Deutschland-Freising: Dienstleistungen von

Evangelisch-Lutherische Kirche Freising. Martin-Luther-Str. 10. Kontaktstelle(n): Pfarramtssekretariat. Zu Händen von: Frau Margarete Forgber. 85354 Freising.
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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren

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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:347123-2014:TEXT:DE:HTML

Deutschland-Freising: Dienstleistungen von Architekturbüros 2014/S 196-347123 Wettbewerbsbekanntmachung Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Evangelisch-Lutherische Kirche Freising Martin-Luther-Str. 10 Kontaktstelle(n): Pfarramtssekretariat Zu Händen von: Frau Margarete Forgber 85354 Freising DEUTSCHLAND Telefon: +49 8161537570 E-Mail: [email protected] Fax: +49 8161537571 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.elkf.de/ Weitere Auskünfte erteilen: Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung Augustenstraße 73 Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus 80333 München DEUTSCHLAND Telefon: +49 899544742414 E-Mail: [email protected] Fax: +49 899544742418 Internet-Adresse: http://www.schober-stadtplanung.de Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung Augustenstraße 73 Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus 80333 München DEUTSCHLAND Telefon: +49 899544742414 E-Mail: [email protected] Fax: +49 899544742418 Internet-Adresse: http://www.schober-stadtplanung.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung Augustenstraße 73 Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus 11/10/2014 S196 http://ted.europa.eu/TED

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80333 München DEUTSCHLAND Telefon: +49 899544742414 E-Mail: [email protected] Fax: +49 899544742418 Internet-Adresse: http://www.schober-stadtplanung.de I.2)

Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: Evangelisch-Lutherische Kirche Freising

1.3)

Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Freizeit, Kultur und Religion

1.4)

Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts II.1) Beschreibung II.1.1)

Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber: Neubau „Haus der Kirche“ in Freising.

II.1.2)

Kurze Beschreibung: Neubau „Haus der Kirche“ der evangelisch-lutherischen Gemeinde in Freising. Auf dem 3 500 m² großem Gelände der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde in Freising soll das zur Saarstraße orientierte Gemeindehaus und das an der Martin-Luther-Straße liegende Pfarramt abgebrochen und durch das neue „Haus der Kirche“ mit ca. 950 m² BGF ersetzt werden. Das „Haus der Kirche“ soll einen großen Gemeindesaal mit 120 m², einen kleinen Saal mit 60 m² sowie drei Jugendräume à 30 m² beinhalten. Weiter sollen das Pfarramt und das Dekanat in engem räumlichem Zusammenhang entstehen. Eine Anbindung des Gebäudes an die denkmalgeschützte Kirche Christi Himmelfahrt (Baujahr1955) ist gewünscht. Wegen Hochwassergefährdung ist auf ein Kellergeschoss zu verzichten. Im Zuge des Neubaus sind sowohl die Eingangssituation in die Kirche und in das entstehende „Haus der Kirche“ neu zu konzipieren, ebenso sind auch die dazugehörigen weiteren Freiflächen (ca. 2 500 m²) neu zu gestalten. Die vom Auftraggeber geschätzten und in den Haushalt eingestellten Kosten für die Kostengruppen 300 und 400 betragen ca. 1 600 000 EUR und für die Kostengruppe 500 ca. 480 000 EUR netto. Für Bewerber im Anwendungsbereich der HOAI legt der Auftraggeber für Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2013 die Honorarzone III fest. Der Wettbewerb unterliegt den Regeln der RPW 2013. Voraussichtlicher Umfang der einzureichenden Unterlagen: Lageplan M 1:500, Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:200, Fassadenansicht und -schnitt M 1:50, Modell M 1:500, Erläuterungen, Unterlagen für die Vorprüfung, Voraussichtliche Termine,

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Ende November 2014 Ausgabe der Unterlagen, Mitte Dezember 2014 Kolloquium, Ende Februar 2015 Abgabe der Arbeiten, Ende März 2015 Preisgericht. Die Aufgabenstellung der Auslobung beinhaltet auch die Gestaltung von Freianlagen, diese sind jedoch auf Grund der geringeren Kosten nicht Teil des VOF-Verfahrens. (Siehe auch III.2)). II.1.3)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71200000, 71221000

