Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros

... für Hör- und Lehrsäle sowie Verwaltungsräume im Zentrum der Liegenschaft ... Anordnung von Unterkunfts- und Funktionsgebäuden rund um die innere .... für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten ...
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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren

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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:399592-2014:TEXT:DE:HTML

Deutschland-Weilheim in Oberbayern: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2014/S 226-399592 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Staatliches Bauamt Weilheim Münchener Str. 39 Kontaktstelle(n): Staatliches Bauamt Weilheim, Abteilung T 82362 Weilheim in Oberbayern DEUTSCHLAND Telefon: +49 8819900 E-Mail: [email protected] Fax: +49 8819902170 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.stbawm.bayern.de Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.stbawm.bayern.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)

Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3)

Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4)

Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Neubau zweier Unterkunftsgebäude für die Bundeswehr in der General-Fellgiebel-Kaserne in Pöcking.

II.1.2)

Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen

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Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: General-Fellgiebel-Kaserne in Pöcking, Landkreis Starnberg. NUTS-Code DE21L II.1.3)

Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen für die Errichtung zweier Unterkunftsgebäude für die Bundeswehr: Objektplanung Gebäude nach § 33 HOAI; Leistungsphase 3 bis 9. Auf dem Gelände der General-Fellgiebel-Kaserne wird eine bundesweite zentrale Ausbildungsstätte für die Bundeswehr errichtet. Für die Unterbringung der Teilnehmer an den Schullehrgängen sind zwei neue Unterkunftsgebäude geplant. Geplante Fertigstellung ist Mitte 2018. Als städtebaulicher Rahmen für die Planung dient der fortgeschriebene Masterplan, der den Neubau eines Lehrsaal- und Funktionsgebäudes für Hör- und Lehrsäle sowie Verwaltungsräume im Zentrum der Liegenschaft vorsieht. Durch diesen zentralen Bau und durch die Fortentwicklung der bestehenden giebelständigen Anordnung von Unterkunfts- und Funktionsgebäuden rund um die innere Erschließungsstraße entsteht eine campusähnliche Situation. Die in der Vorplanung (ES-Bau) erarbeitete Grundriss- und Haustechnikkonzeption basiert auf der Musterplanung der Bundeswehr und ist Grundlage für die weitere Planung (EW-Bau, AFU-Bau). Es wird angestrebt Photovoltaikmodule auf den Dachflächen zu integrieren. Entsprechend der energetischen Selbstverpflichtung des Bundes sind die EnEV-Anforderungen (Bezug EnEV 2009) um 20 % im Jahresprimärenergiebedarf und um 30 % beim mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten zu unterschreiten. In Folge der gleichen Nutzungsanforderungen stimmen die Raumkonzepte und die äußere Kubatur beider Gebäude im Vorentwurf überein. Im Grundriss unterscheiden sich die Unterkunftsgebäude nur durch ihre spiegelbildliche Anordnung. Durch die Wiederholung der Gebäudetypen ist für die Berechnung des Honorars vom zweiten Gebäude, der § 11 HOAI anzuwenden. Das Gebäudevolumen beträgt jeweils ca. 12 000 m³ (BRI). Die BGF beträgt jeweils ca. 3 800 m² (BGF). Die Gesamtkosten KG 200 bis KG 600 der oben beschriebenen Maßnahme werden je Gebäude auf ca. 6 000 000 EUR geschätzt. Termine: — frühester Termin für die Auftragserteilung: 11.3.2015; — Fertigstellung EW-Bau Geb. 121 + 122: Juli 2015; — Erstellung Ausführungsplanung/Vergabe Geb. 121 + 122: Beginn Sept. 2015, Ende Okt. 2016; — Bauzeit bis Übergabe Geb. 121 + 122: Beginn Mai 2016, Ende Mai 2018; — Fertigstellungstermin/Übergabe beider Gebäude: Mai 2018. Unmittelbar nach Beendigung des VOF-Verfahrens beginnt die Leistungserbringung. Diese beginnt mit der Planung und Erstellung einer Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) für den Neubau beider Unterkunftsgebäude.

