Gemeinde Rettenberg

Mägdefrau Tobias. Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht ...
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Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Montag, dem 11.04.2016 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 22.35 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte:

Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Göhl Bernhard Herb Dietmar Herlein Barbara Holzer Stefan Honold Gerhard Herz Josef Herz Raimund Neß Michael Roth Peter Schweiger Sylvester Vogel Florian Weizenegger Christian

Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder:

Unentschuldigt fehlten die Mitglieder:

Dengel Michael Mägdefrau Tobias

Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: TOP 4 – ö: Huberta Wiedemann TOP 6 – ö: Sylvest Schweiger, Huberta Wiedemann TOP 7 – ö: Sylvest Schweiger, Huberta Wiedemann, Dietmar Herb Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend:

Vorsitzender

Schriftführerin

Oliver Kunz Erster Bürgermeister

Christin Fenner 12.04.2016

Tagesordnung (Seite 1 – 5) öffentlich: 1. Bekanntgaben 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 21.03.2016 3. Breitbandausbau Rettenberg; Sachstandsbericht zum 2. Verfahren im Landesförderprogramm 4. Bestellung der dritten Bürgermeisterin zur „Eheschließungs- und Lebenspartnerschaftsstandesbeamtin“ 5. Bauantrag Meinrad Bach; Anbau einer Kleingarage an das bestehende Wohngebäude in Wagneritz 6. Bauantrag Thea und Josef Beißer; Neubau eines Austragshauses mit 2 Wohnungen 7. Bauantrag Georg Michael Burger; Einbau von Garagen und Treppe im bestehenden Anwesen in Rottach 8. Bauantrag Dorfgemeinschaft Vorderburg e.V.; Sanierung Gasthof Hirsch mit Einbau eines Dorfladens

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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TOP 2 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen – den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 21.03.2016 Beschluss: Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 21.03.2016 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos.

TOP 3 Anwesend: 15 Abstimmung: 8 für / 8 gegen - den Beschluss Breitbandausbau Rettenberg Sachstandsbericht zum 2. Verfahren im Landesförderprogramm Beschluss: 1. Der Gemeinderat Rettenberg ist sich darüber bewusst, dass eine Gesamtausschreibung der unterversorgten Gesamtgebiete mit der prognostizierten Deckungslücke von rund 1 Mio. EUR und einem Eigenanteil der Gemeinde von rund 500.000 EUR nicht realisierbar ist. 2. Der Gemeinderat beschließt daher, über das Breitbandförderprogramm des Freistaates Bayern folgende Ortsteile auszubauen: • Wagneritz • Rettenberg Nord – Kalchenbach • Reichen, Buchenberg • Hinterberg, Bommern • Rettenberg Ost • Kranzegg Südwest • Brackenberg 3. Des Weiteren soll über die Corwese GmbH das Breitbandförderverfahren Bund voran getrieben werden, über welches im Anschluss folgende Ortsteile möglichst flächig ausgebaut werden sollen: • Morgen, Acker, Keller • Wolfis • Brosisellegg, Bitterlis • Siedlungen südl. von Kranzegg • Bellen, Humbach, • Rieder, Gerats • Gindels West • Tannenalm • Kranzegg Ost

TOP 4 Anwesend: 15 Abstimmung: 14 für / 0 gegen - den Beschluss Bestellung der dritten Bürgermeisterin zur „Eheschließungs- und Lebenspartnerschaftsstandesbeamtin“ Beschluss: Der Gemeinderat Rettenberg bestimmt dritte Bürgermeisterin Huberta Wiedemann zur Eheschließungs- und Lebenspartnerschaftsstandesbeamtin.

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TOP 5 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Meinrad Bach Anbau einer Kleingarage an das bestehende Wohngebäude in Wagneritz Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von Herrn Meinrad Bach, Wagneritz 3, 87549 Rettenberg, auf Anbau einer Kleingarage an das bestehende Wohnhaus in Wagneritz, auf dem Grundstück Fl.Nr. 641, Gemarkung Rettenberg das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: 1.

2.

Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Aufgrund der Eigenversorgung im Ortsteil Wagneritz können von Seiten der Gemeinde Rettenberg keine Herstellungsbeiträge (Wasser/Kanal) veranlagt werden.

TOP 6 Anwesend: 15 Abstimmung: 13 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Thea und Josef Beißer Neubau eines Austragshauses mit 2 Wohnungen Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag der Eheleute Thea und Josef Beißer, auf Neubau eines Austragshauses mit 2 Wohneinheiten, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1411/6, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Die Privilegierung des Vorhabens muss vorliegen. 2. Ein Anschluss des Vorhabens ist aktuell weder an die öffentliche Versorgungsanlage (Wasser), noch an die öffentliche Entsorgung (Kanal) möglich/geplant und kann auch nicht durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens begründet werden. 3. Die private Trinkwasserversorgungsanlage ist in Abstimmung mit der Fachbehörde (Abt. Wasserrecht vom Landratsamt Oberallgäu, ggf. Gesundheitsamt) für das Neubauvorhaben herzurichten. 4. Das anfallende Schmutzwasser ist fachgerecht zu entsorgen. Dazu ist von Seiten der Bauherrnschaft mit der Abt. Wasserrecht vom Landratsamt Oberallgäu eine geeignete Lösung abzustimmen, ggf. die bestehende Kleinkläranlage entsprechend zu erweitern oder eine eigene Lösung für den vorgesehenen Neubau herzustellen. 5. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 6. Für das Vorhaben sind 3 Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 7. Die Höhenabnahme ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und der Bauaufsichtsbehörde vorzunehmen. 8. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch!

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TOP 7 Anwesend: 15 Abstimmung: 15 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Georg Michael Burger Einbau von Garagen und einer Treppe im bestehenden Anwesen in Rottach Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von Herrn Georg Michael Burger auf Einbau von Garagen und einer Treppe im bestehenden Anwesen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1456, Gemarkung Untermaiselstein, das gemeindliche Einvernehmen. Folgende Auflagen und Bedingungen sind zu beachten: Im Zusammenhang mit diesem Umbau ist in Bezug auf die betroffenen Flächen die Aktualität der Beitragsveranlagung (Herstellungsbeiträgen Wasser/Kanal) von der Verwaltung zu prüfen, ggf. sind diese neu zu veranlagen.

TOP 8 Anwesend: 15 Abstimmung: 12 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Dorfgemeinschaft Vorderburg e.V. Sanierung Gasthof Hirsch mit Einbau eines Dorfladens Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag der Dorfgemeinschaft Vorderburg e. V. vertreten durch Herrn Bernhard Weißenbach, 1. Vorstand, auf Sanierung des Gasthof Hirsch mit Einbau eines Dorfladens, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1201, Gemarkung Vorderburg, das gemeindliche Einvernehmen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung tagt der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung weiter.

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