliegerwohnung Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Michaela Speiser und Magnus Blenk, Gereute 5, 87497 Wertach auf Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr.: 1029/1 Gemarkung Vorderburg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Die Privilegierung muss vorliegen. 2. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben.

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3. Das anfallende Schmutzwasser ist fachgerecht zu entsorgen. Dazu ist von Seiten der Bauherrnschaft mit der Abt. Wasserrecht vom Landratsamt Oberallgäu eine geeignete Lösung abzustimmen, ggf. die bestehende Kleinkläranlage entsprechend zu erweitern oder eine eigene Lösung für den vorgesehenen Neubau herzustellen. 4. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 5. Für das Vorhaben sind mindestens 3 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 6. Die Höhenabnahme ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorzunehmen. 7. Ausgleichspflanzungen (möglichst Streuobstwiese etc.) sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und der Gemeinde vorzunehmen. 8. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch.

TOP 5 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Alpgenossenschaft Kammeregg Erneuerung der Terrasse mit Unterbau eines Abstellraumes Beschluss: Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: Der Anbau ist fachgerecht an die eigene Wasserversorgung und an die eigene Kleinkläranlage anzuschließen.

TOP 6 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauvoranfrage Hans-Joachim Hein Neubau einer Doppelgarage in Rettenberg Beschluss: Der Gemeinderat beschließt zur Bauvoranfrage von Herrn Hans-Joachim Hein auf Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 399/32, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens muss seitens der Bauaufsichtsbehörde bejaht werden. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Die Höhenabnahme ist vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 4. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

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Im Anschluss an die öffentliche Sitzung tagt der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung weiter.

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