D-Siegburg: Dienstleistungen von Architektur- und

D-Siegburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen. 2013/S 052-085425. Auftragsbekanntmachung.
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D-Siegburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2013/S 052-085425 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle Kaiser-Wilhelm-Platz 1 Zu Händen von: Frau Dissen, Herrn Wolter-Michaelis 53721 Siegburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 224113-2498/3543 E-Mail: [email protected] Fax: +49 2241133165 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.rhein-sieg-kreis.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)

Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

I.3)

Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4)

Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Architektenleistungen im Rahmen der Erweiterung und Generalsanierung des Carl-Reuter-Berufskollegs in Hennef.

II.1.2)

Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hennef (Rhein-Sieg-Kreis). NUTS-Code DEA2C

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II.1.3)

Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Architektenleistungen im Rahmen der Erweiterung und Generalsanierung des Carl-Reuther Berufskollegs in Hennef. Leistungsumfang: Leistungsphasen 1-9 gemäß § 33 HOAI, davon Leistungsphase 7 nur anteilig. Bestandsdaten Hauptgebäude: ca. 14 200 m² Gesamtnutzfläche, ca. 57 700 m³ umbauter Raum, ca. 9 900 m² bebaute Fläche, ca. 29 400 m², Grundstücksfläche, ca. 8 m Gebäudehöhe über Gelände. Bestandssituation: Das Carl-Reuter-Berufskolleg wurde 1976 als 2-geschossiges Schulgebäude errichtet. Es handelt sich um einen Stahlbetonskelettbau mit aussteifenden Betonkernen. Der gesamte Baukörper hat eine vorgehängte Betonfertigteilfassade mit durchlaufenden horizontalen Aluminium-Fensterbändern. Die Aussenmaße des EG betragen ca. 115 x 85 m. Zwischen 4 innen liegenden Treppenhäusern liegen 3 Lichthöfe. Das Obergeschoss ist im Wesentlichen gegenüber dem EG zurückgesetzt. Nutzung: Das Kellergeschoss ist überweigend als Kriechkeller ausgebildet. Der übrige Teil besteht aus Lager- und Technikräumen. Im Erdgeschoss sind neben zentralen WC-Anlagen, der Schulleitung, der Bibliothek und Pausenräume für die Schüler vorwiegend Fachbereiche für verschiedene Berufsausbildungen (Metalltechnik, Metallverarbeitung, Computer-Technik, Fleischerei, Großküche/Gastronomie, Elektro, Bäckerei/Konditorei, Schreinerei, Bautechnik, Malertechnik) mit den zugehörigen Spezialräumen untergebracht. Im Obergeschoss sind neben Fachräumen für CAD-Zeichen- und EDV-Technik im Wesentlichen klassische Unterrichtsräume eingerichtet. Grundlagen für die geplante Sanierung: Bei einer Brandschau vor ca. 10 Jahren wurde auffällig, dass das Gebäude nicht den Regelungen in der Bauordnung NW entspricht; vor allem wurden folgende brandschutztechnische Probleme offenbar: Das Gebäude besitzt keine Brandabschnitte, die 4 Treppenhäuser liegen nicht an den Außenwänden, die Flurwände wurden nicht bis unter die Rohdecke geführt, die Wand- und Deckenkonstruktionen sind brandschutztechnisch nicht qualifiziert. Ein erstes Brandschutzkonzept und erste Planungen führten nicht zu einer bauordnungsrechtlich abgeschlossenen Situation. Da wesentliche brandschutztechnische Probleme weiterhin bestanden und hierdurch die Fortführung des Betriebes der Schule gefährdet war, wurde von der Gebäudewirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises im Jahre 2011 mit einem anderen Brandschutz-Sachverständigen ein neues Brandschutzkonzept entwickelt. Dieses Konzept wechselte aufgrund der konstruktiven Probleme am Gebäude auf eine dynamische Leitung der gefährdeten Personen. Hierdurch wird eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes sichergestellt. Das Konzept wurde als vorgezogene temporäre Maßnahme abgestimmt, bauordnungsrechtlich beantragt und 2012 realisiert. Hierdurch ist der Schulbetrieb bis zu der nun geplanten grundlegenden Sanierung des Gebäudes gesichert. Neben den brandschutztechnischen Problemen entsprechen die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik auch energetisch nicht den Anforderungen. Der Zustand der Gebäudesubstanz entspricht im Wesentlichen dem Baujahr (1976). Zudem ist der Schallschutz im Bestand nicht ausreichend. In den letzten 10 Jahren wurden zahlreiche kleinere Sanierungsmaßnahmen, insbesondere brandschutztechnischer Art durchgeführt.