II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71240000

II.1.7)

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

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II.1.8)

Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9)

Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2)

Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang:

II.2.2)

Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.3)

Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.3)

Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.4.2015. Abschluss 31.5.2018

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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden sowie über mindestens 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden,mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß §§ 10 - 12 AVB (s. Nr. VI.3).

III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja. Darlegung der besonderen Bedingungen: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die AllgemeinenVertragbedingungen (AVB) des Auftraggebers (siehe VI.3)). Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach denjeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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Die „Liste der Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken“ (siehe www.stbawm.bayern.de) ist zu beachten. III.2)

Teilnahmebedingungen

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.1.1. Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 a-g VOF: Es wird eine Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 VOF ag gefordert. 2.1.2 Sonstige Gründe nach § 4 Abs. 9 a-d VOF: Es wird eine Erklärung des Bewerbers über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 9 a-d VOF gefordert. 2.1.3 Juristische Personen/§ 19 Abs. 3 VOF: Hinweis: Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 19 Abs. 1 VOF bei Architekten und nach § 19 Abs. 2 VOF bei „Beratenden Ingenieuren“ oder „Ingenieuren“ benennen. Eine Erklärungen über den/die Name/n und die berufliche Qualifikation der Person/en (Gesellschafter, bevollmächtigte/r Vertreter, der/die verantwortliche/n Projektbearbeiter etc.), die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll/en, und die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen werden gefordert. 2.1.4 Berufliche Befähigung: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der: — Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, beratender Ingenieur, Stadtplaner) gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007. Meine/unsere Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG ist gewährleistet, im Auftragsfall werden die Vorgaben des Art. 2 BauKG erfüllt. durch — Studiennachweise und Bescheinigungen.

III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.2.1 Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 5 Abs. 4c VOF):

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Eine Erklärung des Bewerbers über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013) ist abzugeben. Firmensitz des Bewerbers und seiner Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die vorstehend abgefragten Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz), als auch die fragliche Niederlassung zu erstellen. 2.2.2. Wirtschaftliche Verknüpfung nach § 4 Abs. 2 VOF: Eine Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, ist vorzulegen. 2.2.3. Unterbeauftragung (= “Nachunternehmer“) (§ 5 Abs. 5h VOF): Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, sind eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (oder auch der Bewerbergemeinschaft) erforderlich. Der Anteil der Leistungen am Gesamtleistungsumfang, sowie die einzelnen Leistungen, die als Unteraufträge vergeben werden sollen, sind dabei zu benennen. 2.2.4. Bedienung Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 5 Abs. 6 VOF): Will sich der Bewerber (oder auch die Bewerbergemeinschaft) bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, hat er/sie diese vor Vertragsabschluss zu benennen. Er/ sie muss in diesem Fall der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (oder auch der Bewerbergemeinschaft) und eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unterauftragnehmers sind erforderlich. Der Anteil der Leistungen am Gesamtleistungsumfang, sowie die einzelnen Leistungen, die durch Kapazitäten anderer Unternehmen ausgeführt werden sollen, sind dabei zu benennen. III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Angabe in Tabellarischer Form) 2.3.1. Beschäftigte/Führungskräfte, jährliches Mittel (§ 5 Abs. 5 d VOF): Eine Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren Beschäftigten (Ingenieure, Techniker, technische Zeichner, sonstige Mitarbeiter) und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft gegliedert nach Berufsgruppen, analog zu den Angaben in III.2.1) (berufliche Befähigung) wird gefordert. 2.3.2. Eignungskriterium, Planungserfahrung Leistungsbild Gebäude in den Leistungsphasen 3 bis 9 § 34 HOAI, (§ 5 Abs. 5 b VOF): Eine tabellarische Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Dienstleistungen, Projekte oder Wettbewerbserfolge mit Angabe des Auftraggebers und dessen Ansprechpartner, der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes, der Leistungsphasen mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad. Weitere Wertungskriterien: 2.3.2.1 Fachtechnische Qualität der Referenzen: Erfahrung bei Planung und Durchführung von Bauaufgaben (Bundesbauten) mit vergleichbarer Komplexität und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad, mit einer vergleichbaren (Honorarzone) der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen und besondere Leistungen) und einer vergleichbarer Größe (Nutzfläche und Baukosten). Auf Sachkunde im energetischen Bauen wird besonderen Wert gelegt. Hinweis: Als vergleichbar sieht die Vergabestelle eine Nutzfläche von 1 200 m² und Baukosten in Höhe von 3 000 000 EUR Brutto an. Referenzbögen:

