Vergabeverfahren IT 001-2016 - DVZ MV

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Vergabeunterlagen Teil F Angebotsunterlagen zu Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ STAND:

03.04.2017

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

TEIL F: ANGEBOTSUNTERLAGEN LOS 3 - „LEISTUNGEN FÜR IP-TELEFONIELÖSUNG UND LAN-PAKET“ ................................................................................ 9 1

ANSCHREIBEN LOS 3 ....................................................................................... 10

2

BIETERANGABEN ZUR EIGNUNG LOS 3 ........................................................ 11

3

2.1

Allgemeine Bieterangaben zur Eignung nach Teil C, Ziffer 1 „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“ .......................................................... 11

2.2

Zusätzliche Bieterangaben zur Eignung für Los 3 – „Leistungen für IPTelefonie-Lösung und LAN-Paket“ ............................................................. 11

2.3

Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB ........................................... 19

2.4

Anhänge ..................................................................................................... 20

VERTRAGSUNTERLAGEN ................................................................................ 30 3.1

Vertragsdokument ...................................................................................... 30

3.2

BLP – Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise ......... 144

3.2.1 Einleitung .........................................................................................................144

3.2.1.1

IP-TELEFONIE-SYSTEM UND VERGABEGEGENSTAND ............. 144

3.2.1.2

BEGRIFFLICHKEITEN ..................................................................... 146

3.2.1.3

IST-STAND IP-TELEFONIE-SYSTEM ............................................. 147

3.2.1.3.1

Verschlüsselung .........................................................................................147

3.2.1.3.2

Netzzugangskontrolle .................................................................................147

3.2.1.3.3

LAN-Switch Mengengerüst im Bereich der Dienststellen mit IP-Telefonie ...148

3.2.1.3.4

Anschaltung der Endgeräte der IP-Telefonie-Lösung an die LAN-Infrastruktur 149

3.2.1.3.5

Anbindung der Lokationen an das CN LAVINE ...........................................151

3.2.1.3.6

Zentrale Komponenten der bisherigen IP-Telefonie-Lösung .......................152

3.2.1.3.7

Übergänge in Sondernetze .........................................................................152

3.2.1.3.8

Netzübergang Fernsprechsondernetz der Landespolizei M-V .....................152

3.2.1.3.9

Videotelefonie .............................................................................................153

3.2.1.3.10 Bestehende Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH, Auftragnehmer und der Landesverwaltung M-V zum Betrieb des IP-Telefonie-Systems..............................154

3.2.1.4 ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN BIETER (SPÄTERER AUFTRAGNEHMER) UND TECHNISCHEM BETREIBER (DVZ M-V GMBH) 155

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3.2.1.5 PROJEKTMANAGEMENT FÜR DAS PROJEKT „MODERNISIERUNG DES IP-TELEFONIE-SYSTEMS................................................................. 155 3.2.1.6

ZEITLICHER ABLAUF ...................................................................... 158

3.2.1.7

BESCHREIBUNG DER SOLL-ARCHITEKTUREN ........................... 160

3.2.1.7.1

Allgemein ....................................................................................................160

3.2.1.7.2 Anforderungen an das IP-Telefonie-Systems zur Unterstützung von IPv4 und IPv6 (technischer Standard) .........................................................................................161 3.2.1.7.3

Anforderungen an das Design der IP-Telefonie-Lösung..............................161

3.2.1.8

ANFORDERUNGEN AN DIE IP-TELEFONIE-LÖSUNG .................. 162

3.2.1.8.1 Anforderungen an vermittlungstechnische Aufgaben der IP-Telefonie-Lösung im Zusammenhang mit dem CN LAVINE......................................................................162 3.2.1.8.2 Anforderungen an die Schnittstelle zum mandantenfähigen AdministrationsTool RAP.ID .................................................................................................................163 3.2.1.8.3

Organisationstool eLIAS in der Landesverwaltung M-V ..............................168

3.2.1.8.4

Anforderungen an das Monitoring-System für das IP-Telefonie-System .....168

3.2.1.8.5

Leistungsmerkmale der IP-Telefonie-Lösung ..............................................168

3.2.1.8.6

Mehrwertdienste .........................................................................................168

3.2.1.9

ANFORDERUNGEN AN DIE ENDGERÄTE .................................... 169

3.2.1.9.1

Allgemeine Anforderungen an Telefonieendgeräte .....................................169

3.2.1.9.2

Anforderungen an die Anschaltung von Endgeräten in Lokationen .............170

3.2.1.9.3

Anforderungen an die Lokationsanbindung .................................................171

3.2.1.9.4

Anforderungen an den Notbetrieb ...............................................................171

3.2.1.9.5

Anforderungen an den Notfall .....................................................................172

3.2.1.9.6

Anforderungen an den Notruf......................................................................172

3.2.1.9.7

Anforderungen der Landespolizei M-V an den Service IP-Telefonie ...........172

3.2.1.9.8

Anforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System...........................174

3.2.1.10 ANFORDERUNGEN AN DAS ZENTRALE CALL CONTROL-SYSTEM 174 3.2.1.11 ANFORDERUNGEN AN DAS INTERCLUSTER TRUNK-SYSTEM . 175 3.2.1.12 ANFORDERUNGEN AN DIE SESSION BORDER CONTROLLER (SBC) 177 3.2.1.13 ANFORDERUNGEN AN DAS ZENTRALE FIREWALL-SYSTEM DER IP-TELEFONIE-LÖSUNG ........................................................................... 177

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3.2.1.14 ANFORDERUNGEN AN DIE ZENTRALEN LAN-SWITCHE FÜR DIE ZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN ........................................ 178 3.2.1.15 ANFORDERUNGEN AN DAS VERMITTLUNGS-SYSTEM (PCVERMITTLUNG) ......................................................................................... 178 3.2.1.16 ANFORDERUNGEN AN EIN VOICEMAIL-SYSTEM ....................... 179 3.2.1.17 ANFORDERUNGEN AN DAS WEBKONFERENZ-SYSTEM ........... 179 3.2.1.18 ANFORDERUNGEN AN VIDEO ...................................................... 179 3.2.1.18.1 Call Control-System ..................................................................................179 3.2.1.18.2 Videokonferenz-System ............................................................................180

3.2.1.19 ANFORDERUNGEN AN EIN KONTAKTZENTRUMS-SYSTEM ...... 180 3.2.1.20 ANFORDERUNGEN AN TELEFONIEENDGERÄTE........................ 181 3.2.1.20.1 Telefonieendgerät Typ I ............................................................................181 3.2.1.20.2 Telefonieendgerät Typ II ...........................................................................181 3.2.1.20.3 Funktionstasten-Erweiterungsmodul für Telefonieendgerät Typ II .............181 3.2.1.20.4 Telefonieendgerät Typ III ..........................................................................182 3.2.1.20.5 Telefonieendgerät Typ IV ..........................................................................182 3.2.1.20.6 Telefonieendgerät Typ V ...........................................................................182 3.2.1.20.7 Telefonieendgerät Typ VI ..........................................................................182 3.2.1.20.8 Schnurloses Telefonieendgerät Typ VII .....................................................182 3.2.1.20.9 Wireless Telefonieendgerät Typ VIII..........................................................182 3.2.1.20.10 Analoges Telefonieendgerät Typ IX ........................................................183

3.2.1.21 ANFORDERUNGEN AN HD-VIDEOENDGERÄTE .......................... 183 3.2.1.21.1 HD-Videoendgerät Typ I............................................................................183 3.2.1.21.2 HD-Videoendgerät Typ II...........................................................................183 3.2.1.21.3 HD-Videoendgerät Typ III ..........................................................................183

3.2.1.22 ANFORDERUNGEN AN VERMITTLUNGSPLÄTZE ........................ 184 3.2.1.22.1 Vermittlungsplatz (telefongestützt) ............................................................184 3.2.1.22.2 Vermittlungsplatz (PC-gestützt) .................................................................184

3.2.1.23 ANFORDERUNGEN AN SONSTIGE ENDGERÄTE UND SCHNITTSTELLEN .................................................................................... 184 3.2.1.23.1 Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party-SIP-Geräte ........................................185

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3.2.1.23.2 Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party H.323-Geräte .....................................185 3.2.1.23.3 Anbindung von G3 Faxgeräten..................................................................185 3.2.1.23.4 Anbindung von Faxservern .......................................................................185

3.2.1.24 ANFORDERUNGEN AN ANALOGE PORTS ................................... 185 3.2.1.25 ANFORDERUNGEN AN NOTBETRIEBS-GATEWAY ..................... 185 3.2.1.25.1 Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte .........................................186 3.2.1.25.1.1 Signalisierung der Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte ..186 3.2.1.25.1.2 Integrität und Vertraulichkeit der Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte 186

3.2.1.26 ANFORDERUNGEN AN DEN DATENSCHUTZ UND DIE INFORMATIONSSICHERHEIT DES IP-TELEFONIE-SYSTEMS............... 187 3.2.1.26.1 Schutzbedarfsfeststellung .........................................................................187 3.2.1.26.2 Datenschutz ..............................................................................................187 3.2.1.26.3 Grundschutz..............................................................................................187

3.2.1.27 PLANUNG UND AUFBAU DES TEST- UND REFERENZ-SYSTEMS DES ANGEBOTENEN IP-TELEFONIE-SYSTEMS .................................... 189 3.2.1.28 ROLLOUT PROZESS / MIGRATIONS PROZESS FÜR NEUE DIENSTSTELLEN....................................................................................... 190 3.2.1.28.1 Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration ...................................190 3.2.1.28.2 Passive LAN Auditierung...........................................................................191 3.2.1.28.3 Durchführung des Rollouts / der Migration ................................................192 3.2.1.28.3.1 Switch-Rollout .................................................................................192 3.2.1.28.3.2 Endgeräterollout ..............................................................................192 3.2.1.28.4 Nachbereitung des Rollout / der Migration.................................................193 3.2.1.28.5 Rückbau der „alten“ TK-Anlagen ...............................................................193 3.2.1.28.6 Rückbau der „alten“ Endgeräte .................................................................194

3.2.1.29 PROZESSSTEUERUNG NACH AUFBAU DES IP-TELEFONIESYSTEMS .................................................................................................. 195 3.2.1.29.1 Service-Level-Management ......................................................................197 3.2.1.29.2 ITIL-Change-Management ........................................................................200 3.2.1.29.3 Incident-Management ...............................................................................202 3.2.1.29.4 Problem-Management ...............................................................................205 3.2.1.29.5 Release-Management ...............................................................................206

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3.2.1.29.6 Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers207 3.2.1.29.7 Technische Hotline....................................................................................209 3.2.1.29.8 Change Pool Endgeräte ............................................................................209 3.2.1.29.9 Konfiguration Management/ Bestandsführung ...........................................210 3.2.1.29.10 Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie ...213

3.2.1.30 BESCHREIBUNG LAN-ANFORDERUNGEN ................................... 214 3.2.1.30.1 Core-Switches mit einer Höheneinheit ......................................................214 3.2.1.30.2 Modulare Core-Switches ...........................................................................214 3.2.1.30.3 Distribution-/ Access-Switches ..................................................................214 3.2.1.30.4 Standardanschaltevariante ........................................................................215 3.2.1.30.5 Ausnahmeanschaltvarianten .....................................................................215 3.2.1.30.6 Vorgesehene LAN-Topologien ..................................................................216 3.2.1.30.7 Netzservices im LAN .................................................................................220 3.2.1.30.7.1 Netzzugangskontrolle ......................................................................220 3.2.1.30.7.2 MAC-Adress-Notification .................................................................220 3.2.1.30.7.3 MAC-Locking ..................................................................................220 3.2.1.30.7.4 Authentifizierung und Autorisierung im LAN (IEEE 802.1X) .............220 3.2.1.30.7.5 Besonderheiten im Zusammenhang mit dem IP-Telefonie-System .221 3.2.1.30.7.6 WLAN .............................................................................................221 3.2.1.30.7.7 Energiemanagementsystem ............................................................221 3.2.1.30.7.8 Energy Efficient Ethernet Standard (IEEE 802.3az) ........................222 3.2.1.30.7.9 Power over Ethernet .......................................................................222 3.2.1.30.7.10 Anforderungen für das QoS im LAN ..............................................222 3.2.1.30.7.11 Sicherer Administrationszugriff ......................................................222 3.2.2 Leistungsbeschreibung...................................................................................224

3.2.2.1

ALLGEMEINE LEISTUNGSANFORDERUNGEN ............................ 224

3.2.2.1.1

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung ............................................224

3.2.2.1.2

Leistungsanforderungen LAN .....................................................................249

3.2.2.1.3

Leistungsanforderungen Projektmanagement .............................................257

3.2.2.2 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE IP-TELEFONIE-LÖSUNG 261 3.2.2.2.1

Endgeräte ...................................................................................................261

3.2.2.2.2

Notbetriebs-Gateway ..................................................................................321

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3.2.2.2.3

Zentrale Komponenten ...............................................................................325

Anforderungen an die Session Border Controller (SBC) ........................................348 3.2.2.2.4

Test-und Referenz-System .........................................................................399

3.2.2.2.5

Datenschutz und Informationssicherheit .....................................................403

3.2.2.2.6

Netzübergänge ...........................................................................................409

3.2.2.3 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE AKTIVE UND PASSIVE NETZWERKINFRASTRUKTUR ................................................................. 411 3.2.2.3.1

Anforderungen Core-Bereich ......................................................................411

3.2.2.3.2

Anforderungen Distribution/Access-Bereich ................................................468

3.2.2.3.3 Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (Draft-V3) ..............................................................................................623 3.2.2.3.4

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching ........................628

3.2.2.3.5

Anforderungen WLAN-Controller ................................................................647

3.2.2.3.6

Anforderungen an die WLAN-Accesspoints ................................................658

3.2.2.3.7

Anforderungen WLAN-Antennen ................................................................665

3.2.2.3.8

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem ....................................668

3.2.2.3.9

Anforderungen an den RADIUS-Server ......................................................677

3.2.2.3.10 Anforderungen Energiemanagementsystem .............................................700 3.2.2.3.11 Anforderungen Patchkabel ........................................................................709

3.2.2.4

SERVICELEISTUNGEN ................................................................... 730

3.2.2.4.1

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete ..........................................................730

3.2.2.4.2

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf ...........................................................759

3.2.2.4.3

Serviceleistungen LAN................................................................................763

3.2.2.4.4

Zusätzliche Serviceleistungen LAN .............................................................770

3.2.2.5

SCHULUNGSLEISTUNGEN ............................................................ 774

3.2.2.5.1

Schulungsleistungen IP-Telefonie...............................................................774

3.2.2.5.2

Schulungsleistungen LAN ...........................................................................776

3.2.2.6 HERSTELLERLISTEN FÜR DEN KAUF VON IP-TELEFONIE- UND LAN-KOMPONENTEN ............................................................................... 778 3.2.3 Preisscheine.....................................................................................................779

3.2.3.1

PREISSCHEINE IP-TELEFONIE – KAUF ........................................ 779

3.2.3.1.1

Rabatt auf Herstellerlistenpreis ...................................................................779

3.2.3.1.2

Preisscheine IP-Telefonie – Kauf ................................................................781

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3.2.3.2

PREISSCHEINE IP-TELEFONIE – MIETE....................................... 805

3.2.3.3

PREISSCHEINE IP-TELEFONIE – EINMALIGE LEISTUNGEN ...... 832

3.2.3.4

PREISSCHEINE LAN – KAUF ......................................................... 834

3.2.3.4.1

Rabatt auf Herstellerlistenpreis ...................................................................834

3.2.3.4.2

Preisscheine Core Bereich .........................................................................835

3.2.3.4.3

Preisscheine Distribution/Access Bereich ...................................................891

3.2.3.4.4

Preisscheine Transceivertypen für LAN-Switching ......................................970

3.2.3.4.5

Preisscheine WLAN-Controller .................................................................1011

3.2.3.4.6

Preisscheine WLAN-Accesspoints ............................................................1018

3.2.3.4.7

Preisscheine WLAN-Antennen..................................................................1026

3.2.3.4.8

Preisscheine WLAN-Managementsoftware ...............................................1029

3.2.3.4.9

Preisscheine RADIUS-Server ...................................................................1037

3.2.3.4.10 Preisscheine Energiemanagementsystem...............................................1054 3.2.3.4.11 Preisscheine Patchkabel .........................................................................1062 3.2.3.4.12 Preisscheine Zusätzliche Serviceleistung LAN ........................................1081 3.2.3.4.13 Preisschein Schulungsleistungen LAN ....................................................1096

4

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ....................................................................... 1097

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TEIL F: ANGEBOTSUNTERLAGEN LOS 3 - „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“

Der Bieter hat ein Angebot abzugeben, das aus folgenden Teilen besteht: 

dem Anschreiben nach Teil F, Ziffer 1,



den Bieterangaben Los 1, Los 2, Los 3 nach Teil C



den Bieterangaben zur Eignung nach Teil F, Ziffer 2.2 Zusätzliche Bieterangaben zur Eignung Los 3



den Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB nach Teil F, Ziffer 2.3

sowie 

den Vertragsunterlagen nach Teil F, Ziffer 3 (Ziffer 3.1 ergänzter, unterzeichneter Rahmenvertrag nebst Anlagen und Ziffer 3.2 Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise (BLP)).

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1 Anschreiben Los 3 Das Anschreiben ist als „Angebot“ zu kennzeichnen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und beinhaltet die Erklärungen, dass 

der Bieter mit den beigefügten Angaben über den Bieter sowie den beigefügten Vertragsunterlagen ein verbindliches Angebot im Rahmen des Vergabeverfahrens IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017, Los 3 - „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ abgibt,



der Bieter mit diesem Angebot die „Allgemeinen Bedingungen und Erläuterungen“ (Teil A der Vergabeunterlagen) sowie die „Zusätzlichen Bedingungen und Erläuterungen“ (Teil B der Vergabeunterlagen) uneingeschränkt als verbindlich anerkennt und keine entgegenstehenden Angaben und Änderungen vorgenommen wurden

und 

der Bieter sich mit Angebotsabgabe verpflichtet, nach Aufforderung durch die DVZ MV GmbH, die Funktionsfähigkeit seiner angebotenen Lösung im Rahmen einer Teststellung mit Funktionsprüfung nachzuweisen.

Im Anschreiben sind alle wesentlichen Angaben anzuführen, die im Falle von eventuell anfallenden Benachrichtigungen bzw. Rückfragen zum Angebot benötigt werden, insbesondere 

Name des Bearbeiters,



Firmenanschrift,



Telefon- und Fax-Nr.,



E-Mail-Adresse.

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2 Bieterangaben zur Eignung Los 3 Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegt haben. Die Eignungsprüfung des Bieters erfolgt anhand ■

des Eignungskataloges in Teil C, Ziffer 1 „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“

sowie ■

2.1

dem nachfolgenden Eignungskatalog unter den „Zusätzlichen Bieterangaben zur Eignung Los 3 - „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“

Allgemeine Bieterangaben zur Eignung nach Teil C, Ziffer 1 „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“

Bei Angebotsabgabe hat der Bieter die „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“ nach Teil C, Ziffer 1 einzureichen. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose sind die Bieterangaben nach Teil C nur einmal einzureichen.

2.2

Zusätzliche Bieterangaben zur Eignung für Los 3 – „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“

Der Eignungskatalog ist zu verwenden, d.h. auszudrucken und nach Ausfüllen rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Anforderungen ist in der Spalte „Antwort“ entsprechend anzukreuzen. Der Eignungskatalog und die zur Erfüllung der „A“-Kriterien erforderlichen Unterlagen für Eigenerklärungen, Nachweise und Bestätigungen hat der Bieter seinem Angebot unter Bezugnahme der vorgegebenen Nummerierung der Gliederung der Vergabeunterlagen als Anlagen beizufügen hat. Im Eignungskatalog „Zusätzliche Bieterangaben Los 3“ wird die laufende Nummerierung des Eignungskataloges aus Teil C, Ziffer 1 „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“ fortgesetzt.

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Eignungskatalog Zusätzliche Bieterangaben Los 3

Punkt

2

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. III. 1.2 Auftragsbekanntmachung

2.2

Der Bieter benennt den Umsatz seines Unternehmens bezüglich der verfahrensgegenständlichen Leistungen des Loses 3, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

A

- J - N

Erwartet wird ein durchschnittlicher Mindestumsatz von 3.100.000,00 EUR pro Jahr. Es ist unzulässig, bei den Angaben zum Umsatz, Umsätze einzubeziehen, die nicht selbst, sondern von anderen am Gesamtauftrag beteiligten Unternehmen (z.B. Bietergemeinschaften, Nachunternehmer) erbracht wurden. Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, ab welchem Datum das Unternehmen des Bieters gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. ACHTUNG: Erklärung nach Anhang J3 abgeben! 2.3

Der Bieter übergibt eine Eigenerklärung, in der er bestätigt, dass nachfolgend aufgeführte Versicherungen bestehen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden: 

eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je mindestens 5.000.000,- EUR für Sachschäden, Personenschäden und Vermögens-schäden,



eine Transportversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,EUR pro Jahr,



eine Elektronikversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,-

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A

- J - N

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Punkt

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

EUR pro Jahr. ACHTUNG: Erklärung nach Anhang K3 abgeben! Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

3

III.1.3 Auftragsbekanntmachung

3.6

Der Bieter übergibt einen Nachweis anhand von Herstellerbestätigungen/ Zertifikaten oder eines Nachweises einer unabhängigen anerkannten Sachverständigenorganisation, mit dem bestätigt wird, dass der Bieter für den Verkauf und Service der von ihm angebotenen IP-Telefonie- und LAN-Komponenten in Deutschland zugelassen/ zertifiziert ist.

A

- J - N

Eigenerklärungen des Bieters sind nicht zugelassen. ACHTUNG: Dokument angeben! 3.7

Der Bieter übergibt einen Nachweis zur Registrierung der Hersteller nach § 6 (2) ElektroG2.

A

- N

ACHTUNG: Dokument angeben! 3.8

Der Bieter beschreibt die Service-Struktur seines Unternehmens und benennt  die Anzahl und Servicemitarbeiter

Qualifikation

- J

A

seiner

- J - N

ACHTUNG: Dokument abgeben! 3.9

Unternehmensreferenzen Der Bieter benennt mindestens drei geeignete Referenzaufträge für den Leistungsgegenstand, welche in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Davon muss mindestens eine Referenz ein Projekt sein, welches für eine öffentliche Verwaltung erbracht wurde. Im Rahmen der Eignungsprüfung werden alle benannten Referenzaufträge berücksichtigt; eine Beschränkung der Prüfung auf bestimmte Referenzaufträge erfolgt nicht.

A

- J - N

Eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb gestellte Auftragsvolu-

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Punkt

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

men sowie auf die Leistungserbringung an unterschiedlichen, räumlich weit verteilten Standorten vergleichbar ist. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes umfasst haben. Erwartet werden Aufträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten (jeweils bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Die Projekte müssen noch nicht abgeschlossen sein. Der Bieter hat bei noch nicht abgeschlossenen Projekten anzugeben, welche Leistungen er innerhalb des laufenden Projekts bereits erbracht hat.“ Bitte orientieren Sie sich an dem nachfolgenden Muster „Unternehmensreferenzen“ gemäß Anhang L3. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden. ACHTUNG: Dokument nach Muster Anhang L3 abgeben! 3.10

Anforderungen zur Sicherstellung der personellen Mittel

A

Der Bieter setzt für die genannten Rollen im Projekt Personal mit der nachfolgend beschriebenen Fachkunde und Erfahrung ein. 3.10.1

Lieferantenvertreter

- J - N

A

- J

 Kenntnisse in PRINCE2 „oder vergleichbar“

- N 3.10.2

Projektleiter  Nachweis Zertifizierung „oder vergleichbar“

A

- J

PRINCE2-Practitioner

- N

 Erfahrung in der Koordination aller notwendigen Prozesse beim Aufbau eines landesweiten IPTelefonie-Systems,  Nachweis von mindestens 3 Jahren Erfahrung als Projektleiter

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Punkt

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

Der Bieter benennt namentlich den Projektleiter, welchen er beabsichtigt im Projekt einzusetzen. Für den namentlich benannten Mitarbeiter sind entsprechend dem Muster „Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen“ Unterlagen einzureichen. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden. Für das Mitarbeiterprofil sind mindestens zwei geeignete Mitarbeiterreferenzen einzureichen, welche in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Im Rahmen der Eignungsprüfung werden alle benannten Referenzaufträge berücksichtigt; eine Beschränkung der Prüfung auf bestimmte Referenzaufträge erfolgt nicht. Eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn die Leistungserbringung dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes für die benannte Rolle „Projektleiter“ umfasst. Erwartet werden Aufträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten (jeweils bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Die Projekte müssen noch nicht abgeschlossen sein. Der Bieter hat bei noch nicht abgeschlossenen Projekten anzugeben, welche Leistungen er innerhalb des laufenden Projekts bereits erbracht hat.“ ACHTUNG: Dokument nach Anhang M3 Muster Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen abgeben! 3.10.3

Mitarbeiter Konzepterstellung

A

Mindestens dreijährige Erfahrung und Kenntnisse bei der

- J - N

 Systemplanung und –konzepterstellung für ein IPTelefonie-System  Netzplanung und -konzepterstellung,  Erstellung von Umsetzungskonzepten Rolloutkonzepte

Anbindungssowie Migrations-

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und und

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Punkt

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

 Konzepterstellung 3.10.4

Mitarbeiter Systementwicklung, -planung und aufbau Mindestens dreijährige Erfahrung und Kenntnisse bei der

A

- J - N

 Systementwicklung, -planung und -aufbau eines IPTelefonie-Systems,  Integration von Netzelementen von IP-TelefonieKomponenten in Monitoring- und ManagementSysteme  Administration Lösungen

und

Betrieb

von

IP-Telefonie-

 Systementwicklung und -planung  Schulungsnachweise/Zertifikate zu Themen der bezuschlagten Lösung Der Bieter benennt namentlich zwei Mitarbeiter Systementwicklung, -planung und –aufbau, welche er beabsichtigt im Projekt einzusetzen. Für die namentlich benannten Mitarbeiter sind entsprechend dem Muster „Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen“ Unterlagen einzureichen. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden. Für jedes Mitarbeiterprofil sind zwei geeignete Mitarbeiterreferenzen einzureichen, welche in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn die Leistungserbringung dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes für die benannte Rolle „Mitarbeiter Systementwicklung, -planung und -aufbau umfasst. Erwartet werden Aufträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten (jeweils bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Die Projekte müssen noch nicht abgeschlossen sein. Der Bieter hat bei noch

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Punkt

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

nicht abgeschlossenen Projekten anzugeben, welche Leistungen er innerhalb des laufenden Projekts bereits erbracht hat.“ ACHTUNG: Dokument nach Anhang M3 Muster Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen abgeben! 3.10.5

Mitarbeiter Migration und Rollout von IP-Telefonie-Systemen

A

Mindestens dreijährige Erfahrung und Kenntnisse

- J - N

 beim Aufbau von IP-Telefonie-Komponenten,  bei der Konfiguration und betriebsbereiten Installation von IP-Telefonie-Komponenten  bei Rollout/Migration 3.10.6

Mitarbeiter Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für LAN-Komponenten Roll-Out

A

- J - N

Mindestens dreijährige Erfahrung und Kenntnisse  bei Aufbau, Administration und Betrieb von aktiven LAN- Infrastrukturkomponenten für den Betrieb von IP-Telefonie-Lösungen und / oder eines Datenkommunikationsnetzes  von Konfiguration und betriebsbereiter Installation aktiver LAN-Infrastruktursystemen für den Betrieb von IP-Telefonie-Lösungen und / oder eines Datenkommunikationsnetzes  von LAN-Komponenten Rollouts (Rolloutleistungen)  im Umgang mit Kunden 3.10.7

Mitarbeiter passive LAN-Auditierung  mindestens dreijährige Erfahrung und Kenntnisse in der Umsetzung von passiven LAN-Auditierungen

A

- J - N

 umfangreiche Kenntnisse von Kabelstandards (Kupfer, Glasfaser) sowie Erfahrungen in Aufbau und Betrieb strukturierter Verkabelungssysteme

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Punkt

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

 Sicherer Umgang mit Kabelmesstechniksystemen (Glasfaser, Kupfer) 3.10.8

Mitarbeiter Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung und Technischer Remoteservice für die Störungsbearbeitung

A

- J - N

mindestens dreijährige Erfahrungen und Kenntnisse  im Fachbereich Routing und Switching  Schulungsnachweise/Zertifikate für Level: Associate oder Professional oder vergleichbar aus dem Fachbereich Routing und Switching

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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2.3

Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB

Eine nicht ordnungsgemäße Abgabe der geforderten Erklärung führt zum Ausschluss des An-gebotes vom weiteren Vergabeverfahren.

