Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Vergabeunterlagen Teil F Angebotsunterlagen zu Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ STAND:
03.04.2017
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
TEIL F: ANGEBOTSUNTERLAGEN LOS 3 - „LEISTUNGEN FÜR IP-TELEFONIELÖSUNG UND LAN-PAKET“ ................................................................................ 9 1
ANSCHREIBEN LOS 3 ....................................................................................... 10
2
BIETERANGABEN ZUR EIGNUNG LOS 3 ........................................................ 11
3
2.1
Allgemeine Bieterangaben zur Eignung nach Teil C, Ziffer 1 „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“ .......................................................... 11
2.2
Zusätzliche Bieterangaben zur Eignung für Los 3 – „Leistungen für IPTelefonie-Lösung und LAN-Paket“ ............................................................. 11
2.3
Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB ........................................... 19
2.4
Anhänge ..................................................................................................... 20
VERTRAGSUNTERLAGEN ................................................................................ 30 3.1
Vertragsdokument ...................................................................................... 30
3.2
BLP – Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise ......... 144
3.2.1 Einleitung .........................................................................................................144
3.2.1.1
IP-TELEFONIE-SYSTEM UND VERGABEGEGENSTAND ............. 144
3.2.1.2
BEGRIFFLICHKEITEN ..................................................................... 146
3.2.1.3
IST-STAND IP-TELEFONIE-SYSTEM ............................................. 147
3.2.1.3.1
Verschlüsselung .........................................................................................147
3.2.1.3.2
Netzzugangskontrolle .................................................................................147
3.2.1.3.3
LAN-Switch Mengengerüst im Bereich der Dienststellen mit IP-Telefonie ...148
3.2.1.3.4
Anschaltung der Endgeräte der IP-Telefonie-Lösung an die LAN-Infrastruktur 149
3.2.1.3.5
Anbindung der Lokationen an das CN LAVINE ...........................................151
3.2.1.3.6
Zentrale Komponenten der bisherigen IP-Telefonie-Lösung .......................152
3.2.1.3.7
Übergänge in Sondernetze .........................................................................152
3.2.1.3.8
Netzübergang Fernsprechsondernetz der Landespolizei M-V .....................152
3.2.1.3.9
Videotelefonie .............................................................................................153
3.2.1.3.10 Bestehende Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH, Auftragnehmer und der Landesverwaltung M-V zum Betrieb des IP-Telefonie-Systems..............................154
3.2.1.4 ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN BIETER (SPÄTERER AUFTRAGNEHMER) UND TECHNISCHEM BETREIBER (DVZ M-V GMBH) 155
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3.2.1.5 PROJEKTMANAGEMENT FÜR DAS PROJEKT „MODERNISIERUNG DES IP-TELEFONIE-SYSTEMS................................................................. 155 3.2.1.6
ZEITLICHER ABLAUF ...................................................................... 158
3.2.1.7
BESCHREIBUNG DER SOLL-ARCHITEKTUREN ........................... 160
3.2.1.7.1
Allgemein ....................................................................................................160
3.2.1.7.2 Anforderungen an das IP-Telefonie-Systems zur Unterstützung von IPv4 und IPv6 (technischer Standard) .........................................................................................161 3.2.1.7.3
Anforderungen an das Design der IP-Telefonie-Lösung..............................161
3.2.1.8
ANFORDERUNGEN AN DIE IP-TELEFONIE-LÖSUNG .................. 162
3.2.1.8.1 Anforderungen an vermittlungstechnische Aufgaben der IP-Telefonie-Lösung im Zusammenhang mit dem CN LAVINE......................................................................162 3.2.1.8.2 Anforderungen an die Schnittstelle zum mandantenfähigen AdministrationsTool RAP.ID .................................................................................................................163 3.2.1.8.3
Organisationstool eLIAS in der Landesverwaltung M-V ..............................168
3.2.1.8.4
Anforderungen an das Monitoring-System für das IP-Telefonie-System .....168
3.2.1.8.5
Leistungsmerkmale der IP-Telefonie-Lösung ..............................................168
3.2.1.8.6
Mehrwertdienste .........................................................................................168
3.2.1.9
ANFORDERUNGEN AN DIE ENDGERÄTE .................................... 169
3.2.1.9.1
Allgemeine Anforderungen an Telefonieendgeräte .....................................169
3.2.1.9.2
Anforderungen an die Anschaltung von Endgeräten in Lokationen .............170
3.2.1.9.3
Anforderungen an die Lokationsanbindung .................................................171
3.2.1.9.4
Anforderungen an den Notbetrieb ...............................................................171
3.2.1.9.5
Anforderungen an den Notfall .....................................................................172
3.2.1.9.6
Anforderungen an den Notruf......................................................................172
3.2.1.9.7
Anforderungen der Landespolizei M-V an den Service IP-Telefonie ...........172
3.2.1.9.8
Anforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System...........................174
3.2.1.10 ANFORDERUNGEN AN DAS ZENTRALE CALL CONTROL-SYSTEM 174 3.2.1.11 ANFORDERUNGEN AN DAS INTERCLUSTER TRUNK-SYSTEM . 175 3.2.1.12 ANFORDERUNGEN AN DIE SESSION BORDER CONTROLLER (SBC) 177 3.2.1.13 ANFORDERUNGEN AN DAS ZENTRALE FIREWALL-SYSTEM DER IP-TELEFONIE-LÖSUNG ........................................................................... 177
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3.2.1.14 ANFORDERUNGEN AN DIE ZENTRALEN LAN-SWITCHE FÜR DIE ZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN ........................................ 178 3.2.1.15 ANFORDERUNGEN AN DAS VERMITTLUNGS-SYSTEM (PCVERMITTLUNG) ......................................................................................... 178 3.2.1.16 ANFORDERUNGEN AN EIN VOICEMAIL-SYSTEM ....................... 179 3.2.1.17 ANFORDERUNGEN AN DAS WEBKONFERENZ-SYSTEM ........... 179 3.2.1.18 ANFORDERUNGEN AN VIDEO ...................................................... 179 3.2.1.18.1 Call Control-System ..................................................................................179 3.2.1.18.2 Videokonferenz-System ............................................................................180
3.2.1.19 ANFORDERUNGEN AN EIN KONTAKTZENTRUMS-SYSTEM ...... 180 3.2.1.20 ANFORDERUNGEN AN TELEFONIEENDGERÄTE........................ 181 3.2.1.20.1 Telefonieendgerät Typ I ............................................................................181 3.2.1.20.2 Telefonieendgerät Typ II ...........................................................................181 3.2.1.20.3 Funktionstasten-Erweiterungsmodul für Telefonieendgerät Typ II .............181 3.2.1.20.4 Telefonieendgerät Typ III ..........................................................................182 3.2.1.20.5 Telefonieendgerät Typ IV ..........................................................................182 3.2.1.20.6 Telefonieendgerät Typ V ...........................................................................182 3.2.1.20.7 Telefonieendgerät Typ VI ..........................................................................182 3.2.1.20.8 Schnurloses Telefonieendgerät Typ VII .....................................................182 3.2.1.20.9 Wireless Telefonieendgerät Typ VIII..........................................................182 3.2.1.20.10 Analoges Telefonieendgerät Typ IX ........................................................183
3.2.1.21 ANFORDERUNGEN AN HD-VIDEOENDGERÄTE .......................... 183 3.2.1.21.1 HD-Videoendgerät Typ I............................................................................183 3.2.1.21.2 HD-Videoendgerät Typ II...........................................................................183 3.2.1.21.3 HD-Videoendgerät Typ III ..........................................................................183
3.2.1.22 ANFORDERUNGEN AN VERMITTLUNGSPLÄTZE ........................ 184 3.2.1.22.1 Vermittlungsplatz (telefongestützt) ............................................................184 3.2.1.22.2 Vermittlungsplatz (PC-gestützt) .................................................................184
3.2.1.23 ANFORDERUNGEN AN SONSTIGE ENDGERÄTE UND SCHNITTSTELLEN .................................................................................... 184 3.2.1.23.1 Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party-SIP-Geräte ........................................185
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3.2.1.23.2 Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party H.323-Geräte .....................................185 3.2.1.23.3 Anbindung von G3 Faxgeräten..................................................................185 3.2.1.23.4 Anbindung von Faxservern .......................................................................185
3.2.1.24 ANFORDERUNGEN AN ANALOGE PORTS ................................... 185 3.2.1.25 ANFORDERUNGEN AN NOTBETRIEBS-GATEWAY ..................... 185 3.2.1.25.1 Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte .........................................186 3.2.1.25.1.1 Signalisierung der Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte ..186 3.2.1.25.1.2 Integrität und Vertraulichkeit der Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte 186
3.2.1.26 ANFORDERUNGEN AN DEN DATENSCHUTZ UND DIE INFORMATIONSSICHERHEIT DES IP-TELEFONIE-SYSTEMS............... 187 3.2.1.26.1 Schutzbedarfsfeststellung .........................................................................187 3.2.1.26.2 Datenschutz ..............................................................................................187 3.2.1.26.3 Grundschutz..............................................................................................187
3.2.1.27 PLANUNG UND AUFBAU DES TEST- UND REFERENZ-SYSTEMS DES ANGEBOTENEN IP-TELEFONIE-SYSTEMS .................................... 189 3.2.1.28 ROLLOUT PROZESS / MIGRATIONS PROZESS FÜR NEUE DIENSTSTELLEN....................................................................................... 190 3.2.1.28.1 Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration ...................................190 3.2.1.28.2 Passive LAN Auditierung...........................................................................191 3.2.1.28.3 Durchführung des Rollouts / der Migration ................................................192 3.2.1.28.3.1 Switch-Rollout .................................................................................192 3.2.1.28.3.2 Endgeräterollout ..............................................................................192 3.2.1.28.4 Nachbereitung des Rollout / der Migration.................................................193 3.2.1.28.5 Rückbau der „alten“ TK-Anlagen ...............................................................193 3.2.1.28.6 Rückbau der „alten“ Endgeräte .................................................................194
3.2.1.29 PROZESSSTEUERUNG NACH AUFBAU DES IP-TELEFONIESYSTEMS .................................................................................................. 195 3.2.1.29.1 Service-Level-Management ......................................................................197 3.2.1.29.2 ITIL-Change-Management ........................................................................200 3.2.1.29.3 Incident-Management ...............................................................................202 3.2.1.29.4 Problem-Management ...............................................................................205 3.2.1.29.5 Release-Management ...............................................................................206
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3.2.1.29.6 Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers207 3.2.1.29.7 Technische Hotline....................................................................................209 3.2.1.29.8 Change Pool Endgeräte ............................................................................209 3.2.1.29.9 Konfiguration Management/ Bestandsführung ...........................................210 3.2.1.29.10 Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie ...213
3.2.1.30 BESCHREIBUNG LAN-ANFORDERUNGEN ................................... 214 3.2.1.30.1 Core-Switches mit einer Höheneinheit ......................................................214 3.2.1.30.2 Modulare Core-Switches ...........................................................................214 3.2.1.30.3 Distribution-/ Access-Switches ..................................................................214 3.2.1.30.4 Standardanschaltevariante ........................................................................215 3.2.1.30.5 Ausnahmeanschaltvarianten .....................................................................215 3.2.1.30.6 Vorgesehene LAN-Topologien ..................................................................216 3.2.1.30.7 Netzservices im LAN .................................................................................220 3.2.1.30.7.1 Netzzugangskontrolle ......................................................................220 3.2.1.30.7.2 MAC-Adress-Notification .................................................................220 3.2.1.30.7.3 MAC-Locking ..................................................................................220 3.2.1.30.7.4 Authentifizierung und Autorisierung im LAN (IEEE 802.1X) .............220 3.2.1.30.7.5 Besonderheiten im Zusammenhang mit dem IP-Telefonie-System .221 3.2.1.30.7.6 WLAN .............................................................................................221 3.2.1.30.7.7 Energiemanagementsystem ............................................................221 3.2.1.30.7.8 Energy Efficient Ethernet Standard (IEEE 802.3az) ........................222 3.2.1.30.7.9 Power over Ethernet .......................................................................222 3.2.1.30.7.10 Anforderungen für das QoS im LAN ..............................................222 3.2.1.30.7.11 Sicherer Administrationszugriff ......................................................222 3.2.2 Leistungsbeschreibung...................................................................................224
3.2.2.1
ALLGEMEINE LEISTUNGSANFORDERUNGEN ............................ 224
3.2.2.1.1
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung ............................................224
3.2.2.1.2
Leistungsanforderungen LAN .....................................................................249
3.2.2.1.3
Leistungsanforderungen Projektmanagement .............................................257
3.2.2.2 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE IP-TELEFONIE-LÖSUNG 261 3.2.2.2.1
Endgeräte ...................................................................................................261
3.2.2.2.2
Notbetriebs-Gateway ..................................................................................321
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3.2.2.2.3
Zentrale Komponenten ...............................................................................325
Anforderungen an die Session Border Controller (SBC) ........................................348 3.2.2.2.4
Test-und Referenz-System .........................................................................399
3.2.2.2.5
Datenschutz und Informationssicherheit .....................................................403
3.2.2.2.6
Netzübergänge ...........................................................................................409
3.2.2.3 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE AKTIVE UND PASSIVE NETZWERKINFRASTRUKTUR ................................................................. 411 3.2.2.3.1
Anforderungen Core-Bereich ......................................................................411
3.2.2.3.2
Anforderungen Distribution/Access-Bereich ................................................468
3.2.2.3.3 Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (Draft-V3) ..............................................................................................623 3.2.2.3.4
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching ........................628
3.2.2.3.5
Anforderungen WLAN-Controller ................................................................647
3.2.2.3.6
Anforderungen an die WLAN-Accesspoints ................................................658
3.2.2.3.7
Anforderungen WLAN-Antennen ................................................................665
3.2.2.3.8
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem ....................................668
3.2.2.3.9
Anforderungen an den RADIUS-Server ......................................................677
3.2.2.3.10 Anforderungen Energiemanagementsystem .............................................700 3.2.2.3.11 Anforderungen Patchkabel ........................................................................709
3.2.2.4
SERVICELEISTUNGEN ................................................................... 730
3.2.2.4.1
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete ..........................................................730
3.2.2.4.2
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf ...........................................................759
3.2.2.4.3
Serviceleistungen LAN................................................................................763
3.2.2.4.4
Zusätzliche Serviceleistungen LAN .............................................................770
3.2.2.5
SCHULUNGSLEISTUNGEN ............................................................ 774
3.2.2.5.1
Schulungsleistungen IP-Telefonie...............................................................774
3.2.2.5.2
Schulungsleistungen LAN ...........................................................................776
3.2.2.6 HERSTELLERLISTEN FÜR DEN KAUF VON IP-TELEFONIE- UND LAN-KOMPONENTEN ............................................................................... 778 3.2.3 Preisscheine.....................................................................................................779
3.2.3.1
PREISSCHEINE IP-TELEFONIE – KAUF ........................................ 779
3.2.3.1.1
Rabatt auf Herstellerlistenpreis ...................................................................779
3.2.3.1.2
Preisscheine IP-Telefonie – Kauf ................................................................781
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3.2.3.2
PREISSCHEINE IP-TELEFONIE – MIETE....................................... 805
3.2.3.3
PREISSCHEINE IP-TELEFONIE – EINMALIGE LEISTUNGEN ...... 832
3.2.3.4
PREISSCHEINE LAN – KAUF ......................................................... 834
3.2.3.4.1
Rabatt auf Herstellerlistenpreis ...................................................................834
3.2.3.4.2
Preisscheine Core Bereich .........................................................................835
3.2.3.4.3
Preisscheine Distribution/Access Bereich ...................................................891
3.2.3.4.4
Preisscheine Transceivertypen für LAN-Switching ......................................970
3.2.3.4.5
Preisscheine WLAN-Controller .................................................................1011
3.2.3.4.6
Preisscheine WLAN-Accesspoints ............................................................1018
3.2.3.4.7
Preisscheine WLAN-Antennen..................................................................1026
3.2.3.4.8
Preisscheine WLAN-Managementsoftware ...............................................1029
3.2.3.4.9
Preisscheine RADIUS-Server ...................................................................1037
3.2.3.4.10 Preisscheine Energiemanagementsystem...............................................1054 3.2.3.4.11 Preisscheine Patchkabel .........................................................................1062 3.2.3.4.12 Preisscheine Zusätzliche Serviceleistung LAN ........................................1081 3.2.3.4.13 Preisschein Schulungsleistungen LAN ....................................................1096
4
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ....................................................................... 1097
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TEIL F: ANGEBOTSUNTERLAGEN LOS 3 - „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“
Der Bieter hat ein Angebot abzugeben, das aus folgenden Teilen besteht:
dem Anschreiben nach Teil F, Ziffer 1,
den Bieterangaben Los 1, Los 2, Los 3 nach Teil C
den Bieterangaben zur Eignung nach Teil F, Ziffer 2.2 Zusätzliche Bieterangaben zur Eignung Los 3
den Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB nach Teil F, Ziffer 2.3
sowie
den Vertragsunterlagen nach Teil F, Ziffer 3 (Ziffer 3.1 ergänzter, unterzeichneter Rahmenvertrag nebst Anlagen und Ziffer 3.2 Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise (BLP)).
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1 Anschreiben Los 3 Das Anschreiben ist als „Angebot“ zu kennzeichnen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und beinhaltet die Erklärungen, dass
der Bieter mit den beigefügten Angaben über den Bieter sowie den beigefügten Vertragsunterlagen ein verbindliches Angebot im Rahmen des Vergabeverfahrens IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017, Los 3 - „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ abgibt,
der Bieter mit diesem Angebot die „Allgemeinen Bedingungen und Erläuterungen“ (Teil A der Vergabeunterlagen) sowie die „Zusätzlichen Bedingungen und Erläuterungen“ (Teil B der Vergabeunterlagen) uneingeschränkt als verbindlich anerkennt und keine entgegenstehenden Angaben und Änderungen vorgenommen wurden
und
der Bieter sich mit Angebotsabgabe verpflichtet, nach Aufforderung durch die DVZ MV GmbH, die Funktionsfähigkeit seiner angebotenen Lösung im Rahmen einer Teststellung mit Funktionsprüfung nachzuweisen.
Im Anschreiben sind alle wesentlichen Angaben anzuführen, die im Falle von eventuell anfallenden Benachrichtigungen bzw. Rückfragen zum Angebot benötigt werden, insbesondere
Name des Bearbeiters,
Firmenanschrift,
Telefon- und Fax-Nr.,
E-Mail-Adresse.
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2 Bieterangaben zur Eignung Los 3 Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegt haben. Die Eignungsprüfung des Bieters erfolgt anhand ■
des Eignungskataloges in Teil C, Ziffer 1 „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“
sowie ■
2.1
dem nachfolgenden Eignungskatalog unter den „Zusätzlichen Bieterangaben zur Eignung Los 3 - „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“
Allgemeine Bieterangaben zur Eignung nach Teil C, Ziffer 1 „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“
Bei Angebotsabgabe hat der Bieter die „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“ nach Teil C, Ziffer 1 einzureichen. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose sind die Bieterangaben nach Teil C nur einmal einzureichen.
2.2
Zusätzliche Bieterangaben zur Eignung für Los 3 – „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“
Der Eignungskatalog ist zu verwenden, d.h. auszudrucken und nach Ausfüllen rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Anforderungen ist in der Spalte „Antwort“ entsprechend anzukreuzen. Der Eignungskatalog und die zur Erfüllung der „A“-Kriterien erforderlichen Unterlagen für Eigenerklärungen, Nachweise und Bestätigungen hat der Bieter seinem Angebot unter Bezugnahme der vorgegebenen Nummerierung der Gliederung der Vergabeunterlagen als Anlagen beizufügen hat. Im Eignungskatalog „Zusätzliche Bieterangaben Los 3“ wird die laufende Nummerierung des Eignungskataloges aus Teil C, Ziffer 1 „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“ fortgesetzt.
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Eignungskatalog Zusätzliche Bieterangaben Los 3
Punkt
2
Anforderung
Kategorie
Antwort
A=Ausschluss
J=Ja N=Nein
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. III. 1.2 Auftragsbekanntmachung
2.2
Der Bieter benennt den Umsatz seines Unternehmens bezüglich der verfahrensgegenständlichen Leistungen des Loses 3, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
A
- J - N
Erwartet wird ein durchschnittlicher Mindestumsatz von 3.100.000,00 EUR pro Jahr. Es ist unzulässig, bei den Angaben zum Umsatz, Umsätze einzubeziehen, die nicht selbst, sondern von anderen am Gesamtauftrag beteiligten Unternehmen (z.B. Bietergemeinschaften, Nachunternehmer) erbracht wurden. Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, ab welchem Datum das Unternehmen des Bieters gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. ACHTUNG: Erklärung nach Anhang J3 abgeben! 2.3
Der Bieter übergibt eine Eigenerklärung, in der er bestätigt, dass nachfolgend aufgeführte Versicherungen bestehen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden:
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je mindestens 5.000.000,- EUR für Sachschäden, Personenschäden und Vermögens-schäden,
eine Transportversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,EUR pro Jahr,
eine Elektronikversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,-
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A
- J - N
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Punkt
Anforderung
Kategorie
Antwort
A=Ausschluss
J=Ja N=Nein
EUR pro Jahr. ACHTUNG: Erklärung nach Anhang K3 abgeben! Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3
III.1.3 Auftragsbekanntmachung
3.6
Der Bieter übergibt einen Nachweis anhand von Herstellerbestätigungen/ Zertifikaten oder eines Nachweises einer unabhängigen anerkannten Sachverständigenorganisation, mit dem bestätigt wird, dass der Bieter für den Verkauf und Service der von ihm angebotenen IP-Telefonie- und LAN-Komponenten in Deutschland zugelassen/ zertifiziert ist.
A
- J - N
Eigenerklärungen des Bieters sind nicht zugelassen. ACHTUNG: Dokument angeben! 3.7
Der Bieter übergibt einen Nachweis zur Registrierung der Hersteller nach § 6 (2) ElektroG2.
A
- N
ACHTUNG: Dokument angeben! 3.8
Der Bieter beschreibt die Service-Struktur seines Unternehmens und benennt die Anzahl und Servicemitarbeiter
Qualifikation
- J
A
seiner
- J - N
ACHTUNG: Dokument abgeben! 3.9
Unternehmensreferenzen Der Bieter benennt mindestens drei geeignete Referenzaufträge für den Leistungsgegenstand, welche in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Davon muss mindestens eine Referenz ein Projekt sein, welches für eine öffentliche Verwaltung erbracht wurde. Im Rahmen der Eignungsprüfung werden alle benannten Referenzaufträge berücksichtigt; eine Beschränkung der Prüfung auf bestimmte Referenzaufträge erfolgt nicht.
A
- J - N
Eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb gestellte Auftragsvolu-
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Punkt
Anforderung
Kategorie
Antwort
A=Ausschluss
J=Ja N=Nein
men sowie auf die Leistungserbringung an unterschiedlichen, räumlich weit verteilten Standorten vergleichbar ist. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes umfasst haben. Erwartet werden Aufträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten (jeweils bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Die Projekte müssen noch nicht abgeschlossen sein. Der Bieter hat bei noch nicht abgeschlossenen Projekten anzugeben, welche Leistungen er innerhalb des laufenden Projekts bereits erbracht hat.“ Bitte orientieren Sie sich an dem nachfolgenden Muster „Unternehmensreferenzen“ gemäß Anhang L3. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden. ACHTUNG: Dokument nach Muster Anhang L3 abgeben! 3.10
Anforderungen zur Sicherstellung der personellen Mittel
A
Der Bieter setzt für die genannten Rollen im Projekt Personal mit der nachfolgend beschriebenen Fachkunde und Erfahrung ein. 3.10.1
Lieferantenvertreter
- J - N
A
- J
Kenntnisse in PRINCE2 „oder vergleichbar“
- N 3.10.2
Projektleiter Nachweis Zertifizierung „oder vergleichbar“
A
- J
PRINCE2-Practitioner
- N
Erfahrung in der Koordination aller notwendigen Prozesse beim Aufbau eines landesweiten IPTelefonie-Systems, Nachweis von mindestens 3 Jahren Erfahrung als Projektleiter
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Punkt
Anforderung
Kategorie
Antwort
A=Ausschluss
J=Ja N=Nein
Der Bieter benennt namentlich den Projektleiter, welchen er beabsichtigt im Projekt einzusetzen. Für den namentlich benannten Mitarbeiter sind entsprechend dem Muster „Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen“ Unterlagen einzureichen. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden. Für das Mitarbeiterprofil sind mindestens zwei geeignete Mitarbeiterreferenzen einzureichen, welche in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Im Rahmen der Eignungsprüfung werden alle benannten Referenzaufträge berücksichtigt; eine Beschränkung der Prüfung auf bestimmte Referenzaufträge erfolgt nicht. Eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn die Leistungserbringung dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes für die benannte Rolle „Projektleiter“ umfasst. Erwartet werden Aufträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten (jeweils bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Die Projekte müssen noch nicht abgeschlossen sein. Der Bieter hat bei noch nicht abgeschlossenen Projekten anzugeben, welche Leistungen er innerhalb des laufenden Projekts bereits erbracht hat.“ ACHTUNG: Dokument nach Anhang M3 Muster Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen abgeben! 3.10.3
Mitarbeiter Konzepterstellung
A
Mindestens dreijährige Erfahrung und Kenntnisse bei der
- J - N
Systemplanung und –konzepterstellung für ein IPTelefonie-System Netzplanung und -konzepterstellung, Erstellung von Umsetzungskonzepten Rolloutkonzepte
Anbindungssowie Migrations-
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und und
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Punkt
Anforderung
Kategorie
Antwort
A=Ausschluss
J=Ja N=Nein
Konzepterstellung 3.10.4
Mitarbeiter Systementwicklung, -planung und aufbau Mindestens dreijährige Erfahrung und Kenntnisse bei der
A
- J - N
Systementwicklung, -planung und -aufbau eines IPTelefonie-Systems, Integration von Netzelementen von IP-TelefonieKomponenten in Monitoring- und ManagementSysteme Administration Lösungen
und
Betrieb
von
IP-Telefonie-
Systementwicklung und -planung Schulungsnachweise/Zertifikate zu Themen der bezuschlagten Lösung Der Bieter benennt namentlich zwei Mitarbeiter Systementwicklung, -planung und –aufbau, welche er beabsichtigt im Projekt einzusetzen. Für die namentlich benannten Mitarbeiter sind entsprechend dem Muster „Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen“ Unterlagen einzureichen. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden. Für jedes Mitarbeiterprofil sind zwei geeignete Mitarbeiterreferenzen einzureichen, welche in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn die Leistungserbringung dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes für die benannte Rolle „Mitarbeiter Systementwicklung, -planung und -aufbau umfasst. Erwartet werden Aufträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten (jeweils bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Die Projekte müssen noch nicht abgeschlossen sein. Der Bieter hat bei noch
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Punkt
Anforderung
Kategorie
Antwort
A=Ausschluss
J=Ja N=Nein
nicht abgeschlossenen Projekten anzugeben, welche Leistungen er innerhalb des laufenden Projekts bereits erbracht hat.“ ACHTUNG: Dokument nach Anhang M3 Muster Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen abgeben! 3.10.5
Mitarbeiter Migration und Rollout von IP-Telefonie-Systemen
A
Mindestens dreijährige Erfahrung und Kenntnisse
- J - N
beim Aufbau von IP-Telefonie-Komponenten, bei der Konfiguration und betriebsbereiten Installation von IP-Telefonie-Komponenten bei Rollout/Migration 3.10.6
Mitarbeiter Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für LAN-Komponenten Roll-Out
A
- J - N
Mindestens dreijährige Erfahrung und Kenntnisse bei Aufbau, Administration und Betrieb von aktiven LAN- Infrastrukturkomponenten für den Betrieb von IP-Telefonie-Lösungen und / oder eines Datenkommunikationsnetzes von Konfiguration und betriebsbereiter Installation aktiver LAN-Infrastruktursystemen für den Betrieb von IP-Telefonie-Lösungen und / oder eines Datenkommunikationsnetzes von LAN-Komponenten Rollouts (Rolloutleistungen) im Umgang mit Kunden 3.10.7
Mitarbeiter passive LAN-Auditierung mindestens dreijährige Erfahrung und Kenntnisse in der Umsetzung von passiven LAN-Auditierungen
A
- J - N
umfangreiche Kenntnisse von Kabelstandards (Kupfer, Glasfaser) sowie Erfahrungen in Aufbau und Betrieb strukturierter Verkabelungssysteme
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Punkt
Anforderung
Kategorie
Antwort
A=Ausschluss
J=Ja N=Nein
Sicherer Umgang mit Kabelmesstechniksystemen (Glasfaser, Kupfer) 3.10.8
Mitarbeiter Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung und Technischer Remoteservice für die Störungsbearbeitung
A
- J - N
mindestens dreijährige Erfahrungen und Kenntnisse im Fachbereich Routing und Switching Schulungsnachweise/Zertifikate für Level: Associate oder Professional oder vergleichbar aus dem Fachbereich Routing und Switching
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__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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2.3
Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB
Eine nicht ordnungsgemäße Abgabe der geforderten Erklärung führt zum Ausschluss des An-gebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
Punkt
4
Anforderung
Kategorie
Antwort
A=Ausschluss
J=Ja N=Nein
Bedingungen für die Auftragsausführung gem. III.2.2 Auftragsbekanntmachung
4.2
Gemäß Ziffer 5.2 der Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) Anlage 7 zum LOS3-VERTRAG benennt der Bieter konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen gemäß §§ 21, 22 DSG M-V.
A
- J - N
Bitte orientieren Sie sich an Anhang N3 Muster „Allgemeine Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß §§ 21, 22 DSG M-V“
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__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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2.4
Anhänge
Anhang J3
Vertragsgegenständlicher Umsatz Los 3
Anhang K3
Betriebshaftpflichtversicherung
Anhang L3
Muster Unternehmensreferenz
Anhang M3 - Muster Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen Anhang N3
Muster „Allgemeine Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß §§ 21, 22 DSG M-V“
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Anhang J3 – Vertragsgegenständlicher Umsatz Los 3
Kriterium Punkt 2.2 Vertragsgegenständlicher Umsatz des Bieters bezüglich der verfahrensgegenständlichen Leistungen des Loses 3, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Lieferungen und Leistungen zur IP-Telefonie: Geschäftsjahr ____________ Geschäftsjahr ____________ Geschäftsjahr ____________ Begründung bei Markttätigkeit von weniger als 3 Jahren
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Kriterium Punkt 2.2 Vertragsgegenständlicher Umsatz des Bieters bezüglich der verfahrensgegenständlichen Leistungen des Loses 3, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Lieferungen und Leistungen zur LAN-Technik Geschäftsjahr ____________ Geschäftsjahr ____________ Geschäftsjahr ____________ Begründung bei Markttätigkeit von weniger als 3 Jahren
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Anhang K3 - Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter bestätigt, dass für sein Unternehmen
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens für Sachschäden:
5.000.000,- EUR
Personenschäden:
5.000.000,- EUR
Vermögensschäden: 5.000.000,- EUR,
eine Transportversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,- EUR pro Jahr und
eine Elektronikversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,EUR pro Jahr
besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche abgeschlossen wird.
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Anhang L3 - Muster Unternehmensreferenz
Unternehmensreferenz Referenznummer/Kurzbezeichnung Unternehmen (bitte bei Bietergemeinschaften angeben) Kunde Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse Branche: Öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft Projektbeginn und -ende (jeweils Monat/Jahr) Projektinhalte
detaillierte Beschreibung des Projekts sowie ggf. zugehöriger Support- und sonstiger Dienstleistungen; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche; Darstellung des Zusammenwirkens sämtlicher Projektbeteiligter)
Auftragsvolumen in EUR Anzahl der Personenmonate/Personentage Größe des Projektteams insgesamt (max. Anzahl der Mitarbeiter)
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Anhang M3 - Muster Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen
Muster „Mitarbeiterprofil“ Name, Vorname Unternehmen Ausbildungsabschluss Berufliche Tätigkeit Qualifikation – Schulungsnachweise / Zertifikate Aufgabenbereich im Unternehmen Aufgabenschwerpunkt(e) Beschreiben Sie für die im Eignungskatalog benannte Rolle im Projekt Ihren Kenntnis- und Erfahrungsstand für die jeweilige Qualifikation bei der Realisierung von IP-Telefonie-Systemen und deren Integration in bestehende WAN/LAN-Netze. Muster 1. „Mitarbeiterreferenz“ Projektbezeichnung Kurzbezeichnung, Kunde/ Branche Projektbeginn und -ende (jeweils Monat/Jahr) Projektinhalte (detaillierte Beschreibung des Projekts; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche; Darstellung des Zusammenwirkens sämtlicher Projektbeteiligter) Auftragsvolumen Anzahl der Personenmonate/Personentage Größe des Projektteams insgesamt (max. Anzahl der Mitarbeiter)
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Aufgabenschwerpunkt(e) (in welchen Bereichen des Auftragsgegenstandes lagen die Aufgabenschwerpunkte) Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Rufnummer Muster 2. „Mitarbeiterreferenz“ Projektbezeichnung Kurzbezeichnung, Kunde/ Branche Projektbeginn und -ende (jeweils Monat/Jahr) Projektinhalte (detaillierte Beschreibung des Projekts; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche; Darstellung des Zusammenwirkens sämtlicher Projektbeteiligter) Auftragsvolumen Anzahl der Personenmonate/Personentage Größe des Projektteams insgesamt (max. Anzahl der Mitarbeiter) Aufgabenschwerpunkt(e) (in welchen Bereichen des Auftragsgegenstandes lagen die Aufgabenschwerpunkte) Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Rufnummer
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Anhang N3 - Muster „Allgemeine Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß §§ 21, 22 DSG M-V“ 1)
Vertraulichkeit (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 DSG M-V) Eine Information ist nur für Befugte zugänglich. Unbefugte haben keinen Zugang zu einer übertragenen Nachricht oder gespeicherten Information. Vertraulichkeitssichernd wirken beispielsweise folgende technischen / organisatorischen Maßnahmen: Verschlüsselung Zugriffskontrollsysteme auf der Basis von Passwörtern, Chipkarten, Fingerabdruckleser o.ä. Dienstanweisungen, in denen die Übermittlungsbefugnisse der Mitarbeiter und der Zutrittskotrollsystem erläutert werden Kennwortverfahren (u.a. Sonderzeichen, Mindestlänge, regelmäßiger Wechsel des Kennworts) Automatische Sperrung (z.B. Kennwort oder Pausenschaltung) Einrichtung eines Benutzerstammsatzes pro User Verschlüsselung von Datenträgern
2)
Integrität (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 DSG M-V) Personenbezogene Daten bleiben unversehrt, aktuell und vollständig, können also nicht böswillig oder unbeabsichtigt verändert oder unterdrückt werden. Integritätssichernd wirken beispielsweise folgende technischen / organisatorischen Maßnahmen: Elektronische Signaturen; Prüfsummenverfahren Integritätsbedingungen in Datenbanken Speicher mit Fehlererkennung und –korrektur sowie Paginieren von Papierdokumenten
3)
Verfügbarkeit (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 DSG M-V) Befugte können die personenbezogenen Daten innerhalb der erforderlichen Zeiträume mit den dafür vorgesehenen Verfahren verarbeiten. Integritätssichernd wirken beispielsweise folgende technischen / organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung (physikalisch / logisch):
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Backup-Verfahren Spiegeln von Festplatten, z.B. RAID-Verfahren Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) Vorhalten weiterer betriebsbereiter Systeme oder ganzer Rechenzentren, die im Notfall die Datenverarbeitung übernehmen können Getrennte Aufbewahrung Virenschutz / Firewall Notfallplan 4)
Authentizität der Daten (§ 21 Abs. 2 Nr. 4 DSG M-V) Sicherstellung der Herkunft der Daten, z.B. durch Elektronische Signatur in Verbindung mit der Identifikation des Ausstellers
5)
Revisionsfähigkeit der Daten (§ 21 Abs. 2 Nr. 5 DSG M-V) Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Verarbeitungsschritte, die in der die Datenverarbeitenden Stelle stattfinden, z.B. durch Elektronische Signatur in Verbindung mit der Identifikation des Ausstellers Protokollierungs- und Protokollauswertungssysteme sowie Schutz der Protokolle in ausreichendem Maße gegen Manipulationen und Verlust Backupverfahren Differenzierte Berechtigungen (Profile, Rollen, Transaktionen und Objekte) Auswertungen Kenntnisnahme Veränderung Löschung
6)
Transparenzgebot (§ 21 Abs. 2 Nr. 6 DSG M-V) Ausreichende Dokumentation der eingesetzten Verfahren, z.B. durch Verfahrensverzeichnis Vorhalten einer geeigneten Organisation o
Verschlüsselung / Tunnelverbindung (VPN = Virtual Private Network)
o
Elektronische Signatur
o
Protokollierung
o
Transportsicherung
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Erstellen/Bereithalten und Verteilen entsprechender Dokumentation 7)
Anforderung des § 22 Abs. 1 DSG M-V Zur Erfüllung der Anforderungen des § 21 Abs. 2 Nr. 4 und 5 ‚DSG M-V (Authentizität der Daten und Revisionsfähigkeit) hat ein IT-System folgende Komponenten zu enthalten: Identifikation (explizite oder implizite Behauptung, eine bestimmte nutzungsberechtigte Person zu sein): z.B. Benutzerkennung Authentifikation (Beweis der Identität): z.B. Passwörter, chipkartenbasierte, biometrische Identifikationsverfahren Rechteverwaltung (Zuweisung, Entzug, Änderung und Durchsetzung von Zugriffsberechtigungen)
8)
Anforderung des § 22 Abs. 2 DSG M-V Beispiele: Strikte Trennung zwischen Benutzer- und Administrationsebene Administratorrechte nur für wenige, besonders geschulte Personen Wesentliche Änderungen nur außerhalb von Produktionsumgebungen mit intensiver Prüfung Freigabevermerk für Veränderungen am produktiven System Kontrolle / Protokollierung der verändernden Zugriffe von Administratoren Umfassende, revisionsfeste Protokollierung aller Änderungsaktivitäten
9)
Anforderung des § 22 Abs. 3 DSG M-V Beispiele: Verschlüsselung einzelner Dateien Verschlüsselung vollständiger Datenträger
10)
Anforderung des § 22 Abs. 4 DSG M-V Beispiele: Protokollierung der Speicherung, Veränderung und Übermittlung von Daten Während der Speicherungsdauer: Sicherstellung der Verfügbarkeit von Verfahren und Geräten, um gespeicherte Informationen wieder lesbar zu machen
11)
Anforderung des § 22 Abs. 5 DSG M-V Sicherheitskonzept
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3 Vertragsunterlagen 3.1 Vertragsdokument
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Vertrag über Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket („LOS3-VERTRAG“) zwischen DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283 19059 Schwerin („DVZ“) und [Firma] [Anschrift] [____] („AUFTRAGNEHMER“)
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(1)
Inhaltsverzeichnis
Präambel 1 Klarstellungen und Definitionen 2 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile 3 Phaseninterne Leistungen 4 Phasenübergreifende Leistungen 5 Grundsätze der Leistungserbringung 6 Verantwortliche 7 Rechtliche Rahmenbedingungen 8 Qualität und Sicherheit 9 Eingesetzte Mitarbeiter 10 Vergütung 11 Service-Level 12 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 13 Mitwirkungs- und Beistellpflichten von DVZ 14 Zeitplan und Projektstruktur 15 VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT bei LEISTUNGSÄNDERUNGEN 16 Weisungs-, Inspektions- und Auditrechte 17 Abnahme 18 Leistungsmängel 19 Haftung 20 Versicherungsschutz 21 Höhere Gewalt 22 Nutzungsrechte, GEISTIGES EIGENTUM und Schutzrechte Dritter 23 Datenschutzerklärung / Fernmeldegeheimnis 24 Vertraulichkeit 25 Einsatz von UNTERAUFTRAGNEHMERN 26 Laufzeit, Kündigung 27 Unterstützungsleistungen und Kaufoption 28 Streitbeilegungsverfahren 29 Schlussbestimmungen
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33 33 40 42 47 55 56 58 60 61 62 64 66 67 69 70 72 73 75 77 77 78 78 82 82 83 84 86 87 88
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Präambel DVZ hat auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses der Landesregierung vom 12.01.2016 von dem Land Mecklenburg-Vorpommern den Auftrag erhalten, ein IP-TELEFONIE-SYSTEM als Service zu erbringen. Zu diesem Zweck müssen die ZENTRALEN und DEZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN und die aktiven LAN-KOMPONENTEN neu beschafft, aufgebaut und integriert werden. DVZ wird hinsichtlich der neu zu schaffenden IP-TELEFONIE und der LAN-VERSORGUNG gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern als technischer Betreiber fungieren. Mit diesem LOS3-VERTRAG sollen die zu erbringenden Leistungen für den Aufbau, die Einrichtung und den Betrieb der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und des LAN-PAKETES zwischen DVZ und dem AUFTRAGNEHMER vereinbart werden. Mit einem gesonderten Vertrag (Los1-Vertrag) hat DVZ die Beschaffung der dafür erforderlichen Übertragungswege und übertragungstechnischen Einrichtungen neu ausgeschrieben. Mit der Bereitstellung der Übertragungswege und übertragungstechnischen Einrichtungen nach dem Los1Vertrag wird die Basis geschaffen, auf deren Grundlage ein weiterer Vertrag mit einem Dienstleister im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Netztechnik und Dienstleistungen für CN LAVINE (Los2-Vertrag) geschlossen werden soll.
Hierzu vereinbaren die VERTRAGSPARTEIEN was folgt:
1.
Klarstellungen und Definitionen
1.1.
Klarstellungen Sofern in diesem LOS3-VERTRAG Verweise auf Ziffern ohne weitere Bezeichnungen hinsichtlich des in Bezug genommenen Dokuments genutzt werden, beziehen sich diese immer auf diesen LOS3-VERTRAG.
1.2.
Definitionen Die nachfolgenden Definitionen gelten für diesen LOS3-VERTRAG nebst Anlagen und alle unter diesem LOS3-VERTRAG getroffenen Vereinbarungen:
AKTUELLER STAND DER TECHNIK
umfasst alle bis zu dem jeweils bestimmten Zeitpunkt gewonnenen technischen Erkenntnisse, die Eingang in die betriebliche Praxis gefunden haben und die allgemein anerkannt sind.
ÄNDERUNGSAUFTRAG
ist die Vereinbarung zwischen den VERTRAGSPARTEIEN, mit der auf Basis des Vertragsformulars gemäß Anlage 3 LEISTUNGSÄNDERUNGEN beauftragt werden.
1.1
ANWENDBARE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
sind alle Gesetze und Verordnungen sowie behördliche Vorschriften, Bekanntmachungen und Richtlinien, denen die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN
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LEISTUNGEN entsprechen müssen, einschließlich aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen. ARBEITSERGEBNIS(SE)
sind alle vom AUFTRAGNEHMER im Rahmen der Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN geschaffenen Leistungen, soweit sie Gegenstand eigener Rechte sein können, wie z.B. Dokumentationen, Berichte, Charts, Studien, Konzepte, Individualsoftware und deren Dokumentation sowie spezifisch für DVZ vorgenommene Anpassungen von Standardsoftware.
BESCHREIBUNG DER ANFORDERUNGEN AN LEISTUNGEN UND PREISE oder BLP
ist der als Anlage 2 beigefügte, vom AUFTRAGNEHMER ausgefüllte Teil F der Vergabeunterlagen, mit dem die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN und die hierfür zu entrichtende Vergütung spezifiziert werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses feststehen und fest beauftragt werden.
BETRIEBSPHASE(N)
ist die in LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5 geregelte Phase des Betriebs der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und LANPAKET
BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG
Ist eine Form der Gewährleistung, bei der der AUFTRAGNEHMER auf eigene Kosten Ersatzkomponenten an DVZ liefert und DVZ im Anschluss die defekten Komponenten kostenfrei an den AUFTRAGNEHMER sendet.
CHANGE OF CONTROL
ist (a) der Erwerb von mehr als 50 % der Stimmrechte an der betreffenden Gesellschaft oder der direkte oder indirekte Erwerb ihrer Muttergesellschaft durch einen DRITTEN, (b) eine Fusion oder Verschmelzung, durch die die betreffende Gesellschaft oder ihre Muttergesellschaft mit einem DRITTEN verschmolzen wird oder in einem DRITTEN aufgeht sowie (c) ein Verkauf oder eine Übertragung eines erheblichen Teils des Vermögens der betreffenden Gesellschaft oder ihrer Muttergesellschaft an einen DRITTEN.
CN LAVINE
ist das Verwaltungsnetz des Landes MecklenburgVorpommern, ein landesweit einheitliches Netzwerk, das es ermöglicht, multimediale Anwendungen behördenübergreifend zu betreiben
DEZENTRALE IP-TELEFONIEKOMPONENTEN
sind die im BLP (Anlage 2), unter Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 2 aufgelisteten Komponenten.
DRITTE
sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie alle sonstigen Organisationen, die nicht VERTRAGSPARTEI oder LOKATION sind.
EINZELAUFTRÄGE
sind die Aufträge von DVZ im Hinblick auf VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN in Form von Dienst- und/oder Werkleistungen, die DVZ auf Basis des Ticket Systems und/oder per E-Mail auslöst.
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EINZELBESTELLUNGEN
sind die Bestellungen von DVZ im Hinblick auf die einzelnen IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN, die DVZ auf Basis des Ticket Systems und/oder per E-Mail auslöst.
ENDGERÄTE-PORT
besteht aus dem gemieteten Endgerät. Es handelt sich hierbei auch um eine Abrechnungseinheit.
GEISTIGES EIGENTUM
umfasst sämtliche derzeit bestehenden oder zu einem späteren Zeitpunkt erworbenen gewerblichen Schutzrechte und schutzrechtsähnlichen Positionen jedweder Art wie Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte, gleich ob eingetragen oder nicht, einschließlich des Rechts zur Anmeldung solcher Rechte, und Knowhow.
GENEHMIGUNGEN
sind alle Lizenzen, Zustimmungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Ermächtigungen, die zur Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlich sind.
HERSTELLUNG
ist die erstmalige Ausstattung (Rollout / Migration) einer LOKATION mit IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN durch den AUFTRAGNEHMER (unabhängig davon, ob bei der LOKATION bereits IP-Telefonie existiert oder nicht), also die Einrichtung von PORTS.
HERSTELLUNGSZEIT
ist die zeitliche Vorgabe für die HERSTELLUNG. Als HERSTELLUNGSZEIT gilt die Zeitspanne vom Auslösen des entsprechenden Tickets durch DVZ bis zur Erfüllung der Anforderungen.
HÖHERE GEWALT
ist ein Ereignis, das für keine der VERTRAGSPARTEIEN unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar und, soweit die Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN betroffen ist, insbesondere durch Notfallpläne und Notfallmaßnahmen des AUFTRAGNEHMERS vermeidbar war. HÖHERE GEWALT kann in diesem Sinne insbesondere folgende Ereignisse umfassen: Krieg, Aufstand, Unruhen, Embargo, Explosion, Brand, Hochwasser, Unwetter, innerbetriebliche, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen.
IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN
IP-TELEFONIE-LÖSUNG
sind sämtliche Hard- und Softwarekomponenten der IP-TELEFONIE-LÖSUNG, welche auf Basis dieses LOS3-VERTRAGES vom AUFTRAGNEHMER bereitgestellt werden. Dazu zählen auch die Komponenten des Test- und Referenz-Systems für die IP-TELEFONIE. ist die Gesamtheit der vom AUFTRAGNEHMER nach den Vergabeunterlagen, insbesondere der BLP, zu erbringenden Leistungen, inklusive der Lieferung der
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IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN sowie der hierfür und für deren Betrieb zu erbringenden Services. IP-TELEFONIE
ist die Gesamtheit aller Leistungen (ohne LAN-VERSORGUNG), die DVZ gegenüber seinen Kunden zur Bereitstellung von der Dienstleistung IP-Telefonie erbringt, die insbesondere das Telefonieren und Faxen über ein Datennetzwerk nach Internet Standards, z.B. nach Internet-Protokollen, umfasst.
IP-TELEFONIE-SYSTEM
ist die Gesamtheit aller Leistungen aus IP-TELEFONIE und LAN-VERSORGUNG.
KONSTRUKTIONSPHASE
ist der Gesamtzeitraum bestehend aus der KONZEPTIONSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.1), den PILOTPHASEN I und II (LOS3-VERTRAG Ziffern 3.2 und 3.3) und der MIGRATIONSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.4).
KONZEPTIONSPHASE
ist die in LOS3-VERTRAG Ziffer 3.1 geregelte Phase, in der vom AUFTRAGNEHMER die dort geregelten Konzepte erstellt werden.
LAN oder LOKALES NETZWERK
ist ein Zusammenschluss von verschiedenen technischen, primär selbstständigen elektronischen Systemen (insbesondere LAN-Switches mit angeschalteten Computern, IP-Telefonen und WLAN-Accesspoints) innerhalb eines räumlich begrenzten Bereiches, der die Kommunikation der einzelnen Systeme untereinander ermöglicht und zwar durch die Übertragung von Informationen in elektrischer Form über Kabel und Funk.
LAN-KOMPONENTEN
sind sämtliche Hard- und Softwarekomponenten des LAN-PAKET, welche auf Basis dieses LOS3-VERTRAGES vom AUFTRAGNEHMER bereitgestellt werden.
LAN-PAKET
ist die Gesamtheit der vom AUFTRAGNEHMER nach den Vergabeunterlagen, insbesondere der BLP, zu erbringenden Leistungen, inklusive der Lieferung der LAN-KOMPONENTEN sowie der hierfür und für deren Betrieb zu erbringenden Services.
LAN-VERSORGUNG
ist die Gesamtheit aller Leistungen , die DVZ gegenüber seinen Kunden zur Bereitstellung von der Dienstleistung LAN-Versorgung erbringt, die neben einer Datennetz-Kommunikation insbesondere das Telefonieren und Faxen über ein Datennetzwerk nach Internet Standards, z.B. nach Internet-Protokollen, umfasst.
LEISTUNGSÄNDERUNGEN
sind zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen oder der Entfall von Leistungen, die nach LOS3-VERTRAG Ziffer 15 beauftragt werden.
LIEFERUNG
ist jede Lieferung von IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN, z.B. im Falle eines Austausches oder der Be-
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stellung von weiteren Komponenten. Daneben beschreibt die LIEFERUNG auch jede Lieferung von LAN-KOMPONENTEN. HERSTELLUNG ist derjenige Teil der LIEFERUNG, der sich auf die erstmalige Ausstattung einer LOKATION bezieht. LIEFERZEIT
ist die zeitliche Vorgabe für die LIEFERUNG, die nicht HERSTELLUNG ist. Als LIEFERZEIT gilt die Zeitspanne zwischen der Beauftragung durch DVZ und der Auslieferung an der jeweiligen LOKATION durch den AUFTRAGNEHMER.
LOKATIONEN
sind die Standorte der Verwaltungsstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und von DVZ, bei denen die IP-TELEFONIE-LÖSUNG und das LAN-PAKET eingerichtet und betrieben wird.
MIGRATIONSPHASE(N)
PERSONENBEZOGENE DATEN
ist die in LOS3-VERTRAG Ziffer 3.4 geregelte Phase(n), in der weitere LOKATIONEN mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und dem LAN-PAKET ausgestattet werden. Zur Klarstellung: Die Ausstattung der LOKATIONEN, bei denen bislang noch keine IP-Telefonie vorhanden ist, mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG, wird in der BLP üblicherweise als „Rollout“ bezeichnet. Sofern die jeweilige LOKATION bereits mit IP-Telefonie ausgestattet war, wird diese Leistung als „Migration“ bezeichnet. Die Ausstattung der LOKATIONEN mit dem LAN-Paket, wird in der BLP in jedem Fall als „Rollout“ bezeichnet. sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (,,BDSG“), des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern („DSG M-V“) bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung („EU-DSGVO“).
PILOTPHASE I
ist die in LOS3-VERTRAG Ziffer 3.2 geregelte Phase, in der der Standort von DVZ mit der IP-TELEFONIELÖSUNG und der LAN-PAKET ausgestattet wird. Vorgeschaltet ist der Aufbau einer Test- und ReferenzUmgebung.
PILOTPHASE II
ist die in LOS3-VERTRAG Ziffer 3.3 geregelte Phase, in der weitere Pilot-LOKATIONEN mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und der LAN-PAKET ausgestattet werden. Vorgeschaltet ist der Aufbau einer Test- und Referenz-Umgebung.
PORT
beinhaltet TECHNISCHE-BASIS-PORTS, ENDGERÄTE-PORTS und WEITERE-PORTS.
REAKTIONSZEIT
ist die maximale Zeit, innerhalb derer eine Störungsmeldung durch den AUFTRAGNEHMER erstmalig in Bearbeitung genommen wird. Dabei werden ausschließlich die Zeiten innerhalb der vereinbarten
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SERVICEZEIT gerechnet. Die REAKTIONSZEIT ist Teil der WIEDERHERSTELLUNGSZEIT. SCHRIFTLICH
TECHNISCHE-BASIS-PORT
umfasst Brief, Fax und allerdings nur dann E-Mail, wenn es sich nicht um Nebenabreden, Zusatzvereinbarungen oder eine Kündigung handelt. ist eine funktionale Einheit, bestehend aus - in diesem LOS3-VERTRAG näher bestimmten - Serviceleistungen und technischen Einrichtungen. Es wird klargestellt, dass für die Einrichtung eines TECHNISCHEBASIS-PORTS vom AUFTRAGNEHMER nicht notwendiger Weise ein Endgerät geliefert oder aktive Netzkomponenten eingerichtet werden müssen. Ein TECHNISCHE-BASIS-PORT besteht in jedem Fall aus der technischen Basis für den Betrieb von gekauften oder gemieteten Endgeräten sowie Serviceleistungen. Es handelt sich hierbei auch um eine Abrechnungseinheit.
SERVICEZEIT(EN)
ist der Zeitraum, in dem AUSFALL-, REAKTIONS-, HERSTELLUNGS-, LIEFER- WIEDERHERSTELLUNGSZEITEN und sonstige bestimmte Servicezeiten gemessen werden. Zeiten außerhalb der SERVICEZEIT hemmen somit den jeweiligen Zeitablauf. SERVICEZEITEN gelten entsprechend BLP Ziffer 3.2.2.4.
STÖRUNG
ist eine ungeplante Unterbrechung oder Qualitätsminderung eines IT-Services bzw. ein Ereignis, das in der Zukunft einen IT-Service beeinträchtigen könnte.
UNTERAUFTRAGNEHMER
ist, wer mit dem Willen des AUFTRAGNEHMERS bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit unter diesem LOS3-VERTRAG als seine Hilfsperson tätig wird, ohne in einem Anstellungsverhältnis zu ihm zu stehen.
VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT
ist das in LOS3-VERTRAG Ziffer 15 beschriebene Verfahren zur Vereinbarung von LEISTUNGSÄNDERUNGEN.
VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN
sind die vom AUFTRAGNEHMER nach Maßgabe der Vertragsdokumente zu erbringenden Leistungen, einschließlich der Lieferung der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN solcher Lieferungen, Dienstleistungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die nicht ausdrücklich spezifiziert sind, jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind. Auch LEISTUNGSÄNDERUNGEN sind VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN.
VERTRAGSPARTEIEN
sind der AUFTRAGNEHMER und DVZ.
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VERTRAULICHE NEN
INFORMATIO-
sind Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sämtliche Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Zu den VERTRAULICHEN INFORMATIONEN gehören auch sämtliche in diesem LOS3-VERTRAG getroffenen Vereinbarungen.
VOR-ORT-GEWÄHRLEISTUNG
ist eine Form der Gewährleistung, bei der der AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Leistungen zur Wiederherstellung der uneingeschränkten Betriebsbereitschaft (Fehlerfreiheit) kostenlos an der LOKATION auszuführen hat bzw. die defekten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN auf eigene Kosten an der LOKATION austauscht.
WARTUNGSZEIT
ist der Zeitraum von Montag und Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08:00 bis 18:00 Uhr, in dem Systemwartungen gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5.1.1 durchgeführt werden sollen.
WEITERE-PORTS
ist eine funktionale Einheit, bestehend aus - in diesem LOS3-VERTRAG näher bestimmten - Serviceleistungen und technischen Einrichtungen. Es wird klargestellt, dass für die Einrichtung eines WEITERENPORTS vom AUFTRAGNEHMER nicht notwendiger Weise ein Endgerät geliefert oder aktive Netzkomponenten eingerichtet werden müssen. Ein Port besteht in jedem Fall aus der technischen Basis und Serviceleistungen sowie den ggf. ergänzend gemieteten Endgeräten. Die technische Basis ist in folgenden Konstellationen vorgesehen: -
technische Basis (Notbetriebs-Gateway) als Anschlussmöglichkeit für in der LOKATION vorhandenen IP-TELEFONIE Endgeräte,
-
technische Basis (Vermittlung) + gemieteter Client-PC oder Webanwendung
-
technische Basis (Kontaktzentrum) + gemieteter Client-PC oder Webanwendung
-
technische Basis (Gesprächsaufzeichnung) als Anschlussmöglichkeit eines vorhandenen Client,
-
technische Basis (Webkonferenz) als Anschlussmöglichkeit eines vorhandenen Client und
-
technische Basis (Videokonferenz) als Anschlussmöglichkeit eines vorhandenen Client.
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Es handelt sich hierbei auch um eine Abrechnungseinheit. WERKTAG
sind die Wochentage Montag bis Freitag, mit Ausnahme der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden gesetzlichen Feiertage des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der 24. und der 31. Dezember.
WIEDERHERSTELLUNGSZEIT
ist die Zeitspanne vom Zugang des entsprechenden Tickets bis zur Störungsbeseitigung innerhalb der vereinbarten SERVICEZEIT inklusive der REAKTIONSZEIT.
ZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN
sind die im BLP (Anlage 2), unter Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 2 aufgelisteten Komponenten.
2.
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile
2.1.
Vertragsgegenstand
2.1.1. Gegenstand dieses LOS3-VERTRAGES sind zum einen Leistungen, die der AUFTRAGNEHMER für die Einrichtung, Anbindung und Bereitstellung einer IP-Telefonie-Lösung für DVZ und/oder die LOKATIONEN zu erbringen hat. Zum anderen sind hiervon die Lieferung eines mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG kompatiblen LAN-PAKETS, sowie damit und mit dem Betrieb verbundene personelle Unterstützungsleistungen, umfasst. Die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN unterteilen sich im Wesentlichen in folgenden Phasen:
KONZEPTIONSPHASE PILOTPHASE I PILOTPHASE II MIGRATIONSPHASE BETRIEBSPHASE
In der KONZEPTIONSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.1) wird der AUFTRAGNEHMER die Erarbeitung und Bereitstellung von diversen Konzepten vornehmen und die weiteren VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN wie z.B. den Bedarf an Komponenten für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG und dem LAN-PAKET spezifizieren. Nach Abschluss der KONZEPTIONSPHASE beginnt die PILOTPHASE I (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.2), in der zunächst der Aufbau der IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN für den Cluster DVZ vorgenommen wird. Nach erfolgreicher Abnahme des Cluster DVZ werden in der PILOTPHASE I ca. 500 Endgeräte bei DVZ angeschlossen. In der PILOTPHASE II (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.3) werden weitere fünfzehn (15) LOKATIONEN mit ca. zweitausend (2.000) Endgeräte angeschlossen. Daran schließt sich die MIGRATIONSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.4), in der die verbleiben-
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den LOKATIONEN sukzessive migriert und auf die neue IP-TELEFONIE-LÖSUNG umgestellt werden. Die BETRIEBSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5) beschreibt den Regelbetrieb nach erfolgreicher Inbetriebnahme der jeweiligen LOKATION. Da die einzelnen LOKATIONEN sukzessiv migriert und dann in die BETRIEBSPHASE übernommen werden, führt dies dazu, dass die BETRIEBSPHASEN je nach LOKATION unterschiedlich zu laufen beginnen. 2.1.2. Darüber hinaus sind Teile der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Eingrenzung auf eine bestimmte Phase nach LOS3-VERTRAG Ziffer 2.1.1 vom AUFTRAGNEHMER zu erbringen. Hierbei handelt es sich um die sog. phasenübergreifenden Leistungen nach LOS3-VERTRAG Ziffer 4.
2.2.
Vertragsbestandteile und Rangordnung
2.2.1. Dieser LOS3-VERTRAG besteht aus den folgenden Vertragsbestandteilen: a. diesem Dokument mit den Ziff. 1 bis 29, b. den nachfolgend aufgeführten Anlagen zu diesem Dokument, die wesentliche Bestandteile dieses LOS3-VERTRAGES sind Anlage 1 (Vergabeunterlagen) Die Teile A,B,C und F der Vergabeunterlagen für das Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017, Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“; Anlage 2 (BESCHREIBUNG DER ANFORDERUNGEN AN LEISTUNGEN UND PREISE) Die vom AUFTRAGNEHMER ausgefüllte BESCHREIBUNG DER ANFORDERUNGEN AN LEISTUNGEN UND PREISE vom [__]; Anlage 3 (Muster ÄNDERUNGSAUFTRAG) Anlage 4 (SÜG M-V) Anlage 5 (SÜFLVO M-V) Anlage 6 (Zeit- und Projektplan) Anlage 7 (Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung) c.
allen sonstigen nach Vertragsschluss zwischen den VERTRAGSPARTEIEN nach Maßgabe der Bestimmungen dieses LOS3-VERTRAGES geschlossenen EINZELBESTELLUNGEN und EINZELAUFTRÄGE sowie ÄNDERUNGSAUFTRÄGE zu diesem LOS3-VERTRAG. d. den Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) 2.2.2. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsdokumenten gelten diese in der vorstehend festgelegten Reihenfolge. Sofern durch einen ÄNDERUNGSAUFTRAG notwendigerweise im Einzelfall durch LEISTUNGSÄNDERUNGEN von den Regelungen des LOS3-VERTRAGS abgewichen wird, so entfaltet dies nur dann Wirkung, wenn die Abweichung explizit unter Bezugnahme der betroffenen Regelung des LOS3-VERTRAGES erfolgt.
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Soweit die Vereinbarungen dieses LOS3-VERTRAGES keine Regelungen vorsehen, gelten ergänzend die Bestimmungen der VOL/B, es sei denn, im vorliegenden LOS3-VERTRAG ist ausdrücklich die Geltung der einzelnen Regelungen der VOL/B ausgeschlossen.
2.3.
Vertragsstruktur
2.3.1. Dieser LOS3-VERTRAG ist als Rahmenvertrag ausgestaltet, auf dessen Grundlage DVZ berechtigt, aber nicht verpflichtet ist,
die einzelnen Komponenten der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und dem LAN-PAKET nebst den unmittelbar dazugehörigen Leistungen (z.B. Installation) in Form von Einzelbestellungen abzurufen,
VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN in Form von Serviceleistungen durch EINZELAUFTRÄGE zu beauftragen, soweit diese nicht Leistungen betreffen, zu deren Erfüllung der AUFTRAGNEHMER bereits ohne gesonderte Beauftragung durch DVZ aus diesem LOS3-Vertrag verpflichtet ist.
Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, die jeweilige von der DVZ übermittelte EINZELBESTELLUNG bzw. den EINZELAUFTRAG anzunehmen, soweit er sich in dem durch den vorliegenden LOS3-VERTRAG vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Rahmen bewegt. Die jeweilige EINZELBESTELLUNG bzw. der jeweilige EINZELAUFTRAG kommt mit Annahme durch den AUFTRAGNEHMER zustande und ist für ihn verbindlich; des Zuganges der Annahmeerklärung, d. h. des unterschriebenen Vertragsformulars bei der DVZ bedarf es für die Wirksamkeit nicht (§ 151 Satz 1, 2. Alt. BGB). Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet eine Bestätigung unverzüglich an DVZ zurück zu schicken. 2.3.2. In der BLP (Anlage 2) sind die Anforderungen an die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN niedergelegt. Bisher noch nicht absehbare Änderungen an den von DVZ definierten Anforderungen, welche eine Erweiterung bzw. Änderung der Vertragsgegenständlichen Leistung erfordern, werden als LEISTUNGSÄNDERUNGEN durch separate ÄNDERUNGSAUFTRÄGE auf Grundlage dieses LOS3-VERTRAGES nach dem VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT in LOS3-VERTRAG Ziffer 15 vereinbart.
3.
Phaseninterne Leistungen Der AUFTRAGNEHMER wird auf Grundlage der BLP innerhalb der einzelnen Phasen die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erbringen:
3.1.
KONZEPTIONSPHASE Der AUFTRAGNEHMER schuldet die Erarbeitung und Bereitstellung der Konzepte für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG gemäß BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 4; 3.2.2.2.5 Punkt 64.8, Ziffer 3.2.2.5.1) und LAN-PAKET gemäß BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 3.2). Hierbei handelt es sich um das technische Feinkonzept, das Datensicherungskonzept und das Schulungskonzept. In dieser Phase muss der AUFTRAGNEHMER mit seinen Mitarbeitern in Abstimmung mit den Mitarbeitern von DVZ vor Ort bei DVZ tätig werden. Die für die Erstellung der Konzepte zur IP-TELEFONIE-LÖSUNG erforderlichen Leistungen des AUFTRAGNEHMERS sind innerhalb eines Zeitraums von etwa drei (3) Monaten nach Abschluss dieses LOS3-VERTRAGES und einer SCHRIFTLICHEN Aufforderung seitens der DVZ gegenüber
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dem AUFTRAGNEHMER zu erbringen. Der AUFTRAGNEHMER hat DVZ die Konzepte zur IP-TELEFONIE-LÖSUNG zur Freigabe vorzulegen. Die Konzepte werden durch DVZ nach Prüfung freigegeben. Eine gesonderte Abnahme der Konzepte erfolgt nicht, die Konzepte gelten mit der erfolgreichen Abnahme sämtlicher Pilot-LOKATIONEN der PILOTPHASE II als abgenommen. Im Rahmen der KONZEPTIONSPHASE wird ebenfalls die Lieferung der Konfigurationstemplates der LAN-KOMPONENTEN zur Sicherstellung der Kompatibilität zwischen den LAN- sowie IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN gefordert (gemäß BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 3.2).
3.2.
PILOTPHASE I Die PILOTPHASE I soll entsprechend dem Zeitplan nach LOS3-VERTRAG Ziffer 14.1 in insgesamt neun (9) Monaten abgeschlossen sein. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zur Umsetzung der PILOTPHASE I entsprechend den Vorgaben der BLP (dort unter Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.14). Dies beinhaltet den Aufbau einer Produktivumgebung bei DVZ (Cluster DVZ) durch Überführung einer Test- und Referenz-Umgebung in den Wirkbetrieb. Die für den Aufbau des Clusters DVZ für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG erforderlichen Leistungen des AUFTRAGNEHMERS sind innerhalb eines Zeitraums von neun (9) Monaten nach einer SCHRIFTLICHEN Aufforderung seitens DVZ gegenüber dem AUFTRAGNEHMER am Standort von DVZ (Rechenzentrum) zu erbringen. Der Aufbau des Clusters DVZ erfolgt auf Basis der erstellten Konzepte für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG. Die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zur Realisierung des Clusters DVZ werden durch DVZ nach Maßgabe von LOS3-VERTRAG Ziffer 4.1 beschafft. Bestandteil der Leistungen für das Cluster DVZ ist im Hinblick auf ZENTRALE und DEZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN insbesondere die Lieferung, Installation und Herstellung der Betriebsbereitschaft der Hard- und Software. Die PILOTPHASE I dient der Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und des LAN-PAKETS bei DVZ. Dabei sollen insbesondere Fragen der Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen untersucht und überprüft werden. Weiterhin sollen die geforderten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale, Performance- und Qualitätskriterien überprüft werden. Das hierfür notwendige Rollout des LAN-PAKETS wird durch DVZ realisiert. Die PILOTPHASE I endet nach Durchführung des Funktionstests mit der erfolgreichen Abnahme des Cluster DVZ durch DVZ nach Prüfung nach Maßgabe der Regelungen in LOS3-VERTRAG Ziffer 17 unter Berücksichtigung der in LOS3-VERTRAG Ziffer 17.2 geregelten Besonderheiten abgenommen.
3.3.
PILOTPHASE II Die PILOTPHASE II soll entsprechend dem Zeitplan nach LOS3-VERTRAG Ziffer 14.1 in insgesamt neun (9) Monaten abgeschlossen sein. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zum Aufbau einer Produktivumgebung bei der Landespolizei (Cluster LP) sowie bei der Landesverwaltung (Cluster LV) entsprechend den Vorgaben der BLP (dort unter Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.14). Die für den Aufbau der Cluster LP und Cluster LV
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für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG erforderlichen Leistungen des AUFTRAGNEHMERS sind innerhalb eines Zeitraums von neun (9) Monaten nach einer SCHRIFTLICHEN Aufforderung seitens DVZ gegenüber dem AUFTRAGNEHMER zu erbringen. Der Aufbau der Cluster LP und Cluster LV erfolgt auf Basis der erstellten Konzepte für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG. Die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zur Realisierung der Cluster LP und Cluster LV werden durch DVZ nach Maßgabe von LOS3-VERTRAG Ziffer 4.1 beschafft. Bestandteil der Leistungen für die Cluster LP und Cluster LV ist im Hinblick auf ZENTRALE und DEZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN insbesondere die Lieferung, Installation und Herstellung der Betriebsbereitschaft der Hard- und Software. Nach erfolgreicher Überführung der Cluster LP und LV in den Wirkbetrieb ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, weitere ca. fünfzehn (15) LOKATIONEN mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG auszustatten (entsprechend den Vorgaben der BLP (dort unter Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.14)). Die PILOTPHASE II dient neben der weiteren Überprüfung der technischen Stabilität der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und dem LAN-PAKET auch der Überprüfung und Konsolidierung der Betriebsprozesse auf effektive Handhabbarkeit hin. Das hierfür notwendige Rollout des LAN-PAKETS wird durch DVZ realisiert. DVZ wird die bei den einzelnen LOKATIONEN an Pilot-LOKATIONEN eingerichtete IP-TELEFONIE-LÖSUNG nach erfolgter Bereitschaftsmeldung des AUFTRAGNEHMERS gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 17 unter Berücksichtigung der speziellen Vorgaben der LOS3-VERTRAG Ziffer 17.3 abnehmen. Die PILOTPHASE II endet nachdem alle LOKATIONEN an Pilot-LOKATIONEN erfolgreich abgenommen wurden.
3.4.
MIGRATIONSPHASE
3.4.1. Einrichtung IP-Telefonie-Lösung bei weiteren LOKATIONEN Nach erfolgreicher Durchführung der PILOTPHASE II wird der AUFTRAGNEHMER im Rahmen der MIGRATIONSPHASE nach sukzessiver gesonderter Beauftragung (per E-Mail oder über das Ticket System) durch DVZ weitere LOKATIONEN (sowohl LOKATIONEN, bei denen bereits eine IPTelefonie existiert, als auch LOKATIONEN, bei denen noch keine IP-Telefonie existiert), mit der IPTELEFONIE- LÖSUNG ausstatten, so dass die IP-TELEFONIE-LÖSUNG in Betrieb genommen werden kann. Unter Inbetriebnahme im vorgenannten Sinne verstehen die VERTRAGSPARTEIEN, dass der AUFTRAGNEHMER sämtliche von ihm geschuldeten Leistungen so erbracht hat, dass der jeweilige PORT für die IP-Telefonie genutzt werden kann. Einzelheiten zum Leistungsumfang sind in der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.14) festgelegt. Der AUFTRAGNEHMER schuldet dabei die einwandfreien, vollständigen und termingerechten Leistungen nach Maßgabe von LOS3-VERTRAG Ziffer 4, sowie den Vorgaben aus der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2) und der jeweiligen EINZELBESTELLUNG bzw. EINZELAUFTRAG. 3.4.2. Vorleistungen Der Ausstattung der IP-TELEFONIE-LÖSUNGEN bei den LOKATIONEN ist der hierfür notwendige Rollout des LAN-PAKETS durch DVZ sowie ggf. weitere von DVZ vorab zu erbringende Leistungen vorgeschaltet. Der AUFTRAGNEHMER erbringt hierfür – neben der Lieferung der von DVZ abgerufenen LAN-Komponenten, ggf. nach gesonderter Beauftragung durch DVZ Unterstützungsleistungen nach LOS3-VERTRAG Ziffer 4.8.
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3.4.3. Umfang Es ist vorgesehen, ca. zweihundertfünfunddreißig (235) LOKATIONEN mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG mit insgesamt ca. zwanzigtausend (20.000) TECHNISCHE-BASIS-PORTS auszustatten. Unter Umständen kann eine Beauftragung für bis zu zweiundzwanzigtausend (22.000) TECHNISCHE-BASIS-PORTS oder mehr erfolgen. An diese TECHNISCHE-BASIS-PORTS sollen in der Regel Endgeräte (gekauft oder gemietet) angeschlossen werden. DVZ ist zur Beauftragung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der AUFTRAGNEHMER hat gleichwohl in ausreichendem Umfang geschultes Migrationspersonal vorzuhalten und einzusetzen, um eine unter Berücksichtigung der unter LOS3-VERTRAG Ziffer 14.1 vorgesehenen Zeitvorgaben vornehmen zu können. 3.4.4. Abnahme Die migrierten LOKATIONEN werden jeweils von DVZ gesondert nach Maßgabe der LOS3-VERTRAG Ziffer 17 abgenommen.
3.5.
BETRIEBSPHASEN Nach Abnahme der IP-TELEFONIE-LÖSUNG für die einzelnen LOKATIONEN, schließt sich für die jeweilige LOKATION die BETRIEBSPHASE an. Im Hinblick auf die IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN ist der AUFTRAGNEHMER nach diesem LOS3-VERTRAG verpflichtet, im Rahmen der jeweiligen BETRIEBSPHASE Services zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG im Sinne dieser LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5 zu erbringen, d.h. die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der von ihm gelieferten IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN während der gesamten Vertragslaufzeit. Die sich im Wege der BETRIEBSPHASE ergebenden Leistungspflichten unterscheiden sich in Folge der Art und Weise der Bereitstellung der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und/oder des LAN-PAKETS. Die Services zur Sicherung der Funktionsfähigkeit beinhalten insbesondere
die Instandhaltung der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und des LAN-PAKETS, (vgl. LOS3VERTRAG Ziffer 3.5.1.1) die Instandsetzung der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und des LAN-PAKETS, (vgl. LOS3VERTRAG Ziffer 3.5.1.2)
Sofern Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsleistungen geschuldet sind, gilt folgendes: 3.5.1. Services zur Sicherung der Funktionsfähigkeit bei Miete von IP-Telefonie-Komponenten Spezifikationen zum Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1). 3.5.1.1. Instandhaltungsleistungen a. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, im Rahmen der Instandhaltung, dafür Sorge zu tragen, dass die Funktionsfähigkeit der IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN und die Kompatibilität zu den LAN-KOMPONENTEN gewährleistet ist. Dies beinhaltet insbesondere die Pflege und Ausführung vorbeugender Maßnahmen zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes, Wartungsarbeiten so-
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wie die Beseitigung von Verschleißerscheinungen, die Reparatur von Schäden oder die notwendige Erneuerung defekter Teile oder Einrichtungen. b. Für die Software / Firmware der IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN verpflichtet sich der AUFTRAGNEHMER, DVZ alle vom jeweiligen Hersteller freigegebenen Updates/Upgrades/neuen Versionen/Releases zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch die entsprechende Ergänzung/Aktualisierung der Dokumentation der Software und Firmware sowie die Etablierung entsprechender Release-Management-Prozesse. c. Wartungsarbeiten sind während der WARTUNGSZEITEN durchzuführen und durch den AUFTRAGNEHMER mindestens zwanzig (20) WERKTAGE vorher anzukündigen, inhaltlich zu benennen und mit DVZ einvernehmlich abzustimmen. Sofern aufgrund der Wartungsarbeiten Beeinträchtigungen erwartet werden, sind die zu erwartenden Leistungseinschränkungen und Zeiträume konkret zu benennen. Gesonderte Wartungsfenster – abweichend von den WARTUNGSZEITEN – sind bei wichtigem Grund zwischen DVZ und dem AUFTRAGNEHMER zu vereinbaren. 3.5.1.2. Instandsetzung a. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich Instandsetzungsleistungen für die vom AUFTRAGNEHMER überlassenen IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN zu erbringen. Hierfür hat er insbesondere Managementprozesse für Service-Level-Management, Incident-Management, Problem-Management sowie eine Technische Hotline einzurichten. Der AUFTRAGNEHMER wird die Anfragen von DVZ unabhängig von der Art der STÖRUNG der IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN bearbeiten. DVZ ist berechtigt, das Auftreten einer STÖRUNG dem AUFTRAGNEHMER per E-Mail anzuzeigen. Wirksam sind auch mündliche bzw. fernmündliche Störungsmeldungen durch DVZ oder ein direkter Eintrag in das Ticket System (vgl. LOS3-VERTRAG Ziffer 4.3) des Auftragnehmers. Alle Störungsmeldungen sind im Ticket System des AUFTRAGNEHMERS zu erfassen. b. Treten STÖRUNGEN an den IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN auf, werden die bei DVZ eingehenden Störungsmeldungen von einer bei DVZ eingerichteten Stelle an das vom AUFTRAGNEHMER vorzuhaltende Störungsmanagement weitergeleitet und unverzüglich im Ticket System des AUFTRAGNEHMERS erfasst. Der AUFTRAGNEHMER wird den Fehler lokalisieren und eingrenzen. Der AUFTRAGNEHMER wird ferner in Abstimmung mit DVZ Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Schadensbehebung bei DVZ bzw. der jeweiligen LOKATION vornehmen. Auf Wunsch können diese auch von DVZ selbst durchgeführt werden. Das vom AUFTRAGNEHMER zu leistende Störungsmanagement muss zur Sicherstellung der erforderlichen Servicequalität eine gestaffelte Struktur mit First Level Support, Second Level Support und Third Level Support beinhalten (siehe hierzu BLP Anlage 2 dort Ziffer 3.2.2.4.1). c.
Der AUFTRAGNEHMER hat eine Technische Hotline einzurichten und zu betreiben, über die Meldungen und Anfragen von DVZ für die IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN abgewickelt werden können. Die Aufgaben und Anforderungen an die Technische Hotline sind in der BLP (Anlage 2 dort Ziffer 3.2.2.4.1) festgelegt.
d. Für sämtliche beim AUFTRAGNEHMER eingehenden Meldungen und Anfragen gelten die in der BLP (Anlage 2 dort Ziffer 3.2.2.4.1) festgelegten Service-Level für REAKTIONS- und WIEDERHERSTELLUNGSZEITEN inkl. der Lieferung von Austauschgeräten. Die Messung der ServiceLevel und dessen Reporting erfolgt nach dem in LOS3-VERTRAG Ziffer 11 festgelegten Verfahren. e. Erneuerung der gemieteten ZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN Bestandteil der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN des AUFTRAGNEHMERN ist auch die Erneuerung der gelieferten Server-Komponenten nach Ablauf von fünf (5) Jahren. Der AUFTRAGNEHMER ist insoweit verpflichtet, sicherzustellen, dass
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vom AUFTRAGNEHMER überlassene neue Server-Komponenten mindestens mit den Funktionen ausgestattet sind, die die bisherigen Server-Komponenten hatten sowie nur neue Server-Komponenten überlassen werden, die die im jeweiligen Zeitpunkt der Erneuerung der bisherigen Server-Komponenten üblichen und aktuellen technischen Standards unter Berücksichtigung der erfolgten technischen Weiterentwicklungen aufweisen, es also nicht zum Einsatz veralteter Komponenten kommt.
3.5.2. Services zur Sicherung der Funktionsfähigkeit bei gekauften IP-TELEFONIE- und/oder LAN-Komponenten Soweit IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN gekauft werden, ist der AUFTRAGNEHMER nach Beauftragung durch EINZELAUFTRAG verpflichtet, während der jeweils vereinbarten Gewährleistungszeit Services zur Funktionssicherung zusätzlich über die gesetzliche Gewährleistung hinaus zu erbringen. Die Services entsprechend im Grundsatz den Leistungen aus LOS3VERTRAG Ziffer 3.5.1. Spezifikationen zum Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der BLP (Anlage 2, für gekaufte IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN dort Ziffer 3.2.2.4.2, für gekaufte LAN-KOMPONENTEN dort Ziffer 3.2.2.4.3 und Ziffer 3.2.2.4.4). Sofern die Leistungen im Rahmen der Funktionssicherung bei gekauften IP-TELEFONIE- und LANKOMPONENTEN nach der BLP geschuldet sind, finden die Regelungen aus LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5.1 entsprechend Anwendung.
4.
Phasenübergreifende Leistungen
4.1.
Beschaffung von Komponenten Die Beschaffung der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN erfolgt nach Wahl von DVZ entweder in Form einer Miete, oder eines Kaufs. Hierbei gilt folgendes:
Komponenten
Miete
Kauf
ZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN
x
optional
DEZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN
x
optional
LAN-KOMPONENTEN
-
x
Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, nach Auslösung eines Beschaffungsvorgangs durch DVZ
im Falle eines Kaufs zur HERSTELLUNG / LIEFERUNG und Übereignung, im Falle einer Miete zur HERSTELLUNG / LIEFERUNG und Nutzungsüberlassung
der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen und der Vorgaben aus der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4). Die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN, die von DVZ auf Basis dieses LOS3-VERTRAGES beschafft werden, sind bestimmt durch die Spezifizierung in der BLP (insbesondere durch die
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Verweise des AUFTRAGNEHMERS in den Preisscheinen auf die entsprechenden Komponenten aus der dort angegebenen Herstellerliste. Für die danach konkretisierten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ist DVZ zur Bestellung in gewünschtem Umfang berechtigt. 4.1.1. Auslösung von Beschaffungsvorgängen im Falle der Miete von IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN Die Beschaffung der durch den AUFTRAGNEHMER mietweise zur Verfügung zu stellenden IPTELEFONIE-KOMPONENTEN erfolgt auf Basis der in der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.1, 3.2.2.2, 3.2.2.4, 3.2.3.2) festgelegten technischen und kommerziellen Vorgaben. Die dort festgelegten Preise gelten über die gesamte Vertragslaufzeit für die gemieteten IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN, die mindestens die vorgegebenen technischen Spezifikationen beinhalten. Die Beauftragung der durch den AUFTRAGNEHMER mietweise zur Verfügung zu stellenden IPTELEFONIE-KOMPONENTEN erfolgt durch Übermittlung einer EINZELBESTELLUNG durch DVZ. Die EINZELBESTELLUNG wird über das Ticket System (LOS3-VERTRAG Ziffer 4.3) oder per EMail an den AUFTRAGNEHMER übermittelt. Weitere Vorgaben ergeben sich aus der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1). Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, die EINZELBESTELLUNG umgehend zu prüfen und den Erhalt DVZ per E-Mail oder durch entsprechende Information im Ticket System zu bestätigen. Soweit der AUFTRAGNEHMER mit dem Inhalt einer EINZELBESTELLUNG nicht einverstanden ist, hat er dies DVZ unverzüglich SCHRIFTLICH unter Benennung des Grundes darzulegen. Die VERTRAGSPARTEIEN stellen insoweit klar, dass der AUFTRAGNEHMER nur dann berechtigt ist, die Annahme des Angebotes durch die EINZELBESTELLUNG zurückzuweisen, soweit sich dessen Inhalt nicht in dem durch den vorliegenden LOS3-VERTRAGES und seinen Bestandteilen vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Rahmen bewegt. 4.1.2. Auslösung von Beschaffungsvorgängen für die zu kaufenden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN Grundlage für die Bestellung der zu kaufenden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ist die jeweils aktuelle Fassung der in den Preisscheinen vom AUFTRAGNEHMER angegebenen Herstellerliste. Im Falle einer Aktualisierung einer solchen Herstellerliste durch den betreffenden Hersteller ersetzt diese die jeweils vorherige Fassung der Herstellerliste mit Wirkung ab Mitteilung durch den Hersteller. Die aktualisierte Fassung der Herstellerliste stellt der AUFTRAGNEHMER DVZ auf Verlangen zur Verfügung. Auf deren Basis übermittelt der AUFTRAGNEHMER auf Wunsch von DVZ für die gewünschten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ein Angebot. Soweit die nach der BLP konkretisierten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN in der aktuellen Fassung der Herstellerliste nicht mehr vorhanden sind oder sich der dafür in der BLP angesetzte Preis ändert, sind die Regelungen nach Los3-VERTRAG Ziffer 15.4 (Vertragliches Change Management) zu beachten. Soweit die Herstellerliste die Preise nicht in Euro ausweist, hat der AUFTRAGNEHMER den tagesaktuellen Umrechnungskurs mit anzugeben. Die Umrechnung hat durch den AUFTRAGNEHMER mit dem am Tag der Absendung des Angebotes um 12:00 Uhr von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Wechselkurs von US Dollar in EURO zu erfolgen. Quelle für diesen Umrechnungskurs ist: https://www.ecb.europa.eu/stats/exchange/eurofxref/html/eurofxref-graph-usd.en.html. Das Angebot hat eine Geltung von vierzehn (14) Tagen. Der Kauf der durch den AUFTRAGNEHMER zu liefernden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN erfolgt nach Angebotserstellung durch den AUFTRAGNEHMER durch Übermittlung einer EINZELBESTELLUNG durch DVZ. Die EINZELBESTELLUNG wird über das Ticket System (LOS3-
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VERTRAG Ziffer 4.3) oder per E-Mail an den AUFTRAGNEHMER übermittelt. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, die EINZELBESTELLUNG umgehend zu prüfen und den Erhalt DVZ per E-Mail oder durch entsprechende Information im Ticket System zu bestätigen. Soweit der AUFTRAGNEHMER mit dem Inhalt einer EINZELBESTELLUNG nicht einverstanden ist, hat er dies DVZ unverzüglich SCHRIFTLICH unter Benennung des Grundes darzulegen. Die VERTRAGSPARTEIEN stellen insoweit klar, dass der AUFTRAGNEHMER nur dann berechtigt, die Annahme des Angebotes durch die EINZELBESTELLUNG zurückzuweisen, soweit sich dessen Inhalt nicht in dem durch den vorliegenden LOS3-VERTRAGES und seinen Bestandteilen vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Rahmen bewegt. 4.1.3. Vorhalteverpflichtung und Change Pool 4.1.3.1. Der AUFTRAGNEHMER hat dafür Sorge zu tragen, dass die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN in ausreichendem Umfang vorgehalten werden, um seinen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN, insbesondere zur termingerechten HERSTELLUNG / Lieferung oder Einhaltung der vereinbarten Service-Level im Rahmen der Instandsetzung einzuhalten. 4.1.3.2. Change Pool Endgeräte Um benötigte IP-Telefonie-Endgeräte schnell austauschen zu können, beabsichtigt DVZ die Einrichtung eines Change Pools. Der AUFTRAGNEHMER liefert auf Anforderung von DVZ mietweise Geräte für den Change Pool. Weitere Einzelheiten im Hinblick auf den Change Pool und den sich daraus ergebenden Pflichten sind in der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.13) enthalten. Sofern DVZ ein im Change Pool gelagertes Endgerät bei einer LOKATION zum Einsatz bringt, so dass eine Veränderung des Change Pools bewirkt wird und somit für die Bestandsverwaltung relevant ist, wird der AUFTRAGNEHMER mittels eines Bestandsänderungsreport entsprechend den Vorgaben der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.29) informiert. 4.1.4. Bestimmungen zum Lieferumfang 4.1.4.1. Bestandteil der Lieferverpflichtung für sämtliche IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ist auch die jeweils vom Hersteller mitgelieferte Dokumentation (entsprechend den Vorgaben der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2)) in Englisch oder in Deutsch (z. B. Handbuch, Installationsanweisungen, CD-ROM, Bedienungs- und Administrationshandbücher, technische Beschreibungen der Hardwarekomponenten, Kurzanleitung für Nutzer als elektronische Datei, u. a.). Diese ist DVZ zusammen mit den jeweiligen IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zu übergeben. Daneben hat der AUFTRAGNEHMER sicherzustellen, dass die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN
in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand geliefert werden; immer mit eindeutiger Identifikation geliefert werden – das heißt im Einzelnen: o Für Hardwarekomponenten muss Seriennummer, MAC-Adresse, Gerätenummer und – soweit vorhanden – DVZ Ticketnummer in elektronischer Form immer an DVZ übermittelt werden - zeitgleich mit Versand bzw. Übergabe der betreffenden Komponente; o Für Softwarekomponenten muss Lizenz-Key, Name der Software, Version der Software und DVZ Ticketnummer in elektronischer Form bei Lieferung enthalten sein; Vollständig und in angemessenen Umverpackungen geliefert werden;
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4.1.4.2. Die IP-TELEFONIE-Endgeräte sind durch den AUFTRAGNEHMER mit folgenden Spezifikationen zu versehen:
Lieferung mit Vorkonfiguration (Plug and Play Modus), die es DVZ erlaubt, die abschließende Konfiguration von zentraler Stelle über Remote-Zugriff durchzuführen; Bereitstellung mit der - gemäß den Vorgaben des aktuellen Release-Managements- jeweils aktuellen Version der/des Firmware, Software und Logo (wird in der Konzeptionsphase zwischen DVZ und Auftragnehmer festgelegt); Etablierung einer geeigneten Lösung (z.B. Namensaufkleber), die bei der Inbetriebnahme eine Personalisierung und deren Bekanntmachung in der Umgebung der IP-TelefonieLÖSUNG ermöglicht.
4.1.4.3. Soweit es DVZ in der jeweiligen EINZELBESTELLUNG verlangt, gehört zum Leistungsumfang des AUFTRAGNEHMER auch die unentgeltliche, umweltgerechte, d. h. den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende, Rücknahme/Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien (Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen wie z. B. Paletten, Kartons, Styropormaterial und Folien). 4.1.5. HERSTELLUNG / LIEFERUNG 4.1.5.1. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zur termingerechten HERSTELLUNG / LIEFERUNG von IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN. Es gelten für die HERSTELLUNG / LIEFERUNG von unterschiedlichen IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN in verschiedenen Phasen besondere zeitliche Vorgaben (siehe BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4), die vom AUFTRAGNEHMER einzuhalten sind. Diese zeitlichen Vorgaben gelten für folgende Konstellationen: IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTE
Vorgaben in der BLP (Anlage 2)
HERSTELLUNGSZEITEN bei gemieteten DEZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN
Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.5
LIEFERZEIT für gemietete DEZENTRALE IP-TELEFONIEKOMPONENTEN in Form von Endgeräten
Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.6
LIEFERZEIT für gekaufte DEZENTRALE IP-TELEFONIEKOMPONENTEN in Form von Endgeräten
Ziffer 3.2.2.4.2 Punkt 156.2
LIEFERZEIT für gemietete ZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN und DEZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN, die nicht Endgeräte sind
Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.6
LIEFERZEIT für gekaufte ZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN und DEZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN, die nicht Endgeräte sind
Ziffer 3.2.2.4.2 Punkt 156.2
LIEFERZEIT für gekaufte LAN-KOMPONENTEN
Ziffer 3.2.2.4.3 Punkt 157.3
LIEFERZEIT für den Austausch von gekauften LAN-KOMPONENTEN
Ziffer 3.2.2.4.3 Punkt 157.8
Die HERSTELLUNG / LIEFERUNG der abgerufenen IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen EINZELBESTELLUNG an die dort festgelegte Lieferanschrift.
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Der AUFTRAGNEHMER hat die jeweils abgerufenen IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zur angegebenen HERSTELLUNGSZEIT / LIEFERZEIT unter eigener Kosten- und Risikotragung an die Lieferanschrift zu liefern. Eine vorfristige HERSTELLUNG / LIEFERUNG ist im Hinblick auf die erforderliche Abstimmung mit den Kunden der DVZ nur mit vorheriger SCHRIFTLICHER Zustimmung der DVZ zulässig. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich ferner für die gekauften IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN, spätestens zehn (10) WERKTAGE vor HERSTELLUNG / LIEFERUNG verbindlich den in der EINZELBESTELLUNG festgelegten HERSTELLUNGS- bzw. LIEFERZEITEN gegenüber DVZ zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung ist DVZ berechtigt, die Leistungen des AUFTRAGNEHMERS zurückzuweisen. Die DVZ gerät hierdurch nicht in Annahmeverzug. 4.1.5.2. Bei der Lieferung von Softwarekomponenten hat der Auftragnehmer die Software sowie deren Programmstände online über das Ticket System gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 4.3 DVZ zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann dies über ein entsprechendes Download-Portal des Herstellers erfolgen. Für den Zugriff auf dieses Herstellerportal stellt der Auftragnehmer DVZ entsprechende Accounts für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zudem, DVZ alle Programmstände der Softwarekomponenten kostenfrei und ohne Einschränkungen auch für das Test- und Referenz-System (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 4.5) zur Verfügung zu stellen. 4.1.5.3. Bei der HERSTELLUNG / LIEFERUNG der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ist vom AUFTRAGNEHMER ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung zu fertigen und von dem Verantwortlichen am Lieferort unterzeichnen zu lassen. Der AUFTRAGNEHMER hat sicherzustellen, dass die Lieferscheine neben den üblichen Angaben, die jeweilige Seriennummer, MAC-Adresse, Gerätenummer und – soweit vorhanden – DVZ Ticketnummer enthalten. Die Lieferscheine sind unverzüglich an die DVZ zu übergeben. 4.1.5.4. Erfolgt die HERSTELLUNG / LIEFERUNG der abgerufenen IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN unvollständig, ist DVZ berechtigt, die HERSTELLUNG / LIEFERUNG und gegebenenfalls Installationsleistungen des AUFTRAGNEHMER zurückzuweisen. DVZ gerät hierdurch nicht in Annahmeverzug. DVZ ist zur Zurückweisung der Teilleistung jedoch nicht berechtigt, soweit der nicht hergestellte / gelieferte Teil für die Installation oder den Betrieb der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN nur von untergeordneter Bedeutung ist. 4.1.6. Installation Im Rahmen der HERSTELLUNG der IP-TELEFONIE-LÖSUNG obliegt dem AUFTRAGNEHMER nach Beauftragung auch die Installation / der Anschluss der IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN. Der AUFTRAGNEHMER hat diese an der vorgesehen LOKATION vor Ort vorzunehmen. DVZ hat die installierten IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN nach Maßgabe von LOS3-VERTRAG Ziffer 17 im Rahmen einer Funktionsprüfung abzunehmen. Das Abnahmeprotokoll ist unverzüglich, spätestens mit Rechnungslegung an DVZ zu übergeben. Im Übrigen kann DVZ den AUFTRAGNEHMER mit weiteren Installationsleistungen nach Maßgabe der LOS3-VERTRAG Ziffer 4.8 beauftragen. 4.1.7. Gefahrübergang / Eigentumsübergang Der AUFTRAGNEHMER trägt (i) im Falle der Installation der IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN durch den AUFTRAGNEHMER bis zur Abnahme und (ii) ansonsten bis zur Übergabe
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die Sach- und Preisgefahr der jeweiligen IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Abhandenkommens, des Totalschadens, der Beschädigung, des vorzeitigen Wertverfalls, des Wegfalls der Gebrauchsfähigkeit der jeweiligen IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN sowie der sonstigen Verschlechterung, einschließlich der merkantilen Wertminderung, aus welchen Gründen auch immer, sofern diese Gründe nicht von DVZ zu vertreten sind. Der vorzeitige Gefahrübergang gemäß § 447 BGB ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Eigentumsübergang erfolgt entsprechend.
4.2.
Leistungen zur Betriebsunterstützung Der AUFTRAGNEHMER schuldet Leistungen zur Betriebsunterstützung, wie beispielsweise die Einrichtung und Bereitstellung einer Monitoringumgebung, nach Maßgabe der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 52.8). Diese Leistungen sind mit dem jeweiligen Portpreis abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
4.3.
Bereitstellung eines Ticket Systems / Serviceportals Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, DVZ ein Ticket System / Serviceportal für die Abwicklung der Aufgabenstellungen im Rahmen der Bestellungen der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN, des Incident-, Problem- sowie Release-Managements zur Verfügung zu stellen. Dieses muss so ausgestaltet sein, dass DVZ über einen eigenen Zugang alle eingegangen Aufgabenstellungen über einen Zugang auf das Ticket System / Serviceportal aufnehmen, klassifizieren, bearbeiten, dokumentieren und nachverfolgen kann. Weitere Einzelheiten hierzu enthält die BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.7, Ziffer 3.2.2.4.3 Punkt 157.7).
4.4.
Konfigurationsmanagement / Bestandsführung für gemietete IP-Telefonie-Komponenten Das Konfigurationsmanagement hat zum Ziel, gesicherte und aktuelle Informationen über die zur Leistungserstellung verwendeten Konfigurationselemente zur Verfügung zu stellen. Dazu identifiziert, definiert und erfasst das Konfigurationsmanagement die Configuration Items (CI) der Systemlandschaft in einem logischen Modell, überwacht die Änderungen dieser CIs anhand der von DVZ zur Verfügung gestellten Bestandsänderungsreports und hält den Status aller CIs sowie ihre Beziehungen untereinander aktuell vor. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zur entsprechenden Bestandsdatenführung. Die vom AUFTRAGNEHMER zu leistende Bestandsdatenführung muss die in der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.29) geregelten Anforderungen erfüllen bzw. Komponenten / Funktionalitäten beinhalten.
4.5.
Test- und Referenz-System Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zum Aufbau eines Test- und Referenz-Systems bei DVZ. Die für den Aufbau des Test- und Referenz-Systems für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG erforderlichen Leistungen des AUFTRAGNEHMERS sind zum Ende der PILOTPHASE I am Standort von DVZ zu erbringen. Der Aufbau des Test- und Referenz-Systems erfolgt auf Basis der erstellten Konzepte für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG in den Rechenzentrumsräumlichkeiten von DVZ. Das Test- und Referenz-System soll insbesondere für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG gemäß den Vorgaben der BLP (dort unter Ziffer 3.2.2.2.4) erfolgen. Das Test- und Referenz-System ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
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Es dient der vorgeschalteten Prüfung sämtlicher Änderungen und/oder Ergänzungen an IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN bevor ein Rollout bzw. eine Migration bei DVZ bzw. den LOKATIONEN erfolgt.
4.6.
Abstimmungs- und Beratungsgespräche
4.6.1. Bestandteil der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN ist die Durchführung von regelmäßigen Abstimmungs- und Beratungsgesprächen zwischen DVZ und dem AUFTRAGNEHMER. Vor dem Hintergrund der zügig fortschreitenden Entwicklung der technischen Standards in der Telekommunikationsbranche einerseits und der weiter wachsenden und sich verändernden Anforderungen an die Kommunikationsinfrastruktur des Verwaltungsnetzes CN LAVINE andererseits, umfassen die Abstimmungs- und Beratungsgespräche die ständige Beratung von DVZ zur Optimierung und Weiterentwicklung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN. Zu den Abstimmungs- und Beratungsgesprächen gehören unter anderem die folgenden Aspekte:
die Information über zusätzliche oder geänderte Liefer- und Leistungsanforderungen (einschließlich Betriebssystemen oder zusätzlicher Serviceleistungen) seitens DVZ, das Erstellen individueller Problemlösungen, das Erschließen und Umsetzen von Optimierungsmöglichkeiten in der Netzstruktur durch eine zukunftsorientierte Gesamtbetrachtung, insbesondere die technologische Weiterentwicklung und den weiteren Ausbau der IP-TELEFONIE und LAN-VERSORGUNG, das Erzielen von Kosteneinsparungen für beide VERTRAGSPARTEIEN, die Entwicklung, Planung und Umsetzung weitergehender technischer Lösungen, die für die Leistungserbringung oder Leistungsnutzung von Bedeutung sind, sowie die Feststellung des Bedarfs für die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN nebst erforderlicher Leistungen.
4.6.2. Diese Abstimmungs- und Beratungsgespräche werden während der KONSTRUKTIONSPHASE mindestens einmal pro Monat, sobald die gesamte IP-TELEFONIE-LÖSUNG und das LAN-PAKET in die BETRIEBSPHASE übergegangen ist mindestens alle vier (4) Monate stattfinden. Für jeden neuen Projektabschnitt ist ein Abstimmungs- und Beratungsgespräch mindestens acht (8) Wochen vor Beginn dieses Projektabschnittes durchzuführen. Soweit zwischen zwei Abstimmungs- und Beratungsgesprächen ein wichtiger Grund für die Durchführung eines zusätzlichen Gespräches entsteht, ist die andere VERTRAGSPARTEI hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. In diesem Falle haben beide VERTRAGSPARTEIEN Anspruch auf Durchführung eines zusätzlichen Abstimmungs- und Beratungsgesprächs. Ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinne liegt insbesondere vor, wenn aus technischen Gründen ein kurzfristiger Handlungsbedarf besteht. Das erste Abstimmungs- und Beratungsgespräch findet eine (1) Woche nach Wirksamwerden dieses LOS3-VERTRAGES statt. 4.6.3. Der AUFTRAGNEHMER wird über jedes Abstimmungs- und Beratungsgespräch Protokoll führen und dieses spätestens eine (1) Woche nach dem jeweiligen Gespräch DVZ zur Verfügung stellen. Die Protokolle sind von beiden VERTRAGSPARTEIEN zu unterzeichnen, wobei jeder VERTRAGSPARTEI zugestanden wird, die Unterschriftsleistung mit einem ausdrücklichen SCHRIFTLICHEN Vorbehalt zu versehen, soweit sie meint, dass der Inhalt bzw. ein Ergebnis des jeweiligen Beratungsgespräches nicht zutreffend im Protokoll wiedergegeben wurde.
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4.6.4. Die Abstimmungs- und Beratungsgespräche finden in den Räumlichkeiten der DVZ statt. Die VERTRAGSPARTEIEN können sich einvernehmlich auf einen anderen Ort einigen. 4.6.5. An den Abstimmungs- und Beratungsgesprächen haben auf Seiten des AUFTRAGNEHMERS mindestens der jeweilige Projektleiter bzw. Servicemanager (vgl. LOS3-VERTRAG Ziffer 6) bzw., soweit dieser aus wichtigem Grunde verhindert ist, dessen Vertreter sowie ein weiterer mit dem Projekt vertrauter Mitarbeiter teilzunehmen. 4.6.6. Soweit sich aus diesen Gesprächen ein Bedarf an Änderungen oder Ergänzungen zu den VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN ergibt, ist die DVZ berechtigt, dies im Rahmen des VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT Prozesses gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 15 umzusetzen. 4.6.7. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, im ersten Abstimmungs- und Beratungsgespräch DVZ die in der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2) mit I/B gekennzeichneten von ihm zu erstellenden Unterlagen zu übergeben bzw. vorzustellen.
4.7.
Schulungen Auf Aufforderung seitens DVZ hat der AUFTRAGNEHMER bei DVZ Schulungsleistungen zu erbringen, um die Mitarbeiter von DVZ und ausgewählte weitere Nutzer im Umgang und Betrieb der IPTELEFONIE-LÖSUNG und dem LAN-PAKET zu schulen. Dies beinhaltet Schulung der Administratoren und Schulung der Service Desk-Mitarbeiter sowie Schulung des Technischen Service. Diese Schulungen sollen insbesondere während der KONSTRUKTIONSPHASE stattfinden, können aber auch danach jederzeit durch EINZELAUFTRAG gesondert beauftragt werden. Ziel der Schulungen ist es, die Mitarbeiter von DVZ in die Lage zu versetzen, die IP-TELEFONIELÖSUNG und das LAN-PAKET umfassend nutzen und betreiben zu können. Bei der Durchführung der Schulungen sind die betrieblichen Belange von DVZ zu berücksichtigen, so dass jede Schulung in zwei Gruppen zu planen ist, so dass immer ein Teil der Mitarbeiter von DVZ weiter für die Aufrechterhaltung des Betriebs von DVZ zur Verfügung steht. Detaillierte Anforderungen zum Schulungsablauf und -inhalt sind in der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.5) aufgeführt.
4.8.
Zusätzliche Serviceleistungen Der AUFTRAGNEHMER schuldet Personaldienstleistungen nach Maßgabe der BLP. Diese können von DVZ jederzeit auf Basis dieses LOS3-VERTRAGES gesondert durch EINZELAUFTRÄGE beauftragt werden. Zusätzliche Serviceleistungen können insbesondere personelle Unterstützungsleistungen sein bei
Passive LAN-Auditierung nach Maßgabe der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.4 Punkt 158.1.3.) Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für LAN-KOMPONENTEN RollOut nach Maßgabe der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.4 Punkt 158.1.2) Technischer Vor-Ort-Service für zentrale Systeme (IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN) nach Maßgabe der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.12) o bei der Implementierung neuer Dienste und Services, o bei Installation von Software und Firmware,
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o bei der Lösung von komplexen technischen Problemen, o bei der Durchführung von Tests und Prüfung von geänderten Konfigurationen, Schulungsleistungen nach Maßgabe der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.5.1, Ziffer 3.2.2.5.2) Rückbau, Datenlöschung und Entsorgung von Altkomponenten aus der bisherigen IPTELEFONIE-LÖSUNG siehe BLP, Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.19, Punkt 155.20).
5.
Grundsätze der Leistungserbringung
5.1.
Allgemeine Grundsätze
5.1.1. Sofern Hindernisse oder Beeinträchtigungen auftreten, die eine nicht lediglich unwesentliche Auswirkung auf die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN oder deren vertragsgemäße Nutzung haben können, oder der AUFTRAGNEHMER Grund hat, mit dem Auftreten solcher Hindernisse oder Beeinträchtigungen zu rechnen, wird er DVZ unverzüglich SCHRIFTLICH unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unterrichten. Seine Pflicht zur Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN bleibt hiervon unberührt. Unterlässt der AUFTRAGNEHMER die Anzeige, so hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn diese DVZ offenkundig und die hindernde Wirkung bekannt waren. Sollten der Umsetzung von Anforderungen der BLP gravierende technische Probleme entgegenstehen, oder berücksichtigt die BLP relevante Umstände der Auftragsausführung nicht hinreichend, so wird der AUFTRAGNEHMER DVZ darauf unverzüglich und umfassend hinweisen und Lösungsmöglichkeiten präsentieren. 5.1.2. Für die vom AUFTRAGNEHMER auf Basis dieses LOS3-VERTRAGS zu erbringenden Leistungen ist der unmittelbare Leistungsabnehmer die DVZ. DVZ hat das Recht, den LOKATIONEN die Nutzung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN in dem Umfang zu ermöglichen, in dem DVZ selbst zur Nutzung berechtigt ist. 5.1.3. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, die für DVZ zu erbringenden VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN zu dokumentieren (Technische-, Prozess- und Benutzerdokumentation) und diese DVZ auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Ggf. weiter gehende Anforderungen an die Dokumentation werden die VERTRAGSPARTEIEN gemeinsam vereinbaren. Die VERTRAGSPARTEIEN sind bemüht, jederzeit die erforderliche Klarheit über den Umfang der vom AUFTRAGNEHMER geschuldeten Leistungen zu erzielen.
5.2.
Zugang zu Einrichtungen der DVZ und LOKATIONEN
5.2.1. Soweit der AUFTRAGNEHMER zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung Zugang zu den Einrichtungen bei DVZ oder einzelnen LOKATIONEN benötigt, hat er dies mit angemessener Frist DVZ vorher nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung mitzuteilen, um DVZ zu ermöglichen, sich auf die Durchführung der Arbeiten angemessen einstellen zu können. Die Mitteilung hat mittels elektronischer Medien (E-Mail) oder im Ticket System zu erfolgen. Hinsichtlich der Angemessenheit der Frist der vorherigen Ankündigung gilt folgendes: Bei einer Leistungserbringung innerhalb von acht (8) Stunden muss mindestens vier (4) Stunden vorher die
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Mitteilung an DVZ bzw. an die betroffene Behörde erfolgen. Soweit Serviceleistungen innerhalb einer Frist von weniger als vier (4) Stunden zu erbringen sind, entfällt die Verpflichtung des AUFTRAGNEHMERS zur Einhaltung einer angemessenen Frist bei der Vorankündigung. Entsprechendes gilt, soweit es im Zuge dieser Arbeiten zu Störungen in der Funktionsfähigkeit der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN kommt. 5.2.2. Zugang zu den Einrichtungen der DVZ und den LOKATIONEN wird nur solchen Mitarbeitern des AUFTRAGNEHMERS gewährt, die in einer von DVZ vorab zu genehmigenden Auflistung aufgeführt sind. Diese Liste beinhaltet die unterschiedlichen Sicherheitseinstufungen der LOKATIONEN und der hieraus resultierenden Qualifikationsanforderungen an die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend den Vorgaben von DVZ. Änderungen in dieser Auflistung sind von DVZ ebenfalls zu genehmigen. Darüber hinaus sind die weiteren Vorgaben aus LOS3-VERTRAG Ziffer 9 zu beachten.
6.
Verantwortliche Jede VERTRAGSPARTEI benennt innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung die nachfolgend aufgeführten Verantwortlichen nebst Vertreter. In der KONSTRUKTIONSPHASE:
einen Projektleiter für IP-TELEFONIE-SYSTEM, der in die Lage zu versetzen ist, alle Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen; die Mitglieder des Lenkungsausschusses: Im Lenkungsausschuss werden Entscheidungen gefällt, soweit sie nicht auf der Ebene der Projektleiter gefällt werden können. Diesem Lenkungsausschuss gehört ein Vertreter der jeweiligen VERTRAGSPARTEI an. Der Lenkungsausschuss tritt jederzeit auf Wunsch einer der Projektleiter zusammen. Abstimmungen können auch telefonisch erfolgen. Alle Beschlüsse sollen SCHRIFTLICH festgehalten und von den Mitgliedern des Lenkungsausschusses unterzeichnet werden.
In den BETRIEBSPHASEN:
den jeweils zuständigen Servicemanager, der in die Lage zu versetzen ist, alle Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen; den jeweils zuständigen Sachgebietsleiter bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Funktion, der zuständig ist, wenn auf Ebene der Servicemanager keine Einigung gefunden wird den jeweils zuständigen Abteilungsleiter bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Funktion, der zuständig ist, wenn auf Ebene der Sachgebietsleiter keine Einigung gefunden wird Änderungen bei den Verantwortlichen sind der jeweils anderen VERTRAGSPARTEI unverzüglich anzuzeigen. Die neu zu benennenden Nachfolger müssen ebenfalls für die jeweilige Verantwortlichkeit ausreichend qualifiziert sein. Im Falle eines wichtigen Grundes in der Person des Verantwortlichen oder seines Nachfolgers, insbesondere bei berechtigten Zweifeln von DVZ an dessen fachlicher oder persönlicher Geeignetheit, ist DVZ berechtigt, den Verantwortlichen bzw. dessen Nachfolger abzulehnen. In diesem Fall hat der AUFTRAGNEHMER unverzüglich einen anderen und geeigneten Nachfolger zu benennen.
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7.
Rechtliche Rahmenbedingungen
7.1.
Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen
7.1.1. Der AUFTRAGNEHMER ist dafür verantwortlich, dass die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN entsprechend den für ihre Erbringung relevanten anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen und einschlägigen technischen Normen erbracht werden. 7.1.2. Der AUFTRAGNEHMER stellt sicher, dass DVZ jederzeit in der Lage ist, ihren Geschäftsbereich betreffende anwendbare rechtliche Rahmenbedingungen, die mit der Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN in Zusammenhang stehen, zu entsprechen. 7.1.3. Aufgrund von geänderten oder neuen anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen geänderte oder neue Anforderungen an die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN wird der AUFTRAGNEHMER frühzeitig vor deren In-Kraft-Treten unter Anwendung der Regelungen zum VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT Verfahren (LOS3-VERTRAG Ziffer 15) umsetzen. 7.1.4. Die Umsetzung von Änderungen anwendbarer rechtlicher Rahmenbedingungen, erfolgt auf Kosten des AUFTRAGNEHMERS. Die Kostenfolge nach Satz 1 tritt allerdings dann nicht ein, wenn, die Änderungen zu wesentlichen Änderungen der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN führen. In diesem Fall finden die Regelungen zum VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT-Verfahren (LOS3-VERTRAG Ziffer 15) Anwendung. 7.1.5. Folgende Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften sind in ihrer jeweils aktuellen Ausführung für die Festlegung einheitlicher Sicherheitsstandards in der Kommunikationsinfrastruktur insbesondere maßgeblich (keine abschließende Aufzählung):
7.2.
Landesdatenschutzgesetz DSG M-V, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), zukünftig EUDSGVO Telekommunikationsgesetz (TKG) Arbeitsschutzgesetz Leitlinie für Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung, Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern, Konzept zum Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagements in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern (ISM-Konzept), Leitfaden des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten.
GENEHMIGUNGEN und Mitteilungen an Behörden
7.2.1. Der AUFTRAGNEHMER wird rechtzeitig und auf eigene Kosten alle, sofern für die Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlich,
GENEHMIGUNGEN einholen und aufrechterhalten, insbesondere amtliche, und
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Mitteilungen an Behörden ausführen.
7.2.2. Sofern DVZ im Zusammenhang mit der Nutzung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN Adressat von Genehmigungspflichten ist oder verpflichtet ist, Meldungen gegenüber Behörden abzugeben, wird der AUFTRAGNEHMER alle erforderlichen, ihm zugänglichen Informationen liefern und DVZ unterstützen. Soweit DVZ hierauf angewiesen ist, kann DVZ verlangen, dass die Bereitstellung von Daten, Reports und Mitteilungen durch den AUFTRAGNEHMER erfolgt. Soweit diese Bereitstellung zu einer Erweiterung des Leistungsumfangs für den AUFTRAGNEHMER führt, werden die finanziellen Folgen im Wege des VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT Verfahrens (LOS3-VERTRAG Ziffer 15) vereinbart werden.
7.3.
Einhaltung der Vorgaben aus dem VgG M-V Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, dass aufgrund von § 9 Abs. 4 VgG M-V vorgesehene Stundenentgelt in Höhe von mindestens 8,50 EUR (brutto) an die zur Erbringung der Leistung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) zu zahlen. Die Verpflichtung gilt auch bei Leistungserbringung durch Unternehmen oder vorgesehene Nachunternehmer mit Sitz im Ausland; sie gilt nicht, soweit Unternehmen oder vorgesehene Nachunternehmer mit Sitz im EU-Ausland beabsichtigen, die verfahrensgegenständlichen Dienstleistung ganz oder teilweise im EU-Ausland zu erbringen. Der AUFTRAGNEHMER hat eventuelle UNTERRAUFTRAGNEHMER zu verpflichten sowie dahingehend zu überwachen, dass den in ihrem Bereich zur Ausführung der Leistung tätigen Beschäftigten dafür gleichfalls mindestens dieses Mindestarbeitsentgelt gezahlt wird. DVZ oder eine andere Stelle nach § 10 Abs. 1 S. 2 VgG M-V ist befugt, Kontrollen nach § 10 Abs. 1 S. 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnung, welche die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags eingesetzten Beschäftigten betreffen, und die zwischen dem AUFTRAGNEHMER und seinen UNTERAUFTRAGNEHMERN geschlossenen Verträge zu nehmen. Der AUFTRAGNEHMER hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Der AUFTRAGNEHMER hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach § 10 Abs. 1 S. 1 VgG M-V bereit und legt sie auf Verlangen der DVZ oder der anderen Stelle nach § 10 Abs. 1 S. 2 VgG M-V unverzüglich vor. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Obliegenheiten nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von einem (1) Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftragswert ist der Bruttobetrag, der sich aus der Summe der Einzelbeträge aus den Preisscheinen Ziffern 3.2.3 (Anlage 2) nebst den hierzu für die Angebotswertung angegebenen Auswertungsmengen ergibt. Der AUFTRAGNEHMER ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der von ihm beauftragte UNTERAUFTRAGNEHMER oder ein von diesem eingesetzter UNTERAUFTRAGNEHMER gegen die genannten Verpflichtungen verstößt; Voraussetzung ist, dass der AUFTRAGNEHMER diesen Verstoß kannte oder kennen musste. § 10 Abs. 2 Nr. 3 VgG M-V bleibt unberührt. Der vorsätzliche, grob fahrlässige oder mehrfache Verstoß gegen die Obliegenheiten nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V durch den AUFTRAGNEHMER oder seine UNTERAUFTRAGNEHMER berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, DVZ den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist nach dem Verfahren nach LOS3-VERTRAG Ziffer 26 zu verfahren.
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7.4.
Verpflichtung zur Integrität
7.4.1. Die VERTRAGSPARTEIEN verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Die VERTRAGSPARTEIEN verpflichten sich insbesondere, durch organisatorische Maßnahmen und Belehrungen seiner Mitarbeiter, alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um Verfehlungen in der gegenseitigen Geschäftsbeziehung zu vermeiden. Verfehlungen in diesem Sinne sind a. strafbare Handlungen, die im Geschäftsverkehr begangen werden. Hierzu zählen strafbare Handlungen, die unter § 263 StGB (Betrug), §266 (Untreue), §267 StGB (Urkundenfälschung), § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen), §§269 und 270 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten), § 271 (Mittelbare Falschbeurkundung), § 274 (Urkundenunterdrückung), § 298 StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), §§ 299, 300 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), §§ 17 und 18 UWG (Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und Verwertung von Vorlagen) fallen. b. Verstöße gegen den Ersten Teil (Wettbewerbsbeschränkungen) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), unter anderem Beteiligung an Preis- oder Mengenabsprachen und die Annahme bzw. Abgabe von Scheinangeboten. c. das Angebot, das Versprechen bzw. die Gewährung von Zuwendungen oder anderer Vorteile an Mitarbeiter der VERTRAGSPARTEIen. d. die Annahme von Zuwendungen oder anderer Vorteile durch die VERTRAGSPARTEIEN bzw. deren Mitarbeiter. e. die Annahme von „Kickbacks“ (Schmiergeld, Bestechungsgeld) durch den AUFTRAGNEHMER bzw. dessen Mitarbeiter von DRITTEN für von ihm im Namen von DVZ erteilte Aufträge oder für von ihm gegenüber DVZ ausgesprochene Empfehlungen von DRITTEN. f. wenn DRITTE durch die VERTRAGSPARTEIEN bzw. deren Mitarbeiter zu Handlungen gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 7.4.1.a – e angestiftet werden bzw. diesen Beihilfe leisten. g. wenn der AUFTRAGNEHMER nicht offenlegt, dass Mitarbeiter von DVZ finanziell wesentlich am AUFTRAGNEHMER beteiligt sind und aufgrund dessen Einfluss auf dessen Geschäftspolitik nehmen oder erhebliche eigene Vorteile erhalten können. 7.4.2. Bei Vorliegen einer der oben genannten Verfehlungen bei der Auftragsausführung zum Nachteil von DVZ, zahlt der AUFTRAGNEHMER DVZ eine von DVZ nach billigem Ermessen festzulegende Vertragsstrafe. § 343 BGB (Herabsetzung der Strafe durch ein Gericht) bleibt unberührt. Unabhängig von der Vertragsstrafe, ist DVZ zur Geltendmachung von Schadenersatz infolge einer vom AUFTRAGNEHMER bzw. dessen Mitarbeitern begangenen oben genannten Verfehlung berechtigt. Bei Vorliegen einer Verfehlung im Sinne der LOS3-VERTRAG Ziffer 7.4.1a – g ist DVZ zur außerordentlichen Kündigung dieses LOS3-VERTRAGES berechtigt.
