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in Straßburg. Am 1. Oktober 1988 trat Kocher am Institut für Österreichische ... auf Tagung in Halberstadt im Juni 2000 bis zu »Rechtliches von der Jagd in der.
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Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

Harz-Forschungen Forschungen und Quellen zur Geschichte des Harzgebietes

Herausgegeben vom

Harz-Verein für Geschichte und Altertumskunde e. V. durch Dieter Pötschke in Verbindung mit Jörg Brückner, Hans-Jürgen Grönke, Christian Juranek und Friedhart Knolle

Band XXXII

Berlin und Wernigerode 2017

Dieter Pötschke, Wilhelm Brauneder und Gerhard Lingelbach (Hg.)

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen Teil I: Goslar und Wernigerode

Lukas Verlag

Umschlagabbildung: Der Zeugschmied Nikolaus Schweitzer († 1504), abgebildet in den Nürnberger Hausbüchern (Stadtbibliothek Nürnberg, Signatur: Amb. 317.2°, f. 120r)

Die Drucklegung des Bandes erfolgte mit Förderung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt, des Landesverwaltungsamtes Halle, des HarzVereins für Geschichte und Altertumskunde e. V., des Geschichtsvereins Goslar e. V., der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, der Stadt Wernigerode, des Lukas Verlages und privater Sponsoren.

Die Autoren tragen die Verantwortung für den Inhalt ihrer Aufsätze und die Rechte zum Abdruck ihrer Abbildungen.

© by Lukas Verlag und Harz-Verein für Geschichte und Altertumskunde e. V. Erstausgabe, 1. Auflage 2017 Alle Rechte vorbehalten Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte Kollwitzstraße 57 D–10405 Berlin www.lukasverlag.com Satz: Jörg Hopfgarten (Lukas Verlag) Umschlag: Lukas Verlag Druck: Elbe Druckerei Wittenberg Printed in Germany ISBN 978-3-86732-266-9

Inhalt

Widmung 8 Geleitwort der Oberbürgermeister von Goslar und von Wernigerode

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Grußwort 12 Einführung 15 Wilhelm Brauneder, Gerhard Lingelbach, Dieter Pötschke I  Ausdehnung von Rechtsräumen Zur Ausstrahlung des Goslarer Rechts auf andere Städte Dieter Pötschke

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Landesgrenzen überschreitendes Landrecht Wilhelm Brauneder

52

Vom Reichsvogt zum Stadtvogt. Zur Geschichte eines Amtes und der Goslarer Gerichtsverfassung im Mittelalter Michael Scholz

61

Zum Verhältnis von Stadtrecht und Echteding von Wernigerode und Braunschweig im 16. Jahrhundert Dieter Pötschke

79

II  Inhalt des Goslarer und des Wernigeröder Stadtrechtes »Von erve, veltgudern, tinse, lifftucht«. Zum Erbrecht im Wernigeröder und Goslarer Stadtrecht Gerhard Lingelbach

101

Wernigerode im Goslarer Stadtrechtsraum. Die Stadtrechte von Goslar und Wernigerode im Vergleich Dieter Pötschke

112

Das Recht der Handwerker im Goslarer Ratskodex Maik Lehmberg

139

Strafrecht im Goslarer Ratskodex Frank Weissenborn

163

Farbtafeln

178

III  Rechtssymbolik und Sakralräume Sakralraum und Stadtrechtsraum. Das Beispiel der Nikolaikirche in Wernigerode Fred Sobik

187

Memoria im Zeichen der Krise. Die Stifterfiguren im Nordhäuser Dom und das Verhältnis von Reichsstift und Reichsstadt Dirk Suckow

198

Cyriakus Spangenberg 1572 zur Bedeutung der Rolande Bernd Feicke †

215

IV  Die Zeit der Willküren und Polizeiordnungen Die ständischen Schichten der Polizeiordnungen im 16. Jahrhundert Wilhelm Brauneder Eine Polizeiordnung auf dem platten Land: Die »Willkür des Hauses und Guts Parchen« von 1654 Lena Koch, Michael Scholz Anlage Wernigeröder Willkür und Echteding, um 1540

221

219

247

Autoren 253

Em. Univ.-Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Gernot Kocher zum 75. Geburtstag gewidmet

