D-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH - Bereich Planung und Bau BBI, z. ... Für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen Berlin ...
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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:169050-2010:TEXT:DE:HTML

D-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 2010/S 111-169050 BEKANNTMACHUNG – SEKTOREN Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH - Bereich Planung und Bau BBI, z. H. Herrn Joachim Korkhaus Mittelstraße 5-5a, Zimmer 2.4.05 z. H. Herrn Martin Jacob 12529 Berlin-Schönefeld DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Fax +49 3060912003 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.berlin-airport.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)

HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS Flughafenanlagen

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI), Generalplanung Erweiterung Rollweg B.

II.1.2)

Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 12 Hauptort der Dienstleistung Brandenburg. Landkreis Dahme- Spreewald. NUTS-Code DE424

II.1.3)

Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag

II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg International BBI ist die Generalplanung zur Erweiterung des Rollweges B zu erbringen. Die Aufgabenstellung der Generalplanung Erweiterung Rollweg B beinhaltet u.a. die nachfolgend beschriebenen und im Bekanntmachungstext unter II.2.1 aufgeführten Leistungen.

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Es sind alle baulichen und flughafenspezifischen Gewerke, Anlagen und Einrichtungen der Luftseite zu planen. Dazu gehören u.a. die Flächenbefestigung der Rollbahn mit Befeuerung, Oberflächenentwässerung, Markierung und die Freiflächen sowie weitere fachplanerische Leistungen. Die Leistungen umfassen zudem die Bestandsaufnahme (Flächenanalyse) aller bisherigen Planungen und Realisierungen (u.a. Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie Verkehrsanlagen) in den Teilflächen zur Festlegung der endgültigen Planungsgrenzen einschl. damit verbundener Abstimmungen. Grundlage für die auszuschreibenden Leistungen bildet der vorliegende Planfeststellungsbeschluss vom 13.8.2004. Die Planungen für die Teilflächen haben u. a. die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.8.2004 einschließlich Ergänzungen zu berücksichtigen. II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71300000, 71311240

II.1.7)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA) Nein

II.1.8)

Aufteilung in Lose Nein

II.1.9)

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein

II.2)

MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang Für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg International BBI ist die Erweiterung des Rollweges B nach II.1.5 zu planen. Die Generalplanerleistungen umfassen hierbei insbesondere folgende Leistungsbilder und Leistungsphasen (in Anlehnung an die HOAI): Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen. Technische Ausrüstung. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung. Vermessungstechnische Leistungen. Tragwerksplanung. Im Anschluss an die Planungsphase (Entwurfsplanung- und Ausführungsplanung) sind Leistungen der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe für Bauleistungen und die örtliche Bauüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation zu erbringen. Zudem sind die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung zu erbringen. Der Planungsumgriff erstreckt sich über ca. 6 ha. Der Abruf der Leistungen erfolgt in Stufen: Stufe 1: Erarbeitung der Entwurfs- und Ausführungsunterlagen. Stufe 2: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe. Stufe 3: Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation. Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Die Stufen 2 und 3 werden bei Bedarf auf Abruf voraussichtlich gemäß Ziffer VI.3) zu II.3) beauftragt. Die detaillierte Leistungsbeschreibung wird den ausgewählten Bietern in den Verdingungsunterlagen übersandt.

II.2.2)

Optionen Nein

II.3)

VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Laufzeit in Monaten: 18 (ab Auftragsvergabe)

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ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme, sowie Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland, ansonsten siehe Vergabeunterlagen.

III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Abschlagszahlungen nach Leistungsstand, siehe auch Vergabeunterlagen.

III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, die einen Vertreter benennen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem benannten Vertreter zu unterzeichnen, ansonsten siehe Vergabeunterlagen.

III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung Ja Der Angebotspreis ist ein Pauschalfestpreis, wobei für definierte Leistungsumfänge Teilpauschalen zu bilden sind.

III.2)

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). 2. Eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts: a) Ich/wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 21 Abs.1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden und unser Unternehmen gesetzestreu ist; b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet; c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen; d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft sind. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern. Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.

