Vergabeverfahren IT 001-2016 - DVZ MV

30.03.2017 - Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Abweichungen von dieser Regelung sind nur möglich, wenn in der ...
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Vergabeunterlagen Teil A Allgemeine Bedingungen und Erläuterungen zum Vergabeverfahren STAND:

30.03.2017

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil A - Allgemeine Bedingungen und Erläuterungen zum Vergabeverfahren

TEIL A: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM VERGABEVERFAHREN ................................................................................................ 3 1

DVZ M-V GMBH ................................................................................................... 3

2

ERLÄUTERUNG VERGABEGEGENSTAND........................................................ 3 2.1

Los 1 „Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Übertragungswegen für den Backbone- und Zubringerbereich des Verwaltungsnetzes CN LAVINE“ .................................................................. 4

2.2

Los 2 „CN LAVINE Technik und Dienstleistungen“ ....................................... 6

2.3

Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ ........................ 7

3

VERFAHRENSANFORDERUNGEN..................................................................... 9

4

ANGEBOTSANFORDERUNGEN ....................................................................... 11

5

BESCHREIBUNG DER VERGABEUNTERLAGEN ............................................ 14

TABELLENVERZEICHNIS ........................................................................................... 15 ABKÜRZUNGEN UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.................................................. 16



Der Inhalt dieses Dokuments ist Eigentum der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH. Er darf ohne schriftliche Genehmigung durch den Eigentümer weder ganz noch teilweise dupliziert, an unberechtigte Dritte weitergegeben oder anderweitig veröffentlicht werden

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TEIL A: Allgemeine Bedingungen und Erläuterungen zum Vergabeverfahren 1 DVZ M-V GmbH Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ M-V GmbH) ist IT-Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Alleingesellschafter der GmbH ist das Land Mecklenburg-Vorpommern. Nähere Informationen zur DVZ M-V GmbH sind unter http://www.dvz-mv.de abrufbar.

2 Erläuterung Vergabegegenstand Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erneuerung und Modernisierung der Kommunikationsinfrastruktur der öffentlichen Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab 2017. Die Vergabe der entsprechenden Verträge erfolgt in Losen: Los 1 „Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Übertragungswegen für den Backbone- und Zubringerbereich des Verwaltungsnetzes CN LAVINE“ Los 2 „CN LAVINE Technik und Dienstleistung“ Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ Für jedes Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abgeschlossen.

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2.1

Los 1 „Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Übertragungswegen für den Backbone- und Zubringerbereich des Verwaltungsnetzes CN LAVINE“

Das Verwaltungsnetz CN LAVINE (nachfolgend CN LAVINE) bietet landesweit ein einheitliches Netzwerk, das es ermöglicht, multimediale Anwendungen behördenübergreifend zu betreiben. Das CN LAVINE dient als Basisinfrastruktur für die Kommunikation innerhalb der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern, zwischen der Landesverwaltung und den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern und innerhalb der Kommunen. Die DVZ M-V GmbH wurde vom Land Mecklenburg-Vorpommern beauftragt, das bestehende Verwaltungsnetz CN LAVINE in Mecklenburg-Vorpommern neu aufzubauen und dessen Betrieb sicherzustellen. Im Rahmen des Projektes „Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017“ (KommSt 2017) ist vorgesehen, den erweiterten Backbone-Bereich des CN LAVINE aufzulösen und die Netztopologie wesentlich zu vereinfachen, um auch weiterhin einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Es ist geplant, zukünftig einen reduzierten Backbone mit Netzknoten an mindestens vier Standorten in M-V zu betreiben. Zwei dieser Standorte sind die DVZ M-V GmbH und das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. Für die weitere Standortwahl wird dem Leitungsprovider freigestellt, welche der weiteren derzeitigen Backbonestandorte er wählt. Alternativ soll dem Leitungsprovider die weitere Standortwahl innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern in eigenen Räumlichkeiten (Kollokationsräume) überlassen werden. Die Anbindung aller Dienststellen erfolgt in der Regel direkt am Backbone. Der Vergabegegenstand für Los 1 umfasst die erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Übertragungswegen und übertragungstechnischen Einrichtungen für den Backbone- und Zubringerbereich des Verwaltungsnetzes CN LAVINE. Dazu gehören auch Abstimmungs-, Beratungs- und Organisations-Leistungen sowie die Erbringung von Services zur Funktionssicherung der Infrastruktur. Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Folglich wird die Regelvertragslaufzeit gemäß § 21 Abs. 6 VgV um ein Jahr überschritten. Diese Überschreitung ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Im Anschluss an die Zuschlagserteilung wird derzeit von einer Konzeptionsphase von einem Jahr ausgegangen. Die Konzeptionsleistung wird in Los 2 vergeben und durch den dort ausgewählten Auftragnehmer erbracht. Dies begründet sich in der technischen Konzeption der Infrastruktur und der Auswahl der Abschlusstechnik sowie der Backbonetechnik. Zusätzlich wird in der Konzeptionsphase die Strategie zur Migration der bestehenden und der neuen Infrastruktur erstellt. Während dieser Konzeptionsphase kann der hiesige Auftragnehmer noch nicht mit dem vollständigen Aufbau der Infrastruktur beginnen, welche er später neben den Betriebsführungsleistungen mietweise zur Verfügung stellt. Erst nach Abschluss der Konzeptionsphase beginnt die Migrationsphase, in welcher innerhalb von zwei Jahren das neue Verwaltungsnetz parallel zum bestehenden CN LAVINE aufgebaut

