D-Frankfurt: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

Vorfeld- und Straßenbeleuchtung,. — Befeuerungstechnik,. — Bordstromversorgungsanlagen, Andocksysteme,. — Informations- und Kommunikationstechnik,.
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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren

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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:298317-2010:TEXT:DE:HTML

D-Frankfurt: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 2010/S 195-298317 BEKANNTMACHUNG – SEKTOREN Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Fraport AG Abteilung ZEB VM Gebäude 664, Raum 3515 z. H. Frau Jost 60547 Frankfurt DEUTSCHLAND Tel. +49 69690-60070 E-Mail: [email protected] Fax +49 69690-60199 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.fraport.de Weitere Auskünfte erteilen: EU-1217-10AB, Neubau Vorfeld T3 - Bauüberwachung, Bauoberleitung Fraport AG Kontakt: FBA RI z. H. Herrn König, Herrn Dr. Jaup 60547 Frankfurt DEUTSCHLAND Tel. +49 69690-63134/25917 E-Mail: [email protected], [email protected] Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)

HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS Flughafenanlagen

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber EU-P 1217-10AB, Neubau Vorfeld T3, Bauoberleitung, Bauüberwachung.

II.1.2)

Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 12 Hauptort der Dienstleistung Flughafen Frankfurt/Main. NUTS-Code DE712

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II.1.3)

Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag

II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Fraport AG beabsichtigt im Rahmen der Erweiterung des Frankfurter Flughafens den Um- und Neubau von Flugbetriebsflächen und einer Landebahn in mehreren Baustufen zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung der Leistungsphase 8 HOAI für Verkehrsanlagen (§ 46 HOAI), Ingenieurbauwerke (§ 42 HOAI) und Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für den Neubau der Vorfeldflächen Ost einschließlich der Abbrucharbeiten. Außerdem ist Gegenstand des Auftrages in Anlehnung an die HOAI die Erbringung von Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen. Hierbei ist die Erstellung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für den Neubau der Vorfeldflächen Ost einschließlich der Abbrucharbeiten zu überwachen. Weiterhin wird die Koordination aller an der Herstellung der Flugbetriebsflächen Beteiligter Auftragsbestandteil. Die Bauleistungen werden in mehreren Bauabschnitten von mehreren Unternehmern in der Zeit vom Februar 2011 bis März 2013 erbracht.

II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71300000

II.1.7)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA) Nein

II.1.8)

Aufteilung in Lose Ja sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden für alle Lose

II.1.9)

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein

II.2)

MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang Insgesamt werden in mehreren Abschnitten etwa 573 000 m² Vorfeldflächen vorwiegend in Betonbauweise einschließlich der erforderlichen Infrastruktur (Wasserversorgung und Kabelschutzrohrtrassen) erstellt. Die gesamte Vorfeldfläche dient der Bereitstellung von 30 Abstellpostionen für Luftfahrzeuge. Auftragsbestandteil ist auch die Koordination aller an der Herstellung der Flugbetriebsflächen Beteiligter, wie beispielsweise die Hydrantenbetriebsgesellschaft und die Beteiligten der technischen Ausbaugewerke. Februar 2011 bis März 2013 erbracht. Das zu überwachende Bauvolumen beträgt ca. 52 000 000 EUR.

II.2.2)

Optionen Nein

II.3)

VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

ANGABEN ZU DEN LOSEN LOS-Nr.: 1 BEZEICHNUNG: Ramp 2+3 1)

KURZE BESCHREIBUNG

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Die neuen Vorfeldflächen der Rampen 2 und 3 sowie die zugehörigen Betriebs- und Verkehrsflächen mit insgesamt 14 Abstellpositionen liegen um das zukünftige Terminalgebäude T3 im südöstlichen Bereich des Flughafens. Sie werden zeitlich vor dem neuen Terminal 3 fertig gestellt. Die Gesamtfläche der Rampen 2+3 beträgt ca. 205 000 m². Der AN übernimmt die Bauoberleitung und Bauüberwachung für die Abbruch-, Ingenieur- und Tiefbauarbeiten der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und technischen Ausrüstung für die Rampen 2+3. Teil der Leistung ist darüber hinaus die Überwachung der Lieferung und Montage der Masten für die Andocksysteme und die Beleuchtung auf den Vorfeldern, sowie der Tiefbauleistungen der unterirdischen Treibstoffversorgungssysteme. Die Arbeiten werden in mehreren Bauphasen ausgeführt, die zeitlich versetzt und aufeinander abgestimmt ausgeführt werden. Die Inbetriebnahme der Flugbetriebsflächen erfolgt abschnittsweise. Die in einer Vergabeeinheit ausgeschriebenen Tiefbauarbeiten beinhalten außer den Vorfeldern der Rampen 2+3 auch den 2. BA RBSYS, für die jedoch die Bauoberleitung separat vergeben wird. Der größte Teil des Baufeldes ist aus dem Sicherheitsbereich der Fraport AG ausgegliedert, so dass die Bauarbeiten überwiegend im Betriebsbereich der Fraport AG – auf dem ehemaligen Airbase-Gelände – ausgeführt werden. 2)

GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 71300000

LOS-Nr.: 2 BEZEICHNUNG: Ramp 8 1)

KURZE BESCHREIBUNG Die Vorfeldfläche Ramp 8 dient der Bereitstellung von insgesamt 4 Abstellpositionen für Frachtmaschinen und 3 Positionen am späteren J-Pier des zukünftigen Terminals 3, das zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden soll. Die Gesamtfläche der Ramp 8 beträgt ca. 150 000 m². Der AN übernimmt die Bauoberleitung und Bauüberwachung für die Abbruch-, Ingenieur- und Tiefbauarbeiten der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und technischen Ausrüstung für die Rampe 8. Teil der Leistung ist darüber hinaus die Überwachung der Lieferung und Montage der Masten für die Andocksysteme und die Beleuchtung auf den Vorfeldern, sowie der Tiefbauleistungen der unterirdischen Treibstoffversorgungssysteme. Der größte Teil des Baufeldes ist aus dem Sicherheitsbereich der Fraport AG ausgegliedert, so dass die Bauarbeiten überwiegend im Betriebsbereich der Fraport AG – auf dem ehemaligen Airbase-Gelände – ausgeführt werden. Lediglich ein Teilabschnitt der Elektrotrassen ist im Sicherheitsbereich des Flughafens gelegen, mit dessen Betreten besondere Sicherheitsauflagen verbunden sind. Als Vorabmaßnahme zur eigentlichen Ramp 8 wird eine Betriebsstraße zum zukünftigen Neutralen Frachtübergabepunkt (NFÜP) gebaut, in deren Trasse der Hauptsammler zum RHB G liegt, der im Grundwasserbereich als Rohrvortrieb ausgeführt wird.

2)

GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 71300000

LOS-Nr.: 3 BEZEICHNUNG: Ramp 1 - nur technische Ausrüstung 1)

KURZE BESCHREIBUNG

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Die Vorfeldfläche Ramp 1 dient der Bereitstellung von insgesamt 9 Abstellpositionen für Luftfahrzeuge im Bereich des Abfertigungsgebäudes Terminal 3, das zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden soll. Die Gesamtfläche der Ramp beträgt 218 000 m². Der größte Teil des Baufeldes ist aus dem Sicherheitsbereich der Fraport AG ausgegliedert, so dass die Bauarbeiten überwiegend im Betriebsbereich der Fraport AG – auf dem ehemaligen Airbase-Gelände – ausgeführt werden. Lediglich ein Teilabschnitt der Elektrotrassen ist im Sicherheitsbereich des Flughafens gelegen, mit dessen Betreten besondere Sicherheitsauflagen verbunden sind. Die zu überwachenden Leistungen der technischen Ausrüstungen sind im Wesentlichen wie folgt: — Vorfeld- und Straßenbeleuchtung, — Befeuerungstechnik, — Bordstromversorgungsanlagen, Andocksysteme, — Informations- und Kommunikationstechnik, — Elektroversorgungsanlagen. Unterflurbetankungsanlagen. 2)

GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) 71300000

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten a) Für den Fall der Auftragserteilung ist vom Bieter/Auftragnehmer eine Sicherheit für die Vertragserfüllung als Bareinbehalt von den Abschlagsrechnungen in Höhe von 5 % der Bruttorechnungssummen zu leisten; b) Die Fraport AG hat eine gebündelte Bauleistungs-, Montage und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, in der die Berufshaftpflicht des Auftragnehmers mitversichert ist. Für planend oder bauleitend tätige Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und dergleichen besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bis zu einer Versicherungssumme von 15 000 000 EUR je Versicherungsfall, 2-fach maximiert je Versicherungsjahr. Versichert sind einerseits Sach- und Vermögensschäden am Objekt, welches Gegenstand der Tätigkeit war, sowie andererseits Personenschäden und Schäden an Sachen Dritter oder sich daraus ergebende Vermögensschäden, die als Folge von Verstößen bei der beruflichen Tätigkeit eingetreten sind. Die Beteiligung des Bieters/Auftragnehmers an der Versicherungsprämie erfolgt durch einen Abzug in Höhe von 5 ‰ der jeweiligen geprüften und freigegebenen Abschlags- und Schlussrechnungsforderungen des Bieters/ Auftragnehmers. Die Selbstbeteiligung an den Aufwendungen des Versicherers aus der Berufshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall 50 000 EUR und ist in jedem Fall vom jeweiligen Auftragnehmer zu tragen.

