Gemeinde Rettenberg

15.06.2015 - ... im Genehmigungs- freistellungsverfahren vorgelegt worden ist, das Prüfungsrecht nicht ausgeübt wird. Unabhängig von der Anwendung des ...
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 15.06.2015 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 22.00 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Göhl Bernhard Herb Dietmar Herlein Barbara Herz Josef Herz Raimund Holzer Stefan Köberle Stefan Mägdefrau Tobias Neß Michael Schweiger Sylvester Roth Peter Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Dengel Michael Honold Gerhard Weizenegger Christian Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend: Eheleute Geisegger, Alois Wohlfahrt Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 16.06.2015

Tagesordnung (Seite 1 – 6) öffentlich:

1. 2. 3. 4.

Bekanntgaben Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 26.05.2015 Neubau Bergrettungswache Sonthofen Bauantrag Julia Geissegger Neubau eines Wohnhauses in Rettenberg 5. Bauantrag Markus Rauffmann und Verena Schaffner Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Untermaiselstein 6. Bauantrag Dr. Gunter Klein und Sieglinde Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Untermaiselstein 7. Bauantrag Lothar Schneider Teilabbruch und Einbau von zwei Wohnungen in Wagneritz 8. Bauantrag Alois Wohlfahrt Nutzungsänderung Gebäudebestand in Tagespflege bei Rettenberg 9. Bauantrag Verena Heinrich Neubau einer Dachgaupe und Anbau eines Balkons in Rettenberg 10. Bauantrag Privat Brauerei Zötler GmbH Nutzungsänderung von Ersatzteillageraum zu Dispositionsbüro in Rettenberg 11. Kanalsanierung Rettenberg Auftrag Kanalerstellung Kirchstr.

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 2 Anwesend: 13 Abstimmung: 13 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 26.05.2015 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 26.05.2015 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Neubau Bergrettungswache Sonthofen Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg nimmt den Vortrag zur Kenntnis und weißt die Verwaltung an, den im Haushalt eingestellten Zuschuss zur Auszahlung zu bringen, soweit auch die Gesamtfinanzierung des Projektes sichergestellt ist.

TOP 4 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Julia Geissegger Neubau eines Wohnhauses in Rettenberg Beschluss: Der Gemeinderat beschließt zum Bauantrag von Frau Julia Geisegger, auf Neubau eines Wohnhauses in Rettenberg, Grundstücke Fl.Nr. 62/24, 62/25 und 64/9, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen zu erteilen: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung kann nach der Baugenehmigungserteilung im Haupt-/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. Die Anschlüsse sind vorab bei der Gemeinde Rettenberg zu beantragen! 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern, bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal erfolgen. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens vier Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme des Vorhabens ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und dem Landratsamt Oberallgäu, sowie der Bauherrnschaft vorzunehmen – eine Abweichung vom Bebauungsplan kann nicht erteilt werden! 5. Bezüglich der Geländemodellierungen wird darauf hingewiesen, dass diese harmonisch in Abstimmung mit der Gemeinde Rettenberg vorzunehmen ist. Es sollen zur freien Landschaft hin weiche Geländeübergänge vorgenommen werden! Das Kellergeschoss ist entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes anzufüllen. 6. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch.

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TOP 5 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Markus Rauffmann und Verena Schaffner Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Untermaiselstein Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag von Herrn Markus Rauffmann und Frau Verena Schaffner auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/42, Gemarkung Untermaiselstein, welches im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt worden ist, das Prüfungsrecht nicht ausgeübt wird. Unabhängig von der Anwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ist folgendes zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung kann im Haupt/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme ist unabhängig vom Freistellungsverfahren „zwingend“ vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 5. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 6 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Dr. Gunter Klein und Sieglinde Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Untermaiselstein Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass zum Bauantrag der Eheleute Frau Sieglinde Klein und Herr Dr. Gunter Klein zur Beantragung eines Neubaus eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/10, Gemarkung Untermaiselstein, welcher im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt worden ist, das Prüfungsrecht nicht ausgeübt wird. Unabhängig von der Anwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ist folgendes zu beachten: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung kann im Haupt/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten und darf nicht auf