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Davon unabhängig sind Referenzen der wesentlichen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte wie unter Punkt II.1.5) der Bekanntmachung beschrieben (max. drei Referenzprojekte für die Leistungsphasen 3 bis 9 § 34 HOAI 2013) gefordert. In diesen Referenzbögen sind folgende Angaben angefragt: 1. Kurze Beschreibung des Projektes mit Angabe des Ortes und der Gebäudekenndaten Angabe der durchgeführten Leistungsphasen nach § 34 HOAI. 2. Angabe der Honorarzone und des Honorarsatzes. 3. Angabe der Baukosten in KGR 200 bis 600 nach DIN 276 einschl. MwSt. Leistungszeitraum der erbrachten Leistungen, aufgegliedert nach Leistungsphasen. 4. Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter unter Angabe des Anteils von Subunternehmern. 5. Angaben zur Berufsbezeichnung der eingesetzten Mitarbeiter sowie ggfs. dem Anteil von Eigen- und Nachunternehmerleistung. 6. Öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse. Vertragsverhältnis zum genannten Auftraggeber (alleiniger Auftraggeber, ARGE-Partner, Angestellter usw.). 7. Barrierefreiheit. 8. Qualität der Fassade/energetische Aspekte. Dazu wird ein zweiseitiges Formblatt (Referenzbogen) zur Verfügung gestellt. Pro Referenzprojekt ist ein, wie vor beschrieben, ausgefüllter Referenzbogen ergänzt mit zusätzlichen individuellen näheren Angaben abzugeben. Die zusätzlichen individuellen näheren Angaben sind gesondert, auf insgesamt maximal sechs Seiten DIN A4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen und dem jeweiligen Referenzbogen beizufügen. Bei Referenzen deren Urheberrecht bei anderen liegt, sind die Urheber und deren Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat. Hinweis: Bereits eine sehr gut vergleichbare vorgelegte Referenz, reicht aus, um die höchste Punktzahl zu erreichen. 2.3.3. Eignungskriterium, Projektteam. Für die Fachkräfte/Projektteam (2.3.3.1 bis 2.3.3.4) benannten Personen, die definitiv für den Auftrag zur Verfügung gestellt werden, wird für jede Person der Nachweis der Berufszulassung/Befähigung beruflicher Qualifikation, geführt. In diesen Personalbögen sind folgende Angaben angefragt: 1. Berufliche Qualifikation; 2. Berufserfahrung; 3. Referenzobjekt; 4. Erbrachte Leistungsphasen und besondere Leistungen bei der Durchführung des Referenzprojekts. Dazu wird ein zweiseitiges Formblatt (Personalbogen) zur Verfügung gestellt. Projektteam: Die Anzahl der Fachkräfte, die für den Auftrag zur Verfügung gestellt werden können wird benannt. 2.3.3.1. vorgesehener Projektverantwortlicher/e: Der/die Projektverantwortliche/r wird/werden benannt. 2.3.3.2. vorgesehene/r Stellvertreter/in des Projektverantwortlichen: Der/die Stellvertreter/in des Projektleiters wird benannt. 2.3.3.3. vorgesehene/r Planer/in: Der/die vorgesehene/r Planer/in am Projekt wird benannt. 22/11/2014 S226 http://ted.europa.eu/TED

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2.3.3.4. vorgesehene/r Bauleiter/in: Der/die vorgesehene/r Bauleiter/in am Projekt wird benannt. III.2.4)

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3)

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1)

Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ bzw. „Architekt“ berechtigt sind. (BauKaG, sh. auch Nr. III.2.1) dieser Bekanntmachung), — Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind.

III.3.2)

Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

IV.1.2)

Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1. Ausschlußgründe gemäß § 4 VOF. 2. Fachliche Eignung und Erfahrungen und Leistungsfähigkeit zu den Leistungen nach II.1.5). Die Auswahl der Bewerber wird mit Hilfe einer Bewertungsmatrix ermittelt. Diese wird vor Öffnung der Teilnahmeanträge erstellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).