Gernot Kocher Geboren am 7. Jänner 1942 in Graz. Nach der Reifeprüfung an der Bundeshandelsakademie 1961 in Graz begann er an der damaligen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz das Studium der Rechtswissenschaften, das er am 24. November 1966 mit der Promotion zum Doktor iuris abschloss. Habilitation 1975 bei Univ.-Prof. Dr. Berthold Sutter für Deutsche und Österreichische Rechtsgeschichte unter Einschluss des Privatrechts. Zwei Jahre später wurde Kocher am genannten Institut zum Außerordentlichen Universitätsprofessor und gleichzeitig zum Leiter der Abteilung für Deutsche Rechtsgeschichte und Kodifikationsgeschichte ernannt. 1981 wurde er Mitglied der Europäischen Fakultät für Bodenordnung in Straßburg. Am 1. Oktober 1988 trat Kocher am Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung der Karl-Franzens-Universität Graz als Ordinarius die Nachfolge von Univ.-Prof. Dr. Hermann Baltl an. Einen weiteren Höhepunkt erreichte die akademische Karriere Kochers mit seiner Wahl zum Dekan der Grazer Rechtswissenschaftlichen Fakultät ab dem Studienjahr 1991/92 bis 2005. Verzeichnisse seiner zahlreichen Arbeiten findet man in der Festschrift für Gernot Kocher zum 60. Geburtstag: Helfried Valentinitsch, herausgegeben von Markus Steppan, Graz 2002, S. 383–396, und bei Markus Steppan: Zur Geschichte des Rechts: Festschrift für Gernot Kocher zum 65. Geburtstag, Graz 2007. Gernot Kocher hat über die Jahre das Profil der Arbeitsgruppe Rechtsgeschichte im Harz-Verein mit bestimmt und geschärft. Hervorzuheben sind seine regelmäßigen Vorträge auf den Jahrestagungen des Arbeitskreises im Harzraum. Er hat uns stets mit Rat und Tat, mit fördernder Unterstützung und Ermunterung die Verbindung zwischen Rechtssymbolen – wie den Rolanden, Prangern, Reitern, Waffen und illustrierten Rechtshandschriften – und den Rechtsquellen nahegelegt. Dabei reichten seine Vorträge vom Thema »Zur Ikonografie von Rechtssymbolen« auf Tagung in Halberstadt im Juni 2000 bis zu »Rechtliches von der Jagd in der mittelalterlichen Bildtradition« auf der Tagung im September 2013 im Kloster Ilsenburg. Für die entsprechenden Berichtsbände in den Harz-Forschungen hat er regelmäßig und pünktlich die schriftlichen Fassungen eingereicht. Stets weitete er den Blick bei ikonographischen Problemen auf die Traditionen der Nachbarländer und Volksstämme und zeitlich von den Dekreten des Gratian bis zum BGB bzw. dem ABGB. So rechnen wir ihn heute zum Inventar des Arbeitskreises, zumal er uns beim Aufbau eines kleinen, aber feinen Netzwerkes half, das uns heute mit führenden Rechtshistorikern in Polen, Österreich und der Schweiz verbindet. Denn Recht kennt keine Grenzen. Besonders in Erinnerung bleibt uns die Tagung »Das Burger Landrecht. Zur Entwicklung der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter« am 12./13. Oktober 2013 in Burg bei Magdeburg, auf der er begeisternd über »Darstellungen des Landrechtes in illustrierten Rechtshandschriften« berichtete. An der Tagung, die auch wesentlich von dem erwähnten Netzwerk inhaltlich getragen

Widmung

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wurde, nahmen über 150 Interessenten von Posen bis Hannover teil. Die Berichte sind im Band 30 der Harz-Forschungen enthalten. Gernot Kocher scheute als begeisterter Autofahrer die ständigen Fahrten zwischen Graz und den verschiedenen Tagungsorten im Harzraum nicht. Stets mit der modernsten Computer- und Präsentationstechnik ausgerüstet. So war er über die Jahre auch die gute Seele des Arbeitskreises, die Nachwuchskräften nicht nur Orientierung in der Rechtsgeschichte des deutschsprachigen Gebietes gab, sondern auch als Mensch ein Vorbild war – stets ein guter Zuhörer, klug und abwägend, vorsichtig im Urteil, wenn aber, dann bestimmt. Wir wünschen ihm noch viele Jahre Gesundheit, geistige Frische und weiterhin unermüdliche Schaffenskraft, aber auch viel Freude an seinem Garten. Wien, Jena und Leest im Herbst 2016 Wilhelm Brauneder, Gerhard Lingelbach und Dieter Pötschke

