D-Siegen: Dienstleistungen von Architektur- und ...

Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Planungshaftpflichtversicherung unter Einschluss von Sachfolgeschäden an anderen Einrichtungen ...
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ABl./S S195 10/10/2012 321006-2012-DE

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren

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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:321006-2012:TEXT:DE:HTML

D-Siegen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2012/S 195-321006 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Kreis Siegen-Wittgenstein, Fachservice 70 - Abfallentsorgung Koblenzer Str. 73 Kontaktstelle(n): Kreis Siegen-Wittgenstein, Zentraler Vergabeservice Zu Händen von: Herrn Brenner 57072 Siegen DEUTSCHLAND Telefon: +49 271333-1444 E-Mail: [email protected] Fax: +49 271333-2290 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.siegen-wittgenstein.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)

Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

I.3)

Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4)

Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Ingenieurauftrag zur Erarbeitung eines an die Bezirksregierung Arnsberg zu richtenden Genehmigungsantrages zum Projekt "Deponie auf Deponie".

II.1.2)

Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 57074 Siegen, Deponie Fludersbach

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NUTS-Code DEA5A II.1.3)

Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist Betreiber der Deponie Fludersbach in Siegen. Es handelt sich hierbei um eine Deponie aus den 50-er Jahren, die bis 2006 als Deponieklasse II betrieben wurde. Danach und bis heute werden inerte Materialien, die die Zuordnungswerte der Deponieklasse I einhalten, zur deponietechnischen Profilierung angenommen. In ihren wesentlichen Teilen verfügt die Deponie über eine temporäre Oberflächenabdeckung mit überwiegend erdigen Materialien. Die vorhandenen Kapazitäten zur weiteren Aufnahme erdiger Materialien werden in 2013 ausgeschöpft sein. Um den Bedarf an Deponiekapazitäten in den nächsten 15 bis 20 Jahren im Großraum Siegen für Material der Deponieklasse I decken zu können ist geplant, auf Teilen der vorhandenen Deponie eine neue Deponie der Deponieklasse I zu errichten. Das Modell „Deponie auf Deponie“ wurde durch eine Studie der Universität Siegen - Forschungsinstitut Wasser und Umwelt - hinsichtlich seiner rechtlichen Zulässigkeit und technisch grundsätzlichen Machbarkeit beprobungslos auf Basis vorhandener Daten zum Abfallinventar und der Gasproduktion geprüft. Als ein Aspekt steht daher noch die fachgutachterliche Abschätzung des zusätzlichen Setzungspotentials durch die ergänzende Auflast der neuen Deponie auf die Altdeponie, die Sickerwasserleitungen und den Untergrund aus. In der Machbarkeitsstudie wurde ein sog. Modell „Deponie overlapped“ favorisiert, da ein bislang ungenutzter Ablagerungsbereich innerhalb der planfestgestellten Fläche einbezogen werden könnte. Eine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Modell hat allerdings durch den Auftraggeber bisher nicht stattgefunden. Wesentlich bei jedem zu planenden Modell ist die Einbindung in die vorhandene Örtlichkeit, die Berücksichtigung des Einflusses auf die technischen Einrichtungen der Altdeponie (Gasbrunnen, Sickerwasserfassung etc.) sowie der technische Aufbau, der sowohl die Oberflächenabdichtung der DK II Deponie als auch die Basisabdichtung der neuen DK I Deponie (Stichwort „bifunktionale Zwischenabdichtung“) umfassen muss. Der jetzt zu vergebende Auftrag beinhaltet die Konzeptionierung der neuen Deponie, den Standsicherheitsnachweis (Abfallkörper, Rohre, Schächte und sonstige Bauwerke) sowie die Erarbeitung der technischen Antragsunterlagen für die Genehmigung. Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Vergabe der Ingenieurleistung soll in einem 2-stufigen Verfahren erfolgen. Zunächst ist eine formelle Bewerbung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erforderlich. Die Bedingungen für die Teilnahme ergeben sich aus dieser europaweiten Bekanntmachung der Maßnahme im EU-Amtsblatt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden in einem zweiten Schritt mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber mit einem gesonderten Schreiben zur Abgabe eines Angebotes bis zu einem im Aufforderungsschreiben genannten Zeitpunkt sowie zu Verhandlungen aufgefordert. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird zusammen mit einer ausführlichen Leistungsbeschreibung abgesandt. In dem Fall, dass sich mehr als fünf geeignete Bewerber um die Teilnahme am Vergabeverfahren bewerben, wird die Entscheidung zwischen den geeigneten Unternehmen nach folgenden objektiven Kriterien getroffen: — Bewerber, die mindestens eine Referenz für die erfolgreiche Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 4 bei der Errichtung einer „Deponie auf der Deponie“ vor-weisen können, erhalten sechs Eignungspunkte; für jede weitere Referenz für die erfolgreiche Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 4 bei der Errichtung einer „Deponie auf der Deponie“ erhält der Bewerber einen weiteren Eignungspunkt,