8.
Qualität und Sicherheit
8.1.
Qualitätsstandards
8.1.1. Der AUFTRAGNEHMER gewährleistet, die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN nach Maßgabe der in Anlage 1 (Vergabeunterlagen) aufgeführten Qualitätsstandards bzw. der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2) durchzuführen, die nach diesen Normen geforderten Qualitätskriterien zu erfüllen und die Normen in der betrieblichen Praxis in vollem Umfang einzusetzen.
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8.1.2. Der AUFTRAGNEHMER wird die Qualitätsstandards in der jeweils aktuellen Fassung befolgen. Soweit sich die Anforderungen der Qualitätsstandards ändern oder Qualitätsstandards durch neue Qualitätsstandards ersetzt werden, wird der AUFTRAGNEHMER diese Anforderungen DVZ unverzüglich mitteilen und auf eigene Kosten umsetzen.
8.2.
Sicherheitsstandards
8.2.1. Die Sicherheitseinrichtungen des AUFTRAGNEHMERS, dessen Systeme und Infrastruktur entsprechen jeweils dem AKTUELLEN STAND DER TECHNIK und den Sicherheitsanforderungen nach den Vergabeunterlagen (Anlage 1). 8.2.2. Aufgrund der Vorgaben der Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung sind insbesondere die Umsetzung der IT-Grundschutzstandards und die Einhaltung der Leitlinien des BSI in der jeweils aktuell vorliegenden Form zu beachten: a) BSI-Standard 100-1 (Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS)), , b) BSI-Standard 100-2 (IT-Grundschutz-Vorgehensweise), Grundschutzkataloge in der jeweils aktuellen Version, c) BSI-Standard 100-3 (Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz), d) BSI-Standard 100-4 (Notfallmanagement).
9.
Eingesetzte Mitarbeiter
9.1.
Anzahl der Mitarbeiter Der AUFTRAGNEHMER stellt sicher, dass jederzeit ausreichend qualifizierte Mitarbeiter bereitstehen, um die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN vertragskonform zu erbringen.
9.2.
Sicherheitsprüfung Der AUFTRAGNEHMER setzt nach Anforderung durch die DVZ sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter (Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrages vor Ort im Bereich der jeweiligen LOKATIONEN tätig werden) gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SÜG M-V Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SÜG M-V) in der jeweils aktuellen Fassung i. v. m. § 1 Nr. 5, 9 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFLVO M-V) in der jeweils aktuellen Fassung ein (die derzeit aktuellen Fassungen sind als Anlage 4 (SÜG M-V) und Anlage 5 (SÜFLVO M-V) beigefügt). Der AUFTRAGNEHMER benennt DVZ vor Leistungsaufnahme die Mitarbeiter mit Sicherheitsüberprüfung SÜ1 nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 SÜG M-V, die im Fall sicherheitsrelevanter LOKATIONEN für Serviceaufgaben zum Einsatz kommen und übergibt die entsprechenden Nachweise.
9.3.
Qualifikation Der AUFTRAGNEHMER wird die zur Erfüllung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN eingesetzten Mitarbeiter sorgfältig und entsprechend des in den Vergabeunterlagen (Anlage
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1) vorgegebenen Qualifikationsprofils auswählen. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, die Anforderungen an die Qualifizierung der eingesetzten Mitarbeiter während der Laufzeit dieses LOS3-VERTRAGES aufrechtzuerhalten. Die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation sind angemessen zu dokumentieren. Soweit im Projekt eingesetzte Mitarbeiter dem AUFTRAGNEHMER nicht mehr zur Verfügung stehen sollten, ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, unverzüglich geeignete Nachfolger zu bestimmen und der DVZ vorzustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich im Laufe des Projektes herausstellt, dass eingesetzte Mitarbeiter des AUFTRAGNEHMERS die oben genannten Anforderungen nicht vollständig erfüllen bzw. bei berechtigten Zweifeln der DVZ an der fachlichen oder persönlichen Geeignetheit dieser Mitarbeiter. Im Falle eines solch wichtigen Grundes in der Person des Mitarbeiters bzw. Nachfolgers ist DVZ berechtigt, den Mitarbeiter bzw. Nachfolger abzulehnen. In diesem Fall hat der AUFTRAGNEHMER unverzüglich einen anderen und geeigneten Nachfolger zu präsentieren.
10.
Vergütung Die Vergütung der einzelnen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN richtet sich nach den in den Preisscheinen in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3 festgelegten Preisen.
10.1. Port-Preis Für jeden bei DVZ oder den LOKATIONEN eingerichteten PORT zahlt DVZ dem AUFTRAGNEHMER einen monatlichen PORT-Preis nach Maßgabe der Preisscheine (vgl. BLP, Anlage 2, dort Ziffer 3.2.3). Dieser beinhaltet – je nach Ausgestaltung des konkreten PORTS – die einzelnen dafür vorgesehenen Vergütungsbestandteile in Form von a. dem Mietpreis für die technische Basis (Zentrales System, Kontaktzentrum, etc.), b. der Vergütung für die zum PORT gehörenden Serviceleistungen, c. sowie ggf. dem zusätzlich gemieteten DEZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN (z.B. Endgerät). Der PORT-Preis fällt erstmalig ab dem Folgemonat der erfolgreichen Abnahme des PORTES bei Erstinbetriebnahme in der jeweiligen LOKATION an. Der PORT-Preis entfällt ab dem Folgemonat der Kündigung des PORTES in der jeweiligen LOKATION.
10.2. Vergütung für Endgeräte im Change Pool Für IP-Telefonie-Endgeräte im Change Pool nach LOS3-VERTRAG Ziffer 4.1.3.2 zahlt DVZ dem AUFTRAGNEHMER eine Miete (reine Hardware - ohne Serviceleistungen und technische Basis) entsprechend dem relevanten Preisschein in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.2. Sobald die Endgeräte aus dem Change Pool bei DVZ oder der jeweiligen LOKATION in einen PORT eingebunden werden, richtet sich die Vergütung nach dem jeweiligen PORT-Preis gemäß Ziffer 10.1.
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10.3. Vergütung für Kauf der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN Für den Kauf der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN gelten die dafür relevanten Preisscheine in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.1 und Ziffer 3.2.3.4 mit dem dort vom AUFTRAGNEHMER angegebenen Rabatt auf die Preise der gesamten Herstellerliste (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 4.1.2), ausgenommen vom Rabatt auf den Herstellerlistenpreise sind die Serviceleistungen für IP-TELEFONIE-und LAN-KOMPONENTEN.
10.4. Vergütung im Übrigen 10.4.1. Auch für die übrigen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN richtet sich die dafür anfallende Vergütung nach den Preisscheinen. Hierzu gehören insbesondere a. Leistungen während der KONZEPTIONSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.1), insbesondere für die Erstellung der Konzepte (vgl. Preisscheine in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.3 Punkt 44); b. Schulungsleistungen (LOS3-VERTRAG Ziffer 4.7) des AUFTRAGNEHMERS für die IPTELEFONIE-LÖSUNG (vgl. Preisscheine in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.3 Punkt 45) und das LAN-PAKET (vgl. Preisscheine in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.4.13); c. Beauftragung von einmaligen Leistungen im Falle des Kaufes bzw. der Miete von IPTELEFONIE-KOMPONENTEN und zusätzlicher Serviceleistungen im Falle des Kaufes von LAN-KOMPONENTEN nach den relevanten Preisscheinen in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.3, Ziffer 3.2.3.4.12; d. Rückbau, Datenlöschung und Entsorgung von Altkomponenten aus der bisherigen IPTELEFONIE-LÖSUNG nach den relevanten Preisscheinen in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.3 Punkt 47, Ziffer 3.2.3.3 Punkt 48. 10.4.2. Es wird klargestellt, dass mit der vorstehend geregelten Vergütung auch Abstimmungs- und Beratungsgespräche (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 4.4) sowie die Leistungen der Verantwortlichen dieses LOS3-Vertrages (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 6) abgegolten sind. Dies gilt auch für die übrigen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN, denen in den Preisscheinen (Anlage 2 (BLP) Ziffer 3.2.3) keine gesonderte Vergütung zugeordnet ist, sofern nichts Abweichendes in diesem LOS3-VERTRAG vereinbart ist.
10.5. Reisekosten In der nach LOS3-VERTRAG Ziffer 10.1, 10.3 und 10.4 vereinbarten Vergütung sind sämtliche Reisekosten und Spesen des AUFTRAGNEHMERS mit enthalten und können nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Reisezeiten gelten nicht als Arbeitszeiten.
10.6. Preisanpassung Die VERTRAGSPARTEIEN vereinbaren für die Vergütung folgende Anpassung: 10.6.1. Preisanpassungen im Hinblick auf gestiegene Kosten beim AUFTRAGNEHMER – mit Ausnahme von Preisänderungen in den Herstellerlistenpreisen für die zu kaufenden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN –, insbesondere erhöhte Kosten für Arbeitnehmer nach Tarifanpassungen,
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sind während der Laufzeit dieses LOS3-VERTRAGES ausgeschlossen. Im Hinblick auf die PORT-Preise ist eine Anpassung ebenfalls ausgeschlossen. 10.6.2. Kommt es aufgrund einer Aktualisierung der Herstellerliste (siehe Los3-VERTRAG Ziffer 4.1.2)
zu einer Preisänderung bei den nach der BLP bestimmten IP-TELEFONIE- und LANKOMPONENTEN oder
aufgrund technisch bedingter Weiterentwicklungen zu einem Wegfall einer nach der BLP bestimmten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTE, die durch ein Ersatzprodukt ersetzt wird,
sind die Regelungen nach LOS3-VERTRAG Ziffer 15.4 (Vertragliches Change Management) zu beachten. Wird nach dem dort beschriebenen Verfahren der geänderte Preis bzw. das Ersatzprodukt Bestandteil dieses LOS3-VERTRAGES und Basis für zukünftige Bestellungen durch DVZ, ist auf den neuen Preis bzw. den Preis für das Ersatzprodukt der in den Preisscheinen in der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.34.1.2) vom AUFTRAGNEHMER angegebene Rabatt auf die Preise der Herstellerliste anzurechnen.
11.
Service-Level Der AUFTRAGNEHMER sichert die Einhaltung aller vereinbarter Service-Level zu und etabliert zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen. Ziel ist die Sicherstellung der erforderlichen, kontinuierlichen und transparenten Leistungserbringung durch den AUFTRAGNEHMER nach Maßgabe der durch DVZ vorgegebenen Leistungsparameter.
11.1. Vereinbarung von Service-Level Die VERTRAGSPARTEIEN haben für folgende Leistungen Service-Level vereinbart, die gewisse Vorgaben für die Erbringung der Leistungen festlegen:
Service-Level zur termingerechten HERSTELLUNG / LIEFERUNG von IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN nach LOS3-VERTRAG Ziffer 4.1.5.1; WIEDERHERSTELLUNGSZEITEN für gemietete IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN (siehe BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4.1) REAKTIONSZEITEN und Hardwaretausch für LAN-KOMPONENTEN (siehe BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4.3 Punkt 157.6 und Ziffer 3.2.2.4.3 Punkt 157.8)
11.2. Messung der Service-Level Die Messung der vereinbarten Service-Level erfolgt auf Basis der Rohdaten aus dem vom AUFTRAGNEHMER zur Vertragserfüllung genutzten Ticket System. Hierfür wird ein vom AUFTRAGNEHMER zur Verfügung zu stellendes Service-Level-Messungstool verwendet. Die Auswertung erfolgt am Anfang eines jeden Monats für den abgelaufenen Monat. DVZ ist berechtigt, die Funktionsfähigkeit des Ticket Systems und dessen Richtigkeit der Auswertung selbst oder durch einen
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DRITTEN jederzeit zu überprüfen. 11.2.1. Für die Berechnung der Service-Level gilt folgende Formel für gemietete IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN: Service-Level Definition
Der Service-Level definiert einen Zeitraum t innerhalb der die vereinbarte Leistung erbracht wird.
Messung
Monatliche Messung auf Basis der Rohdaten t: Bemessungszeitraum, innerhalb dem der vereinbarte ServiceLevel gemessen werden soll; p%: Erfüllungsquote der, innerhalb des Bemessungszeitraums t, erfüllten Meldungen in Prozent; a: Gesamtanzahl der relevanten Anfragen in dem Bemessungszeitraum t; g: Anzahl der Anfragen, bei denen das vereinbarte Service-Level innerhalb der Bemessungszeit t erfüllt wurde.
Berechnung: p% = g / a x 100 Zielwerte
t = ist die Anzahl der Tage vom ersten Tag bis zum letzten Tag des zu betrachtenden Monats p% = größer / gleich 75
11.2.2. Für gekaufte LAN-KOMPONENTEN gilt jeder Verzug bei den vereinbarten Zeiten für Hardwaretausch als Verletzung der vereinbarten Service-Level.
11.3. Nichteinhaltung von Service-Levels 11.3.1. Ein Service-Level ist nicht erreicht, wenn die vom AUFTRAGNEHMER in dem jeweiligen Messzeitraum erbrachten Leistungen zum Nachteil von DVZ nicht den als Service-Level bestimmten qualitativen und/oder quantitativen Leistungsmerkmalen entsprechen. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, für jeden nicht eingehaltenen Service-Level eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn der jeweilige Service-Level innerhalb von einem Messzeitraum nicht eingehalten wird. Die Vertragsstrafe wird berechnet auf Basis der gesamten monatlichen Vergütung für IP-TELEFONIE-LÖSUNG. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt für IP-TELEFONIE-LÖSUNG 0,5 % der genannten monatlichen Vergütung pro Nichteinhaltung eines Service-Level. Die Summe der Minderung pro Monat ist begrenzt auf maximal 10 % der im betroffenen Monat geschuldeten Vergütung. Die Minderung erfolgt im darauffolgenden Monat. Bei Vertragsende erfolgt eine Auszahlung.
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Sonstige Ansprüche von DVZ bleiben hiervon unberührt. Soweit DVZ Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Service-Level geltend macht, ist die Vertragsstrafe hierauf anzurechnen. 11.3.2. Für gekaufte LAN-KOMPONENTEN ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Kaufpreises für die betroffenen Komponenten bei denen die vereinbarte Zeit für den Hardwaretausch nicht erreicht wurde zu zahlen.
11.4. Reporting Der AUFTRAGNEHMER stellt DVZ Service-Level Reports in dem in der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.22, 3.2.2.4.2 Punkt 156.5) festgelegten Umfang zur Verfügung.
12.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
12.1. Rechnungsstellung 12.1.1. Der AUFTRAGNEHMER hat DVZ für die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN nach Erbringung und gegebenenfalls Abnahme prüfbare Rechnungen entsprechend § 15 VOL/B vorzulegen. Der AUFTRAGNEHMER wird DVZ für sämtliche PORTS zusammen monatlich eine Gesamtrechnung stellen. Dieser Rechnung ist jeweils der monatliche Fakturareport beizufügen. Die Anforderungen an den Fakturareport ergeben sich aus der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.29.3). Darüber hinausgehende EINZELBESTELLUNGEN, EINZELAUFTRÄGE und ÄNDERUNGSAUFTRÄGE müssen jeweils in einer gesonderten Rechnung abgerechnet werden. In der Rechnung ist jeweils die entsprechende Nummer der EINZELBESTELLUNG, des EINZELAUFTRAGES und des ÄNDERUNGSAUFTRAGES auszuweisen. DVZ sind mit der jeweiligen Rechnung die entsprechenden unterzeichneten Lieferscheine mit den Produkt- und Seriennummern (auch als Strichcode) sowie das bei georderter Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft gefertigte Abnahmeprotokoll zu übergeben. Bei Serviceleistungen ist der Rechnung ein unterzeichneter Leistungsnachweis mit einer detaillierten Übersicht über die geleisteten Stunden/Tage und dabei erbrachten Tätigkeiten beizufügen. 12.1.2. Für die Erarbeitung und Bereitstellung der Konzepte nach LOS3-VERTRAG Ziffer 3.1 gelten folgende Besonderheiten: Für die erbrachten und nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen wird zwischen den VERTRAGSPARTEIEN die folgende Zahlung vereinbart: 100% des Betrages aus Preisschein Ziffer 3.2.3.3 Punkt 44.1, 44.2, 44.3 werden nach Abnahme zum Abschluss der Konzeptionsphase gezahlt. 12.1.3. Der AUFTRAGNEHMER hat seine im Rahmen der Erarbeitung und Bereitstellung der Konzepte erbrachten Leistungen durch Übergabe eines monatlichen Leistungsnachweises mit einer detaillierten Übersicht über die geleisteten Stunden/Tage und dabei erbrachten Tätigkeiten nachzuweisen. Der Leistungsnachweis ist von beiden VERTRAGSPARTEIEN zu unterzeichnen.
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12.1.4. Die Rechnungen müssen die in § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz aufgeführten Informationen enthalten. 12.1.5. Der AUFTRAGNEHMER hat in sämtlichen Rechnungen, die zum Zeitpunkt der Ausführung der betreffenden Leistung geltende gesetzliche Umsatzsteuer auszuweisen. Sämtliche in diesem LOS3-VERTRAG genannten Entgelte/Preise verstehen sich als Netto-Preise, auf die die jeweils geltende Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen ist. 12.1.6. Die Übergabe der Rechnung erfolgt durch elektronische Übersendung als PDF-Datei per E-Mail an das Rechnungseingangspostfach (
[email protected]) von DVZ. 12.1.7. Für gekaufte IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ist zu jedem EINZELAUFTRAG die Rechnung, der dazugehörende Lieferschein und ggf. das Übergabeprotokoll und der Leistungsnachweis zusammen in einer PDF-Datei zu übergeben. 12.1.8. Nicht ordnungsgemäß gestellte Rechnungen sind nicht zur Zahlung fällig. Die DVZ ist berechtigt, nicht prüfbare, unvollständige Rechnungen an den AUFTRAGNEHMER zurückzuschicken. Ein Zahlungsverzug tritt hierdurch nicht ein, und auch sonstige Folgen einer späteren Zahlung hat die DVZ insoweit nicht zu vertreten.
12.2. Zahlungsbedingungen 12.2.1. Hinsichtlich sämtlicher von DVZ nach diesem LOS3-VERTRAG geschuldeten Entgelte wird ein Zahlungsziel von dreißig (30) Kalendertagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung durch den AUFTRAGNEHMER vereinbart. Die DVZ leistet ihre Zahlungen durch Banküberweisung. Im Übrigen verbleibt es bei den Regelungen des § 17 VOL/B. 12.2.2. Die VERTRAGSPARTEIEN schließen die Anwendung von § 286 Absatz 3 BGB aus, d. h. Zahlungsverzug tritt nicht automatisch durch Zeitablauf einer Rechnung oder ähnlichen Zahlungsaufforderung ein.
13.
Mitwirkungs- und Beistellpflichten von DVZ
13.1. Allgemeine Prinzipien 13.1.1. Außer den vertraglich ausdrücklich festgelegten Mitwirkungs- und Beistellpflichten kann der AUFTRAGNEHMER von DVZ weitere Mitwirkungs- oder Beistellleistungen nur verlangen, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich und für DVZ zumutbar sind. 13.1.2. DVZ kann die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Beistellpflichten selbst erfüllen oder DRITTE bzw. die LOKATIONEN mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragen. Letzteres gilt nicht für die Mitarbeit in der Organisation der Zusammenarbeit, soweit im Einzelfall nicht anderweitig zwischen den VERTRAGSPARTEIEN vereinbart. 13.1.3. Soweit die Mitwirkung der DVZ erforderlich ist, fordert der AUFTRAGNEHMER diese zumindest in Textform jeweils bei DVZ unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen (Zeit, qualitative Anforderungen etc.) an. Eine gesonderte Einforderung einer Mitwirkung ist nicht erforderlich, soweit die VERTRAGSPARTEIEN die betreffende Mitwirkung terminlich festgelegt haben.
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Im Fall von nicht oder unzureichend erbrachter Mitwirkung weist der AUFTRAGNEHMER DVZ unverzüglich hierauf hin. Der AUFTRAGNEHMER bietet im Rahmen seiner rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten unverzüglich DVZ an, eine unterlassene bzw. mangelhafte Mitwirkung oder Beistellung durch eigene Leistungen auszugleichen. Soweit die durch den AUFTRAGNEHMER diesbezüglich zu erbringenden Leistungen zu Mehrkosten oder -aufwänden für die DVZ führt, weist der AUFTRAGNEHMER DVZ zuvor hierauf in Textform hin. Soweit der AUFTRAGNEHMER eine Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann, weil die DVZ trotz eines Hinweises weder die Mitwirkung nachholt noch den AUFTRAGNEHMER mit einem Ausgleich der Mitwirkung beauftragt, hat der AUFTRAGNEHMER dies nicht zu vertreten. Soweit das Verhalten beider VERTRAGSPARTEIEN ursächlich ist, findet § 254 BGB entsprechende Anwendung.
13.2. Allgemeine Mitwirkungs- und Beistellleistungen 13.2.1. DVZ wird dem AUFTRAGNEHMER im Rahmen des Zumutbaren die jeweils vom AUFTRAGNEHMER gewünschten, bei vernünftiger Betrachtungsweise erforderlichen und bei DVZ vorhandenen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. 13.2.2. Soweit der AUFTRAGNEHMER zur Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN auf die Beistellung von bzw. den Zugang zu technischer Infrastruktur von DVZ angewiesen ist, werden die VERTRAGSPARTEIEN die entsprechenden Anforderungen des AUFTRAGNEHMERS SCHRIFTLICH spezifizieren. Der AUFTRAGNEHMER wird DVZ frühzeitig SCHRIFTLICH über Kapazitätsbedenken, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der technischen Infrastruktur von DVZ ergeben, informieren und sich mit DVZ abstimmen. Der AUFTRAGNEHMER wird DVZ insbesondere frühzeitig über beabsichtigte Spitzennutzungen SCHRIFTLICH informieren, sich mit DVZ abstimmen und DVZ Empfehlungen zu gegebenenfalls erforderlichen Kapazitätsausweitungen unterbreiten. 13.2.3. DVZ verpflichtet sich, die ihr mietweise überlassenen IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN während der Vertragslaufzeit schonend und pfleglich zu behandeln. 13.2.4. Die DVZ ist nur mit Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS berechtigt, substanzverändernde Maßnahmen an den ihr durch den AUFTRAGNEHMER mietweise zur Verfügung gestellten IPTELEFONIE-KOMPONENTEN (Hardware) vorzunehmen. Der AUFTRAGNEHMER darf die Zustimmung nicht verweigern, soweit dringende Gründe die Veränderungen erforderlich machen. Keiner Zustimmung bedarf DVZ, soweit DVZ Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung erbringt. DVZ übernimmt die Haftung für Schäden, die ihre Ursache in der von ihr vorgenommenen technischen oder baulichen Veränderung haben, soweit nicht Schäden auf ein Verschulden des AUFTRAGNEHMERS zurückzuführen sind.
13.3. Nichterfüllung von Mitwirkungs- und Beistellleistungen 13.3.1. Soweit der AUFTRAGNEHMER durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungs- und Beistellleistungen an der Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN gehindert ist, ist der AUFTRAGNEHMER für sich daraus ergebende Leistungsmängel nicht verantwortlich, vorausgesetzt, (a) er ist seiner Verpflichtung gem. LOS3-VERTRAG Ziffer 13.1.3 nachgekommen und (b) er hat DVZ über die mangelhafte Mitwirkung sowie die Auswirkungen unverzüglich und SCHRIFTLICH informiert. 13.3.2. Vereinbarte Termine verschieben sich unter den in LOS3-VERTRAG Ziffer 13.3.1 vorausgenannten Voraussetzungen (a) und (b) in einem angemessenen Umfang. Die Verlängerung wird berechnet nach der Dauer und der direkten Auswirkung der nicht vertragsgemäßen Mitwirkung/Beistellung.
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13.3.3. Der AUFTRAGNEHMER hat alles zu tun, was ihm billigerweise zugemutet werden kann, um Leistungsstörungen, die durch die Nichterfüllung von Mitwirkungs- oder Beistellpflichten durch DVZ entstehen, zu kompensieren. Er wird DVZ insbesondere anbieten, ihn – soweit möglich – bei der Erbringung der Mitwirkungs- und Beistellpflichten zu unterstützen. Der AUFTRAGNEHMER weist DVZ zuvor SCHRIFTLICH darauf hin, wenn er den Einsatz zusätzlichen Personals zu diesem Zweck beabsichtigt und dies zu Mehrkosten bei DVZ führt. 13.3.4. Soweit den AUFTRAGNEHMER ein Mitverschulden an einer Leistungsstörung dadurch trifft, dass er sich nicht in zumutbarer Weise bemüht hat, die Einschränkung der vertragsgegenständlichen Leistungen trotz der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitwirkungs- und Beistellleistungen zu verhindern, bleibt der AUFTRAGNEHMER für die Leistungsstörung verantwortlich.
14.
Zeitplan und Projektstruktur
14.1. Zeitliche Vorgaben Der AUFTRAGNEHMER hat bei Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN die zeitlichen Vorgaben (i) entsprechend dem als Anlage 6 (Zeit- und Projektplan) beigefügten Zeit- und Projektplan (ii) dieses LOS3-VERTRAGES, (iii) eines ggf. in der KONZEPTIONSPHASE erstellten detaillierteren Zeitplanes bzw. (iv) auf die sich die VERTRAGSPARTEIEN im Rahmen von Terminabsprachen SCHRIFTLICH geeinigt haben (z.B. in EINZELBESTELLUNGEN, EINZELAUFTRÄGEN etc.) einzuhalten.
14.2. Rechtsfolgen bei Verzögerungen 14.2.1. Soweit der AUFTRAGNEHMER eine Leistungserbringung zum vereinbarten Termin nicht erbracht hat, gerät er nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung durch DVZ in Verzug und DVZ ist berechtigt, sich die vom AUFTRAGNEHMER geschuldeten Leistungen im Wege der Ersatzvornahme durch einen DRITTEN bereitstellen zu lassen. Die Auswahl des DRITTEN steht im Ermessen der DVZ. Die Ersatzvornahme kann von der DVZ aufrechterhalten werden, bis der AUFTRAGNEHMER die erforderlichen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN bereitgestellt bzw. erbracht hat. REAKTIONS- und WIEDERHERSTELLUNGSZEITEN gelten nicht als Termine im Sinne dieser LOS3-VERTRAG Ziffer 14.2. Es wird klargestellt, dass der AUFTRAGNEHMER auch in Verzug gerät, wenn es ihm nicht gelingt, innerhalb der HERSTELLUNGS- bzw. LIEFERZEITEN die geschuldeten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen gemäß BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4) zu liefern. 14.2.2. Die Kosten der Ersatzvornahme trägt der AUFTRAGNEHMER in vollem Umfang. Zu den Kosten der Ersatzvornahme zählen insbesondere (i) die Kosten für die Beauftragung eines DRITTEN für die Ersatzvornahme und (ii) der bei DVZ anfallende Schaden durch den Mehraufwand, der durch die Ersatzvornahme entsteht. 14.2.3. Im Falle des Verzuges des AUFTRAGNEHMERS wegen Nichteinhaltung der Termine, ist DVZ im Übrigen berechtigt, die DVZ nach dem BGB zustehenden Rechte geltend zu machen. Die Regelung aus § 7 VOL/B findet keine Anwendung. 14.2.4. Im Falle des Verzuges des AUFTRAGNEHMERS mit o
der Erbringung der Leistungen nach den EINZELBESTELLUNGEN im Hinblick auf die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN
o
der Erbringung von zusätzlichen Serviceleistungen für LAN (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 4.8)
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hat der AUFTRAGNEHMER DVZ als Mindestschaden eine pauschale Verzugsentschädigung zu zahlen. Diejenigen Leistungen, welche mit einem Service-Level nach LOS3-VERTRAG Ziffer 11 belegt sind (z.B. Instandsetzungsleistungen), der bei Nichteinhaltung eine Pönale zur Folge hat, sind von dieser Regelung nicht erfasst. Die pauschale Verzugsentschädigung beträgt für jeden vollen WERKTAG der Verspätung 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 %, des Entgeltes der jeweiligen Leistung, mit der der AUFTRAGNEHMER sich in Verzug befindet. Nicht vom AUFTRAGNEHMER zu vertretende Verzögerungen bleiben außer Betracht. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt DVZ vorbehalten, wobei der pauschal gezahlte Verzugsschadensersatz darauf anzurechnen ist. Dem AUFTRAGNEHMER bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht eingetreten oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Das Recht auf Rücktritt von der EINZELBESTELLUNG bleibt DVZ ebenfalls vorbehalten.
15.
VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT bei LEISTUNGSÄNDERUNGEN
15.1. Allgemeiner Grundsatz Sofern sich im Laufe der vertraglichen Zusammenarbeit herausstellt, dass zur Erreichung des Vertragszwecks der mit diesem LOS3-VERTRAG vereinbarte Vertragsgegenstand LEISTUNGSÄNDERUNGEN zur Änderung bereits beauftragter VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN notwendig sind, ist DVZ berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese LEISTUNGSÄNDERUNGEN nach den Bestimmungen des nachfolgend beschriebenen VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT Verfahrens vom AUFTRAGNEHMER zu verlangen. Die Beauftragung von Leistungen durch EINZELBESTELLUNGEN und EINZELAUFTRÄGE in Ausübung dieses Rahmenvertrages (z.B. die Bestellung von IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN etc.) stellt keine Änderung im Sinne des VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENTS nach dieser LOS3-VERTRAG Ziffer 15 dar.
15.2. VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT Verfahren 15.2.1. Zur Einleitung eines VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT wird DVZ dem AUFTRAGNEHMER eine Anfrage für eine LEISTUNGSÄNDERUNG übermitteln, welcher mindestens folgende Angaben enthalten soll:
gegenständliche Spezifizierung der Änderung;
Begründung in fachlicher und technischer Hinsicht.
15.2.2. Der AUFTRAGNEHMER wird daraufhin innerhalb von maximal fünf (5) WERKTAGen DVZ SCHRIFTLICH mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN hat, insbesondere auf Termine, Aufwand, Vergütung und Mitwirkungen. Auf dieser Grundlage wird der AUFTRAGNEHMER DVZ ein Angebot für einen ÄNDERUNGSAUFTRAG nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster unterbreiten. Aufwand, der durch die Prüfung im Rahmen des VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT entsteht, wird nicht gesondert vergütet. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die Durchführung eines VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT abzulehnen, wenn die LEISTUNGSÄNDERUNGEN entweder technisch nicht durchführbar oder mit unverhältnismäßigem, dem Auftragnehmer nicht zumutbarem Aufwand verbunden ist oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
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15.2.3. Soweit die LEISTUNGSÄNDERUNGEN mit zusätzlichem oder verringerten Aufwand für den AUFTRAGNEHMER verbunden sind, soll sich die Anpassung der Vergütung, auf die sich die VERTRAGSPARTEIEN zu einigen haben, an den bereits existierenden Preisscheinen orientieren, sofern die LEISTUNGSÄNDERUNGEN mit Leistungen vergleichbar sind, für die ein Preisschein bereits existiert. 15.2.4. Die Entscheidung über die Annahme des Angebots für einen ÄNDERUNGSAUFTRAG trifft DVZ. Im Falle einer Annahme wird das jeweilige Vertragsformular für einen ÄNDERUNGSAUFTRAG (Anlage 3) von DVZ unterzeichnet und dem AUFTRAGNEHMER übersandt. Des Zuganges der Annahmeerklärung, d. h. des unterschriebenen Vertragsformulars beim AUFTRAGNEHMER bedarf es für die Wirksamkeit des ÄNDERUNGSAUFTRAGES nicht (§ 151 Satz 1, 2. Alt. BGB). Die ÄNDERUNGSAUFTRÄGE werden Vertragsbestandteil dieses LOS3-VERTRAGES. 15.2.5. Während der Prüfung eines VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT werden die Leistungen nach dem bestehenden LOS3-VERTRAG unverändert fortgesetzt. 15.2.6. Erfolgt keine Einigung auf einen ÄNDERUNGSAUFTRAG, so haben beide VERTRAGSPARTEIEN das Streitbeilegungsverfahren gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 28 zu durchlaufen. 15.2.7. Soweit auch im Streitbeilegungsverfahren keine Einigung erzielt werden kann, sind die VERTRAGSPARTEIEN jeweils berechtigt, für die Festlegung der streitigen Leistungsteile (z.B. Veränderung der Vergütung etc.) einen Schiedsgutachter anzurufen. Dieser entscheidet die streitige Frage verbindlich für beide VERTRAGSPARTEIEN nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in der maßgeblichen Branche üblichen Regelungen. § 319 Abs. 1 BGB findet Anwendung. Bei dem Schiedsgutachter muss es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer Schwerin handeln. Soweit sich die VERTRAGSPARTEIEN nicht gemeinsam auf einen Schiedsgutachter einigen, hat der Präsident der Industrie- und Handelskammer Schwerin mit bindender Wirkung für beide VERTRAGSPARTEIEN das Vorschlagsrecht. Die durch die Einschaltung eines Schiedsgutachters entstehenden Kosten sind von den VERTRAGSPARTEIEN je zur Hälfte zu tragen.
15.3. Sonderfall: Wegfall von PORTS Für den Wegfall von PORTS gilt von LOS3-VERTRAG Ziffer 15.1 und 15.2 abweichend nachfolgende Regelung für ein VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT: WEITERE-PORTS können jederzeit wegfallen. Innerhalb der Vertragslaufzeit können jederzeit die nachfolgenden Reduzierungen von TECHNISCHE-BASIS-PORTS und ENDGERÄTE-PORTS von DVZ im folgenden Umfang gefordert werden:
im 2. bis 6. Jahr der Vertragslaufzeit dieses LOS3-VERTRAGES insgesamt 5 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden TECHNISCHE BASIS-PORTS und insgesamt 5 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden ENDGERÄTE-PORTS, wobei für das 2. Jahr der Vertragslaufzeit nicht auf die Anzahl der ENDGERÄTE-PORTS zum Ende des vorangegangenen Vertragsjahres abzustellen ist, sondern auf die Anzahl der ENDGERÄTE-PORTS zum Zeitpunkt der Abkündigung. im 7. Jahr der Vertragslaufzeit dieses LOS3-VERTRAGES insgesamt 50 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden TECHNISCHE BASIS-PORTS und insgesamt 50 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden ENDGERÄTE-PORTS. im 8. Jahr der Vertragslaufzeit dieses LOS3-VERTRAGES insgesamt 100 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden TECHNISCHE BASIS-PORTS
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und insgesamt 100 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden ENDGERÄTE-PORTS. Werden z.B. bei einem Umzug von Mitarbeitern aus einer LOKATION in eine andere LOKATION aufgrund der vereinbarten Prozesse TECHNISCHE BASIS-PORTS und ENDGERÄTE-PORTS in der bisherigen Lokation gekündigt und dafür TECHNISCHE BASIS-PORTS und ENDGERÄTEPORTS in der neuen LOKATION beauftragt, so fällt dieser Vorgang nicht unter Wegfall bzw. Reduzierung von TECHNISCHE BASIS-PORTS und ENDGERÄTE-PORTS. Ein solches Anpassungsrecht durch DVZ an den AUFTRAGNEHMER hat mittels elektronischer Medien (E-Mail) oder im Ticket System zu erfolgen. In dieser sind die vom Wegfall betroffenen PORTS unter Angabe des Termins des Wegfalls zu benennen. Zwischen der Absendung und dem Termin des Wegfalls müssen mindestens zwei (2) Wochen liegen. Der AUFTRAGNEHMER hat gegenüber DVZ keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung für den/die weggefallenen PORTS. Das monatliche Entgelt für entfallenen PORTS fällt letztmalig in dem Monat an, in dem die Beendigung des jeweiligen Teils erfolgt.
15.4. Sonderregelungen im Falle einer Aktualisierung der Herstellerliste bei Kauf von Komponenten 15.4.1. Da sich der AUFTRAGNEHMER nach der Bestimmung in der BLP (Anlage 2) zur Lieferung von danach konkretisierter IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zu den in den Preisscheinen in der BLP (Anlage 2) festgelegten Preisen verpflichtet hat, ist
eine Beschaffung von Produkten der Herstellerliste über die konkretisierten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN hinaus, eine Beschaffung der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zu einem aufgrund einer Aktualisierung der Herstellerliste geänderten Preis sowie eine Beschaffung von Ersatzprodukten bei Wegfall eines konkretisierten IP-TELEFONIEund LAN-KOMPONENTEN aufgrund einer Aktualisierung der Herstellerliste
nur im Wege des VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT möglich. Der AUFTRAGNEHMER ist dabei im Hinblick auf die zu kaufenden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN in jedem Fall an seinen in den Preisscheinen in der BLP (Anlage 2) angegebenen Rabatt auf die gesamte Herstellerliste gebunden. 15.4.2. Für den Fall, dass die zu kaufenden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN aufgrund einer Aktualisierung der Herstellerliste einen niedrigeren Preis hat, ist das in LOS3-VERTRAG Ziffer 15.2 beschriebene Einigungsverfahren zwischen den VERTRAGSPARTEIEN nicht anwendbar. In diesem Fall gilt der neue, niedrigere Preis, auf den sodann der vom AUFTRAGNEHMER in den Preisscheinen in der BLP (Anlage 2) angegebenen Rabatt auf die Herstellerliste anzurechnen ist, als vereinbart. Gleiches gilt für den Fall des Wegfalls einer konkretisierten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTE für die Beschaffung des Ersatzproduktes, soweit dieses den gleichen oder einen niedrigeren Preis im Vergleich zu der bisherigen IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTE hat.
16.
Weisungs-, Inspektions- und Auditrechte
16.1. Allgemeines Weisungsrecht
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Keine der beiden VERTRAGSPARTEIEN wird den Mitarbeitern der jeweils anderen VERTRAGSPARTEI verhaltensorientierte oder persönliche Anweisungen geben. Allenfalls sind fachliche Weisungen möglich, die zur vertragsgemäßen Ausführung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN notwendig sind.
16.2. Inspektions- und Auditrecht 16.2.1. DVZ sowie, nach vorheriger Benachrichtigung an und ggf. vorgenommener Zustimmung seitens DVZ, die zuständigen Überwachungsbehörden, haben im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten ständig, bei berechtigtem Verdacht eines Verstoßes gegen Bestimmungen dieses LOS3-VERTRAGES auch jederzeit, das Recht, die Betriebsstätten des AUFTRAGNEHMERS, soweit hierin VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN erbracht werden, selbst oder durch benannte DRITTE oder die LOKATIONEN zu auditieren und Einblick in alle technischen Aufzeichnungen und organisatorischer Abläufe zu nehmen, die sich auf die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN beziehen. Auf Verlangen wird der AUFTRAGNEHMER auch die Regeln zur Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement System) darstellen, erläutern und bei Bedarf deren Einhaltung nachweisen. Die mit der Auditierung / Prüfung beauftragte Person darf die dabei gewonnenen Informationen und Erkenntnisse nur zum Zwecke der Erfüllung einer gesetzlichen oder behördlichen Anforderung, sowie der Überprüfung der vertraglichen Leistungserfüllung nutzen. Im Übrigen ist die Person zur Geheimhaltung verpflichtet. DVZ wird die Person entsprechend verpflichten. 16.2.2. Das Audit muss in der Regel mindestens fünf (5) WERKTAGE vorher SCHRIFTLICH beim AUFTRAGNEHMER angekündigt werden. Auf Verlangen wird der AUFTRAGNEHMER die Regeln zur Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement System) darstellen, erläutern und bei Bedarf deren Einhaltung nachweisen. 16.2.3. DVZ wird die Auditoren entsprechend verpflichten. DVZ übernimmt sämtliche Kosten, die ihr sowie einem benannten DRITTEN durch das Audit entstehen. 16.2.4. DVZ wird den Betrieb des AUFTRAGNEHMERS nur in dem Maß beeinträchtigen wie es zur Ausübung seines Audit-Rechts erforderlich ist und wird die geltenden Sicherheitsbestimmungen des AUFTRAGNEHMERS nach bestem Wissen und Gewissen einhalten, soweit dies möglich ist. 16.2.5. Der AUFTRAGNEHMER wird insbesondere auch dafür Sorge tragen, dass DVZ die Rechte aus dieser LOS3-VERTRAG Ziffer 16 auch gegenüber UNTERAUFTRAGNEHMERN wahrnehmen kann.
17.
Abnahme Sofern aufgrund der Art der Leistung eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, gelten die folgenden Regelungen.
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17.1. Durchführung der Abnahme 17.1.1. Die Durchführung der Abnahme setzt voraus, dass die vom AUFTRAGNEHMER erbrachten Leistungen zur Abnahme bereit stehen. Der AUFTRAGNEHMER wird DVZ die Bereitstellung zur Abnahme zwanzig (20) WERKTAGE vorher SCHRIFTLICH ankündigen. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, die betriebstechnische Bereitstellung und damit die Abnahmebereitschaft verbindlich anzuzeigen. Ohne diese Bestätigung ist DVZ berechtigt, die Leistungen des AUFTRAGNEHMERS zurückzuweisen. DVZ gerät hierdurch nicht in Annahmeverzug. Eine Ausnahme bildet die Abnahme von Leistungen im Rahmen von Rollout / Migration, hier erfolgt die Abnahme am Tag der Leistungserbringung. 17.1.2. Die Abnahme wird von DVZ durchgeführt, der AUFTRAGNEHMER wird DVZ in dem vom DVZ gewünschten Maß bei der Abnahme unterstützen. 17.1.3. Die VERTRAGSPARTEIEN erstellen über die Abnahme von VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN ein gemeinsames SCHRIFTLICHES Abnahmeprotokoll, aus dem sich Art und Umfang der gegebenenfalls festgestellten Abweichungen ergeben. 17.1.4. DVZ ist berechtigt, die Abnahme bei Vorliegen von kritischen und/oder wesentlichen Leistungsmängeln zu verweigern und den Abnahmetest abzubrechen. Der AUFTRAGNEHMER wird kritische und/oder wesentliche Leistungsmängel unverzüglich beheben und DVZ die mangelfreie Leistung erneut zur Abnahme stellen. 17.1.5. Unwesentliche Leistungsmängel wird der AUFTRAGNEHMER innerhalb einer mit DVZ zu vereinbarenden angemessenen Frist beseitigen. 17.1.6. Berechtigt und bevollmächtigt für die Abnahmeerklärung durch uneingeschränkte Unterzeichnung des Protokolls sind der Projektleiter bzw. der Servicemanager sowie ggf. deren Vertreter der DVZ. Die Abnahmeerklärung erfolgt im Abnahmeprotokoll (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 17.1.3). 17.1.7. Soweit die Abnahme zweimal wegen wesentlicher Mängel fehlschlägt, ist DVZ berechtigt, die Abnahme als endgültig gescheitert zu erklären und von den DVZ nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB zustehenden Rechten Gebrauch zu machen. 17.1.8. Die VERTRAGSPARTEIEN sind sich darüber einig, dass, sofern eine Leistung eine Mitwirkung oder Vorleistung von DVZ voraussetzt, im Falle einer Nichterbringung der Mitwirkungsleistung oder Vorleistung dies die Abnahmefähigkeit der entsprechenden Leistung des AUFTRAGNEHMERS nicht beeinträchtigt. Sollte beispielsweise die im Rahmen der Abnahme durchgeführte Funktionsprüfung aus Gründen, die in der Sphäre von DVZ liegen, fehlschlagen, ist die Abnahme der Leistungen des AUFTRAGNEHMERS dennoch zu erklären. 17.1.9. Die Abnahme der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und des LAN-PAKETS erfolgt in Form einer Funktionsprüfung. Eine Funktionsprüfung beinhaltet insbesondere (i) die Prüfung der Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, (ii) die Überprüfung der Funktionseinheiten hinsichtlich der geforderten Eigenschaften. Ferner ist ein Protokoll der Funktionsprüfung und Übergabe zu erstellen und darin festzuhalten, ob die Funktionsprüfung ohne Beanstandungen abgelaufen und insoweit uneingeschränkt die Abnahme zu erklären ist. Haben sich nicht unwesentliche Funktionsbeeinträchtigungen ergeben, hat der AUFTRAGNEHMER binnen angemessener Frist für deren Beseitigung zu sorgen. Anschließend ist eine weitere Funktionsprüfung durchzuführen und gegebenenfalls, d. h. bei Freiheit von wesentlichen Funktionsbeeinträchtigungen, unverzüglich die Abnahme zu erklären. Die vorstehende Verpflichtung gilt – vorbehaltlich weitergehender Mängelansprüche und -rechte – auch, soweit der AUFTRAGNEHMER die Installationsleistungen nicht übernommen hat, die Installation durch die DVZ erfolgte,
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wegen Mängeln der gelieferten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN aber nicht funktionierte.
17.2. Besonderheiten bei der Abnahme in der PILOTPHASE I Der AUFTRAGNEHMER hat das Recht, bei Fehlschlagen der Funktionsprüfung, nachzubessern und diese höchstens noch einmal innerhalb von sechs (6) Wochen im Rahmen des Gesamtzeitraumes von neun (9) Monaten, nach Abschluss der Funktionsprüfung zu wiederholen. Schlägt die Funktionsprüfung auch beim zweiten Mal fehl, hat DVZ das Recht diesen LOS3-VERTRAG sowie alle darunter abgeschlossenen EINZELAUFTRÄGE zu kündigen und/oder von allen darunter abgeschlossenen EINZELBESTELLUNGEN zurückzutreten.
17.3. Besonderheiten bei der Abnahme in der PILOTPHASE II DVZ hält sich vor, bei festgestellten wesentlichen Mängeln im Rahmen der Abnahme in der PILOTPHASE II Migration der LOKATIONEN bis zur Fehlerbehebung zu stoppen. Die Mängelbehebung und Migration der LOKATIONEN muss innerhalb von neun (9) Monaten erfolgen. Erfolgt dies nicht, hat DVZ das Recht diesen LOS3-VERTRAG sowie alle darunter abgeschlossenen EINZELAUFTRÄGE zu kündigen und/oder von allen darunter abgeschlossenen EINZELBESTELLUNGEN zurückzutreten.
18.
Leistungsmängel
18.1. AKTUELLER STAND DER TECHNIK Der AUFTRAGNEHMER leistet Gewähr, dass die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN dem AKTUELLEN STAND DER TECHNIK entsprechen, die vereinbarten Spezifikationen aufweisen, frei von Sach- und Rechtsmängeln und für den bestimmungsgemäßen Gebrauch funktionsfähig sind.
18.2. Grundsätzliches Verfahren bei Mängeln 18.2.1. Treten Mängel an den VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN auf, so kann DVZ nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder, sofern dies für die entsprechende Leistung möglich ist, Nachlieferung verlangen. Ist ein Mangel auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, kann DVZ nach ihrer Wahl den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, von diesem LOS3-VERTRAG zurücktreten/kündigen, die Vergütung durch Erklärung gegenüber dem AUFTRAGNEHMER mindern und/oder Schadensersatz verlangen. 18.2.2. Erklärt sich der AUFTRAGNEHMER auf eine Störungsmeldung der DVZ bereit, das Vorhandensein des Mangels zu prüfen oder diesen nachzubessern, ist die Verjährung der durch den jeweiligen Mangel begründeten Mängelansprüche der DVZ so lange gehemmt, bis der AUFTRAGNEHMER das Ergebnis seiner Prüfung DVZ mitteilt, die Nacherfüllung für beendet erklärt oder die Fortsetzung der Nacherfüllung verweigert. 18.2.3. Soweit DVZ danach infolge der Mangelhaftigkeit gelieferter IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN – z.B. wegen Ausübung eines Rücktrittsrechts von der EINZELBESTELLUNG – berechtigt ist, diese IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zurückzugeben, erfüllt DVZ ihre Pflicht
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zur Rückgabe dadurch, dass die jeweilige defekte IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTE bei DVZ zur Demontage bzw. Abholung bereit hält. Die Sach- und Preisgefahr geht mit der Bereitstellung der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zur Demontage bzw. Abholung auf den AUFTRAGNEHMER über. Ein gegebenenfalls geleisteter Kaufpreis ist Zug um Zug gegen Rückgabe der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN an DVZ zurückzuzahlen. Entsprechendes gilt, soweit DVZ infolge sonstiger Pflichtverletzungen durch den AUFTRAGNEHMER zur Rückgabe der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN berechtigt ist, z.B. im Falle des Rücktritts vom bzw. der Kündigung des LOS3-VERTRAGES oder bei Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung.
18.3. Besonderheiten im Hinblick auf Gewährleistung für gekaufte IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN Für gekaufte IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN erbringt der AUFTRAGNEHMER, je nach konkreter Beauftragung durch DVZ, folgende Gewährleistung (vgl. BLP, Anlage 2, Ziffern 3.2.2.4): Art der gekauften Komponente
Umfang der Gewährleistung
Kauf von DEZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN
24 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG
Kauf von ZENTRALEN IP-TELEFONIEKOMPONENTEN
24 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG 24 Monate VOR-ORT-GEWÄHRLEISTUNG 36 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG 36 Monate VOR-ORT-GEWÄHRLEISTUNG 48 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG 48 Monate VOR-ORT-GEWÄHRLEISTUNG 60 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG 60 Monate VOR-ORT-GEWÄHRLEISTUNG
Kauf von LAN-KOMPONENTEN
36 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG nächster WERKTAG 60 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG nächster WERKTAG
Beim Kauf von IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN erbringt der AUFTRAGNEHMER während der jeweils vereinbarten Gewährleistungszeit zusätzlich Services zur Funktionssicherung über die gesetzliche Gewährleistung hinaus nach LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5.2.
18.4. Geltung im Übrigen 18.4.1. Die VERTRAGSPARTEIEN vereinbaren, dass die Gewährleistung des AUFTRAGNEHMER durch eigene Leistungen der DVZ im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung nicht berührt wird. Dies gilt nicht, soweit der AUFTRAGNEHMER nachweist, dass die von der DVZ oder Dritten vorgenommen Maßnahmen ursächlich für einen Mangel waren. 18.4.2. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen des BGB. § 14 VOL/B findet keine Anwendung.
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19.
Haftung
19.1. Haftungsumfang Für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen der VERTRAGSPARTEIEN, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden der jeweils anderen VERTRAGSPARTEI wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die schädigende VERTRAGSPARTEI nur auf den Ersatz des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens und nur, soweit die schädigende VERTRAGSPARTEI eine Pflicht verletzt hat, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die geschädigte VERTRAGSPARTEI vertrauen durfte (Kardinalpflicht); für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
19.2. Ausnahmen Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz), für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die unter eine vom AUFTRAGNEHMER gewährte Garantie oder Zusicherung fallen. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für den AUFTRAGNEHMER im Fällen schon (i) Verletzung der Vertraulichkeit nach LOS3-VERTRAG Ziffer 24, (ii) Ansprüche aus der Verletzung Schutzrechte Dritter nach LOS3-VERTRAG Ziffer 22.5, und (iii) bei Verzug nach LOS3-VERTRAG Ziffer 14.2.
20.
Versicherungsschutz
20.1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes 20.1.1. Der AUFTRAGNEHMER wird auf eigene Kosten die nachfolgenden Versicherungen abschließen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens für Sachschäden:
5.000.000,- EUR
Personenschäden:
5.000.000,- EUR
Vermögensschäden:
5.000.000,- EUR
Eine Transportversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,- EUR pro Jahr. Eine Elektronikversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,- EUR pro Jahr. 20.1.2. Der Versicherungsschutz muss spätestens unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung hergestellt werden und solange aufrechterhalten bleiben, bis alle Ansprüche unter diesem LOS3-VERTRAG verjährt sind.
20.2. Nachweis des Versicherungsschutzes Auf Anforderung von DVZ wird der AUFTRAGNEHMER DVZ einen Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes übergeben.
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20.3. Informationspflicht des AUFTRAGNEHMERS Im Falle der Kündigung des Versicherungsverhältnisses oder einer wesentlichen Änderung des Versicherungsvertrages durch den AUFTRAGNEHMER oder den Versicherer wird der AUFTRAGNEHMER DVZ frühzeitig SCHRIFTLICH benachrichtigen. Der Umfang der Verpflichtung des AUFTRAGNEHMERS zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bleibt hiervon unberührt.
21.
HÖHERE GEWALT
21.1. Informationspflicht Führt ein Ereignis HÖHERER GEWALT dazu, dass eine der VERTRAGSPARTEIEN ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, wird die betroffene VERTRAGSPARTEI die andere VERTRAGSPARTEI unverzüglich SCHRIFTLICH über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre vertraglichen Pflichten, insbesondere auf die Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN, benachrichtigen.
21.2. Befreiung von Leistungspflicht 21.2.1. Die von einem Ereignis HÖHERER GEWALT betroffene VERTRAGSPARTEI ist für die Dauer des Ereignisses HÖHERER GEWALT von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, vorausgesetzt, sie ist ihrer Informationspflicht gem. vorstehender Ziff. 21.1 nachgekommen. 21.2.2. DVZ ist in dem Umfang und für die Dauer, für den bzw. während der der AUFTRAGNEHMER gem. vorstehender Ziff. 21.2.1 von seiner Leistungspflicht befreit ist, von seiner Vergütungspflicht befreit. 21.2.3. Die durch ein Ereignis HÖHERER GEWALT an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte VERTRAGSPARTEI wird alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses HÖHERER GEWALT auf ihre vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN, so weit wie möglich zu beschränken. 21.2.4. Nach Beendigung des Ereignisses HÖHERER GEWALT wird die durch ein Ereignis HÖHERER GEWALT an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte VERTRAGSPARTEI die andere VERTRAGSPARTEI unverzüglich hierüber benachrichtigen und ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder erfüllen.
22.
Nutzungsrechte, GEISTIGES EIGENTUM und Schutzrechte Dritter
22.1. GEISTIGES EIGENTUM von DVZ 22.1.1. Das gesamte zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses LOS3-VERTRAGES bestehende GEISTIGE EIGENTUM von DVZ sowie dessen Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen durch den AUFTRAGNEHMER erfolgen zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung durch DVZ, der der AUFTRAGNEHMER alle Rechte abtritt und zwar einschließlich unbekannter Nutzungsarten.
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22.1.2. GEISTIGES EIGENTUM im Sinne des LOS3-VERTRAGes umfasst sämtliche derzeit bestehenden oder zu einem späteren Zeitpunkt erworbenen gewerblichen Schutzrechte und schutzrechtsähnlichen Positionen jedweder Art wie Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte, gleich ob eingetragen oder nicht, einschließlich des Rechts zur Anmeldung solcher Rechte, und Know-how. 22.1.3. DVZ räumt dem AUFTRAGNEHMER hiermit für die Dauer dieses LOS3-VERTRAGES ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, das geistige Eigentum von DVZ während der Laufzeit des LOS3-VERTRAGES zu nutzen, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber DVZ erforderlich ist. Die Herstellung von Kopien des geistigen Eigentums von DVZ sowie die Bearbeitung oder Änderung ist nur zulässig, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Die Erteilung von Unterlizenzen oder die Nutzung durch DRITTE ist – vorbehaltlich einer von Fall zu Fall treffenden Einzelvereinbarung – ausgeschlossen.
22.2. GEISTIGES EIGENTUM des AUFTRAGNEHMERS 22.2.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, bleibt das gesamte zum Zeitpunkt des Abschlusses des LOS3-VERTRAGES bestehende GEISTIGE EIGENTUM des AUFTRAGNEHMERS sowie Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen des zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses LOS3-VERTRAGES bestehenden GEISTIGEN EIGENTUMS des AUFTRAGNEHMERS während der Vertragslaufzeit im Eigentum des AUFTRAGNEHMERS. 22.2.2. Der AUFTRAGNEHMER räumt DVZ ein einfaches, insbesondere an die LOKATIONEN unterlizenzierbares, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht ein, das GEISTIGE EIGENTUM des AUFTRAGNEHMERS zu nutzen, soweit dies für die Nutzung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlich ist. Die Herstellung von Kopien des GEISTIGEN EIGENTUMS des AUFTRAGNEHMERS sowie die Bearbeitung oder Änderung ist zulässig, soweit dies zur Nutzung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die vom AUFTRAGNEHMER für die vertraglichen Leistungen genutzte Software und sämtliche im Zusammenhang stehenden urheberrechtlich geschützten Werke (z.B. APIs, Schnittstellen, Datenbanken, Bibliotheken, Skripte, Leistungsbeschreibungen, HTML-Seiten, JAVA-Applets, Templates, Daten, Grafiken etc.). Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst das Recht, die überlassenen Softwareprodukte im Objektcode oder in sonstigen überlassenen Codeformen einschließlich Dokumentation für die Zwecke der DVZ zu nutzen, d.h. insbesondere zu laden, laden zu lassen, anzuzeigen, anzeigen zu lassen, ablaufen zu lassen, zu übertragen, übertragen zu lassen, zu speichern oder speichern zu lassen, und zu bearbeiten bzw. bearbeiten zu lassen. 22.2.3. Soweit der AUFTRAGNEHMER Produkte Dritter einsetzt, stellt der AUFTRAGNEHMER sicher, dass DVZ alle zur Nutzung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.
22.3. Neues GEISTIGES EIGENTUM 22.3.1. ARBEITSERGEBNISSE Vorbehaltlich vorstehender LOS3-VERTRAG Ziffer 22.1 und LOS3-VERTRAG Ziffer 22.2 dieses LOS3-VERTRAGES gehen alle geistigen Eigentumsrechte an ARBEITSERGEBNISSEN, die vom AUFTRAGNEHMER nach Wirksamwerden dieses LOS3-VERTRAGES für DVZ im Zusammenhang gegen die vereinbarte Vergütung erstellt werden, mit ihrer Entstehung auf DVZ über. ARBEITSERGEBNISSE im Sinne dieses LOS3-VERTRAGES sind insbesondere alle vom AUFTRAGNEHMER im Zusammenhang mit der vertraglichen vereinbarten geschaffenen Leistungen,
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soweit sie Gegenstand eigener Rechte sein können, wie zum Beispiel Dokumentationen, Berichte, Charts, Studien, Konzepte, Individualsoftware und deren Dokumentation sowie spezifischen Anpassungen von Standardsoftware für DVZ. 22.3.2. Urheberrechte Sofern eine solche Rechteübertragung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, räumt der AUFTRAGNEHMER DVZ hiermit unwiderruflich das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung und Verwertung sämtlicher für DVZ entwickelter ARBEITSERGEBNISSE sowie sämtlicher Erweiterungen und Anpassungen dieser ARBEITSERGEBNISSE ein. Die vorstehende Rechtseinräumung umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, Änderung, Vervielfältigung, Verbreitung und Verwertung jedweder Art sowie das Recht, die Nutzungsrechte zu übertragen und zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Unterlizenzen zu erteilen. Sofern der AUFTRAGNEHMER Miturheber ist, verzichtet er hiermit auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten nach § 8 Abs. 4 UrhG; sofern Angestellte oder Erfüllungsgehilfen des AUFTRAGNEHMERS Miturheber sind, sichert der AUFTRAGNEHMER zu, von diesen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte erworben und eine Verzichtserklärung gem. § 8 Abs. 4 UrhG erhalten zu haben. Sofern es sich bei den ARBEITSERGEBNISSEN um Software handelt, bezieht sich die vorstehende Rechtseinräumung auf den Objektcode und den Quellcode sowie alle im Zusammenhang mit der Entwicklung entwickelten Zwischenergebnisse und Dokumentationen, insbesondere Entwicklungsdokumentationen. Der AUFTRAGNEHMER stellt sicher, dass an der Entwicklung beteiligtes Personal des AUFTRAGNEHMERS keine aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht ableitbaren Rechte geltend machen wird und stellt DVZ frei, soweit solche Rechte gegen DVZ erhoben werden. 22.3.3. Schutzrechte Soweit für DVZ entwickelte ARBEITSERGEBNISSE entstehen, die Gegenstand gewerblicher Schutzrechte sind oder sein können, ist DVZ berechtigt, eine entsprechende Anmeldung im eigenen Namen und auf eigene Kosten vorzunehmen. Der AUFTRAGNEHMER wird alle Dokumente unterzeichnen und alle sonstigen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind oder von DVZ angefordert werden, um die Rechteübertragung durchzuführen. Der AUFTRAGNEHMER wird es unterlassen, solche Rechte im eigenen Namen anzumelden. 22.3.4. Abgeltung Ein gesondertes Entgelt für die Einräumung der Nutzungsrechte wird nicht vereinbart, diese ist vielmehr über die Vergütung für die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN (LOS3VERTRAG Ziffer 10) abgegolten. 22.3.5. Sonstiges Soweit es zur Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlich ist, räumt DVZ dem AUFTRAGNEHMER für die Laufzeit des LOS3-VERTRAGES an den ARBEITSERGEBNISSEN ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zu dem Zweck ein, dieses für DVZ im Rahmen des LOS3-VERTRAGS zu nutzen. Der AUFTRAGNEHMER wird nicht ohne die vorherige SCHRIFTLICHE Zustimmung von DVZ GEISTIGES EIGENTUM Dritter in die für DVZ entwickelten ARBEITSERGEBNISSE aufnehmen. Soweit GEISTIGES EIGENTUM Dritter in die für DVZ entwickelten ARBEITSERGEBNISSE aufgenommen wird, stellt der AUFTRAGNEHMER sicher, dass die Rechtseinräumung unberührt bleibt.
22.4. Nutzungsrechte an überlassener Drittsoftware 22.4.1. Soweit der AUFTRAGNEHMER nach Maßgabe dieses LOS3-VERTRAGES DVZ Software von Dritten zur Nutzung überlässt, wird der AUFTRAGNEHMER sicherstellen, sofern er nicht selbst
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Lizenzgeber der jeweiligen Software ist, dass DVZ ein einfaches, insbesondere an die LOKATIONEN unterlizenzierbares, übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht erhält, die überlassene Drittsoftware zu nutzen. 22.4.2. Nutzen im vorgenannten Sinne bedeutet jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programme zum Zwecke der Ausführung und der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände in der bestimmten Datenverarbeitungseinheit, ggf. auch durch DRITTE im Wege eines Hostings. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört die Herstellung von Sicherungskopien der überlassenen Programme und der darin enthaltenen Datenbestände 22.4.3. Der AUFTRAGNEHMER hat DVZ die Software jeweils mit Dokumentation in Englisch oder in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu liefern. Entsprechendes gilt im Falle von Neuauflagen oder Ergänzungen der Dokumentation während der Laufzeit dieses LOS3-VERTRAGES. Zudem ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, DVZ über etwaige in der Software enthaltene Open Source Software und/oder Softwarekomponenten vor Installation bei DVZ und/oder einer der LOKATIONEN zu informieren. 22.4.4. Soweit DVZ von ihrem Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte an einer Software auf Dritte Gebrauch macht, hat sie dem Dritten sämtliche vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Lizenzgeber aus der Softwareüberlassung und -nutzung aufzuerlegen. Mit der Übertragung der Nutzungsrechte an der Software erlöschen die Nutzungsrechte von DVZ. 22.4.5. Ein gesondertes Entgelt für die Einräumung der Nutzungsrechte ist – soweit nicht explizit anders zwischen VERTRAGSPARTEIEN vereinbart – nicht geschuldet, sondern vielmehr über die Vergütung für die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN (LOS3-VERTRAG Ziffer 10) abgegolten.
22.5. Schutzrechte Dritter 22.5.1. Der AUFTRAGNEHMER stellt sicher, dass keine Rechte Dritter bestehen, welche die vertragsgemäße Nutzung der vom AUFTRAGNEHMER erbrachten, VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN durch DVZ behindern, einschränken oder ausschließen. Sollten dennoch DRITTE Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend machen, so gilt Folgendes: 22.5.2. DVZ wird den AUFTRAGNEHMER unverzüglich von solchen Ansprüchen Dritter SCHRIFTLICH unterrichten, diesem alle zur Abwehr erforderlichen und bei DVZ vorhandenen Informationen erteilen und ihm sonstige angemessene, DVZ zumutbare Unterstützung gewähren. 22.5.3. Der AUFTRAGNEHMER übernimmt auf eigene Kosten die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr solcher Ansprüche. Dem AUFTRAGNEHMER bleibt die Entscheidung über eine vergleichsweise Erledigung vorbehalten. Der AUFTRAGNEHMER erteilt DVZ unverzüglich Weisung zur Abwehr solcher Ansprüche. Geschieht dies nicht, hat DVZ die Ansprüche nach eigenem Ermessen und nach besten Kräften abzuwehren. 22.5.4. Der AUFTRAGNEHMER wird DVZ von allen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und sonstigen Kosten freistellen, die im Zusammenhang mit einer behaupteten oder festgestellten Schutzrechtsverletzung entstehen. 22.5.5. Sollte festgestellt werden, dass die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN Schutzrechte Dritter verletzen, wird der AUFTRAGNEHMER auf eigene Kosten nach Wahl von DVZ entweder DVZ die erforderlichen Nutzungsrechte gewähren oder die vertragsgegenständlichen Leistungen so abändern, dass sie Schutzrechte Dritter nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Im letzten Fall wird der AUFTRAGNEHMER alle im Zusammenhang mit der Abänderung erforderlichen Konvertierungen, Umstellungen, Anpassungen von Dokumentationen, Schulungen etc. durchführen. Sollte der AUFTRAGNEHMER weder in der Lage sein, die erforderlichen Nutzungsrechte zu gewähren, noch die vertragsgegenständlichen
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Leistungen in dem vorstehend beschriebenen Umfang abzuändern, ist DVZ zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
23.
Datenschutzerklärung / Fernmeldegeheimnis
23.1. Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Die VERTRAGSPARTEIEN verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie ab 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung, das Telekommunikationsgesetz (TKG), insbesondere dessen Teil 7 („Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit“) zu beachten.
23.2. Wahrung des Fernmeldegeheimnisses Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, insbesondere, keinen Zugriff zu den Inhalten von Telefongesprächen oder Aufzeichnungen von Inhalten von Telefongesprächen zu nehmen, sofern dies nicht gesetzlich gestattet ist.
23.3. Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung Der AUFTRAGNEHMER wird zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen in Kontakt mit PERSONENBEZOGENEN DATEN kommen. Zu diesem Zweck schließen die VERTRAGSPARTEIEN die als Anlage 7 (Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung) beigefügte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
23.4. Umgang mit Datenträgern Der Ausbau und die Entsorgung von Datenträgern (Festplatten) aufgrund von Weiterentwicklungen, Rückbau oder Störungen an den zentralen IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN erfolgen durch DVZ. Diese werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht wieder an den AUFTRAGNEHMER zurückgegeben, sondern allein die IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN ohne die von DVZ ausgebauten Datenträger.
24.
Vertraulichkeit
24.1. Vertraulichkeit von Informationen 24.1.1. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an DRITTE weiterzugeben oder anders als zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem LOS3-VERTRAG zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des LOS3VERTRAGs fort. 24.1.2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche VERTRAULICHE INFORMATIONEN,
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a.
die dem Empfänger bei Abschluss des LOS3-VERTRAGS nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b.
die bei Abschluss des LOS3-VERTRAGS öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses LOS3-VERTRAGS beruht;
c.
die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen, es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der AUFTRAGNEHMER DVZ auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) vor Vertragsunterzeichnung hinzuweisen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung Verpflichtete die andere VERTRAGSPARTEI vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
24.1.3. Die VERTRAGSPARTEIEN werden nur solchen Beratern Zugang zu VERTRAULICHEN INFORMATIONEN gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses LOS3-VERTRAGS entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die VERTRAGSPARTEIEN nur denjenigen Mitarbeitern die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN offen legen, die diese für die Durchführung dieses LOS3-VERTRAGs kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. 24.1.4. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, DVZ sofort SCHRIFTLICH zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung der Pflichten aus dieser LOS3-VERTRAG Ziffer 24 nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
24.2. Nennung von DVZ als Referenz Die Nennung von DVZ sowie der LOKATIONEN als Referenz bedarf der gesonderten SCHRIFTLICHEN Vereinbarung.
25.
Einsatz von UNTERAUFTRAGNEHMERN
25.1. Allgemeine Grundsätze Für diejenigen UNTERAUFTRAGNEHMER, die bereits vor Zuschlagserteilung benannt und überprüft wurden, gilt diese Zustimmung als bereits erteilt. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche SCHRIFTLICHE Zustimmung von DVZ UNTERAUFTRAGNEHMER für wesentliche Teile der Leistung einzusetzen oder während der Vertragslaufzeit auszutauschen. DVZ wird die Zustimmung hierzu jedoch nicht ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern, sofern der Auftragnehmer die Eignung des Unterauftragnehmers und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB entsprechend der Vergabeunterlagen (Anlage 1) nachgewiesen hat. Für diejenigen UNTERAUFTRAGNEHMER, die •
bereits vor Zuschlagserteilung benannt und überprüft wurden und
•
die unwesentliche Teile der Leistung erbringen,
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gilt diese Zustimmung als bereits erteilt.“ Sofern UNTERAUFTRAGNEHMER nach Zustimmung durch DVZ eingebunden werden, verpflichtet sich der AUFTRAGNEHMER, diese Einbindung in jedem Fall so vorzunehmen, dass keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, eine stets aktuelle Liste mit allen aktuell eingesetzten UNTERAUFTRAGNEHMERN zu führen und diese auf Verlangen von DVZ bereitzustellen. Werden vom AUFTRAGNEHMER DRITTE zur Leistungserbringung herangezogen, so erfolgt die Beauftragung dieser Firmen ausschließlich durch den AUFTRAGNEHMER. Ein Vertragsverhältnis zwischen DVZ und dem UNTERAUFTRAGNEHMER wird hierdurch nicht begründet. Der AUFTRAGNEHMER hat dafür Sorge zu tragen, dass diese UNTERAUFTRAGNEHMER bei der Leistungserbringung die Regelungen dieses LOS3-VERTRAGES, z.B. für Verschwiegenheitsverpflichtung, Sicherheitsprüfung, Datenschutz oder das Verhalten im Betrieb berücksichtigen und in keiner Weise die Vertragserfüllung beeinträchtigen. Sollte einer der UNTERAUFTRAGNEHMER seine vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, trägt der AUFTRAGNEHMER hierfür gegenüber DVZ die Verantwortung. Der AUFTRAGNEHMER ist für die Beaufsichtigung und die Ausübung des Weisungsrechts der von ihm eingesetzten eigenen Mitarbeiter und der Mitarbeiter des UNTERAUFTRAGNEHMERS allein verantwortlich.
25.2. Verantwortung des AUFTRAGNEHMERS Der Einsatz von UNTERAUFTRAGNEHMERN entbindet den AUFTRAGNEHMER nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten unter diesem LOS3-VERTRAG. Der AUFTRAGNEHMER ist für die von dem UNTERAUFTRAGNEHMER erbrachten Leistungen und für alle Zahlungen an UNTERAUFTRAGNEHMER des AUFTRAGNEHMERS verantwortlich.
25.3. CHANGE OF CONTROL des UNTERAUFTRAGNEHMERS 25.3.1. Im Falle eines CHANGE OF CONTROL bei einem UNTERAUFTRAGNEHMER hat der AUFTRAGNEHMER DVZ hiervon unverzüglich SCHRIFTLICH in Kenntnis zu setzen und die SCHRIFTLICHE Zustimmung von DVZ zum weiteren Einsatz dieses UNTERAUFTRAGNEHMERS einzuholen. Der Zustimmung bedarf es nicht, sofern sich der Einsatz des UNTERAUFTRAGNEHMERS auf unkritische oder unwesentliche Teile der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN bezieht. 25.3.2. DVZ kann die Zustimmung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern. Ein wichtiger Grund i.S. dieses LOS3-VERTRAGES Ziff. 25.3.2 liegt dann vor, wenn nach §§ 123, 124 GWB Gründe für den Ausschluss des UNTERAUFTRAGNEHMERS vorliegen und/oder die Eignung des UNTERAUFTRAGNEHMERS entfallen ist. 25.3.3. Stimmt DVZ dem weiteren Einsatz des UNTERAUFTRAGNEHMERS nicht zu, so hat der AUFTRAGNEHMER den UNTERAUFTRAGNEHMER innerhalb von einem (1) Monat ab Verweigerung der Zustimmung auszutauschen und nicht mehr zur Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN einzusetzen.
26.
Laufzeit, Kündigung
26.1. Laufzeit
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26.1.1. Dieser LOS3-VERTRAG tritt mit Unterzeichnung durch beide VERTRAGSPARTEIEN in Kraft und hat eine Laufzeit von acht (8) Jahren, wobei das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Laufzeit endet, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf. Regelungen dieses LOS3-VERTRAGES zu dessen vorzeitiger Beendigung bleiben hiervon unberührt. 26.1.2. Sofern mit einem Einzelauftrag und/oder ÄNDERUNGSAUFTRAG eine Serviceleistung beauftragt wird, wird die Laufzeit der hierdurch zu erbringenden Leistungen jeweils direkt im Einzelauftrag und/oder ÄNDERUNGSAUFTRAG geregelt.
26.2. Ordentliche Kündigung Während der Laufzeit ist die ordentliche Kündigung des LOS3-VERTRAGES und der darunter abgeschlossenen EINZELAUFTRÄGE und/oder EINZELBESTELLUNGEN und/oder ÄNDERUNGSAUFTRÄGE ausgeschlossen.
26.3. Kündigung aus wichtigem Grund 26.3.1. Das Recht zur Kündigung des LOS3-VERTRAGES und/oder EINZELAUFTRÄGE und/oder ÄNDERUNGSAUFTRÄGE aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 26.3.2. Ein wichtiger Grund, der DVZ zur Kündigung gem. vorstehender Ziff. 26.3.1 berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn
der AUFTRAGNEHMER aufsichtsrechtliche Vorgaben nicht einhält, ein nicht nur geringfügiger Verstoß gegen Datenschutz- und/oder Vertraulichkeitsbestimmungen vorliegt, insbesondere wenn der AUFTRAGNEHMER gegen Verpflichtungen zum Schutz von Verschlusssachen verstößt, sich die Eigentumsverhältnisse beim AUFTRAGNEHMER im Sinne eines CHANGE OF CONTROL verändern, soweit ein solches Kündigungsrecht an anderer Stelle in diesem LOS3-VERTRAG ausdrücklich vorgesehen ist. Der AUFTRAGNEHMER hat DVZ den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. 26.3.3. Vor der Kündigung aus wichtigem Grund ist diese SCHRIFTLICH anzudrohen. Die vertragsbrüchige VERTRAGSPARTEI ist SCHRIFTLICH abzumahnen und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist nach Erhalt der Abmahnung die den wichtigen Grund begründenden Missstände zu beheben. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn
die vertragsbrüchige VERTRAGSPARTEI die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNG ernsthaft und endgültig verweigert, der AUFTRAGNEHMER die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNG zu einem in den Vertragsdokumenten bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und DVZ in den Vertragsdokumenten den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
26.3.4. Soweit einer VERTRAGSPARTEI das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zusteht, kann sie dieses Recht nur binnen einer Frist von einem (1) Monat ausüben, nachdem sie Kenntnis von den zur Kündigung berechtigten Umständen erlangt hat. Berechtigt die Gesamtbetrachtung einer Reihe von Ereignissen eine VERTRAGSPARTEI zur Kündigung aus wichtigem Grund, so ist die Frist ab dem letzten dieser Ereignisse zu berechnen. Die Kündigung kann innerhalb der genannten Frist auch mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
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26.3.5. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche bleiben von dem Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
26.4. Teilkündigung Soweit DVZ aufgrund einer Vertragsverletzung durch den AUFTRAGNEHMER berechtigt ist, den LOS3-VERTRAG zu kündigen, bleibt es DVZ vorbehalten, den LOS3-VERTRAG nur in Bezug auf Teile der insgesamt vom AUFTRAGNEHMER geschuldeten Leistungen zu kündigen. Für die gekündigten Teile entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der dafür geschuldeten Vergütung.
26.5. Form der Kündigung Jede Kündigung hat SCHRIFTLICH zu erfolgen.
26.6. Wirkung der Beendigung Alle im Rahmen der Vertragslaufzeit vor Beendigung des LOS3-VERTRAGES ausgelösten EINZELBESTELLUNGEN, EINZELAUFTRÄGE für gekaufte IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN unter Berücksichtigung hierfür ggf. abgeschlossener ÄNDERUNGSAUFTRÄGE sind vollständig zu erfüllen. Sofern zum Zeitpunkt der Beendigung noch Gewährleistungsfristen für die gekauften IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN laufen, wie sie in den EINZELBESTELLUNGEN vereinbart sind, gilt für die sich aus der Gewährleistungen ergebenden Rechte und Pflichten der LOS3-VERTRAG und die jeweilige EINZELBESTELLUNG bis zum Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist fort.
27.
Unterstützungsleistungen und Kaufoption
27.1. Unterstützungsleistungen Im Falle einer Beendigung dieses LOS3-VERTRAGES wird der AUFTRAGNEHMER DVZ bei der reibungslosen und koordinierten Überleitung der nach diesem LOS3-VERTRAG zu erbringenden Leistungen an DVZ oder an einen von DVZ benannten DRITTEN unterstützen. Wird die Überleitung nicht termingerecht abgeschlossen, wird der AUFTRAGNEHMER den Betrieb bis zum Abschluss der Überleitungsarbeiten im bestehenden Umfang und zu den definierten Service-Level gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung aufrechterhalten, maximal jedoch für zwölf (12) Monate. Als angemessen gilt die Vergütung, die DVZ für die entsprechenden Leistungen vor Beendigung des LOS3-VERTRAGS gezahlt hat. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Hinsichtlich des Zeitplans werden sich die VERTRAGSPARTEIEN untereinander abstimmen. Im Fall der Teilkündigung gelten die vorstehenden Vorschriften jeweils bezogen auf die gekündigten Leistungen.
27.2. Kaufoption
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27.2.1. Soweit DVZ Komponenten der IP-TELEFONIE-LÖSUNG gemietet hat, bleibt DVZ im Falle der Beendigung dieses LOS3-VERTRAGES das Recht vorbehalten, diese Komponenten käuflich vom AUFTRAGNEHMER zu erwerben. 27.2.2. Der Kaufpreis entspricht dabei dem aktuellen Verkehrswert der Komponenten unter Berücksichtigung der vom AUFTRAGNEHMER bei einem Verkauf an DVZ ersparten Aufwendungen für Rückbau/Abholung, Entsorgung, Löschung aller Daten sowie eines Ausschluss jeglicher Gewährleistung. 27.2.3. Erfolgt keine Einigung auf einen Kaufpreis, so haben beide VERTRAGSPARTEIEN das Streitbeilegungsverfahren gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 28 zu durchlaufen. Soweit auch im Streitbeilegungsverfahren keine Einigung erzielt werden kann, sind die VERTRAGSPARTEIEN jeweils berechtigt, für die Festlegung des Kaufpreises einen Schiedsgutachter anzurufen. Dieser entscheidet die streitige Frage verbindlich für beide VERTRAGSPARTEIEN nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in der maßgeblichen Branche üblichen Regelungen. § 319 Abs. 1 BGB findet Anwendung. Bei dem Schiedsgutachter muss es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer Schwerin handeln. Soweit sich die VERTRAGSPARTEIEN nicht gemeinsam auf einen Schiedsgutachter einigen, hat der Präsident der Industrie- und Handelskammer Schwerin mit bindender Wirkung für beide VERTRAGSPARTEIEN das Vorschlagsrecht. Die durch die Einschaltung eines Schiedsgutachters entstehenden Kosten sind von den VERTRAGSPARTEIEN je zur Hälfte zu tragen. 27.2.4. Erfolgt kein Ankauf der gemieteten IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN, ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, die überlassenen Komponenten zurückzubauen, abzuholen und sämtliche darauf befindlichen Daten vollständig zu löschen und dies DVZ SCHRIFTLICH nachzuweisen.
28.
Streitbeilegungsverfahren
28.1. Allgemeines 28.1.1. Treten im Zusammenhang mit den VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN Meinungsverschiedenheiten auf, werden die VERTRAGSPARTEIEN angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. 28.1.2. Vorbehaltlich nachfolgender Ziff. 28.1.3, ist jede VERTRAGSPARTEI erst nach erfolglosem Durchlaufen des Streitbeilegungsverfahrens berechtigt, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. 28.1.3. Das Recht der VERTRAGSPARTEIEN, um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen, bleibt von der Pflicht, ein Streitbeilegungsverfahren durchzuführen, unberührt.
28.2. Eskalationsstufen in der KONSTRUKTIONSPHASE 28.2.1. Meinungsverschiedenheiten werden zunächst von den jeweiligen Projektleitern beider VERTRAGSPARTEIEN diskutiert. 28.2.2. Im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens haben die Projektleiter der beiden VERTRAGSPARTEIEN auf der Ebene, auf der die Meinungsverschiedenheit auftaucht, die dort nicht innerhalb von zehn (10) WERKTAGEN gelöst werden kann, ihren unterschiedlichen Standpunkt SCHRIFTLICH zu fixieren. Dies hat, soweit möglich, unter Beifügung der Gründe, insbesondere Bezugnahmen
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auf konkrete Bestimmungen der Vertragsdokumente zu erfolgen. Diese Stellungnahmen sind dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 28.2.3. Kommt innerhalb von weiteren zehn (10) WERKTAGEN auch im Lenkungsausschuss keine Einigung zustande, kann jede der beiden VERTRAGSPARTEIEN verlangen, dass die gesamte Geschäftsführung der anderen VERTRAGSPARTEI mit der Frage befasst wird. Sofern auch auf diesem Wege nicht innerhalb von weiteren zehn (10) WERKTAGEN eine Einigung erzielt wird, ist jede VERTRAGSPARTEI berechtigt, unabhängig von der anderen zu erklären, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Erst danach sind die VERTRAGSPARTEIEN jeweils berechtigt, den Rechtsweg zu beschreiten.
28.3. Eskalationsstufen in der BETRIEBSPHASE 28.3.1. Meinungsverschiedenheiten werden zunächst von den jeweiligen Servicemanagern beider VERTRAGSPARTEIEN diskutiert. 28.3.2. Im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens haben die Servicemanager der beiden VERTRAGSPARTEIEN auf der Ebene, auf der die Meinungsverschiedenheit auftaucht, die dort nicht innerhalb von zehn (10) WERKTAGEN gelöst werden kann, ihren unterschiedlichen Standpunkt SCHRIFTLICH zu fixieren. Dies hat, soweit möglich, unter Beifügung der Gründe, insbesondere Bezugnahmen auf konkrete Bestimmungen der Vertragsdokumente zu erfolgen. Diese Stellungnahmen sind den Sachgebietsleitern zur Entscheidung vorzulegen. 28.3.3. Kommen die Sachgebietsleiter bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Funktion nicht innerhalb von zehn (10) WERKTAGEN nach Zugang der Stellungnahmen zu einer einverständlichen Regelung, so sind die Stellungnahmen an die Abteilungsleiter bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Funktion weiterzuleiten. 28.3.4. Kommt innerhalb von weiteren zehn (10) WERKTAGEN auch zwischen den Abteilungsleitern keine Einigung zustande, kann jede der beiden VERTRAGSPARTEIEN verlangen, dass die gesamte Geschäftsführung der anderen VERTRAGSPARTEI mit der Frage befasst wird. Sofern auch auf diesem Wege nicht innerhalb von weiteren zehn (10) WERKTAGEN eine Einigung erzielt wird, ist jede VERTRAGSPARTEI berechtigt, unabhängig von der anderen zu erklären, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Erst danach sind die VERTRAGSPARTEIEN jeweils berechtigt, den Rechtsweg zu beschreiten.
28.4. Fortführung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN Der AUFTRAGNEHMER wird die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN unabhängig von einer eventuellen Meinungsverschiedenheit zwischen DVZ und dem AUFTRAGNEHMER erbringen und sämtliche sich aus den Vertragsdokumenten ergebenden Pflichten erfüllen. Der AUFTRAGNEHMER verzichtet auf jegliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte.
29.
Schlussbestimmungen
29.1. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf diesen LOS3-VERTRAG findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlich zuständig für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem LOS3-VERTRAG
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zwischen dem AUFTRAGNEHMER und DVZ ergebenden Streitigkeiten sind die für Schwerin zuständigen staatlichen Gerichte.
29.2. Abtretung und Aufrechnung Dem AUFTRAGNEHMER ist es nicht gestattet, Rechte und Pflichten aus diesem LOS3-VERTRAG ohne SCHRIFTLICHE Einwilligung von DVZ an DRITTE abzutreten. Der AUFTRAGNEHMER ist zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von DVZ ausschließlich mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen berechtigt.
29.3. Schriftformerfordernis Änderungen dieses LOS3-VERTRAGS oder der übrigen Vertragsdokumente bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
29.4. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses LOS3-VERTRAGES oder der unter diesem LOS3-VERTRAG getroffenen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses LOS3-VERTRAGES sowie der unter diesem LOS3-VERTRAG getroffenen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die VERTRAGSPARTEIEN nachträglich feststellen, dass der LOS3-VERTRAG oder eine unter diesem LOS3-VERTRAG getroffene Vereinbarung lückenhaft ist.
DVZ
AUFTRAGNEHMER
Ort, Datum
Ort, Datum
Unterschrift
Unterschrift
Name
Name
Position
Position
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Anlagen zum LOS3-VERTRAG
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- Anlage 1 zum LOS3-VERTRAG-
Teile A, B, C und F der Vergabeunterlagen für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)
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- Anlage 2 zum LOS3-VERTRAG -
die vom AN ausgefüllte / ergänzte Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)
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- Anlage 3 zum LOS3-VERTRAG -
Muster ÄNDERUNGSAUFTRAG für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)
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- ÄNDERUNGSAUFTRAG -
Zwischen
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283 19059 Schwerin – im Folgenden „DVZ“ genannt –
und
– im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt –
wird gemäß Ziffer 15 des Los3-Vertrages vom ____________ folgender Änderungsauftrag vereinbart:
1 Art und Umfang der Leistungen 1.1 Art der Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für DVZ folgende Leistungen: _______________________________________________________ ________________________________________________________ 1.2 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers 1.2.1
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind _______________________________________________________ ergibt sich aus folgenden weiteren Dokumenten Anlage(n) Nr. Es gelten die Dokumente in obiger Reihenfolge folgender Reihenfolge:
1.2.2
Der Auftragnehmer wird DVZ auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben.
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1.2.3
Besondere Leistungsanforderungen:
1.3 Vergütungsbestimmende Faktoren Vergütungsbestimmende Faktoren sind _______________________________________________________
2
Nennung der bisherigen Regelung im Los3-Vertrag bzw. der BLP, die durch den neuen Leistungsgegenstand geändert wird _______________________________________________________
3 Ort der Leistungen / Leistungszeitraum (sofern einschlägig) 3.1 Ort der Leistungen 3.2 Zeiträume der Leistungen Leistungen (gemäß Nummer 1.1)
Geplanter Leistungszeitraum Beginn
Ende
Verbindlicher Leistungszeitraum Beginn
Ende
3.3 Zeiten der Leistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: 3.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) bis bis 3.3.2
von von
bis bis
Uhr Uhr
von von
bis bis bis
Uhr Uhr Uhr
während sonstiger Zeiten bis bis
an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers
von 4 Vergütung 4.1 Vergütung nach Aufwand nach Vorlage eines prüffähigen Leistungsnachweises mit Belegen ohne Obergrenze mit einer Obergrenze in Höhe von
EUR
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Bezeichnung des Personals (Leistungskategorie)
Preis (netto) innerhalb der Zeiten gemäß 3.3.1 je Stunde
je Tag
gemäß 3.3.2 je Stunde
je Tag
Zuzüglich zu den genannten Nettopreisen ist die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer zu entrichten. Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt
4.2
kalendermonatlich nachträglich
Festpreis Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zahlt DVZ einen Festpreis (netto) in Höhe von insgesamt Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:
4.3 Reisekosten und Nebenkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß
5
Verantwortlicher Ansprechpartner DVZ: Auftragnehmer:
6
Mitwirkungsleistungen der DVZ Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart:
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7
Sonstige Vereinbarungen
, Ort Firma
Datum
Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name in Druckschrift)
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Ort Auftraggeber
, Datum
Unterschrift(en) DVZ (Name in Druckschrift)
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- Anlage 4 zum LOS3-VERTRAG -
SÜG M-V für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)
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Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG M-V) Vom 22. Januar 1998
Zum 04.11.2016 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand:
letzte berücksichtigte Änderung: §§ 18, 34 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. April 2016 (GVOBl. M-V S. 203, 206).
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Personeller Geheimschutz bei öffentlichen Stellen Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §1
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes
§2
Verschlußsachen
§3
Betroffener Personenkreis
§4
Zuständigkeiten
§5
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
§6
Rechte und Pflichten des Betroffenen; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person
Abschnitt 2 Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen §7
Arten der Sicherheitsüberprüfung
§8
Einfache Sicherheitsüberprüfung
§9
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
§ 10
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
§ 11
Datenerhebung
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§ 12
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten
Abschnitt 3 Verfahren § 13
Sicherheitserklärung
§ 14
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 15
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 16
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 17
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
Abschnitt 4 Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung § 18
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 19
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
§ 20
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien
§ 21
Übermittlung und Zweckbindung
§ 22
Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten
§ 23
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
Teil 2 Sonderregelung für den personellen Geheimschutz bei nicht-öffentlichen Stellen § 24
Anwendungsbereich
§ 25
Zuständigkeit
§ 26
Sicherheitserklärung
§ 27
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
§ 28
Aktualisierung der Sicherheitserklärung
§ 29
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
§ 30
Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle
§ 31
Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in Dateien
Teil 3 Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften § 32
Reisebeschränkungen
§ 33
Strafvorschriften
§ 34
Ermächtigung zur Rechtsverordnung
§ 35
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 36
Inkrafttreten
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Teil 1 Personeller Geheimschutz bei öffentlichen Stellen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 *)
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung).
(2) Zweck des personellen Geheimschutzes ist es, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten dadurch zu schützen, dass der Zugang von Personen verhindert wird, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann.
(3) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer Zugang hat
1. zu Verschlußsachen von Bundes- oder Landesbehörden, Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, oder 2.
zu Verschlußsachen überstaatlicher Einrichtungen und Stellen, wenn die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet ist, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen, oder wer
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3. in einer Behörde oder einer sonstigen öffentlichen Stelle des Landes oder in einem Teil von ihr tätig ist, die oder der aufgrund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlußsachen von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Innenministerium zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist.
Zugang im Sinne des Gesetzes zu Verschlußsachen hat auch, wer Umgang mit Verschlußsachen oder auf andere Weise Möglichkeiten des Zugriffs auf sie hat.
(4) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung tätig ist oder werden soll (vorbeugender personeller Sabotageschutz).
(5) Lebenswichtig sind solche Einrichtungen,
1. deren Beeinträchtigung auf Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder 2. die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde.
Verteidigungswichtig sind solche Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft dienen und deren Beeinträchtigung auf Grund
1. fehlender kurzfristiger Ersetzbarkeit die Funktionsfähigkeit, insbesondere die Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie der Zivilen Verteidigung, oder 2. der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann. Sicherheitsempfindliche Stelle ist die kleinste selbstständig handelnde Organisationseinheit innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung, die vor unberechtigtem Zugang geschützt ist und von der im Falle der Beeinträchtigung eine erhebliche Gefahr für die in Satz 1 und 2 genannten Schutzgüter ausgeht.
Fußnoten *§ 1 Abs. 4 und 5 angefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2004.
§2
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Verschlußsachen
(1) Verschlußsachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft.
(2) Eine Verschlußsache ist
1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann, 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.
§3
Betroffener Personenkreis
(1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Betroffener), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz zu unterziehen. Hierauf kann verzichtet werden, wenn für sie bereits eine gleich- oder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf nur Personen übertragen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Wer mit dem Betroffenen verheiratet ist, mit ihm die Lebenspartnerschaft begründet hat (Lebenspartner) oder mit ihm in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft lebt (Lebensgefährte), soll in Sicherheitsüberprüfungen nach §§ 9 und 10 einbezogen werden. Über Ausnahmen entscheidet die in § 4 Abs. 1 genannte Stelle. Geht der Betroffene die Ehe ein oder begründet er die Lebenspartnerschaft oder die auf Dauer angelegte Gemeinschaft erst während der oder nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung, ist die Maßnahme nach Satz 1 nachzuholen. Das gleiche gilt für die in die Sicherheitsüberprüfung einzubeziehende Person, die bei Durchführung der Sicherheitsüberprüfung noch nicht volljährig ist, nach Eintritt der Volljährigkeit.
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(3) Der Pflicht zur Sicherheitsüberprüfung unterliegen nicht
1. Mitglieder der Verfassungsorgane des Landes, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. Mitglieder des Landesrechnungshofs, 4. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse über- oder zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ausüben sollen, 5. sonstige Personengruppen, die durch Gesetz hiervon ausgenommen werden.
§4
Zuständigkeiten
(1) Die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, die einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuweisen, übertragen oder sie zum Zugang zu Verschlußsachen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ermächtigen will (zuständige Stelle), ist dafür verantwortlich, dass mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit nur nach diesem Gesetz sicherheitsüberprüfte Personen betraut werden. Sie leitet die Sicherheitsüberprüfung ein. Die obersten Landesbehörden können durch Rechtsverordnung für ihren Zuständigkeitsbereich die Aufgaben der zuständigen Stelle einer Zentralstelle im Innenministerium übertragen.
(1) Die Aufgaben der zuständigen Stelle sind in einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. Für Sicherheitsüberprüfungen bei politischen Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes sowie deren Stiftungen sind die Parteien selbst zuständig.
(3) Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist die Verfassungsschutz-behörde.
(4) Die Verfassungsschutzbehörde führt Sicherheitsüberprüfungen bei Bewerbern sowie bei Mitarbeitern des eigenen Dienstes nach den Vorschriften dieses Gesetzes selbst durch.
§5
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
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(1) Sicherheitsrisiken im Sinne dieses Gesetzes sind Umstände, die es aus Gründen des staatlichen Geheimschutzes verbieten, eine Person mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit zu betrauen. Erkenntnisse sind sicherheitserheblich, wenn sich aus ihnen ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt. Die Beurteilung ist auf den Einzelfall abzustellen.
(2) Ein Sicherheitsrisiko liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte
1. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit oder 2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs- oder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, oder 3. Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen.
Ein Sicherheitsrisiko kann auch aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 zu der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person vorliegen.
§ 6 *)
Rechte und Pflichten des Betroffenen; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person
(1) Die zuständige Stelle hat den Betroffenen schriftlich über die Art der beabsichtigten Sicherheitsüberprüfung sowie über den damit verbundenen Umfang der Datenverarbeitung zu unterrichten. Wird eine weitergehende Sicherheitsüberprüfung notwendig, so ist auch für diese eine entsprechende Unterrichtung erforderlich.
(2) Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung bedarf der Einwilligung des Betroffenen. Die Einwilligung bezieht sich nur auf die Art der Sicherheitsüberprüfung (§ 7), die Gegenstand der Unterrichtung war.
(3) Der Betroffene ist verpflichtet, die zur Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Er kann Angaben verweigern, die für ihn, nahe Angehörige im Sinne von § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung oder für die in die Sicherheitsüberprüfung einbezogene Person die Gefahr strafrechtlicher oder disziplinarischer Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung begründen könnten. Über das Verweigerungsrecht ist er zu unterrichten.
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(4) Bevor die zuständige Stelle die Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ablehnt, hat sie dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder mündlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen persönlich zu äußern. Der Betroffene kann zu einer Anhörung mit einem Rechtsanwalt erscheinen. Die Anhörung erfolgt in einer Weise, die den Schutz nachrichtendienstlicher Quellen gewährleistet und den schutzwürdigen Interessen von Personen, die im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rechnung trägt. Sie unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge hätte.
(5) Sind zu der Person, die mit dem Betroffenen verheiratet ist, sein Lebenspartner oder Lebensgefährte ist, Angaben zu machen, ist hierfür deren schriftliche Einwilligung erforderlich. Gleiches gilt, wenn sie in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird; die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.
(6) Liegen zu der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, ist ihr vor Ablehnung der Zulassung des Betroffenen zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entsprechend Absatz 4 Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(7) Die Absätze 4 und 6 sind auch anzuwenden, wenn die Weiterbeschäftigung des Betroffenen in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit abgelehnt werden soll.
Fußnoten *
§ 6 Abs. 5 Satz 1 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2004.
Abschnitt 2 Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
§7
Arten der Sicherheitsüberprüfung
(1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird eine
1. einfache Sicherheitsüberprüfung, 2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung oder 3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
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(2) Ergeben sich bei einer Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die nur durch Maßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung geklärt werden können, kann die zuständige Stelle mit Einwilligung des Betroffenen und der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen. § 12 Abs. 6 bleibt unberührt.
§8
Einfache Sicherheitsüberprüfung
(1) Eine einfache Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die
1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlußsachen (§ 1 Abs. 3) erhalten, 2. Tätigkeiten in Bereichen nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen oder 3. Tätigkeiten in Bereichen nach § 1 Abs. 4 wahrnehmen sollen.
(2) In den Fällen von Absatz 1 Nr. 2 kann die zuständige Stelle von der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen.
§9
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die Zugang (§ 1 Abs. 3) zu
1. GEHEIM eingestuften Verschlußsachen oder 2. einer hohen Anzahl von VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 für ausreichend hält.
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§ 10
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen ist für Personen durchzuführen, die
1. Zugang im Sinne des § 1 Abs. 3 zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlußsachen, 2. Zugang im Sinne des § 1 Abs. 3 zu einer hohen Anzahl von GEHEIM eingestuften Verschlußsachen erhalten oder 3. bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes oder bei einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes, die nach Feststellung der Landesregierung gemäß § 34 Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wahrnimmt, tätig werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 oder § 9 für ausreichend hält.
§ 11
Datenerhebung
(1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde dürfen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Der Betroffene sowie die sonstigen zu befragenden Personen und nicht-öffentlichen Stellen sind auf den Zweck der Erhebung, die Auskunftspflichten nach diesem Gesetz und auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht, ansonsten auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen.
(2) Die zuständige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten grundsätzlich bei dem Betroffenen und, falls es darüber hinaus erforderlich ist, bei der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person. Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person entgegen, können andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden.
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§ 12
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten
(1) Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen:
1. Sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zum Betroffenen und der Person, mit der der Betroffene verheiratet ist, die sein Lebenspartner oder sein Lebensgefährte ist, sowie im Bedarfsfall auch zu den übrigen in der Sicherheitserklärung angegebenen Personen, insbesondere Auskunfts- und Referenzpersonen, und zu Adressen und Objekten, 2. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und einer Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, 3. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215), bestimmte Bundespolizeibehörde, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst, 4. Anfragen unter Beteiligung der Landeskriminalämter an die Polizeidienststellen der Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, 5. Anfragen an die für das Meldewesen zuständigen Behörden der Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre.
(2) Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung prüft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu Absatz 1 die Identität des Betroffenen.
(3) Die Absätze 1 und 2 finden auf die in die Sicherheitsüberprüfung einbezogene Person entsprechende Anwendung.
(4) Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen befragt die mitwirkende Behörde in der Regel zusätzlich von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen. Weitere geeignete Auskunftspersonen können befragt werden, um zu prüfen, ob die Angaben zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen.
(5) Die zuständige Stelle fragt zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit des Betroffe-
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nen oder der einbezogenen Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an, wenn der Betroffene oder die einbezogene Person vor dem 1. Januar 1970 geboren wurde oder Anhaltspunkte für eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, übermittelt sie die zuständige Stelle zur Bewertung an die mitwirkende Behörde.
(6) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung des Betroffenen oder der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person nicht ausreicht oder ihr schutzwürdige Interessen beteiligter Personen entgegenstehen, kann die mitwirkende Behörde neben den Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 4 weitere geeignete Auskunftspersonen oder andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften oder Gerichte, befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen.
Abschnitt 3 Verfahren
§ 13
Sicherheitserklärung
(1) Die zuständige Stelle fordert den Betroffenen auf, eine Sicherheitserklärung abzugeben. Anzugeben sind:
1. Namen, auch frühere, Vornamen, 2. Geburtsdatum, -ort, 3. Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten, 4. Familienstand, 5. Namen und Vornamen, auch frühere, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten von Ehegatten, Lebenspartnern oder Lebensgefährten, 6. Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen fünf Jahren, im Ausland ab dem 16. Lebensjahr, 7. ausgeübter Beruf, 8. Name und Anschrift des Arbeitgebers,
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9. im Haushalt lebende Personen über 18 Jahre (jeweils Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort und Verhältnis zu dieser Person), 10.Angaben über in den vergangenen fünf Jahren durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und darüber, ob zur Zeit die finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können, 11.Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch hindeuten können, 12.Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen, 13.anhängige Straf- und Disziplinarverfahren, 14.Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, Reisen, nahen Angehörigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, von denen das Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde festgestellt hat, dass besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind, 15.frühere Sicherheitsüberprüfungen, 16.hauptamtliche Funktionen in einer Partei oder "Massenorganisation" der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie Tätigkeit als "Reisekader in das nicht sozialistische Wirtschaftsgebiet"; zu hauptamtlichen Funktionen in einer Partei oder "Massenorganisation" zählen insbesondere: -
Mitglieder des Zentralkomitees (ZK) der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)
-
Sekretäre des Zentralkomitees (ZK)
-
1. Sekretäre der Bezirks- und Kreisleitungen
-
Leiter zentraler Parteiinstitutionen
-
Abteilungsleiter und Stellvertreter der Verwaltung des Zentralkomitees (ZK) der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)
-
Leitende Mitarbeiter zentraler Parteiinstitutionen
-
Sekretäre der Bezirks- und Kreisleitungen
-
Leiter der Bezirksparteischulen
-
Leiter von Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus
-
hauptamtliche Mitarbeiter der Bezirks- und Kreisleitungen
-
Sekretäre der Grundorganisationen
-
sonstige hauptamtliche Funktionen in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)
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-
hauptamtliche Funktionen in Blockparteien der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
-
hauptamtliche Mitarbeiter in folgenden "Massenorganisationen": Freie Deutsche Jugend (FDJ), Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), bei Sicherheitsüberprüfungen nach §§ 9 und 10 zusätzlich
17.Anzahl der Kinder, 18.Eltern, Stief- oder Pflegeeltern (jeweils Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz), 19.Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten, Wehr- oder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsstätten, Beschäftigungsstellen sowie deren Anschriften, 20.Nummer des Personalausweises oder Reisepasses, 21.zwei Auskunftspersonen zur Identitätsprüfung des Betroffenen (jeweils Namen, Vornamen, Anschrift und Verhältnis zur Person), bei Sicherheitsüberprüfungen nach § 10 zusätzlich 22.drei Referenzpersonen (jeweils Namen, Vornamen, Beruf, berufliche und private Anschrift und Rufnummern sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaft).
Die Einwilligung in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sind zu bestätigen. Den Erklärungen für Sicherheitsüberprüfungen nach §§ 9 und 10 sind zwei aktuelle Lichtbilder mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizufügen.
(2) Bei allen Überprüfungsarten sind die in Absatz 1 Satz 2 Nr. 11 und 12 genannten Daten auch zum Ehegatten, dem Lebenspartner oder dem Lebensgefährten anzugeben. Ergeben sich aus der Sicherheitserklärung oder aufgrund der Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden sicherheitserhebliche Erkenntnisse über diese Person, sind weitere Überprüfungsmaßnahmen nur zulässig, wenn sie in die erweiterte Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird.
(3) Wird eine Person in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, sind zu ihr auch die in Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 bis 8, 10, 13, 14 und 21 genannten Daten anzugeben.
(4) Bei Sicherheitsüberprüfungen der in § 4 Abs. 4 genannten Personen sind zusätzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister und abgeschlossene Straf- und Disziplinarverfahren sowie alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben.
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(5) Die Sicherheitserklärung ist von dem Betroffenen der zuständigen Stelle zuzuleiten. Sie prüft die Angaben des Betroffenen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Zu diesem Zweck kann die Personalakte eingesehen werden. Die zuständige Stelle leitet die Sicherheitserklärung an die mitwirkende Behörde weiter und beauftragt diese, an der Sicherheitsüberprüfung mitzuwirken, es sei denn, die zuständige Stelle hat bereits bei der Prüfung der Sicherheitserklärung festgestellt, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Die mitwirkende Behörde kann mit Zustimmung der zuständigen Stelle und des Betroffenen in die Personalakte Einsicht nehmen, wenn dies zur Klärung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerlässlich ist.
§ 14
Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
(1) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass kein Sicherheitsrisiko nach § 5 vorliegt, so teilt sie dies der zuständigen Stelle mit. Fallen Erkenntnisse an, die kein Sicherheitsrisiko begründen, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese mitgeteilt.
(2) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gründe und ihrer Bewertung die zuständige Stelle. Bei nachgeordneten Stellen erfolgt die Unterrichtung über deren oberste Landesbehörde.
(3) Die zuständige Stelle entscheidet, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit des Betroffenen entgegensteht. Im Zweifel hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. § 6 Abs. 4 und 6 sind zu beachten.
(4) Lehnt die zuständige Stelle es ab, den Betroffenen mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit zu betrauen, teilt sie dies dem Betroffenen mit.
(5) Die Zuweisung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit sowie die Ermächtigung zum Zugang zu Verschlußsachen erfolgen durch die zuständige Stelle, soweit nichts anderes bestimmt ist.
§ 15
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
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In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle dem Betroffenen die sicherheitsempfindliche Tätigkeit abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 1 vor Abschluß der Sicherheitsüberprüfung übertragen, wenn
1. bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung die Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der mitwirkenden Behörde bewertet oder 2. bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung und bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen die Maßnahmen der nächstniederen Art der Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen worden sind und sich daraus keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko ergeben haben.
§ 16
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
(1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben sich unverzüglich gegenseitig zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse über den Betroffenen oder die in die Sicherheitsüberprüfung einbezogene Person bekannt werden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen.
(2) Die mitwirkende Behörde prüft die sicherheitserheblichen Erkenntnisse und stellt fest, ob ein Sicherheitsrisiko nach § 5 vorliegt, und unterrichtet die zuständige Stelle über das Ergebnis der Prüfung. Im übrigen ist § 14 Abs. 3 und 4 entsprechend anzuwenden.
§ 17
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
(1) Die zuständige Stelle leitet der Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, die Sicherheitserklärung in der Regel alle fünf Jahre erneut zu und fordert sie auf, diese im Falle eingetretener Veränderungen zu ergänzen. Unabhängig hiervon hat der Betroffene der zuständigen Stelle von sich aus Änderungen von Familienstand, Namen, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit mitzuteilen.
(2) Bei sicherheitsempfindlicher Tätigkeit nach § 10 ist in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahelegen. Das Verfahren bei der Wiederholungsüberprüfung entspricht dem der Erstüberprüfung; von einer erneuten Identitätsprüfung kann abgesehen werden.
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Abschnitt 4 Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
§ 18
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
(1) Die zuständige Stelle führt über den Betroffenen eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheitsüberprüfung betreffenden Informationen aufzunehmen sind.
(2) Informationen über die persönlichen, dienstlichen und arbeitsrechtlichen Verhältnisse der eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübenden Person sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie für die sicherheitsmäßige Beurteilung erheblich sind. Dazu zählen insbesondere:
1. Zuweisung, Übertragung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die dazu erteilte Ermächtigung sowie deren Änderung und Beendigung, 2. Umsetzung, Abordnung, Versetzung und Ausscheiden, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. Straf- und Disziplinarsachen sowie dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen sowie tatsächliche Anhaltspunkte für 5. Überschuldung, insbesondere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.
Soweit die Informationen sich aus der Personalverwaltung ergeben, hat die personalverwaltende Stelle sie der zuständigen Stelle mitzuteilen.
(3) Die Sicherheitsakte ist keine Personalakte. Sie ist gesondert zu führen und darf weder der personalverwaltenden Stelle noch dem Betroffenen zugänglich gemacht werden; § 23 Abs. 6 bleibt unberührt. Im Falle des Wechsels der Dienststelle, des Dienstherrn oder des Arbeitgebers ist die Sicherheitsakte nach dorthin abzugeben, wenn auch dort eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Sie kann zur vorherigen Einsichtnahme überlassen werden.
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(4) Die mitwirkende Behörde führt über den Betroffenen eine Sicherheitsüberprüfungsakte, in die aufzunehmen sind:
1. Informationen, die die Sicherheitsüberprüfung, die durchgeführten Maßnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit.
Die in Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 genannten Daten sind zur Sicherheitsüberprüfungsakte zu nehmen, wenn sie sicherheitserheblich sind. Ein Einsichtsrecht in die Sicherheitsüberprüfungsakte besteht, insbesondere zum Schutz der beteiligten Personen, nicht.
(5) Die zuständige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 2 genannten Daten unverzüglich der mitwirkenden Behörde zu übermitteln.
(6) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte dürfen auch in elektronischer Form geführt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zulässig, wenn für sie die Voraussetzung der Speicherung nach § 20 vorliegt. Der automatisierte Abgleich personenbezogener Daten ist unzulässig.
(7) Bei jeder Abfrage einer Sicherheitsüberprüfungsakte nach Absatz 6 sind für Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten ermöglichen, sowie Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten dürfen nur für Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen.
§ 19
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
(1) Die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung sind gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
(2) Nimmt der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit auf, sind die Unterlagen über die Sicher-
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heitsüberprüfung bei der zuständigen Stelle innerhalb eines Jahres, bei vorzeitigem Abbruch der Sicherheitsüberprüfung umgehend zu vernichten, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Aufbewahrung ein. Im übrigen sind die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung bei der zuständigen Stelle fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu vernichten, es sei denn, sie werden zum Zwecke der Strafverfolgung weiterhin benötigt, oder der Betroffene willigt in die weitere Aufbewahrung ein, oder es ist beabsichtigt, dem Betroffenen in absehbarer Zeit erneut eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuzuweisen, zu übertragen oder ihn dazu zu ermächtigen.
(3) Die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung bei der mitwirkenden Behörde sind nach den in § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bezüglich der Unterlagen zu den in § 4 Abs. 4 genannten Personen.
§ 20
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien
(1) Die zuständige Stelle darf die in § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7 genannten personenbezogenen Daten, Hinweise auf die Beschäftigungsstelle, Verfügungen zur Bearbeitung des Vorganges und beteiligte Behörden, die Aktenfundstelle sowie das Aktenzeichen der mitwirkenden Behörde in Dateien speichern, verändern und nutzen.
(2) Die mitwirkende Behörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben
1. die in § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7 genannten personenbezogenen Daten des Betroffenen und des in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten und die Aktenfundstelle, 2. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs sowie 3. sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begründen, in Dateien speichern, verändern und nutzen. Die Daten nach Satz 1 Nr. 1 dürfen auch in den nach § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), das zuletzt durch § 32 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) geändert worden ist, zulässigen Verbunddateien gespeichert werden.
§ 21
Übermittlung und Zweckbindung
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(1) Die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen von der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde nur für
1. die mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgten Zwecke, 2. Zwecke der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, 3. Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
genutzt und übermittelt werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 übermittelten Daten für Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Die zuständige Stelle darf die gespeicherten personenbezogenen Daten darüber hinaus für Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen nutzen und übermitteln, wenn dies zur Gewährleistung des Verschlußsachenschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Behörde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten über Satz 1 hinaus im Rahmen des erforderlichen Umfangs nutzen und übermitteln zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten, oder zur Aufklärung sonstiger Bestrebungen von erheblicher Bedeutung.
(2) Die Übermittlung der nach § 20 in Dateien gespeicherten Daten ist nur zulässig, soweit sie für die Erfüllung der in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich ist. Die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 gespeicherten Daten dürfen zur Erfüllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes genutzt und übermittelt werden.
(3) Die mitwirkende Behörde darf personenbezogene Daten nach den Absätzen 1 und 2 nur an öffentliche Stellen übermitteln.
(4) Die Nutzung oder Übermittlung unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
(5) Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten und nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden, und zum Zweck der Strafverfolgung gemäß Absatz 1 Satz 1 Nr. 2. Eine nicht-öffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen.
§ 22
Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten
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(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird festgestellt, dass personenbezogene Daten unrichtig sind oder wird ihre Richtigkeit von dem Betroffenen bestritten, ist dies bei den betreffenden Daten zu vermerken, oder, falls die Daten in einer Datei gespeichert sind, auf sonstige Weise festzuhalten.
(2) In Dateien gespeicherte personenbezogene Daten sind zu löschen
1. von der zuständigen Stelle a)
umgehend, wenn die Sicherheitsüberprüfung vorzeitig abgebrochen wird,
b)
innerhalb eines Jahres, wenn der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein,
c)
nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden des Betroffenen aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein oder es ist beabsichtigt, dem Betroffenen in absehbarer Zeit eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuzuweisen, zu übertragen oder ihn dazu zu ermächtigen,
2. von der mitwirkenden Behörde a)
umgehend, wenn die Sicherheitsüberprüfung vorzeitig abgebrochen wird und bis zu diesem Zeitpunkt keine sicherheitserheblichen Erkenntnisse vorliegen,
b)
innerhalb eines Jahres, wenn der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, obwohl dies aufgrund der Sicherheitsüberprüfung möglich gewesen wäre, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein,
c)
bei einfachen Sicherheitsüberprüfungen nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden des Betroffenen aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit,
d)
bei den übrigen Überprüfungsarten nach Ablauf von zehn Jahren nach den in Nummer 1 genannten Fristen,
e)
die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, dass der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt oder aus ihr ausgeschieden ist.
Im übrigen sind in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist.
(3) Die Daten sind zu sperren, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch ihre Löschung schutzwürdige Interessen der überprüften Person beeinträchtigt würden. Die gesperrten Daten dürfen nur noch mit Einwilligung der überprüften Person verarbeitet und genutzt werden.
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§ 23
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
(1) Auf schriftlichen Antrag hat die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über die anfragende Person im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung bei ihr gespeichert wurden.
(2) Bezieht sich die Auskunftserteilung auf personenbezogene Daten, die von der zuständigen Stelle an die mitwirkende Behörde übermittelt wurden, ist die Auskunftserteilung nur mit deren Zustimmung zulässig. Entsprechendes gilt für die Auskunftserteilung durch die zuständige Stelle hinsichtlich solcher Daten, die ihr von der mitwirkenden Behörde übermittelt wurden.
(3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit
1. die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde, 2. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen einer dritten Person, geheimgehalten werden müssen und deswegen das Interesse der anfragenden Person an der Auskunftserteilung zurücktreten Muss.
(4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird, der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde. In diesem Falle sind die Gründe der Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen. Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung sowie darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann.
(5) Wird keine Auskunft erteilt, ist sie auf Verlangen der anfragenden Person dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Landesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Die Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz an die anfragende Person darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der speichernden Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt.
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(6) Die zuständige Stelle soll unter den Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5 der anfragenden Person Einsicht in die Sicherheitsakte gewähren.
Teil 2 Sonderregelungen für den personellen Geheimschutz bei nicht-öffentlichen Stellen
§ 24 *)
Anwendungsbereich
Bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die von der zuständigen Stelle bei einer nicht-öffentlichen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder damit nach § 1 Abs. 4 betraut werden sollen, gelten die folgenden Sonderregelungen der §§ 25 bis 31.
Fußnoten * § 24 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2004.
§ 25
Zuständigkeit
(1) Zuständige Stelle für den personellen Geheimschutz ist das Innenministerium, soweit nicht im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine andere oberste Landesbehörde die Aufgabe als zuständige Stelle wahrnimmt.
(2) Die Aufgaben der nicht-öffentlichen Stelle nach diesem Gesetz sind grundsätzlich von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn die nicht-öffentliche Stelle sich verpflichtet, Informationen, die ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung bekannt werden, nur für solche Zwecke zu gebrauchen, die mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgt werden.
§ 26 *)
Sicherheitserklärung
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Abweichend von § 13 Abs. 5 leitet der Betroffene seine Sicherheitserklärung der nicht-öffentlichen Stelle zu, in der er beschäftigt ist. Im Falle der Einbeziehung des Ehegatten, des Lebenspartners oder des Lebensgefährten fügt er dessen Zustimmung bei. Die nicht-öffentliche Stelle prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und darf, soweit dies erforderlich ist, die Personalunterlagen beiziehen. Sie gibt die Sicherheitserklärung an die zuständige Stelle weiter und teilt dieser vorhandene sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit.
Fußnoten *§ 26 Satz 2 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2004.
§ 27
Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
Die zuständige Stelle unterrichtet die nicht-öffentliche Stelle nur darüber, dass der Betroffene zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder nicht ermächtigt wird. Erkenntnisse, die die Ablehnung der Ermächtigung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betreffen, dürfen nicht mitgeteilt werden. Zur Gewährleistung des Geheimschutzes können sicherheitserhebliche Erkenntnisse an die nicht-öffentliche Stelle übermittelt werden und dürfen von ihr ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nicht-öffentliche Stelle hat die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse über den Betroffenen oder die in die Sicherheitsüberprüfung einbezogene Person bekannt werden.