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werden soll. Diese zweijährige Zeitspanne ergibt sich aus der Realisierbarkeit von durchschnittlich circa sechs Leitungswegen pro Kalenderwoche. Die Migration umfasst ca. 475 Leitungswege woraus sich somit eine ungefähre Migrationsdauer von 2 Jahren ergibt. Hieraus folgt, dass die Leistungserbringung nur über zwei bis vier Jahre (sukzessive Migration) durch den späteren Auftragnehmer erfolgt. Der restliche Zeitraum der Vertragslaufzeit wird für Vorbereitungshandlungen benötigt. Mit anderen Worten: Die eigentliche Leistungserbringung überschreitet nicht die Regelvertragslaufzeit. Denn die vorliegend zu erbringenden Vorbereitungshandlungen sind nicht mit normalen Umstellungs- und Anfangsinvestitionen in einer Startphase nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrages vergleichbar. Dies folgt schon aus dem Zeitmoment. Überdies ist zu berücksichtigen, dass die DVZ M-V GmbH die Infrastruktur nicht erwirbt sondern sich diese nur im Wege der Gebrauchsüberlassung zur Verfügung stellen lässt. Aufgrund von Bedarfsermittlungen sowie dem in den letzten vier Jahren ermittelten Umsatz für die ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen geht die DVZ M-V GmbH für Los 1 von dem nachfolgend aufgeführten geschätzten Gesamtumsatzvolumen aus. Diese Angaben sind jedoch unverbindlich. Das bedeutet, dass hieraus weder Rechte des späteren Auftragnehmers noch Pflichten der DVZ M-V GmbH abgeleitet werden können.

Position Leistungsgegenstand Los 1

Geschätztes jährliches Umsatzvolumen (im Mittel) [EUR/netto]

1

Backboneleitungen

144.000,00

2

Übertragungswege

3.216.000,00

Geschätztes Gesamtumsatzvolumen für die Laufzeit des Vertrages

16.800.000,00

Tabelle 1: Gesamtumsatzvolumen Los 1

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2.2

Los 2 „CN LAVINE Technik und Dienstleistungen“

Gegenstand der Vergabe von Los 2 sind die erforderlichen Lieferungen und Leistungen für die Bereitstellung der Netztechnik inklusive der dazu gehörigen Dienst- und Beratungsleistungen für das Verwaltungsnetzes CN LAVINE. Mit Hilfe der Netztechnik werden durch die DVZ M-V GmbH die Netzknoten des Verwaltungsnetzes CN LAVINE neu installiert. Der Bedarf für eine Neuinstallation ergibt sich aus neuen und zusätzlichen Anforderungen an das bestehende CN LAVINE. Im Rahmen der Dienst- und Beratungsleistungen sind durch den Auftragnehmer personelle Unterstützungsleistungen bei der Planung, der technischen Gesamtkonzepterstellung und der Migration des neuen Verwaltungsnetzes CN LAVINE zu leisten. Die Leistungen für den Betrieb und die Administration des CN LAVINE werden eigenständig durch die DVZ M-V GmbH erbracht. Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen werden. Aufgrund der Bedarfsermittlungen des Landes und der DVZ M-V GmbH geht die Vergabestelle für Los 2 von dem nachfolgend aufgeführten Umsatzvolumen aus. Diese Angaben sind jedoch unverbindlich. Das bedeutet, dass hieraus weder Rechte des späteren Auftragnehmers noch Pflichten der DVZ M-V GmbH abgeleitet werden können.