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Geplante Generalsanierung: Auf Grundlage der brandschutztechnischen Probleme aber auch der substanziell und energetische notwendigen Maßnahmen hat sich der Rhein-Sieg-Kreis entschlossen, das Gebäude zu sanieren. Die Variante der Aufgabe des Gebäudes und eines Neubaues wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Da der Schulbetrieb auch während der Sanierungsmaßnahme fortgeführt werden muss, wird die Sanierung höchstwahrscheinlich in mehreren Bauphasen sukzessive durchgeführt werden. Dabei ist die Planung der Bauphasen eine wesentliche organisatorische Aufgabe des Planers. Die besonderen Probleme an dieser Schule durch das hohe Maß an speziellen Fachräumen mit schweren Maschinen muss dabei berücksichtigt werden. Bei der geplanten Sanierung geht der Rhein-Sieg-Kreis davon aus, dass das Gebäude bei jedem Bauabschnitt über Abbrucharbeiten bis auf den Rohbau heruntergeführt werden muss. Lediglich die in den letzten Jahren renovierten Teil-Bereiche aber auch die Einbauten mit schweren Maschinen bleiben ggf. bestehen. Inwieweit die Treppenhäuser bestehen bleiben, ist von der architektonischen Konzeption abhängig. Danach werden die wetterfeste Hülle und der innere Ausbau, incl. Haustechnik komplett neu aufgebaut. Die Überschneidungen mit den technischen Anlagen der verschiedenen Abschnitte, bei denen ggf. Kollisionen zwischen Bestand und Neubau möglich sind, sind in der Planungsphase zu prüfen; Konzepte sind zu entwickeln. Geplanter Erweiterungsbau: Aufgrund der bevorstehenden Generalsanierung wurde die bestehende Raumsituation überprüft und erweitertes Raumprogramm zur Verbesserung des pädagogischen Konzeptes entwickelt. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf in der Größe von ca. 2 000 m² Hauptnutzfläche. Diese zusätzliche Fläche ist Bestandteil des Planungsauftrages. Ein Standort für diese Fläche ist noch nicht definiert. Die Konzeption dieser Erweiterung der Schule im Zusammenhang mit der Sanierung des Hauptgebäudes und den notwendigen Ersatzmaßnahmen zur Unterbringung des Schulbetriebes ist grundlegende Aufgabe des Architekten in der Vorentwurfsphase. Eine Aufgabe dieses Erweiterungsgebäudes kann ggf. in der Bauphase auch der Dienst als Ersatzfläche sein. Besonderheiten Bauablauf/Ausführungszeiten: Die Generalsanierung erfolgt im laufenden Betrieb des Berufskolleges. Hierbei sind im Besonderen die Unterrichtszeiten zu beachten und einzuplanen. Ausweichräumlichkeiten stehen im Schulgebäude nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung. Ersatzflächen können über die Aufstellung von Containern geschaffen werden. Die Geschoßdecken bestehen aus Stahlbeton und Betonfertigteilen. Hierdurch überträgt sich der Schall von Arbeiten an der Betonkonstruktion über weite Bereiche des Hauses und führt so zu Beeinträchtigungen in den genutzten Räumen. Die Koordinierung der Arbeiten im Zusammenspiel mit dem fortlaufenden Betrieb der Schule wird ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung der Maßnahmen sein. Mit den Architektenleistungen soll unverzüglich nach Vertragsschluss begonnen werden. Für die Planung und Bauvorbereitung sind 18 Monate vorgesehen. Der Baubeginn ist im Anschluss daran für das erste Quartal 2015 geplant. Die Bauphase soll binnen 2 Jahren, spätestens Mitte 2017 (zum Ende des Schuljahres 2016/2017) abgeschlossen sein. Architektenleistungen: Zur Durchführung der beschriebenen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sollen Achitektenleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 33 HOAI beauftragt werden. Leistungsphase 7 wird dabei nur anteilig beauftragt, da Teile der Leistungen durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des Rhein-Sieg-Kreises erbracht werden. Der Schwerpunkt der Bearbeitung dieses Auftrages liegt einerseits in den Leistungsphasen 2-3 (Vorentwurf und Entwurf), in denen eine Konzeption entwickelt werden muss, die die brandschutztechnischen Probleme des Gebäudes löst, andererseits sollen die notwendigen Erweiterungsflächen in einen optimalen 14/03/2013 S52 http://ted.europa.eu/TED