III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Zahlung gemäß Leistungsstand/Zahlungsplan.

III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter zwingender Verwendung des beim Auftraggeber erhältlichen Formblattes (siehe www.fraport.de / Business Services / Planungsleistungen) abzugeben: — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

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— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird die geforderte Erklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung Ja a) Die Leistungen müssen insbesondere auf der Grundlage: — des Luftverkehrsgesetzes, — des Luftsicherheitsgesetzes, — der Hessischen Bauordnung (HBO), — des Bundesimmissionsschutzgesetzes, — der Fraport Regelwerke, — den anerkannten Regeln der Technik, — den sonstigen für die Leistungen der Architekten und Ingenieure maßgeblichen Bestimmungen und amtlichen Vorschriften, — der technischen Regelwerke für die Errichtung von Flughäfen sowie der einschlägigen Normen und DINVorschriften erbracht werden.

III.2)

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärung – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – werden mit Abgabe des Teilnahmeantrages gefordert, dies unter Verwendung des beim Auftraggeber erhältlichen Formblattes (siehe www.fraport.de / Business Services / Planungsleistungen): Rechtsverbindliche, unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers/des Bewerbergemeinschaftsmitgliedes, dass: a. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO; b. keine rechtskräftige Verurteilung gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 SektVO vorliegt; c. er/sie sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO; d. er/sie die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO; e. er/sie keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO; f. dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die seine / ihre Zuverlässigkeit oder diejenige einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Verbindung mit § 21 Abs. 2 SektVO. g. er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe in der Regel den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat, h. er/sie im Auftragsfall die Sicherheit gemäß III.1.1 des Bekanntmachungstextes zur Verfügung stellt/ stellen und den Regelungen der Fraport AG bezüglich der gebündelten Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung zustimmt/zustimmen;

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i. er/sie einen Verhaltensstandard bezüglich der Grundwerte Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortung niedergelegt hat, der insbesondere den Anforderungen gerecht wird, die aus dem vom Auftraggeber auf seiner homepage veröffentlichten Wertemanagement resultieren, diesen Verhaltensstandard im Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat; j. er/sie von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen; k. er/sie den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darüber informieren wird, falls sich die die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung des Teilnahmeantrages oder nach Abgabe eines Angebotes ändern sollten. Hinweis: Beabsichtigt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, muss die Eigenerklärung zwingend auch von allen im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern unterzeichnet und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Entsprechendes gilt für erstmals mit Angebotsabgabe benannte Nachunternehmer. Für Nachunternehmer von Nachunternehmern gilt Vorstehendes entsprechend. Bitte beachten Sie insoweit auch die nachfolgend unter VI.3) enthaltenen Maßgaben. Wird die geforderte Erklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die geforderten Angaben und Erklärungsinhalte in geeigneter Form unverzüglich glaubhaft zu machen. III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Folgende, möglichst aktuelle Dokumente / Nachweise / Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – werden mit Abgabe des Teilnahmeantrages gefordert: a. Erklärung über den jeweiligen Gesamtumsatz des Bewerbers betreffend die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; b. Erklärung über den Umsatz, der beim Bewerber auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen möglichst vergleichbar sind, aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; c. Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bewerber insgesamt jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und unter Angabe des prozentualen Anteils von Teilzeitkräften (alle Angaben sind für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt darzustellen); d. Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bewerber jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, welche speziell in dem Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt (alle Angaben sind für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt darzustellen, gegliedert nach Berufsgruppen und unter Angabe des prozentualen Anteils von Teilzeitkräften); e. Prägnante und aussagekräftige Darstellung der Geschäftsbereiche des gesamten Unternehmens des Bewerbers, samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, f. Prägnante und aussagekräftige Darstellung speziell desjenigen Geschäftsbereiches, in dessen operative Zuständigkeit Leistungen der hier ausgeschriebenen Art fallen, samt Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung der Leitungsperson(en) dieses Geschäftsbereichs. Hinweis: Beabsichtigt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, müssen die Erklärungen und Angaben auch von allen im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern gemacht und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Entsprechendes gilt für erstmals mit Angebotsabgabe benannte