§ 28
Aktualisierung der Sicherheitserklärung
(1) Die nicht-öffentliche Stelle leitet dem Betroffenen, der eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, auf Anforderung der zuständigen Stelle die Sicherheitserklärung in der Regel alle fünf Jahre erneut zu. Unabhängig hiervon hat der Betroffene der nicht-öffentlichen Stelle von sich aus Änderungen von Familienstand, Namen, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit mitzuteilen.
(2) Der Betroffene hat die in der Sicherheitserklärung angegebenen Daten im Falle eingetretener Veränderungen zu ergänzen. Die zuständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 erneut durchzuführen und zu bewerten.
§ 29
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Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
Die nicht-öffentliche Stelle hat der zuständigen Stelle das Ausscheiden aus sicherheitsempfindlicher Tätigkeit, Änderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit unverzüglich mitzuteilen.
§ 30
Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
Die nicht-öffentliche Stelle führt über den Betroffenen eine Sicherheitsakte. Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Sicherheitsakte der zuständigen Stelle gelten entsprechend. Die Sicherheitsakte darf im Falle des Wechsels des Arbeitgebers nicht an diesen abgegeben werden.
§ 31
Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in Dateien
Die nicht-öffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten des Betroffenen in Dateien speichern, verändern und nutzen. Die für die zuständige Stelle geltenden Vorschriften zur Berichtigung, Löschung und Sperrung finden Anwendung.
Teil 3 Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften
§ 32
Reisebeschränkungen
(1) Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, die eine Sicherheitsüberprüfung nach den §§ 9 und 10 erfordert, können durch Verwaltungsvorschriften, die das Innenministerium erlässt, verpflichtet werden, Dienst- und Privatreisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zuständigen Stelle unmittelbar oder dieser über die nicht-öffentliche Stelle rechtzeitig
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vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit angeordnet werden.
(2) Die Reise kann von der zuständigen Stelle untersagt werden, wenn eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit oder Anhaltspunkte zur Person vorliegen, die eine erhebliche Gefährdung durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen.
(3) Ergeben sich bei einer Reise in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch eines fremden Nachrichtendienstes hindeuten können, so ist die zuständige Stelle nach Abschluß der Reise unverzüglich zu unterrichten.
§ 33
Strafvorschriften
(1) Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind,
1. speichert, verändert oder übermittelt, 2. zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält oder 3. abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. die Übermittlung von durch dieses Gesetz geschützten personenbezogenen Daten, die nicht offenkundig sind, durch unrichtige Angaben erschleicht oder 2. entgegen § 21 Abs. 1 oder § 27 Satz 3 Daten für andere Zwecke nutzt oder unbefugt weitergibt.
(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
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(4) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§ 34
Ermächtigung zur Rechtsverordnung
Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzustellen, welche Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes oder nicht-öffentlichen Stellen oder Teile von ihnen lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen mit sicherheitsempfindlichen Stellen im Sinne des § 1 Absatz 5 sind und welche Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Aufgaben im Sinne des § 10 Nummer 3 wahrnehmen.
§ 35
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erlässt das Innenministerium.
§ 36
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Schwerin, den 22. Januar 1998
Der Ministerpräsident Für den Innenminister
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Der Minister für Justiz und Angelegenheiten
der Europäischen Union
Dr. Berndt Seite Prof. Dr. Rolf Eggert
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- Anlage 5 zum LOS3-VERTRAG -
SÜFLVO M-V für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)
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Landesverordnung zur Feststellung von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen oder Teilen von ihnen mit lebenswichtigen Einrichtungen mit sicherheitsempfindlichen Stellen (Sicherheitsüberprüfungsfeststellungslandesverordnung - SÜFLVO M-V) Vom 7. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 855) GS Meckl.-Vorp. 12-3-1
Aufgrund des § 34 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:
§1 Lebenswichtige Einrichtungen gemäß § 1 Absatz 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sind: 1. im Landtag die Organisationseinheiten, deren Ausfall die Funktionsfähigkeit des Landtages erheblich beeinträchtigen würde, sowie die für die Sicherheit zuständigen Organisationseinheiten, 2. im Geschäftsbereich der Staatskanzlei die Organisationseinheiten, deren Ausfall die Funktionsfähigkeit der regierungsleitenden Tätigkeit der Staatskanzlei erheblich beeinträchtigen würde, 3. im Geschäftsbereich des Innenministeriums die Organisationseinheiten, deren Ausfall die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit einschließlich des Zivil- und Katastrophenschutzes erheblich beeinträchtigen würde, sowie die Organisationseinheiten, bei deren Ausfall die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechenzentren oder der Kommunikationseinrichtungen in Frage gestellt wäre und Organisationseinheiten, die Anlagen oder Materialien im Geltungsbereich des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1817) geändert worden ist, überwachen 4. im Geschäftsbereich des Justizministeriums die Organisationseinheiten, die für den Strafvollzug zuständig sind, 5. im Geschäftsbereich des Finanzministeriums die Organisationseinheiten, bei deren Ausfall die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechenzentren in Frage gestellt wäre,
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6. im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Organisationseinheiten und Einrichtungen, in denen in erheblichem Umfang mit hochtoxischen Stoffen oder hochpathogenen Mikroorganismen gearbeitet wird, 7. im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit die Organisationseinheiten, in denen in erheblichem Umfang mit hochtoxischen Stoffen oder hochpathogenen Mikroorganismen gearbeitet wird oder deren Aufgabe die Beobachtung des Auftretens und die Bekämpfung von Krankheitserregern oder relevanten Gesundheitsgefahren ist 8. die Organisationseinheiten der Wasserversorgung, deren Ausfall oder Manipulation die Versorgung großer Teile der Bevölkerung mit Trinkwasser beeinträchtigen oder gefährden würde, 9. bei den kommunalen Körperschaften die Organisationseinheiten, deren Ausfall die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit einschließlich des Zivil- und Katastrophenschutzes erheblich beeinträchtigen würde, sowie 10. Organisationen unabhängig von ihrer Rechtsform, sofern diese ganz oder überwiegend für das Land oder die kommunalen Gebietskörperschaften tätig sind und Aufgaben für die unter den Nummern 1 bis 9 aufgeführten Organisationseinheiten erfüllen, bei deren Ausfall wiederum der Ausfall der Funktionsfähigkeit der unter den Nummern 1 bis 9 genannten Organisationseinheiten zu befürchten ist.
§2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Schwerin, den 7. Juli 2011 Der Ministerpräsident Erwin Sellering
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Der Innenminister Lorenz Caffier
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- Anlage 6 zum LOS3-VERTRAG -
Zeit- und Projektplan für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)
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Zeit- und Projektplan zur Darstellung der Abläufe in den verschiedenen Projektphasen - Konzeptionsphase - Pilotphase I - Pilotphase II - Migrationsphase - Betriebsphase - Konstruktionsphase
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Beschreibung Konzeptionsphase Die Konzeptionsphase soll folgendermaßen ablaufen:
Dauer: 3 Monate ab Vertragsunterzeichnung (voraussichtlich November 2017 - Januar 2018) Gemeinsame Verfeinerung und detaillierte Ausgestaltung des IP-Telefonie-Systems u.a.: o Planung der zentralen IP-Telefonie-Komponenten inkl. Mengengerüst o Erstellung des Rufnummernplanes, Nummernverteilungsplanes o Planung zur Anschaltung der zentralen SIP-Trunks o Planung der Netzübergänge zu den legacy TK-Systemen, wie z.B. das CNP-ON und das Netz der Straßenbauverwaltungen (AUSA-Netz) o Integration der zentralen Komponenten an das CN LAVINE o IP- und QoS-Planung für das IP-Telefonie-System o Bei Beauftragung Berücksichtigung des Energiemanagements für Telefone und Switches o Planung der Integration der zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (ohne Endgeräte) in das vorhandene Spectrum Landesmanagementsystem der Firma CA o Sicherheitstechnische Planung (Verschlüsselung, Zertifikatsmanagement, Datensicherung) o Planung der Anschaltung an die zentralen Firewall-Systeme der DVZ M-V GmbH Gemeinsame vor Ort Planung in der DVZ M-V GmbH Unterstützung durch Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH und Bereitstellung notwendiger Informationen ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase I durch den Auftragnehmer Erstellung und Übergabe der entsprechenden Konzepte vom Auftragnehmer an die DVZ M-V GmbH o Schulungskonzept o Datensicherungskonzept o Technisches Feinkonzept Lieferung der Konfigurationstemplates der LAN-Komponenten zur Sicherstellung der Kompatibilität zwischen den LAN- sowie IP-Telefonie-Komponenten Innerhalb der Konzeptionsphase soll der Auftragnehmer mit der Durchführung der Schulungsmaßnahmen für das Betriebspersonal der DVZ M-V GmbH beginnen.
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Pilotphase I Die Pilotphase I soll folgendermaßen ablaufen:
Dauer: 9 Monate ab Abschluss der Konzeptionsphase (voraussichtlich Februar 2018 – Oktober 2018) Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster DVZ in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Übergang in das öffentliche Telefonnetz (zentraler SIP-Trunk) durch den Auftragnehmer Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung Test der Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-Umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH (Wirkbetrieb) Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung ins Rechenzentrum Migration von ca. 500 Endgeräten durch den Auftragnehmer 3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase I (ist Bestandteil der 9 Monate) o Ausfallsicherheit der Gesamtlösung o Verfügbarkeit der geforderten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale o Verfügbarkeit der geforderten Performance- und Qualitätskriterien o effektive Handhabbarkeit der Betriebsprozesse o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen. Aufbau des Test- und Referenz-Systems gemäß Ziffer 3.2.1.27 in der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer zum Ende der Pilotphase I o Die Georedundanz bei dem Cluster LV und Cluster LP wird innerhalb der Räumlichkeiten der DVZ M-V GmbH unter Einbeziehung der CN LAVINETestfelder nachgebildet und getestet. o Die DVZ M-V GmbH wird die Testfelder nach Anzeige der Fertigstellung durch den Auftragnehmer auf der Grundlage der geforderten Leistungsmerkmale prüfen und bei erfolgreicher Prüfung die Abnahme erklären. o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen. ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase II durch den Auftragnehmer Die Pilotphase I endet nach Durchführung des Funktionstests mit der Abnahme durch DVZ M-V GmbH Innerhalb der Pilotphase I soll der Auftragnehmer die Durchführung der notwendigen Schulungsmaßnahmen für das Betriebspersonal der DVZ M-V GmbH fortsetzen.
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Pilotphase II Die Pilotphase II soll folgendermaßen ablaufen:
Dauer: 9 Monate ab Abschluss der Pilotphase I (voraussichtlich Dezember 2018 – August 2019) Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster LP und den Cluster LV in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-Umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH bzw. am georedundanten Standort (Wirkbetrieb) Test der Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung Migration von ca. 15 Lokationen verteilt auf die Landesverwaltung M-V und Landespolizei M-V durch den Auftragnehmer o Es wird derzeit von einer maximalen Endgeräteanzahl von ca. 2.000 Endgeräten ausgegangen. o In dieser zweiten Pilotphase sollen neben der weiteren Überprüfung der technischen Anforderungen auch die Betriebsprozesse der IP-Telefonie-Lösung auf effektive Handhabbarkeit hin überprüft und konsolidiert werden. 3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase II (ist Bestandteil der 9 Monate) o Ausfallsicherheit der Gesamtlösung o Verfügbarkeit der geforderten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale o Verfügbarkeit der geforderten Performance- und Qualitätskriterien o effektive Handhabbarkeit der Betriebsprozesse o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit diese abzustellen. o Bei gravierenden Mängeln werden keine weiteren Lokationen innerhalb dieser Phase migriert. Die Pilotphase II endet nachdem alle Pilotstandorte erfolgreich abgenommen wurden.
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Migrationsphase Die Migrationsphase soll folgendermaßen ablaufen:
Dauer: 24 Monate ab Abschluss der Pilotphase II (voraussichtlich August 2019 – Juli 2021) Migration der verbleibenden Lokationen auf das neue IP-Telefonie-System mit voraussichtlich 17.500 Endgeräten, verteilt auf ca. 220 Lokationen Es ist seitens der DVZ M-V GmbH vorgesehen, zwei Lokationen pro Woche zu migrieren, so dass insgesamt für diese Migrationsphase ca. 50 Wochen pro Jahr aufgewendet werden müssen. Die Migration soll auf der Grundlage des unter Ziffer 3.2.1.28 beschriebenen Rollout Prozess / Migrations Prozess durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer hat für diesen Zeitraum geschultes Rolloutpersonal vorzuhalten und einzusetzen. Parallel zur Migrationsphase ist damit zu rechnen, dass zusätzliche Lokationen auf das IP-Telefonie-System umgerüstet werden sollen. Der Auftragnehmer soll entsprechend der Beschreibungen in der Leistungsbeschreibung in der Lage sein, die Rollouts mit eigenem Personal verantwortlich durchzuführen. Die DVZ M-V GmbH wird für diese Rollouts einen Ansprechpartner bereitstellen, der vor Ort für alle Fragen zum Rollout zur Verfügung steht und aktiv mitwirken wird. Abhängig von der Größe eines Rollouts, können Rollouts auch durch die DVZ M-V GmbH selbst durchgeführt werden.
Betriebsphase Nach Abnahme der IP-Telefonie-Lösung für die einzelnen Lokationen, schließt sich für die jeweilige Lokation die Betriebsphase an.
Konstruktionsphase Die Konstruktionsphase setzt sich zusammen aus den Phasen:
Konzeptionsphase Pilotphase I + II Migrationsphase
Während Konstruktionsphase hat der AN auch betriebsunterstützende Leistungen für die Pilotphasen zu erbringen. Diese beinhalten Lieferungen und Leistungen aus dem Prozessmanagement, wie z.B. die Etablierung von Prozessen zur Bestellung/Lieferung von Technik, Abrechnung und Bestandsverwaltung, Erzeugung und Bearbeitung von Störungs- und Anforderungsmeldungen.
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- Anlage 7 zum LOS3-VERTRAG -
Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)
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Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) 1. PRÄAMBEL 2. DEFINITIONEN 3. ANWENDUNGSBEREICH UND VERANTWORTLICHKEIT 4. WEISUNGEN DER DVZ 5. VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS 5.1.
Einhaltung von Weisungen und auftragsgemäße Nutzung
5.2.
Technische und organisatorische Maßnahmen
5.3. Einhaltung der Bestimmungen des DSG M-V, Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz 5.4.
Datengeheimnis
5.5.
Datenschutzbeauftragter des AUFTRAGNEHMERS
5.6.
Informationspflichten
5.7.
Überlassene Datenträger und Kopien
5.8.
Überwachung
5.9. Verarbeitung und Nutzung der Daten 6. VERPFLICHTUNGEN DER DVZ 6.1.
Informationspflichten
6.2.
Verfahrensverzeichnis
6.3.
Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten
7. ANFRAGEN BETROFFENER AN DIE DVZ 8. KONTROLLPFLICHTEN 9. SUBUNTERNEHMER 10.SCHLUSSBESTIMMUNGEN 10.1.
Schriftform
10.2.
Anwendbares Recht
10.3. EU-Datenschutzgrundverordnung
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1. PRÄAMBEL Diese Auftragsdatenvereinbarung (Anlage 7 zum LOS3-VERTRAG) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartner, die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten, wie im LOS3-VERTRAG unter Ziffer 23 dargestellt, ergeben. Diese Anlage 7 findet Anwendung auf alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem LOS3-VERTRAG, bei denen Mitarbeiter des AUFTRAGNEHMERS oder von Dritten, die im Auftrag der DVZ tätig werden, mit personenbezogenen Daten der DVZ in Berührung kommen. Die Laufzeit dieser Anlage 7 richtet sich nach der Laufzeit des LOS3VERTRAGES. Die Regelungen dieser Anlage 7 gelten auch, wenn die Prüfung oder Wartung/Pflege/Fernwartung/pflegeautomatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen Leistungsgegenstand ist und / oder wird und der Zugang zu personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann (s. § 4 Abs. 4 DSG M-V).
2. DEFINITIONEN
Begriff
Erläuterung
Personenbezogene Daten
Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.
Datenverarbeitung im Auftrag
Jede Verwendung personenbezogener Daten in Form von Erhebung, Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung, Löschung, Nutzung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag von DVZ.
Weisung
Schriftliche Anordnung der DVZ, gerichtet auf einen datenschutzmäßigen Umgang (z.B. Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) des AUFTRAGNEHMERS mit personenbezogenen Daten. Die Weisungen werden in Ziffer 4 dieser Anlage 7 zunächst anfänglich festgelegt und können später durch gesonderte schriftliche Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt werden.
3. ANWENDUNGSBEREICH UND VERANTWORTLICHKEIT Der AUFTRAGNEHMER verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag der DVZ. Die Datenverarbeitung im Auftrag beinhaltet die Aktivitäten, die im LOS3-VERTRAG samt Anlagen festgelegt sind. Die DVZ ist als verantwortliche Stelle datenschutzrechtlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („datenverarbeitende Stelle“ im Sinne von § 3 Absatz 5 DSG M-V). Der Auftragnehmer kommt bei der Ausübung der vereinbarten Leistungen für DVZ mit verschiedenen personenbezogenen Daten in Kontakt. Dabei kann es sich je nach Zweck der Datenerhebung um folgende Daten handeln: •
Name, Vorname,
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• • • • • • • •
Rufnummer, Adresse, Benutzer-ID, Laufzeichen, Dienstgrad, Raum, Call Detail Records, IP-Adressen.
Betroffen von der Datenverarbeitung im Auftrag können je nach Einzelfall folgende Personen sein: • •
Mitarbeiter von DVZ Mitarbeiter der Kunden von DVZ
Auf Grund dieser Verantwortlichkeit ist die DVZ berechtigt, auch während und nach Ende der Laufzeit des LOS3-VERTRAGES die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von personenbezogenen Daten zu verlangen.
4. WEISUNGEN DER DVZ Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung der DVZ (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 DSG M-). Die DVZ behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung und dem LOS3-VERTRAG getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der AUFTRAGNEHMER nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die DVZ erteilen. Mündliche Weisungen wird die DVZ unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) bestätigen. Der AUFTRAGNEHMER verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen der DVZ nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Der AUFTRAGNEHMER hat die DVZ unverzüglich entsprechend § 4 Abs. 2 Satz 2 DSG M-V zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bei der DVZ bestätigt oder geändert wird.
5. VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS 5.1.
Einhaltung von Weisungen und auftragsgemäße Nutzung
Der AUFTRAGNEHMER darf personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und der Weisungen der DVZ verarbeiten (§ 4 Abs. 2 S. 1, § 3 Abs. 4 DSG M-V). Der AUFTRAGNEHMER darf die personenbezogenen Daten nicht für andere als die im vorliegenden Vertrag genannten Zwecke verwenden. Der AUFTRAGNEHMER ist insbesondere nicht berechtigt, die personenbezogenen Daten ohne vorherige Zustimmung von DVZ an Dritte weiterzugeben.
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Ist der AUFTRAGNEHMER der Ansicht, dass eine Weisung der DVZ gegen das DSG M-V oder eine andere Vorschrift über den Datenschutz verstößt, hat der AUFTRAGNEHMER die DVZ unverzüglich darauf hinzuweisen (§ 4 Abs. 2 S. 2 DSG M-V). Die datenschutzkonforme Vernichtung von Test- und Entwurfsmaterial übernimmt der AUFTRAGNEHMER aufgrund einer gesonderten Weisung der DVZ. Sofern die DVZ dies wünscht, erfolgt – statt der Löschung - eine Aufbewahrung durch den AUFTRAGNEHMER für die DVZ oder eine Übergabe dieses Materials an die DVZ.
5.2.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Der AUFTRAGNEHMER wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Der AUFTRAGNEHMER wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der personenbezogenen Daten der DVZ vor Missbrauch und Verlust nach dem Stand der Technik treffen, die den Anforderungen des Landesdatenschutzgesetzes DSG M-V (§4 Abs. 1 S. 3 iVM §§ 21, 22 DSG MV) entsprechen.
Dabei ist insbesondere gemäß § 21 Abs. 2 DSG M-V zu gewährleisten, dass: 1. nur Befugte personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen können (Vertraulichkeit) 2. personenbezogene Daten während der Verarbeitung unversehrt, vollständig und aktuell bleiben (Integrität), 3. personenbezogene Daten zeitgerecht zur Verfügung stehen und ordnungsgemäß verarbeitet werden können (Verfügbarkeit), 4. personenbezogene Daten jederzeit ihrem Ursprung zugeordnet werden können (Authentizität der Daten), 5. unter Beteiligung der Personal- oder Arbeitnehmervertretung von der Daten verarbeitenden Stelle ein Protokollierungsverfahren festgelegt wird, das die Feststellung erlaubt, wer wann welche personenbezogenen Daten in welcher Weise verarbeitet hat ( Revisionsfähigkeit) und 6. die Verfahrensweisen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vollständig und in zumutbarer Weise nachvollzogen werden können (Transparenz).
Des Weiteren ist gemäß § 22 DSG M-V zur Datensicherheit beim Einsatz automatisierter Verfahren folgendes zu gewährleisten: 1. Automatisierte Verfahren sind so zu gestalten, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten erst möglich ist, nachdem die Berechtigung des Benutzers festgestellt worden ist. 2. Zugriffe, mit denen Änderungen an automatisierten Verfahren bewirkt werden können, dürfen nur den dazu ausdrücklich berechtigten Personen möglich sein. Die Zugriffe dieser Personen sind zu protokollieren und zu kontrollieren. 3. Werden personenbezogene Daten mit Hilfe informationstechnischer Geräte von der verarbeitenden Stelle außerhalb ihrer Räumlichkeiten verarbeitet, sind die Datenbestände zu verschlüsseln. 4. Sollen personenbezogene Daten ausschließlich automatisiert gespeichert werden, ist zu protokollieren, wann, durch wen und in welcher Weise die Daten gespeichert wurden. Entsprechendes gilt für die Veränderung und Übermittlung der Daten. Die Protokollbestände sind ein Jahr zu speichern. Es ist sicherzustellen, dass die Verfahren und Geräte, mit denen die gespeicherten Daten lesbar gemacht werden können, verfügbar sind.
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5. In einem Sicherheitskonzept ist für jedes automatisierte Verfahren festzulegen, in welcher Form die Anforderungen des § 21 und der Absätze 1 bis 4 des § 22 DSG M-V umzusetzen sind.
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem AUFTRAGNEHMER gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. Der AUFTRAGNEHMER hat auf Anforderung die Angaben nach § 18 Abs. 1 DSG M-V der DVZ zur Verfügung zu stellen.
5.3.
Einhaltung der Bestimmungen des DSG M-V, Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet die Bestimmungen des DSG M-V einzuhalten. Der AUFTRAGNEHMER unterwirft sich zudem gemäß § 4 Abs. 3 DSG M-V der Kontrolle des Landesbeauftragen für den Datenschutz nach Maßgabe der §§ 30, 31 DSG M-V (Kontrolle und Unterstützung),
5.4.
Datengeheimnis
Der AUFTRAGNEHMER trägt dafür Sorge, dass seine mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten befassten Mitarbeiter gemäß § 6 DSG M-V (Datengeheimnis) verpflichtet und in die bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz (nach DSG M-V) in geeigneter Weise unterrichtet und eingewiesen worden sind. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
5.5.
Datenschutzbeauftragter des AUFTRAGNEHMERS
Der AUFTRAGNEHMER teilt der DVZ die Kontaktdaten seines betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit.
5.6.
Informationspflichten
Der AUFTRAGNEHMER unterrichtet die DVZ unverzüglich bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der DVZ. Der AUFTRAGNEHMER wird der DVZ auf dessen Anforderung alle Informationen zur Verfügung stellen, die sich auf deren personenbezogene Daten beziehen. Sofern die personenbezogenen Daten der DVZ beim AUFTRAGNEHMER durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so wird der AUFTRAGNEHMER die DVZ darüber unverzüglich informieren. Der AUFTRAGNEHMER wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den personenbezogenen Daten ausschließlich beim der DVZ als „verantwortliche Stelle“ im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes liegen.
5.7.
Überlassene Datenträger und Kopien
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Überlassene Datenträger sowie sämtliche hiervon gefertigten Kopien oder Vervielfältigungen verbleiben im Eigentum der DVZ. Der AUFTRAGNEHMER wird diese sorgfältig verwahren, so dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Siehe zu Rückgabe überlassender Datenträger und Kopien sowie zur Löschung gespeicherter Daten bei Vertragsende nachfolgend unter Ziffer 6.3.
5.8.
Überwachung
Der AUFTRAGNEHMER wird die Einhaltung der vorgenannten Verpflichtungen überwachen und wird eine angemessene Dokumentation dieser Überwachungsmaßnahmen vorhalten.
5.9.
Verarbeitung und Nutzung der Daten
Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DVZ und darf nur erfolgen, wenn die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Falle der Beauftragung eines Subunternehmers gelten diese Anforderungen zusätzlich zu den Regelungen nach Ziffer 9 dieser ADV-Erklärung.
6. VERPFLICHTUNGEN DER DVZ 6.1.
Informationspflichten
Die DVZ informiert den AUFTRAGNEHMER unverzüglich und vollständig, wenn er bei der Prüfung von Arbeitsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
6.2.
Verfahrensverzeichnis
Die DVZ ist verpflichtet, ein Verfahrensverzeichnis gemäß § 18 DSG M-V zu führen. Dieses ist laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Der AUFTRAGNEHMER hat an der Erstellung und Führung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses durch DVZ mitzuwirken.
6.3.
Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten
Die DVZ ist verpflichtet bei Kündigung oder Beendigung des LOS3-VERTRAGES durch Weisung festzulegen, welche Maßnahmen zur Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten, die dem AUFTRAGNEHMER übermittelt wurden, vom AUFTRAGNEHMER zu ergreifen sind.
7. ANFRAGEN BETROFFENER AN DIE DVZ Sofern die DVZ aufgrund geltender Datenschutzgesetze verpflichtet ist, gegenüber einem Betroffenen Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten dieses Betroffenen zu geben, wird der AUFTRAGNEHMER die DVZ dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen, vorausgesetzt dass,
1. Die DVZ den AUFTRAGNEHMER dazu schriftlich aufgefordert hat, und
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2. die DVZ dem AUFTRAGNEHMER die durch diese Unterstützung entstehenden Kosten ersetzt.
8. KONTROLLPFLICHTEN Die DVZ überzeugt sich vor Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig, d.h. mindestens einmal jährlich pro Vertragsjahr von den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der AUFTRAGNEHMER umgesetzt hat, und dokumentiert das Ergebnis dieser Kontrollen. Zu diesem Zweck ist die DVZ während der üblichen Geschäftszeiten und mit angemessener vorheriger Ankündigung (mindestens vierzehn (14) Arbeitstage im Vorfeld einer solchen Kontrolle) und ohne den Geschäftsbetrieb des AUFTRAGNEHMERS zu beeinträchtigen, zur Vor-Ort-Kontrolle berechtigt.
9. SUBUNTERNEHMER Der AUFTRAGNEHMER ist nur unter Einhaltung der Bestimmungen von Ziffer 25 des LOS3-VERTRAGES, UNTERAUFTRAGNEHMER einzusetzen. Falls der AUFTRAGNEHMER UNTERAUFTRAGNEHMER danach berechtigterweise einsetzt, ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, diesen seine vertraglichen Verpflichtungen nach dieser Anlage 7 aufzuerlegen.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 10.1.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung oder Ergänzung dieser Anlage handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
10.2.
Anwendbares Recht
Für diese Anlage 7 gilt deutsches Recht.
10.3. EU-Datenschutzgrundverordnung Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass ab Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt. Diese enthält dezidierte Vorgaben, die unter Umständen noch Änderungen an der Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung notwendig machen. Die Parteien werden sich zu einem späteren Zeitpunkt auf die durch die EU- Datenschutzgrundverordnung notwendigen Änderungen im Rahmen dieser ADV-Erklärung einigen.
Ort und Datum
Ort und Datum
Unterschrift
Unterschrift
(DVZ)
(AUFTRAGNEHMER)
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3.2 BLP – Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise Diese BLP ist in drei Kapitel gegliedert:
■ ■ ■
Einleitung (Ziffer 3.2.1) Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.2.2) Preisscheine (Ziffer 3.2.3)
3.2.1 Einleitung Mit den Ausführungen in dieser Einleitung soll die Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.2.2) ergänzend erläutert werden. Hierzu werden die zu beschaffenden Leistungen in die von der DVZ M-V GmbH zu erbringenden technischen Betreiberleistungen für das IP-Telefonie-System eingeordnet. Außerdem werden die technischen Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen erläutert. Weiter wird der zeitliche Ablauf der Vertragsumsetzung und deren Organisation verdeutlicht.
3.2.1.1 IP-Telefonie-System und Vergabegegenstand Die DVZ M-V GmbH hat auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses der Landesregierung vom 12.01.2016 von dem Land Mecklenburg-Vorpommern den Auftrag erhalten, den Service IPTelefonie als Dienstleistung zu erbringen. Weiterhin soll die DVZ M-V GmbH LAN-Services in unterschiedlichen Ausbaustufen zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes der neuen LANInfrastruktur gegenüber den bisherigen und zukünftigen Nutzern erbringen. Neben den bereits etablierten LAN-Services für Daten- und Telefonie-Verkehr sollen weitere LAN-Services wie z.B. WLAN und Netzzugangskontrolle bereitgestellt werden. Es soll ein Energiemanagement für die LAN-Infrastruktur etabliert werden. Zu diesem Zweck müssen die zentralen Komponenten der IP-Telefonie-Lösung und die aktive LAN-Infrastruktur (LAN-Switches) neu beschafft, aufgebaut und integriert werden. Die Kommunikation der einzelnen dezentralen Installationen mit den zentralen Komponenten soll über das CN LAVINE erfolgen. Für das IP-Telefonie-System sollen die Übergänge in das öffentliche Telefonnetz neu geregelt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der ISDN-Abschaltung von Bedeutung. Die DVZ M-V GmbH wird auch zukünftig als technischer Betreiber fungieren. Der Vergabegegenstand umfasst insbesondere folgende Leistungen:
■ ■ ■ ■
Gesamtverantwortung für den Aufbau und die Unterstützung des Betriebes der IP-Telefonie-Lösung über die Laufzeit des Vertrages Planungsleistungen im Rahmen der Konzepterstellung Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme der zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten für die Einrichtung und den Betrieb der IP-Telefonie-Lösung Unterstützungs- und Ausführungsleistungen in den Pilotphasen
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Unterstützungs- und Ausführungsleistungen bei Migrationen / Rollout Lieferung von LAN-Switches für die Bereiche Core, Distribution und Access Zusätzliche Unterstützungsleistung LAN Lieferung von passiver LAN-Infrastruktur, insbesondere Patchkabel Lieferung und Inbetriebnahme von Soft- und Hardware zur Betriebsunterstützung sowie Managementumgebungen für das IP-Telefonie-System Lieferung und Inbetriebnahme von Telefonieendgeräten, HD-Videoendgeräten, von PC-gestützten und Endgeräte-gestützten Vermittlungsplätzen sowie sonstigen Endgeräten Lieferung und Inbetriebnahme von analogen Ports und digitalen Gateways (z.B. Notbetriebsgateways, ISDN-Gateways) Serviceleistungen □ □ □ □ □
■ ■ ■
Fehlerbehebungsleistungen Gerätetausch Absicherung der SLA Third-Level-Support und Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung der Hard- und Software
Schulungsleistungen für die Administratoren der DVZ M-V GmbH Dokumentationsleistungen Softwarepflege und -wartungsleistungen
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3.2.1.2 Begrifflichkeiten Im Rahmen der Vergabeunterlagen werden folgende Begrifflichkeiten verwendet.
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3.2.1.3 Ist-Stand IP-Telefonie-System Die Liegenschaften der Landesverwaltung M-V verfügen im Netzwerkbereich üblicherweise über eine sternförmige Verkabelungsinfrastruktur. Sie besteht aus bis zu drei Ebenen, die sich in Primär-, Sekundär- und Tertiärbereich unterteilen. Im Primär- und Sekundärbereich werden in der Regel Lichtwellenleiter- und im Tertiärbereich Kupferverbindungen eingesetzt. Entsprechend der Verkabelungsstruktur ist auch die aktive Infrastruktur sternförmig aufgebaut. Die Anbindung des Distribution- und Access-Bereiches erfolgt direkt an den Core-Bereich und wurde bei Bedarf redundant ausgelegt. Aktuell werden für die Anbindung von Servern vor Ort 1-Gbit/s-LAN-Ports bereitgestellt. Die Anbindung erfolgt grundsätzlich an den in den Lokationen installierten Core-Switches. Ab einer bestimmten Lokationsgröße und insbesondere im Landespolizeibereich wurden zur Erhöhung der Verfügbarkeit der LAN-Services die zentralen Core-Switches redundant ausgelegt. Die lokalen Netze in der Landesverwaltung M-V sind in der Regel auf der Basis von virtuellen lokalen Netzen (VLAN) segmentiert aufgebaut. Die Gründe dafür sind neben den Sicherheitsanforderungen die Eindämmung von Broadcast-Domänen. Bislang wurde diese Trennung insbesondere zwischen den Daten-VLAN und den Sprach-VLAN im Rahmen des IP-Telefonie-Systems eingesetzt. Eine physikalische Trennung auf unterschiedlichen Switches wurde nur dann vorgenommen, wenn eine logische Trennung mittels VLAN aus Sicherheitsgründen nicht ausreichend war. Ein Beispiel dafür ist u. a. auch die Etablierung von Wireless-LAN (WLAN)-Netzzugängen in einigen Ressorts der Landesverwaltung auf getrennter LAN-Infrastruktur. Der Übergang zwischen dem LAN der Lokation und dem Corporate Network (CN) LAVINE erfolgt am zentralen Core-Switch im Primärbereich. Die physikalische Verbindung zwischen Core- Switch und dem Lokations-Router als Abschluss des CN LAVINE besteht aus einer direkten Verbindung. Die logische Verbindung zwischen dem Core-Switch des Primärbereiches und dem Lokations-Router wird auf Basis von statischem IP-Routing vorgenommen. Die Trennung der Teilnetze erfolgt im Wide Area Network (WAN)-Bereich durch Virtual Routing and Forwarding (VRF)-Instanzen in den Lokations-Routern. 3.2.1.3.1 Verschlüsselung Im LAN-Bereich erfolgt derzeit keine Verschlüsselung mit Ausnahme der IP-Telefonie-Lösung, die auf höheren Protokollschichten die Verschlüsselung für den Medienstrom und für die Signalisierung vornimmt. 3.2.1.3.2 Netzzugangskontrolle Derzeit wird zur Absicherung von Switch-Ports in einigen Lokationen der Landesverwaltung, hierunter insbesondere im Landespolizeibereich, das sogenannte Medien Access Control (MAC)-Lockingverfahren eingesetzt. Dabei wird am Switch festgelegt, dass an einem bestimmten physischen Port des Switches nur Clients mit ganz bestimmten MAC-Adressen (im Extremfall nur eine einzige MAC-Adresse) zugelassen sind. Die Landespolizei sowie einige Ressorts der Landesverwaltung stellen perspektivisch dieses Netzzugangskontrollverfahren aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen auf den IEEE 802.1X Standard um.
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3.2.1.3.3 LAN-Switch Mengengerüst im Bereich der Dienststellen mit IP-Telefonie Die derzeit in der Landesverwaltung M-V, im Zusammenhang mit dem IP-Telefonie-System, ausgerollte LAN-Infrastruktur setzt sich aus den in der Tabelle 1 aufgeführten LAN-Komponenten zusammen. Dieser Stand entspricht dem 17.11.16 und wird sich in den nächsten Jahren auf Grundlage weiterer Rollouts verändern. IPTelefonie-Switchtyp
Anzahl der Switches in ca. 235 Lokationen
8 Port Power over Ethernet (PoE) Switch
161
Accessbereich 24 Port PoE Switch Access-DistributionBereich
500
48 Port PoE Switch Access-DistributionBereich
454
12 Port PoE Switch Core-Bereich
62
Summe gesamt
1.177
Tabelle 1: Mengengerüst im Bereich der Lokationen, welche an das IP-Telefonie-System angebunden sind
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3.2.1.3.4 Anschaltung der Endgeräte der IP-Telefonie-Lösung an die LAN-Infrastruktur Mit der Einführung des IP-Telefonie-Systems im Jahr 2007 wurde die Technologie der Serienschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz PC an einem LAN-Switchport mit einer Netzwerkgeschwindigkeit von 100 Mbit/s eingeführt. Dabei wurde der interne 100 Mbit Switch des IPTelefons genutzt (siehe auch Abbildung 1). .
Arbeitsplatz-PC
IP-Telefon
Access-Port
Workgroup Switch
VOIP-Daisy-Chain-Konfiguration
Abbildung 1: Ist-Stand, Serienschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz-PC an einem 100 Mbit/s Switch-Port Diese Schaltungsart wurde aus ökonomischen Gesichtspunkten gewählt, um einerseits mit der bestehenden passiven LAN-Verkabelung in den Lokationen ohne kostenintensive Erweiterungen auszukommen (Stichwort: Anzahl der LAN-Dosen in den Büros) und andererseits die Anzahl an benötigten Switch-Ports im LAN zu minimieren. Die LAN-Infrastruktur (Access-Switches) stellen mit Hilfe von Power over Ethernet (PoE) die Stromversorgung der Endgeräte sicher. Die Netztrennung in den aktiven LAN-Komponenten erfolgt auf Basis von virtuellen lokalen Netzen (Virtual Local Area Network (VLAN) -Trennung zwischen Daten-VLAN und Sprach-VLAN). Die derzeitige Lösung basiert auf eine automatische Konfiguration der Voice-VLANs über das Cisco Discovery Protokoll CDPv2. D.h. die IPTelefone lernen über das CDPv2 Protokoll ihr Voice-VLAN. Dieser Prozess soll auch in der künftigen vom Bieter zu liefernden Lösung automatisch über ein standardisiertes Protokoll erfolgen. Weiterhin soll über den IEEE 802.1X Standard eine Netzwerkzugangskontrolle über die Reihenschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz PC ermöglicht werden. Bei dem geplantem Einsatz einer Netzzugangskontrolle nach dem IEEE 802.1X Standard muss der Bieter sicherstellen, dass die ineinander greifenden Netzwerkprotokolle zur Clientauthentifizierung zwischen IP-Endgerät und LAN-Switch bei der Standardanschaltevariante (technischer Standard) „Ein-LAN-ein-Port-Lösung“ problemlos betrieben werden können. Dies ist insbesondere im Funktionstest durch den Bieter nachzuweisen. Damit soll das reibungslose Zusammenspiel der LAN-Switches mit den Endgeräten der IP-Telefonie-Lösung sichergestellt werden.
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Einige Ressorts der Landesverwaltung M-V haben insbesondere an ihren Hauptstandorten in Schwerin aufgrund einer hinreichenden LAN-Verkabelung eine Anschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz PC auf physikalisch getrennter Switch-Infrastruktur (Zwei-Netz-Strategie) vorgenommen. Abbildung 2 zeigt diese Anschaltevariante.
Abbildung 2: Getrennte Anschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz PC auf physikalisch getrennter Switch-Infrastruktur
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3.2.1.3.5 Anbindung der Lokationen an das CN LAVINE In den Lokationen der Landesverwaltung M-V werden die lokalen Netze (LAN) über den Lokations-Router an das CN LAVINE angebunden. Auf diesem Router werden die notwendigen Sprachfunktionalitäten, inklusive der Anbindung an das öffentliche Telefonnetz (Public Switched Telephone Network - PSTN), abgebildet. Über das CN LAVINE erfolgt der Zugang zu den zentralen IP-Telefonie-Komponenten. Die Endgeräte der IP-Telefonie-Lösung werden in das LAN der Lokation integriert. Abbildung 3 zeigt schematisch die bisherigen Anbindungsvarianten der Lokationen an das CN LAVINE.
Abbildung 3: Ist-Stand der Lokationsanbindung an CN LAVINE und PSTN
Es ist in der künftigen Lösung vorgesehen, die Anbindungen der Lokationen an das öffentliche Fernsprechnetz weg von den dezentralen ISDN-Anbindungen auf Basis S0 und S2M hin zu einer zentralen SIP-Trunk Anbindung vorzunehmen. Detailliertere Ausführungen dazu sind unter Ziffer 3.2.1.7.3 aufgeführt.
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3.2.1.3.6 Zentrale Komponenten der bisherigen IP-Telefonie-Lösung Die bisherigen IP-Telefonie-Komponenten sind von der Firma Cisco Systems Inc., die durch Komponenten anderer Hersteller erweitert wurden. Der Standard zum Aufbau und Betrieb der IP-Telefonie-Lösung wurde 2007 festgeschrieben und wird für alle Teilnehmer einheitlich bereitgestellt. Für die zentrale Vermittlungsfunktion werden im Land Cisco Unified Communications Manager (CUCM) eingesetzt, die als Cluster (Publisher-Subscriber) betrieben werden. Neben dem Cluster der Landesverwaltung M-V (Cluster LV), existiert ein dediziertes Cluster für die Landespolizei M-V (Cluster LP). Für die DVZ M-V GmbH wurde ein separates Cluster (Cluster DVZ) etabliert, so dass derzeit drei voneinander getrennte Cluster im produktiven Einsatz sind. Die zentralen Komponenten sind im Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH in verschiedenen Brandschutzzonen aufgestellt. Das Cluster DVZ dient als Pilotinstallation für das Cluster LV und das Cluster LP. Im Rahmen des Release-Managements werden Softwareaktualisierungen bzw. neue Versionen in einem vierten Cluster (Test- und Referenz-System) evaluiert und im nächsten Schritt auf dem Cluster DVZ als Pilot ausgerollt, bevor sie für das Cluster LV und Cluster LP freigegeben werden. Die Lösung wurde so konzipiert, dass alle Server nur bis zu 50 % ihrer maximalen Auslegung genutzt werden, um bei Ausfall einzelner Systeme deren Aufgaben übernehmen zu können. Den Nutzern von Lokationen des Landes M-V werden IP-Telefone der Firma Cisco Systems Inc. der Baureihe 6921/79xx bereitgestellt. Zusätzlich zum Cluster LV und Cluster LP kommen weitere zusätzliche Anwendungen anderer Hersteller (Third-Party) wie z.B.: die Gebührendatenverarbeitung, Vermittlungs-Systeme sowie Eigenentwicklungen der DVZ M-V GmbH, wie das Administrations-Tool „Remote Admin Plattform for IP Devices“ (RAP.ID) zum Einsatz. 3.2.1.3.7 Übergänge in Sondernetze Parallel zum IP-Telefonie-System sind diverse individuelle Telekommunikationslösungen im Rahmen der Aufgaben der Landesverwaltung M-V im Einsatz. So existieren z.B. Kopplungen zwischen dem IP-Telefonie-System und dem Autobahn-Selbstwähl-Anlagen Netz (AUSA) der Straßenbauverwaltung, Kopplungen zu Leitstellen der Landespolizei M-V und Verbindungen zum Corporate Network der Polizei – Obere Netzebene (CNP-ON). Für die Kopplung von TK-Anlagen werden derzeit standardisierte ISDN-Schnittstellen bereitgestellt. Die IP-Telefonie-Komponenten fungieren hierbei als untergeordnete Anlage (die Bereitstellung des Takts erfolgt durch die Gegenstelle). In einigen Lokationen stellen die IP-Telefonie-Komponenten (Gateways) Querverbindungen zu anderen TK-Anlagen über ISDNSchnittstellen (S0 oder S2M) bereit. Als Signalisierungsprotokoll kommt entweder das Digital Subscriber System No. 1 (DSS1) oder Q-Interface Signalling Protocol (QSIG) zum Einsatz. 3.2.1.3.8 Netzübergang Fernsprechsondernetz der Landespolizei M-V Das Corporate Network der Polizei (CNP) integriert neben Datendiensten auch Sprachdienste. Der Teil des CNP, welcher zur Bereitstellung und Übertragung von Sprachdiensten genutzt
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wird, wird als „Fernsprechsondernetz“ (FeSoNe) bezeichnet. Es stellt einen TK-Anlagen-Verbund aller großen, mittleren und zum Teil auch kleinen Polizei-Lokationen in M-V dar und verfügt über einen eigenen Rufnummernplan, welcher vom Rufnummernplan des öffentlichen Telefonnetzes unabhängig ist. Innerhalb des CNP ist dieser hierarchisch und strukturiert aufgebaut. Das FeSoNe ist in M-V als Teil des IP-Telefonie-Systems realisiert, d. h. die Vermittlungsfunktionen werden durch die IP-Telefonie-Komponenten übernommen. Für Lokationen am IP-Telefonie-System werden die Rufnummern virtuell auf den Call Control-Servern abgebildet. Die Anbindung von Lokationen ohne Anbindung an das IP-Telefonie-System erfolgt über Mediagateways mit ISDN-basierten Schnittstellen (S2M oder ISDN-Basisanschluss (S0)). Der Übergang zum Corporate Network der Polizei Obere Netzebene (CNP-ON) erfolgt ebenfalls über ein Mediagateway mit ISDN-Schnittstellen. 3.2.1.3.9 Videotelefonie Im Rahmen des IP-Telefonie-Systems können die Teilnehmer den Dienst Videotelefonie dazu buchen. Die Videotelefonie basiert auf VoIP und setzt damit auf die gleiche Technologie und die gleichen Protokolle auf (im Wesentlichen SIP und RTP). Die eingesetzten Videoendgeräte wurden so gewählt, dass sie sicherheitstechnisch und organisatorisch in das IP-Telefonie-System integriert werden konnten. Derzeit sind die nachfolgend aufgeführten Videoendgeräte und Videosysteme der Firma Cisco im Einsatz:
■ ■ ■
Tischgeräte (Cisco EX60 / EX90 und DX80) Modulare Raumsysteme (Cisco SX20) Raumkomplettsysteme (Cisco MX300 G2)
Für die Anbindung der Videoendgeräte in den Lokationen werden die vorhandenen VoiceVLANs und im CN LAVINE die vorhandenen Voice-VPNs verwendet. Für die zentrale Videovermittlungsfunktion werden im Land M-V Cisco Unified Communications Manager (CUCM) eingesetzt, die als Cluster (Publisher-Subscriber) betrieben werden. Die Programmierung der Videoendgeräte erfolgt über den Communications Manager. Als Signalisierungsprotokoll zwischen den CUCM-Servern und den Videoendgeräten wird das Session Initiation Protocol (SIP) eingesetzt. Der Netzübergang ins Verbindungsnetz/DOI und damit die Anbindung an den zentralen Videodienst im DOI sowie die Herstellung von Videoverbindungen zu anderen öffentlichen Verwaltungen bundesweit wird durch zwei Cisco Expressways realisiert. Ein Netzübergang für die Videotelefonie in das Internet wird über eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur ebenfalls durch zwei Cisco Expressways realisiert. Das bestehende System ermöglicht bei Bedarf, die Videokonferenzen auch über das ISDN zu führen.
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Abbildung 4: IST-Stand Videotelefonie
3.2.1.3.10 Bestehende Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH, Auftragnehmer und der Landesverwaltung M-V zum Betrieb des IP-Telefonie-Systems Die DVZ M-V GmbH hat in Ihrer Rolle als technischer Betreiber für den Betrieb des IP-Telefonie-Systems eine Reihe von Prozessen etabliert. Es sind dies einerseits Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH und dem jetzigen Lösungslieferanten, interne Prozesse beim technischen Betreiber selbst und andererseits Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH, dem Lösungslieferanten und der Landesverwaltung M-V. Bei den gemeinsamen Prozessen zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Lieferanten der jetzigen Lösung geht es u. a. um die Aufgabenschwerpunkte Bestellung / Lieferung von Technik, Abrechnung und Bestandsverwaltung, Erzeugung und Bearbeitung von Calls, Rollout der Lösung an neuen Standorten, regelmäßiges ReleaseManagement, Service Review. Detaillierte Informationen und Anforderungen zu den etablierten Prozessen sind unter Ziffer 3.2.1.28 und 3.2.1.29 aufgeführt.
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3.2.1.4 Zusammenarbeit zwischen Bieter (späterer Auftragnehmer) und Technischem Betreiber (DVZ M-V GmbH) Die Leistungserbringung für das IP-Telefonie-System soll arbeitsteilig zwischen dem Bieter (späterer Auftragnehmer) und dem Technischen Betreiber (der DVZ M-V GmbH) erfolgen. Dabei soll der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit des Vertrages die Verantwortung für die Funktionalität der angebotenen IP-Telefonie-Lösung übernehmen. Damit ist u.a. gemeint, dass er nicht nur Einzelkomponenten anbieten soll, sondern auch für das ordnungsgemäße Zusammenwirken der IP-Telefonie- und LAN-Komponenten garantiert. Das schließt ein Release-Management für die angebotenen Teilkomponenten der IP-Telefonie-Lösung und des LAN-Pakets mit ein. Der eigentliche Betrieb der IP-Telefonie wird durch das Personal des technischen Betreibers, der DVZ M-V GmbH, in seinen Räumlichkeiten am Hauptsitz in Schwerin vorgenommen werden. Zur Verantwortung des Auftragnehmers gehören auch ggf. in der Vertragslaufzeit vorgenommene Weiterentwicklungen / Funktionsanpassungen und -erweiterungen. Es handelt sich damit ebenfalls um Leistungen, die vertraglich vereinbart sind und bei Bedarf durch die DVZ M-V GmbH in Anspruch genommen werden können. Eingeschlossen in die Verantwortung ist weiterhin die 100%ige Interoperabilität der IP-Telefonie-Komponenten mit den vom Bieter ebenfalls anzubietenden LAN-Komponenten. Hierbei wird insbesondere auf die geplante Anbindung von PCs hinter den IP-Telefonen (Daisy Chain), auf die automatische Voice-VLAN-Vergabe zwischen LAN-Switch und IP-Telefon sowie auf die Netzzugangskontrolle nach dem IEEE 802.1X Standard hingewiesen. Weiterhin wird vom Auftragnehmer im Rahmen des Release-Managements erwartet, dass er Empfehlungen ausspricht, welche Firmware-Version der LAN-Switches genutzt werden soll, um die jeweils aktuellen Anforderungen umsetzen zu können. Vom Auftragnehmer wird weiterhin erwartet, dass bei komplexen Updates an der IP-TelefonieLösung die Umsetzung durch Personal des Auftragnehmers in Zusammenarbeit mit dem Personal des technischen Betreibers erfolgt, um damit eine kurzfristige Lösungsfindung durch den Auftragnehmer bei ggf. auftretenden Problemen zu ermöglichen und abzusichern.
3.2.1.5
Projektmanagement für das Projekt „Modernisierung des IP-TelefonieSystems
Die DVZ M-V GmbH legt auf ein professionelles Projektmanagement in ihren Projekten besonderen Wert. Die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer soll nach der Projektmanagementmethode PRINCE2 erfolgen, welche in der DVZ M-V GmbH als Hausstandard gilt. Es wird ein Lenkungsausschuss für das Projekt „Modernisierung des IP-Telefonie-Systems“ etabliert. Es wird die Besetzung der Rolle des Lieferantenvertreters (LV) im Lenkungsausschuss nach PRINCE2 durch den Auftragnehmer (Bieter) erwartet. Der Lieferantenvertreter vertritt die Interessen des Lieferanten. Er ist verantwortlich, dass die Qualitätserwartungen der DVZ M-V GmbH erfüllt werden und das geforderte Personal des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Weiterhin hat der LV die Ergebnisverantwortung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen
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aus der Leistungsbeschreibung. Er hat die Kontrolle über die mit der Erstellung der Spezialistenprodukte zusammenhängenden Risiken und informiert die Rolle Auftraggeber im Lenkungsausschuss rechtzeitig über mögliche Gefährdung des Projekts aufgrund von Projektveränderungen aus Lieferantensicht. Der Lieferantenvertreter muss PRINCE2-Kenntnisse „oder vergleichbar“ nachweisen. Weiterhin wird die Bereitstellung eines zertifizierten Projektleiters (PM) als zentraler Ansprechpartner und Projektverantwortlicher vom Auftragnehmer (Bieter) erwartet. Der Projektleiter (PM) muss in PRINCE2 Practitioner zertifiziert sein. Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen. Weiterhin muss der PM den Nachweis mehrjähriger Erfahrung mit Projekten ähnlicher Größe und Leistungsanforderungen erbringen. Der PM sollte übergreifende Systemkenntnisse über das geplante IP-Telefonie-System besitzen. Vom Projektleiter wird das Management bei der Erstellung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen aus dem BLP und bei der Koordination der laufenden Arbeiten erwartet. Er übernimmt die Verantwortung für das Fortschreiten des Projekts und die Nutzung von Ressourcen sowie das Ergreifung evtl. notwendiger Korrekturmaßnahmen. Er ist für die Erstellung von Arbeitspaketen für die Teams, sowie für die Erstellung und Fortschreibung von Projekt-, Phasenund ggf. Ausnahmeplänen verantwortlich. Er stimmt die Pläne mit dem Projektleiter der DVZ M-V GmbH ab und überwacht den Projektfortschritt. Die Durchführung von regelmäßigen Projektmeetings und deren Protokollierung gehören ebenfalls zu seinen Aufgaben. Er übernimmt die laufende Überwachung der Aufgaben der Teams und die Steuerung bei Abweichung der Ergebnisse und Termine und ist für die Qualität verantwortlich. Anstehende Risiken werden durch ihn identifiziert, dokumentiert und regelmäßig neu bewertet. Er unterstützt den Projektleiter der DVZ M-V GmbH bei der Erstellung von Entscheidungsvorlagen für den Lenkungsausschuss sowie bei der Projektdokumentation. Alle Projektdokumentationen erfolgen in einem gemeinsamen, zentralen Online-Projektbereich, welcher von der DVZ M-V GmbH bereitgestellt wird. Um die Projektzusammenarbeit optimal zu gestalten wird vereinbart, gemeinsam ein Projektleitdokument zu erstellen und zu verabschieden. In diesem Dokument wird insbesondere ein Kommunikationsplan enthalten sein.
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Lenkungsausschuss Bedarfsträger Landesverwaltung, DVZ
Auftraggeber DVZ
Lieferantenvertreter Auftragnehmer
Projektleitung Auftragnehmer
Projektleitung DVZ
Teilprojektleitung IP-Telefonie DVZ
Teilprojektleitung LAN-Versorgung DVZ
Fachliche Projektarbeit DVZ Team 1
Team 2
Team n
Fachliche Projektarbeit Auftragnehmer Team 1
Team 2
Team n
Abbildung 5: Projektmanagement für das Projekt „Modernisierung des IP-Telefonie-Systems“
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3.2.1.6 Zeitlicher Ablauf Der Bieter hat die Leistungsbeschreibung und die Preisscheine auszufüllen. Innerhalb des Vergabeverfahrens ist nach Aufforderung durch die Vergabestelle ein Funktionstest der angebotenen Lösung durchzuführen, bei dem der Bieter grundlegende Funktionalitäten der IP-Telefonie- und LAN-Komponenten nachweisen muss. Folgende Phasen sind im Rahmen der Ausschreibung vorgesehen: 1. Konzeptionsphase Dauer: 3 Monate ab Vertragsunterzeichnung (voraussichtlich November 2017-Januar 2018) Gemeinsame Verfeinerung und detaillierte Ausgestaltung des IP-Telefonie-Systems Gemeinsame vor Ort Planung in der DVZ M-V GmbH Unterstützung durch Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH und Bereitstellung notwendiger Informationen ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase I durch den Auftragnehmer Erstellung und Übergabe der entsprechenden Konzepte vom Auftragnehmer an die DVZ M-V GmbH 2. Pilotphase I Dauer: 9 Monate ab Abschluss Konzeptionsphase (voraussichtlich Februar 2018 – Oktober 2018) Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster DVZ in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Übergang in das öffentliche Telefonnetz (zentraler SIP-Trunk) durch den Auftragnehmer Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-Umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH (Wirkbetrieb) Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung ins Rechenzentrum Migration von ca. 500 Endgeräten durch den Auftragnehmer 3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase I (ist Bestandteil der 9 Monate) o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen. Aufbau des Test- und Referenz-Systems gemäß Ziffer 3.2.1.27 in der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer zum Ende der Pilotphase I o Die Georedundanz bei dem Cluster LV und Cluster LP wird innerhalb der Räumlichkeiten der DVZ M-V GmbH unter Einbeziehung der CN LAVINETestfelder nachgebildet und getestet. o Die DVZ M-V GmbH wird die Testfelder nach Anzeige der Fertigstellung durch den Auftragnehmer auf der Grundlage der geforderten Leistungsmerkmale prüfen und bei erfolgreicher Prüfung die Abnahme erklären. o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen.
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3.
4.
5.
6.
ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase II durch den Auftragnehmer Die Pilotphase I endet nach Durchführung des Funktionstests mit der Abnahme durch DVZ M-V GmbH Pilotphase II Dauer: 9 Monate ab Abschluss Pilotphase I (voraussichtlich November 2018 – Juli 2019) Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster LP und den Cluster LV in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-Umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH bzw. am georedundanten Standort (Wirkbetrieb) Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung Migration von ca. 15 Lokationen verteilt auf die Landesverwaltung M-V und Landespolizei M-V durch den Auftragnehmer o Es wird derzeit von einer maximalen Endgeräteanzahl von ca. 2.000 Endgeräten ausgegangen. o In dieser zweiten Pilotphase sollen neben der weiteren Überprüfung der technischen Anforderungen auch die Betriebsprozesse der IP-Telefonie-Lösung auf effektive Handhabbarkeit hin überprüft und konsolidiert werden. 3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase II (ist Bestandteil der 9 Monate) o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit diese abzustellen. o Bei gravierenden Mängeln werden keine weiteren Lokationen innerhalb dieser Phase migriert. Die Pilotphase II endet nachdem alle Pilotstandorte erfolgreich abgenommen wurden. Migrationsphase Dauer: 24 Monate ab Abschluss Pilotphase II (voraussichtlich August 2019 – Juli 2021) Migration der verbleibenden Lokationen auf das neue IP-Telefonie-System mit voraussichtlich 17.500 Endgeräten, verteilt auf ca. 220 Lokationen Es ist seitens der DVZ M-V GmbH vorgesehen, zwei Lokationen pro Woche zu migrieren, so dass insgesamt für diese Migrationsphase ca. 50 Wochen pro Jahr aufgewendet werden müssen. Die Migration soll auf der Grundlage des unter Ziffer 3.2.1.28 beschriebenen Rollout Prozess / Migrations Prozess durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat für diesen Zeitraum geschultes Rolloutpersonal vorzuhalten und einzusetzen. Betriebsphase Nach Abnahme der IP-Telefonie-Lösung für die einzelnen Lokationen, schließt sich für die jeweilige Lokation die Betriebsphase an. Konstruktionsphase Die Konstruktionsphase setzt sich zusammen aus den Phasen:
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Konzeptionsphase Pilotphase I + II Migrationsphase
Die Migration der aktiven LAN-Infrastruktur innerhalb der Lokationen soll nach aktuellen Überlegungen, wenn möglich, bereits im Jahr 2017 und damit vor der Pilotphase starten. Die DVZ M-V GmbH wird dabei sukzessive die notwendigen LAN-Komponenten ordern. Die LAN-Infrastruktur wird durch die DVZ M-V GmbH migriert, ggf. mit Unterstützung der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. Bei Bedarf wird die DVZ M-V GmbH beim Auftragnehmer im Vorfeld des Rollouts ein passives LAN-Audit beauftragen. Parallel zur Migrationsphase und auch im weiteren Verlauf der Vertragszeit ist damit zu rechnen, dass zusätzliche Lokationen auf das IP-Telefonie-System umgerüstet werden sollen. Der Auftragnehmer soll entsprechend der Beschreibungen in der Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 in der Lage sein, die Rollouts mit eigenem Personal verantwortlich durchzuführen. Die DVZ M-V GmbH wird für diese Rollouts einen Ansprechpartner bereitstellen, der vor Ort für alle Fragen zum Rollout zur Verfügung steht und aktiv mitwirken wird. Abhängig von der Größe eines Rollouts, können Rollouts auch durch die DVZ M-V GmbH selbst durchgeführt werden. Innerhalb der Konzeptions- und Pilotphase I soll der Auftragnehmer beginnend auch die notwendigen Schulungsmaßnahmen für das Betriebspersonal der DVZ M-V GmbH durchführen. Dabei soll ein vergleichbares Wissensniveau für das für den zukünftigen Betrieb der IP-Telefonie-Komponenten und für den Betrieb der LAN-Komponenten eingesetzte Personal der DVZ M-V GmbH erreicht werden, wie es derzeit aktuell vorhanden ist. Auf die betrieblichen Belange der DVZ M-V GmbH ist Rücksicht zu nehmen, d.h. jeder Kurs ist in zwei Gruppen zu planen, so dass immer ein Teil des Personals weiter für die Aufrechterhaltung des Betriebs zur Verfügung steht. Detaillierte Anforderungen zum Schulungsablauf und -inhalt sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.5 aufgeführt.
3.2.1.7 Beschreibung der Soll-Architekturen 3.2.1.7.1 Allgemein Im Folgenden werden die geforderten Leistungsmerkmale und die einzuhaltenden Standards für die zum Einsatz kommenden Endgeräte, die Anforderungen an die zentralen Komponenten sowie die Anforderungen an die LAN-Infrastruktur ergänzend zu der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.2.2) beschrieben. Weiterhin werden die einzuhaltenden Rahmenbedingungen zu den Netzübergängen und Richtlinien für eine definierte Informationssicherheit und den Datenschutz im Telefonie-Verbund nach Standard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgeführt.
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3.2.1.7.2 Anforderungen an das IP-Telefonie-Systems zur Unterstützung von IPv4 und IPv6 (technischer Standard) Die Planung, Neukonzeptionierung und Realisierung des IP-Telefonie-Systems ist in IPv6 umzusetzen, derzeit ist IPv4 das Standardkommunikationsprotokoll. Es ist erforderlich, dass die vom Bieter angebotene IP-Telefonie-Lösung in der Lage ist, IPv4 und IPv6 parallel zu verwenden (Dual-Stack). Hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit muss die Dual-Stack-Variante realisiert werden können. Die vom Bieter zu liefernden Endgeräte müssen beide Protokolle (IPv4 und IPv6) unterstützen. 3.2.1.7.3 Anforderungen an das Design der IP-Telefonie-Lösung Die Anbindung der IP-Telefonie-Lösung an das öffentliche Telefonnetz soll zukünftig wegen der absehbaren Entwicklungstrends bei den Netzbetreibern ebenfalls IP-basiert über SIPTrunks erfolgen. Wie die Abbildung 6 zeigt, wird auf Basis der IP-basierten Kopplung der IPTelefonie-Lösung mit dem öffentlichen Telefonnetz eine Kommunikation über Vertrauensgrenzen hinweg hergestellt und bedarf einer neuen Sicherheitsbetrachtung. Das BSI hat hierzu in 2014 die Technische Leitlinie TL02103 veröffentlicht.
Abbildung 6: IP-Telefonie-Lösung mit georedundantem Aufbau
Darin wird empfohlen, diese Netzübergänge über dreistufige Sicherheitsgateways abzusichern. Es ist vorgesehen die Netzübergänge auf möglichst wenige zentralisierte Übergänge, die gemeinsam durch die Lokationen der Landesverwaltung M-V genutzt werden, zu reduzieren. Durch die Reduzierung der Netzübergänge auf nur wenige zentrale Übergänge ist es aus
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Verfügbarkeitsgründen notwendig, die zentralen Call Control-Server-Cluster georedundant auszulegen. Dies stellt eine grundlegende Designänderung zur heutigen IP-Telefonie-Lösung dar, bei der die Netzübergänge weitestgehend dezentral in den Lokationen (Amtsköpfe) realisiert werden. Bislang existieren in den Lokationen zwei weitestgehend unabhängige Kommunikationswege für die Telefonie und die Datenübertragung. Mit der zentralen Auslegung der Netzübergänge zum öffentlichen Telefonnetz (SIP Trunks) ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Verfügbarkeit der CN LAVINE-Anbindung der Lokationen. Insofern ist angedacht, für einige Lokationen, ergänzend eine Backup-Verbindung über ein alternatives Medium in das CN LAVINE bereitzustellen, die für die Sprach- aber auch für die Datenübertragung genutzt werden kann. Bei zentraler Auslegung der SIP-Trunks wird es möglich, die Anzahl von derzeit ca. 5.060 Gesprächskanäle auf jeweils ca. 500 SIP-Kanäle (in Summe 1.000 Kanäle) in beiden Standorten (siehe auch Abbildung 6) zu senken. Als technischer Standard in der Umsetzung der Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V müssen redundante IP-basierte Netzübergänge an zentralen Standorten in das öffentliche Telefonnetz nach der Realisierungsempfehlung des BSI in der TL02103 mit zusätzlichen dreistufigen Sicherheitsgateways ausgestattet werden. Unabhängig von der Realisierung der SIP-Trunks müssen die heute bereits existierenden Rufnummernblöcke der einzelnen Lokationen der Landesverwaltung M-V auch zukünftig unverändert bereitgestellt werden. Neben den im Folgenden geforderten Leistungsmerkmalen und Mehrwertdiensten muss die angebotene IP-Telefonie-Lösung eine Standortbestimmung für die Auswertung von Notrufnummern ermöglichen (Stichwort PAI-Feld und weitere geeignete Felder im SIP-Protokoll).
3.2.1.8 Anforderungen an die IP-Telefonie-Lösung 3.2.1.8.1 Anforderungen an vermittlungstechnische Aufgaben der IP-Telefonie-Lösung im Zusammenhang mit dem CN LAVINE Wie aus Abbildung 6 ersichtlich, sollen sich hinter den zentralen dreistufigen Sicherheitsgateways die Vermittlungssysteme anschließen. Diese haben u.a. die Aufgabe, den Gesprächsaufund -abbau der angeschalteten Endgeräte über das SIP-Vermittlungsprotokoll zu steuern. Die Kommunikation zwischen IP-basierten Endgeräten und den Vermittlungssystemen muss verschlüsselt über das Secure-SIP Protokoll erfolgen. Darüber hinaus müssen durch die Vermittlungssysteme u.a. Aufgaben wie die Endgeräteregistrierung, das Endgeräte-Monitoring, das Call-Monitoring, die Steuerung der Vermittlungsplätze, die Steuerung von Telefonie-Gateways in den Lokationen (bei lokalen Übergängen ins öffentliche Telefonnetz) und das Rufnummernrouting auf der Basis einer hinterlegten Rufnummerndatenbank übernommen werden. Ein Intercluster Trunk-System soll dabei ein einfacheres Management der Rufnummernpläne zwischen getrennten Call Control-Server-Cluster der Landesverwaltung M-V ermöglichen. Der Datenaustausch zwischen den Vermittlungssystemen und den Endgeräten der IP-TelefonieLösung erfolgt über das CN LAVINE in mehreren separaten MPLS VPN, die auf einem zentralen Firewall-System zusammengefügt werden. Das zentrale Firewall-System ist Bestandteil dieser Vergabe und alle zu erfüllenden Anforderungen an das zu liefernde zentrale FirewallSystem sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 55 der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
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Die Sprach-VPN, werden über das CN LAVINE zu den zentralen Komponenten geführt und besitzen speziell für die Telefonie abgestimmte Qualität of Service (QoS) -Regeln, die den priorisierten Transport der Sprachdaten ermöglichen. Es ist für qualitativ hochwertige Sprachverbindungen zwingend erforderlich, die maximalen Übertragungszeiten zwischen den Endgeräten nach der International Telecommunication Union (ITU) Empfehlung Q.114 von maximal 150 ms einzuhalten. Die codierten und verschlüsselten Sprachdaten soll jedes Endgerät bei einem dienststelleninternen Gespräch unabhängig von der Signalisierung „direkt“ über das LAN an die IP-Adresse der Gegenstelle senden. Der eigentliche Transport der Sprachdaten muss verschlüsselt über das Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP) erfolgen. Die Sprachdaten laufen bei dienststelleninternen Gesprächen nicht über das CN LAVINE. Ausnahmen hiervon bilden u. a. die zentral gesteuerten Audio- und Videokonferenzgespräche. Diese werden ebenso wie dienststellenübergreifende Gespräche über das CN LAVINE geführt. Die verschlüsselten Sprachdaten werden ausschließlich innerhalb des CN LAVINE übertragen. Bei Gesprächen in das öffentliche Telefonnetz werden die Sprachdaten an den Session Border Controller (SBC) des dreistufigen Sicherheitsgateways der zentralen SIP-Trunk Übergänge entschlüsselt und unverschlüsselt an den SBC des SIP-Providers übergeben. Eingehende unverschlüsselte Gespräche werden in die SBC der IP-Telefonie-Lösung verschlüsselt. Die beiden Vermittlungssysteme der Hauptstandorte sollen zu einem gemeinsamen Cluster zusammengefügt werden. Jeder der beiden Hauptstandorte muss so ausgelegt sein, dass er eigenständig die Steuerung aller Endgeräte übernehmen kann. Auf diese Weise wird erreicht, dass bei Nichtverfügbarkeit eines der Hauptstandorte, der Service IP-Telefonie im Land M-V vollständig aufrechterhalten wird. Neben den direkt mit den Vermittlungsaufgaben betrauten Systemen sollen noch weitere Systeme für ergänzende Anwendungen bereitgestellt werden. Zu diesen Systemen gehören u. a. Voicemail-Systeme, Kontaktzentrums-Systeme, Vermittlungs-Systeme, Konferenzsysteme für Video- und Audiokonferenzen und ein Gesprächsaufzeichnungs-System. Der technische Betrieb der zentralen Systeme umfasst u. a. Tätigkeiten des ITIL-Incident-, Change-, und -Notfall-Managements sowie das -Asset- und -Abrechnungsmanagement. Unter Ziffer 3.2.1.29 und in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.4.1 und Ziffer 3.2.2.4.2 werden die Anforderungen an die zu etablierenden Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH und Auftragnehmer näher spezifiziert. Die notwendigen Arbeiten betreffend der Endgeräte in den Lokationen der Landesverwaltung M-V sollen wie bisher durch das Personal in den Lokationen erbracht werden. Einfache Änderungen an Endgeräten und Nutzerprofilen können durch diesen Personenkreis über durch das von der DVZ M-V GmbH entwickelte mandantenfähige Administrations-Tool RAP.ID durchgeführt werden. Diese Aufgaben werden im Folgenden näher beschrieben. 3.2.1.8.2 Anforderungen an die Schnittstelle zum mandantenfähigen Administrations-Tool RAP.ID Derzeit erfolgt die Abarbeitung der im Folgenden aufgeführten Administrationsaufgaben von den dezentralen Administratoren der einzelnen Bedarfsträger über das durch die DVZ M-V GmbH entwickelte Administrations-Tool RAP.ID. Dabei werden im Wesentlichen folgende Betriebsaufgabenstellungen von den dezentralen Administratoren bearbeitet:
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Ändern von Anrufgruppen Ändern von Anrufweiterschaltungen Ändern von Berechtigungsklassen Ändern von Namensanzeigen Ändern von Rufnummern Einrichten, ändern und löschen virtueller Rufnummern Einrichten, ändern und löschen von Voicemail Konten Ändern von Telefonbuch-Einträgen Austausch von Geräten zwischen den Mandanten Rufnummernübersicht
Weiterhin nutzen die zentralen Administratoren der IP-Telefonie-Lösung u.a. nachfolgend aufgeführte zusätzliche Administrationsmöglichkeiten mit Hilfe des RAP.ID:
■ ■ ■ ■
Geräteverfolgung (Vergleicht Gerätedaten über einen gegebenen Zeitraum)
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Änderungsmitteilungen des Cisco Unified Communications Manager werden an weitere Tools per Schnittstelle übertragen:
DQC (Datenqualitätsfunktionen) Tägliche Änderungen (Zeigt die täglichen Änderungen an) Lokationsgenerator (Ermöglicht die Einrichtung neuer Lokationen) □ Verarbeitung von User-Standort-Daten (USD-Listen) □ Erstellen von BAT-Dateien für den vorhandenen Call Control-Server
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neue, geänderte und gelöschte Endgeräte neue, geänderte und gelöschte Rufnummern neue, geänderte und gelöschte Nutzer neue, geänderte und gelöschte Rufnummer-Nutzer-Verknüpfungen Schnittstelle zu eLIAS über SOAP-Webservice Änderungen sind über einen Zeitraum von 90 Tagen nachvollziehbar
Die nachfolgende Abbildung 7 zeigt die Benutzeroberfläche des RAP.ID-Tools nach der Anmeldung.
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Abbildung 7: Startseite des RAP.ID-Tools nach der Anmeldung
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Die Anwendung wird in die folgenden Bereiche untergliedert: Bereich
Beschreibung
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Die Navigationsleiste befindet sich im linken Bereich der Anwendung und listet alle für den angemeldeten Nutzer verfügbaren Module auf. Ein Klick auf einen Menüeintrag öffnet das entsprechende Modul in den Inhaltsbereich. Weiterhin befindet sich hier die Abmelden-Schaltfläche.
Fußleiste
In der Fußleiste, im unteren Bereich der Anwendung, befindet sich das DVZ M-V GmbHLogo (links), sowie Versionshinweise zur Anwendung (mittig). Der Inhaltsbereich befindet sich im rechten Teil der Anwendung und stellt den Inhalt eines Moduls dar.
Inhaltsbereich
Das RAP.ID Tool verfügt über verschiedene Module. Ob ein Modul für einen Nutzer zur Verfügung steht ist abhängig von seiner Berechtigung. Die nachfolgende Abbildung 8 zeigt die Suchmaske für eine Endgerätesuche.
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Abbildung 8: Suchmaske des RAP.ID-Tools für ein Endgerät.
Im Bereich Suchfilter werden alle verfügbaren Suchfilter für Endgeräte aufgelistet. Um einen Filter zu aktivieren, muss dieser angeklickt werden. Der aktive Filter wird hervorgehoben dargestellt. Wurde noch kein Suchvorgang gestartet, wird im Bereich Suchergebnisse eine Erklärung aller verfügbaren Suchfilter angezeigt. Die Ankopplung von RAP.ID an die IP-Telefonie-Lösung erfolgt derzeit über die XML WebSchnittstelle des Cisco Unified Communications Managers (AXL). Unter dem nachfolgend aufgeführten Link können nähere Informationen über die AXL-Schnittstelle eingesehen werden: https://developer.cisco.com/site/axl/ Die DVZ M-V GmbH erwartet, dass die durch den Bieter angebotenen Administrationsmöglichkeiten seiner IP-Telefonie-Lösung für lokale Administratoren der einzelnen Bedarfsträger in dem zuvor beschriebenen Umfang auf Basis einer Web-Schnittstelle ermöglicht werden.
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3.2.1.8.3 Organisationstool eLIAS in der Landesverwaltung M-V Im Umfeld der Landesverwaltung M-V kommt eine Vielzahl von Systemen zum Einsatz, mit denen sowohl technische als auch organisatorische Abläufe gesteuert werden. Als „führendes System“ wurde das einheitliche Landes-, Informations- und Auskunftssystem (eLIAS) in M-V etabliert. Mit Hilfe dieses Tools werden u. a. Organisationseinheiten und personelle Angelegenheiten innerhalb der Landesverwaltung M-V verwaltet. Es besitzt u.a. eine Datenschnittstelle zum RAP.ID-Tool, um aktuelle Veränderungen, hier zum Beispiel die Telefonnummer einer Person der Landesverwaltung M-V, zu erfassen und zu aktualisieren. 3.2.1.8.4 Anforderungen an das Monitoring-System für das IP-Telefonie-System Das IP-Telefonie-System soll in einem möglichst großen Umfang in das zentrale Managementund Überwachungssystem der DVZ M-V GmbH, CA Spectrum in der aktuellen Version (derzeit Version 10.0), integriert werden. Dies gilt insbesondere für die LAN-Infrastrukturkomponenten, die Gateways, die Call Control-Server, die Vermittlungs-Server und für alle Komponenten der IP-Telefonie, die über eine eigene IP-Adresse verfügen. Eine Ausnahme bilden die IP-basierten Endgeräte selbst, die von den zentralen Call Control-Servern verwaltet werden sollen. Neben der Erreichbarkeit werden vom CA Spectrum Basisdienste auf den zentralen Servern der IP-Telefonie-Lösung überwacht. Dies soll auch künftig so realisiert werden. Aufgrund der Vielzahl der zum Einsatz kommenden Komponenten, Dienste und Systeme ist es gegebenenfalls nicht möglich, alle Funktionalitäten mittels eines Management-Systems abzubilden. Aus diesem Grund müssen für das Monitoring der IP-Telefonie-Lösung zusätzliche Systeme durch den Bieter bereitgestellt werden. Die vollständigen Anforderungen an das Monitoring-System der IP-Telefonie-Lösung sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 52.8 spezifiziert. 3.2.1.8.5 Leistungsmerkmale der IP-Telefonie-Lösung Alle unter Ziffer 3.2.2.1.1, Punkt 8 aufgeführten Leistungsmerkmale sind Bestandteil der heutigen IP-Telefonie-Lösung und müssen als technische Standards auch zukünftig in vollem Umfang vom Bieter bereitgestellt werden.
3.2.1.8.6 Mehrwertdienste Die Mehrwertdienste müssen mit entsprechenden Schnittstellen in die IP-Telefonie-Lösung eingebunden werden können. Sie sind unter Ziffer 3.2.2.1.1, Punkt 9 der Leistungsbeschreibung detailliert aufgeführt.
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3.2.1.9
Anforderungen an die Endgeräte
Das aktuelle Mengengerüst weist folgende prozentuale Aufteilung auf:
Endgerät
Prozentualer Anteil
Endgerät Typ I
Endgerät Typ II
Endgerät Typ III
Analog
Sonstiges
80 %
6%
5%
8,5 %
0,5 %
Weiterhin befinden sich zurzeit 30 PC-gestützte Vermittlungsplätze, sowie 10 Kontaktzentrums-Arbeitsplätze im Einsatz.
3.2.1.9.1 Allgemeine Anforderungen an Telefonieendgeräte Auf der Grundlage einer aktuellen Anforderungserhebung innerhalb der Landesverwaltung MV und aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre ergeben sich verschiedene Anforderungen an die Endgeräte, die eine Klassifizierung der Endgerätetypen mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen für verschiedene Einsatzzwecke ermöglichen. Die durch den Bieter zu liefernden Endgerätetypen stellen klassische Telefonieendgeräte mit marktüblichen Leistungsmerkmalen dar, welche ohne zusätzliche Sonderanfertigungen und Systemanpassungen zu liefern sind. Es wird erwartet, dass alle Telefonieendgeräte (ausgenommen Typ IX und VII; siehe Ziffer 3.2.1.20) vom selben Hersteller bereitgestellt werden. Dies verringert zum einen den Management- und Betriebsaufwand, da herstellerhomogene Endgeräte dieselben Konfigurationsmöglichkeiten bieten, zum anderen erleichtert dies den Umgang mit den Telefonen, da die Mitarbeiter in den Lokationen der Landesverwaltung M-V an allen Arbeitsplätzen Endgeräte mit gleichem Aufbau und Funktionsumfang vorfinden und eventuelle zusätzliche Schulungsmaßnahmen verhindert werden können. Gegenüber dem Betreiben von Geräten unterschiedlicher Hersteller soll damit bei einer Endgeräte- und Systemkonformität hinsichtlich eines Herstellers eine vollumfängliche und uneingeschränkte Funktionsfähigkeit aller angebotenen Leistungsmerkmale und Mehrwertdienste gewährleistet werden. Sonderanschaltungen, beispielsweise Türsprechstellen oder spezielle Endgeräte für Nutzer mit Handicap sind mit eingeschränkten Leistungsmerkmalen innerhalb dieses Vergabeverfahrens zugelassen. Alle Endgerätetypen müssen die gesetzlich erforderlichen Sicherheitsanforderungen und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) einhalten, sowie die in der Leistungsbeschreibung detailliert beschriebenen Leistungsmerkmale vollumfänglich unterstützen
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3.2.1.9.2 Anforderungen an die Anschaltung von Endgeräten in Lokationen In den Lokationen der Landesverwaltung M-V sollen die lokalen Netze (LAN) über den Lokations-Router an das CN LAVINE angeschaltet werden. Das CN LAVINE gewährleistet einerseits die Verbindung zu den zentralen Komponenten der IP-Telefonie und zu den zentralen SIPTrunks (Zugang zum öffentlichen Telefonnetz) und andererseits die Verbindung zu anderen Lokationen. Die Endgeräte der IP-Telefonie-Lösung müssen in das LAN der Lokation integriert werden. Gleichzeitig muss die LAN-Infrastruktur (Access-Switch) mit Hilfe von Power over Ethernet (PoE) die Stromversorgung der Endgeräte sicherstellen. Für die Anbindung der Endgeräte in die LAN der Lokationen soll die Standardanschaltevariante (technischer Standard) „Ein-LAN-ein-Port-Lösung“ umgesetzt werden. In dieser Variante ist das Telefon direkt an den Access-Switch angeschlossen. Der PC ist dann über den internen Switch (1 Gbit/s) des Telefons mit dem LAN verbunden. Optional soll in begründeten Ausnahmefällen die Ausnahmeanschaltevariante „Ein-LAN-zwei-Port-Lösung“ zum Einsatz kommen. Im Rahmen der beschriebenen Ausnahmeanschaltevariante soll jedes Endgerät für sich direkt mit dem Access-Switch verbunden werden. Die Netztrennung in den aktiven LAN-Komponenten erfolgt in der Regel auf Basis von virtuellen lokalen Netzen (VLAN-Trennung zwischen Daten-VLAN und Sprach-VLAN). Bei dem geplantem Einsatz einer Netzzugangskontrolle muss der Bieter sicherstellen, dass die ineinander greifenden Netzwerkprotokolle zur Clientauthentifizierung zwischen IP-Endgerät und LAN-Switch insbesondere bei der Standardanschaltevariante (technischer Standard) „Ein-LAN-ein-Port-Lösung“ problemlos betrieben werden können. Dies ist insbesondere im Funktionstest durch den Bieter nachzuweisen.
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3.2.1.9.3 Anforderungen an die Lokationsanbindung Die Verfügbarkeit des CN LAVINE gewinnt zukünftig an Bedeutung, um den Zugang zu den zentralen Systemen der IP-Telefonie-Lösung und den Übergängen in das öffentliche Telefonnetz zu ermöglichen. Um die Verfügbarkeit zu verbessern, können einzelne Lokationen über eine Zweiwegeanbindung an das CN LAVINE angeschaltet werden. Für den zweiten Weg soll ein alternatives Medium (funk- oder drahtgebunden) zum Einsatz kommen. Als technischer Standard wird der Zweitweg über den Lokations-Router angebunden. Optional kann für den Zweitweg ein weiterer Lokations-Router zur weiteren Verbesserung der Verfügbarkeit bereitgestellt werden. Abbildung 9 zeigt die durch die DVZ M-V GmbH vorgesehenen optionalen Anbindungsvarianten der Lokationen an die zentralen Systeme der IP-Telefonie-Lösung.
Dienststellenanbindung Dienststelle
CN LAVINE Backbone WAN-Anbindung
Ein-Router-Anbindung
Zweitweganbindung
oder
CN LAVINE Backup
Dienststelle WAN-Anbindung
LTE VPN
Zentrale Systeme der IPTelefonie
Zwei-Router- Anbindung
Zweitweganbindung
DSL VPN
Abbildung 9: optionale Lokationsanbindung über zwei CN LAVINE Wege
3.2.1.9.4 Anforderungen an den Notbetrieb Unter Notbetrieb wurde bisher der „Survivable Remote Site Telephony“ (SRST)-Betriebsmodus in den Lokationen bei Ausfall der CN LAVINE Verbindung oder der zentralen IP-TelefonieKomponenten verstanden, der den Service IP-Telefonie weiter lokal bereitgestellt hat. In diesem Notbetriebsmodus standen alle wesentlichen Telefonie-Leistungsmerkmale zur Verfügung, ohne dass das zentrale Vermittlungssystem erreichbar sein muss. Durch die dezentralen ISDN-Amtsanschlüsse war die Telefonie vom und in das öffentliche Telefonnetz möglich. Damit wurden die dienststelleninterne Telefonie und eine Erreichbarkeit aus dem öffentlichen Telefonnetz sichergestellt.
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Aufgrund der Ablösung der ISDN-Anschlüsse durch die Telefonfestnetzbetreiber und der damit notwendigen Abwägung der Varianten über die Anbindung an das öffentliche Telefonnetz, wird die bisherige Lösung nur an einigen wenigen Standorten weiter eingesetzt. Das vom Bieter angebotene System muss bei Bedarf sowohl die interne Telefonie für sich alleine als auch die interne Telefonie mit Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über dezentrale SIP-Trunks oder ISDN-Amtsanschlüsse bei Ausfall der WAN-Verbindung oder der zentralen Komponenten der IP-Telefonie-Lösung realisieren können. Ein dedizierter Notbetrieb ist als technischer Standard nicht mehr vorgesehen. Zukünftig soll vereinzelt durch eine erhöhte Redundanz im CN LAVINE die Telefonfunktionalität durch Nutzung von Backup-Verbindungen abgesichert werden. 3.2.1.9.5 Anforderungen an den Notfall Laut BSI (nach Standard 100-4) ist ein Notfall „ein Schadensereignis, bei dem Prozesse oder Ressourcen einer Institution nicht wie vorgesehen funktionieren. Es entstehen hohe bis sehr hohe Schäden, die sich signifikant und in nicht akzeptablem Rahmen auf die Aufgabenerfüllung einer Behörde auswirken. Ein lang anhaltender Ausfall des Service IP-Telefonie kann ggf. für eine Lokation einen Notfall darstellen, bei dessen Eintreten zumindest eine rudimentäre Kommunikation (z. B. Notruf) weiterhin gewährleistet sein muss. Um dies zu gewährleisten, sollen die unter Ziffer 3.2.1.7.3 beschriebenen Maßnahmen zur Redundanzerhöhung umgesetzt werden. Dazu zählt zum einen die Georedundanz der Cluster und die redundante Anbindung an das CN LAVINE und zum anderen der vereinzelte Aufbau von Notbetriebs-Gateways (mit Survival-Funktionalität) mit und ohne lokalen Amtsanschluss. 3.2.1.9.6 Anforderungen an den Notruf Ein Absetzen eines Notrufs (110/112) muss in jedem Fall möglich sein. Aus diesem Grund können separate Anschlüsse, welche unabhängig vom IP-Telefonie-System vorgehalten werden, etabliert werden. Hierbei ist die Technische Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur zu beachten. Das jederzeitige Absetzen eines Notrufes liegt in Verantwortung der jeweiligen Lokation und ist nicht Gegenstand dieser Vergabe. 3.2.1.9.7 Anforderungen der Landespolizei M-V an den Service IP-Telefonie Die Polizei der Länder und des Bundes kommuniziert untereinander im polizeilichen Informationsverbund, dessen Plattform das Corporate Network Polizei (CNP) ist. Übergänge zu Netzen Dritter werden ausschließlich an den Unteren Netzebenen des CNP und in einer Weise realisiert, die einen direkten Zugriff auf die polizeiliche IT aus diesen Netzen heraus nicht erlaubt. Die Landespolizei M-V verfügt wegen der IT-Sicherheitspolicy für den polizeilichen Informationsverbund derzeit über ein separates Cluster mit separaten VPNs. Dieses Cluster LP wird durch die DVZ M-V GmbH betrieben. Es ist aus wirtschaftlichen Gründen unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen der Landespolizei M-V vorgesehen, die zentralen SIP-Trunks auch für die Landespolizei M-V mit zu nutzen. Diese favorisierte Variante sieht vor, dass auch künftig für die Landespolizei M-V ein separater Cluster (Cluster LP) bereitgestellt und betrieben werden soll. Diese Umgebung soll
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um einen IP-Übergang in das CN LAVINE und zu den zentralen SIP-Netzübergängen ergänzt werden. Dazu ist in der DMZ der zentralen Firewall der Landespolizei M-V ein Session Border Controller (SBC) zu integrieren. Die Call Control-Server sollen ebenfalls georedundant aufgebaut werden. Es wird daher ein zweiter Netzübergang benötigt. Die Paketfilter des Sicherheitsgateways sind dabei nicht Teil der Lösung, sondern lediglich der weitere SBC. Im Rahmen von Mitwirkungsleistungen werden die Paketfilter durch die Landespolizei M-V bereitgestellt und betrieben. Aus technischer und sicherheitstechnischer Sicht stellt diese Variante den geringsten Implementierungsaufwand dar. Abbildung 9 zeigt in einer Übersicht die vorgesehene Anschaltung des separaten Clusters LP an die zentralen SIP-Netzübergänge.
Zentrale Systeme der Landestelefonie Vermittlungssysteme
Dienststellenanbindung
Zentrales Sicherheitsgateway 3-stufig gemäß BSI
Telefonnetzbetreiber
RZ Schwerin Vermittlungssysteme
Zentrales Sicherheitsgateway 3-stufig gemäß BSI
Standort XYZ
Zentrale Systeme der Landespolizei Vermittlungssysteme Landespolizei
Dienststellenanbindung Landespolizei
Zentrale LAPIS Firewall mit SBC für Telefonie
RZ Schwerin
Vermittlungssysteme Landespolizei
LAPIS Firewall an georedundanten Standort (bisher nicht vorhanden) mit SBC für Telefonie
Standort XYZ
Abbildung 10: Anschaltung des Clusters LP an die zentralen SIP-Trunks der IP-Telefonie-Lösung
Grundsätzlich wird seitens der DVZ M-V GmbH eine Integration der Landespolizei M-V über den SBC in die IP-Telefonie-Lösung angestrebt, da eine bereits etablierte Lösungsvariante lediglich um eine SBC-Funktionalität ergänzt werden muss.
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3.2.1.9.8 Anforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System Laut § 27 Absatz 5 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) dürfen die Polizei sowie Behörden, die Aufgaben der Hilfs- und Rettungsdienste wahrnehmen, Anrufe aufzeichnen, soweit dies zur polizeilichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Aufzeichnungen sind spätestens nach einer Woche zu löschen. Dies gilt nicht, sofern die Daten zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder zur Erfüllung der in § 1 SOG M-V bezeichneten Aufgaben benötigt werden. Die Gesprächsaufzeichnung muss dabei so ausgelegt sein, dass die Belastung der CN LAVINE-Leitungen der Lokationen auf ein Minimum beschränkt wird. Außerdem dürfen nur Gespräche der Landespolizei M-V aufgezeichnet werden. Von Seiten der Landespolizei M-V besteht die Anforderung nach einer flächendeckenden Gesprächsaufzeichnung für externe Gespräche. Bei der Gesprächsaufzeichnung am Netzübergang mit zentraler Speicherung werden die Gespräche am Übergang zum öffentlichen Telefonnetz aufgezeichnet und zentral gespeichert. Diese Variante setzt voraus, dass die Übergänge zentral realisiert werden. Der Zugriffsschutz auf die gespeicherten Gespräche soll durch ein entsprechendes Mandantensystem realisiert werden. Die Autorisierung des Mitarbeiters soll durch die Eingabe seines Nutzernamens und Kennwortes erfolgen. Diese Authentifizierung kann bereits durch die Anmeldung am Endgerät erfolgen. Die durch den Bieter zu liefernden zentralen Server zum Aufzeichnen der Sprachnachrichten werden vor Manipulation und Angriffen von außen mittels geeigneter Maßnahmen (Firewall etc.) gesichert.
3.2.1.10
Anforderungen an das zentrale Call Control-System
Herzstück der IP-Telefonie-Lösung soll das zentralen Call Control-System werden. Dieses hat u. a. die Aufgabe, den Gesprächsauf- und -abbau der angeschalteten Endgeräte über das SIP-Vermittlungsprotokoll zu steuern. Darüber hinaus müssen durch die zentralen Call Control-Server Aufgaben wie die Endgeräteregistrierung, das Endgeräte-Monitoring, das Call-Monitoring, die Steuerung der Vermittlungs-Server und -plätze, die Steuerung von Telefonie-Gateways in den Lokationen (bei lokalen Übergängen ins öffentliche Telefonnetz) und das Rufnummernrouting auf der Basis einer hinterlegten Rufnummerndatenbank in Zusammenarbeit mit den zentralen Intercluster Trunk-Servern übernommen werden. Der Datenaustausch zwischen den Vermittlungssystemen und den Endgeräten soll über das CN LAVINE in separaten MPLS-VPN erfolgen. Dieses Sprach-VPN besitzt speziell für die Telefonie abgestimmte Quality–of-Service (QoS) -Regeln, die den ungehinderten und priorisierten Transport der Sprachdaten ermöglicht. Es ist für qualitativ hochwertige Sprachverbindungen zwingend erforderlich, die maximalen Übertragungszeiten zwischen den IP-basierten Endgeräten nach der International Telecommunication Union (ITU) Empfehlung Q.114 von maximal 150 ms einzuhalten. Diese Bedingung wird das CN LAVINE mit seinem separaten Voice VPN erfüllen. Die zentralen Call Control-Server sollen für das Cluster LV und das Cluster LP an zwei Standorten georedundant aufgestellt und zu jeweils einem Cluster zusammengefügt werden (siehe auch Abbildung 10). Dabei ist zu beachten, dass zwischen diesen Standorten eine geroutete WAN Verbindung besteht. Dabei soll als zweiter georedundanter Standort für diese Cluster ein
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weiterer Knotenstandort des WAN-Providers (siehe auch Vergabeunterlagen Los 1) zum Einsatz kommen. Eine Ausnahme bildet Cluster DVZ, hier soll keine Georedundanz umgesetzt werden, sondern das Cluster wird in zwei Brandschutzzonen des DVZ M-V GmbH Rechenzentrums aufgebaut. Um das Cluster DVZ als Pilot verwenden zu können, werden auch hier beide „Standorte“/Brandzonen in verschiedenen IP-Netzen (Layer 3 Trennung) umgesetzt. Jedes der zentralen Call Control-Server-Cluster muss so ausgelegt sein, dass es eigenständig die Steuerung aller Endgeräte der entsprechenden Nutzergruppe (Landesverwaltung M-V, DVZ M-V GmbH, Landespolizei M-V) übernehmen kann. Auf diese Weise wird erreicht, dass bei Nichtverfügbarkeit einer der Hauptstandorte der Service IP-Telefonie im Land M-V vollständig aufrechterhalten wird. Das IP-Telefonie-System soll in einem möglichst großen Umfang in das zentrale Managementund Überwachungssystem der DVZ M-V GmbH, CA Spectrum, integriert werden. Dies gilt insbesondere für die LAN-Infrastrukturkomponenten, die Gateways, die Call Control-Server, die Vermittlungs-Server und für alle IP-Telefonie-Komponenten, die über eine eigene IP-Adresse verfügen. Eine Ausnahme bilden die IP-basierten Endgeräte selbst, die von den zentralen Call Control-Servern verwaltet werden sollen. Aufgrund der Vielzahl der zum Einsatz kommenden Komponenten, Dienste und Systeme ist es gegebenenfalls nicht möglich, alle Funktionalitäten mittels eines Management-Systems abzubilden. Aus diesem Grund müssen für das Monitoring der IP-Telefonie-Komponenten zusätzliche Management-Systeme durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden. Für das Monitoring des Cluster LP muss ein separates System zum Einsatz kommen. Für das Cluster DVZ und das Cluster LV kann ein gemeinsames System zum Einsatz kommen. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das zentrale Call Control-System sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 52 aufgeführt.
3.2.1.11
Anforderungen an das Intercluster Trunk-System
Die IP-Telefonie-Lösung wird wie beschrieben aus mehreren separaten Call Control-ServerClustern bestehen. Dies trifft insbesondere wegen der erhöhten Sicherheitsanforderungen der Landespolizei M-V zu. Die Einführung SIP-basierter Netzübergänge in das öffentliche Telefonnetz und die damit verbundenen steigenden Sicherheitsanforderungen erfordern eine grundlegend neue Betrachtung des Netzdesigns. Es wird angestrebt, dass eine Nutzung der zentralen Netzübergänge in Richtung öffentliches Telefonnetz durch alle bestehenden und künftigen Call Control-Server-Cluster erfolgen kann. Diese Anforderung fordert in aller Regel die Etablierung einer zusätzlichen übergeordneten Ebene (Instanz), die durch die Einführung der Intercluster Trunk-Server zur effektiven Verwaltung und Handhabung der Rufnummernpläne und -blöcke gebildet werden soll. Auch die Intercluster Trunk-Server sollen als eigener Cluster ausgelegt und georedundant über eine (Layer 3) WAN Verbindung gekoppelt werden. Die Intercluster Trunk-Server müssen als zentraler Aggregationspunkt für den landesweiten Rufnummernplan wirken können. Die einzelnen Call Control-Server-Cluster sollen jeweils einen IP-Zugriff auf die Intercluster Trunk-Server erhalten. Umgekehrt soll auch der Intercluster Trunk-Server auf die einzelnen Call Control-Server-Cluster zugreifen können.
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Endgeräte sollen an den Intercluster Trunk-Servern nicht betrieben werden. Eine Ausnahme hiervon bilden ggf. Gateways zur Anschaltung individueller TK-Anlagen. Da neben dem IPTelefonie-System auch diverse individuelle TK-Anlagen im Rahmen der Aufgaben der Landesverwaltung M-V im Einsatz sind, sollen die Intercluster Trunk-Server auch zur Ankopplung dieser individuellen TK-Anlagen ggf. über entsprechende Gateways standardisierte ISDN-Schnittstellen bereitstellen können. Beispielhaft seien hier die Autobahn-Selbstwähl-Anlagen (AUSA) genannt, die über das Signalisierungsprotokoll „Q-Interface Signalling Protocol“ (QSIG) angeschaltet werden müssen. Andere individuelle Telekommunikationslösungen benötigen z.B. das Digital Subscriber System No. 1 (DSS1) Protokoll zur Kopplung. Die Abbildung 11 zeigt jeweils in einer Übersicht die Einführung der Intercluster Trunk-Serverebene zur Anschaltung der einzelnen Call Control-Server-Cluster und auf TDM basierender individueller alter TK-Anlagen-Systeme.
SBC IPT Landesverwaltung
IPT Cluster Landespolizei M-V
IPT-Cluster Landesverwaltung
SIP-Providernetz
SBC
Interclustertrunk Server
SBC
SBC IPT Landesverwaltung
SIP-Providernetz
CN LAVINE mit QoS enabled Voice VPN
SBC
SBC
VoiceGateway
VoiceGateway
PBX-CNPON
AUSA-PBX
IPT Cluster DVZ GmBH
IPT Cluster Landespolizei M-V
IPT-Cluster Landesverwaltung
Interclustertrunk Server
CNPON
AUSA
CN LAVINE mit QoS enabled Voice VPN
Dienststelle
Dienststelle
Dienststelle
Dienststelle
Abbildung 11: Einsatz der Intercluster Trunk-Server in einer verteilten Vermittlungsarchitektur
Die vollständigen Anforderungen an das Intercluster Trunk-System sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 53 spezifiziert.
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3.2.1.12
Anforderungen an die Session Border Controller (SBC)
Die Anbindung der Landestelefonie an das neue öffentliche Telefonnetz soll zukünftig georedundant auf der Grundlage der BSI Empfehlungen TL02103 über dreistufige Sicherheitsgateways per SIP Trunk erfolgen. Dies wird u.a. auch dadurch erforderlich, weil die Kopplung des CN LAVINE mit dem öffentlichen Telefonnetz auf Basis IP eine Kommunikation über Vertrauensgrenzen hinweg darstellt. Herzstücke der dreistufig georedundant auszulegenden Sicherheitsgateways bilden aus vermittlungstechnischer Sicht die Applikationlayer-Gateways, welche von den SBC gebildet werden. Diese Gateways müssen in Zusammenarbeit mit den SIP-Trunks der Provider die heute bereits existierenden Rufnummernblöcke der einzelnen Lokationen der Landesverwaltung MV auch zukünftig bereitstellen. So besteht eine wesentliche Forderung an die Session Border Controller einen Durchsatz von mind. 1.000 gleichzeitigen SIP-Gesprächen (optional erweiterbar auf mindestens 3.000 gleichzeitige SIP-Gespräche) zu ermöglichen. Alle zu erfüllenden Anforderungen an den Session Border Controller sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 54 aufgeführt.
3.2.1.13 Anforderungen an das zentrale Firewall-System der IP-TelefonieLösung Die zentralen Cluster sind durch zentrale georedundante Firewall-Systeme zu schützen. Die äußeren zentralen Firewall-Systeme in Richtung zum SIP-Providernetz werden durch die DVZ M-V GmbH gestellt. Diese sind nicht Bestandteil dieser Vergabe. Die inneren zentralen Firewall-Systeme sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Sie sollen in die nachfolgend aufgeführten Zonen aufgeteilt werden:
■
Zone zur Anbindung der CN LAVINE IP-Telefonie MPLS-VPN □
■
Zone für die zentralen IP-Telefonie-Komponenten □
■
Für den Übergang von den zentralen Clustern in Richtung SIP-Sicherheitsgateway
Polizei-Sicherheitsgateway-Zone □
■
Für die zentralen Server der IP-Telefonie-Lösung
SIP-Sicherheitsgateway-Zone □
■
für die Anbindung der über das CN LAVINE bereitgestellten IP-TelefonieVPNs der Bedarfsträger
Für den Übergang von den zentralen Clustern in Richtung SBC des Clusters LP über die zentralen Firewall-Systeme der Landespolizei M-V
Zone zur Kopplung mit dem RZ der DVZ M-V GmbH □ □ □
Anbindung der Arbeitsplätze der Administratoren Übergang zu den zentralen Datensicherungs-Systemen Anbindung der zentralen Systemmanagement-Server der DVZ M-V GmbH
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□ □
Übergang zu den Daten MPLS-VPN des CN LAVINE Übergänge in Richtung Netze Dritter -
NdB „Verbindungsnetz“ (DOI Nachfolger)) Internet (z.B. für HD-Videodienste)
Das zentrale Firewall-System soll georedundant sein und als lokale Cluster ausgelegt sein. Ein clusterinternes Umschalten soll keine Unterbrechung für das IP-Telefonie-System zur Folge haben. Für das durch den Bieter zu liefernde zentrale Firewall-System ist ein zentrales Management-Tool mit anzubieten. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das zu liefernde zentrale Firewall-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 55 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
3.2.1.14 Anforderungen an die zentralen LAN-Switche für die zentralen IPTelefonie-Komponenten Für die zentralen IP-Telefonie-Komponenten am Standort der DVZ M-V GmbH in Schwerin und ggf. an einem zweiten georedundanten Standort sind durch den Bieter die zur Herstellung der Netzwerkverbindungen notwendigen LAN-Switches mit anzubieten. Diese sollen, wie die anderen zentralen IP-Telefonie-Komponenten auch, gemietet werden und sind in den Preisscheinen unter Ziffer 30.8, 30.9 und 30.10 mit zu berücksichtigen. Weiterhin sind alle zu erfüllenden Anforderungen an die zentralen LAN-Switche unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 56 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
3.2.1.15
Anforderungen an das Vermittlungs-System (PC-Vermittlung)
Vermittlungs-Server sind insbesondere für die PC-gestützten Vermittlungsarbeitsplätze erforderlich. Diese haben die Aufgabe, die angeschalteten Vermittlungsarbeitsplätze mit ihren vermittlungstechnischen Applikationen zu steuern. Wir erwarten eine Client-Server Architektur, die insbesondere für den Betrieb der Vermittlungsplätze über das CN LAVINE (verteilte Vermittlungsplätze, Laufzeiten, Bandbreiten, Jitter, Paketloss etc.) ausgelegt sein muss. Weiterhin kommunizieren die Vermittlungs-Server mit den Call Control-Servern im Wesentlichen zum Zwecke der Teilnehmerzustandsanzeige, der Call-Signalisierung und Vermittlung von Gesprächen. Wir erwarten im Funktionstest einen Interoperabilitätsnachweis der Vermittlungs-Server mit den Call Control-Servern und den Nachweis der Vermittlungsfunktionen über die CN LAVINE WAN Nachbildung. Vermittlungs-Server kommen zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme im Bereich der Landesverwaltung M-V zum Einsatz. Die DVZ M-V GmbH und der Bereich Landespolizei M-V nutzen derzeit keine Vermittlungs-Server, die Anforderung kann innerhalb der Vertragslaufzeit geändert werden. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 57 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
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3.2.1.16
Anforderungen an ein Voicemail-System
Zur Erhöhung des Komforts, muss jeder Teilnehmer individuell Zugriff auf das zentrale Voicemail-System erhalten können. Dieses muss mindestens den Empfang und Versand von Sprach- und optional Faxnachrichten unterstützen, wobei die einzelnen Funktionen auch unabhängig voneinander zu nutzen und zur Verfügung zu stellen sind. Um den E-Mail-Server zu entlasten, müssen grundsätzlich alle eingegangenen oder gespeicherten Nachrichten auf dem Voicemail-System selbst gespeichert werden. Die Abfrage der Sprachnachrichten muss über mehrere Kommunikationskanäle möglich sein. Dazu zählen mindestens der Zugriff über das zugewiesene IP-Endgerät, mittels eines beliebigen Telefons nach interner oder externer Einwahl und Authentifizierung, über einen UM-WebFrontend, mittels E-Mail-Client über ein IMAP4 Konto, mittels SMTP, indem die eingegangenen Sprachnachrichten serverseitig in die E-Mail-Inbox des Teilnehmers weitergeleitet werden, sowie optional über RSS Feeds. Voicemail-Systeme kommen zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme nur im Bereich der Landesverwaltung M-V und in der DVZ M-V GmbH zum Einsatz. Die Landespolizei M-V nutzt derzeit keine Voicemail-Systeme, die Anforderung kann innerhalb der Vertragslaufzeit geändert werden. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das zentrale Voicemail-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 58 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
3.2.1.17
Anforderungen an das Webkonferenz-System
Unabhängig von den zuvor beschriebenen Dienstepaketen soll es möglich sein, für ausgewählte interne und externe Teilnehmer ein Webkonferenz-System bereitzustellen, der Audiound Videokonferenzing, Desktop- und Applikationssharing, Presence und Instant Messaging, sowie die Aufzeichnung von Webkonferenzen erlaubt. Hierzu muss der einladende Teilnehmer die Möglichkeit haben, Webkonferenzen in seinem Microsoft Outlook Kalender und über eine entsprechende Web-Seite zu planen und automatisiert Microsoft Outlook-Einladungen an die Teilnehmer zu versenden. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das Webkonferenz-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 59 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
3.2.1.18
Anforderungen an Video
3.2.1.18.1 Call Control-System Das anzubietende zentrale Call Control-System soll sowohl Audio- als auch Videofunktionalitäten erfüllen. Im Land M-V sind zurzeit folgende HD-Videoendgeräte der Firma Cisco Systems im Einsatz:
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EX60/90 DX80
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SX20 MX300G2 Diese sollen möglichst auch am zukünftigen Call Control-Server betrieben werden. Alle zu erfüllenden Video-Anforderungen an das zentrale Call Control-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 52 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. 3.2.1.18.2 Videokonferenz-System Videokonferenzen werden derzeit über das CN LAVINE landesintern und über einen DOI Zugang (NdB) deutschland- und europaweit weit geführt. In Planung befindet sich derzeit auch unter Berücksichtigung der sicherheitstechnischen Anforderungen ein bidirektionaler Zugang in das Internet. Für die zu liefernde IP-Telefonie-Lösung ist ein Videokonferenz-System für Standard- und HDVideoendgeräte, für videofähige IP-Telefone, für Softclients und für mobile Devices anzubieten. Eine Interoperabilität zwischen dem Videokonferenz-System und dem zentralen Call ControlSystem muss gegeben sein. Das zu liefernde Videokonferenz-System soll weiterhin ein Ressourcemanagement-Tool zur Konferenzplanung und –buchung bereitstellen. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das Videokonferenz-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 62 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
3.2.1.19
Anforderungen an ein Kontaktzentrums-System
Eine Lösung für die Unterstützung von Kontaktzentren soll zur Abarbeitung telefonischer Anfragen, welche über Vermittlungsaufgaben hinausgehen, optional bereitgestellt werden. Neben den Funktionen eines Vermittlungs-Systems soll die Lösung für das Kontaktzentrums-System mindestens folgende Leistungsmerkmale anbieten:
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interaktive Sprachsteuerung, Sprachmenüs in beliebiger Verzweigungstiefe, automatische Abfrage von Daten des Anrufers, nachträgliche Markierung von Gesprächen zur Erstellung von Reports, Erstellung von Anruf-Reports u. a. hinsichtlich der Art des Anrufes, der Länge des Gespräches, der Zielerreichung, des Anrufaufkommens sowie des Verbleibs in der Warteschlange.
Der Arbeitsplatz im Kontaktzentrum soll sich in der technischen Ausstattung nicht von einem Client des Vermittlungs-Systems unterscheiden. Im Kontaktzentrums-System muss aufgrund abweichender Rechte zwischen zwei Client-Varianten unterschieden werden:
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Clients für die Agenten,
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Clients für den Supervisor.
Der Supervisor soll im Unterschied zum Client des Agenten erweiterte Funktionalitäten besitzen. Zu diesen Funktionalitäten soll u. a. die Möglichkeit zur Erstellung von Reports und die Überwachung der Auslastung des Kontaktzentrums gehören. Zum Zeitpunkt der Vergabe existieren ein Supervisor- und sechs Agentenarbeitsplätze. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das Kontaktzentrums-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 60 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
3.2.1.20
Anforderungen an Telefonieendgeräte
Im Rahmen dieser Vergabe sollen unterschiedliche Telefonieendgerätetypen angeboten werden. In der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.1 sind die zu erfüllenden Anforderungen an diese Endgeräte im Einzelnen näher spezifiziert. Es sind nachfolgend aufgeführte Telefonieendgeräte erforderlich: 3.2.1.20.1 Telefonieendgerät Typ I Das Endgerät Typ I muss zukünftig an Arbeitsplätzen mit mittlerem Anforderungsprofil zur Verfügung gestellt werden. Dieser Telefontyp soll u.a. mindestens über ein vierzeiliges beleuchtetes monochromes Display verfügen und sich durch einen geringen Stromverbrauch, möglichst PoE-Klasse 1, auszeichnen. 3.2.1.20.2 Telefonieendgerät Typ II Das Endgerät Typ II soll zukünftig an Arbeitsplätzen mit hohem Anforderungsprofil zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise auch die Chef-Assistenz-Bereiche. Dieser Telefontyp soll u.a. über ein mehr als vierzeiliges Farbdisplay verfügen und die Möglichkeit zur Anschaltung von Funktionstasten-Erweiterungsmodule (Beistellmodule) haben. Es soll sich weiterhin durch einen geringen Stromverbrauch (ohne Beistellmodule möglichst PoE-Klasse 3 oder weniger) auszeichnen. 3.2.1.20.3 Funktionstasten-Erweiterungsmodul für Telefonieendgerät Typ II Insbesondere für die Chef-Assistenz-Bereiche sollen Funktionstasten-Erweiterungsmodule u.a. mit mindestens 30 Funktionstasten pro Telefon eingesetzt werden können. Diese Module müssen mechanisch an das Telefonieendgerät anreihbar sein und im Oberflächendesign dem jeweiligen Endgerätetyp entsprechen. Die Stromversorgung muss entweder über das Telefon selbst oder über ein separates Netzteil erfolgen.
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3.2.1.20.4 Telefonieendgerät Typ III Das Endgerät Typ III soll zukünftig für Arbeitsplätze mit geringem Anforderungsprofil (z. B. Flurtelefon) zur Verfügung gestellt werden. Dieser Telefontyp muss u.a. mindestens über ein zweizeiliges beleuchtetes monochromes Display verfügen, muss wandmontagefähig sein und sich durch einen geringen Stromverbrauch, möglichst PoE-Klasse 1, auszeichnen. 3.2.1.20.5 Telefonieendgerät Typ IV Das Endgerät vom Typ IV soll in Konferenzräumen zum Einsatz kommen und hat daher hohe Anforderung an die räumliche Klang- und Sprachqualität zu erfüllen. Das Endgerät vom Typ IV ist für Telefonkonferenzen vorgesehen und muss über die dafür notwendigen Mikrofonanschlussmöglichkeiten und Lautsprecher verfügen. Es muss sich weiterhin durch einen geringen Stromverbrauch (möglichst PoE-Klasse 3 oder weniger) auszeichnen. 3.2.1.20.6 Telefonieendgerät Typ V Für besondere Fälle muss der Einsatz spezieller Telefone für Personen mit Handicap möglich sein. Das Telefonieendgerät Typ V kommt in der Ausschreibung nicht zum Tragen, da die Festlegung von Kriterien im Einzelfall entschieden werden muss. 3.2.1.20.7 Telefonieendgerät Typ VI Der Einsatz von Telefon-Clientapplikationen soll unter Einhaltung aller Rahmenbedingungen, welche auch für stationäre Endgeräte gelten, möglich sein. Die Telefon-Clientapplikationen müssen u. a. Sprach- und Signalisierungsverschlüsselung, Sprach- und Datennetztrennung, sowie gängige Betriebssysteme unterstützen. 3.2.1.20.8 Schnurloses Telefonieendgerät Typ VII Zur Unterstützung von mobilen Mitarbeitern innerhalb eines Hauses oder einer Liegenschaft (z.B. Servicetechniker, etc.) sollen Schnurlose Endgeräte zum Einsatz kommen. Die zu liefernden schnurlosen Telefone müssen u.a. die Übertragung von Audiodaten über eine drahtlose, verschlüsselte Verbindung ermöglichen, von einer Basisstation mit Ladeschale und dem angebotenen Telefonie-System gesteuert werden. 3.2.1.20.9 Wireless Telefonieendgerät Typ VIII Das Wireless Telefonieendgerät Typ VIII soll vereinzelt im Zusammenhang mit mobilen Arbeitsplätzen zum Einsatz kommen. Es muss u.a. über ein grafisches hintergrundbeleuchtetes Farbdisplay zur Anzeige von Rufnummern, Namen, Leistungsmerkmalen und Menüoptionen und über eine minimale Batteriekapazität über 10 Stunden Gesprächszeit verfügen.
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3.2.1.20.10
Analoges Telefonieendgerät Typ IX
Analoge Endgeräte können in bestimmten Situationen in einigen Lokationen der Landes-verwaltung M-V notwendig werden, wenn es darum geht, bestimmte Notrufsituationen abzufangen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich ist, die Lokation mit einer zweiten WAN Anbindung auszustatten. In diesem Fall muss die Gewährleistung der Notruffunktion über zusätzlich durch den Anbieter des Festnetzes bereitgestellte analoge POTS Ports nach ITU-T Q.552 in Verbindung mit diesem Endgerätetyp erreicht werden.
3.2.1.21
Anforderungen an HD-Videoendgeräte
Im Rahmen dieser Vergabe müssen unterschiedliche HD-Videoendgeräte angeboten werden. In der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.1 sind die zu erfüllenden Anforderungen an diese Endgeräte im Einzelnen näher spezifiziert. Es sind nachfolgend aufgeführte HD-Videoendgeräte erforderlich: 3.2.1.21.1 HD-Videoendgerät Typ I Das HD-Videoendgerät Typ I wird zukünftig für Büroarbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Der HD-Videoendgerätetyp I muss u.a. mindestens ein 23“ hochauflösendes Display (mindestens 1080p30), integrierte Lautsprecher und Mikrofone sowie eine integrierte, manuell verschließbare Kamera (mindestens FullHD) aufweisen. Er muss weiterhin mindestens die Videostandards H.264 und mindestens die Audiostandards G.711 und G.722 unterstützen. 3.2.1.21.2 HD-Videoendgerät Typ II Das HD-Videoendgerät Typ II wird zukünftig für Beratungs- und Konferenzräume zur Verfügung gestellt. Der HD-Videoendgerätetyp II muss u.a. über Anschlussmöglichkeiten für mindestens zwei hochauflösende Displays (mindestens 1080p30) über HDMI für eine separat montierbare, motorisierte Kamera mit optischem Zoom und für mindesten zwei separate Tischmikrofone verfügen. Er soll weiterhin mindestens die Videostandards H.264 und mindestens die Audiostandards G.711 und G.722 unterstützen. 3.2.1.21.3 HD-Videoendgerät Typ III Das HD-Videoendgerät Typ III (Komplettgerät mit integrierter Bild- und Tonausgabe) soll zukünftig für Beratungs- und Konferenzräume zur Verfügung gestellt werden. Der HD-Videoendgerätetyp III soll u.a. mindestens ein integriertes 55“ hochauflösendes Display (mindestens 1080p30), integrierte Lautsprecher, separate Tischmikrophone sowie eine motorisierte Kamera (mindestens FullHD) mit optischem Zoom (mindestens vierfach) aufweisen. Er soll weiterhin mindestens die Videostandards H.264 und mindestens die Audiostandards G.711 und G.722 unterstützen.
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3.2.1.22
Anforderungen an Vermittlungsplätze
Im Rahmen dieser Vergabe sollen zwei Vermittlungsplatztypen (Telefon und PC-gestützt) angeboten werden. In der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.1 sind die zu erfüllenden Anforderungen an diese Vermittlungsplätze im Einzelnen näher spezifiziert. Es sind die nachfolgend aufgeführten Vermittlungsplätze durch den Auftragnehmer zu liefern und in Betrieb zu nehmen: 3.2.1.22.1 Vermittlungsplatz (telefongestützt) Als telefongestützter Vermittlungsplatz sollte ein Telefonieendgerät Typ II mit Schnellwahltasten oder Busy-Lamp-Fields eingesetzt werden. Auf diesen müssen u.a. mehrere Anrufe gleichzeitig eingehen können. Jeder dieser Anrufe soll separat ausgewählt und angenommen werden können. Dabei muss der Anrufer auf „Halten“ oder „Weiterleiten“ gesetzt werden können. Bei Auswahl der Funktion „Halten“ soll der Anrufer eine Wartemusik hören, bei Auswahl der Funktion „Weiterleiten“ soll der Anrufer an eine bestimmte Zielrufnummer weitergeleitet werden. Die Auswahl des Zieles kann durch Wählen einer Telefonnummer oder durch eine Kurzwahl erfolgen. 3.2.1.22.2 Vermittlungsplatz (PC-gestützt) Der PC-gestützte Vermittlungsplatz soll aus einem Telefonieendgerät Typ II bestehen. Die Vermittlungsplatz-Applikation soll entweder als ein separater PC mit einer aktuellen Microsoft Windows Version oder alternativ als eine Web-Applikation auf einem bereits vorhandenen Nutzer-Arbeitsplatz zum Einsatz kommen. Die Vermittlungsplatz-Applikation muss auf einer Client-Server-Architektur basieren, um eine zentrale Datenvorhaltung und -speicherung (Teilnehmerprofile, Notizen und Alternativrufnummern etc.), sowie eine gleichmäßige oder vordefinierte Anrufverteilung über mehrere Vermittlungsplätze zu gewährleisten. Die PC-Vermittlungsarbeitsplätze müssen Zugriff auf das elektronische Telefonbuch sowie auf den Erreichbarkeitsstatus der Teilnehmer haben. Alle Vermittlungsarbeiten müssen am PC durchgeführt werden können.
