D-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur

Sonstige: öffentliches Unternehmen. I.3). Haupttätigkeit(en). Freizeit, Kultur und Religion. I.4). Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber.
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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:296481-2012:TEXT:DE:HTML

D-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2012/S 180-296481 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Deichtorhallen Hamburg GmbH vertreten durch die ReGe Hamburg GmbH Überseeallee 1 Kontaktstelle(n): ReGe Hamburg GmbH Zu Händen von: Herrn Paul-Gerhard Tamminga 20457 Hamburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 40380880-60 E-Mail: [email protected] Fax: +49 40380880-10 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.rege-hamburg.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)

Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: öffentliches Unternehmen

I.3)

Haupttätigkeit(en) Freizeit, Kultur und Religion

I.4)

Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja Deichtorhallen Hamburg GmbH Deichtorstraße 1-2 20095 Hamburg DEUTSCHLAND

Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Objektplanung gemäß Teil 1 und Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2009 (Gebäude und raumbildende Ausbauten) für die Sanierung und Modernisierung der Nordhalle der Hamburger Deichtorhallen.

II.1.2)

Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen

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Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg. NUTS-Code DE600 II.1.3)

Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Objektplanung für die Sanierung und Modernisierung der Nordhalle der Hamburger Deichtorhallen mit dem Ziel, die denkmalgeschützte Ausstellungshalle unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes einerseits sowie der Nutzungsanforderungen andererseits in einem vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmen zu sanieren und zu modernisieren. Die Halle hat eine Bruttogrundfläche von ca. 4 400 m² bei einer maximalen Höhe von 21,5 m. Die beiden Hamburger Deichtorhallen wurden in den Jahren 1911- 1914 als Markthallen für den Gemüsehandel erbaut. Seit 1963 dienten sie als Blumengroßmarkt und wurden 1989 als Ausstellunghallen für aktuelle Kunst hergerichtet. Die Nordhalle wird ausschließlich für wechselnde Kunstausstellungen und Veranstaltungen genutzt. Sie beinhaltet neben der mittigen großen Ausstellungsfläche zahlreiche Büros der Verwaltung sowie Nebenräume, Magazine etc.. Das Gebäude ist zur Gänze unterkellert, im Keller sind überwiegend die technischen Aggregate der Haustechnik und Lagerräume untergebracht. Die voraussichtlichen Baukosten (netto) für KG 300-400 gem. DIN 276 betragen ca. 10 000 000 EUR. In den vergangenen Jahren ist es u. a. aufgrund unzureichender Isolier- und Klimatechnik sowie Veränderungen im Baugrund zu Schäden an der Gebäudehülle gekommen, die dringend behoben werden müssen. Insbesondere sind Schäden an den Außenwänden, Fassadenelementen, Fenstern, Oberlichtern und Dach zu beheben. Weiterhin müssen teilweise innere Verkleidungen der Wände und des Daches saniert werden. Für den zukünftigen Betrieb der Halle für wechselnde Kunstausstellungen und Veranstaltungen (Nutzungsanforderungen) ist die innere Gestaltung und Raumaufteilung mit Büro- und Nebenräumen auf Basis einer vorliegenden, detaillierten Nutzerbedarfsplanung neu zu planen und den bauphysikalischen Anforderungen entsprechend zu konzipieren. Die Gebäudetechnik entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss ebenfalls saniert werden. Die Planung der Sanierung der Gebäudetechnik, insbesondere der Klima- und Lüftungstechnik, Elektrik und Beleuchtung wird parallel zur Objektplanung gesondert beauftragt. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Fachplaner für Brandschutz, Bauphysik und Tragwerksplanung einzubeziehen. Die Planung der technischen Gebäudeausstattung sowie die vorgenannten weiteren Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Auftrages. Der kontinuierliche Dialog und die Abstimmung zwischen den Beteiligten, insbesondere dem Denkmalschutzamt und dem Betreiber der Hallen sowie dessen Vertreter ist wesentlicher Bestandteil des Auftrags. Eine detaillierte Bestandsanalyse zum Objekt wird derzeit erarbeitet und wird mit Planungsbeginn vorliegen. Insofern sind die Planungsgrundlagen bereits ermittelt. Für das Vorhaben steht ein begrenzter Mittelrahmen sowie ein begrenzter Zeitrahmen für die Planung und Realisierung zur Verfügung, die einzuhalten sind. Die spätere Durchführung der Baumaßnahmen muss so geplant werden, dass sie mit der Bespielung der Halle in Einklang steht. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Halle während der Bauphase komplett außer Betrieb genommen wird.