Punkt

4

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

Bedingungen für die Auftragsausführung gem. III.2.2 Auftragsbekanntmachung

4.2

Gemäß Ziffer 5.2 der Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) Anlage 7 zum LOS3-VERTRAG benennt der Bieter konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen gemäß §§ 21, 22 DSG M-V.

A

- J - N

Bitte orientieren Sie sich an Anhang N3 Muster „Allgemeine Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß §§ 21, 22 DSG M-V“

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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2.4

Anhänge

Anhang J3

Vertragsgegenständlicher Umsatz Los 3

Anhang K3

Betriebshaftpflichtversicherung

Anhang L3

Muster Unternehmensreferenz

Anhang M3 - Muster Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen Anhang N3

Muster „Allgemeine Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß §§ 21, 22 DSG M-V“

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Anhang J3 – Vertragsgegenständlicher Umsatz Los 3

Kriterium Punkt 2.2 Vertragsgegenständlicher Umsatz des Bieters bezüglich der verfahrensgegenständlichen Leistungen des Loses 3, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Lieferungen und Leistungen zur IP-Telefonie: Geschäftsjahr ____________ Geschäftsjahr ____________ Geschäftsjahr ____________ Begründung bei Markttätigkeit von weniger als 3 Jahren

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Kriterium Punkt 2.2 Vertragsgegenständlicher Umsatz des Bieters bezüglich der verfahrensgegenständlichen Leistungen des Loses 3, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Lieferungen und Leistungen zur LAN-Technik Geschäftsjahr ____________ Geschäftsjahr ____________ Geschäftsjahr ____________ Begründung bei Markttätigkeit von weniger als 3 Jahren

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Anhang K3 - Betriebshaftpflichtversicherung

Der Bieter bestätigt, dass für sein Unternehmen 

eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens für Sachschäden:

5.000.000,- EUR

Personenschäden:

5.000.000,- EUR

Vermögensschäden: 5.000.000,- EUR, 

eine Transportversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,- EUR pro Jahr und



eine Elektronikversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,EUR pro Jahr

besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche abgeschlossen wird.

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Anhang L3 - Muster Unternehmensreferenz

Unternehmensreferenz Referenznummer/Kurzbezeichnung Unternehmen (bitte bei Bietergemeinschaften angeben) Kunde Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse Branche: Öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft Projektbeginn und -ende (jeweils Monat/Jahr) Projektinhalte  

detaillierte Beschreibung des Projekts sowie ggf. zugehöriger Support- und sonstiger Dienstleistungen; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche; Darstellung des Zusammenwirkens sämtlicher Projektbeteiligter)

Auftragsvolumen in EUR Anzahl der Personenmonate/Personentage Größe des Projektteams insgesamt (max. Anzahl der Mitarbeiter)

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Anhang M3 - Muster Mitarbeiterprofil/Mitarbeiterreferenzen

Muster „Mitarbeiterprofil“ Name, Vorname Unternehmen Ausbildungsabschluss Berufliche Tätigkeit Qualifikation – Schulungsnachweise / Zertifikate Aufgabenbereich im Unternehmen Aufgabenschwerpunkt(e) Beschreiben Sie für die im Eignungskatalog benannte Rolle im Projekt Ihren Kenntnis- und Erfahrungsstand für die jeweilige Qualifikation bei der Realisierung von IP-Telefonie-Systemen und deren Integration in bestehende WAN/LAN-Netze. Muster 1. „Mitarbeiterreferenz“ Projektbezeichnung Kurzbezeichnung, Kunde/ Branche Projektbeginn und -ende (jeweils Monat/Jahr) Projektinhalte (detaillierte Beschreibung des Projekts; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche; Darstellung des Zusammenwirkens sämtlicher Projektbeteiligter) Auftragsvolumen Anzahl der Personenmonate/Personentage Größe des Projektteams insgesamt (max. Anzahl der Mitarbeiter)

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Aufgabenschwerpunkt(e) (in welchen Bereichen des Auftragsgegenstandes lagen die Aufgabenschwerpunkte) Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Rufnummer Muster 2. „Mitarbeiterreferenz“ Projektbezeichnung Kurzbezeichnung, Kunde/ Branche Projektbeginn und -ende (jeweils Monat/Jahr) Projektinhalte (detaillierte Beschreibung des Projekts; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche; Darstellung des Zusammenwirkens sämtlicher Projektbeteiligter) Auftragsvolumen Anzahl der Personenmonate/Personentage Größe des Projektteams insgesamt (max. Anzahl der Mitarbeiter) Aufgabenschwerpunkt(e) (in welchen Bereichen des Auftragsgegenstandes lagen die Aufgabenschwerpunkte) Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Rufnummer

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Anhang N3 - Muster „Allgemeine Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß §§ 21, 22 DSG M-V“ 1)

Vertraulichkeit (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 DSG M-V) Eine Information ist nur für Befugte zugänglich. Unbefugte haben keinen Zugang zu einer übertragenen Nachricht oder gespeicherten Information. Vertraulichkeitssichernd wirken beispielsweise folgende technischen / organisatorischen Maßnahmen:  Verschlüsselung  Zugriffskontrollsysteme auf der Basis von Passwörtern, Chipkarten, Fingerabdruckleser o.ä.  Dienstanweisungen, in denen die Übermittlungsbefugnisse der Mitarbeiter und der Zutrittskotrollsystem erläutert werden  Kennwortverfahren (u.a. Sonderzeichen, Mindestlänge, regelmäßiger Wechsel des Kennworts)  Automatische Sperrung (z.B. Kennwort oder Pausenschaltung)  Einrichtung eines Benutzerstammsatzes pro User  Verschlüsselung von Datenträgern

2)

Integrität (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 DSG M-V) Personenbezogene Daten bleiben unversehrt, aktuell und vollständig, können also nicht böswillig oder unbeabsichtigt verändert oder unterdrückt werden. Integritätssichernd wirken beispielsweise folgende technischen / organisatorischen Maßnahmen:  Elektronische Signaturen; Prüfsummenverfahren  Integritätsbedingungen in Datenbanken  Speicher mit Fehlererkennung und –korrektur sowie  Paginieren von Papierdokumenten

3)

Verfügbarkeit (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 DSG M-V) Befugte können die personenbezogenen Daten innerhalb der erforderlichen Zeiträume mit den dafür vorgesehenen Verfahren verarbeiten. Integritätssichernd wirken beispielsweise folgende technischen / organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung (physikalisch / logisch):

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 Backup-Verfahren  Spiegeln von Festplatten, z.B. RAID-Verfahren  Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)  Vorhalten weiterer betriebsbereiter Systeme oder ganzer Rechenzentren, die im Notfall die Datenverarbeitung übernehmen können  Getrennte Aufbewahrung  Virenschutz / Firewall  Notfallplan 4)

Authentizität der Daten (§ 21 Abs. 2 Nr. 4 DSG M-V) Sicherstellung der Herkunft der Daten, z.B. durch  Elektronische Signatur in Verbindung mit der Identifikation des Ausstellers

5)

Revisionsfähigkeit der Daten (§ 21 Abs. 2 Nr. 5 DSG M-V) Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Verarbeitungsschritte, die in der die Datenverarbeitenden Stelle stattfinden, z.B. durch  Elektronische Signatur in Verbindung mit der Identifikation des Ausstellers  Protokollierungs- und Protokollauswertungssysteme sowie Schutz der Protokolle in ausreichendem Maße gegen Manipulationen und Verlust  Backupverfahren  Differenzierte Berechtigungen (Profile, Rollen, Transaktionen und Objekte)  Auswertungen  Kenntnisnahme  Veränderung  Löschung

6)

Transparenzgebot (§ 21 Abs. 2 Nr. 6 DSG M-V) Ausreichende Dokumentation der eingesetzten Verfahren, z.B. durch  Verfahrensverzeichnis  Vorhalten einer geeigneten Organisation o

Verschlüsselung / Tunnelverbindung (VPN = Virtual Private Network)

o

Elektronische Signatur

o

Protokollierung

o

Transportsicherung

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 Erstellen/Bereithalten und Verteilen entsprechender Dokumentation 7)

Anforderung des § 22 Abs. 1 DSG M-V Zur Erfüllung der Anforderungen des § 21 Abs. 2 Nr. 4 und 5 ‚DSG M-V (Authentizität der Daten und Revisionsfähigkeit) hat ein IT-System folgende Komponenten zu enthalten:  Identifikation (explizite oder implizite Behauptung, eine bestimmte nutzungsberechtigte Person zu sein): z.B. Benutzerkennung  Authentifikation (Beweis der Identität): z.B. Passwörter, chipkartenbasierte, biometrische Identifikationsverfahren  Rechteverwaltung (Zuweisung, Entzug, Änderung und Durchsetzung von Zugriffsberechtigungen)

8)

Anforderung des § 22 Abs. 2 DSG M-V Beispiele:  Strikte Trennung zwischen Benutzer- und Administrationsebene  Administratorrechte nur für wenige, besonders geschulte Personen  Wesentliche Änderungen nur außerhalb von Produktionsumgebungen mit intensiver Prüfung  Freigabevermerk für Veränderungen am produktiven System  Kontrolle / Protokollierung der verändernden Zugriffe von Administratoren  Umfassende, revisionsfeste Protokollierung aller Änderungsaktivitäten

9)

Anforderung des § 22 Abs. 3 DSG M-V Beispiele:  Verschlüsselung einzelner Dateien  Verschlüsselung vollständiger Datenträger

10)

Anforderung des § 22 Abs. 4 DSG M-V Beispiele:  Protokollierung der Speicherung, Veränderung und Übermittlung von Daten  Während der Speicherungsdauer: Sicherstellung der Verfügbarkeit von Verfahren und Geräten, um gespeicherte Informationen wieder lesbar zu machen

11)

Anforderung des § 22 Abs. 5 DSG M-V  Sicherheitskonzept

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3 Vertragsunterlagen 3.1 Vertragsdokument

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Vertrag über Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket („LOS3-VERTRAG“) zwischen DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283 19059 Schwerin („DVZ“) und [Firma] [Anschrift] [____] („AUFTRAGNEHMER“)

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(1)

Inhaltsverzeichnis

Präambel 1 Klarstellungen und Definitionen 2 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile 3 Phaseninterne Leistungen 4 Phasenübergreifende Leistungen 5 Grundsätze der Leistungserbringung 6 Verantwortliche 7 Rechtliche Rahmenbedingungen 8 Qualität und Sicherheit 9 Eingesetzte Mitarbeiter 10 Vergütung 11 Service-Level 12 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 13 Mitwirkungs- und Beistellpflichten von DVZ 14 Zeitplan und Projektstruktur 15 VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT bei LEISTUNGSÄNDERUNGEN 16 Weisungs-, Inspektions- und Auditrechte 17 Abnahme 18 Leistungsmängel 19 Haftung 20 Versicherungsschutz 21 Höhere Gewalt 22 Nutzungsrechte, GEISTIGES EIGENTUM und Schutzrechte Dritter 23 Datenschutzerklärung / Fernmeldegeheimnis 24 Vertraulichkeit 25 Einsatz von UNTERAUFTRAGNEHMERN 26 Laufzeit, Kündigung 27 Unterstützungsleistungen und Kaufoption 28 Streitbeilegungsverfahren 29 Schlussbestimmungen

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33 33 40 42 47 55 56 58 60 61 62 64 66 67 69 70 72 73 75 77 77 78 78 82 82 83 84 86 87 88

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Präambel DVZ hat auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses der Landesregierung vom 12.01.2016 von dem Land Mecklenburg-Vorpommern den Auftrag erhalten, ein IP-TELEFONIE-SYSTEM als Service zu erbringen. Zu diesem Zweck müssen die ZENTRALEN und DEZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN und die aktiven LAN-KOMPONENTEN neu beschafft, aufgebaut und integriert werden. DVZ wird hinsichtlich der neu zu schaffenden IP-TELEFONIE und der LAN-VERSORGUNG gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern als technischer Betreiber fungieren. Mit diesem LOS3-VERTRAG sollen die zu erbringenden Leistungen für den Aufbau, die Einrichtung und den Betrieb der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und des LAN-PAKETES zwischen DVZ und dem AUFTRAGNEHMER vereinbart werden. Mit einem gesonderten Vertrag (Los1-Vertrag) hat DVZ die Beschaffung der dafür erforderlichen Übertragungswege und übertragungstechnischen Einrichtungen neu ausgeschrieben. Mit der Bereitstellung der Übertragungswege und übertragungstechnischen Einrichtungen nach dem Los1Vertrag wird die Basis geschaffen, auf deren Grundlage ein weiterer Vertrag mit einem Dienstleister im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Netztechnik und Dienstleistungen für CN LAVINE (Los2-Vertrag) geschlossen werden soll.

Hierzu vereinbaren die VERTRAGSPARTEIEN was folgt:

1.

Klarstellungen und Definitionen

1.1.

Klarstellungen Sofern in diesem LOS3-VERTRAG Verweise auf Ziffern ohne weitere Bezeichnungen hinsichtlich des in Bezug genommenen Dokuments genutzt werden, beziehen sich diese immer auf diesen LOS3-VERTRAG.

1.2.

Definitionen Die nachfolgenden Definitionen gelten für diesen LOS3-VERTRAG nebst Anlagen und alle unter diesem LOS3-VERTRAG getroffenen Vereinbarungen:

AKTUELLER STAND DER TECHNIK

umfasst alle bis zu dem jeweils bestimmten Zeitpunkt gewonnenen technischen Erkenntnisse, die Eingang in die betriebliche Praxis gefunden haben und die allgemein anerkannt sind.

ÄNDERUNGSAUFTRAG

ist die Vereinbarung zwischen den VERTRAGSPARTEIEN, mit der auf Basis des Vertragsformulars gemäß Anlage 3 LEISTUNGSÄNDERUNGEN beauftragt werden.

1.1

ANWENDBARE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

sind alle Gesetze und Verordnungen sowie behördliche Vorschriften, Bekanntmachungen und Richtlinien, denen die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN

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LEISTUNGEN entsprechen müssen, einschließlich aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen. ARBEITSERGEBNIS(SE)

sind alle vom AUFTRAGNEHMER im Rahmen der Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN geschaffenen Leistungen, soweit sie Gegenstand eigener Rechte sein können, wie z.B. Dokumentationen, Berichte, Charts, Studien, Konzepte, Individualsoftware und deren Dokumentation sowie spezifisch für DVZ vorgenommene Anpassungen von Standardsoftware.

BESCHREIBUNG DER ANFORDERUNGEN AN LEISTUNGEN UND PREISE oder BLP

ist der als Anlage 2 beigefügte, vom AUFTRAGNEHMER ausgefüllte Teil F der Vergabeunterlagen, mit dem die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN und die hierfür zu entrichtende Vergütung spezifiziert werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses feststehen und fest beauftragt werden.

BETRIEBSPHASE(N)

ist die in LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5 geregelte Phase des Betriebs der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und LANPAKET

BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG

Ist eine Form der Gewährleistung, bei der der AUFTRAGNEHMER auf eigene Kosten Ersatzkomponenten an DVZ liefert und DVZ im Anschluss die defekten Komponenten kostenfrei an den AUFTRAGNEHMER sendet.

CHANGE OF CONTROL

ist (a) der Erwerb von mehr als 50 % der Stimmrechte an der betreffenden Gesellschaft oder der direkte oder indirekte Erwerb ihrer Muttergesellschaft durch einen DRITTEN, (b) eine Fusion oder Verschmelzung, durch die die betreffende Gesellschaft oder ihre Muttergesellschaft mit einem DRITTEN verschmolzen wird oder in einem DRITTEN aufgeht sowie (c) ein Verkauf oder eine Übertragung eines erheblichen Teils des Vermögens der betreffenden Gesellschaft oder ihrer Muttergesellschaft an einen DRITTEN.

CN LAVINE

ist das Verwaltungsnetz des Landes MecklenburgVorpommern, ein landesweit einheitliches Netzwerk, das es ermöglicht, multimediale Anwendungen behördenübergreifend zu betreiben

DEZENTRALE IP-TELEFONIEKOMPONENTEN

sind die im BLP (Anlage 2), unter Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 2 aufgelisteten Komponenten.

DRITTE

sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie alle sonstigen Organisationen, die nicht VERTRAGSPARTEI oder LOKATION sind.

EINZELAUFTRÄGE

sind die Aufträge von DVZ im Hinblick auf VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN in Form von Dienst- und/oder Werkleistungen, die DVZ auf Basis des Ticket Systems und/oder per E-Mail auslöst.

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EINZELBESTELLUNGEN

sind die Bestellungen von DVZ im Hinblick auf die einzelnen IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN, die DVZ auf Basis des Ticket Systems und/oder per E-Mail auslöst.

ENDGERÄTE-PORT

besteht aus dem gemieteten Endgerät. Es handelt sich hierbei auch um eine Abrechnungseinheit.

GEISTIGES EIGENTUM

umfasst sämtliche derzeit bestehenden oder zu einem späteren Zeitpunkt erworbenen gewerblichen Schutzrechte und schutzrechtsähnlichen Positionen jedweder Art wie Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte, gleich ob eingetragen oder nicht, einschließlich des Rechts zur Anmeldung solcher Rechte, und Knowhow.

GENEHMIGUNGEN

sind alle Lizenzen, Zustimmungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Ermächtigungen, die zur Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlich sind.

HERSTELLUNG

ist die erstmalige Ausstattung (Rollout / Migration) einer LOKATION mit IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN durch den AUFTRAGNEHMER (unabhängig davon, ob bei der LOKATION bereits IP-Telefonie existiert oder nicht), also die Einrichtung von PORTS.

HERSTELLUNGSZEIT

ist die zeitliche Vorgabe für die HERSTELLUNG. Als HERSTELLUNGSZEIT gilt die Zeitspanne vom Auslösen des entsprechenden Tickets durch DVZ bis zur Erfüllung der Anforderungen.

HÖHERE GEWALT

ist ein Ereignis, das für keine der VERTRAGSPARTEIEN unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar und, soweit die Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN betroffen ist, insbesondere durch Notfallpläne und Notfallmaßnahmen des AUFTRAGNEHMERS vermeidbar war. HÖHERE GEWALT kann in diesem Sinne insbesondere folgende Ereignisse umfassen: Krieg, Aufstand, Unruhen, Embargo, Explosion, Brand, Hochwasser, Unwetter, innerbetriebliche, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen.

IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN

IP-TELEFONIE-LÖSUNG

sind sämtliche Hard- und Softwarekomponenten der IP-TELEFONIE-LÖSUNG, welche auf Basis dieses LOS3-VERTRAGES vom AUFTRAGNEHMER bereitgestellt werden. Dazu zählen auch die Komponenten des Test- und Referenz-Systems für die IP-TELEFONIE. ist die Gesamtheit der vom AUFTRAGNEHMER nach den Vergabeunterlagen, insbesondere der BLP, zu erbringenden Leistungen, inklusive der Lieferung der

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IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN sowie der hierfür und für deren Betrieb zu erbringenden Services. IP-TELEFONIE

ist die Gesamtheit aller Leistungen (ohne LAN-VERSORGUNG), die DVZ gegenüber seinen Kunden zur Bereitstellung von der Dienstleistung IP-Telefonie erbringt, die insbesondere das Telefonieren und Faxen über ein Datennetzwerk nach Internet Standards, z.B. nach Internet-Protokollen, umfasst.

IP-TELEFONIE-SYSTEM

ist die Gesamtheit aller Leistungen aus IP-TELEFONIE und LAN-VERSORGUNG.

KONSTRUKTIONSPHASE

ist der Gesamtzeitraum bestehend aus der KONZEPTIONSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.1), den PILOTPHASEN I und II (LOS3-VERTRAG Ziffern 3.2 und 3.3) und der MIGRATIONSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.4).

KONZEPTIONSPHASE

ist die in LOS3-VERTRAG Ziffer 3.1 geregelte Phase, in der vom AUFTRAGNEHMER die dort geregelten Konzepte erstellt werden.

LAN oder LOKALES NETZWERK

ist ein Zusammenschluss von verschiedenen technischen, primär selbstständigen elektronischen Systemen (insbesondere LAN-Switches mit angeschalteten Computern, IP-Telefonen und WLAN-Accesspoints) innerhalb eines räumlich begrenzten Bereiches, der die Kommunikation der einzelnen Systeme untereinander ermöglicht und zwar durch die Übertragung von Informationen in elektrischer Form über Kabel und Funk.

LAN-KOMPONENTEN

sind sämtliche Hard- und Softwarekomponenten des LAN-PAKET, welche auf Basis dieses LOS3-VERTRAGES vom AUFTRAGNEHMER bereitgestellt werden.

LAN-PAKET

ist die Gesamtheit der vom AUFTRAGNEHMER nach den Vergabeunterlagen, insbesondere der BLP, zu erbringenden Leistungen, inklusive der Lieferung der LAN-KOMPONENTEN sowie der hierfür und für deren Betrieb zu erbringenden Services.

LAN-VERSORGUNG

ist die Gesamtheit aller Leistungen , die DVZ gegenüber seinen Kunden zur Bereitstellung von der Dienstleistung LAN-Versorgung erbringt, die neben einer Datennetz-Kommunikation insbesondere das Telefonieren und Faxen über ein Datennetzwerk nach Internet Standards, z.B. nach Internet-Protokollen, umfasst.

LEISTUNGSÄNDERUNGEN

sind zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen oder der Entfall von Leistungen, die nach LOS3-VERTRAG Ziffer 15 beauftragt werden.

LIEFERUNG

ist jede Lieferung von IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN, z.B. im Falle eines Austausches oder der Be-

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stellung von weiteren Komponenten. Daneben beschreibt die LIEFERUNG auch jede Lieferung von LAN-KOMPONENTEN. HERSTELLUNG ist derjenige Teil der LIEFERUNG, der sich auf die erstmalige Ausstattung einer LOKATION bezieht. LIEFERZEIT

ist die zeitliche Vorgabe für die LIEFERUNG, die nicht HERSTELLUNG ist. Als LIEFERZEIT gilt die Zeitspanne zwischen der Beauftragung durch DVZ und der Auslieferung an der jeweiligen LOKATION durch den AUFTRAGNEHMER.

LOKATIONEN

sind die Standorte der Verwaltungsstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und von DVZ, bei denen die IP-TELEFONIE-LÖSUNG und das LAN-PAKET eingerichtet und betrieben wird.

MIGRATIONSPHASE(N)

PERSONENBEZOGENE DATEN

ist die in LOS3-VERTRAG Ziffer 3.4 geregelte Phase(n), in der weitere LOKATIONEN mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und dem LAN-PAKET ausgestattet werden. Zur Klarstellung: Die Ausstattung der LOKATIONEN, bei denen bislang noch keine IP-Telefonie vorhanden ist, mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG, wird in der BLP üblicherweise als „Rollout“ bezeichnet. Sofern die jeweilige LOKATION bereits mit IP-Telefonie ausgestattet war, wird diese Leistung als „Migration“ bezeichnet. Die Ausstattung der LOKATIONEN mit dem LAN-Paket, wird in der BLP in jedem Fall als „Rollout“ bezeichnet. sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (,,BDSG“), des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern („DSG M-V“) bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung („EU-DSGVO“).

PILOTPHASE I

ist die in LOS3-VERTRAG Ziffer 3.2 geregelte Phase, in der der Standort von DVZ mit der IP-TELEFONIELÖSUNG und der LAN-PAKET ausgestattet wird. Vorgeschaltet ist der Aufbau einer Test- und ReferenzUmgebung.

PILOTPHASE II

ist die in LOS3-VERTRAG Ziffer 3.3 geregelte Phase, in der weitere Pilot-LOKATIONEN mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und der LAN-PAKET ausgestattet werden. Vorgeschaltet ist der Aufbau einer Test- und Referenz-Umgebung.

PORT

beinhaltet TECHNISCHE-BASIS-PORTS, ENDGERÄTE-PORTS und WEITERE-PORTS.

REAKTIONSZEIT

ist die maximale Zeit, innerhalb derer eine Störungsmeldung durch den AUFTRAGNEHMER erstmalig in Bearbeitung genommen wird. Dabei werden ausschließlich die Zeiten innerhalb der vereinbarten

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SERVICEZEIT gerechnet. Die REAKTIONSZEIT ist Teil der WIEDERHERSTELLUNGSZEIT. SCHRIFTLICH

TECHNISCHE-BASIS-PORT

umfasst Brief, Fax und allerdings nur dann E-Mail, wenn es sich nicht um Nebenabreden, Zusatzvereinbarungen oder eine Kündigung handelt. ist eine funktionale Einheit, bestehend aus - in diesem LOS3-VERTRAG näher bestimmten - Serviceleistungen und technischen Einrichtungen. Es wird klargestellt, dass für die Einrichtung eines TECHNISCHEBASIS-PORTS vom AUFTRAGNEHMER nicht notwendiger Weise ein Endgerät geliefert oder aktive Netzkomponenten eingerichtet werden müssen. Ein TECHNISCHE-BASIS-PORT besteht in jedem Fall aus der technischen Basis für den Betrieb von gekauften oder gemieteten Endgeräten sowie Serviceleistungen. Es handelt sich hierbei auch um eine Abrechnungseinheit.

SERVICEZEIT(EN)

ist der Zeitraum, in dem AUSFALL-, REAKTIONS-, HERSTELLUNGS-, LIEFER- WIEDERHERSTELLUNGSZEITEN und sonstige bestimmte Servicezeiten gemessen werden. Zeiten außerhalb der SERVICEZEIT hemmen somit den jeweiligen Zeitablauf. SERVICEZEITEN gelten entsprechend BLP Ziffer 3.2.2.4.

STÖRUNG

ist eine ungeplante Unterbrechung oder Qualitätsminderung eines IT-Services bzw. ein Ereignis, das in der Zukunft einen IT-Service beeinträchtigen könnte.

UNTERAUFTRAGNEHMER

ist, wer mit dem Willen des AUFTRAGNEHMERS bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit unter diesem LOS3-VERTRAG als seine Hilfsperson tätig wird, ohne in einem Anstellungsverhältnis zu ihm zu stehen.

VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT

ist das in LOS3-VERTRAG Ziffer 15 beschriebene Verfahren zur Vereinbarung von LEISTUNGSÄNDERUNGEN.

VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN

sind die vom AUFTRAGNEHMER nach Maßgabe der Vertragsdokumente zu erbringenden Leistungen, einschließlich der Lieferung der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN solcher Lieferungen, Dienstleistungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die nicht ausdrücklich spezifiziert sind, jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind. Auch LEISTUNGSÄNDERUNGEN sind VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN.

VERTRAGSPARTEIEN

sind der AUFTRAGNEHMER und DVZ.

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VERTRAULICHE NEN

INFORMATIO-

sind Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sämtliche Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Zu den VERTRAULICHEN INFORMATIONEN gehören auch sämtliche in diesem LOS3-VERTRAG getroffenen Vereinbarungen.

VOR-ORT-GEWÄHRLEISTUNG

ist eine Form der Gewährleistung, bei der der AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Leistungen zur Wiederherstellung der uneingeschränkten Betriebsbereitschaft (Fehlerfreiheit) kostenlos an der LOKATION auszuführen hat bzw. die defekten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN auf eigene Kosten an der LOKATION austauscht.

WARTUNGSZEIT

ist der Zeitraum von Montag und Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08:00 bis 18:00 Uhr, in dem Systemwartungen gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5.1.1 durchgeführt werden sollen.

WEITERE-PORTS

ist eine funktionale Einheit, bestehend aus - in diesem LOS3-VERTRAG näher bestimmten - Serviceleistungen und technischen Einrichtungen. Es wird klargestellt, dass für die Einrichtung eines WEITERENPORTS vom AUFTRAGNEHMER nicht notwendiger Weise ein Endgerät geliefert oder aktive Netzkomponenten eingerichtet werden müssen. Ein Port besteht in jedem Fall aus der technischen Basis und Serviceleistungen sowie den ggf. ergänzend gemieteten Endgeräten. Die technische Basis ist in folgenden Konstellationen vorgesehen: -

technische Basis (Notbetriebs-Gateway) als Anschlussmöglichkeit für in der LOKATION vorhandenen IP-TELEFONIE Endgeräte,

-

technische Basis (Vermittlung) + gemieteter Client-PC oder Webanwendung

-

technische Basis (Kontaktzentrum) + gemieteter Client-PC oder Webanwendung

-

technische Basis (Gesprächsaufzeichnung) als Anschlussmöglichkeit eines vorhandenen Client,

-

technische Basis (Webkonferenz) als Anschlussmöglichkeit eines vorhandenen Client und

-

technische Basis (Videokonferenz) als Anschlussmöglichkeit eines vorhandenen Client.

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Es handelt sich hierbei auch um eine Abrechnungseinheit. WERKTAG

sind die Wochentage Montag bis Freitag, mit Ausnahme der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden gesetzlichen Feiertage des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der 24. und der 31. Dezember.

WIEDERHERSTELLUNGSZEIT

ist die Zeitspanne vom Zugang des entsprechenden Tickets bis zur Störungsbeseitigung innerhalb der vereinbarten SERVICEZEIT inklusive der REAKTIONSZEIT.

ZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN

sind die im BLP (Anlage 2), unter Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 2 aufgelisteten Komponenten.

2.

Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile

2.1.

Vertragsgegenstand

2.1.1. Gegenstand dieses LOS3-VERTRAGES sind zum einen Leistungen, die der AUFTRAGNEHMER für die Einrichtung, Anbindung und Bereitstellung einer IP-Telefonie-Lösung für DVZ und/oder die LOKATIONEN zu erbringen hat. Zum anderen sind hiervon die Lieferung eines mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG kompatiblen LAN-PAKETS, sowie damit und mit dem Betrieb verbundene personelle Unterstützungsleistungen, umfasst. Die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN unterteilen sich im Wesentlichen in folgenden Phasen:     

KONZEPTIONSPHASE PILOTPHASE I PILOTPHASE II MIGRATIONSPHASE BETRIEBSPHASE

In der KONZEPTIONSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.1) wird der AUFTRAGNEHMER die Erarbeitung und Bereitstellung von diversen Konzepten vornehmen und die weiteren VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN wie z.B. den Bedarf an Komponenten für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG und dem LAN-PAKET spezifizieren. Nach Abschluss der KONZEPTIONSPHASE beginnt die PILOTPHASE I (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.2), in der zunächst der Aufbau der IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN für den Cluster DVZ vorgenommen wird. Nach erfolgreicher Abnahme des Cluster DVZ werden in der PILOTPHASE I ca. 500 Endgeräte bei DVZ angeschlossen. In der PILOTPHASE II (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.3) werden weitere fünfzehn (15) LOKATIONEN mit ca. zweitausend (2.000) Endgeräte angeschlossen. Daran schließt sich die MIGRATIONSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.4), in der die verbleiben-

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den LOKATIONEN sukzessive migriert und auf die neue IP-TELEFONIE-LÖSUNG umgestellt werden. Die BETRIEBSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5) beschreibt den Regelbetrieb nach erfolgreicher Inbetriebnahme der jeweiligen LOKATION. Da die einzelnen LOKATIONEN sukzessiv migriert und dann in die BETRIEBSPHASE übernommen werden, führt dies dazu, dass die BETRIEBSPHASEN je nach LOKATION unterschiedlich zu laufen beginnen. 2.1.2. Darüber hinaus sind Teile der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Eingrenzung auf eine bestimmte Phase nach LOS3-VERTRAG Ziffer 2.1.1 vom AUFTRAGNEHMER zu erbringen. Hierbei handelt es sich um die sog. phasenübergreifenden Leistungen nach LOS3-VERTRAG Ziffer 4.

2.2.

Vertragsbestandteile und Rangordnung

2.2.1. Dieser LOS3-VERTRAG besteht aus den folgenden Vertragsbestandteilen: a. diesem Dokument mit den Ziff. 1 bis 29, b. den nachfolgend aufgeführten Anlagen zu diesem Dokument, die wesentliche Bestandteile dieses LOS3-VERTRAGES sind  Anlage 1 (Vergabeunterlagen) Die Teile A,B,C und F der Vergabeunterlagen für das Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017, Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“;  Anlage 2 (BESCHREIBUNG DER ANFORDERUNGEN AN LEISTUNGEN UND PREISE) Die vom AUFTRAGNEHMER ausgefüllte BESCHREIBUNG DER ANFORDERUNGEN AN LEISTUNGEN UND PREISE vom [__];  Anlage 3 (Muster ÄNDERUNGSAUFTRAG)  Anlage 4 (SÜG M-V)  Anlage 5 (SÜFLVO M-V)  Anlage 6 (Zeit- und Projektplan)  Anlage 7 (Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung) c.

allen sonstigen nach Vertragsschluss zwischen den VERTRAGSPARTEIEN nach Maßgabe der Bestimmungen dieses LOS3-VERTRAGES geschlossenen EINZELBESTELLUNGEN und EINZELAUFTRÄGE sowie ÄNDERUNGSAUFTRÄGE zu diesem LOS3-VERTRAG. d. den Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) 2.2.2. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsdokumenten gelten diese in der vorstehend festgelegten Reihenfolge. Sofern durch einen ÄNDERUNGSAUFTRAG notwendigerweise im Einzelfall durch LEISTUNGSÄNDERUNGEN von den Regelungen des LOS3-VERTRAGS abgewichen wird, so entfaltet dies nur dann Wirkung, wenn die Abweichung explizit unter Bezugnahme der betroffenen Regelung des LOS3-VERTRAGES erfolgt.

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Soweit die Vereinbarungen dieses LOS3-VERTRAGES keine Regelungen vorsehen, gelten ergänzend die Bestimmungen der VOL/B, es sei denn, im vorliegenden LOS3-VERTRAG ist ausdrücklich die Geltung der einzelnen Regelungen der VOL/B ausgeschlossen.

2.3.

Vertragsstruktur

2.3.1. Dieser LOS3-VERTRAG ist als Rahmenvertrag ausgestaltet, auf dessen Grundlage DVZ berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, 

die einzelnen Komponenten der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und dem LAN-PAKET nebst den unmittelbar dazugehörigen Leistungen (z.B. Installation) in Form von Einzelbestellungen abzurufen,



VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN in Form von Serviceleistungen durch EINZELAUFTRÄGE zu beauftragen, soweit diese nicht Leistungen betreffen, zu deren Erfüllung der AUFTRAGNEHMER bereits ohne gesonderte Beauftragung durch DVZ aus diesem LOS3-Vertrag verpflichtet ist.

Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, die jeweilige von der DVZ übermittelte EINZELBESTELLUNG bzw. den EINZELAUFTRAG anzunehmen, soweit er sich in dem durch den vorliegenden LOS3-VERTRAG vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Rahmen bewegt. Die jeweilige EINZELBESTELLUNG bzw. der jeweilige EINZELAUFTRAG kommt mit Annahme durch den AUFTRAGNEHMER zustande und ist für ihn verbindlich; des Zuganges der Annahmeerklärung, d. h. des unterschriebenen Vertragsformulars bei der DVZ bedarf es für die Wirksamkeit nicht (§ 151 Satz 1, 2. Alt. BGB). Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet eine Bestätigung unverzüglich an DVZ zurück zu schicken. 2.3.2. In der BLP (Anlage 2) sind die Anforderungen an die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN niedergelegt. Bisher noch nicht absehbare Änderungen an den von DVZ definierten Anforderungen, welche eine Erweiterung bzw. Änderung der Vertragsgegenständlichen Leistung erfordern, werden als LEISTUNGSÄNDERUNGEN durch separate ÄNDERUNGSAUFTRÄGE auf Grundlage dieses LOS3-VERTRAGES nach dem VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT in LOS3-VERTRAG Ziffer 15 vereinbart.

3.

Phaseninterne Leistungen Der AUFTRAGNEHMER wird auf Grundlage der BLP innerhalb der einzelnen Phasen die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erbringen:

3.1.

KONZEPTIONSPHASE Der AUFTRAGNEHMER schuldet die Erarbeitung und Bereitstellung der Konzepte für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG gemäß BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 4; 3.2.2.2.5 Punkt 64.8, Ziffer 3.2.2.5.1) und LAN-PAKET gemäß BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 3.2). Hierbei handelt es sich um das technische Feinkonzept, das Datensicherungskonzept und das Schulungskonzept. In dieser Phase muss der AUFTRAGNEHMER mit seinen Mitarbeitern in Abstimmung mit den Mitarbeitern von DVZ vor Ort bei DVZ tätig werden. Die für die Erstellung der Konzepte zur IP-TELEFONIE-LÖSUNG erforderlichen Leistungen des AUFTRAGNEHMERS sind innerhalb eines Zeitraums von etwa drei (3) Monaten nach Abschluss dieses LOS3-VERTRAGES und einer SCHRIFTLICHEN Aufforderung seitens der DVZ gegenüber

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dem AUFTRAGNEHMER zu erbringen. Der AUFTRAGNEHMER hat DVZ die Konzepte zur IP-TELEFONIE-LÖSUNG zur Freigabe vorzulegen. Die Konzepte werden durch DVZ nach Prüfung freigegeben. Eine gesonderte Abnahme der Konzepte erfolgt nicht, die Konzepte gelten mit der erfolgreichen Abnahme sämtlicher Pilot-LOKATIONEN der PILOTPHASE II als abgenommen. Im Rahmen der KONZEPTIONSPHASE wird ebenfalls die Lieferung der Konfigurationstemplates der LAN-KOMPONENTEN zur Sicherstellung der Kompatibilität zwischen den LAN- sowie IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN gefordert (gemäß BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 3.2).

3.2.

PILOTPHASE I Die PILOTPHASE I soll entsprechend dem Zeitplan nach LOS3-VERTRAG Ziffer 14.1 in insgesamt neun (9) Monaten abgeschlossen sein. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zur Umsetzung der PILOTPHASE I entsprechend den Vorgaben der BLP (dort unter Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.14). Dies beinhaltet den Aufbau einer Produktivumgebung bei DVZ (Cluster DVZ) durch Überführung einer Test- und Referenz-Umgebung in den Wirkbetrieb. Die für den Aufbau des Clusters DVZ für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG erforderlichen Leistungen des AUFTRAGNEHMERS sind innerhalb eines Zeitraums von neun (9) Monaten nach einer SCHRIFTLICHEN Aufforderung seitens DVZ gegenüber dem AUFTRAGNEHMER am Standort von DVZ (Rechenzentrum) zu erbringen. Der Aufbau des Clusters DVZ erfolgt auf Basis der erstellten Konzepte für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG. Die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zur Realisierung des Clusters DVZ werden durch DVZ nach Maßgabe von LOS3-VERTRAG Ziffer 4.1 beschafft. Bestandteil der Leistungen für das Cluster DVZ ist im Hinblick auf ZENTRALE und DEZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN insbesondere die Lieferung, Installation und Herstellung der Betriebsbereitschaft der Hard- und Software. Die PILOTPHASE I dient der Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und des LAN-PAKETS bei DVZ. Dabei sollen insbesondere Fragen der Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen untersucht und überprüft werden. Weiterhin sollen die geforderten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale, Performance- und Qualitätskriterien überprüft werden. Das hierfür notwendige Rollout des LAN-PAKETS wird durch DVZ realisiert. Die PILOTPHASE I endet nach Durchführung des Funktionstests mit der erfolgreichen Abnahme des Cluster DVZ durch DVZ nach Prüfung nach Maßgabe der Regelungen in LOS3-VERTRAG Ziffer 17 unter Berücksichtigung der in LOS3-VERTRAG Ziffer 17.2 geregelten Besonderheiten abgenommen.

3.3.

PILOTPHASE II Die PILOTPHASE II soll entsprechend dem Zeitplan nach LOS3-VERTRAG Ziffer 14.1 in insgesamt neun (9) Monaten abgeschlossen sein. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zum Aufbau einer Produktivumgebung bei der Landespolizei (Cluster LP) sowie bei der Landesverwaltung (Cluster LV) entsprechend den Vorgaben der BLP (dort unter Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.14). Die für den Aufbau der Cluster LP und Cluster LV

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für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG erforderlichen Leistungen des AUFTRAGNEHMERS sind innerhalb eines Zeitraums von neun (9) Monaten nach einer SCHRIFTLICHEN Aufforderung seitens DVZ gegenüber dem AUFTRAGNEHMER zu erbringen. Der Aufbau der Cluster LP und Cluster LV erfolgt auf Basis der erstellten Konzepte für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG. Die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zur Realisierung der Cluster LP und Cluster LV werden durch DVZ nach Maßgabe von LOS3-VERTRAG Ziffer 4.1 beschafft. Bestandteil der Leistungen für die Cluster LP und Cluster LV ist im Hinblick auf ZENTRALE und DEZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN insbesondere die Lieferung, Installation und Herstellung der Betriebsbereitschaft der Hard- und Software. Nach erfolgreicher Überführung der Cluster LP und LV in den Wirkbetrieb ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, weitere ca. fünfzehn (15) LOKATIONEN mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG auszustatten (entsprechend den Vorgaben der BLP (dort unter Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.14)). Die PILOTPHASE II dient neben der weiteren Überprüfung der technischen Stabilität der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und dem LAN-PAKET auch der Überprüfung und Konsolidierung der Betriebsprozesse auf effektive Handhabbarkeit hin. Das hierfür notwendige Rollout des LAN-PAKETS wird durch DVZ realisiert. DVZ wird die bei den einzelnen LOKATIONEN an Pilot-LOKATIONEN eingerichtete IP-TELEFONIE-LÖSUNG nach erfolgter Bereitschaftsmeldung des AUFTRAGNEHMERS gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 17 unter Berücksichtigung der speziellen Vorgaben der LOS3-VERTRAG Ziffer 17.3 abnehmen. Die PILOTPHASE II endet nachdem alle LOKATIONEN an Pilot-LOKATIONEN erfolgreich abgenommen wurden.

3.4.

MIGRATIONSPHASE

3.4.1. Einrichtung IP-Telefonie-Lösung bei weiteren LOKATIONEN Nach erfolgreicher Durchführung der PILOTPHASE II wird der AUFTRAGNEHMER im Rahmen der MIGRATIONSPHASE nach sukzessiver gesonderter Beauftragung (per E-Mail oder über das Ticket System) durch DVZ weitere LOKATIONEN (sowohl LOKATIONEN, bei denen bereits eine IPTelefonie existiert, als auch LOKATIONEN, bei denen noch keine IP-Telefonie existiert), mit der IPTELEFONIE- LÖSUNG ausstatten, so dass die IP-TELEFONIE-LÖSUNG in Betrieb genommen werden kann. Unter Inbetriebnahme im vorgenannten Sinne verstehen die VERTRAGSPARTEIEN, dass der AUFTRAGNEHMER sämtliche von ihm geschuldeten Leistungen so erbracht hat, dass der jeweilige PORT für die IP-Telefonie genutzt werden kann. Einzelheiten zum Leistungsumfang sind in der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.14) festgelegt. Der AUFTRAGNEHMER schuldet dabei die einwandfreien, vollständigen und termingerechten Leistungen nach Maßgabe von LOS3-VERTRAG Ziffer 4, sowie den Vorgaben aus der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2) und der jeweiligen EINZELBESTELLUNG bzw. EINZELAUFTRAG. 3.4.2. Vorleistungen Der Ausstattung der IP-TELEFONIE-LÖSUNGEN bei den LOKATIONEN ist der hierfür notwendige Rollout des LAN-PAKETS durch DVZ sowie ggf. weitere von DVZ vorab zu erbringende Leistungen vorgeschaltet. Der AUFTRAGNEHMER erbringt hierfür – neben der Lieferung der von DVZ abgerufenen LAN-Komponenten, ggf. nach gesonderter Beauftragung durch DVZ Unterstützungsleistungen nach LOS3-VERTRAG Ziffer 4.8.

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3.4.3. Umfang Es ist vorgesehen, ca. zweihundertfünfunddreißig (235) LOKATIONEN mit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG mit insgesamt ca. zwanzigtausend (20.000) TECHNISCHE-BASIS-PORTS auszustatten. Unter Umständen kann eine Beauftragung für bis zu zweiundzwanzigtausend (22.000) TECHNISCHE-BASIS-PORTS oder mehr erfolgen. An diese TECHNISCHE-BASIS-PORTS sollen in der Regel Endgeräte (gekauft oder gemietet) angeschlossen werden. DVZ ist zur Beauftragung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der AUFTRAGNEHMER hat gleichwohl in ausreichendem Umfang geschultes Migrationspersonal vorzuhalten und einzusetzen, um eine unter Berücksichtigung der unter LOS3-VERTRAG Ziffer 14.1 vorgesehenen Zeitvorgaben vornehmen zu können. 3.4.4. Abnahme Die migrierten LOKATIONEN werden jeweils von DVZ gesondert nach Maßgabe der LOS3-VERTRAG Ziffer 17 abgenommen.

3.5.

BETRIEBSPHASEN Nach Abnahme der IP-TELEFONIE-LÖSUNG für die einzelnen LOKATIONEN, schließt sich für die jeweilige LOKATION die BETRIEBSPHASE an. Im Hinblick auf die IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN ist der AUFTRAGNEHMER nach diesem LOS3-VERTRAG verpflichtet, im Rahmen der jeweiligen BETRIEBSPHASE Services zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der IP-TELEFONIE-LÖSUNG im Sinne dieser LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5 zu erbringen, d.h. die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der von ihm gelieferten IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN während der gesamten Vertragslaufzeit. Die sich im Wege der BETRIEBSPHASE ergebenden Leistungspflichten unterscheiden sich in Folge der Art und Weise der Bereitstellung der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und/oder des LAN-PAKETS. Die Services zur Sicherung der Funktionsfähigkeit beinhalten insbesondere  

die Instandhaltung der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und des LAN-PAKETS, (vgl. LOS3VERTRAG Ziffer 3.5.1.1) die Instandsetzung der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und des LAN-PAKETS, (vgl. LOS3VERTRAG Ziffer 3.5.1.2)

Sofern Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsleistungen geschuldet sind, gilt folgendes: 3.5.1. Services zur Sicherung der Funktionsfähigkeit bei Miete von IP-Telefonie-Komponenten Spezifikationen zum Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1). 3.5.1.1. Instandhaltungsleistungen a. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, im Rahmen der Instandhaltung, dafür Sorge zu tragen, dass die Funktionsfähigkeit der IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN und die Kompatibilität zu den LAN-KOMPONENTEN gewährleistet ist. Dies beinhaltet insbesondere die Pflege und Ausführung vorbeugender Maßnahmen zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes, Wartungsarbeiten so-

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wie die Beseitigung von Verschleißerscheinungen, die Reparatur von Schäden oder die notwendige Erneuerung defekter Teile oder Einrichtungen. b. Für die Software / Firmware der IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN verpflichtet sich der AUFTRAGNEHMER, DVZ alle vom jeweiligen Hersteller freigegebenen Updates/Upgrades/neuen Versionen/Releases zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch die entsprechende Ergänzung/Aktualisierung der Dokumentation der Software und Firmware sowie die Etablierung entsprechender Release-Management-Prozesse. c. Wartungsarbeiten sind während der WARTUNGSZEITEN durchzuführen und durch den AUFTRAGNEHMER mindestens zwanzig (20) WERKTAGE vorher anzukündigen, inhaltlich zu benennen und mit DVZ einvernehmlich abzustimmen. Sofern aufgrund der Wartungsarbeiten Beeinträchtigungen erwartet werden, sind die zu erwartenden Leistungseinschränkungen und Zeiträume konkret zu benennen. Gesonderte Wartungsfenster – abweichend von den WARTUNGSZEITEN – sind bei wichtigem Grund zwischen DVZ und dem AUFTRAGNEHMER zu vereinbaren. 3.5.1.2. Instandsetzung a. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich Instandsetzungsleistungen für die vom AUFTRAGNEHMER überlassenen IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN zu erbringen. Hierfür hat er insbesondere Managementprozesse für Service-Level-Management, Incident-Management, Problem-Management sowie eine Technische Hotline einzurichten. Der AUFTRAGNEHMER wird die Anfragen von DVZ unabhängig von der Art der STÖRUNG der IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN bearbeiten. DVZ ist berechtigt, das Auftreten einer STÖRUNG dem AUFTRAGNEHMER per E-Mail anzuzeigen. Wirksam sind auch mündliche bzw. fernmündliche Störungsmeldungen durch DVZ oder ein direkter Eintrag in das Ticket System (vgl. LOS3-VERTRAG Ziffer 4.3) des Auftragnehmers. Alle Störungsmeldungen sind im Ticket System des AUFTRAGNEHMERS zu erfassen. b. Treten STÖRUNGEN an den IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN auf, werden die bei DVZ eingehenden Störungsmeldungen von einer bei DVZ eingerichteten Stelle an das vom AUFTRAGNEHMER vorzuhaltende Störungsmanagement weitergeleitet und unverzüglich im Ticket System des AUFTRAGNEHMERS erfasst. Der AUFTRAGNEHMER wird den Fehler lokalisieren und eingrenzen. Der AUFTRAGNEHMER wird ferner in Abstimmung mit DVZ Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Schadensbehebung bei DVZ bzw. der jeweiligen LOKATION vornehmen. Auf Wunsch können diese auch von DVZ selbst durchgeführt werden. Das vom AUFTRAGNEHMER zu leistende Störungsmanagement muss zur Sicherstellung der erforderlichen Servicequalität eine gestaffelte Struktur mit First Level Support, Second Level Support und Third Level Support beinhalten (siehe hierzu BLP Anlage 2 dort Ziffer 3.2.2.4.1). c.

Der AUFTRAGNEHMER hat eine Technische Hotline einzurichten und zu betreiben, über die Meldungen und Anfragen von DVZ für die IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN abgewickelt werden können. Die Aufgaben und Anforderungen an die Technische Hotline sind in der BLP (Anlage 2 dort Ziffer 3.2.2.4.1) festgelegt.

d. Für sämtliche beim AUFTRAGNEHMER eingehenden Meldungen und Anfragen gelten die in der BLP (Anlage 2 dort Ziffer 3.2.2.4.1) festgelegten Service-Level für REAKTIONS- und WIEDERHERSTELLUNGSZEITEN inkl. der Lieferung von Austauschgeräten. Die Messung der ServiceLevel und dessen Reporting erfolgt nach dem in LOS3-VERTRAG Ziffer 11 festgelegten Verfahren. e. Erneuerung der gemieteten ZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN Bestandteil der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN des AUFTRAGNEHMERN ist auch die Erneuerung der gelieferten Server-Komponenten nach Ablauf von fünf (5) Jahren. Der AUFTRAGNEHMER ist insoweit verpflichtet, sicherzustellen, dass

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 

vom AUFTRAGNEHMER überlassene neue Server-Komponenten mindestens mit den Funktionen ausgestattet sind, die die bisherigen Server-Komponenten hatten sowie nur neue Server-Komponenten überlassen werden, die die im jeweiligen Zeitpunkt der Erneuerung der bisherigen Server-Komponenten üblichen und aktuellen technischen Standards unter Berücksichtigung der erfolgten technischen Weiterentwicklungen aufweisen, es also nicht zum Einsatz veralteter Komponenten kommt.

3.5.2. Services zur Sicherung der Funktionsfähigkeit bei gekauften IP-TELEFONIE- und/oder LAN-Komponenten Soweit IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN gekauft werden, ist der AUFTRAGNEHMER nach Beauftragung durch EINZELAUFTRAG verpflichtet, während der jeweils vereinbarten Gewährleistungszeit Services zur Funktionssicherung zusätzlich über die gesetzliche Gewährleistung hinaus zu erbringen. Die Services entsprechend im Grundsatz den Leistungen aus LOS3VERTRAG Ziffer 3.5.1. Spezifikationen zum Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der BLP (Anlage 2, für gekaufte IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN dort Ziffer 3.2.2.4.2, für gekaufte LAN-KOMPONENTEN dort Ziffer 3.2.2.4.3 und Ziffer 3.2.2.4.4). Sofern die Leistungen im Rahmen der Funktionssicherung bei gekauften IP-TELEFONIE- und LANKOMPONENTEN nach der BLP geschuldet sind, finden die Regelungen aus LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5.1 entsprechend Anwendung.

4.

Phasenübergreifende Leistungen

4.1.