3.2.1.23
Anforderungen an sonstige Endgeräte und Schnittstellen
Das angebotene IP-Telefonie-System muss IP-basierte Schnittstellen auf Basis standardisierter Protokolle zur Verfügung stellen, die zur Anschaltung diverser IP-basierter Geräte (z. B. für Türsprechstellen, Personensucheinrichtung, Lautsprecheranlagen, G3 Faxgeräte, Faxserver etc.) genutzt werden können. Grundsätzlich soll der Einsatz sonstiger IP-basierter Geräte innerhalb des IP-Telefonie-Systems nur in Ausnahmefällen erfolgen. In der Leistungsbeschreibung werden unter Ziffer 3.2.2.2.1 die zu erfüllenden Anforderungen an diese Geräte und Schnittstellen im Einzelnen näher spezifiziert.
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3.2.1.23.1 Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party-SIP-Geräte Die Anschaltung von 3rd-Party SIP-Geräten an den Call Control-Server muss direkt möglich sein. Hierzu sind u.a. Empfehlungen nach IETF-RFC 3261, RFC 3264, RFC 2327, RFC 1889, RFC 3515, RFC 3420, RFC 3265, RFC 3725, RFC 3842, RFC 3892 und RFC 3891 zu unterstützen. 3.2.1.23.2 Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party H.323-Geräte Die Anschaltung von 3rd-Party H.323-Geräten an die Call Control-Server muss direkt oder unter Hinzunahme eines externen Gateways möglich sein. Hierzu sind u. a. die Empfehlungen nach ITU-T H.323, H.225 (Fast-Start und Slow-Start Modus), H.245, H.235 einzuhalten. 3.2.1.23.3 Anbindung von G3 Faxgeräten Die Einbindung von stationären analogen G3 Faxgeräten in das IP-Telefonie-System ist bis auf Weiteres noch erforderlich, da eine Ablösung dieses Kommunikationsmittels durch andere Lösungen (z. B. IP-basierter Faxserver, E-Mail) noch nicht vollumfänglich erfolgt ist. Für die Einbindung von Faxgeräten in das IP-Telefonie-System sollen kurz- und mittelfristig analoge Ports zum Einsatz kommen. 3.2.1.23.4 Anbindung von Faxservern Zum zentralen Empfang von Faxsendungen müssen bereits vorhandene IP-basierte Faxserver eingebunden und vollumfänglich unterstützt werden. Die Anbindung von IP-basierten Faxservern soll auch künftig über die Bereitstellung eines entsprechenden Ports am Access-Switch realisiert werden. Die derzeit in der Landesverwaltung M-V eingesetzten Faxserver verfügen dazu über ein Extended Common ISDN Application Programming Interface (XCAPI). Sie müssen auch weiterhin über das SIP oder H.323 Protokoll an die zu liefernde IP-Telefonie-Lösung angebunden werden können.
3.2.1.24
Anforderungen an analoge Ports
Analoge Ports müssen auch künftig zur Verfügung gestellt werden und sind durch den Bieter in seinem Angebot zu berücksichtigen. Die vollständigen Anforderungen an die analogen Ports sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.1 spezifiziert.
3.2.1.25
Anforderungen an Notbetriebs-Gateway
Notbetriebs-Gateways können im IP-Telefonie-System dann zum Einsatz kommen, wenn die Absicherung der vermittlungstechnischen Services über eine zweite WAN-Verbindung aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich ist. Weiterhin kann es aufgrund von sehr hohen
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Verfügbarkeitsanforderungen einzelner Lokationen, insbesondere in Lokationen mit BOS Aufgaben, notwendig sein, Notbetriebs-Gateways einzusetzen. Diese Notbetriebsgateways müssen es bei Ausfall der WAN Verbindungen ermöglichen, die vermittlungstechnischen Services weiter aufrecht zu erhalten. Dies setzt u. a. auch das Vorhandensein eines örtlichen Amtskopfes auf SIP-Trunk oder ISDN-Basis in Richtung öffentliches Telefonnetz voraus. Die vollständigen Anforderungen an die Notbetriebs-Gateways sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.2 spezifiziert. 3.2.1.25.1 Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte Sofern die zentralen Call Control-Server aufgrund von Störungen der WAN-Verbindungen durch die Endgeräte und IP-ISDN-Gateways nicht erreichbar sind, soll die Notbetrieb-Telefonie-Funktion an ausgewählten dezentralen Standorten die Erreichbarkeit für interne und externe Anrufer sicherstellen. Dazu muss die Notbetrieb-Telefonie-Funktion ein dezentrales Call Control für alle betroffenen IP-basierten Endgeräte und IP-Gateways beinhalten, welches bei Störungen der WAN-Verbindungen den zentralen Call Control-Server automatisch ersetzt und mindestens Basis-Telefonleistungsmerkmale, Audiokonferenzen und Wartemusik im Haltezustand bereitstellt. Hierzu müssen interne Gespräche durch automatisches Voranstellen der kompletten Vorwahl- und Hauptrufnummer über das jeweilige Notbetriebs-Gateway abgewickelt werden und zu definierende externe Rufnummern (bspw. Notruf) erreichbar bleiben. Wenn zum Zeitpunkt des Ausfalls oder der Wiederherstellung der WAN Verbindung Gespräche über das dezentrale Notbetriebs-Gateway in das öffentliche Telefonnetz geführt werden, dürfen diese durch die Zustandsänderung nicht unterbrochen werden. Abweichend von der Forderung nach eigenständigen dezentralen Funktionseinheiten, ist die Realisierung dieser Funktion auch auf anderen Komponenten (bspw. Call Control-Server oder IP-ISDN-Gateways) zulässig. 3.2.1.25.1.1
Signalisierung der Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte
Zusätzlich muss dem Teilnehmer am IP-Endgerät mittels Text oder speziellem Icon mitgeteilt werden, dass die Kommunikationsinfrastruktur im Notbetrieb arbeitet und der Anwender ggf. über das öffentliche Telefonnetz telefoniert und so u.U. höhere Gesprächskosten als üblich erzeugt. 3.2.1.25.1.2
Integrität und Vertraulichkeit der Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte
Um auch im Notbetriebsmodus die Vertraulichkeit der Gespräche sicherzustellen, muss die Mediaverschlüsselung nach SRTP (Secure Real-Time Transport Protocol) mindestens auf Basis AES-128 und Signalisierungsverschlüsselung mindestens nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis AES-128 oder gleichwertig erfolgen können.
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3.2.1.26 Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit des IP-Telefonie-Systems 3.2.1.26.1 Schutzbedarfsfeststellung Für das IP-Telefonie-System der Landesverwaltung M-V und der Landespolizei M-V wurde eine Schutzbedarfsfeststellung durchgeführt und bei den drei Grundwerten (Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität) ein kumulierter Schutzbedarf von „hoch“ ermittelt. Für den Bereich der Landespolizei M-V ist die Verfügbarkeit mit „sehr hoch“ definiert worden. Diese Schutzbedarfsfeststellungen sind für das IP-Telefonie-System maßgeblich. 3.2.1.26.2 Datenschutz Im Bereich des Datenschutzes sind für Fragen der Telefonie in Bezug auf die aktiven NetzKomponenten, das Kommunikationsnetz sowie die Endgeräte mehrere Rechtsgrundlagen anzuwenden. Neben dem Landesdatenschutzgesetz M-V (DSG M-V) ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) zu beachten, insbesondere dessen Teil 7 („Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit“). Durch das DSG M-V wird im § 35 Abs. 1 sichergestellt, dass die Daten, die zur Durchführung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses verarbeitet werden, erhoben werden dürfen. Der § 35 DSG M-V (Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen) ist i. V. m. § 10 Abs. 1 und 2 DSG M-V (Nutzen) zu sehen. Besondere Beachtung ist den Verkehrsdaten, ihrer Aufbewahrung und ihren Löschfristen zu widmen. Daten, die nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen (Zweckbindung). Hier ist auch der § 10 Abs. 6 DSG M-V (Protokolldaten) anzuwenden. Das Nutzen personenbezogener Daten ist nach § 10 Abs. 1 DSG M-V nur dann erlaubt, wenn es zur Erfüllung der Fachaufgabe in der Zuständigkeit der verarbeitenden Stelle dient. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 DSG M-V erfüllt werden. Nach § 10 Abs. 6 DSG M-V verbietet sich damit, dass erhobene Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle herangezogen werden Entsprechend des § 22 Abs. 5 DSG M-V sind in den jeweiligen Sicherheitskonzepten die technisch-organisatorischen Maßnahmen des § 21 DSG M-V und des § 22 Abs. 1 bis 4 DSG M-V nachzuweisen. 3.2.1.26.3 Grundschutz Aus der Vielzahl der im IT-Grundschutzkatalog des BSI und der BSI TL-02103 beschriebenen Gefährdungen lassen sich die nachfolgend aufgeführten Hauptgefährdungspotentiale für das IP-Telefonie-System identifizieren:
G 4.1 Ausfall der Stromversorgung, G 4.6 Spannungsschwankungen/Überspannung/Unterspannung,
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G 2.112 Unzureichende Planung von VoIP, G 4.56 Ausfall der VoIP-Architektur, G 4.58 Schwachstellen beim Einsatz von VoIP-Endgeräten, G 5.11 Vertraulichkeitsverlust von in TK-Anlagen gespeicherten Daten, G 5.12 Abhören von Telefongesprächen und Datenübertragungen, G-TK-18 Ausfall der mitgenutzten IP-Infrastruktur, G-TK-19 Ausfall eines für VoIP mitgenutzten Weitverkehrsnetzes, G-TK-30 Unzureichende Kontrolle auf Kommunikationsstrecken bei standorteübergreifender Kommunikation.
Zur Abwehr dieser Gefährdungspotentiale wird durch das BSI u. a. die Umsetzung folgender Maßnahmen empfohlen:
M 1.28 Lokale unterbrechungsfreie Stromversorgung; die vorgesehenen USV-Geräte sind hinsichtlich Leistung und Stützzeit ausreichend zu dimensionieren;
M 2.372 Planung des VoIP-Einsatzes; eine grundlegende Voraussetzung für den sicheren Einsatz von VoIP ist eine angemessene Planung im Vorfeld; dabei sind die Anforderungen an die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit festzulegen;
M 5.134 Sichere Signalisierung bei VoIP; die Integrität und Vertraulichkeit der Signalisierungsinformationen beim Einsatz von VoIP sind sicherzustellen; besonders bei erhöhten Sicherheitsanforderungen sollte die Signalisierung zusätzlich durch Ende-zu-EndeSicherheitsmechanismen geschützt werden;
M-TK-31 Durchgängige Verschlüsselung des Medienstroms; für den erhöhten Schutzbedarf muss der Medienstrom durchgängig zwischen den Kommunikationspartnern verschlüsselt werden; dabei sollte möglichst weitgehend mit einer Ende-zu-EndeVerschlüsselung des Medienstroms gearbeitet werden; Verschlüsselungsendpunkte dürfen nur an Vertrauensbereichsgrenzen in streng kontrollierter Umgebung vor-liegen;
M-TK-32 Durchgängige Verschlüsselung der Signalisierung; für den erhöhten Schutzbedarf muss die VoIP-Signalisierung durchgängig zwischen End-gerät oder einem Gateway und dem Telefonie-Server verschlüsselt werden;
M-TK-36 Redundanz der Telefonie-Server; Telefonieserver müssen redundant ausgelegt werden; bei der Umschaltung zwischen Telefonieservern sollten möglichst keine Gespräche oder Sitzungen unterbrochen werden;
M-TK-37 Redundanz der Server und Gateways, von denen die Funktion des Telefonie-Servers und des Telefonie-Dienstes unmittelbar abhängt; in Ergänzung zu M-TK36 „Redundanz der Telefonie-Server “ müssen für den erhöhten Schutzbedarf alle Server und Gateways (inklusive PSTN-Gateways), von denen die Funktion des Telefonie-Servers und des Telefonie-Dienstes unmittelbar abhängt, redundant ausgelegt werden oder eine genügend hohe Verfügbarkeit aufweisen;
M-TK-38 Schaffung eines zusätzlichen PSTN-Ersatzanschlusses für Notrufe; auch bei Ausfällen des VoIP-Systems müssen noch Notrufe erfolgen können; hierzu muss ein
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separater PSTN-Anschluss mit direkt angebundenem Telefon eingesetzt werden. Dabei ist auf eine geeignete Anzahl, Platzierung inklusive Ausschilderung und Markierung, d. h. einfache Erreichbarkeit von allen Räumen auf ausreichend kurzen Wegen, solcher Telefone und Anschlüsse zu achten;
M-TK-47 Verwendung eines Session Border Controllers (SBC) zur Absicherung eines IP-Anlagenanschlusses; für den erhöhten Schutzbedarf ist ein lokaler SBC in der Behörde dringend erforderlich;
M 6.100 Erstellung eines Notfallplans für den Ausfall von VoIP; im Rahmen der Notfallvorsorge ist ein Konzept zu entwerfen, wie die Folgen eines Ausfalls minimiert werden können und welche Aktivitäten im Falle eines Ausfalls durchzuführen sind;
M-TK-85 Notfallvorsorge für das VoIP-System; für den erhöhten Schutzbedarf werden für VoIP die folgenden Aspekte der Notfallvorsorge besonders betont: o mindestens das Absetzen von Notrufen muss jederzeit möglich sein; o bei schadenstiftenden Ereignissen, die im IT-Bereich zu Ausfällen mit Notfallausmaß führen können, müssen während der Notfallbehandlung Telefonate mit Externen geführt werden können, z. B. mit Support-Firmen.
Die vorgenannten Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungspotentiale sollen mit der angebotenen IP-Telefonie-Lösung des Bieters umgesetzt werden. Die konkreten Anforderungen an die Einzelsysteme sowie die konkreten Anforderungen zum Datenschutz, zur Datensicherheit und Datenwiederherstellung sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Es wird erwartet, dass der Bieter ein Konzept für die Datensicherung, inkl. die Datenwiederherstellung und den Disaster Recovery Fall erstellt. Die DVZ M-V GmbH wird ein Sicherheitskonzept für das IP-Telefonie-System gemäß der BSIStandards 100-2 und 100-3 (IT-Grundschutz-Vorgehensweise/Risikoanalyse) erstellen bzw. vorhandene Sicherheitskonzepte weiter fortschreiben und bei Bedarf anpassen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer mit seinem Fachpersonal an der Erstellung und Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes während der Vertragslaufzeit mitwirkt.
3.2.1.27 Planung und Aufbau des Test- und Referenz-Systems des angebotenen IP-Telefonie-Systems Während der Pilotphase I erfolgt, wie unter Ziffer 3.2.2.2.4 beschrieben, der Aufbau des Testund Referenz-Systems. Auf der Basis des technischen Feinkonzeptes erfolgt der Aufbau des Test- und Referenz-Systems der IP-Telefonie-Lösung. Dieser umfasst u.a. folgende Komponenten:
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Zentrales Call Control-System Intercluster Trunk-System Vermittlungs-System Voicemail-System Kontaktzentrums-System Gesprächsaufzeichnungs-System
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Videokonferenz-System Ggf. Managementserver Session Border Controller Gateways zu legacy TK-Systemen Weitere notwendige Komponenten der angebotenen Lösung Ggf. je nach angebotener Datensicherungs-Lösung entsprechende zentrale Datensicherungs-Systeme
3.2.1.28
Rollout Prozess / Migrations Prozess für neue Dienststellen
Nach und während der Migration der vorhandenen Dienststellen beabsichtigt die DVZ M-V GmbH weitere Lokationen in M-V ins IP-Telefonie-System mit aufzunehmen. Es handelt sich dabei um neu zu versorgende Lokationen, also Lokation die bislang nicht angeschaltet waren. Bei einem Rollout für diese Dienststellen handelt es sich um den Anschluss einer ganzen Dienststelle an das IP-Telefonie-System und nicht nur um Einzelfälle aus einer Organisationseinheit. Die DVZ M-V GmbH behält sich vor, das Rollout / die Migration für neue kleinere Lokationen mit bis zu 20 Endgeräten mit eigenem Personal durchzuführen. Lokationen ab 20 Endgeräten sollen durch den Auftragnehmer ausgerollt werden. Der Rollout Prozess / Migrations Prozess lässt sich in drei Phasen strukturieren:
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Planung / Vorbereitung Durchführung Nachbereitung
Seitens der DVZ M-V GmbH wird erwartet, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot eine adäquate Vorgehensweise für seine Lösung zu dem nachfolgend beschriebenen Prozess „Rollout Prozess / Migrations Prozess für neue Dienststellen“ beschreibt und anbietet. Die spätere Vorgehensweise wird zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer abschließend abgestimmt. 3.2.1.28.1 Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration In dieser Phase sind folgende Aufgaben durch den Auftragnehmer zu erfüllen:
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Der Auftragnehmer benennt ein Eingangstor (z.B. Kundenportal des Auftragnehmers) für die Beauftragung aller aufgeführten Leistungen.
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Der Auftragnehmer prüft die vertraglichen Auswirkungen, erstellt falls im Standardleistungsumfang nicht vereinbart, die angeforderten Angebote an die DVZ M-V GmbH, übernimmt die terminliche Abstimmung mit der DVZ M-V GmbH, koordiniert die Auftragnehmerinterne Beauftragung und stellt den Informationsfluss zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer sicher.
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
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Die Übermittlung der Nutzer-Geräte-Informationen erfolgt derzeit anhand einer UserStandort-Daten Liste (USD-Liste), die im Laufe des Rollout- / Migrationsdurchlaufs mit weiteren Informationen angereichert wird.
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Die Beauftragung des Rollouts / der Migration erfolgt von der DVZ M-V GmbH anhand dieser USD-Liste mit folgenden Angaben per E-Mail: □ □ □ □ □ □ □ □
Namen der Nutzer Rufnummer Organisationseinheit Adresse Raumnummer Angaben zum Endgerät Chef-Assistenz-Beziehungen Folgende Informationen werden ebenfalls per E-Mail übermittelt:
Länge der Patchkabel für die Telefone Anzahl /Typ der Kabel für die Anbindung der analogen Endgeräte Geplanter Termin nebst Anlieferbedingungen Gewünschte Sortierung für die Logistik (z.B. etagenweise) Rolloutverantwortlicher seitens des Auftragnehmers mit Telefon und E-MailAdresse
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Innerhalb von zwei Werktagen nach Beauftragung erfolgt eine Terminbestätigung des Auftragnehmers an die DVZ M-V GmbH
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Der Auftragnehmer liefert spätestens 10 Werktage vor dem Rollout / Migrations Termin die USD-Liste an die DVZ M-V GmbH in elektronischer Form im Excel-Format ergänzt um die Angaben: □ □ □ □ □
Seriennummer für Endgeräte MAC-Adresse für Endgeräte Genaue Typangabe des Endgerätes Genaue Typangabe der Beistellungen für die Endgeräte Genaue Typangabe des Analog-Anschluss-Gerätes
zurück. 3.2.1.28.2 Passive LAN Auditierung In der passiven LAN-Auditierung soll die Qualität und Eignung der passiven Verkabelung bewertet werden. Das Ergebnis des Audits soll die Eignung der aktiven Leistungsanforderung der IP-Telefonie-Lösung sicherstellen und die zu ergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der definierten Leistungsanforderungen aufzeigen.
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Überprüfung der Standard DIN/EN 50173 / Norm ISO/IEC 11801 geforderten Parameter zur Erfüllung des zukünftigen Einsatzes von Gigabit-Ethernet (1000 Base-T) und Power over Ethernet mittels geeigneter Messtechnik. □
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Die Mindestanforderung an die vorhandene kupferseitig Verkabelung für den zukünftigen IT-Betrieb ist auf CAT.5e oder höher festgelegt.
Überprüfung der vorhandenen Sekundärverkabelung des Mediums Glasfaser auf Qualität und Funktionalität mittels geeigneter Messtechnik.
Die passiven LAN Auditierungen in den Dienststellen sind innerhalb von 5 Kalender-Wochen nach Beauftragung durch die DVZ M-V GmbH vorzunehmen. In einer schriftlichen Dokumentation, sind alle Messergebnisse des passiven LAN-Audits zusammenzufassen und innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Auditierung der Dienststelle an die DVZ M-V GmbH zu übergeben. 3.2.1.28.3 Durchführung des Rollouts / der Migration 3.2.1.28.3.1
Switch-Rollout
Vor dem eigentlichen Endgeräte-Rollout erfolgt die Lieferung der festgelegten Switches durch den Auftragnehmer an den Standort der DVZ M-V GmbH. Die Durchführung der Installation und Konfiguration übernimmt die DVZ M-V GmbH. 3.2.1.28.3.2
Endgeräterollout
Das Endgeräterollout ist die eigentliche Umsetzung und Inbetriebnahme. Das Rollout der Endgeräte erfolgt anhand der USD-Liste. Die DVZ M-V GmbH erwartet, dass Endgeräte, die für den Rollout / die Migration vorgesehen sind, vor dem Einsatz nicht bei der DVZ M-V GmbH vorkonfiguriert / bekannt gemacht werden müssen, sondern sofort im IP-Telefonie-System einsetzbar sind.
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Die Telefone müssen vom Auftragnehmer mit der - gemäß den Vorgaben des aktuellen Release-Managements - jeweils aktuellen Version der/des: □ □ □
Firmware Software Logo (wird in der Konzeptionsphase zwischen DVZ M-V GmbH und Auftragnehmer einvernehmlich festgelegt)
bereitgestellt werden.
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Die Endgeräte sind durch den Auftragnehmer so vorzubereiten, dass sie nach dem Auspacken beim Bedarfsträger sofort an das LAN angeschaltet und eingesetzt werden können (plug and play).
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Der Auftragnehmer liefert die Geräte in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand.
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Sofern keine Montageleistungen beim Auftragnehmer bestellt wurden, sind die Endgeräte einem von der DVZ M-V GmbH benannten Ansprechpartner an der Poststelle am Hauptstandort der DVZ M-V GmbH in Schwerin anzuliefern.
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Der Auftragnehmer erstellt ein Abnahmeprotokoll mit der Auflistung der ausgerollten IPTelefonie-Komponenten in Papierform und in elektronischer Form als Excel-Datei und stellt es der DVZ M-V GmbH zur Verfügung.
Der Auftragnehmer hat eine geeignete Lösung zu etablieren und vorzuschlagen, die es ermöglicht, ein bereitzustellendes Endgerät bei der Inbetriebnahme zu personalisieren und im IP-Telefonie-System bekannt zu machen.
3.2.1.28.4 Nachbereitung des Rollout / der Migration
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Die finale USD-Liste mit allen Korrekturen wird unmittelbar nach dem Rollout / der Migration von der DVZ M-V GmbH an den Auftragnehmer übermittelt.
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Nach der vollständigen Durchführung des Rollouts / der Migration inklusive alles in diesem Zusammenhang beauftragte Einmal- und Optionalleistungen zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung bei der DVZ M-V GmbH an.
3.2.1.28.5 Rückbau der „alten“ TK-Anlagen
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Auf Anforderung der DVZ M-V GmbH hat der Auftragnehmer die vorhandenen alten Telekommunikationsanlagen (TKA) in der jeweiligen Lokation, in der der Service IP-Telefonie ausgerollt wurde, abzubauen, und ordnungsgemäß zu entsorgen.
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Den Rückbau und Transport der Anlagen und Endgeräte sowie die datenschutzgerechte Entsorgung der TKA hat der Auftragnehmer zu übernehmen. Dabei obliegen ihm im Einzelnen u. a. folgende Aufgaben: □ □ □ □ □ □ □ □ □
Begehung zur Feststellung der Örtlichkeiten Vereinbarung des konkreten Abhol- und Abbautermins sowie des genauen Umfangs der Arbeiten (z.B. bezüglich Sonderleistungen gegen Aufwand zur Demontage von Kabeln, Verteilern, Patchfeldern) Bereitstellung Transport/Logistik Anlage stromlos schalten Ausbau Festplatten zur Vernichtung Abbau der TK-Anlage, Peripherie (Batterien,…) und Kabel bis zur LSALeiste im HVT/Patchfeld Einbringen der Endgeräte in geeignete Transportbehältnisse Abtransport der Anlage und Geräte Bestätigung des Rückbaus auf Vordruck (Anlage, Endgeräte, Datenschutz eingehalten)
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Die Nachweisführung erfolgt über ein Abnahmeprotokoll des Auftragnehmers, das der DVZ M-V GmbH spätestens 10 Werktage nach Realisierung in elektronischer Form zu übergeben ist. Es muss u.a. folgende Angaben enthalten: □ □ □ □ □ □ □
Standort Anlage Peripheriegeräte Endgeräte durchführender Mitarbeiter Erklärung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmung Löschprotokoll der ausgebauten Festplatten
3.2.1.28.6 Rückbau der „alten“ Endgeräte
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Auf Anforderung der DVZ M-V GmbH hat der Auftragnehmer die vorhandenen „alten“ Endgeräte in der jeweiligen Lokation, in der der Service IP-Telefonie ausgerollt wurde, abzubauen, und ordnungsgemäß zu entsorgen.
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Den Rückbau und Transport der Endgeräte sowie die datenschutzgerechte Entsorgung hat der Auftragnehmer zu übernehmen. Dabei obliegen ihm im Einzelnen u. a. folgende Aufgaben: □ □ □ □ □
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Begehung zur Feststellung der Örtlichkeiten Vereinbarung des konkreten Abhol- und Abbautermins Bereitstellung Transport/Logistik Einbringen der Endgeräte in geeignete Transportbehältnisse Abtransport der Geräte
Die Nachweisführung erfolgt über ein Abnahmeprotokoll des Auftragnehmers, das der DVZ M-V GmbH spätestens 10 Werktage nach Realisierung in elektronischer Form zu übergeben ist. Es muss u.a. folgende Angaben enthalten: □ □ □ □
Standort Endgeräte durchführender Mitarbeiter Erklärung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
Wir erwarten, dass der Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe ein Servicekonzept vorlegt, welches den Rollout / Migrations Prozess beschreibt. Dabei sind die aufgeführten Schwerpunkte sowie die damit verbunden Arbeitsabläufe, Ressourcen, Zuständigkeiten, Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten, beteiligte Servicepartner, unterstützende Tools und deren Schnittstellen zur Datenübernahme in eigene Tools der DVZ M-V GmbH, Formulare und Berichte zu beschreiben.
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Prozesssteuerung nach Aufbau des IP-Telefonie-Systems
Die DVZ M-V GmbH hat gemeinsam mit dem bisherigen Lösungslieferanten und der Landesverwaltung M-V in den letzten 10 Jahren eine Reihe von Prozessen und Schnittstellen etabliert, um den Betrieb des IP-Telefonie-Systems sowie das Rollout und die Migrationsunterstützung umzusetzen. Diese Betriebsprozesse sollen auch zukünftig bestehen bleiben und weiter optimiert werden. Das bedeutet für den zukünftigen Auftragnehmer, dass er sich an den vorhandenen Prozessen und Schnittstellen, die im Vorgenannten und im Folgenden dargelegt werden, orientieren muss. Ein, aus Sicht der DVZ M-V GmbH vorhandenes Verbesserungspotential wurde bei der folgenden Beschreibung bereits mit berücksichtigt. Das betrifft:
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die gemeinsamen Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer (Bestellung / Lieferung von Technik, Abrechnung und Bestandsverwaltung, Erzeugung und Bearbeitung von Störungen etc.),
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die IT-Service-Management-Prozesse bei der DVZ M-V GmbH (z.B. Konfiguration der Endgeräte, Überwachung der Gesamtlösung) und
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die übergreifenden Prozesse zwischen dem Auftragnehmer, der DVZ M-V GmbH und den Bedarfsträgern (Rollout / Migration, Bereitstellung von Formularen, Anträgen etc.)
Nachfolgend werden die Anforderungen an die Management-Prozesse:
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Service-Level-Management, ITIL-Change-Management, Incident-Management, Problem-Management und Release-Management
sowie der Umgang mit
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einem Change Pool, die Unterstützung bei den zentralen Systemen und die Bestandsverwaltung
beschrieben. Für die im Folgenden beschriebenen Management-Prozesse gelten folgende Begriffsdefinitionen:
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Servicezeit □ Als Servicezeit gilt der Zeitraum, in dem Ausfall-, Reaktions-, Liefer- und Wiederherstellungszeiten gemessen werden. Zeiten außerhalb der Servicezeit hemmen somit den jeweiligen Zeitablauf. Servicezeiten gelten an Werktagen. Als Werktage gelten in diesem Zusammenhang die Tage von Montag bis Freitag, soweit sie nicht auf einen gesetzlichen Feiertag des Landes M-V oder den 24. oder 31. Dezember fallen.
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Reaktionszeit
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□ Die Reaktionszeit ist die maximale Zeit, innerhalb derer eine Störungsmeldung durch den Auftragnehmer erstmalig in Bearbeitung genommen wird. Dabei werden ausschließlich die Zeiten innerhalb der vereinbarten Servicezeit gerechnet. Die Reaktionszeit ist Teil der Wiederherstellungszeit
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Wartungszeit □ Als Wartungszeit gilt eine Zeitspanne außerhalb der Servicezeit für die Durchführung von Systemwartungen. □ Wartungsarbeiten sind durch den Auftragnehmer mindestens 20 Werktage vorher anzukündigen, inhaltlich zu benennen und mit der DVZ M-V GmbH einvernehmlich abzustimmen. Sofern aufgrund der Wartungsarbeiten Beeinträchtigungen erwartet werden, sind die zu erwartenden Leistungseinschränkungen und Zeiträume konkret zu benennen. □ Neben den Standard-Wartungsfenstern muss die Möglichkeit bestehen, gesonderte Wartungszeiten zu vereinbaren (z. B. auf Grund von Eintreten polizeilicher Lagen).
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Lieferzeit □ Als Lieferzeit gilt die Zeitspanne zwischen der Beauftragung durch die DVZ M-V GmbH und der Auslieferung am jeweiligen Ziel-Standort durch den Auftragnehmer.
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Herstellungszeit □ Als Herstellungszeit gilt die Zeitspanne vom Auslösen des entsprechenden Tickets durch die DVZ M-V GmbH bis zur Erfüllung der Anforderung.
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Wiederherstellungszeit □ Als Wiederherstellungszeit gilt die Zeitspanne vom Zugang des entsprechenden Tickets durch die DVZ M-V GmbH bis zur Störungsbeseitigung inklusive der Reaktionszeit.
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Störung (Incident) □ Eine Störung (Incident) ist eine ungeplante Unterbrechung oder Qualitätsminderung eines IT-Services bzw. ein Ereignis, das in der Zukunft einen IT-Service beeinträchtigen könnte. □ Unter dem Ausfall von dezentralen Komponenten werden Störungen an IP-Telefonie Endgeräten verstanden, die einen Austausch der betroffenen Komponente erforderlich machen. □ Unter betriebsverhindernden Störungen versteht man den kompletten Ausfall einer zentralen Komponente. Redundanzmechanismen der zentralen Komponente greifen nicht. □ Unter betriebsbehindernden Störungen versteht man den teilweisen Ausfall einer zentralen Komponente. Redundanzmechanismen der zentralen Komponente greifen.
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Änderung (Change) □
Eine Änderung (Change) ist das Hinzufügen, Verändern oder Entfernen von autorisierten, geplanten oder unterstützten Services oder Service-Komponenten und ihrer zugehörigen Dokumentation.
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3.2.1.29.1 Service-Level-Management Die DVZ M-V GmbH hat ein Service-Level-Management mit dem derzeitigen Systemlieferanten etabliert, das der Beibehaltung bzw. Verbesserung der Qualität der IP-Telefonie dient. Es erfolgt eine laufende Überwachung und Berichterstattung der im Rahmen der Service-Level-Agreements (SLA) vereinbarten Serviceparameter zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Lösungslieferanten. Das vom Auftragnehmer zu leistende Service-Level-Management muss die erforderliche Servicequalität gegenüber dem Auftragnehmer sicherstellen.
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Der Auftragnehmer hat gemäß vertraglicher Vereinbarung für folgenden Zeiten: □ □ □ □ □
Wiederherstellungszeiten bei Störungen Herstellungszeiten bei Änderungen Lieferzeiten für zentrale Komponenten Herstellungszeiten für dezentrale IP-Telefonie-Komponenten im Rollout / Migration Lieferzeiten für dezentrale IP-Telefonie-Komponenten im Regelbetrieb
folgende Aufgaben zu erfüllen:
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Das Monitoring der vereinbarten SLA Reporting der SLA Vereinbarung Erfassung neuer Anforderungen Entwicklung neuer oder geänderter Services und SLA Vereinbarungen, so dass sie die Bedürfnisse und Erwartungen der Bedarfsträger erfüllen kontinuierliche Service Reviews, im Abstand von mindestens 2 Monaten und weiterhin nach Bedarf bzw. Anforderung durch die DVZ M-V GmbH Bereitstellung von Auswertungen und Statistiken in elektronischer Form zu folgenden Kennwerten, wobei die Zeitintervalle für das Reporting frei wählbar sein müssen: □ □ □ □ □ □
die Einhaltung der SLA bei Änderungen / Changes mit Herstellungszeit die Einhaltung der SLA bei Störungen / Incidents innerhalb der einzelnen Fehlerprioritätsklassen mit Reaktions- und Wiederherstellungszeiten die Anzahl von Änderungen die Anzahl der Störungen die Störungsdauer die Störungsursache/die durchgeführten Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung
Geforderte Zeiten: ■ Servicezeit □
Geforderte Servicezeit:
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Reaktionszeit □
Geforderte Reaktionszeiten:
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Geforderte Wartungszeiten:
Systemwartungen erfolgen grundsätzlich Montag und Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr, sowie samstags und sonntags von 08:00 bis 18:00 Uhr. Gesonderte Wartungsfenster – abweichend von den vorgenannten Wartungszeiten – müssen in Absprache zwischen der DVZ und dem Auftragnehmer möglich sein.
Lieferzeit □
Geforderte Lieferzeiten (Miete):
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Lieferung von Telefonieendgeräten (bis zu maximal 20 Stück pro Anforderung) innerhalb von einem Werktag Die Lieferzeit für die Lieferung von zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (außer Endgeräte) soll innerhalb von 20 Werktagen erfolgen.
Geforderte Lieferzeiten (Kauf):
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Als Reaktionszeit bei der Störungsbeseitigung bei den Endgeräten sowie Notbetriebs-Gateways werden 2 Stunden erwartet. Bei betriebsverhindernden und betriebsbehindernden Störungen an zentralen Komponenten wird eine Reaktionszeit von 0,25 Stunden gefordert.
Wartungszeit □
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Montag – Donnerstag von 07.00-17.00 Uhr, Freitag von 07.00-16.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V
Lieferung von Endgeräten innerhalb von zehn Werktagen Die Lieferzeit für die Lieferung von zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (außer Endgeräte) soll innerhalb von 20 Werktagen erfolgen.
Herstellungszeit
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Geforderte Herstellungszeiten:
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Rollout / Migration von Standorten innerhalb von 7 Kalender-Wochen nach Beauftragung
Wiederherstellungszeit □
Geforderte Wiederherstellungszeiten (Miete):
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Behebung von Störungen durch Endgerätetausch oder Tausch des Notbetriebs-Gateways: bis zu 1 Werktag (inkl. 2 Stunden Reaktionszeit) Behebung von betriebsverhindernden Störungen an zentralen Komponenten: bis zu 5 Stunden (inkl. 0,25 Stunden Reaktionszeit) Behebung von betriebsbehindernden Störungen an zentralen Komponenten: bis zu 1 Werktag (inkl. 0,25 Stunden Reaktionszeit)
Geforderte Wiederherstellungszeiten (Kauf):
Behebung von Störungen an zentralen Komponenten: bis zu 5 Werktagen
Wir erwarten, dass der Bieter ein Servicekonzept vorlegt, welches das Service-Level-Management für den Betrieb der IP-Telefonie und der LAN-Versorgung mit den aufgeführten Schwerpunkten als Inhalt darstellt. Beschreiben Sie im Servicekonzept die einzelnen Punkte und die damit verbundenen Arbeitsabläufe, Ihre Ressourcen, beteiligte Servicepartner, deren Zuständigkeiten und Befugnisse, Ansprechpartner und beteiligte Organisationseinheiten.
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3.2.1.29.2 ITIL-Change-Management Durch das mit dem derzeitigen Systemlieferanten bereits bestehende ITIL-Change-Management wird die Betriebsgüte der IP-Telefonie bei Aufgaben, die im Rollout / in der Migration und im Betrieb bereits ausgerollter Standorte auftreten, sichergestellt. Das zu etablierende ITIL-Change-Management zwischen dem Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH soll die Sicherstellung standardisierter Methoden und Verfahren für termingerechte Änderungen an der IP-Telefonie-Lösung bei minimalen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb ermöglichen. Folgende Ziele sollen damit erreicht werden: ■ negative Auswirkungen auf den Betrieb zu verhindern
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hohe Verlässlichkeit beim Umgang mit notwendigen Änderungen am IT-Service zu gewährleisten
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mit einer generellen Vorgehensweise unterschiedlichste Änderungen am IT-Service nach abgestimmten Kriterien sinnvoll zu strukturieren
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die notwendige Koordination zum Kunden bzw. innerhalb der DVZ M-V GmbH beim Umgang mit Änderungen zu erleichtern
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eine bessere Übersicht über Änderungen und deren Auswirkungen auf den IT-Service zu erhalten
Das vom Auftragnehmer zu leistende ITIL-Change-Management muss folgende Anforderungen erfüllen und Komponenten / Funktionalitäten zur Sicherstellung der erforderlichen Servicequalität beinhalten: ■ Das ITIL-Change-Management bezieht sich auf dezentrale und zentrale Telefonie-Komponenten, auf Soft- und Hardware für: □ □ □ □ □ □
Neueinrichtungen Erweiterungen Änderungen Umzüge Kündigungen Rückbau
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Auf der Basis der regelmäßig durchzuführenden Service Reviews sollen Änderungen an der IP-Telefonie-Lösung nur in Abstimmung und nach Freigabe durch die DVZ M-V GmbH erfolgen.
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Angestoßen durch Changes der DVZ M-V GmbH und im Ergebnis von Beratungsgesprächen hat der Auftragnehmer Maßnahmen zur Verbesserung hinsichtlich Stabilität, Problem- und Störungsbeseitigung, Nutzung, Auslastung, Leistung, Sicherheit und Kosten vorzuschlagen.
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Es erfolgt die Change-Auftragsannahme nach einvernehmlicher Einigung zwischen Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH.
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Beschlossene Changes werden nach einer Prioritätenskala zur Abarbeitung und Umsetzung eingeordnet.
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Endgeräte sind immer mit der jeweils aktuellen Firmware und Softwareversion gemäß der Vorgaben des aktuellen Release-Managements vom Auftragnehmer bereitzustellen.
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Der Auftragnehmer liefert die Geräte in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Komponenten immer mit eindeutiger Identifikation geliefert werden – das heißt im Einzelnen: □
□ □ □
Für Hardwarekomponenten muss Seriennummer und MAC-Adresse in elektronischer Form immer an die DVZ M-V GmbH übermittelt werden - zeitgleich mit Versand bzw. Übergabe der betreffenden Komponente. Hardwarelieferungen müssen vollständig in angemessenen Umverpackungen erfolgen. Hardware ist in einem sauberen Zustand zu liefern. Für Software ist der Lizenz-Key in elektronischer Form zu übermitteln - zeitgleich mit Versand bzw. Übergabe der betreffenden Software.
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Die Übersendung von Lieferinformationen zu Komponenten, die im Rahmen eines Change-Request geliefert wurden, hat in elektronischer Form innerhalb des Ticket System / Serviceportal zu erfolgen.
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Die Lieferinformationen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: □
bei Hardwarekomponenten: -
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MAC-Adresse, Seriennummer, Gerätetyp DVZ Ticketnummer
bei Softwarekomponenten: -
Lizenzkey Name der Software Version der Software DVZ Ticketnummer
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Der Auftragnehmer hat die im Rahmen der angebotenen Lösung eingesetzte Software sowie deren Programmstände online über ein Portal der DVZ M-V GmbH zur Verfügung zu stellen. Im LAN-Bereich kann dies über ein entsprechendes Download-Portal des Herstellers erfolgen. Für den Zugriff auf dieses Herstellerportal stellt der Auftragnehmer der DVZ M-V GmbH entsprechende Accounts für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung.
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Alle Programmstände können kostenfrei und ohne Einschränkungen durch die DVZ M-V GmbH auch in einem Test- und Referenz-System genutzt werden.
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Die DVZ M-V GmbH erwartet, dass der Bieter in seinem Angebot ein Servicekonzept vorlegt, welches das ITIL-Change-Management für den Betrieb der IP-Telefonie-Lösung mit den aufgeführten Schwerpunkten als Inhalt darstellt. Beschreiben Sie im Servicekonzept die einzelnen Punkte und die damit verbundenen Arbeitsabläufe, Ihre Ressourcen, beteiligte Servicepartner, deren Zuständigkeiten und Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten und unterstützende Tools. 3.2.1.29.3 Incident-Management Durch das bereits etablierte Incident-Management wird die Wiederherstellung des Services IPTelefonie bei Auftreten einer Störung verfolgt. Dabei sollen bei der Behebung von Störungen mögliche nachteilige Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb auf ein Minimum reduziert werden. Derzeit ist für das Incident-Management eine geschichtete Struktur wie folgt aufgebaut: ■ Der First Level Support auf der Seite der DVZ M-V GmbH wird sowohl von Mitarbeitern bei den Bedarfsträgern, als auch vom Service Desk der DVZ M-V GmbH realisiert. ■ Der Second Level Support seitens der DVZ M-V GmbH wird von speziell zu schulenden Mitarbeitern der DVZ M-V GmbH realisiert. ■ Der Third Level Support wird durch den Systemlieferanten bereitgestellt. Der Service IP-Telefonie soll auch künftig durch das vom Auftragnehmer zu leistende IncidentManagement auf einem hohen Niveau an Verfügbarkeit und Qualität erhalten bleiben. Die Anforderungen an das zu leistende Incident-Management des Auftragnehmers sind u.a. auch in den vereinbarten Service-Level-Agreement (SLA) verankert. Das vom Auftragnehmer zu leistende Incident-Management muss folgende Anforderungen erfüllen und zur Sicherstellung der erforderlichen Servicequalität folgende Komponenten / Funktionalitäten beinhalten: ■ Für das Incident-Management muss beim Auftragnehmer eine gestaffelte Struktur mit First Level Support, Second Level Support und Third Level Support etabliert werden.
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Der First Level Support des Auftragnehmers muss u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen: □
Störungsannahme: -
Zur Meldung von betriebsverhindernden und betriebsbehindernden Störungen steht autorisierten Mitarbeitern der DVZ M-V GmbH parallel zum Ticket System / Serviceportal eine Servicerufnummer beim Auftragnehmer zur Verfügung. Störungsmeldungen seitens der DVZ M-V GmbH erfolgen unter Angabe der für die Störungsbearbeitung relevanter Daten. - Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Störungsannahme beim First Level Support des Auftragnehmers per: Telefon E-Mail direktem Zugang zum Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers erfolgen kann.
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-
□
Statusmeldungen (Zwischen- und Rückmeldungen): -
-
□ □
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Der First Level Support des Auftragnehmers hat erforderliche Hardwarelieferung mit und ohne Vororteinsatz eines qualifizierten Servicetechnikers zu veranlassen. Der First Level Support des Auftragnehmers hat im Bedarfsfall den Second Level Supports des Auftragnehmers einzubinden.
Incidents bearbeiten bei Bedarf und in Abstimmung remote auf der Systemlösung tätig werden notwendige Hardwaretausche veranlassen ggf. über das Ticket System / Serviceportal seinen Third Level Support einbinden ggf. das Problem-Management anstoßen
Der Third Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen: □ □ □
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Die DVZ M-V GmbH muss regelmäßig vom First Level Support des Auftragnehmers Statusmeldungen erhalten mit, auf den Incident bezogene, aussagekräftige Informationen über den Status der Entstörarbeiten. Statusmeldungen (Zwischenmeldung): Abgabe von Informationen an die DVZ M-V GmbH über den Status der Fehlerklärung; ggf. mit Ausblick auf weitere Maßnahmen, mögliche Störungsursache. Statusmeldungen bezogen auf Störungen an zentralen IPTelefonie-Komponenten erfolgen im zwei Stunden Takt. Statusmeldungen bezogen auf Störungen an Endgeräten erfolgen spätestens nach jeweils vier Stunden. Abschlussmeldung (Rückmeldung): Über eine Abschlussmeldung hat der First Level Support des Auftragnehmers die DVZ M-V GmbH über das Störungsende und die Störungsursache bzw. mögliche Umgebungslösungen (Work-Arounds) zu informieren.
Der Second Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen: □ □ □ □ □
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Über eine im Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers hinterlegte Datenbasis ist sicherzustellen, dass die Prüfungen vollständig durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
den Second Level Support unterstützen bei der Incidentbearbeitung ggf. bei Bedarf an den Hersteller eskalieren Vorgaben zur Lösung von Problemen machen
Der Auftragnehmer muss ein Eskalations-Management in der Lösung bereitstellen. □
Funktional
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□
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First Level Second Level Third Level
Servicemanager Sachgebietsleitung Abteilungsleitung Geschäftsführung
Hierarchisch
Die seitens der DVZ M-V GmbH angestoßenen Störungsmeldungen sind vom Auftragnehmer auf folgenden Wegen zu ermöglichen: □
telefonisch
□ □
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Die telefonische Störungsannahme muss in der Servicezeit jederzeit erreichbar sein.
per E-Mail per direktem Eintrag in ein Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers
Die Klassifizierung der Störungen muss möglich sein nach □ □ □
Dringlichkeit Auswirkungen Prioritäten
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Die Störungsannahme muss beim Auftragnehmer über eine Servicerufnummer sichergestellt werden.
■
Ist eine telefonische Klärung der Störung nicht möglich, hat der Auftragnehmer mit der Klärung und Beseitigung der Störung vor Ort an den Standorten der zentralen Komponenten zu beginnen.
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Die Funktionsfähigkeit von Endgeräten bei Hard- oder Softwaredefekt ist durch Austausch des betroffenen Endgerätes wiederherzustellen.
■
Der Auftragnehmer liefert die Geräte dafür in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand.
Ergänzend zur telefonischen Störungsklärung wird erwartet, dass der Auftragnehmer sich über einen mit der DVZ M-V GmbH abgestimmten Remotezugriff einwählt und direkt in den eingesetzten IP-Telefonie-Komponenten die Klärung gemeinsam mit der DVZ M-V GmbH vornimmt. Wir erwarten, dass der Bieter ein Servicekonzept vorlegt, welches das Incident-Management für den Betrieb der IP-Telefonie-Lösung mit den aufgeführten Schwerpunkten als Inhalt darstellt. Be-
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schreiben Sie im Servicekonzept die einzelnen Punkte und die damit verbundenen Arbeitsabläufe, Ihre Ressourcen, beteiligte Servicepartner, deren Zuständigkeiten und Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten und unterstützende Tools. 3.2.1.29.4 Problem-Management Um Auswirkungen bestehender Probleme zu minimieren, werden mit dem jetzigen Systemlieferanten in dem etablierten Problem-Management die Ursachen komplexer Probleme ermittelt und entsprechende Lösungen erarbeitet. Dabei werden dauerhafte Lösungen für Störungen geschaffen, welche im Rahmen des Incident Managements bislang nur durch Workarounds bearbeitet wurden. Das vom Auftragnehmer zu leistende Problem-Management muss folgende Anforderungen erfüllen und Komponenten / Funktionalitäten beinhalten:
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Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Problem-Managements bei sicherheitsrelevanten Meldungen, der Hersteller und des CERT-Bund, die DVZ M-V GmbH zu informieren.
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Der Auftragnehmer muss die ihm zugeleiteten Problemfälle analysieren. Bei einem festgestellten Problem, das sich nicht sofort beheben lässt, muss der Auftragnehmer eine Workaround-Lösung bereitstellen. □ □
Es ist darzustellen, wie im Problemfall die Bereitstellung von Workaround-Lösungen erfolgen wird. Erklären Sie, wie Sie Erfahrungen aus anderen Installationen, die Rückschlüsse auf mögliche Probleme in der von Ihnen angebotenen Lösung zulassen, für die DVZ MV GmbH dokumentieren und zugänglich machen werden.
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Wir erwarten die Bereitstellung einer vom Auftragnehmer verfügbar gemachten Wissensdatenbank, in der bei anderen Installationen aufgetretene Probleme, der angebotenen Hard- und Software dargestellt und die möglichen Lösungen/Workarounds beschrieben sind.
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Der First Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen: □
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Der Second Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen: □ □ □
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Sicherstellung des Problem-Management- Prozesses, incl. Eskalationsmanagement
Anstoß des Problem-Management Mitwirkung beim Problem-Management Umsetzung der vom Third Level Support gemachten Vorgaben für Problem-Management
Der Third Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen:
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□ □ □
Schnittstelle zu den Herstellern Mitwirkung beim Problem-Management Erarbeitung von technisch-betrieblichen Vorgaben für das Problem-Management
Wir erwarten, dass der Bieter ein Servicekonzept vorlegt, welches das Problem-Management für den Betrieb der IP-Telefonie-Lösung mit den aufgeführten Schwerpunkten als Inhalt darstellt. Beschreiben Sie im Servicekonzept die einzelnen Punkte und die damit verbundenen Arbeitsabläufe, Ihre Ressourcen, beteiligte Servicepartner, deren Zuständigkeiten und Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten und unterstützende Tools. 3.2.1.29.5 Release-Management Durch das – mit dem jetzigen Systemlieferanten - etablierte Release-Management wird das vorhandene IP-Telefonie-System gegen aktuelle Sicherheitsrisiken geschützt und die Funktionsfähigkeit der angebotenen Dienste erhalten. Weiterhin wird im Rahmen des Release-Managements weiterentwickelt. Neue Releases werden geprüft, freigegeben und dann über ein oder mehrere Changes in die produktive Umgebung ausgeliefert. Der funktionelle Umfang und der Zeitplan einer Release-Freigabe werden abgestimmt und festgelegt. Das vom Auftragnehmer zu leistende Release-Management muss folgende Anforderungen erfüllen und Komponenten / Funktionalitäten zur Sicherstellung der erforderlichen Servicequalität beinhalten:
■
Der Auftragnehmer hat aufgrund der Vormonatsinformationen zu Soft- und Hardwareständen sowie Lizenzanzahlen monatlich Informationen zu sämtlichen IP-Telefonie-Komponenten in Form einer Datei für: □ □ □ □ □ □
Funktionalitäten neuer Softwarestände vom Hersteller bekannt gegebenen Bugs Sicherheitsprobleme Bug Fixes Workarounds Lizenz Monitoring
zu liefern.
■
Der Auftragnehmer hat monatlich Empfehlungen in Form einer Datei für: □ □ □ □
einzuspielende Softwarestände einzuspielende Lizenzen Bug Fixes Workarounds
zu geben.
■
Der Auftragnehmer hat Herstellerempfehlungen im Falle von
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□ □ □ □
End of Live-Meldungen für Hardware- und Software End of Support-Meldungen für Hardware- und Software End of Sale-Meldungen für Hardware- und Software CERT-Meldungen des Bundes
zu geben.
■
Im Vorfeld der Empfehlungen hat der Auftragnehmer Tests der Releases bezogen auf das gelieferte IP-Telefonie-System durchzuführen.
■
Bei Bedarf (durch die DVZ M-V GmbH angezeigt) steht der Release-Manager in einer Telefonkonferenz zur Verfügung.
■
Der Auftragnehmer hat nach Abstimmung mit der DVZ M-V GmbH das Release nach folgenden Kriterien vorzubereiten: □ □ □ □
Inhalt der Releases Release-Komponenten Release-Art Art der Verteilung des Releases
■
Der Auftragnehmer nimmt die Release-Planung vor und legt die Arbeitspakete mit Abnahmekriterien fest.
■ ■
Der Auftragnehmer unterstützt die Release-Implementierung. Sämtliche – für den Betrieb der Gesamtlösung erforderliche Lizenzen – sind über das Release-Management vom Auftragnehmer zu monitoren.
Die DVZ M-V GmbH erwartet vom Bieter ein Servicekonzept, welches das Release-Management für den Betrieb des IP-Telefonie-Systems mit den aufgeführten Schwerpunkten als Inhalt darstellt.
3.2.1.29.6 Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Der Auftragnehmer stellt der DVZ M-V GmbH ein Serviceportal für die Abwicklung der Aufgabenstellungen im Rahmen des Incident-, Change-, Problem- und Release- Managements zur Verfügung, in welchem die DVZ M-V GmbH die Aufgabenstellungen über einen Zugang auf das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers: ■ aufnimmt ■ klassifiziert ■ bearbeitet ■ dokumentiert ■ nachverfolgt. Das Ticket System / Serviceportal muss jederzeit dem Auftraggeber zur Benutzung zur Verfügung stehen.
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Im Einzelnen soll das bereitzustellende Portal des Auftragnehmers der DVZ M-V GmbH u. a. die nachfolgend aufgeführten Funktionalitäten zur Verfügung stellen: ■ Erstellung, Erfassung und Bearbeitung von Tickets für Reparatur- und Tauschvorgänge über ein Ticket System / Serviceportal ■ Die durch die DVZ M-V GmbH vergebene Ticketnummer ist im Ticket System / Serviceportal vorzuhalten. ■ Das Ticket System / Serviceportal muss die Möglichkeit bieten, betroffene Endgeräte aller Art über: □ □ □
die MAC die Seriennummer, die von der DVZ M-V GmbH vergebene Ticketnummer
zu suchen.
■
Ticketnummern müssen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren gesucht werden können unabhängig vom Status des gesuchten Tickets. ■ Die einmalige Angabe von relevanten Informationen zum Vorgang: Im Laufe des Vorgangs nur einmalig von der DVZ M-V GmbH im Ticket System / Serviceportal anzugeben, der Ansprechpartner, Rufnummer, MAC, Seriennummer. ■ Daten des jeweiligen Ersatzgerätes (MAC, Seriennummer, Typ, DVZ Ticket Nummer) sind vom Auftragnehmer innerhalb des Ticket System / Serviceportal zu hinterlegen und an die DVZ M-V GmbH zu übermitteln. ■ Um der DVZ M-V GmbH ausreichend Zeit zur Funktionsprüfung zu geben, muss das Ticket nach der Abschlussmeldung noch 2 Werktage geöffnet bleiben. ■ Abwicklung und Bearbeitung von Vorgängen mit Statusangabe und Bearbeitungsstand ■ Übersicht aller Vorgänge mit aktuellem Bearbeitungsstatus in Echtzeitaktualisierung ■ Anzeige einer Rücksendung: Die Eingabemasken müssen es gestatten, eine ausführliche Fehlerbeschreibung zu hinterlegen und mögliche Dokumente zu integrieren. ■ Hinzufügen von Informationen zu bestehenden Tickets ■ Mögliche Änderungs- und Auftragserteilung ■ Möglichkeit der Sortierung und Selektierung der Vorgänge in der Übersicht, anhand von Filterkriterien wie Status, Zeitstempel oder ähnlichen Kriterien Der Zugriff auf das Serviceportal des Auftragnehmers soll über eine Portal-URL mittels einer verschlüsselten HTTPS-Verbindung durch Eingabe eines Nutzernamens und eines Passwortes möglich sein. Der Auftragnehmer stellt der DVZ M-V GmbH die Zugangsdaten und die ggf. notwendigen SSLZertifikate zur Nutzung des Serviceportals zur Verfügung. Die DVZ M-V GmbH erwartet vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe eine Erläuterung, wie die Ticketaufgabe und Ticketabarbeitung einschließlich Übermittlung von Statusinformationen an die DVZ M-V GmbH erfolgt.
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3.2.1.29.7 Technische Hotline Für die Beratung in technischen Fragen im Zusammenhang mit dem installierten IP-TelefonieSystem (keine Störungsmeldungen) und zukünftiger Leistungsmerkmale, stellt der Auftragnehmer eine „Technische Hotline“, ausgestattet mit entsprechend qualifiziertem Personal, zur Verfügung. Wir erwarten, dass Beratungsanfragen in den Zeiten Montag – Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr entgegen genommen werden. Wir erwarten, dass Beratungsgespräche zu technischen Anfragen in den Zeiten Montag – Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr durchgeführt werden. Die „Technische Hotline“ ist unabhängig vom Störungsmanagement und der damit verbundenen Hotline anzubieten. Wir erwarten, dass für die „Technische Hotline“ eine kostenfreie Rufnummer (kein shared cost) eingerichtet wird.
3.2.1.29.8 Change Pool Endgeräte Für die Möglichkeit, benötigte Endgeräte, schnell austauschen zu können, beabsichtigt die DVZ M-V GmbH die Einrichtung eines Change Pools im nachfolgend aufgeführten Umfang: Gerätetyp
Anzahl im Lager
Endgerät Typ I
15 Stück
Endgerät Typ II
8 Stück
Endgerät Typ III
2 Stück
Analoger Port
10 Stück
Der Auftragnehmer liefert auf Anforderung der DVZ M-V GmbH Geräte für den Change Pool in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand. Unabhängig von dem angelegten Change Pool, besteht für die DVZ M-V GmbH jederzeit die Möglichkeit der Kündigung von nicht mehr benötigten Geräten. Die Kündigung erfolgt in elektronischer Form per E-Mail oder per Ticket System / Serviceportal an den Auftragnehmer. Über realisierte Changes, die eine Veränderung des Change Pools bewirken und somit für die Bestandsverwaltung relevant sind, wird der Auftragnehmer mittels eines Bestandsänderungsreport bis zu einem noch festzulegenden festen Termin im Folgemonat informiert.
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3.2.1.29.9 Konfiguration Management/ Bestandsführung Das Konfigurationsmanagement hat zum Ziel, gesicherte und aktuelle Informationen über die zur Leistungserstellung verwendeten Konfigurationselemente zur Verfügung zu stellen. Dazu identifiziert, definiert und erfasst das Konfigurationsmanagement die Configuration Items (CI) der Systemlandschaft in einem logischen Modell, überwacht die Änderungen dieser CIs und hält den Status aller CIs sowie ihre Beziehungen untereinander aktuell vor. Die Bestandsdatenführung für den Service IP-Telefonie erfolgt auf Seiten der DVZ M-V GmbH sowie der des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer zu leistende Bestandsdatenführung muss folgende Anforderungen erfüllen bzw. Komponenten / Funktionalitäten beinhalten: ■ Der Auftragnehmer verzeichnet die der DVZ M-V GmbH bereitgestellten □ Geräte bzw. Dienste, □ die zugrunde liegenden Hardware- und Software-Ressourcen sowie □ die relevanten Serviceklassen und □ die für das CI zutreffenden Port-Preis-Kategorie in einem Bestandsdatensystem.
■
Die Bestandsführung liefert eine konsistente Datenbasis für die Ausführung der anderen betrieblichen Prozesse wie Incident Management/Entstörung, Problem-Management, ITILChange-Management und Faktura.
■
Änderungen der Bestandsdaten, verursacht durch einen Change (Neubeauftragung, Änderung, Kündigung) oder Incident (z.B. Austausch von Hardware), werden bis zum Zeitpunkt ihrer ersten Fakturierung im Datenbestandssystem aufgenommen und abgeglichen.
■
Zur Qualitätssicherung der Bestandsabgleiche zwischen Auftragnehmer und DVZ M-V GmbH werden mindestens folgende Informationen in elektronischer Form (im Format Excel) ausgetauscht: □
Endgerät: -
■
Endgeräte und Telefon-Beistelleinheiten nach Herstellerangabe MAC-Adresse Seriennummer CI-Aktivitätsdatum – Anschaltung, Kündigung, Veränderung die von der DVZ M-V GmbH vergebenen Kundennummern der Bedarfsträger (Nutzers) Nutzer - Behördenbezeichnung Nutzer - Behördenadresse Zur Fakturierung relevante Port-Preis-Kategorie(n)
Zum Abgleich der monatlich aufgetretenen Bestandsveränderungen erhält der Auftragnehmer einen Report mit folgenden Inhalten für die Anpassung in seiner Bestandsverwaltung:
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□
„Bestand Zugänge“: -
□
„Bestand Kündigungen“: -
□
Alle unter Umzüge eingetragenen Geräte werden vom Auftragnehmer am alten Standort gekündigt und als Zugang am neuen angegeben Standort eingetragen.
„Bestand Standortkorrektur“: -
-
□
Alle unter Abmeldungen eingetragenen Geräte werden vom Auftragnehmer am alten Standort gekündigt und als Zugang im Change Pool eingetragen.
„Bestand Umzüge“: -
□
Alle Geräte, welche unter Kündigungen eingetragen sind, werden vom Auftragnehmer am angegebenen Standort gekündigt bzw. bei Incidents werden teilweise nur die Seriennummer und MAC-Adresse des alten Endgerätes in die Seriennummer und MAC-Adresse des neuen Endgerätes geändert.
„Bestand Abmeldungen“: -
□
Alle Geräte, welche unter Zugänge eingetragen sind, werden vom Auftragnehmer dem angegebenen neuen Standort zugeordnet. Wenn das Gerät bisher bereits im Change Pool oder an einem anderen Standort abgerechnet wurde, muss das Gerät vom Auftragnehmer am alten Standort gekündigt werden.
Die Angaben im Tabellenblatt „Standortkorrektur“ sind wie die Angaben im Tabellenblatt „Umzüge“ zu behandeln. Das heißt, alle unter Standortkorrektur eingetragenen Geräte werden vom Auftragnehmer am alten Standort gekündigt und als Zugang am neuen angegeben Standort eingetragen. Das Tabellenblatt kommt zustande auf Grund von Korrekturen in der Bestandsverwaltung, die beim monatlichen Abgleich zur Rechnungslegung gegenüber dem Kunden erfolgt sind.
„Änderungen Asset Management“: -
Die Angaben im Tabellenblatt „Änderungen Asset Management“ kommen zustande durch sonstige Änderungen in der Bestandsverwaltung im aktuellen Monat (z. B. Änderung des Endgeräte-Typs oder der Seriennummer / MAC). Diese Änderungen muss der Auftragnehmer auch in seiner Bestandsverwaltung vornehmen, sofern dies noch nicht geschehen ist.
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Folgende Status können vergeben werden: □
Status „Bereitgestellt“: -
□
Status „Im Inventar“: -
□
-
-
Dieser Status wird für Endgeräte im Tabellenblatt „Kündigungen“ verwendet. Der Status bedeutet, dass die Endgeräte defekt sind, an den Auftragnehmer zurückgegeben wurden und gegen ein neues Endgerät getauscht wurden (Incident-Gerät). Diese Endgeräte müssen vom Auftragnehmer bei dem bisherigen Kunden gekündigt werden bzw. die Seriennummer und MAC-Adresse wird in die Seriennummer und MAC-Adresse des neuen Endgerätes geändert.
Status „Zurück an Auftragnehmer“: -
□
Dieser Status wird für Endgeräte in den Kategorien „Zugänge“ und „Abmeldungen“ verwendet. Der Status bedeutet, dass die Endgeräte im Change Pool der DVZ M-V GmbH sind. Diese Endgeräte müssen vom Auftragnehmer im Change Pool abgerechnet werden und am alten Standort gekündigt werden (wenn sie bisher schon an einem Standort abgerechnet wurden).
Status „Verkauft/Entsorgt“: -
□
Dieser Status wird für Endgeräte in den Kategorien „Zugänge“, „Umzüge“ und „Standortkorrektur“ verwendet. Der Status bedeutet, dass die Endgeräte beim Kunden vor Ort genutzt werden. Diese Endgeräte müssen vom Auftragnehmer bei dem angegebenen Kunden abgerechnet werden und am alten Standort gekündigt werden (wenn sie bisher schon an einem Standort abgerechnet wurden).
Dieser Status wird für Endgeräte im Tabellenblatt „Kündigungen“ verwendet. Der Status bedeutet, dass die Endgeräte gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt und zurückgeschickt wurden (z. B. wenn sich zu viele Endgeräte im Change Pool befinden). Diese Endgeräte müssen vom Auftragnehmer bei dem bisherigen Kunden gekündigt werden.
Status „Transferiert“:
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-
-
3.2.1.29.10
Dieser Status wird für Endgeräte im Tabellenblatt „Abmeldungen“ verwendet. Der Status bedeutet, dass die Endgeräte vom Kunden gekündigt wurden und in den Change Pool der DVZ M-V GmbH sollen. Sie sind aber noch nicht in der DVZ M-V GmbH angekommen, sondern befinden sich noch auf dem Weg vom Kunden in die DVZ M-V GmbH . Diese Endgeräte müssen vom Auftragnehmer im Change Pool abgerechnet werden und am alten Standort gekündigt werden (wenn sie bisher schon an einem Standort abgerechnet wurden).
Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie
■
Die Abrechnung erfolgt „Lokations-genau“. Als Primärschlüssel wird in diesem Zusammenhang die seitens der DVZ M-V GmbH vergebene Kundennummer verwendet.
■ ■
Alle Endgeräte werden „Port-genau“ abgerechnet. Abrechnungsrelevante Vorgänge sind in diesem Zusammenhang: □ □ □ □
Rollouts / Migrationen Neubestellungen Endgerätetypveränderungen Kündigungen
■
Für zentrale und dezentrale IP-Telefonie-Komponenten sowie Einmalleistungen und optionale Leistungen wird der Beginn und das Ende der Entgeltpflicht auf den ersten Tag des Folgemonats nach erfolgter Bereitstellung festgelegt.
■
Die Bereitstellung gilt als erfolgt, sofern der Auftragnehmer die relevanten Angaben zu der gelieferten Komponente: □ □ □
MAC-Adresse Seriennummer Gerätetyp
in dem jeweils zugehörigen Ticket hinterlegt hat.
■
Im Rahmen von Rollouts / Migrationen gilt die Bereitstellung der Endgeräte als erfolgt, sofern durch die DVZ M-V GmbH die Abnahme erklärt wurde.
■
Für Geräte im Change Pool erfolgt die Fakturierung ausschließlich für den jeweiligen Hardwareportpreis.
■
Beauftragte Einmalleistungen gelten als bereitgestellt, sofern durch die DVZ M-V GmbH die Abnahme erklärt wurde. □
Die Entgeltpflicht für diese Leistungen wird auf den ersten Tag des Folgemonats nach erfolgter Bereitstellung festgelegt.
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■
Kündigungen erfolgen in elektronischer Form per E-Mail oder per Ticket System / Serviceportal an den Auftragnehmer.
■
Die Rechnungslegung erfolgt rückwirkend in elektronischer Form.
3.2.1.30
Beschreibung LAN-Anforderungen
3.2.1.30.1 Core-Switches mit einer Höheneinheit Im Primärbereich müssen Switche mit vergleichsweise geringer Portdichte eingesetzt werden, da der Primärbereich zur Konsolidierung des Sekundärbereiches dient. Dafür muss die Bandbreite pro Port und die Datendurchsatzleistung, also die Anzahl pro Sekunde weitergeleiteter Pakete, entsprechend hoch sein. Als Standard sollen platzsparende Core-Switche mit einer Höheneinheit eingesetzt werden, die über die notwendigen Layer-2 und Layer-3 Funktionalitäten und über die erforderliche Anzahl an 10 Gbit/s und ggf. 40 Gbit/s Ports verfügen. Mit Hilfe von Virtual Stacking (VS) müssen sich diese auch über verschiedene Brandschutzzonen hinweg redundant auslegen lassen.
3.2.1.30.2 Modulare Core-Switches In Fällen, in denen Switche mit einer Höheneinheit den Anforderungen nicht genügen, müssen modulare Switche, die mehrere Höheneinheiten belegen, eingesetzt werden. Sie erlauben durch Einsetzen von Switch-Modulen, sogenannte Line-Cards, den flexiblen Ausbau auf die benötigte Portanzahl. Mithilfe dieser Module lassen sich höhere Anzahlen an 10 Gbit/s- und 1 Gbit/s-Schnittstellen bereitstellen.
3.2.1.30.3 Distribution-/ Access-Switches Die Switche im Distributionsbereich fungieren als Aggregationspunkte für die Uplinks der Switche im Tertiärbereich. Die Switches im Accessbereich dienen zur Anschaltung der eigentlichen Endgeräte (PCs, IP-Telefone, Drucker, WLAN-Access-Points etc.). Sie müssen über das Leistungsmerkmal PoE zur Energieversorgung der Endgeräte wie z. B. für IP-Telefone und WLANAccess-Points verfügen. Aufgrund der unterschiedlichen Netzstrukturen über alle Dienststellen hinweg, kann keine strikte Trennung zwischen Distributions- und Accessbereich erfolgen, weswegen alle Switche für den Sekundärbereich auch im Tertiärbereich eingesetzt werden müssen und umgekehrt. Switche für Distributionsaufgaben müssen Ports mit 1 und 10 GBit/s Bandbreite sowohl mit BASE-T als auch mit LWL-Schnittstellen bereitstellen können und aufgrund ihrer flexiblen Ausstattungsmöglichkeiten (10 GBit/s oder 1 GBit/s, BASE-T oder LWL) auch zur Anschaltung von Servern herangezogen werden können. Pro Endgeräte-Port für Switche im Access-Bereich müssen Bandbreiten bis zu 48 x 1-GBit/s-Ports und mindestens zwei 10-GBit/s-Ports für den
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Uplink zum Primärbereich zur Verfügung gestellt werden, so dass auch eine redundante Anbindung möglich ist. Bei Erfordernis müssen zur Anschaltung von Endgeräten der IP-TelefonieLösung und PC separate Switche eingesetzt werden (Zwei-Switch-Lösung), um die Verfügbarkeit zu erhöhen. Es sind energieeffiziente Switch-Serien vorzusehen. 3.2.1.30.4 Standardanschaltevariante Unter einer Standardanschaltevariante wird die Anschaltung des Arbeitsplatz-PCs an den internen Switch des IP-Telefons mit einer Netzwerkgeschwindigkeit von bis zu 1 Gbit/s (Ein-PortLösung) bezeichnet. Abbildung 12 zeigt diese Standardvariante mit der Anschaltung der Arbeitsplatz PC an den internen Switch des IP-Telefons, die sich technisch nur in Bezug auf die Netzwerkgeschwindigkeit (1 Gbit/s versus 100 Mbit/s) von der in 2007 gewählten Variante unterscheidet.
Arbeitsplatz-PC
IP-Telefon
Access-Port
Workgroup Switch
VOIP-Daisy-Chain-Konfiguration
Abbildung 12: Standardanschaltevariante von IP-Telefon und Arbeitsplatz PC im LAN
3.2.1.30.5 Ausnahmeanschaltvarianten In Bereichen mit besonders hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit der LAN Services kann es von Vorteil sein, die Anschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz-PC an getrennten LANSwitchports vorzunehmen. Dies bedingt eine hinreichend ausgebaute passive LAN-Verkabelung und eine ausreichende Anzahl von Netz-Anschlussdosen in den jeweiligen Büroräumen. Die folgende Abbildung 13 verdeutlicht diese Anschaltevariante.
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Abbildung 13: Getrennte Anschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz-PC an jeweils einen separaten LAN-Port
3.2.1.30.6 Vorgesehene LAN-Topologien Die nachfolgenden Abbildungen zeigen einige von der DVZ M-V GmbH vorgesehene LANTopologie Varianten für unterschiedliche Dienststellengrößen innerhalb der Landesverwaltung M-V. Der Sekundärbereich ist in den wenigsten Dienststellen innerhalb der Landesverwaltung M-V separat ausgeprägt. Die Mehrzahl der Dienststellen verfügt nur über den Primär- und Tertiärbereich, d.h., die Access-Switches werden in der Regel direkt redundant oder nicht redundant angeschaltet werden.
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Dienststelle 1GBps
CN LAVINE 1GBps
Primär Switch Modularer Switch (Core-Bereich)
1GBps
CN LAVINE Backbone
Sekundär Switch (DistributionBereich)
LWL
LWL
Workgroup Switch (Access-Bereich)
DienststellenRouter
LWL
1GBps 10GBps
LWL
1 bis n 1GBps 10GBps
dito 1GBps 10GBps
1GBps 10GBps
Sekundär Switch (DistributionBereich)
Abbildung 14: Mögliche LAN-Topologie einer größeren Landesdienststelle mit gestackten Core-Switches im Primärbereich
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Dienststelle 1GBps
CN LAVINE 1GBps
1GBps
CN LAVINE Backbone
Primär Switches
LWL
Workgroup Switch DienststellenRouter
1GBps
LWL 1GBps
Workgroup Switch
1GBps
LWL
1GBps 10GBps
1GBps 10GBps
Server -Switch oder direkte Anschaltung der Server an die Switche im Primärbereich
1GBps 10GBps
1GBps 10GBps
Abbildung 15: LAN-Topologie mittlere Dienststelle
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CN LAVINE
Dienststelle Dienststellen LAN
CN LAVINE Backbone
1GBps
1GBps
DienststellenRouter
Workgroup Switch
1GBps
1GBps
Abbildung 16: LAN-Topologie kleine Dienststelle
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3.2.1.30.7 Netzservices im LAN 3.2.1.30.7.1
Netzzugangskontrolle
Um das vom Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) empfohlene und angemessene Sicherheitsniveau im LAN-Bereich als einen wichtigen Teil der gesamten Kommunikationsinfrastruktur in der Landesverwaltung M-V sicherzustellen, muss eine entsprechende Netzzugangskontrolle an den Switch-Ports etabliert werden. Aus dem BSI IT-Grundschutzkatalog 14. EL Stand 2014 lassen sich die nachfolgend aufgeführten Hauptgefährdungspotenziale identifizieren.
G 5.66 Unberechtigter Anschluss von IT-Systemen an ein Netz G 5.112 Manipulation von ARP-Tabellen G 5.113 MAC-Spoofing G 5.114 Missbrauch von Spanning Tree G 5.115 Überwindung der Grenzen zwischen VLANs
Als Hauptmaßnahme zur Abwehr dieser Gefährdungspotenziale wird durch das BSI folgende Gegenmaßnahme vorgeschlagen:
M 4.206 (C) Sicherung von Switch-Ports
In Abhängigkeit vom Schutzbedarf eines Netzes dürfen nur ganz bestimmte vertrauenswürdige Clients Zugang zum Netz erhalten. 3.2.1.30.7.2
MAC-Adress-Notification
Die einzusetzenden Switches müssen in der Lage sein, Änderungen der MAC-Adresse an einem Port automatisch zu protokollieren. Durch weitere Konfigurationsmöglichkeiten muss es möglich sein, eine Nachricht an den Administrator zu verschicken, sobald sich eine MAC-Adresse ändert. 3.2.1.30.7.3
MAC-Locking
Die angebotenen Switche müssen in der Lage sein, dass an einem bestimmten physischen Port des Switches nur Clients mit ganz bestimmten MAC-Adressen (im Extremfall nur eine einzige MAC-Adresse) zugelassen werden können. Erhält der Switch einen Ethernet-Frame mit einer anderen MAC-Adresse, so darf dieser nicht in das Netz weitergeleitet, sondern muss verworfen werden. 3.2.1.30.7.4
Authentifizierung und Autorisierung im LAN (IEEE 802.1X)
Die vom Bieter angebotenen Switche und WLAN-Accespoints bzw. WLAN-Controller müssen in der Lage sein, ortsbasierte Netzzugangskontrollen gemäß IEEE 802.1X bereitzustellen.
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Ohne eine erfolgreiche Authentisierung darf keine IP-basierte Kommunikation möglich sein. Für die Authentisierung gemäß IEEE 802.1X muss das Extensible Authentification Protocol (EAP) verwendet werden. 3.2.1.30.7.5
Besonderheiten im Zusammenhang mit dem IP-Telefonie-System
Sowohl das IP-Telefon als auch das Daten-Endgerät müssen am Netzwerk authentifiziert werden. Die Konfiguration muss es ermöglichen, dass die beiden angeschlossenen Geräte unabhängig voneinander authentifiziert werden können und sich in ihrer Funktion nicht gegenseitig beeinflussen. Insbesondere bedeutet dies, dass bei fehlgeschlagener Authentifizierung des Daten-Endgerätes das IP-Telefon weiterhin authentifiziert und einsatzbereit bleiben muss.
Arbeitsplatz-PC
IP-Telefon
Secure-Access-Port
Secure Access Switch
VOIP-Daisy-Chain-Konfiguration
Abbildung 17: Authentifizierung von Arbeitsplatz-PC und IP-Telefon
802.1X-Switchports müssen in der Lage sein, die Gerätekaskade zu handhaben. Es muss eine Kompensation der sogenannten „lack of link state awareness” erfolgen. 3.2.1.30.7.6
WLAN
Aufgrund der immer stärkeren Verbreitung von mobilen Arbeitsplätzen in der Landesverwaltung M-V wird die DVZ M-V GmbH bei Bedarf auch WLAN-Services im LAN bereitstellen. Die Anforderungen an die durch den Bieter zu liefernden WLAN-Komponenten sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffern 3.2.2.3.5, 3.2.2.3.6, 3.2.2.3.7, 3.2.2.3.7 und 3.2.2.3.8 aufgeführt. 3.2.1.30.7.7
Energiemanagementsystem
Die Energieeffizienz im LAN soll nachhaltig verbessert werden. Um dies zu erreichen, soll ein Energiemanagementsystem im LAN-Bereich eingesetzt werden, welches sämtliche aktive
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Komponenten im LAN und die IP-basierten Endgeräte bezüglich des Energieverbrauchs steuern kann. Dazu müssen vom Energiemanagementsystem systematisch alle Energieverbrauchswerte im LAN erfasst und die automatische Steuerung nach vorgegebenen Regeln von LAN-Switches und angeschalteten Endgeräten vorgenommen werden können. Das zu liefernde Zentrale Energiemanagementsystem soll es dem technischen Betreiber ermöglichen, den energieverbrauch im LAN-Bereich optimal zu steuern. Die vollständigen Anforderungen an das anzubietende Energiemanagementsystem sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.3.10 aufgeführt. 3.2.1.30.7.8
Energy Efficient Ethernet Standard (IEEE 802.3az)
Alle vom Bieter angebotenen Switche und WLAN-Accesspoints bzw. –Controller müssen in der Lage sein, Funktionalitäten zur Einsparung von Energie gemäß dem Standard IEEE 802.3az bereitzustellen. Diese Funktionalitäten dürfen die einzuhaltenden Dienstgüteanforderungen (QoS, etc.) nicht beeinträchtigen. 3.2.1.30.7.9
Power over Ethernet
Alle angebotenen Switche im Access- und im Distributionsbereich müssen in der Lage sein, Power over Ethernet zur Verfügung zu stellen. Die zu erfüllenden Standards sind im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. 3.2.1.30.7.10 Anforderungen für das QoS im LAN Da im LAN genügend Bandbreite zur Verfügung steht, kommt man hier in der Regel mit wenigen QoS-Einstellungen aus. Beim Einsatz von IP-basierten Endgeräten muss sichergestellt werden, dass diese eigenständig eine Markierung der Sprachpakete vornehmen und die Switches dieser Markierung vertrauen. Verwenden die IP-basierten Endgeräten für die Markierung nur das CoS-Feld, so muss durch die Switches ein entsprechendes Setzen der äquivalenten DiffServ-Werte (Mapping) erfolgen. Um eine durchgehend hohe Sprachqualität im IP-Telefonie-System sicherzustellen, muss der Einsatz einer „Priority Queue“ für die markierten Sprachpakete erfolgen. Sprachpakete müssen Vorrang vor Datenpaketen haben. Der Einsatz von weiteren QoS-Mechanismen im LAN wird derzeit nicht in Betracht gezogen. Ungeachtet dessen müssen die angebotenen Switches grundsätzlich in der Lage sein, bei Bedarf weitere QoS-Mechanismen zu unterstützen. 3.2.1.30.7.11 Sicherer Administrationszugriff Bei der DVZ M-V GmbH werden derzeit die Managementprodukte Spectrum und eHealth der Firma CA eingesetzt. Die Überwachung der Netzkomponenten erfolgt (bei entsprechenden Bedarf der Nutzer) mit dem Managementprotokoll SNMP in der Version 3. Die angebotene LAN-Technik soll mit den verwendeten Managementprodukten von CA und dem SNMP v3
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Protokoll zu 100% kompatibel sein und ein Rechtesystem für administrative Nutzer unterstützen. Die Benutzerverwaltung für den administrativen Zugang soll einerseits lokal einrichtbar sein und andererseits auf zentrale RADIUS -Server ausgelagert werden können. Zugriffe auf die LAN-Komponenten sollen über Webbrowser (https), Telnet (abschaltbar), SSHv2 und SNMP v3 möglich sein. Lokal soll der Zugriff über einen schützbaren Konsolenport erfolgen können. Die vollständigen Anforderungen an die Zugriffs- und Managementmethoden sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
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3.2.2 Leistungsbeschreibung 3.2.2.1 Allgemeine Leistungsanforderungen 3.2.2.1.1 Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
1.
1.1.
Zielstellung Ziel ist die Erneuerung der vorhandenen Telekommunikationsanlage an diversen Lokationen durch eine moderne, sichere und zukunftsweisende IP-Kommunikationsinfrastruktur.
I
Die DVZ M-V GmbH ist der technische Betreiber des IPTelefonie-Systems.
I
Die Gesamtverantwortung für den Aufbau und die Unterstützung des Betriebes der IP-Telefonie-Lösung über die Laufzeit des Vertrages liegt beim Bieter. Damit ist u.a. gemeint, dass er nicht nur Einzelkomponenten anbieten soll, sondern auch für das ordnungsgemäße Zusammenwirken der IP-Telefonie- und LAN-Komponenten garantiert.
I
Sofern nicht dediziert abgefragt oder gefordert, sind sämtliche hierzu notwendigen Komponenten inkl. Server, Hardware, Software und Kabel, sowie die jeweils notwendige Dienstleistung durch den Auftragnehmer im Angebot zu berücksichtigen und im Preisblatt einzeln aus- und aufzuführen.
A
Sofern die notwendigen aktiven Komponenten besondere Umgebungsanforderungen hinsichtlich z.B. der Klimatisierung oder Energieversorgung haben, sind diese nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich zu erläutern.
I/B
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- J - N
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
1.2.
2. 2.1.
Die Leistungserbringung für das IP-Telefonie-System soll arbeitsteilig zwischen dem Bieter (späterer Auftragnehmer) und dem Technischen Betreiber (der DVZ M-V GmbH) erfolgen. Dabei soll der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit des Vertrages die Verantwortung für die Funktionalität der angebotenen IP-Telefonie-Lösung übernehmen. Damit ist u.a. gemeint, dass nicht nur Einzelkomponenten angeboten werden sollen, sondern auch für das ordnungsgemäße Zusammenwirken der IP-Telefonie- und LAN-Komponenten garantiert werden muss. Das schließt ein Release-Management für die angebotenen Teilkomponenten der IP-Telefonie-Lösung und des LAN-Pakets mit ein.
- J A - N
Beschreibung zentrale / dezentrale IP-Telefonie-Komponenten Das IP-Telefonie-System muss aus drei voneinander getrennten Clustern und dazugehörigen 3rd-Party-Anwendungen bestehen.
Call Control-Server-Cluster Landesverwaltung M-V (Cluster LV) Call Control-Server-Cluster Landespolizei MV (Cluster LP) Call Control-Server-Cluster DVZ M-V GmbH (Cluster DVZ)
Folgende 3rd-Party-Anwendungen müssen aus heutiger Sicht für die jeweiligen Umgebungen im Rahmen der Pilotphasen bereitgestellt werden – eine endgültige Abstimmung hierzu erfolgt in der Konzeptionsphase:
- J A - N
Cluster LV o Voicemail-System o Vermittlungs-System o Kontaktzentrums-System o ggf. Management-System o mandantenfähiges AdministrationsTool bzw. RAP.ID Cluster LP o Voicemail-System o ggf. Management-System
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
o mandantenfähiges AdministrationsTool bzw. RAP.ID Cluster DVZ o Voicemail-System o ggf. Management-System o mandantenfähiges AdministrationsTool bzw. RAP.ID
Alle für die Landespolizei M-V aufgebauten 3rd-PartyAnwendungen müssen aufgrund von Sicherheitsanforderungen der Landespolizei M-V separat bereitgestellt werden. Unter zentrale IP-Telefonie-Komponenten sind alle Bausteine der IP-Telefonie-Lösung zu verstehen, welche sich im RZ der DVZ M-V GmbH bzw. am georedundanten Standort befinden:
Call Control-System Intercluster Trunk-System Vermittlungs-System Voicemail-System Webkonferenz-System Kontaktzentrums-System Management-System Gesprächsaufzeichnungs-System Videokonferenz-System Sicherheitsgateway bestehend aus o Session Border Controller o Innerer Paketfilter o Äußerer Paketfilter Firewall-System Zentrale LAN-Switche
I
Unter dezentrale IP-Telefonie-Komponenten sind alle Bausteine der IP-Telefonie-Lösung zu verstehen, welche sich vor Ort in den Lokationen befinden:
Notbetriebs-Gateway mit S0/S2M Schnittstellen Endgeräte Dreistufige Sicherheitsgateways
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I
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
2.2.
2.3.
Alle Anforderungen an das Design und den Aufbau der Lösung, die unter den Ziffern 3.2.1.7, 3.2.1.8, 3.2.1.9.2, 3.2.1.9.3, 3.2.1.9.7, 3.2.1.10, 3.2.1.11, 3.2.1.12 aufgeführt sind, müssen in der Lösung umgesetzt bzw. berücksichtigt werden.
3.1.
A - N
Umgang mit Call Detail Records (CDR) an den IP-Telefonie-Komponenten (außer Endgeräte)
3.
- J
Einstellbares Löschintervall (taggenau) für alle aufgetretenen Call Detail Records Einstellbares Rechtesystem / Rollensystem zur Betrachtung von Call Detail Records
- J A - N
Beschreibung Konzeptionsphase Die Konzeptionsphase soll folgendermaßen ablaufen:
Dauer: 3 Monate ab Vertragsunterzeichnung (voraussichtlich November 2017 Januar 2018) detaillierte Ausgestaltung des IP-Telefonie-Systems u.a.: o Planung der zentralen IP-Telefonie-Komponenten inkl. Mengengerüst o Erstellung des Rufnummernplanes, Nummernverteilungsplanes o Planung zur Anschaltung der zentralen SIP-Trunks o Planung der Netzübergänge zu den legacy TK-Systemen, wie z.B. das CNP-ON und das Netz der Straßenbauverwaltungen (AUSANetz) o Integration der zentralen Komponenten an das CN LAVINE o IP- und QoS-Planung für das IPTelefonie-System
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- J A - N
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
o
Bei Beauftragung Berücksichtigung des Energiemanagements für Telefone und Switches o Planung der Integration der zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (ohne Endgeräte) in das vorhandene Spectrum Landesmanagementsystem der Firma CA o Sicherheitstechnische Planung (Verschlüsselung, Zertifikatsmanagement, Datensicherung) o Planung der Anschaltung an das zentrale Firewall-System der DVZ M-V GmbH Gemeinsame vor Ort Planung in der DVZ M-V GmbH Unterstützung durch Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH und Bereitstellung notwendiger Informationen ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase I durch den Auftragnehmer Erstellung und Übergabe der entsprechenden Konzepte vom Auftragnehmer an die DVZ M-V GmbH
Die Aufwände für die Konzepte in der Konzeptionsphase werden über einen separaten Preisschein vergütet. 3.2.
Im Rahmen der Konzeptionsphase wird ebenfalls die Lieferung von Konfigurationstemplates folgender aktiver LAN-Komponenten zur Sicherstellung der Kompatibilität zwischen den LAN- sowie IP-Telefonie-Komponenten gefordert. Für folgende LAN-Komponenten müssen Konfigurationstemplates geliefert werden:
- J A - N
LAN-Komponenten Ziffer 3.2.2.3.1, Ziffer 3.2.2.3.2
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Die Inhalte der Konfigurationstemplates sind in der Konzeptionsphase zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. 4. 4.1.
Anforderungen an das technische Feinkonzept Wir erwarten im technischen Feinkonzept mindestens folgende Punkte:
Aufbau der IP-Telefonie-Lösung o IP-Konzept
Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Netz
Direkte Verbindungen ohne Ausstieg über externe Netze (über alle Cluster)
Netzweite Nutzung der zum Einsatz kommenden IP-Telefonie-Komponenten
Größtmögliche Sicherheit für die vorhandenen VPNs bzw. VLANs
IP-Adressierung
DHCP
- J A - N
o Netzplan Zentrale Komponenten o Allgemeine Informationen zu den einzelnen IP-Telefonie-Komponenten Hardware Software … o Netzplan für jede IP-Telefonie-Komponente o Redundanzmechanismen o Host-Namen-Festlegungen o IP-Adressen und VLAN o Serverdienste je IP-Telefonie-Komponenten o Endgeräte-Leistungsmerkmale
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
o Protocol Signaling / Voice-Streaming o Anbindung Dritt-Systeme DVZ M-V GmbH (eLIAS, RAP.ID) o Management-Systeme des IP-Telefonie-Systems Beschreibung Integration in vorhandene Systeme der DVZ M-V GmbH Netzplan QoS-Anforderungen o Markierung der IP-Pakete o Traffic Classification o Call Admission Control Dezentrale IP-Telefonie-Komponenten o Anforderungen an Endgeräte o Zugriffsmöglichkeiten auf das Endgerät o Varianten für lokale Installationen Netzplan o Varianten der Anbindung der Endgeräte an die LAN-Infrastruktur o Standort-Anbindung Notbetriebs Gateway Dezentraler SIP-Trunk o Sonderanschaltungen Fax-Server FeSoNe AUSA … Sicherheit o Administration Benutzerarten und –rollen Login Authentifizierung o Authentifizierung der Firmware o Authentifizierung der Konfigurationsdateien o PC-Port am Endgerät o PC Voice VLAN Access o Konfigurationseinstellungen für die Härtung der Endgeräte o Endgeräte-Authentifizierung und – Verschlüsselung Gesicherte Signalisierung
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Gesicherter Voice-Stream o Umgang mit Zertifikaten 4.2.
5.
Das Schulungskonzept ist in der Konzeptionsphase zu übergeben.
6.1.
7. 7.1. 7.1.1.
A - N
Funktionstest Innerhalb der Angebotsbewertung im Vergabeverfahren (siehe Teil B, Ziffer 3.5.3 „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für Los 3“ erfolgt nach Aufforderung durch die Vergabestelle ein Funktionstest der angebotenen Lösung, bei dem der Bieter grundlegende Funktionalitäten der IP-Telefonie- und LAN-Komponenten nachzuweisen hat. Die Bedingungen für die Teststellung sind im Dokument „Anhang Los 3_FunktionstestIPT-LAN“ vorgegeben.
6.
- J
I
Anzubietende Hard- und Software-Versionen Es sind ausnahmslos fabrikneue (d.h. nicht älter als 3 Monate) und für den deutschen Markt zugelassene Komponenten in Bezug auf zentrale IP-Telefonie-Komponenten mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Hard- und Softwarestand in Originalverpackung anzubieten.
- J A - N
Anforderungen an die Systemarchitektur Offenheit Zur Erreichung einer höchstmöglichen Flexibilität in Bezug auf Beschaffung bei Erweiterungen und zukünftigen Adaptionen an vorhandene Fachverfahren, muss die gesamte IP-Kommunikationsinfrastruktur auf öffentlich standardisierten (z.B. IEEE, IETF, ITU etc.) und freizugänglich dokumentierten Hard- und Softwareschnittstellen basieren.
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- J A - N
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
7.2. 7.2.1.
Homogenität der Lösung Zur Vermeidung unnötiger Kompatibilitätsprobleme und daraus resultierender unklarer Verantwortlichkeiten verschiedener Hersteller, sowie dem möglichen Projektverzug, müssen mindestens die Call Control-Server, sämtliche IP-Gateways sowie die IP-Endgeräte herstellerzertifiziert sein und im Vorfeld der Inbetriebnahme auf Kompatibilität getestet worden sein.
- J A - N
Sofern zusätzliche 3rd Party Hersteller zur Realisierung der Gesamtlösung notwendig sind, müssen diese eine Zertifizierung des Herstellers des Call Control-Servers vorweisen können. Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die angebotenen Komponenten und deren Herkunft (Eigenentwicklung, OEM, 3rd Party, etc.). 7.2.2.
7.3.
Es wird erwartet, dass alle Telefonieendgeräte (ausgenommen Typ IX und VII; siehe Ziffer 3.2.1.20) vom selben Hersteller bereitgestellt werden. Dies verringert zum einen den Management- und Betriebsaufwand, da herstellerhomogene Endgeräte dieselben Konfigurationsmöglichkeiten bieten, zum anderen erleichtert dies den Umgang mit den Telefonen, da die Mitarbeiter in den Lokationen der Landesverwaltung M-V an allen Arbeitsplätzen Endgeräte mit gleichem Aufbau und Funktionsumfang vorfinden und eventuelle zusätzliche Schulungsmaßnahmen verhindert werden können. Gegenüber dem Betreiben von Geräten unterschiedlicher Hersteller soll damit bei einer Endgeräte- und Systemkonformität hinsichtlich eines Herstellers eine vollumfängliche und uneingeschränkte Funktionsfähigkeit aller angebotenen Leistungsmerkmale und Mehrwertdienste gewährleistet werden.
I/B
- J A - N
Beschreibung der Lösung
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
7.3.1.
Beschreiben Sie als Anlage zum Angebot die einzelnen 5 Komponenten, sowie Ihre Aufgaben innerhalb der ange. botenen IP-Kommunikationsinfrastruktur und fügen Sie eine grafische Übersicht hinzu, welche die notwendigen 3 Komponenten darstellt. . Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt: 1 Aufzählung der Komponenten . Beschreibung der entsprechenden Aufgaben der jeweiligen Komponenten grafische Übersicht aller Komponenten
A
ACHTUNG: Dokument angeben! 8.
Anforderungen an die Leistungsmerkmale der IP-Telefonie-Lösung Die angebotenen Telefonieserver (inklusive Hard- und Software) dienen maßgeblich der Realisierung der geforderten Leistungsmerkmale.
8.1.
I
Stellen Sie Ihr Konzept zur Realisierung der geforderten Leistungsmerkmale dar. Gehen Sie dabei insbesondere auf die Aufgabenverteilung zwischen den IP-TelefonieKomponenten ein. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt:
A
Aufzählung aller Leistungsmerkmale Aufgabenverteilung der Leistungsmerkmale zwischen den Komponenten
ACHTUNG: Dokument angeben! 8.2.
Alle in diesem Abschnitt aufgeführten Leistungsmerkmale sind Bestandteil der heutigen IP-Telefonie-Lösung und müssen als technische Standards auch zukünftig in vollem Umfang durch den Bieter bereitgestellt werden.
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- J A - N
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
8.3.
Anklopfen Mit dem Leistungsmerkmal „Anklopfen“ soll es möglich sein, dass bei einem bestehenden Gespräch ein weiterer Anrufer ein Freizeichen erhält. Der zweite Anruf muss akustisch und optisch am Endgerät des Angerufenen signalisiert werden. Wird das zweite Gespräch angenommen, dann soll das erste Gespräch in einen Haltezustand mit Wartemusik fallen und nicht beendet werden. Zwischen den Gesprächen soll gewechselt werden können. Wird das zweite Gespräch nicht angenommen, soll der Anrufer weiterhin ein Frei- und kein Besetztzeichen erhalten.
8.4.
- J A - N
Anpassung von Telefonoptionen durch den Nutzer Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, folgende Merkmale und Dienste seines Telefons individuell anzupassen:
8.5.
Displaykontrast Displayhelligkeit Klingelton persönliche Kurzwahlliste Ziele der Schnellwahltasten persönliches Adressbuch
- J A - N
Anrufgruppe (Pickup) Mehrere Telefone müssen zu einer Anrufgruppe zusammengefasst werden können. Der Anruf bei einem Gruppenmitglied soll den anderen Gruppenmitgliedern signalisiert werden und diese sollen die Möglichkeit erhalten, das Gespräch entgegenzunehmen. Der Zeitpunkt und die Art der Signalisierung (Anzeige der Ursprungsnummer, Anzeige der Zielrufnummer, optische und akustische Signalisierung) muss für jede Anrufgruppe individuell einstellbar sein.
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- J A - N
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
8.6.
Anrufsperre Die Anrufsperre muss bewirken, dass der Anrufer ein Besetztzeichen erhält, und beim Angerufenen keine Signalisierung des Anrufs erfolgt.
8.7.
- J A - N
- J A - N
Anrufweiterschaltung bei Endgeräteausfall Wenn das Endgerät nicht erreichbar ist, muss eine Weiterschaltung des Anrufes an einen anderen Anschluss erfolgen können. Es muss die Möglichkeit bestehen das Weiterschaltungsziel individuell zu definieren.
8.10.
- N
Anrufweiterschaltung bei Nichtmelden Nach einer bestimmten Zeit des Nichtmeldens müssen nicht angenommene Anrufe an einen anderen Anschluss weitergeleitet werden können. Es muss die Möglichkeit bestehen das Weiterschaltungsziel individuell zu definieren.
8.9.
A
Anrufweiterschaltung bei Besetzt Im Besetztfall muss eine Weiterschaltung des Anrufes an einen anderen Anschluss erfolgen können. Es muss die Möglichkeit bestehen das Weiterschaltungsziel individuell zu definieren.
8.8.
- J
- J A - N
Anrufweiterschaltung ohne Bedingung Eingehende Anrufe müssen direkt an einen anderen Anschluss weitergeleitet werden können. Die Anrufweiterschaltung ohne Bedingung muss Vorrang vor allen anderen Anrufweiterschaltungen haben. Es muss die Möglichkeit bestehen, das Weiterschaltungsziel individuell zu definieren.
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- J A - N
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Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
8.11.
Berechtigungsklassen Die Möglichkeit, eine gewünschte Zielnummer zu wählen, richtet sich insbesondere danach, ob das Endgerät die dazu erforderliche Berechtigungsklasse besitzt. Mögliche Berechtigungsklassen müssen sein:
8.12.
FREI = alle Rufnummern ohne Einschränkung anwählbar, INTERNATIONAL = FREI ohne 0.010, 0.011, 0.012, 0.013, 0.014, 0.018x (x >0), 0.019, 0.0900, 0.118; NATIONAL = INTERNATIONAL ohne 0.00; INTERN = NATIONAL ohne 0., aber einschließlich 0.0800, 0.110, 0.112.
A - N
Busy-Lamp-Fields (Statusanzeige der eingespeicherten Rufnummern) Unter Busy-Lamp-Fields (BLF) versteht man eine Variante der Schnellwahltaste, über die der Zustand (wird angerufen, besetzt, frei) der abgespeicherten Rufnummer angezeigt wird. Gespräche müssen über diese Tasten für das hinterlegte Ziel eingeleitet und übernommen werden können.
8.13.
- J
- J A - N
Chef-Assistenz-Schaltung Die Chef-Assistenz-Schaltung muss so eingerichtet sein, dass Anrufe für die Rufnummer des Chefs beim Assistenten auflaufen. Dieser muss die Anrufe entgegennehmen und zum Chef verbinden können. Beim Assistenten muss sichtbar sein, ob vom Chefapparat momentan gesprochen wird. Die Chef-Assistenz-Schaltung muss mehrere „Chef-“ und „Assistenztelefone“ enthalten können.
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- J A - N
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Antwort J=Ja N=Nein
8.14.
Direktübergabe Ein Teilnehmer muss zu einem dritten Teilnehmer ohne Rücksprache weitervermittelt werden können. Nimmt der Empfänger des direkt übergebenen Anrufes nicht an, müssen die Festlegungen für die Anrufweiterschaltung bei Nichtmelden greifen.
8.15.
- J A - N
- J A - N
Konferenz (bis zu acht) Das Leistungsmerkmal „Konferenz (bis zu acht)“ muss die Initiierung eines Telefongespräches mit bis zu acht Teilnehmern ermöglichen. Der Initiator der Konferenz muss ad hoc die einzelnen Teilnehmer zur Konferenz hinzuholen können.
8.18.
- N
Halten Ein bestehendes Gespräch muss durch „Halten“ in den Wartezustand gebracht werden können. In diesem Wartezustand dürfen sich die Gesprächspartner nicht mehr gegenseitig hören. Der Gesprächspartner hört die Wartemusik.
8.17.
A
Freisprechen Mittels „Freisprechen“ muss die Möglichkeit bestehen, ein Telefongespräch zu führen, ohne den Telefonhörer an Mund und Ohr zu halten. Die Stimme des Gesprächspartners muss laut in den Raum übertragen werden, während die eigene Stimme durch ein Zusatzmikrofon im Endgerät übertragen wird.
8.16.
- J
- J A - N
Makeln Wurden mehrere Gespräche angenommen oder aufgebaut, muss zwischen diesen hin- und hergeschaltet werden können. Eine Sprech- und Hörverbindung besteht dabei jeweils nur zu einem der Gesprächspartner.
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Antwort J=Ja N=Nein
8.19.
Namensanzeige (intern) Bei eingehenden Anrufen von Teilnehmern aus dem Verbund der IP-Telefonie-Lösung muss deren Anzeigename auf dem Telefondisplay des Angerufenen angezeigt werden.
8.20.
- N
- J A - N
Persönliche Kurzwahlliste Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, sich eine persönliche Kurzwahlliste einzurichten. Eine Kurzwahlliste ist eine fortlaufend nummerierte Liste. Hinter jeder Nummer (Kurzwahlnummer) dieser Liste muss eine Rufnummer hinterlegt werden. Bei Eingabe dieser Kurzwahlnummer am Telefon muss ein Anruf an die hinterlegte Rufnummer initiiert werden.
8.22.
A
Parken Das Leistungsmerkmal „Parken“ muss das Ablegen eines Gesprächs auf eine Parkposition ermöglichen. Anschließend muss das Gespräch von einem anderen Telefon der IP-Telefonie-Lösung wieder herangeholt und weitergeführt werden können.
8.21.
- J
- J A - N
Persönliches Adressbuch Das persönliche Adressbuch muss durch die IP-Telefonie-Lösung für jeden Nutzer individuell bereitgestellt werden. Das Aufrufen des Adressbuches erfolgt nur nach Authentifizierung durch den Nutzer. Es ermöglicht das Wählen von Telefonnummern von Kontaktpersonen, die vom Nutzer zuvor angelegt wurden. Ein Nutzer muss von jedem Telefon oder per Web-Zugriff (welches dieses Leistungsmerkmal unterstützt) die Möglichkeit erhalten auf sein „Persönliches Adressbuch“ zuzugreifen.
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Antwort J=Ja N=Nein
8.23.
Ruhe vor dem Telefon (do not disturb) Das Leistungsmerkmal "Ruhe vor dem Telefon“ muss eine Unterdrückung der akustischen Anrufsignalisierung am Telefon (Klingelton) ermöglichen. Stattdessen muss eine Umschaltung auf eine dezente akustische Signalisierung (kurzer Piepton) oder eine optische Signalisierung vorgenommen werden.
8.24.
- N
- J A - N
Rückruf bei Besetzt Kommt eine Verbindung zu einem anderen Teilnehmer innerhalb der IP-Telefonie-Lösung nicht zustande, da der Angerufene besetzt ist, muss der Anrufer vor dem Auflegen das Leistungsmerkmal „Rückruf bei Besetzt“ aktivieren können, so dass ihm später signalisiert wird, dass sein Gegenüber aufgelegt hat.
8.26.
A
Rückfrage Für den Fall, dass zu einem bestehenden Gespräch eine Rückfrage bei einem anderen Teilnehmer erfolgen muss, ist hierfür ein Zweitgespräch aufzubauen.
8.25.
- J
- J A - N
Rückruf bei Nichtmelden Kommt eine Verbindung zu einem anderen Teilnehmer innerhalb der IP-Telefonie-Lösung nicht zustande, da der Angerufene sich nicht meldet, muss der Anrufer vor dem eigenen Auflegen das Leistungsmerkmal „Rückruf bei Nichtmelden“ aktivieren können, so dass ihm später signalisiert wird, dass der Angerufene mittlerweile telefoniert hat. Der Angerufene muss einen Hinweis auf den Anrufversuch durch einen Eintrag in seinem Verzeichnis „Anrufe in Abwesenheit“ erhalten.
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Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
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Antwort J=Ja N=Nein
8.27.
Rufnummernanzeige, eingehende Anrufe Zu eingehenden Anrufen muss grundsätzlich die Rufnummer des Anrufers angezeigt werden können, bei Anrufern der IP-Telefonie-Lösung zusätzlich der Name (siehe Namensanzeige), sofern der Anrufer keine Rufnummernunterdrückung aktiviert hat und der Telefonnetzbetreiber des Anrufers das Leistungsmerkmal unterstützt.
8.28.
A - N
Rufnummernunterdrückung Das Leistungsmerkmal „Rufnummernunterdrückung“ muss bei abgehenden Anrufen die eigene Rufnummer ausblenden können.
8.29.
- J
- J A - N
Sammelanschluss Mehrere Nutzer müssen zu einer Sammelanschlussgruppe mit einer gemeinsamen virtuellen Rufnummer zusammengefasst werden können. Neben dieser gemeinsamen virtuellen Rufnummer muss jeder Nutzer weiterhin für eingehende Anrufe seine individuelle Nummer beibehalten. Bei ausgehenden Telefonaten muss zum Gesprächspartner die Rufnummer der Gruppe oder die eigene übertragen werden, sofern die Rufnummernunterdrückung nicht aktiviert ist.
- J A - N
Es muss für die einzelnen Gruppenmitglieder die Möglichkeit bestehen, sich vom Sammelanschluss an- und abzumelden. Die Verteilung eingehender Anrufe muss nach festzulegenden Regeln erfolgen. Diese bestimmen, an welches Gruppenmitglied der Anruf geleitet werden soll (zyklisch, gleichzeitig oder nach dem Prinzip „longest idle“). 8.30.
Sofortumleiten Ein eingehender Anruf muss durch den Nutzer direkt auf das Voicemail-System (Anrufbeantworter) weitergeleitet werden können.
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- J A - N
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
8.31.
Stummschalten Mit dem Leistungsmerkmal „Stummschalten“ muss es möglich sein, das Mikrofon des eigenen Telefons abzuschalten. Der Gesprächspartner muss dabei hörbar bleiben.
8.32.
- N
- J A - N
Vermitteln im Amt „Vermitteln im Amt“ muss das Weiterleiten eines externen Anrufers an einen anderen externen Teilnehmer über eine Nebenstelle der IP-Telefonie-Lösung ermöglichen.
8.34.
A
Telefonverzeichnis Alle an die IP-Telefonie-Lösung angeschlossenen Nutzernebenstellen – mit Ausnahme von Geheimnummern – müssen in einem Gesamtverzeichnis auf den IP-Telefonen recherchierbar sein (clusterübergreifend). Das Telefonbuch muss eine ebenenbasierte Suche unterstützen. Die Auswahl der darzustellenden Rufnummernkreise im Telefonbuch muss individuell für jeden Standort einstellbar sein. Durch den ebenenbasierten Aufbau (z. B. Ort, Ressort etc.) des Telefonbuches muss erreicht werden, dass durch eine Vorfilterung ein genaueres Suchergebnis erzielt wird. Die Suchergebnisliste muss eine anschließende Anwahl ermöglichen. Die genaue Gliederung der einzelnen Ebenen muss frei definierbar sein.
8.33.
- J
- J A - N
Verzeichnis „Angenommene Anrufe“ Im Verzeichnis „Angenommene Anrufe“ müssen angenommene Anrufe mit ihrer Absenderrufnummer angezeigt werden können, sofern der Anrufer keine Rufnummernunterdrückung aktiviert hatte und der Telefonnetzbetreiber des Absenders die Funktion unterstützt. Zu jedem Eintrag müssen zusätzlich das Datum und die Uhrzeit vermerkt werden. Aus dem Verzeichnis muss, ggf. nach Bearbeitung der Nummer, ein Anruf initiiert werden können.
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
8.35.
Verzeichnis „Anrufe in Abwesenheit“ Im Verzeichnis „Anrufe in Abwesenheit“ müssen die Anrufe mit ihrer Absenderrufnummer angezeigt werden können, die in Abwesenheit eingegangen sind, sofern der Anrufer keine Rufnummernunterdrückung aktiviert hatte und der Telefonnetzbetreiber des Absenders die Funktion unterstützt. Zu jedem Eintrag müssen zusätzlich Datum und Uhrzeit vermerkt werden. Aus dem Verzeichnis muss ein Anruf initiiert werden können.
8.36.
A - N
Verzeichnis „Gewählte Rufnummern“ Im Verzeichnis „Gewählte Rufnummern“ müssen die Anrufe oder Anrufversuche mit ihrer Zielrufnummer angezeigt werden können, die vom eigenen Telefon aus getätigt wurden. Zu jedem Eintrag müssen zusätzlich Datum und Uhrzeit vermerkt werden. Aus dem Verzeichnis soll, ggf. nach Bearbeitung der Nummer, ein Anruf initiiert werden können.
8.37.
- J
- J A - N
Virtuelle Rufnummer für eingehende Gespräche Zur Standardrufnummer müssen einem Nutzer für eingehende Anrufe weitere Rufnummern eingerichtet werden können. Diese Rufnummern müssen eine Anrufweiterschaltung ohne Bedingung auf die Standardrufnummer oder eine Drittnummer erhalten.
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- J A - N
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Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
8.38.
Voicemail-System (Anrufbeantworter) Zur Abfrage von Voicemail Daten, unabhängig von Standort, Zeit, Gerätetyp und Medium, muss im Rahmen der IP-Telefonie-Lösung ein zentralisiertes Voicemail-System zum Einsatz kommen. Das System muss dabei vollumfänglich die Anforderungen des TelefonieSystems unterstützen. Der Zugriff auf die Nachrichten und deren Bearbeitung muss zugangsgeschützt über die Tasten am IP-Endgerät erfolgen können. Nach erfolgreicher Registrierung mit Nutzername und PIN müssen mindestens folgende Funktionen zur Verfügung stehen:
Nachrichten abhören, Nachrichten senden, Nachrichten speichern, Weiterleitung eingegangener Nachrichten, Erstellen mehrerer Ansagetexte.
- J A - N
Das Voicemail-System muss darüber hinaus folgende Funktionen zur Verfügung stellen: 8.39.
Signalisierung von eingegangenen Sprachnachrichten auf dem Endgerät, Einstellungsmöglichkeiten hinsichtlich Nachrichtenmenge und Nachrichtenlänge, Abwurf nach Ansagetext, Anrufverteilung via Interactive-Voice-Response (IVR)-System, standortweite, zentrale Sprachansagen, zeitgesteuerte Ansagetexte.
Die zuletzt angewählte Rufnummer muss ohne erneute Eingabe angewählt werden können. 8.40.
- J
Wahlwiederholung A
- N
Wartemusik Beim Halten oder Weiterleiten wird dem passiven Gesprächsteilnehmer eine Wartemusik abgespielt. Die Wartemusik muss individuell für einzelne Nutzergruppen einzurichten sein.
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- J A - N
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
8.41.
Weiterleiten / Weitervermitteln Ein Anruf muss an einen anderen Teilnehmer übergeben werden können. Die Übergabe muss per „Direktübergabe“ oder nach Aufbau der Verbindung und Rücksprache mit dem neuen Anrufziel erfolgen.
8.42.
Nachfolgend sind die Leistungsmerkmale aufgeführt, die gegenwärtig im bisherigen Standardleistungsumfang der IP-Telefonie-Lösung noch nicht enthalten sind oder nicht eingesetzt werden, jedoch in den zukünftigen erweiterten Standard aufgenommen werden und deshalb vom Bieter auch angeboten werden sollten.
- J A - N
- J A - N
I
Anbindung von speziellen Endgeräten Neben den schon bisher bekannten Geräten müssen auch weitere IP-basierte Kommunikationsendgeräte angebunden werden können (z. B. IP-Türsprechstellen).
8.45.
- N
Zweitnummer Eine Zweitnummer stellt eine zusätzliche Rufnummer des Telefons dar, welche sowohl für eingehende, als auch für ausgehende Gespräche genutzt werden kann.
8.44.
A
Zweitgespräch Ein zweites Gespräch muss eingeleitet werden können, ohne das erste Gespräch zu beenden, indem das erste Gespräch in den Haltezustand (siehe Halten) gebracht wird.
8.43.
- J
- J A - N
Einsatz von Headsets Die Endgeräte vom Typ I und Typ II müssen den Einsatz eines Headsets (kabelgebunden, Bluetooth oder Digital Enhanced Cordless Telecommunications (DECT)) unterstützen.
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- J A - N
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
8.46.
Mobiles Nutzerprofil Mit dem Nutzerprofil, bestehend u. a. aus individueller Rufnummer und Berechtigungsklasse, muss das mobile Anmelden an Telefonen der IP-Telefonie-Lösung möglich sein.
8.47.
- J A - N
Single-Number-Reach (Erreichbarkeit über eine einzige Nummer) Das gleichzeitige Klingeln des Telefons am Arbeitsplatz zusammen mit IP-Telefonie-Lösungsfremden Endgeräten bei eingehenden Anrufen auf der Büronummer muss möglich sein.
- J A
Weiterhin muss die Übergabe des Gespräches zwischen dem Endgerät der IP-Telefonie-Lösung und dem IP-Telefonie-Lösungsfremden Endgerät des Nutzers unterbrechungsfrei erfolgen können, sofern das Gespräch an das Endgerät der IP-Telefonie-Lösung gerichtet war. 8.48.
Voicemail-System (Sprachansagen) Das Abspielen zuvor aufgezeichneter Sprachansagen bei eingehenden Anrufen mit optionaler automatischer Weiterleitung muss möglich sein.
8.49.
A - N
- J A - N
Zeitgesteuerte Rufeigenschaften (z.B. Nachtschaltung) Eine zeitgesteuerte Anrufweiterleitung nach Anforderung, wie sie bei Nachtschaltungen zum Einsatz kommt, muss konfigurierbar sein.
9.
- J
Voicemail-System (Versenden von Sprachnachrichten) Die Aufzeichnung von Sprachnachrichten und ihre Verteilung an andere Teilnehmer muss möglich sein.
8.50.
- N
- J A - N
Anforderungen an Mehrwertdienste (erweiterter Standard)
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
9.1.
Integration der Telefonie in Office-Anwendungen und Internet-Browser Es soll möglich sein, einen Anruf aus Office-Anwendungen und dem Internet Browser heraus zu initiieren. Dazu darf keine Verbindung vom PC zum Telefon erforderlich sein (getrennte VLAN) sondern nur vom PC zum Telefonieserver.
9.2. 9.2.1.
9.2.2.
- J A - N
Integration von Mobiltelefonen
- J
Funktionen eines IP-Telefons sollen auf Mobiltelefonen, Smartphones oder Tablet-PCs abgebildet werden können (z. B. Erreichbarkeit unter der Festnetzrufnummer, Präsenzfunktion, Kontaktlisten).
A
Erläutern Sie zu dem vorherigen Punkt nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, welche Funktionen genau integriert werden.
I/B
Es sollen die gleichen sicherheitstechnischen Funktionalitäten wie beim IP-Telefon zum Einsatz kommen (Verschlüsselung).
- N
- J A - N
9.3.
Webkonferenz-Plattform Zusätzlich zum Standardleistungsmerkmal „Konferenz“ muss eine Kommunikationsplattform bereitgestellt werden, welche mehrere Gesprächsteilnehmer unter Nutzung einer Webkonferenz-Schaltung miteinander verbindet. Die Webkonferenz-Schaltung muss zusätzliche Dienstmerkmale bieten, die für eine große Webkonferenz mit mehr als acht Teilnehmern benötigt werden und die über eine einfache per Telefon initiierte Konferenz hinausgehen. Hierzu gehören u. a. die Authentifizierung der Teilnehmer, eine Moderatorfunktion, die Planungsmöglichkeit über E-Mail-Client sowie eine webbasierte Anwendungs- und Dokumententeilung.
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- J A - N
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
10. 10.1.
10.2.
Allgemeine Anforderungen an Telefonieendgeräte Alle Endgerätetypen müssen die gesetzlich erforderlichen Sicherheitsanforderungen und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) einhalten.
- N
- J A - N
Zentrales Konfigurationsmanagement Für die Unterstützung von Geräte- und Nutzermobilitäten sowie für die Hinterlegung von Berechtigungen und Einschränkungen für Nutzer und Nutzergruppen müssen alle Endgeräte ein zentrales Konfigurationsmanagement vollständig unterstützen. Dabei fragt das Endgerät automatisch nach Anmeldung eines Nutzers oder zu einem frei festzulegenden Zeitpunkt an der ihm bekannten Serveradresse der zentralen IP-TelefonieKomponenten an und übernimmt die für das Endgerät oder den Nutzer bestimmten Konfigurationen. Die Konfiguration eines Endgerätes muss ebenfalls durch eine zentrale Initiierung möglich sein.
10.4.
A
Zentrale Firmwareverteilung Das Endgerät muss in der Lage sein, notwendige Firmwareupdates über ein zentrales Management-System empfangen und installieren zu können. Dabei muss das System ein Offline-Patchmanagement unterstützen, es dürfen keine Firmwareupdates aus dem Internet oder direkt vom Hersteller bezogen werden. Alle im Endgerät hinterlegten Konfigurationen sind nach einem Firmwareupdate wieder vollständig herzustellen.
10.3.
