Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bulletin Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge Januar 2013
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
[email protected] www.bfu-web.de
Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig
Telefon Telefax
0 531 35 48-0 0 531 35 48-246
Bulletin
Inhaltsverzeichnis
Seite
Allgemeine Hinweise................................................................................................... 3 Aufbau des Dokumentes............................................................................................. 4 Begriffsbestimmungen ................................................................................................ 5 Unfall ....................................................................................................................... 5 Schwere Störung ..................................................................................................... 6 Tödliche Verletzung................................................................................................. 6 Schwere Verletzung ................................................................................................ 6 Teil 1 : Übersicht der Ereignisse im Januar 2013 ....................................................... 7 Teil 2 : Zwischenberichte .......................................................................................... 11 Teil 3 : Neu veröffentlichte Untersuchungsberichte .................................................. 20
-2-
Bulletin
Allgemeine Hinweise Das Bulletin der Flugunfälle und Störungen hat zum Ziel, den interessierten Personenkreis über Ereignisse zu informieren, die der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gemäß § 5 LuftVO im Berichtszeitraum gemeldet worden sind. Es handelt sich um Ereignisse mit in Deutschland zugelassenen Luftfahrzeugen im In- und Ausland sowie um Ereignisse ausländischer Luftfahrzeuge in Deutschland. Sie basieren auf Angaben, die der BFU im Rahmen der ersten Meldung übermittelt wurden. Darüber hinaus werden Ereignisse dargestellt, bei denen die BFU aufgrund der Verpflichtung nach ICAO Annex 13 tätig werden musste. Darin enthaltene Angaben können unvollständig und/oder fehlerhaft sein. Ergänzungen und Änderungen sind im Rahmen dieser Information nicht vorgesehen. Analysen und Ursachen der Unfälle werden im Untersuchungsbericht nach Abschluss der Untersuchung veröffentlicht. Untersuchungen werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
-3-
Bulletin
Aufbau des Dokumentes Das Bulletin ist in drei Abschnitte unterteilt.
Teil 1 enthält die Übersicht aller der BFU im Berichtszeitraum angezeigten Unfälle und Schweren Störungen. Angaben können unvollständig und/oder fehlerhaft sein.
Teil 2 beinhaltet Zwischenberichte von Ereignissen, bei denen eine Untersuchung vor Ort eingeleitet wurde.
Im Teil 3 sind die neuesten veröffentlichten Untersuchungsberichte aufgelistet. Diese sind über die BFU erhältlich oder können im Internet unter www.bfu-web.de/Berichte abgerufen werden.
-4-
Bulletin
Begriffsbestimmungen Unfall Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luftfahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei: 1. eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist -
an Bord eines Luftfahrzeugs oder
-
durch unmittelbare Berührung mit dem Luftfahrzeug oder einem seiner Teile, auch wenn sich dieser Teil vom Luftfahrzeug gelöst hat, oder
-
durch unmittelbare Einwirkung des Turbinen- oder Propellerstrahls eines Luftfahrzeugs,
es sei denn, dass der Geschädigte sich diese Verletzungen selbst zugefügt hat oder diese ihm von einer anderen Person zugefügt worden sind oder eine andere von dem Unfall unabhängige Ursache haben, oder dass es sich um Verletzungen von unbefugt mitfliegenden Personen handelt, die sich außerhalb der den Fluggästen und Besatzungsmitgliedern normalerweise zugänglichen Räume verborgen hatten, oder 2.
das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und -
dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und
-
die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde;
es sei denn, dass nach einem Triebwerkschaden oder Triebwerkausfall die Beschädigung des Luftfahrzeugs begrenzt ist auf das betroffene Triebwerk, seine Verkleidung oder sein Zubehör, oder dass der Schaden an einem Luftfahrzeug begrenzt ist auf Schäden an Propellern, Flügelspitzen, Funkantennen, Bereifung, Bremsen, Beplankung oder auf kleinere Einbeulungen oder Löcher in der Außenhaut, oder 3.
das Luftfahrzeug vermisst wird oder nicht zugänglich ist.
-5-
Bulletin
Schwere Störung Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten, dass sich beinahe ein Unfall ereignet hätte.
Tödliche Verletzung Eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die unmittelbar bei dem Unfall oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall ihren Tod zur Folge hat.