Beschaffung von Komponenten Die Beschaffung der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN erfolgt nach Wahl von DVZ entweder in Form einer Miete, oder eines Kaufs. Hierbei gilt folgendes:

Komponenten

Miete

Kauf

ZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN

x

optional

DEZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN

x

optional

LAN-KOMPONENTEN

-

x

Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, nach Auslösung eines Beschaffungsvorgangs durch DVZ  

im Falle eines Kaufs zur HERSTELLUNG / LIEFERUNG und Übereignung, im Falle einer Miete zur HERSTELLUNG / LIEFERUNG und Nutzungsüberlassung

der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen und der Vorgaben aus der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4). Die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN, die von DVZ auf Basis dieses LOS3-VERTRAGES beschafft werden, sind bestimmt durch die Spezifizierung in der BLP (insbesondere durch die

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Verweise des AUFTRAGNEHMERS in den Preisscheinen auf die entsprechenden Komponenten aus der dort angegebenen Herstellerliste. Für die danach konkretisierten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ist DVZ zur Bestellung in gewünschtem Umfang berechtigt. 4.1.1. Auslösung von Beschaffungsvorgängen im Falle der Miete von IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN Die Beschaffung der durch den AUFTRAGNEHMER mietweise zur Verfügung zu stellenden IPTELEFONIE-KOMPONENTEN erfolgt auf Basis der in der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.1, 3.2.2.2, 3.2.2.4, 3.2.3.2) festgelegten technischen und kommerziellen Vorgaben. Die dort festgelegten Preise gelten über die gesamte Vertragslaufzeit für die gemieteten IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN, die mindestens die vorgegebenen technischen Spezifikationen beinhalten. Die Beauftragung der durch den AUFTRAGNEHMER mietweise zur Verfügung zu stellenden IPTELEFONIE-KOMPONENTEN erfolgt durch Übermittlung einer EINZELBESTELLUNG durch DVZ. Die EINZELBESTELLUNG wird über das Ticket System (LOS3-VERTRAG Ziffer 4.3) oder per EMail an den AUFTRAGNEHMER übermittelt. Weitere Vorgaben ergeben sich aus der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1). Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, die EINZELBESTELLUNG umgehend zu prüfen und den Erhalt DVZ per E-Mail oder durch entsprechende Information im Ticket System zu bestätigen. Soweit der AUFTRAGNEHMER mit dem Inhalt einer EINZELBESTELLUNG nicht einverstanden ist, hat er dies DVZ unverzüglich SCHRIFTLICH unter Benennung des Grundes darzulegen. Die VERTRAGSPARTEIEN stellen insoweit klar, dass der AUFTRAGNEHMER nur dann berechtigt ist, die Annahme des Angebotes durch die EINZELBESTELLUNG zurückzuweisen, soweit sich dessen Inhalt nicht in dem durch den vorliegenden LOS3-VERTRAGES und seinen Bestandteilen vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Rahmen bewegt. 4.1.2. Auslösung von Beschaffungsvorgängen für die zu kaufenden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN Grundlage für die Bestellung der zu kaufenden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ist die jeweils aktuelle Fassung der in den Preisscheinen vom AUFTRAGNEHMER angegebenen Herstellerliste. Im Falle einer Aktualisierung einer solchen Herstellerliste durch den betreffenden Hersteller ersetzt diese die jeweils vorherige Fassung der Herstellerliste mit Wirkung ab Mitteilung durch den Hersteller. Die aktualisierte Fassung der Herstellerliste stellt der AUFTRAGNEHMER DVZ auf Verlangen zur Verfügung. Auf deren Basis übermittelt der AUFTRAGNEHMER auf Wunsch von DVZ für die gewünschten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ein Angebot. Soweit die nach der BLP konkretisierten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN in der aktuellen Fassung der Herstellerliste nicht mehr vorhanden sind oder sich der dafür in der BLP angesetzte Preis ändert, sind die Regelungen nach Los3-VERTRAG Ziffer 15.4 (Vertragliches Change Management) zu beachten. Soweit die Herstellerliste die Preise nicht in Euro ausweist, hat der AUFTRAGNEHMER den tagesaktuellen Umrechnungskurs mit anzugeben. Die Umrechnung hat durch den AUFTRAGNEHMER mit dem am Tag der Absendung des Angebotes um 12:00 Uhr von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Wechselkurs von US Dollar in EURO zu erfolgen. Quelle für diesen Umrechnungskurs ist: https://www.ecb.europa.eu/stats/exchange/eurofxref/html/eurofxref-graph-usd.en.html. Das Angebot hat eine Geltung von vierzehn (14) Tagen. Der Kauf der durch den AUFTRAGNEHMER zu liefernden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN erfolgt nach Angebotserstellung durch den AUFTRAGNEHMER durch Übermittlung einer EINZELBESTELLUNG durch DVZ. Die EINZELBESTELLUNG wird über das Ticket System (LOS3-

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VERTRAG Ziffer 4.3) oder per E-Mail an den AUFTRAGNEHMER übermittelt. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, die EINZELBESTELLUNG umgehend zu prüfen und den Erhalt DVZ per E-Mail oder durch entsprechende Information im Ticket System zu bestätigen. Soweit der AUFTRAGNEHMER mit dem Inhalt einer EINZELBESTELLUNG nicht einverstanden ist, hat er dies DVZ unverzüglich SCHRIFTLICH unter Benennung des Grundes darzulegen. Die VERTRAGSPARTEIEN stellen insoweit klar, dass der AUFTRAGNEHMER nur dann berechtigt, die Annahme des Angebotes durch die EINZELBESTELLUNG zurückzuweisen, soweit sich dessen Inhalt nicht in dem durch den vorliegenden LOS3-VERTRAGES und seinen Bestandteilen vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Rahmen bewegt. 4.1.3. Vorhalteverpflichtung und Change Pool 4.1.3.1. Der AUFTRAGNEHMER hat dafür Sorge zu tragen, dass die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN in ausreichendem Umfang vorgehalten werden, um seinen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN, insbesondere zur termingerechten HERSTELLUNG / Lieferung oder Einhaltung der vereinbarten Service-Level im Rahmen der Instandsetzung einzuhalten. 4.1.3.2. Change Pool Endgeräte Um benötigte IP-Telefonie-Endgeräte schnell austauschen zu können, beabsichtigt DVZ die Einrichtung eines Change Pools. Der AUFTRAGNEHMER liefert auf Anforderung von DVZ mietweise Geräte für den Change Pool. Weitere Einzelheiten im Hinblick auf den Change Pool und den sich daraus ergebenden Pflichten sind in der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.13) enthalten. Sofern DVZ ein im Change Pool gelagertes Endgerät bei einer LOKATION zum Einsatz bringt, so dass eine Veränderung des Change Pools bewirkt wird und somit für die Bestandsverwaltung relevant ist, wird der AUFTRAGNEHMER mittels eines Bestandsänderungsreport entsprechend den Vorgaben der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.29) informiert. 4.1.4. Bestimmungen zum Lieferumfang 4.1.4.1. Bestandteil der Lieferverpflichtung für sämtliche IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ist auch die jeweils vom Hersteller mitgelieferte Dokumentation (entsprechend den Vorgaben der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2)) in Englisch oder in Deutsch (z. B. Handbuch, Installationsanweisungen, CD-ROM, Bedienungs- und Administrationshandbücher, technische Beschreibungen der Hardwarekomponenten, Kurzanleitung für Nutzer als elektronische Datei, u. a.). Diese ist DVZ zusammen mit den jeweiligen IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zu übergeben. Daneben hat der AUFTRAGNEHMER sicherzustellen, dass die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN  



in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand geliefert werden; immer mit eindeutiger Identifikation geliefert werden – das heißt im Einzelnen: o Für Hardwarekomponenten muss Seriennummer, MAC-Adresse, Gerätenummer und – soweit vorhanden – DVZ Ticketnummer in elektronischer Form immer an DVZ übermittelt werden - zeitgleich mit Versand bzw. Übergabe der betreffenden Komponente; o Für Softwarekomponenten muss Lizenz-Key, Name der Software, Version der Software und DVZ Ticketnummer in elektronischer Form bei Lieferung enthalten sein; Vollständig und in angemessenen Umverpackungen geliefert werden;

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4.1.4.2. Die IP-TELEFONIE-Endgeräte sind durch den AUFTRAGNEHMER mit folgenden Spezifikationen zu versehen:   

Lieferung mit Vorkonfiguration (Plug and Play Modus), die es DVZ erlaubt, die abschließende Konfiguration von zentraler Stelle über Remote-Zugriff durchzuführen; Bereitstellung mit der - gemäß den Vorgaben des aktuellen Release-Managements- jeweils aktuellen Version der/des Firmware, Software und Logo (wird in der Konzeptionsphase zwischen DVZ und Auftragnehmer festgelegt); Etablierung einer geeigneten Lösung (z.B. Namensaufkleber), die bei der Inbetriebnahme eine Personalisierung und deren Bekanntmachung in der Umgebung der IP-TelefonieLÖSUNG ermöglicht.

4.1.4.3. Soweit es DVZ in der jeweiligen EINZELBESTELLUNG verlangt, gehört zum Leistungsumfang des AUFTRAGNEHMER auch die unentgeltliche, umweltgerechte, d. h. den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende, Rücknahme/Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien (Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen wie z. B. Paletten, Kartons, Styropormaterial und Folien). 4.1.5. HERSTELLUNG / LIEFERUNG 4.1.5.1. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zur termingerechten HERSTELLUNG / LIEFERUNG von IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN. Es gelten für die HERSTELLUNG / LIEFERUNG von unterschiedlichen IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN in verschiedenen Phasen besondere zeitliche Vorgaben (siehe BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4), die vom AUFTRAGNEHMER einzuhalten sind. Diese zeitlichen Vorgaben gelten für folgende Konstellationen: IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTE

Vorgaben in der BLP (Anlage 2)

HERSTELLUNGSZEITEN bei gemieteten DEZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN

Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.5

LIEFERZEIT für gemietete DEZENTRALE IP-TELEFONIEKOMPONENTEN in Form von Endgeräten

Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.6

LIEFERZEIT für gekaufte DEZENTRALE IP-TELEFONIEKOMPONENTEN in Form von Endgeräten

Ziffer 3.2.2.4.2 Punkt 156.2

LIEFERZEIT für gemietete ZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN und DEZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN, die nicht Endgeräte sind

Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.6

LIEFERZEIT für gekaufte ZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN und DEZENTRALE IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN, die nicht Endgeräte sind

Ziffer 3.2.2.4.2 Punkt 156.2

LIEFERZEIT für gekaufte LAN-KOMPONENTEN

Ziffer 3.2.2.4.3 Punkt 157.3

LIEFERZEIT für den Austausch von gekauften LAN-KOMPONENTEN

Ziffer 3.2.2.4.3 Punkt 157.8

Die HERSTELLUNG / LIEFERUNG der abgerufenen IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen EINZELBESTELLUNG an die dort festgelegte Lieferanschrift.

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Der AUFTRAGNEHMER hat die jeweils abgerufenen IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zur angegebenen HERSTELLUNGSZEIT / LIEFERZEIT unter eigener Kosten- und Risikotragung an die Lieferanschrift zu liefern. Eine vorfristige HERSTELLUNG / LIEFERUNG ist im Hinblick auf die erforderliche Abstimmung mit den Kunden der DVZ nur mit vorheriger SCHRIFTLICHER Zustimmung der DVZ zulässig. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich ferner für die gekauften IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN, spätestens zehn (10) WERKTAGE vor HERSTELLUNG / LIEFERUNG verbindlich den in der EINZELBESTELLUNG festgelegten HERSTELLUNGS- bzw. LIEFERZEITEN gegenüber DVZ zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung ist DVZ berechtigt, die Leistungen des AUFTRAGNEHMERS zurückzuweisen. Die DVZ gerät hierdurch nicht in Annahmeverzug. 4.1.5.2. Bei der Lieferung von Softwarekomponenten hat der Auftragnehmer die Software sowie deren Programmstände online über das Ticket System gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 4.3 DVZ zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann dies über ein entsprechendes Download-Portal des Herstellers erfolgen. Für den Zugriff auf dieses Herstellerportal stellt der Auftragnehmer DVZ entsprechende Accounts für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zudem, DVZ alle Programmstände der Softwarekomponenten kostenfrei und ohne Einschränkungen auch für das Test- und Referenz-System (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 4.5) zur Verfügung zu stellen. 4.1.5.3. Bei der HERSTELLUNG / LIEFERUNG der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ist vom AUFTRAGNEHMER ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung zu fertigen und von dem Verantwortlichen am Lieferort unterzeichnen zu lassen. Der AUFTRAGNEHMER hat sicherzustellen, dass die Lieferscheine neben den üblichen Angaben, die jeweilige Seriennummer, MAC-Adresse, Gerätenummer und – soweit vorhanden – DVZ Ticketnummer enthalten. Die Lieferscheine sind unverzüglich an die DVZ zu übergeben. 4.1.5.4. Erfolgt die HERSTELLUNG / LIEFERUNG der abgerufenen IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN unvollständig, ist DVZ berechtigt, die HERSTELLUNG / LIEFERUNG und gegebenenfalls Installationsleistungen des AUFTRAGNEHMER zurückzuweisen. DVZ gerät hierdurch nicht in Annahmeverzug. DVZ ist zur Zurückweisung der Teilleistung jedoch nicht berechtigt, soweit der nicht hergestellte / gelieferte Teil für die Installation oder den Betrieb der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN nur von untergeordneter Bedeutung ist. 4.1.6. Installation Im Rahmen der HERSTELLUNG der IP-TELEFONIE-LÖSUNG obliegt dem AUFTRAGNEHMER nach Beauftragung auch die Installation / der Anschluss der IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN. Der AUFTRAGNEHMER hat diese an der vorgesehen LOKATION vor Ort vorzunehmen. DVZ hat die installierten IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN nach Maßgabe von LOS3-VERTRAG Ziffer 17 im Rahmen einer Funktionsprüfung abzunehmen. Das Abnahmeprotokoll ist unverzüglich, spätestens mit Rechnungslegung an DVZ zu übergeben. Im Übrigen kann DVZ den AUFTRAGNEHMER mit weiteren Installationsleistungen nach Maßgabe der LOS3-VERTRAG Ziffer 4.8 beauftragen. 4.1.7. Gefahrübergang / Eigentumsübergang Der AUFTRAGNEHMER trägt (i) im Falle der Installation der IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN durch den AUFTRAGNEHMER bis zur Abnahme und (ii) ansonsten bis zur Übergabe

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die Sach- und Preisgefahr der jeweiligen IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Abhandenkommens, des Totalschadens, der Beschädigung, des vorzeitigen Wertverfalls, des Wegfalls der Gebrauchsfähigkeit der jeweiligen IP-TELEFONIE- und/oder LAN-KOMPONENTEN sowie der sonstigen Verschlechterung, einschließlich der merkantilen Wertminderung, aus welchen Gründen auch immer, sofern diese Gründe nicht von DVZ zu vertreten sind. Der vorzeitige Gefahrübergang gemäß § 447 BGB ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Eigentumsübergang erfolgt entsprechend.

4.2.

Leistungen zur Betriebsunterstützung Der AUFTRAGNEHMER schuldet Leistungen zur Betriebsunterstützung, wie beispielsweise die Einrichtung und Bereitstellung einer Monitoringumgebung, nach Maßgabe der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 52.8). Diese Leistungen sind mit dem jeweiligen Portpreis abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.

4.3.

Bereitstellung eines Ticket Systems / Serviceportals Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, DVZ ein Ticket System / Serviceportal für die Abwicklung der Aufgabenstellungen im Rahmen der Bestellungen der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN, des Incident-, Problem- sowie Release-Managements zur Verfügung zu stellen. Dieses muss so ausgestaltet sein, dass DVZ über einen eigenen Zugang alle eingegangen Aufgabenstellungen über einen Zugang auf das Ticket System / Serviceportal aufnehmen, klassifizieren, bearbeiten, dokumentieren und nachverfolgen kann. Weitere Einzelheiten hierzu enthält die BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.7, Ziffer 3.2.2.4.3 Punkt 157.7).

4.4.

Konfigurationsmanagement / Bestandsführung für gemietete IP-Telefonie-Komponenten Das Konfigurationsmanagement hat zum Ziel, gesicherte und aktuelle Informationen über die zur Leistungserstellung verwendeten Konfigurationselemente zur Verfügung zu stellen. Dazu identifiziert, definiert und erfasst das Konfigurationsmanagement die Configuration Items (CI) der Systemlandschaft in einem logischen Modell, überwacht die Änderungen dieser CIs anhand der von DVZ zur Verfügung gestellten Bestandsänderungsreports und hält den Status aller CIs sowie ihre Beziehungen untereinander aktuell vor. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zur entsprechenden Bestandsdatenführung. Die vom AUFTRAGNEHMER zu leistende Bestandsdatenführung muss die in der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.29) geregelten Anforderungen erfüllen bzw. Komponenten / Funktionalitäten beinhalten.

4.5.

Test- und Referenz-System Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich zum Aufbau eines Test- und Referenz-Systems bei DVZ. Die für den Aufbau des Test- und Referenz-Systems für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG erforderlichen Leistungen des AUFTRAGNEHMERS sind zum Ende der PILOTPHASE I am Standort von DVZ zu erbringen. Der Aufbau des Test- und Referenz-Systems erfolgt auf Basis der erstellten Konzepte für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG in den Rechenzentrumsräumlichkeiten von DVZ. Das Test- und Referenz-System soll insbesondere für die IP-TELEFONIE-LÖSUNG gemäß den Vorgaben der BLP (dort unter Ziffer 3.2.2.2.4) erfolgen. Das Test- und Referenz-System ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.

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Es dient der vorgeschalteten Prüfung sämtlicher Änderungen und/oder Ergänzungen an IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN bevor ein Rollout bzw. eine Migration bei DVZ bzw. den LOKATIONEN erfolgt.

4.6.

Abstimmungs- und Beratungsgespräche

4.6.1. Bestandteil der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN ist die Durchführung von regelmäßigen Abstimmungs- und Beratungsgesprächen zwischen DVZ und dem AUFTRAGNEHMER. Vor dem Hintergrund der zügig fortschreitenden Entwicklung der technischen Standards in der Telekommunikationsbranche einerseits und der weiter wachsenden und sich verändernden Anforderungen an die Kommunikationsinfrastruktur des Verwaltungsnetzes CN LAVINE andererseits, umfassen die Abstimmungs- und Beratungsgespräche die ständige Beratung von DVZ zur Optimierung und Weiterentwicklung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN. Zu den Abstimmungs- und Beratungsgesprächen gehören unter anderem die folgenden Aspekte:   

  

die Information über zusätzliche oder geänderte Liefer- und Leistungsanforderungen (einschließlich Betriebssystemen oder zusätzlicher Serviceleistungen) seitens DVZ, das Erstellen individueller Problemlösungen, das Erschließen und Umsetzen von Optimierungsmöglichkeiten in der Netzstruktur durch eine zukunftsorientierte Gesamtbetrachtung, insbesondere die technologische Weiterentwicklung und den weiteren Ausbau der IP-TELEFONIE und LAN-VERSORGUNG, das Erzielen von Kosteneinsparungen für beide VERTRAGSPARTEIEN, die Entwicklung, Planung und Umsetzung weitergehender technischer Lösungen, die für die Leistungserbringung oder Leistungsnutzung von Bedeutung sind, sowie die Feststellung des Bedarfs für die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN nebst erforderlicher Leistungen.

4.6.2. Diese Abstimmungs- und Beratungsgespräche werden während der KONSTRUKTIONSPHASE mindestens einmal pro Monat, sobald die gesamte IP-TELEFONIE-LÖSUNG und das LAN-PAKET in die BETRIEBSPHASE übergegangen ist mindestens alle vier (4) Monate stattfinden. Für jeden neuen Projektabschnitt ist ein Abstimmungs- und Beratungsgespräch mindestens acht (8) Wochen vor Beginn dieses Projektabschnittes durchzuführen. Soweit zwischen zwei Abstimmungs- und Beratungsgesprächen ein wichtiger Grund für die Durchführung eines zusätzlichen Gespräches entsteht, ist die andere VERTRAGSPARTEI hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. In diesem Falle haben beide VERTRAGSPARTEIEN Anspruch auf Durchführung eines zusätzlichen Abstimmungs- und Beratungsgesprächs. Ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinne liegt insbesondere vor, wenn aus technischen Gründen ein kurzfristiger Handlungsbedarf besteht. Das erste Abstimmungs- und Beratungsgespräch findet eine (1) Woche nach Wirksamwerden dieses LOS3-VERTRAGES statt. 4.6.3. Der AUFTRAGNEHMER wird über jedes Abstimmungs- und Beratungsgespräch Protokoll führen und dieses spätestens eine (1) Woche nach dem jeweiligen Gespräch DVZ zur Verfügung stellen. Die Protokolle sind von beiden VERTRAGSPARTEIEN zu unterzeichnen, wobei jeder VERTRAGSPARTEI zugestanden wird, die Unterschriftsleistung mit einem ausdrücklichen SCHRIFTLICHEN Vorbehalt zu versehen, soweit sie meint, dass der Inhalt bzw. ein Ergebnis des jeweiligen Beratungsgespräches nicht zutreffend im Protokoll wiedergegeben wurde.

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4.6.4. Die Abstimmungs- und Beratungsgespräche finden in den Räumlichkeiten der DVZ statt. Die VERTRAGSPARTEIEN können sich einvernehmlich auf einen anderen Ort einigen. 4.6.5. An den Abstimmungs- und Beratungsgesprächen haben auf Seiten des AUFTRAGNEHMERS mindestens der jeweilige Projektleiter bzw. Servicemanager (vgl. LOS3-VERTRAG Ziffer 6) bzw., soweit dieser aus wichtigem Grunde verhindert ist, dessen Vertreter sowie ein weiterer mit dem Projekt vertrauter Mitarbeiter teilzunehmen. 4.6.6. Soweit sich aus diesen Gesprächen ein Bedarf an Änderungen oder Ergänzungen zu den VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN ergibt, ist die DVZ berechtigt, dies im Rahmen des VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT Prozesses gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 15 umzusetzen. 4.6.7. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, im ersten Abstimmungs- und Beratungsgespräch DVZ die in der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2) mit I/B gekennzeichneten von ihm zu erstellenden Unterlagen zu übergeben bzw. vorzustellen.

4.7.

Schulungen Auf Aufforderung seitens DVZ hat der AUFTRAGNEHMER bei DVZ Schulungsleistungen zu erbringen, um die Mitarbeiter von DVZ und ausgewählte weitere Nutzer im Umgang und Betrieb der IPTELEFONIE-LÖSUNG und dem LAN-PAKET zu schulen. Dies beinhaltet Schulung der Administratoren und Schulung der Service Desk-Mitarbeiter sowie Schulung des Technischen Service. Diese Schulungen sollen insbesondere während der KONSTRUKTIONSPHASE stattfinden, können aber auch danach jederzeit durch EINZELAUFTRAG gesondert beauftragt werden. Ziel der Schulungen ist es, die Mitarbeiter von DVZ in die Lage zu versetzen, die IP-TELEFONIELÖSUNG und das LAN-PAKET umfassend nutzen und betreiben zu können. Bei der Durchführung der Schulungen sind die betrieblichen Belange von DVZ zu berücksichtigen, so dass jede Schulung in zwei Gruppen zu planen ist, so dass immer ein Teil der Mitarbeiter von DVZ weiter für die Aufrechterhaltung des Betriebs von DVZ zur Verfügung steht. Detaillierte Anforderungen zum Schulungsablauf und -inhalt sind in der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.5) aufgeführt.

4.8.

Zusätzliche Serviceleistungen Der AUFTRAGNEHMER schuldet Personaldienstleistungen nach Maßgabe der BLP. Diese können von DVZ jederzeit auf Basis dieses LOS3-VERTRAGES gesondert durch EINZELAUFTRÄGE beauftragt werden. Zusätzliche Serviceleistungen können insbesondere personelle Unterstützungsleistungen sein bei   

Passive LAN-Auditierung nach Maßgabe der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.4 Punkt 158.1.3.) Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für LAN-KOMPONENTEN RollOut nach Maßgabe der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.4 Punkt 158.1.2) Technischer Vor-Ort-Service für zentrale Systeme (IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN) nach Maßgabe der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.12) o bei der Implementierung neuer Dienste und Services, o bei Installation von Software und Firmware,

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 

o bei der Lösung von komplexen technischen Problemen, o bei der Durchführung von Tests und Prüfung von geänderten Konfigurationen, Schulungsleistungen nach Maßgabe der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.5.1, Ziffer 3.2.2.5.2) Rückbau, Datenlöschung und Entsorgung von Altkomponenten aus der bisherigen IPTELEFONIE-LÖSUNG siehe BLP, Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.19, Punkt 155.20).

5.

Grundsätze der Leistungserbringung

5.1.

Allgemeine Grundsätze

5.1.1. Sofern Hindernisse oder Beeinträchtigungen auftreten, die eine nicht lediglich unwesentliche Auswirkung auf die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN oder deren vertragsgemäße Nutzung haben können, oder der AUFTRAGNEHMER Grund hat, mit dem Auftreten solcher Hindernisse oder Beeinträchtigungen zu rechnen, wird er DVZ unverzüglich SCHRIFTLICH unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unterrichten. Seine Pflicht zur Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN bleibt hiervon unberührt. Unterlässt der AUFTRAGNEHMER die Anzeige, so hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn diese DVZ offenkundig und die hindernde Wirkung bekannt waren. Sollten der Umsetzung von Anforderungen der BLP gravierende technische Probleme entgegenstehen, oder berücksichtigt die BLP relevante Umstände der Auftragsausführung nicht hinreichend, so wird der AUFTRAGNEHMER DVZ darauf unverzüglich und umfassend hinweisen und Lösungsmöglichkeiten präsentieren. 5.1.2. Für die vom AUFTRAGNEHMER auf Basis dieses LOS3-VERTRAGS zu erbringenden Leistungen ist der unmittelbare Leistungsabnehmer die DVZ. DVZ hat das Recht, den LOKATIONEN die Nutzung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN in dem Umfang zu ermöglichen, in dem DVZ selbst zur Nutzung berechtigt ist. 5.1.3. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, die für DVZ zu erbringenden VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN zu dokumentieren (Technische-, Prozess- und Benutzerdokumentation) und diese DVZ auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Ggf. weiter gehende Anforderungen an die Dokumentation werden die VERTRAGSPARTEIEN gemeinsam vereinbaren. Die VERTRAGSPARTEIEN sind bemüht, jederzeit die erforderliche Klarheit über den Umfang der vom AUFTRAGNEHMER geschuldeten Leistungen zu erzielen.

5.2.

Zugang zu Einrichtungen der DVZ und LOKATIONEN

5.2.1. Soweit der AUFTRAGNEHMER zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung Zugang zu den Einrichtungen bei DVZ oder einzelnen LOKATIONEN benötigt, hat er dies mit angemessener Frist DVZ vorher nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung mitzuteilen, um DVZ zu ermöglichen, sich auf die Durchführung der Arbeiten angemessen einstellen zu können. Die Mitteilung hat mittels elektronischer Medien (E-Mail) oder im Ticket System zu erfolgen. Hinsichtlich der Angemessenheit der Frist der vorherigen Ankündigung gilt folgendes: Bei einer Leistungserbringung innerhalb von acht (8) Stunden muss mindestens vier (4) Stunden vorher die

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Mitteilung an DVZ bzw. an die betroffene Behörde erfolgen. Soweit Serviceleistungen innerhalb einer Frist von weniger als vier (4) Stunden zu erbringen sind, entfällt die Verpflichtung des AUFTRAGNEHMERS zur Einhaltung einer angemessenen Frist bei der Vorankündigung. Entsprechendes gilt, soweit es im Zuge dieser Arbeiten zu Störungen in der Funktionsfähigkeit der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN kommt. 5.2.2. Zugang zu den Einrichtungen der DVZ und den LOKATIONEN wird nur solchen Mitarbeitern des AUFTRAGNEHMERS gewährt, die in einer von DVZ vorab zu genehmigenden Auflistung aufgeführt sind. Diese Liste beinhaltet die unterschiedlichen Sicherheitseinstufungen der LOKATIONEN und der hieraus resultierenden Qualifikationsanforderungen an die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend den Vorgaben von DVZ. Änderungen in dieser Auflistung sind von DVZ ebenfalls zu genehmigen. Darüber hinaus sind die weiteren Vorgaben aus LOS3-VERTRAG Ziffer 9 zu beachten.