- J
- J A - N
Gerätemobilität Aufgrund von Umzügen oder der Bildung von zeitlich beschränkten Arbeits- und Projektgruppen soll es möglich sein, alle Gerätetypen durch einfaches Umstecken an jedem möglichen Arbeitsplatz zu betreiben. Das Endgerät konfiguriert sich selbst und holt die dem Nutzer zentral zugewiesenen Berechtigungen und Endgerätekonfigurationen automatisch von den zentralen IP-Telefonie-Komponenten ab.
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- J A - N
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Punkt
Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
11.
11.1.
11.2.
Nutzermobilität Für die Nutzung unterschiedlicher Arbeitsplätze eines Mitarbeiters an einem oder mehreren Standorten sowie in Bereichen mit hohen Umzugsraten sind Mechanismen einzusetzen und bereitzustellen, die es dem Nutzer erlauben, sich an jedem beliebigen Endgerät anzumelden. Dabei muss die Authentifizierung mittels Benutzername und Passwort erfolgen. Dem Mitarbeiter muss dann seine Rufnummer sowie sämtliche gewohnte Leistungsmerkmale und Einstellungen und Berechtigungen (z. B. Amtsberechtigung, Kurzwahl sowie Direkt- und Funktionstasten) zur Verfügung stehen. Meldet sich der Benutzer am Endgerät ab, so muss dieses in einen durch den Administrator vorgegebenen Zustand übergehen, z.B. Rufnummer und Berechtigungsprofil. Anrufe an die originale Rufnummer, in der Zeit der Übernahme eines Telefons durch einen anderen Nutzer, dürfen nicht verloren gehen.
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- J A - N
- J A - N
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3.2.2.1.2 Leistungsanforderungen LAN
Punkt
Leistungsanforderung LAN
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
12.
Zielstellung Ziel ist die Erneuerung der vorhandenen aktiven LAN-Infrastruktur an den Standorten der Bedarfsträger durch eine moderne, sichere und zukunftsweisende LAN-Infrastruktur.
12.1.
Sofern nicht dediziert abgefragt oder gefordert, sind sämtliche hierzu notwendigen Komponenten inkl. Server, Hardware, Software und Kabel, sowie die jeweils notwendige Lizenzen und Dienstleistung durch den Auftragnehmer im Angebot zu berücksichtigen und im Preisblatt einzeln aus- und aufzuführen.
I
- J A
Sofern die notwendigen aktiven Komponenten besondere Umgebungsanforderungen hinsichtlich bspw. der Klimatisierung oder Energieversorgung haben, sind diese als Anlage zum Angebot zu benennen. 13. 13.1.
14. 14.1.
- N
Sicherheitsanforderungen an den Bieter
Der Anbieter muss bei etwaigen Sicherheitsvorfällen unverzüglich die DVZ M-V GmbH informieren.
- J A - N
Anzubietende Hard- und Software-Versionen Es sind ausnahmslos fabrikneue (d.h. nicht älter als 3 Monate) und für den deutschen Markt zugelassene Komponenten mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Hard- und Softwarestand in Originalverpackung anzubieten.
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- J A - N
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Punkt
Leistungsanforderung LAN
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
15.
Software-Programmstände (für 60 Monate) Unter Softwarepflege wird die Überlassung neuer Programmstände verstanden. Programmstand ist der Oberbegriff für Patch, Update, Upgrade und neue(s) Release/Version.
15.1.
Nach der Installation und Inbetriebnahme der IPKommunikationsinfrastruktur muss für sämtliche geforderten Switches, WLAN-Accesspoints und –Controller, Servern sowie zentralen Komponenten ein Software-Upgrade auf die jeweils letzte SoftwareVersion (Major und Minor-Releases) und die damit verbundenen Funktionserweiterungen für mindestens 60 Monate im Angebotspreis berücksichtigt sein.
I
- J A - N
Hierzu sind die Kosten für das den Software-Upgrade-Service im Angebot gesondert gemäß Preisscheine unter Ziffer 3.2.3.4 auszuweisen und die Software auf Anfrage umgehend bereit zu stellen. 16. 16.1.
Homogenität der Lösung Zur Vermeidung unnötiger Kompatibilitätsprobleme und daraus resultierender unklarer Verantwortlichkeiten verschiedener Hersteller, sowie dem möglichen Projektverzug, müssen die Managementserver, Core-, Distributions- und Access-Switche, WLANController sowie WLAN-Accesspoints herstellerzertifiziert sein und im Vorfeld zum Roll-Out auf Kompatibilität getestet worden sein.
- J A - N
Sofern zusätzliche 3rd Party Hersteller zur Realisierung der Gesamtlösung notwendig sind, müssen diese eine Zertifizierung des Herstellers vorweisen können, bzw. bei Angebotsabgabe die vollständige Kompatibilität nachgewiesen werden.
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Punkt
Leistungsanforderung LAN
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
16.2.
Beschreiben Sie hierzu als Anlage zum Angebot die angebotenen Komponenten und deren Herkunft (Eigenentwicklung, OEM, 3rd Party, etc.).
A
ACHTUNG: Dokument erforderlich! Dokument angeben! 17. 17.1.
17.2.
Eigenständige Funktionseinheiten Sämtliche geforderten Managementserver, Switche sowie WLAN-Controller und Accesspoints müssen als eigenständige Funktionseinheiten ausgeführt sein, da die Möglichkeit einer freizügigen Verteilung über mehrere Standorte, Gebäude und Etagen gegeben sein muss. Beschreiben Sie hierzu als Anlage zum Angebot die einzelnen Komponenten und Server, sowie ihre Aufgaben innerhalb der angebotenen IP-Kommunikationsinfrastruktur und fügen Sie ein grafisches Übersichtsschaubild hinzu, welches die notwendigen Komponenten darstellt.
- J A - N
A
ACHTUNG: Dokument erforderlich! Dokument angeben! 18.
Energieeffizienz Im Rahmen der seitens der Bundesregierung vorgegeben Klimaziele ist die Betrachtung von möglichen Energiesparoptionen von höchster Bedeutung. Hierbei liegt ein besonderer Fokus auf dem Einsparpotential durch die Virtualisierung von serverbasierten Komponenten, sowie die Unterstützung von besonderen Energiesparmaßnahmen über die LAN-Technik bei den IP-Endgeräten.
19.
I
Allgemeine Anforderungen an die aktive Netzwerkinfrastruktur
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Punkt
Leistungsanforderung LAN
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
19.1.
19.2.
Alle Geräte müssen die gesetzlich erforderlichen Sicherheitsanforderungen und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) einhalten, sowie die folgenden Leistungsmerkmale vollumfänglich unterstützen:
20.1.
20.2.
20.3.
A - N
Zentrale Firmwareverteilung Die Switche im Core-, Distributions- und Accessbereich sowie alle WLAN-Controller und Accesspoints müssen in der Lage sein, notwendige Firmwareupdates über ein zentrales Managementsystem im Netz der DVZ M-V GmbH empfangen und installieren zu können. Dabei soll das System ein OfflinePatchmanagement unterstützen, es dürfen keine Firmwareupdates vom System ausgehend automatisch aus dem Internet oder direkt vom Hersteller bezogen werden. Alle im Endgerät hinterlegten Konfigurationen sind nach einem Firmwareupdate wieder vollständig herzustellen.
20.
- J
- J A - N
Sichere Netzgrundkonfiguration von Routern und Switches Administrationsschnittstellen sowie IP-Services und sonstige Netzwerk-Services, die für den Betrieb der Technik nicht benötigt werden, müssen im Auslieferungszustand deaktiviert sein. Ist dies nicht der Fall, müssen alle nicht benötigten Dienste manuell deaktivierbar sein. Konfigurationsänderungen müssen ohne eine Komplettabschaltung der Komponenten durchgeführt werden. Auf den Systemen muss eine Host-basierte Paketfilter-Funktion mit benutzerspezifisch einstellbaren Regeln installiert werden können.
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- J A - N
- J A - N - J A - N
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Leistungsanforderung LAN
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
20.4.
20.5.
20.6.
20.7.
20.8.
20.9.
20.10.
20.11.
20.12.
21.
Zum Schutz der Routing-Informationen im Netz müssen entsprechende Authentisierungsverfahren, die eine Manipulation von Routing-Tabellen durch Einschleusen von gefälschten Routing-Nachrichten verhindern, unterstützt werden. Die Switche müssen VLAN-Tagging nach IEEE 802.1Q (siehe [IEEE 802.1Q-2011]) vollständig unterstützen. Alle Accessswitche unterstützen IEEE 802.1X und es muss über RADIUS eine VLAN-Zuordnung vorgenommen werden können. Auf dem RADIUS-Server müssen die MAC-Adresse und das gewünschte VLAN des zu authentisierenden Gerätes eingerichtet werden können. Network-Discovery-Protokolle wie z.B. LLDP-MED müssen auf Access Switches deaktivierbar sein.
Switches für den Access-Bereich müssen eine MACAdress-basierte Netzzugangskontrolle besitzen.
Switches für den Access-Bereich müssen IEEE 802.1AE vollständig unterstützen. Switches für den Access-Bereich müssen Mechanismen, um eine missbräuchliche STP-Nutzung zu unterbinden, vollständig unterstützen. Switches für den Access-Bereich müssen DHCP Snooping, um eine missbräuchliche DHCP-Nutzung zu unterbinden, vollständig unterstützen.
- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N
Sichere Zugriffsmechanismen für die Administration
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Leistungsanforderung LAN
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
21.1.
21.2.
21.3.
21.4.
21.5.
22. 22.1.
22.2.
Es muss die Möglichkeit bestehen, für Administratorkonten gezielt Rechte vergeben zu können. Für alle existierenden Möglichkeiten zum administrierenden Zugriff muss eine Absicherung über eine Authentisierung (mindestens mit Benutzername und Passwort) erfolgen. Die standardmäßigen Zugangsdaten des Herstellers müssen geändert werden. Der Zugang muss mit einem Timeout versehen werden können, welcher bei Inaktivität eine Abmeldung bzw. Sperrung des Zuganges vornimmt. Alle Aktivitäten (Administrationszugänge) auf die Systeme müssen protokolliert werden. Die automatische (vorübergehende) Sperrung eines administrativen Kontos nach einer festlegbaren Zahl von Fehlversuchen bei der Anmeldung muss unterstützt werden.
Die verwendeten Netzkomponenten verschlüsseln Passwörter in den Konfigurationsdateien mit nach Stand der Technik als sicher geltenden Verfahren (z. B. Hash des Passworts).
- J A - N
- J A - N
- J A - N - J A - N
- J A - N
Sichere Zugriffsmechanismen bei Fernadministration
Eine Administration out-of-band, d. h. über einen separaten Kanal, muss möglich sein. Die Nutzung von unverschlüsselten Protokollen für die Administration, z. B. HTTP und Telnet, müssen per Konfiguration deaktiviert werden können. Die Administration und Konfiguration muss über verschlüsselte Protokolle, z B. HTTPS und SSHv2 erfolgen.
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- J A - N - J A - N
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Punkt
Leistungsanforderung LAN
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
22.3.
22.4.
22.5.
23. 23.1.
23.2.
24. 24.1.
25. 25.1.
Ein Administrations-Zugriff muss durch eine zentrale AAA-Instanz (RADIUS/TACACS) erfolgen. Die Nutzung von ungesicherten Protokollen wie z. B. FTP oder TFTP für die Übertragung von Konfigurationen, Software- und Firmware-Updates muss per Konfiguration verhindert werden können. Zur Übertragung von Konfigurationen und Firmwarebzw. Software-Updates muss ein gesicherter Kanal verwendbar sein, beispielsweise HTTPS, SCP/SFTP oder FTPS.
- J A - N - J A - N - J A - N
Audit und Protokollierung der Aktivitäten im Netz Syslog muss unterstützt werden. Bei Administrationssitzungen müssen alle durchgeführten Aktivitäten aufgezeichnet und an einen Syslog-Server übertragen werden können. Durch diese Maßnahme muss nachvollziehbar sein, welche Änderung von wem durchgeführt wurde. Das Logging der Administrationssitzungen muss manipulationssicher (nicht manipulierbare Logdatei) erfolgen.
- J A - N
- J A - N
Sicherung der Konfigurationsdaten aktiver Netzkomponenten Ein Mechanismus für die Datensicherung und die schnelle Wiederherstellung von Konfigurationsdateien muss unterstützt werden.
- J A - N
Einsatz von redundanten Aufbauten Bei einem Ausfall eines Systems muss automatisch und ohne Unterbrechung der Kommunikation ein anderes System die Funktionen übernehmen können.
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Punkt
Leistungsanforderung LAN
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
25.2.
Um das System nicht abschalten zu müssen, müssen die Anschlussmodule im laufenden Betrieb austauschbar (Hot Swapping bzw. Hot Plugging) sein.
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3.2.2.1.3 Leistungsanforderungen Projektmanagement
Punkt
Leistungsanforderung Projektmanagement
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
26. 26.1.
27. 27.1.
Allgemeine Anforderungen
Die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer soll nach der Projektmanagementmethode PRINCE2 erfolgen.
A - N
Lieferantenvertreter Es wird die Besetzung der Rolle des Lieferantenvertreters (LV) im Lenkungsausschuss nach PRINCE2 durch den Auftragnehmer (Bieter) erwartet. Der Lieferantenvertreter vertritt die Interessen des Lieferanten. Er ist verantwortlich, dass die Qualitätserwartungen der DVZ M-V GmbH erfüllt werden und das geforderte Personal des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Weiterhin hat der LV die Ergebnisverantwortung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen aus dem BLP. Er hat die Kontrolle über die mit der Erstellung der Spezialistenprodukte zusammenhängenden Risiken und informiert die Rolle Auftraggeber im Lenkungsausschuss rechtzeitig über mögliche Gefährdung des Projekts aufgrund von Projektveränderungen aus Lieferantensicht.
27.2.
- J
- J A - N
Folgende Aufgaben sind bei der Projektabwicklung durch den Lieferantenvertreter während der Initiierungsphase am Anfang des Projekts zu erbringen:
stellt die Personal-Ressourcen für die Projektausführung zur Verfügung, verschafft sich durch Diskussion mit Lenkungsausschussmitgliedern ein Bild darüber, was von ihm verlangt wird, informiert sich über beim Auftraggeber angewandte Qualitätsstandards (Verfahren, Normen etc.),
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Punkt
Leistungsanforderung Projektmanagement
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
27.3.
Folgende Aufgaben sind bei der Projektabwicklung durch den Lieferantenvertreter während des Projektverlaufs zu erbringen:
27.4.
28.1.
- J A - N
- J A - N
Genehmigung der Produktbeschreibungen für Produkte des Lieferanten.
Folgende Aufgaben sind bei der Projektabwicklung durch den Lieferantenvertreter bei Änderungen zu erbringen:
28.
hat die Ergebnisverantwortung der Produkte, ist verantwortlich für die kontrollierte Abwicklung des Projekts auf Spezialisten-Seite, hat die Kontrolle über die mit der Erstellung der Spezialistenprodukte zusammenhängenden Risiken, hat dem Lenkungsausschuss rechtzeitig über mögliche Gefährdungen des Projekts aufgrund von Projektveränderungen aus Lieferantensicht zu informieren, nimmt an Lenkungsausschusssitzungen teil.
Folgende Aufgaben sind bei der Projektabwicklung durch den Lieferantenvertreter während der Phasenübergänge im Projekt zu erbringen:
27.5.
berät bei der Entscheidung über die Strategie, den Entwurf und die Methoden der Produktentwicklung, Abnahme der Projektleitdokumentation.
- J A - N
bringt Sicht des Lieferanten ein, z. B. bei Änderungsanträgen.
Projektleiter
Folgende Aufgaben sind durch den Projektleiter zu erbringen:
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Leistungsanforderung Projektmanagement
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Management bei der Erstellung der geforderten Lieferungen und Leistungen aus dem BLP und Koordination der laufenden Arbeiten Übernahme der Verantwortung für das Fortschreiten des Projekts und die Nutzung von Ressourcen sowie Ergreifung evtl. notwendiger Korrekturmaßnahmen, Erstellung von Arbeitspaketen für die Teams des Auftragnehmers in Abstimmung mit dem PM der DVZ M-V GmbH, Erstellung und Fortschreibung von Projekt-, Phasen- und ggf. Ausnahmeplänen, Erstellung von Produktbeschreibungen Abstimmung der Pläne mit dem Lenkungsausschuss und Teammanagern, Koordination aller notwendigen Prozesse beim Aufbau und Pilotierung eines landesweiten IP-Telefonie-Systems sowie die Migration von Lokationen, Planung und Überwachung des Projektfortschritts, Abstimmung der technischen und der qualitativen Strategie mit den zuständigen Mitgliedern des Lenkungsausschusses, Durchführung von regelmäßigen Projektmeetings und deren Protokollierung, Laufende Überwachung und Steuerung bei Abweichung der Ergebnisse und Termine, Verantwortlich für die Qualitätssicherung, Verantwortlich für das Änderungsmanagement, Verantwortlich, dass Risiken identifiziert, dokumentiert und regelmäßig neu bewertet werden, Projektdokumentation o Pflege des gemeinsamen Online-Projektbereichs, o Erstellung von Projektberichten für den Lenkungsausschuss, Erstellung von Entscheidungsvorlagen für den Lenkungsausschuss,
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Punkt
Leistungsanforderung Projektmanagement
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Berichtet an den Projektleiter der DVZ M-V GmbH
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Seite 260
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3.2.2.2 Technische Anforderungen an die IP-Telefonie-Lösung 3.2.2.2.1 Endgeräte
Punkt
29.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
30. 30.1.
31. 31.1. 31.1.1.
Antwort J=Ja N=Nein
Allgemeines Unter Endgeräte werden Telefonieendgeräte, HD-Videoendgeräte, analoge Ports, 3rd-Party-Geräte, sonstige Endgeräte und Schnittstellen sowie Client-PC für Vermittlung und Kontaktzentrum verstanden.
29.1.
Kategorie
Für alle Endgeräte müssen sämtliche für den Betrieb notwendigen Anschlusskabel (Patchkabel 3m CAT 5E, Anschlusskabel RJ11 für analoge Endgeräte, Stromkabel) im Lieferumfang enthalten sein. Das Patchkabel darf die Funktionalität der verstellbaren Aufstellwinkel der Endgeräte nicht beeinträchtigen.
I
- J A - N
Telefonieendgeräte In der Pilotphase I, Pilotphase II und der Migrationsphase sind ausschließlich fabrikneue Endgeräte durch den Auftragnehmer zu liefern.
- J A - N
Telefonieendgerät Typ I Anforderungen an den Aufbau des Endgerätes Typ I Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt werden:
mindestens vierzeiliges, hintergrundbeleuchtetes Display, zur Anzeige von Rufnummern, Namen, Leistungsmerkmalen und Menüoptionen mind. 12-teilige Wähltastatur
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- J A - N
Seite 261
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
31.2.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
mindestens vier dreifarbig beleuchtete Leitungs- und Funktionstasten für die Darstellung von eingehenden und aktiven Anrufen, sowie Anrufern in Halten mindestens vier kontextsensitive Softkeys für die Auswahl zustandsabhängiger Leistungsmerkmale in Verbindung mit der Displayanzeige Taste für Nachrichtenabfrage Taste für Anschalten der externen Hör/Sprechgarnituren Tasten für Freisprechen und MikrofonStummschaltung Tasten für Halten, Verbinden, Konferenz und Anrufliste Menü- und Navigations-Tasten für benutzerspezifische Einstellungen Anschlussmöglichkeit für externe Hör/Sprechgarnituren mittels RJ-9 Stecker oder vergleichbar inkl. elektronischem Gabelumschalter Lautsprecher zur Wiedergabe von Gesprächen Funktionstaste zur Anpassung der Lautstärke am Telefon Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes, o hörgerätekompatibler Hörer o optische und akustische Anrufsignalisierung, o Unterstützung von Breitband-AudioCodecs (mindestens G.722) Menüführung in deutscher Sprache
Klimatische Anforderungen an das Endgerät Typ I
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Punkt
31.2.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
31.3.1.
- J A - N
Optische Nachrichtensignalisierung für bspw. neue Sprachnachrichten. Anzeige der Verschlüsselung während des Gesprächs durch dauerhafte Icon- oder Text-Anzeige im Display Anzeige der Notbetrieb-Funktionalität
- J A - N
Editierbarkeit/ Login-Logoutfunktionen
Editierbarkeit (Löschen letzter Ziffern) der eingegebenen Rufnummer Login- und Logout Funktion mittels PIN Code Der lokale Zugriff auf die Konfigurations-Parameter des IP-Telefons, z. B. die Netzwerkoder VoIP-Konfiguration, muss eingeschränkt werden können.
- J A - N
Monitoring Gesprächsqualität
31.3.4.
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
Signalisierung
31.3.3.
J=Ja N=Nein
Leistungsmerkmale des Endgerätes Typ I
31.3.2.
Antwort
Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
31.3.
Kategorie
Zugriff auf aktuelle Statistiken zur Gesprächsqualität (Mean Opinion Score, verwendeter Codec, Packet Loss etc.)
- J A - N - J
Telefonbuch/ Verzeichnisdienste
Zugriff auf zentrales Telefonbuch und alternative Verzeichnisdienste (z.B. LDAP)
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A - N
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Punkt
31.3.5.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Programmierung und Konfiguration über Teilnehmer-Endgeräte-Management Die Administration und Konfiguration des IPTelefons muss von einer zentralen Stelle aus erfolgen. Firmware-Updates auf den Telefonieendgeräten muss mittels einer zentralen Verteilung der Firmware auf die Telefonieendgeräte gewährleistet werden.
- J A - N
Die Stromversorgung des Telefons muss sowohl über PoE als auch über ein lokales Netzteil möglich sein. (max. PoE-Klasse I) Unterstützung eines Energiesparmodus (zentral konfigurierbar) zur Senkung der Leistungsaufnahme für frei bestimmbare Zeiträume
- J A - N
Notbetrieb
31.4.
J=Ja N=Nein
Stromversorgung und Energieverbrauch
31.3.7.
Antwort
Management und Provisionierung
31.3.6.
Kategorie
Unterstützung einer Notbetrieb-TelefonieFunktion um die Erreichbarkeit für interne und externe Anrufer bei Ausfall des zentralen Call Control-Servers sicherzustellen (z.B. Anmeldung an einen sekundären Server oder an ein lokales Notbetriebsgateway).
- J A - N
Weitere sicherheitstechnische Anforderungen an das Endgerät vom Typ I
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Punkt
31.4.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
31.4.2.
Kategorie
Sperren die Nutzer ihr Endgerät bei Abwesenheit müssen Notrufdienste auch ohne Anmeldung verfügbar sein. Nicht benötigte Funktionen der Endgeräte müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein. Das manuelle Löschen nutzerspezifischer Daten wie z. B. Rufjournal, persönliche Kontakte oder Belegung der Kurzwahltasten muss vom Endgerät unterstützt werden.
Der Zugang zum Endgerät sollte mittels Passwort geschützt werden können.
- J A - N
- J A - N
31.5. 31.5.1.
Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Endgerätes Typ I Netzwerk:
IEEE 802.3 Ethernet IEEE 802.3af (PoE Klasse 1, max. 3,84 Watt) IEEE 802.3at IEEE 802.1Q IEEE 802.1p Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs Unterstützung unterschiedlicher QoS-Prioritätsklassen im integrierten Switch des Telefones IPv4 und IPv6 Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein.
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- J A - N
Seite 265
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Punkt
31.5.2.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
31.6.1.
31.6.3.
Vollständige Unterstützung von Port-Authentisierung nach IEEE 802.1x EAP-TLS SRTP mittels AES-128 Signalisierungsverschlüsselung nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis mindestens AES-128 oder gleichwertig (SIPS Session Initiation Protocol Security)
- J A - N
- J
G.711a/μ G.722
A - N
- J
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) EN55024 EN60601-1-2
Elektrische Sicherheit EN60950
A - N - J A - N
EMC-Emission
31.7.
- N
Unterstützte Normen des Endgerätes Typ I
31.6.2.
A
Audiocodecs:
31.6.
- J
Sicherheit:
31.5.4.
Als Signalisierungsprotokoll muss das Session Initiation Protocol (SIP) eingesetzt werden.
Antwort J=Ja N=Nein
Signalisierungsprotokoll
31.5.3.
Kategorie
EN55022 EN 61000-3-2 EN 61000-3-3
- J A - N
Schnittstellen
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Punkt
31.7.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
31.8.1.
mind. 2x 10/100/1000 Base-T, ein Port für Netzwerkanschluss, ein Port für PC Die Telefonswitchports müssen sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100, 1000 Mbit/s) programmieren lassen. Der PC-Port des IP-Telefons muss abschaltbar sein Die Konfiguration des PC-Ports als SPANPort, bei der alle Pakete auf den PC-Port weitergeleitet werden, kann deaktiviert werden.
32.1.
- J A - N
- J
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform
- N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ I nicht aufgeführt sind.
32.
J=Ja N=Nein
Mitzulieferendes Zubehör des Endgerätes Typ I
31.9.
Antwort
Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
31.8.
Kategorie
I/B
Telefonieendgerät Typ II Anforderungen an den Aufbau des Endgerätes Typ II
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32.1.1.
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Display: mind. 5 Zoll und mehr als vierzeiliges Farbdisplay mit mind. 800 x 480 Pixel und 24 bit Farbtiefe Mind. 12-teilige Wähltastatur mindestens sechs Tasten auf dem Endgerät zur freien Zielnummernbelegung durch den Nutzer und als Leitungstasten für die eigene Rufnummer und ggf. Zweitnummern Anschlussmöglichkeit von Beistellmodulen mit insgesamt mindestens 40 frei belegbaren Tasten (Telefonieendgerät + Beistellmodule) mindestens vier kontextsensitive Softkeys für die Auswahl zustandsabhängiger Leistungsmerkmale in Verbindung mit der Displayanzeige Taste für Nachrichtenabfrage Taste für Anschalten der externen Hör/Sprechgarnituren Tasten für Freisprechen und MikrofonStummschaltung Tasten für Halten, Verbinden, Konferenz und Anrufliste (Anrufe getätigt, Anrufe angenommen, Anrufe in Abwesenheit) Menü- und Navigations-Tasten für benutzerspezifische Einstellungen Anschlussmöglichkeit für externe Hör/Sprechgarnituren mittels RJ-9 Stecker oder vergleichbar (inkl. elektronischem Gabelumschalter Freisprechen Lautsprecher zur Wiedergabe von Gesprächen Funktionstaste zur Anpassung der Lautstärke am Telefon Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes, o hörgerätekompatibler Hörer o optische und akustische Anrufsignalisierung, o Unterstützung von Breitband-AudioCodecs (mindestens G.722) Menüführung in deutscher Sprache
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- J A - N
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Punkt
32.1.2.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
1
32.2.1.
32.3.1.
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Signalisierung
Optische Nachrichtensignalisierung für bspw. neue Sprachnachrichten Anzeige der Verschlüsselung während des Gesprächs durch dauerhafte Icon- oder Text-Anzeige im Display Anzeige der Notbetrieb-Funktionalität
- J A - N
Editierbarkeit/ Login-Logoutfunktionen
32.3.3.
- N
Leistungsmerkmale des Endgerätes Typ II
32.3.2.
A
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
1
- J
Klimatische Anforderungen an das Endgerät Typ II
32.3.
Anschlussmöglichkeiten von Beistellmodulen.
Antwort J=Ja N=Nein
Beistellmodule
32.2.
Kategorie
Editierbarkeit (Löschen letzter Ziffern) der eingegebenen Rufnummer Login- und Logout Funktion mittels PIN Code Der lokale Zugriff auf die Konfigurations-Parameter des IP-Telefons, z. B. die Netzwerkoder VoIP-Konfiguration, muss eingeschränkt werden können.
- J A - N
Monitoring Gesprächsqualität
Zugriff auf aktuelle Statistiken zur Gesprächsqualität (Mean Opinion Score, verwendeter Codec, Packet Loss etc.)
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- J A - N
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Punkt
32.3.4.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
32.4.1.
- N
Programmierung und Konfiguration über Teilnehmer-Endgeräte-Management Die Administration und Konfiguration des IPTelefons muss von einer zentralen Stelle aus erfolgen. Firmware-Updates auf den Telefonieendgeräten müssen mittels einer zentralen Verteilung der Firmware auf die Telefonieendgeräte gewährleistet werden.
- J A - N
Stromversorgung über PoE oder über lokales Netzteil Unterstützung eines Energiesparmodus (zentral konfigurierbar) zur Senkung der Leistungsaufnahme für frei bestimmbare Zeiträume
- J A - N
Notbetrieb
32.4.
A
Stromversorgung und Energieverbrauch
32.3.7.
- J
Management und Provisionierung
32.3.6.
Zugriff auf zentrales Telefonbuch und alternative Verzeichnisdienste (z.B. LDAP)
Antwort J=Ja N=Nein
Telefonbuch/ Verzeichnisdienste
32.3.5.
Kategorie
Unterstützung einer Notbetrieb-TelefonieFunktion um die Erreichbarkeit für interne und externe Anrufer bei Ausfall des zentralen Call Control-Servers sicherzustellen (z.B. Anmeldung an einen sekundären Server oder an ein lokales Notbetriebsgateway).
- J A - N
Weitere Sicherheitstechnische Anforderungen an das Endgerät vom Typ II Der Zugang zum Endgerät soll mittels Passwort geschützt werden können.
- J A - N
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Punkt
32.4.2.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
32.5.1.
J=Ja N=Nein
Nicht benötigte Funktionen der Endgeräte müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein. Sperren die Nutzer ihr Endgerät bei Abwesenheit müssen Notrufdienste auch ohne Anmeldung verfügbar sein. Das manuelle Löschen nutzerspezifischer Daten wie z. B. Rufjournal, persönliche Kontakte oder Belegung der Kurzwahltasten muss vom Endgerät unterstützt werden.
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Endgerätes Typ II Netzwerk:
32.5.2.
Antwort
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
32.5.
Kategorie
IEEE 802.3 Ethernet IEEE 802.3af (PoE Klasse 3, 6,49–12,95 Watt) IEEE 802.3at IEEE 802.1Q IEEE 802.1p Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs Unterstützung unterschiedlicher QoS-Prioritätsklassen im integrierten Switch des Telefones IPv4 und IPv6 Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein.
- J A - N
Signalisierungsprotokoll
Als Signalisierungsprotokoll muss das Session Initiation Protocol (SIP) eingesetzt werden.
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- J A - N
Seite 271
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
32.5.3.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
32.6.1.
A - N
- J
G.711a/μ G.722
A - N
- J
EN55024 EN60601-1-2
A - N - J
Elektrische Sicherheit EN60950
A - N
EMC-Emissionen
32.7.
- J
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
32.6.3.
Vollständige Unterstützung von Port-Authentisierung nach IEEE 802.1x EAP-TLS SRTP mittels AES-128 Signalisierungsverschlüsselung nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis mindestens AES-128 oder gleichwertig (SIPS Session Initiation Protocol Security)
Unterstützte Normen des Endgerätes Typ II
32.6.2.
J=Ja N=Nein
Audiocodecs:
32.6.
Antwort
Sicherheit:
32.5.4.
Kategorie
EN55022 EN61000-3-2 EN61000-3-3
- J A - N
Schnittstellen
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Seite 272
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
32.7.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
32.8.1.
mind. 2x 10/100/1000 Base-T, ein Port für Netzwerkanschluss, ein Port für PC Die Telefonswitchports müssen sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100, 1000 Mbit/s) programmieren lassen. Der PC-Port des IP-Telefons muss abschaltbar sein. Die Konfiguration des PC-Ports als SPANPort, bei der alle Pakete auf den PC-Port weitergeleitet werden, muss deaktiviert werden können.
- J A - N
- J
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform
- N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ II nicht aufgeführt sind.
32.10.
J=Ja N=Nein
Mitzulieferendes Zubehör des Endgerätes Typ II
32.9.
Antwort
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
32.8.
Kategorie
I/B
Anforderungen an den Aufbau des Beistellmodules für Telefonieendgerät Typ II
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Seite 273
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
32.10.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
32.11.1.
Display: mindestens 4 Zoll TFT-Farbdisplay mit mind. 16 bit Farbtiefe robustes Gehäuse mind. 18 frei belegbare Tasten für Kurzwahl der hinterlegten Rufnummern mind. 2 Tasten für Umschalten der Kurzwahltasten, sodass mind. 36 Kurzwahltasten definiert werden können
- J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
32.12.1.
J=Ja N=Nein
Klimatische Anforderungen an das Beistellmodul
32.12.
Antwort
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
32.11.
Kategorie
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Leistungsmerkmale des Beistellmodules Editierbarkeit/ Login-Logoutfunktionen
Die Kurzwahltasten lassen sich durch den Nutzer bzw. dem Administrator frei konfigurieren. Es müssen sowohl Namen als auch die Rufnummern der Teilnehmer hinterlegt/angezeigt werden. Bei Anmeldung eines Nutzers an einem weiteren Telefonieendgerät mit Beistellmodul desselben Typs müssen die Kurzwahltasten automatisch durch das System belegt werden.
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 274
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
32.12.2.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
32.13.1.
- J A - N
- J
Die Stromversorgung muss über das angeschlossene Telefonieendgerät erfolgen.
A - N
Es müssen soviele Beistellmodule an einem Telefon betrieben werden können, dass sich eine Gesamttastenanzahl von mindestens 40 ergibt.
- J A - N
Mitzulieferendes Zubehör des Beistellmodules - J
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
32.14.
Das Gerät muss in der Lage sein, unterschiedliche Statusinformationen zu den hinterlegten Rufnummern abbilden zu können. Folgende Informationen müssen mind. abgebildet werden können: o Teilnehmer besetzt o Teilnehmer erreichbar o Teilnehmer wird angerufen (Anmerkung: Die Statusinformationen müssen nur für die im Call Control-Server hinterlegten Rufnummern angezeigt werden.)
Weitere Leistungsmerkmale/Funktionen:
32.13.
J=Ja N=Nein
Stromversorgung und Energieverbrauch
32.12.4.
Antwort
Anzeige von Statusinformationen
32.12.3.
Kategorie
A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform
- N
Zusätzliche Leistungsmerkmale des Beistellmodules, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Beistellmodul nicht aufgeführt sind.
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
I/B
Seite 275
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
33. 33.1. 33.1.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Display: mindestens zweizeiliges Monochromdisplay mit einer Auflösung von mind. 128 x 32 Pixel Robustes Gehäuse, wandmontagefähig Freisprechen Tasten für Freisprechen und MikrofonStummschaltung Lautsprecher zur Wiedergabe von Gesprächen Funktionstaste zur Anpassung der Lautstärke am Telefon optische und akustische Anrufsignalisierung Menü- und Navigations-Tasten für benutzerspezifische Einstellungen Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes, o hörgerätekompatibler Hörer, o optische und akustische Anrufsignalisierung Menüführung in deutscher Sprache
- J A - N
Klimatische Anforderungen an das Endgerät Typ III Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
33.3.
J=Ja N=Nein
Anforderungen an den Aufbau des Endgerätes Typ III
33.2.1.
Antwort
Telefonieendgerät Typ III
33.2.
Kategorie
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Leistungsmerkmale des Endgerätes Typ III
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 276
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
33.3.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
- J A - N
Editierbarkeit (Löschen letzter Ziffern) der eingegebenen Rufnummer Login- und Logout Funktion mittels PIN Code Zugriff auf zentrales Telefonbuch und alternative Verzeichnisdienste
- J A - N
Management und Provisionierung
33.3.4.
für
Editierbarkeit / Login-Logoutfunktionen
33.3.3.
Optische Nachrichtensignalisierung bspw. neue Sprachnachrichten Anzeige der Notbetrieb-Funktionalität
Antwort J=Ja N=Nein
Signalisierung
33.3.2.
Kategorie
Programmierung und Konfiguration über Teilnehmer-Endgeräte-Management Die Administration und Konfiguration des IPTelefons muss von einer zentralen Stelle aus erfolgen. Firmware-Updates auf den Telefonieendgeräten müssen mittels einer zentralen Verteilung der Firmware auf die Telefonieendgeräte gewährleistet werden.
- J A - N
- J
Stromversorgung und Energieverbrauch
IEEE 802.3af (PoE Klasse I, max. 3,84 Watt)
A - N
33.3.5.
33.4.
Notbetrieb
Unterstützung einer Notbetrieb-TelefonieFunktion um die Erreichbarkeit für interne und externe Anrufer bei Ausfall des zentralen Call Control-Servers sicherzustellen (z.B. Anmeldung an einen sekundären Server oder an ein lokales Notbetriebsgateway).
- J A - N
Weitere Sicherheitstechnische Anforderungen an das Endgerät vom Typ III
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Seite 277
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
33.4.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Nicht benötigte Funktionen der Endgeräte müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
33.5.
1
33.5.1.
Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Endgerätes Typ III
Netzwerk:
33.5.2.
A - N
Als Signalisierungsprotokoll muss das Session Initiation Protocol (SIP) eingesetzt werden.
- J A - N
Sicherheit:
33.5.4.
- J
Signalisierungsprotokoll
33.5.3.
IEEE 802.3 Ethernet Session Initiation Protocol (SIP) IPv4 und IPv6 Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs
IEEE 802.1X SRTP mittels AES-128 Signalisierungsverschlüsselung nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis mindestens AES-128 oder gleichwertig (SIPS Session Initiation Protocol Security) Anzeige der Gesprächsverschlüsselung durch dauerhafte Icon- oder Text-Anzeige im Display
- J A - N
- J
Audiocodec:
G.711a/µ
A - N
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
33.6. 33.6.1.
33.6.2.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Unterstützte Normen des Endgerätes Typ III Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
EN55024 EN60601-1-2
- J A - N - J
Elektrische Sicherheit
EN60950
A - N
33.6.3.
33.7. 33.7.1.
EMC-Emissionen
33.8.1.
A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
mind. 1x 10/100 Base-T für Netzwerkanschluss Der Telefonswitchport muss sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100 Mbit/s) programmieren lassen.
- J A - N
Mitzulieferendes Zubehör des Endgerätes Typ III - J
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
33.9.
- J
Schnittstellen
33.8.
EN55022 EN61000-3-2 EN61000-3-3
A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform
- N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ III nicht aufgeführt sind. 34. 34.1.
Antwort J=Ja N=Nein
I/B
Telefonieendgerät Typ IV Anforderungen an den Aufbau des Endgerätes Typ IV Das Endgerät vom Typ IV kommt in Konferenzräumen zum Einsatz. Dies bedingt hohe Anforderungen an die räumliche Klang- und Sprachqualität.
34.1.1.
Kategorie
I
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Das Gerät muss mindestens aus einer getrennten Basiseinheit, einem Kontrollgerät und mindestens einem Mikrofon bestehen mindestens vierzeiliges beleuchtetes Display Anschlussmöglichkeit von mindestens zwei Mikrofonen Erweiterungsmöglichkeit für zusätzliche Lautsprecher und Mikrofone für größere Räume in Abhängigkeit von der Raumgröße, Freisprechen Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes, o optische und akustische Anrufsignalisierung, o Unterstützung von Breitband-AudioCodecs (mindestens G.722), Menüführung in deutscher Sprache.
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- J A - N
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Punkt
34.1.2.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
34.2.1.
- J A - N
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Leistungsmerkmale des Endgerätes Typ IV - J
Signalisierung
34.3.2.
Robustes Gehäuse Mikrofone müssen sowohl drahtgebunden, als auch drahtlos angeschlossen werden können Hochwertige Sprach- und Mikrofon-Qualität (Rausch- und Echounterdrückung) Lautstärke: mind. 90 dB Mindestabstrahlverhalten: 160°
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
34.3.1.
J=Ja N=Nein
Klimatische Anforderungen an das Endgerät Typ IV
34.3.
Antwort
Mikrofon:
34.2.
Kategorie
optische und akustische Anrufsignalisierung Anzeige der Notbetrieb-Funktionalität
A - N
Editierbarkeit/ Login-Logoutfunktionen
Zugriff auf zentrales Telefonbuch und alternative Verzeichnisdienste Editierbarkeit (Löschen letzter Ziffern) der eingegeben Rufnummer Login- und Logout Funktion mittels PIN Code
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- J A - N
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Punkt
34.3.3.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
34.4.1.
Firmware-Updates auf dem Telefonieendgerät müssen mittels einer dezentralen Verteilung der Firmware auf die Telefonieendgeräte gewährleistet werden.
- J A - N
Unterstützung des IEEE-Standards 802.3af2003 (PoE), geringer Stromverbrauch des Endgeräts, möglichst PoE-Klasse 3 oder weniger, max. 12,95 Watt Stromversorgung optional über lokales Netzteil Unterstützung eines Energiesparmodus (zentral konfigurierbar) zur Senkung der Leistungsaufnahme für frei bestimmbare Zeiträume
- J A - N
Notbetrieb
34.4.
J=Ja N=Nein
Stromversorgung und Energieverbrauch
34.3.5.
Antwort
Management und Provisionierung
34.3.4.
Kategorie
Unterstützung einer Notbetrieb-TelefonieFunktion um die Erreichbarkeit für interne und externe Anrufer bei Ausfall des zentralen Call Control-Servers sicherzustellen (z.B. Anmeldung an einen sekundären Server oder an ein lokales Notbetriebsgateway).
- J A - N
Weitere Sicherheitstechnische Anforderungen an das Endgerät vom Typ IV
Der Zugang zum Endgerät soll mittels Passwort geschützt werden können.
- J A - N
34.4.2.
Nicht benötigte Funktionen der Endgeräte müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein.
- J A - N
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Punkt
34.5. 34.5.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
- J A - N
Als Signalisierungsprotokoll muss das Session Initiation Protocol (SIP) eingesetzt werden.
- J A - N
Sicherheit:
Vollständige Unterstützung von Port-Authentisierung nach IEEE 802.1x EAP-TLS SRTP mittels AES-128 Signalisierungsverschlüsselung nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis mindestens AES-128 oder gleichwertig (SIPS Session Initiation Protocol Security)
- J A - N
Audiocodec:
34.6.
Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs IEEE 802.3 Ethernet IEEE 802.3af (PoE Klasse 3, max. 12,95 Watt) IEEE 802.1Q Session Initiation Protocol (SIP) IPv4 und IPv6
Signalisierungsprotokoll:
34.5.4.
J=Ja N=Nein
Netzwerk:
34.5.3.
Antwort
Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Endgerätes Typ IV
34.5.2.
Kategorie
G.711a G.711µ G.722
- J A - N
Unterstützte Normen des Endgerätes Typ IV
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Punkt
34.6.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
34.7.1.
34.8.1.
- J
EN60950-1
A - N - J
EN55022
A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: mind. 1 x 10/100 Base-T Der Telefonswitchport muss sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100 Mbit/s) programmieren lassen.
- J A - N
Mitzulieferendes Zubehör des Endgerätes Typ IV - J
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
34.9.
- N
Schnittstellen
34.8.
A
EMC-Emissionen
34.7.
- J
Elektrische Sicherheit
34.6.3.
EN55024
Antwort J=Ja N=Nein
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
34.6.2.
Kategorie
A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform
- N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ IV nicht aufgeführt sind.
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I/B
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Punkt
35.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
36.1. 36.1.1.
I
Anforderungen an den Aufbau des Endgerätes Typ VI Die Telefon-Clientapplikationen müssen u. a. folgende Basisanforderungen erfüllen:
36.2.1.
J=Ja N=Nein
Telefonieendgerät Typ VI
36.2.
Antwort
Telefonieendgerät Typ V Das Telefonieendgerät Typ V kommt nicht im Rahmen der Ausschreibung zum tragen.
36.
Kategorie
Verschlüsselung Unterstützung gängiger Betriebssysteme Unterstützung durch den Hersteller des Telefonie-Systems Menüführung in deutscher Sprache
- J A - N
Funktion- und Leistungsmerkmale der Telefon-Client Applikation Typ VI Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Clientapplikation für Microsoft Windows Vista, Windows 7, 8, oder höher Instant-Messaging-Funktion zum Austausch von Textnachrichten, Bildern und Dateien (Filesharing) Funktion zur Versendung von Bildschirmausschnitten (Screenshots) und dem Teilen des Bildschirmes mit anderen Teilnehmern (Desktop-Sharing) Individuelle Erstellung und Anpassung von Teilnehmern, sowie deren Zuordnung in Gruppen Hinzufügen von neuen Teilnehmern muss über ein LDAP oder Active Directory-Verzeichnisdienst möglich sein
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- J A - N
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
36.3.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Erstellung von Gruppensitzungen mit individueller Auswahl der Teilnehmer, sowie das spätere Hinzufügen und Entfernen von weiteren Teilnehmern; Es müssen mindestens 5 Teilnehmer gleichzeitig an einer Gruppensitzung teilnehmen können In einer Gruppensitzung muss die Versendung von Textnachrichten, Dateien, Bildschirmausschnitten und Teilen des Desktops ebenfalls möglich sein Es muss auf Basis von LDAP oder eines Active Directory-Verzeichnisdienst möglich sein, einzelne Teilnehmer oder Gruppenanrufe zu starten Es muss die Möglichkeit der Anzeige der Präsenz-Information (z.B. besetzt, frei, nicht verfügbar) von Teilnehmern auf Basis des Verzeichnisdienstes bestehen. Die Clientapplikation muss mit dem am PC gekoppelten Telefon verbunden werden, ein Anruf aus der Applikation kann einen Anruf direkt vom Telefon aus starten Ein- und ausgehende Anrufe in Abwesenheit, sowie angenommene Anrufe, müssen direkt in der Clientapplikation angezeigt werden Es muss möglich sein, aus der Anrufliste die Wahlwiederholung, den Rückruf oder das Abhören der Sprachnachricht zu initiieren Die Clientapplikation muss direkt in Microsoft Outlook integriert werden können, ein Anruf von Kontakten und angezeigten Rufnummern in Textform muss möglich sein Die Clientapplikation muss sowohl im firmeninternen, als auch von unterwegs aus voll funktionsfähig sein (dedizierte VPN-Verbindung wird vorausgesetzt)
Weitere Sicherheitstechnische Anforderungen an die Telefon-Client Applikation Typ VI
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Punkt
36.3.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Nicht benötigte Funktionen der Applikation müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
36.4. 36.4.1.
Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Endgerätes Typ VI
36.5. 36.5.1.
G.722 G.711a/µ
37.1.
- N
- J
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform
- N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ VI nicht aufgeführt sind.
37.
A
Mitzulieferendes Zubehör des Endgerätes Typ VI
36.6.
- J
Audiocodecs:
I/B
Telefonieendgerät Typ VII Anforderungen an den Aufbau des schnurlosen DECT Endgerätes Typ VII
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Punkt
37.1.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
37.2.1.
Robustes Gehäuse Display: mehrzeilig, beleuchtet, kratzfest Tasten zur Rufnummernwahl und Sonderzeichen, beleuchtet Tasten zum Abnehmen und Auflegen von Telefongesprächen Tasten zur Menüauswahl und -navigation Stummsschalten des Mikrofons und Freisprechen Menüführung in deutscher Sprache Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes o optische und akustische Anrufsignalisierung
- J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
37.3.1.
J=Ja N=Nein
Klimatische Anforderungen an das Endgerät Typ VII
37.3.
Antwort
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
37.2.
Kategorie
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Funktionsmerkmale der DECT Basisstation Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
DECT-fähiges Endgerät im 1910 – 1930 MHz-Band Reichweite mind. 50 m innen und 300 m außen Unterstützung von mindestens 10 DECTEndgeräten gleichzeitig Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein
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- J A - N
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
37.4. 37.4.1.
J=Ja N=Nein
Vollständige Audioverschlüsselung mittels SRTP Vollständige Unterstützung von VLANs Manuelle und automatische Anpassung der Datenrate am Ethernetport Vollständige Unterstützung von Port forwarding Vollständige Unterstützung von redundanten SIP-Proxys
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
37.5.1.
Antwort
Funktionsmerkmale des schnurlosen DECT Endgerätes
37.5.
Kategorie
DECT-fähiges Endgerät im 1910 – 1930 MHz-Band Reichweite mind. 50 m innen und 300 m außen Integrierter Akku mit einer Laufzeit von mind. 10 Stunden bei einem Gespräch, bzw. mind. 120 Stunden im Standby-Betrieb Aufladung und Akkupufferung in Ladeschale Unterstützung von PIN-Eingabe zur Freischaltung des Telefons Verschlüsselung der Sprachverbindung
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Basisgerätes Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
IPv4 und IPv6-fähig Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP) Internet Control Message Protocol (ICMP) TCP/UDP Real-Time Transport Protocol Real-Time Control Protocol (RTCP) Differentiated Services (DiffServ) VLAN tagging (IEEE 802.1p) Simple Network Time Protocol (SNTP)
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- J A - N
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
37.5.2.
37.6.1.
37.7.1.
37.8.1.
- J
EN55024
A - N - J
EN60950
A - N - J
EN55022
A - N
Schnittstellen Basisstation - J
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: A mind. 1x 10/100 Base-T für LAN-Anschluss
- N
Mitzulieferendes Zubehör DECT Basisstation Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
37.9.
- N
EMC-Emissionen:
37.8.
A
Elektrische Sicherheit:
37.7.
G.711a/µ G.722
- J
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):
37.6.3.
SIP
Unterstützte Normen des Endgerätes Typ VII
37.6.2.
Antwort J=Ja N=Nein
Audiocodecs:
37.6.
Kategorie
Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform Stromanschluss mit 230V, 50Hz
- J A - N
Mitzulieferendes Zubehör DECT Endgerät
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Punkt
37.9.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Ladegerät (Ladeschale) mit 230V, 50Hz Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform
38.1.
A - N
I/B
Telefonieendgerät Typ VIII Anforderungen an den Aufbau der Wireless Endgerätes (Typ VIII) Das Telefonieendgerät Typ WLAN gehört zum mobilen Arbeitsplatz und soll eingeschränkte Komfortfunktionen und höchstmögliche Audioqualität (ITU-T G.722) zur Verfügung stellen:
38.1.1.
- J
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind
Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ VII nicht aufgeführt sind. 38.
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
37.10.
Kategorie
I
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Grafisches hintergrundbeleuchtetes Farbdisplay (mind. 65.535 Farben) zur Anzeige von Rufnummern, Namen, Leistungsmerkmalen und Menüoptionen Display-Mindestauflösung 2 x 10 Zeichen oder 200x100 Bildpunkte Minimale Batteriekapazität im Standby 200 Stunden und 10 Stunden Gesprächszeit Stoßgeschützt nach MIL-STD-810F und Spritzwassergeschützt nach IP54 oder gleichwertig
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- J A - N
Seite 291
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
38.2. 38.2.1.
Antwort J=Ja N=Nein
Mindestens ein kontextsensitiven Softkey für die Auswahl zustandsabhängiger Leistungsmerkmale in Verbindung mit der Displayanzeige Taste für Nachrichten Optische Nachrichtensignalisierung für bspw. neue Sprachnachrichten Tasten für Freisprechen und MikrofonStummschaltung Tasten zur Lautstärkeregelung für Freisprechen, Hörerlautstärke und Anrufsignal Anschlussmöglichkeit für externe Hör/Sprechgarnituren mittels Kabel oder Bluetooth Menüführung in deutscher Sprache Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes optische und akustische Anrufsignalisierung
Funktionsmerkmale des Wireless Endgerätes Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
38.3.
Kategorie
Menü- und Navigations-Tasten für benutzerspezifische Einstellungen Zugriff auf zentrales Telefonbuch Login- und Logout Funktion mittels PIN Code XML-Fähigkeit zur Nutzung von Zusatzapplikationen Programmierbar über Teilnehmer-Endgeräte-Management
- J A - N
Sicherheits-, Schnittstellen- und Protokoll-Anforderungen
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Seite 292
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
38.3.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
38.4.1.
38.5.1.
- J A - N
Audio-Kodierungsverfahren ITU-T G.722 ITU-T G.711a/µ
- J A - N
Qualität der WLAN-Übertragung und Handover Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
38.6.1.
Offenlegung des im Produkt verwendeten Chipsatzes bzw. Bezeichnung des entsprechenden Referenzdesigns. Selbsterklärung über die Kompatibilität zur entsprechenden WiFi-Zertifizierung Das WLAN-Endgerät kann so konfiguriert werden, dass es sich nur an festgelegte SSIDs assoziiert und eine Verschlüsselung mit CCMP zwingend fordert. Das WLAN-Endgerät zeigt jederzeit den aktuellen Zustand der Verschlüsselung an.
Audiocodecs:
38.6.
J=Ja N=Nein
Anforderungen an die Sicherheit des Wireless Endgerätes
38.5.
Antwort
WIFI Compliance
38.4.
Kategorie
Das WLAN-Endgerät muss IEEE 802.11e unterstützen. Das WLAN-Endgerät muss WMM unterstützen. Das WLAN-Endgerät unterstützt ein für eine unterbrechungsfreie Sprachübertragung optimiertes Handover-Verfahren.
- J A - N
Unterstützte Normen des Endgerätes Typ VIII - J
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):
EN55024
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A - N
Seite 293
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
38.6.2.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
EN55022 EN 61000-3-2 EN 61000-3-3
39.1. 39.1.1.
- N - J A - N
I/B
Telefonieendgerät Typ IX Anforderungen an das analoge Endgerät mit MFV Wahl Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
39.2.
A
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ VIII nicht aufgeführt sind.
39.
- J
EMC-Emissionen:
38.7.
EN60950
Antwort J=Ja N=Nein
Elektrische Sicherheit:
38.6.3.
Kategorie
Display, mind. zwei Zeilen 12-teilige Tastatur MFV Wahl nach ITU-Empfehlungen Q.23 Hörgeräte-kompatibler Telefonhörer Es muss die Möglichkeit bestehen ein Headset anzuschließen. Lautstärkeregelung für: o Hörer o Headset o Rufton Wandmontagemöglichkeit
- J A - N
Schnittstellen
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Punkt
39.2.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Mind. 1 x Zweidraht a/b Teilnehmerschnittstelle nach ITU-T Q.552
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
39.3.
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ IX nicht aufgeführt sind.
40. 40.1.
41. 41.1. 41.1.1.
I/B
HD-Videoendgeräte
In der Pilotphase I, Pilotphase II und der Migrationsphase sind ausschließlich fabrikneue Endgeräte durch den Auftragnehmer zu liefern.
- J A - N
HD-Videoendgerät Typ I Anforderungen an den Aufbau des HD-Videoendgerätes Typ I Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Display: mind. 23 Zoll mit einer Auflösung von mind. 1920 x 1080 Pixel Robustes Gehäuse mit max. folgenden Abmessungen: 520mm x 570 mm x 90 mm (BxHxT) Gewicht: max. 8 kg Integrierte, manuell verschließbare, Frontkamera mit mind. 60° horizontalen und 35° vertikalem Sichtbereich; Auflösung von mind. 1.080p30 Integrierte Lautsprecher zur Wiedergabe von Gesprächen
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- J A - N
Seite 295
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
41.2. 41.2.1.
J=Ja N=Nein
Integrierung von mind. 2 Mikrofonen im System für eine optimale Aufnahme von Gesprächen Kontrast: mind. 1.000:1 Helligkeit: mind. 200 cd/m² Integrierter Prozessor mit mind. 1,5 GHz Dual-Core Integrierter RAM: mind. 2 GB Betrachtungswinkel: mind. 175 ° horizontal und vertikal Mindestens ein Einschubfach zur Unterstützung von SDHC-Karten Menüführung in deutscher Sprache
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
41.3.1.
Antwort
Klimatische Anforderungen an das HD-Videoendgerät Typ I
41.3.
Kategorie
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Leistungsmerkmale des HD-Videoendgerätes Typ I
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Das System muss in der Lage sein, sein Bild über einen entsprechenden Ausgang wiederzugeben. Es muss eine Schnittstelle besitzen, um als Monitor für externe Geräte (z.B. Laptop) zu dienen. Integrierte VoIP-Funktionalität ohne die Verwendung eines externen Gerätes (z.B. PC oder Laptop). Vollständige Unterstützung von IPv4/IPv6. Die Lautsprecher müssen in der Lage sein, Frequenzen zwischen 70 Hz und 20 kHz wiederzugeben.
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Seite 296
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
41.4. 41.4.1.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Die Mikrofone müssen in der Lage sein, Frequenzen zwischen 100 Hz und 20 kHz aufzunehmen. Die integrierte Kamera muss eine Gesichtserkennung besitzen, um das Gesicht des Nutzers automatisch zu fokussieren. Die integrierte Kamera muss in der Lage sein, Dokumente auf den Tisch bei Kippen der Kamera automatisch zu invertieren (auf dem Kopf aufnehmen) Das System muss die Möglichkeit haben, folgende Betriebszustände visuell darzustellen (z.B. über LED-Lampen) o Angeschaltet/Stand-By o Ankommende Gespräche sowie Aktivierung der Kamera o Mikrofonzustand (z.B. Stummschaltung) Unterstützung von Content Sharing (Übertragung des HDMI-Eingangssignals während einer Videokonferenz)
Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des HD-Videoendgerätes Typ I Netzwerk
mindestens ein integrierter 1-Gbit/s-Switchport zum Anschluss von PC oder Laptop Session Initiation Protocol (SIP) Session Description Protocol (SDP) User Datagram Protocol (UDP) Real-Time Transport Protocol (RTP) Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP) Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein. Gratuitous Address Resolution Protocol (GARP) Domain Name System (DNS) Trivial File Transfer Protocol (TFTP)
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- J A
- N
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
41.4.2.
41.5.1.
Real-Time Control Protocol (RTCP) Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP) Binary Floor Control Protocol (BFCP) Transport Layer Security (TLS) Extensible Authentication Protocol: EAP Transport Layer Security (EAP-TLS)
- J A - N
- J
H.264
A - N - J
G.711a/µ G.722
A - N
Unterstützte Normen des HD-Videoendgerätes Typ I
- J
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):
41.5.2.
Manuelle Eingabemöglichkeit des TFTPServers Secure Hypertext Transfer Protocol (HTTPS) IPv4 und IPv6 Virtual Local Area Network (VLAN) Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs Vollständige Unterstützung von QoS-Prioritätsklassen
Audiocodecs:
41.5.
J=Ja N=Nein
Videocodec:
41.4.4.
Antwort
Sicherheit:
41.4.3.
Kategorie
EN55024
A - N - J
Elektrische Sicherheit:
EN60950
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A - N
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Punkt
41.5.3.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
41.6.1.
- J A - N
Schnittstellen Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
41.6.2.
EN55022 EN 61000-3-2 EN 61000-3-3
Antwort J=Ja N=Nein
EMC-Emissionen:
41.6.
Kategorie
mind. 2x 10/100/1000 Base-T, ein Port für Netzwerkanschluss, ein Port für PC Die Switchports müssen sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100, 1000 Mbit/s) programmieren lassen.
Der PC-Port des HD-Videoendgerätes muss abschaltbar sein.
- J A - N
- J A - N
41.6.3.
41.6.4.
Die Konfiguration des PC-Ports als SPAN-Port, bei der alle Pakete auf den PC-Port weitergeleitet werden, soll deaktiviert werden können.
- J A - N - J
Mind. 2x HDMI Port A (1x Ausgang und 1x Eingang)
A - N
41.7. 41.7.1.
Mitzulieferendes Zubehör des HD-Videoendgerätes Typ I Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
41.8.
Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform Stromversorgung, 230 Volt AC Netzteil
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum HD-Videoendgerät Typ I nicht aufgeführt sind. 42. 42.1.
42.1.1.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
I/B
HD-Videoendgerät Typ II Anforderungen an den Aufbau des HD-Videoendgerätes Typ II
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Die Komplettlösung muss in eine Steuereinheit und in eine Kamera unterteilt werden können um sicherzustellen, dass eine Erneuerung/Aufrüstung der Kameras problemlos möglich ist Anschlussmöglichkeit für mindestens zwei hochauflösende Displays (mindestens 1080p30) über HDMI, separat montierbare, motorisierte Kamera (mindestens FullHD) mit optischem Zoom (mindestens vierfach), Anschlussmöglichkeit für separate Tischmikrofone (mindestens zwei) mindestens ein Videoeingang digital, Unterstützung von Content Sharing (Übertragung des Videoeingangssignals während einer Videokonferenz), optische und akustische Anrufsignalisierung, im Standby-Modus muss sich die Kamera in eine Privatsphärenposition bewegen (alternativ muss die Kamera manuell verschließbar sein). Die Ausgabegeräte für Bild und Ton sind individuell vom Nutzer beizustellen. Menüführung in deutscher Sprache mindestens ein Videoeingang (digital)
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- J A - N
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Punkt
42.1.2.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
42.2.1.
- N
Motorisiert, mit mind. +15°/-25° Horizontal und +/-90° Vertikal Blickwinkel Kamera: mind. 70° horizontal und 40° vertikal ; Auflösung von mind. 1080p60 Mindestens 4x optischer Zoom
- J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
42.3.1.
A
Klimatische Anforderungen Steuer- und Kameraeinheit
42.3.
- J
Kameraeinheit:
42.2.
Robustes Gehäuse Das Gerät muss sowohl stehend als auch für die Wandmontage geeignet sein.
Antwort J=Ja N=Nein
Steuereinheit:
42.1.3.
Kategorie
Umgebungstemperatur: mind. 0°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Weitere funktionale Anforderungen Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Eigenständige Prozessoreinheit, die Konferenzen ohne zusätzliche Hardware (PC oder Laptop) ermöglicht Integration zusätzlicher externer Hardware (z.B. Laptop/PC, aber auch DVD-Player etc.) Unterstützung von Content Sharing (Übertragung des Videoeingangssignals während einer Videokonferenz) Vollständige Unterstützung von Videokonferenzen in FullHD (1080p60) Vollständige Unterstützung von VoIP-Funktionalitäten über SIP
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- J A - N
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
42.4. 42.4.1.
J=Ja N=Nein
Eigenständige Einrichtung aller wichtiger Parameter und Verbindungstypen durch Verbindung mit zentralem Call Control-Server Möglichkeit zur lokalen Audioausgabe über entsprechende Schnittstelle optische und akustische Anrufsignalisierung Die Kamera muss bei Aktivierung des Standby Modus automatisch in eine Privacy Position bewegt werden, sodass im Raum anwesende Personen nicht im Fokus der Kamera sind. Es müssen mindestens vier vordefinierbare Kamerapositionen (inkl. Zoom) gespeichert und abgerufen werden können.
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
42.5.1.
Antwort
Weitere sicherheitstechnische Anforderungen an das HD-Videoendgerät Typ II
42.5.
Kategorie
Der Zugang zum HD-Videoendgerät muss mittels Passwort oder PIN geschützt werden können. Nicht benötigte Funktionen müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein. Sperren die Nutzer ihr HD-Videoendgerät bei Abwesenheit müssen Notrufdienste auch ohne Anmeldung verfügbar sein. Das manuelle Löschen nutzerspezifischer Daten wie z. B. Rufjournal, persönliche Kontakte oder Belegung der Kurzwahltasten wird vom HD-Videoendgerät unterstützt.
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des HD-Videoendgerätes Typ II Netzwerk
Session Initiation Protocol (SIP) Dynamic Host Configuration (DHCP)
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- J A Protocol
- N
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
42.5.2.
Domain Name System (DNS) Differentiated Services (DiffServ) TCP/IP IEEE 802.1x IEEE 802.1Q IEEE 802.1p Hypertext Transfer Protocol (HTTP) Secure Hypertext Transfer Protocol (HTTPS) Secure Shell (SSH) IPv4 und IPv6 Binary Floor Control Protocol (BFCP) Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs Vollständige Unterstützung von QoS-Prioritätsklassen
Real-Time Control Protocol (RTCP) Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP) Binary Floor Control Protocol (BFCP) Transport Layer Security (TLS) Extensible Authentication Protocol: EAP Transport Layer Security (EAP-TLS)
- J A - N
- J
H.264
A - N - J
Audiocodecs:
42.6.
J=Ja N=Nein
Videocodec:
42.5.4.
Antwort
Sicherheit:
42.5.3.
Kategorie
G.711a/µ G.722
A - N
Unterstützte Normen des HD-Videoendgerätes Typ II
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Punkt
42.6.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
42.7.1.
- J
EN60950
A - N
EN55022 EN 61000-3-2 EN 61000-3-3
- J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: mind. 1x 10/100 Base-T Der Switchport muss sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100 Mbit/s) programmieren lassen.
- J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
42.8.
- N
Schnittstellen
42.7.2.
A
EMC-Emissionen:
42.7.
- J
Elektrische Sicherheit:
42.6.3.
EN55024
Antwort J=Ja N=Nein
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):
42.6.2.
Kategorie
Mind. 2x HDMI Port A (1x Ausgang und 1x Eingang) Mind. 1x DVI-I Mind. 2x USB Typ A Mind. 2x Eingang Mikrofon (4-pin) Mind. 1x Ausgang Audio Stereo
- J A - N
Mitzulieferendes Zubehör des HD-Videoendgerätes Typ II
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Punkt
42.8.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform Montagezubehör für Wandmontage
43.1. 43.1.1.
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum HD-Videoendgerät Typ II nicht aufgeführt sind.
43.
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
42.9.
Kategorie
I/B
HD-Videoendgerät Typ III Anforderungen an den Aufbau des HD-Videoendgerätes Typ III Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Komplettsystem mit Kamera, Bildschirm, Lautsprecher und Mikrofone Komplettsystem muss sowohl an der Wand montierbar, als auch rollbar sein Steuerung über separates Touchpanel muss möglich sein Integration zusätzlicher externer Hardware (z.B. Laptop/PC, aber auch DVD-Player etc.) mindestens ein integriertes 55“ hochauflösendes Display (mindestens 1.080p30), Kontrast: mind. 4.000:1 Helligkeit: mind. 450 cd/m² Blickwinkel: mind. 175° Höhe/Breite Anschlussmöglichkeit für ein weiteres Display über HDMI, Integrierte Mikrofone, mit Unterstützung zum Anschluss von mindestens zwei weiteren externen Tischmikrofonen integrierte Lautsprecher
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- J A - N
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
43.2. 43.2.1.
Antwort J=Ja N=Nein
Möglichkeit zur lokalen Audioausgabe über eine entsprechende Schnittstelle motorisierte Kamera (mindestens FullHD) mit optischem Zoom (mindestens vierfach) Kamera: mind. 4-fach optischer Zoom, motorisiert, mind. +15°/-25°horizontal und +/90° Vertikal Blickwinkel Kamera: mind. 70° horizontal und 40° vertikal Im Standby-Modus muss sich die Kamera in eine Privatsphärenposition bewegen (alternativ muss die Kamera manuell verschließbar sein). Menüführung in deutscher Sprache mindestens ein Videoeingang (digital)
Klimatische Anforderungen an das HD-Videoendgerät Typ III Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
43.3.
Kategorie
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Weitere funktionale Anforderungen
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Punkt
43.3.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
43.4.1.
Unterstützung von Content Sharing (Übertragung des Videoeingangssignals während einer Videokonferenz) optische und akustische Anrufsignalisierung Vollständige Unterstützung von Videokonferenzen in FullHD (1.080p60) Vollständige Unterstützung von VoIP-Funktionalitäten über SIP Eigenständige Einrichtung aller wichtiger Parameter und Verbindungstypen durch Verbindung mit zentralem Call Control-Server
- J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
43.5.1.
J=Ja N=Nein
Weitere sicherheitstechnische Anforderungen an das HD-Videoendgerät Typ III
43.5.
Antwort
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
43.4.
Kategorie
Der Zugang zum HD-Videoendgerät muss mittels Passwort oder PIN geschützt werden können. Nicht benötigte Funktionen müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein. Sperren die Nutzer ihr HD-Videoendgerät bei Abwesenheit müssen Notrufdienste auch ohne Anmeldung verfügbar sein. Das manuelle Löschen nutzerspezifischer Daten wie z. B. Rufjournal, persönliche Kontakte oder Belegung der Kurzwahltasten wird vom HD-Videoendgerät unterstützt.
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des HD-Videoendgerätes Typ III Netzwerk
Session Initiation Protocol (SIP) Dynamic Host Configuration (DHCP) Domain Name System (DNS)
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J Protocol
A - N
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
43.6. 43.6.1.
43.6.2.
Antwort J=Ja N=Nein
Differentiated Services (DiffServ) TCP/IP IEEE 802.1x IEEE 802.1Q IEEE 802.1p Hypertext Transfer Protocol (HTTP) Secure Hypertext Transfer Protocol (HTTPS) Secure Shell (SSH) IPv4 und IPv6 Binary Floor Control Protocol (BFCP) Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs Vollständige Unterstützung von QoS-Prioritätsklassen
Schnittstellen
43.6.3.
Kategorie
mind. 1x 10/100 Base-T Der Switchport muss sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100 Mbit/s) programmieren lassen. Mind. 3x HDMI Port A (1x Ausgang und 2x Eingang) Mind. 1x DVI-I Mind. 1x Mikro-USB Mind. 2x Eingang Mikrofon Mind. 1x Ausgang Audio Stereo
- J A - N
- J A - N
Sicherheit:
Real-Time Control Protocol (RTCP) Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP) Binary Floor Control Protocol (BFCP) Transport Layer Security (TLS) Extensible Authentication Protocol: EAP Transport Layer Security (EAP-TLS)
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 308
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Punkt
43.6.4.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
43.7.1.
43.8.1.
G.711a/µ G.722
A - N
- J
EN55024
A - N - J
EN60950
A - N
EMC-Emissionen: EN55022 EN61000-3-2 EN61000-3-3
- J A - N
Mitzulieferendes Zubehör des HD-Videoendgerätes Typ III Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
43.9.
- J
Elektrische Sicherheit:
43.8.
- N
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):
43.7.3.
A
Unterstützte Normen des HD-Videoendgerätes Typ III
43.7.2.
- J
Audiocodecs:
43.7.
H.264
Antwort J=Ja N=Nein
Videocodec:
43.6.5.
Kategorie
Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform Montagezubehör für Wandmontage
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind
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Seite 309
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum HD-Videoendgerät Typ III nicht aufgeführt sind.
Antwort J=Ja N=Nein
I/B
Vermittlungsplatz (telefongestützt)
44. 44.1.
Kategorie
3
Funktionelle Anforderungen an den Vermittlungsplatz (telefongestützt) Als telefongestützter Vermittlungsplatz sollte ein Telefonieendgerät Typ II mit Schnellwahltasten oder BusyLamp-Fields eingesetzt.
44.1.1.
I
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Auf den Vermittlungsplatz müssen mehrere Anrufe gleichzeitig eingehen können. Akustische und optische Anrufsignalisierung am Telefon Jeder dieser Anrufe muss separat ausgewählt und angenommen werden können. Dabei muss der Anrufer auf „Halten“ oder „Weiterleiten“ gesetzt werden können. Bei Auswahl der Funktion „Halten“ muss der Anrufer eine Wartemusik hören. Bei Auswahl der Funktion „Weiterleiten“ muss der Anrufer an eine bestimmte Zielrufnummer weitergeleitet werden. Die Auswahl des Zieles muss durch Wählen einer Telefonnummer oder durch eine Kurzwahl erfolgen. Parken und Wiederaufnehmen von Anrufen Makeln zwischen verschiedenen Anrufern Verbinden mit und ohne Rückfrage Verbinden mittels manueller Eingabe der Nebenstelle, Kurzwahl Vermitteln und Mehrfachvermittlung Ankündigen Nachtschaltung
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- J A - N
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
44.2.
45.1. 45.1.1.
Antwort J=Ja N=Nein
Konferenz mit Anrufer und weiteren Teilnehmer Automatische Rücknahme der Verbindung nach individuell einstellbarer Zeit (Wiederanruf) zum vermittelnden Arbeitsplatz
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Vermittlungsplatz (telefongestützt) nicht aufgeführt sind.
45.
Kategorie
I/B
Vermittlungsplatz (PC-gestützt) Funktionelle Anforderungen an den Vermittlungsplatz (PC-gestützt) Der PC-gestützte Vermittlungsplatz soll aus einem Telefonieendgerät Typ II bestehen. Die Vermittlungsplatz-Applikation soll entweder als ein separater PC mit einer aktuellen Microsoft Windows Version oder alternativ als eine Web-Applikation auf einem bereits vorhandenen Nutzer-Arbeitsplatz zum Einsatz kommen. Bei Einsatz eines separaten PC muss die Lösung folgende Komponenten enthalten:
- J A - N
PC-Arbeitsplatz, Monitor mit integrierten Lautsprechern, Tastatur und Maus Software zur Vermittlung von Gesprächen
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
45.1.2.
45.1.3.
45.1.4.
45.1.5.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Die Vermittlungsplatz-Applikation muss auf einer Client-Server-Architektur basieren, um eine zentrale Datenvorhaltung und -speicherung (Teilnehmerprofile, Notizen und Alternativrufnummern etc.), sowie eine gleichmäßige oder vordefinierte Anrufverteilung über mehrere Vermittlungsplätze zu gewährleisten. Der Nutzer muss am Vermittlungsarbeitsplatz die Möglichkeit haben, eingehende Telefongespräche über eine grafische Benutzeroberfläche annehmen zu können sowie mit und ohne vorherige Rücksprache zu vermitteln und zu beenden. Eine individuelle Kurzwahlliste und ein entsprechendes Telefonverzeichnis mit Suchfunktion müssen zur Verfügung stehen.
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
- J A - N - J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
45.2.
Kategorie
Akustische und optische Anrufsignalisierung am PC und Telefon Mehrfarbige Anzeige sämtlicher Vermittlungszustände und Funktionen Einfache Bedienbarkeit aller verwendeten Funktionen mittels PC-Tastatur und/oder Maus Anzeige aller anstehenden Anrufe in einer Warteschlange Warteschlangen-Überlauf-Funktion nach Zeit und Auslastung (je nach angemeldeten Mitarbeitern) Anzeige von warteschlangenindividuellen Begrüßungsformeln Menüführung in deutscher Sprache
- J A - N
Funktionale Leistungsmerkmale des Vermittlungsplatzes (PC-gestützt)
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Seite 312
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
45.2.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
45.2.2.
Kategorie
Der PC-Vermittlungsarbeitsplatz muss Zugriff auf das elektronische Telefonbuch sowie auf den Erreichbarkeitsstatus der Teilnehmer haben. Alle Vermittlungsarbeiten müssen am PC durchgeführt werden können. Für die Vermittlungsaufgaben wird eine entsprechende Software eingesetzt, die die folgenden vermittlungsplatzbezogenen Leistungsmerkmale unterstützen muss: o freie Zuordnung von Telefonen und Leitungen zum Vermittlungsplatz o Statusanzeige aller zugeordneten Telefone und Leitungen o Warteschlangenfunktionalität o Halten, Parken und Wiederaufnehmen von Anrufen o Makeln zwischen verschiedenen Anrufern o Verbinden mit und ohne Rückfrage o Verbinden mittels manueller Eingabe der Nebenstelle, Kurzwahl o Verbinden mittels erweiterter Suchfunktion im Verzeichnisdienst über mindestens 5 individuell konfigurierbare Felder o Vermitteln und Mehrfachvermittlung o Ankündigen o Tageszeitabhängiges Routing-Management (Tag-/Nachtschaltung) o Anzeige des Status des internen Zielteilnehmers: Presence-Status synchron zu Multimedia-Client und Apparate-Status: besetzt, frei, umgeleitet zu....
- J A - N
Weitere Funktionale Leistungsmerkmale des Vermittlungsplatz (PC-gestützt)
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
45.2.2.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
45.2.3.1.
- N
Anschlussinterface des PC/Notebook und Servers nach Ethernet IEEE 802.3 10/100/1000BaseT Synchronisierung des Telefonverzeichnisses mit mindestens 20.000 Einträgen Unterstützung einer Braille-Zeile für Vermittlungskräfte mit eingeschränktem Sehvermögen (Barriere-Freiheit)
- J A - N
Geforderter Mindest-Lieferumfang Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
45.3.
A
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
45.2.5.
- J
Schnittstellen- und Protokoll-Anforderungen
45.2.4.
Einstellbare Aktualisierungsintervalle für das Telefonbuch (min. 4/Tag)
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
45.2.3.
Kategorie
Betriebsfähiges Telefonieendgerät Typ II Bei Nutzung eines separaten PC: o Leistungsfähiger Personal Computer o min. 22 Zoll (55cm) TFT-Flachbildschirm nach min. TCO 99 mit internen Lautsprechern o Stromsparfunktion o hochwertige Tastatur und Maus o Betriebssystem Microsoft Windows 7 oder höher, für den jeweiligen Vermittlungsplatz Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind
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Seite 314
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Vermittlungsplatz (PC-gestützt) nicht aufgeführt sind.
46. 46.1. 46.1.1.
Kategorie
J=Ja N=Nein
I/B
Arbeitsplatz Kontaktzentrum (PC-gestützt) Anforderungen an Arbeitsplatz Kontaktzentrum (PC-gestützt) Der PC-gestützte Arbeitsplatz soll aus einem Telefonieendgerät Typ II bestehen. Die Kontaktzentrums-Applikation soll entweder als ein separater PC mit einer aktuellen Microsoft Windows Version oder alternativ als eine Web-Applikation auf einem bereits vorhandenen Nutzer-Arbeitsplatz zum Einsatz kommen.
- J A
Bei Einsatz eines separaten PC muss die Lösung folgende Komponenten enthalten:
46.1.2.
Antwort
- N
PC-Arbeitsplatz, Monitor mit integrierten Lautsprechern, Tastatur und Maus Software zur Abbildung des Kontaktzentrums
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Betriebsfähiges Telefonieendgerät Typ II Bei Nutzung eines separaten PC: o Leistungsfähiger Personal Computer o min. 22 Zoll (55cm) TFT-Flachbildschirm nach min. TCO 99 mit integrierten Lautsprechern o Stromsparfunktion o hochwertige Tastatur und Maus o Betriebssystem Microsoft Windows 7 oder höher, für den jeweiligen Client deutsche Benutzeranleitung in Dateiform
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 315
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
46.2. 46.2.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Eine Lösung für die Unterstützung von Kontaktzentren muss zur Abarbeitung telefonischer Anfragen, welche über Vermittlungsaufgaben hinausgehen, bereitgestellt werden können. Im Kontaktzentrum muss aufgrund abweichender Rechte zwischen zwei Client-Varianten unterschieden werden: o Clients für die Agenten eines Kontaktzentrums, o Clients für den Supervisor eines Kontaktzentrums. Der Supervisor muss im Unterschied zum Client des Agenten erweiterte Funktionalitäten besitzen. Zu diesen Funktionalitäten müssen u. a. die Möglichkeit zur Erstellung von individuellen Reports und die Überwachung der Auslastung des Kontaktzentrums gehören. Menüführung in deutscher Sprache
48.1.
J=Ja N=Nein
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Kontaktzentrum (PC-gestützt) nicht aufgeführt sind.
48.
Antwort
Spezielle Anforderungen
47.
Kategorie
I/B
Analoger Port Anforderungen Analoger Port
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 316
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
48.1.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
48.2.1.
- N
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Funktionsmerkmale des analogen Ports Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
48.4.
A
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
48.3.1.
- J
Klimatische Anforderungen
48.3.
Robustes, geschlossenes Gehäuse Externes Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
48.2.
Kategorie
Umwandlung von analogen Protokollen/Signalen in ein IP-Signal Vollständige Unterstützung von SIP und SIP over TLS für die Anbindung an den Call Control-Server Zentrale Administration und Konfiguration des Gerätes Vollständige Unterstützung eines automatischen Netzwerkmonitorings zur Reduzierung von Paketverlusten und Verringerung des Jitters Vollständige Unterstützung von Faxgeräten und zur Übersendung von Faxen über die IP-Schnittstelle mittels T.38 Integrierte, adaptive Echounterdrückung
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
48.4.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
48.5.1.
48.6.1.
A - N
- J
G.711a/µ
A - N - J
T.38
A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Mind. 1x RJ11 Phone-Ports Mind. 1x RJ45 10/100 Base-T
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
48.7.
- J
Schnittstellen
48.6.
IPv4 und IPv6 Vollständige Unterstützung von Class-ofService (CoS) und Type-of-Service (ToS) TFTP SRTP DHCP Client
Analog:
48.5.
J=Ja N=Nein
Audiocodecs:
48.4.3.
Antwort
Netzwerk:
48.4.2.
Kategorie
Externes Netzteil oder PoE Unterstützung alle für den Betrieb notwendigen Anschlusskabel Dokumentierte Betriebsanleitung in Deutsch in Dateiform
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum analogen Port nicht aufgeführt sind.
49. 49.1.
49.2. 49.2.1.
49.2.2.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
I/B
Sonstige Endgeräte und Schnittstellen Das angebotene IP-Telefonie-System muss IP-basierte Schnittstellen auf Basis standardisierter Protokolle zur Verfügung stellen, die zur Anschaltung diverser IP-basierter Geräte (z. B. für Türsprechstellen, Personensucheinrichtung, Laut-sprecheranlagen, G3 Faxgeräte, Faxserver etc.) genutzt werden können.
- J A - N
Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party H.323-Geräte Die Anschaltung von 3rd-Party H.323-Geräte an den Call Control-Server muss direkt oder unter Hinzunahme eines externen H.323-Gateways möglich sein.
Empfehlungen der ITU-T zu H.323 sollen eingehalten werden.
- J A - N - J A - N
49.2.3.
Empfehlungen der ITU-T zu H.225 (Fast-Start und Slow-Start Modus) sollen eingehalten werden.
- J A - N
49.2.4.
Empfehlungen der ITU-T zu H.245 sollen eingehalten werden.
- J A - N
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Punkt
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung Listen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die weiteren internationalen offenen Standards, die von Ihrer Schnittstelle unterstützt werden, auf.
49.3. 49.3.1.
49.3.2.
49.3.3.
Antwort J=Ja N=Nein
I/B
Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party-SIP-Geräte Die vom Bieter angebotene IP-Telefonie-Lösung muss IP-basierte Schnittstellen auf Basis standardisierter Protokolle (z. B. SIP auf Basis von Request for Comments (RFC) 3261) zur Verfügung stellen, die zur Anschaltung diverser IP-basierter Geräte (z. B. für Türsprechstellen) genutzt werden können. Die Anschaltung von 3rd-Party SIP-Applikationen, wie bspw. IP-Softclients, an den Call Control-Server muss direkt möglich sein.
- J A - N
- J A - N
Folgende IETF-Empfehlungen müssen eingehalten werden:
- J A
RFC 3261 RFC 3550
Listen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die weiteren internationalen offenen Standards, die von Ihrer Schnittstelle unterstützt werden, auf.
49.4.
Kategorie
- N
I/B
Anbindung von G3 Faxgeräten Für die Einbindung von G3 Faxgeräten in die IP-Telefonie-Lösung sollen kurz- und mittelfristig Media-Gateways (z.B. Analogadapter) zum Einsatz kommen.
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- J I - N
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Punkt
49.4.1.
49.5.
49.5.1.
Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung
Die Anbindung von stationären analogen G3 Faxgeräten in die zu liefernde IP-Telefonie-Lösung über Analogadapter muss möglich sein.
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
Anbindung von Faxservern Die Anbindung von IP-basierten Faxservern soll auch künftig über die Bereitstellung eines entsprechenden Ports am Access-Switch realisiert werden. Die derzeit in der Landesverwaltung M-V eingesetzten Faxserver verfügen dazu über ein Extended Common ISDN Application Programming Interface (XCAPI).
49.5.2.
Kategorie
Die derzeit in der Landesverwaltung M-V eingesetzten Faxserver müssen auch weiterhin über das SIP oder H.323 Protokoll an die IP-Telefonie-Lösung angebunden werden können.
- J A - N
I
- J A - N
3.2.2.2.2 Notbetriebs-Gateway
Punkt
Notbetriebs-Gateway
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
50.
Anforderungen an das Notbetriebs-Gateway
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Punkt
Notbetriebs-Gateway
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Notbetriebs-Gateways müssen es bei Ausfall der WAN Verbindungen ermöglichen, die vermittlungstechnischen Services weiter aufrecht zu erhalten. Dies setzt für externe Gespräche auch das Vorhandensein eines örtlichen Amtskopfes auf SIP-Trunk oder ISDN-Basis in Richtung öffentliches Telefonnetz voraus.
50.1.
I
Die Notbetriebs-Gateways müssen eine dezentrale Call Control-Funktion für alle betroffenen Telefonieendgeräte und analoge Ports (Analog-Gateways) bereitstellen, welche bei Störungen der WAN-Verbindungen den zentralen Call Control-Server automatisch ersetzt. Die Notbetriebs-Gateways sollen so ausgelegt sein, dass sie für die folgenden Endgeräte-Anzahlen die Call Control-Funktion unterstützen:
1-50 Endgeräte 1-100 Endgeräte 1-200 Endgeräte Ab 200 Endgeräte
Mindestens die Basis-Telefonleistungsmerkmale des Call Control-Servers müssen bereitgestellt werden.
- J A - N
Es muss möglich sein, dass für externe Gespräche die komplette Vorwahl- und Hauptrufnummer vorangestellt werden kann. Externe Gespräche sollen über dezentral vorhandene Amtsanschlüsse (SIP oder ISDN basierend) über das jeweilige Notbetriebs-Gateway abgewickelt werden. Wenn zum Zeitpunkt des Ausfalls oder der Wiederherstellung der WAN Verbindung Gespräche über das de-
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Punkt
Notbetriebs-Gateway
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
zentrale Notbetriebs-Gateway ins öffentliche Telefonnetz geführt werden, dürfen diese durch die Zustandsänderung nicht unterbrochen werden.
50.2.
Signalisierung der Notbetrieb-Telefonie für dezentrale Standorte Dem Teilnehmer muss am Telefonieendgerät mittels Text oder speziellem Icon mitgeteilt werden, dass die Kommunikationsinfrastruktur im Notbetrieb arbeitet und der Anwender ggf. über das öffentliche Telefonnetz telefoniert.
50.3.
- J A - N
Integrität und Vertraulichkeit der Notbetrieb-Telefonie für dezentrale Standorte Um auch im Notbetrieb-Modus die Vertraulichkeit der Gespräche sicherzustellen, muss die Mediaverschlüsselung nach SRTP (Secure Real Time Transport Protocol) mindestens AES-128 Basis erfolgen können.
- J A -N
Die Signalisierungsverschlüsselung muss nach TLS (Transport Layer Security) mindestens auf Basis AES128 erfolgen können.
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Punkt
Notbetriebs-Gateway
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
50.4.
Nachfolgende weitere Mindestanforderungen müssen von den Notbetriebs-Gateways erfüllt werden:
50.5.
Interne Gespräche innerhalb der Dienststelle IPv4-Registrierung der IP-Telefone am Gateway Music on Hold (MoH) Unterstützung eines analogen Telefones Unterstützung von Fax- und Modembetrieb DTMF Relay-Betrieb Unterstützung (RFC 2833) Lokale Konferenzen mit bis zu 8 Teilnehmern Bandbreitenverwaltung und Steuerung bei Überschreitung der vorhandenen WAN Bandbreite (CAC) QoS, Einrichtung von QoS Mechanismen zur Priorisierung des Voice-Traffics IPv6-Registrierung der IP-Telefone am Gateway
Das Notbetriebs-Gateway soll bei Bedarf in der Lage sein eine SBC-Funktionalität abzubilden. Folgende Anzahl von simultanen Calls sollen unterstützt werden:
1-4 Calls 1-50 Calls
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- J A -N
A
- J -N
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3.2.2.2.3 Zentrale Komponenten
Punkt
51. 51.1. 51.1.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
51.2.1.
Für jedes unter Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 2 genannte System ist mit Überführung in den Wirkbetrieb eine separate Dokumentation mit den folgenden Punkten in elektronischer Form bereitzustellen: Technische Komponenten Installationsbeschreibung Übergabekonfiguration Eingesetzte Versionsstände Lizenzinformation Netzpläne Schnittstellen innerhalb der Systemumgebung
- J A - N
Anforderungen an die Betriebsdokumentation Für jedes unter Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 2 genannte System ist eine separate Dokumentation mit den folgenden Punkten in elektronischer Form bereitzustellen:
52.1.
J=Ja N=Nein
Anforderungen an die Systemdokumentation
52.
Antwort
Anforderungen an die mitzuliefernden Dokumentationen
51.2.
Kategorie
- J Dokumentation zur Einrichtung und Konfiguration der geforderten Leistungsmerkmale Dokumentation über die Datensicherung / wiederherstellung Dokumentation zur mandantenfähigen Administration
A - N
Anforderungen an das zentrale Call Control-System Anforderungen an das zentrale Call Control-System Hardware
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Punkt
52.1.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
- J A - N
19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme
Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:
Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Interfaceanforderungen:
52.2.
J=Ja N=Nein
Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile
Alternativ:
52.1.3.
Antwort
Formfaktor der Serverhardware:
52.1.2.
Kategorie
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen
- J A - N
Virtualisierungsanforderungen an das zentrale Call Control-System
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Punkt
52.2.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
J=Ja N=Nein
Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden.
VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version
- J A - N
Alternativ:
52.3. 52.3.1.
Antwort
Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version
Allgemeine Anforderungen an das zentrale Call Control-System Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Der Betrieb der Call Control-Server muss in georedundanter Ausführung an mindestens zwei Standorten möglich sein. Im Fehlerfall muss ein automatisches Umschalten der Funktionen auf das Redundanzsystem erfolgen. Das zentrale Call Control-System soll Load Balancing zwischen den einzelnen Clusterteilen ermöglichen. Eine hohe Skalierbarkeit des Gesamt-Systems muss durch das Hinzufügen/Entfernen weiterer Server-Systeme im Cluster bis zu 30.000 Endgeräten möglich sein. Alle Informationen müssen automatisch zwischen den Systemen synchronisiert werden können. Es muss möglich sein, während der gesamten Betriebslaufzeit einzelne Call ControlServer mit einem neuen Softwarerelease auszustatten. In dieser Zeit sollen Server aus dem zweiten Standort die Vermittlungsaufgaben übernehmen können. Das zu liefernde zentrale Call Control-System muss ein automatisiertes, zeitgesteuertes Backup aller Konfigurationsdaten auf eine dezentrale Datenbasis über das LAN ermöglichen.
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
52.3.2.
Antwort J=Ja N=Nein
Bereitstellung einer TAPI/JTAPI-Schnittstelle für die externe Steuerung von ThirdParty-Applikationen.
Endgerätemanagement:
52.3.3.
Kategorie
Das System muss ein deutschsprachiges webbasierendes Endgerätemanagement zur Verfügung stellen. Teilnehmer müssen Leitungs- und Funktionstasten ihres zugeordneten Telefonieendgerätes und ggf. der Beistellmodule, individuell über einen WEB-Zugriff anpassen können. Das Management muss über eine gesicherte SSL-Verbindung mittels Browser zur Verfügung gestellt werden. Vollständige Unterstützung eines mandantenfähigen Administrations-Tools zur Vergabe von Rechten die es definierten Teilnehmern (Administratoren) erlaubt, selbstständig Telefonieendgeräte oder Multimedia-Clients im zentralen Management einzurichten.
- J A - N
Rechtemanagement/Administration
Vollständige Unterstützung von Konfigurationsverwaltung, Endgeräteverwaltung, Lizenzverwaltung, Sicherheitsverwaltung, Imund Exportfunktionen, sowie ein zeitgesteuertes Backup. Rollenbasierende Rechteverwaltung zur Überwachung und Konfiguration der gesamten IP-Kommunikationsinfrastruktur. Definition von mindestens drei Rollen, die es System-Administratoren erlaubt, systemnahe Konfigurationen der gesamten Kommunikationsinfrastruktur vorzunehmen und User-Help-Desk-Mitarbeitern ermöglicht, auf Basis einer stark vereinfachten Web-basierenden Managementanwendung neue Telefonieendgeräte und Software-Clients für
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
52.3.4.
Antwort J=Ja N=Nein
Teilnehmer anzulegen, diese zu tauschen oder zu löschen. Attribute, wie das Teilnehmerprofil, zugewiesene Endgeräte, Berechtigungsklassen, Rufnummern, Persönliche Identifikationsnummer (PIN), Anrufübernahmegruppen, Teamfunktionen und Chef-Assistenz-Schaltungen müssen verwaltet werden können. Für das Auslesen der Verbindungsdaten (CDR) muss ein separates Profil für die Administratoren mit den spezifischen Rechten anlegbar sein.
Teilnehmerspezifische und systemweite Funktionen müssen über eine entsprechende Konfigurationsverwaltung administriert werden können. Neben einfachen Funktionen, z.B. einer Rufnummernverwaltung, müssen komplexe Szenarien wie z.B. Chef-Assistenz-Schaltungen, Team- / Gruppenfunktionalitäten, konfiguriert und geändert werden können.
52.3.5.
Kategorie
Informationen und Änderungen die sich auf Endgeräte beziehen, müssen in der Endgeräteverwaltung ersichtlich und vorgenommen werden können (z.B. Informationen zu MAC-Adresse, IP-Adresse, Berechtigungsklasse, Rufnummern und zugewiesenen Teilnehmer). Der Administrator muss die Möglichkeit haben, den Nutzungsgrad der Lizenzen festzustellen und ggf. neue Lizenzen hinzuzufügen.
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Sicherheitsrelevante Parameter müssen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung konfigurierbar sein. Hierzu zählt mindestens die Konfiguration der Verschlüsselung für Media- und Signalisierungsdaten, die Zertifikatsverwaltung und -verteilung, die Auswahl der PortAuthentisierung nach 802.1x MD5 oder TLS, die Konfiguration nach LLDP-MED oder gleichwertig, sowie die Vergabe von Rechten und Passwörtern für Teilnehmer und Administratoren.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
Im- und Exportfunktionen müssen bei Massenänderungen unterstützend zur Verfügung stehen, um mittels CSV-, XML- oder Excel-Dateien, Konfigurationen anpassen zu können.
52.4. 52.4.1.
Mandantenfähigkeit an das zentrale Call Control-System Das zu liefernde zentrale Call Control-System muss eine mandantenbezogene Administration ermöglichen oder über eine API Schnittstelle zur Kopplung mit dem Administrations-Tool RAP.ID der DVZ M-V GmbH verfügen.
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Punkt
52.4.2.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
J=Ja N=Nein
Ändern von Anrufgruppen Ändern von Anrufweiterschaltungen Ändern von Berechtigungsklassen Ändern von Namensanzeigen Einrichten, ändern und löschen virtueller Rufnummern Einrichten, ändern und löschen von Voicemail Konten Ändern von Rufnummern Ändern von Telefonbuch-Einträgen Austausch von Geräten zwischen den Mandanten Rufnummernübersicht
- J A - N
Das zentrale Call Control-System muss mindestens folgende Änderungsmitteilungen über RAP.ID, bzw. eigene Möglichkeiten, per SOAP-Webservice an das einheitliche Landes-, Informations- und Auskunftssystem (eLIAS) übertragen.
52.4.4.
Antwort
Dabei müssen mindestens die nachfolgend aufgeführten Aufgabenstellungen durch einzelne Mandanten durchführbar sein:
52.4.3.
Kategorie
neue, geänderte und gelöschte Endgeräte neue, geänderte und gelöschte Rufnummern neue, geänderte und gelöschte Nutzer neue, geänderte und gelöschte RufnummerNutzer-Verknüpfungen
- J A - N
Weiterhin müssen die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Administrationsmöglichkeiten ausführbar sein:
Geräteverfolgung (vergleicht Gerätedaten über einen gegebenen Zeitraum) Anzeige der täglichen Änderungen Einrichtung neuer Lokationen Verarbeiten von BAT-Dateien für den Call Control-Server
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Punkt
52.4.5.
52.4.6.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Die DVZ M-V GmbH erwartet, dass die durch den Bieter angebotenen Administrationsmöglichkeiten seiner IP-Telefonie-Lösung für lokale Administratoren der einzelnen Bedarfsträger in dem zuvor beschriebenen Umfang auf Basis einer Web-Schnittstelle ermöglicht werden.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
Beschreiben Sie in Ihrem Angebot die von Ihnen vorgesehene Lösungsstrategie zur mandantenfähigen Administration Ihrer IP-Telefonie-Lösung und geben Sie eine Einschätzung und Empfehlung zur Weiternutzbarkeit des vorhandenen Administrations-Tools RAP.ID. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt:
- J A - N
Grundsätzliche Aussage zur Weiternutzbarkeit des vorhandenen Administrations-Tools RAP.ID o Art der Integration von RAP.ID Beschreiben Sie Ihre Lösungsstrategie zur mandantenfähigen Administration.
ACHTUNG: Dokument angeben!
52.5. 52.5.1.
Betriebs- und Out-of-Bandmanagement Betriebsmanagement
Folgende Leistungsmerkmale müssen mindestens zur Verfügung stehen: o Echtzeitmonitoring der eingesetzten Endgeräte und Gateways o Voice over IP-Qualitäts-Monitoring (MOS-Werte) Zur Analyse der Gesprächsqualität muss es möglich sein, den Voice Medienstrom nach Jitter, Paketverlustrate und Delay zu analysieren und den durchschnittlichen Mean Opinion Score rechnerisch zu ermitteln. Eine
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
52.5.2.
52.6.1.
Antwort J=Ja N=Nein
Auswertung muss nach mindestens Teilnehmerrufnummer, Rufnummernkreis und Zeitraum möglich sein. Zur Vereinfachung der Fehlersuche muss es möglich sein, den logischen Verbindungsweg definierter Gespräche zwischen A- und B-Teilnehmern inklusive der beteiligten Gateways in Abhängigkeit zum Rufnummernplan, Least Cost Routing, der jeweiligen Berechtigungsklasse, sowie der Tageszeit nachzubilden und zu analysieren.
Out-of-Band-Management
52.6.
Kategorie
Um im Störungs- oder Wartungsfall eine zumindest hardwareseitige Administration der angebotenen Server-Hardware zu ermöglichen, müssen diese über ein Out-of-BandManagement - z.B. ILO (HP), RSA II (IBM) oder IPMI (diverse) - verfügen, um bedarfsweise ein gesichertes Ein- und Ausschalten der Serverhardware remote zu ermöglichen.
- J A - N
Weitere Sicherheitsanforderungen an das zentrale Call Control-System Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Zur Vermeidung von Manipulation müssen alle Komponenten im zentralen Call ControlSystem vom Hersteller digital signiert sein (X.509v3). Eine Installation unsignierter Software auf den Servern sowie Telefonieendgeräten darf nicht möglich sein. Die Schlüssellänge muss auf mindestens 2048 Bit einstellbar sein. Die Call Control-Server müssen über eine CA und Sub-CA Funktionalität verfügen. Die Server müssen SHA 256 unterstützen. Alle Konfigurationsdateien zwischen Call Control-Server und IP-Endgeräten müssen
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
52.6.2.
52.7.1.
J=Ja N=Nein
digital signiert und verschlüsselt übertragen werden können. Zur Vermeidung von Viren, Würmern und weiteren Angriffen muss der Call ControlServer geeignete Schutzfunktionen implementiert haben. Unautorisierte Zugriffe müssen lückenlos in einer Log-Datei dokumentiert werden. Alle eingesetzten Komponenten müssen mittels Simple Network Management Protocol (SNMPv3) überwachbar sein.
SIP nach IETF-RFC 3261 ITU-T H.323 in der aktuellen Version ITU-T H.235, H.245, H.224 und H.225 QSIG MGCP IDSS1
- J A - N
Zu Unterstützende weitere Protokolle:
52.7.
Antwort
Zu unterstützende Vermittlungsprotokolle:
52.6.3.
Kategorie
SNMPv3 TFTP SFTP NTP HTTPS SSH DNS
- J A - N
Performance Anforderungen an das zentrale Call Control-System Call Performance Die Registrierung von ca. 20.000 Ports sollte nach Systemausfall nicht länger als 20 Minuten in Anspruch nehmen.
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Punkt
52.7.2.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Performancezähler/ Echtzeitmonitoring Das zu liefernde zentrale Call Control-System muss mindestens die nachfolgend aufgeführten Performance Zähler aufweisen:
52.7.3.
Anzahl der registrierten Endgeräte Anzahl der registrierten Gateways Zahl der aktiven Calls pro System Anzahl der verfügbaren Audio-Konferenzressourcen Anzahl der in Benutzung befindlichen Voice Boxen Anzeige von Informationen zu den Applikations- und Systemprozessen
- J A - N
Das zu liefernde zentrale Call Control-System muss die graphische Anzeige der Performance-Zählerstände ermöglichen. Diese Funktionalität kann durch Zusatzapplikationen auf separater Hardware realisiert werden.
52.8.
Anzeige von Performance Information über alle Verbindungskomponenten Anzeige von Performance Information über alle Serverkomponenten des Clusters (z.B. Datenbankserver und Softwareverteilungsserver) Alarmierungsfunktionalität bei Schwellwertüberschreitung via E-Mail, Syslog und SNMP Unterstützung der Fehlersuche bei Performance-Problemen des Systems
- J A - N
Monitoringanforderungen
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Punkt
52.8.1.
52.8.2.
52.8.3.
52.8.4.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Das IP-Telefonie-System soll in einem möglichst großen Umfang in das zentrale Management- und Überwachungssystem der DVZ M-V GmbH, CA Spectrum in der aktuellen Version (derzeit Version 10.0), integriert werden. Dies gilt insbesondere für die LAN-Komponenten, die Gateways sowie die zentralen IP-Telefonie-Komponenten, die über eine eigene IP-Adresse verfügen. Neben der Erreichbarkeit werden vom CA Spectrum Basisdienste auf den zentralen Servern der IP-Telefonie-Lösung überwacht.
Die IP-basierten Endgeräte sollen von den zentralen Call Control-Servern verwaltet werden.
Aufgrund der Vielzahl der zum Einsatz kommenden Komponenten, Dienste und Systeme ist es gegebenenfalls nicht möglich, alle Funktionalitäten mittels eines Management-Systems abzubilden. Aus diesem Grund müssen für das Monitoring der IP-Telefonie-Lösung zusätzliche Systeme durch den Bieter bereitgestellt werden.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
- J A - N
- J A - N
Es wird eine durchgehende Überwachungsfunktionalität aller IP-Telefonie-Komponenten hinsichtlich
Systemstatus und -fehlern, Port- und Linkfehlern, Temperatur- und Lüfterfehlern, Status der Central Processing Units (CPUs) und Speicher, Status der Schnittstellen, Status der Dienste der einzelnen IP-TelefonieKomponenten sowie Status der Clusterfunktionalität (wenn vorhanden) der angeschlossenen IP-Telefonie-Komponenten
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Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
erwartet.
52.8.5.
Für das Monitoring des Cluster LP muss ein separates System angeboten werden.
- J A - N
Für das Cluster DVZ und das Cluster LV kann ein gemeinsames System angeboten werden.
52.8.6.
Folgende weitere Anforderungen müssen erfüllt werden:
52.8.7.
I
Statusanzeige und -überwachung aller angebundenen herstellereigenen und herstellerzertifizierten Endgeräte Erzeugen automatisierter Alarmmeldungen bei Schwellwertüberschreitungen Überwachungsfunktion individuell auswählbarer Dienste der IP-Telefonie-Komponenten Bereitstellung von protokollierten Systeminformationen und Ereignissen zur Fehlerklärung
- J A - N
Gesprächsmonitoring und -reporting:
Monitoring/Reporting von Anrufinformationen einzelner Gespräche mit mind. folgenden Parametern: o Durchgängige Identifikationsnummer des Endgerätes o Nutzername o Verbindungsweg im eigenen Netz o Genutzter Amtskopf oder SIP-Anschluss für ausgehende Gespräche o Datum und Uhrzeit des Verbindungsaufbaus
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
o
Datum und Uhrzeit des Verbindungsabbaus o Verbindungsdauer o Informationen zu den verwendeten Codecs Monitoring von Qualitätsinformationen (Mean Opinion Score) einzelner Gespräche mit mind. folgende Parameter: o Jitter o Paketverlustrate o Paketverzögerung Vollständige Unterstützung von Echtzeitmonitoring und Fehlerzuständen einzelner Endgeräte/Systeme, Annahme und Verarbeitung von SNMP Traps, folgende Parameter müssen mind. abgesetzt werden können: o Zeit o Endgerät o IP-Adresse o Status o Messwert Das Setzen von Schwellwerten zur Auslösung automatischer Fehler/SNMP-Traps muss möglich sein. Die Pollingintervalle müssen frei konfiguriert werden können. Automatisierte Absetzung von E-Mail/SMS in Alarm- und Fehlerfällen an ausgewählte Personengruppen Einbindung von Third-Party-Endgeräten mittels MIB-2-Funktionalitäten muss möglich sein Die Erstellung von Logfiles muss möglich sein, mind. mit Nutzernamen, den Gruppennamen, das Datum, die Zeitspanne und den Erfolg oder Fehler der Aktion. Exportfunktion von Statistiken und Endgerätedaten muss möglich sein
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Punkt
52.9.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
52.10.1.
I/B
Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
52.11.1.
J=Ja N=Nein
CTI Anforderungen
52.11.
Antwort
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihr angebotenes Monitoring-System, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind.
52.10.
Kategorie
CTI Applikationen zur Steuerung und zum Monitoring von Endgeräteapplikationen und Endgerätestatus Wahl aus Clientapplikationen heraus, wie z.B. Outlook Bereitstellung einer CTI API für Third-Party Applikationen
- J A - N
Anforderungen an die Videotauglichkeit des zentralen Call Control-Systems Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Die zu liefernden zentrale Call Control-System muss eine Videofunktionalität auf Basis SIP zur Verfügung stellen. Die zu liefernden Call Control-Server müssen ein Videokonferenz-System ansteuern können. Die Call Control-Server müssen mit einem Videokonferenz-Buchungs- und Scheduling-Tool kommunizieren können.
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Antwort J=Ja N=Nein
Die Provisionierung der Videoendgeräte muss über die Call Control-Server gesichert erfolgen können. Die bislang im Einsatz befindlichen Videoendgeräte der Firma Cisco Systems vom Typ EX60/90, DX80, SX20 und MX300G2 müssen über das SIP-Protokoll an die zu liefernden Call Control-Server weiter betrieben werden können. Alternativ wird dem Bieter für den Fall, dass seine angebotene Lösung die sich im Einsatz befindlichen vorgenannten Videoendgeräte nicht unterstützen kann, die Möglichkeit eingeräumt, diese unentgeltlich durch adäquate Videoendgeräte seines angebotenen Videosystems zu ersetzen. Dabei ist derzeit von mindestens folgendem Mengengerüst auszugehen: o 5x MX300 G2 o 5x SX20 o 5x EX90 o 5x EX60 o 1x DX80
Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich zu der vorgenannten Anforderung des Weiterbetriebs der vorhandenen Videoendgeräte Ihren Lösungsansatz. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt:
Kategorie
I/B
Beschreibung der Lösung zum Weiterbetrieb der vorhandenen Videoendgeräte Beschreibung der alternativen Lösung, inkl. des unentgeltlichen Ersatzes der vorhandenen Videoendgeräte
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten Eine Provisionierung der vorhandenen Video-Endgeräte der Firma Cisco Systems über das angebotene zentrale Call Control-System des Bieters ist nicht gefordert.
52.12.
52.12.1.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
I
Organisationstool „eLIAS“ und Mandantenfähiges Administrations-Tool RAP.ID Im Umfeld der Landesverwaltung M-V kommt eine Vielzahl von Systemen zum Einsatz, mit denen sowohl technische als auch organisatorische Abläufe gesteuert werden. Als „führendes System“ wurde das einheitliche Landes-, Informations- und Auskunftssystem (eLIAS) in M-V etabliert. Mit Hilfe dieses Tools werden u. a. Organisationseinheiten und personelle Angelegenheiten innerhalb der Landesverwaltung M-V verwaltet. Es besitzt u.a. eine Datenschnittstelle zum RAP.ID-Tool, um aktuelle Veränderungen, hier zum Beispiel die Telefonnummer einer Person der Landesverwaltung M-V, zu erfassen und zu aktualisieren.
I
Das Organisationstool eLIAS soll die Datenbasis für die Telefonbuchfunktion bilden und stellt diese RAP.ID zur Verfügung.
I
Die IP-Telefonie-Komponenten müssen über Schnittstellenmöglichkeiten zum RAP.ID, bzw. über eigene Lösungen, verfügen, die es ermöglichen, einen frei zu vergebenen Telefonbuchservice zu etablieren.
A
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Erläutern Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich den vorherigen Punkt wie folgt:
52.13. 52.13.1.
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Erforderliche Softwarelizenzen Montagezubehör für Serverkomponenten
53.1.
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihre angebotenen Call Control-Server, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind.
53.
I/B
Mitzulieferndes Zubehör
52.14.
Beschreiben Sie, wie die Telefonbuchfunktion realisiert wird. Welche Schnittstellen zum automatischen Datenimport bestehen aus dem vorhandenen System (RAP.ID).
I/B
Anforderungen an das Intercluster Trunk-System Einsatzzweck
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Es ist vorgesehen, dass eine Nutzung der zentralen Netzübergänge in Richtung öffentliches Telefonnetz durch alle bestehenden und künftigen Call ControlServer-Cluster erfolgt. Dieses Ziel erfordert die Etablierung einer zusätzlichen übergeordneten Ebene (Instanz), im Folgenden als Intercluster Trunk-Server bezeichnet, die die effektive Verwaltung und Handhabung der Rufnummernpläne und -blöcke ermöglichen sollen.
53.1.1.
I
Die Intercluster Trunk-Server müssen als zentraler Aggregationspunkt für den landesweiten Rufnummernplan wirken können. Die einzelnen Call Control-Server-Cluster müssen jeweils einen IP-Zugriff auf die Intercluster Trunk-Server erhalten. Umgekehrt müssen auch die Intercluster Trunk-Server auf die einzelnen Call Control-Server-Cluster zugreifen können.
- J A - N
Bereits heute existierende Rufnummernblöcke der einzelnen Dienststellen müssen auch zukünftig unverändert bereitgestellt werden. Endgeräte müssen an den Intercluster Trunk-Servern nicht betrieben werden.
53.2.
I
Anforderungen an das Intercluster Trunk-System Hardware
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Punkt
53.2.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
- J A - N
19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme
Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:
Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Interfaceanforderungen:
53.3.
J=Ja N=Nein
Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile
Alternativ
53.2.3.
Antwort
Formfaktor der Serverhardware:
53.2.2.
Kategorie
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen
- J A - N
Virtualisierungsanforderungen an das Intercluster Trunk-System
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Punkt
53.3.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
J=Ja N=Nein
Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden.
VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version
- J A
Alternativ:
53.4. 53.4.1.
Antwort
- N
Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version
Funktionelle Anforderungen Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Entwicklung, Etablierung und Management eines zentralisierten landesweiten Rufnummernplanes Etablierung eines vereinfachten Rufnummernplanes auf den einzelnen Call Control-ServerCluster. Alle Call Control-Server sollen nur über die Intercluster Trunk-Server kommunizieren. Die Intercluster Trunk-Server halten den zentralisierten Rufnummernverteilungsplan vor. Für die Kommunikation mit den Call ControlServern (Verteilung der Rufnummernpläne) sollen die Intercluster Trunk-Server explizit dafür vorgesehene Intercluster-Protokolle nutzen. Die Intercluster Trunk-Server sollen die Rufnummernbereiche der andern Cluster propagieren. Die Intercluster Trunk-Server müssen die zur Abbildung der Rufnummernpläne notwendige
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
53.4.2.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anzahl an „Rufnummern- Routing- und –translationmechanismen“ auf den einzelnen Call Control-Server-Clustern reduzieren. Die an die Intercluster Trunk-Server angeschlossenen Call Control-Server sollen „default Ausscheidekennziffern“ (vergleichbar einer „default IP Route“ im IP-Protokoll) für Rufnummern außerhalb ihres eigenen Rufnummernvorrates erhalten können. Die Intercluster Trunk-Server müssen den Zugriff der einzelnen Call Control-Server auf das SIP-Providernetz über einen zentralisierten SBC ermöglichen, um dadurch die notwendige Anzahl von dezentralen Übergängen in das öffentliche Telefonnetz drastisch reduzieren zu können.
Steuerung von Gateways:
Da auch diverse individuelle TK-Anlagen im Rahmen der Aufgaben der Landesverwaltung M-V im Einsatz sind, müssen die Intercluster Trunk-Server auch zur Ankopplung dieser individuellen TK-Anlagen über entsprechende Gateways standardisierte Schnittstellen bereitstellen können.
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Beispiele für solche individuellen TK-Anlagen sind die Autobahn-Selbstwähl-Anlagen (AUSA), die über das Signalisierungsprotokoll Q-Interface Signalling Protocol (QSIG) angeschaltet werden müssen und die Anbindung an die obere Netzebene der Polizei (CNP-ON Anbindung), die das Digital Subscriber System No. 1 (DSS1) Protokoll benötigt.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
I
Diese Anlagen sollen auch weiterhin an der IP-Telefonie-Lösung über die Intercluster Trunk-Server betreibbar sein.
53.4.3.
Folgende Protokolle müssen zur Steuerung der Gateways durch den Intercluster Trunk-Server unterstützt werden:
A
MGCP QSIG
Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für das Intercluster Trunk-System, sofern vorhanden, zusätzlich unterstützte Gatewaysteuerungsprotokolle, die in den geforderten Gateway-Steurungsprotokollen nicht aufgeführt sind.
53.4.4.
- J - N
I/B
Vermittlungsprotokolle: Der Intercluster Trunk-Server muss die nachfolgend aufgeführten Vermittlungsprotokolle unterstützen:
SIP Intercluster Trunks in Richtung Call Control-Server SIP Trunks in Richtung SBC Intercluster Trunk-Protokoll zum Austausch von Daten mit den Call Control-Server-Clustern
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- J A - N
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Punkt
53.4.5.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
J=Ja N=Nein
Gesprächstypen: Die Intercluster Trunk-Server müssen folgende Gesprächstypen unterstützen:
53.5.
Audiogespräche Videogespräche und Videokonferenzen Browserbasierte Webkonferenzen Verschlüsselte Gespräche Faxempfang und Faxversenden
54.1.
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die Funktionalitäten des Intercluster TrunkSystems in Zusammenarbeit mit dem Call ControlSystem.
54.
I/B
Anforderungen an die Session Border Controller (SBC) Kompatibilität zum öffentlichen Telefonnetz Im Rahmen einer Ausschreibung zur „Festnetztelefonie“ wurde der Provider T-Systems International GmbH als zukünftiger Anbieter des Übergangs in das öffentliche Telefonnetz benannt. Durch den Anbieter für Los 3 ist daher eine Kompatibilität zur Erbringung aller erforderlichen Leistungsmerkmale zur Nutzung der Amtsanschlüsse (sämtliche Protokolle) zu gewährleisten.
54.2.
Antwort
- J A - N
Anforderungen an den Aufbau der SBC
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Die SBC bilden die Herzstücke der dreistufig georedundant auszulegenden Sicherheitsgateways aus vermittlungstechnischer Sicht (Übergang in das öffentliche Telefonnetz). 54.2.1.
54.3.1.
Antwort J=Ja N=Nein
I
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
54.3.
Kategorie
Robustes, geschlossenes Gehäuse im 19“Format Höhe: max. 3 HE Integriertes Netzteil: 230 V / 50Hz Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 35°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Geforderte Leistungsmerkmale der SBC Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Session Border Controller mit einem Durchsatz von mind. 1.000 gleichzeitigen SIP-Gesprächen (erweiterbar auf mindestens 3.000 gleichzeitige SIP-Gespräche) Die Session Border Controller an den beiden Hauptstandorten müssen jeweils redundant ausgelegt werden. Bei Ausfall eines Systems an einem Standort muss das zweite System des Standortes die bestehenden Gespräche unterbrechungsfrei übernehmen können. Datendurchsatz: mind. 1Gbit/s Transcodierung unterschiedlicher Codecs Spiegelung des Mediendatenstroms (RTP/SRTP) zum Zwecke einer Aufzeichnung Protokollwandlung Netzwerkprotokolle (SIP – H.323)
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
DTMF interworking (RFC 2833) Vollständige Unterstützung zur Umwandlung/Durchreichen von Modem- und Faxprotokollen (mind. T.38 und G.711) Vollständige Unterstützung von Dualtone- multifrequency-Funktionalitäten Vollständige Unterstützung von SIP-zu-SIP Steuerbefehlen über beide Netze hinweg, mind. REFER und REINVITE Vollständige Unterstützung von multiplex RTPAnrufen Funktionalitäten zur Modifizierung von SIPNachrichten, inklusive Header und Session Descriptor Protocol-Attribute Vollständige Unterstützung/Weiterleitung von P-Asserted-Identify (PAI), P-Preferred-Identify (PPI) und Remote-Party-ID (RPID) Vollständige Unterstützung von E164- und URI-Verbindungsaufbau Vollständige Unterstützung von OPTIONSNachrichten bei SIP, mind. OPTIONS-PINGNachrichten für alle ankommenden und abgehende Gespräche Vollständige Unterstützung zur Umwandlung von IPv4 in IPv6-Paketen und umgekehrt (Dualstack) Rufnummernumwandlung (Digit Manipulation) Translation Pattern für alle VoIP-Gespräche Definition von eingehenden Gesprächsrollen, z.B. zum automatischen Aufzeichnen von kommenden Gesprächen Unterstützung von DSCP-Markierungen Monitoring und Überwachung des Systems muss über den SIP-Trunk möglich sein Absetzen von SNMP-Traps im Fehlerfall Absetzen von SNMP und Syslog-Nachrichten für den Status des SIP-Trunks
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Unterstützte Standards/Protokolle
54.4.1.
Netzwerk:
54.4.2.
54.4.3.
J=Ja N=Nein
Session Initiation Protocol (SIP) RTP RTCP TCP UDP SDP OSPF DSCP SNMP IPv4 und IPv6 IPSec Secure RTP (SRTP) Transport Layer Security (TLS)
- J A - N
Codecs:
G.711 a G.722 G.711 µ
- J A - N
- J
Video:
Antwort
TLS mit verschiedenen Zertifikaten
54.4.
Kategorie
H.264
A - N
54.4.4.
- J
Analog:
T.38
A - N
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Punkt
54.4.5.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
54.5.1.
54.6.1.
- J A - N
EN60950-1 EN55022 EN55024 EN61000-3-2/-3-3
- J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Mind. 4 x 10/100/1000 Base-T Mind. 1x USB-Port (Typ A)
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
54.7.