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Funktionszusammenhang mit der bestehenden Schule gebracht werden, dabei ist die Durchführbarkeit der Maßnahme in Teilabschnitten unter Beibehaltung des Unterrichtes sicher zu stellen. Der zweite Schwerpunkt liegt in der Leistungsphase 8 (Bauleitung). Hier ist eine stringente Überwachung der Baumaßnahme zur Sicherstellung eines mit dem Schulbetrieb abgestimmten Terminplanes notwendig. Die Einflechtung aller Gewerke, auch der technischen, in einen reibungslosen Bauablauf ist zentrale Aufgabe des bauleitenden Architekten. II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71240000

II.1.7)

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8)

Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9)

Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2)

Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang:

II.2.2)

Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.3)

Angaben zur Vertragsverlängerung

II.3)

Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 5.8.2013. Abschluss 14.7.2017

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 15 Mio. EUR für Personenschäden und 10 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten. Vor Auftragsabschluss ist zum Nachweis die entsprechende Deckungsbestätigung vorzulegen. Eine Erklärung, dass eine solche Versicherung spätestens im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Teilnahmeantrag).

III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.

III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Generalsanierung und Erweiterung erfolgen im laufenden Betrieb des Berufskollegs. Hierbei sind im Besonderen die Unterrichtszeiten zu beachten und einzuplanen. Ausweichräumlichkeiten stehen im Schulgebäude nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung. Ersatzflächen können über die Aufstellung von Containern geschaffen werden. Die Geschoßdecken des Bestandsgebäudes bestehen aus Stahlbeton und Betonfertigteilen. Hierdurch überträgt sich der Schall von Arbeiten an der Betonkonstruktion über weite Bereiche des Hauses und führt so

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zu Beeinträchtigungen in den genutzten Räumen. Die Koordinierung der Arbeiten im Zusammenspiel mit dem fortlaufenden Betrieb der Schule wird ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung der Maßnahmen sein. Mit den Architektenleistungen soll unverzüglich nach Vertragsschluss begonnen werden. Für die Planung und Bauvorbereitung sind 18 Monate vorgesehen. Der Baubeginn ist im Anschluss daran für das erste Quartal 2015 geplant. Die Bauphase soll binnen 2 Jahren, spätestens Mitte 2017 (zum Ende des Schuljahres 2016/2017) abgeschlossen sein. Die Bereitschaft, im Auftragsfall eine auskömmliche örtliche Bauleitung sicherzustellen und für den Zeitraum der baulichen Umsetzung der Maßnahme durchgehend mit einem/einer projektverantwortlichen Bauleiter/in zu besetzen, ist zu erklären (sieheTeilnahmeantrag). Austauschformate für elektronische Daten: DXF, GAEB, DOC, XLS. III.2)

Teilnahmebedingungen

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die im Folgenden genannten Nachweise/Erklärungen, bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern, ggf.auch von Subunternehmern, sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages zwingend gefordert. Nicht fristgerecht vorgelegte oder unvollständige Nachweise/Erklärungen führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers. 1) Eigenerklärung (s. Teilnahmeantrag) des Bewerbers, dass: a) nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere keine Ausschlussgründe nach § 4 Absatz 6 VOF; b) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; c) sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet; d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigsten 2 500 Euro belegt worden sind; f) er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt; g) er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedrigster Bewerber getroffen hat; h) er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat; i) er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt; j) er/sie im Auftragsfall bereit ist/sind, eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes zu unterzeichnen. Auf Anforderung sind entsprechende Eigenerklärungen auch von vorgesehenen Subunternehmern vorzulegen, ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer Gerichtsoder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes vorzulegen, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen gemäß § 4 Abs. 2 VOF vorzulegen. Sofern relevante wirtschaftliche Verknüpfungen bestehen, sind diese detailliert darzustellen.