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Allgemeine Kriterien: Berufshaftpflichtversicherung über 1 000 000 EUR für Personenschäden sowie über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (siehe VI.3)). Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 11 Abs. 1 Buchst. a-g sowie Abs. 4 Buchst. a-d VOF. Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Ist der inländische Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Artikels 2 BauKaG erfüllt sind. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung: „Architekt“. Wirtschaftliche und finanzielle Kriterien: Erklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2012 und 2011) gemäß § 5 (4c) VOF, Gewichtung 12,5 %. Beträgt der Gesamtumsatz eines Jahres weniger als 250 000 EUR (brutto) erhält der Bewerber je Jahr keinen Unterpunkt, 11/10/2014 S196 http://ted.europa.eu/TED

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mehr als 250 000 EUR (brutto) und weniger als 300 000 EUR (brutto) erhält der Bewerber je Jahr einen Unterpunkt, mehr als 300 000 EUR (brutto) und weniger als 350 000 EUR (brutto) erhält der Bewerber je Jahr 2 Unterpunkte, mehr als 350 000 EUR (brutto) erhält der Bewerber je Jahr drei Unterpunkte. Mit 9 Unterpunkten können maximal 37,5 Punkte von 300 Punkten erreicht werden. Erklärung über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und Führungskräfte des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 5 Abs. 5 lit. d VOF, Gewichtung 12,5 %. Anzugeben ist das jährliche Mittel der gesamten ständig Beschäftigten (nur Architekten, Dipl. Ing. Architektur und technische Mitarbeiter) und der Führungskräfte der Jahre 2011, 2012, 2013. Beträgt die durchschnittliche Anzahl der ständig Beschäftigten weniger als 2 Beschäftigte werden je Jahr 0 Unterpunkte, 2 Beschäftigte bis ausschließlich 3 Beschäftigte wird je Jahr 1 Unterpunkt, 3 Beschäftigte bis ausschließlich 4 Beschäftigte werden je Jahr 2 Unterpunkte, 4 Beschäftigte und mehr werden je Jahr 3 Unterpunkte, vergeben. Mit 9 Unterpunkten können maximal 37,5 Punkte von 300 Punkten erreicht werden. Referenzen gemäß § 5 Abs. 5 b). Die Referenzleistungen sind durch die Angaben im Formular des Teilnahmeantrags und mit einer selbst erstellten Beschreibung (Bild- und Textmaterial) übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen: 1. Projektbezeichnung. 2. Name und Anschrift des Auftraggebers. 3. Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer. 4. Umfang der selbst erbrachten Leistungen. 5. Art des Auftraggebers (öffentlich oder privat). 6. Referenzschreiben des Auftraggebers. 7. Datum der Fertigstellung. 8. BGF (Bruttogrundfläche). 7. Kosten. 8. Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachte Leistungsphasen. 9. Komplexität der Aufgabenstellung. Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (z. B. Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN A4 Seiten oder einer DIN A3 Seite, jeweils einseitig bedruckt, beizufügen. Der selbst erbrachte fachliche Leistungsumfang ist analog den Leistungsphasen nach HOAI zu beschreiben. Durch die selbst erstellten Informationen soll auch die Fertigstellung (Inbetriebnahme) des Projektes nachgewiesen werden. Die Zuordnung der selbst erstellten Präsentationsunterlagen zu den genannten Projekten muss eindeutig sein, bitte beschriften Sie deshalb all Ihre Blätter eindeutig. Für alle Referenzen sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen (VOF § 5 Abs. 5 lit. b). Die Bescheinigungen sollten den Namen und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert sowie den Leistungszeitraum enthalten.