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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Für die Erklärungen nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber Formulare auf seiner Internetseite zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden können. III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. 1. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/ Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein); 2. Angaben zum Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von 360 000,00 EUR; 3. Vorlage von Jahresabschlüssen mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (§ 242 Abs. 3 HGB) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit die gesetzlichen Vorschriften eine Offenlegung fordern (s. dazu § 325 ff HGB); - soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Die Vergabestelle ermittelt aus den vorgelegten Daten die Kennzahlen durchschnittliche Umsatzrentabilität und durchschnittliche Fremdkapitalquote und lässt diese in die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einfließen. Die Vergabestelle behält sich vor, bei etwaigen Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusätzliche Nachweise anzufordern. Die vorstehenden Nachweise sind von den Bewerbern und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen Umsatz gem. Ziffer III.2.2), Pkt. 2, auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach III.2.2) auch für den Dritten/die Nachunternehmer/die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/ sind, Leistungen, finanzielle Mittel oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen.

III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen 1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die ausschließlich Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2002 erbracht worden sind und die zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein; 1.1 Mit der ausgeschriebenen Leistung sind folgende Planerleistungen in ihrer Art nach vergleichbar: (Die Planerleistungen sind in Anlehnung an HOAI-Leistungsphasen 3, 5, 6, 7, 9 und örtliche Bauüberwachung darzulegen); 1.1.1 Flugbetriebsflächen in Betonbauweise auf Flughäfen; 1.1.2 Ingenieurbauwerke Regenwasserentsorgungsanlagen auf Flughäfen; 1.1.3 Befeuerung (Vorfeld- und Rollbahnbeleuchtung gemäß ICAO);

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1.2 Mit der ausgeschriebenen Leistung sind die vorstehend benannten Planerleistungen in ihrem Umfang nach vergleichbar: 1.2.1 Flugbetriebsflächen in Betonbauweise auf Flughäfen: ≥60.000 m² pro Einzelauftrag; 1.2.2 Entwässerungsflächen für Regenwasserentsorgungsanlagen auf Flughäfen: ≥60 000 m² pro Einzelauftrag; 1.2.3 Befeuerung: ≥100 Feuer pro Einzelauftrag; 1.3 Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 1.3.1 bis 1.3.3 stellt der Auftraggeber Formulare (Tabellenkopf) auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, die von den Bewerbern genutzt werden sollten: http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/VergabenAktuell.html; 1.3.1 max. 3 Referenzen der letzten 8 Jahre für die Planung von Flugbetriebsflächen gemäß Ziffer 1.1.1 in Verbindung mit Ziffer 1.2.1; 1.3.2 max. 3 Referenzen der letzten 8 Jahre für Planung Regenwasserentsorgungsanlagen gemäß Ziffer 1.1.2. in Verbindung mit Ziffer 1.2.2; 1.3.3 max. 3 Referenzen der letzten 8 Jahre für Planung Befeuerung (Vorfeld- und Rollbahnbeleuchtung gemäß ICAO) gemäß Ziffer 1.1.3 in Verbindung mit Ziffer 1.2.3. Die Darstellung aller Referenzen Ziffer 1.3.1 bis 1.3.3 sollte in Tabellenform erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten: Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer; Bezeichnung des Referenzobjektes; Zeitraum der erbrachten Planungsleistungen (gewertet werden nur abgeschlossene bzw. kurz vor dem Abschluss stehende Referenzen). Für Referenzen nach Ziffer 1.3.1: Beschreibung der erbrachten Planungsleistung in Anlehnung an die HOAI hinsichtlich der Leistungsbilder, Leistungsphasen, konkrete Angabe der beplanten Flugbetriebsfläche in m². Für Referenzen nach Ziffer 1.3.2: Beschreibung der erbrachten Planungsleistung in Anlehnung an die HOAI hinsichtlich der Leistungsbilder, Leistungsphasen, konkrete Angabe der beplanten Entwässerungsflächen in m². Für Referenzen nach Ziffer 1.3.3: Beschreibung der erbrachten Planungsleistung in Anlehnung an die HOAI hinsichtlich der Leistungsbilder, Leistungsphasen, konkrete Angabe der Anzahl Feuer. 2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Punkt III.2.3 Ziffern 1.3.1 und 1.3.3 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Voraussetzungen erfüllen: Durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist eine Referenz zu der unter vorbenannter Ziffer 1.1.1 aufgeführte Planungsleistung in Anlehnung an HOAI-Leistungsphase 3 und 5 und örtliche Bauüberwachungsleistungen nachzuweisen, wobei für Ziffer 1.1.1 eine Flugbetriebsfläche mit einer Größe von ≥30 000 m² pro Einzelauftrag erbracht wurde. Durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist eine Referenz zu der unter vorbenannter Ziffer 1.1.3 aufgeführte Planungsleistung in Anlehnung an HOAI-Leistungsphase 3 und 5 nachzuweisen, wobei für Ziffer 1.1.3 eine Befeuerung mit einer Anzahl von ≥50 Feuer pro Einzelauftrag erbracht wurde. Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer 1 und/ oder Ziffer 2 auf Angaben von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1 sowie III.2.3 auch für den Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. 10/06/2010 S111 http://ted.europa.eu/TED