III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Teilnahmeantrag) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages gefordert. 1) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz Architektenleistungen Leistungsphasen 1-9 § 33 HOAI der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Geschäftsjahre. III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages abzugeben: 1) Bürogröße/Mitarbeiterzahlen: Darstellung (s. Teilnahmeantrag) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – der Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012 und aktuell) jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen, aufgeschlüsselt nach: a) Festangestellte Mitarbeiter und Büroin-/teilhaber insgesamt, b) davon Architekten und Ingenieure, davon weiter aufgeschlüsselt nach Berufserfahrung: c) mit Berufserfahrung im Bereich LP 5-8 HOAI größer/gleich 5 Jahre, d) mit Berufserfahrung im Bereich Bauen für öffentliche Auftraggeber größer/gleich 3 Jahre, e) mit Berufserfahrung im Bereich Bauen im Bestand größer/gleich 3 Jahre. 2) Referenzobjekte: Darstellung (s. Teilnahmeantrag) von mindestens 2 Referenzprojekten. Referenzen, die die „Mindestanforderungen an alle Referenzen“ nicht vollständig erfüllen, werden nicht gewertet. Werden nicht mindestens 2 Referenzen benannt, die die Mindestanforderungen an alle Referenzen erfüllen, so wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Werden mehr als 5 Referenzen genannt, so werden diese in Reihenfolge ihrer Nummerierung geprüft und nur die ersten 5, die die Mindestanforderungen erfüllen, mit Punkten (gemäß Wertungsmatrix) bewertet, darüber hinaus vorlegte Referenzen bleiben unberücksichtigt. Die Referenzen werden im Rahmen der Auswertung teilweise durch Kontaktaufnahme mit den Referenzgebern und teilweise durch Besichtigung vor Ort weitergehend geprüft und bewertet. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss der jeweiligen Referenz aus der Wertung. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem weiteren Verfahren auszuschließen. Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden; es genügt vielmehr, wenn die Bewerbergemeinschaft insgesamt die beschriebenen Angaben zu Referenzprojekten macht. Die einzelnen Referenzprojekte müssen auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage einer weiterführenden Darstellung wird die Referenz nicht gewertet. Zu den vorgelegten Referenzobjekt/en sind folgende Angaben (s. Teilnahmeantrag) vollständig zu tätigen: Bezeichnung und Ort der Maßnahme; Auftraggeber/Bauherr, aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers für Auskünfte zur Baumaßnahme, Auftragnehmer, Ausführungszeitraum; Bruttorauminhalt, Brutto-Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276); beauftragte Leistungsphasen. Die folgenden Projektmerkmale sind – sofern zutreffend – anzugeben: Sanierungs-/Umbaumaßnahme, Öffentlicher Auftraggeber, Ausführung im laufenden Betrieb, gewerkeweise Ausschreibung der Leistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Anforderungen an alle Referenzen: Fertigstellung der Baumaßnahme im Zeitraum 01/2003 bis 02/2013. Baumaßnahme mit mindestens 1 000 000,00 EUR Brutto-Baukosten (KG 300+400, DIN 276) Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte:

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— mindestens 2 Projekte, bei denen die Architektenleistungen der LP 3-8 (gemäß § 33 HOAI) durchgehend erbracht wurden, — mindestens ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber, — mindestens ein Projekt mit Ausführung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb. Die Referenzprojekte bzw. die Einhaltung der Mindestanforderungen müssen/muss nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/von jedem Subunternehmer in vollem Umfang nachgewiesen werden; es genügt vielmehr, wenn die Bewerbergemeinschaft insgesamt die geforderten Angaben zu Referenzprojekten macht. Es muss jedoch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jeder Subunternehmer das Leistungsspektrum, das es/ er zu übernehmen angibt, anhand mindestens einer Referenz nachweisen. Mit Unterzeichnung des Teilnahmeantrages erklärt der Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ggf. auch für seine Subunternehmer, dass die benannten Referenzen die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Er erklärt zudem, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen, Kosten und Qualitäten – soweit in seinem Einflussbereich – erfolgreich abgeschlossen wurden. III.2.4)

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3)

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1)

Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind Architekten gemäß VOF § 19 (1) und (3). Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Bedingungen erfüllen.

III.3.2)

Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

IV.1.2)

Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages gemäß dieser Bekanntmachung. 2) Die Auswahl der Kriterien erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung in 2 Stufen (siehe Teilnahmeantrag, Hinweise zur Wertung und zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren: Alle Teilnahmeanträge werden zunächst in der Stufe 1 bewertet. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (max. erreichbare Punktzahl/Gewichtung/max. gewichtete Punktzahl). Alle Werte werden auf die 2. Kommastelle auf-/abgerundet. Die 10 punktbesten Bewerbungen der Stufe 1 erreichen die Stufe 2, die übrigen Bewerbungen werden nicht weiter berücksichtigt. In der Stufe 2 werden die 10 verbliebenen Bewerbungen weitergehend geprüft und bewertet. Aus der Summe der erreichten Punkte in den Stufen 1 und 2 wird eine