Position

Leistungsgegenstand Los 2

1

Lieferung von Netztechnik

2

Personalleistungen

Geschätztes Gesamtumsatzvolumen für die Vertragslaufzeit

Geschätztes Umsatzvolumen [EUR/netto] 8.062.500,00 500.000,00 8.562.500,00

Tabelle 2: Gesamtumsatzvolumen Los 2

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2.3

Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“

Die DVZ M-V GmbH hat auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses der Landesregierung vom 12.01.2016 vom Land Mecklenburg-Vorpommern den Auftrag erhalten, ein IP-Telefonie-System als Service zu erbringen. Zu diesem Zweck müssen die zentralen und dezentralen IP-TelefonieKomponenten und die aktiven LAN-Komponenten neu beschafft, aufgebaut und integriert werden. Die DVZ M-V GmbH wird hinsichtlich der neu zu schaffenden IP-Telefonie und der LAN-Versorgung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern als technischer Betreiber fungieren. Gegenstand der Vergabe von Los 3 sind Leistungen für den Aufbau, die Einrichtung und den Betrieb einer IP-Telefonie-Lösung sowie die Lieferung der für die IP-Telefonie-Lösung benötigten LAN-Komponenten, sowie damit und mit dem Betrieb verbundene personelle Unterstützungsleistungen. Die Beschaffung der IP-Telefonie -und LAN-Komponenten erfolgt durch die DVZ M-V GmbH nach Wahl entweder in Form einer Miete (Herstellung / Lieferung und Nutzungsüberlassung), oder eines Kaufs (Herstellung Lieferung und Übereignung). Dabei werden die zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten vorrangig gemietet, optional muss ein Kauf möglich sein. Die LANKomponenten werden durch die DVZ M-V GmbH gekauft. Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von 8 Jahren haben. Folglich wird die Regelvertragslaufzeit gemäß § 21 Abs. 6 VgV um vier Jahre überschritten. Diese Überschreitung ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Nach der Auftragserteilung wird von einer Konzeptionsphase von drei Monaten ausgegangen. Im Nachgang dazu wird es zwei Pilotphasen geben, welche sich über einen Zeitraum von insgesamt 18 Monaten erstrecken werden. Hieran schließt sich eine Migrationsphase an. In dieser Phase wird über zwei Jahren das neue IP-Telefonie-System parallel zur bestehenden Lösung aufgebaut. Der vollständige Aufbau der neuen IP-Telefonie-Lösung dauert nach dem vorgesehenen Ablaufplan knapp vier Jahre, wobei zu berücksichtigen ist, dass es aufgrund höherer Anforderungen beim Anschluss der Arbeitsplätze an die aktiven Netzwerkkomponenten und die IP-Telefone (1 Gbit/s statt 100 Mbit/s) zu baulichen Veränderungen an der passiven Infrastruktur in den Standorten und somit zu Verzögerungen im Aufbau der IP-Telefonie-Lösung kommen kann. Folglich wird erst nach diesen vier Jahren eine vollständige Nutzung der neuen Lösung möglich. Die eigentliche Leistungserbringung überschreitet somit nicht die Regelvertragslaufzeit, denn die vorliegend zu erbringenden Vorbereitungshandlungen sind nicht mit normalen Umstellungs- und Anfangsinvestitionen in einer Startphase nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrages vergleichbar. Dies folgt schon aus dem fast vierjährigen Zeitmoment. Aufgrund der Bedarfsermittlungen des Landes und der DVZ M-V GmbH geht die Vergabestelle für Los 3 von dem nachfolgend aufgeführten Umsatzvolumen aus. Diese Angaben sind jedoch unverbindlich. Das bedeutet, dass hieraus weder Rechte des späteren Auftragnehmers noch Pflichten der DVZ M-V GmbH abgeleitet werden können.