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Widmung

Geleitwort Der erstmals gemeinsam erarbeitete Band der »Harz-Forschungen« trägt der Tatsache Rechnung, dass eine Vielzahl von Städten von Osterode bis Halberstadt und von Osterwieck bis Nordhausen und Altenburg in Thüringen entweder Goslarer Stadtrecht übernommen oder Rechtsmitteilungen aus Goslar auf ihre Anfragen erhalten haben. Die Schwerpunkte Goslar und Wernigerode sind schon dadurch gerechtfertigt, dass Wernigerode im Jahre 1229 das Goslarer Stadtrecht verliehen bekam. Der vorliegende Band vereint die Ergebnisse mehrerer Tagungen im Kloster Ilsenburg und im Rathaus Wernigerode sowie eine Vortragsreihe im Kreishaus Goslar zum Goslarer Stadtrecht und zum entsprechenden Stadtrechtsraum. Die Veranstaltungen wurden vom Arbeitskreis Rechtsgeschichte des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde mit Sitz in Wernigerode und Braunschweig und dem Goslarer Geschichtsverein durchgeführt. Aber die Kooperation wurde erst durch die Wiedervereinigung im Jahre 1990 möglich. Hierdurch ergibt sich endlich wieder die Möglichkeit, dass die Archive in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vollumfänglich für die Forscher aus Ost und West zugänglich sind. Mit der von Dr.  Maik Lehmberg und dem Geschichtsverein Goslar herausgegebenen umfangreichen Edition des neueren Goslarer Stadtrechtes im Jahre 2013 und den in diesem Band zusammengefassten Tagungs- und Vortragsergebnissen sind erfreulicherweise die Forschungen zum Goslarer Stadtrechtsraum nach den Arbeiten des Rechtshistorikers Wilhelm Ebel in den 1960er Jahren wieder aufgenommen und fortgeführt worden. Als Oberbürgermeister sind wir der Auffassung, dass in gemeinsamer und Ländergrenzen überschreitender Arbeit weitere Schätze aus den Archiven gehoben und ausgewertet werden können. Die Ergebnisse werden das Bewusstsein der Geschichtsträchtigkeit unseres Harzraumes und seiner Umgebung weiter stärken. Dabei übernehmen – wie der vorliegende Fall zeigt – die Geschichtsvereine als Mittler zwischen Forschung und der an Geschichte des Rechts und der Rechtssymbolik Interessierten eine wichtige Rolle. Dr. Oliver Junk Oberbürgermeister der Stadt Goslar