SIP zu SIP SIP zu H.323 H.323 zu H.323 RFC 2833 zu G.711 in-band DTMF RFC 2833 zu KPML SRTP zu RTP sowie RTP zu SRTP Transcodierung zwischen folgenden Codecs: o G.711 a und µ o G.729 o G.722
Schnittstellen
54.6.
J=Ja N=Nein
Einzuhaltende Normen:
54.5.
Antwort
Protokollumwandlung:
54.4.6.
Kategorie
Erforderliche Softwarelizenzen Montagezubehör für 19“ Einbau
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihre angebotenen SBC, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind. 55.
Antwort J=Ja N=Nein
I/B
Anforderungen an das zentrale Firewall-System der IP-Telefonie-Lösung Die äußeren zentralen Firewall-Systeme in Richtung zum SIP-Providernetz werden durch die DVZ M-V GmbH beigestellt.
55.1.
Kategorie
Die inneren zentralen Firewall-Systeme sind durch den Bieter bereitzustellen.
I
- J A - N
55.2.
Das zu liefernde zentrale Firewall-System soll in die nachfolgend aufgeführten Zonen aufgeteilt werden:
Zone zur Anbindung der CN LAVINE IP-Telefonie MPLS-VPN o für die Anbindung der über das CN LAVINE bereitgestellten VPNs der Bedarfsträger Zone für die zentralen IP-Telefonie-Komponenten SIP-Sicherheitsgateway-Zone o für den Übergang von den zentralen Clustern in Richtung SIP-Sicherheitsgateway Polizei-Sicherheitsgateway-Zone Für den Übergang von den zentralen Clustern in Richtung SBC des Clusters LP über die zentralen Firewall-Systeme der Landespolizei M-V Zone zur Kopplung mit dem RZ der DVZ M-V GmbH
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten o o o o o
55.3. 55.3.1.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anbindung der Arbeitsplätze der Administratoren Übergang zu den zentralen Datensicherungs-Systemen Anbindung der zentralen Systemmanagement-Servern der DVZ M-V GmbH Übergang zu den Daten MPLS-VPN des CN LAVINE Übergänge in Richtung Netze Dritter NdB „Verbindungsnetz“ (DOI Nachfolger) Internet (z.B. für HD-Videodienste)
Allgemeine Basisanforderungen an das zentrale Firewall-System Anforderungen an die Redundanz:
Das anzubietende Firewall-System muss georedundant auf zwei Standorte verteilt aufgebaut werden.
- J A
- N
Die beiden Standorte sind wie unter Ziffer 3.2.1.7.3 beschrieben über das CN LAVINE vernetzt. Ein Clustering über das CN LAVINE ist nicht vorgesehen.
55.3.2.
I
Die Verbindung mehrerer Firewalls an einem Standort zu einer logischen Firewall muss möglich sein. - J Mehrere Firewall-Appliances sollen über Fail-OverLink oder einer anderen geeigneten Verbindung zu einer logischen Firewall zusammengeschaltet werden können.
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A
- N
Seite 354
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Punkt
55.3.3.
55.3.4.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Die jeweils einzelnen Firewall-Cluster an den zwei Standorten sollen als Firewall-Cluster im aktiv/standby oder im aktiv/aktiv-Modus betrieben werden können.
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J A
Verfügbarkeit: Ein clusterinternes Umschalten muss ohne Verbindungsverlust sowie paketverlustfrei erfolgen.
Antwort
- N - J
A
- N
Erläutern Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die angebotene Lösung wie folgt:
55.3.5.
Beschreiben Sie Ihre angebotene Lösung unter der Maßgabe des Einsatzes von zwei georedundanten Firewall-Clustern. Gehen Sie dabei besonders auf die Umschaltzeiten und eventuell auftretender Datenverlustmöglichkeiten ein. Treffen Sie in Ihrer Beschreibung Aussagen über die Verfügbarkeit der IP-Telefonie, wenn nur ein nicht redundantes Firewall-System an jedem der zwei Hauptstandorte zum Einsatz kommen würde.
I/B
Konstruktive Anforderungen:
Das Firewall-System soll als Hardware-Appliances geliefert werden. Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Die einzelnen Firewall-Appliances der Cluster sollen jeweils über redundante Netzteile verfügen bzw. mit einem zweiten Netzteil nachgerüstet werden können.
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- J A
- N
Seite 355
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Punkt
55.3.6.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Antwort J=Ja N=Nein
Interface- und Schnittstellenanforderungen:
55.3.7.
Kategorie
Mindestens 8 Stück 1000 BASE-T Schnittstellen Ether-Channel: 802.1AX (802.3ad) Funktionalität Mindestens ein Erweiterungsslot für mindestens 6 zusätzliche 1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens ein Fail-Over Port 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Anzahl unterstützter VLANs > 400 Ein Erweiterungsslot für mindestens 6 zusätzliche oder 6-Port GE SFP SX, LH, und LX mit entweder 6 x GE SFP 1000BASE-SX, 1000BASE-LX, oder 1000BASE-LH Transceivern
- J A
Klimatische Anforderungen:
Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10% und max. 90%
55.4.
Leistungsmerkmale des zentralen Firewall-Systems
55.4.1.
Kontrolle durch Sicherheitsregeln:
Zulassen/Blockieren von Netzverkehr mittels ACLs Anwendung von NAT Schutz vor IP Fragmentierung AAA-Anforderungen für Typen von Netzwerkverkehr
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- N
- J A
- N
- J A
- N
Seite 356
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
55.4.2.
55.5.1.
J=Ja N=Nein
Filtern von Netzwerkverkehr anhand einzelner Protokolle wie HTTP, HTTPS, FTP, UDP, etc. Erkennung und Kontrolle von Applikationen Umleitung von Netzverkehr zu Hardware oder Software Modulen zur tiefergreifenden Analyse Traffic-Kontrolle durch QoS-Regeln Botnet Traffic Filter Begrenzung von Verbindungen und TCP-Normalisierung Erkennen von Bedrohungen
Bridge Groups ACLs, extended ACLs, EtherType ACLs Zulassen von IP(v4/v6) Verkehr und Non-IPVerkehr (u.a. BPDU, MPLS) Unterstützung verschiedener Routing Protokolle (u.a. DHCP, OSPF, RIP, EIGRP, BGP, HSRP, VRRP) Überprüfung der MAC-Adressen ARP Inspection MAC-Adress-Tabellen
- J A
- N
Stateful Inspection:
55.5.
Antwort
Transparent und Routed Firewall-Modus:
55.4.3.
Kategorie
Inspektion des Netzwerkverkehrs unter Berücksichtigung des Verbindungszustandes auch für verbindungslose Protokolle wie UDP oder ICMP
- J A
- N
Anforderungen an das Management-Tool des zentralen Firewall-Systems Das angebotene zentrale Firewall-System muss über ein Management-Tool mit folgenden Konfigurationsmöglichkeiten verfügen:
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- J A
- N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
55.5.2.
55.5.3.
55.5.4.
Kategorie
J=Ja N=Nein
Browserbasierter Zugriff über https-Verbindungen Zugriffsteuerung mit dedizierten Rechten und Rollen Konfigurations- und Zugriffsregeln (Nutzer, AAA, etc.) Konfiguration von Interfaces Konfiguration des Device-Namen Konfiguration der Device-Systemzeit Konfiguration des Zeitservers (NTP-Server) Konfiguration von ACLs unter Einbeziehung von Netzwerk- und Serviceobjekten und Konfiguration von NAT-Rules Konfigurationsmöglichkeit für Traffic-Filter, wie z.B. BOT-Netz Filter Konfiguration von statischen und dynamischen Routingeinträgen Konfiguration von Route-Maps Konfiguration von Routingprotokollen Anlegen von Netzwerk-Objekten Anlegen von Netzwerk-Objektgruppen Anlegen und Service-Objekten Anlegen von Service-Objektgruppen Anlegen von Class-Maps und Inspektion-Maps
Die Konfiguration des zentralen Firewall-Systems muss auch über SSHv2 Verbindungen und CLI möglich sein
Packet-Tracer mit graphischer Anzeige der Simulation zur Kontrolle der erstellten ACLs
- J A
ACL Services, ACL-Hitcounts Device-Informationen,
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- N - J
A
Monitoring-Funktionalitäten für:
Antwort
- N - J
A
- N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
55.6.
Antwort J=Ja N=Nein
Interface-Informationen, Traffic-Informationen, Paketdurchsatz Systemauslastung wie z.B. CPU und Speicher Graphische Anzeige von Trends Reporting-Funktionen System- und Interfaceauslastung Top-Talker Trafficfilter , z.B. infected hosts, Bot-Netze Protokollverteilung Paketdurchsatz Logging-Funktionen Verbindungsauf- und abbau auf Protokoll- und Portebene sowie Source- und Destination-Anzeige Administrator-Sessions Syslog SNMPv3 DHCP-Services DHCP-Relay-Services DNS-Services
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, welche weiteren hier nicht aufgeführten Funktionalitäten durch Ihr angebotenes ManagementTool für das zentrale Firewall-System realisiert werden.
55.7.
Kategorie
I/B
Performance- und Durchsatzanforderungen an das zentrale Firewall-System
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Punkt
55.7.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
56.1.
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.
Kategorie
Durchsatz mit Applikationskontrolle (AVC)> 1,50 Gbit/s Gleichzeitig mögliche Verbindungen > 50.0000 Ports Neue Verbindungen pro Sekunde > 50.000 Ports (Hinweis: wichtig für die gleichzeitige Neuanmeldung von 20.000 Ports und sonstigen Geräten) Stateful inspection Durchsatz > 3 Gbit/s Stateful inspection Durchsatz Multi-Protokoll > 2Gbit/s Durchsatz Pakete pro Sekunde (64K Byte) > 1.000.000
- J A
- N
Zentrale LAN-Switche für die angebotene IP-Telefonie-Lösung Einbindung der zentralen LAN-Switche Die IP-Telefonie muss über das zuvor beschriebene zentrale Firewall-System der IP-Telefonie-Lösung getrennt in Firewall-Zonen an die IT-Infrastrukturen der Landesverwaltung M-V unter Nutzung des CN LAVINE eingebunden werden. Dazu muss der Bieter die notwendige Anzahl an LANSwitches für die zentralen IP-Telefonie-Komponenten bereitstellen.
I
Die LAN-Switches für die einzelnen Lokationen des IPTelefonie-Systems werden durch die DVZ M-V GmbH käuflich erworben. Die LAN-Switches für die zentralen IP-Telefonie-Komponenten werden durch die DVZ M-V GmbH für die
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
gesamte Vertragslaufzeit angemietet (Teil des Portpreises).
56.1.1.
56.1.2.
Die Anbindung der einzelnen zentralen Server-Systeme muss redundant über Ethernetschnittstellen an physisch von einander getrennte zentrale LAN-Switche erfolgen. Die zu liefernden zentralen LAN-Switche müssen wie die zentralen Call Control-Server-Cluster auch georedundant auf zwei Standorte verteilt aufgebaut werden. Die beiden Standorte sind wie unter Ziffer 3.2.1.7.3 beschrieben über das CN LAVINE vernetzt.
56.2. 56.2.1.
A
- N
- J A
- N
I
Anforderungen an den Aufbau der zentralen LAN-Switche Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.3.
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format Höhe: 1 HE Alternativ: mehrere Höheneinheiten als modulares Switchsystem ausgelegt Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) mind. zwei redundant ausgelegte Netzteile mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise; HotSwappable Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
- J A - N
Klimatische Anforderungen:
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Punkt
56.3.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
56.4.1.
56.5.1.
Umgebungstemperatur: mind. 0°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Switching-Bandbreite: mind. 320 Gbit/s VLAN-IDs: mind. 100
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.6.
J=Ja N=Nein
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:
56.5.
Antwort
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.4.
Kategorie
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten Redundante Layer-2-Verbindungen für Spanning-Tree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1ax (802.3ad))
- J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
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Punkt
56.6.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
56.7.1.
- N
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen Port- basierte ACL ACL für gerouteten Datenverkehr ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
Anforderungen an QoS-Funktionalitäten Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.9.
A
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.8.1.
- J
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
56.8.
Inter-VLAN Routing und statische Routen
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.7.
Kategorie
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
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Punkt
56.9.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
56.10.1.
J=Ja N=Nein
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS) Portbasierende IPv6 ACL ACL für gerouteten Datenverkehr ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs Verkehrsflussanalyse für IPv6 Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6 Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6 Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.11.
Antwort
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.10.
Kategorie
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port Administration über Webbrowser oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), Konsolenport und SSHv2 Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart) Rollenbasierte Administration mit mind. 4 verschiedenen Autorisierungsebenen Unterstützung von Remote Port Monitoring
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
56.11.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
56.12.1.
J=Ja N=Nein
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections ) IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing) IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control) IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3ae (10GBase) IEEE 802.3x (Full-Duplex) 1000BASE-X (GBIC/SFP) 1000BASE-SX/-LX/-LH/-ZX
- J A - N
Netzprotokolle
56.12.
Antwort
Übertragungsverfahren / -protokolle:
56.11.2.
Kategorie
IPv4 IPv6 NTP (Client) VRRP HSRP GVRP LLDP
- J A - N
Switching / Routing Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Layer 2 Switching (MAC) Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6)
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- J A - N
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Punkt
56.13. 56.13.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
56.14.1.
- J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: LAN-Schnittstellen: mindestens 16 x 10 Gigabit-Ethernet, wahlweise als 1G oder 10G Bestückung mit SFP oder SFP+ Unterstützte Transceivertypen: o 10G Base-SR, -LR, -LRM, -ER, -ZR, CX1 o 1000 Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10, -ZX o DWDM-SFP+, DWDM-SFP o CWDM-SFP
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.16.
SNMPv3 UDP-MIB TCP-MIB OSPF-MIB
Schnittstellen
56.15.1.
J=Ja N=Nein
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
56.15.
Antwort
Netzwerkmanagement
56.14.
Kategorie
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Mietpreis enthalten sind
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihre angebotenen zentralen LAN-Switche, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen nicht aufgeführt sind. 57.
J=Ja N=Nein
I/B
Anforderungen an das Vermittlungs-System (PC-Vermittlung)
57.1.
Anforderungen an das Vermittlungs-System Hardware
57.1.1.
Formfaktor der Serverhardware:
Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile
Alternativ
57.1.2.
Antwort
- J A - N
19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten, wie z.B. Speichersysteme
Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:
Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
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- J A - N
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Punkt
57.1.3.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
57.2.1.
J=Ja N=Nein
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen
- J A - N
Virtualisierungsanforderungen an das Vermittlungs-System Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden.
VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version
- J A - N
Alternativ:
57.3. 57.3.1.
Antwort
Interfaceanforderungen:
57.2.
Kategorie
Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version
Leistungsmerkmale des Vermittlungs-System Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Alle Leistungsmerkmale der angebotenen Vermittlungsarbeitsplätze der IP-Telefonie-Lösung müssen unterstützt werden. Call Handling / Queuing-Funktionalität muss unterstützt werden. Dabei müssen mindestens
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
57.3.2.
57.4.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
die Regeln FIFO/LIFO angewendet werden können Integration eigner Sprachansagen an den jeweiligen Vermittlungsarbeitsplätzen muss möglich sein Dynamische Darstellung der Präsenz Name und weiteren Feldern eines Telefons Individualisierung des Clients bezüglich Speed-Dials, BusyLampFields etc. muss möglich sein serverseitige Möglichkeit des Monitoring der Clients muss möglich sein Vollständige Unterstützung einer zentralen Updatefähigkeit der Clientsoftware Gruppenbasiertes Rechtemanagement bezüglich Anmeldung der Clients an den Vermittlungsarbeitsplätzen muss möglich sein Bereitstellung eines zentralen Telefonbuchs mittels LDAP oder Metadirectory muss möglich sein Es muss möglich sein, die zentralen Vermittlungs-Server vollumfänglich mit dem Call Control-Server zu koppeln. Wir erwarten eine Client-Server Architektur, die insbesondere für den Betrieb der Vermittlungsplätze über das CN LAVINE (verteilte Vermittlungsplätze, Laufzeiten, Bandbreiten, Jitter, Paketloss etc) ausgelegt sein muss.
Die Vermittlungs-Server sollen georedundant ausgeführt werden können.
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber DVZ schriftlich für Ihr angebotenes Vermittlungs-System, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind. 58.
Antwort J=Ja N=Nein
I/B
Anforderungen an ein Voicemail-System
58.1.
Anforderungen an die Voicemail-System Hardware
58.1.1.
Formfaktor der Serverhardware:
Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile
Alternativ
58.1.2.
Kategorie
- J A - N
19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme
Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:
Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
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- J A - N
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Punkt
58.1.3.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
58.2.1.
J=Ja N=Nein
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen
- J A - N
Virtualisierungsanforderungen an das Voicemail-System Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden.
VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version
- J A - N
Alternativ:
58.3. 58.3.1.
Antwort
Interfaceanforderungen:
58.2.
Kategorie
Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version
Leistungsmerkmale des Voicemail-System Zur Erhöhung des Komforts muss jeder Teilnehmer individuell Zugriff auf das zentrale Voicemail-System erhalten. Dieses muss min. den Empfang von Sprachnachrichten unterstützen. Die Abfrage der Sprachnachrichten muss über mehrere Kommunikationskanäle möglich sein. Dazu zählen mindestens der Zugriff über das zugewiesene Telefonieendgerät, mittels eines beliebigen Telefons nach interner oder externer Einwahl.
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Die Signalisierung neuer Sprachnachrichten muss auf dem Telefonieendgerät mittels einer Nachrichten-LED und ein einem Hinweistext im Display erfolgen. Ein Vor- und Zurückspulen innerhalb der Nachricht, das Pausieren des Abspielens der Nachricht, sowie eine Weiterleitung der Nachricht muss möglich sein Zum Abhören der Nachrichten über andere Endgeräte (z.B. Mobiltelefon, Telefonieendgerät ohne entsprechendes Display, externe Teilnehmer) muss das System eine sprachbasierende Schnittstelle zur Verfügung stellen. Mittels dieser können Nachrichten, nach erfolgter Authentifizierung, abgehört, gespeichert und gelöscht werden. Des Weiteren müssen über die sprachbasierende Schnittstelle Einstellungen geändert sowie mindestens fünf verschiedene Begrüßungen (Standard, Urlaub, besetzt, intern und zeitgesteuert) aufgenommen werden können. Für jeden Teilnehmer müssen mindesten 30 Minuten Aufnahmezeit für Sprachnachrichten auf dem Voicemail-System berücksichtigt werden. Gleichfalls muss für jeweils 50 Teilnehmer jeweils ein Sprachzugang (Port/Kanal) zum Abhören der Sprachnachrichten reserviert werden. Entsprechend der Hochverfügbarkeitsanforderungen der zentralen Call Control-Server muss dieser Dienst ebenfalls vollredundant zur Verfügung gestellt werden. 58.3.2.
58.3.3.
58.3.4.
- J Die Abfrage der Sprachnachrichten soll über mehrere Kommunikationskanäle möglich sein.
Die Authentifizierung über einen Voicemail Web-Frontend soll möglich sein.
Teilnehmern die den Messaging-, Multimedia-Client oder Multimedia-Mobile-Client nutzen, soll die Sprachnachricht innerhalb der Anrufliste angezeigt werden.
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Punkt
58.3.5.
58.3.6.
58.3.7.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Über das Webfrontend sollen sich sämtliche Einstellungen vornehmen und Sprachansagen aufnehmen lassen, sowie der Zugriff auf Sprachnachrichten (hierbei kann die Nachricht direkt über den PC/Notebook oder auf einem beliebigen Telefon ausgegeben werden) möglich sein. Das Versenden von Sprachnachrichten an Empfänger- oder Empfängergruppen soll möglich sein. Hierbei soll die Nachricht auch vorab aufgezeichnet und zu einem späteren Zeitpunkt versendet werden können.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
- J A - N
Allgemeine Nutzeranforderungen:
Der Benutzer muss mittels Name/PasswortÜberprüfung von jedem beliebigen internen Endgerät Zugriff auf sein Voicemail Account haben. Es muss individuell eingestellt werden können, ob und nach welcher Zeit die Abwesenheitsnotiz eines Teilnehmers abgespielt wird. Die Erstellung von Voicemail Nachrichten muss optional sein. Ist ein Hinterlassen einer Nachricht nicht erwünscht, muss das Gespräch automatisch beendet werden.
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- J A - N
Seite 373
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Punkt
58.3.8.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
58.3.10.
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Funktionalitäten müssen dem Benutzer bei Zugriff auf seinen Voicemail Account zur Verfügung gestellt werden:
58.3.9.
Kategorie
Abspielen von Sprachnachrichten. Dabei müssen folgende Funktionalitäten sichergestellt werden: o Abspielen/Pause der Nachricht o Vor- und Zurückspulen der Nachricht Anpassen der Lautstärke während des Abspielens Wiederholen und speichern von bereits abgehörten Nachrichten Löschen von Nachrichten
Es muss für jedes Voicemail Profil individuell eingestellt werden können, welche Nachricht bei Nichterreichbarkeit des Nutzers abgespielt wird. Der Nutzer muss eigene Abwesenheitsnachrichten erstellen können.
Es soll möglich sein, Nachrichten auf dem VoicemailServer als Normal, Dringend oder Privat einzustufen.
- J A - N
- J A - N
- J A - N
58.3.11.
Administrative Anforderungen:
Das System muss eine hoch skalierbare, kombinierte Hardware- und Softwarelösung sein, die eine standortunabhängige Verwaltung von Voicemail Nachrichten zur Verfügung stellt Browserbasiertes Administrationssystem
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- J A - N
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Punkt
58.3.12.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Integration oder Kopplung mit dem Call Control-Server muss vollständig unterstützt werden Vollständige Unterstützung von SIP-Endgeräten Integration eines Monitoring-Tools zur Darstellung von Echtzeitinformationen von Voicemailports, Systemauslastung und -konfigurationen Rollenbasiertes Administrationssystem mit Erstellung unterschiedlicher Rechte und Freigaben Vollständige Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP) Vollständige Unterstützung von Event-Logging
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
Beschreiben Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die technischen Details und Sicherheitsmechanismen des zentralen Voicemail-System für Sprach-Nachrichten, sowie die angebotenen Komponenten. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt:
58.4.
I/B
Beschreibung des Voicemail-Systems Beschreibung der technischen Umsetzung des Voicemail-System Beschreibung der vorhandenen Schnittstellen Beschreibung der Sicherheitsmechanismen
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihren angebotenen Voicemail-Systems, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind. 59.
Kategorie
J=Ja N=Nein
I/B
Anforderungen an das Webkonferenz-System
59.1.
Anforderungen an das Webkonferenz-System Hardware
59.1.1.
Formfaktor der Serverhardware:
Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile
Alternativ
59.1.2.
Antwort
- J A - N
19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme
Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:
Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
59.1.3.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
59.2.1.
J=Ja N=Nein
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen soll vorhanden sein.
- J A - N
Virtualisierungsanforderungen an das Webkonferenz-System Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden.
VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version
- J A
Alternativ
59.3. 59.3.1.
Antwort
Interfaceanforderungen:
59.2.
Kategorie
- N
Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version
Leistungsmerkmale des Webkonferenz-Systems Der einladende Teilnehmer muss die Möglichkeit haben, Webkonferenzen in seinem Office Kalender und über eine entsprechende Web-Seite zu planen und automatisiert Einladungen an die Teilnehmer zu versenden. Dies geschieht unabhängig, ob der Webkonferenz-Server und der Nutzer Mitglied derselben AD Domain sind oder nicht.
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- J A - N
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Der Empfänger der Einladung, sowie der Einladende selbst, muss innerhalb der Einladung, bzw. innerhalb des Notizfeldes des Kalendereintrags sämtliche notwendigen Informationen erhalten, um sich danach mittels Mausklick auf einen Hyperlink automatisch mit dem Webkonferenz-System verbinden zu lassen oder alternativ eine manuelle Anwahl initiieren können. Für die manuelle Anwahl muss mindestens:
die Einwahlrufnummer des WebkonferenzSystems die Konferenz-ID und das individuell durch den einladenden Teilnehmer vergebene Passwort
in dem Microsoft-Outlook-Kalendereintrag hinterlegt sein. Nach dem Beitritt mittels Hyperlink muss es den Teilnehmern freigestellt sein, ob sie
59.3.2.
sich unter ihrer individuellen Rufnummer vom Webkonferenz-System zurückrufen lassen, sich manuell - unter Bezugnahme auf die in der Einladung stehenden Einwahlrufnummer, Konferenz-ID und des Passworts in das Webkonferenz-System einwählen eine direkte Verbindung mittels Voice-over-IP zum Webkonferenz-System aufbauen.
Die Anschaltung an die zentrale Kommunikations-Infrastruktur muss auf Basis des SIP Anschlussprotokolls nach IETF RFC 3261erfolgen. Die Audio- und Video-Mediaverschlüsselung muss mittels SRTP (Secure Real Time Transport Protocol)
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
auf Basis AES-128 und die Signalisierungsverschlüsselung nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis AES-128 oder gleichwertig erfolgen. Innerhalb der Webkonferenz muss neben der so hergestellten Audiokonferenz bedarfsweise auch das Video-Bild des jeweiligen Teilnehmers angezeigt werden können, wobei der einzelne Teilnehmer selbst bestimmen soll, ob sein Video-Bild gesendet wird oder nicht. Das Video-Bild ist auf Basis der jeweilig integrierten Notebook- oder durch eine separat angesteckte USBKamera zu erzeugen und muss eine Bildschirmauflösung von mindestens zu 360p. Innerhalb der Webkonferenz muss allen Teilnehmern eine Teilnehmer-Liste mit Namen angezeigt werden, wobei reine Audio-Einwahl-Teilnehmer auch als Einwahl-Teilnehmer, allerdings ohne Namen, angezeigt werden müssen. Aus der Teilnehmer-Liste muss außerdem hervorgehen, welcher Teilnehmer die Moderator-Rolle inne hat und welche Teilnehmer aktuell sprechen. Der lauteste Sprecher soll in diesem Zusammenhang Video-seitig den anderen Teilnehmern eingeblendet werden. Der Einladende Teilnehmer oder ein von ihm benannter alternativer Moderator soll bedarfsweise die Möglichkeit haben, seinen gesamten Bildschirm oder dedizierte aktive Applikationen mit den gesamten Teilnehmern zu teilen. In beiden Fällen muss es möglich sein, dass der übertragene Bildschirm- oder Applikationsinhalt mit darübergelegten Kommentaren oder Skizzen anschaulicher dargestellt wird. Bedarfsweise muss sich die gesamte Webkonferenz zentral aufzeichnen lassen. Hierbei muss neben dem
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Web-Anteil ebenfalls der Audio- und Video-Anteil aufgezeichnet und zentral abgelegt werden können, wobei die Aufnahme den Teilnehmern akustisch oder optisch innerhalb der laufenden Webkonferenz angezeigt werden muss. Das anzubietende Webkonferenz-System muss aus Interoperabilitätsgründen für interne und externe Teilnehmer die zum Zeitpunkt der Vergabe aktuellsten Microsoft-Internet Explorer Version, Apple Safari für Mac OS, sowie die aktuellen Versionen von Google Chrome und Mozilla Firefox auf Mac OS und Windows unterstützen. Außerdem muss sich das Webkonferenz-System von Apple iPhone und iPad uneingeschränkt benutzen lassen. Für einladende Teilnehmer muss mindestens Microsoft Windows 7, sowie Microsoft Office 2010 unterstützt werden.
59.4.
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für das angebotene Webkonferenz-System, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind.
60. 60.1.
I/B
Anforderungen an ein Kontaktzentrums-System Anforderungen an ein Kontaktzentrums-System Hardware
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Punkt
60.1.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
A - N
19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme
Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Interfaceanforderungen:
60.2.
- J
Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:
60.1.4.
J=Ja N=Nein
19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile
Alternativ
60.1.3.
Antwort
Formfaktor der Serverhardware:
60.1.2.
Kategorie
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor
Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen soll vorhanden sein.
- J A - N
- J A - N
Virtualisierungsanforderungen an ein Kontaktzentrums-System
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Punkt
60.2.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
J=Ja N=Nein
Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden.
VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version
- J A
Alternativ
60.3. 60.3.1.
Antwort
- N
Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version
Allgemeine Anforderungen an ein Kontaktzentrums-System Eine Lösung für die Unterstützung von Kontaktzentren muss zur Abarbeitung telefonischer Anfragen, welche über Vermittlungsaufgaben hinausgehen, bereitgestellt werden können. Neben den Funktionen eines Vermittlungs-Systems muss die Lösung für das Kontaktzentrums-System mindestens folgende Leistungsmerkmale anbieten:
interaktive Sprachsteuerung, Sprachmenüs in beliebiger Verzweigungstiefe, automatische Abfrage von Daten des Anrufers, nachträgliche Markierung von Gesprächen zur Erstellung von Reports, Erstellung von Anruf-Reports u. a. hinsichtlich der Art des Anrufes, der Länge des Gespräches, der Zielerreichung, des Anrufaufkommens sowie des Verbleibs in der Warteschlange.
- J A - N
Im Kontaktzentrums-System muss aufgrund abweichender Rechte zwischen zwei Client-Varianten unterschieden werden:
Clients für die Agenten Clients für den Supervisor
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Der Supervisor muss im Unterschied zum Client des Agenten erweiterte Funktionalitäten besitzen. Zu diesen Funktionalitäten müssen u. a. die Möglichkeit zur Erstellung von individuellen Reports und die Überwachung der Auslastung des Kontaktzentrums-System gehören. Die Menüführung muss in deutscher Sprache sein. 60.4. 60.4.1.
60.4.2.
60.5. 60.5.1.
Spezielle Anforderungen an ein Kontaktzentrums-System Das Kontaktzentrums-System muss auf einer ClientServer-Architektur basieren, um eine zentrale Konfiguration und Datenspeicherung, sowie eine gleichmäßige oder vordefinierte Anrufverteilung über mehrere Agenten zu gewährleisten. Die Anbindung von externen Applikationen muss über vorhandene standardisierte Schnittstellen ermöglicht werden.
- J A - N - J A - N
Funktionsanforderungen zum Call Routing Prioritätsgesteuerte Warteschlangen müssen eine bevorzugte Bearbeitung definierter Anrufergruppen erlauben Ein definiertes Routing der Anrufer muss auf Grundlage von Ansagen und DTMF-Abfragen, von Echtzeitstatistiken der Warteschlangen, der Tageszeit, des Monatstags, der Rufnummer des Anrufers, der gewählten Nummer erfolgen
- J A - N
Die Auswahl des Agenten muss nach z.B. längster Verfügbarkeitsdauer der Agenten, mittlere Bearbeitungsdauer, lineare Verteilung oder zirkulare Verteilung erfolgen
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Punkt
60.5.2.
60.5.3.
60.6.
60.6.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Sofern der Agent einen zugewiesenen Anruf nicht innerhalb einer bestimmten Zeit annimmt, soll ein automatisches Rerouting auf einen anderen Agenten erfolgen. Im Rahmen der vom Administrator festgesetzten Anrufnachbearbeitungszeit soll der Agent für weitere Anrufe nicht zur Verfügung stehen.
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N - J A - N
Funktionsanforderungen an den Agenten-Arbeitsplatz für ein Kontaktzentrums-System Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
60.7.
Kategorie
Manuelle und automatische Statusänderung für den Agenten (bereit/nicht bereit/abwesend) Frei definierbare Statusmeldungen für den Agenten Anzeige der in der Warteschlange befindlichen Anrufer Anzeige der längsten Wartezeiten in der Warteschlange Anzeige der Verfügbarkeit anderer Agenten Steuerung des IP-Endgerätes: Annehmen, Halten und Beenden von Anrufen
- J A - N
Funktionsanforderungen an den Supervisor-Arbeitsplatz für ein Kontaktzentrums-System
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Punkt
60.7.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
60.8.1.
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
60.8.
Kategorie
Monitoring der Echtzeit-Statistikdaten, wie Anzahl angemeldeter Agenten, Gruppen-Übersicht und Anzahl der Anrufer in Warteschlangen Der aktuelle Zustand der einzelnen Agenten und Gruppen muss in Echtzeit (Realtime) in grafischer Form ständig am Supervisor-Arbeitsplatz angezeigt werden Aktiv- und Inaktiv-Schaltung von definierten Agenten Alarmmeldungen bei Überschreitung von frei definierbaren Schwellwerten für bspw. Wartezeiten der Anrufe
- J A - N
Funktionsanforderungen an Statistiken für ein Kontaktzentrums-System Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Historische und Echtzeit-Statistiken zu: o durchschnittlicher Anzahl der Anrufe pro Warteschlange o durchschnittlichen Wartezeiten o Anzahl der Anrufabbrüche o durchschnittlicher Gesprächsdauer o durchschnittliche Anzahl der Anrufe pro Agent und o Verfügbarkeitsinformationen
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- J A - N
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Punkt
60.8.2.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Beschreiben Sie hierzu als Anlage zum Angebot die technischen Details und Sicherheitsmechanismen des Kontaktzentrums-Systems, sowie die angebotenen Komponenten. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt:
Beschreibung des Kontaktzentrums-Systems Beschreibung der technischen Umsetzung des Kontaktzentrums-Systems Beschreibung der vorhandenen Schnittstellen Beschreibung der Sicherheitsmechanismen
- J A - N
ACHTUNG: Dokument angeben! 60.9.
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für das angebotene Kontaktzentrums-System, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind.
61.
I/B
Anforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System
61.1.
Anforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System Hardware
61.1.1.
Formfaktor der Serverhardware:
19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile
Alternativ
19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme
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- J A - N
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Punkt
61.1.2.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
61.2.1.
Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
- J A - N
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen.
- J A - N
Virtualisierungsanforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden.
VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version
Alternativ:
61.3.
J=Ja N=Nein
Interfaceanforderungen:
61.2.
Antwort
Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:
61.1.3.
Kategorie
- J A - N
Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version
Grundsätzliche Anforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System
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Punkt
61.3.1.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Die Gesprächsaufzeichnung über die zentralen SBC soll über zwei Varianten möglich sein:
Video- und Audio-Gespräche müssen durch Betätigen einer Aufzeichnungstaste oder einer Tastenkombination am jeweiligen Endgerät aufgezeichnet werden können. Die Aufzeichnung der Audio-Gespräche beginnt mit jedem Gespräch und muss durch Betätigen einer Taste bestätigt werden. Erfolgt diese Bestätigung nicht, wird das Gespräch nicht gespeichert (Drohanruf-Gesprächsaufzeichnung.)
- J A - N
Das zu liefernde Gesprächsaufzeichnungs-System muss an die SBC angebunden werden und die Duplizierungsfunktionalität der Medienpakete des SBC (media-forking) nutzen. Das zu liefernde Gesprächsaufzeichnungs-System muss es ermöglichen, mindestens 25 Audio-Gespräche (entspricht ca. 1/20 der erwarteten gleichzeitigen Gespräche über die zentralen SBC) gleichzeitig aufzeichnen zu können.
61.3.2.
61.3.3.
Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll es gestatten, vordefinierte „Incomming Call Rules“ zu definieren, die bei einem „Match“ automatisch das Gespräch aufzeichnen können.
- J A - N
Skalierbarkeit: Das angebotene Gesprächsaufzeichnungs-System muss über eine „Pruning“ Funktionalität verfügen. D.h für den Fall, dass Platz für weitere Aufzeichnungen be-
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
nötigt wird, müssen Aufnahmen, die älter als eine definierbare Zeitspanne sind, automatisch gelöscht werden können. Das Gesprächsaufzeichnungs-System muss über eine Alarmierungsfunktion verfügen, welche bei Überschreitung eines definierbaren Speicherbelegungsschwellwertes einen Alarm absetzen kann.
61.3.4.
61.3.5.
Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll mit einer Mindestplattenkapazität von 10 TB für die Aufzeichnung von Gesprächen ausgerüstet sein.
Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll redundant ausgelegt werden können.
- J A - N - J A - N
61.3.6.
Unterstützte Aufzeichnungsformate:
MP4 WAV
Führen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich weitere, hier nicht benannte Aufzeichnungsformate auf, die das angebotene GesprächsaufzeichnungsSystem unterstützt.
61.3.7.
A - N
I/B
Unterstützte Audio-Codecs:
61.3.8.
- J
G.711 G.722
- J A - N - J
Unterstützte Video-Codecs:
H.264
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A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Führen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für den Fall, dass das angebotene Gesprächsaufzeichnungs-System weitere Audio- und Video-Codecs unterstützt diese auf.
61.3.9.
Kategorie
J=Ja N=Nein
I/B
Such- und Abspielfunktionalität: Das Gesprächsaufzeichnungs-System muss über eine Such- und Abspielfunktion verfügen. Es müssen folgende Suchkriterien unterstützt werden:
61.3.10.
Antwort
- J A - N
Zeitspanne, Zeitraum Mac-Adresse des Endgerätes Line Display Name auf dem Endgerät
Mediaplayer Anforderungen: Das Gesprächsaufzeichnungs-System muss über einen eigenen internen Media Player verfügen. Dieser Player muss für Audio-Gespräche über eine Track-Slider Funktionalität verfügen, so dass Gesprächsabschnitte mehrfach durch Ziehen des Sliders wiedergegeben werden können (Rewind or Forward Funktionalität).
- J A - N
Der Player muss über einen „Pause“ Button verfügen.
61.3.11.
Der Mediaplayer soll für Video-Gespräche über eine Track-Slider Funktionalität verfügen, so dass Gesprächsabschnitte mehrfach durch Ziehen des Sliders wiedergegeben werden können.
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- J A - N
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Punkt
61.3.12.
61.3.13.
61.3.14.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll für AudioGespräche über eine in-browser playback Funktionalität basierend auf dem HTML 5 Protocol verfügen. Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll auch über eine Playback-Funktionalität für Video-Gespräche verfügen. Diese Funktionalität kann über ein anderes Protokoll bereitgestellt werden.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
- J A - N
Archivierung Das Gesprächsaufzeichnungs-System muss über eine Archivierungsfunktionalität verfügen. Es müssen sowohl archivierte, als auch nicht archivierte Gespräche wiedergegeben werden können.
- J A - N
Die Archivierungsfunktionalität muss es ermöglichen, die aufgezeichneten Gespräche auf einem externen FTP Server gesichert mittels SFTP Protokoll zu archivieren.
61.3.15.
Zugang zum Gesprächsaufzeichnungs-System: Der Zugang zum Gesprächsaufzeichnungs-System muss nutzer- und rollenbezogen sowie passwortgeschützt erfolgen können. Der Zugang zu den aufgezeichneten Video- und Audio-Files muss browserbasierend erfolgen können. Das Gesprächsaufzeichnungs-System muss mindestens den Microsoft Internet Explorer und den Mozilla Firefox Explorer unterstützen.
- J A - N
Der Zugang muss über das https Protokoll erfolgen können. Dazu muss das Gesprächsaufzeichnungs-
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
System mindestens über ein „self-signed certificate“ verfügen.
61.3.16.
61.4.
61.4.1.
Network Based Recording (NBR): Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll es in Zusammenarbeit mit dem zentralen Call Control-System ermöglichen, auch Gespräche unabhängig vom Standort und Endgerät (also auch für interne Gespräche, die nicht über die SBC laufen) aufzuzeichnen.
A
Für den Fall, dass Ihr angebotenes Gesprächsaufzeichnungs-System das NBR feature unterstützt, beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich Ihren Lösungsansatz (Endgerätevoraussetzungen, media forking am Endgerät, built-in-bridge (BiB), Konfiguration der Endgeräte, SIP-Konfiguration, Konfiguration Call Control-Server für NBR etc.).
I/B
- J - N
Spezielle Anforderungen der Landespolizei M-V an das Gesprächsaufzeichnungs-System Die Aufzeichnungen sind spätestens nach einer Woche zu löschen, dies gilt nicht, sofern die Daten zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder zur Erfüllung der in § 1 SOG M-V bezeichneten Aufgaben benötigt werden. Die Gesprächsaufzeichnung muss dabei so ausgelegt sein, dass die Belastung der CN LAVINE-Leitungen der Lokationen auf ein Minimum beschränkt wird.
- J A - N
Von Seiten der Landespolizei M-V besteht die Anforderung nach einer flächendeckenden Gesprächsaufzeichnung für externe Gespräche.
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Bei der Gesprächsaufzeichnung werden die Gespräche am Übergang zum öffentlichen Telefonnetz aufgezeichnet und zentral gespeichert. Diese Variante setzt voraus, dass die Übergänge zentral realisiert werden. Der Zugriffsschutz auf die gespeicherten Gespräche soll durch ein entsprechendes Mandantensystem realisiert werden. Die Autorisierung des Mitarbeiters soll durch die Eingabe seines Nutzernamens und Kennwortes erfolgen. Diese Authentifizierung kann bereits durch die Anmeldung am Endgerät erfolgen.
62.
Anforderungen an ein Videokonferenz-System
62.1.
Anforderungen an die Videokonferenz-System Hardware
62.1.1.
Formfaktor der Serverhardware:
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Alternativ
62.1.2.
- J A - N
19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme
Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:
Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
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Punkt
62.1.3.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
62.2.1.
J=Ja N=Nein
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen
- J A - N
Virtualisierungsanforderungen an das Videokonferenz-System Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden.
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Alternativ
62.3. 62.3.1.
Antwort
Interfaceanforderungen:
62.2.
Kategorie
Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version
Funktionelle Anforderungen an das Videokonferenz-System Für das vom Bieter zu liefernde Call Control-System ist ein Videokonferenz-System für Standard- und HDVideoendgeräte, für videofähige IP-Telefone, für Softclients und für mobile Devices zu liefern. Die sich derzeit im Einsatz befindlichen Videoendgeräte der Firma Cisco Systems vom Typ EX60/90;
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
DX80, SX20 und MX300G2 sollen an dem zu liefernden Videokonferenz-System weiter betrieben werden können.
62.3.2.
Es soll ein Resourcenmanagement-Tool zur Verwaltung von Videokonferenz-System vorhanden sein.
- J A - N
Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich das von Ihnen angebotenen Resourcenmanagement-Tool. Erläutern Sie den Punkt wie folgt:
62.3.3.
I/B
Bilddarstellung:
62.3.4.
Beschreibung des Konferenzbuchungssystems Beschreibung des Schedulingsystems Beschreibung des ResourcenmanagementTool
Vollbilddarstellung für den Primärsprecher Overlay-Darstellung für alle anderen Konferenzteilnehmer Anzeige der Teilnehmerliste Kontrolle der Konferenz und des Konferenzlayouts Unterstützung von Einzelbildschirm- und Multibildschirmwiedergabe
- J A - N
Folgende Anforderung muss erfüllt sein:
Einwahlmöglichkeit für Teilnehmer via WEB-Interface Anrufmöglichkeit von Teilnehmern via WEB-Interface
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Punkt
62.4.
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
62.5.1.
Transcoding für Video- und Dokumentendarstellung für jeden Konferenzteilnehmer
- J A - N
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
62.6.1.
I/B
Contenteigenschaften
62.6.
J=Ja N=Nein
Folgende Anforderung muss erfüllt sein:
62.5.
Antwort
Performance Anforderungen Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die von Ihrem angebotenen VideokonferenzSystem unterstützten Verfahren zur Videostabilität bei paketverlustbehafteten Netzen
62.4.1.
Kategorie
Unterstützung des 4:3 und 16:9 Standards Unterstützung von Dual video mittels Binary Floor Control Protocol (BFCP) Picture in Picture: Video und Inhalt können in einem Videostream übertragen werden
- J A - N
Videostandards/ Skalierbarkeit Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Von 360p bis FullHD 1080p30 oder 720p60 frames per second Videobandbreite bis 6 Mbps Videocodec: H.264 25 x Full HD (1080p30) screens oder 50 x HD screens oder 100 x SD screens oder
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
Codecs/ Audiostandards
62.7.1.
Audiostandards G.711 G.722
Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich weitere von Ihrem angebotenen System unterstützte Audio- und Videostandards.
62.8. 62.8.1.
- J A - N
I/B
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
62.9.1.
J=Ja N=Nein
Transcoding und Transrating
62.9.
Antwort
145 x 360p screens
62.7.
Kategorie
Unterstützung von HD-, Standard- und 360pEndgeräten in einer Konferenz Automatisches Audio- und Video-Transcoding inklusive Transrating in einer Konferenz Jeder Teilnehmer muss während der Konferenz seine eigene Codierungs- und Decodierungseinrichtung haben
- J A - N
Sicherheit Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Advanced Encryption Standard (AES) encryption Transport Layer Security (TLS) Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP)
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten
62.10. 62.10.1.
62.11.1.
J=Ja N=Nein
Personal Identification Number (PIN)-protected conferences Conference locking Secure non-PC hardware and operating system
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: BFCP Network Time Protocol (NTP) Session Initiation Protocol (SIP) Real-Time Transfer Protocol (RTP) HTTP Secure HTTP (HTTPS)
- J A - N
Systemmanagement Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
62.12.
Antwort
Protokolle
62.11.
Kategorie
WEB basierter Zugriff Event logs SNMP Backup über Netzwerk und FTP bzw. SFTP Protokoll
- J A - N
Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihr angebotenes Videokonferenz-System, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind.
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I/B
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3.2.2.2.4 Test-und Referenz-System
Punkt
63. 63.1.
Anforderungen an das Test- und Referenz-System
Antwort J=Ja N=Nein
Test- und Referenz-System Allgemeine Anforderungen an das Test- und Referenz-System Die DVZ M-V GmbH beabsichtigt innerhalb der IP-Telefonie-Lösung ein separates Test- und Referenz-System zu betreiben. Dieses soll es ermöglichen, für alle drei produktiven Cluster neue Leistungsmerkmale und Softwareversionen zu testen.
63.1.1.
Kategorie
Das Test- und Referenz-System soll im Rechenzentrum der DVZ M-V installiert werden.
I
- J A - N
63.1.2.
63.1.3.
63.1.4.
63.1.5.
63.2.
Dazu muss der Bieter die notwendige Anzahl an zentralen LAN-Switche für das Test- und Referenz-System liefern, einbauen und in Betrieb nehmen. Die LAN-Switche (Access-Bereich) für das Test- und Referenz-System werden von der DVZ M-V GmbH für die gesamte Vertragslaufzeit beigestellt. Die Anbindung des Test- und Referenz-Systems soll redundant über Ethernetschnittstellen an physisch von einander getrennten zentralen LAN-Switchen erfolgen. Alle Programmstände können kostenfrei und ohne Einschränkungen durch die DVZ M-V GmbH auch im Test- und Referenz-System genutzt werden.
- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N
Kapazitätsanforderungen an das Test- und Referenz-System
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Punkt
63.2.1.
63.2.2.
63.2.3.
63.2.4.
Anforderungen an das Test- und Referenz-System
Das Test- und Referenz-System soll es gestatten, auf der zu liefernden Serverhardware alle drei produktiven Cluster in einer virtuellen Umgebung gleichzeitig betreiben zu können. Das Test- und Referenz-System muss bezüglich der Endgerätesteuerung, wie die Call Control-Server selbst auch, redundant ausgelegt werden. Das Test- und Referenz-System ist mit allen notwendigen Lizenzen zum Betrieb der anzuschaltenden Komponenten auszustatten.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N - J A - N - J A - N
Das zu liefernde Test- und Referenz-System muss neben dem Call Control-System folgende TelefonieFunktionalitäten und Geräte-Systeme beinhalten:
Intercluster Trunk Vermittlung Voicemail Webkonferenz Kontaktzentrum Gesprächsaufzeichnung Videokonferenz ggf. Managementserver Session Border Controller Notbetriebs-Gateway Gateways zu individuellen TK-Anlagen mit S0/S2M Schnittstellen Firewall-System Zentrale LAN-Switche
Die unter 63.2.4 aufgeführten IP-Telefonie-Komponenten (außer zentrale LAN-Switche) müssen nicht redundant ausgelegt sein.
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- J A - N
I
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Punkt
63.2.5.
Anforderungen an das Test- und Referenz-System
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Bezüglich der Endgeräteausstattung müssen von jedem in dieser Vergabeunterlage aufgeführten Endgeräte jeweils zwei Stück bereitgestellt werden. Für den Endgeräte Typ VI (Clientapplikation) sind zwei Lizenzen und die Software bereitzustellen. Für die beiden mobilen Endgerätetypen VII und VIII (WIfI und DECT Gerät mit Basisstation) sind ebenfalls jeweils zwei Geräte bereitzustellen
- J A - N
Ausgenommen von der Bereitstellung sind Faxgeräte, Faxserver, Endgerätetyp V sowie sonstige Endgeräte und Geräte.
63.2.6.
63.2.7.
Bezüglich der HD-Videoendgeräte sind zwei Stück HD-Videoendgeräte vom Typ I und II für das Test- und Referenz-System bereitzustellen.
- J A - N
Bezüglich der Gateways und Analogadapter müssen folgende Geräte bereitgestellt werden:
je Typ Analog Gateway 1 Stück Ein Notbetriebs-Gateway, o mindestens mit einer 50iger Endgerätelizenz o Eine SIP-Trunk-Lizenz für mindestens 32 Kanäle o eine ISDN S0-Schnittstelle o eine ISDN S2M-Schnitstelle Ein Gateway mit einer ISDN S0-Schnittstelle und einer ISDN S2M-Schnittstelle zur Ansteuerung von individuellen TK-Anlagen (z.B. für Kopplungen zum AUSA Netz und CNP-ON der Polizei)
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- J A - N
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Punkt
63.2.8.
Anforderungen an das Test- und Referenz-System
Antwort J=Ja N=Nein
Bezüglich der SBC müssen folgende Geräte bereitgestellt werden:
63.2.9.
Kategorie
Ein redundantes SBC-System mit mindestens o Zwei SIP-Trunk Lizenzen mit je 10 Kanälen o TLS Lizenzen für jeweils 10 SIP Kanäle o Media-Forking Lizenzen für jeweils 10 Gespräche o SRTP Lizenzen für 10 Gespräche o Transcoding Lizenzen für 10 Gespräche
Für die Testung der PC-gestützten Vermittlungsplatzfunktionalität ist ein Arbeitsplatz PC bereitzustellen.
- J A - N
- J A - N
63.3. 63.3.1.
Anforderungen an die zu liefernde Server-Hardware Die zu liefernde Server-Hardware für das Test- und Referenz-System muss der Hardware der produktiven IP-Telefonie-Komponenten entsprechen.
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- J A - N
Seite 402
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3.2.2.2.5 Datenschutz und Informationssicherheit Punkt
Datenschutz und Informationssicherheit
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
64. 64.1.
64.1.1.
64.2. 64.2.1.
Anforderungen an den Datenschutz und an die Informationssicherheit Schutzbedarfsfeststellung Für die Landesverwaltung M-V und die Landespolizei M-V wurde eine Schutzbedarfsfeststellung durchgeführt und bei den drei Grundwerten (Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität) ein kumulierter Schutzbedarf von „hoch“ ermittelt.
I
Für den Bereich der Landespolizei M-V ist die Verfügbarkeit mit „sehr hoch“ definiert worden. Diese Schutzbedarfsfeststellungen sind für die mit diesen Verdingungsunterlagen zu beschaffenden Telefonie-Systeme maßgeblich.
I
Diese vorgenannten Schutzbedarfsfeststellungen müssen in der angebotenen Lösung berücksichtigt werden.
- J A - N
Datenschutz Im Bereich des Datenschutzes für die aktiven Netzkomponenten, für das Kommunikationsnetz sowie für die Endgeräte sind insbesondere nachfolgende Rechtsgrundlagen anzuwenden:
das Landesdatenschutzgesetz M-V (DSG M-V) das Telekommunikationsgesetz (TKG) insbesondere Teil 7 „Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit“
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 403
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Punkt
Datenschutz und Informationssicherheit
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
64.2.2.
Besondere Beachtung ist den Verkehrsdaten, ihrer Aufbewahrung und ihren Löschfristen zu widmen. Daten, die nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen (Zweckbindung). Hier ist auch der § 10 Abs. 6 DSG MV (Protokolldaten) anzuwenden. Das Nutzen personenbezogener Daten ist nach § 10 Abs. 1 DSG M-V nur dann erlaubt, wenn es zur Erfüllung der Fachaufgabe in der Zuständigkeit der verarbeitenden Stelle dient. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 DSG M-V erfüllt werden. Nach § 10 Abs. 6 DSG M-V verbietet sich damit, dass erhobene Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle herangezogen werden
- J A - N
Entsprechend des § 22 Abs. 5 DSG M-V sind in den jeweiligen Sicherheitskonzepten die technisch-organisatorischen Maßnahmen des § 21 DSG M-V und des § 22 Abs. 1 bis 4 DSG M-V nachzuweisen. 64.3.
Anforderungen an den Grundschutz Basierend auf den Anforderungen des IT-Grundschutzkataloges des BSI und der BSI Leitlinie TL02103 werden die folgenden Grundschutzanforderungen an die IP-Telefonie-Lösung gestellt:
64.3.1.
64.3.2.
Die angebotene Lösung muss den IT-Grundschutzforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Bei bekannt werdenden Sicherheitslücken in den eingesetzten Produkten wird die DVZ M-V GmbH über die Release-Management-Prozesse sofort informiert (EMail).
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I
- J A - N - J A - N
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Punkt
Datenschutz und Informationssicherheit
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
64.3.3.
64.3.4.
64.3.5.
64.3.6.
64.4. 64.4.1.
64.5.
Bei Auftreten von Sicherheitslücken ist kurzfristig und unentgeltlich eine Behebung der Sicherheitslücke bereitzustellen. Ist eine kurzfristige Behebung der Sicherheitslücken nicht möglich, ist eine mit vertretbarem Aufwand realisierbare Umgehungslösung (Workaround) bekannt zu geben.
Die Workaround Lösung darf die in dieser Vergabe geforderten Funktionalitäten nicht einschränken.
- J A - N - J A - N - J A - N - J
Für die zentralen Komponenten werden gehärtete Betriebssysteme mit integrierter Sicherheitssoftware eingesetzt.
A
Die DVZ M-V GmbH wird ein Sicherheitskonzept gemäß der BSI-Standards 100-2 und 100-3 (IT-Grundschutz-Vorgehensweise/ Risikoanalyse erstellen bzw. vorhandene Sicherheitskonzepte weiter fortschreiben und bei Bedarf anpassen.
I
Alle Anforderungen die unter der Ziffer 3.2.1.26.3 aufgeführt sind, müssen in der Lösung auf Umsetzbarkeit gemeinsam mit der DVZ M-V GmbH geprüft werden.
I
- N
Anforderungen an das Datenschutz- und -sicherheitskonzept Es wird erwartet, dass der Bieter mit seinem Fachpersonal an der Erstellung und Fortschreibung des Datenschutz- und -sicherheitskonzeptes während der Vertragslaufzeit mitwirkt.
- J A - N
Anforderungen an die Datensicherung
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Punkt
Datenschutz und Informationssicherheit
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Die DVZ M-V GmbH strebt eine zentrale Datensicherung für alle zentralen IP-Telefonie-Komponenten an. Bereits jetzt wird VM-Backup (Veeam® Backup & Replication Tool) für VMware vSphere und Microsoft Hyper-V Lösungen von der Firma Veeam Software für eine zentrale Datensicherung bei der DVZ M-V GmbH eingesetzt. Nötige Hard- und Software-Updates und Erweiterungen für die vorhandene Datensicherungslösung liegen in der Verantwortung der DVZ M-V GmbH und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. 64.5.1.
I
I
Stellen Sie eine zentrale Datensicherung für alle zentralen IP-Telefonie-Komponenten bereit. Für den Fall, dass Ihre angebotene Lösung eine Nutzung der vorhandenen Datensicherungs-Systeme der DVZ M-V GmbH unterstützt, weisen Sie auf nötige Erweiterungen bzw. Updates im Angebot hin. Die eventuell benötigten Backupagenten für die Einbindung der angebotenen Lösung in die Datensicherungslösung der DVZ M-V GmbH sind Bestandteil dieser Vergabe und müssen mit angeboten werden.
- J A - N
Ist aus Ihrer Sicht eine Anbindung der angebotenen Lösung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen an die bestehenden Systeme der DVZ M-V GmbH nicht realisierbar, muss eine andere Variante der zentralen Datensicherung angeboten werden. Erläutern Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich nötige Erweiterungen bzw. Updates bei Nutzung der vorhandenen Datensicherungs-Systeme der DVZ M-V GmbH.
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I/B
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Punkt
Datenschutz und Informationssicherheit
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
64.5.2.
Erläutern Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich Ihre zentrale Datensicherung, sofern die bestehenden Systeme der DVZ M-V GmbH nicht genutzt werden können.
I/B
Eine Variante in der an jedem Server-System ein separates Sicherungsgerät benötigt wird, ist aus Gründen der Effizienz durch die DVZ M-V GmbH nicht gewünscht.
I
Weitere Anforderungen an die Datensicherung: Die Datensicherung muss zu verkehrsarmen Zeiten in der Nacht durchgeführt werden können. Die Funktionalität der IP-Telefonie-Lösung muss auch während der Datensicherung gegeben sein. Die Datensicherungslösung muss alle für die Wiederherstellung der Lösung notwendigen Daten der IP-Telefonie-Lösung vollständig sichern können.
- J A - N
Call Detail Records müssen von der Datensicherung ausgeschlossen werden können. 64.5.3.
64.6. 64.6.1.
Es soll in verschiedenen Generationen gesichert werden können.
- J A - N
Anforderungen an die Datenwiederherstellung Auch während der Datenwiederherstellung für einzelne zentrale IP-Telefonie-Komponenten muss die Funktionalität gegeben sein.
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- J A - N
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Punkt
Datenschutz und Informationssicherheit
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
64.6.2.
64.7. 64.7.1.
64.7.2.
64.7.3.
64.8.
Für alle zentralen IP-Telefonie-Komponenten muss die Datenwiederherstellung verfügbar sein.
A - N
Anforderungen an das Disaster Recovery
Für alle zentralen IP-Telefonie-Komponenten muss das Disaster Recovery verfügbar sein.
Bei einem Totalausfall eines kompletten Clusters muss es möglich sein, innerhalb kürzester Zeit diese Systeme mit einer Disaster Recovery Funktion wiederherzustellen. Für den Fall eines Disaster Recovery muss es möglich sein, die aktuellste Datensicherung des entsprechenden Server-Systems zu verwenden.
- J A - N - J A - N - J A - N
Anforderungen an das Datensicherungskonzept Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich Ihre Lösung detailliert in einem Datensicherungskonzept, inkl. Datensicherung, Datenwiederherstellung und Disaster Recovery.
64.8.1.
- J
Das Datensicherungskonzept ist in der Konzeptionsphase zu übergeben.
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I/B
- J A - N
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3.2.2.2.6 Netzübergänge Punkt
Netzübergänge
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
65. 65.1.
Anforderungen an Netzübergänge Netzübergang in das öffentliche Telefonnetz
65.2.
65.2.1.
IP-basiert über SIP-Trunks, gemäß technische Leitlinie TL02103 des BSI Bereitstellung eines georedundanten, zentralen Übergang o Nutzung des Netzübergangs für Cluster DVZ, Cluster LV und Cluster LP o 500 SIP-Kanäle je Standort (in Summe 1.000 Kanäle; auf bis zu 3.000 Kanäle erweiterbar) ggf. Bereitstellung von dezentralen Netzübergängen bereits heute existierende Rufnummernblöcke der einzelnen Dienststellen müssen auch zukünftig unverändert bereitgestellt werden Standortbestimmung für die Auswertung von Notrufnummern muss möglich sein o PAI-Feld o ggf. weitere Felder im SIP-Protokoll
I
Netzübergang Cluster LP in das CN LAVINE und in das öffentliche Telefonnetz Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
in der DMZ der zentralen Firewall der Landespolizei M-V ist ein Session Border Controller (SBC) zu integrieren Georedundanz aufgrund der Aufteilung des Clusters LP auf zwei Standorte
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- J A - N
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Punkt
Netzübergänge
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Die Paketfilter des Sicherheitsgateways des Netzübergangs sind dabei nicht Teil der Lösung, sondern lediglich die SBC. Im Rahmen von Mitwirkungsleistungen werden die Paketfilter durch die Landespolizei M-V bereitgestellt und betrieben.
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I
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3.2.2.3 Technische Anforderungen an die aktive und passive Netzwerkinfrastruktur 3.2.2.3.1 Anforderungen Core-Bereich
Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+
66.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
66.1. 66.1.1.
66.1.2.
66.1.3.
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatische Anforderungen:
66.2. 66.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
66.3.
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
66.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 320 Gbit/s A
- N 66.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
66.4.
66.4.1.
66.4.2.
66.4.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
66.4.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 66.4.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
66.4.6.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
66.4.7.
- J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
66.5.
66.5.1.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 66.5.2.
Multicast Routing mittels PIM muss unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten:
66.6.
66.6.1.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
66.6.2.
- J
Schutz vor DHCP-Manipulation A
- N 66.6.3.
- J
Port- basierte ACL A
- N 66.6.4.
- J
ACL für gerouteten Datenverkehr A
- N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
66.6.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
66.6.6.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung mit den IP-Telefonen und den am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
66.7.
66.7.1.
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 66.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
66.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
66.7.4.
66.8.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
66.8.1.
66.8.2.
66.8.3.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N - J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 66.8.4.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 66.8.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
66.8.6.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
66.9.
66.9.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
66.9.2.
66.9.3.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 4 verschiedenen Autorisierungsebenen
- J A - N - J A - N
66.9.4.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N 66.10.
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
66.10.1.
a Übertragungsverfahren / -protokolle: ) IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1AX (802.3ad)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
- J A - N
IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3ae (10GBase) IEEE 802.3x (Full-Duplex) 1000BASE-X (GBIC/SFP) 1000BASE-SX/-LX/-LH/-ZX RMON I und II Standard
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
66.10.2.
66.10.3.
IPv4
NTP (Server)
IPv6 TCP UDP - J
DHCP Server DHCP Relay
A
DHCP Snooping
- N
NTP (Client) VRRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP - J A - N Switching / Routing
66.11. 66.11.1.
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 66.11.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 66.11.3.
- J
OSPFv2 A
- N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
66.11.4.
- J
OSPFv3 A
- N 66.11.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
66.11.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement:
66.12. 66.12.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 66.12.2.
- J
RMONv2 A
- N 66.12.3.
- J
SNMPv1 A
- N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
66.12.4.
- J
SNMPv2 A
- N 66.12.5.
- J
SNMPv3 A
- N 66.12.6.
- J
UDP-MIB A
- N 66.12.7.
- J
TCP-MIB A
- N 66.12.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 66.12.9.
- J
OSPF-MIB A
- N Schnittstellen:
66.13. 66.13.1.
LAN-Schnittstellen: 16 x 10 Gigabit-Ethernet, wahlweise als 1G oder 10G
Bestückung mit SFP oder SFP+ Unterstützte Transceivertypen: o 10G Base-SR, -LR, -LRM, -ER, -ZR, -CX1 o 1000 Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10, -ZX o DWDM-SFP+, DWDM-SFP o CWDM-SFP
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Mitzulieferndes Zubehör:
66.14. 66.14.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
67.1.3.
- N
Erforderliche Softwarelizenzen
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
67.1.
67.1.2.
A
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+
67.
67.1.1.
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatischen Anforderungen:
67.2. 67.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
67.3.
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
67.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 480 Gbit/s A
- N 67.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
67.4.
67.4.1.
67.4.2.
67.4.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
67.4.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 67.4.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
67.4.6.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
67.4.7.
- J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
67.5.
67.5.1.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 67.5.2.
Multicast Routing mittels PIM muss unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten:
67.6.
67.6.1.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
67.6.2.
- J
Schutz vor DHCP-Manipulation A
- N 67.6.3.
- J
Port- basierte ACL A
- N 67.6.4.
- J
ACL für gerouteten Datenverkehr A
- N
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
67.6.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
67.6.6.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
67.7.
67.7.1.
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 67.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
67.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
67.7.4.
67.8.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
67.8.1.
67.8.2.
67.8.3.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N - J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 67.8.4.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 67.8.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
67.8.6.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
67.9.
67.9.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
67.9.2.
67.9.3.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 4 verschiedenen Autorisierungsebenen
- J A - N - J A - N
67.9.4.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N 67.10. 2
Unterstützte Standards/Protokolle
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
67.10.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control) IEEE 802.1AX (802.3ad)
- J A - N
IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3ae (10GBase) IEEE 802.3x (Full-Duplex) 1000BASE-X (GBIC/SFP) 1000BASE-SX/-LX/-LH/-ZX RMON I und II Standard
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
67.10.2.
67.10.3.
IPv4
NTP (Server)
IPv6 TCP UDP - J
DHCP Server DHCP Relay
A
DHCP Snooping
- N
NTP (Client) VRRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP - J A - N Switching / Routing
67.11.
67.11.1.
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 67.11.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 67.11.3.
- J
OSPFv2 A
- N
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
67.11.4.
- J
OSPFv3 A
- N 67.11.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
67.11.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement:
67.12.
67.12.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 67.12.2.
- J
RMONv2 A
- N 67.12.3.
- J
SNMPv1 A
- N
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
67.12.4.
- J
SNMPv2 A
- N 67.12.5.
- J
SNMPv3 A
- N 67.12.6.
- J
UDP-MIB A
- N 67.12.7.
- J
TCP-MIB A
- N 67.12.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 67.12.9.
- J
OSPF-MIB A
- N Schnittstellen:
67.13.
67.13.1.
LAN-Schnittstellen: 24 x 10 Gigabit-Ethernet, wahlweise als 1G oder 10G
Bestückung mit SFP oder SFP+ Unterstützte Transceivertypen: o 10G Base-SR, -LR, -LRM, -ER, -ZR, -CX1 o 1000 Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10, -ZX o DWDM-SFP+, DWDM-SFP o CWDM-SFP
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
67.13.2.
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör:
67.14. 67.14.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
68.1.3.
- N
Erforderliche Softwarelizenzen
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
68.1.
68.1.2.
A
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+
68.
68.1.1.
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
68.2.
Klimatischen Anforderungen:
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
68.2.1.
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C
- J
Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % A
- N Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:
68.3.
68.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 640 Gbit/s A
- N 68.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
68.4.
68.4.1.
68.4.2.
68.4.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten
Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
68.4.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
68.4.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
68.4.6.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J A - N
68.4.7.
- J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
68.5.
68.5.1.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 68.5.2.
Multicast Routing mittels PIM muss unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten:
68.6.
68.6.1.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
68.6.2.
- J
Schutz vor DHCP-Manipulation A
- N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
68.6.3.
- J
Port- basierte ACL A
- N 68.6.4.
- J
ACL für gerouteten Datenverkehr A
- N 68.6.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
68.6.6.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
68.7.
68.7.1.
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 68.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
68.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
68.7.4.
68.8.2.
68.8.3.
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
68.8.
68.8.1.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N - J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 68.8.4.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 68.8.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
68.8.6.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
68.9.
68.9.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
68.9.2.
68.9.3.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 4 verschiedenen Autorisierungsebenen
- J A - N - J A - N
68.9.4.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N 68.10.
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
68.10.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control) IEEE 802.1AX (802.3ad)
- J A - N
IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3ae (10GBase) IEEE 802.3x (Full-Duplex) 1000BASE-X (GBIC/SFP) 1000BASE-SX/-LX/-LH/-ZX RMON I und II Standard
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
68.10.2.
68.10.3.
IPv4
NTP (Server)
IPv6 TCP UDP - J
DHCP Server DHCP Relay
A
DHCP Snooping
- N
NTP (Client) VRRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP - J A - N Switching / Routing
68.11. 68.11.1.
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 68.11.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 68.11.3.
- J
OSPFv2 A
- N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 438
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
68.11.4.
- J
OSPFv3 A
- N 68.11.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
68.11.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement
68.12. 68.12.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 68.12.2.
- J
RMONv2 A
- N 68.12.3.
- J
SNMPv1 A
- N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
68.12.4.
- J
SNMPv2 A
- N 68.12.5.
- J
SNMPv3 A
- N 68.12.6.
- J
UDP-MIB A
- N 68.12.7.
- J
TCP-MIB A
- N 68.12.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 68.12.9.
- J
OSPF-MIB A
- N Schnittstellen
68.13. 68.13.1.
LAN-Schnittstellen: 32 x 10 Gigabit-Ethernet, wahlweise als 1G oder 10G
Bestückung mit SFP oder SFP+
a )
Unterstützte Transceivertypen: o 10G Base-SR, -LR, -LRM, -ER, -ZR, -CX1 o 1000 Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10, -ZX o DWDM-SFP+, DWDM-SFP o CWDM-SFP
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
68.13.2.
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör:
68.14.
68.14.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen
- J A - N
Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen
69.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
69.1.
69.1.1.
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format
- J
Höhe: max. 7 Höheneinheiten A
- N 69.1.2.
69.2.
Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein. Betrieb der Netzteile als 1:1 Redundanz oder im kombinierten Betrieb
- J A - N
Klimatische Anforderungen
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
69.2.1.
Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
- J A - N
Fehlertoleranzen
69.3.
69.3.1.
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C
- J
MTBF von mind. 1.000.000 Stunden A
- N Schnittstellen
69.4.
69.4.1.
- J
Mindestens 1 freier Slot für Prozessormodul A
- N 69.4.2.
- J
Mindestens 2 freie Slots für Netzwerkmodule A
- N 69.4.3.
- J
Mindestens eine Datenrate von 48 Gbit/s je Slot A
- N Mitzulieferndes Zubehör:
69.5.
69.5.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen
70.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
70.1.
70.1.1.
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format Höhe: max. 10 Höheneinheiten
- J A - N
70.1.2.
- J A - N
Betrieb der Netzteile als 1:1 Redundanz oder im kombinierten Betrieb Klimatische Anforderungen:
70.2.
70.2.1.
Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
- J A - N
Fehlertoleranzen
70.3.
70.3.1.
MTBF von mind. 700.000 Stunden
- J A - N
70.4.
Schnittstellen:
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
70.4.1.
Mindestens 1 freier Slot für Prozessormodul
- J A - N
70.4.2.
Mindestens 5 freie Slots für Netzwerkmodule
- J A - N
70.4.3.
Mindestens eine Datenrate von 48 Gbit/s je Slot - J A - N Mitzulieferndes Zubehör:
70.5.
70.5.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz A
- N
Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen
71.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
71.1.
71.1.1.
Erforderliche Softwarelizenzen
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format Höhe: max. 11 Höheneinheiten
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
71.1.2.
A - N
Betrieb der Netzteile als 1:1 Redundanz oder im kombinierten Betrieb
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
- J A - N
Fehlertoleranzen
71.3.
71.3.1.
- J
Klimatische Anforderungen
71.2.
71.2.1.
Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
- J
MTBF von mind. 240.000 Stunden A
- N Schnittstellen
71.4.
71.4.1.
- J
Mindestens 2 freie Slots für Prozessormodul A
- N 71.4.2.
- J
Mindestens 5 freie Slots für Netzwerkmodule A
- N 71.4.3.
- J
Mindestens eine Datenrate von 48 Gbit/s je Slot A
- N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Mitzulieferndes Zubehör
71.5.
71.5.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen
- J A - N
Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen
72.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
72.1.
72.1.1.
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format Höhe: max. 14 Höheneinheiten
- J A - N
72.1.2.
- J A - N
Betrieb der Netzteile als 1:1 Redundanz oder im kombinierten Betrieb Klimatische Anforderungen
72.2.
72.2.1.
Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C - J
Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
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A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Fehlertoleranzen
72.3.
72.3.1.
- J
MTBF von mind. 175.000 Stunden A
- N Schnittstellen
72.4.
72.4.1.
- J
Mindestens 2 freie Slots für Prozessormodul A
- N 72.4.2.
- J
Mindestens 8 freie Slots für Netzwerkmodule A
- N 72.4.3.
- J
Mindestens eine Datenrate von 48 Gbit/s je Slot A
- N Mitzulieferndes Zubehör:
72.5.
72.5.1.
73.
73.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen
- J A - N
Line-Card mit 48 x 100/1000 Ethernet Ports (RJ45)
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
73.1.1.
Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis
Stromversorgung über Backplane des Chassis
A - N
Funktionen
73.2.
73.2.1.
- J
- J
Forwarding Rate: mind. 48 Gbit/s (aggregiert) A
- N 73.2.2.
Alle Ports müssen 100 Mbit/s und 1000 Mbit/s unterstützen
- J A - N
73.2.3.
Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete
- J A - N
73.2.4.
Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)
- J A - N
Unterstützte Standards und Protokolle
73.3.
73.3.1.
IEEE 802.3u (100BaseTX)
- J
IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT)
A - N
73.3.2.
IEEE 802.1AE (MACSec) - J
IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection) IEEE 802.3af/at
A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Schnittstellen
73.4.
73.4.1.
- J
Mindestens 48x 100/1000 Ports (RJ45) A
- N Mitzulieferndes Zubehör
73.5.
73.5.1.
Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis
Erforderliche Softwarelizenzen
- N
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
74.1.
Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis
Stromversorgung über Backplane des Chassis
- J A - N
Funktionen
74.2.
74.2.1.
A
Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP)
74.
74.1.1.
- J
- J
Forwarding Rate: mind. 12 Gbit/s (aggregiert) A
- N 74.2.2.
Alle Ports müssen 100 Mbit/s und 1000 Mbit/s unterstützen
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
74.2.3.
Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete
- J A - N
74.2.4.
Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)
- J A - N
Unterstützte Standards und Protokolle
74.3.
74.3.1.
- J
IEEE 802.1AE (MACSec) IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection)
A - N
Schnittstellen
74.4.
74.4.1.
- J
Mindestens 12 x 1 GbE für SFP-Module A
- N Mitzulieferndes Zubehör
74.5.
74.5.1.
75.
75.1.
Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis
Erforderliche Softwarelizenzen
- J A - N
Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP)
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
75.1.1.
Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis
Stromversorgung über Backplane des Chassis
A - N
Funktionen
75.2.
75.2.1.
- J
- J
Forwarding Rate: mind. 12 Gbit/s (aggregiert) A
- N 75.2.2.
Alle Ports müssen 100 Mbit/s und 1000 Mbit/s unterstützen
- J A - N
75.2.3.
Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete
- J A - N
75.2.4.
Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)
- J A - N
Unterstützte Standards und Protokolle
75.3.
75.3.1.
- J
IEEE 802.1AE (MACSec) IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection)
A - N
Schnittstellen
75.4.
75.4.1.
- J
Mindestens 24 x 1 GbE für SFP-Module A
- N
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Mitzulieferndes Zubehör
75.5.
75.5.1.
Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis
Erforderliche Softwarelizenzen
- N
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
76.1.
Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis
Stromversorgung über Backplane des Chassis
- J A - N
Funktionen
76.2.
76.2.1.
A
Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP)
76.
76.1.1.
- J
- J
Forwarding Rate: mind. 12 Gbit/s (aggregiert) A
- N 76.2.2.
Alle Ports müssen 100 Mbit/s und 1000 Mbit/s unterstützen
- J A - N
76.2.3.
Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete
- J A - N
76.2.4.
Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)
- J A - N
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Unterstützte Standards und Protokolle
76.3.
76.3.1.
IEEE 802.1AE (MACSec) IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection)
- J A - N
Schnittstellen
76.4.
76.4.1.
- J
Mindestens 48 x 1 GbE für SFP-Module A
- N Mitzulieferndes Zubehör
76.5.
76.5.1.
Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis
Erforderliche Softwarelizenzen
- N
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
77.1.
Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis
Stromversorgung über Backplane des Chassis
- J A - N
Funktionen
77.2.
77.2.1.
A
Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2)
77.
77.1.1.
- J
- J
Forwarding Rate: mind. 24 Gbit/s (aggregiert) A
- N
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Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
77.2.2.
Ports unterstützen Bestückung mit 2x 1G (SFP) über Adaptermodul
- J A - N
77.2.3.
- J
Maximale Überbuchung: 2,5 : 1 A
- N 77.2.4.
Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete
- J A - N
77.2.5.
Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)
- J A - N
Unterstützte Standards und Protokolle
77.3.
77.3.1.
- J
IEEE 802.1AE (MACSec) IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection)
A - N
Schnittstellen:
77.4.
77.4.1.
- J
Mindestens 6x 10 GbE für X2-Module A
- N Mitzulieferndes Zubehör:
77.5.
77.5.1.
Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis
Erforderliche Softwarelizenzen
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+)
78.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
78.1.
78.1.1.
Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis
Stromversorgung über Backplane des Chassis
A - N
Funktionen
78.2.
78.2.1.
- J
- J
Forwarding Rate: mind. 48 Gbit/s (aggregiert) A
- N 78.2.2.
Ports unterstützen Bestückung mit 1G oder 10G SFP/SFP+
- J A - N
78.2.3.
Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete
- J A - N
78.2.4.
Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)
- J A - N
Unterstützte Standards und Protokolle
78.3.
78.3.1.
- J
IEEE 802.1AE (MACSec) IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection)
A - N
78.4.
Schnittstellen:
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
78.4.1.
- J
Mindestens 12 x 10 Ports für SFP+ Module A
- N Mitzulieferndes Zubehör:
78.5.
78.5.1.
Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis
Erforderliche Softwarelizenzen
- N
Kompatibilitäten
79.1.
Die Software muss vollumfänglich die oben benannten modularen Core-Switch Chassis inklusive allen Line Cards vollumfänglich unterstützen
- J A - N
Leistungen und Skalierbarkeit
79.2.
79.2.1.
A
Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis
79.
79.1.1.
- J
- J
Switch Fabric: mind. 1 Tbs A
- N 79.2.2.
79.2.3.
Paketdurchsatz: o IPv4-Pakete: mind. 250 Mpps o IPv6-Pakete: mind. 125 Mpps o L2-Bridging: mind. 250 Mpps
- J A - N - J
MAC-Adressen: mind 128.000 A
- N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
79.2.4.
- J
IPv4-Routen: mind. 256.000 A
- N 79.2.5.
- J
IPv6-Routen: mind. 128.000 A
- N 79.2.6.
- J
ACL und QoS-Einträge: mind. 64.000 A
- N 79.2.7.
- J
Flow-Einträge: mind. 512.000 A
- N 79.2.8.
- J
VRF-Instanzen: mind. 8.000 A
- N 79.2.9.
- J
MPLS-Einträge: mind. 256.000 A
- N 79.2.10.
- J
Aktive VLAN-IDs: mind. 100 A
- N 79.3.
Anforderungen an Switch-Clustering und Redundanzfunktionalitäten
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
79.3.1.
79.3.2.
79.3.3.
Es muss die Möglichkeit vorhanden sein, mind. 20 Switche zu einem großen Cluster zusammenzuschalten
Übernahme des Betriebes bei Ausfall oder geplanter Wartung eines Systems, muss vollständig unterstützt werden
79.4.2.
79.4.3.
- J A - N
- J A
Umschaltzeiten: max. 1 Sekunde
- N
Prozessormodule müssen redundant betrieben werden können
- J
Es muss eine vollständige Synchronisation von Zustandsinformationen unterstützt werden
Umschaltzeiten: max. 1 Sekunde
A - N
Anforderungen an Layer-2 Funktionalitäten und Sicherheit:
79.4.
79.4.1.
Hardware und Software unterstützt die Zusammenschaltung von mind. zwei identischen Switchen zu einem logischen System (Konfiguration erfolgt über eine Managementinstanz als ein logischer Switch)
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
79.4.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 79.4.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
79.4.6.
79.4.7.
79.4.8.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad)) Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N - J A - N - J A - N
79.4.9.
- J
Schutz vor DHCP-Manipulation A
- N 79.4.10.
- J
Port- und zeitbasierte ACL A
- N 79.4.11.
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
- J A - N
79.4.12.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
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- J A - N
Seite 459
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
79.4.13.
79.4.14.
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Routing und Multicast-Funktionalitäten
79.5.
79.5.1.
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
- J
Inter-VLAN-Routing und statische Routen A
- N 79.5.2.
79.5.3.
Vollständige Unterstützung von regelbasiertem Routing, basierend auf IPv4 und IPv6-Filterlisten von Quell- und Zielnetzen
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Virtualisierung
79.6.
79.6.1.
Vollständige Unterstützung des skalierbaren Betriebs von dynamischen Routingprotokollen für: o IPv4 o IPv6 o OSPF o OSPFv3 o RIP o RIPng
Hardware muss die Virtualisierung durch eine Aufteilung in Virtuelle Routing- und Forwarding Tabellen (VRFs) unterstützen
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
79.6.2.
- J A - N
IPv6-Funktionalitäten
79.7.
79.7.1.
Erstellung von Layer-2 und Layer3 VPNs muss unterstützt werden als o Punkt-zu-Punkt-Verbindung o Punkt-zu-Multipunkt-Verbindungen
- J
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung A
- N 79.7.2.
- J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion A
- N 79.7.3.
79.7.4.
IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, http und https)
- J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 79.7.5.
Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten
- J A - N
79.7.6.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 79.7.7.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 461
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
79.7.8.
- J
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6 A
- N 79.7.9.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
- J A - N
79.7.10.
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Administration und Betrieb
79.8.
79.8.1.
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
79.8.2.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
- J A - N
79.8.3.
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
- J A - N
79.8.4.
Rollenbasierte Administration mit mind. 4 verschiedenen Autorisierungsebenen
- J A - N
79.8.5.
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
79.8.6.
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
- J A - N
79.8.7.
Unterstützung von Remote Port Monitoring
- J A - N
79.8.8.
Monitoring und Kontrolle des Energieverbrauchs für PoE-Endgeräte;
- J A - N
79.8.9.
Erstellung von automatisierten Regelwerken zum Ein-/Ausschalten von PoE-Endgeräten und zur Reduktion des Energieverbrauch von Endgeräten
- J A - N
79.9.
Unterstützte Standards und Protokolle
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren/-protokolle:
79.9.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1AX (802.3ad)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX)
- J A - N
IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3ae (10GBase) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3az (Energie Efficient Ethernet) IEEE 802.3x (Full-Duplex) 1000BASE-X (GBIC/SFP) 1000BASE-SX/-LX/-LH/-ZX RMON I und II Standard
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
79.9.2.
79.9.3.
IPv4
NTP (Server)
IPv6 TCP UDP DHCP Relay
A
DHCP Snooping
- N
NTP (Client) VRRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP - J A
- N
Switching / Routing
79.10.
79.10.1.
- J
DHCP Server
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 79.10.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 79.10.3.
- J
OSPFv2 A
- N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
79.10.4.
- J
OSPFv3 A
- N 79.10.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
79.10.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement:
79.11.
79.11.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 79.11.2.
- J
RMONv2 A
- N 79.11.3.
- J
SNMPv1 A
- N
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Punkt
Anforderungen Core-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
79.11.4.
- J
SNMPv2 A
- N 79.11.5.
- J
SNMPv3 A
- N 79.11.6.
- J
UDP-MIB A
- N 79.11.7.
- J
TCP-MIB A
- N 79.11.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 79.11.9.
- J
OSPF-MIB A
- N Mitzulieferndes Zubehör:
79.12.
79.12.1.
- J
Erforderliche Softwarelizenzen A
- N
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3.2.2.3.2 Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet
80.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
80.1. 80.1.1.
80.1.2.
80.1.3.
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatische Anforderungen:
80.2. 80.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:
80.3. 80.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mindestens 68 Mpps
A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
80.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
80.4. 80.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 80.4.2.
80.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse
Erweiterung
der
Switch-
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
80.5. 80.5.1.
80.5.2.
80.5.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
80.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 80.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
80.5.6.
80.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
80.6. 80.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 80.6.2.
Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port
- J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
80.7. 80.7.1.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
80.7.2.
80.7.3.
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
- J A - N
- J A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
80.8. 80.8.1.
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 80.8.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
80.8.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
80.8.4.
80.9.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) sollen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
80.9.1.
80.9.2.
80.9.3.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N - J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 80.9.4.
- J
Portbasierte IPv6 ACL A
- N 80.9.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
80.9.6.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
80.10. 80.10.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
80.10.2.
80.10.3.
80.10.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
- J A - N
80.10.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N 80.11.
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
80.11.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1AX (802.3ad)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP)
- J A
IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
- N
IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3x (Full-Duplex) Netzprotokolle
80.11.2.
IPv4 IPv6 TCP UDP DHCP Server
- J
DHCP Relay DHCP Snooping DNS
A - N
VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Switching / Routing
80.12. 80.12.1.
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 80.12.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 80.12.3.
- J
OSPFv2 A
- N 80.12.4.
- J
OSPFv3 A
- N 80.12.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
80.12.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
80.13.
Multicast
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement:
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
80.13.1.
- J
RMONv1 A
- N 80.13.2.
- J
RMONv2 A
- N 80.13.3.
- J
SNMPv1 A
- N 80.13.4.
- J
SNMPv2 A
- N 80.13.5.
- J
SNMPv3 A
- N 80.13.6.
- J
UDP-MIB A
- N 80.13.7.
- J
TCP-MIB A
- N 80.13.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 80.13.9.
- J
OSPF-MIB A
- N
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Seite 476
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Schnittstellen
80.14. 80.14.1.
80.14.2.
LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
- J A - N
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
80.15.
80.15.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz A
- N
Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet
81.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
81.1. 81.1.1.
Stackingkabel
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
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A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
81.1.2.
81.1.3.
Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatische Anforderungen:
81.2.
81.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:
81.3. 81.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps
A - N
81.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
81.4. 81.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
81.4.2.
81.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Erweiterung
der
Switch-
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
81.5. 81.5.1.
81.5.2.
81.5.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
81.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 81.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
81.5.6.
81.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
81.6. 81.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 81.6.2.
Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port
- J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
81.7. 81.7.1.
81.7.2.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation
- N
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL
- J
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A
A - N
Seite 480
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
81.7.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
81.8. 81.8.1.
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 81.8.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
81.8.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
81.8.4.
81.9.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
81.9.1.
81.9.2.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten
IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N
- J A - N
81.9.3.
- J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 81.9.4.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 81.9.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
81.9.6.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6 Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
81.10. 81.10.1.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
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Seite 482
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
81.10.2.
81.10.3.
81.10.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
- J A - N
81.10.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N 81.11.
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
81.11.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1AX (802.3ad)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP)
- J A
IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
- N
IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3x (Full-Duplex) Netzprotokolle
81.11.2.
IPv4 IPv6 TCP UDP DHCP Server
- J
DHCP Relay DHCP Snooping DNS
A - N
VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP
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Seite 484
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Switching / Routing
81.12. 81.12.1.
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 81.12.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 81.12.3.
- J
OSPFv2 A
- N 81.12.4.
- J
OSPFv3 A
- N 81.12.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
81.12.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
81.13.
Multicast
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement:
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
81.13.1.
- J
RMONv1 A
- N 81.13.2.
- J
RMONv2 A
- N 81.13.3.
- J
SNMPv1 A
- N 81.13.4.
- J
SNMPv2 A
- N 81.13.5.
- J
SNMPv3 A
- N 81.13.6.
- J
UDP-MIB A
- N 81.13.7.
- J
TCP-MIB A
- N 81.13.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 81.13.9.
- J
OSPF-MIB A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Schnittstellen
81.14. 81.14.1.
LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
- J A - N
81.14.2.
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
81.15. 81.15.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz A
- N
Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE
82.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
82.1. 82.1.1.
Stackingkabel
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
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A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
82.1.2.
82.1.3.
Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatische Anforderungen:
82.2. 82.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:
82.3. 82.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mindestens 68 Mpps
A - N
82.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
82.4. 82.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
82.4.2.
82.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Erweiterung
der
Switch-
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
82.5. 82.5.1.
82.5.2.
82.5.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
82.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 82.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 489
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
82.5.6.
82.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
82.6. 82.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 82.6.2.
Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port
- J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
82.7. 82.7.1.
82.7.2.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation
- N
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL
- J
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
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- J A
A - N
Seite 490
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
82.7.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN
Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
82.8. 82.8.1.
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP
- J A - N
82.8.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
82.8.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
82.8.4.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
82.9.
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 491
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
82.9.1.
82.9.2.
82.9.3.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten
IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N
- J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 82.9.4.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 82.9.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
82.9.6.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
82.10. 82.10.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 492
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
82.10.2.
82.10.3.
82.10.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
- J A - N
- J A
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
- N
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
82.10.5.
Unterstützung von Remote Port Monitoring
- J A - N
82.11.
Unterstützte Standards/Protokolle
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 493
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
82.11.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)
- J
IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
A - N
IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
82.11.2.
IPv6 TCP UDP DHCP Server
- J
DHCP Relay DHCP Snooping
A - N
DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing
82.12. 82.12.1.
IPv4
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 82.12.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 82.12.3.
- J
OSPFv2 A
- N 82.12.4.
- J
OSPFv3 A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
82.12.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
82.12.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement
82.13. 82.13.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 82.13.2.
- J
RMONv2 A
- N 82.13.3.
- J
SNMPv1 A
- N 82.13.4.
- J
SNMPv2 A
- N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 496
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
82.13.5.
- J
SNMPv3 A
- N 82.13.6.
- J
UDP-MIB A
- N 82.13.7.
- J
TCP-MIB A
- N 82.13.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 82.13.9.
- J
OSPF-MIB A
- N Schnittstellen
82.14. 82.14.1.
82.14.2.
LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT mit PoE
Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
- J A - N
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
82.15.
Mitzulieferndes Zubehör
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 497
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
82.15.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
83.1.3.
- N
Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
83.1.
83.1.2.
A
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE
83.
83.1.1.
Stackingkabel
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatische Anforderungen
83.2. 83.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
83.3.
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 498
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
83.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps
A - N
83.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
83.4. 83.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 83.4.2.
83.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse
Erweiterung
der
Switch-
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
83.5. 83.5.1.
83.5.2.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N - J A - N
Seite 499
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
83.5.3.
Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N
83.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 83.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
83.5.6.
83.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
83.6. 83.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 83.6.2.
Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port
- J A - N
83.7.
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 500
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
83.7.1.
83.7.2.
83.7.3.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation
- N
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL
- J
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A
A - N
- J A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN
Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
83.8. 83.8.1.
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP
- J A - N
83.8.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 501
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
83.8.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
83.8.4.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
83.9. 83.9.1.
83.9.2.
83.9.3.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N - J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 83.9.4.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 83.9.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
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Seite 502
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
83.9.6.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
83.10. 83.10.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
83.10.2.
83.10.3.
83.10.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
- J A - N
- J A
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
- N
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
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Seite 503
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
83.10.5.
Unterstützung von Remote Port Monitoring
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle
83.11.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
83.11.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)
- J
IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
A - N
IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
83.11.2.
IPv6 TCP UDP DHCP Server
- J
DHCP Relay DHCP Snooping
A - N
DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing
83.12. 83.12.1.
IPv4
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 83.12.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 83.12.3.
- J
OSPFv2 A
- N 83.12.4.
- J
OSPFv3 A
- N
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Seite 505
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
83.12.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
83.12.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement
83.13. 83.13.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 83.13.2.
- J
RMONv2 A
- N 83.13.3.
- J
SNMPv1 A
- N 83.13.4.
- J
SNMPv2 A
- N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 506
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
83.13.5.
- J
SNMPv3 A
- N 83.13.6.
- J
UDP-MIB A
- N 83.13.7.
- J
TCP-MIB A
- N 83.13.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 83.13.9.
- J
OSPF-MIB A
- N Schnittstellen
83.14.
83.14.1.
83.14.2.
LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT mit PoE
Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
- J A - N
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
83.15.
Mitzulieferndes Zubehör
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
83.15.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
84.1.3.
- N
Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
84.1.
84.1.2.
A
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt)
84.
84.1.1.
Stackingkabel
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
klimatische Anforderungen
84.2. 84.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
84.3. 84.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 68 Mpps
A - N
84.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
84.4.
84.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 84.4.2.
84.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse
Erweiterung
der
Switch-
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
84.5.
84.5.1.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 509
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
84.5.2.
84.5.3.
Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N
84.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 84.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
84.5.6.
84.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
84.6.
84.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 84.6.2.
Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port
- J A - N
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Seite 510
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
84.7.
84.7.1.
84.7.2.
84.7.3.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation
- N
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL
- J
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A
A - N
- J A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN
Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
84.8.
84.8.1.
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP
- J A - N
84.8.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
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Seite 511
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
84.8.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
84.8.4.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
84.9.
84.9.1.
84.9.2.
84.9.3.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N - J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 84.9.4.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 84.9.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
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Seite 512
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
84.9.6.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
84.10.
84.10.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
84.10.2.
84.10.3.
84.10.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
- J A - N
84.10.5.
Unterstützung von Remote Port Monitoring
- J A - N
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Seite 513
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Unterstützte Standards/Protokolle
84.11.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
84.11.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)
- J
IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
A - N
IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)
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Seite 514
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
84.11.2.
IPv6 TCP UDP DHCP Server
- J
DHCP Relay DHCP Snooping
A - N
DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing
84.12.
84.12.1.
IPv4
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 84.12.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 84.12.3.
- J
OSPFv2 A
- N 84.12.4.
- J
OSPFv3 A
- N
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Seite 515
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
84.12.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
84.12.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement
84.13.
84.13.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 84.13.2.
- J
RMONv2 A
- N 84.13.3.
- J
SNMPv1 A
- N 84.13.4.
- J
SNMPv2 A
- N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 516
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
84.13.5.
- J
SNMPv3 A
- N 84.13.6.
- J
UDP-MIB A
- N 84.13.7.
- J
TCP-MIB A
- N 84.13.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 84.13.9.
- J
OSPF-MIB A
- N Schnittstellen
84.14.
84.14.1.
84.14.2.
LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT mit PoE
PoE+ (60 Watt) an allen Ports
Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
- J A - N
84.15.
Mitzulieferndes Zubehör
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 517
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
84.15.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
85.1.3.
- N
Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
85.1.
85.1.2.
A
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt)
85.
85.1.1.
Stackingkabel
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatische Anforderungen
85.2.
85.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 518
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
85.3.
85.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps
A - N
85.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
85.4.
85.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 85.4.2.
85.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse
Erweiterung
der
Switch-
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
85.5.
85.5.1.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 519
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
85.5.2.
85.5.3.
Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N
85.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 85.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
85.5.6.
85.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
85.6.
85.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 85.6.2.
Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 520
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
85.7.
85.7.1.
85.7.2.
85.7.3.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation
- N
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL
- J
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A
A - N
- J A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN
Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
85.8.
85.8.1.
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP
- J A - N
85.8.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 521
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
85.8.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
85.8.4.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
85.9.
85.9.1.
85.9.2.
85.9.3.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N - J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 85.9.4.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 85.9.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
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Seite 522
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
85.9.6.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
85.10.
85.10.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
85.10.2.
85.10.3.
85.10.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
- J A - N
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Seite 523
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
85.10.5.
Unterstützung von Remote Port Monitoring
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle
85.11.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
85.11.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)
- J
IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
A - N
IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
85.11.2.
IPv6 TCP UDP DHCP Server
- J
DHCP Relay DHCP Snooping
A - N
DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing
85.12.
85.12.1.
IPv4
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 85.12.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 85.12.3.
- J
OSPFv2 A
- N 85.12.4.
- J
OSPFv3 A
- N
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Seite 525
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
85.12.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
85.12.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement
85.13.
85.13.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 85.13.2.
- J
RMONv2 A
- N 85.13.3.
- J
SNMPv1 A
- N 85.13.4.
- J
SNMPv2 A
- N
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Seite 526
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
85.13.5.
- J
SNMPv3 A
- N 85.13.6.
- J
UDP-MIB A
- N 85.13.7.
- J
TCP-MIB A
- N 85.13.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 85.13.9.
- J
OSPF-MIB A
- N Schnittstellen
85.14.
85.14.1.
85.14.2.
LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT mit PoE
PoE+ (60 Watt) an allen Ports
Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
- J A - N
85.15.
Mitzulieferndes Zubehör
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Seite 527
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
85.15.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
86.1.3.
- N
Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
86.1.
86.1.2.
A
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP)
86.
86.1.1.
Stackingkabel
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
klimatische Anforderungen
86.2.
86.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
86.3.
86.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 68 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 50 Mpps
A - N
86.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
86.4.
86.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 86.4.2.
86.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse
Erweiterung
der
Switch-
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
86.5.
86.5.1.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 529
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
86.5.2.
86.5.3.
Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N
86.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 86.5.5. )
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
86.5.6.
86.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
86.6.
86.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 86.6.2.
Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port
- J A - N
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Seite 530
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
86.7.
86.7.1.
86.7.2.
86.7.3.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation
- N
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL
- J
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A
A - N
- J A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN
Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
86.8.
86.8.1.
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP
- J A - N
86.8.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
86.8.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
86.8.4.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
86.9.
86.9.1.
86.9.2.
86.9.3.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N - J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 86.9.4.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 86.9.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
86.9.6.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
86.10.
86.10.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
86.10.2.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
- J A - N
86.10.3.
86.10.4.
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
- J A
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
- N
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 533
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
86.10.5.
Unterstützung von Remote Port Monitoring
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle
86.11.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
86.11.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1AX (802.3ad)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
- J A - N
IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3x (Full-Duplex)
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
86.11.2.
IPv6 TCP UDP DHCP Server
- J
DHCP Relay DHCP Snooping
A - N
DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing
86.12.
86.12.1.
IPv4
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 86.12.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 86.12.3.
- J
OSPFv2 A
- N 86.12.4.
- J
OSPFv3 A
- N
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Seite 535
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
86.12.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
86.12.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement
86.13.
86.13.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 86.13.2.
- J
RMONv2 A
- N 86.13.3.
- J
SNMPv1 A
- N 86.13.4.
- J
SNMPv2 A
- N
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Seite 536
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
86.13.5.
- J
SNMPv3 A
- N 86.13.6.
- J
UDP-MIB A
- N 86.13.7.
- J
TCP-MIB A
- N 86.13.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 86.13.9.
- J
OSPF-MIB A
- N Schnittstellen
86.14.
86.14.1.
86.14.2.
LAN-Schnittstellen: 12 x 1G Ports (SFP) Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
- J A - N
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
86.15.
Mitzulieferndes Zubehör
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Seite 537
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
86.15.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
87.1.3.
- N
Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
87.1.
87.1.2.
A
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP)
87.
87.1.1.
Stackingkabel
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatische Anforderungen
87.2.
87.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 538
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
87.3.
87.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 68 Mpps
A - N
87.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
87.4.
87.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 87.4.2.
87.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse
Erweiterung
der
Switch-
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
87.5.
87.5.1.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 539
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
87.5.2.
87.5.3.
Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N
87.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 87.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
87.5.6.
87.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten
87.6.
87.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J
Inter-VLAN Routing und statische Routen A
- N 87.6.2.
Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port
- J A - N
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Seite 540
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
87.7.
87.7.1.
87.7.2.
87.7.3.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation
- N
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL
- J
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A
A - N
- J A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN
Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
87.8.
87.8.1.
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP
- J A - N
87.8.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 541
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
87.8.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
87.8.4.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
87.9.
87.9.1.
87.9.2.
87.9.3.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N - J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 87.9.4.
- J
Portbasierende IPv6 ACL A
- N 87.9.5.
ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 542
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
87.9.6.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
87.10.
87.10.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
87.10.2.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
- J A - N
87.10.3.
87.10.4.
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
87.10.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N Unterstützte Standards/Protokolle
87.11.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
87.11.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1AX (802.3ad)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
- J A - N
IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3x (Full-Duplex)
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
87.11.2.
IPv6 TCP UDP DHCP Server
- J
DHCP Relay DHCP Snooping
A - N
DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing
87.12.
87.12.1.
IPv4
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 87.12.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 87.12.3.
- J
OSPFv2 A
- N 87.12.4.
- J
OSPFv3 A
- N
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Seite 545
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
87.12.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
87.12.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement
87.13.
87.13.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 87.13.2.
- J
RMONv2 A
- N 87.13.3.
- J
SNMPv1 A
- N 87.13.4.
- J
SNMPv2 A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
87.13.5.
- J
SNMPv3 A
- N 87.13.6.
- J
UDP-MIB A
- N 87.13.7.
- J
TCP-MIB A
- N 87.13.8.
- J
IGMP-MIB A
- N 87.13.9.
- J
OSPF-MIB A
- N Schnittstellen
87.14.
87.14.1.
LAN-Schnittstellen: 24 x 1G Ports (SFP) Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
- J A - N
87.14.2.
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
87.15.
Mitzulieferndes Zubehör
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
87.15.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
88.1.3.
A
Erforderliche Softwarelizenzen
- N
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
88.1.
88.1.2.
Kabel für Stromversorgung im Stack
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet
88.
88.1.1.
- J
Stackingkabel
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
88.2.
Klimatische Anforderungen
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
88.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
88.3.
88.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mindestens 68 Mpps
A - N
88.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
88.4.
88.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 88.4.2.
88.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse
Erweiterung
der
Switch-
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
88.5.
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
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Seite 549
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
88.5.1.
88.5.2.
88.5.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
88.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 88.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
88.5.6.
88.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
88.6.
88.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
88.6.2.
- J
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A
- N 88.6.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
88.7.
88.7.1.
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 88.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
88.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
88.7.4.
88.8.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
88.8.1.
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
88.8.2.
88.8.3.
88.8.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
- J A - N
88.8.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N 88.9.
Unterstützte Standards/Protokolle
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Seite 552
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
88.9.1.
88.9.2.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
IEEE 802.3 (10BaseT)
Layer 2 Switching (MAC)
- J A - N
IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) - J A - N Netzwerkmanagement
88.10.
88.10.1.
- J
RMONv1 A
- N 88.10.2.
- J
RMONv2 A
- N 88.10.3.
- J
SNMPv1 A
- N 88.10.4.
- J
SNMPv2 A
- N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 553
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
88.10.5.
- J
SNMPv3 A
- N Schnittstellen
88.11.
88.11.1.
88.11.2.
LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N - J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
88.12.
88.12.1.
89.
89.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Stackingkabel Kabel für Stromversorgung im Stack
- J A - N
Erforderliche Softwarelizenzen Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
89.1.1.
89.1.2.
89.1.3.
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format
mind. zwei redundant ausgelegte Netzteile mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise; Hot-Swappable
Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
- J A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatische Anforderungen
89.2.
89.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
89.3.
89.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps
A - N
89.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Allgemeine technische Anforderungen
89.4.
89.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 89.4.2.
89.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Erweiterung
der
Switch-
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
89.5.
89.5.1.
89.5.2.
89.5.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
89.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N
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Seite 556
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
89.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
89.5.6.
89.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
89.6.
89.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
89.6.2.
- J
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A
- N 89.6.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
89.7.
- J A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 557
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
89.7.1.
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 89.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
89.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
89.7.4.
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
89.8.
89.8.1.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
89.8.2.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 558
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
89.8.3.
89.8.4.
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
89.8.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N Unterstützte Standards/Protokolle
89.9.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
89.9.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
- J A - N
IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT)
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 559
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
89.9.2.
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N Netzwerkmanagement
89.10.
89.10.1.
- J
RMONv1 A
- N 89.10.2.
- J
RMONv2 A
- N 89.10.3.
- J
SNMPv1 A
- N 89.10.4.
- J
SNMPv2 A
- N 89.10.5.
- J
SNMPv3 A
- N Schnittstellen
89.11.
89.11.1.
LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 560
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
89.11.2.
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
89.12.
89.12.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
90.1.3.
- N
Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
90.1.
90.1.2.
A
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE
90.
90.1.1.
Stackingkabel
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 561
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Klimatische Anforderungen
90.2.
90.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
90.3.
90.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mindestens 68 Mpps
A - N
90.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
90.4.
90.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 90.4.2.
90.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse
Erweiterung
der
Switch-
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
90.5.
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 562
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
90.5.1.
90.5.2.
90.5.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
90.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 90.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
90.5.6.
90.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
90.6.
90.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
90.6.2.
- J
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A
- N 90.6.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
90.7.
90.7.1.
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 90.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
90.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
90.7.4.
90.8.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
90.8.1.
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
90.8.2.
90.8.3.
90.8.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
- J A - N
90.8.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N 90.9.
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
90.9.1.
90.9.2.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
IEEE 802.3 (10BaseT)
Layer 2 Switching (MAC)
- J A - N
IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) - J A - N Netzwerkmanagement
90.10.
90.10.1.
- J
RMONv1 A
- N 90.10.2.
- J
RMONv2 A
- N 90.10.3.
- J
SNMPv1 A
- N 90.10.4.
- J
SNMPv2 A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
90.10.5.
- J
SNMPv3 A
- N Schnittstellen
90.11.
90.11.1.
90.11.2.
LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT mit PoE
Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
- J A - N
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
90.12.
90.12.1.
91.
91.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz - J
Stackingkabel Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
A - N
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
91.1.1.
91.1.2.
91.1.3.
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
- J A - N
Klimatische Anforderungen
91.2.
91.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
91.3.
91.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps
A - N
91.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N 91.4.
Allgemeine technische Anforderungen
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
91.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 91.4.2.
91.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Erweiterung
der
Switch-
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
91.5.
91.5.1.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain
- J A - N
91.5.2.
91.5.3.
Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten
Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N
91.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
91.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
91.5.6.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J A - N
91.5.7.
- J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
91.6.
91.6.1.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
91.6.2.
- J
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A
- N 91.6.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
- J A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 570
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
91.7.
91.7.1.
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 91.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
91.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
91.7.4.
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
91.8.
91.8.1.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
91.8.2.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 571
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
91.8.3.
91.8.4.
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
91.8.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N Unterstützte Standards/Protokolle
91.9.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
91.9.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
- J A - N
IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT)
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
91.9.2.
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N Netzwerkmanagement
91.10.
91.10.1.
- J
RMONv1 A
- N 91.10.2.
- J
RMONv2 A
- N 91.10.3.
- J
SNMPv1 A
- N 91.10.4.
- J
SNMPv2 A
- N 91.10.5.
- J
SNMPv3 A
- N Schnittstellen
91.11.
91.11.1.
LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT mit PoE
Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 573
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
91.11.2.
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
91.12.
91.12.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz A
- N
Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt)
92.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
92.1.
92.1.1.
Stackingkabel
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
- J A - N
92.1.2.
Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
92.1.3.
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatische Anforderungen
92.2.
92.2.1.
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C
- J
Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % A
- N Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
92.3.
92.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 68 Mpps
A - N
92.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
92.4.
92.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 92.4.2.
Unterbrechungsfreie Stacks
Erweiterung
der
Switch-
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 575
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
92.4.3.
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
92.5.
92.5.1.
92.5.2.
92.5.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten
Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
92.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 92.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
92.5.6.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 576
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
92.5.7.
- J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
92.6.
92.6.1.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
92.6.2.
- J
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A
- N 92.6.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
92.7.
92.7.1.
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 92.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 577
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
92.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
92.7.4.
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
92.8.
92.8.1.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
92.8.2.
92.8.3.
92.8.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 578
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
92.8.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N Unterstützte Standards/Protokolle
92.9.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
92.9.1.
92.9.2.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
IEEE 802.3 (10BaseT)
Layer 2 Switching (MAC)
- J A - N
IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) - J A - N Netzwerkmanagement
92.10.
92.10.1.
- J
RMONv1 A
- N 92.10.2.
- J
RMONv2 A
- N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 579
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
92.10.3.
- J
SNMPv1 A
- N 92.10.4.
- J
SNMPv2 A
- N 92.10.5.
- J
SNMPv3 A
- N Schnittstellen
92.11.
92.11.1.
92.11.2.
LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT mit PoE
PoE+ (60 Watt) an allen Ports
Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
92.12.
92.12.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Stackingkabel Kabel für Stromversorgung im Stack
- J A - N
Erforderliche Softwarelizenzen
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 580
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt)
93.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
93.1.
93.1.1.
93.1.2.
93.1.3.
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
Klimatische Anforderungen
93.2.
93.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
93.3.
93.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps
A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 581
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
93.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
93.4.
93.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 93.4.2.
93.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Erweiterung
der
Switch-
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
93.5.
93.5.1.
93.5.2.
93.5.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 582
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
93.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 93.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
93.5.6.
93.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
93.6.
93.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
93.6.2.
- J
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
93.6.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
93.7.
93.7.1.
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 93.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
93.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
93.7.4.
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
93.8.
93.8.1.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
93.8.2.
93.8.3.
93.8.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
- J A - N
93.8.5.
Unterstützung von Remote Port Monitoring
- J A - N
93.9.
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
93.9.1.
93.9.2.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
IEEE 802.3 (10BaseT)
Layer 2 Switching (MAC)
- J A - N
IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) - J A - N Netzwerkmanagement
93.10.
93.10.1.
- J
RMONv1 A
- N 93.10.2.
- J
RMONv2 A
- N 93.10.3.
- J
SNMPv1 A
- N 93.10.4.
- J
SNMPv2 A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
93.10.5.
- J
SNMPv3 A
- N Schnittstellen
93.11.
93.11.1.
93.11.2.
LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT mit PoE
PoE+ (60 Watt) an allen Ports
Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
- J A - N
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
93.12.
93.12.1.
94.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Stackingkabel
- J A
Kabel für Stromversorgung im Stack
- N
Erforderliche Softwarelizenzen Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP)
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
94.1.
94.1.1.
94.1.2.
94.1.3.
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
A
Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A
Hauptspeicher: mind. 4 GB
A
- N
- J - N
- J
Flashspeicher: mind. 2 GB - N Klimatische Anforderungen
94.2.
94.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
94.3.
94.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 68 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 50 Mpps
A - N
94.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Allgemeine technische Anforderungen
94.4.
94.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 94.4.2.
94.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Erweiterung
der
Switch-
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
94.5.
94.5.1.
94.5.2.
94.5.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
94.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
94.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
94.5.6.
94.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
94.6.
94.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
94.6.2.
- J
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A
- N 94.6.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
94.7.
- J A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
94.7.1.
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 94.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
94.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
94.7.4.
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
94.8.
94.8.1.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
94.8.2.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 591
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
94.8.3.
94.8.4.
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
94.8.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N Unterstützte Standards/Protokolle
94.9.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
94.9.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
- J A - N
IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT)
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
94.9.2.
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N Netzwerkmanagement
94.10.
94.10.1.
- J
RMONv1 A
- N 94.10.2.
- J
RMONv2 A
- N 94.10.3.
- J
SNMPv1 A
- N 94.10.4.
- J
SNMPv2 A
- N 94.10.5.
- J
SNMPv3 A
- N Schnittstellen
94.11.
94.11.1.
LAN-Schnittstellen: 12 x 1G Ports (SFP) Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
94.11.2.
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
94.12.
94.12.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
95.1.3.
- N
Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
95.1.
95.1.2.
A
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP)
95.
95.1.1.
Stackingkabel
- J
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.
A - N
- J A - N
- J
Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB
A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Klimatische Anforderungen
95.2.
95.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
95.3.
95.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 68 Mpps
A - N
95.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Allgemeine technische Anforderungen
95.4.
95.4.1.
- J
Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A
- N 95.4.2.
95.4.3.
Unterbrechungsfreie Stacks
Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse
Erweiterung
der
Switch-
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
- J A - N
95.5.
Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 595
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
95.5.1.
95.5.2.
95.5.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
95.5.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 95.5.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
95.5.6.
95.5.7.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N - J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
95.6.
95.6.1.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 596
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
95.6.2.
- J
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A
- N 95.6.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
95.7.
95.7.1.
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 95.7.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
95.7.3.
Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport
- J A - N
95.7.4.
95.8.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 597
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
95.8.1.
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
95.8.2.
95.8.3.
95.8.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
- J A - N
95.8.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N 95.9.
Unterstützte Standards/Protokolle
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 598
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
95.9.1.
95.9.2.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
IEEE 802.3 (10BaseT)
Layer 2 Switching (MAC)
- J A - N
IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) - J A - N Netzwerkmanagement
95.10.
95.10.1.
- J
RMONv1 A
- N 95.10.2.
RMONv2
- J A - N
95.10.3.
SNMPv1
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 599
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
95.10.4.
SNMPv2
- J A - N
95.10.5.
SNMPv3
- J A - N
Schnittstellen
95.11.
95.11.1.
LAN-Schnittstellen: 24 x 1G Ports (SFP) Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb
- J A - N
95.11.2.
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
95.12.
Mitzulieferndes Zubehör
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 600
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
95.12.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Kabel für Stromversorgung im Stack
A - N
Erforderliche Softwarelizenzen
Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE
96.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
96.1.
96.1.1.
- J
Stackingkabel
Robustes, geschlossenes Gehäuse Höhe: max. 1 HE Passive Kühlung (keine Lüfter)
- J A - N
Klimatische Anforderungen
96.2.
96.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
96.3.
96.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 32 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 2,5 Mpps
A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 601
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
96.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
96.4.
96.4.1.
96.4.2.
96.4.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
96.4.4.
- J
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A
- N 96.4.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
96.4.6.
96.4.7.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N - J A - N
Seite 602
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
96.4.8.
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
96.5.
96.5.1.
96.5.2.
96.5.3.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation
- N
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL
- J
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A
A - N
- J A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
96.6.
96.6.1.
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
96.6.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
96.6.3.
96.7.2.
96.7.3.
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
96.7.
96.7.1.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
A - N - J A - N - J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 96.7.4.
96.7.5.
Portbasierende IPv6 ACL IPv6 ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
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- J A - N
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
96.8.
96.8.1.
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
96.8.2.
96.8.3.
96.8.4.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2
Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
- J A - N
96.8.5.
- J
Unterstützung von Remote Port Monitoring A
- N 96.9.
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
96.9.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)
- J
IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
A - N
IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
96.9.2.
IPv6 TCP UDP DHCP Server
- J
DHCP Relay DHCP Snooping
A - N
DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing
96.10.
96.10.1.
IPv4
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 96.10.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 96.10.3.
- J
OSPFv2 A
- N 96.10.4.
- J
OSPFv3 A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
96.10.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
96.10.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement
96.11.
96.11.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 96.11.2.
- J
RMONv2 A
- N 96.11.3.
- J
SNMPv1 A
- N 96.11.4.
- J
SNMPv2 A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
96.11.5.
- J
SNMPv3 A
- N Schnittstellen
96.12.
96.12.1.
96.12.2.
LAN-Schnittstellen: 8 x 10/100/1000 BaseT mit PoE
Mind. 1 SFP-Uplink Port
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N - J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
96.13.
96.13.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
- N
Erforderliche Softwarelizenzen
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
97.1.
97.2.
A
Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE
97.
97.1.1.
- J
Robustes, geschlossenes Gehäuse Höhe: max. 1 HE Passive Kühlung (keine Lüfter)
- J A - N
Klimatische Anforderungen
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
97.2.1.
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit
97.3.
97.3.1.
- J
Switching-Bandbreite: mind. 68 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 50 Mpps
A - N
97.3.2.
- J
VLAN-IDs: mind. 100 A
- N Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten
97.4.
97.4.1.
97.4.2.
97.4.3.
Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte
- J A - N - J A - N - J A - N
97.4.4.
Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
97.4.5.
Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten
- J A - N
97.4.6.
Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports
- J A - N
97.4.7.
97.4.8.
mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))
- J A - N
Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein
- J A - N
Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten
97.5.
97.5.1.
97.5.2.
Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen
Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation
- N
Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL
- J
ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
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- J A
A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
97.5.3.
Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification
Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification
A - N
Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten
97.6.
97.6.1.
- J
- J
Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A
- N 97.6.2.
Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt
- J A - N
97.6.3.
Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden
- J A - N
Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten
97.7.
97.7.1.
Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J
DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten
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A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
97.7.2.
IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)
- J A - N
97.7.3.
- J
Verkehrsflussanalyse für IPv6 A
- N 97.7.4.
Portbasierende IPv6 ACL IPv6 ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN
- J A - N
97.7.5.
Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6
Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)
- J A - N
Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb
97.8.
97.8.1.
Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6
Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port
- J A - N
97.8.2.
Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2 Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)
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- J A - N
Seite 613
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
97.8.3.
97.8.4.
Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen
Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen
Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server
Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten
Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“
- J A - N
- J A - N
97.8.5.
Unterstützung von Remote Port Monitoring
- J A - N
97.9.
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
97.9.1.
IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )
IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)
IEEE 802.1Q (VLANs)
IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)
- J
IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)
A - N
IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Netzprotokolle
97.9.2.
IPv6 TCP UDP DHCP Server
- J
DHCP Relay DHCP Snooping
A - N
DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing
97.10.
97.10.1.
IPv4
- J
Layer 2 Switching (MAC) A
- N 97.10.2.
- J
Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A
- N 97.10.3.
- J
OSPFv2 A
- N 97.10.4.
- J
OSPFv3 A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
97.10.5.
- J
Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A
- N Multicast Switching / Routing
97.10.6.
Distance Vector (DVMRP)
Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4
Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping
Routing
Protocol - J A - N
MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement
97.11.
97.11.1.
Multicast
- J
RMONv1 A
- N 97.11.2.
- J
RMONv2 A
- N 97.11.3.
- J
SNMPv1 A
- N 97.11.4.
- J
SNMPv2 A
- N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
97.11.5.
- J
SNMPv3 A
- N Schnittstellen
97.12.
97.12.1.
LAN-Schnittstellen: 12 x 10/100/1000 BaseT mit PoE
Mind. 1 SFP-Uplink Port
- J A - N
97.12.2.
Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
97.13.
97.13.1.
98.
98.1.
98.1.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen
- J A - N
Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch
Anforderungen an den Aufbau des Moduls
- J
Einschubmodul für Distributionswitch Stromversorgung über Backplane des Switch
A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Technische Leistungsmerkmale
98.2.
98.2.1.
- J
Bestückbar mind. mit bis zu 4x SFP A
- N
98.2.2.
- J A - N
Schnittstellen
98.3.
98.3.1.
Folgende Transceivertypen müssen mindestens unterstützt werden: 1000Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10 100Base-FX DWDM-SFP CWDM-SFPBX
- J
Mindestens 4 x 1 GbE für SFP-Module A
- N Mitzulieferndes Zubehör
98.4.
98.4.1.
- J
Erforderliche Softwarelizenzen A
- N 99.
99.1.
99.1.1.
Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch
Anforderungen an den Aufbau des Moduls
Einschubmodul für Distributionswitch Stromversorgung über Backplane des Switch
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Technische Leistungsmerkmale
99.2.
99.2.1.
99.2.2.
Folgende Transceivertypen müssen mindestens unterstützt werden: 10GBase-SR, -LR, -LRM, -ER, -CX1 1000Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10 100Base-FX DWDM-SFP CWDM-SFP
- J A - N
- J A - N
Schnittstellen
99.3.
99.3.1.