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— Bewerber, die bei der Auftragsausführung entweder keine Subunternehmer ein-zusetzen beabsichtigen oder aber durch ein stichhaltiges Konzept nachweisen können, dass durch den Einsatz von Subunternehmern kein Reibungsverlust und kein Koordinationsmehraufwand auf Seiten des Auftraggebers entsteht, erhalten drei Eignungspunkte, — Bewerber, deren Projektleiter eine Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren nachweisen kann, erhalten zwei Eignungspunkte. Es werden diejenigen fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgenannten Kriterien die meisten Eignungspunkte erlangt haben. Soweit mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Eignungspunkten erlangt haben und daher zwischen diesen keine eindeutige Rangfolge gebildet werden kann, entscheidet zwischen den Bewerbern mit gleicher Punktzahl das Los. II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71240000

II.1.7)

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8)

Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9)

Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2)

Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang:

II.2.2)

Angaben zu Optionen

II.2.3)

Angaben zur Vertragsverlängerung

II.3)

Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.7.2013. Abschluss 31.1.2014

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Hinweispflicht nach dem TVgG-NRW: Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen u. a. den Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - TVgG-NRW) vom 10.1.12. Die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderten Eigen- bzw. Verpflichtungserklärungen und Vertragsbedingungen nach TVgG NRW sind - gegebenenfalls ausgefüllt - Bestandteile des Angebots: — Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß § 4 TVgG, — Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gemäß § 18 TVgG, — Besondere Vertragsbedingungen gemäß TVgG, — Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG.

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III.2)

Teilnahmebedingungen

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: — Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bewerbers*, — Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss von Sachfolgeschäden an anderen Einrichtungen / vorhandenen Anlagen mit einer Deckungssumme von mindestens 4 000 000 EUR für Personenund Sachschäden je Schadensereignis und 2 000 000 EUR für Sachfolgeschäden nach AHB bei jeweils zweifacher Maximierung dieser Deckungssummen für alle Schäden pro Versicherungsjahr, — Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Planungshaftpflichtversicherung unter Einschluss von Sachfolgeschäden an anderen Einrichtungen / vorhandenen Anlagen mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Sachfolgeschäden von jeweils mindestens zweifach maximiert 4 000 000 EUR pro Schadensereignis und Versicherungsjahr, — gegebenenfalls: Bewerbergemeinschaftserklärung. * Innerhalb von 6 Kalendertagen ab dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Vorlage sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemachten Angaben des Bewerbers durch Vorlage folgender Bescheinigungen zu belegen: — Im Falle der Bewerbung einer juristischen Person: aktueller Handelsregisterauszug, — Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, — Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die Mehrzahl der Mitarbeiter des Bewerbers versichert ist, — aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate gerechnet vom Datum der Vorlage), — Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, — Gewerbezentralregisterauskunft.

III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: — Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen, — Eigenerklärung zu Umsatz und Referenzen.

III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu dem für die Leitung des Projektes vorgesehenen Personal *)- Eigenerklärung zu den Teilleistungen, für die der Bewerber Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigt. In Abhängigkeit von dem Inhalt der konkretenBewerbung sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Erklärung über Art und Umfang der Tätigkeit anderer Unternehmen, deren Fähigkeiten sich der Bewerber bei Auftragsausführung bedienen will, - Verpflichtungserklärung von Unternehmen, deren Fähigkeiten sich der Bewerber bei Auftragsausführung bedienen will* Innerhalb von 6 Kalendertagen ab dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Vorlage sind die in der Eigenerklärung zu dem für die Leitung des Projektes vorgesehenen Personal gemachten Angaben des Bewerbers durch Vorlage folgender Bescheinigungen zu belegen: - Zeugnisse / Urkunden über den Studienabschluss des für die Leitung des Projektes vorgesehenen Personals.

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III.2.4)

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3)

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1)

Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: — § 19 Abs. 2 VOF, — Baukammerngesetz (BauKaG NRW).

III.3.2)

Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

IV.1.2)

Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5

IV.1.3)

Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja

IV.2)

Zuschlagskriterien

IV.2.1)

Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Präsentation der technischen Lösung und Machbarkeit. Gewichtung 40 2. Preis. Gewichtung 30 3. Ausführungsfrist. Gewichtung 30

IV.2.2)

Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3)

Verwaltungsangaben

IV.3.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 15 61 03 70 01 12

IV.3.2)

Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3)

Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung

IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 5.11.2012 - 10:00

IV.3.5)

Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 5.12.2012

IV.3.6)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.3.7)

Bindefrist des Angebots

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IV.3.8)

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Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

VI.3)

Zusätzliche Angaben Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 107 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit. — der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4)

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg DEUTSCHLAND Telefon: +49 293182-0 Fax: +49 293182-2520

VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: s. Angaben zu VI.3)

VI.4.3)

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt s. o. "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs- / Nachprüfungsverfahren"

VI.5)

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 4.10.2012

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