IV.1.3)

Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja

IV.2)

Zuschlagskriterien

IV.2.1)

Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2)

Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

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Verwaltungsangaben

IV.3.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 14D0612

IV.3.2)

Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3)

Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.12.2014 - 0:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 23.12.2014 - 10:00

IV.3.5)

Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.3.7)

Bindefrist des Angebots

IV.3.8)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3)

Zusätzliche Angaben a) Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind online unter http://www.stbawm.bayern.de abrufbar. Als Bewerbungsunterlage ist der „Teilnahmeantrag“ mit allen erforderlichen Anlagen – in Deutsch ausgefüllt – einzureichen. Mit dem Einreichen erklärt der Bewerber die Angaben für vollständig und verbindlich. Der Teilnahmeantrag kann mit weiteren Informationen ab dem 24.11.2014 von der Internetseite des Staatlichen Bauamts Weilheim unter http://www.stbawm.bayern.de/hochbau/aktuelles heruntergeladen werden. Vom Staatlichen Bauamt Weilheim werden keine weiteren Bewerbungsunterlagen versandt. b) Die Bewerbung ist schriftlich unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der Kontaktstelle nach I.1) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen ohne Verwendung des Teilnahmeantrages oder ohne Verwendung der vom Staatlichen Bauamt Weilheim mit dem Teilnahmeantrag übergebenen Vordrucke werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind in der im Teilnahmeantrag genannten Reihenfolge zusammenzustellen. Die Bewerbung ist auf die bezeichnete Leistung abzustimmen und in übersichtlicher Form einzureichen. Die dem Teilnahmeantrag beizulegenden Unterlagen sind auf einseitig beschriebene Seiten zu beschränken, die das Format DIN A4 nicht überschreiten. Die Anzahl dieser Unterlagen ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. d) Als Fristende (Schlusstermin) für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Als fristgerecht zugegangen gelten nur Angebote, die fristgerecht unter

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nachstehender Adresse eingegangen sind. Angebote, die nicht unter nachstehender Adresse eingehen, werden ausgeschlossen. Der Bewerber ist für den termingerechten Eingang der Unterlagen allein verantwortlich. Er soll einen Versanddienst suchen, der eine termingerechte Zustellung garantiert. Die Postsendung müssen deutlich mit dem Hinweis (Aufkleber) auf das betreffende VOF-Verfahren gekennzeichnet werden: -Bitte nicht öffnenVergabenummer: 14D0612, Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren, Neubau von 2 Unterkunftsgebäuden der Bundeswehr, General-Fellgiebel-Kaserne in Pöcking, Gebäudeplanung. -E I LTe) Mehrfachbewerbungen, sowohl in der Form der Einzelbewerbung, als auch durch Beteiligung an einer Bewerbergemeinschaft, führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. g) Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Erklärungen jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgeben und geforderte Nachweise jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. h) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. i) Bewerbungen sind in Papierform als gelochte Blätter im Ordner gebunden (scanfähig) und nicht spiralgeheftet einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt. j) Die Kontaktdaten zu den Referenzbögen der vorgestellten Projekte sind – für Nachfragen – mit Abgabe der Unterlagen anzugeben – auch für die noch nicht abgeschlossene Projekte. k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei den in den Referenzbögen angegebenen Kontakten. Erkundigungen über die Qualität der Planung und Durchführung der Referenzprojekte einzuholen. l) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. m) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. n) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist – falls im Einzelfall erforderlich – nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. o) Eine Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen findet grundsätzlich nicht statt. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise müssen mit der Bewerbung vorgelegt werden. In Einzelfällen behält sich die Vergabestelle vor, solche ausnahmsweise nachzufordern. VI.4)

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstraße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499406

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VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach Zurückweisung einer Rügebeträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.3)

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Staatliches Bauamt Weilheim Münchener Straße 39 82362 Weilheim DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Telefon: +49 8819902510 Internet-Adresse: http://www.stbawm.bayern.de Fax: +49 8819902170

VI.5)

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 20.11.2014

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