Bestückbar mind. mit bis zu 4x SFP oder 2x SFP+, wahlweise auch gemischte Bestückung von SFP und SFP+ für Kombination aus 1G und 10G Uplink Ports
Mindestens 4 x 1 GbE für SFP-Module oder 2 x 10 SFP+-Modul
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
99.4.
99.4.1.
Erforderliche Softwarelizenzen
- J A - N
100.
100.1.
Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch
Anforderungen an den Aufbau des Moduls
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
100.1.1.
Einschubmodul für Distributionswitch Stromversorgung über Backplane des Switch
- J A - N
Technische Leistungsmerkmale
100.2.
100.2.1.
Bestückbar mind. mit bis zu 4x SFP oder 2x SFP+, wahlweise auch gemischte Bestückung von SFP und SFP+ für Kombination aus 1G und 10G Uplink Ports
- J A - N
100.2.2.
- J A - N
Schnittstellen
100.3.
100.3.1.
Folgende Transceivertypen müssen mindestens unterstützt werden: 10GBase-SR, -LR, -LRM, -ER, -CX1 1000Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10 100Base-FX DWDM-SFP CWDM-SFP
Mindestens 4 x 10 GbE für SFP-Modul
- J A - N
100.4.
Mitzulieferndes Zubehör
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Punkt
Anforderungen Distribution/Access-Bereich
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
100.4.1.
Erforderliche Softwarelizenzen
- J A - N
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3.2.2.3.3 Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (Draft-V3)
Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (DraftV3)
Punkt
Kategorie
J=Ja N=Nein
101.
SDN-LAN Strategie der DVZ M-V GmbH
101.1.
Anforderung an die SDN-LAN Strategie der DVZ M-V GmbH
101.2.
Die DVZ M-V GmbH erwägt in der Vertragslaufzeit den Betrieb der LAN-Infrastruktur u.a. auf ein zentrales SDN-System (controllergestütztes LAN-Switch Konfigurations-, Überwachungs- und Provisionierungssystem) umzustellen. Langfristiges Ziel ist dabei, alle im LAN-Bereich zu erfüllenden FCAPS-Betriebsaufgabenstellungen über ein zentrales SDNSystem abzuwickeln. Insbesondere beim Erstrollout und beim Gerätetausch von LAN-Switchen soll die Umstellung auf eine SDN basierte Arbeitsweise zu einer spürbaren Effizienzsteigerung führen. Unter Nutzung eines zentralen SDN -Systems soll es möglich sein, die Switches ohne Kenntnis der unterschiedlichen Switch-Plattformen und CLI-CodeVariationen zu programmieren und einen höheren Automatisierungsgrad im LAN-Switch Betrieb zu erreichen. Mittels controllerbasierten SDN-System soll ein “single point for network-wide automation and control” über die LAN-Infrastruktur gespannt werden.
Antwort
I
Allgemeine Anforderungen an das SDN der LAN-Switches
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Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (DraftV3)
Punkt
Antwort J=Ja N=Nein
Die LAN-Switches (Hard- und Softwarekomponenten der Switches) sollen mittels zentralem controllerbasierten SDN-System mindestens folgende Funktionalitäten ermöglichen:
101.2.1.
101.2.2.
Kategorie
101.3.
Network discovery (über standardisiertes sicheres Protokoll, z.B. SNMPv2c oder SNMPv3) Device-Inventory Datenbank; Device-Tagging (Vergabe von Device-Roles) LAN-Topologie-Visualisierung Provisionierung mittels Network Plug and Play Application Betriebsautomation (Firmware- und Konfigurationspflege) Identity Services im LAN an den Switch-Ports über nutzerbezogene Datenbanken wie z.B. RADIUS, LDAP Beim Erstrollout und beim Ersatz defekter LAN-Switches soll unter Nutzung von simplen Pre-Konfigurationsmethoden ein automatisierter SDN- Inbetriebnahmeprozess eingesetzt werden können.
- J A - N
- J A - N
SDN Device-Discovery und -inventory LAN-Switch Rollen (Device-Roles):
101.3.1.
Während des Scanprozesses sollen den LAN-Switches vom zentralen SDN-System aus vordefinierte „Device Roles“ bezogen auf die jeweilige Rolle des Switches innerhalb der Netzstruktur (z.B. AccessSwitch, Distribution-Switch, Core-Switch) zugeordnet werden können. Diese „Device-Roles“ sollen für die Identifikation und für die Gruppierung von LAN-Switches herangezogen werden können. Den Administratoren des SDN-Systems soll es möglich sein, diese automatisch zugeordneten SwitchRoles manuell zu überschreiben.
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Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (DraftV3)
Punkt
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Inventory-Scan und -Darstellung:
101.3.2.
Mittels Inventory-Applikationen des SDN-Systems sollen mindestens folgende Parameter der LAN-Switches ermittelt und angezeigt werden können: 101.4. 101.4.1.
- J A - N
SDN Import-Tool:
101.5.
Ein im SDN-System verankertes “Bulk-Tool” soll es ermöglichen, eine größere Anzahl von LAN-Switches mit Geräteparametern einzupflegen.
- J A - N
SDN LAN-Topologie Visualisierung:
101.5.1.
101.6.
Gerätename IP-Adresse MAC-Adresse Firmeware-Typ und Stand Geräteplattform Seriennummer Konfiguration (verfügbar und einsehbar) Gerätefamilie ( z.B. Switch, Router , HUB, WLAN-AP etc.) Lokation
Als Ergebnis des Device-Scan-Prozesses soll das SDN-System automatisch die so gewonnenen Informationen in eine LAN-Topologie Darstellung umsetzen und anzeigen können.
- J A - N
SDN basiertes Troubleshooting im LAN-Bereich
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (DraftV3)
Punkt
101.7.
Auf Basis der Source und Destination IP-Adresse sollen die LAN-Switches es ermöglichen, einen Ende-zu Ende Path-Trace durchzuführen und anzuzeigen.
Die für die Erstinstallation bzw. im Falle eines Geräteaustausches vorgesehenen LAN-Switches sollen auf Basis einer simplen „Pre-Konfigurationsmethode“ (z.B. Nutzung von DHCP mit Option 60; 43) ihr zentrales SDN-System (ihren zentralen SDNController) finden können und in der Lage sein, die vorgesehene Gerätekonfiguration und neue Gerätefirmware zu laden.
Weitere zu unterstützte Pre-Konfigurationsmethoden: USB-based bootstrapping
101.8.
101.9.
N=Nein
- J A - N
Plug und Play LAN-Switch Installation:
101.8.2.
J=Ja
SDN Provisionierung
101.7.1.
101.8.1.
Antwort
Path Trace Applikation:
101.6.1.
101.7.2.
Kategorie
- J A - N
- J A - N
SDN Konfiguration
Die Konfiguration der LAN-Switches soll ohne Kenntnis der unterschiedlichen Plattformen und CLICode-Variationen mittels SDN-System möglich sein. Automatisierte SDN Firmeware- und Konfigurationspflege
- J A - N - J A - N
Offene API´s (Schnittstellen) für weitere SDN Lösungsanbieter
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Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (DraftV3)
Punkt
101.9.1.
Offene Schnittstellen (API’s) für Third Party Lösungsanbieter
101.10.
SDN ACL-Management
101.10.1.
SDN ACL-Policy-Analyse:
Abfrage und Analyse von ACLs auf den Switches im LAN Schnelle Identifikation von ACL-Fehlkonfigurationen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Fehlersuche im LAN Vergleichsfunktionalität zur Ermittlung von ACL-Unterschieden Aufspüren von nicht verwendeten und redundanten Einträgen in den ACLs
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Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
- J A - N
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3.2.2.3.4 Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Punkt
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Antwort J=Ja N=Nein
SFP-Modul für 1000Base-T
102.
Aufbau
102.1. 102.1.1.
Kategorie
- J
Steckertyp: RJ45 Unterstützte Kupferkabel: Cat5 oder höher
A - N
102.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
102.2. 102.2.1.
- J
Reichweite: mind. 100 m A
- N 102.2.2.
unterstützte Datenraten: 10/100/1000 mit Autonegotiation
- J A - N
102.2.3.
Wahl der Sende-/Empfangsrichtung muss automatisch erfolgen
- J A - N
103.
103.1.
SFP-Modul für 1000Base-SX
Aufbau
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Punkt
103.1.1.
103.1.2.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Multimode 50/62.5 µm
Antwort
A - N - J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
103.2.
103.2.1.
- J
Reichweite: mind. 1.000 m A
- N 103.2.2.
- J
Sende- und Empfangswellenlänge 850 nm A
- N 103.2.3.
- J
Optische Sendeleistung: mind. -3 bis -9.5 dBm Optische Empfangsleistung: mind. 0 bis -17 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
103.3.
103.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 104.
104.1.
SFP-Modul für 1000Base-LX
Aufbau
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Punkt
104.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
104.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
104.2.
104.2.1.
- J
Reichweite: mind. 10.000 m A
- N 104.2.2.
- J
Sende- und Empfangswellenlänge 1310 nm A
- N 104.2.3.
- J
Optische Sendeleistung: mind. -3 bis -9.5 dBm Optische Empfangsleistung: mind. 0 bis -20 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
104.3.
104.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 105.
105.1.
SFP-Modul für 1000Base-EX
Aufbau
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Punkt
105.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
105.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
105.2.
105.2.1.
- J
Reichweite: mind. 40.000 m A
- N 105.2.2.
- J
Sende- und Empfangswellenlänge 1310 nm A
- N 105.2.3.
- J
Optische Sendeleistung: mind. +3 bis -1 dBm Optische Empfangsleistung: mind. +1 bis -22 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
105.3.
105.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 106.
106.1.
SFP-Modul für 1000Base-ZX
Aufbau
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Seite 631
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Punkt
106.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
106.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
106.2.
106.2.1.
- J
Reichweite: mind. 70.000 m A
- N 106.2.2.
- J
Sende- und Empfangswellenlänge 1550 nm A
- N 106.2.3.
- J
Optische Sendeleistung: mind. +5 bis 0 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -3 bis -23 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
106.3.
106.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 107.
107.1.
SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm)
Aufbau
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Punkt
107.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
107.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
107.2.
107.2.1.
- J
Reichweite: mind. 10.000 m A
- N 107.2.2.
- J
Sendewellenlänge: 1490 nm Empfangswellenlänge: 1310 nm
A - N
107.2.3.
Optische Empfangsleistung: mind. -3 bis -19,5 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
107.3.
107.3.1.
- J
Optische Sendeleistung: mind. -3 bis -9 dBm
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 108.
108.1.
SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm)
Aufbau
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Seite 633
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Punkt
108.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
108.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
108.2.
108.2.1.
- J
Reichweite: mind. 10.000 m A
- N 108.2.2.
- J
Sendewellenlänge: 1310 nm Empfangswellenlänge: 1490 nm
A - N
108.2.3.
Optische Empfangsleistung: mind. -3 bis -19,5 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
108.3.
108.3.1.
- J
Optische Sendeleistung: mind. -3 bis -9 dBm
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 109.
109.1.
SFP+-Modul für 10GBase-SR
Aufbau
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Seite 634
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Punkt
109.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Multimode
Antwort
A - N
109.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
109.2.
109.2.1.
109.2.2.
Reichweite bei 400 MHz*Km Faser: mind. 60 m
Sende- und Empfangswellenlänge: 850 nm
- J
Reichweite bei 500 MHz*Km Faser: mind. 80 m Reichweite bei 2000 MHz*Km Faser: mind. 300 m
A
- N
Reichweite bei 4700 MHz*Km Faser: mind. 400 m - J A - N
109.2.3.
- J
Optische Sendeleistung: mind. -1,2 bis -7,3 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -1 bis -9,9 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
109.3.
109.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 110.
110.1.
SFP+-Modul für 10GBase-LRM
Aufbau
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Punkt
110.1.1.
110.1.2.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte glemode
Glasfasertypen:
Antwort
Multimode/Sin-
A - N - J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N 110.2.
110.2.1.
110.2.2.
Technische Leistungsmerkmale
Reichweite bei 400 MHz*Km Faser: mind. 100 m Reichweite Singlemodefaser: mind. 300 m
- N
Sende- und Empfangswellenlänge: 1310 nm
- J
Reichweite bei 500 MHz*Km Faser: mind. 200 m
- J A
A - N 110.2.3.
Optische Empfangsleistung: mind. 0,5 bis -8,4 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
110.3.
110.3.1.
- J
Optische Sendeleistung: mind. 0,5 bis -6,5 dBm
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 111.
111.1.
SFP+-Modul für 10GBase-LR
Aufbau
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Punkt
111.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
111.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
111.2.
111.2.1.
- J
Reichweite: mind. 10 km A
- N 111.2.2.
- J
Sende- und Empfangswellenlänge: 1310 nm A
- N 111.2.3.
Optische Empfangsleistung: mind. 0,5 bis -14,4 dBm
- J A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
111.3.
111.3.1.
Optische Sendeleistung: mind. 0,5 bis -8,2 dBm
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 112.
112.1.
SFP+-Modul für 10GBase-ER
Aufbau
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 637
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Punkt
112.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
112.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
112.2.
112.2.1.
- J
Reichweite: mind. 40 km A
- N 112.2.2.
- J
Sende- und Empfangswellenlänge: 1550 nm A
- N 112.2.3.
- J
Optische Sendeleistung: mind. 4 bis -4,7 dBm Optische Empfangsleistung: mind. 1 bis -15,8 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
112.3.
112.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 113.
113.1.
X2-Modul für 10GBase-SR
Aufbau
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 638
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
113.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Multimode
Antwort
A - N
113.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
113.2.
113.2.1.
113.2.2.
Reichweite bei 400 MHz*Km Faser: mind. 60 m
Reichweite bei 4700 MHz*Km Faser: mind. 400 m
- N
Sende- und Empfangswellenlänge: 850 nm
- J
- J
Reichweite bei 500 MHz*Km Faser: mind. 80 m Reichweite bei 2000 MHz*Km Faser: mind. 300 m
A
A - N 113.2.3.
- J
Optische Sendeleistung: mind. -1,2 bis -7,3 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -1 bis -9,9 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
113.3.
113.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 114.
114.1.
X2-Modul für 10GBase-LR
Aufbau
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Seite 639
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Punkt
114.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: SC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
114.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
114.2.
114.2.1.
- J
Reichweite: mind. 10 km A
- N 114.2.2.
- J
Sende- und Empfangswellenlänge: 1310 nm A
- N 114.2.3.
Optische Empfangsleistung: mind. 0,5 bis -14,4 dBm
- J A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
114.3.
114.3.1.
Optische Sendeleistung: mind. 0,5 bis -8,2 dBm
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 115.
115.1.
X2-Modul für 10GBase-ER
Aufbau
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Seite 640
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
115.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: SC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
115.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
115.2.
115.2.1.
- J
Reichweite: mind. 40 km A
- N 115.2.2.
- J
Sende- und Empfangswellenlänge: 1550 nm A
- N 115.2.3.
Optische Empfangsleistung: mind. -1 bis -15,8 dBm
- J A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
115.3.
115.3.1.
Optische Sendeleistung: mind. 4 bis -4,7 dBm
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 116.
116.1.
X2-Modul für 10GBase-LRM
Aufbau
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 641
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
116.1.1.
116.1.2.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
Steckertyp: SC (Duplex) Unterstützte glemode
Glasfasertypen:
Antwort
- J Multimode/Sin-
A - N - J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
116.2.
116.2.1.
116.2.2.
Reichweite bei 400 MHz*Km Faser: mind. 100 m
Sende- und Empfangswellenlänge: 1310 nm
Reichweite bei 500 MHz*Km Faser: mind. 200 m
- J A
Reichweite für Singlemodefaser: mind. 300 m
- N - J A - N
116.2.3.
Optische Empfangsleistung: mind. 0,5 bis -8,4 dBm
- J A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
116.3.
116.3.1.
Optische Sendeleistung: mind. 0,5 bis -6,5 dBm
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 117.
117.1.
X2-Modul für 10GBase-ZR
Aufbau
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Seite 642
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
117.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: SC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
117.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
117.2.
117.2.1.
- J
Reichweite: mind. 80 km A
- N 117.2.2.
- J
Sende- und Empfangswellenlänge: 1550 nm A
- N 117.2.3.
- J
Optische Sendeleistung: mind. -4 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -7 bis -24 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
117.3.
117.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N 118.
118.1.
X2-Modul für 10GBase-CX4
Aufbau
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 643
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
118.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: InfiniBand Unterstützte Kupferkabel: CX1
Antwort
A - N
118.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
118.2.
118.2.1.
- J
Reichweite: mind. 15 m A
- N Einzuhaltende Sicherheitsnormen
118.3.
118.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei GigabitSFPs
119.
Aufbau
119.1.
119.1.1.
120.
120.1.
Das Modul muss zwei Gigabit Schnittstellen als SFP-Port zur Verfügung stellen und muss dafür einen 10 Gigabit Port (X2) nutzen
- J A - N
X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet
Aufbau
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Punkt
120.1.1.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J
Steckertyp: SC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
Antwort
A - N
120.1.2.
- J
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
- N Technische Leistungsmerkmale
120.2.
120.2.1.
- J
Sendewellenlänge: mind. 32 Kanäle Empfangswellenlänge: 1530 – 1564 nm
A - N
120.2.2.
- J
Optische Sendeleistung: mind. 3 bis -1 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -7 bis -23 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
120.3.
120.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM
121.
Aufbau
121.1.
121.1.1.
- J
Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode
A - N
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Punkt
121.1.2.
Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A
-J -N
Technische Leistungsmerkmale
121.2.
121.2.1.
- J
Sendewellenlänge: mind. 40 Kanäle Empfangswellenlänge: 1530 – 1564 nm
A - N
121.2.2.
- J
Optische Sendeleistung: mind. 3 bis -1 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -7 bis -23 dBm
A - N
Einzuhaltende Sicherheitsnormen
121.3.
121.3.1.
- J
IEC 60825-1 Klasse 1 A
- N
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3.2.2.3.5 Anforderungen WLAN-Controller Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
WLAN-Controller mit mindestens 4 x 1GbE-Anschluss
122.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
122.1.
122.1.1.
Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
- J A - N
Klimatische Anforderungen
122.2.
122.2.1.
Geschlossenes Gehäuse in 19“- Einbauweise
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
Allgemeine technische Anforderungen
122.3.
122.3.1.
Zentrales Management für alle zugeordneten Access Points
Management und Konfiguration von mindestens 50 Access Points
Erweiterung der Anzahl der zu überwachenden APs durch Lizenzerweiterung
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
122.3.2.
122.3.3.
122.3.4.
122.3.5.
Unterstützung von dynamischer 802.11 Kanalzuordnung der Access Points mit Optimierung bzgl. WLAN-Reichweite und –Durchsatz
Vollständige Unterstützung von bis zu 80 MHz breite Funkkanäle
Unterstützung von dynamischer WLAN Sendeleistungsregulierung zur optimalen Ausleuchtung und Bereitstellung von Funktionalitäten bei Ausfall von Access Points zur Sicherung der WLAN Abdeckung
Erkennung und Vermeidung von Interferenzen im Funkfeld
Erkennung von Anwendungen und Nutzung der Anwendungserkennung innerhalb von Quality of Service Profilen
Bereitstellung einer Gastfunktionalität; Tunneln von Gastverkehr und Ausgabe auf einem separaten Interface
- J A - N
- J A - N - J A - N - J
IPv6 fähig A
- N 122.3.6.
Schnelle Übergabe beim Roaming durch Schlüsselspeicherung
- J A - N
122.3.7.
DTLS Encryption des Tunnel zwischen AP und Controller
- J A - N
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Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
122.3.8.
Aufbau und Betrieb von Wireless Mesh-Netzwerken
- J A - N
122.3.9.
122.3.10.
122.3.11.
122.3.12.
122.3.13.
122.3.14.
Der WLAN-Controller muss WPA2 inklusive CCMP gemäß IEEE 802.11i vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss als Authenticator IEEE 802.1X gemäß IEEE 802.11i bzw. WPA2-Enterprise vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss eine Abbildung zwischen SSIDs und VLANs zur Trennung von Nutzergruppen im WLAN unterstützen. Der WLAN-Controller muss eine VLAN-Zuweisung über RADIUS als Bestandteil einer IEEE-802.1XAuthentisierung vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss über eine Zertifizierung WPA2-Enterprise der Wi-Fi Alliance verfügen. Der WLAN-Controller muss den Standard IEEE 802.11e vollständig unterstützen.
- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N
122.3.15.
Der WLAN-Controller muss WMM vollständig unterstützen.
- J A - N
122.3.16.
Der WLAN-Controller muss über eine Zertifizierung WMM der Wi-Fi Alliance verfügen.
- J A - N
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Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
122.3.17.
122.3.18.
Die Übertragung der Kontrolldaten zwischen Access Points und WLAN-Controller muss verschlüsselt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.
- J A - N
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle
122.4.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
122.4.1.
IEEE 802.11a IEEE 802.11b IEEE 802.11g IEEE 802.11d - J
IEEE 802.11h IEEE 802.11k
A
IEEE 802.11n
- N
IEEE 802.11r IEEE 802.11u IEEE 802.11w IEEE 802.11ac WMM/802.11E Netzwerkmanagement:
122.4.2.
122.5.
Eine gegenseitige Authentisierung von Access Points und WLAN-Controllern muss unterstützt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.
HTTP (abschaltbar)/HTTPS SNMPv3
- J A - N
Schnittstellen
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Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
122.5.1.
- J
LAN-Schnittstellen: 4 x 100/1000 BaseT A
- N Mitzulieferndes Zubehör
122.6.
122.6.1.
A
Erforderliche Softwarelizenzen
- N
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
123.1.
Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format
mind. zwei redundant ausgelegte Netzteile mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise;
Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)
- J A - N
Klimatische Anforderungen
123.2.
123.2.1.
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
- J
WLAN-Controller mit 2 x SFP+
123.
123.1.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
- J
Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
A - N
123.3.
Allgemeine technische Anforderungen
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Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
123.3.1.
123.3.2.
Zentrales Management für alle zugeordneten Access Points
Management und Konfiguration von mindestens 1000 Access Points
Management von AP über das Internet für mobile Mitarbeiter und Heimarbeiter
Erweiterung der Anzahl der zu überwachenden APs durch Lizenzerweiterung
Unterstützung eines adaptiven Funkmanagements
Vollständige Unterstützung von bis zu 80 MHz breite Funkkanäle
123.3.3.
123.3.4.
A - N
Unterstützung von dynamischer 802.11 Kanalzuordnung der Access Points mit Optimierung bzgl. WLAN-Reichweite und –Durchsatz
Unterstützung von dynamischer WLAN Sendeleistungsregulierung zur optimalen Ausleuchtung und Bereitstellung von Funktionalitäten bei Ausfall von Access Points zur Sicherung der WLAN Abdeckung
Erkennung und Vermeidung von Interferenzen im Funkfeld
Erkennung von Anwendungen und Nutzung der Anwendungserkennung innerhalb von Quality of Service Profilen
- J
Bereitstellung einer Gastfunktionalität; Tunneln von Gastverkehr
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- J A - N
- J A - N A
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Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
123.3.5.
123.3.6.
123.3.7.
Gewährleistung von schnellem Roaming über Layer2 und Layer3
Skalierbare Multicast Implementierung und Replikation des Datenverkehr im Netz
Skalierbare und gesicherte Übertragung für breitbandigen Videoverkehr; Multicast-Unicast Wandlung im AP; QoS Profile für Video Verkehr
Klassifizierung von Anwendungen auf Basis von Anwendungssignaturen und Analyse von PayloadInformationen
Anwendung von QoS Regeln für erkannte Anwendungen
Bereitstellung einer Gastfunktionalität Tunneln von Gastverkehr
- J A - N
- J A - N
- J A - N
123.3.8.
123.3.9.
123.3.10.
123.3.11.
Vollständige IPv6 Unterstützung, insbesondere: o Dual-Stack-Betrieb von Wireless Clients o Roaming o IPv6 ACLs Der WLAN-Controller muss WPA2 inklusive CCMP gemäß IEEE 802.11i vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss als Authenticator IEEE 802.1X gemäß IEEE 802.11i bzw. WPA2-Enterprise vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss eine Abbildung zwischen SSIDs und VLANs zur Trennung von Nutzergruppen im WLAN unterstützen.
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- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N
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Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
123.3.12.
123.3.13.
123.3.14.
Der WLAN-Controller muss eine VLAN-Zuweisung über RADIUS als Bestandteil einer IEEE-802.1XAuthentisierung vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss über eine Zertifizierung WPA2-Enterprise der Wi-Fi Alliance verfügen. Der WLAN-Controller muss den Standard IEEE 802.11e vollständig unterstützen.
- J A - N - J A - N - J A - N
123.3.15.
Der WLAN-Controller muss WMM vollständig unterstützen.
- J A - N
123.3.16.
Der WLAN-Controller muss über eine Zertifizierung WMM der Wi-Fi Alliance verfügen.
- J A - N
Anbindung der Access Points
123.4.
123.4.1.
123.4.2.
Folgende Designoptionen für die AP Anbindung müssen mindestens unterstützt werden: o Datenverkehr dezentral geswitcht o Datenverkehr zentral geswitcht AP müssen via Funk (Mesh) angebunden werden können
- J A - N - J A - N
123.4.3.
Eine gegenseitige Authentisierung von Access Points und WLAN-Controllern muss unterstützt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
123.4.4.
- J A - N
Anforderungen an Redundanzfunktionalitäten
123.5.
123.5.1.
Die Übertragung der Kontrolldaten zwischen Access Points und WLAN-Controller muss verschlüsselt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.
Möglichkeit zur Schaffung von 1:1 und/oder N:1Redundanzen
- J A - N
123.5.2.
1:1 Redundanz via dediziertem Port oder LAN-Verbindung (für große Entfernungen)
- J A - N
123.5.3.
- J A - N
Sicherheitsanforderungen
123.6.
123.6.1.
Redundanz mit Konfigurations- und Statussynchronisation; Stateful SwitchOver im Fehlerfall, Stateful SwitchOver für angemeldete WirelessNutzer
zentrale Sicherheitsrichtlinien; Point Erkennung; Wireless IPS
- J
Rogue Access A
- N 123.6.2.
123.7.
Klassifizierung von Endgerätetypen durch lokales Profiling im Controller; Zugriffsregeln auf Basis von Endgerätetypen
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle
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Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
123.7.1.
IEEE 802.11g IEEE 802.11d - J
IEEE 802.11h IEEE 802.11k
A
IEEE 802.11n
- N
IEEE 802.11r IEEE 802.11u IEEE 802.11w IEEE 802.11ac WMM/802.11E
HTTP/HTTPS
- J A
SNMPv3
- N
Schnittstellen
123.8.
123.9.
IEEE 802.11b
Netzwerkmanagement:
123.7.2.
123.8.1.
IEEE 802.11a
LAN-Schnittstellen: 2 x 10 Gigabit-Ethernet, wahlweise als 1G oder 10G
Bestückung mit SFP oder SFP+ Unterstützte Transceivertypen: o 10GBase-SR, -LR, -LRM, -ER, -ZR, -CX1 o 1000Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10, -ZX o DWDM-SFP+, DWDM-SFP o CWDM-SFP
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
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Punkt
Anforderungen WLAN Controller
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
123.9.1.
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 HZ Erforderliche Softwarelizenzen
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- J A - N
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3.2.2.3.6 Anforderungen an die WLAN-Accesspoints Punkt
Anforderungen an die WLAN-Accesspoints
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen
124.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
124.1.
124.1.1.
Robustes, wetterfestes, geschlossenes Gehäuse Stromversorgung über PoE oder externes Netzteil
- J A - N
124.1.2.
- J
Montagevorrichtung A
- N Klimatische Anforderungen
124.2.
124.2.1.
- J
Betriebstemperatur mind. -20 °C bis 50 °C Mindestens Schutzart IP64
A - N
Allgemeine technische Anforderungen
124.3.
124.3.1.
124.3.2.
20 und 40MHz Channels für 802.11n
Radiofrequenz Senden und Empfangen über mehrere Datenströme: 3x4:3 (MIMO)
- N
Physikalische Datenrate bis zu 450Mbit/s für 802.11n
- J
Physikalische Datenrate bis zu 1,3 Gbit/s für 802.11ac
20, 40 und 80MHz Channels im 5GHz Band für 802.11ac
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- J A
A - N
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Punkt
Anforderungen an die WLAN-Accesspoints
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
124.3.3.
124.3.4.
Beamforming für 802.11 a/g, 802. 11n und 802.11ac Clients Beamforming von bis zu 128 Clients pro Radio gleichzeitig
Der Access Point muss WPA2 inklusive CCMP gemäß IEEE 802.11i vollständig unterstützen.
- J A - N - J A - N
124.3.5.
124.3.6.
124.3.7.
124.3.8.
Der Access Point muss als Authenticator IEEE 802.1X gemäß IEEE 802.11i bzw. WPA2-Enterprise vollständig unterstützen. Der Access Point muss eine Abbildung zwischen SSIDs und VLANs zur Trennung von Nutzergruppen im WLAN unterstützen. Der Access Point muss eine VLAN-Zuweisung über RADIUS als Bestandteil einer IEEE-802.1XAuthentisierung vollständig unterstützen. Der Access Point muss über eine Zertifizierung WPA2-Enterprise der Wi-Fi Alliance verfügen.
- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N
124.3.9.
Der Access Point muss den Standard IEEE 802.11e vollständig unterstützen.
- J A - N
124.3.10.
Der Access Point muss WMM vollständig unterstützen.
- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die WLAN-Accesspoints
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
124.3.11.
Der Access Point muss über eine Zertifizierung WMM der Wi-Fi Alliance verfügen.
- J A - N
124.3.12.
124.3.13.
Die Übertragung der Kontrolldaten zwischen Access Points und WLAN-Controller muss verschlüsselt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.
- J A - N
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle
124.4.
Übertragungsverfahren / -protokolle:
124.4.1.
IEEE 802.11a
- J
IEEE 802.11b IEEE 802.11g
A - N
IEEE 802.11n IEEE 802.11ac Schnittstellen
124.5.
124.5.1.
Eine gegenseitige Authentisierung von Access Points und WLAN-Controllern muss unterstützt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.
Mind. 4 x BNC/TNC- ODER RP-TNC Antennenbuchsen für 2,4 oder/und 5 GHz Antennen
- J A - N
124.5.2.
- J
Schnittstellen für mind. 2x 100/1000Base-T A
- N
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Punkt
Anforderungen an die WLAN-Accesspoints
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Mitzulieferndes Zubehör
124.6.
124.6.1.
Montagezubehör für Montage an Decke oder Wand
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 HZ
Robustes, geschlossenes Gehäuse Stromversorgung über PoE oder externes Netzteil
- J A
Montagevorrichtung
- N
Klimatische Anforderungen
125.2.
Betriebstemperatur mind. -20 °C bis 50 °C Betrieb bei einer Umgebungsfeuchte zwischen 10 % und 90 %
- J A - N
Allgemeine technische Anforderungen
125.3.
125.3.1.
- N
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
125.1.
125.2.1.
A
Indoor Accesspoint mit internen Antennen
125.
125.1.1.
Erforderliche Softwarelizenzen
- J
20 und 40MHz Channels für 802.11n
Radiofrequenz Senden und Empfangen über mehrere Datenströme: 3x4:3 (MIMO)
20, 40 und 80MHz Channels im 5GHz Band für 802.11ac
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die WLAN-Accesspoints
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
125.3.2.
125.3.3.
Physikalische Datenrate bis zu 450Mbit/s für 802.11n
Physikalische Datenrate bis zu 1,3 Gbit/s für 802.11ac
Beamforming für 802.11 a/g, 802. 11n und 802.11ac Clients
Beamforming von bis zu 128 Client pro Radio gleichzeitig
- J A - N
- J A - N
125.3.4.
125.3.5.
125.3.6.
125.3.7.
Verstärkung der integrierten Rundstrahlantennen mindestens: o 4 dBi im 2,4 GHz Band o 6 dBi im 5 GHz Band Maximale Performance bei hoher 802.11ac Nutzerdichte durch: „Cache“-Speicher und „queuing“ pro Nutzer im Radio
Bevorzugte Anmeldung der Dual-Band Clients im 5 GHz Band
sichere Übertragung von Video über Wi-Fi durch Funktionen wie Multicast-Unicast Wandlung im AP, QoS pro individuellem Video-Stream und Bandbreiten-Reservierung
Der Access Point muss WPA2 inklusive CCMP gemäß IEEE 802.11i vollständig unterstützen.
- J A - N
- J A - N
- J A - N - J A - N
125.3.8.
Der Access Point muss als Authenticator IEEE 802.1X gemäß IEEE 802.11i bzw. WPA2-Enterprise vollständig unterstützen.
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- J A - N
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Anforderungen an die WLAN-Accesspoints
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
125.3.9.
125.3.10.
125.3.11.
Der Access Point muss eine Abbildung zwischen SSIDs und VLANs zur Trennung von Nutzergruppen im WLAN unterstützen. Der Access Point muss eine VLAN-Zuweisung über RADIUS als Bestandteil einer IEEE-802.1XAuthentisierung vollständig unterstützen. Der Access Point muss über eine Zertifizierung WPA2-Enterprise der Wi-Fi Alliance verfügen.
- J A - N - J A - N - J A - N
125.3.12.
Der Access Point muss den Standard IEEE 802.11e vollständig unterstützen.
- J A - N
125.3.13.
Der Access Point muss WMM vollständig unterstützen.
- J A - N
125.3.14.
Der Access Point muss über eine Zertifizierung WMM der Wi-Fi Alliance verfügen.
- J A - N
125.3.15.
125.3.16.
125.4.
Eine gegenseitige Authentisierung von Access Points und WLAN-Controllern muss unterstützt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung. Die Übertragung der Kontrolldaten zwischen Access Points und WLAN-Controller muss verschlüsselt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.
- J A - N
- J A - N
Unterstützte Standards/Protokolle
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Seite 663
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen an die WLAN-Accesspoints
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Übertragungsverfahren / -protokolle:
125.4.1.
- J
IEEE 802.11b IEEE 802.11g
A - N
IEEE 802.11n IEEE 802.11ac Schnittstellen
125.5.
125.5.1.
IEEE 802.11a
- J
Schnittstellen für mind. 2x 10/100/1000Base-T A
- N Mitzulieferndes Zubehör
125.6.
125.6.1.
Montagezubehör für Montage an Decke oder Wand
Erforderliche Softwarelizenzen
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- J A - N
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3.2.2.3.7 Anforderungen WLAN-Antennen Punkt
Anforderungen an die WLAN-Antennen
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Dualband-Dipolantenne 2,4 und 5,0 GHz
126.
Technische Leistungsmerkmale
126.1.
126.1.1.
Dualband-Dipol-Innenantenne mit Rundstrahlcharakteristik
- J A - N
126.1.2.
- J
Verstärkung von mind. 5 dBi im 5 GHz-Band Verstärkung von mind. 3 dBi im 2,4 GHz-Band
A - N
Schnittstellen
126.2.
126.2.1.
mind. 1x BNC/TNC- oder RP-TNC-Doppelstecker mit umgekehrter Polarität
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
126.3.
126.3.1.
erforderliches Montagezubehör für Montage an Accesspoint
- J A - N
Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Wandmontage
127.
Technische Leistungsmerkmale
127.1.
127.1.1.
- J
Dualband-Rundstrahlantenne für Innenbereich A
- N
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Punkt
Anforderungen an die WLAN-Antennen
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
127.1.2.
- J
Verstärkung von mind. 4 dBi im 5 GHz-Band Verstärkung von mind. 4 dBi im 2,4 GHz-Band
A - N
Schnittstellen
127.2.
127.2.1.
mind. 4x BNC/TNC- oder RP-TNC-Doppelstecker mit umgekehrter Polarität
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör
127.3.
127.3.1.
- J
erforderliches Montagezubehör A
- N Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Deckenmontage
128.
Technische Leistungsmerkmale
128.1.
128.1.1.
- J
Dualband-Rundstrahlantenne für Innenbereich A
- N 128.1.2.
- J
Verstärkung von mind. 3,5 dBi im 5 GHz-Band Verstärkung von mind. 2,5 dBi im 2,4 GHz-Band
A - N
Schnittstellen
128.2.
128.2.1.
mind. 3x BNC/TNC- oder RP-TNC-Doppelstecker mit umgekehrter Polarität
- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die WLAN-Antennen
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Mitzulieferndes Zubehör
128.3.
128.3.1.
- J
erforderliches Montagezubehör A
- N
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3.2.2.3.8 Anforderungen an das WLAN-Managementsystem Punkt
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem als clusterbare 19“ Hardware-Appliance
129.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
129.1.
129.1.1.
Kategorie
Clusterbare 19“ Hardware-Appliances
- J A - N
Konstruktive Anforderungen
129.2.
129.2.1.
Formfaktor der Hardware-Appliances:
129.2.2.
Formfaktor: 19“ Bauweise mit maximal zwei Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Die einzelnen Appliances des Clusters müssen jeweils über Slots zum Einbau von redundanten Netzteilen verfügen
- J A - N - J A - N
Klimatische Anforderungen an die Hardware-Appli129.2.3. ances:
129.2.4.
A - N
Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
Interfaceanforderungen:
129.2.5.
Umgebungstemperatur: mind. 5 °C und max. 40 °C
- J
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus
- J A - N - J A - N
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Punkt
129.2.6.
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J
Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor A
- N Ausstattungsanforderungen der Hardware-Appliances
129.3.
129.3.1.
Mindestens RAID 1 o Der Austausch muss durchführbar sein
- J Hot-Swappable
A - N
Anforderungen an die Datensicherung
129.4.
Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien
Einrichtung einer zyklischen Sicherungen
129.4.1. a )
- J A - N
Zugänge und Bedienoberfläche
129.5.
Zugang: 129.5.1. a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll
Zugang via SSHv2 Verbindung Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche
- N
Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren
- J
129.5.2. b )
129.6.
- J A
A - N Allgemeine Leistungsmerkmale
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Punkt
129.6.1.
129.6.2.
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem
Management muss skalierbar möglich sein und ausbaubar auf 500 WLAN-Controller und 10.000 WLAN-Access Points über ein gemeinsames System
Einbindung von Switches für ein einfaches Troubleshooting und Konfigurationsmanagement
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N - J A - N
129.6.3.
129.6.4.
Unterstützung folgender W-LAN Funktionen: o Rollout-Management, o Überwachung, o Troubleshooting und o Fehlerbehebung
Mangement
Bereitstellung von Informationen über Interferenzen der Access Points
- J A - N
- J A - N
129.6.5.
129.6.6.
Darstellung des gesamten Systems inkl. Access Points (angeschlossen und autonom), WLAN-Controller und Switche/Router Folgende weiteren Systemfunktionen müssen über das Managementsystem abgebildet werden können: o Inventarisierungssystem für alle zu überwachenden Geräte (Access-Points, Controler, ggf. Swiches) o Status der Erreichbarkeit der zu überwachenden Geräte o CPU- und Speicherauslastung der einzelnen Systeme o Sicherung der Konfigurationen der überwachten Geräte
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- J A - N
- J A - N
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Punkt
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem
SNMPv3 muss mindestens mit den Modulen Authentication und Privacy unterstützt werden.
129.6.7.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
Das Management der WLAN-Lösung muss eine kontinuierliche Überwachung der WLAN-Luftschnittstelle unterstützen.
129.6.8.
Das Management der WLAN-Lösung muss eine Funktion zur Lokalisierung von WLAN-Geräten und zur Identifikation von Fremdgeräten unterstützen.
129.6.9.
Das Management der WLAN-Lösung muss die Überwachung der Verfügbarkeit der WLAN-Infrastruktur vollständig unterstützen.
129.6.10.
Das Management der WLAN-Lösung muss die WLAN-Endgeräte zentral über das WLAN verwalten können.
129.6.11.
129.7.
129.7.1.
- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N
Anforderungen an die Sicherheitsfunktionalitäten
Vollständige Unterstützung von Port Authentification für Access Points nach Standard 802.1X
- J A - N
129.7.2.
129.8.
Erstellung von Regeln für verdächtige Clients (z.B. ständige fehlerhafte Anmeldeversuche).
Möglichkeit der automatischen Alarmmeldung bei verdächtigen Clients im Managementsystem oder Absetzen von E-Mails
- J A - N
Anforderungen an das Rollout-Management
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Punkt
129.8.1.
129.8.2.
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem
Die Einbindung neuer Access Points und Controller muss mittels Templates möglich sein.
Vollständige Unterstützung von standardisierten Device-Konfigurationselementen über FeatureTemplates oder CLI.
Zentralisiertes Upgrademanagement für einzelne oder alle Access Points/WLAN-Controller muss möglich sein
Unterstützung des Einrichten/Überwachen und Upgraden von autonomen Access Points muss möglich sein
Einrichtung von gesicherten (Mitarbeiter) und ungesicherten (Gäste) SSIDs muss möglich sein
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
- J A - N
129.9.
129.9.1.
Zusätzliche Funktionalitäten
129.10.
130.1.
- J A - N
Mitzulieferndes Zubehör:
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
129.10.1.
130.
Unterstützung eines WLAN-Energiemanagements für eine Verringerung des Energieverbrauchs im gesamten System
Erforderliche Softwarelizenzen
- J A - N
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem als virtuelle clusterbare Softwareapplikation Anforderungen an den Aufbau
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Punkt
130.1.1.
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J
Virtuelle clusterbare Softwareapplikation A
- N 130.1.2.
Kompatibilität zur Virtualisierungsplattform: o Hypervisor: VMware ESXi 5.5 oder später
Mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Betriebssysteme ist zu unterstützen: o Softwarebundle, bestehend aus Applikation und Betriebssystem o Windows 2012 R2 Server oder höher o Red Hat Enterprise Linux 7
A - N
Anforderungen an die Datensicherung
130.2.
Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien
Einrichtung einer zyklischen Sicherungen
130.2.1. a )
- J A - N
Zugänge und Bedienoberfläche
130.3.
Zugang: 130.3.1. a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll oder SSHv2
- J A
Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche
- N
Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren
- J
130.3.2. b )
130.4.
- J
A - N Allgemeine Leistungsmerkmale
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Punkt
130.4.1.
130.4.2.
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem
Management muss skalierbar möglich sein und ausbaubar auf 500 WLAN-Controller und 10.000 WLAN-Access Points über ein gemeinsames System
Einbindung von Switches für ein einfaches Troubleshooting und Konfigurationsmanagement
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N - J A - N
130.4.3.
130.4.4.
Unterstützung folgender W-LAN Funktionen: o Rollout-Management, o Überwachung, o Troubleshooting und o Fehlerbehebung
Mangement
Bereitstellung von Informationen über Interferenzen der Access Points
- J A - N
- J A - N
130.4.5.
130.4.6.
Darstellung des gesamten Systems inkl. Access Points (angeschlossen und autonom), WLAN-Controller und Switche/Router Folgende weiteren Systemfunktionen müssen über das Managementsystem abgebildet werden können: o Inventarisierungssystem für alle zu überwachenden Geräte (Access-Points, Controler, ggf. Swiches) o Status der Erreichbarkeit der zu überwachenden Geräte o CPU- und Speicherauslastung der einzelnen Systeme o Sicherung der Konfigurationen der überwachten Geräte
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
- J A - N
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Punkt
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem
SNMPv3 muss mindestens mit den Modulen Authentication und Privacy unterstützt werden.
130.4.7.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
Das Management der WLAN-Lösung muss eine kontinuierliche Überwachung der WLAN-Luftschnittstelle unterstützen.
130.4.8.
Das Management der WLAN-Lösung muss eine Funktion zur Lokalisierung von WLAN-Geräten und zur Identifikation von Fremdgeräten unterstützen.
130.4.9.
Das Management der WLAN-Lösung muss die Überwachung der Verfügbarkeit der WLAN-Infrastruktur vollständig unterstützen.
130.4.10.
Das Management der WLAN-Lösung muss die WLAN-Endgeräte zentral über das WLAN verwalten können.
130.4.11.
130.5.
130.5.1.
- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N
Anforderungen an die Sicherheitsfunktionalitäten
Vollständige Unterstützung von Port Authentification für Access Points nach Standard 802.1X
- J A - N
130.5.2.
130.6.
Erstellung von Regeln für verdächtige Clients (z.B. ständige fehlerhafte Anmeldeversuche).
Möglichkeit der automatischen Alarmmeldung bei verdächtigen Clients im Managementsystem oder Absetzen von E-Mails
- J A - N
Anforderungen an das Rollout-Management
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Punkt
130.6.1.
130.6.2.
Anforderungen an das WLAN-Managementsystem
Die Einbindung neuer Access Points und Controller muss mittels Templates möglich sein.
Vollständige Unterstützung von standardisierten Device-Konfigurationselementen über FeatureTemplates oder CLI.
Zentralisiertes Upgrademanagement für einzelne oder alle Access Points/WLAN-Controller muss möglich sein
Unterstützung des Einrichten/Überwachen und Upgraden von autonomen Access Points muss möglich sein
Einrichtung von gesicherten (Mitarbeiter) und ungesicherten (Gäste) SSIDs muss möglich sein
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
- J A - N
130.7.
130.7.1.
Zusätzliche Funktionalitäten
Unterstützung eines WLAN-Energiemanagements für eine Verringerung des Energieverbrauchs im gesamten System
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- J A - N
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3.2.2.3.9 Anforderungen an den RADIUS-Server Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients
131.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
131.1.
131.1.1.
Clusterbare 19“ Hardware-Appliances
- J A - N
Konstruktive Anforderungen
131.2.
131.2.1.
Formfaktor der Hardware-Appliances:
131.2.2.
Formfaktor: 19“ Bauweise mit maximal zwei Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Die einzelnen Appliances des Clusters müssen jeweils über Slots zum Einbau von redundanten Netzteilen verfügen
- J A - N - J A - N
Klimatische Anforderungen an die RADIUS-Appli131.2.3. ances:
131.2.4.
A - N
Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
Interfaceanforderungen:
131.2.5.
Umgebungstemperatur: mind. 5 °C und max. 40 °C
- J
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus
- J A - N - J A - N
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
131.2.6.
- J
Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor A
- N Ausstattungsanforderungen der Hardware-Appliances
131.3.
131.3.1.
Mindestens RAID 1 o Der Austausch muss durchführbar sein
- J Hot-Swappable
A - N
Anforderungen an die Datensicherung
131.4.
Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien
Einrichtung einer zyklischen Sicherungen
131.4.1. a )
- J A - N
RADIUS-Server Zugänge und Bedienoberfläche
131.5.
Zugang: 131.5.1. a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll
Zugang via SSHv2 Verbindung Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche
- N
Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren
- J
131.5.2. b )
131.6.
- J A
A - N Zertifikatsverwaltung und Sperrlisten (CRL) Abfrage
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
131.6.1. a )
Konfiguration lokaler Serverzertifikate für verschiedene Protokolle (z.B. für das EAP- oder https-Management)
Erstellen von Zertifikatsrequests
Einspielen von root- und issuer-CA Zertifikaten (Zertifikatskette)
131.6.2. b )
131.6.3. c )
131.6.4. d )
A - N
Einspielen von signierten Serverzertifikatsrequests
- J A - N
Einrichtung einer zyklischen CRL-Abfrage auf die PKI-Infrastruktur der DVZ M-V GmbH
- J A - N
Programmiermöglichkeit für Verhaltensregeln des RADIUS-Servers bei Nichterreichbarkeit der CRL
- J A - N
Verwaltung und Anlegen der Authenticator-Devices, AAA-Clients
131.7.
131.7.1. a )
Anlegen und Verwaltung von Authenticator-Devices (AAA-Clients) wie z.B. LAN-Switches und WLAN-Controller) Sicherung der Kommunikation zwischen Authenticator-Device und RADIUS-Server über ein gemeinsames Secret
Kommunikationsprotokoll zwischen Authenticator-De131.7.2. bvices und RADIUS-Server ) RADIUS
131.8.
- J
- J A - N
- J A - N
Nutzer und Gruppenverwaltung, Geräte und Gerätegruppen
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anlegen von Nutzern und Nutzergruppen auf dem Authentifizierungsserver
Anlegen von Geräten (z. B. Mobile Devices, IP-Telefone) und Gerätegruppen auf dem Authentifizierungsserver
131.8.1. a )
- J A - N
Zuweisung von Nutzern zu Nutzergruppen Zuweisung von Geräten zu Gerätegruppen Authorisierungsprofile für jede Nutzer- und Gerätegruppe
131.9.
Zuweisung von : 131.9.1. a ) RADIUS-Attributen
VLAN-Informationen zu Nutzer- und Gerätegruppen (802-Tag)
Herstellerattributen zu Nutzer- und Gerätegruppen
Reauthentication-Timer
Temporäres Laden von ACLs auf AuthenticatorDevices (wie Switches und WLAN-Controller)
131.9.2. b )
131.10.
- J A - N
Zuweisung von Voice-VLANs im Umfeld der IP-Telefonie-Lösung
- J A - N
Geforderte RADIUS-Server Login-Services
Anlegen von Netzwerk-Login-Services auf Basis 131.10.1. a folgender Protokolle: ) o EAP-Transport Layer Security (TLS) (Zertifikat) o EAP-MS-CHAPv2 (Username/Passwort) o Protected Extensible Authentication Protocol (PEAP) o EAP-Fast
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
RADIUS-Server Regeln für den Zugriff auf Login-Services
131.11.
Regeln, wie auf die Login-Services zugegriffen 131.11.1. a werden kann, müssen auf dem RADIUS-Server er) stellbar sein.
Mindestens geforderte Service-Typen für die Regeln: o RADIUS-IETF-service typ match framed o RADIUS-IETF-service typ match login
- J A - N
Diese Kriterien müssen „und/oder“ verknüpfbar sein Zu unterstützende Authentifizierungsstandards
131.12.
IEEE 802.1X Standard auf Basis von Zertifikaten 131.12.1. a Die Zertifikatsprüfung muss die Festlegung auf das ) zu prüfende Attribut im x.509v3 Zertifikat ermöglichen, mindestens aber auf den Common Name und auf die Subject-Serial-Number.
131.12.2. b )
- J A - N
- J
MAC Authentication Bypass (MAB) A
- N
Monitoring, Reporting und Logging-Funktionalitäten
131.13.
System-Monitoring, 131.13.1. a Session-Monitoring ) Authentifizierungs-Monitoring
Authentifizierungs-Logging-Funktionalität
Authentifizierungs-Reporting mit Zeitstempel
Angabe der Fehlergründe bei fehlgeschlagener Nutzer-Authentifizierung
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an die Skalierbarkeit und Performance der Lösung
131.14.
Unterstützung von bis zu 500 Authenticator-De131.14.1. a vices (AAA-Clients) wie LAN-Switches und WLAN) Controller auf einem Einzelserversystem
Erweiterung um mindestens ein weiteres System zum Aufbau eines redundanten Clusters
Unterstützung von mindestens 100 Nutzergruppen
131.14.2. b )
- J A - N
- J A - N
Unterstützung von mindestens 10.000 Nutzern 131.14.3. c und Devices )
- J A - N
131.15.
Mitzulieferndes Zubehör:
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
131.15.1.
Erforderliche Softwarelizenzen
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients
132.
Anforderungen an den Aufbau des Gerätes
132.1.
132.1.1.
Clusterbare 19“ Hardware-Appliances
- J A - N
Konstruktive Anforderungen
132.2.
132.2.1.
Formfaktor der Hardware-Appliances:
132.2.2.
Formfaktor: 19“ Bauweise mit maximal zwei Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Die einzelnen Appliances des Clusters müssen jeweils über Slots zum Einbau von redundanten Netzteilen verfügen
- J A - N - J A - N
Klimatische Anforderungen an die RADIUS-Appli132.2.3. ances:
132.2.4.
A - N
Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %
Interfaceanforderungen:
132.2.5.
Umgebungstemperatur: mind. 5 °C und max. 40 °C
- J
Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus
- J A - N - J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 683
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
132.2.6.
- J
Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor A
- N Ausstattungsanforderungen der Hardware-Appliances
132.3.
132.3.1.
Mindestens RAID 1 o Der Austausch muss durchführbar sein
- J Hot-Swappable
A - N
Anforderungen an die Datensicherung
132.4.
Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien
Einrichtung einer zyklischen Sicherungen
132.4.1. a )
- J A - N
RADIUS-Server Zugänge und Bedienoberfläche
132.5.
Zugang: 132.5.1. a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll
Zugang via SSHv2 Verbindung Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche
- N
Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren
- J
132.5.2. b )
132.6.
- J A
A - N Zertifikatsverwaltung und Sperrlisten (CRL) Abfrage
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
132.6.1. a )
Konfiguration lokaler Serverzertifikate für verschiedene Protokolle (z.B. für das EAP- oder https-Management)
Erstellen von Zertifikatsrequests
Einspielen von root- und issuer-CA Zertifikaten (Zertifikatskette)
132.6.2. b )
132.6.3. c )
132.6.4. d )
A - N
Einspielen von signierten Serverzertifikatsrequests
- J A - N
Einrichtung einer zyklischen CRL-Abfrage auf die PKI-Infrastruktur der DVZ M-V GmbH
- J A - N
Programmiermöglichkeit für Verhaltensregeln des RADIUS-Servers bei Nichterreichbarkeit der CRL
- J A - N
Verwaltung und Anlegen der Authenticator-Devices, AAA-Clients
132.7.
132.7.1. a )
Anlegen und Verwaltung von Authenticator-Devices (AAA-Clients) wie z.B. LAN-Switches und WLAN-Controller) Sicherung der Kommunikation zwischen Authenticator-Device und RADIUS-Server über ein gemeinsames Secret
Kommunikationsprotokoll zwischen Authenticator-De132.7.2. bvices und RADIUS-Server ) RADIUS
132.8.
- J
- J A - N
- J A - N
Nutzer und Gruppenverwaltung, Geräte und Gerätegruppen
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anlegen von Nutzern und Nutzergruppen auf dem Authentifizierungsserver
Anlegen von Geräten (z. B. Mobile Devices, IP-Telefone) und Gerätegruppen auf dem Authentifizierungsserver
132.8.1. a )
- J A - N
Zuweisung von Nutzern zu Nutzergruppen Zuweisung von Geräten zu Gerätegruppen Authorisierungsprofile für jede Nutzer- und Gerätegruppe
132.9.
Zuweisung von : 132.9.1. a ) RADIUS-Attributen
VLAN-Informationen zu Nutzer- und Gerätegruppen (802-Tag)
Herstellerattributen zu Nutzer- und Gerätegruppen
Reauthentication-Timer
Temporäres Laden von ACLs auf AuthenticatorDevices (wie Switches und WLAN-Controller)
132.9.2. b )
132.10.
- J A - N
Zuweisung von Voice-VLANs im Umfeld der IP-Telefonie-Lösung
- J A - N
Geforderte RADIUS-Server Login-Services
Anlegen von Netzwerk-Login-Services auf Basis 132.10.1. a folgender Protokolle: ) o EAP-Transport Layer Security (TLS) (Zertifikat) o EAP-MS-CHAPv2 (Username/Passwort) o Protected Extensible Authentication Protocol (PEAP) o EAP-Fast
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
RADIUS-Server Regeln für den Zugriff auf Login-Services
132.11.
Regeln, wie auf die Login-Services zugegriffen 132.11.1. a werden kann, müssen auf dem RADIUS-Server er) stellbar sein.
Mindestens geforderte Service-Typen für die Regeln: o RADIUS-IETF-service typ match framed o RADIUS-IETF-service typ match login
- J A - N
Diese Kriterien müssen „und/oder“ verknüpfbar sein Zu unterstützende Authentifizierungsstandards
132.12.
IEEE 802.1X Standard auf Basis von Zertifikaten 132.12.1. a Die Zertifikatsprüfung muss die Festlegung auf das ) zu prüfende Attribut im x.509v3 Zertifikat ermöglichen, mindestens aber auf den Common Name und auf die Subject-Serial-Number.
132.12.2. b )
- J A - N
- J
MAC Authentication Bypass (MAB) A
- N
Monitoring, Reporting und Logging-Funktionalitäten
132.13.
System-Monitoring, 132.13.1. a Session-Monitoring ) Authentifizierungs-Monitoring
Authentifizierungs-Logging-Funktionalität
Authentifizierungs-Reporting mit Zeitstempel
Angabe der Fehlergründe bei fehlgeschlagener Nutzer-Authentifizierung
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an die Skalierbarkeit und Performance der Lösung
132.14.
Unterstützung von bis zu 2000 Authenticator-De132.14.1. a vices (AAA-Clients) wie LAN-Switches und WLAN) Controller auf einem Einzelserversystem
Erweiterung um mindestens ein weiteres System zum Aufbau eines redundanten Clusters
Unterstützung von mindestens 100 Nutzergruppen
132.14.2. b )
- J A - N
- J A - N
Unterstützung von mindestens 10.000 Nutzern 132.14.3. c und Devices )
- J A - N
132.15.
Mitzulieferndes Zubehör:
Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden
Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz
132.15.1. a
Erforderliche Softwarelizenzen
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients
133.
Anforderungen an den Aufbau
133.1.
133.1.1.
- J
Virtuelle clusterbare Softwareapplikation A
- N 133.1.2.
Kompatibilität zur Virtualisierungsplattform: o Hypervisor: VMware ESXi 5.5 oder später
Mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Betriebssysteme ist zu unterstützen: o Softwarebundle, bestehend aus Applikation und Betriebssystem o Windows 2012 R2 Server oder höher o Red Hat Enterprise Linux 7
- J A - N
Anforderungen an die Datensicherung
133.2.
Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien
Einrichtung einer zyklischen Sicherungen
133.2.1. a )
- J A - N
RADIUS-Server Zugänge und Bedienoberfläche
133.3.
Zugang: 133.3.1. a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll
Zugang via SSHv2 Verbindung Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
133.3.2. b )
- J
Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren A
- N Zertifikatsverwaltung und Sperrlisten (CRL) Abfrage
133.4.
133.4.1. a )
Konfiguration lokaler Serverzertifikate für verschiedene Protokolle (z.B. für das EAP- oder https-Management)
Erstellen von Zertifikatsrequests
Einspielen von root- und issuer-CA Zertifikaten (Zertifikatskette)
133.4.2. b )
133.4.3. c )
133.4.4. d )
- J A - N
Einspielen von signierten Serverzertifikatsrequests
- J A - N
Einrichtung einer zyklischen CRL-Abfrage auf die PKI-Infrastruktur der DVZ M-V GmbH
- J A - N
Programmiermöglichkeit für Verhaltensregeln des RADIUS-Servers bei Nichterreichbarkeit der CRL
- J A - N
Verwaltung und Anlegen der Authenticator-Devices, AAA-Clients
133.5.
133.5.1. a )
Anlegen und Verwaltung von Authenticator-Devices (AAA-Clients) wie z.B. LAN-Switches und WLAN-Controller) Sicherung der Kommunikation zwischen Authenticator-Device und RADIUS-Server über ein gemeinsames Secret
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 690
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Kommunikationsprotokoll zwischen Authenticator-De133.5.2. bvices und RADIUS-Server ) RADIUS
- J A - N
Nutzer und Gruppenverwaltung, Geräte und Gerätegruppen
133.6.
Anlegen von Nutzern und Nutzergruppen auf dem Authentifizierungsserver
Anlegen von Geräten (z. B. Mobile Devices, IP-Telefone) und Gerätegruppen auf dem Authentifizierungsserver
133.6.1. a )
- J A - N
Zuweisung von Nutzern zu Nutzergruppen Zuweisung von Geräten zu Gerätegruppen Authorisierungsprofile für jede Nutzer- und Gerätegruppe
133.7.
Zuweisung von : 133.7.1. a ) RADIUS-Attributen
VLAN-Informationen zu Nutzer- und Gerätegruppen (802-Tag)
Herstellerattributen zu Nutzer- und Gerätegruppen
Reauthentication-Timer
Temporäres Laden von ACLs auf AuthenticatorDevices (wie Switches und WLAN-Controller)
133.7.2. b )
133.8.
- J A - N
Zuweisung von Voice-VLANs im Umfeld der IP-Telefonie-Lösung
- J A - N
Geforderte RADIUS-Server Login-Services
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Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anlegen von Netzwerk-Login-Services auf Basis folgender Protokollen: o EAP-Transport Layer Security (TLS) (Zertifikat) o EAP-MS-CHAPv2 (Username/Passwort) o Protected Extensible Authentication Protocol (PEAP) o EAP-Fast
133.8.1. a )
A - N
RADIUS-Server Regeln für den Zugriff auf Login-Services
133.9.
Regeln, wie auf die Login-Services zugegriffen werden kann, müssen auf dem RADIUS-Server erstellbar sein.
Mindestens geforderte Service-Typen für die Regeln: o RADIUS-IETF-service typ match framed o RADIUS-IETF-service typ match login
133.9.1. a )
- J A - N
Diese Kriterien müssen „und/oder“ verknüpfbar sein Zu unterstützende Authentifizierungsstandards
133.10.
IEEE 802.1X Standard auf Basis von Zertifikaten 133.10.1. a Die Zertifikatsprüfung muss die Festlegung auf das ) zu prüfende Attribut im x.509v3 Zertifikat ermöglichen, mindestens aber auf den Common Name und auf die Subject-Serial-Number.
133.10.2. b )
133.11.
- J
- J A - N
- J
MAC Authentication Bypass (MAB) A
- N
Monitoring, Reporting und Logging-Funktionalitäten
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
System-Monitoring, 133.11.1. a Session-Monitoring ) Authentifizierungs-Monitoring
Authentifizierungs-Logging-Funktionalität
Authentifizierungs-Reporting mit Zeitstempel
- J A
Angabe der Fehlergründe bei fehlgeschlagener Nutzer-Authentifizierung
- N
Anforderungen an die Skalierbarkeit und Performance der Lösung
133.12.
Unterstützung von bis zu 500 Authenticator-De133.12.1. a vices (AAA-Clients) wie LAN-Switches und WLAN) Controller auf einem Einzelserversystem
Erweiterung um mindestens ein weiteres System zum Aufbau eines redundanten Clusters
Unterstützung von mindestens 100 Nutzergruppen
133.12.2. b )
- J A - N
- J A - N
Unterstützung von mindestens 10.000 Nutzern 133.12.3. c und Devices )
- J A - N
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients
134.
Anforderungen an den Aufbau
134.1.
134.1.1.
- J
Virtuelle clusterbare Softwareapplikation A
- N 134.1.2.
134.2.
Kompatibilität zur Virtualisierungsplattform: o Hypervisor: VMware ESXi 5.5 oder später
Mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Betriebssysteme ist zu unterstützen: o Softwarebundle, bestehend aus Applikation und Betriebssystem o Windows 2012 R2 Server oder höher o Red Hat Enterprise Linux 7
- J A - N
Anforderungen an die Datensicherung
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
134.2.1.
Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien
Einrichtung einer zyklischen Sicherungen
a )
134.3.2.
134.4.2.
134.4.3.
- N
Zugang: a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll
- J
Zugang via SSHv2 Verbindung Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche
- N
Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren
- J
b )
A
A - N Zertifikatsverwaltung und Sperrlisten (CRL) Abfrage
134.4.
134.4.1.
A
RADIUS-Server Zugänge und Bedienoberfläche
134.3.
134.3.1.
- J
a )
Konfiguration lokaler Serverzertifikate für verschiedene Protokolle (z.B. für das EAP- oder https-Management)
Erstellen von Zertifikatsrequests
Einspielen von root- und issuer-CA Zertifikaten (Zertifikatskette)
b )
c )
- J A - N
Einspielen von signierten Serverzertifikatsrequests
- J A - N
Einrichtung einer zyklischen CRL-Abfrage auf die PKI-Infrastruktur der DVZ M-V GmbH
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
134.4.4.
d )
a )
134.5.2.
Anlegen und Verwaltung von Authenticator-Devices (AAA-Clients) wie z.B. LAN-Switches und WLAN-Controller) Sicherung der Kommunikation zwischen Authenticator-Device und RADIUS-Server über ein gemeinsames Secret
- J A - N
- J A - N
Nutzer und Gruppenverwaltung, Geräte und Gerätegruppen
Anlegen von Nutzern und Nutzergruppen auf dem Authentifizierungsserver
Anlegen von Geräten (z. B. Mobile Devices, IP-Telefone) und Gerätegruppen auf dem Authentifizierungsserver
a )
134.7.
A - N
Kommunikationsprotokoll zwischen Authenticator-Debvices und RADIUS-Server ) RADIUS
134.6.
134.6.1.
- J
Verwaltung und Anlegen der Authenticator-Devices, AAA-Clients
134.5.
134.5.1.
Programmiermöglichkeit für Verhaltensregeln des RADIUS-Servers bei Nichterreichbarkeit der CRL
- J A
Zuweisung von Nutzern zu Nutzergruppen
- N
Zuweisung von Geräten zu Gerätegruppen Authorisierungsprofile für jede Nutzer- und Gerätegruppe
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
134.7.1.
134.7.2.
Zuweisung von : a ) RADIUS-Attributen
VLAN-Informationen zu Nutzer- und Gerätegruppen (802-Tag)
Herstellerattributen zu Nutzer- und Gerätegruppen
Reauthentication-Timer
Temporäres Laden von ACLs auf AuthenticatorDevices (wie Switches und WLAN-Controller)
b )
134.9.
A - N
Zuweisung von Voice-VLANs im Umfeld der IP-Telefonie-Lösung
- J A - N
Geforderte RADIUS-Server Login-Services
134.8.
134.8.1.
- J
a )
Anlegen von Netzwerk-Login-Services auf Basis folgender Protokollen: o EAP-Transport Layer Security (TLS) (Zertifikat) o EAP-MS-CHAPv2 (Username/Passwort) o Protected Extensible Authentication Protocol (PEAP) o EAP-Fast
- J A - N
RADIUS-Server Regeln für den Zugriff auf Login-Services
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
134.9.1.
Regeln, wie auf die Login-Services zugegriffen werden kann, müssen auf dem RADIUS-Server erstellbar sein.
Mindestens geforderte Service-Typen für die Regeln: o RADIUS-IETF-service typ match framed o RADIUS-IETF-service typ match login
a )
A - N
Diese Kriterien müssen „und/oder“ verknüpfbar sein Zu unterstützende Authentifizierungsstandards
134.10.
134.10.1. a )
134.10.2. b )
IEEE 802.1X Standard auf Basis von Zertifikaten Die Zertifikatsprüfung muss die Festlegung auf das zu prüfende Attribut im x.509v3 Zertifikat ermöglichen, mindestens aber auf den Common Name und auf die Subject-Serial-Number.
- J A - N
- J
MAC Authentication Bypass (MAB) A
- N Monitoring, Reporting und Logging-Funktionalitäten
134.11.
134.11.1. a )
134.12.
- J
System-Monitoring, Session-Monitoring
Authentifizierungs-Monitoring
Authentifizierungs-Reporting mit Zeitstempel
Authentifizierungs-Logging-Funktionalität
- J A
Angabe der Fehlergründe bei fehlgeschlagener Nutzer-Authentifizierung
- N
Anforderungen an die Skalierbarkeit und Performance der Lösung
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 698
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Punkt
Anforderungen an den RADIUS-Server
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
134.12.1. a )
Unterstützung von bis zu 2000 Authenticator-Devices (AAA-Clients) wie LAN-Switches und WLANController auf einem Einzelserversystem
Erweiterung um mindestens ein weiteres System zum Aufbau eines redundanten Clusters
Unterstützung von mindestens 100 Nutzergruppen
134.12.2. b )
- J A - N
- J A - N
134.12.3. c )
Unterstützung von mindestens 10.000 Nutzern und Devices
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 699
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.2.3.10 Anforderungen Energiemanagementsystem Punkt
Anforderungen Energiemanagementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Energiemanagementsystem
135.
Allgemeine technische Anforderungen
135.1.
135.1.1.
135.1.2.
135.1.3.
135.1.4.
Das Energiemanagementsystem muss mit der auf der aktiven Switch-Technik vorhandenen Energiesteuerungssoftware zusammenarbeiten
Im LAN muss außer auf den Switchen selbst keine weitere Software erforderlich sein.
Nutzung von LAN-Switches als Energiesteuerungsinstrument z.B. der PoE Endgeräte.
Es muss zur Energieverbrauchserhebung der aktiven LAN-Infrastrukturkomponenten keine zusätzliche Mess-Hardware notwendig sein. Die Auslesung muss über integrierte Sensorik erfolgen.
Neben der IP-Telefone sollen die nachfolgend aufgeführten Endgeräte bezüglich ihres Energieverbrauches gesteuert werden können: o die LAN-Switches selbst, o WLAN Accesspoints
Das Energiemanagementsystem muss über eine Mandantenfähigkeit verfügen, sodass dezentrale Administratoren nur ihre jeweilige Lokationen bzw. deren Geräte verwalten können.
- J A - N
- J A - N
- J A - N
Visualisierung des momentanen und historischen Energieverbrauchs für alle zu überwachenden Komponenten soll möglich sein Anzeige der Energieeinsparung Anzeige der Energiekosten auf Basis des Verbrauchs und vorgebbarer Energiepreise
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Energiemanagementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Folgende Steuerungspolicies sollen im System programmierbar sein:
135.1.5.
135.2.2.
135.2.3.
regelbasierte Policy
- J A
endgerätebasierte Policy
- N
zeit- und datumsbasierte Policy standortbasierte Policy Anforderungen an die Systemarchitektur
135.2.
135.2.1.
ereignisbasierte Policy
Managementlösung unter einer vereinheitlichten Administrationskonsole, die die Auswertung und Anzeige von Informationen unterschiedlicher Gerätetypen und Applikationen innerhalb der LAN-Infrastruktur ermöglicht.
Agentenlose Systemarchitektur ohne Installation von Endgerätesoftware/Agenten
Nutzung der LAN-Switches als Steuerungseinrichtung und Messwertlieferant für PoE-Endgeräte
Der Import von Endgeräten und LAN-Devices aus vorhandenen führenden Managementsystemen über direkte Datenbank Verbindung, API oder CSV Export/Import soll möglich sein.
Eine verteilte Architektur über das CN LAVINE soll möglich sein, um mit Hilfe von Hardware Agenten z.B. Device-Scannings dezentral ansiedeln zu können, um WAN-Bandbreite einzusparen.
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Energiemanagementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
135.2.4.
135.3.2.
135.3.3.
- J A - N
Softwareanforderungen an die zentralen Energiemanagementkomponenten
135.3.
135.3.1.
Im Bereich der IP-Telefonie-Lösung soll die Datenbasis der Call Control-Server als Lieferant genutzt werden können, beispielsweise zur Auslesung von Rufnummern/Extensions für eine Ausschlussliste innerhalb von Policies (Notfall/Pförtner-Telefon)
Kompatibilität zur Virtualisierungsplattform: o Hypervisor: VMware ESXi 5.5 oder später
Mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Betriebssysteme ist zu unterstützen: o Softwarebundle, bestehend aus Applikation und Betriebssystem o Windows 2012 R2 Server oder höher o Red Hat Enterprise Linux 7
Das angebotene System soll mandantenfähig sein, d. h. lokale Administratoren sollen in der Lage sein, die Energieverbrauchsrollen der Endgeräte ihrer Dienststelle zu administrieren. Der Zugriff auf andere Lokationen soll verhindert werden können.
Dedizierte Vergabe von Administrationsrechten, d. h. u. a., dass die Sicht auf die Endgeräte der jeweiligen Lokation bzw. auf den Verantwortungsbereich des Administrators eingeschränkt werden können soll.
Bereitstellung von User Interfaces: o https basierte, verschlüsselte WEB Administrationsmöglichkeit über Browser
Software Updates müssen manuell möglich sein.
- J A - N
- J A - N
- J A - N
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Energiemanagementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Anforderungen an die Asset-Kontrollinstanzen
135.4.
135.4.1.
135.4.2.
135.4.3.
Die Asset-Kontrollinstanzen des Energiemanagementsystems müssen u. a. die folgenden Hauptfunktionalitäten enthalten: o Asset-Konnektoren für mindestens 1.000 Devices pro Asset-Kontrollinstanz o Device-Proxy-Konnektoren z. B. zu den Call Control-Servern und zu zentralen ADVerzeichnissen o Verschlüsselte Kommunikation zum zentralen Energiemanagementsystem o Zeitgesteuerte Asset-Scan Algorithmen o Ausführung von Asset-Konnektor Scripts, um dynamisch zusätzliche Device-Informationen z. B. aus einem AD zu importieren bzw. neue Assets anzusprechen. Bereitstellung folgender Schnittstellen/Protokolle zur Auslesung und Kontrolle: o Konnektoren für LAN-Switches und WLAN Access Points Abbildung von Devices als logische Struktur mit mindestens folgenden Datenfeldern: o Eindeutige Device ID o MAC-Adresse o IP-Adresse o Device Typ (z. B. Switch, IP-Telefon) o Lokation des Devices o Energieverbrauchswert und Status o Eigene Datenfelder (z.B. Datenfelder für Kostenstelle/Abteilung)
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- J A - N
- J A - N
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Energiemanagementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
135.4.4.
135.4.5.
135.4.6.
135.5.
Importmöglichkeiten von Devices o Manuell durch Anlegen der Device-Datenfelder im Energiemanagementsystem o Import über CSV File Import über Asset-Konnektoren o automatisch über den Netz-DiscoveryProzess durch das Energiemanagementsystem o aus dem führenden Landesmanagementsystem Spectrum der Firma CA
Periodisch programmierbarer Datenabgleich muss möglich sein
Weitere Anforderungen an die Administration der Devices: o Änderung des Energiestatus eines Devices o Endnutzerbenachrichtigung bei Power Off/Standby-Aktionen mit optionaler Abbruchmöglichkeit durch Endnutzer
- J A - N
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an die Visualisierung des Geräte-Energieverbrauches
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Punkt
Anforderungen Energiemanagementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
135.5.1.
135.5.2.
Weitere Anzeige von: o Gerätetemperatur, wenn Sensoren vorhanden sind o Momentaner Energieverbrauchswert o Scan-Zeit und des Scan-Datums der Energieverbrauchswerte o Messzeiträume o Grafische Anzeige des Energieverbrauchsverlaufes einstellbar nach Monaten, Wochen, Tagen und Stunden bis ein Jahr zurückliegend
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an das Reporting
135.6.
135.6.1.
Über eine Menüspalte oder Menüzeile sollen mindestens folgende Kategorien darstellbar sein. o Name der Energie-Domain o Gerätename o Lokation Campus Gebäude Flur/Stockwerk o Strukturbereich (z.B. LAN, WAN) o Device-Typ (z.B. Switches, Router, etc.) o Gerätemodell o Anzeige von verbundenen Endgeräten, wenn vorhanden (Switch->PoE-Devices) o dazugehöriger Asset-Konnektor o Device-Status
Es soll ein lokationsbezogenes Energieverbrauchs-Reporting möglich sein, welche auch zum Zwecke der Vergleichbarkeit in einem Diagramm dargestellt werden soll.
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 705
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Punkt
Anforderungen Energiemanagementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
135.6.2.
135.6.3.
Es soll eine Filterfunktion implementiert sein mit folgender Funktionalität: o Es soll nach Device-Modelltyp, nach Device-Segmenten und Device-Hersteller gefiltert werden können. o Datums- und Zeit- bzw. Zeitspannenfilter sollen möglich sein. o Schwellwertfilter sollen möglich sein. o Die Filterfunktionen sollen durch den Nutzer anpassbar sein
- J A - N
- J A - N
Anforderungen an das Anpassen des Energiemanagementsystems
135.7.
135.7.1.
Folgende Einzelreports sollen möglich sein: o Energiekosten o Energiekosteneinsparung o Energieverbrauchswerte Momentaner Energieverbrauch/ Leistungsaufnahme Durchschnittsverbrauch pro Tag Betriebszeit pro Tag Energieanforderungswerte (on Demand-Werte) o CO2 Einsparung o CO2 Emission o Device Type Reports (z. B. alle LANSwitches einer Lokation) o Device-Modell Reports nach Hersteller getrennt o Temperaturverlaufsreports
Einstellbare Rollen- und Zugriffsrechte für verschiedene Administratoren (z.B. nur lesender oder Schreib-/Lesezugriff)
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Energiemanagementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
135.7.2.
135.7.3.
135.7.4.
Bei fehlenden Eingabewerten für einzelne Lokationen und Landesbereiche sollen Standardwerte genutzt werden.
Es müssen Simulationsmöglichkeiten hinsichtlich Energieeinsparpotential, Kostenersparnis und CO2 Reduktion für verschiedene Gerätetypen möglich sein
Dazu müssen mindestens folgende Szenarien abgebildet werden können: o Verschiedene Arbeitszeiten o Unterschiedliches Nutzerverhalten (Nutzungsdauer, Nutzungsintensität)
A - N - J A - N - J A - N
- J A - N
Anforderungen an die Leistungsfähigkeit
135.9.
135.9.1.
Eingabe von aktuellen Energiepreiswerten (Preis pro kWh) und CO2-Emissionswerten (CO2 Emission in kg/kWh) pro Lokation
- J
Anforderungen an die Energiesimulationsmöglichkeiten
135.8.
135.8.1.
Es muss die Möglichkeit bestehen Geräte so zu schützen, dass sie nie in einen Energiesparzustand versetzt werden können.
Das angebotene Energiemanagementsystem muss mindestens 1.500 Endgeräte unterstützen.
- J A - N
135.9.2.
Das System muss auf bis zu 20.000 Endgeräte erweiterbar sein.
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Energiemanagementsystem
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
135.9.3.
Die Lizensierung soll nach einem „Pay as you grow“ Modell möglich sein.
- J A - N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 708
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3.2.2.3.11 Anforderungen Patchkabel Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Patchkabel Kupfer – 0,5 m
136.
Allgemeine Anforderungen
136.1.
136.1.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
- J A - N
Aufbau
136.2.
136.2.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
- J
Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt
A - N
136.2.2.
- J
Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801
A - N
136.2.3.
- J
Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2
A - N
136.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
136.2.5.
- J
Kabellänge: 0,5 m A
- N Patchkabel Kupfer – 1,0 m
137.
Allgemeine Anforderungen
137.1.
137.1.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
- J A - N
Aufbau
137.2.
137.2.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
- J
Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt
A - N
137.2.2.
- J
Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801
A - N
137.2.3.
- J
Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2
A - N
137.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
137.2.5.
- J
Kabellänge: 1,0 m A
- N Patchkabel Kupfer – 2,0 m
138.
Allgemeine Anforderungen
138.1.
138.1.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
- J A - N
Aufbau
138.2.
138.2.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
- J
Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt
A - N
138.2.2.
- J
Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801
A - N
138.2.3.
- J
Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2
A - N
138.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
138.2.5.
- J
Kabellänge: 2,0 m A
- N Patchkabel Kupfer – 3,0 m
139.
Allgemeine Anforderungen
139.1.
139.1.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit der DVZ M-V GmbH/Nutzer
- J A - N
Aufbau
139.2.
139.2.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
- J
Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt
A - N
139.2.2.
- J
Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801
A - N
139.2.3.
- J
Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2
A - N
139.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
139.2.5.
- J
Kabellänge: 3,0 m A
- N Patchkabel Kupfer – 5,0 m
140.
Allgemeine Anforderungen
140.1.
140.1.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
- J A - N
Aufbau
140.2.
140.2.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
- J
Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt
A - N
140.2.2.
- J
Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801
A - N
140.2.3.
- J
Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2
A - N
140.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
140.2.5.
- J
Kabellänge: 5,0 m A
- N Patchkabel Kupfer – 7,5 m
141.
Allgemeine Anforderungen
141.1.
141.1.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
- J A - N
Aufbau
141.2.
141.2.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
- J
Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt
A - N
141.2.2.
- J
Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801
A - N
141.2.3.
- J
Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2
A - N
141.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
141.2.5.
- J
Kabellänge: 7,5 m A
- N Patchkabel Kupfer – 10,0 m
142.
Allgemeine Anforderungen
142.1.
142.1.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
- J A - N
Aufbau
142.2.
142.2.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
- J
Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt
A - N
142.2.2.
- J
Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801
A - N
142.2.3.
- J
Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2
A - N
142.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
142.2.5.
- J
Kabellänge: 10,0 m A
- N Patchkabel Kupfer – 15,0 m
143.
Allgemeine Anforderungen
143.1.
143.1.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
- J A - N
Aufbau
143.2.
143.2.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
- J
Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt
A - N
143.2.2.
- J
Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801
A - N
143.2.3.
- J
Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2
A - N
143.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
143.2.5.
- J
Kabellänge: 15,0 m A
- N Patchkabel Kupfer – 20,0 m
144.
Allgemeine Anforderungen
144.1.
144.1.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
- J A - N
Aufbau
144.2.
144.2.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
- J
Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt
A - N
144.2.2.
- J
Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801
A - N
144.2.3.
- J
Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2
A - N
144.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
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- J A - N
Seite 717
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
144.2.5.
- J
Kabellänge: 20,0 m A
- N Patchkabel LWL OM 3 – 1,0 m
145.
Allgemeine Anforderungen
145.1.
145.1.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
145.2.2.
An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig
- J A - N
Aufbau
145.2.
145.2.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle
Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer (mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit dem DVZ M-V GmbH/Nutzer (mind. SC, ST, LC)
- J A - N
- J
Fasertyp: 2G50/125 OM3 A
- N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 718
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
145.2.3.
145.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
- J A - N - J
Kabellänge: 1,0 m A
- N Patchkabel LWL OM 3 – 2,0 m
146.
Allgemeine Anforderungen
146.1.
146.1.1.
146.2.2.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig
- J A - N
Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit dem AG/Nutzer Aufbau
146.2.
146.2.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)
- J A - N
- J
Fasertyp: 2G50/125 OM3 A
- N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
146.2.3.
146.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
- J A - N - J
Kabellänge: 2,0 m A
- N Patchkabel LWL OM 3 – 3,0 m
147.
Allgemeine Anforderungen
147.1.
147.1.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig
- J A - N
Aufbau
147.2.
147.2.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle
Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit dem AG/Nutzer( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 720
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
147.2.2.
- J
Fasertyp: 2G50/125 OM3 A
- N 147.2.3.
147.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
- J A - N
Kabellänge: 3,0 m
- J A - N
Patchkabel LWL OM 3 – 5,0 m
148.
Allgemeine Anforderungen
148.1.
148.1.1.
148.2.
Halogenfreies Verbindungskabel
Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig
- J A - N
Aufbau
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 721
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
148.2.1.
148.2.2.
Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)
- J A - N
- J
Fasertyp: 2G50/125 OM3 A
- N 148.2.3.
148.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
- J A - N - J
Kabellänge: 5,0 m A
- N Patchkabel LWL OM 3 – 10,0 m
149.
Allgemeine Anforderungen
149.1.
149.1.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
Seite 722
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Aufbau
149.2.
149.2.1.
149.2.2.
Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)
- J A - N
- J
Fasertyp: 2G50/125 OM3 A
- N 149.2.3.
149.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
- J A - N - J
Kabellänge: 10,0 m A
- N 150.
150.1.
Patchkabel LWL OM 4 – 1,0 m
Allgemeine Anforderungen
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 723
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
150.1.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
150.2.2.
An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig
- J A - N
Aufbau
150.2.
150.2.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle
Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)
- J A - N
- J
Fasertyp: 2G50/125 OM4 A
- N 150.2.3.
150.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
- J A - N - J
Kabellänge: 1,0 m A
- N 151.
Patchkabel LWL OM 4 – 2,0 m
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Allgemeine Anforderungen
151.1.
151.1.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
151.2.2.
An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig
- J A - N
Aufbau
151.2.
151.2.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle
Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)
- J A - N
- J
Fasertyp: 2G50/125 OM4 A
- N 151.2.3.
151.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
- J A - N - J
Kabellänge: 2,0 m A
- N
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Patchkabel LWL OM 4 – 3,0 m
152.
Allgemeine Anforderungen
152.1.
152.1.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
152.2.2.
An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig
- J A - N
Aufbau
152.2.
152.2.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle
Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)
- J A - N
- J
Fasertyp: 2G50/125 OM4 A
- N 152.2.3.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
152.2.4.
- J
Kabellänge: 3,0 m A
- N Patchkabel LWL OM 4 – 5,0 m
153.
Allgemeine Anforderungen
153.1.
153.1.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
153.2.2.
An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig
- J A - N
Aufbau
153.2.
153.2.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle
Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit dem AG/Nutzer( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)
- J A - N
- J
Fasertyp: 2G50/125 OM4 A
- N
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
153.2.3.
153.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
- J A - N - J
Kabellänge: 5,0 m A
- N Patchkabel LWL OM 4 – 10,0 m
154.
Allgemeine Anforderungen
154.1.
154.1.1.
Halogenfreies Verbindungskabel
Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer
An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig
- J A - N
Aufbau
154.2.
154.2.1.
Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle
Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen Patchkabel
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
154.2.2.
- J
Fasertyp: 2G50/125 OM4 A
- N 154.2.3.
154.2.4.
Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen
- J A - N - J
Kabellänge: 10,0 m A
- N
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3.2.2.4 Serviceleistungen 3.2.2.4.1 Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Punkt
155.
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Die Behebung einer Störung wird als Instandsetzung benannt.
I
Die Durchführung einer Wartung wird als Instandhaltung benannt. Die Begriffsdefinitionen sind unter Ziffer 3.2.1.29 aufgeführt. 155.1. 155.1.1.
I
Servicekonzept Das modulare Servicekonzept ist durch den Auftragnehmer gemäß nachfolgender Anforderungen zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen.
- J A
Das zu liefernde Servicekonzept soll im Einzelnen die nachfolgenden Punkte 155.2 bis 155.31 enthalten.
- N
ACHTUNG: Dokument angeben! 155.2. 155.2.1.
Servicezeiten Geforderte Servicezeit:
155.3. 155.3.1.
Montag – Donnerstag von 07.00-17.00 Uhr sowie Freitag von 07.00-16.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V
- J A - N
Wartungszeiten Wartungsarbeiten an den zentralen Systemen sind zwischen Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH einvernehmlich abzustimmen und mindestens 20 Werktage vorher anzukündigen und inhaltlich zu benennen. Sofern aufgrund der Wartungsarbeiten Beeinträchtigungen erwartet werden, sind die zu erwartenden Leistungseinschränkungen und Zeiträume konkret zu benennen.
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- J A - N
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Punkt
155.3.2.
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
155.4. 155.4.1.
155.4.2.
155.4.3.
155.4.4.
155.4.5.
155.4.6.
Montag und Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Gesonderte Wartungsfenster – abweichend von den vorgenannten Wartungszeiten – müssen in Absprache zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer möglich sein.
Antwort J=Ja N=Nein
Geforderte Wartungszeiten:
155.3.3.
Kategorie
- J A - N - J A - N
Wiederherstellungszeiten Behebung von Störungen durch Endgerätetausch oder Tausch des Notbetriebs-Gateways: bis zu 1 Werktag (inkl. 2 Stunden Reaktionszeit)
A
Bei der Behebung von betriebsverhindernden Störungen an zentralen Komponenten wird eine Wiederherstellungszeit bis zu 5 Stunden gefordert.
A
Bei der Behebung von betriebsbehindernden Störungen an zentralen Komponenten wird eine Wiederherstellungszeit bis zu 1 Werktag gefordert. Die Bearbeitung von Störungen erfolgt an Werktagen in der Zeit von Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00, freitags bis 16:00 Uhr gemäß der geforderten Wiederherstellungszeiten. Es ist die Möglichkeit einzuräumen, dass bei Bedarf außerhalb der vereinbarten Servicezeiten eine Störungsbearbeitung beauftragt werden kann. Die Funktionsfähigkeit von Endgeräten ist durch Austausch des defekten Endgerätes (Lieferung eines Ersatzgerätes) wiederherzustellen. Der Auftragnehmer liefert die Geräte in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand.
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- J - N - J - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N
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Punkt
155.4.7.
155.4.8.
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J
Als Reaktionszeit bei der Störungsbeseitigung bei den Endgeräten sowie Notbetriebs-Gateways werden 2 Stunden erwartet.
A
Unter betriebsverhindernden Störungen versteht man den kompletten Ausfall einer zentralen IP-Telefonie-Komponente. Redundanzmechanismen der zentralen IP-Telefonie-Komponenten greifen nicht.
I
Bei betriebsverhindernden Störungen wird eine Reaktionszeit von 0,25 Stunden gefordert.
A
- N
- J - N
155.4.9.
Unter betriebsbehindernden Störungen versteht man den teilweisen Ausfall einer zentralen IP-Telefonie-Komponente. Redundanzmechanismen der zentralen IP-Telefonie-Komponenten greifen.
I
Bei betriebsbehindernden Störungen wird eine Reaktionszeit von 0,25 Stunden gefordert.
A
- J - N
155.5. 155.5.1.
155.6. 155.6.1.
155.6.2.
155.7. 155.7.1.
Herstellungszeiten Beim Rollout / bei der Migration von Standorten wird eine Herstellungszeit innerhalb von 7 Kalender-Wochen nach Beauftragung gefordert
- J A - N
Lieferzeiten - J
Die Lieferzeit für die Lieferung von Endgeräten (bis zu maximal 20 Stück pro Anforderung) soll innerhalb von 1 Werktag erfolgen.
A
Die Lieferzeit für die Lieferung von zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (außer Endgeräte) soll innerhalb von 20 Werktagen erfolgen.
A
- N - J - N
Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Der Auftragnehmer stellt der DVZ M-V GmbH ein Serviceportal für die Abwicklung der Anforderungen im Rahmen
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A
- J
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
J=Ja N=Nein
- N
des Incident-, Change-, Problem- und Release- Managements zur Verfügung, in dem die Anforderungen
Antwort
aufgenommen klassifiziert bearbeitet dokumentier nachverfolgt
werden können. 155.7.2.
Das Ticket System / Serviceportal muss jederzeit dem Auftraggeber zur Benutzung zur Verfügung stehen.
- J A - N
155.7.3.
155.7.4.
Die durch die DVZ M-V GmbH vergebene Ticketnummer ist durch den Auftragnehmer im Ticket System / Serviceportal vorzuhalten.
- J A - N
Das Ticket System / Serviceportal muss die Möglichkeit bieten, betroffene IP-Telefonie-Komponenten / Endgeräte aller Art über
die MAC die Seriennummer die von der DVZ M-V GmbH vergebene Ticketnummer
- J A - N
zu suchen. 155.7.5.
155.7.6.
Ticketnummern müssen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren gesucht werden können, unabhängig vom Status des gesuchten Tickets.
- J A - N
Die einmalige Angabe von relevanten Informationen zum Vorgang:
Ansprechpartner Rufnummer MAC Seriennummer
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
müssen von der DVZ M-V GmbH im Lauf des Vorgangs nur einmalig im Ticket System / Serviceportal angegeben werden. 155.7.7.
Das Ticket muss nach der Abschlussmeldung noch 2 Werktage geöffnet bleiben.
- J A - N
155.7.8.
155.7.9.
- J
Die Abwicklung und Bearbeitung von Vorgängen hat mit Statusangabe und Bearbeitungsstand im Ticket System / Serviceportal hinterlegt zu sein.
A
Die Übersicht aller Vorgänge mit aktuellem Bearbeitungsstatus muss in Echtzeit im Ticket System / Serviceportal aktualisiert werden.
A
155.7.10. Die Anzeige einer Rücksendung soll im Ticket System / Serviceportal hinterlegt sein.
- N - J - N - J A - N
155.7.11. Das Hinzufügen von Informationen zu bestehenden Tickets muss im Ticket System / Serviceportal möglich sein.
- J A - N
155.7.12. Folgende Daten des jeweiligen Ersatzgerätes sind vom Auftragnehmer innerhalb des Ticket System / Serviceportal zu hinterlegen und per zusätzlicher Zwischenmeldung an die DVZ M-V GmbH zu übermitteln:
MAC Seriennummer Typ DVZ Ticket Nummer
- J A - N
155.7.13. Das Ticket System / Serviceportal muss die Möglichkeit der Sortierung und Selektierung der Vorgänge in der Übersicht bieten anhand von Filterkriterien wie Status, Zeitstempel oder ähnlichen Kriterien.
A
155.7.14. Der Zugriff auf das Serviceportal des Auftragnehmers muss über eine Portal-URL mittels einer verschlüsselten HTTPS-Verbindung durch Eingabe eines Nutzernamens und eines Passwortes möglich sein.
A
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- J - N - J - N
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
J=Ja N=Nein
155.7.15. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer der DVZ M-V GmbH die Zugangsdaten und die ggf. notwendigen SSLZertifikate zur Nutzung des Serviceportals zur Verfügung stellt.
A
Erläutern Sie im Servicekonzept, in welcher Form Tickets durch die DVZ M-V GmbH beim Auftragnehmer aufgemacht werden können und wie die Abarbeitung dieser Tickets und die laufende Statusinformation für die DVZ M-V GmbH erfolgt. Beschreibung der Verfahrensweise zur Eröffnung von Tickets Beschreibung der Verfahrensweise zur Abarbeitung von Tickets Beschreibung der Verfahrensweise zum Erhalt von Statusinformationen
I/B
155.7.16. Auf Basis der Daten aus dem Ticket System / Serviceportal sollen monatlich Ticketreports mit folgendem Inhalt zur Verfügung gestellt werden: Berichtszeitraum Anzahl (Summe) Tickets je Monat des Berichtszeitraumes o Offene Tickets vor Berichtszeitraum o Offene Tickets während Berichtszeitraum o Erstellte Tickets während Berichtszeitraum o Geschlossene Tickets während Berichtszeitraum Einzelübersicht aller Tickets o Ticketnummer Bieter o Ticketnummer DVZ M-V GmbH o Erstellt am o Fertiggestellt o Kurzbeschreibung o Bearbeitungsstatus o SLA-Status
A
155.8. 155.8.1.
Antwort
- J - N
- J - N
Remote Service Ergänzend zur technischen Hotline erwarten wir, dass der Auftragnehmer sich über einem Remotezugriff einwählt und direkt in den eingesetzten IP-Telefonie-Komponenten die Klärung gemeinsam mit der DVZ M-V GmbH vornimmt.
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- J A - N
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Punkt
155.8.2.
155.8.3.
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Der Remote Service muss für folgenden Zeitraum angeboten werden: arbeitstäglich in der Zeit Montag – Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr. Der Remote Service muss über eine initiierte Webex-Verbindung des Auftragnehmers erfolgen.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N - J A - N
155.8.4.
155.8.5.
- J
Wir erwarten die bedarfsweise Bereitstellung eines Remote Services zur Behebung von Störungen und Unterstützung bei Wartungen.
A
Der Remote Service wird zwischen dem Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH bilateral abgestimmt.
A
- N - J - N
155.9. 155.9.1.
155.9.2.
155.9.3.
155.9.4.
Technische Hotline Für die Beratung in technischen Fragen im Zusammenhang mit der installierten Lösung (nicht Störungsmeldungen) und zukünftiger Leistungsmerkmale, stellt der Auftragnehmer eine „Technische Hotline“ ausgestattet mit entsprechend qualifiziertem Personal zur Verfügung. Es wird erwartet, dass Beratungsanfragen in den Zeiten Montag – Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr entgegen genommen werden von Seiten des Auftragnehmers. Die „Technische Hotline“ ist unabhängig vom Störungsmanagement und der damit verbundenen Servicenummer zu bieten. Wir erwarten, dass für die „Technische Hotline“ eine kostenfreie Rufnummer (kein shared cost) eingerichtet wird.
- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N
155.10.
Anforderungen an ein Eskalationsmanagement
155.10.1. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer ein EskalationsManagement bereitstellt nach folgenden Kriterien und unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, EMail):
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Antwort J=Ja N=Nein
Funktional nach: o First Level o Second Level o Third Level Hierarchisch nach: o Service Manager o Sachgebietsleitung o Abteilungsleitung o Geschäftsführung
155.10.2. Es wird erwartet, dass das Eskalationsmanagement des Auftragnehmers von der DVZ M-V GmbH auch über das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers genutzt werden kann. 155.11.
Kategorie
- J A - N
Installationsleistung zentrale Systeme Installationsleistungen sind in folgenden Stufen anzubieten:
155.11.1. Vorkonfiguration der angebotenen zentralen Komponenten nach Vorgabe der DVZ M-V GmbH und Auslieferung.
I - J A - N
155.11.2. Aufstellung und Inbetriebnahme der zentralen Komponenten an vordefinierten Standorten nach Vorgabe der DVZ M-V GmbH. 155.12.
- J A - N
Technischer Vor-Ort-Service für zentrale Systeme
155.12.1. Wir erwarten die bedarfsweise Bereitstellung eines „Technischen Vor-Ort-Service“ zur Behebung von Störungen und Unterstützung bei Wartungen. 155.12.2. Der „Technische Vor-Ort-Service“ wird zwischen dem Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH bilateral abgestimmt.
- J A - N - J A - N
155.13.
Change Pool Endgeräte
155.13.1. Für die Möglichkeit, schnell benötigte Endgeräte austauschen zu können, beabsichtigt die DVZ M-V GmbH die
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A
- J
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- N
Einrichtung eines Change Pool mit dem unter Ziffer 3.2.1.29.8 der Vergabeunterlagen aufgeführten Umfang. Der Change Pool wird in der DVZ M-V GmbH vorgehalten.
- J
155.13.2. Der Auftragnehmer liefert auf Anforderung Geräte für den Change Pool in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand.
A
155.13.3. Die Kündigung von Endgeräten erfolgt in elektronischer Form per E-Mail oder Ticket System / Serviceportal.
A
- N - J - N
Über realisierte Changes, die eine Veränderung des Change Pools bewirken und somit für die Bestandsverwaltung relevant sind, wird der Auftragnehmer mittels eines Bestandsänderungsreport bis zu einem noch festzulegenden festen Termin im Folgemonat informiert. 155.14.
I
Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase
155.14.1. Die Pilotphase I soll folgendermaßen ablaufen: Dauer: 9 Monate ab Abschluss der Konzeptionsphase (voraussichtlich Februar 2018 – Oktober 2018) Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster DVZ in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Übergang in das öffentliche Telefonnetz (zentraler SIP-Trunk) durch den Auftragnehmer Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung Test der Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH (Wirkbetrieb) Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung ins Rechenzentrum
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Migration von ca. 500 Endgeräten durch den Auftragnehmer 3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase I (ist Bestandteil der 9 Monate) o Ausfallsicherheit der Gesamtlösung o Verfügbarkeit der geforderten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale o Verfügbarkeit der geforderten Performance- und Qualitätskriterien o effektive Handhabbarkeit der Betriebsprozesse o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen. Aufbau des Test- und Referenz-Systems gemäß Ziffer 3.2.1.27 sowie Ziffer 3.2.2.2.4 in der DVZ MV GmbH durch den Auftragnehmer zum Ende der Pilotphase I o Die Georedundanz bei dem Cluster LV und Cluster LP wird innerhalb der Räumlichkeiten der DVZ M-V GmbH unter Einbeziehung der CN LAVINE-Testfelder nachgebildet und getestet. o Die DVZ M-V GmbH wird die Testfelder nach Anzeige der Fertigstellung durch den Auftragnehmer auf der Grundlage der geforderten Leistungsmerkmale prüfen und bei erfolgreicher Prüfung die Abnahme erklären. o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen. ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase II durch den Auftragnehmer Die Pilotphase I endet nach Durchführung des Funktionstests mit der Abnahme durch DVZ M-V GmbH
155.14.2. Die Pilotphase II soll folgendermaßen ablaufen: Dauer: 9 Monate ab Abschluss der Pilotphase I (voraussichtlich November 2018 – Juli 2019)
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster LP und den Cluster LV in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-Umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH bzw. am georedundanten Standort (Wirkbetrieb) Test der Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung Migration von ca. 15 Lokationen verteilt auf die Landesverwaltung M-V und Landespolizei M-V durch den Auftragnehmer o Es wird derzeit von einer maximalen Endgeräteanzahl von ca. 2.000 Endgeräten ausgegangen. o In dieser zweiten Pilotphase sollen neben der weiteren Überprüfung der technischen Anforderungen auch die Betriebsprozesse der IP-Telefonie-Lösung auf effektive Handhabbarkeit hin überprüft und konsolidiert werden. 3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase II (ist Bestandteil der 9 Monate) o Ausfallsicherheit der Gesamtlösung o Verfügbarkeit der geforderten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale o Verfügbarkeit der geforderten Performance- und Qualitätskriterien o effektive Handhabbarkeit der Betriebsprozesse o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit diese abzustellen. o Bei gravierenden Mängeln werden keine weiteren Lokationen innerhalb dieser Phase migriert.
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
J=Ja N=Nein
Die Pilotphase II endet nachdem alle Pilotstandorte erfolgreich abgenommen wurden.
155.14.3. Die Migrationsphase soll folgendermaßen ablaufen: Dauer: 24 Monate ab Abschluss der Pilotphase II (voraussichtlich August 2019 – Juli 2021) Migration der verbleibenden Lokationen auf das neue IP-Telefonie-System mit voraussichtlich 17.500 Endgeräten, verteilt auf ca. 220 Lokationen Es ist seitens der DVZ M-V GmbH vorgesehen, zwei Lokationen pro Woche zu migrieren, so dass insgesamt für diese Migrationsphase ca. 50 Wochen pro Jahr aufgewendet werden müssen. Die Migration soll auf der Grundlage des unter Ziffer 3.2.1.28 beschriebenen Rollout Prozess / Migrations Prozess durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat für diesen Zeitraum geschultes Rolloutpersonal vorzuhalten und einzusetzen.
- J A - N
155.14.4. Die Betriebsphase soll folgendermaßen ablaufen: Nach Abnahme der IP-Telefonie-Lösung für die einzelnen Lokationen, schließt sich für die jeweilige Lokation die Betriebsphase an.
A
155.14.5. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer für die Abnahme der Pilotphase I durch die DVZ M-V GmbH die Dokumentation dieser Pilotphase in elektronischer Form (Microsoft Word) vorlegt.
A
- J - N - J - N
155.14.6. Während der Konstruktionsphase hat der AN auch betriebsunterstützende Leistungen für die Pilotphasen zu erbringen. Diese beinhalten Lieferungen und Leistungen aus dem Prozessmanagement, wie z.B. die Etablierung von Prozessen zur Bestellung/Lieferung von Technik, Abrechnung und Bestandsverwaltung, Erzeugung und Bearbeitung von Störungs- und Anforderungsmeldungen.
A
155.14.7. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer für die Abnahme der Pilotphase II durch die DVZ M-V GmbH die Dokumentation dieser Pilotphase in elektronischer Form (Microsoft Word) vorlegt.
A
155.15.
Antwort
- J - N
- J - N
Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
155.15.1. Die Aufwände für die Migration müssen im monatlichen Mietpreis je Port über die Laufzeit verrechnet werden.
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J A
Die Aufwände für die Rollouts werden jeweils separat als Einmalpreis verrechnet.
- N
155.15.2. Bei einem Rollout / einer Migration handelt es sich um den Anschluss einer ganzen Organisationseinheit an die IPTelefonie. Die DVZ M-V GmbH behält sich vor, das Rollout / die Migration für kleinere Lokationen mit bis zu 20 Endgeräten mit eigenem Personal durchzuführen. Lokationen ab 20 Endgeräten sollen durch den Auftragnehmer ausgerollt werden.
A
155.15.3. Für die Abwicklung des Rollouts / der Migration wird dem Auftragnehmer ein Vorlauf von 7 Wochen für die Bereitstellung jeglicher Endgeräte eingeräumt.
A
- J - N
- J - N
155.15.4. Es wird erwartet, dass ein Servicekonzept vorgelegt wird, das den Rollout- / Migrationsprozess von Lokationen beschreibt und die damit verbundenen Arbeitsabläufe, Ressourcen, Zuständigkeiten, Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten, beteiligte Servicepartner, unterstützende Tools und deren Schnittstellen zur Datenübernahme in eigene Tools der DVZ M-V GmbH, Formulare und Berichte enthält.
A
Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er in seinem Servicekonzept eine adäquate Vorgehensweise für seine angebotene Lösung für den gesamten Prozess des „Rollout Prozess / Migrations Prozess für neue Dienststellen“ beschreibt, wobei die spätere Vorgehensweise zwischen ihm und der DVZ M-V GmbH abschließend abgestimmt wird.
I/B
155.16.
Antwort
- J - N
Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration
155.16.1. Der Auftragnehmer benennt ein Eingangstor (z.B. Kundenportal) für die Beauftragung aller Leistungen.
- J A - N
155.16.2. Der Auftragnehmer prüft die vertraglichen Auswirkungen, erstellt falls im Standardleistungsumfang nicht vereinbart, die angeforderten Angebote an die DVZ M-V GmbH, übernimmt die terminliche Abstimmung mit der DVZ M-V
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
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Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
GmbH, koordiniert die Auftragnehmer-interne Beauftragung und stellt den Informationsfluss zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer sicher. Die Beauftragung des Rollouts / der Migration erfolgt von der DVZ M-V GmbH anhand der USD Liste wie unter Ziffer 3.2.1.28 der Vergabeunterlagen beschrieben.
I
155.16.3. Es wird erwartet, dass nach der Beauftragung innerhalb von zwei Werktagen eine Terminbestätigung an die DVZ M-V GmbH erfolgt.
A
- J - N
155.16.4. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer spätestens 10 Werktage vor dem Rollout- / Migrationstermin die USDListe an die DVZ M-V GmbH in elektronischer Form im Excel-Format zurück sendet, ergänzt um die Angaben:
155.17.
Seriennummer MAC-Adresse Genaue Typangabe des Endgerätes Genaue Typangabe der Telefon-Beistellungen Genaue Typangabe des Analog-Anschluss-Gerätes
- J A - N
Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Das Endgeräte-Rollout ist die eigentliche Umsetzung und Inbetriebnahme. Das Rollout / die Migration erfolgt anhand der USD-Liste.
I
155.17.1. Es wird erwartet, dass Endgeräte, die für den Rollout / die Migration vorgesehen sind, vor dem Einsatz nicht bei der DVZ M-V GmbH vorkonfiguriert / bekannt gemacht werden müssen, sondern sofort einsetzbar sind.
A
- J - N
155.17.2. Die Telefone müssen vom Auftragnehmer mit der - gemäß den Vorgaben des aktuellen Release-Managements- jeweils aktuellen Version der/des:
Firmware Software Logo (wird in der Konzeptionsphase zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer einvernehmlich festgelegt)
- J A - N
bereitgestellt werden
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
155.17.3. Der Auftragnehmer liefert die Geräte in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
155.17.4. Der Auftragnehmer hat eine geeignete Lösung zu etablieren und in seinem Servicekonzept vorzuschlagen, die es ermöglicht, ein bereitzustellendes Endgerät bei der Inbetriebnahme nutzergerecht zuzuordnen.
A
155.17.5. Sofern das Rollout / die Migration durch DVZ-eigenes Personal ausgeführt wird, sind die Endgeräte einem von der DVZ M-V GmbH benannten Ansprechpartner zu übergeben.
A
- J - N - J - N
155.17.6. Das Abnahmeprotokoll ist durch den Mitarbeiter des Auftragnehmers zu erstellen und an den Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH zu übergeben. Das Abnahmeprotokoll muss folgende Angaben enthalten:
155.18.
Datum Adressangaben der betroffenen Lokation Name und Kontaktdaten der Mitarbeiter des Auftragnehmers Anzahl der geplanten auszurollenden Komponenten (nach Typ) Anzahl der ausgerollten Komponenten (nach Typ) MAC der ausgerollten Komponenten Seriennummer ausgerollter Komponenten Auflistung von offenen Punkten, die sich während des Rollouts / der Migration ergeben haben, inkl. der entsprechenden Aufgabenverteilung o Abarbeitung aller offenen Punkte Geplanter Termin zum Rückbau der alten TK-Anlage
- J A - N
Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Die finale USD Liste mit allen Korrekturen wird unmittelbar nach dem Rollout / der Migration von der DVZ M-V GmbH an den Auftragnehmer übermittelt. Sie stellt die Grundlage der Rechnungslegung des Auftragnehmers dar.
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I
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
155.18.1. Nach der vollständigen Durchführung des Rollouts / der Migration inklusive alles in diesem Zusammenhang beauftragte Einmal- und Optionalleistungen hat der Auftragnehmer die Fertigstellung in elektronischer Form zu erklären. 155.19.
J=Ja N=Nein
- J A - N
Prozesshandling beim Rückbau der „alten“ TK-Anlagen
155.19.1. Auf Anforderung der DVZ M-V GmbH hat der Auftragnehmer die vorhandenen alten Telekommunikationsanlagen (TKA) in der jeweiligen Lokation, in der die IP-TelefonieLösung ausgerollt wurde, abzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
A
155.19.2. Der Auftragnehmer hat den Rückbau und Transport der Anlagen und Endgeräte sowie die datenschutzgerechte Entsorgung durchzuführen mit den Einzelaufgaben wie unter Ziffer 3.2.1.28.5 aufgeführt.
A
155.19.3. Der Auftragnehmer hat den Nachweis des Rückbaus der alten TK-Anlage, des Transports der Anlagen und Endgeräte sowie der Entsorgung der TKA zu führen mit den Einzelangaben wie unter Ziffer 3.2.1.28.5 der Vergabeunterlagen aufgeführt. 155.20.
- J - N - J - N - J A - N
Prozesshandling beim Rückbau der „alten“ Endgeräte
155.20.1. Auf Anforderung der DVZ M-V GmbH hat der Auftragnehmer die vorhandenen „alten“ Endgeräte in der jeweiligen Lokation, in der die IP-Telefonie-Lösung ausgerollt wurde, abzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
A
155.20.2. Der Auftragnehmer hat den Rückbau und Transport der Endgeräte sowie deren datenschutzgerechte Entsorgung durchzuführen mit den Einzelaufgaben wie unter Ziffer 3.2.1.28.6 aufgeführt.
A
155.20.3. Der Auftragnehmer hat den Nachweis des Rückbaus der alten IP-Telefonie Endgeräte sowie der Entsorgung zu führen mit den Einzelangaben wie unter Ziffer 3.2.1.28.6 aufgeführt.
A
155.21.
Antwort
- J - N - J - N - J - N
Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
155.21.1. Es ist abzusichern, dass die mit dem Betrieb der IP-Telefonie einhergehenden Prozesse optimal unterstützt werden. Die Darstellung erfolgt innerhalb des zu liefernden Servicekonzeptes. Es sind die Arbeitsabläufe, Ressourcen, Zuständigkeiten, Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten, beteiligte Servicepartner, unterstützende Tools und deren Schnittstellen zur Datenübernahme in eigene Tools der DVZ M-V GmbH, Formulare, Berichte und Effektivitätsmessgrößen zu beschreiben. 155.22.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
Service-Level-Management
155.22.1. Monitoring von Dienstgütevereinbarungen entsprechend der vereinbarten SLA Zeiten
Einhaltung der SLA Anzahl der Ereignisse Störungsdauer Störungsursache durchgeführte Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung
155.22.2. Reporting von Dienstgütevereinbarungen: Bereitstellung von Auswertungen und Statistiken über frei wählbare Zeitintervalle in elektronischer Form zu folgenden Kennwerten: o Einhaltung der SLA o Anzahl der Ereignisse o Störungsdauer o Störungsursache o durchgeführte Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung 155.22.3. Durchführung von kontinuierlichen Service Reviews, im Abstand von mindestens 2 Monaten und weiterhin nach Bedarf bzw. Anforderung durch die DVZ M-V GmbH am Standort der DVZ M-V GmbH. Änderungen an der IP-Telefonie-Lösung erfolgen nur in Abstimmung und nach Freigabe durch die DVZ M-V GmbH. 155.23.
- J A - N
- J A - N
- J A - N
ITIL-Change-Management
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Changes können sich auf dezentrale und zentrale IP-Telefonie-Komponenten sowie auf Soft- und Hardware beziehen für:
Neueinrichtungen Erweiterungen Änderungen Umzüge Kündigungen Rückbau
155.23.1. Angestoßen durch Change Requests der DVZ M-V GmbH und im Ergebnis von Beratungsgesprächen hat der Auftragnehmer Maßnahmen zur Verbesserung hinsichtlich Stabilität, Problem- und Störungsbeseitigung, Nutzung, Auslastung, Leistung, Sicherheit und Kosten vorzuschlagen.
I
- J A - N
155.23.2. Es wird erwartet, dass Change-Aufträge beim Auftragnehmer über folgende Medien ausgelöst werden können:
Per E-Mail Über das anzubietende Ticket System / Serviceportal
- J A - N - J
155.23.3. Es wird erwartet, dass beschlossene Changes nach einer Prioritätenskala zur Abarbeitung und Umsetzung eingeordnet werden.
A
155.23.4. Es wird erwartet, dass die Endgeräte der IP-Telefonie-Lösung immer mit der jeweils aktuellen Firmware und Softwareversion gemäß der Vorgaben des aktuellen ReleaseManagements vom Auftragnehmer bereitgestellt werden.
A
155.23.5. Es wird erwartet, dass die Geräte vom Auftragnehmer in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand geliefert werden.
A
155.23.6. Der Auftragnehmer stellt für gelieferte Komponenten folgende Informationen zeitgleich mit Versand bzw. Übergabe der betreffenden Komponente im dazugehörigen Ticket innerhalb des Ticket System / Serviceportal zur Verfügung:
A
- N - J - N - J - N - J - N
bei Hardwarekomponenten:
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
o MAC-Adresse o Seriennummer o Gerätetyp o DVZ Ticketnummer bei Softwarekomponenten: o Lizenzkey o Name der Software o Version der Software o DVZ Ticketnummer
155.23.7. Hardwarelieferungen erfolgen vollständig in angemessenen Umverpackungen und in einem sauberen Zustand.
- J A - N
155.23.8. Der Auftragnehmer hat die im Rahmen der angebotenen Lösung eingesetzte Software sowie deren Programmstände online über ein Portal der DVZ M-V GmbH zur Verfügung zu stellen. Für den Zugriff auf dieses Herstellerportal stellt der Auftragnehmer der DVZ M-V GmbH entsprechende Accounts für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. 155.23.9. Alle Programmstände können unentgeltlich nach erfolgreichem Test im Test- und Referenz-System der DVZ M-V GmbH genutzt werden. 155.24.
- J A - N
- J A - N
Incident-Management
155.24.1. Für das Incident-Management muss der Auftragnehmer eine gestaffelte Struktur etablieren mit First Level Support, Second Level Support und Third Level Support.
- J A - N
155.24.2. Der First Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen:
Störungsannahme Statusmeldungen (Zwischen- und Rückmeldungen) Veranlassung einer Hardwarelieferung Einbindung des Second Level Supports im Bedarfsfall
155.24.3. Der Second Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen:
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
A
- J
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- N
Incidents bearbeiten bei Bedarf und in Abstimmung remote auf der Systemlösung tätig werden notwendige Hardwaretausche (mit/ohne Servicetechniker) veranlassen ggf. über das Ticket System / Serviceportal den Third Level Support einbinden ggf. das Problem-Management anstoßen
155.24.4. Der Third Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen:
den Second Level Support unterstützen bei der Incidentbearbeitung ggf. (im Rahmen des Last Level Supports) an den Hersteller eskalieren Problemlösung bzw. Vorgaben/Anleitungen zur Lösung von Problemen liefern
155.24.5. Ist eine telefonische Klärung der Störung nicht möglich, hat der Auftragnehmer mit der Klärung und Beseitigung der Störung vor Ort an den Standorten der zentralen Komponenten zu beginnen. Die Funktionsfähigkeit von Endgeräten bei Hard- oder Softwaredefekt ist durch Austausch des betroffenen Endgerätes wiederherzustellen. Ergänzend zur telefonischen Störungsklärung wird erwartet, dass der Auftragnehmer sich über einen mit der DVZ M-V GmbH abgestimmten Remotezugriff einwählt und direkt in den eingesetzten IP-Telefonie-Komponenten die Klärung gemeinsam mit der DVZ M-V GmbH vornimmt. 155.25.
- J A - N
- J A - N
Störungsannahme
155.25.1. Zur Meldung von betriebsverhindernden und betriebsbehindernden Störungen steht autorisierten Mitarbeitern der DVZ M-V GmbH parallel zum Ticket System / Serviceportal eine Servicerufnummer beim Auftragnehmer zur Verfügung.
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
155.25.2. Es wird erwartet, dass Störungsmeldungen per: Telefon E-Mail direktem Zugang zum Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
aufgegeben werden können. 155.25.3. Die Störungsannahme muss in der Servicezeit jederzeit erreichbar sein.
- J A - N
155.25.4. Die Klassifizierung der Störungen muss möglich sein nach:
Dringlichkeit Auswirkungen Prioritäten
155.25.5. Über eine im Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers hinterlegte Datenbasis ist sicherzustellen, dass die Prüfungen vollständig durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden. 155.26.
- J A - N
- J A - N
Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen
155.26.1. Es wird erwartet, dass bei betriebsverhindernden sowie betriebsbehindernden Störungen nach Auslösen der Störungsmeldung durch die DVZ M-V GmbH regelmäßige Statusmeldungen im zwei Stunden Takt erfolgen mit Informationen über:
- J A - N
den Status der Fehlerklärung ggf. mit Ausblick auf weitere Maßnahmen mögliche Störungsursache
155.26.2. Es wird erwartet, dass eine Abschlussmeldung mit Angaben zu:
Störungsende Störungsursache mögliche Umgehungslösungen (Work-Arounds)
- J A - N
an die DVZ M-V GmbH erfolgt.
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155.27.
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Problem-Management - J
155.27.1. Der Auftragnehmer hat bei sicherheitsrelevanten Meldungen, der Hersteller und des CERT-Bund, die DVZ M-V GmbH zu informieren.
A
155.27.2. Der Auftragnehmer muss die ihm zugeleiteten Problemfälle analysieren.
A
- N - J - N - J
155.27.3. Bei einem festgestellten Problem, das sich nicht sofort beheben lässt, muss der Auftragnehmer eine WorkaroundLösung bereitstellen.
A
Erklären Sie im Servicekonzept, wie Sie Erfahrungen aus anderen Installationen, welche Rückschlüsse auf mögliche Probleme in der von Ihnen angebotenen Lösung zulassen, für die DVZ M-V GmbH dokumentieren und zugänglich machen werden.
I/B
155.27.4. Für das Problem-Management muss der Auftragnehmer eine gestaffelte Struktur etablieren mit First Level Support, Second Level Support und Third Level Support.
