Gemeinde Rettenberg

19.09.2016 - und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: ... Änderung Erd-& Kellergeschoß, Erweiterung Büro & 2 Wohneinheiten durch Anbau.
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, dem 19.09.2016 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 22.50 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Göhl Bernhard Herb Dietmar Herlein Barbara Herz Josef Herz Raimund Holzer Stefan Honold Gerhard Mägdefrau Tobias Neß Michael Roth Peter Schweiger Sylvester Vogel Florian

Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Dengel Michael Weizenegger Christian Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend:

Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 20.09.2016

Tagesordnung (Seite 1 – 25) öffentlich: 1. Bekanntgaben 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 16.08.2016 3. Bergwaldoffensive; Übernahme von Bauträgerschaften durch die Gemeinde Rettenberg; Auftragsvergabe 4. Einleitung Ordnungswidrigkeitsverfahren bei fehlenden und /oder unzutreffenden Gästemeldungen 5. Winterdienst – Auftragsvergabe 6. Bauantrag Susanne Fink TEKTUR zum genehmigten Bauantrag: Umbau eines ehemaligen Bauernhauses 7. Bauantrag Barbara Ettensperger Änderung Erd-& Kellergeschoß, Erweiterung Büro & 2 Wohneinheiten durch Anbau Neubau Wintergarten & Carport 8. Bauantrag Gemeinde Rettenberg; Neubau einer Kindertagesstätte 9. Bauantrag Strubl Tobias; Neubau eines Kleintierstalles mit Spiel-Scheune in Wagneritz 10. Zuschussantrag Schützenverein Kranzegg 11. Vereinfachte Umlegung „Reichen“ 12. Verschiedenes; Bauantrag Stephanie Widenmayer-Seestaller; Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 2 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 16.08.2016 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 16.08.2016 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bergwaldoffensive; Übernahme von Bauträgerschaften durch die Gemeinde Rettenberg; Auftragsvergabe Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der RW Gindels zu einer Gesamtsumme von 72.312,73 EUR brutto an die Firma Josef Jörg, Immenstadt und die Vergabe des RW Falken zu einer Summe von 49.110,11 EUR brutto an die Firma Wechs, Bad Hindelang.

TOP 4 Anwesend: 15 Abstimmung: 13 für / 2 gegen - den Beschluss Einleitung Ordnungswidrigkeitsverfahren bei fehlenden und/oder unzutreffenden Gästemeldungen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt ab dem 01.01.2017 im Vollzug der Kurbeitragssatzung für folgende Fälle ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Erhebung eines Bußgeldes nach Bußgeldkatalog (mindestens jedoch 75,00 €, im Widerholungsfall mindestens 150 €) einzuleiten: 1. Fehlende und/oder unzutreffende Meldungen beim Abgleich der Meldedaten mit den Akzeptanzdaten der Allgäu-Walser-Card. Dies gilt auch, wenn beim Abgleich der Daten eine Nutzung der Allgäu-Walser-Card durch Nichtberechtigte festgestellt wird. 2. Fehlende und/oder unzutreffende Meldungen beim Abgleich der Meldedaten mit den Kontrolldaten des Kurkontrolleurs und/oder der Tourist-Info.

TOP 5 Anwesend: 15 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Winterdienst – Auftragsvergabe Gemeinderatsmitglied Tobias Mägdefrau nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe entsprechend des vorgetragenen Sachverhalts vorzunehmen. Die entsprechenden Verträge sind abzuschließen und die Räum-/Streupläne entsprechend anzupassen. Der Erste Bürgermeister Oliver Kunz und in dessen Abwesenheit der Zweite Bürgermeister Thomas Tanzer wird beauftragt, die dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben und Verträge zu schießen.

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TOP 6 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Susanne Fink TEKTUR zum genehmigten Bauantrag: Umbau eines ehemaligen Bauernhauses Beschluss: Der Gemeinderat erteilt der Tektur zum Bauantrag der Susanne Fink auf Umbau des bestehenden ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens „Langeneggerweg 4“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1734, Gemarkung Untermaiselstein das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und vom Bauantragsteller entsprechend erhoben. 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Die Versiegelung der Zufahrtsflächen etc. ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens 2 zusätzliche Stellplätze auf eigenem Grund nachzuweisen. Garagenstellplätze werden darauf angerechnet. 4. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch.

