Gemeinde Rettenberg

21.03.2016 - Bauantrag Georg Herbert Geiß. Neubau eines ... Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag von Herrn Konrad Baiz, Keller 1a, 87549.
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, dem 21.03.2016 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 22.30 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Dengel Michael Göhl Bernhard Herb Dietmar Herlein Barbara Holzer Stefan Honold Gerhard Herz Josef Herz Raimund (ab TOP 3-ö) Neß Michael Schweiger Sylvester Vogel Florian Weizenegger Christian

Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Mägdefrau Tobias Roth Peter

Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: TOP 7 – ö: Sylvest Schweiger, Huberta Wiedemann TOP 5 – nö, Thomas Tanzer, Josef Herz Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend:

Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 22.03.2016

Tagesordnung (Seite 1 – 6) öffentlich: 1. Bekanntgaben a) Antrag zur Geschäftsordnung; hier: Erweiterung der Tagesordnung 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 29.02.2016 3. 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Am Scheibele“, Kranzegg Präsentation der Entwurfsfassung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss 4. Bauantrag Armin Kramlinger Neubau einer Garage in Untermaiselstein 5. Bauantrag Konrad Baiz Neubau einer Maschinenhalle 6. Bauantrag Georg Herbert Geiß Neubau eines Kälberstalls und Trockensteher in Kranzegg 7. Bauantrag Klaus Guggemos Sanierung der alten Hofstelle mit Ersatzbau Wohnteil in Vorderburg 8. Bauantrag Roswitha und Erwin Herz Neubau einer Maschinenhalle in Sterklis 9. Verschiedenes; a) Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Goymooskreisel (St. 2007) – Wagneritz; Auftragsvergabe b) Hinterlegung einer Anrufliste der Rettenberger Jäger

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 1 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen – den Beschluss Bekanntgaben a) Antrag zur Geschäftsordnung; hier: Erweiterung der Tagesordnung Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zu.

TOP 2 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 29.02.2016 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 29.02.2016 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Am Scheibele“, Kranzegg Präsentation der Entwurfsfassung zur Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes samt Änderung des bestehenden Flächennutzungplanes; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Rettenberg billigt den Entwurf zur 2. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Scheibele" in der Fassung vom 04.03.2016 sowie den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Scheibele'' in der Fassung vom 04.03.2016. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

TOP 4 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Armin Kramlinger Neubau einer Garage in Untermaiselstein Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von Herrn Armin Kramlinger auf Neubau einer Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/40, Gemarkung Untermaiselstein, das gemeindliche Einvernehmen. Zu beachten sind folgende Auflagen und Bedingungen: 1. Soweit die Garage an das öffentliche Wasser- und Entwässerungsnetz angeschlossen werden soll, werden im Rahmen der Beitragsveranlagung entsprechende Herstellungsbeiträge erhoben. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungs-

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einrichtung wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben, soweit dies an die gemeindliche Versorgungseinrichtungen angebunden wird. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken.

TOP 5 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Konrad Baiz Neubau einer Maschinenhalle Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag von Herrn Konrad Baiz, Keller 1a, 87549 Vorderburg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1434/1, Gemarkung Vorderburg, das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Zu beachten sind folgende Auflagen und Bedingungen: 1. Die Privilegierung des Vorhabens muss vorliegen. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. 3. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 6 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Georg Herbert Geiß Neubau eines Kälberstalls und Trockensteher in Kranzegg Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag von Herrn Georg Herbert Geiß, Sterkliser Weg 20, 87549 Rettenberg auf Neubau eines Kälberstalls und Trockensteher, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1977/3, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Die Privilegierung des Vorhabens muss vorliegen. 2. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben, soweit das Gebäude an die öffentliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen werden soll. 3. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. 4. Die Versiegelung ist auf das unumgängliche Mindestmaß zu begrenzen, damit die Versickerungsfähigkeit gewährleistet bleibt.

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5. Die Höhenabnahme ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und der Bauaufsichtsbehörde vorzunehmen. 6. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 7 Anwesend: 15 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Klaus Guggemos Sanierung der alten Hofstelle mit Ersatzbau Wohnteil in Vorderburg Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag von Herrn Klaus Guggemos, Riedis Nr. 4, 87466 Petersthal, auf Sanierung der alten Hofstelle mit Ersatzbau Wohnteil, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1256, Gemarkung Vorderburg, das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Zu beachten sind folgende Auflagen und Bedingungen: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme ist, wenn vom Landratsamt Oberallgäu gewünscht, „zwingend“ vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 5. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 8 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Roswitha und Erwin Herz Neubau einer Maschinenhalle in Sterklis Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag der Eheleuten Roswitha und Erwin Herz auf Neubau einer Maschinenhalle, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1670, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Die Privilegierung des Vorhabens muss vorliegen. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. 3. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

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TOP 9 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Verschiedenes; a) Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Goymooskreisel (St. 2007) – Wagneritz; Auftragsvergabe b) Hinterlegung einer Anrufliste der Rettenberger Jäger a) Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Goymooskreisel (St. 2007) – Wagneritz; Auftragsvergabe Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg vergibt den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Goymoos (St. 2007) – Wagneritz zur Angebotssumme von 370.399,82 EUR an die Fa. Geiger GmbH & Co. KG, Sonthofen. Erster Bürgermeister Oliver Kunz, bei dessen Verhinderung Zweiter Bürgermeister Thomas Tanzer werden ermächtigt, alle mit der Vergabe verbundenen Erklärungen abzugeben.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung tagt der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung weiter.

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