Schwere Verletzung Eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die 1. einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden innerhalb von 7 Tagen nach der Verletzung erfordert oder 2. Knochenbrüche zur Folge hat (mit Ausnahme einfacher Brüche von Fingern, Zehen oder der Nase) oder 3. Risswunden mit schweren Blutungen oder Verletzungen von Nerven, Muskeln- oder Sehnensträngen zur Folge hat oder 4. Schäden an inneren Organen verursacht hat oder 5. Verbrennungen zweiten oder dritten Grades oder von mehr als fünf Prozent der Körperoberfläche zur Folge hat oder 6. Folge einer nachgewiesenen Aussetzung gegenüber infektiösen Stoffen oder schädlicher Strahlung ist.
-6-
Bulletin
Teil 1 : Übersicht der Ereignisse im Januar 2013 Flugzeuge MTOM über 5,7 t 17.01.2013 : Unfall ohne Verletzte mit BRITISH AEROSPACE - ATP in Köln-Bonn, Germany 27.01.2013 : Schwere Störung ohne Verletzte mit BOEING - 757-300, Mediterranean Sea 28.01.2013 : Schwere Störung ohne Verletzte mit AIRBUS - A330-200 in Berlin-Tegel, Germany 30.01.2013 : Schwere Störung ohne Verletzte mit DASSAULT-BREGUET - FALCON 7X in Berlin-Tegel, Germany
AZ: BFU AX001-13 AZ: BFU 6X001-13 AZ: BFU 5X001-13 AZ: BFU EX002-13
Flugzeuge MTOM zwischen 2,0 und 5,7 t 16.01.2013 : Unfall mit tödlich Verletzten mit PILATUS - PC-12 in Ball Field, United States
AZ: BFU DX003-13
Flugzeuge MTOM unter 2,0 t 26.01.2013 : Unfall ohne Verletzte mit REIMS - F150 in Heubach, Germany 27.01.2013 : Unfall ohne Verletzte mit REIMS - F150 in Donauwörth-Genderkingen, Germany 29.01.2013 : Schwere Störung ohne Verletzte mit EXTRA FLUGZEUGBAU GMBH - 400 in Liège, Belgium
AZ: BFU 3X003-13 AZ: BFU 3X002-13 AZ: BFU HX001-13
Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber Hubschrauber 10.01.2013 : Unfall mit tödlich Verletzten mit ROBINSON - R44 in Wolpertshausen, Germany
Segelflugzeuge und Motorsegler Freiballone
-7-
AZ: BFU 3X001-13
Bulletin
Ereignisse chronologisch Ereignis:
Unfall mit tödlich Verletzten
Datum, Uhrzeit:
10.01.2013, 16:40:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Wolpertshausen, Germany
Schaden am LFZ:
Zerstört
Quelle:
Untersuchung durch Beauftragte der BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X001-13
Im Tiefflug entlang der Autobahn A6 kollidierte der Hubschrauber mit einer Freileitung und stürzte auf die Autobahn. Luftfahrzeug:
Hubschrauber 0 bis 2.250 kg
Verletzte
Muster:
ROBINSON - R44
Besatzung
tödlich
schwer
leicht
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug
Passagiere
1
0
0
0
0
Andere
-
0
-
-
Ereignis:
Unfall mit tödlich Verletzten
Datum, Uhrzeit:
16.01.2013, 10:57:00 Uhr (UTC)
Ort, Staat:
Ball Field, United States
Schaden am LFZ:
Zerstört
Quelle:
Untersuchung durch ausländische Behörde
Aktenzeichen:
BFU DX003-13
Das Flugzeug stürzte kurz nach dem Start auf einen von der Startbahn eine nautische Meile (NM) entfernten Sportplatz Gemäß ICAO Annex 13 wurden bei der BFU die Avionik-Komponenten für die ausländische Untersuchungsbehörde ausgelesen. Luftfahrzeug:
Flugzeug 2.251 bis 5.700 kg
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
PILATUS - PC-12
Besatzung
1
0
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
17.01.2013, 04:30:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Köln-Bonn, Germany
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch die BFU
Aktenzeichen:
BFU AX001-13
Nach dem Beladen kollidierte ein Bodenfahrzeug mit dem Luftfahrzeug. Luftfahrzeug:
Flugzeug 5.701 bis 27.000 kg
Verletzte
Muster:
BRITISH AEROSPACE - ATP Kommerzielle Luftfahrt - Linienflug - International - Frachtflug
Betriebsart:
tödlich
schwer
leicht
Besatzung
0
0
0
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
26.01.2013, 16:08:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Heubach, Germany
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch die BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X003-13
Nach der Landung kam das Flugzeug nach links von der Bahn ab und blieb mit der linken Tragfläche und dem Propeller im Schnee stecken. Luftfahrzeug:
Flugzeug 0 bis 2.250 kg
Verletzte
Muster:
REIMS - F150
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Lokaler Rundflug
-8-
tödlich
schwer
leicht
Besatzung
0
0
0
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Bulletin Ereignis:
Schwere Störung ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
27.01.2013, 15:10:00 Uhr (UTC)
Ort, Staat:
Mediterranean Sea
Schaden am LFZ:
Ohne Beschädigung
Quelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU 6X001-13
Ungefähr eine Stunde nach dem Start in Scharm El-Scheich (Ägypten) bekam der Copilot gesundheitliche Beschwerden und konnte seine Funktion an Bord nicht weiter ausüben. Ein zur Flugbesatzung gehörender Line Flight Instructor übernahm die Funktion des Copiloten bis zum Abschluss des Fluges in Frankfurt/Main. Luftfahrzeug:
Flugzeug 27.001 bis 272.000 kg
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
BOEING - 757-300
Betriebsart:
Kommerzielle Luftfahrt - Charter - Charter (International) - Charter (Passagierflug)
Besatzung
0
0
0
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Unfall ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
27.01.2013, 13:44:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Donauwörth-Genderkingen, Germany
Schaden am LFZ:
Schwer beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch die BFU
Aktenzeichen:
BFU 3X002-13
Das Flugzeug kam bei Durchstartlandeübungen nach links von der Bahn ab, geriet in den schneebedeckten Seitenstreifen und überschlug sich. Luftfahrzeug:
Flugzeug 0 bis 2.250 kg
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
REIMS - F150
Besatzung
0
0
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Ausbildung - Ausbildung - Alleinflüge unter Aufsicht
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Ereignis:
Schwere Störung ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
28.01.2013, 21:45:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Berlin-Tegel, Germany
Schaden am LFZ:
Leicht beschädigt
Quelle:
Keine Untersuchung durch die BFU
Aktenzeichen:
BFU 5X001-13
Das Flugzeug rollte rechts von der Mittellinie des Rollweges und kollidierte mit einer abgestellten Boeing 737. Luftfahrzeug:
Flugzeug 27.001 bis 272.000 kg
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
AIRBUS - A330-200
Besatzung
0
0
0
Kommerzielle Luftfahrt - Linienflug - International - Passagierflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Betriebsart: Ereignis:
Schwere Störung ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
29.01.2013, 08:20:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Liège, Belgium
Schaden am LFZ:
Ohne Beschädigung
Quelle:
Untersuchung durch ausländische Behörde
Aktenzeichen:
BFU HX001-13
Während des Steigfluges geriet das Flugzeug in eine unkontrollierte Fluglage. Für den Herstellerstaat des Flugzeuges unterstützt die BFU entsprechend ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug:
Flugzeug 0 bis 2.250 kg
Verletzte
tödlich
schwer
leicht
Muster:
EXTRA FLUGZEUGBAU GMBH - 400
Besatzung
0
0
0
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug Überlandflug
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
-9-
Bulletin Ereignis:
Schwere Störung ohne Verletzte
Datum, Uhrzeit:
30.01.2013, 10:45:00 Uhr (lokal)
Ort, Staat:
Berlin-Tegel, Germany
Schaden am LFZ:
Leicht beschädigt
Quelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU EX002-13
Während des Startlaufs kam es zu einem Ausbrechen des Flugzeuges. Die Piloten brachen den Start ab. Das Luftfahrzeug kam seitlich der Piste im Gras zum Stillstand. Die drei Besatzungsmitglieder blieben unverletzt, das Flugzeug wurde leicht beschädigt. Luftfahrzeug:
Flugzeug 27.001 bis 272.000 kg
Verletzte
Muster:
DASSAULT-BREGUET - FALCON 7X
Betriebsart:
Allgemeine Luftfahrt - Geschäftlicher Flug
- 10 -
tödlich
schwer
leicht
Besatzung
0
0
0
Passagiere
0
0
0
Andere
-
-
-
Bulletin
Teil 2 : Zwischenberichte Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses:
Schwere Störung
Datum:
30. Januar 2013
Ort:
Berlin-Tegel
Luftfahrzeug:
Flugzeug
Hersteller / Muster:
Dassault Aviation / Falcon 7X
Personenschaden:
keiner
Sachschaden:
Luftfahrzeug leicht beschädigt
Drittschaden:
Flurschaden
Informationsquelle:
Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
Aktenzeichen:
BFU EX002-13
Veröffentlicht:
März 2013
Sachverhalt Während des Startlaufs kam es zu einem Ausbrechen des Flugzeuges. Die Piloten brachen den Start ab. Das Luftfahrzeug kam seitlich der Piste im Gras zum Stillstand. Die drei Besatzungsmitglieder blieben unverletzt, das Flugzeug wurde leicht beschädigt.