Geleitwort

Peter Gaffert Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode

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Grußwort

Der vorliegende Band entstand in enger Kooperation des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde e. V. mit dem Goslarer Geschichtsverein e. V. Der Geschichtsverein führte im Herbst/Winter 2014/15 die Vortragsreihe »Der Goslarer Ratskodex – das Stadtrecht um 1350« durch, an der die Mitglieder des Arbeitskreises Rechtsgeschichte des Harz-Vereins Gerhard Lingelbach und Dieter Pötschke als Referenten beteilig waren. Grundlage für diese Vortragsreihe war der im Jahre 2013 von Maik Lehmberg im Auftrag des Geschichtsvereins Goslar herausgebene gleichnamige Band1, der nicht nur ein farbiges, hoch aufgelöstes Faksimile des jüngeren Goslarer Stadtrechtes bot, sondern auch eine diplomatische Transkription, eine Übersetzung in die neuhochdeutsche Standardsprache und kommentierende Aufsätze. Der dabei entstandene Wunsch, die Vorträge zu veröffentlichen, führte zu der Überlegung, sie gemeinsam mit den einschlägigen Ergebnissen der Jahrestagungen des Arbeitskreises Rechtsgeschichte zu drucken. Diese Tagungen fanden im Kloster Ilsenburg am 27./28. September 2013 – an der auch Maik Lehmberg beteiligt war – und im Rathaus Wernigerode am 5./6. Dezember 2014 und am 17. Oktober 2015 statt. Natürlich gab es vorher schon gemeinsame Aktivitäten. Der im Jahre 1997 gegründete Arbeitskreis Rechtsgeschichte im Harz-Verein veranstaltete gemeinsam mit dem Geschichtsverein Goslar zwei Tagungen in Goslar im Schwiecheldt-Haus. Am 9. Oktober 1999 fand man sich zum ersten Mal zum Thema »Zur Rechtsgeschichte Goslars und der Umgebung im Mittelalter« zusammen. Am 26. Mai 2001 fand die zweite gemeinsame Tagung »Städtisches Leben und Rechtsfälle in Rechtsaufzeichnungen des Mittelalters. Goslarer, Halberstädter und Magdeburger Recht« im gleichen Hause statt.2 Schon damals berichtete Hansgeorg Engelke als damaliger Vorsitzender des Geschichtsvereins Goslar über »Überlegungen zur Neubearbeitung der Goslarer Handschrift von 1350 vom Goslarer Stadtrecht«.3 Vorausgegangen war ein Vortrag Engelkes auf der Tagung zur 500jährigen Vollendung der gotischen Fassade des Wernigeröder Rathauses über das Goslarer und das Wernigeröder Stadtrecht. Auf der gleichen Tagung 2001 in Goslar trug Dieter Pötschke Ergebnisse aus Quellenstudien vor. Sie ergaben, dass es keine Hinweise darauf gab, dass Halberstadt schon vor dem Jahre 1330 – also der Aufzeichnung des älteren Goslarer Stadtrechtes – dieses 1

Maik Lehmberg: Der Goslarer Ratskodex – das Stadtrecht um 1350 (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar/Goslarer Fundus, Bd. 52), Gütersloh 2013. 2 Die Berichte erschienen in den Harz-Forschungen, Bd. 14: Stadtrecht, Roland und Pranger. Beiträge zur Rechtsgeschichte von Halberstadt, Goslar, Bremen und Städten der Mark Brandenburg, hg. durch Dieter Pötschke, Berlin / Wernigerode 2002. 3 Hansgeorg Engelke: Das Projekt »Edition und Übersetzung des Goslarer Stadtrechts nach der Goslarer Handschrift«, in: Stadtrecht, Roland und Pranger… (wie Anm. 2), S. 77–83.

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Grußwort

übernommen hatte. Dies wurde endgültig 2016 bewiesen, als er Reste des alten, als vermisst geltenden Halberstädter Stadtrechtes nachweisen konnte.4 Als die Stadt Wernigerode im Jahre 2004 die Verleihung des Goslarer Stadtrechtes vor 775 Jahren feierte, veranstaltete der Harz-Verein im Wernigeröder Rathaus eine entsprechende Tagung. Dort hielt der damalige Vorsitzende aus Goslar, Hansgeorg Engelke, den Festvortrag zum verbindenden Thema »Die Wernigeröder Gründungsurkunde von 1229 und das Goslarer Stadtrecht«.5 Diese Tagungen und der hier vorliegende Band wurden vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt gefördert, aber auch durch die tatkräftige und finanzielle Unterstützung des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde, des Geschichtsvereins Goslar, der Stadt Wernigerode, der Stiftung Kloster Ilsenburg und der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. Beide Vereine danken diesen Institutionen, deren Förderung diese Veröffentlichung überhaupt erst ermöglicht hat, auf diesem Wege ganz herzlich. Christian Juranek Günter Piegsa Vorsitzender des Harz-Vereins für Vorsitzender des Geschichtsverein Geschichte und Altertumskunde e. V. Goslar e. V.

4 Siehe die entsprechenden Vorträge auf der Tagung anlässlich der 750jährigen Stadtrechtsverleihung in Ascherleben am 14./15. Oktober 2015 von Dieter Pötschke »Aschersleben im Halberstadt-Goslarer Stadtrechtsraum. Was bedeutet ›Recht der Halberstädter Bürger‹ für Aschersleben im 13./14. Jahrhundert?« und von Jörn Weinert »Das alte Halberstädter Stadtrecht von 1373 in sprachlicher Hinsicht«. 5 In: 775 Jahre Stadtrecht Wernigerode (= Harz-Zeitschrift 56, 2004), hg. von Christian Juranek, S. 9–27.

Grußwort

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