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3. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen: 3.1 Organigramm mit den für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen; 3.2 Berufliche Qualifikation und Projektreferenzen der für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen (Projektleiter, Projektmitarbeiter). Die Beschreibung zur personellen Ausstattung muss sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind diese im Organigramm kenntlich zu machen. Des Weiteren sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen. Die Vergabestelle behält sich vor, gegebenenfalls weitere Eignungsnachweise zum NU- Einsatz abzufordern. III.2.4)

Vorbehaltene Aufträge Nein

III.3)

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

III.3.1)

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein

III.3.2)

Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Nein

ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

IV.2)

ZUSCHLAGSKRITERIEN

IV.2.1)

Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien 1. Honorarangebot. Gewichtung 50 2. Konzept der fachlichen, technischen und organisatorischen Umsetzung der beschriebenen Aufgaben, 2.1 Darstellung aller Planungsbereiche sowie Beschreibung der Methodik der Leistungserbringung (Wichtung 20 %), 2.2 Angaben zur Herangehensweise für die termin- und fachgerechte Umsetzung der Leistung der Beauftragungsstufen 1 und 2 (Wichtung 15 %), 2.3 Angaben zur Herangehensweise für die termin- und fachgerechte Umsetzung der Leistungen der Beauftragungsstufe 3, (Wichtung 15 %). Gewichtung 50

IV.2.2)

Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein

IV.3)

VERWALTUNGSINFORMATIONEN

IV.3.1)

Aktenzeichen beim Auftraggeber A35001235

IV.3.2)

Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Nein

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IV.3.3)

Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf Teilnahme 8.7.2010 - 10:00

IV.3.5)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können Deutsch.

IV.3.6)

Bindefrist des Angebots

IV.3.7)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG Nein VI.2)

AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein

VI.3)

SONSTIGE INFORMATIONEN Zu I.1). Die Vergabestelle wird aktuelle Informationen zum Vergabeverfahren und die Beantwortung von Bewerberanfragen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/ Vergaben/VergabenAktuell.html. Bewerberanfragen zum Inhalt der Veröffentlichung dürfen bis zum 25.6.2010 um 14:00 Uhr ausschließlich an die E-Mail-Adresse [email protected] gestellt werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Teilnahmeanträge in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1 genannten Adresse einzusenden/ abzugeben und die verschlossenen Umschläge außen mit dem Aktenzeichen der Vergabestelle (gemäß Ziffer IV.3.1), der Bezeichnung der Maßnahme (gemäß Ziffer II.1.1) sowie den Worten „Teilnahmeantrag – nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Für die vorbenannte Kennzeichnung kann auch der von der Vergabestelle vorbereitete Kennzettel verwendet werden, der ebenfalls auf der Internetseite http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/VergabenAktuell.html unter „zusätzlichen Informationen“ allen Bewerbern zur Verfügung steht. Dort finden die Bewerber auch die als Formular vorbereiteten Erklärungen nach Ziffer III.2.1) Pkt.2, die Tabellenköpfe für Referenzangaben sowie die Verpflichtungserklärung. Die Verdingungsunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes an die ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Zu III.2). Teilnahmebedingungen: Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder von einem benannten Vertreter zu unterzeichnen (vgl. auch III.1.3). Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zur Situation des Unternehmens die in Ziffer III.2 benannten Erklärungen/Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind).

