Auf den Geschmack gekommen?! Designs – vom Auslaufmodell zur Allzweckwaffe? Eine Informations- und Diskussionsrunde zur Bedeutung von Geschmacksmuster-Rechten
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Geschmacksmuster – Phönix aus der Asche? Patente gelten als die Königsklasse, wenn es darum geht, geistiges Eigentum zu schützen. Geschmacksmuster galten seit jeher als die eher schwachen Mitglieder der Schutzrechte-Familie – bis in der extrem streitlustigen Elektronik-Branche inmitten all der „Patentkriege” zwischen Apple und Samsung ausgerechnet ein Geschmacksmuster milliardenschwere Marktverwerfungen brachte. Natürlich: die Produkte von Apple sind seit jeher Design-Ikonen. Ist die besondere Einschlagskraft der Apple-Geschmacksmuster also ein einmaliges Phänomen? Oder ist darin ein Zeichen einer Zeitenwende zu sehen?
Das Geschmacksmuster rückt zunehmend stärker in den Fokus innovativer Unternehmen. Aber nicht nur das: Die deutsche Rechtsprechung hat in letzter Zeit ebenfalls wichtige Rahmenbedingungen (neu) gesetzt und einige Mosaiksteine geschaffen, die wir mit Ihnen gemeinsam zu einem Bild legen wollen. Die Schlagwörter oder streitgegenständlichen Produkte der relevanten Entscheidungen veranschaulichen, dass die verschiedensten Branchen den Wert von Geschmacksmustern austesten: Jeans, Puddingbecher, ICE, Kinderlaufräder, Regale, Fitnessgeräte, Karosserieteil, Weinkaraffe, Gartenpavillon ...
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Die aktuellen Fragen Neben einem praxisorientierten Einblick in die aktuelle Rechtsprechung möchten wir mit Ihnen Sichtweisen und Erfahrungen austauschen: – Können und wollen Sie sich auf Geschmacksmuster verlassen, oder bleiben Markenrechte das Mittel der Wahl?
– Ist insbesondere der UWG-Nachahmungsschutz eine brauchbare und vielleicht kostengünstigere und flexiblere Alternative?
– Das Gebrauchsmuster nennt man das „kleine Patent“ – ist das Geschmacksmuster die „kleine dreidimensionale Marke“?
– Welche Kardinalfehler eines Anmelders lassen sich aus der Rechtspraxis erkennen – und vermeiden?
– Welche strategische Bedeutung hat die Marke neben dem Design?
– Und wenn nun das Geschmacksmuster verstärkt zum Einsatz kommt, was bedeutet das für den Rechtsinhaber mit Blick auf die „TÜV“- Rechtsprechung des BGH?
– Brauchen wir das alles überhaupt, wo doch das Lauterkeitsrecht (UWG) in Bereiche der Sonderschutzrechte vorgedrungen ist?
Und wenn Sie juristisch auf den Geschmack kommen, soll auch der physische Geschmack bei unserem kleinen Arbeitsfrühstück nicht zu kurz kommen.
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Referenten
Dr. Jens Matthes
Dr. Philipp Cepl
Miray Kavruk, LL.M.
Dr. Fabian Ziegenaus, LL.M.
Partner Düsseldorf Tel +49 211 2806 7121
Senior Associate Düsseldorf Tel +49 211 2806 7123
Associate Düsseldorf Tel +49 211 2806 7125
Associate München Tel +49 89 71043 3122
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Veranstaltungsorte/-termine Donnerstag, 14. Februar 2013 9.00-11.00 Uhr Allen & Overy LLP Bockenheimer Landstraße 2 60306 Frankfurt
Mittwoch, 20. Februar 2013 9.00-11.00 Uhr Allen & Overy LLP Maximilianstraße 35 80539 München
Dienstag, 26. Februar 2013 9.00-11.00 Uhr Allen & Overy LLP Kehrwieder 12 20457 Hamburg
Donnerstag, 28. Februar 2013 9.00-11.00 Uhr Allen & Overy LLP Breite Straße 27 40213 Düsseldorf
Registrierung und Frühstück ab 8.30 Uhr.
Registrierung Bitte registrieren Sie sich hier online. Bei Fragen steht Ihnen Lena Auth,
[email protected] Tel +49 69 2648 5487, gerne zur Verfügung.
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Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher bitten wir um rechtzeitige Anmeldung. Sofern Sie im Vorfeld spezielle Aspekte oder Fragen sehen, sprechen Sie uns bitte an, damit wir dies nach Möglichkeit einbeziehen können.
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