Gemeinde Rettenberg

28.09.2015 - Prüfungsrecht nicht ausgeübt wird. Unabhängig von der Anwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ist folgendes zu beachten: 1.
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 28.09.2015 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 22.35 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Dengel Michael Göhl Bernhard Herb Dietmar Herlein Barbara Herz Raimund Holzer Stefan Honold Gerhard Herz Josef Köberle Stefan Mägdefrau Tobias Neß Michael Roth Peter Schweiger Sylvester Weizenegger Christian

Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend:

Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 29.09.2015

Tagesordnung (Seite 1 – 4) öffentlich: 1. Bekanntgaben a) Grüntenlifte – Sachstandsbericht 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 07.09.2015 3. Bauantrag Tobias Spatz Neubau einer Doppelhaushälfte in Untermaiselstein 4. Bauantrag Rebecca Kögel und Christian Spatz Neubau einer Doppelhaushälfte in Untermaiselstein 5. Flüchtlingsthematik Sachstandsbericht 6. Verschiedenes a) Breitbandausbau Übergabe Förderbescheid

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 2 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 07.09.2015 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 07.09.2015 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Tobias Spatz Neubau einer Doppelhaushälfte in Untermaiselstein Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag von Herrn Tobias Spatz auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/26, Gemarkung Untermaiselstein, welches im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt worden ist, das Prüfungsrecht nicht ausgeübt wird. Unabhängig von der Anwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ist folgendes zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung kann im Haupt-/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme ist unabhängig vom Freistellungsverfahren „zwingend“ vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 5. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 4 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Rebecca Kögel und Christian Spatz Neubau einer Doppelhaushälfte in Untermaiselstein Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag von Frau Rebecca Kögel und Herrn Christian Spatz auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/27, Gemarkung Untermaiselstein, welches im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt worden ist, das Prüfungsrecht nicht ausgeübt wird.

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Unabhängig von der Anwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ist folgendes zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung kann im Haupt-/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme ist unabhängig vom Freistellungsverfahren „zwingend“ vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 5. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

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