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II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000

II.1.7)

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8)

Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9)

Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2)

Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang: Objektplanung Teil 1 und 3, Abschnitt 1 §32 ff. der HOAI 2009, mit Leistungsphasen 2 bis 9 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung und Modernisierung der Nordhalle der Hamburger Deichtorhallen. Als Stufen sind vorgesehen: 1. Stufe: Lph. 2 Vorplanung (auf Grundlage vorliegender Bestandsanalyse und Nutzerbedarfsplanung), nach Vorlage Kostenschätzung und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde 2. Stufe: Lph. 3 Entwurfsplanung, nach Vorlage Kostenberechnung und Kostenunterlage Bau und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde 3. Stufe: Lph. 4 - 7, Genehmigungsplanung, Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe nach Vorlage Ausschreibungsergebnis, Kostenunterlage und Zustimmung des Bauherrn und der Zuwendungsbehörde 4. Stufe: Lph. 8 + 9 Bauüberwachung, Betreuung und Dokumentation

II.2.2)

Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.3)

Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.3)

Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 22 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

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Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter. III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2)

Teilnahmebedingungen

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt. 1. Bewerbergemeinschaften haben eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft im Falle der Auswahl im Teilnahmewettbewerb und zu einer gesamtschuldnerisch haftenden. Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergeben. 2. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft mit Anschrift. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Die Angabe von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeden Dritten/Nachunternehmer ist nicht erforderlich. 3. Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate, bezogen auf den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder eine Kopie desselben. Soweit der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. 4. Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. 5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bewerber bzw. beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 7 und Abs. 8 VOF bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 4 Abs. 6 oder § 4 Abs. 9 VOF beim Bewerber bzw. beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen.

III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt. 1. Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssummen mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie 500 000 EUR für Sachschäden. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres das Zweifache der oben genannten Deckungssummen betragen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung der Bewerbergemeinschaft erforderlich.

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2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt. 1. Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten (aufgeteilt in Architekten/Bau-Ingenieure, Konstrukteure/ technische Zeichner und Sonstiges Personal in den letzten 3 Jahren (2009-2011). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (einschl. Büroinhaber) der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 6 betragen. 2. Eigenerklärung zu zwei Referenzprojekten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft. Dabei sind detaillierte Angaben zu den Nutzungsanforderungen (z.B. Ausstellungsgebäude, Umgang mit sichheitstechn. Anforderungen, besondere Anforderungen an Gebäudetechnik), Umnutzung alter Gebäudesubstanz (z.B. energetische Sanierung, statische Ertüchtigung, baupysikalische Optimierung), Anforderungen zum Denkmalschutz (Fassade, Innenbereiche) zu den bearbeiteten Leistungsphasen und zu den Baukosten in EUR netto für die KG 300 und 400 nach DIN 276 zu machen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: — Projektbezeichnung mit Adresse unter Angabe des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, von dem die Referenz stammt, — Auftraggeber mit Adresse, — Ansprechpartner bei Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit diesen Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu. — Umfang der erbrachten Eigenleistung (Leistungsphasen nach HOAI2009), — Zeitraum der erbrachten Eigenleistung, — Kurze Beschreibung des Projekts inklusive Angaben zum Planungsobjekt und zu Inhalt und Umfang der erbrachten Objektplanungsleistungen, — Angabe der anrechenbaren Kosten (netto) in den Kostengruppen 300 und 400 gem. DIN 276 des Referenzprojektes. Es ist eindeutig anzugeben, in welchem Anforderungsprofil die Referenzen bei der Vergleichbarkeit mit dem zu beplanenden Projekt zu werten sind. Die Referenzen sind entsprechend mit 1. und 2.Referenz zu benennen. (Zuordnung gem. Bewertungsmatrix). Gewertet werden nur die zugeordneten Referenzprojekte, darüber hinaus benannte Referenzen bleiben unberücksichtigt, Bei den eingereichten Referenzen muß es sich um 2 verschiedene Projekte handeln. Für die Darstellung der Referenzprojekte ist max. das Format DIN A3 zu verwenden. Eine Blattanzahl ist nicht vorgegeben.3. Erklärung zur für die zu vergebenden Leistungen eingesetzten Projektleitung, Zu dieser Person sind folgende Angaben zu machen: a. Name, b. Jahrgang, c. derzeitige Tätigkeit, d. Ausbildung unter Eigenerklärung über welche Abschlüsse die Person verfügt. e. Berufserfahrung mit Objektplanungsleistungen in Jahren f. Berufsjahre in technisch leitender Funktion g. Ein persönliches, büroungebundenes Referenzprojekt inklusive folgender Angaben: — Projektbezeichnung,