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Position

Leistungsgegenstand Los 3

1

IP-Telefonie-Lösung

2

LAN-Komponenten

Geschätzter einmaliger Umsatz [EUR/netto]

Geschätztes Gesamtumsatzvolumen für die Laufzeit des Vertrages

Geschätztes jährliches Umsatzvolumen (im Mittel) [EUR/netto] 600.000,00

7.000.000,00 11.800.000,00

Tabelle 3: Gesamtumsatzvolumen Los 3

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3 Verfahrensanforderungen 3.1

Bei den in diesen Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint; mit "Auftragnehmer" oder "AN" ist der Bieter gemeint, der den Zuschlag erhalten hat.

3.2

Die DVZ M-V GmbH führt ein offenes Verfahren gem. §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV durch. Die Aufträge werden losweise als Rahmenverträge gemäß §§ 103 Abs. 5 GWB, 21 Abs. 3 VgV vergeben. Die Vergabe der Lieferungen und Leistungen erfolgt in Losen. Der Bieter kann für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose Angebote abgeben.

3.3

Sollten sich aus Sicht des Bieters Fragen (incl. Hinweise) zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren ergeben, sind diese schriftlich – auch per Telefax oder E-Mail – spätestens bis 05.06.2017, 12:00 Uhr zu richten an die zentrale Ansprechpartnerin bei der DVZ M-V GmbH. Eine persönliche oder telefonische Kommunikation ist unzulässig. DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Frau Birgit Breuel Lübecker Straße 283 19059 Schwerin Telefax: +49 (0)385 4800-98734 E-Mail: [email protected] Fragen, die nicht schriftlich an die oben genannte Stelle gerichtet werden, gelten als nicht zugegangen. Sie werden nicht beantwortet. Die DVZ M-V GmbH wird zusätzliche Auskünfte als Antworten auf Bieterfragen über die Vergabeunterlagen, die bis 05.06.2017, 12:00 Uhr eingegangen sind, spätestens bis zum 09.06.2017 erteilen. Die DVZ M-V GmbH macht diese zusätzlichen Auskünfte allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich (zur Zugänglichungmachung siehe Ziffer 3.4 der Vergabeunterlagen Teil A).

3.4

Die Einstellungen von zusätzlichen Auskünften als Antworten auf Bieterfragen sowie ggf. weitere erforderlich werdende Hinweise der DVZ M-V GmbH im Vergabeverfahren erfolgen auf dem Downloadportal der DVZ M-V GmbH unter https://www.dvz-mv.de/Kompetenzen/Beschaffung-und-Vergabe/kommst2017/ Die DVZ M-V GmbH weist darauf hin, dass alle Bieter das Downloadportal regelmäßig bezüglich etwaiger Änderungen, Ergänzungen und sonstiger Informationen zu überprüfen haben. Der Download der bereitgestellten Dokumente liegt in der Verantwortung des Bieters.

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3.5

Falls ein Bieter in den Vergabeunterlagen Widersprüche oder unzureichende Angaben bzw. Vorgaben erkennt oder vermutet, so hat er die zentrale Ansprechpartnerin der DVZ M-V GmbH unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Die DVZ M-V GmbH wird ihrerseits allen Bietern Ergänzungen und Berichtigungen über das Downloadportal zur Verfügung stellen.

3.6

Für die Kommunikation im Vergabeverfahren setzt der Bieter ausschließlich Beschäftigte ein, die die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.

3.7

Die Entscheidung über den beabsichtigten Zuschlag (§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht) wird voraussichtlich bis zum 18.09.2017 erfolgen. Die wirksame Zuschlagserteilung erfolgt je Los durch Übergabe eines Anschreibens zum rechtsgültigen Zuschlag nebst Übergabe des von der DVZ M-V GmbH unterzeichneten Vertrages.

3.8

Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebots.

3.9

Die Vergabeunterlagen bleiben Eigentum der DVZ M-V GmbH. Sie werden vertraulich behandelt und nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet. Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm aufgrund des Vergabeverfahrens bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.

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4 Angebotsanforderungen 4.1

Die Angebote sind schriftlich in zwei Exemplaren (Original und gekennzeichnete Kopie) und einmal elektronisch auf DVD oder CD-ROM vor Ablauf der Angebotsfrist an die nachfolgende Anschrift einzureichen: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg Vorpommern GmbH Frau Birgit Breuel Lübecker Str. 283 19059 Schwerin Angebote bzw. Ausführungen per Telefax oder E-Mail sind nicht zulässig. Bei widersprüchlichen Inhalten zwischen dem Original und / oder der Kopie, der DVD / CD-ROM gilt allein das Original.