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Es ist auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig - und zwar für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich (nicht auf Datenträger) bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle zu erfolgen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zugelassen. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft oder eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber eingereicht werden. Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vollständigkeit des Vorliegens der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3); 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen; 3. Stufe: Prüfung der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers, der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Die Bewertung der Teilnahmeanträge wird nach folgenden Maßstäben durchgeführt: Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — max. 600 Punkte auf die Bewertung der Referenzen bezogen auf die Vergleichbarkeit der zu erbringenden Leistungen, gemäß III.2.3/1 (bewertet wird der Umfang der vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 50, die Aktualität der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 10 und die Art der vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 60), — max. 200 Punkte auf die Bewertung der personellen Ausstattung, gemäß III.2.3./3 (bewertet wird das Organigramm für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen mit dem Gewichtungsfaktor 15 und berufliche Qualifikation und Projektreferenzen der für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen (Projektleiter, Projektmitarbeiter) mit dem Gewichtungsfaktor 25), — max. 200 Punkte auf die Bewertung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß III.2.1) und III.2.2) (bewertet wird die Bankauskunft mit dem Gewichtungsfaktor 10, die durchschnittliche Umsatzrentabilität mit dem Gewichtungsfaktor 13, die durchschnittliche Fremdkapitalquote mit dem Gewichtungsfaktor 13, der Handelsregisterauszug mit dem Gewichtungsfaktor 2 und die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage mit dem Gewichtungsfaktor 2) Entsprechend der Bedeutung für eine 10/06/2010 S111 http://ted.europa.eu/TED

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erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder. Jedes vorgenannte Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet und mit der Gewichtung multipliziert. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel: — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält, — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält, — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 4 Punkte, die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt. Für die v. g. durchschnittliche Umsatzrentabilität werden folgende Punkte vergeben: 5 Punkte bei >3 %; 4 Punkte bei >2 bis ≤3 %; 3 Punkte bei >1 bis ≤2 %; 2 Punkte bei >0 bis ≤1 %; 1 Punkt bei 0 % und 0 Punkte unter 0 %. Für die v. g. durchschnittliche Fremdkapitalquote werden folgende Punkte vergeben: 5 Punkte bei 0 bis ≤60 %; 4 Punkte bei >60 bis ≤70 %; 3 Punkte bei >70 bis ≤80 %; 2 Punkte bei >80 bis ≤90 %; 1 Punkt bei >90 % bis ≤96 %und 0 Punkte >96 %. Es wird darauf hingewiesen, dass alle eingereichten Erklärungen/Nachweise auch auf das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Zu II.3). Die hier benannten Termine sind voraussichtlicher Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beauftragung: Stufe 1: Erarbeitung der Entwurfs- und Ausführungsunterlagen von ca. Nov. 2010 bis ca. Feb. 2010. Stufe 2: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von ca. Dez. 2010 bis ca. Juli 2011. Stufe 3: Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation von ca. Juli 2011 bis ca. März 2012. Für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und der Beseitigung möglicher Mängel ist eine Verlängerung der Projektbetreuungszeit zu berücksichtigen. Weitere Hinweise: Der Auftraggeber hat eine zentrale Baulogistik vorgegeben. Diese ist in der Logistik- und Baustellenordnung (LoBO) erfasst. Die Regelungen der LoBO sind von allen projektbeteiligten Unternehmen einzuhalten. Postanschrift und Besucheranschrift des Auftraggebers: siehe I.1). Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich im weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird

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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren

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und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben weitergegeben wird. Die Vergabestelle bereit einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Demzufolge erfolgt die Ausschreibung durch die Vergabestelle als Sektorenauftraggeberin i.S.d. § 98 Nr. 4 GWB nach den Regelungen der Sektverordnung (SektVO) vom 23.9.2009 (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb). VI.4)

RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam DEUTSCHLAND

VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt". In den Fällen des § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB soll abweichend von der gesetzlichen Regelung die Unzulässigkeit erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem der Antragsteller den Verstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, eintreten. Von den übrigen Regelungen des § 107 GWB wird nicht abgewichen. Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.

VI.4.3)

Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind

VI.5)

TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 7.6.2010

10/06/2010 S111 http://ted.europa.eu/TED

Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

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