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Nachunternehmer. Für Nachunternehmer von Nachunternehmern gilt Vorstehendes entsprechend. Bitte beachten Sie insoweit auch die nachfolgend unter VI.3) enthaltenen Maßgaben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die geforderten Angaben und Erklärungsinhalte in geeigneter Form unverzüglich glaubhaft zu machen. Werden die geforderten Erklärungen und Angaben nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben, kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden. Unvollständig eingereichte Erklärungen und Angaben können nach gesonderter Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer von ihm gesetzten Frist vervollständigt werden. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Folgende aktuelle Nachweise / Erklärungen werden mit Abgabe des Teilnahmeantrages gefordert: a. Prägnante und aussagekräftige Beschreibung/Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung / des Qualitätsmanagements, Angabe/Nachweis von Zertifizierungen; bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern einzureichen. b. Angaben zu realisierten Referenzprojekten aus den der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vorangegangenen 48 Monaten, bei denen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. oben Ziffer II.1.5) möglichst vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft (nicht also jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss mindestens eine Referenz benennen, die folgende Angaben beinhaltet: i. Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse; ii. Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts sowie Angaben zur Projektgröße; iii. Benennung der Auftragssumme und Zeitraum der Leistungserbringung; iv. Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, die in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind; v. Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie möglichst genaue Angabe des Eigenleistungsanteils. Sowohl bei Bewerbern als auch bei Bewerbergemeinschaften werden die besten Referenzen - maximal 3 insgesamt - gewertet. Hinweis: Beabsichtigt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, müssen die Erklärungen und Angaben zu vorstehend a. von allen im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern gemacht und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden; Angaben zu vorstehend b. müssen für einen Nachunternehmer dem Teilnahmeantrag nur dann und insoweit beigefügt werden, wie der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft nicht in eigener Person eine Referenz vorlegen kann. Entsprechendes gilt für erstmals mit Angebotsabgabe benannte Nachunternehmer. Für Nachunternehmer von Nachunternehmern gilt Vorstehendes entsprechend. Bitte beachten Sie insoweit auch die nachfolgend unter VI.3) enthaltenen Maßgaben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die zu den Referenzen geforderten Angaben in geeigneter Form unverzüglich glaubhaft zu machen. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen alle vorstehend geforderten Angaben vollständig getätigt wurden. Unvollständig eingereichte Referenzen können nach gesonderter Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer von ihm gesetzten Frist vervollständigt werden. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird die jeweilige Referenz endgültig nicht gewertet.

III.2.4)

Vorbehaltene Aufträge

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Nein III.3)

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

III.3.1)

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Ja Als Bewerber sind natürliche Personen zugelassen, welche die Berufsqualifikation des Architekten ausüben und nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur (EG Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Zugelassen sind ferner Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.

III.3.2)

Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Ja

ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

IV.2)

ZUSCHLAGSKRITERIEN

IV.2.1)

Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebotdie Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind

IV.2.2)

Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein

IV.3)

VERWALTUNGSINFORMATIONEN

IV.3.1)

Aktenzeichen beim Auftraggeber EU-P 1217-10AB

IV.3.2)

Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Nein

IV.3.3)

Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf Teilnahme 5.11.2010 - 11:00

IV.3.5)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können Deutsch.

IV.3.6)

Bindefrist des Angebots

IV.3.7)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN 07/10/2010 S195 http://ted.europa.eu/TED

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VI.1)

DAUERAUFTRAG Nein

VI.2)

AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein

VI.3)

SONSTIGE INFORMATIONEN a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: (1) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1), Ziffer III. 2.2) und Ziffer III.2.3) Buchstabe a. dieser Bekanntmachung benannten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird nochmals auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. 2) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: i. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern einsetzen und darauf auch zum Nachweis ihrer Eignung verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmen in Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften in einem Konzern verbunden sind. ii. Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften Nachunternehmer einsetzen möchten, müssen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag sämtliche für den Einsatz vorgesehenen Nachunternehmer benennen; dabei sind die genaue Firma und der Geschäftssitz des jeweiligen Nachunternehmers mitzuteilen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmers ist nach Aufforderung zur Angebotsabgabe noch bis zur Angebotsabgabe zulässig, wenn der neu benannte Nachunternehmer in jeder Hinsicht über mindestens die gleiche Eignung verfügt, wie der ursprünglich im Teilnahmeantrag vorgesehene Nachunternehmer. Die gemäß Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für den neu benannten Nachunternehmer dann mit dem Angebot vorzulegen. iii. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag / mit dem Angebot nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in der sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/ Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" zum Download unter www.fraport.de / Business Services / Planungsleistungen). Hinweis: Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit auf Ressourcen Dritter bei Abgabe des Teilnahmeantrages / des Angebotes, behält sich der Auftraggeber vor, unter Setzung einer angemessenen Frist den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Nachreichung der fehlenden Nachweise aufzufordern, vgl. § 19 Abs. 3 SektVO. Fehlen geforderte Nachweise nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. iv. Nach Abgabe der Angebote ist der Austausch eines Nachunternehmers nur bei objektiv begründeter, vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft schriftlich darzulegender und von diesen auf Verlangen des Auftraggebers ggf. auch schriftlich glaubhaft zu machender Unzumutbarkeit am Festhalten des zuvor vorgesehenen