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Rangfolge der 10 verbliebenen Bewerber ermittelt. Die 5 punktbesten Bewerber werden zur Teilnahme am Verhandllungsverfahren und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem 10. bzw. 5. Rang, wird der Teilnehmerkreis der nächsten Stufe entsprechend erweitert.) Stufe 1 (insgesamt max. 400 Pkt): 1.1. Leistungsfähigkeit/Umsätze: (insgesamt max. 50 Pkt) — 1.1.1 Umsatz LP 1-9: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt. 1.2. Fachliche Eignung – Referenzunabhängige Kriterien (insgesamt max. 150 Pkt.) — 1.2.1 Architekten/Bauingenieure (Büroinhaber und festangestellt) insgesamt: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt. — 1.2.2 davon Architekten/Ingenieure mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre, LP 5-8: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt. — 1.2.3 Architekten/Ingenieure mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre, im Bauen für öffentliche Auftraggeber: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt. — 1.2.4 Architekten/Ingenieure mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre, Bauen im Bestand: max. 5 Pkt/10fach/50 Pkt. 1.3 Fachliche Eignung – Referenzabhängige Wertungskriterien – formal (insgesamt max. 200 Pkt.) — 1.3.1 Bruttorauminhalt: max. 5 Pkt/2-fach/10 Pkt. — 1.3.2 Brutto-Baukosten, KG 300+400: max. 5 Pkt/4-fach/20 Pkt. — 1.3.3 Beauftragte Leistungsphasen: max. 5 Pkt/5-fach/25 Pkt. — 1.3.4 Sanierungs-/Umbaumaßnahme: max. 5Pkt/10fach/50 Pkt. — 1.3.5 Öffentlicher Auftraggeber: max. 5Pkt/5fach/25 Pkt. — 1.3.6 Ausführung im laufenden Betrieb: max. 5 Pkt/10-fach/50 Pkt. — 1.3.7 gewerkeweise Ausschreibung: max. 5 Pkt/4-fach/20 Pkt. In Stufe 2a werden die Referenzen der 10 punktbesten Bewerber aus der Stufe 1 bewertet. Geprüft und bepunktet werden maximal 3 der zuvor in der Stufe 1 bewerteten Referenzen durch telefonische Befragung der Referenzgeber. Geplanter Zeitraum für die Referenzabfrage siehe Wertungsmatrix im Teilnahmeantrag. Die Telefonversuche erfolgen in Reihenfolge der Nummerierung der Referenzen, je Referenz erfolgt ein Anrufversuch, sofern erfolglos eine Kontaktaufnahme per E-Mail mit Bitte um Rückruf binnen 3 Tagen sowie ein weiterer Anrufversuch nach Ablauf dieser Frist. Sind alle diese Versuche der Kontaktaufnahme erfolglos, wird diese Referenz nicht bepunktet. Gewertet werden die ersten drei Referenzen, deren Referenzgeber erreicht werden, werden keine drei Referenzgeber erreicht, so werden entsprechend weniger Referenzen bepunktet. Die Bewertung erfolgt in Schulnoten von 1 bis 6, diese werden in Punkte umgerechnet und gemäß Faktor gewichtet, Zwischennoten werden entsprechend umgerechnet. Stufe 2a - Telefonische Befragung des Referenzgebers (insgesamt max. 150 Pkt): 2a.1 erste geprüfte Referenz: — 2a.1.1 Planung, Qualität der Planung, Detailgenauigkeit, Auskömmlichkeit der Planung: max. 5 Pkt/3fach/15 Pkt. — 2a.1.2 Koordination/Zusammenarbeit der Planer/Fachingenieure in die Planung, Umsetzung der Wünsche Bauherr : max. 5 Pkt/2fach/10 Pkt. — 2a.1.3 Termine und Kosten: max. 5 Pkt/2fach/10 Pkt. — 2a.1.4 Qualität der Bauleitung, Organisation der Baustelle, Bauablauf, Nachtragsmanagement: max. 5 Pkt/3fach/15 Pkt. 2a.2 zweite geprüfte Referenz: (insgesamt max. 50 Pkt) und 2a.3 dritte geprüfte Referenz: (insgesamt max. 50 Pkt) Unterkriterien der Wertung entsprechend erster Referenz In Stufe 2b wird je Bewerber eine der zuvor unter 2a bewerteten Referenzen durch eine Besichtigung vor Ort geprüft und bewertet. Die Auswahl der zu besichtigen Referenz erfolgt unter organisatorischen 14/03/2013 S52 http://ted.europa.eu/TED