- 11 -
Bulletin
Ereignisse und Flugverlauf Das Flugzeug Dassault Aviation Falcon 7X war am Ereignistag gegen 08:30 Uhr1 am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg zu einem Flug nach Berlin-Tegel gestartet. An Bord befanden sich die beiden Piloten, eine Flugbegleiterin und ein Fluggast. Nach Angaben der Piloten ließ sich nach dem Abheben das Fahrwerk nicht einfahren. Auf dem Crew Alerting System (CAS) erschienen kurz nach dem Abheben um 08:31 Uhr Fehlermeldungen (Amber CAS Messages) bezüglich des Fahrwerks: GEAR: SYSTEM FAULT und der Bugfahrwerkssteuerung: NWS: FAIL. Darüber hinaus wurden mehrere Fault Messages generiert: GEAR: NORM SYSTEM 2 FAULT, NWS: 1, 2 FAULT und BRAKE: SYSTEM 1, 2 FAULT 3. Die Piloten entschlossen sich, den Flug nach Berlin-Tegel mit ausgefahrenem Fahrwerk fortzusetzen. Gegen 09:05 Uhr landete das Luftfahrzeug auf dem Zielflughafen. Nach der Landung wurde das Luftfahrzeug nach Angaben des verantwortlichen Luftfahrzeugführers (PIC) mit „Differential Power“ und „Differential Braking“ zur Parkposition gerollt. Die Besatzung rief den Wartungsbetrieb des Unternehmens in Braunschweig an und schilderte den Ablauf des Fluges und die Art der vorliegenden Fehlermeldungen. Es wurde ein Download der Meldungen des CAS und des Central Maintenance Computers (CMC) durchgeführt und die Daten an den Wartungsbetrieb übermittelt. Laut Aussagen des Wartungspersonals wurden mit der Besatzung mehrere Telefongespräche geführt. In einem der Telefonate wurden die Piloten darüber informiert, dass ein Ersatzflugzeug des Unternehmens nach Berlin kommen und den Weitertransport des Fluggastes übernehmen werde. Dabei wurde den Piloten auch mitgeteilt, dass ihr Flugzeug möglichst wieder nach Braunschweig zurückkehren solle. Die Piloten hätten zugesagt zu prüfen, ob der Flug möglich sei. Nachdem die Piloten nach ihren Angaben die elektrischen Verbraucher im Flugzeug für einige Minuten komplett ausgeschaltet, die Batterien abgeklemmt und anschließend wieder eingeschaltet hatten, seien sämtliche Fehlermeldungen erloschen gewesen. Die Piloten entschlossen sich, den Flug durchzuführen. Nach Aussage der Piloten war das Flugzeug nach dem Anlassen der Triebwerke von der Parkposition auf dem parallel zu den Start- und Landebahnen verlaufenden Rollweg SM in östliche Richtung und anschließend über den Rollweg SE zur Piste 26L 1
Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit
- 12 -
Bulletin gerollt. Dabei habe die Bugradsteuerung „etwas weicher als üblich gewirkt“, sie habe jedoch auf Steuereingaben beider Piloten normal reagiert. Aus den Aufzeichnungen des Flugdatenschreibers (DFDR) ging hervor, dass das Luftfahrzeug in dieser Phase etwa mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 kt annähernd konstant in Richtung 080° rollte, während sich der Ausschlag der Seitenruderpedale wiederholt zwischen +30% und -40% veränderte. Kurz bevor das Flugzeug die Piste 26L erreicht hatte, erteilte der Lotse die Startfreigabe. Der PIC sagte aus, dass er dem Copiloten mitgeteilt habe, dass er einen Rolling Take Off durchführen würde. Mit dem