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Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen am besten entsprechen. Bewertung und Gewichtung der Kriterien. Es werden vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft 3 Referenzen zum Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ bewertet. Jede Referenz wird mit 25 % gewichtet und kann maximal 42 Unterpunkte erhalten. Mit den 42 Unterpunkten können maximal 75 Punkte von 300 Punkten erreicht werden. Anteil der selbst erbrachten Leistung. Falls die Leistung nicht vollständig durch den Bewerber erbracht wurde, ist dies in der Anlage zur Referenz zu beschreiben. Referenzen die zu weniger als 20 % vom Bewerber selbst erbracht wurden, werden nicht gewertet. Wurde die Referenz nicht zu 100 % vom Bewerber erbracht, erhält der Bewerber von den maximal erreichbaren 20 Unterpunkten nur den von ihm erbrachten prozentualen Anteil. Beispiel: Hat der Bewerber die Referenz nur zu 50 % selbst erbracht, erhält er 21 Unterpunkte der 42 maximal erreichbaren Unterpunkte. Referenzleistungen die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht als Büroreferenz gewertet. Öffentlicher Auftraggeber: Referenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurden erhalten 3 Unterpunkte, Referenzen, die für einen privaten Auftraggeber erbracht wurden 0 Unterpunkte. Referenzschreiben: Liegt ein Referenzschreiben des Auftraggebers bei erhält der Bewerber 3 Unterpunkte, bei fehlendem Referenzschreiben 0 Unterpunkte. Enthält das Referenzschreiben positive Aussagen zur Termineinhaltung erhält der Bewerber 2 Unterpunkte, Kosteneinhaltung erhält der Bewerber 2 Unterpunkte, Qualität der erbrachten Leistung erhält der Bewerber 2 Unterpunkte. War das Referenzprojekt ein Wettbewerbserfolg (nur Preisträger, keine Anerkennungen) oder hat einen Architekturpreis bekommen, erhält der Bewerber 1 Unterpunkt. Fertigstellung: Die Angaben zur Fertigstellung des Referenzobjekts werden bei einem Fertigstellungszeitpunkt vor dem 1.1.2008 mit 0 Unterpunkten, zwischen dem 1.1.2008 und dem 31.12.2010 mit 1 Unterpunkt zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2012 mit 2 Unterpunkten und nach dem 1.1.2013 mit 3 Unterpunkten bewertet. Bei Referenzen zum Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ werden die Angaben zur Bruttogrundfläche (BGF) bei‚ unter und bis einschließlich 1 000 m³ mit 0 Punkten, bei mehr als 1 000 m³ bis ausschließlich 1 500 m³ mit 1 Punkt, bei mehr als 1 500 m³ bis ausschließlich 2 000 m³ mit 2 Punkten und bei mehr als 2 000 m³ mit 3 Punkten bewertet. Leistungsphasen: Für durch den Bewerber selbst erbrachte Leistungsphasen (Bereich Leistungsphasen 1-9) erhält der Bewerber je erbrachter Leistungsphase folgende Punkte: 11/10/2014 S196 http://ted.europa.eu/TED

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Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 1 Punkt. Leistungsphase 3 Vorplanung 1 Punkt. Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 1 Punkt. Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 1 Punkt. Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 3 Punkt. Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 1 Punkt. Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 1 Punkt. Leistungsphase 8 Objektüberwachung 4 Punkt. Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1 Punkt. Komplexität: Die Komplexität der Aufgabenstellung wird wie folgt bewertet: Beinhaltet die Aufgabenstellung des Referenzobjekts beim Gebäude, Bauten im sozialen, kulturellen, kirchlichen oder öffentlichen Bereich, so erhält der Bewerber 6 Punkte. Diese Leistungsinhalte sind keine Mindestanforderungen, sondern Vergleichbarkeitskriterien, deren Maß der Erfüllung bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt wird. Als Referenzleistungen gelten die bisher vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Anerkannt werden auch die Referenzleistungen von Rechtsvorgängern oder persönliche Referenzen des Büroinhabers, sowie die Leistungen von Drittunternehmen wenn der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die maßgeblichen Mittel (z. B. Personal und technische Ausstattung) und das wesentliche Wissen und die Erfahrung aus diesen Referenzen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist darzustellen, wie der Bewerber diese Kompetenzen bei der Auftragsausführung einsetzen kann und einzusetzen plant. III.2)

Angaben zu einem besonderen Berufsstand Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige: Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. Bewerbergemeinschaften können aus natürlichen und juristischen Personen bestehen. Sie sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft für sich teilnahmeberechtigt ist. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Mitarbeiter, Fachberater etc. unterliegen nicht den Teilnahmeberechtigungen. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmern sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn sich alle Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung verpflichten und ein federführendes Mitglied benennen, welches die Gemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter während des Vergabeverfahrens und

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während der Auftragsausführung rechtsverbindlich vertritt und Erklärungen für und gegen die Gemeinschaft abgeben und entgegen nehmen sowie Zahlungen annehmen kann. Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eine entsprechende Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung dieses Inhalts abzugeben. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen. Im Falle eines ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Eignungsmerkmale der Gemeinschaft bei der Beurteilung der Eignung und bei der Auswahlentscheidung kumulativ berücksichtigt. Für die Bearbeitung des Wettbewerbs hinsichtlich der Freianlagen soll entweder eine Partnerschaft mit einem Landschaftsarchitekten eingegangen werden oder ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter des Bewerbers im Teilnahmeantrag genannt werden. Für den Landschaftsarchitekten muss nur ein Nachweis der beruflichen Qualifikation eingereicht werden. Ist der Landschaftsarchitekt Mitarbeiter im Büro muss dieser zwingend als Mitverfasser genannt werden! Erfüllt der Auftragnehmer die berufliche Qualifikation in Personalunion, ist er alleiniger Verfasser. Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Art des Wettbewerbs Nichtoffen Geplante Teilnehmerzahl Mindestzahl 3. /Höchstzahl 25 IV.2)

Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer 1. Bembé Dellinger Architekten, Greifenberg 2. Büro 4 Wagner + Partner Architekten, Dietersheim 3. abp architekten burian pfeiffer sandner, München 4. GK Architekten, München 5. balda architekten, Fürstenfeldbruck 6. Herle und Herrle Architekten, Neuburg an der Donau 7. Eberhard Wimmer Architekten, München 8. Deppisch Architekten, Freising 9. Dominikus Stark Architekten GmbH, München 10. Architekturbüro Bernhard Landbrecht, München

IV.3)

Kriterien für die Bewertung der Projekte:

IV.4)

Verwaltungsangaben

IV.4.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

IV.4.2)

Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen

IV.4.3)

Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge Tag: 7.11.2014 - 16:00

IV.4.4)

Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.4.5)

Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.5)

Preise und Preisgericht

IV.5.1)

Angaben zu Preisen:

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Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Preise und Anerkennungen (Gebäude und Freianlagen): 1. Preis 15 200 EUR; 2. Preis 9 500 EUR; 3. Preis 5 700 EUR; Anerkennungen 7 600 EUR; Preissumme gesamt netto 38 000 EUR. IV.5.2)

Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit den Honoraren verrechnet.

IV.5.3)

Folgeaufträge Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.5.4)

Entscheidung des Preisgerichts Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

IV.5.5)

Namen der ausgewählten Preisrichter 1. Prof. Gaenßler, Arch. Architekt, München 2. Julia Mang-Bohn, Arch. Architektin, München 3. Gero Hoffmann, Arch. Ev.-luth. Kirche, Freising 4. Barbara Schelle, Reg.-BM, Arch. Stadt Freising, Stadtplanung 5. Harald Hein, Arch. Ev.-luth. Landeskirche, Kirchenbaudirektor 6. Prof. Ingrid Schegk, Landschaftsarchitektin Landschaftsplanung 7. Christian Metzner, Reg.-BM, Arch. Regierung von Oberbayern, Städtebau/Bauordnung

Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)

Zusätzliche Angaben: Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren“ ausgefüllt einzureichen. Diesen Antrag erhalten Sie auf Anforderung per E-Mail unter: [email protected] In dem Bewerbungsbogen sind u. a. folgende Angaben bzw. Erklärungen zu machen: 1) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift); 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen; 3) Angaben zur beruflichen Befähigung der Büroinhaber/Geschäftsführer (§ 5 Abs. 5 a VOF); 4) Erklärung über rechtliche und wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und zu Abhängigkeiten von Ausführungs- oder Lieferinteressen (§ 2 Abs. 3 VOF); 5) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und / oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 5 Abs. 6 VOF). Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält (s. Bewerbungsbogen) und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z. B. per E-Mail, per Fax oder als Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen sind mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag bei Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73,

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80333 München, Rückgebäude 1. Stock einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich. Bewerber, die nicht alle geforderten Angaben und Nachweise zur Verfügung stellen, werden ausgeschlossen. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben. Weitere Angaben zu Terminen werden am Tag der Auslobung bekannt gemacht. Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten höchsten Teilnehmerzahl, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerber/Arbeitsgemeinschaften hingewiesen. Für Bewerber im Anwendungsbereich der HOAI 2013 legt der Auftraggeber für die Objektplanung (Leistungsbild: Gebäude und Innenräume) die Honorarzone IV fest. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9. Die Aufteilung ist wie folgt: LPh 1-3, LPh 4-5, optional LPh 6-7 und LPh 8-9. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung, Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Die Vergütung erfolgt entsprechend der HOAI (gültige Fassung). Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich bereits aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen. Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden. Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, — Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen; — von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern. Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.

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Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen. VI.3)

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1)

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 80534 München DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Telefon: +49 8921762847 Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ Fax: +49 8921762847

VI.3.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: a. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gelten Rügen, die der Vergabestelle nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß zugehen; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden; c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden; d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.3.3)

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 80534 München DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Telefon: +49 8921762847 Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ Fax: +49 8921762847

VI.4)

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 7.10.2014

11/10/2014 S196 http://ted.europa.eu/TED

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

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