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und logistischen Aspekten und obliegt der Vergabestelle (Rhein-Sieg-Kreis). Geplanter Zeitraum für die Besichtigungstermine siehe Wertungsmatrix im Teilnahmeantrag. Seitens des Referenzgebers sollte dafür eine Zugänglichkeit wesentlicher Teile der Referenz (der Baumaßnahme) ermöglicht werden. Die Terminvereinbarung für die Besichtigung erfolgt direkt mit dem Referenzgeber im Zuge der telefonischen Referenzabfrage. Die Anwesenheit eines Vertreters des Bewerbers beim Besichtigungstermin ist nicht zulässig und führt zum ersatzlosen Ausschluss der Referenz in Stufe 2b. Die Bewertung erfolgt in Schulnoten von 1 bis 6, diese werden in Punkte umgerechnet und gemäß Faktor gewichtet. Zwischennoten werden entsprechend umgerechnet. Stufe 2b - Referenzabhängige Kriterien - Besichtigung des Referenzobjektes (insgesamt max. 150 Pkt): — 2b.1 Beurteilung der architektonischen Details am besichtigten Referenzobjekt: max. 5 Pkt/10fach/50 Pkt. — 2b.2 Beurteilung der Details hinsichtlich Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit am besichtigten Referenzobjekt: max. 5 Pkt/10fach/50 Pkt. — 2b.3 Gesamteindruck des besichtigten Referenzobjektes: max. 5 Pkt/10fach/50 Pkt. Insgesamt maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 700 Pkt. Detaillierte Angaben zu dem Bewertungsmaßstab der einzelnen Unterkategorien sind in der Bewertungsmatrix (Anlage zum Teilnahmeantrag) dargestellt. IV.1.3)

Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

IV.2)

Zuschlagskriterien

IV.2.1)

Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2)

Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3)

Verwaltungsangaben

IV.3.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 0001-22-13-VOF

IV.3.2)

Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3)

Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 17.4.2013 - 11:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 17.4.2013 - 11:00

IV.3.5)

Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 3.6.2013

IV.3.6)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.3.7)

Bindefrist des Angebots

IV.3.8)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 1.7.2013 - 11:00

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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

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Ort: Kreishaus Siegburg Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3)

Zusätzliche Angaben Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort einsehen werden. Auf Anforderung und nach Angabe einer verbindlichen E-Mail-Adresse werden die Teilnahmeantragsunterlagen auch per EMail versandt. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Papierexemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist im Original unterschrieben einzureichen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden von der Vergabestelle unter Fristsetzung von sechs Kalendertagen nachgefordert. Verspätet oder unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des vom Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung ausgegebenen Formblattes abzugeben, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständig ausgefüllte oder nicht von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Eine Abgabe von Teilleistungen an Subunternehmer ist zulässig. Die jeweiligen Subunternehmer und die ihnen zugeordneten Leistungen sind im Teilnahmeantrag zu benennen, Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der beabsichtige Einsatz des gleichen Subunternehmers von verschiedenen Bewerbern stellt keinen Ausschlussgrund dar. Mehrfachbewerbungen (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind jedoch nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher nicht eigenständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Auf Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) vorzulegen. Der Abschluss des Integritätsvertrags zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Auftragnehmer ist zwingende Voraussetzung vor Vertragsabschluss. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises und auf dem Vergabemarktplatz NRW einsehbar bzw.

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herunterladbar. Eintragungen bei der Informationstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt. Anfragen sind rechtzeitig und schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die unter I.1) genannte Adresse zu richten, hierzu wird auf § 7 Abs. 3 VOF verwiesen. Allen Bewerbern werden die gleichen Informationen (über den Vergabemarktplatz bzw. per Fax oder E-Mail) zur Verfügung gestellt. Die nach IV.1.2) ausgewählten Teilnehmer werden schriftlich zur Abgabe weiterer schriftlicher Unterlagen aufgefordert. Zusätzlich werden die ausgewählten Teilnehmer zu einem persönlichen Gespräch unter Beteiligung des Inhabers, des vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters, sowie -sofern abweichend- des vorgesehenen Bauleiters eingeladen. Die Gespräche finden voraussichtlich in der 28. KW 2013 (8.7. und 9.7.2013) statt. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. VI.4)

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Telefon: +49 2211472120 Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de Fax: +49 2211472889 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.3)

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt s. VI.4): Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln DEUTSCHLAND

VI.5)

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 11.3.2013

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