Ausrichten des Flugzeuges in Startrichtung schob er die Leistungshebel innerhalb von 2-3 Sekunden ganz nach vorn. Noch bevor sich die Leistungshebel in „TO Position“ befanden, registrierte er, dass das Flugzeug die Tendenz hatte, stark nach links auszubrechen. Die Geschwindigkeit habe zu diesem Zeitpunkt etwa 30 kt betragen. Er habe laut „Abort“ ausgerufen, die Leistungshebel zurückgezogen und versucht, das Flugzeug auf der Piste zu halten und zu bremsen. Weder die Burgradsteuerung noch die Radbremsen hätten auf die Eingaben reagiert. Die Daten des DFDR zeigten, dass das Flugzeug in Startrichtung mit etwa 10 kt rollte, als sich die Triebwerksdrehzahl N1 von ca. 25% innerhalb von 10 Sekunden auf etwa 90% erhöhte. In diesem Zeitraum stieg die Geschwindigkeit auf mehr als 30 kt an, während der Steuerkurs konstant bei 260° blieb. Der Ausschlag der Seitenruderpedale nach rechts erhöhte sich und erreichte den Vollausschlag. Der Steuerkurs verringerte sich innerhalb der folgenden ca. sieben Sekunden auf etwa 220°. Die Drehzahl N1 der drei Triebwerke ging auf etwa 30 % zurück und die des Triebwerks 2 erhöhte sich, als die Schubumkehr (Thrust Reverser) aktiviert wurde. Das Flugzeug kam im Gras links neben der Start- und Landebahn zum Stehen.
- 13 -
Bulletin
Position des Flugzeuges
Quelle: AIP, BFU
Angaben zu Personen Verantwortlicher Luftfahrzeugführer Der 45-jährige verantwortliche Pilot war im Besitz einer Lizenz für Verkehrspiloten ATPL(A) nach JAR-FCL deutsch, erstmalig ausgestellt durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) am 03.08.1999, gültig bis 16.09.2014. In seine Lizenz waren die Berechtigungen als PIC und IR für die Muster Falcon 7X, gültig bis 31.12.2013, und Falcon 50/900, gültig bis 30.09.2013, eingetragen. Sein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 wurde zuletzt am 25.07.2012 ausgestellt und war bis 17.08.2013 gültig. Er hatte eine Gesamtflugerfahrung von ca. 7 750 Stunden, davon etwa 260 Stunden auf dem Muster.
- 14 -
Bulletin
Copilot Der Copilot war 30 Jahre alt und besaß eine Lizenz für Verkehrspiloten ATPL (A) nach JAR-FCL deutsch, erstmalig ausgestellt durch das LBA am 21.05.2008, gültig bis 15.05.2017. Er hatte die Berechtigungen als Copilot für das Muster Falcon 7X, gültig bis 28.02.2013, und Falcon 50/900, gültig bis 08.05.2013, und die Instrumentenflugberechtigung (IR). Seine Gesamtflugerfahrung betrug ca. 2 000 Stunden, davon ca. 300 Stunden auf dem Muster.
Angaben zum Luftfahrzeug Das Flugzeug Falcon 7X ist ein dreistrahliger Tiefdecker mit Kreuzleitwerk. Es verfügt über eine Fly-by-Wire-Steuerung. Das Flugzeugmuster ist für maximal 22 Insassen zugelassen. Hersteller:
Dassault Aviation
Muster:
Falcon 7X
Werknummer:
143
Baujahr:
2012
MTOM:
31 750 kg (70 000 lbs)
Triebwerke:
Pratt & Whitney Canada, PW307A
Das Flugzeug war durch die Zivilluftfahrtbehörde der Cayman Islands zum Verkehr zugelassen. Es wurde von einem deutschen Unternehmen im Werksverkehr betrieben. Die Gesamtbetriebszeit des Luftfahrzeuges betrug 769 Stunden bei 449 Landungen. Die Startmasse lag bei 20 591 kg, der Schwerpunkt bei 31,5 %.