4.2

Der geschlossene Umschlag/das geschlossene Päckchen ist mit dem Namen und der Anschrift des Bieters sowie dem nachfolgenden Vermerk zu versehen: Nicht Öffnen! Betreff: Angebotsabgabe in dem Vergabeverfahren IT 001- 2016 - Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V

ab 2017 Losbezeichnung 4.3

Frist zur Angebotsabgabe ist der 16.06.2017, 12:00 Uhr. Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist in der Poststelle der DVZ M-V GmbH eingegangen sein. Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingang bei der DVZ M-V GmbH und nicht das Datum des Poststempels. Die Angebote können mit der Post, per Kurier oder auch persönlich in der Poststelle der DVZ M-V GmbH abgegeben werden. Die Zustellung ist nur montags bis freitags zwischen 06:45 Uhr und 16:00 Uhr möglich. Die elektronische Abgabe von Angeboten ist nicht möglich.

4.4

Der Bieter hat pro Los ein Angebot abzugeben, welches aus folgenden Teilen besteht:  dem Angebotsschreiben nach Ziffer 1. des jeweiligen Loses 

den „Bieterangaben Los 1, Los 2 und Los 3“ nach Teil C



den Bieterangaben zur Eignung nach Teil D, E und F, jeweils unter Ziffer 2.2 „Zusätzliche Bieterangaben zur Eignung“



den Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB nach Teil D, E und F, jeweils unter Ziffer 2.3

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den Vertragsunterlagen nach Ziffer 3. des jeweiligen Loses (Ziffer 3.1 ergänzter, unterzeichneter Rahmenvertrag nebst Anlagen und Ziffer 3.2 Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise (BLP))

4.5

Alle in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnenden Dokumente (Anschreiben, Eignungskatalog, Erklärungen, BLP, Preisscheine, Vertrag) hat der Bieter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Rechtsverbindliche Unterzeichnung bedeutet, dass die vorgenannten Dokumente jeweils durch einen oder mehrere gesetzliche Vertreter des Bieters, der alleine bzw. die zusammen berechtigt sind, den Bieter zu vertreten oder durch rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte unter Beifügung einer Kopie ihrer Vollmachtsurkunde - zu unterzeichnen. Der Nachweis der rechtsgültigen Unterschrift obliegt dem Bieter.

4.6

Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Der Bieter benutzt zur Sicherung der Dokumentenechtheit ausschließlich Schreibmedien, welche die Norm ISO 12757-2 erfüllen. Die Norm schreibt dafür folgende Bezeichnung vor: Benennung (z. B. „Kugelschreiber“), Nummer der Norm (ISO 12757-2), Klassifikations-Kurzzeichen für Mine und Schreibspitze, Kennzeichnung „DOC“.

4.7

Für das Angebot sind zwingend die von der DVZ M-V GmbH zur Verfügung gestellten Eignungskataloge, die Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise (BLP) und die Verträge zu verwenden, d.h. auszudrucken und nach dem Ausfüllen/Unterzeichnen dem Angebot beizufügen. Die Verwendung selbst gefertigter Abschriften und/ oder Kurzfassungen sind unzulässig. Die von der DVZ M-V GmbH vorgegebenen Formulare für die Eignungskriterien, Ausschlussgründe und Ausführungsbedingungen müssen vom Bieter nicht zwingend verwendet werden. Die DVZ M-V GmbH akzeptiert auch vom Bieter frei formulierte Eigenerklärungen, wenn diese alle inhaltlich geforderten Angaben erfüllen.

4.8

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen durch den Bieter sind unzulässig. Änderungen an den Vertragsunterlagen führen zum Ausschluss des Angebots von dem weiteren Vergabeverfahren. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. des künftigen Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

4.9

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen zu bereits eingereichten Angeboten können bis zum Abgabetermin vorgenommen werden. Der Bieter hat hierfür ein vollständiges neues Angebot einzureichen. Einzelne Nachlieferungen werden nicht berücksichtigt. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot per Post oder Telefax zurückgezogen werden.