6.

Verantwortliche Jede VERTRAGSPARTEI benennt innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung die nachfolgend aufgeführten Verantwortlichen nebst Vertreter. In der KONSTRUKTIONSPHASE:  

einen Projektleiter für IP-TELEFONIE-SYSTEM, der in die Lage zu versetzen ist, alle Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen; die Mitglieder des Lenkungsausschusses: Im Lenkungsausschuss werden Entscheidungen gefällt, soweit sie nicht auf der Ebene der Projektleiter gefällt werden können. Diesem Lenkungsausschuss gehört ein Vertreter der jeweiligen VERTRAGSPARTEI an. Der Lenkungsausschuss tritt jederzeit auf Wunsch einer der Projektleiter zusammen. Abstimmungen können auch telefonisch erfolgen. Alle Beschlüsse sollen SCHRIFTLICH festgehalten und von den Mitgliedern des Lenkungsausschusses unterzeichnet werden.

In den BETRIEBSPHASEN: 

den jeweils zuständigen Servicemanager, der in die Lage zu versetzen ist, alle Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen;  den jeweils zuständigen Sachgebietsleiter bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Funktion, der zuständig ist, wenn auf Ebene der Servicemanager keine Einigung gefunden wird  den jeweils zuständigen Abteilungsleiter bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Funktion, der zuständig ist, wenn auf Ebene der Sachgebietsleiter keine Einigung gefunden wird Änderungen bei den Verantwortlichen sind der jeweils anderen VERTRAGSPARTEI unverzüglich anzuzeigen. Die neu zu benennenden Nachfolger müssen ebenfalls für die jeweilige Verantwortlichkeit ausreichend qualifiziert sein. Im Falle eines wichtigen Grundes in der Person des Verantwortlichen oder seines Nachfolgers, insbesondere bei berechtigten Zweifeln von DVZ an dessen fachlicher oder persönlicher Geeignetheit, ist DVZ berechtigt, den Verantwortlichen bzw. dessen Nachfolger abzulehnen. In diesem Fall hat der AUFTRAGNEHMER unverzüglich einen anderen und geeigneten Nachfolger zu benennen.

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7.

Rechtliche Rahmenbedingungen

7.1.

Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen

7.1.1. Der AUFTRAGNEHMER ist dafür verantwortlich, dass die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN entsprechend den für ihre Erbringung relevanten anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen und einschlägigen technischen Normen erbracht werden. 7.1.2. Der AUFTRAGNEHMER stellt sicher, dass DVZ jederzeit in der Lage ist, ihren Geschäftsbereich betreffende anwendbare rechtliche Rahmenbedingungen, die mit der Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN in Zusammenhang stehen, zu entsprechen. 7.1.3. Aufgrund von geänderten oder neuen anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen geänderte oder neue Anforderungen an die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN wird der AUFTRAGNEHMER frühzeitig vor deren In-Kraft-Treten unter Anwendung der Regelungen zum VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT Verfahren (LOS3-VERTRAG Ziffer 15) umsetzen. 7.1.4. Die Umsetzung von Änderungen anwendbarer rechtlicher Rahmenbedingungen, erfolgt auf Kosten des AUFTRAGNEHMERS. Die Kostenfolge nach Satz 1 tritt allerdings dann nicht ein, wenn, die Änderungen zu wesentlichen Änderungen der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN führen. In diesem Fall finden die Regelungen zum VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT-Verfahren (LOS3-VERTRAG Ziffer 15) Anwendung. 7.1.5. Folgende Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften sind in ihrer jeweils aktuellen Ausführung für die Festlegung einheitlicher Sicherheitsstandards in der Kommunikationsinfrastruktur insbesondere maßgeblich (keine abschließende Aufzählung):       

7.2.

Landesdatenschutzgesetz DSG M-V, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), zukünftig EUDSGVO Telekommunikationsgesetz (TKG) Arbeitsschutzgesetz Leitlinie für Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung, Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern, Konzept zum Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagements in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern (ISM-Konzept), Leitfaden des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten.

GENEHMIGUNGEN und Mitteilungen an Behörden

7.2.1. Der AUFTRAGNEHMER wird rechtzeitig und auf eigene Kosten alle, sofern für die Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlich, 

GENEHMIGUNGEN einholen und aufrechterhalten, insbesondere amtliche, und

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Mitteilungen an Behörden ausführen.

7.2.2. Sofern DVZ im Zusammenhang mit der Nutzung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN Adressat von Genehmigungspflichten ist oder verpflichtet ist, Meldungen gegenüber Behörden abzugeben, wird der AUFTRAGNEHMER alle erforderlichen, ihm zugänglichen Informationen liefern und DVZ unterstützen. Soweit DVZ hierauf angewiesen ist, kann DVZ verlangen, dass die Bereitstellung von Daten, Reports und Mitteilungen durch den AUFTRAGNEHMER erfolgt. Soweit diese Bereitstellung zu einer Erweiterung des Leistungsumfangs für den AUFTRAGNEHMER führt, werden die finanziellen Folgen im Wege des VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT Verfahrens (LOS3-VERTRAG Ziffer 15) vereinbart werden.

7.3.

Einhaltung der Vorgaben aus dem VgG M-V Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, dass aufgrund von § 9 Abs. 4 VgG M-V vorgesehene Stundenentgelt in Höhe von mindestens 8,50 EUR (brutto) an die zur Erbringung der Leistung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) zu zahlen. Die Verpflichtung gilt auch bei Leistungserbringung durch Unternehmen oder vorgesehene Nachunternehmer mit Sitz im Ausland; sie gilt nicht, soweit Unternehmen oder vorgesehene Nachunternehmer mit Sitz im EU-Ausland beabsichtigen, die verfahrensgegenständlichen Dienstleistung ganz oder teilweise im EU-Ausland zu erbringen. Der AUFTRAGNEHMER hat eventuelle UNTERRAUFTRAGNEHMER zu verpflichten sowie dahingehend zu überwachen, dass den in ihrem Bereich zur Ausführung der Leistung tätigen Beschäftigten dafür gleichfalls mindestens dieses Mindestarbeitsentgelt gezahlt wird. DVZ oder eine andere Stelle nach § 10 Abs. 1 S. 2 VgG M-V ist befugt, Kontrollen nach § 10 Abs. 1 S. 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnung, welche die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags eingesetzten Beschäftigten betreffen, und die zwischen dem AUFTRAGNEHMER und seinen UNTERAUFTRAGNEHMERN geschlossenen Verträge zu nehmen. Der AUFTRAGNEHMER hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Der AUFTRAGNEHMER hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach § 10 Abs. 1 S. 1 VgG M-V bereit und legt sie auf Verlangen der DVZ oder der anderen Stelle nach § 10 Abs. 1 S. 2 VgG M-V unverzüglich vor. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Obliegenheiten nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von einem (1) Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftragswert ist der Bruttobetrag, der sich aus der Summe der Einzelbeträge aus den Preisscheinen Ziffern 3.2.3 (Anlage 2) nebst den hierzu für die Angebotswertung angegebenen Auswertungsmengen ergibt. Der AUFTRAGNEHMER ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der von ihm beauftragte UNTERAUFTRAGNEHMER oder ein von diesem eingesetzter UNTERAUFTRAGNEHMER gegen die genannten Verpflichtungen verstößt; Voraussetzung ist, dass der AUFTRAGNEHMER diesen Verstoß kannte oder kennen musste. § 10 Abs. 2 Nr. 3 VgG M-V bleibt unberührt. Der vorsätzliche, grob fahrlässige oder mehrfache Verstoß gegen die Obliegenheiten nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V durch den AUFTRAGNEHMER oder seine UNTERAUFTRAGNEHMER berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, DVZ den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist nach dem Verfahren nach LOS3-VERTRAG Ziffer 26 zu verfahren.

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7.4.

Verpflichtung zur Integrität

7.4.1. Die VERTRAGSPARTEIEN verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Die VERTRAGSPARTEIEN verpflichten sich insbesondere, durch organisatorische Maßnahmen und Belehrungen seiner Mitarbeiter, alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um Verfehlungen in der gegenseitigen Geschäftsbeziehung zu vermeiden. Verfehlungen in diesem Sinne sind a. strafbare Handlungen, die im Geschäftsverkehr begangen werden. Hierzu zählen strafbare Handlungen, die unter § 263 StGB (Betrug), §266 (Untreue), §267 StGB (Urkundenfälschung), § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen), §§269 und 270 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten), § 271 (Mittelbare Falschbeurkundung), § 274 (Urkundenunterdrückung), § 298 StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), §§ 299, 300 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), §§ 17 und 18 UWG (Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und Verwertung von Vorlagen) fallen. b. Verstöße gegen den Ersten Teil (Wettbewerbsbeschränkungen) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), unter anderem Beteiligung an Preis- oder Mengenabsprachen und die Annahme bzw. Abgabe von Scheinangeboten. c. das Angebot, das Versprechen bzw. die Gewährung von Zuwendungen oder anderer Vorteile an Mitarbeiter der VERTRAGSPARTEIen. d. die Annahme von Zuwendungen oder anderer Vorteile durch die VERTRAGSPARTEIEN bzw. deren Mitarbeiter. e. die Annahme von „Kickbacks“ (Schmiergeld, Bestechungsgeld) durch den AUFTRAGNEHMER bzw. dessen Mitarbeiter von DRITTEN für von ihm im Namen von DVZ erteilte Aufträge oder für von ihm gegenüber DVZ ausgesprochene Empfehlungen von DRITTEN. f. wenn DRITTE durch die VERTRAGSPARTEIEN bzw. deren Mitarbeiter zu Handlungen gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 7.4.1.a – e angestiftet werden bzw. diesen Beihilfe leisten. g. wenn der AUFTRAGNEHMER nicht offenlegt, dass Mitarbeiter von DVZ finanziell wesentlich am AUFTRAGNEHMER beteiligt sind und aufgrund dessen Einfluss auf dessen Geschäftspolitik nehmen oder erhebliche eigene Vorteile erhalten können. 7.4.2. Bei Vorliegen einer der oben genannten Verfehlungen bei der Auftragsausführung zum Nachteil von DVZ, zahlt der AUFTRAGNEHMER DVZ eine von DVZ nach billigem Ermessen festzulegende Vertragsstrafe. § 343 BGB (Herabsetzung der Strafe durch ein Gericht) bleibt unberührt. Unabhängig von der Vertragsstrafe, ist DVZ zur Geltendmachung von Schadenersatz infolge einer vom AUFTRAGNEHMER bzw. dessen Mitarbeitern begangenen oben genannten Verfehlung berechtigt. Bei Vorliegen einer Verfehlung im Sinne der LOS3-VERTRAG Ziffer 7.4.1a – g ist DVZ zur außerordentlichen Kündigung dieses LOS3-VERTRAGES berechtigt.

8.

Qualität und Sicherheit

8.1.

Qualitätsstandards

8.1.1. Der AUFTRAGNEHMER gewährleistet, die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN nach Maßgabe der in Anlage 1 (Vergabeunterlagen) aufgeführten Qualitätsstandards bzw. der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2) durchzuführen, die nach diesen Normen geforderten Qualitätskriterien zu erfüllen und die Normen in der betrieblichen Praxis in vollem Umfang einzusetzen.

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8.1.2. Der AUFTRAGNEHMER wird die Qualitätsstandards in der jeweils aktuellen Fassung befolgen. Soweit sich die Anforderungen der Qualitätsstandards ändern oder Qualitätsstandards durch neue Qualitätsstandards ersetzt werden, wird der AUFTRAGNEHMER diese Anforderungen DVZ unverzüglich mitteilen und auf eigene Kosten umsetzen.

8.2.

Sicherheitsstandards

8.2.1. Die Sicherheitseinrichtungen des AUFTRAGNEHMERS, dessen Systeme und Infrastruktur entsprechen jeweils dem AKTUELLEN STAND DER TECHNIK und den Sicherheitsanforderungen nach den Vergabeunterlagen (Anlage 1). 8.2.2. Aufgrund der Vorgaben der Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung sind insbesondere die Umsetzung der IT-Grundschutzstandards und die Einhaltung der Leitlinien des BSI in der jeweils aktuell vorliegenden Form zu beachten: a) BSI-Standard 100-1 (Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS)), , b) BSI-Standard 100-2 (IT-Grundschutz-Vorgehensweise), Grundschutzkataloge in der jeweils aktuellen Version, c) BSI-Standard 100-3 (Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz), d) BSI-Standard 100-4 (Notfallmanagement).

9.

Eingesetzte Mitarbeiter

9.1.

Anzahl der Mitarbeiter Der AUFTRAGNEHMER stellt sicher, dass jederzeit ausreichend qualifizierte Mitarbeiter bereitstehen, um die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN vertragskonform zu erbringen.

9.2.

Sicherheitsprüfung Der AUFTRAGNEHMER setzt nach Anforderung durch die DVZ sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter (Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrages vor Ort im Bereich der jeweiligen LOKATIONEN tätig werden) gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SÜG M-V Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SÜG M-V) in der jeweils aktuellen Fassung i. v. m. § 1 Nr. 5, 9 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFLVO M-V) in der jeweils aktuellen Fassung ein (die derzeit aktuellen Fassungen sind als Anlage 4 (SÜG M-V) und Anlage 5 (SÜFLVO M-V) beigefügt). Der AUFTRAGNEHMER benennt DVZ vor Leistungsaufnahme die Mitarbeiter mit Sicherheitsüberprüfung SÜ1 nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 SÜG M-V, die im Fall sicherheitsrelevanter LOKATIONEN für Serviceaufgaben zum Einsatz kommen und übergibt die entsprechenden Nachweise.

9.3.

Qualifikation Der AUFTRAGNEHMER wird die zur Erfüllung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN eingesetzten Mitarbeiter sorgfältig und entsprechend des in den Vergabeunterlagen (Anlage

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1) vorgegebenen Qualifikationsprofils auswählen. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, die Anforderungen an die Qualifizierung der eingesetzten Mitarbeiter während der Laufzeit dieses LOS3-VERTRAGES aufrechtzuerhalten. Die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation sind angemessen zu dokumentieren. Soweit im Projekt eingesetzte Mitarbeiter dem AUFTRAGNEHMER nicht mehr zur Verfügung stehen sollten, ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, unverzüglich geeignete Nachfolger zu bestimmen und der DVZ vorzustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich im Laufe des Projektes herausstellt, dass eingesetzte Mitarbeiter des AUFTRAGNEHMERS die oben genannten Anforderungen nicht vollständig erfüllen bzw. bei berechtigten Zweifeln der DVZ an der fachlichen oder persönlichen Geeignetheit dieser Mitarbeiter. Im Falle eines solch wichtigen Grundes in der Person des Mitarbeiters bzw. Nachfolgers ist DVZ berechtigt, den Mitarbeiter bzw. Nachfolger abzulehnen. In diesem Fall hat der AUFTRAGNEHMER unverzüglich einen anderen und geeigneten Nachfolger zu präsentieren.

10.

Vergütung Die Vergütung der einzelnen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN richtet sich nach den in den Preisscheinen in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3 festgelegten Preisen.

10.1. Port-Preis Für jeden bei DVZ oder den LOKATIONEN eingerichteten PORT zahlt DVZ dem AUFTRAGNEHMER einen monatlichen PORT-Preis nach Maßgabe der Preisscheine (vgl. BLP, Anlage 2, dort Ziffer 3.2.3). Dieser beinhaltet – je nach Ausgestaltung des konkreten PORTS – die einzelnen dafür vorgesehenen Vergütungsbestandteile in Form von a. dem Mietpreis für die technische Basis (Zentrales System, Kontaktzentrum, etc.), b. der Vergütung für die zum PORT gehörenden Serviceleistungen, c. sowie ggf. dem zusätzlich gemieteten DEZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN (z.B. Endgerät). Der PORT-Preis fällt erstmalig ab dem Folgemonat der erfolgreichen Abnahme des PORTES bei Erstinbetriebnahme in der jeweiligen LOKATION an. Der PORT-Preis entfällt ab dem Folgemonat der Kündigung des PORTES in der jeweiligen LOKATION.

10.2. Vergütung für Endgeräte im Change Pool Für IP-Telefonie-Endgeräte im Change Pool nach LOS3-VERTRAG Ziffer 4.1.3.2 zahlt DVZ dem AUFTRAGNEHMER eine Miete (reine Hardware - ohne Serviceleistungen und technische Basis) entsprechend dem relevanten Preisschein in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.2. Sobald die Endgeräte aus dem Change Pool bei DVZ oder der jeweiligen LOKATION in einen PORT eingebunden werden, richtet sich die Vergütung nach dem jeweiligen PORT-Preis gemäß Ziffer 10.1.

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10.3. Vergütung für Kauf der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN Für den Kauf der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN gelten die dafür relevanten Preisscheine in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.1 und Ziffer 3.2.3.4 mit dem dort vom AUFTRAGNEHMER angegebenen Rabatt auf die Preise der gesamten Herstellerliste (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 4.1.2), ausgenommen vom Rabatt auf den Herstellerlistenpreise sind die Serviceleistungen für IP-TELEFONIE-und LAN-KOMPONENTEN.

10.4. Vergütung im Übrigen 10.4.1. Auch für die übrigen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN richtet sich die dafür anfallende Vergütung nach den Preisscheinen. Hierzu gehören insbesondere a. Leistungen während der KONZEPTIONSPHASE (LOS3-VERTRAG Ziffer 3.1), insbesondere für die Erstellung der Konzepte (vgl. Preisscheine in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.3 Punkt 44); b. Schulungsleistungen (LOS3-VERTRAG Ziffer 4.7) des AUFTRAGNEHMERS für die IPTELEFONIE-LÖSUNG (vgl. Preisscheine in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.3 Punkt 45) und das LAN-PAKET (vgl. Preisscheine in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.4.13); c. Beauftragung von einmaligen Leistungen im Falle des Kaufes bzw. der Miete von IPTELEFONIE-KOMPONENTEN und zusätzlicher Serviceleistungen im Falle des Kaufes von LAN-KOMPONENTEN nach den relevanten Preisscheinen in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.3, Ziffer 3.2.3.4.12; d. Rückbau, Datenlöschung und Entsorgung von Altkomponenten aus der bisherigen IPTELEFONIE-LÖSUNG nach den relevanten Preisscheinen in der BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.3.3 Punkt 47, Ziffer 3.2.3.3 Punkt 48. 10.4.2. Es wird klargestellt, dass mit der vorstehend geregelten Vergütung auch Abstimmungs- und Beratungsgespräche (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 4.4) sowie die Leistungen der Verantwortlichen dieses LOS3-Vertrages (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 6) abgegolten sind. Dies gilt auch für die übrigen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN, denen in den Preisscheinen (Anlage 2 (BLP) Ziffer 3.2.3) keine gesonderte Vergütung zugeordnet ist, sofern nichts Abweichendes in diesem LOS3-VERTRAG vereinbart ist.

10.5. Reisekosten In der nach LOS3-VERTRAG Ziffer 10.1, 10.3 und 10.4 vereinbarten Vergütung sind sämtliche Reisekosten und Spesen des AUFTRAGNEHMERS mit enthalten und können nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Reisezeiten gelten nicht als Arbeitszeiten.

10.6. Preisanpassung Die VERTRAGSPARTEIEN vereinbaren für die Vergütung folgende Anpassung: 10.6.1. Preisanpassungen im Hinblick auf gestiegene Kosten beim AUFTRAGNEHMER – mit Ausnahme von Preisänderungen in den Herstellerlistenpreisen für die zu kaufenden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN –, insbesondere erhöhte Kosten für Arbeitnehmer nach Tarifanpassungen,

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sind während der Laufzeit dieses LOS3-VERTRAGES ausgeschlossen. Im Hinblick auf die PORT-Preise ist eine Anpassung ebenfalls ausgeschlossen. 10.6.2. Kommt es aufgrund einer Aktualisierung der Herstellerliste (siehe Los3-VERTRAG Ziffer 4.1.2) 

zu einer Preisänderung bei den nach der BLP bestimmten IP-TELEFONIE- und LANKOMPONENTEN oder



aufgrund technisch bedingter Weiterentwicklungen zu einem Wegfall einer nach der BLP bestimmten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTE, die durch ein Ersatzprodukt ersetzt wird,

sind die Regelungen nach LOS3-VERTRAG Ziffer 15.4 (Vertragliches Change Management) zu beachten. Wird nach dem dort beschriebenen Verfahren der geänderte Preis bzw. das Ersatzprodukt Bestandteil dieses LOS3-VERTRAGES und Basis für zukünftige Bestellungen durch DVZ, ist auf den neuen Preis bzw. den Preis für das Ersatzprodukt der in den Preisscheinen in der BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.34.1.2) vom AUFTRAGNEHMER angegebene Rabatt auf die Preise der Herstellerliste anzurechnen.

11.

Service-Level Der AUFTRAGNEHMER sichert die Einhaltung aller vereinbarter Service-Level zu und etabliert zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen. Ziel ist die Sicherstellung der erforderlichen, kontinuierlichen und transparenten Leistungserbringung durch den AUFTRAGNEHMER nach Maßgabe der durch DVZ vorgegebenen Leistungsparameter.

11.1. Vereinbarung von Service-Level Die VERTRAGSPARTEIEN haben für folgende Leistungen Service-Level vereinbart, die gewisse Vorgaben für die Erbringung der Leistungen festlegen:

  

Service-Level zur termingerechten HERSTELLUNG / LIEFERUNG von IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN nach LOS3-VERTRAG Ziffer 4.1.5.1; WIEDERHERSTELLUNGSZEITEN für gemietete IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN (siehe BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4.1) REAKTIONSZEITEN und Hardwaretausch für LAN-KOMPONENTEN (siehe BLP, Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4.3 Punkt 157.6 und Ziffer 3.2.2.4.3 Punkt 157.8)

11.2. Messung der Service-Level Die Messung der vereinbarten Service-Level erfolgt auf Basis der Rohdaten aus dem vom AUFTRAGNEHMER zur Vertragserfüllung genutzten Ticket System. Hierfür wird ein vom AUFTRAGNEHMER zur Verfügung zu stellendes Service-Level-Messungstool verwendet. Die Auswertung erfolgt am Anfang eines jeden Monats für den abgelaufenen Monat. DVZ ist berechtigt, die Funktionsfähigkeit des Ticket Systems und dessen Richtigkeit der Auswertung selbst oder durch einen

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DRITTEN jederzeit zu überprüfen. 11.2.1. Für die Berechnung der Service-Level gilt folgende Formel für gemietete IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN: Service-Level Definition

Der Service-Level definiert einen Zeitraum t innerhalb der die vereinbarte Leistung erbracht wird.

Messung

Monatliche Messung auf Basis der Rohdaten t: Bemessungszeitraum, innerhalb dem der vereinbarte ServiceLevel gemessen werden soll; p%: Erfüllungsquote der, innerhalb des Bemessungszeitraums t, erfüllten Meldungen in Prozent; a: Gesamtanzahl der relevanten Anfragen in dem Bemessungszeitraum t; g: Anzahl der Anfragen, bei denen das vereinbarte Service-Level innerhalb der Bemessungszeit t erfüllt wurde.

Berechnung: p% = g / a x 100 Zielwerte

t = ist die Anzahl der Tage vom ersten Tag bis zum letzten Tag des zu betrachtenden Monats p% = größer / gleich 75

11.2.2. Für gekaufte LAN-KOMPONENTEN gilt jeder Verzug bei den vereinbarten Zeiten für Hardwaretausch als Verletzung der vereinbarten Service-Level.

11.3. Nichteinhaltung von Service-Levels 11.3.1. Ein Service-Level ist nicht erreicht, wenn die vom AUFTRAGNEHMER in dem jeweiligen Messzeitraum erbrachten Leistungen zum Nachteil von DVZ nicht den als Service-Level bestimmten qualitativen und/oder quantitativen Leistungsmerkmalen entsprechen. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, für jeden nicht eingehaltenen Service-Level eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn der jeweilige Service-Level innerhalb von einem Messzeitraum nicht eingehalten wird. Die Vertragsstrafe wird berechnet auf Basis der gesamten monatlichen Vergütung für IP-TELEFONIE-LÖSUNG. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt für IP-TELEFONIE-LÖSUNG 0,5 % der genannten monatlichen Vergütung pro Nichteinhaltung eines Service-Level. Die Summe der Minderung pro Monat ist begrenzt auf maximal 10 % der im betroffenen Monat geschuldeten Vergütung. Die Minderung erfolgt im darauffolgenden Monat. Bei Vertragsende erfolgt eine Auszahlung.

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Sonstige Ansprüche von DVZ bleiben hiervon unberührt. Soweit DVZ Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Service-Level geltend macht, ist die Vertragsstrafe hierauf anzurechnen. 11.3.2. Für gekaufte LAN-KOMPONENTEN ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Kaufpreises für die betroffenen Komponenten bei denen die vereinbarte Zeit für den Hardwaretausch nicht erreicht wurde zu zahlen.

11.4. Reporting Der AUFTRAGNEHMER stellt DVZ Service-Level Reports in dem in der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.22, 3.2.2.4.2 Punkt 156.5) festgelegten Umfang zur Verfügung.

12.

Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

12.1. Rechnungsstellung 12.1.1. Der AUFTRAGNEHMER hat DVZ für die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN nach Erbringung und gegebenenfalls Abnahme prüfbare Rechnungen entsprechend § 15 VOL/B vorzulegen. Der AUFTRAGNEHMER wird DVZ für sämtliche PORTS zusammen monatlich eine Gesamtrechnung stellen. Dieser Rechnung ist jeweils der monatliche Fakturareport beizufügen. Die Anforderungen an den Fakturareport ergeben sich aus der BLP (Anlage 2, dort Ziffer 3.2.2.4.1 Punkt 155.29.3). Darüber hinausgehende EINZELBESTELLUNGEN, EINZELAUFTRÄGE und ÄNDERUNGSAUFTRÄGE müssen jeweils in einer gesonderten Rechnung abgerechnet werden. In der Rechnung ist jeweils die entsprechende Nummer der EINZELBESTELLUNG, des EINZELAUFTRAGES und des ÄNDERUNGSAUFTRAGES auszuweisen. DVZ sind mit der jeweiligen Rechnung die entsprechenden unterzeichneten Lieferscheine mit den Produkt- und Seriennummern (auch als Strichcode) sowie das bei georderter Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft gefertigte Abnahmeprotokoll zu übergeben. Bei Serviceleistungen ist der Rechnung ein unterzeichneter Leistungsnachweis mit einer detaillierten Übersicht über die geleisteten Stunden/Tage und dabei erbrachten Tätigkeiten beizufügen. 12.1.2. Für die Erarbeitung und Bereitstellung der Konzepte nach LOS3-VERTRAG Ziffer 3.1 gelten folgende Besonderheiten: Für die erbrachten und nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen wird zwischen den VERTRAGSPARTEIEN die folgende Zahlung vereinbart: 100% des Betrages aus Preisschein Ziffer 3.2.3.3 Punkt 44.1, 44.2, 44.3 werden nach Abnahme zum Abschluss der Konzeptionsphase gezahlt. 12.1.3. Der AUFTRAGNEHMER hat seine im Rahmen der Erarbeitung und Bereitstellung der Konzepte erbrachten Leistungen durch Übergabe eines monatlichen Leistungsnachweises mit einer detaillierten Übersicht über die geleisteten Stunden/Tage und dabei erbrachten Tätigkeiten nachzuweisen. Der Leistungsnachweis ist von beiden VERTRAGSPARTEIEN zu unterzeichnen.