Meteorologische Informationen Zur Zeit der Störung herrschten Sichtwetterbedingungen. Wind:
220°/14 kt
Bewölkung:
5-7 Achtel in 3 000 ft AAL
Sicht:
mehr als 10 km
Niederschlag:
schwacher Regen
Temperatur:
10 °C
- 15 -
Bulletin Taupunkt:
8 °C
Luftdruck (QNH):
1 001 hPa
Funkverkehr Der Funkverkehr wurde durch das Flugsicherungsunternehmen aufgezeichnet und lag der BFU zur Auswertung vor.
Angaben zum Flugplatz Der Flughafen Berlin-Tegel verfügt über zwei parallel verlaufende asphaltierte Startund Landebahnen in den Richtungen 081°/261°. Die nördliche Piste 08L/26R hat eine Länge von 3 023 m und eine Breite von 46 m. Die Südpiste 08R/26L ist 2 428 m lang und 46 m breit. Zur Zeit des Ereignisses war die Betriebsrichtung 26 aktiv.
Flugdatenaufzeichnung Das Luftfahrzeug war mit zwei Kombigeräten Solid State Digital Voice Data Recorder (DVDR) ausgerüstet. Die Recorder wurden sichergestellt und bei der BFU in Braunschweig ausgelesen. Hersteller:
Honeywell
Typ:
AR-Combi
Es wurden etwa 400 Parameter aufgezeichnet.
Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Das Flugzeug war auf einer grasbewachsenen, ebenen Fläche etwa 140 m von der Landebahnschwelle entfernt, ca. 70 m südlich der Mittellinie der Piste 26L zum Stillstand gekommen. Der Bug des Luftfahrzeuges wies in Richtung 218°. Der rechte Reifen des Bugfahrwerks war beschädigt. Quer- und Seitenruder befanden sich in Neutralstellung. Die Höhenruder waren nach unten ausgeschlagen. Vorflügel und Landeklappen waren ausgefahren. Im Cockpit war keine der Sicherungen am CB-Panel gezogen. Die Landing Gear and Steering Control Unit (LGSCU) sowie der Rotary Variable Differential Transformer (RVDT) wurden ausgebaut und zum Flugzeughersteller transportiert, um sie auf einem Teststand zu überprüfen.
- 16 -
Bulletin
Endlage des Flugzeuges südlich der Piste 26L
Foto: BFU
Untersuchungsführer:
Jens Friedemann
Untersuchung vor Ort:
Thomas Kostrzewa, Holger Röstel, Jens Friedemann
Anlagen Auszüge aus den Flugschreiberdaten
- 17 -
Bulletin
- 18 -
Bulletin
Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon Telefax
0 531 35 48 - 0 0 531 35 48 - 246
Mail Internet
[email protected] www.bfu-web.de
- 19 -
Bulletin
Teil 3 : Neu veröffentlichte Untersuchungsberichte www.bfu-web.de/Berichte
Pos.
Datum
Ort
Luftfahrzeug(e)
1
10.01.2013
A6 bei Schwäbisch Hall
Robinson Helicopter Company / R44 Astro
3X001-13
März 2013
2
18.02.2012
Lahr
Amateurbau / Safari
3X006-12
März 2013
3
03.05.2009
Kronach
Elan / DG 300 Elan
3X047-09
März 2013
4
19.10.2012
Lichtenberg
Schroeder / fire balloons G 34/24
3X150-12
März 2013
5
29.12.2012
Rehagen, Nahe
Eurocopter / AS 350B
3X165-12
März 2013
6
09.06.2012
Teisendorf, Nahe
Robinson Helicopter Company / R44 Raven I
CX011-12
Januar 2013
7
14.12.2011
Berlin-Tegel
Bombardier / DHC-8-300
AX001-11
Januar 2013
8
11.02.2012
Marburg
Liberty Aerospace / XL-2
3X003-12
Januar 2013
9
17.12.2011
Atkabucht, Antarktis
2 X Eurocopter Deutschland / BO105 S
4X041-11 & 4X042-11
Januar 2013
10
21.09.2007
Düsseldorf
Airbus / A330-322
- 20 -
Aktenzeichen
1X002-07
Berichtsmonat
Dezember 2012