TOP 7 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Barbara Ettensperger Änderung Erd-& Kellergeschoß, Erweiterung Büro & 2 Wohneinheiten durch Anbau Neubau Wintergarten & Carport Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Frau Barbara Ettensperger auf Um- und Anbauten am bestehenden Anwesen (Änderungen am Erd- und Kellergeschoß, Erweiterung des Büros und 2 weitere Wohneinheiten durch Anbau, sowie Neubau eines Wintergartens und Carport) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1019/1, Gemarkung Vorderburg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Anwesen ist bereits fachgerecht an die öffentliche Wasserversorgungs-einrichtung angeschlossen. Soweit durch Baumaßnahme eine Flächenerweiterung entsteht, wird die Beitragspflicht von Seiten der Gemeinde Rettenberg neu überprüft, ggf. neu veranlagt und von der Bauantragstellerin entsprechend erhoben. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind vier weitere Stellplätze (damit insgesamt Zehn) anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme ist, soweit erforderlich, einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorzunehmen.

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5. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 8 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Gemeinde Rettenberg Neubau einer Kindertagesstätte Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag der Gemeinde Rettenberg, Bichelweg 2, 87549 Rettenberg auf Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück der Kath. Pfarrpfründestiftung St. Stephan Flurnummer 68/0, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Erster Bürgermeister Oliver Kunz, bei dessen Verhinderung zweiter Bürgermeister Thomas Tanzer wird ermächtigt, die entsprechenden Antragsunterlagen fertig zu machen und alle mit der Antragstellung verbundenen Aufgaben vorzunehmen. Bei sich bietender nächster Gelegenheit, ist der bestehende Flächennutzungsplan noch entsprechend abzuändern.

TOP 9 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Strubl Tobias; Neubau eines Kleintierstalles mit Spiel-Scheune in Wagneritz Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von Herrn Tobias Strubl auf Neubau eines Kleintierstalles mit Spiel-Scheune in Wagneritz, auf dem Grundstück Fl.Nr. 666 Gem. Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Zu beachten sind folgende Auflagen und Bedingungen: 1. Die Höhenabnahme ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauherrenschaft und der Bauaufsichtsbehörde vorzunehmen. 2. Seitens der Fachbehörden muss eine positive Stellungnahme abgegeben werden, insbesondere zum Einfügen in das Landschaftsbild und der ggf. notwendig werdenden Ausgleichspflanzung. 3. Die Anschlussbedingungen der privaten Wasser-/Abwassergemeinschaft Wagneritz sind zu beachten und von Seiten der Antragsteller eigenverantwortlich zu klären. Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung / Entwässerungseinrichtung der Gemeinde ist nicht möglich und kann durch die Einvernehmenserteilung auch nicht begründet werden. 4. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern. Eine Ableitung auf öffentlichen Straßen- und Wegegrund ist nicht zulässig. Die Versiegelung ist auf das unumgängliche Mindestmaß zu begrenzen, damit die Versickerungsfähigkeit gewährleistet bleibt.

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TOP 10 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Zuschussantrag Schützenverein Kranzegg Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Schützenvereins Kranzegg auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von € 2.500,00 für einmalige größere Anschaffungen im Jahr 2016 zuzustimmen.

TOP 11 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Vereinfachte Umlegung „Reichen“ Beschluss: Nach Erörterung durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Immenstadt i. Allgäu mit den Eigentümern stimmt der Gemeinderat gemäß § 82 BauGB der vereinfachten Umlegung „Reichen“ zu. Diese führt die Bezeichnung „Reichen“. Im Umlegungsgebiet liegen die Flurstücke 2373, 2374, 2376, 2377, 2379, 2379/1, 2381/2, 2381/3 2381/6, 2381/7, 2382, 2389, 2400, 2401, 2402, 2448/2, 2448/7, 2481,2482 der Gemarkung Rettenberg. Der Gemeinderat hat das Verzeichnis zur vereinfachten Umlegung zur Kenntnis genommen und macht dessen Inhalt, einschließlich sämtlicher hierin aufgeführten Ergebnisse zum Gegenstand dieses Beschlusses.

TOP 12 Anwesend: 15 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Verschiedenes; Bauantrag Stephanie Widenmayer-Seestaller; Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Die Gemeinderatsmitglieder Huberta Wiedemann und Sylvester Schweiger nehmen an der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag von Frau Stefanie Widenmayer-Seestaller, Burgberger Straße 7, 87549 Rettenberg zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in 87549 Rettenberg, Auf der Au, Fl.Nr. 62/28, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der Gemeinde Rettenberg errechnet und von der Bauantragstellerin entsprechend erhoben. 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern, bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf eine Einleitung in den

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Schmutzwasserkanal erfolgen. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens zwei Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme des Vorhabens ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, dem Landratsamt Oberallgäu, sowie der Bauherrnschaft vorzunehmen. 5. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch.

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