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den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Für das Vorhaben sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 4. Die Höhenabnahme ist unabhängig vom Freistellungsverfahren „zwingend“ vor Baubeginn auf Kosten des Antragstellers zu veranlassen, damit diese einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg, der Bauaufsichtsbehörde und der Bauherrnschaft vorgenommen werden kann. 5. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

TOP 7 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Lothar Schneider Teilabbruch und Einbau von zwei Wohnungen in Wagneritz Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von Herrn Lothar Schneider auf Teilabbruch des Bestandsgebäudes und Wiederaufbau mit zwei Wohnungen am bestehenden Anwesen „Wagneritz 10“, Grundstück Fl.Nr. 622, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen. Zu beachten sind folgende Auflagen und Bedingungen: 1. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 2. Die Anschlussbedingungen der privaten Wasser-/Abwassergemeinschaft Wagneritz sind zu beachten und von Seiten der Antragsteller eigenverantwortlich zu klären! Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung/Entwässerungseinrichtung der Gemeinde ist nicht möglich und kann durch die Einvernehmenserteilung auch nicht begründet werden. 3. Für das Vorhaben sind vier Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen. Garagenstellplätze werden darauf angerechnet. 4. Die Höhenabnahme ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde, dem Landratsamt Oberallgäu und dem Bauherrn vorzunehmen. 5. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht.

TOP 8 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Alois Wohlfahrt Nutzungsänderung Gebäudebestand in Tagespflege bei Rettenberg Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag von Herrn Alois Wohlfahrt auf Nutzungsänderung von Teilen des Gebäudebestandes des Anwesens „Burgberger Str. 38“, Grundstück Fl.Nr. 205, Gemarkung Rettenberg (früher Telezentrum Allgäu) in Räumlichkeiten zur Tagespflege für Senioren, zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Hingewiesen wird darauf, dass das Anwesen bereits an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung angeschlossen ist und sich durch die Nutzungsänderung keine Veränderung in beitragsrechtlicher Sicht ergibt. Ebenso sind Stellplätze in mehr als

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ausreichender Zahl bereits vorhanden. Es wird wie üblich darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht.

TOP 9 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Verena Heinrich Neubau einer Dachgaupe und Anbau eines Balkons in Rettenberg Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag von Frau Verena Heinrich auf Einbau einer Dachgaupe, sowie Anbau eines Balkons am bestehenden Anwesen „Burgberger Str. 32“, Grundstück Fl.Nr. 140, Gemarkung Rettenberg, zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. 1. Hingewiesen wird darauf, dass das Anwesen bereits an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung angeschlossen ist. 2. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung kann im Haupt/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 3. Es wird wie üblich darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht.

TOP 10 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Privat Brauerei Zötler GmbH Nutzungsänderung von Ersatzteillageraum zu Dispositionsbüro in Rettenberg Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag der Privatbrauerei Zötler GmbH auf Nutzungsänderung im Gebäudebestand von früherem Lager für Ersatzteile zum Dispositionsbüro am bestehenden Anwesen „Grüntenstr. 2“, Grundstück Fl.Nr. 84, Gemarkung Rettenberg, in der Brauhaussiedlung das gemeindliche Einvernehmen. Hingewiesen wird darauf, dass das Anwesen bereits an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung angeschlossen ist und sich durch die Nutzungsänderung keine Veränderung in beitragsrechtlicher Sicht ergibt. Ebenso sind Stellplätze in mehr als ausreichender Zahl bereits vorhanden. Es wird wie üblich darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht.

TOP 11 Anwesend: 14 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Kanalsanierung Rettenberg Auftrag Kanalerstellung Kirchstr. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt nachträglich zur Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters Herr Oliver Kunz, auf Grundlage des Vergabevorschlags der Firma Dobler GmbH & Co. KG Bauunternehmung, Heisinger Str. 12, 87437 Kempten, gemäß Angebot vom 20.05.2015 den Auftrag für die Kanalbauarbeiten und zwar zur geprüften Angebotssumme in Höhe von brutto 94.603,39 € (netto 79.498,65 €).

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