A
155.27.5. Der First Level Support des Auftragnehmer muss folgende Aufgaben wahrnehmen:
- N A
Problem-Manager zertifizierte Systemspezialisten Schnittstelle zu den Herstellern Mitwirkung beim Problem-Management
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J - N
A - J
Anstoß des Problem-Management Mitwirkung beim Problem-Management Umsetzung der vom Third Level Support gemachten Vorgaben für Problem-Management
155.27.7. Der Third Level Support des Auftragnehmer muss folgende Aufgaben wahrnehmen:
- J
Sicherstellung des Problem-Management- Prozesses, incl. Eskalationsmanagement
155.27.6. Der Second Level Support des Auftragnehmer muss folgende Aufgaben wahrnehmen:
- N
- N
A - J - N
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Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
J=Ja N=Nein
Erarbeitung von technisch-betrieblichen Vorgaben für das Problem-Management
155.27.8. Es wird erwartet, dass Problemmeldungen per: E-Mail direktem Zugang zum Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers aufgegeben werden können beim Auftraggeber
A
155.27.9. Die Bearbeitung von Problemen erfolgt an Werktagen in der Zeit von Montag – Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 07.00 Uhr bis 16:00 Uhr.
A
155.27.10. Während der Problembearbeitung erhält die DVZ M-V GmbH regelmäßig im Rahmen der Service-Reviews einen Statusbericht über den aktuellen Stand. 155.28.
Antwort
- J - N - J - N - J A - N
Release-Management
155.28.1. Der Auftragnehmer hat aufgrund der Vormonatsinformationen zu Soft- und Hardwareständen sowie Lizenzanzahlen monatlich Informationen zu den IP-Telefonie-Komponenten in elektronischer Form für: Funktionalitäten neuer Programmstände vom Hersteller bekannt gegebenen Bugs Sicherheitsprobleme Bugfixes Workarounds Lizenzanzahlen Gültigkeitsdauer vorhandener Lizenzen
- J A - N
zu liefern. 155.28.2. Der Auftragnehmer hat monatlich Empfehlungen in elektronischer Form für: einzuspielende Programmstände einzuspielende Lizenzen Bugfixes Workarounds
- J A - N
zu geben. 155.28.3. Der Auftragnehmer hat Herstellerempfehlungen im Falle von:
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A
- J
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Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
- N
End of Life-Meldungen für Hardware- und Software End of Support-Meldungen für Hardware- und Software End of Sale-Meldungen für Hardware- und Software CERT-Meldungen des Bundes
zu geben. - J
155.28.4. Im Vorfeld der Empfehlungen hat der Auftragnehmer Tests der Releases bezogen auf die geforderten Leistungsmerkmale der IP-Telefonie-Lösung durchzuführen.
A
155.28.5. Bei Bedarf (durch die DVZ M-V GmbH angezeigt) muss der Release-Manager in einer Telefonkonferenz zur Verfügung stehen.
A
155.28.6. Der Auftragnehmer hat nach Abstimmung mit der DVZ MV GmbH ein Release nach folgenden Kriterien vorzubereiten: Inhalt der Releases Release-Komponenten Releaseart Art der Verteilung des Releases
A
155.28.7. Der Auftragnehmer nimmt die Release-Planung vor und legt in Abstimmung mit der DVZ M-V GmbH die Arbeitspakete mit Abnahmekriterien in einem entsprechenden Konzept fest.
A
155.28.8. Der Auftragnehmer hat die Release-Implementierung zu unterstützen.
- N - J - N
- J - N
- J - N - J A - N - J
155.28.9. Sämtliche, für den Betrieb der Gesamtlösung erforderlichen, Lizenzen sind über das Release-Management vom Auftragnehmer zu monitoren.
A
155.28.10. Das Release-Management muss sicherstellen, dass alle IP-Telefonie-Komponenten in einem vom Hersteller unterstützten Zustand (Herstellersupport) und im Sinne des Lösungsdesigns miteinander kompatibel sind.
A
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- N - J - N
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
155.28.11. Sofern eine Hard- oder Software-Aufrüstung an einem oder mehreren zentralen IP-Telefonie-Komponenten (z.B. Erweiterung Arbeitsspeicher oder durch Erreichen bestimmter Teilnehmerzahlen) erforderlich ist, sind die dafür erforderlichen Komponenten und Lizenzen proaktiv bereitzustellen.
■ ■
Kategorie
J=Ja N=Nein
- J A - N
Erläuterung Softwarepflege: Unter Softwarepflege wird die Überlassung neuer Programmstände verstanden. Programmstand ist der Oberbegriff für Patch, Update, Upgrade und neue(s) Release(s)/Version(en).
I
■ Wir erwarten die Bereitstellung eines Online-Zugriffes auf 155.28.12. die jeweils aktuellen Programmstände unverzüglich, nachdem der Programmstand verfügbar ist. Diese Verpflichtung bezieht sich auf sämtliche neuen Programmstände, soweit nichts anderes vereinbart ist.
A
- J - N
155.28.13. Ergänzend hierzu benötigen wir zu den Programmständen die jeweiligen Informationen über die enthaltenen
■
Funktionalitäten Einschränkungen Probleme mögliche Workarounds Erläutern Sie im Servicekonzept den vorherigen Punkt wie folgt:
- J A - N
I/B
Beschreibung der Bereitstellung der Informationen
■ Nach der Installation und Inbetriebnahme der IP-Telefo155.28.14. nie-Komponenten muss ein Software-Upgrade auf die jeweils letzte Software-Version (Major und Minor-Releases) und die damit verbundenen Funktionserweiterungen über die Vertragslaufzeit im Angebotspreis bei Bedarf möglich sein. Dieser Bedarf wird im Rahmen der Release-Planung gemeinsam abgestimmt. Es muss nicht immer die aktuellste Version zum Einsatz kommen, jedoch immer eine vom Hersteller supportete Version. ■
Antwort
Beschreiben Sie im Servicekonzept den Software-LifeCycle der angebotenen IP-Telefonie-Komponenten.
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- J A - N
I/B
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Punkt
155.29.
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Konfiguration Management/ Bestandsführung
155.29.1. Der Auftragnehmer hat die der DVZ M-V GmbH bereitgestellten Geräte und Dienste die zugrunde liegenden Hardware-Ressourcen die zugrunde liegenden Software-Ressourcen die relevanten Serviceklassen die für das CI zutreffenden Portpreiskategorien in einem Bestandsdatensystem bei sich aktuell vorzuhalten.
A
155.29.2. Es wird erwartet, dass Änderungen der Bestandsdaten, verursacht durch einen Change (Neubeauftragung, Änderung, Kündigung) oder Incident (z.B. Austausch von Hardware), bis zum Zeitpunkt der ersten Fakturierung (gegenüber der DVZ M-V GmbH) im Bestandssystem des Auftragnehmers aufgenommen und abgeglichen werden.
A
155.29.3. Es wird erwartet, dass zur Abrechnung mindestens folgende Informationen (Fakturareport) durch den Auftragnehmer in elektronischer Form (im Format Excel) monatlich zu einem noch festzulegenden Termin bereitgestellt werden: Endgeräte und Telefon-Beistelleinheiten entsprechend Herstellerangaben Angabe des Endgerätetyps MAC-Adresse Seriennummer Aktivitätsdatum – Anschaltung, Kündigung, Veränderung die von der DVZ M-V GmbH vergebenen Kundennummer des Endkunden (Nutzers) Nutzer - Behördenbezeichnung Nutzer - Behördenadresse Zur Fakturierung relevante Port-Preise
- J - N
- J - N
- J A - N
Weitere Inhaltsangaben des durch den Auftragnehmer zu liefernden Fakturareports werden nach Vertragsunterzeichnung abgestimmt. Zum Abgleich der monatlich aufgetretenen Bestandsveränderungen erhält der Auftragnehmer einen Report von
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
der DVZ M-V GmbH mit folgenden Inhalten für die Abgleiche und Anpassung in seiner Bestandsverwaltung:
„Bestand Zugänge“ “Bestand Kündigungen“ „Bestand Abmeldungen“ „Bestand Umzüge“ „Bestand Standortkorrektur“ „Änderung Asset Management“ (sonstige Änderungen, z.B. bei Serien-Typ Änderung eines Endgerätes, Verlustmeldung von Endgeräten) Die genaueren Inhalte der Bestandsveränderungen sind unter Ziffer 3.2.1.29.9 aufgeführt Folgende Status können vergeben werden: Bereitgestellt Im Inventar Verkauft/Entsorgt Zurück an Auftragnehmer Transferiert Die genaueren Inhalte der Bestandsveränderungen sind unter Ziffer 3.2.1.29.9 aufgeführt 155.30.
I
Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie
155.30.1. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Abrechnung gegenüber der DVZ M-V GmbH „Lokations-genau“ durchführt. Als Primärschlüssel muss vom Auftragnehmer in diesem Zusammenhang die seitens der DVZ M-V GmbH vergebene Kundennummer verwendet werden. 155.30.2. Alle Endgeräte sind „Port-genau“ abzurechnen.
- J A - N - J A - N
155.30.3. Die Rechnungslegung hat rückwirkend in elektronischer Form per E-Mail oder per Ticket System / Serviceportal zu erfolgen. 155.30.4. Für den Beginn und das Ende der Entgeltpflicht, von zentralen IP-Telefonie-Komponenten dezentralen IP-Telefonie-Komponenten
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- J A - N - J A - N
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Einmalleistungen
hat der Auftragnehmer den ersten Tag des Folgemonats nach erfolgter Bereitstellung zu gewähren. Abrechnungsrelevante Vorgänge sind in diesem Zusammenhang: Rollouts / Migrationen Neubestellungen Endgerätetypveränderungen Kündigungen
I
Für die Bereitstellung von IP-Telefonie-Komponenten 155.30.5. muss der Auftragnehmer folgende Angaben in dem jeweils zugehörigen Ticket vornehmen: MAC-Adresse Seriennummer Gerätetyp
A
Für Endgeräte, die für den Change Pool geordert werden, 155.30.6. darf der Auftragnehmer ausschließlich den jeweiligen Hardwareportpreis in Rechnung stellen.
A
Im Rahmen von Rollouts / Migrationen gilt die Bereitstel155.30.7. lung der Endgeräte als erfolgt, sofern durch die DVZ M-V GmbH die Abnahme erklärt wurde.
A
Beauftragte Einmalleistungen gelten als bereitgestellt, so155.30.8. fern durch die DVZ M-V GmbH die Abnahme erklärt wurde. Die Entgeltpflicht für diese Leistungen wird auf den ersten Tag des Folgemonats nach erfolgter Bereitstellung festgelegt.
A
Bereitstellungserklärungen seitens der DVZ M-V GmbH erfolgt in elektronischer Form.
I
Kündigungen von der DVZ M-V GmbH an den Auftragnehmer erfolgen in: elektronischer Form per E-Mail oder per Ticket System / Serviceportal.
I
155.31.
- J - N - J - N - J - N
- J - N
Test- und Referenz-System
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Im Rahmen der IP-Telefonie-Lösung wird erwartet, dass vom Auftragnehmer ein Test- und Referenz-System aufgebaut wird.
155.31.1. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer alle notwendigen IP-Telefonie-Komponenten gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.4 Test- und Referenz-System bereitstellt und aufbaut.
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Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
I - J A - N
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3.2.2.4.2 Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf
Punkt
156.
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf Die Behebung einer Störung wird als Instandsetzung benannt.
I
Die Durchführung einer Wartung wird als Instandhaltung benannt. 156.1. 156.1.1.
156.2. 156.2.1.
Wiederherstellungszeiten Bei der Behebung von Störungen an zentralen Komponenten wird eine Wiederherstellungszeit von 5 Werktagen gefordert.
- J A - N
Lieferzeiten Die Lieferzeit für die Lieferung von Endgeräten soll innerhalb von 10 Werktagen erfolgen.
- J A - N
156.2.2.
156.3. 156.3.1.
156.3.2.
Die Lieferzeit für die Lieferung von zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (außer Endgeräte) soll innerhalb von 20 Werktagen erfolgen.
- J A - N
Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Das Ticket System / Serviceportal aus der Beschreibung „Serviceleistungen IP-Telefonie Miete“ muss auch für Kaufkomponenten zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Auf Basis der Daten aus dem Ticket System / Serviceportal sollen monatlich Ticketreports mit folgendem Inhalt zur Verfügung gestellt werden: Berichtszeitraum Anzahl (Summe) Tickets je Monat des Berichtszeitraumes o Offene Tickets vor Berichtszeitraum o Offene Tickets während Berichtszeitraum o Erstellte Tickets während Berichtszeitraum
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- J A - N
- J A - N
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
o
156.4. 156.4.1.
156.4.2.
Geschlossene Tickets während Berichtszeitraum Einzelübersicht aller Tickets o Ticketnummer Bieter o Ticketnummer DVZ M-V GmbH o Erstellt am o Fertiggestellt o Kurzbeschreibung o Bearbeitungsstatus o SLA-Status
Technischer Vor-Ort-Service für zentrale Systeme Wir erwarten die bedarfsweise Bereitstellung eines „Technischen Vor-Ort-Service“ zur Behebung von Störungen und Unterstützung bei Wartungen. Der „Technische Vor-Ort-Service“ wird zwischen dem Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH bilateral abgestimmt.
- J A - N - J A - N
156.5. 156.5.1.
156.6. 156.6.1.
Service-Level-Management Das Service-Level-Management aus der Beschreibung „Serviceleistungen IP-Telefonie Miete“ muss auch für Kaufkomponenten zur Verfügung stehen und genutzt werden können.
- J A - N
ITIL-Change-Management Der Auftragnehmer stellt für gelieferte Komponenten folgende Informationen zeitgleich mit Versand bzw. Übergabe der betreffenden Komponente im dazugehörigen Ticket innerhalb des Ticket System / Serviceportal zur Verfügung:
bei Hardwarekomponenten: o MAC-Adresse o Seriennummer o Gerätetyp o DVZ Ticketnummer bei Softwarekomponenten: o Lizenzkey o Name der Software
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf o o
156.6.2.
Kategorie
J=Ja N=Nein
Version der Software DVZ Ticketnummer
Beim Angebot für eine Kaufkomponente, ist die aktuelle Herstellerliste (als Auszug für diese Komponente) beizulegen.
- J A - N
Weiterhin muss bei Lieferung ein Lieferschein beigefügt werden. 156.6.3.
Antwort
Hardwarelieferungen erfolgen vollständig in angemessenen Umverpackungen.
- J A - N
156.7. 156.7.1.
156.7.2.
Störungsannahme Zur Meldung von Störungen steht autorisierten Mitarbeitern der DVZ M-V GmbH parallel zum Ticket System / Serviceportal eine Servicerufnummer beim Auftragnehmer zur Verfügung.
- J A - N
Es wird erwartet, dass Störungsmeldungen per:
Telefon E-Mail direktem Zugang zum Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers
- J A - N
aufgegeben werden können. 156.8. 156.8.1.
Gewährleistung Beim Kauf von dezentralen IP-Telefonie-Komponenten muss der Auftragnehmer folgende Gewährleistungen anbieten:
156.8.2.
- J A - N
24 Monate Gewährleistung Bring-In
Beim Kauf von zentralen IP-Telefonie-Komponenten muss der Auftragnehmer folgende Gewährleistungen anbieten:
24 Monate Gewährleistung Bring-In 24 Monate Gewährleistung Vor-Ort 36 Monate Gewährleistung Bring-In 36 Monate Gewährleistung Vor-Ort 48 Monate Gewährleistung Bring-In 48 Monate Gewährleistung Vor-Ort 60 Monate Gewährleistung Bring-In
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
60 Monate Gewährleistung Vor-Ort
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3.2.2.4.3 Serviceleistungen LAN Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
157.
Serviceleistungen für die LAN-Infrastrukturkomponenten nach Ziffer 3.2.2.3
157.1.
Servicezeiten
157.1.1.
Vom Auftragnehmer werden folgende Servicezeiten gefordert:
Montag – Donnerstag von 07.00-17.00 Uhr, Freitag von 07.00-16.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V
157.2.
Zentraler Ansprechpartner für Service
157.2.1.
Es muss ein zentraler Ansprechpartner für den Bereich Service benannt werden
- J A - N
- J A - N
157.2.2.
Erreichbarkeit des Ansprechpartners innerhalb der definierten Servicezeit in Punkt 157.1.1 über:
157.3.
Telefon E-Mail
- J A - N
Lieferung von Hardwarekomponenten Als Lieferzeit gilt die Zeitspanne zwischen der Beauftragung durch die DVZ M-V GmbH und der Auslieferung der Leistung am jeweiligen Ziel-Standort durch den Auftragnehmer.
I
Es müssen folgende Lieferzeiten erfüllt werden: 157.3.1.
157.4.
Die Lieferung von LAN-Komponenten durch den Auftragnehmer muss innerhalb von 6 Wochen nach Auftragseingang erfolgen.
- J A - N
Release-Management (Softwarepflege)
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Punkt
157.4.1.
Anforderungen an Serviceleistungen
157.4.3.
157.4.5.
157.4.6.
die einzusetzende Software aller LAN-Komponenten muss zu der eingesetzten Software der IPT-Komponenten kompatibel sein die einzusetzende Software auf den LAN-Komponenten muss die Kompatibilität des Lösungsdesigns zwischen der IP-Telefonie und LANVersorgung sicherstellen
Der Auftragnehmer benennt nach Zuschlagserteilung schriftlich einen zentralen Ansprechpartner für den Bereich Release-Management. Erreichbarkeit des Ansprechpartners innerhalb der Servicezeit in Punkt 157.1.1 über:
157.4.4.
Antwort J=Ja N=Nein
Das Release-Management des Auftragnehmers (Softwarebereitstellung / Softwarepflege für LAN-Komponenten) muss folgende Anforderungen erfüllen:
157.4.2.
Kategorie
Telefon E-Mail
Der Auftragnehmer stellt einen Onlinezugriff für die Bereitstellung der jeweils aktuellen Softwarepakete (Softwarereleases, Softwarepatches) zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt quartalsweise Empfehlungen in elektronischer Form für neu einzuspielende Programmstände des jeweiligen LAN-Komponententyps zur Verfügung:
- J A - N
- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N
1 Die Empfehlung neu einzuspielender Programmstände muss unter der Berücksichtigung folgender Parameter . schriftlich erfolgen: 1 Bewertung der neu einzuspielenden Software:
Begründung der Softwareaktualisierung Kompatibilitätsprüfung zwischen IP-Telefonie sowie LAN-Versorgung bestanden CERT-Meldungen des Bundes (Sicherheitsmeldungen)
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- J A - N
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Punkt
Anforderungen an Serviceleistungen
157.4.7.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Bekannte Bugs welche die Kompatibilität zwischen IP-Telefonie sowie LAN-Versorgung gefährden Mögliche Bugfixes zur älteren eingesetzten Version Mögliche Workarounds
Der Auftragnehmer hat Herstellerempfehlungen im Falle von
End of Life-Meldungen für Hardware- und Software End of Support-Meldungen für Hardware- und Software End of Sale-Meldungen für Hardware- und Software
- J A - N
der eingesetzten / oder zu planenden LAN-Komponenten innerhalb von 4 Kalenderwochen ab Veröffentlichung der Meldung dem Auftraggeber bekannt zu geben. 157.4.8.
Bei Bedarf (durch die DVZ M-V GmbH angezeigt) muss der zugewiesene Release-Manager in einer Telefonkonferenz innerhalb der vereinbarten Servicezeiten Punkt 157.1.1 zur Verfügung stehen.
157.5.
Störungsannahme
157.5.1.
Zur Meldung von Störungen steht autorisierten Mitarbeitern der DVZ M-V GmbH parallel zum Trouble Ticket System eine Servicerufnummer beim Auftragnehmer zur Verfügung.
157.5.2.
- J A - N
- J A - N
Es wird erwartet, dass Störungsmeldungen innerhalb der geforderte Servicezeit per:
Telefon E-Mail direktem Zugang zum Trouble Ticket System des Auftragnehmers über ein Serviceportal
- J A - N
aufgegeben werden können. Die jeweilige Störungsannahme muss in der vereinbarten Servicezeit jederzeit erreichbar sein.
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Punkt
157.6.
Anforderungen an Serviceleistungen
Antwort J=Ja N=Nein
Reaktionszeiten Die Reaktionszeit ist die maximale Zeit in der vereinbarten Servicezeit, innerhalb derer eine Störungsmeldung durch den Auftragnehmer erstmalig in Bearbeitung genommen wird. Dies ist im Ticket System zu dokumentieren.
157.6.1.
Kategorie
I
- J
Geforderte Reaktionszeit bei Störungsmeldungen:
1 Stunden
A - N
157.7.
Anforderungen an das Serviceportal/ Trouble Ticket System des Auftragnehmers
157.7.1.
Der Auftragnehmer stellt der DVZ M-V GmbH ein Serviceportal für die Abwicklung der Anforderungen im Rahmen des Störungsmanagements zur Verfügung, in dem die Anforderungen:
aufgenommen klassifiziert bearbeitet dokumentiert nachverfolgt
- J A - N
werden können. 157.7.2.
Die Angabe von relevanten Informationen zum Vorgang, muss durch die DVZ M-V GmbH in das Trouble Ticketsystem des Auftragnehmers einmalig übermittelt werden:
Ansprechpartner (DVZ M-V GmbH) Rufnummer des Ansprechpartners (DVZ M-V GmbH) Seriennummer der betroffenen LAN-Komponente Modell der betroffenen LAN-Komponente Intern vergebene Ticketnummer im System der DVZ M-V GmbH
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- J A - N
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Punkt
157.7.3.
157.7.4.
Anforderungen an Serviceleistungen
Die durch die DVZ M-V GmbH intern vergebene Ticketnummer, ist durch den Auftragnehmer in seinem Trouble Ticketsystem vorzuhalten.
Kategorie
- J A - N
Das Trouble Ticketsystem des Auftragnehmers muss die Möglichkeit bieten, betroffene LAN-Komponenten über
Seriennummer die von der DVZ M-V GmbH intern vergebene Ticketnummer
Antwort J=Ja N=Nein
- J A - N
zu suchen. 157.7.5.
157.7.6.
Ticketnummern müssen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren, unabhängig vom Status des gesuchten Tickets in der Suche des Trouble Ticketsystem des Auftragnehmers ermittelt werden können. Das Trouble Ticket muss nach der Abschlussmeldung noch 2 Werktag geöffnet bleiben.
- J A - N - J A - N
157.7.7.
157.7.8.
157.7.9.
Die Abwicklung und Bearbeitung von Vorgängen hat mit Statusangabe und Bearbeitungsstand im Trouble Ticket System hinterlegt zu sein. Die Übersicht aller Vorgänge mit aktuellem Bearbeitungsstatus muss in Echtzeit im Trouble Ticket System aktualisiert werden. Die Anzeige einer Austauschsendung soll im Trouble Ticket System hinterlegt sein.
- J A - N - J A - N - J A - N
157.7.10.
Das Hinzufügen von Informationen zu bestehenden Tickets muss im Trouble Ticket System möglich sein.
- J A - N
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Punkt
157.7.11.
Anforderungen an Serviceleistungen
Folgende Daten des jeweiligen Austauschgerätes sind vom Auftragnehmer innerhalb des Trouble Tickets im Trouble Ticket Systems zu hinterlegen und per zusätzlicher Zwischenmeldung an die DVZ M-V GmbH zu übermitteln:
157.7.12.
157.7.13.
157.7.14.
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer der DVZ MV GmbH die Zugangsdaten und die ggf. notwendigen SSL-Zertifikate zur Nutzung des Serviceportals zur Verfügung stellt.
157.8.
Störungsbearbeitung / Hardwareaustausch
157.8.1.
Der Auftragnehmer hält die notwendige Hardware (Austauschtechnik) vor, um spätestens am nächsten Werktag mittels Bring-In-Service die Ersatzlieferung/Austauschlieferung bei ausgefallenen/gestörten LAN-Komponenten an die DVZ M-V GmbH durchzuführen.
157.8.2.
A - N
- J A
Status Zeitstempel
Der Zugriff auf das Serviceportal des Auftragnehmers muss über eine Portal-URL mittels einer verschlüsselten HTTPS-Verbindung durch Eingabe eines Nutzernamens und eines Passwortes möglich sein.
Jeder Hardwareaustausch muss im Trouble Ticket System dokumentiert werden.
Antwort J=Ja N=Nein
- J
Seriennummer Modell
Das Trouble Ticket System muss die Möglichkeit der Sortierung und Selektierung der Vorgänge in der Übersicht mittels folgender Eigenschaften bieten:
Kategorie
- N - J A - N - J A - N
- J A - N - J A - N
157.9.
Gewährleistung / erweiterte Gewährleistung
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Punkt
157.9.1.
Anforderungen an Serviceleistungen
Die angebotenen LAN-Komponenten müssen eine Standardgewährleistung beinhalten.
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein - J
A - N
Alternativ muss folgender erweiterter Gewährleistungszeitraum vom Auftragnehmer zusätzlich angeboten werden. 157.9.2.
36 Monate Gewährleistung Bring-InService am nächsten Werktag 60 Monate Gewährleistung Bring-InService am nächsten Werktag
157.9.3.
I - J A - N - J A - N
157.10.
Anforderungen an ein Eskalationsmanagement
157.10.1.
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer ein Eskalations-Management bereitstellt.
- J A - N
157.10.2.
Es muss ein zentraler Ansprechpartner für den Bereich Eskalations-Management benannt werden
- J A - N
157.10.3.
Erreichbarkeit des Ansprechpartners innerhalb der Servicezeit über:
157.10.4.
Telefon E-Mail
Es wird erwartet, dass das Eskalations-Management über das Trouble Ticket System des Auftragnehmers genutzt werden kann.
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- J A - N - J A - N
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3.2.2.4.4 Zusätzliche Serviceleistungen LAN 158.
Zusätzliche Serviceleistungen
158.1.
Personalleistungen im Rahmen der zusätzlichen Leistung Nach Anforderung von der DVZ M-V GmbH sind durch den Auftragnehmer nachfolgend aufgeführte zusätzliche Personalleistungen zu erbringen:
158.1.1.
158.1.2.
Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleis1 tung für LAN-Komponenten Roll-Out 5 5 Der Auftragnehmer stellt die Möglichkeit einer personellen Unterstützungsleistung für LAN-Komponenten . Roll-Out beim Kunden vor Ort. 1 Diese Unterstützungsleistung beinhaltet: . Eigene Anfahrt sowie Abfahrt zum Kunden 2 Geforderte Servicezeiten: Montag – Donnerstag von 07.00-18.00 Uhr, Freitag von 07.00-17.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V Selbständige Konfigurationsleistungen sowie Installation von aktiven und passiven LAN.Komponenten im Kundennetz Sicherer Umgang mit aktiven sowie passiven LAN-Komponenten Kundenorientiertes Auftreten sowie gute Kommunikationseigenschaften Erstellen von Dokumentationen Anfertigen von Übergabeprotokollen
I
- J A - N
Passive LAN-Auditierung
Eigene Anfahrt sowie Abfahrt zum Kunden Geforderte Servicezeiten: Montag – Donnerstag von 07.00-18.00 Uhr, Freitag von 07.00-17.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V Selbstständige Überprüfung der Standard DIN/EN 50173 / Norm ISO/IEC 11801 geforderten Parameter zur Erfüllung des zukünftigen Einsatzes von Gigabit-Ethernet (1000 Base-T)
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- J A - N
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158.1.3.
und Power over Ethernet mittels geeigneter Messtechnik im Kundennetz Überprüfung der vorhandenen Sekundärverkabelung des Mediums Glasfaser auf Qualität und Funktionalität mittels geeigneter Messtechnik. Erstellen von schriftlichen Dokumentationen der LAN-Audit Messergebnisse
Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung Der Auftragnehmer stellt die Möglichkeit einer personellen Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung beim Kunden vor Ort. Diese Unterstützungsleistung beinhaltet:
158.1.4.
Eigene Anfahrt sowie Abfahrt zum Kunden Geforderte Servicezeiten: Montag – Donnerstag von 07.00-19.00 Uhr, Freitag von 07.00-18.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V
- J A - N
Selbständige Fehlersuche / Fehleranalyse als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung der LAN-Komponenten im Kundennetz Sichere Handhabung einer Fehleranalyse mit aktiven sowie passiven LAN-Komponenten Kundenorientiertes Auftreten sowie gute Kommunikationseigenschaften Erstellen von Fehlerprotokollen
Technischer Remoteservice für die Störungsbearbeitung Der Auftragnehmer stellt die Möglichkeit eines Remote Service (Fernzugriff über das Internet) innerhalb der angegebenen Servicezeiten zur Verfügung, um direkten Zugriff auf die gestörten LAN-Komponenten, zur Problemklärung zu erhalten. Dies erfolgt unter Mitwirkung der DVZ M-V GmbH.
- J A - N
Der Remoteservice soll über ein Onlinemeeting- oder Webkonferenzportal (gehostet durch den AN) erfolgen.
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Der Remote Service wird zwischen dem Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH bilateral abgestimmt und enthält folgende weitere Leistungen:
158.2.
Geforderte Servicezeiten: Montag – Donnerstag von 07.00-19.00 Uhr, Freitag von 07.00-18.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V Fehlersuche / Fehleranalyse als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung der LAN-Komponenten im Kundennetz mittels Remote-Einwahl Sichere Handhabung einer Fehleranalyse mit aktiven sowie passiven LAN-Komponenten Gute Kommunikationseigenschaften Erstellen von Fehlerprotokollen
Herstellungszeiten für zusätzliche Leistungen Als Herstellungszeit gilt die Zeitspanne vom Auslösen des entsprechenden Auftrages einer zusätzlichen Leistung durch die DVZ M-V GmbH bis zur Erfüllung der Anforderung durch den Auftragnehmer.
I
Dabei gelten die geforderten Herstellungszeiten: 158.2.1.
Zusätzliche Leistung : passive LAN-Auditierung Herstellungszeiten:
158.2.2.
Durchführung der passiven LAN Auditierungen von Standorten innerhalb von 5 Kalender-Wochen nach Beauftragung Lieferung der Messergebnisse nach passiver LAN-Auditierung innerhalb von 5 Arbeitstagen
- J A - N
Zusätzliche Leistung : Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für LAN-Komponenten Roll-Out Herstellungszeiten: LAN-Komponenten Rollout von Standorten innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns bis zu 7 Kalender-Wochen nach Beauftragung
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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158.2.3.
Zusätzliche Leistung : Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung Herstellungszeiten: Durchführung des technischen Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, beginnend spätestens zum nächsten Arbeitstag.
158.2.4.
A
- J - N
Zusätzliche Leistung: Technischer Remoteservice für die Störungsbearbeitung Herstellungszeiten:
Durchführung der technischen Remoteserviceunterstützung für die Störungsbearbeitung beginnend spätestens zum nächsten Arbeitstag
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3.2.2.5 Schulungsleistungen 3.2.2.5.1 Schulungsleistungen IP-Telefonie Punkt
159.
Anforderungen an die Schulungsleistungen IP-Telefonie
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Beschreibung der Schulungsleistungen Die Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH sind für die aktuell eingesetzte Telefonietechnik der Firma Cisco umfangreich zertifiziert und geschult Aktueller Qualifizierungslevel:
CCNP Routing and Switching CCNP Voice CCNA Voice CCNA Routing and Switching CCENT
Die DVZ M-V GmbH beabsichtigt die Konfiguration, Installation und Administration der angebotenen Telefonietechnik weitestgehend mit eigenen Mitarbeitern durchzuführen. Daher sind bei einem Technologiewechsel abgestufte Schulungen anzubieten.
I
I
Durch den Bieter ist ein Schulungskonzept zu erstellen, das die Ausbildung der Mitarbeiter mit vergleichbaren Qualifizierungslevel (siehe Punkt 159) für die angebotene Telefonietechnik beinhaltet. Schulungsunterlagen sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Das Schulungskonzept muss folgende Inhalte aufweisen:
I
Beschreibung der geplanten Qualifizierungslevel Beschreibung der Schulungsinhalte und -verfahren Beschreibung der Zeitpläne
Das Schulungskonzept ist in der Konzeptionsphase zu übergeben. 159.1.
Es sind Schulungen anzubieten, die die Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH in die Lage versetzen, die Konfiguration, Installation, Administration und den Betrieb unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes eigenständig durchzuführen.
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- J A - N
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Punkt
Anforderungen an die Schulungsleistungen IP-Telefonie
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Diese wesentlichen Inhalte sind zu berücksichtigen: 159.2.
Detaillierte Erläuterung der Systemarchitektur Eingesetzte Hardware Manuelle Erstellung aller wesentlichen Konfigurationsinhalte Troubleshooting
Die Schulungen werden bei Bedarf der DVZ M-V GmbH angefordert. In einer Schulung sollen bis zu 10 Administratoren ausgebildet werden. Schulungsort ist Schwerin.
- J A - N
Die Schulungen müssen in mindestens 2 Gruppen aufgeteilt werden. 159.3.
159.4.
Die Schulungen müssen in deutscher Sprache und mit deutschen oder englischen Schulungsunterlagen durchgeführt werden. Schulungsinhalte sind vorher mit der DVZ M-V GmbH abzustimmen.
- J A - N - J A - N
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3.2.2.5.2 Schulungsleistungen LAN Punkt 160.
Anforderungen an die Schulungsleistungen LAN
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Beschreibung der Schulungsleistungen Die Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH sind für die aktuell eingesetzten LAN-Komponenten der Firma Cisco umfangreich zertifiziert und geschult (CCNP Routing and Switching, CCNA Routing and Switching, CCENT). Die DVZ M-V GmbH beabsichtigt die Konfiguration, Installation und Administration der angebotenen LANKomponenten mit eigenen Mitarbeitern durchzuführen.
I
I
Durch den Bieter ist ein Schulungskonzept zu erstellen, das die Ausbildung der Mitarbeiter mit vergleichbaren Qualifizierungslevel (siehe Punkt 1.1.) für die angebotenen LAN-Komponenten beinhaltet. Das Schulungskonzept muss Schulungsinhalte und verfahren sowie Zeitpläne enthalten. Schulungsunterlagen sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt:
160.1.
- J I/B - N
Beschreibung der geplanten Qualifizierungslevel Beschreibung der Schulungsinhalte und -verfahren Beschreibung der Zeitpläne
Das Schulungskonzept ist in der Konzeptionsphase zu übergeben.
- J A - N
160.2.
Es sind Schulungen anzubieten, die die Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH in die Lage versetzen, die Konfiguration, Installation, Administration und den Betrieb unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes eigenständig durchzuführen. Diese wesentlichen Inhalte sind zu berücksichtigen: - Eingesetzte Hardware - Manuelle Erstellung aller wesentlichen Konfigurationsinhalte -
- J A - N
Troubleshooting
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160.3.
Die Schulungen werden bei Bedarf der DVZ M-V GmbH angefordert. In einer Schulung sollen bis zu 10 Administratoren ausgebildet werden. Schulungsort ist Schwerin.
- J A - N
Die Schulungen müssen in mindestens 2 Gruppen aufgeteilt werden. 160.4.
Die Schulungen sind in Deutsch, mit deutschen oder englischen Schulungsunterlagen, anzubieten.
- J A - N
Die Schulungen müssen in deutscher Sprache und mit deutschen oder englischen Schulungsunterlagen durchgeführt werden 160.5.
Schulungsinhalte sind vorher mit der DVZ M-V GmbH abzustimmen.
I - J A - N
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3.2.2.6 Herstellerlisten für den Kauf von IP-Telefonie- und LAN-Komponenten
Punkt 161.
Anforderungen an die Herstellerlisten
Kategorie
Antwort J=Ja N=Nein
Herstellerlisten für den Kauf von IP-Telefonie- und LAN-Komponenten Die vom Bieter einzureichenden Herstellerlisten müssen folgende Anforderungen erfüllen:
161.1.1.
die Liste weist die unverbindlichen, aber allgemein gültigen Verkaufspreise des Herstellers hinsichtlich der angebotenen Produkte aus die Liste muss bei Angebotsabgabe vollständig sein es müssen die Einzelpreise der Produkte ausgewiesen werden es dürfen keine Staffelpreise ausgewiesen werden die Preise müssen in Euro oder US-Dollar (Herstellerlistenpreis in der Währungseinheit US-Dollar) angegeben sein es darf keine eigenständig erstellte Liste sein.
- J A - N
Der Bieter muss mit der Herstellerliste eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in Bezug auf sämtliche von ihm vorgelegten Herstellerlisten vorlegen, in der er versichert, dass es sich nicht um eine auftragsbezogene, d.h. für die das gegenständliche Vergabeverfahren erstellte, Liste handelt und dass die Liste den oben aufgeführten Voraussetzungen entspricht. ACHTUNG: Dokument angeben!
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3.2.3 Preisscheine Die Preisscheine sind nach den Vorgaben in Teil B, Ziffer 1 „Anforderungen an die Preisgestaltung durch den Bieter“ auszufüllen!
3.2.3.1 Preisscheine IP-Telefonie – Kauf 3.2.3.1.1 Rabatt auf Herstellerlistenpreis
Punkt
Bezeichnung
1.
Rabatt auf Herstellerlistenpreis
1.1.
Call Control-System und Endgeräte (außer DECT und analoge Endgeräte)
1.2.
DECT Endgeräte
1.3.
Analoge Endgeräte
1.4.
HD-Videoendgerät Typ III
1.5.
Intercluster Trunk-System
1.6.
Vermittlungs-System
1.7.
Voicemail-System
Hersteller
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Rabatt in Prozent (%) auf Herstellerlistenpreis
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1.8.
Webkonferenz-System
1.9.
Kontaktzentrums-System
1.10.
Gesprächsaufzeichnungs-System
1.11.
Videokonferenz-System
1.12.
Session Border Controller
1.13.
Zentrales Firewall-System
1.14.
Zentrale LAN-Switche
1.15.
Notbetriebs-Gateway
Die am 10.04.2017 gültige Herstellerliste ist dem Angebot beizufügen.
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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3.2.3.1.2 Preisscheine IP-Telefonie – Kauf
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 2. 2.1.
Telefonieendgerät Typ I gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 31 Hardware
2.1.1.
Modellname / Bauart
2.1.2.
Artikelnummer
2.1.3.
Hardwarepreis
2.2.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
externe Stromversorgung
2.2.1.
Modellname / Bauart
2.2.2.
Artikelnummer
2.2.3.
Hardwarepreis
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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
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2.3.
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
2.3.1.
2.3.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 782
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Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 3. 3.1.
Telefonieendgerät Typ II gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 32 Hardware
3.1.1.
Modellname / Bauart
3.1.2.
Artikelnummer
3.1.3.
Hardwarepreis
3.2.
externe Stromversorgung
3.2.1.
Modellname / Bauart
3.2.2.
Artikelnummer
3.2.3.
Hardwarepreis
3.3.
1. Beistellgerät
3.3.1.
Modellname / Bauart
3.3.2.
Artikelnummer
3.3.3.
Hardwarepreis
3.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
2. Beistellgerät
3.4.1.
Modellname / Bauart
3.4.2.
Artikelnummer
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 783
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 3.4.3. 3.5.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Hardwarepreis Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
3.5.1.
3.5.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Name, Unterschrift, Firmenstempel Seite 784
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 4. 4.1.
Telefonieendgerät Typ III gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 33 Hardware
4.1.1.
Modellname / Bauart
4.1.2.
Artikelnummer
4.1.3.
Hardwarepreis
4.2.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
externe Stromversorgung
4.2.1.
Modellname / Bauart
4.2.2.
Artikelnummer
4.2.3.
Hardwarepreis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 785
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
4.3.
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
4.3.1.
4.3.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 786
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 5. 5.1.
Telefonieendgerät Typ IV gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 34 Hardware
5.1.1.
Modellname / Bauart
5.1.2.
Artikelnummer
5.1.3.
Hardwarepreis
5.2.
externe Stromversorgung
5.2.1.
Modellname / Bauart
5.2.2.
Artikelnummer
5.2.3.
Hardwarepreis
5.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Mikrofon
5.3.1.
Modellname / Bauart
5.3.2.
Artikelnummer
5.3.3.
Hardwarepreis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 787
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
5.4.
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
5.4.1.
5.4.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 788
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 6. 6.1.
Telefonieendgerät Typ VI gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 36 Software
6.1.1.
Modellname / Bauart
6.1.2.
Artikelnummer
6.1.3.
Softwarepreis
6.2.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
6.2.1.
6.2.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 789
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 7. 7.1.
Telefonieendgerät Typ VII gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 37 Basisstation
7.1.1.
Modellname / Bauart
7.1.2.
Artikelnummer
7.1.3.
Hardwarepreis
7.2.
externe Stromversorgung
7.2.1.
Modellname / Bauart
7.2.2.
Artikelnummer
7.2.3.
Hardwarepreis
7.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Mobiles Endgerät
7.3.1.
Modellname / Bauart
7.3.2.
Artikelnummer
7.3.3.
Hardwarepreis
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Seite 790
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
7.4.
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
7.4.1.
7.4.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 791
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 8. 8.1.
Telefonieendgerät Typ VIII gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 38 Hardware
8.1.1.
Modellname / Bauart
8.1.2.
Artikelnummer
8.1.3.
Hardwarepreis
8.2.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Zusatzakku
8.2.1.
Modellname / Bauart
8.2.2.
Artikelnummer
8.2.3.
Hardwarepreis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 792
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
8.3.
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
8.3.1.
8.3.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 793
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 9. 9.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Telefonieendgerät Typ IX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 39 Hardware
9.1.1.
Hersteller
9.1.2.
Modellname / Bauart
9.1.3.
Artikelnummer
9.1.4.
Hardwarepreis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 794
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
9.2.
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
9.2.1.
9.2.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 795
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 10. 10.1.
HD-Videoendgerät Typ I gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 41 Hardware
10.1.1.
Modellname / Bauart
10.1.2.
Artikelnummer
10.1.3.
Hardwarepreis
10.2.
externe Stromversorgung
10.2.1.
Modellname / Bauart
10.2.2.
Artikelnummer
10.2.3.
Hardwarepreis
10.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Tischfuß
10.3.1.
Modellname / Bauart
10.3.2.
Artikelnummer
10.3.3.
Hardwarepreis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 796
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
10.4.
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
10.4.1.
10.4.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 797
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 11. 11.1.
HD-Videoendgerät Typ II gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 42 Steuereinheit
11.1.1.
Modellname / Bauart
11.1.2.
Artikelnummer
11.1.3.
Hardwarepreis
11.2.
externe Stromversorgung
11.2.1.
Modellname / Bauart
11.2.2.
Artikelnummer
11.2.3.
Hardwarepreis
11.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Kameraeinheit
11.3.1.
Modellname / Bauart
11.3.2.
Artikelnummer
11.3.3.
Hardwarepreis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 798
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
11.4.
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
11.4.1.
11.4.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 799
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 12. 12.1.
HD-Videoendgerät Typ III gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 43 Hardware
12.1.1.
Hersteller
12.1.2.
Modellname / Bauart
12.1.3.
Artikelnummer
12.1.4.
Hardwarepreis
12.2.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
externe Stromversorgung
12.2.1.
Modellname / Bauart
12.2.2.
Artikelnummer
12.2.3.
Hardwarepreis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 800
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
12.3.
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
12.3.1.
12.3.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 801
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 13. 13.1.
Analoger Port gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 48 Hardware
13.1.1.
Modellname / Bauart
13.1.2.
Artikelnummer
13.1.3.
Hardwarepreis
13.2.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
13.2.1.
13.2.2.
Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
Preis Serviceleistungen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 802
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter! 14. 14.1.
oder prozentualer Aufschlag Gewährleistung
Call Control-System gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 52 Chassis
14.1.1.
Hersteller
14.1.2.
Modellname / Bauart
14.1.3.
Artikelnummer
14.1.4.
Hardwarepreis
14.2.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Software
14.2.1.
Modellname / Bauart
14.2.2.
Artikelnummer
14.2.3.
Softwarepreis
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Seite 803
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
14.3.
Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
14.3.1.
Wiederherstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In
14.3.2.
Preis Serviceleistungen
14.3.3.
Prozentualer Aufschlag für 24 Monate Gewährleistung Vor-Ort
14.3.4.
Prozentualer Aufschlag für 36 Monate Gewährleistung Bring-In
14.3.5.
Prozentualer Aufschlag für 36 Monate Gewährleistung Vor-Ort
14.3.6.
Prozentualer Aufschlag für 48 Monate Gewährleistung Bring-In
14.3.7.
Prozentualer Aufschlag für 48 Monate Gewährleistung Vor-Ort
14.3.8.
Prozentualer Aufschlag für 60 Monate Gewährleistung Bring-In
14.3.9.
Prozentualer Aufschlag für 60 Monate Gewährleistung Vor-Ort
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Ort, Datum
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DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 804
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.2 Preisscheine IP-Telefonie – Miete
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
15. 15.1.
Telefonieendgerät Typ I gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 31 Hardware
15.1.1.
Modellname / Bauart
15.1.2.
Artikelnummer
15.1.3.
Hardwarepreis
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
16. 16.1.
Hardware Modellname / Bauart
16.1.2.
Artikelnummer
16.1.3.
Hardwarepreis 1. Beistellgerät
16.2.1.
Modellname / Bauart
16.2.2.
Artikelnummer
16.2.3.
Hardwarepreis
16.3.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Telefonieendgerät Typ II gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 32
16.1.1.
16.2.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
2. Beistellgerät
16.3.1.
Modellname / Bauart
16.3.2.
Artikelnummer
16.3.3.
Hardwarepreis
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DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 805
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
17. 17.1.
Telefonieendgerät Typ III gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 33 Hardware
17.1.1.
Modellname / Bauart
17.1.2.
Artikelnummer
17.1.3.
Hardwarepreis
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
18. 18.1.
Hardware Modellname / Bauart
18.1.2.
Artikelnummer
18.1.3.
Hardwarepreis Mikrofon
18.2.1.
Modellname / Bauart
18.2.2.
Artikelnummer
18.2.3.
Hardwarepreis
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
19. 19.1.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Telefonieendgerät Typ IV gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 34
18.1.1.
18.2.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Telefonieendgerät Typ VI gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 36 Software
19.1.1.
Modellname / Bauart
19.1.2.
Artikelnummer
19.1.3.
Softwarepreis
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Seite 806
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Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
20. 20.1.
Telefonieendgerät Typ VII gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 37 Basisstation
20.1.1.
Modellname / Bauart
20.1.2.
Artikelnummer
20.1.3.
Hardwarepreis
20.2.
Mobiles Endgerät
20.2.1.
Modellname / Bauart
20.2.2.
Artikelnummer
20.2.3.
Hardwarepreis
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
21. 21.1.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Telefonieendgerät Typ VIII gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 38 Hardware
21.1.1.
Modellname / Bauart
21.1.2.
Artikelnummer
21.1.3.
Hardwarepreis
21.2.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Zusatzakku
21.2.1.
Modellname / Bauart
21.2.2.
Artikelnummer
21.2.3.
Hardwarepreis
__________________________________
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Ort, Datum
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Seite 807
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
22. 22.1.
Telefonieendgerät Typ IX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 39 Hardware
22.1.1.
Hersteller
22.1.2.
Modellname / Bauart
22.1.3.
Artikelnummer
22.1.4.
Hardwarepreis
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
23. 23.1.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
HD-Videoendgerät Typ I gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 41 Hardware
23.1.1.
Modellname / Bauart
23.1.2.
Artikelnummer
23.1.3.
Hardwarepreis
23.2.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Tischfuß
23.2.1.
Modellname / Bauart
23.2.2.
Artikelnummer
23.2.3.
Hardwarepreis
__________________________________
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Ort, Datum
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Seite 808
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
24. 24.1.
HD-Videoendgerät Typ II gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 42 Steuereinheit
24.1.1.
Modellname / Bauart
24.1.2.
Artikelnummer
24.1.3.
Hardwarepreis
24.2.
Kameraeinheit
24.2.1.
Modellname / Bauart
24.2.2.
Artikelnummer
24.2.3.
Hardwarepreis
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
25. 25.1.
Hardware Hersteller
25.1.2.
Modellname / Bauart
25.1.3.
Artikelnummer
25.1.4.
Hardwarepreis
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
26. 26.1.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
HD-Videoendgerät Typ III gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 43
25.1.1.
Punkt
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Analoger Port gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 48 Hardware
26.1.1.
Modellname / Bauart
26.1.2.
Artikelnummer
26.1.3.
Hardwarepreis
__________________________________
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Ort, Datum
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Seite 809
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
27.
27.1.
Vermittlungsplatz (telefongestützt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 44
Hardware
27.1.1.
Modellname / Bauart
27.1.2.
Artikelnummer
27.1.3.
Hardwarepreis
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
28. 28.1.
Hardware Modellname / Bauart
28.1.2.
Artikelnummer
28.1.3.
Hardwarepreis
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
29.
29.1.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Vermittlungsplatz (PC-gestützt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 45
28.1.1.
Punkt
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Arbeitsplatz Kontaktzentrum (PC-gestützt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 46 Hardware
29.1.1.
Modellname / Bauart
29.1.2.
Artikelnummer
29.1.3.
Hardwarepreis
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 810
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
30. 30.1. 30.1.1.
30.2.
Technische Basis zentrale Systeme gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2 IP-TelefonieLösung Datenschutz- und -sicherheitskonzept gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.5 Datenschutz- und –sicherheitskonzept Call Control-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 52
30.2.1.
Hersteller
30.2.2.
Modellname / Bauart
30.2.3.
Artikelnummer
30.2.4.
Hardwarepreis
30.3. 30.3.1. 30.4.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Call Control-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 52 Softwarepreis Call Control-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 52
30.4.1.
Lizenzen Call Control-System
30.4.2.
Lizenzen Telefonieendgerät Typ I
30.4.3.
Lizenzen Telefonieendgerät Typ II
30.4.4.
Lizenzen Telefonieendgerät Typ III
30.4.5.
Lizenzen Telefonieendgerät Typ IV
30.4.6.
Lizenzen Telefonieendgerät Typ VI
30.4.7.
Lizenzen Telefonieendgerät Typ VII
30.4.8.
Lizenzen Telefonieendgerät Typ VIII
30.4.9.
Lizenzen Telefonieendgerät Typ IX
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Seite 811
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
30.4.10.
Lizenzen analoger Port
30.4.11.
Lizenzen Vermittlungsplatz (telefongestützt)
30.5.
Intercluster Trunk-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 53
30.5.1.
Hersteller
30.5.2.
Modellname / Bauart
30.5.3.
Artikelnummer
30.5.4.
Hardwarepreis
30.6. 30.6.1. 30.7. 30.7.1. 30.8.
Intercluster Trunk-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 53 Softwarepreis Intercluster Trunk-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 53 Lizenzen Zentrale LAN-Switche Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 56
30.8.1.
Hersteller
30.8.2.
Modellname / Bauart
30.8.3.
Artikelnummer
30.8.4.
Hardwarepreis
30.9. 30.9.1. 30.10. 30.10.1. 30.11.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Zentrale LAN-Switche Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 56 Softwarepreis Zentrale LAN-Switche Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 56 Lizenzen Zentrales Firewall-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55
30.11.1.
Hersteller
30.11.2.
Modellname / Bauart
30.11.3.
Artikelnummer
30.11.4.
Hardwarepreis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 812
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
30.12.
30.12.1. 30.13. 30.13.1. 30.14.
Zentrales Firewall-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55
Softwarepreis Zentrales Firewall-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55 Lizenzen Zentrales Management-Tool des zentralen Firewall-Systems Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55.5
30.14.1.
Hersteller
30.14.2.
Modellname / Bauart
30.14.3.
Artikelnummer
30.14.4.
Hardwarepreis
30.15.
30.15.1. 30.16.
30.16.1. 30.17.
Zentrales Management-Tool des zentralen Firewall-Systems Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55.5 Softwarepreis Zentrales Management-Tool des zentralen Firewall-Systems Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55.5 Lizenzen Voicemail-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 58
30.17.1.
Hersteller
30.17.2.
Modellname / Bauart
30.17.3.
Artikelnummer
30.17.4.
Hardwarepreis
30.18. 30.18.1. 30.19. 30.19.1. 30.20.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Voicemail-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 58 Softwarepreis Voicemail-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 58 Lizenzen Session Border Controller Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 54
30.20.1.
Hersteller
30.20.2.
Modellname / Bauart
30.20.3.
Artikelnummer
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 813
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
30.20.4. 30.21.
Hardwarepreis Session Border Controller Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 54
30.21.1. 30.22.
Softwarepreis Session Border Controller Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 54
30.22.1.
Lizenzen Session Border Controller 1-200 simultane Calls
30.22.2.
Lizenzen Session Border Controller ab 200 simultane Calls
30.23.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Test- und Referenz-System gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.4
30.23.1.
Test- und Referenz-System
__________________________________
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Ort, Datum
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Seite 814
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
31.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete für Technische Basis zentrale Systeme (Preisschein Punkt 30) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
31.1.
Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Installationsleistung zentrale Systeme Change Pool Endgeräte Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie Test- und Referenz-System
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 815
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
32.
32.1.
Technische Basis Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 57 Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 57
32.1.1.
Hersteller
32.1.2.
Modellname / Bauart
32.1.3.
Artikelnummer
32.1.4.
Hardwarepreis
32.2.
Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 57
32.2.1. 32.3.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Softwarepreis Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 57
32.3.1.
Lizenzen
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 816
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
33.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete für Technische Basis Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) (Preisschein Punkt 32) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
33.1.
Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Installationsleistung zentrale Systeme Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 817
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
34.
Technische Basis Kontaktzentrums-System gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 60
34.1.
Kontaktzentrums-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 60
34.1.1.
Hersteller
34.1.2.
Modellname / Bauart
34.1.3.
Artikelnummer
34.1.4.
Hardwarepreis für 1-10 Clients
34.1.5.
Hardwarepreis für 1-20 Clients
34.1.6.
Hardwarepreis für 1-40 Clients
34.1.7.
Hardwarepreis ab 41 Clients
34.2.
Kontaktzentrums-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 60
34.2.1. 34.3.
Softwarepreis Kontaktzentrums-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 60
34.3.1.
Lizenzen Supervisor für 1-10 Clients
34.3.2.
Lizenzen Agenten für 1-10 Clients
34.3.3.
Lizenzen Agenten für 1-20 Clients
34.3.4.
Lizenzen Agenten für 1-40 Clients
34.3.5.
Lizenzen Agenten ab 41 Clients
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 818
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
35.
35.1.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Technische Basis Kontaktzentrums-System (Preisschein Punkt 34) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen: Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Installationsleistung zentrale Systeme Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 819
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
36.
Technische Basis Webkonferenz-System gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 59
36.1.
Webkonferenz-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 59
36.1.1.
Hersteller
36.1.2.
Modellname / Bauart
36.1.3.
Artikelnummer
36.1.4.
Hardwarepreis für 1-100 Teilnehmer
36.1.5.
Hardwarepreis für 1-200 Teilnehmer
36.1.6.
Hardwarepreis für 1-500 Teilnehmer
36.1.7.
Hardwarepreis ab 500 Teilnehmer
36.2.
Webkonferenz-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 59
36.2.1. 36.3.
Softwarepreis Webkonferenz-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 59
36.3.1.
Lizenzen für 1-100 Teilnehmer
36.3.2.
Lizenzen für 1-200 Teilnehmer
36.3.3.
Lizenzen für 1-500 Teilnehmer
36.3.4.
Lizenzen ab 500 Teilnehmer
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 820
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
37.
37.1.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Technische Basis Webkonferenz-System (Preisschein Punkt 36) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen: Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Installationsleistung zentrale Systeme Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie
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Ort, Datum
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DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 821
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
38.
38.1.
Technische Basis Videokonferenz-System für HD-Ready Auflösung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 62 Videokonferenz-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 62
38.1.1.
Hersteller
38.1.2.
Modellname / Bauart
38.1.3.
Artikelnummer
38.1.4.
Hardwarepreis für 1-10 Teilnehmer
38.1.5.
Hardwarepreis für 1-20 Teilnehmer
38.1.6.
Hardwarepreis für 1-30 Teilnehmer
38.1.7.
Hardwarepreis ab 31 Teilnehmer
38.2.
Videokonferenz-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 62
38.2.1. 38.3.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Softwarepreis Videokonferenz-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 62
38.3.1.
Lizenzen für 1-10 Teilnehmer
38.3.2.
Lizenzen für 1-20 Teilnehmer
38.3.3.
Lizenzen für 1-30 Teilnehmer
38.3.4.
Lizenzen ab 31 Teilnehmer
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 822
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
39.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Technische Basis Videokonferenz-System (Preisschein Punkt 38) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
39.1.
Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Installationsleistung zentrale Systeme Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie
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Ort, Datum
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DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 823
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
40.
Technische Basis Gesprächsaufzeichnungs-System gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 61
40.1.
Gesprächsaufzeichnungs-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 61
40.1.1.
Hersteller
40.1.2.
Modellname / Bauart
40.1.3.
Artikelnummer
40.1.4.
Hardwarepreis für 1-500 Nutzer
40.1.5.
Hardwarepreis für 1-2.000 Nutzer
40.1.6.
Hardwarepreis für 1-5.000 Nutzer
40.1.7.
Hardwarepreis ab 5.001 Nutzer
40.2.
Gesprächsaufzeichnungs-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 61
40.2.1. 40.3.
Softwarepreis Gesprächsaufzeichnungs-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 61
40.3.1.
Lizenzen für 1-500 Nutzer
40.3.2.
Lizenzen für 1-2.000 Nutzer
40.3.3.
Lizenzen für 1-5.000 Nutzer
40.3.4.
Lizenzen ab 5.001 Nutzer
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 824
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
41.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Technische Basis Gesprächsaufzeichnungs-System (Preisschein Punkt 40) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
41.1.
Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Installationsleistung zentrale Systeme Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie
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Ort, Datum
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Seite 825
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
42. 42.1.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Technische Basis Notbetriebs-Gateway gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.2 Notbetriebs-Gateway Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.2
42.1.1.
Hersteller
42.1.2.
Modellname / Bauart
42.1.3.
Artikelnummer
42.1.4.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte
42.1.5.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.1.6.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.1.7.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte
42.1.8.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.1.9.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.1.10.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 826
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
42.1.11.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.1.12.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.1.13.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte
42.1.14.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.1.15.
Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.2. 42.2.1.
Notbetriebs-Gateway Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.2 Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte
42.2.2.
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.2.3.
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.2.4.
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 827
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
42.2.5.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.2.6.
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.2.7.
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte
42.2.8.
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.2.9.
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.2.10.
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte
42.2.11.
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.2.12.
Softwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.3. 42.3.1.
Notbetriebs-Gateway Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.2 Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 828
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
42.3.2.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.3.3.
Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.3.4.
Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte
42.3.5.
Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.3.6.
Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.3.7.
Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte
42.3.8.
Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.3.9.
Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
42.3.10.
Lizenzen für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 829
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
42.3.11.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Lizenzen für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls
42.3.12.
Lizenzen für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 830
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
43.
Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Technische Basis Notbetriebs-Gateway (Preisschein Punkt 42) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
43.1.
Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 831
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.3 Preisscheine IP-Telefonie – einmalige Leistungen
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
44.
Erstellung der geforderten Konzepte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 4 (Technisches Feinkonzept), Ziffer 3.2.2.2.5 Punkt 64.8 (Datentsicherungskonzept), Ziffer 3.2.2.5.1 (Schulungskonzept)
44.1.
Technisches Feinkonzept
44.2.
Datensicherungskonzept
44.3.
Schulungskonzept
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
45.
Schulungspaket
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
46.
Einmalpreis in EURO (EUR)
Schulungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.5.1
45.1.
Punkt
Einmalpreis in EURO (EUR)
Einmalpreis in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Rollout / Migration gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
46.1.
Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 832
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
47.
Einmalpreis in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Rückbau der „alten“ TKA gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
47.1.
Punkt
Prozesshandling beim Rückbau der „alten“ TK-Anlagen
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
48.
Einmalpreis in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Rückbau der „alten“ Endgeräte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
48.1.
Punkt
Prozesshandling beim Rückbau der „alten“ Endgeräte
Beschreibung
Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!
49.
Einmalpreis in EURO (EUR)
Serviceleistungen IP-Telefonie Miete oder Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf Technischer Vor-Ort-Service für zentrale Systeme gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 oder Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:
49.1.
Technischer Vor-Ort-Service für zentrale Systeme
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 833
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4 Preisscheine LAN – Kauf
3.2.3.4.1 Rabatt auf Herstellerlistenpreis
Punkt
Bezeichnung
50.
LAN-Technik
Punkt
Bezeichnung
51.
Patchkabel
Hersteller
Preisnachlass in Prozent (%)
Hersteller
Preisnachlass in Prozent (%)
Die am 10.04.2017 gültigen Herstellerlisten sind dem Angebot beizufügen.
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 834
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4.2 Preisscheine Core Bereich Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+ inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
52.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 66 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
52.1.
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+
52.1.1.
Modellname /Bauart
52.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
52.1.3.
Lizenzen
52.1.4.
Preis
52.2.
Redundante Stromversorgung
52.2.1.
Modellname /Bauart
52.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
52.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 835
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
52.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
52.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
52.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 836
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+ inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
53.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 66 und 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
53.1.
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+
53.1.1.
Modellname /Bauart
53.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
53.1.3.
Lizenzen
53.1.4.
Preis
53.2.
Redundante Stromversorgung
53.2.1.
Modellname /Bauart
53.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
53.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 837
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
53.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
53.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
53.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 838
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+ inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
54.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 67 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
54.1.
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+
54.1.1.
Modellname /Bauart
54.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
54.1.3.
Lizenzen
54.1.4.
Preis
54.2.
Redundante Stromversorgung
54.2.1.
Modellname /Bauart
54.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
54.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 839
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
54.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
54.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
54.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 840
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+ inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
55.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 67 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
55.1.
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+
55.1.1.
Modellname /Bauart
55.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
55.1.3.
Lizenzen
55.1.4.
Preis
55.2.
Redundante Stromversorgung
55.2.1.
Modellname /Bauart
55.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
55.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 841
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
55.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
55.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
55.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 842
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+ inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
56.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 68 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
56.1.
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+
56.1.1.
Modellname /Bauart
56.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
56.1.3.
Lizenzen
56.1.4.
Preis
56.2.
Redundante Stromversorgung
56.2.1.
Modellname /Bauart
56.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
56.2.3.
Preis
56.3.
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 843
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
56.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
56.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 844
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+ inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
57.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 68 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
57.1.
Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+
57.1.1.
Modellname /Bauart
57.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
57.1.3.
Lizenzen
57.1.4.
Preis
57.2.
Redundante Stromversorgung
57.2.1.
Modellname /Bauart
57.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
57.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 845
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
57.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
57.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
57.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 846
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
58.
Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 69 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
58.1.
Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen
58.1.1.
Modellname /Bauart
58.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
58.1.3.
Lizenzen
58.1.4.
Preis
58.2.
Redundante Stromversorgung
58.2.1.
Modellname /Bauart
58.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
58.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 847
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
58.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
58.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
58.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 848
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
59.
Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 69 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
59.1.
Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen
59.1.1.
Modellname /Bauart
59.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
59.1.3.
Lizenzen
59.1.4.
Preis
59.2.
Redundante Stromversorgung
59.2.1.
Modellname /Bauart
59.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
59.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 849
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
59.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
59.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
59.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 850
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
60.
Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 70 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
60.1.
Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen
60.1.1.
Modellname /Bauart
60.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
60.1.3.
Lizenzen
60.1.4.
Preis
60.2.
Redundante Stromversorgung
60.2.1.
Modellname /Bauart
60.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
60.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 851
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
60.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
60.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
60.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 852
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
61.
Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 70 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
61.1.
Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen
61.1.1.
Modellname /Bauart
61.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
61.1.3.
Lizenzen
61.1.4.
Preis
61.2.
Redundante Stromversorgung
61.2.1.
Modellname /Bauart
61.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
61.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 853
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
61.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
61.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
61.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 854
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
62.
Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 71 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
62.1.
Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen
62.1.1.
Modellname /Bauart
62.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
62.1.3.
Lizenzen
62.1.4.
Preis
62.2.
Redundante Stromversorgung
62.2.1.
Modellname /Bauart
62.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
62.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 855
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
62.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
62.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
62.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 856
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
63.
Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 71 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
63.1.
Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen
63.1.1.
Modellname /Bauart
63.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
63.1.3.
Lizenzen
63.1.4.
Preis
63.2.
Redundante Stromversorgung
63.2.1.
Modellname /Bauart
63.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
63.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 857
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
63.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
63.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
63.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 858
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
64.
Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 72 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
64.1.
Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen
64.1.1.
Modellname /Bauart
64.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
64.1.3.
Lizenzen
64.1.4.
Preis
64.2.
Redundante Stromversorgung
64.2.1.
Modellname /Bauart
64.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
64.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 859
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
64.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
64.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
64.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 860
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
65.
Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 72 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
65.1.
Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen
65.1.1.
Modellname /Bauart
65.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
65.1.3.
Lizenzen
65.1.4.
Preis
65.2.
Redundante Stromversorgung
65.2.1.
Modellname /Bauart
65.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
65.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 861
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
65.3.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
65.3.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
65.3.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 862
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisscheine Line-Cards Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
66.
Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 73 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
66.1.
Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45)
66.1.1.
Modellname /Bauart
66.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
66.1.3.
Lizenzen
66.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 863
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
66.2.
66.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 864
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
67.
Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 73 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
67.1.
Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45)
67.1.1.
Modellname /Bauart
67.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
67.1.3.
Lizenzen
67.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 865
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
67.2.
67.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 866
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
68.
Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 74 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
68.1.
Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP)
68.1.1.
Modellname /Bauart
68.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
68.1.3.
Lizenzen
68.1.4.
Preis
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Seite 867
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
68.2.
68.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 868
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
69.
Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 74 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
69.1.
Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP)
69.1.1.
Modellname /Bauart
69.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
69.1.3.
Lizenzen
69.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 869
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
69.2.
69.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 870
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
70.
Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 75 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
70.1.
Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP)
70.1.1.
Modellname /Bauart
70.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
70.1.3.
Lizenzen
70.1.4.
Preis
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Seite 871
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
70.2.
70.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 872
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
71.
Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 75 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
71.1.
Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP)
71.1.1.
Modellname /Bauart
71.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
71.1.3.
Lizenzen
71.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 873
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
71.2.
71.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 874
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
72.
Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 76 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
72.1.
Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP)
72.1.1.
Modellname /Bauart
72.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
72.1.3.
Lizenzen
72.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 875
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
72.2.
72.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 876
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
73.
Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 76 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
73.1.
Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP)
73.1.1.
Modellname /Bauart
73.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
73.1.3.
Lizenzen
73.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 877
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
73.2.
73.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 878
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
74.
Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 77 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
74.1.
Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2)
74.1.1.
Modellname /Bauart
74.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
74.1.3.
Lizenzen
74.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 879
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
74.2.
74.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 880
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
75.
Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 77 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
75.1.
Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2)
75.1.1.
Modellname /Bauart
75.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
75.1.3.
Lizenzen
75.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 881
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
75.2.
75.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 882
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
76.
Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 78 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
76.1.
Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+)
76.1.1.
Modellname /Bauart
76.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
76.1.3.
Lizenzen
76.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 883
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
76.2.
76.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 884
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
77.
Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 78 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
77.1.
Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+)
77.1.1.
Modellname /Bauart
77.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
77.1.3.
Lizenzen
77.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 885
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
77.2.
77.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
BLP Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 886
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
78.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
EURO (EUR) oder USDollar ($)
Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 79 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
78.1.
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis
Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis
78.1.1.
Hersteller
78.1.2.
Softwarename / Bezeichnung
78.1.3.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
78.1.4.
Lizenzen
78.1.5.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 887
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Textangabe durch den Bieter!
78.2.
78.2.1.
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________ Ort, Datum
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
__________________________________ Name, Unterschrift, Firmenstempel
Seite 888
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
79.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
EURO (EUR) oder USDollar ($)
Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 79 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
79.1.
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis
Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis
79.1.1.
Hersteller
79.1.2.
Softwarename / Bezeichnung
79.1.3.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
79.1.4.
Lizenzen
79.1.5.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 889
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
79.2.
79.2.1.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
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__________________________________Ort, Datum Name, Unterschrift, Firmenstempel
Seite 890
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4.3 Preisscheine Distribution/Access Bereich Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
80.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 80 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
80.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
80.1.1.
Modellname /Bauart
80.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
80.1.3.
Lizenzen
80.1.4.
Preis
80.2.
Netzwerkmodul
80.2.1.
Modellname /Bauart
80.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
80.2.3.
Preis
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
80.3.
Redundante Stromversorgung
80.3.1.
Modellname /Bauart
80.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
80.3.3.
Preis
80.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
80.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
80.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 892
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
81.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 80 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
81.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
81.1.1.
Modellname /Bauart
81.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
81.1.3.
Lizenzen
81.1.4.
Preis
81.2.
Netzwerkmodul
81.2.1.
Modellname /Bauart
81.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
81.2.3.
Preis
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Seite 893
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
81.3.
Redundante Stromversorgung
81.3.1.
Modellname /Bauart
81.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
81.3.3.
Preis
81.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
81.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
81.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 894
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
82.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 81 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
82.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
82.1.1.
Modellname /Bauart
82.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
82.1.3.
Lizenzen
82.1.4.
Preis
82.2.
Netzwerkmodul
82.2.1.
Modellname /Bauart
82.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
82.2.3.
Preis
82.3. 82.3.1.
Redundante Stromversorgung Modellname /Bauart
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
82.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
82.3.3.
Preis
82.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
82.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
82.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 896
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
83.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 81 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
83.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
83.1.1.
Modellname /Bauart
83.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
83.1.3.
Lizenzen
83.1.4.
Preis
83.2.
Netzwerkmodul
83.2.1.
Modellname /Bauart
83.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
83.2.3.
Preis
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
83.3.
Redundante Stromversorgung
83.3.1.
Modellname /Bauart
83.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
83.3.3.
Preis
83.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
83.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
83.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 898
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
84.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 82 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
84.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
84.1.1.
Modellname /Bauart
84.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
84.1.3.
Lizenzen
84.1.4.
Preis
84.2.
Netzwerkmodul
84.2.1.
Modellname /Bauart
84.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
84.2.3.
Preis
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Seite 899
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
84.3.
Redundante Stromversorgung
84.3.1.
Modellname /Bauart
84.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
84.3.3.
Preis
84.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
84.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
84.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 900
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
85.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 82 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
85.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
85.1.1.
Modellname /Bauart
85.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
85.1.3.
Lizenzen
85.1.4.
Preis
85.2.
Netzwerkmodul
85.2.1.
Modellname /Bauart
85.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
85.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 901
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
85.3.
Redundante Stromversorgung
85.3.1.
Modellname /Bauart
85.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
85.3.3.
Preis
85.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
85.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
85.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 902
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
86.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 83 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
86.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
86.1.1.
Modellname /Bauart
86.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
86.1.3.
Lizenzen
86.1.4.
Preis
86.2.
Netzwerkmodul
86.2.1.
Modellname /Bauart
86.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
86.2.3.
Preis
86.3. 86.3.1.
Redundante Stromversorgung Modellname /Bauart
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Seite 903
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
86.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
86.3.3.
Preis
86.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
86.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
86.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 904
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
87.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 83 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
87.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
87.1.1.
Modellname /Bauart
87.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
87.1.3.
Lizenzen
87.1.4.
Preis
87.2.
Netzwerkmodul
87.2.1.
Modellname /Bauart
87.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
87.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 905
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
87.3.
Redundante Stromversorgung
87.3.1.
Modellname /Bauart
87.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
87.3.3.
Preis
87.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
87.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
87.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 906
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet PoE+ (60 Watt) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
88.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 84 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
88.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
88.1.1.
Modellname /Bauart
88.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
88.1.3.
Lizenzen
88.1.4.
Preis
88.2.
Netzwerkmodul
88.2.1.
Modellname /Bauart
88.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
88.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 907
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
88.3.
Redundante Stromversorgung
88.3.1.
Modellname /Bauart
88.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
88.3.3.
Preis
88.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
88.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
88.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 908
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
89.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 84 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
89.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
89.1.1.
Modellname /Bauart
89.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
89.1.3.
Lizenzen
89.1.4.
Preis
89.2.
Netzwerkmodul
89.2.1.
Modellname /Bauart
89.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
89.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 909
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
89.3.
Redundante Stromversorgung
89.3.1.
Modellname /Bauart
89.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
89.3.3.
Preis
89.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
89.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
89.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 910
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
90.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 85 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
90.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
90.1.1.
Modellname /Bauart
90.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
90.1.3.
Lizenzen
90.1.4.
Preis
90.2.
Netzwerkmodul
90.2.1.
Modellname /Bauart
90.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
90.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 911
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
90.3.
Redundante Stromversorgung
90.3.1.
Modellname /Bauart
90.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
90.3.3.
Preis
90.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
90.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
90.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 912
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
91.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 85 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
91.1.
Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
91.1.1.
Modellname /Bauart
91.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
91.1.3.
Lizenzen
91.1.4.
Preis
91.2.
Netzwerkmodul
91.2.1.
Modellname /Bauart
91.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
91.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 913
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
91.3.
Redundante Stromversorgung
91.3.1.
Modellname /Bauart
91.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
91.3.3.
Preis
91.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
91.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
91.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 914
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
92.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 86 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
92.1.
Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
92.1.1.
Modellname /Bauart
92.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
92.1.3.
Lizenzen
92.1.4.
Preis
92.2.
Netzwerkmodul
92.2.1.
Modellname /Bauart
92.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
92.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 915
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
92.3.
Redundante Stromversorgung
92.3.1.
Modellname /Bauart
92.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
92.3.3.
Preis
92.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
92.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
92.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 916
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
93.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 86 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
93.1.
Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
93.1.1.
Modellname /Bauart
93.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
93.1.3.
Lizenzen
93.1.4.
Preis
93.2.
Netzwerkmodul
93.2.1.
Modellname /Bauart
93.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
93.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 917
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
93.3.
Redundante Stromversorgung
93.3.1.
Modellname /Bauart
93.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
93.3.3.
Preis
93.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
93.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
93.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 918
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
94.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 87 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
94.1.
Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
94.1.1.
Modellname /Bauart
94.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
94.1.3.
Lizenzen
94.1.4.
Preis
94.2.
Netzwerkmodul
94.2.1.
Modellname /Bauart
94.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
94.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 919
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
94.3.
Redundante Stromversorgung
94.3.1.
Modellname /Bauart
94.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
94.3.3.
Preis
94.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
94.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
94.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 920
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
95.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 87 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
95.1.
Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
95.1.1.
Modellname /Bauart
95.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
95.1.3.
Lizenzen
95.1.4.
Preis
95.2.
Netzwerkmodul
95.2.1.
Modellname /Bauart
95.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
95.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 921
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
95.3.
Redundante Stromversorgung
95.3.1.
Modellname /Bauart
95.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
95.3.3.
Preis
95.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
95.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
95.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 922
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
96.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 88 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
96.1.
Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
96.1.1.
Modellname /Bauart
96.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
96.1.3.
Lizenzen
96.1.4.
Preis
96.2.
Netzwerkmodul
96.2.1.
Modellname /Bauart
96.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
96.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 923
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
96.3.
Redundante Stromversorgung
96.3.1.
Modellname /Bauart
96.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
96.3.3.
Preis
96.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
96.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
96.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 924
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
97.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 88 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
97.1.
Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
97.1.1.
Modellname /Bauart
97.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
97.1.3.
Lizenzen
97.1.4.
Preis
97.2.
Netzwerkmodul
97.2.1.
Modellname /Bauart
97.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
97.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 925
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
97.3.
Redundante Stromversorgung
97.3.1.
Modellname /Bauart
97.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
97.3.3.
Preis
97.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
97.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
97.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 926
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
98.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 89 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
98.1.
Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
98.1.1.
Modellname /Bauart
98.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
98.1.3.
Lizenzen
98.1.4.
Preis
98.2.
Netzwerkmodul
98.2.1.
Modellname /Bauart
98.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
98.2.3.
Preis
98.3. 98.3.1.
Redundante Stromversorgung Modellname /Bauart
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 927
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
98.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
98.3.3.
Preis
98.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
98.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
98.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
99.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 89 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
99.1.
Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
99.1.1.
Modellname /Bauart
99.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
99.1.3.
Lizenzen
99.1.4.
Preis
99.2.
Netzwerkmodul
99.2.1.
Modellname /Bauart
99.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
99.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 929
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
99.3.
Redundante Stromversorgung
99.3.1.
Modellname /Bauart
99.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
99.3.3.
Preis
99.4.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
99.4.1.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung
99.4.2.
Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 930
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
100.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 90 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
100.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 100.1.1.
Modellname /Bauart
100.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
100.1.3.
Lizenzen
100.1.4.
Preis
100.2. Netzwerkmodul 100.2.1.
Modellname /Bauart
100.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
100.2.3.
Preis
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
100.3. Redundante Stromversorgung 100.3.1.
Modellname /Bauart
100.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
100.3.3.
Preis
100.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
100.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 100.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 932
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
101.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 90 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
101.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 101.1.1.
Modellname /Bauart
101.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
101.1.3.
Lizenzen
101.1.4.
Preis
101.2. Netzwerkmodul 101.2.1.
Modellname /Bauart
101.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
101.2.3.
Preis
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
101.3. Redundante Stromversorgung 101.3.1.
Modellname /Bauart
101.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
101.3.3.
Preis
101.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
101.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 101.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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Ort, Datum
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Seite 934
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
102.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 91 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
102.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 102.1.1.
Modellname /Bauart
102.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
102.1.3.
Lizenzen
102.1.4.
Preis
102.2. Netzwerkmodul 102.2.1.
Modellname /Bauart
102.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
102.2.3.
Preis
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
102.3. Redundante Stromversorgung 102.3.1.
Modellname /Bauart
102.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
102.3.3.
Preis
102.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
102.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 102.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 936
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
103.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 91 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
103.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 103.1.1.
Modellname /Bauart
103.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
103.1.3.
Lizenzen
103.1.4.
Preis
103.2. Netzwerkmodul 103.2.1.
Modellname /Bauart
103.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
103.2.3.
Preis
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
103.3. Redundante Stromversorgung 103.3.1.
Modellname /Bauart
103.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
103.3.3.
Preis
103.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
103.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 103.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 938
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
104.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 92 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
104.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 104.1.1.
Modellname /Bauart
104.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
104.1.3.
Lizenzen
104.1.4.
Preis
104.2. Netzwerkmodul 104.2.1.
Modellname /Bauart
104.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
104.2.3.
Preis
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
104.3. Redundante Stromversorgung 104.3.1.
Modellname /Bauart
104.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
104.3.3.
Preis
104.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 104.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 104.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 940
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
105.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 92 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
105.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 105.1.1.
Modellname /Bauart
105.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
105.1.3.
Lizenzen
105.1.4.
Preis
105.2. Netzwerkmodul 105.2.1.
Modellname /Bauart
105.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
105.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 941
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
105.3. Redundante Stromversorgung 105.3.1.
Modellname /Bauart
105.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
105.3.3.
Preis
105.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
105.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 105.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 942
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
106.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 93 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
106.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 106.1.1.
Modellname /Bauart
106.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
106.1.3.
Lizenzen
106.1.4.
Preis
106.2. Netzwerkmodul 106.2.1.
Modellname /Bauart
106.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
106.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 943
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
106.3. Redundante Stromversorgung 106.3.1.
Modellname /Bauart
106.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
106.3.3.
Preis
106.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
106.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 106.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 944
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
107.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 93 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
107.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 107.1.1.
Modellname /Bauart
107.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
107.1.3.
Lizenzen
107.1.4.
Preis
107.2. Netzwerkmodul 107.2.1.
Modellname /Bauart
107.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
107.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 945
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
107.3. Redundante Stromversorgung 107.3.1.
Modellname /Bauart
107.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
107.3.3.
Preis
107.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
107.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 107.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 946
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
108.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 94 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
108.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
108.1.1.
Modellname /Bauart
108.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
108.1.3.
Lizenzen
108.1.4.
Preis
108.2. Netzwerkmodul 108.2.1.
Modellname /Bauart
108.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
108.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 947
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
108.3. Redundante Stromversorgung 108.3.1.
Modellname /Bauart
108.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
108.3.3.
Preis
108.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
108.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 108.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 948
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
109.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 94 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
109.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
109.1.1.
Modellname /Bauart
109.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
109.1.3.
Lizenzen
109.1.4.
Preis
109.2. Netzwerkmodul 109.2.1.
Modellname /Bauart
109.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
109.2.3.
Preis
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Seite 949
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
109.3. Redundante Stromversorgung 109.3.1.
Modellname /Bauart
109.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
109.3.3.
Preis
109.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
109.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 109.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 950
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
110.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 95 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
110.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
110.1.1.
Modellname /Bauart
110.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
110.1.3.
Lizenzen
110.1.4.
Preis
110.2. Netzwerkmodul 110.2.1.
Modellname /Bauart
110.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
110.2.3.
Preis
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Seite 951
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
110.3. Redundante Stromversorgung 110.3.1.
Modellname /Bauart
110.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
110.3.3.
Preis
110.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
110.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 110.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 952
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
111.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 95 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
111.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)
111.1.1.
Modellname /Bauart
111.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
111.1.3.
Lizenzen
111.1.4.
Preis
111.2.
Netzwerkmodul
111.2.1.
Modellname /Bauart
111.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
111.2.3.
Preis
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Seite 953
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
111.3. Redundante Stromversorgung 111.3.1.
Modellname /Bauart
111.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
111.3.3.
Preis
111.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
111.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 111.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 954
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
112.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 96 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
112.1. Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE 112.1.1.
Modellname /Bauart
112.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
112.1.3.
Lizenzen
112.1.4.
Preis
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Seite 955
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
112.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
112.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 956
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
113.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 96 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
113.1. Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE 113.1.1.
Modellname /Bauart
113.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
113.1.3.
Lizenzen
113.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 957
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
113.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
113.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 958
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
114.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 97 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
114.1. Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE
114.1.1.
Modellname /Bauart
114.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
114.1.3.
Lizenzen
114.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 959
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
114.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
114.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 960
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
115.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 97 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
115.1. Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE
115.1.1.
Modellname /Bauart
115.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
115.1.3.
Lizenzen
115.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 961
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
115.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
115.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 962
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Module für Distribution/Access-Switch Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
116.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 98 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
116.1. Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch 116.1.1.
Modellname /Bauart
116.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
116.1.3.
Lizenzen
116.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 963
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
116.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
116.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 964
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
117.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 98 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
117.1. Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch 117.1.1.
Modellname /Bauart
117.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
117.1.3.
Preis
117.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
117.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 965
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
118.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 99 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
118.1. Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch 118.1.1.
Modellname /Bauart
118.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
118.1.3.
Preis
118.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
118.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 966
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
119.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 99 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
119.1. Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch 119.1.1.
Modellname /Bauart
119.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
119.1.3.
Preis
119.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
119.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 967
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch für Distribution/Access-Switch inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
120.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 100 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
120.1. Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch 120.1.1.
Modellname /Bauart
120.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
120.1.3.
Preis
120.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
120.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 968
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch für Distribution/Access-Switch inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
121.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 100 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
121.1. Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch 121.1.1.
Modellname /Bauart
121.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
121.1.3.
Preis
121.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 121.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4.4 Preisscheine Transceivertypen für LAN-Switching SFP-Modul für 1000Base-T inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
122.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-T gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 102 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
122.1. SFP-Modul für 1000Base-T 122.1.1.
Modellname /Bauart
122.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
122.1.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 970
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
122.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
122.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 971
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-T inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
123.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-T gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 102 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
123.1. SFP-Modul für 1000Base-T 123.1.1.
Modellname /Bauart
123.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
123.1.3.
Preis
123.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
123.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-SX inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
124.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-SX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 103 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
124.1. SFP-Modul für 1000Base-SX 124.1.1.
Modellname /Bauart
124.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
124.1.3.
Preis
124.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
124.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 973
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-SX inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
125.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-SX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 103 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
125.1. SFP-Modul für 1000Base-SX 125.1.1.
Modellname /Bauart
125.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
125.1.3.
Preis
125.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
125.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
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Seite 974
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-LX inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
126.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-LX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 104 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
126.1. SFP-Modul für 1000Base-LX 126.1.1.
Modellname /Bauart
126.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
126.1.3.
Preis
126.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
126.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
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Seite 975
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SFP-Modul für 1000Base-LX inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
127.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-LX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 104 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
127.1. SFP-Modul für 1000Base-LX 127.1.1.
Modellname /Bauart
127.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
127.1.3.
Preis
127.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
127.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 976
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-EX inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
128.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-EX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 105 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
128.1. SFP-Modul für 1000Base-EX 128.1.1.
Modellname /Bauart
128.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
128.1.3.
Preis
128.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
128.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 977
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-EX inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
129.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-EX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 105 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
129.1. SFP-Modul für 1000Base-EX 129.1.1.
Modellname /Bauart
129.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
129.1.3.
Preis
129.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
129.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
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Seite 978
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SFP-Modul für 1000Base-ZX inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
130.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-ZX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 106 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
130.1. SFP-Modul für 1000Base-ZX 130.1.1.
Modellname /Bauart
130.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
130.1.3.
Preis
130.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
130.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 979
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-ZX inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
131.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-ZX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 106 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
131.1. SFP-Modul für 1000Base-ZX 131.1.1.
Modellname /Bauart
131.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
131.1.3.
Preis
131.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
131.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 980
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
132.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 107 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
132.1. SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) 132.1.1.
Modellname /Bauart
132.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
132.1.3.
Preis
132.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
132.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 981
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
133.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 107 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
133.1. SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) 133.1.1.
Modellname /Bauart
133.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
133.1.3.
Preis
133.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
133.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 982
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
134.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 108 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
134.1. SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) 134.1.1.
Modellname /Bauart
134.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
134.1.3.
Preis
134.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
134.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 983
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
135.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 108 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
135.1. SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) 135.1.1.
Modellname /Bauart
135.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
135.1.3.
Preis
135.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
135.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 984
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP+-Modul für 10GBase-SR inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
136.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP+-Modul für 10GBase-SR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 109 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
136.1. SFP+-Modul für 10GBase-SR 136.1.1.
Modellname /Bauart
136.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
136.1.3.
Preis
136.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
136.3. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 985
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP+-Modul für 10GBase-SR inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
137.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP+-Modul für 10GBase-SR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 109 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
137.1. SFP+-Modul für 10GBase-SR 137.1.1.
Modellname /Bauart
137.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
137.1.3.
Preis
137.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
137.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 986
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP+-Modul für 10GBase-LRM inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
138.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP+-Modul für 10GBase-LRM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 110 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
138.1. SFP+-Modul für 10GBase-LRM 138.1.1.
Modellname /Bauart
138.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
138.1.3.
Preis
138.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
138.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 987
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP+-Modul für 10GBase-LRM inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
139.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP+-Modul für 10GBase-LRM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 4 3.2.2.3.4 Punkt 110 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
139.1. SFP+-Modul für 10GBase-LRM 139.1.1.
Modellname /Bauart
139.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
139.1.3.
Preis
139.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
139.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 988
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP+-Modul für 10GBase-LR inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
140.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP+-Modul für 10GBase-LR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 111 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
140.1. SFP+-Modul für 10GBase-LR 140.1.1.
Modellname /Bauart
140.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
140.1.3.
Preis
140.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
140.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Seite 989
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP+-Modul für 10GBase-LR inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
141.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP+-Modul für 10GBase-LR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 111 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
141.1. SFP+-Modul für 10GBase-LR 141.1.1.
Modellname /Bauart
141.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
141.1.3.
Preis
141.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
141.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
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Seite 990
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP+-Modul für 10GBase-ER inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
142.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP+-Modul für 10GBase-ER gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 112 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
142.1. SFP+-Modul für 10GBase-ER 142.1.1.
Modellname /Bauart
142.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
142.1.3.
Preis
142.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
142.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
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Seite 991
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP+-Modul für 10GBase-ER inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
143.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP+-Modul für 10GBase-ER gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 112 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
143.1. SFP+-Modul für 10GBase-ER 143.1.1.
Modellname /Bauart
143.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
143.1.3.
Preis
143.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
143.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
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Seite 992
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-SR inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
144.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-SR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 113 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
144.1. X2-Modul für 10GBase-SR 144.1.1.
Modellname /Bauart
144.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
144.1.3.
Preis
144.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
144.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
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Seite 993
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-SR inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
145.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-SR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 113 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
145.1. X2-Modul für 10GBase-SR 145.1.1.
Modellname /Bauart
145.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
145.1.3.
Preis
145.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
145.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Seite 994
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-LR inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
146.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-LR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 114 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
146.1. X2-Modul für 10GBase-LR 146.1.1.
Modellname /Bauart
146.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
146.1.3.
Preis
146.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
146.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
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Seite 995
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-LR inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
147.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-LR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 114 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
147.1. X2-Modul für 10GBase-LR 147.1.1.
Modellname /Bauart
147.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
147.1.3.
Preis
147.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
147.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 996
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-ER inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
148.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-ER gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 115 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
148.1. X2-Modul für 10GBase-ER 148.1.1.
Modellname /Bauart
148.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
148.1.3.
Preis
148.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
148.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
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Seite 997
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-ER inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
149.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-ER gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 115 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
149.1. X2-Modul für 10GBase-ER 149.1.1.
Modellname /Bauart
149.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
149.1.3.
Preis
149.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
149.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 998
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-LRM inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
150.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-LRM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 116 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
150.1. X2-Modul für 10GBase-LRM 150.1.1.
Modellname /Bauart
150.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
150.1.3.
Preis
150.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
150.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 999
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-LRM inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
151.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-LRM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 116 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
151.1. X2-Modul für 10GBase-LRM 151.1.1.
Modellname /Bauart
151.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
151.1.3.
Preis
151.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
151.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1000
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-ZR inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
152.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-ZR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 117 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
152.1. X2-Modul für 10GBase-ZR 152.1.1.
Modellname /Bauart
152.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
152.1.3.
Preis
152.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
152.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1001
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-ZR inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
153.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-ZR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 117 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
153.1. X2-Modul für 10GBase-ZR 153.1.1.
Modellname /Bauart
153.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
153.1.3.
Preis
153.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
153.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1002
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-CX4 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
154.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-CX4 gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 118 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
154.1. X2-Modul für 10GBase-CX4 154.1.1.
Modellname /Bauart
154.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
154.1.3.
Preis
154.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
154.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1003
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Modul für 10GBase-CX4 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
155.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Modul für 10GBase-CX4 gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 118 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
155.1. X2-Modul für 10GBase-CX4 155.1.1.
Modellname /Bauart
155.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
155.1.3.
Preis
155.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
155.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1004
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
156.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 119 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
156.1. X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs 156.1.1.
Modellname /Bauart
156.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
156.1.3.
Preis
156.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
156.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1005
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
157.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 119 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
157.1. X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs 157.1.1.
Modellname /Bauart
157.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
157.1.3.
Preis
157.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
157.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1006
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
158.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 120 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
158.1. X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet 158.1.1.
Modellname /Bauart
158.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
158.1.3.
Preis
158.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
158.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1007
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
159.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 120 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
159.1. X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet 159.1.1.
Modellname /Bauart
159.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
159.1.3.
Preis
159.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
159.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1008
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
160.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 121 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
160.1. SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM 160.1.1.
Modellname /Bauart
160.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
160.1.3.
Preis
160.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
160.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1009
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
161.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 121 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
161.1. SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM 161.1.1.
Modellname /Bauart
161.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
161.1.3.
Preis
161.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
161.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
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DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1010
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4.5 Preisscheine WLAN-Controller WLAN-Controller mit 4 x 1GbE-Anschluss inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
162.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
WLAN-Controller mit mindestens 4 x 1GbE-Anschluss gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.5 Punkt 122 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
162.1. WLAN-Controller mit mindestens 4 x 1GbE-Anschluss 162.1.1.
Modellname /Bauart
162.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
162.1.3.
Lizenzen
162.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1011
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
162.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
162.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1012
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
WLAN-Controller mit 4 x 1GbE-Anschluss inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
163.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
WLAN-Controller mit mindestens 4 x 1GbE-Anschluss gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.5 Punkt 122 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
163.1. WLAN-Controller mit mindestens 4 x 1GbE-Anschluss 163.1.1.
Modellname /Bauart
163.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
163.1.3.
Lizenzen
163.1.4.
Preis
163.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 163.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1013
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
WLAN-Controller mit 2 x SFP+ inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
164.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
WLAN-Controller mit 2 x SFP+-Anschluss gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.5 Punkt 123 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
164.1. WLAN-Controller mit 2 x SFP+-Anschluss 164.1.1.
Modellname /Bauart
164.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
164.1.3.
Lizenzen
164.1.4.
Preis
164.2. Redundante Stromversorgung 164.2.1.
Modellname /Bauart
164.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
164.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1014
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
164.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 164.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 164.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1015
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
WLAN-Controller mit 2 x SFP+ inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
165.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
WLAN-Controller mit 2 x SFP+-Anschluss gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.5 Punkt 123 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
165.1. WLAN-Controller mit 2 x SFP+-Anschluss 165.1.1.
Modellname /Bauart
165.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
165.1.3.
Lizenzen
165.1.4.
Preis
165.2. Redundante Stromversorgung 165.2.1.
Modellname /Bauart
165.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
165.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1016
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
165.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 165.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 165.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1017
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4.6 Preisscheine WLAN-Accesspoints Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
166.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.6 Punkt 124 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
166.1. Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen 166.1.1.
Modellname /Bauart
166.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
166.1.3.
Lizenzen
166.1.4.
Preis
166.2. Externe Stromversorgung 166.2.1.
Modellname /Bauart
166.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
166.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1018
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
166.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
166.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne externe Stromversorgung 166.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit externer Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1019
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
167.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.6 Punkt 124 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
167.1. Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen 167.1.1.
Modellname /Bauart
167.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
167.1.3.
Lizenzen
167.1.4.
Preis
167.2. Externe Stromversorgung 167.2.1.
Modellname /Bauart
167.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
167.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1020
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
167.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
167.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne externe Stromversorgung 167.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit externer Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1021
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Indoor-Accesspoint mit internen Antennen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
168.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Indoor-Accesspoint mit internen Antennen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.6 Punkt 125 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
168.1. Indoor-Accesspoint mit internen Antennen 168.1.1.
Modellname /Bauart
168.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
168.1.3.
Lizenzen
168.1.4.
Preis
168.2. Externe Stromversorgung 168.2.1.
Modellname /Bauart
168.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
168.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1022
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
168.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 168.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne externe Stromversorgung 168.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit externer Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1023
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Indoor-Accesspoint mit internen Antennen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
169.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Indoor-Accesspoint mit internen Antennen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.6 Punkt 125 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
169.1. Indoor-Accesspoint mit internen Antennen 169.1.1.
Modellname /Bauart
169.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
169.1.3.
Lizenzen
169.1.4.
Preis
169.2. Externe Stromversorgung 169.2.1.
Modellname /Bauart
169.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
169.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1024
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
169.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 169.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne externe Stromversorgung 169.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit externer Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1025
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4.7 Preisscheine WLAN-Antennen Dualband-Dipolantenne 2,4 und 5,0 GHz Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
170.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Dualband-Dipolantenne 2,4 und 5,0 GHz gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.7 Punkt 126
170.1. Dualband-Dipolantenne 2,4 und 5,0 GHz 170.1.1.
Modellname /Bauart
170.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
170.1.3.
Preis
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__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1026
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Wandmontage Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
171.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Wandmontage gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.7 Punkt 127
171.1. Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Wandmontage 171.1.1.
Modellname /Bauart
171.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
171.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1027
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Deckenmontage Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
172.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Deckenmontage gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.7 Punkt 128
172.1. Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Deckenmontage 172.1.1.
Modellname /Bauart
172.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
172.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1028
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4.8 Preisscheine WLAN-Managementsoftware WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
173.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.8 Punkt 129 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
173.1. WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen
173.1.1.
Modellname /Bauart
173.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
173.1.3.
Lizenzen
173.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1029
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
173.2. Redundante Stromversorgung 173.2.1.
Modellname /Bauart
173.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
173.2.3.
Preis
173.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
173.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 173.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1030
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
174.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.8 Punkt 129 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
174.1. WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen
174.1.1.
Modellname /Bauart
174.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
174.1.3.
Lizenzen
174.1.4.
Preis
174.2. Redundante Stromversorgung 174.2.1.
Modellname /Bauart
174.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
174.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1031
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
174.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 174.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 174.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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Ort, Datum
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Seite 1032
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
175.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.8 Punkt 130 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
175.1. WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen 175.1.1.
Hersteller
175.1.2.
Applikationssoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor
175.1.3.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
175.1.4.
Lizenzen
175.1.5.
Preis
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Seite 1033
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
175.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
175.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung
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Seite 1034
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
176.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.8 Punkt 130 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
176.1. WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen 176.1.1.
Hersteller
176.1.2.
Applikationssoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor
176.1.3.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
176.1.4.
Lizenzen
176.1.5.
Preis
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Seite 1035
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
176.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
176.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung
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Ort, Datum
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Seite 1036
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4.9 Preisscheine RADIUS-Server RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
177.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 131 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
177.1. RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances
177.1.1.
Modellname /Bauart
177.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
177.1.3.
Lizenzen
177.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1037
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
177.2. Redundante Stromversorgung 177.2.1.
Modellname /Bauart
177.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
177.2.3.
Preis
177.3. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 500 AAA Clients) 177.3.1.
Modellname /Bauart
177.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
177.3.3.
Preis
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Seite 1038
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
177.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
177.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 177.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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Seite 1039
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
178.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 131 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
178.1. RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances
178.1.1.
Modellname /Bauart
178.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
178.1.3.
Lizenzen
178.1.4.
Preis
178.2. Redundante Stromversorgung 178.2.1.
Modellname /Bauart
178.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
178.2.3.
Preis
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Seite 1040
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
178.3. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 500 AAA Clients) 178.3.1.
Modellname /Bauart
178.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
178.3.3.
Preis
178.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 178.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 178.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1041
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
179.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 132 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
179.1. RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances
179.1.1.
Modellname /Bauart
179.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
179.1.3.
Lizenzen
179.1.4.
Preis
179.2. Redundante Stromversorgung 179.2.1.
Modellname /Bauart
179.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
179.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1042
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
179.3. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 2000 AAA Clients) 179.3.1.
Modellname /Bauart
179.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
179.3.3.
Preis
179.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
179.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 179.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1043
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
180.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 132 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
180.1. RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances
180.1.1.
Modellname /Bauart
180.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
180.1.3.
Lizenzen
180.1.4.
Preis
180.2. Redundante Stromversorgung 180.2.1.
Modellname /Bauart
180.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
180.2.3.
Preis
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Seite 1044
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
180.3. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 2000 AAA Clients) 180.3.1.
Modellname /Bauart
180.3.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
180.3.3.
Preis
180.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
180.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 180.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1045
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
181.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 133 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
181.1. RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation
181.1.1.
Modellname /Bauart
181.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
181.1.3.
Lizenzen
181.1.4.
Preis
181.2. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 500 AAA Clients) 181.2.1.
Modellname /Bauart
181.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
181.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1046
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
181.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
181.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 1047
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
182.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 133 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
182.1. RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation 182.1.1.
Modellname /Bauart
182.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
182.1.3.
Lizenzen
182.1.4.
Preis
182.2. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 500 AAA Clients) 182.2.1.
Modellname /Bauart
182.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
182.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1048
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
182.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
182.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1049
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
183.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 134 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
183.1. RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation
183.1.1.
Modellname /Bauart
183.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
183.1.3.
Lizenzen
183.1.4.
Preis
183.2. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 2000 AAA Clients) 183.2.1.
Modellname /Bauart
183.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
183.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1050
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
183.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
183.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1051
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
184.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 134 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
184.1. RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation 184.1.1.
Modellname /Bauart
184.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
184.1.3.
Lizenzen
184.1.4.
Preis
184.2. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 2000 AAA Clients 184.2.1.
Modellname /Bauart
184.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
184.2.3.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1052
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
184.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
184.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1053
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4.10 Preisscheine Energiemanagementsystem Energiemanagementsystem für 1500 Endgeräte inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
185.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Energiemanagementsystem für 1500 Endgeräte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.10 Punkt 135 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
185.1. Energiemanagementsystem
185.1.1.
Modellname /Bauart
185.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
185.1.3.
Lizenzen
185.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1054
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
185.2. Endgerätelizenzen 185.2.1.
Modellname /Bauart
185.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
185.2.3.
Softwarelizenz für 1.500 Endgeräte
185.2.4.
Preis
185.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
185.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 1055
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Energiemanagementsystem für 1500 Endgeräte inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
186.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Energiemanagementsystem für 1500 Endgeräte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.10 Punkt 135 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
186.1. Energiemanagementsystem
186.1.1.
Modellname /Bauart
186.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
186.1.3.
Lizenzen
186.1.4.
Preis
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Seite 1056
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
186.2. Endgerätelizenzen 186.2.1.
Modellname /Bauart
186.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
186.2.3.
Softwarelizenz für 1.500 Endgeräte
186.2.4.
Preis
186.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
186.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Seite 1057
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Energiemanagementsystem für 20000 Endgeräte inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
187.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Energiemanagementsystem für 20000 Endgeräte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.10 Punkt 135 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
187.1. Energiemanagementsystem
187.1.1.
Modellname /Bauart
187.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
187.1.3.
Lizenzen
187.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1058
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
187.2. Endgerätelizenzen 187.2.1.
Modellname /Bauart
187.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
187.2.3.
Softwarelizenz für 20.000 Endgeräte
187.2.4.
Preis
187.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
187.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1059
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Energiemanagementsystem für 20000 Endgeräte inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Textangabe durch den Bieter!
188.
Herstellerlistenpreis
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Energiemanagementsystem für 20000 Endgeräte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.10 Punkt 135 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung
188.1. Energiemanagementsystem
188.1.1.
Modellname /Bauart
188.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
188.1.3.
Lizenzen
188.1.4.
Preis
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1060
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
188.2. Endgerätelizenzen 188.2.1.
Modellname /Bauart
188.2.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
188.2.3.
Softwarelizenz für 20.000 Endgeräte
188.2.4.
Preis
188.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen
188.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1061
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
3.2.3.4.11 Preisscheine Patchkabel Preisschein Patchkabel Kupfer – 0,5 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
189.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel Kupfer – 0,5 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 136
189.1. Patchkabel Kupfer – 0,5 m 189.1.1.
Modellname /Bauart
189.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
189.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1062
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel Kupfer – 1,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
190.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel Kupfer – 1,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 137
190.1. Patchkabel Kupfer – 1,0 m 190.1.1.
Modellname /Bauart
190.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
190.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1063
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel Kupfer – 2,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
191.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel Kupfer – 2,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 138
191.1. Patchkabel Kupfer – 2,0 m 191.1.1.
Modellname /Bauart
191.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
191.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1064
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel Kupfer – 3,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
192.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel Kupfer – 3,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 139
192.1. Patchkabel Kupfer – 3,0 m 192.1.1.
Modellname /Bauart
192.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
192.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1065
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel Kupfer – 5,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
193.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel Kupfer – 5,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 140
193.1. Patchkabel Kupfer – 5,0 m 193.1.1.
Modellname /Bauart
193.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
193.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1066
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel Kupfer – 7,5 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
194.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel Kupfer – 7,5 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 141
194.1. Patchkabel Kupfer – 7,5 m 194.1.1.
Modellname /Bauart
194.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
194.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1067
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel Kupfer – 10,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
195.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel Kupfer – 10,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 142
195.1. Patchkabel Kupfer – 10,0 m 195.1.1.
Modellname /Bauart
195.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
195.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1068
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel Kupfer – 15,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
196.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel Kupfer – 15,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 143
196.1. Patchkabel Kupfer – 15,0 m 196.1.1.
Modellname /Bauart
196.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
196.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1069
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel Kupfer – 20,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
197.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel Kupfer – 20,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 144
197.1. Patchkabel Kupfer – 20,0 m 197.1.1.
Modellname /Bauart
197.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
197.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1070
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel LWL OM 3 – 1,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
198.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel LWL OM 3 – 1,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 145
198.1. Patchkabel LWL OM 3 – 1,0 m 198.1.1.
Modellname /Bauart
198.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
198.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1071
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel LWL OM 3 – 2,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
199.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel LWL OM 3 – 2,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 146
199.1. Patchkabel LWL OM 3 – 2,0 m 199.1.1.
Modellname /Bauart
199.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
199.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1072
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel LWL OM 3 – 3,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
200.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel LWL OM 3 – 3,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 147
200.1. Patchkabel LWL OM 3 – 3,0 m 200.1.1.
Modellname /Bauart
200.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
200.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1073
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel LWL OM 3 – 5,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
201.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel LWL OM 3 – 5,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 148
201.1. Patchkabel LWL OM 3 – 5,0 m 201.1.1.
Modellname /Bauart
201.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
201.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1074
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel LWL OM 3 – 10,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
202.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel LWL OM 3 – 10,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 149
202.1. Patchkabel LWL OM 3 – 10,0 m 202.1.1.
Modellname /Bauart
202.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
202.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1075
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel LWL OM 4 – 1,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
203.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel LWL OM 4 – 1,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 150
203.1. Patchkabel LWL OM 4 – 1,0 m 203.1.1.
Modellname /Bauart
203.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
203.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1076
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel LWL OM 4 – 2,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
204.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel LWL OM 4 – 2,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 151
204.1. Patchkabel LWL OM 4 – 2,0 m 204.1.1.
Modellname /Bauart
204.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
204.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1077
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel LWL OM 4 – 3,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
205.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel LWL OM 4 – 3,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 152
205.1. Patchkabel LWL OM 4 – 3,0 m 205.1.1.
Modellname /Bauart
205.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
205.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1078
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel LWL OM 4 – 5,0 m Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
206.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel LWL OM 4 – 5,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 153
206.1. Patchkabel LWL OM 4 – 5,0 m 206.1.1.
Modellname /Bauart
206.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
206.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
Seite 1079
Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Preisschein Patchkabel LWL OM 4 – 10,0 m
Punkt
Beschreibung
Bezeichnung
Herstellerlistenpreis
Textangabe durch den Bieter!
207.
Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen
Patchkabel LWL OM 4 – 10,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 154
207.1. Patchkabel LWL OM 4 – 10,0 m 207.1.1.
Modellname /Bauart
207.1.2.
Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis
207.1.3.
Preis
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)
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3.2.3.4.12 Preisscheine Zusätzliche Serviceleistung LAN Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für LAN-Komponenten Roll-Out gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Stunde Punkt
208.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Stunde
Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für LAN-Komponenten Roll-Out gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
__________________________________
Ort, Datum
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Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Stunde Punkt
209.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Stunde
Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Ort, Datum
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Technischer Remoteservice als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4, Preis je Stunde Punkt
210.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Stunde
Technischer Remoteservice als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4
__________________________________
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Ort, Datum
Name, Unterschrift, Firmenstempel
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Passive LAN-Auditierung für Kupfermessungen Passive LAN-Auditierung bis zu 20 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
211.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 20 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Ort, Datum
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Passive LAN-Auditierung bis zu 50 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
212.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 50 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Ort, Datum
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Passive LAN-Auditierung bis zu 150 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
213.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 150 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Passive LAN-Auditierung bis zu 300 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
214.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 300 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Ort, Datum
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Passive LAN-Auditierung bis zu 500 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
215.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 500 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Ort, Datum
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
Passive LAN-Auditierung bis zu 750 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
216.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 750 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Ort, Datum
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Passive LAN-Auditierung für LWL-Messungen Passive LAN-Auditierung bis zu 20 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
217.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 20 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Ort, Datum
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Passive LAN-Auditierung bis zu 50 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
218.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 50 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Passive LAN-Auditierung bis zu 150 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
219.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 150 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Passive LAN-Auditierung bis zu 300 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
220.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 300 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Passive LAN-Auditierung bis zu 500 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
221.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 500 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Passive LAN-Auditierung bis zu 750 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt
222.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Port
Passive LAN-Auditierung bis zu 750 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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3.2.3.4.13 Preisschein Schulungsleistungen LAN Schulungsleistungen LAN gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.5.2 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5 bezogen auf Preis je Stunde Punkt
223.
Bezeichnung
Preis in Euro pro Stunde
Schulungsleistungen LAN gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.5.2 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5
__________________________________
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Ort, Datum
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4 Abkürzungsverzeichnis A A
Ausschluss (Ausschlusskriterium)
AAA
Authentication, Authorization and Accounting
Abs.
Absatz
AC
Alternating Current
ACL
Access Control List
ADV
Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung
AES
Advanced Encryption Standard
ALG
Application Layer Gateway
API
application programming interface
ARP
Address Resolution Protocol
AUSA
Autobahn-Selbstwähl-Anlagen
AVC
Application Visibility and Control
AXL
Administrative XML
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B BAT-Dateien
Batch-Dateien
BDSG
Bundesdatenschutzgesetzes
BFCP
Binary Floor Control Protocol
BfDI
Bundesbeauftragten für den Datenschutz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BGP
Border Gateway Protocol
Bit
binary digit
BLF
Busy-Lamp-Fields
BLP
Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise
BNC/TNC
Bayonet Neill–Concelman/TNC Transnational Corporation
BOS
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
BPDU
Bridge Protocol Data Units
BNetzA
Bundesnetzagentur
BSI
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
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C CA
Certificate Authority
ca.
circa
CAC
Call Admission Control
CAPWAP
Control And Provisioning of Wireless Access Points
CAT
Category
CCENT
Cisco Certified Entry Networking Technician
CCIE
Cisco Certified Internetwork Expert
CCMP
Counter Mode with Cipher Block Chaining Message Authentication Code Protocol
CCNA
Cisco Certified Network Associate
CCNP
Cisco Certified Network Professional
CD-ROM
Compact Disc Read-Only Memory
CDP
Cisco Discovery Protokoll
CDR
Call Detail Records
cd/m²
Candela pro Quadratmeter
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CWDM
Coarse Wavelength Division Multiplexing
CERT
Computer Emergency Response Team
CI
Configuration Item
CISG
Contracts for the International Sale of Goods
CLI
command-line interface
cm
Zentimeter
CN LAVINE
Verwaltungsnetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
CNP
Corporate Network der Polizei
CNP-ON
Corporate Network der Polizei – Obere Netzebene
CoS
Class-of-Service
CPU
Central Processing Units
CTI
Computer Telephony Integration
CUCM
Cisco Unified Communications Manager
CSV
Comma-separated values
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D dB
Dezibel
DECT
Digital Enhanced Cordless Telecommunications
d. h.
das heißt
DHCP
Dynamic Host Configuration Protocol
DiffServ
Differentiated Services
DIN/EN
Deutsche Industrie Norm / Europäische Norm
DMZ
Demilitarized Zone
DNS
Domain Name System
DOI
Deutschland-Online Infrastruktur
DQC
Datenqualitätsfunktionen
DSCP
Differentiated services code point
DSF
Deutsch-Sowjetische Freundschaft
DSL
Digital Subscriber Line
DSG M-V
Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
DSGVO
Datenschutzgrundverordnung
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DSS
Digital Subscriber System
DTLS
Datagram Transport Layer Security
DTMF
Dual-tone multi-frequency
DVD
Digital Versatile Disc
DVI
Digital Visual Interface
DVZ
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
DVZ M-V GmbH DWDM
Dense Wavelength Division Multiplexing
E EAP-TLS
Extensible Authentication Protocol - Transport Layer Security
EIGRP
Enhanced Interior Gateway Routing Protocol
ElektroG
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
eLIAS
einheitliche Landes-, Informations- und Auskunftssystem
E-Mail
Electronic Mail
EMC
Electromagnetic Compatibility
EMV
elektromagnetische Verträglichkeit
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Seite 1102
Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
etc.
et cetera
EUR
Euro
F FDGB
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund
FDJ
Freie Deutsche Jugend
FeSoNe
Fernsprechsondernetz
FIFO
First In – First Out
FTP
File Transfer Protocol
G GARP
Gratuitous Address Resolution Protocol
GB
Gigabyte
GBIC
Gigabit Interface Converter
Gbit/s
Gigabit pro Sekunde
ggf.
gegebenfalls
GHz
Gigahertz
GS Meckl.-Vorp.
Gesetzessammlung Mecklenburg-Vorpommern
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GVOBl. M-V
Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern
GVRP
GARP VLAN Registration Protocol
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
H HD
High Definition
HDMI
High Definition Multimedia Interface
HE
Höheneinheit
HP
Hewlett-Packard
HSRP
Hot Standby Router Protocol
HTML
Hypertext Markup Language
HTTP
Hypertext Transfer Protocol
HTTPS
Secure Hypertext Transfer Protocol
HVT
Hauptverteiler
Hz
Hertz
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Seite 1104
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I I
Information
I/B
Information des Bieters
IBM
International Business Machines Corporation
ICMP
Internet Control Message Protocol
ID
Identifikator
IDSS
IDSafe Standalone
IEEE
Institute of Electrical and Electronics Engineers
IETF
Internet Engineering Task Force
ILO
Integrated Lights-Out
IMAP
Internet Message Access Protocol
inkl.
Inklusive
IP
Internet Protocol
IPMI
Intelligent Platform Management Interface
ISDN
Integrated Services Digital Network
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ISM-Konzept
Konzept zum Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagements in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern
ISMS
Information Security Management System
ISO/IEC
Internationale Organisation für Normung / International Electrotechnical Commission
IT
Informationstechnik
ITIL
IT Infrastructure Library
ITU
International Telecommunication Union
ITU-T
ITU Telecommunication Standardization Sector
J J
Ja
JTAPI
Java Telephony API
K kg
Kilogramm
kHz
Kilohertz
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L LAN
Local Area Network
LAPIS
Landespolizei-Informationssystem
LDAP
Lightweight Directory Access Protocol
LED
Leuchtdiode
LIFO
Last In — First Out
LLDP
Link Layer Discovery Protokoll
LLDP-MED
Link Layer Discovery Protokoll - Media Endpoint Devices
(Cluster) LP
(Cluster) Landespolizei M-V
LTE
Long Term Evolution
(Cluster) LV
(Cluster) Landesverwaltung M-V
LV
Lieferantenvertreter
M m
Meter
MAC
Medien Access Control
max.
maximal
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Mbit
Megabit
Mbit/s
Megabit pro Sekunde
MCU
Multipoint Control Unit
MD5
Message-Digest Algorithm 5
MFV
Mehrfrequenzwahlverfahren
MGCP
Media-Gateway-Control-Protokoll
MHz
Megahertz
MIB
Management Information Base
MIL-STD
Military Standards
mm
Millimeter
MoH
Music on Hold
MOS
Mean Opinion Score
MPLS
Multiprotocol Label Switching
M-V
Mecklenburg-Vorpommern
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N N
Nein
NAT
Network Address Translation
NBR
Network Based Recording
NdB
Netze des Bundes
Nr.
Nummer
NTP
Network Time Protocol
O OEM
Original Equipment Manufacturer
OM
Optical Multimode
OSPF
Open Shortest Path First
P PAgP
Port Aggregation Protocol
PAI
P-Asserted-Identity
PC
Personal Computer
PDF
Portable Document Format
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Seite 1109
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PIN
Personal Identification Number
PM
Projektleiter (Projektmanager)
PoE
Power over Ethernet
POTS
Plain old telephone service
PPI
P-Preferred-Identify
PRINCE2
Projects in Controlled Environments
PSTN
Public Switched Telephone Network
Q QoS
Quality of Service
QSIG
Q-Interface Signalling Protocol
R Radius
Remote Authentication Dial-In User Service
RAID
Redundant Array of Independent Disks
RAP.ID
Remote Administration Platform for IP-Devices
RFC
Requests for Comments
RIP
Routing Information Protocol
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RJ
Registered Jack
RMON
Remote Network Monitoring
RPID
Remote-Party-ID
RP-TNC
reverse polarity threaded Neill Concelman
RSA II
Remote Supervisor Adapter II
RSS
Really Simple Syndication
RTP
Real-Time Transport Protocol
RTCP
Real-Time Control Protocol
RZ
Rechenzentrum
S SBC
Session Border Controller
SD
Secure Digital
SDHC
SD High Capacity
SDN
Software-Defined Networking
SDP
Session Description Protocol
SED
Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
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SFP
Small Form-Factor Pluggable
SFTP
SSH File Transfer Protocol
SHA
Secure Hash Algorithm
SINA
Sichere Inter-Netzwerk Architektur
SIP
Session Initiation Protocol
SIPS
Session Initiation Protocol Security
SLA
Service-Level-Agreement
SMS
Short Message Service
SMTP
Simple Mail Transfer Protocol
SNMP
Simple Network Management Protocol
SNTP
Simple Network Time Protocol
SOAP
Simple Object Access Protocol
SOG M-V
Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
SPAN
Switched Port Analyzer
SRST
Survivable Remote Site Telephony
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SRTP
Secure Real-Time Transport Protocol
SSH
Secure Shell
SSID
Service Set Identifier
SSL
Secure Sockets Layer
StGB
Strafgesetzbuch
SÜG M-V
Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
SÜFLVO M-V
Sicherheitsüberprüfungsfeststellungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern
T TAPI
Telephony Application Programming Interface
TB
Terabyte
TCO
Tjänstemännens Centralorganisation
TCP
Transmission Control Protocol
TESTA
Trans-European Services for Telematics between Administrations
TDM
Time Division Multiplex
TFT
Thin-Film Transistor
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TFTP
Trivial File Transfer Protocol
TK
Telekommunikation
TKA
Telekommunikationsanlagen
TKG
Telekommunikationsgesetz
TL
Technische Leitlinie
TLS
Transport Layer Security
ToS
Type-of-Service
TR
Technische Richtlinie
U u.a.
unter anderem
UDP
User Datagram Protocol
UM
Unified Messaging
UrhG
Urheberrechtsgesetz
URI
Uniform Resource Identifier
USB
Universal Serial Bus
USD
User-Standort-Daten
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
US-Dollar
United States Dollar
USV
unterbrechungsfreie Stromversorgung
u.U.
unter Umständen
UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
V V
Volt
V AC
volts alternating current
VgG M-V
Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern
vgl.
vergleich
VgV
Vergabeverordnung
VLAN
Virtual Local Area Network
VoIP
Voice over IP
VOL/B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen
VPN
Virtual Private Network
VRF
Virtual Routing and Forwarding
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"
VRRP
Virtual Router Redundancy Protocol
W WAN
Wide Area Network
WLAN
Wireless-LAN
WMM
Wi-Fi Multimedia
X XCAPI
Extended Common ISDN Application Programming Interface
XML
Extensible Markup Language
Z z.B.
zum Beispiel
ZK
Zentralkomitees
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