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12.1.4. Die Rechnungen müssen die in § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz aufgeführten Informationen enthalten. 12.1.5. Der AUFTRAGNEHMER hat in sämtlichen Rechnungen, die zum Zeitpunkt der Ausführung der betreffenden Leistung geltende gesetzliche Umsatzsteuer auszuweisen. Sämtliche in diesem LOS3-VERTRAG genannten Entgelte/Preise verstehen sich als Netto-Preise, auf die die jeweils geltende Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen ist. 12.1.6. Die Übergabe der Rechnung erfolgt durch elektronische Übersendung als PDF-Datei per E-Mail an das Rechnungseingangspostfach ([email protected]) von DVZ. 12.1.7. Für gekaufte IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN ist zu jedem EINZELAUFTRAG die Rechnung, der dazugehörende Lieferschein und ggf. das Übergabeprotokoll und der Leistungsnachweis zusammen in einer PDF-Datei zu übergeben. 12.1.8. Nicht ordnungsgemäß gestellte Rechnungen sind nicht zur Zahlung fällig. Die DVZ ist berechtigt, nicht prüfbare, unvollständige Rechnungen an den AUFTRAGNEHMER zurückzuschicken. Ein Zahlungsverzug tritt hierdurch nicht ein, und auch sonstige Folgen einer späteren Zahlung hat die DVZ insoweit nicht zu vertreten.

12.2. Zahlungsbedingungen 12.2.1. Hinsichtlich sämtlicher von DVZ nach diesem LOS3-VERTRAG geschuldeten Entgelte wird ein Zahlungsziel von dreißig (30) Kalendertagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung durch den AUFTRAGNEHMER vereinbart. Die DVZ leistet ihre Zahlungen durch Banküberweisung. Im Übrigen verbleibt es bei den Regelungen des § 17 VOL/B. 12.2.2. Die VERTRAGSPARTEIEN schließen die Anwendung von § 286 Absatz 3 BGB aus, d. h. Zahlungsverzug tritt nicht automatisch durch Zeitablauf einer Rechnung oder ähnlichen Zahlungsaufforderung ein.

13.

Mitwirkungs- und Beistellpflichten von DVZ

13.1. Allgemeine Prinzipien 13.1.1. Außer den vertraglich ausdrücklich festgelegten Mitwirkungs- und Beistellpflichten kann der AUFTRAGNEHMER von DVZ weitere Mitwirkungs- oder Beistellleistungen nur verlangen, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich und für DVZ zumutbar sind. 13.1.2. DVZ kann die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Beistellpflichten selbst erfüllen oder DRITTE bzw. die LOKATIONEN mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragen. Letzteres gilt nicht für die Mitarbeit in der Organisation der Zusammenarbeit, soweit im Einzelfall nicht anderweitig zwischen den VERTRAGSPARTEIEN vereinbart. 13.1.3. Soweit die Mitwirkung der DVZ erforderlich ist, fordert der AUFTRAGNEHMER diese zumindest in Textform jeweils bei DVZ unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen (Zeit, qualitative Anforderungen etc.) an. Eine gesonderte Einforderung einer Mitwirkung ist nicht erforderlich, soweit die VERTRAGSPARTEIEN die betreffende Mitwirkung terminlich festgelegt haben.

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Im Fall von nicht oder unzureichend erbrachter Mitwirkung weist der AUFTRAGNEHMER DVZ unverzüglich hierauf hin. Der AUFTRAGNEHMER bietet im Rahmen seiner rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten unverzüglich DVZ an, eine unterlassene bzw. mangelhafte Mitwirkung oder Beistellung durch eigene Leistungen auszugleichen. Soweit die durch den AUFTRAGNEHMER diesbezüglich zu erbringenden Leistungen zu Mehrkosten oder -aufwänden für die DVZ führt, weist der AUFTRAGNEHMER DVZ zuvor hierauf in Textform hin. Soweit der AUFTRAGNEHMER eine Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann, weil die DVZ trotz eines Hinweises weder die Mitwirkung nachholt noch den AUFTRAGNEHMER mit einem Ausgleich der Mitwirkung beauftragt, hat der AUFTRAGNEHMER dies nicht zu vertreten. Soweit das Verhalten beider VERTRAGSPARTEIEN ursächlich ist, findet § 254 BGB entsprechende Anwendung.

13.2. Allgemeine Mitwirkungs- und Beistellleistungen 13.2.1. DVZ wird dem AUFTRAGNEHMER im Rahmen des Zumutbaren die jeweils vom AUFTRAGNEHMER gewünschten, bei vernünftiger Betrachtungsweise erforderlichen und bei DVZ vorhandenen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. 13.2.2. Soweit der AUFTRAGNEHMER zur Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN auf die Beistellung von bzw. den Zugang zu technischer Infrastruktur von DVZ angewiesen ist, werden die VERTRAGSPARTEIEN die entsprechenden Anforderungen des AUFTRAGNEHMERS SCHRIFTLICH spezifizieren. Der AUFTRAGNEHMER wird DVZ frühzeitig SCHRIFTLICH über Kapazitätsbedenken, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der technischen Infrastruktur von DVZ ergeben, informieren und sich mit DVZ abstimmen. Der AUFTRAGNEHMER wird DVZ insbesondere frühzeitig über beabsichtigte Spitzennutzungen SCHRIFTLICH informieren, sich mit DVZ abstimmen und DVZ Empfehlungen zu gegebenenfalls erforderlichen Kapazitätsausweitungen unterbreiten. 13.2.3. DVZ verpflichtet sich, die ihr mietweise überlassenen IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN während der Vertragslaufzeit schonend und pfleglich zu behandeln. 13.2.4. Die DVZ ist nur mit Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS berechtigt, substanzverändernde Maßnahmen an den ihr durch den AUFTRAGNEHMER mietweise zur Verfügung gestellten IPTELEFONIE-KOMPONENTEN (Hardware) vorzunehmen. Der AUFTRAGNEHMER darf die Zustimmung nicht verweigern, soweit dringende Gründe die Veränderungen erforderlich machen. Keiner Zustimmung bedarf DVZ, soweit DVZ Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung erbringt. DVZ übernimmt die Haftung für Schäden, die ihre Ursache in der von ihr vorgenommenen technischen oder baulichen Veränderung haben, soweit nicht Schäden auf ein Verschulden des AUFTRAGNEHMERS zurückzuführen sind.

13.3. Nichterfüllung von Mitwirkungs- und Beistellleistungen 13.3.1. Soweit der AUFTRAGNEHMER durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungs- und Beistellleistungen an der Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN gehindert ist, ist der AUFTRAGNEHMER für sich daraus ergebende Leistungsmängel nicht verantwortlich, vorausgesetzt, (a) er ist seiner Verpflichtung gem. LOS3-VERTRAG Ziffer 13.1.3 nachgekommen und (b) er hat DVZ über die mangelhafte Mitwirkung sowie die Auswirkungen unverzüglich und SCHRIFTLICH informiert. 13.3.2. Vereinbarte Termine verschieben sich unter den in LOS3-VERTRAG Ziffer 13.3.1 vorausgenannten Voraussetzungen (a) und (b) in einem angemessenen Umfang. Die Verlängerung wird berechnet nach der Dauer und der direkten Auswirkung der nicht vertragsgemäßen Mitwirkung/Beistellung.

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13.3.3. Der AUFTRAGNEHMER hat alles zu tun, was ihm billigerweise zugemutet werden kann, um Leistungsstörungen, die durch die Nichterfüllung von Mitwirkungs- oder Beistellpflichten durch DVZ entstehen, zu kompensieren. Er wird DVZ insbesondere anbieten, ihn – soweit möglich – bei der Erbringung der Mitwirkungs- und Beistellpflichten zu unterstützen. Der AUFTRAGNEHMER weist DVZ zuvor SCHRIFTLICH darauf hin, wenn er den Einsatz zusätzlichen Personals zu diesem Zweck beabsichtigt und dies zu Mehrkosten bei DVZ führt. 13.3.4. Soweit den AUFTRAGNEHMER ein Mitverschulden an einer Leistungsstörung dadurch trifft, dass er sich nicht in zumutbarer Weise bemüht hat, die Einschränkung der vertragsgegenständlichen Leistungen trotz der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitwirkungs- und Beistellleistungen zu verhindern, bleibt der AUFTRAGNEHMER für die Leistungsstörung verantwortlich.

14.

Zeitplan und Projektstruktur

14.1. Zeitliche Vorgaben Der AUFTRAGNEHMER hat bei Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN die zeitlichen Vorgaben (i) entsprechend dem als Anlage 6 (Zeit- und Projektplan) beigefügten Zeit- und Projektplan (ii) dieses LOS3-VERTRAGES, (iii) eines ggf. in der KONZEPTIONSPHASE erstellten detaillierteren Zeitplanes bzw. (iv) auf die sich die VERTRAGSPARTEIEN im Rahmen von Terminabsprachen SCHRIFTLICH geeinigt haben (z.B. in EINZELBESTELLUNGEN, EINZELAUFTRÄGEN etc.) einzuhalten.

14.2. Rechtsfolgen bei Verzögerungen 14.2.1. Soweit der AUFTRAGNEHMER eine Leistungserbringung zum vereinbarten Termin nicht erbracht hat, gerät er nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung durch DVZ in Verzug und DVZ ist berechtigt, sich die vom AUFTRAGNEHMER geschuldeten Leistungen im Wege der Ersatzvornahme durch einen DRITTEN bereitstellen zu lassen. Die Auswahl des DRITTEN steht im Ermessen der DVZ. Die Ersatzvornahme kann von der DVZ aufrechterhalten werden, bis der AUFTRAGNEHMER die erforderlichen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN bereitgestellt bzw. erbracht hat. REAKTIONS- und WIEDERHERSTELLUNGSZEITEN gelten nicht als Termine im Sinne dieser LOS3-VERTRAG Ziffer 14.2. Es wird klargestellt, dass der AUFTRAGNEHMER auch in Verzug gerät, wenn es ihm nicht gelingt, innerhalb der HERSTELLUNGS- bzw. LIEFERZEITEN die geschuldeten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen gemäß BLP (Anlage 2, Ziffer 3.2.2.4) zu liefern. 14.2.2. Die Kosten der Ersatzvornahme trägt der AUFTRAGNEHMER in vollem Umfang. Zu den Kosten der Ersatzvornahme zählen insbesondere (i) die Kosten für die Beauftragung eines DRITTEN für die Ersatzvornahme und (ii) der bei DVZ anfallende Schaden durch den Mehraufwand, der durch die Ersatzvornahme entsteht. 14.2.3. Im Falle des Verzuges des AUFTRAGNEHMERS wegen Nichteinhaltung der Termine, ist DVZ im Übrigen berechtigt, die DVZ nach dem BGB zustehenden Rechte geltend zu machen. Die Regelung aus § 7 VOL/B findet keine Anwendung. 14.2.4. Im Falle des Verzuges des AUFTRAGNEHMERS mit o

der Erbringung der Leistungen nach den EINZELBESTELLUNGEN im Hinblick auf die IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN

o

der Erbringung von zusätzlichen Serviceleistungen für LAN (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 4.8)

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hat der AUFTRAGNEHMER DVZ als Mindestschaden eine pauschale Verzugsentschädigung zu zahlen. Diejenigen Leistungen, welche mit einem Service-Level nach LOS3-VERTRAG Ziffer 11 belegt sind (z.B. Instandsetzungsleistungen), der bei Nichteinhaltung eine Pönale zur Folge hat, sind von dieser Regelung nicht erfasst. Die pauschale Verzugsentschädigung beträgt für jeden vollen WERKTAG der Verspätung 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 %, des Entgeltes der jeweiligen Leistung, mit der der AUFTRAGNEHMER sich in Verzug befindet. Nicht vom AUFTRAGNEHMER zu vertretende Verzögerungen bleiben außer Betracht. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt DVZ vorbehalten, wobei der pauschal gezahlte Verzugsschadensersatz darauf anzurechnen ist. Dem AUFTRAGNEHMER bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht eingetreten oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Das Recht auf Rücktritt von der EINZELBESTELLUNG bleibt DVZ ebenfalls vorbehalten.

15.

VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT bei LEISTUNGSÄNDERUNGEN

15.1. Allgemeiner Grundsatz Sofern sich im Laufe der vertraglichen Zusammenarbeit herausstellt, dass zur Erreichung des Vertragszwecks der mit diesem LOS3-VERTRAG vereinbarte Vertragsgegenstand LEISTUNGSÄNDERUNGEN zur Änderung bereits beauftragter VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN notwendig sind, ist DVZ berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese LEISTUNGSÄNDERUNGEN nach den Bestimmungen des nachfolgend beschriebenen VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT Verfahrens vom AUFTRAGNEHMER zu verlangen. Die Beauftragung von Leistungen durch EINZELBESTELLUNGEN und EINZELAUFTRÄGE in Ausübung dieses Rahmenvertrages (z.B. die Bestellung von IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN etc.) stellt keine Änderung im Sinne des VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENTS nach dieser LOS3-VERTRAG Ziffer 15 dar.

15.2. VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT Verfahren 15.2.1. Zur Einleitung eines VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT wird DVZ dem AUFTRAGNEHMER eine Anfrage für eine LEISTUNGSÄNDERUNG übermitteln, welcher mindestens folgende Angaben enthalten soll: 

gegenständliche Spezifizierung der Änderung;



Begründung in fachlicher und technischer Hinsicht.

15.2.2. Der AUFTRAGNEHMER wird daraufhin innerhalb von maximal fünf (5) WERKTAGen DVZ SCHRIFTLICH mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN hat, insbesondere auf Termine, Aufwand, Vergütung und Mitwirkungen. Auf dieser Grundlage wird der AUFTRAGNEHMER DVZ ein Angebot für einen ÄNDERUNGSAUFTRAG nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster unterbreiten. Aufwand, der durch die Prüfung im Rahmen des VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT entsteht, wird nicht gesondert vergütet. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die Durchführung eines VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT abzulehnen, wenn die LEISTUNGSÄNDERUNGEN entweder technisch nicht durchführbar oder mit unverhältnismäßigem, dem Auftragnehmer nicht zumutbarem Aufwand verbunden ist oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt.

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15.2.3. Soweit die LEISTUNGSÄNDERUNGEN mit zusätzlichem oder verringerten Aufwand für den AUFTRAGNEHMER verbunden sind, soll sich die Anpassung der Vergütung, auf die sich die VERTRAGSPARTEIEN zu einigen haben, an den bereits existierenden Preisscheinen orientieren, sofern die LEISTUNGSÄNDERUNGEN mit Leistungen vergleichbar sind, für die ein Preisschein bereits existiert. 15.2.4. Die Entscheidung über die Annahme des Angebots für einen ÄNDERUNGSAUFTRAG trifft DVZ. Im Falle einer Annahme wird das jeweilige Vertragsformular für einen ÄNDERUNGSAUFTRAG (Anlage 3) von DVZ unterzeichnet und dem AUFTRAGNEHMER übersandt. Des Zuganges der Annahmeerklärung, d. h. des unterschriebenen Vertragsformulars beim AUFTRAGNEHMER bedarf es für die Wirksamkeit des ÄNDERUNGSAUFTRAGES nicht (§ 151 Satz 1, 2. Alt. BGB). Die ÄNDERUNGSAUFTRÄGE werden Vertragsbestandteil dieses LOS3-VERTRAGES. 15.2.5. Während der Prüfung eines VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT werden die Leistungen nach dem bestehenden LOS3-VERTRAG unverändert fortgesetzt. 15.2.6. Erfolgt keine Einigung auf einen ÄNDERUNGSAUFTRAG, so haben beide VERTRAGSPARTEIEN das Streitbeilegungsverfahren gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 28 zu durchlaufen. 15.2.7. Soweit auch im Streitbeilegungsverfahren keine Einigung erzielt werden kann, sind die VERTRAGSPARTEIEN jeweils berechtigt, für die Festlegung der streitigen Leistungsteile (z.B. Veränderung der Vergütung etc.) einen Schiedsgutachter anzurufen. Dieser entscheidet die streitige Frage verbindlich für beide VERTRAGSPARTEIEN nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in der maßgeblichen Branche üblichen Regelungen. § 319 Abs. 1 BGB findet Anwendung. Bei dem Schiedsgutachter muss es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer Schwerin handeln. Soweit sich die VERTRAGSPARTEIEN nicht gemeinsam auf einen Schiedsgutachter einigen, hat der Präsident der Industrie- und Handelskammer Schwerin mit bindender Wirkung für beide VERTRAGSPARTEIEN das Vorschlagsrecht. Die durch die Einschaltung eines Schiedsgutachters entstehenden Kosten sind von den VERTRAGSPARTEIEN je zur Hälfte zu tragen.

15.3. Sonderfall: Wegfall von PORTS Für den Wegfall von PORTS gilt von LOS3-VERTRAG Ziffer 15.1 und 15.2 abweichend nachfolgende Regelung für ein VERTRAGLICHES CHANGE MANAGEMENT: WEITERE-PORTS können jederzeit wegfallen. Innerhalb der Vertragslaufzeit können jederzeit die nachfolgenden Reduzierungen von TECHNISCHE-BASIS-PORTS und ENDGERÄTE-PORTS von DVZ im folgenden Umfang gefordert werden: 





im 2. bis 6. Jahr der Vertragslaufzeit dieses LOS3-VERTRAGES insgesamt 5 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden TECHNISCHE BASIS-PORTS und insgesamt 5 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden ENDGERÄTE-PORTS, wobei für das 2. Jahr der Vertragslaufzeit nicht auf die Anzahl der ENDGERÄTE-PORTS zum Ende des vorangegangenen Vertragsjahres abzustellen ist, sondern auf die Anzahl der ENDGERÄTE-PORTS zum Zeitpunkt der Abkündigung. im 7. Jahr der Vertragslaufzeit dieses LOS3-VERTRAGES insgesamt 50 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden TECHNISCHE BASIS-PORTS und insgesamt 50 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden ENDGERÄTE-PORTS. im 8. Jahr der Vertragslaufzeit dieses LOS3-VERTRAGES insgesamt 100 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden TECHNISCHE BASIS-PORTS

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und insgesamt 100 % der am Ende des vorangegangenen Vertragsjahres bestehenden ENDGERÄTE-PORTS. Werden z.B. bei einem Umzug von Mitarbeitern aus einer LOKATION in eine andere LOKATION aufgrund der vereinbarten Prozesse TECHNISCHE BASIS-PORTS und ENDGERÄTE-PORTS in der bisherigen Lokation gekündigt und dafür TECHNISCHE BASIS-PORTS und ENDGERÄTEPORTS in der neuen LOKATION beauftragt, so fällt dieser Vorgang nicht unter Wegfall bzw. Reduzierung von TECHNISCHE BASIS-PORTS und ENDGERÄTE-PORTS. Ein solches Anpassungsrecht durch DVZ an den AUFTRAGNEHMER hat mittels elektronischer Medien (E-Mail) oder im Ticket System zu erfolgen. In dieser sind die vom Wegfall betroffenen PORTS unter Angabe des Termins des Wegfalls zu benennen. Zwischen der Absendung und dem Termin des Wegfalls müssen mindestens zwei (2) Wochen liegen. Der AUFTRAGNEHMER hat gegenüber DVZ keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung für den/die weggefallenen PORTS. Das monatliche Entgelt für entfallenen PORTS fällt letztmalig in dem Monat an, in dem die Beendigung des jeweiligen Teils erfolgt.

15.4. Sonderregelungen im Falle einer Aktualisierung der Herstellerliste bei Kauf von Komponenten 15.4.1. Da sich der AUFTRAGNEHMER nach der Bestimmung in der BLP (Anlage 2) zur Lieferung von danach konkretisierter IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zu den in den Preisscheinen in der BLP (Anlage 2) festgelegten Preisen verpflichtet hat, ist   

eine Beschaffung von Produkten der Herstellerliste über die konkretisierten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN hinaus, eine Beschaffung der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zu einem aufgrund einer Aktualisierung der Herstellerliste geänderten Preis sowie eine Beschaffung von Ersatzprodukten bei Wegfall eines konkretisierten IP-TELEFONIEund LAN-KOMPONENTEN aufgrund einer Aktualisierung der Herstellerliste

nur im Wege des VERTRAGLICHEN CHANGE MANAGEMENT möglich. Der AUFTRAGNEHMER ist dabei im Hinblick auf die zu kaufenden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN in jedem Fall an seinen in den Preisscheinen in der BLP (Anlage 2) angegebenen Rabatt auf die gesamte Herstellerliste gebunden. 15.4.2. Für den Fall, dass die zu kaufenden IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN aufgrund einer Aktualisierung der Herstellerliste einen niedrigeren Preis hat, ist das in LOS3-VERTRAG Ziffer 15.2 beschriebene Einigungsverfahren zwischen den VERTRAGSPARTEIEN nicht anwendbar. In diesem Fall gilt der neue, niedrigere Preis, auf den sodann der vom AUFTRAGNEHMER in den Preisscheinen in der BLP (Anlage 2) angegebenen Rabatt auf die Herstellerliste anzurechnen ist, als vereinbart. Gleiches gilt für den Fall des Wegfalls einer konkretisierten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTE für die Beschaffung des Ersatzproduktes, soweit dieses den gleichen oder einen niedrigeren Preis im Vergleich zu der bisherigen IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTE hat.

16.

Weisungs-, Inspektions- und Auditrechte

16.1. Allgemeines Weisungsrecht

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Keine der beiden VERTRAGSPARTEIEN wird den Mitarbeitern der jeweils anderen VERTRAGSPARTEI verhaltensorientierte oder persönliche Anweisungen geben. Allenfalls sind fachliche Weisungen möglich, die zur vertragsgemäßen Ausführung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN notwendig sind.

16.2. Inspektions- und Auditrecht 16.2.1. DVZ sowie, nach vorheriger Benachrichtigung an und ggf. vorgenommener Zustimmung seitens DVZ, die zuständigen Überwachungsbehörden, haben im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten ständig, bei berechtigtem Verdacht eines Verstoßes gegen Bestimmungen dieses LOS3-VERTRAGES auch jederzeit, das Recht, die Betriebsstätten des AUFTRAGNEHMERS, soweit hierin VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNGEN erbracht werden, selbst oder durch benannte DRITTE oder die LOKATIONEN zu auditieren und Einblick in alle technischen Aufzeichnungen und organisatorischer Abläufe zu nehmen, die sich auf die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN beziehen. Auf Verlangen wird der AUFTRAGNEHMER auch die Regeln zur Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement System) darstellen, erläutern und bei Bedarf deren Einhaltung nachweisen. Die mit der Auditierung / Prüfung beauftragte Person darf die dabei gewonnenen Informationen und Erkenntnisse nur zum Zwecke der Erfüllung einer gesetzlichen oder behördlichen Anforderung, sowie der Überprüfung der vertraglichen Leistungserfüllung nutzen. Im Übrigen ist die Person zur Geheimhaltung verpflichtet. DVZ wird die Person entsprechend verpflichten. 16.2.2. Das Audit muss in der Regel mindestens fünf (5) WERKTAGE vorher SCHRIFTLICH beim AUFTRAGNEHMER angekündigt werden. Auf Verlangen wird der AUFTRAGNEHMER die Regeln zur Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement System) darstellen, erläutern und bei Bedarf deren Einhaltung nachweisen. 16.2.3. DVZ wird die Auditoren entsprechend verpflichten. DVZ übernimmt sämtliche Kosten, die ihr sowie einem benannten DRITTEN durch das Audit entstehen. 16.2.4. DVZ wird den Betrieb des AUFTRAGNEHMERS nur in dem Maß beeinträchtigen wie es zur Ausübung seines Audit-Rechts erforderlich ist und wird die geltenden Sicherheitsbestimmungen des AUFTRAGNEHMERS nach bestem Wissen und Gewissen einhalten, soweit dies möglich ist. 16.2.5. Der AUFTRAGNEHMER wird insbesondere auch dafür Sorge tragen, dass DVZ die Rechte aus dieser LOS3-VERTRAG Ziffer 16 auch gegenüber UNTERAUFTRAGNEHMERN wahrnehmen kann.

17.

Abnahme Sofern aufgrund der Art der Leistung eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, gelten die folgenden Regelungen.

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17.1. Durchführung der Abnahme 17.1.1. Die Durchführung der Abnahme setzt voraus, dass die vom AUFTRAGNEHMER erbrachten Leistungen zur Abnahme bereit stehen. Der AUFTRAGNEHMER wird DVZ die Bereitstellung zur Abnahme zwanzig (20) WERKTAGE vorher SCHRIFTLICH ankündigen. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, die betriebstechnische Bereitstellung und damit die Abnahmebereitschaft verbindlich anzuzeigen. Ohne diese Bestätigung ist DVZ berechtigt, die Leistungen des AUFTRAGNEHMERS zurückzuweisen. DVZ gerät hierdurch nicht in Annahmeverzug. Eine Ausnahme bildet die Abnahme von Leistungen im Rahmen von Rollout / Migration, hier erfolgt die Abnahme am Tag der Leistungserbringung. 17.1.2. Die Abnahme wird von DVZ durchgeführt, der AUFTRAGNEHMER wird DVZ in dem vom DVZ gewünschten Maß bei der Abnahme unterstützen. 17.1.3. Die VERTRAGSPARTEIEN erstellen über die Abnahme von VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN ein gemeinsames SCHRIFTLICHES Abnahmeprotokoll, aus dem sich Art und Umfang der gegebenenfalls festgestellten Abweichungen ergeben. 17.1.4. DVZ ist berechtigt, die Abnahme bei Vorliegen von kritischen und/oder wesentlichen Leistungsmängeln zu verweigern und den Abnahmetest abzubrechen. Der AUFTRAGNEHMER wird kritische und/oder wesentliche Leistungsmängel unverzüglich beheben und DVZ die mangelfreie Leistung erneut zur Abnahme stellen. 17.1.5. Unwesentliche Leistungsmängel wird der AUFTRAGNEHMER innerhalb einer mit DVZ zu vereinbarenden angemessenen Frist beseitigen. 17.1.6. Berechtigt und bevollmächtigt für die Abnahmeerklärung durch uneingeschränkte Unterzeichnung des Protokolls sind der Projektleiter bzw. der Servicemanager sowie ggf. deren Vertreter der DVZ. Die Abnahmeerklärung erfolgt im Abnahmeprotokoll (siehe LOS3-VERTRAG Ziffer 17.1.3). 17.1.7. Soweit die Abnahme zweimal wegen wesentlicher Mängel fehlschlägt, ist DVZ berechtigt, die Abnahme als endgültig gescheitert zu erklären und von den DVZ nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB zustehenden Rechten Gebrauch zu machen. 17.1.8. Die VERTRAGSPARTEIEN sind sich darüber einig, dass, sofern eine Leistung eine Mitwirkung oder Vorleistung von DVZ voraussetzt, im Falle einer Nichterbringung der Mitwirkungsleistung oder Vorleistung dies die Abnahmefähigkeit der entsprechenden Leistung des AUFTRAGNEHMERS nicht beeinträchtigt. Sollte beispielsweise die im Rahmen der Abnahme durchgeführte Funktionsprüfung aus Gründen, die in der Sphäre von DVZ liegen, fehlschlagen, ist die Abnahme der Leistungen des AUFTRAGNEHMERS dennoch zu erklären. 17.1.9. Die Abnahme der IP-TELEFONIE-LÖSUNG und des LAN-PAKETS erfolgt in Form einer Funktionsprüfung. Eine Funktionsprüfung beinhaltet insbesondere (i) die Prüfung der Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, (ii) die Überprüfung der Funktionseinheiten hinsichtlich der geforderten Eigenschaften. Ferner ist ein Protokoll der Funktionsprüfung und Übergabe zu erstellen und darin festzuhalten, ob die Funktionsprüfung ohne Beanstandungen abgelaufen und insoweit uneingeschränkt die Abnahme zu erklären ist. Haben sich nicht unwesentliche Funktionsbeeinträchtigungen ergeben, hat der AUFTRAGNEHMER binnen angemessener Frist für deren Beseitigung zu sorgen. Anschließend ist eine weitere Funktionsprüfung durchzuführen und gegebenenfalls, d. h. bei Freiheit von wesentlichen Funktionsbeeinträchtigungen, unverzüglich die Abnahme zu erklären. Die vorstehende Verpflichtung gilt – vorbehaltlich weitergehender Mängelansprüche und -rechte – auch, soweit der AUFTRAGNEHMER die Installationsleistungen nicht übernommen hat, die Installation durch die DVZ erfolgte,

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wegen Mängeln der gelieferten IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN aber nicht funktionierte.