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— Kurzbeschreibung des persönlichen, büroungebundenen Referenzprojektes unter Angaben zum Planungsobjekt unter Benennung der Größe, Komplexität und Nutzung sowie zu Inhalt und Umfang der eigens erbrachten Leistungen, — Zeitraum der Tätigkeit. Das hier ausgewiesene Referenzprojekt kann aber muss sich nicht um eines der Referenzprojekte aus III.2.3. Punkt 2 handeln. 4. Erklärung des Bewerbers zu Ausstattung, Gerät und technischer Ausrüstung, über die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung der Dienstleistung verfügen wird. 5. Verfügbarkeit vor Ort ab der Entwurfsplanung bis zur Übergabe des Projektes. Im Auftragsfall ist aufgrund des hohen erforderlichen kontinuierlichen Dialogs und den umfangreichen Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten und den Genehmigungsbehörden, ein Büro im Großraum Hamburg von Montag bis Freitag vom Projektverantwortlichen zu besetzen. Dazu ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages die Bereitschaft schriftlich zu erklären. III.2.4)

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3)

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1)

Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind: 1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt / Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. 2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.

III.3.2)

Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

IV.1.2)

Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Ziff. VI.3) der Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2): fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen und Nachweise besteht nicht. 2. Prüfung

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der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen: ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF. Von diesem zwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 8 VOF abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF und bei fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung gefordert sind. 3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2). 4. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3 eingereichte Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der nachfolgenden Bewertungsmatrix gewichten und bewerten. Nach dieser Bewertungsmatrix sind insgesamt maximal 60 "Punkte" zu erreichen, deren Verteilung sich aus der beim Auftraggeber verfügbaren Bewertungsmatrix ergibt (anzufordern bei Kontaktstelle gemäß I.1.). Nach dieser Bewertungsmatrix wird der Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes unter jedem der nachstehenden bzw. sich aus der Bewertungsmatrix näher ergebenden objektiven Kriterien zwischen 0 und 900 "Rohpunkten" vergeben und diese Rohpunktzahl anschließend mit der nachstehend und in der Bewertungsmatrix angegebenen "Wichtung" multiplizieren. Die sich daraus ergebenden "Punkte" unter jedem der objektiven Kriterien werden anschließend zu einer "Gesamtwertungssumme" addiert. Die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtwertungssummen werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Zu den einzelnen objektiven Kriterien und ihrer jeweiligen Wichtung (wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Inhalte der Bewertungsmatrix verwiesen): 4.1 Es werden zwei Referenzprojekte mit je 30 % anhand der Angaben gemäß III.2.3 dieser Bekanntmachung hinsichtlich der Vergleichbarkeit zu dem hier beplanenden Projekt bewertet. Wichtung je Referenzprojekt: 10 % Nutzungsanforderungen, 5 % Umnutzung alter Gebäudesubstanz, 5 % Denkmalschutz, 5 % erbrachtes Leistungsbild und 5 % Baukosten KG 300 und 400 nach DIN 276. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die zur Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der beiliegenden Bewertungsmatrix. Hinweis: Sollte die Bewertung der Vergleichbarkeit des eingereichten Referenzprojektes mit dem hier zu beplanenden Projekt unter Betrachtung der Anforderung Nutzungsanforderungen, Umnutzung alter Gebäudesubstanz oder Denkmalschutz keine Ähnlichkeit bzw. Vergleichbarkeit (= 0 Punkte) zum Ergebnis haben, so wird diese Referenz mit gesamt 0 Punkten bewertet. Zudem müssen wesentliche Leistungsbilder beplant worden sein. Projekte, in denen z.B. nur Machbarkeitsstudien oder Gutachten erstellt worden sind, werden mit 0 Punkten bewertet. 4.2 Projektleitung, bewertet anhand der Angaben gemäß III.2.3.: Wichtung: 20 %, davon 10 % auf die Vergleichbarkeit eines persönlichen, büroungebundenen Referenzprojektes hinsichtlich Komplexität, Größe und Nutzung zu dem hier zu beplanenden Projekt (gemessen an der kurzen Beschreibung des Auftrags nach Ziff. II.1.5), 5 % auf die Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildung sowie 5 % auf die Berufserfahrung in leitender Funktion. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Bewertungsmatrix. Soweit nach der Bewertungsmatrix die "Vergleichbarkeit des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts mit dem hier zu beplanenden Projekt (gemessen an der kurzen Beschreibung des Auftrags nach Ziff. II.1.5) hinsichtlich Komplexität, Größe und Nutzung" bewertet wird, erfolgt die Bewertung im Wege einer Gesamtbetrachtung der gemäß III.2.3 von dem Bewerber gemachten Angaben; bei dieser Bewertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. 4.3 Gesamteindruck der Bewerbung, bewertet anhand der gesamten eingereichten Unterlagen: Wichtung 7 %. 19/09/2012 S180 http://ted.europa.eu/TED

