D-Münster: Dienstleistungen von Architektur- und ...

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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:119830-2011:TEXT:DE:HTML

D-Münster: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2011/S 73-119830 WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sentmaringer Weg 61 z. H. Norbert Steinig 48151 Münster DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Internet-Adresse(n) www.ihk-nordwestfalen.de Weitere Auskünfte erteilen: compar -strategien für architektur und städtebau- in Kooperation mit Dejozé & Dr. Ammann Architekten BDA/ Stadtplaner Schönhauser Straße 15 z. H. Dipl.-Ing. Architektin Sandra Trelle 44135 Dortmund DEUTSCHLAND Tel. +49 231-1891237 E-Mail: [email protected] Internet: www.comp-ar.de Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: compar -strategien für architektur und städtebauSchönhauser Straße 15 z. H. Dipl.-Ing. Architektin Sandra Trelle 44135 Dortmund DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Internet: http://www.comp-ar.de Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten an: compar -strategien für architektur und städtebauSchönhauser Straße 15 44135 Dortmund DEUTSCHLAND Internet: http://www.comp-ar.de I.2)

ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Sonstiges Körperschaft des öffentlichen Rechts (Industrie- und Handelskammer)

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Bildung I.3)

HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS II.1) BESCHREIBUNG II.1.1)

Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber Begrenzter Wettbewerb gem. RAW 2004 mit vorgeschaltetem EU-weitem Bewerbungsverfahren zur Auswahl/ Auslosung von 13 Teilnehmern. Das Verfahren ist anonym.

II.1.2)

Kurze Beschreibung Neubau des Weiterbildungszentrums 2013 der IHK, Münster. Voraussichtliche Gesamtinvestitionskosten (KG 100-700, ohne KG 110 und 210) ca. 12 800 000 EUR/brutto. Die IHK Nord Westfalen plant den Neubau des Weiterbildungszentrums in Münster. Die bislang auf zahlreiche eigene und angemietete Räume innerhalb der Stadt Münster verteilten Bildungsangebote werden durch den Neubau an einem Standort konzentriert. Dadurch sollen die Qualität der Fort- und Weiterbildung, das Raumangebot und die betrieblichen Abläufe verbessert werden. Die IHK hat bereits ein Grundstück für den Neubau erworben. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur IHK-Verwaltung. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein Generalplanerteam zu benennen (General-/Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz, ggf. Stadtplaner/Landschaftsarchitekt/ Verkehrsplaner). Der Wettbewerb beschränkt sich auf die Objektplanung und Technische Ausrüstung. Neben dem Architekturentwurf sind Aussagen zum technischen Konzept einzureichen. Im Lageplan ist eine städtebauliche Konzeption als Ideenteil für die Erweiterung der direkt angrenzenden Liegenschaft abzubilden (als städtebaulicher Baustein). Zusätzlich ist die mögliche Erweiterung der IHK sowohl im Lageplan als auch im Modell darzustellen. Die Erschließung des Grundstücks insbesondere in den Stoßzeiten, im Kontext mit der direkt angrenzenden Straße, ist im Rahmen des Wettbewerbs zu lösen.

II.1.3)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71240000, 71320000, 71400000

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER 1) Angaben zum Bewerber gem. § 4 (2) VOF (bei juristischen Personen mit Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. Eintragung ins Partnerschaftsregister) mit Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer Architekt, 2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 4 (6) und (9) und keine Interessen gem. § 2 (3) bestehen (im Original unterschrieben einzureichen), 3) Benennung des Generalplanerteams (General-/Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz, ggf. Stadtplaner/Landschaftsarchitekt/Verkehrsplaner) inkl. Darstellung des internen Verhältnisses (Arbeitsgemeinschaft/Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer). Mindestanforderung/Mindestbedingung Objektplanung: Ein nachgewiesenes Referenzprojekt im Bereich Neubau/Erweiterung eines vergleichbaren Projektes im Bereich Bildungseinrichtung (z.B. Schule, Fachhochschule, Universität) mit Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) größer/gleich 4 000 000 EUR/netto. Bei dem Referenzprojekt müssen mind. die Leistungsphasen 2-8 beauftragt worden sein. Der Betrachtungszeitraum für die Referenz ist 2005-2011. Die Referenz muss eigenverantwortlich erbracht werden/worden sein. Das Referenzprojekt muss noch nicht abgeschlossen sein. Für die Bewerbung sind die Formblätter (download bei http://www.comp-ar.de - auf der Startseite befindet sich unten rechts ein Link zum Download-Bereich) zu verwenden. 14/04/2011 S73 http://ted.europa.eu/TED

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Für Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung bzw. beim Einsatz von Nachunternehmern eine Verpflichtungserklärung (in den Formblättern enthalten) im Original unterschrieben einzureichen. Bei Bietergemeinschaften von General-/Objektplanern ist der Bewerberbogen (inkl. der geforderten Anlagen) von allen Mitgliedern vollständig auszufüllen und im Original unterschrieben einzureichen. Bei Bietergemeinschaften mit den weiteren Fachdisziplinen (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz, ggf. Stadtplaner/ Landschaftsarchitekt/Verkehrsplaner) reicht die im Original unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung aus. Die geforderte Mindestanforderung/Mindestbedingung Objektplanung ist durch den Bewerber/Bieter bzw. Nachunternehmer zu erfüllen. Sofern die Mindestanforderung/Mindestbedingung durch den Nachunternehmer erfüllt wird, ist der Bewerberbogen (inkl. der geforderten Anlagen) vollständig auszufüllen und im Original unterschrieben einzureichen. Eigenerklärungen sind im Original und rechtswirksam unterzeichnet versehen einzureichen. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache beizufügen. III.2)

TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN Ja Zur Bewerbung zugelassen sind: Natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung. — zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; oder, — die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist; oder, — zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung: — ihren Geschäftssitz im oben genannten Gebiet haben und, — zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der ausgeschriebenen Aufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und, — deren bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind. Die Bewerbung muss die Leistungsbereiche General-/Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz, ggf. Stadtplaner / Landschaftsarchitekt/Verkehrsplaner abdecken. Wenn die Kompetenz nicht im Büro abgedeckt wird, können Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) gebildet werden oder Nachunternehmer eingesetzt werden. Der Wettbewerb beschränkt sich auf die Objektplanung und Teilbereiche der Technischen Ausrüstung. Der anschließende Auftrag wird im Rahmen eines VOF-Verhandlungsverfahrens als Generalplanerleistung vergeben. Das Generalplanerteam (bestehend aus den o.g. Leistungsbereichen) ist mit Bewerbung zum Verfahren zu benennen und die innere Organisation ist darzustellen (Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer). Eine nachträgliche Änderung im Generalplanerteam ist während des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsphase) nicht zulässig - im Anschluss ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.

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Bietergemeinschaften sind nur zugelassen, wenn ein bevollmächtigter Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt wird. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 705 ff BGB. Bei Bietergemeinschaften muss ein Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Verkehrsplaner sind im Team mit Architekten teilnahmeberechtigt. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) ART DES WETTBEWERBS Nichtoffen Gewünschte Teilnehmerzahl: 20 IV.2)

NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER 1. Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten BDA, Nürnberg 2. Bietergemeinschaft schulz & schulz architekten GmbH, Leipzig mit Bock Neuhaus und Partner, Coesfeld 3. farwick + grote architekten BDA stadtplaner, Ahaus 4. Glass Kramer Löbbert GmbH, Berlin 5. h.s.d. architekten bda habermann.decker, Lemgo in Bietergemeinschaft mit: Nolting Ingenieurbüro für Haustechnik GmbH, Kalletal (TGA); Dr. Möller & Oberhokamp Ingenieurbüro für Bauwesen, Lemgo (Tragwerksplanung); Stöber Ingenieure, Paderborn (Brandschutz); Planergruppe GmbH Oberhausen (Landschaftsarchitektur) 6. HWR Generalplaner GmbH, Dortmund 7. wulf & ass. Architekten GmbH, Stuttgart

IV.3)

KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE — Idee / Gesamtkonzept: Gestaltung, Gebäude- und Freiraumkonzept, — Umsetzung der Aufgabe (Planungsvorgaben, funktionale Anforderungen, technische Konzeption, etc.), — Einfügung in die städtebauliche Situation, — Einhaltung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen, — Wirtschaftlichkeit.

IV.4)

VERWALTUNGSINFORMATIONEN

IV.4.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber

IV.4.2)

Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

IV.4.3)

Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme 12.5.2011 - 14:00

IV.4.4)

Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber

IV.4.5)

Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können Deutsch.

IV.5)

PREISE UND PREISGERICHT

IV.5.1)

Es werden Preise vergeben Ja Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Es ist beabsichtigt 4 Preise zu vergeben (Wettbewerbssumme gesamt: 65 000,00 EUR/brutto): 1. Preis - 26 000,00 EUR/brutto,

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2. Preis - 19 500,00 EUR/brutto, 3. Preis - 13 000,00 EUR/brutto, 4. Preis - 6 500,00 EUR/brutto. IV.5.2)

Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer

IV.5.3)

Folgeaufträge: Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben

IV.5.4)

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend Nein

IV.5.5)

Namen der ausgewählten Preisrichter 1. Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Oldenburg 2. Prof. Wolfgang Krenz, Bochum 3. Prof. Zvonko Turkali, Frankfurt am Main 4. Stadtdirektor Hartwig Schultheiß, Stadt Münster 5. Birgit Wiesehahn-Haas, Vizepräsidentin IHK Nord Westfalen Münster 6. Dr. Benedikt Hüffer, Präsident IHK Nord Westfalen Münster 7. Klaus Vollenbröker, Ehrenmitglied Vollversammlung IHK Nord Westfalen Münster 8. Karl-Friedrich Schulte-Uebbing, Hauptgeschäftsführer IHK Nord Westfalen Münster

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein VI.2)

SONSTIGE INFORMATIONEN Soweit mehr als 13 wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, werden die Teilnehmer ausgelost. Eine entsprechende Anzahl Nachrücker wird ebenfalls per Los ermittelt. Für die Bewerbungen sind die Formblätter (download bei http://www.comp-ar.de - auf der Startseite befindet sich unten rechts ein Link zum Download-Bereich) zu verwenden. Die Bewerbungen sind mit der Kennung "IHK Münster" zu versehen und sind nicht anonym einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Bewerbung besteht nicht. Sollten Sie bis zum 31.5.2011 keine Einladung zum Wettbewerb erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie nicht ausgelost wurden. Die Vergabe der Leistung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach VOF. Im Anschluss an den Wettbewerb wird mit den Preisträgern verhandelt. Voraussichtliche Terminschiene: — Versand der Auslobung - Mitte/Ende Mai 2011, — Rückfragenkolloquium - Anfang/Mitte Juni 2011, — Abgabe der Arbeiten - Mitte/Ende August 2011. Preisgericht - Mitte September 2011 zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, D-48128 Münster. Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

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VI.3)

RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

VI.3.1)

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksvertretung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48128 Münster DEUTSCHLAND

VI.3.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

VI.3.3)

Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind

VI.4)

TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 11.4.2011

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