17.2. Besonderheiten bei der Abnahme in der PILOTPHASE I Der AUFTRAGNEHMER hat das Recht, bei Fehlschlagen der Funktionsprüfung, nachzubessern und diese höchstens noch einmal innerhalb von sechs (6) Wochen im Rahmen des Gesamtzeitraumes von neun (9) Monaten, nach Abschluss der Funktionsprüfung zu wiederholen. Schlägt die Funktionsprüfung auch beim zweiten Mal fehl, hat DVZ das Recht diesen LOS3-VERTRAG sowie alle darunter abgeschlossenen EINZELAUFTRÄGE zu kündigen und/oder von allen darunter abgeschlossenen EINZELBESTELLUNGEN zurückzutreten.

17.3. Besonderheiten bei der Abnahme in der PILOTPHASE II DVZ hält sich vor, bei festgestellten wesentlichen Mängeln im Rahmen der Abnahme in der PILOTPHASE II Migration der LOKATIONEN bis zur Fehlerbehebung zu stoppen. Die Mängelbehebung und Migration der LOKATIONEN muss innerhalb von neun (9) Monaten erfolgen. Erfolgt dies nicht, hat DVZ das Recht diesen LOS3-VERTRAG sowie alle darunter abgeschlossenen EINZELAUFTRÄGE zu kündigen und/oder von allen darunter abgeschlossenen EINZELBESTELLUNGEN zurückzutreten.

18.

Leistungsmängel

18.1. AKTUELLER STAND DER TECHNIK Der AUFTRAGNEHMER leistet Gewähr, dass die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN dem AKTUELLEN STAND DER TECHNIK entsprechen, die vereinbarten Spezifikationen aufweisen, frei von Sach- und Rechtsmängeln und für den bestimmungsgemäßen Gebrauch funktionsfähig sind.

18.2. Grundsätzliches Verfahren bei Mängeln 18.2.1. Treten Mängel an den VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN auf, so kann DVZ nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder, sofern dies für die entsprechende Leistung möglich ist, Nachlieferung verlangen. Ist ein Mangel auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, kann DVZ nach ihrer Wahl den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, von diesem LOS3-VERTRAG zurücktreten/kündigen, die Vergütung durch Erklärung gegenüber dem AUFTRAGNEHMER mindern und/oder Schadensersatz verlangen. 18.2.2. Erklärt sich der AUFTRAGNEHMER auf eine Störungsmeldung der DVZ bereit, das Vorhandensein des Mangels zu prüfen oder diesen nachzubessern, ist die Verjährung der durch den jeweiligen Mangel begründeten Mängelansprüche der DVZ so lange gehemmt, bis der AUFTRAGNEHMER das Ergebnis seiner Prüfung DVZ mitteilt, die Nacherfüllung für beendet erklärt oder die Fortsetzung der Nacherfüllung verweigert. 18.2.3. Soweit DVZ danach infolge der Mangelhaftigkeit gelieferter IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN – z.B. wegen Ausübung eines Rücktrittsrechts von der EINZELBESTELLUNG – berechtigt ist, diese IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zurückzugeben, erfüllt DVZ ihre Pflicht

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zur Rückgabe dadurch, dass die jeweilige defekte IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTE bei DVZ zur Demontage bzw. Abholung bereit hält. Die Sach- und Preisgefahr geht mit der Bereitstellung der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN zur Demontage bzw. Abholung auf den AUFTRAGNEHMER über. Ein gegebenenfalls geleisteter Kaufpreis ist Zug um Zug gegen Rückgabe der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN an DVZ zurückzuzahlen. Entsprechendes gilt, soweit DVZ infolge sonstiger Pflichtverletzungen durch den AUFTRAGNEHMER zur Rückgabe der IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN berechtigt ist, z.B. im Falle des Rücktritts vom bzw. der Kündigung des LOS3-VERTRAGES oder bei Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung.

18.3. Besonderheiten im Hinblick auf Gewährleistung für gekaufte IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN Für gekaufte IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN erbringt der AUFTRAGNEHMER, je nach konkreter Beauftragung durch DVZ, folgende Gewährleistung (vgl. BLP, Anlage 2, Ziffern 3.2.2.4): Art der gekauften Komponente

Umfang der Gewährleistung

Kauf von DEZENTRALEN IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN

24 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG

Kauf von ZENTRALEN IP-TELEFONIEKOMPONENTEN

24 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG 24 Monate VOR-ORT-GEWÄHRLEISTUNG 36 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG 36 Monate VOR-ORT-GEWÄHRLEISTUNG 48 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG 48 Monate VOR-ORT-GEWÄHRLEISTUNG 60 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG 60 Monate VOR-ORT-GEWÄHRLEISTUNG

Kauf von LAN-KOMPONENTEN

36 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG nächster WERKTAG 60 Monate BRING-IN-GEWÄHRLEISTUNG nächster WERKTAG

Beim Kauf von IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN erbringt der AUFTRAGNEHMER während der jeweils vereinbarten Gewährleistungszeit zusätzlich Services zur Funktionssicherung über die gesetzliche Gewährleistung hinaus nach LOS3-VERTRAG Ziffer 3.5.2.

18.4. Geltung im Übrigen 18.4.1. Die VERTRAGSPARTEIEN vereinbaren, dass die Gewährleistung des AUFTRAGNEHMER durch eigene Leistungen der DVZ im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung nicht berührt wird. Dies gilt nicht, soweit der AUFTRAGNEHMER nachweist, dass die von der DVZ oder Dritten vorgenommen Maßnahmen ursächlich für einen Mangel waren. 18.4.2. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen des BGB. § 14 VOL/B findet keine Anwendung.

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19.

Haftung

19.1. Haftungsumfang Für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen der VERTRAGSPARTEIEN, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden der jeweils anderen VERTRAGSPARTEI wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die schädigende VERTRAGSPARTEI nur auf den Ersatz des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens und nur, soweit die schädigende VERTRAGSPARTEI eine Pflicht verletzt hat, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die geschädigte VERTRAGSPARTEI vertrauen durfte (Kardinalpflicht); für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

19.2. Ausnahmen Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz), für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die unter eine vom AUFTRAGNEHMER gewährte Garantie oder Zusicherung fallen. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für den AUFTRAGNEHMER im Fällen schon (i) Verletzung der Vertraulichkeit nach LOS3-VERTRAG Ziffer 24, (ii) Ansprüche aus der Verletzung Schutzrechte Dritter nach LOS3-VERTRAG Ziffer 22.5, und (iii) bei Verzug nach LOS3-VERTRAG Ziffer 14.2.

20.

Versicherungsschutz

20.1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes 20.1.1. Der AUFTRAGNEHMER wird auf eigene Kosten die nachfolgenden Versicherungen abschließen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens für Sachschäden:

5.000.000,- EUR

Personenschäden:

5.000.000,- EUR

Vermögensschäden:

5.000.000,- EUR

Eine Transportversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,- EUR pro Jahr. Eine Elektronikversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,- EUR pro Jahr. 20.1.2. Der Versicherungsschutz muss spätestens unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung hergestellt werden und solange aufrechterhalten bleiben, bis alle Ansprüche unter diesem LOS3-VERTRAG verjährt sind.

20.2. Nachweis des Versicherungsschutzes Auf Anforderung von DVZ wird der AUFTRAGNEHMER DVZ einen Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes übergeben.

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20.3. Informationspflicht des AUFTRAGNEHMERS Im Falle der Kündigung des Versicherungsverhältnisses oder einer wesentlichen Änderung des Versicherungsvertrages durch den AUFTRAGNEHMER oder den Versicherer wird der AUFTRAGNEHMER DVZ frühzeitig SCHRIFTLICH benachrichtigen. Der Umfang der Verpflichtung des AUFTRAGNEHMERS zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bleibt hiervon unberührt.

21.

HÖHERE GEWALT

21.1. Informationspflicht Führt ein Ereignis HÖHERER GEWALT dazu, dass eine der VERTRAGSPARTEIEN ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, wird die betroffene VERTRAGSPARTEI die andere VERTRAGSPARTEI unverzüglich SCHRIFTLICH über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre vertraglichen Pflichten, insbesondere auf die Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN, benachrichtigen.

21.2. Befreiung von Leistungspflicht 21.2.1. Die von einem Ereignis HÖHERER GEWALT betroffene VERTRAGSPARTEI ist für die Dauer des Ereignisses HÖHERER GEWALT von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, vorausgesetzt, sie ist ihrer Informationspflicht gem. vorstehender Ziff. 21.1 nachgekommen. 21.2.2. DVZ ist in dem Umfang und für die Dauer, für den bzw. während der der AUFTRAGNEHMER gem. vorstehender Ziff. 21.2.1 von seiner Leistungspflicht befreit ist, von seiner Vergütungspflicht befreit. 21.2.3. Die durch ein Ereignis HÖHERER GEWALT an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte VERTRAGSPARTEI wird alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses HÖHERER GEWALT auf ihre vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN, so weit wie möglich zu beschränken. 21.2.4. Nach Beendigung des Ereignisses HÖHERER GEWALT wird die durch ein Ereignis HÖHERER GEWALT an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte VERTRAGSPARTEI die andere VERTRAGSPARTEI unverzüglich hierüber benachrichtigen und ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder erfüllen.

22.

Nutzungsrechte, GEISTIGES EIGENTUM und Schutzrechte Dritter

22.1. GEISTIGES EIGENTUM von DVZ 22.1.1. Das gesamte zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses LOS3-VERTRAGES bestehende GEISTIGE EIGENTUM von DVZ sowie dessen Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen durch den AUFTRAGNEHMER erfolgen zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung durch DVZ, der der AUFTRAGNEHMER alle Rechte abtritt und zwar einschließlich unbekannter Nutzungsarten.

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22.1.2. GEISTIGES EIGENTUM im Sinne des LOS3-VERTRAGes umfasst sämtliche derzeit bestehenden oder zu einem späteren Zeitpunkt erworbenen gewerblichen Schutzrechte und schutzrechtsähnlichen Positionen jedweder Art wie Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte, gleich ob eingetragen oder nicht, einschließlich des Rechts zur Anmeldung solcher Rechte, und Know-how. 22.1.3. DVZ räumt dem AUFTRAGNEHMER hiermit für die Dauer dieses LOS3-VERTRAGES ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, das geistige Eigentum von DVZ während der Laufzeit des LOS3-VERTRAGES zu nutzen, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber DVZ erforderlich ist. Die Herstellung von Kopien des geistigen Eigentums von DVZ sowie die Bearbeitung oder Änderung ist nur zulässig, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Die Erteilung von Unterlizenzen oder die Nutzung durch DRITTE ist – vorbehaltlich einer von Fall zu Fall treffenden Einzelvereinbarung – ausgeschlossen.

22.2. GEISTIGES EIGENTUM des AUFTRAGNEHMERS 22.2.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, bleibt das gesamte zum Zeitpunkt des Abschlusses des LOS3-VERTRAGES bestehende GEISTIGE EIGENTUM des AUFTRAGNEHMERS sowie Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen des zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses LOS3-VERTRAGES bestehenden GEISTIGEN EIGENTUMS des AUFTRAGNEHMERS während der Vertragslaufzeit im Eigentum des AUFTRAGNEHMERS. 22.2.2. Der AUFTRAGNEHMER räumt DVZ ein einfaches, insbesondere an die LOKATIONEN unterlizenzierbares, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht ein, das GEISTIGE EIGENTUM des AUFTRAGNEHMERS zu nutzen, soweit dies für die Nutzung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlich ist. Die Herstellung von Kopien des GEISTIGEN EIGENTUMS des AUFTRAGNEHMERS sowie die Bearbeitung oder Änderung ist zulässig, soweit dies zur Nutzung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die vom AUFTRAGNEHMER für die vertraglichen Leistungen genutzte Software und sämtliche im Zusammenhang stehenden urheberrechtlich geschützten Werke (z.B. APIs, Schnittstellen, Datenbanken, Bibliotheken, Skripte, Leistungsbeschreibungen, HTML-Seiten, JAVA-Applets, Templates, Daten, Grafiken etc.). Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst das Recht, die überlassenen Softwareprodukte im Objektcode oder in sonstigen überlassenen Codeformen einschließlich Dokumentation für die Zwecke der DVZ zu nutzen, d.h. insbesondere zu laden, laden zu lassen, anzuzeigen, anzeigen zu lassen, ablaufen zu lassen, zu übertragen, übertragen zu lassen, zu speichern oder speichern zu lassen, und zu bearbeiten bzw. bearbeiten zu lassen. 22.2.3. Soweit der AUFTRAGNEHMER Produkte Dritter einsetzt, stellt der AUFTRAGNEHMER sicher, dass DVZ alle zur Nutzung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.

22.3. Neues GEISTIGES EIGENTUM 22.3.1. ARBEITSERGEBNISSE Vorbehaltlich vorstehender LOS3-VERTRAG Ziffer 22.1 und LOS3-VERTRAG Ziffer 22.2 dieses LOS3-VERTRAGES gehen alle geistigen Eigentumsrechte an ARBEITSERGEBNISSEN, die vom AUFTRAGNEHMER nach Wirksamwerden dieses LOS3-VERTRAGES für DVZ im Zusammenhang gegen die vereinbarte Vergütung erstellt werden, mit ihrer Entstehung auf DVZ über. ARBEITSERGEBNISSE im Sinne dieses LOS3-VERTRAGES sind insbesondere alle vom AUFTRAGNEHMER im Zusammenhang mit der vertraglichen vereinbarten geschaffenen Leistungen,

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soweit sie Gegenstand eigener Rechte sein können, wie zum Beispiel Dokumentationen, Berichte, Charts, Studien, Konzepte, Individualsoftware und deren Dokumentation sowie spezifischen Anpassungen von Standardsoftware für DVZ. 22.3.2. Urheberrechte Sofern eine solche Rechteübertragung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, räumt der AUFTRAGNEHMER DVZ hiermit unwiderruflich das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung und Verwertung sämtlicher für DVZ entwickelter ARBEITSERGEBNISSE sowie sämtlicher Erweiterungen und Anpassungen dieser ARBEITSERGEBNISSE ein. Die vorstehende Rechtseinräumung umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, Änderung, Vervielfältigung, Verbreitung und Verwertung jedweder Art sowie das Recht, die Nutzungsrechte zu übertragen und zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Unterlizenzen zu erteilen. Sofern der AUFTRAGNEHMER Miturheber ist, verzichtet er hiermit auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten nach § 8 Abs. 4 UrhG; sofern Angestellte oder Erfüllungsgehilfen des AUFTRAGNEHMERS Miturheber sind, sichert der AUFTRAGNEHMER zu, von diesen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte erworben und eine Verzichtserklärung gem. § 8 Abs. 4 UrhG erhalten zu haben. Sofern es sich bei den ARBEITSERGEBNISSEN um Software handelt, bezieht sich die vorstehende Rechtseinräumung auf den Objektcode und den Quellcode sowie alle im Zusammenhang mit der Entwicklung entwickelten Zwischenergebnisse und Dokumentationen, insbesondere Entwicklungsdokumentationen. Der AUFTRAGNEHMER stellt sicher, dass an der Entwicklung beteiligtes Personal des AUFTRAGNEHMERS keine aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht ableitbaren Rechte geltend machen wird und stellt DVZ frei, soweit solche Rechte gegen DVZ erhoben werden. 22.3.3. Schutzrechte Soweit für DVZ entwickelte ARBEITSERGEBNISSE entstehen, die Gegenstand gewerblicher Schutzrechte sind oder sein können, ist DVZ berechtigt, eine entsprechende Anmeldung im eigenen Namen und auf eigene Kosten vorzunehmen. Der AUFTRAGNEHMER wird alle Dokumente unterzeichnen und alle sonstigen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind oder von DVZ angefordert werden, um die Rechteübertragung durchzuführen. Der AUFTRAGNEHMER wird es unterlassen, solche Rechte im eigenen Namen anzumelden. 22.3.4. Abgeltung Ein gesondertes Entgelt für die Einräumung der Nutzungsrechte wird nicht vereinbart, diese ist vielmehr über die Vergütung für die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN (LOS3VERTRAG Ziffer 10) abgegolten. 22.3.5. Sonstiges Soweit es zur Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN erforderlich ist, räumt DVZ dem AUFTRAGNEHMER für die Laufzeit des LOS3-VERTRAGES an den ARBEITSERGEBNISSEN ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zu dem Zweck ein, dieses für DVZ im Rahmen des LOS3-VERTRAGS zu nutzen. Der AUFTRAGNEHMER wird nicht ohne die vorherige SCHRIFTLICHE Zustimmung von DVZ GEISTIGES EIGENTUM Dritter in die für DVZ entwickelten ARBEITSERGEBNISSE aufnehmen. Soweit GEISTIGES EIGENTUM Dritter in die für DVZ entwickelten ARBEITSERGEBNISSE aufgenommen wird, stellt der AUFTRAGNEHMER sicher, dass die Rechtseinräumung unberührt bleibt.

22.4. Nutzungsrechte an überlassener Drittsoftware 22.4.1. Soweit der AUFTRAGNEHMER nach Maßgabe dieses LOS3-VERTRAGES DVZ Software von Dritten zur Nutzung überlässt, wird der AUFTRAGNEHMER sicherstellen, sofern er nicht selbst

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Lizenzgeber der jeweiligen Software ist, dass DVZ ein einfaches, insbesondere an die LOKATIONEN unterlizenzierbares, übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht erhält, die überlassene Drittsoftware zu nutzen. 22.4.2. Nutzen im vorgenannten Sinne bedeutet jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programme zum Zwecke der Ausführung und der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände in der bestimmten Datenverarbeitungseinheit, ggf. auch durch DRITTE im Wege eines Hostings. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört die Herstellung von Sicherungskopien der überlassenen Programme und der darin enthaltenen Datenbestände 22.4.3. Der AUFTRAGNEHMER hat DVZ die Software jeweils mit Dokumentation in Englisch oder in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu liefern. Entsprechendes gilt im Falle von Neuauflagen oder Ergänzungen der Dokumentation während der Laufzeit dieses LOS3-VERTRAGES. Zudem ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, DVZ über etwaige in der Software enthaltene Open Source Software und/oder Softwarekomponenten vor Installation bei DVZ und/oder einer der LOKATIONEN zu informieren. 22.4.4. Soweit DVZ von ihrem Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte an einer Software auf Dritte Gebrauch macht, hat sie dem Dritten sämtliche vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Lizenzgeber aus der Softwareüberlassung und -nutzung aufzuerlegen. Mit der Übertragung der Nutzungsrechte an der Software erlöschen die Nutzungsrechte von DVZ. 22.4.5. Ein gesondertes Entgelt für die Einräumung der Nutzungsrechte ist – soweit nicht explizit anders zwischen VERTRAGSPARTEIEN vereinbart – nicht geschuldet, sondern vielmehr über die Vergütung für die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN (LOS3-VERTRAG Ziffer 10) abgegolten.

22.5. Schutzrechte Dritter 22.5.1. Der AUFTRAGNEHMER stellt sicher, dass keine Rechte Dritter bestehen, welche die vertragsgemäße Nutzung der vom AUFTRAGNEHMER erbrachten, VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN durch DVZ behindern, einschränken oder ausschließen. Sollten dennoch DRITTE Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend machen, so gilt Folgendes: 22.5.2. DVZ wird den AUFTRAGNEHMER unverzüglich von solchen Ansprüchen Dritter SCHRIFTLICH unterrichten, diesem alle zur Abwehr erforderlichen und bei DVZ vorhandenen Informationen erteilen und ihm sonstige angemessene, DVZ zumutbare Unterstützung gewähren. 22.5.3. Der AUFTRAGNEHMER übernimmt auf eigene Kosten die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr solcher Ansprüche. Dem AUFTRAGNEHMER bleibt die Entscheidung über eine vergleichsweise Erledigung vorbehalten. Der AUFTRAGNEHMER erteilt DVZ unverzüglich Weisung zur Abwehr solcher Ansprüche. Geschieht dies nicht, hat DVZ die Ansprüche nach eigenem Ermessen und nach besten Kräften abzuwehren. 22.5.4. Der AUFTRAGNEHMER wird DVZ von allen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und sonstigen Kosten freistellen, die im Zusammenhang mit einer behaupteten oder festgestellten Schutzrechtsverletzung entstehen. 22.5.5. Sollte festgestellt werden, dass die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN Schutzrechte Dritter verletzen, wird der AUFTRAGNEHMER auf eigene Kosten nach Wahl von DVZ entweder DVZ die erforderlichen Nutzungsrechte gewähren oder die vertragsgegenständlichen Leistungen so abändern, dass sie Schutzrechte Dritter nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Im letzten Fall wird der AUFTRAGNEHMER alle im Zusammenhang mit der Abänderung erforderlichen Konvertierungen, Umstellungen, Anpassungen von Dokumentationen, Schulungen etc. durchführen. Sollte der AUFTRAGNEHMER weder in der Lage sein, die erforderlichen Nutzungsrechte zu gewähren, noch die vertragsgegenständlichen

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Leistungen in dem vorstehend beschriebenen Umfang abzuändern, ist DVZ zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

23.

Datenschutzerklärung / Fernmeldegeheimnis

23.1. Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Die VERTRAGSPARTEIEN verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie ab 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung, das Telekommunikationsgesetz (TKG), insbesondere dessen Teil 7 („Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit“) zu beachten.

23.2. Wahrung des Fernmeldegeheimnisses Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, insbesondere, keinen Zugriff zu den Inhalten von Telefongesprächen oder Aufzeichnungen von Inhalten von Telefongesprächen zu nehmen, sofern dies nicht gesetzlich gestattet ist.

23.3. Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung Der AUFTRAGNEHMER wird zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen in Kontakt mit PERSONENBEZOGENEN DATEN kommen. Zu diesem Zweck schließen die VERTRAGSPARTEIEN die als Anlage 7 (Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung) beigefügte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

23.4. Umgang mit Datenträgern Der Ausbau und die Entsorgung von Datenträgern (Festplatten) aufgrund von Weiterentwicklungen, Rückbau oder Störungen an den zentralen IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN erfolgen durch DVZ. Diese werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht wieder an den AUFTRAGNEHMER zurückgegeben, sondern allein die IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN ohne die von DVZ ausgebauten Datenträger.

24.

Vertraulichkeit

24.1. Vertraulichkeit von Informationen 24.1.1. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an DRITTE weiterzugeben oder anders als zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem LOS3-VERTRAG zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des LOS3VERTRAGs fort. 24.1.2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche VERTRAULICHE INFORMATIONEN,

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a.

die dem Empfänger bei Abschluss des LOS3-VERTRAGS nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

b.

die bei Abschluss des LOS3-VERTRAGS öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses LOS3-VERTRAGS beruht;

c.

die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen, es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der AUFTRAGNEHMER DVZ auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) vor Vertragsunterzeichnung hinzuweisen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung Verpflichtete die andere VERTRAGSPARTEI vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

24.1.3. Die VERTRAGSPARTEIEN werden nur solchen Beratern Zugang zu VERTRAULICHEN INFORMATIONEN gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses LOS3-VERTRAGS entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die VERTRAGSPARTEIEN nur denjenigen Mitarbeitern die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN offen legen, die diese für die Durchführung dieses LOS3-VERTRAGs kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. 24.1.4. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, DVZ sofort SCHRIFTLICH zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung der Pflichten aus dieser LOS3-VERTRAG Ziffer 24 nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.

24.2. Nennung von DVZ als Referenz Die Nennung von DVZ sowie der LOKATIONEN als Referenz bedarf der gesonderten SCHRIFTLICHEN Vereinbarung.

25.

Einsatz von UNTERAUFTRAGNEHMERN

25.1. Allgemeine Grundsätze Für diejenigen UNTERAUFTRAGNEHMER, die bereits vor Zuschlagserteilung benannt und überprüft wurden, gilt diese Zustimmung als bereits erteilt. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche SCHRIFTLICHE Zustimmung von DVZ UNTERAUFTRAGNEHMER für wesentliche Teile der Leistung einzusetzen oder während der Vertragslaufzeit auszutauschen. DVZ wird die Zustimmung hierzu jedoch nicht ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern, sofern der Auftragnehmer die Eignung des Unterauftragnehmers und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB entsprechend der Vergabeunterlagen (Anlage 1) nachgewiesen hat. Für diejenigen UNTERAUFTRAGNEHMER, die •

bereits vor Zuschlagserteilung benannt und überprüft wurden und



die unwesentliche Teile der Leistung erbringen,

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gilt diese Zustimmung als bereits erteilt.“ Sofern UNTERAUFTRAGNEHMER nach Zustimmung durch DVZ eingebunden werden, verpflichtet sich der AUFTRAGNEHMER, diese Einbindung in jedem Fall so vorzunehmen, dass keine zusätzlichen Schnittstellen entstehen. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, eine stets aktuelle Liste mit allen aktuell eingesetzten UNTERAUFTRAGNEHMERN zu führen und diese auf Verlangen von DVZ bereitzustellen. Werden vom AUFTRAGNEHMER DRITTE zur Leistungserbringung herangezogen, so erfolgt die Beauftragung dieser Firmen ausschließlich durch den AUFTRAGNEHMER. Ein Vertragsverhältnis zwischen DVZ und dem UNTERAUFTRAGNEHMER wird hierdurch nicht begründet. Der AUFTRAGNEHMER hat dafür Sorge zu tragen, dass diese UNTERAUFTRAGNEHMER bei der Leistungserbringung die Regelungen dieses LOS3-VERTRAGES, z.B. für Verschwiegenheitsverpflichtung, Sicherheitsprüfung, Datenschutz oder das Verhalten im Betrieb berücksichtigen und in keiner Weise die Vertragserfüllung beeinträchtigen. Sollte einer der UNTERAUFTRAGNEHMER seine vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, trägt der AUFTRAGNEHMER hierfür gegenüber DVZ die Verantwortung. Der AUFTRAGNEHMER ist für die Beaufsichtigung und die Ausübung des Weisungsrechts der von ihm eingesetzten eigenen Mitarbeiter und der Mitarbeiter des UNTERAUFTRAGNEHMERS allein verantwortlich.