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Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix. Soweit nach der Bewertungsmatrix der "Gesamteindruck der Bewerbung“ bewertet wird, erfolgt die Bewertung im Wege einer Gesamtbetrachtung aller eingereichten Unterlagen; bei dieser Bewertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. 4.4 Gesamtzahl der angestellten Architekten und Ingenieure und der Leitung des Büros/Unternehmens in den letzten 3 Jahren: Wichtung 13 %. Die weiteren Unterkriterien und Untergewichtungen, die Verteilung der Rohpunktzahlen und die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix. IV.1.3)

Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

IV.2)

Zuschlagskriterien

IV.2.1)

Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2)

Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3)

Verwaltungsangaben

IV.3.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: DTH / OPL

IV.3.2)

Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Sonstige frühere Bekanntmachungen Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 085-140457 vom 3.5.2012

IV.3.3)

Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 15.10.2012 - 18:00

IV.3.5)

Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.3.7)

Bindefrist des Angebots

IV.3.8)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3)

Zusätzliche Angaben 1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.

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Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - Ausgabe 2009 gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen. 2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein: Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die unter Ziff. I.1) genannten Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Interessent. 3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung: Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objektplanungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung der objektiven Kriterien gemäß Ziff. IV.1.2) können auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. 4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung: Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten. 5. Zu Ziff. III.2.3) Nr. 3 dieser Bekanntmachung: Der Auftraggeber geht davon aus, dass die im Teilnahmeantrag anzugebende eingesetzte Projektleitung im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren unverändert bleibt. 6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags: Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Das Anschreiben ist vom Bewerber zu unterschreiben. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist das vorformulierte Anschreiben vom bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht.

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Der vollständige Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) 2-fach in Papierform bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag - Verhandlungsverfahren Objektplanungsleistung DTH. z. Hd. Herrn Tamminga. PERSÖNLICH/VERTRAULICH! Nicht vor dem 15.10.2012 / 18:00 Uhr öffnen!“ zu versehen. VI.4)

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Düsternstr. 10 20355 Hamburg DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Telefon: +49 4042840-3093 Internet-Adresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11267955/ Fax: +49 4042840-2039

VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101 a Informations- und Wartepflicht: „(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“ § 101b Unwirksamkeit: „(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder. 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“. § 107 Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, Dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“. VI.4.3)

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Düsternstr. 10 20355 Hamburg DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Telefon: +49 4042840-3093 Internet-Adresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11267955/ Fax: +49 4042840-2039

VI.5)

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.9.2012

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