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Nachunternehmers zulässig. Ausnahmslos gilt insoweit, dass der Austausch des Nachunternehmers nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig ist. Der neu benannte Nachunternehmer muss über mindestens die gleiche Eignung verfügen wie der ursprünglich vorgesehene Nachunternehmer, was gemäß den Anforderungen aus Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie den diesbzgl. Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist vom betreffenden Bewerber / der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen ist. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. c. Bei vergaberechtsrelevanten Mehrfachbeteiligungen hat der Bewerber bereits im Teilnahmewettbewerb nachzuweisen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt wird. d. Die Teilnahmeanträge, einschließlich der geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen etc., sind zwingend in deutscher Sprache zu erstellen und unterzeichnet einzureichen. e. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift der Ausschreibungsnummer EU-P-01217/10-AB, eingehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die Teilnahmeanträge sollen die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise etc. möglichst in der Reihenfolge gemäß der Ziffernfolge dieser Bekanntmachung enthalten. f. Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der oben geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Referenzen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Bei einer Benennung von Nachunternehmern werden dabei auch die in dieser Bekanntmachung hinsichtlich des Nachunternehmereinsatzes geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise, Referenzen etc. berücksichtigt, soweit sich daraus bzgl. der oben in Ziffer III.2.2) und III.2.3) benannten Eignungsvoraussetzungen eine positivere Bewertung ergibt als aus den diesbzgl. Angaben, Erklärungen etc. betreffend den jeweiligen Bewerber / der Bewerbergemeinschaft. Der Auftraggeber wird bei einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern mindestens 3, höchstens jedoch 10 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern; ein Anspruch darauf, dass mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, besteht jedoch nicht. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber wertbare Teilnahmeanträge abgegeben haben und die geforderten Eignungsvoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 325 Punkte erreichen kann. Von diesen 325 Punkten entfallen maximal 75 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2). Maximal 250 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 225 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) Buchstabe b. entfallen. Dabei verteilen sich die maximal 75 Punkte für die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2) im Einzelnen wie folgt: Buchstabe a und Buchstabe b: zusammen maximal 25 Punkte; Buchstabe c und Buchstabe d: zusammen maximal 25 Punkte; Buchstabe e und Buchstabe f: zusammen maximal 25 Punkte. Die maximal 225 Punkte für die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) Buchstabe b. verteilen sich im Einzelnen wie folgt: Referenz 1 maximal 75 Punkte, Referenz 2 maximal 75 Punkte, Referenz 3 maximal 75 Punkte. g. Die in Ziffer II.3 dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. h. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.

07/10/2010 S195 http://ted.europa.eu/TED

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

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ABl./S S195 07/10/2010 298317-2010-DE

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i. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. k. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, weitere, speziell auftragsbezogene Eignungsanforderungen zum Gegenstand des weiteren Verhandlungsverfahrens zu machen. Dies betrifft insbesondere die Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters / des Projektteams, der / das vom Bewerber für die Auftragsdurchführung vorgesehen wird. Dies wird mit einer Gewichtung in Höhe von maximal 20 % Gegenstand der Angebotswertung sein. Zu diesem Zweck werden mit dem Angebot neben einem Personaleinsatzplan auch Angaben zum beruflichen Werdegang des Projektleiters /des Projektteams einzureichen sein. l. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eine unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen, mit der er / sie erklärt, dass i. er/sie im Auftragsfall für die gesamte Vertragsdauer eine Niederlassung/ein Büro in der Nähe des Flughafens Frankfurt/Main (im Umkreis von 20 km) unterhalten wird und die Leistungen von dort auch betreut werden; ii. er/sie im Auftragsfall abzurufende Leistungen bei Notwendigkeit auch in Nachtarbeit erbringen wird. Fehlt diese Eigenerklärung bei Abgabe des Teilnahmeantrages, behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden Erklärung aufzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. VI.4)

RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium 64278 Darmstadt DEUTSCHLAND

VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.3)

Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind Bundeskartellamt Kaiser- Friedrich- Str. 16 53113 Bonn DEUTSCHLAND

VI.5)

TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 5.10.2010

07/10/2010 S195 http://ted.europa.eu/TED

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