4.10 Danach ist der Bieter bis zum 23.10.2017 an sein Angebot gebunden (Angebotsbindeund Zuschlagsfrist). 4.11 Soweit Ergänzungen zur besseren Verständlichkeit des Angebots erforderlich scheinen, sind sie in das Angebotsschreiben aufzunehmen. 4.12 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. 4.13 Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit sämtlichen Regelungen der Verfahrens- und Angebotsanforderungen aus dieser Vergabeunterlage einverstanden. 4.14 Die Angebote, sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in fremder Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten

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Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Abweichungen von dieser Regelung sind nur möglich, wenn in der Vergabeunterlage ausdrücklich darauf hingewiesen wird. 4.15 Soweit der Bieter auf Grund der vorstehenden Regelungen unter Ziffer 4. der Vergabeunterlagen berechtigt ist, Erklärungen und Nachweise „in das Angebotsschreiben“ aufzunehmen, kann dies auch durch Beifügung von weiteren Anlagen zu dem Angebotsschreiben umgesetzt werden. 4.16 Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren werden dem Bieter weder Kosten erstattet noch Vergütungen gewährt. Dies gilt auch für den Fall der Aufhebung unter den Voraussetzungen des § 63 VgV. Eine Aufhebung wird dem Bieter unverzüglich schriftlich mitgeteilt. 4.17 Wünscht der Bieter im Falle der Nichtberücksichtigung die Rückgabe von Unterlagen, die das Angebot ergänzen so hat er diese durch entsprechenden Hinweis bereits in seinem Angebotsschreiben zurückzufordern. 4.18 Der Bieter hat in dem Angebotsschreiben anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebotsschreiben darauf hinzuweisen. 4.19 Der Bieter kennzeichnet diejenigen Teile seines Angebotes, welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. 4.20 Die DVZ M-V GmbH behält sich im Rahmen der Angebotsbewertung für Los 3 vor, den Bieter zu einem Funktionstest seiner angebotenen Lösung aufzufordern. Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe für Los 3, nach Aufforderung durch die DVZ M-V GmbH, die Funktionsfähigkeit seiner angebotenen Lösung im Rahmen einer Teststellung mit Funktionsprüfung nachzuweisen. Die Bedingungen für die Teststellung sind im Dokument „Anhang Los 3_Funktionstest-IPT-LAN“ vorgegeben. 4.21 Im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft benennt die Bietergemeinschaft jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Die Bevollmächtigung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft ist durch eine Handlungsvollmacht nachzuweisen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen (siehe Teil C, Ziffer 3.1 der Vergabeunterlagen)

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5 Beschreibung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen sind in sechs Teile gegliedert: Teil A:

Allgemeine Bedingungen und Erläuterungen zum Vergabeverfahren

Teil B:

Zusätzliche Bedingungen und Erläuterungen zum Vergabeverfahren

Teil C: Bieterangaben Los 1, Los 2 und Los 3 Teil D: Angebotsunterlagen zu Los 1 „Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Übertragungswegen für den Backbone- und Zubringerbereich des Verwaltungsnetzes CN LAVINE“ Teil E:

Angebotsunterlagen zu Los 2 „Erbringung von Leistungen im Bereich CN LAVINE Technik und Dienstleistung“

Teil F:

Angebotsunterlagen zu Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“

Die Angebotsunterlagen in den Teilen D, E und F bestehen jeweils aus   

dem Angebotsschreiben nach Ziffer 1., den Bieterangaben nach Ziffer 2. , den Vertragsunterlagen nach Ziffer 3. (Ziffer 3.1 Vertragsdokument nebst Anlagen und Ziffer 3.2 Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise (BLP)).

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Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gesamtumsatzvolumen Los 1

5

Tabelle 2: Gesamtumsatzvolumen Los 2

6

Tabelle 3: Gesamtumsatzvolumen Los 3

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Abkürzungen und Begriffsbestimmungen A AN

Auftragnehmer

B BLP

Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise

C CN LAVINE

Verwaltungsnetz CN LAVINE

D DVZ M-V GmbH

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH

E F G GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

H I IP

Internet Protocol

IPT

IP-Telefonie

ISO

Internationale Organisation für Normung

IT

Informationstechnik

J K KommSt 2017

Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017

L

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LAN

Local Area Network

M M-V

Mecklenburg-Vorpommern

N O P Q R S T U V VgV

Vergabeverordnung

W X Y Z

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