Pressemitteilung - Heribert-Hirte

27.01.2016 - Referenzzeitraum zu verlängern, aufgrund dessen der Zinssatz ermittelt wird, mit dem. Pensionsrückstellungen künftig abgezinst werden ...
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 Prof. Dr. Heribert Hirte Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon 030 227 – 77830 E-Mail: [email protected]

 WP/Stb. Fritz Güntzler Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon 030 227 - 72909 E-Mail: [email protected]

Berlin, 27. Januar 2016

PRESSEMITTEILUNG Hirte und Güntzler begrüßen neuen Vorschlag für Pensionsrückstellungen Die beiden Unions-Abgeordneten kritisieren allerdings die Ausschüttungssperre Die CDU-Bundestagsabgeordneten Heribert Hirte und Fritz Güntzler begrüßen den Vorschlag der Bundesregierung zur Neuregelung bei Pensionsrückstellungen. Das Bundeskabinett hat diesen heute als Änderungsvorschlag im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgelegt. Dazu sagt Heribert Hirte als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für das Handelsbilanzrecht im Rechtsausschuss: „Grundsätzlich begrüßen wir das Ansinnen, den Referenzzeitraum zu verlängern, aufgrund dessen der Zinssatz ermittelt wird, mit dem Pensionsrückstellungen künftig abgezinst werden müssen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, wie ihn die Unionsfraktion als Reaktion auf die Niedrigzinsphase schon seit langem fordert. Ob der jetzt gewählte Zeitraum von zehn statt sieben Jahren tatsächlich ausreicht, um Unternehmen von künstlich hochgerechneten Verbindlichkeiten zu entlasten, wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu diskutieren sein. Eine Ausweitung auf 15 Jahre hätten wir für optimal gehalten. Ebenfalls zu prüfen ist die Frage, ob die zum Teil als Wahlrecht ausgestaltete Anwendung der Neuregelung den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.“ Kritisch betrachten die Unionspolitiker allerdings die vorgesehene Regelung zur Ausschüttungssperre. Dazu der Finanzpolitiker Fritz Güntzler: „Diese Regelung schafft großen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen. Künftig müssten zwei Rückstellungsbeträge nach altem und neuem Recht mit unterschiedlichen Zinssätzen berechnet werden. Wenn eine Ausschüttungssperre politisch gewollt ist, sollte sie sich lediglich auf den Betrag aus der erstmaligen Umstellung beziehen. Dieser Betrag ist dann über die Jahre sukzessive aufzulösen.“

Heribert Hirte (CDU) vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Kölner Westen und Süden im Deutschen Bundestag. Er ist ordentliches Mitglied in den Ausschüssen für Recht und Verbraucherschutz sowie für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss. Für Rückfragen oder Interviews steht Heribert Hirte gerne zur Verfügung. Sie erreichen sein Büro unter der Nummer 030/227-77830.