25.2. Verantwortung des AUFTRAGNEHMERS Der Einsatz von UNTERAUFTRAGNEHMERN entbindet den AUFTRAGNEHMER nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten unter diesem LOS3-VERTRAG. Der AUFTRAGNEHMER ist für die von dem UNTERAUFTRAGNEHMER erbrachten Leistungen und für alle Zahlungen an UNTERAUFTRAGNEHMER des AUFTRAGNEHMERS verantwortlich.

25.3. CHANGE OF CONTROL des UNTERAUFTRAGNEHMERS 25.3.1. Im Falle eines CHANGE OF CONTROL bei einem UNTERAUFTRAGNEHMER hat der AUFTRAGNEHMER DVZ hiervon unverzüglich SCHRIFTLICH in Kenntnis zu setzen und die SCHRIFTLICHE Zustimmung von DVZ zum weiteren Einsatz dieses UNTERAUFTRAGNEHMERS einzuholen. Der Zustimmung bedarf es nicht, sofern sich der Einsatz des UNTERAUFTRAGNEHMERS auf unkritische oder unwesentliche Teile der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN bezieht. 25.3.2. DVZ kann die Zustimmung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern. Ein wichtiger Grund i.S. dieses LOS3-VERTRAGES Ziff. 25.3.2 liegt dann vor, wenn nach §§ 123, 124 GWB Gründe für den Ausschluss des UNTERAUFTRAGNEHMERS vorliegen und/oder die Eignung des UNTERAUFTRAGNEHMERS entfallen ist. 25.3.3. Stimmt DVZ dem weiteren Einsatz des UNTERAUFTRAGNEHMERS nicht zu, so hat der AUFTRAGNEHMER den UNTERAUFTRAGNEHMER innerhalb von einem (1) Monat ab Verweigerung der Zustimmung auszutauschen und nicht mehr zur Erbringung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN einzusetzen.

26.

Laufzeit, Kündigung

26.1. Laufzeit

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26.1.1. Dieser LOS3-VERTRAG tritt mit Unterzeichnung durch beide VERTRAGSPARTEIEN in Kraft und hat eine Laufzeit von acht (8) Jahren, wobei das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Laufzeit endet, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf. Regelungen dieses LOS3-VERTRAGES zu dessen vorzeitiger Beendigung bleiben hiervon unberührt. 26.1.2. Sofern mit einem Einzelauftrag und/oder ÄNDERUNGSAUFTRAG eine Serviceleistung beauftragt wird, wird die Laufzeit der hierdurch zu erbringenden Leistungen jeweils direkt im Einzelauftrag und/oder ÄNDERUNGSAUFTRAG geregelt.

26.2. Ordentliche Kündigung Während der Laufzeit ist die ordentliche Kündigung des LOS3-VERTRAGES und der darunter abgeschlossenen EINZELAUFTRÄGE und/oder EINZELBESTELLUNGEN und/oder ÄNDERUNGSAUFTRÄGE ausgeschlossen.

26.3. Kündigung aus wichtigem Grund 26.3.1. Das Recht zur Kündigung des LOS3-VERTRAGES und/oder EINZELAUFTRÄGE und/oder ÄNDERUNGSAUFTRÄGE aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 26.3.2. Ein wichtiger Grund, der DVZ zur Kündigung gem. vorstehender Ziff. 26.3.1 berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn  

der AUFTRAGNEHMER aufsichtsrechtliche Vorgaben nicht einhält, ein nicht nur geringfügiger Verstoß gegen Datenschutz- und/oder Vertraulichkeitsbestimmungen vorliegt, insbesondere wenn der AUFTRAGNEHMER gegen Verpflichtungen zum Schutz von Verschlusssachen verstößt,  sich die Eigentumsverhältnisse beim AUFTRAGNEHMER im Sinne eines CHANGE OF CONTROL verändern,  soweit ein solches Kündigungsrecht an anderer Stelle in diesem LOS3-VERTRAG ausdrücklich vorgesehen ist. Der AUFTRAGNEHMER hat DVZ den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. 26.3.3. Vor der Kündigung aus wichtigem Grund ist diese SCHRIFTLICH anzudrohen. Die vertragsbrüchige VERTRAGSPARTEI ist SCHRIFTLICH abzumahnen und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist nach Erhalt der Abmahnung die den wichtigen Grund begründenden Missstände zu beheben. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn  



die vertragsbrüchige VERTRAGSPARTEI die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNG ernsthaft und endgültig verweigert, der AUFTRAGNEHMER die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE LEISTUNG zu einem in den Vertragsdokumenten bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und DVZ in den Vertragsdokumenten den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

26.3.4. Soweit einer VERTRAGSPARTEI das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zusteht, kann sie dieses Recht nur binnen einer Frist von einem (1) Monat ausüben, nachdem sie Kenntnis von den zur Kündigung berechtigten Umständen erlangt hat. Berechtigt die Gesamtbetrachtung einer Reihe von Ereignissen eine VERTRAGSPARTEI zur Kündigung aus wichtigem Grund, so ist die Frist ab dem letzten dieser Ereignisse zu berechnen. Die Kündigung kann innerhalb der genannten Frist auch mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

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26.3.5. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche bleiben von dem Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

26.4. Teilkündigung Soweit DVZ aufgrund einer Vertragsverletzung durch den AUFTRAGNEHMER berechtigt ist, den LOS3-VERTRAG zu kündigen, bleibt es DVZ vorbehalten, den LOS3-VERTRAG nur in Bezug auf Teile der insgesamt vom AUFTRAGNEHMER geschuldeten Leistungen zu kündigen. Für die gekündigten Teile entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der dafür geschuldeten Vergütung.

26.5. Form der Kündigung Jede Kündigung hat SCHRIFTLICH zu erfolgen.

26.6. Wirkung der Beendigung Alle im Rahmen der Vertragslaufzeit vor Beendigung des LOS3-VERTRAGES ausgelösten EINZELBESTELLUNGEN, EINZELAUFTRÄGE für gekaufte IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN unter Berücksichtigung hierfür ggf. abgeschlossener ÄNDERUNGSAUFTRÄGE sind vollständig zu erfüllen. Sofern zum Zeitpunkt der Beendigung noch Gewährleistungsfristen für die gekauften IP-TELEFONIE- und LAN-KOMPONENTEN laufen, wie sie in den EINZELBESTELLUNGEN vereinbart sind, gilt für die sich aus der Gewährleistungen ergebenden Rechte und Pflichten der LOS3-VERTRAG und die jeweilige EINZELBESTELLUNG bis zum Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist fort.

27.

Unterstützungsleistungen und Kaufoption

27.1. Unterstützungsleistungen Im Falle einer Beendigung dieses LOS3-VERTRAGES wird der AUFTRAGNEHMER DVZ bei der reibungslosen und koordinierten Überleitung der nach diesem LOS3-VERTRAG zu erbringenden Leistungen an DVZ oder an einen von DVZ benannten DRITTEN unterstützen. Wird die Überleitung nicht termingerecht abgeschlossen, wird der AUFTRAGNEHMER den Betrieb bis zum Abschluss der Überleitungsarbeiten im bestehenden Umfang und zu den definierten Service-Level gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung aufrechterhalten, maximal jedoch für zwölf (12) Monate. Als angemessen gilt die Vergütung, die DVZ für die entsprechenden Leistungen vor Beendigung des LOS3-VERTRAGS gezahlt hat. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Hinsichtlich des Zeitplans werden sich die VERTRAGSPARTEIEN untereinander abstimmen. Im Fall der Teilkündigung gelten die vorstehenden Vorschriften jeweils bezogen auf die gekündigten Leistungen.

27.2. Kaufoption

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27.2.1. Soweit DVZ Komponenten der IP-TELEFONIE-LÖSUNG gemietet hat, bleibt DVZ im Falle der Beendigung dieses LOS3-VERTRAGES das Recht vorbehalten, diese Komponenten käuflich vom AUFTRAGNEHMER zu erwerben. 27.2.2. Der Kaufpreis entspricht dabei dem aktuellen Verkehrswert der Komponenten unter Berücksichtigung der vom AUFTRAGNEHMER bei einem Verkauf an DVZ ersparten Aufwendungen für Rückbau/Abholung, Entsorgung, Löschung aller Daten sowie eines Ausschluss jeglicher Gewährleistung. 27.2.3. Erfolgt keine Einigung auf einen Kaufpreis, so haben beide VERTRAGSPARTEIEN das Streitbeilegungsverfahren gemäß LOS3-VERTRAG Ziffer 28 zu durchlaufen. Soweit auch im Streitbeilegungsverfahren keine Einigung erzielt werden kann, sind die VERTRAGSPARTEIEN jeweils berechtigt, für die Festlegung des Kaufpreises einen Schiedsgutachter anzurufen. Dieser entscheidet die streitige Frage verbindlich für beide VERTRAGSPARTEIEN nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in der maßgeblichen Branche üblichen Regelungen. § 319 Abs. 1 BGB findet Anwendung. Bei dem Schiedsgutachter muss es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer Schwerin handeln. Soweit sich die VERTRAGSPARTEIEN nicht gemeinsam auf einen Schiedsgutachter einigen, hat der Präsident der Industrie- und Handelskammer Schwerin mit bindender Wirkung für beide VERTRAGSPARTEIEN das Vorschlagsrecht. Die durch die Einschaltung eines Schiedsgutachters entstehenden Kosten sind von den VERTRAGSPARTEIEN je zur Hälfte zu tragen. 27.2.4. Erfolgt kein Ankauf der gemieteten IP-TELEFONIE-KOMPONENTEN, ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, die überlassenen Komponenten zurückzubauen, abzuholen und sämtliche darauf befindlichen Daten vollständig zu löschen und dies DVZ SCHRIFTLICH nachzuweisen.

28.

Streitbeilegungsverfahren

28.1. Allgemeines 28.1.1. Treten im Zusammenhang mit den VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN Meinungsverschiedenheiten auf, werden die VERTRAGSPARTEIEN angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. 28.1.2. Vorbehaltlich nachfolgender Ziff. 28.1.3, ist jede VERTRAGSPARTEI erst nach erfolglosem Durchlaufen des Streitbeilegungsverfahrens berechtigt, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. 28.1.3. Das Recht der VERTRAGSPARTEIEN, um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen, bleibt von der Pflicht, ein Streitbeilegungsverfahren durchzuführen, unberührt.

28.2. Eskalationsstufen in der KONSTRUKTIONSPHASE 28.2.1. Meinungsverschiedenheiten werden zunächst von den jeweiligen Projektleitern beider VERTRAGSPARTEIEN diskutiert. 28.2.2. Im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens haben die Projektleiter der beiden VERTRAGSPARTEIEN auf der Ebene, auf der die Meinungsverschiedenheit auftaucht, die dort nicht innerhalb von zehn (10) WERKTAGEN gelöst werden kann, ihren unterschiedlichen Standpunkt SCHRIFTLICH zu fixieren. Dies hat, soweit möglich, unter Beifügung der Gründe, insbesondere Bezugnahmen

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auf konkrete Bestimmungen der Vertragsdokumente zu erfolgen. Diese Stellungnahmen sind dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 28.2.3. Kommt innerhalb von weiteren zehn (10) WERKTAGEN auch im Lenkungsausschuss keine Einigung zustande, kann jede der beiden VERTRAGSPARTEIEN verlangen, dass die gesamte Geschäftsführung der anderen VERTRAGSPARTEI mit der Frage befasst wird. Sofern auch auf diesem Wege nicht innerhalb von weiteren zehn (10) WERKTAGEN eine Einigung erzielt wird, ist jede VERTRAGSPARTEI berechtigt, unabhängig von der anderen zu erklären, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Erst danach sind die VERTRAGSPARTEIEN jeweils berechtigt, den Rechtsweg zu beschreiten.

28.3. Eskalationsstufen in der BETRIEBSPHASE 28.3.1. Meinungsverschiedenheiten werden zunächst von den jeweiligen Servicemanagern beider VERTRAGSPARTEIEN diskutiert. 28.3.2. Im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens haben die Servicemanager der beiden VERTRAGSPARTEIEN auf der Ebene, auf der die Meinungsverschiedenheit auftaucht, die dort nicht innerhalb von zehn (10) WERKTAGEN gelöst werden kann, ihren unterschiedlichen Standpunkt SCHRIFTLICH zu fixieren. Dies hat, soweit möglich, unter Beifügung der Gründe, insbesondere Bezugnahmen auf konkrete Bestimmungen der Vertragsdokumente zu erfolgen. Diese Stellungnahmen sind den Sachgebietsleitern zur Entscheidung vorzulegen. 28.3.3. Kommen die Sachgebietsleiter bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Funktion nicht innerhalb von zehn (10) WERKTAGEN nach Zugang der Stellungnahmen zu einer einverständlichen Regelung, so sind die Stellungnahmen an die Abteilungsleiter bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Funktion weiterzuleiten. 28.3.4. Kommt innerhalb von weiteren zehn (10) WERKTAGEN auch zwischen den Abteilungsleitern keine Einigung zustande, kann jede der beiden VERTRAGSPARTEIEN verlangen, dass die gesamte Geschäftsführung der anderen VERTRAGSPARTEI mit der Frage befasst wird. Sofern auch auf diesem Wege nicht innerhalb von weiteren zehn (10) WERKTAGEN eine Einigung erzielt wird, ist jede VERTRAGSPARTEI berechtigt, unabhängig von der anderen zu erklären, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Erst danach sind die VERTRAGSPARTEIEN jeweils berechtigt, den Rechtsweg zu beschreiten.

28.4. Fortführung der VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN Der AUFTRAGNEHMER wird die VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN LEISTUNGEN unabhängig von einer eventuellen Meinungsverschiedenheit zwischen DVZ und dem AUFTRAGNEHMER erbringen und sämtliche sich aus den Vertragsdokumenten ergebenden Pflichten erfüllen. Der AUFTRAGNEHMER verzichtet auf jegliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte.

29.

Schlussbestimmungen

29.1. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf diesen LOS3-VERTRAG findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlich zuständig für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem LOS3-VERTRAG

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zwischen dem AUFTRAGNEHMER und DVZ ergebenden Streitigkeiten sind die für Schwerin zuständigen staatlichen Gerichte.

29.2. Abtretung und Aufrechnung Dem AUFTRAGNEHMER ist es nicht gestattet, Rechte und Pflichten aus diesem LOS3-VERTRAG ohne SCHRIFTLICHE Einwilligung von DVZ an DRITTE abzutreten. Der AUFTRAGNEHMER ist zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von DVZ ausschließlich mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen berechtigt.

29.3. Schriftformerfordernis Änderungen dieses LOS3-VERTRAGS oder der übrigen Vertragsdokumente bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

29.4. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses LOS3-VERTRAGES oder der unter diesem LOS3-VERTRAG getroffenen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses LOS3-VERTRAGES sowie der unter diesem LOS3-VERTRAG getroffenen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die VERTRAGSPARTEIEN nachträglich feststellen, dass der LOS3-VERTRAG oder eine unter diesem LOS3-VERTRAG getroffene Vereinbarung lückenhaft ist.

DVZ

AUFTRAGNEHMER

Ort, Datum

Ort, Datum

Unterschrift

Unterschrift

Name

Name

Position

Position

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Anlagen zum LOS3-VERTRAG

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- Anlage 1 zum LOS3-VERTRAG-

Teile A, B, C und F der Vergabeunterlagen für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)

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- Anlage 2 zum LOS3-VERTRAG -

die vom AN ausgefüllte / ergänzte Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)

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- Anlage 3 zum LOS3-VERTRAG -

Muster ÄNDERUNGSAUFTRAG für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)

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- ÄNDERUNGSAUFTRAG -

Zwischen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283 19059 Schwerin – im Folgenden „DVZ“ genannt –

und

– im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt –

wird gemäß Ziffer 15 des Los3-Vertrages vom ____________ folgender Änderungsauftrag vereinbart:

1 Art und Umfang der Leistungen 1.1 Art der Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für DVZ folgende Leistungen: _______________________________________________________ ________________________________________________________ 1.2 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers 1.2.1

Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind _______________________________________________________ ergibt sich aus folgenden weiteren Dokumenten Anlage(n) Nr. Es gelten die Dokumente in obiger Reihenfolge folgender Reihenfolge:

1.2.2

Der Auftragnehmer wird DVZ auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben.

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1.2.3

Besondere Leistungsanforderungen:

1.3 Vergütungsbestimmende Faktoren Vergütungsbestimmende Faktoren sind _______________________________________________________

2

Nennung der bisherigen Regelung im Los3-Vertrag bzw. der BLP, die durch den neuen Leistungsgegenstand geändert wird _______________________________________________________

3 Ort der Leistungen / Leistungszeitraum (sofern einschlägig) 3.1 Ort der Leistungen 3.2 Zeiträume der Leistungen Leistungen (gemäß Nummer 1.1)

Geplanter Leistungszeitraum Beginn

Ende

Verbindlicher Leistungszeitraum Beginn

Ende

3.3 Zeiten der Leistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: 3.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) bis bis 3.3.2

von von

bis bis

Uhr Uhr

von von

bis bis bis

Uhr Uhr Uhr

während sonstiger Zeiten bis bis

an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers

von 4 Vergütung 4.1 Vergütung nach Aufwand nach Vorlage eines prüffähigen Leistungsnachweises mit Belegen ohne Obergrenze mit einer Obergrenze in Höhe von

EUR

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Bezeichnung des Personals (Leistungskategorie)

Preis (netto) innerhalb der Zeiten gemäß 3.3.1 je Stunde

je Tag

gemäß 3.3.2 je Stunde

je Tag

Zuzüglich zu den genannten Nettopreisen ist die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer zu entrichten. Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt

4.2

kalendermonatlich nachträglich

Festpreis Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zahlt DVZ einen Festpreis (netto) in Höhe von insgesamt Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:

4.3 Reisekosten und Nebenkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß

5

Verantwortlicher Ansprechpartner DVZ: Auftragnehmer:

6

Mitwirkungsleistungen der DVZ Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart:

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7

Sonstige Vereinbarungen

, Ort Firma

Datum

Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name in Druckschrift)

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Ort Auftraggeber

, Datum

Unterschrift(en) DVZ (Name in Druckschrift)

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- Anlage 4 zum LOS3-VERTRAG -

SÜG M-V für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)

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Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG M-V) Vom 22. Januar 1998

Zum 04.11.2016 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Stand:

letzte berücksichtigte Änderung: §§ 18, 34 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. April 2016 (GVOBl. M-V S. 203, 206).

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsverzeichnis Teil 1 Personeller Geheimschutz bei öffentlichen Stellen Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §1

Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes

§2

Verschlußsachen

§3

Betroffener Personenkreis

§4

Zuständigkeiten

§5

Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse

§6

Rechte und Pflichten des Betroffenen; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person

Abschnitt 2 Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen §7

Arten der Sicherheitsüberprüfung

§8

Einfache Sicherheitsüberprüfung

§9

Erweiterte Sicherheitsüberprüfung

§ 10

Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

§ 11

Datenerhebung

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§ 12

Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten

Abschnitt 3 Verfahren § 13

Sicherheitserklärung

§ 14

Abschluss der Sicherheitsüberprüfung

§ 15

Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit

§ 16

Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung

§ 17

Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung

Abschnitt 4 Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung § 18

Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte

§ 19

Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen

§ 20

Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien

§ 21

Übermittlung und Zweckbindung

§ 22

Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten

§ 23

Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten

Teil 2 Sonderregelung für den personellen Geheimschutz bei nicht-öffentlichen Stellen § 24

Anwendungsbereich

§ 25

Zuständigkeit

§ 26

Sicherheitserklärung

§ 27

Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse

§ 28

Aktualisierung der Sicherheitserklärung

§ 29

Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse

§ 30

Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle

§ 31

Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in Dateien

Teil 3 Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften § 32

Reisebeschränkungen

§ 33

Strafvorschriften

§ 34

Ermächtigung zur Rechtsverordnung

§ 35

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 36

Inkrafttreten

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Teil 1 Personeller Geheimschutz bei öffentlichen Stellen

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 *)

Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes

(1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung).

(2) Zweck des personellen Geheimschutzes ist es, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten dadurch zu schützen, dass der Zugang von Personen verhindert wird, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann.

(3) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer Zugang hat

1. zu Verschlußsachen von Bundes- oder Landesbehörden, Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, oder 2.

zu Verschlußsachen überstaatlicher Einrichtungen und Stellen, wenn die Bundesrepublik

Deutschland verpflichtet ist, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen, oder wer

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3. in einer Behörde oder einer sonstigen öffentlichen Stelle des Landes oder in einem Teil von ihr tätig ist, die oder der aufgrund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlußsachen von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Innenministerium zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist.

Zugang im Sinne des Gesetzes zu Verschlußsachen hat auch, wer Umgang mit Verschlußsachen oder auf andere Weise Möglichkeiten des Zugriffs auf sie hat.

(4) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung tätig ist oder werden soll (vorbeugender personeller Sabotageschutz).

(5) Lebenswichtig sind solche Einrichtungen,

1. deren Beeinträchtigung auf Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder 2. die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde.

Verteidigungswichtig sind solche Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft dienen und deren Beeinträchtigung auf Grund

1. fehlender kurzfristiger Ersetzbarkeit die Funktionsfähigkeit, insbesondere die Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie der Zivilen Verteidigung, oder 2. der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann. Sicherheitsempfindliche Stelle ist die kleinste selbstständig handelnde Organisationseinheit innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung, die vor unberechtigtem Zugang geschützt ist und von der im Falle der Beeinträchtigung eine erhebliche Gefahr für die in Satz 1 und 2 genannten Schutzgüter ausgeht.

Fußnoten *§ 1 Abs. 4 und 5 angefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2004.

§2

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Verschlußsachen

(1) Verschlußsachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft.

(2) Eine Verschlußsache ist

1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann, 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.

§3

Betroffener Personenkreis

(1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Betroffener), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz zu unterziehen. Hierauf kann verzichtet werden, wenn für sie bereits eine gleich- oder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf nur Personen übertragen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Wer mit dem Betroffenen verheiratet ist, mit ihm die Lebenspartnerschaft begründet hat (Lebenspartner) oder mit ihm in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft lebt (Lebensgefährte), soll in Sicherheitsüberprüfungen nach §§ 9 und 10 einbezogen werden. Über Ausnahmen entscheidet die in § 4 Abs. 1 genannte Stelle. Geht der Betroffene die Ehe ein oder begründet er die Lebenspartnerschaft oder die auf Dauer angelegte Gemeinschaft erst während der oder nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung, ist die Maßnahme nach Satz 1 nachzuholen. Das gleiche gilt für die in die Sicherheitsüberprüfung einzubeziehende Person, die bei Durchführung der Sicherheitsüberprüfung noch nicht volljährig ist, nach Eintritt der Volljährigkeit.

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(3) Der Pflicht zur Sicherheitsüberprüfung unterliegen nicht

1. Mitglieder der Verfassungsorgane des Landes, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. Mitglieder des Landesrechnungshofs, 4. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse über- oder zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ausüben sollen, 5. sonstige Personengruppen, die durch Gesetz hiervon ausgenommen werden.

§4

Zuständigkeiten

(1) Die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, die einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuweisen, übertragen oder sie zum Zugang zu Verschlußsachen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ermächtigen will (zuständige Stelle), ist dafür verantwortlich, dass mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit nur nach diesem Gesetz sicherheitsüberprüfte Personen betraut werden. Sie leitet die Sicherheitsüberprüfung ein. Die obersten Landesbehörden können durch Rechtsverordnung für ihren Zuständigkeitsbereich die Aufgaben der zuständigen Stelle einer Zentralstelle im Innenministerium übertragen.

(1) Die Aufgaben der zuständigen Stelle sind in einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. Für Sicherheitsüberprüfungen bei politischen Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes sowie deren Stiftungen sind die Parteien selbst zuständig.

(3) Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist die Verfassungsschutz-behörde.

(4) Die Verfassungsschutzbehörde führt Sicherheitsüberprüfungen bei Bewerbern sowie bei Mitarbeitern des eigenen Dienstes nach den Vorschriften dieses Gesetzes selbst durch.

§5

Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse

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(1) Sicherheitsrisiken im Sinne dieses Gesetzes sind Umstände, die es aus Gründen des staatlichen Geheimschutzes verbieten, eine Person mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit zu betrauen. Erkenntnisse sind sicherheitserheblich, wenn sich aus ihnen ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt. Die Beurteilung ist auf den Einzelfall abzustellen.

(2) Ein Sicherheitsrisiko liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte

1. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit oder 2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs- oder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, oder 3. Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen.

Ein Sicherheitsrisiko kann auch aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 zu der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person vorliegen.

§ 6 *)

Rechte und Pflichten des Betroffenen; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person

(1) Die zuständige Stelle hat den Betroffenen schriftlich über die Art der beabsichtigten Sicherheitsüberprüfung sowie über den damit verbundenen Umfang der Datenverarbeitung zu unterrichten. Wird eine weitergehende Sicherheitsüberprüfung notwendig, so ist auch für diese eine entsprechende Unterrichtung erforderlich.

(2) Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung bedarf der Einwilligung des Betroffenen. Die Einwilligung bezieht sich nur auf die Art der Sicherheitsüberprüfung (§ 7), die Gegenstand der Unterrichtung war.

(3) Der Betroffene ist verpflichtet, die zur Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Er kann Angaben verweigern, die für ihn, nahe Angehörige im Sinne von § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung oder für die in die Sicherheitsüberprüfung einbezogene Person die Gefahr strafrechtlicher oder disziplinarischer Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung begründen könnten. Über das Verweigerungsrecht ist er zu unterrichten.

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(4) Bevor die zuständige Stelle die Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ablehnt, hat sie dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder mündlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen persönlich zu äußern. Der Betroffene kann zu einer Anhörung mit einem Rechtsanwalt erscheinen. Die Anhörung erfolgt in einer Weise, die den Schutz nachrichtendienstlicher Quellen gewährleistet und den schutzwürdigen Interessen von Personen, die im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rechnung trägt. Sie unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge hätte.

(5) Sind zu der Person, die mit dem Betroffenen verheiratet ist, sein Lebenspartner oder Lebensgefährte ist, Angaben zu machen, ist hierfür deren schriftliche Einwilligung erforderlich. Gleiches gilt, wenn sie in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird; die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.

(6) Liegen zu der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, ist ihr vor Ablehnung der Zulassung des Betroffenen zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entsprechend Absatz 4 Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

(7) Die Absätze 4 und 6 sind auch anzuwenden, wenn die Weiterbeschäftigung des Betroffenen in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit abgelehnt werden soll.

Fußnoten *

§ 6 Abs. 5 Satz 1 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2004.

Abschnitt 2 Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen

§7

Arten der Sicherheitsüberprüfung

(1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird eine

1. einfache Sicherheitsüberprüfung, 2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung oder 3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

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durchgeführt.

(2) Ergeben sich bei einer Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die nur durch Maßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung geklärt werden können, kann die zuständige Stelle mit Einwilligung des Betroffenen und der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen. § 12 Abs. 6 bleibt unberührt.

§8

Einfache Sicherheitsüberprüfung

(1) Eine einfache Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die

1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlußsachen (§ 1 Abs. 3) erhalten, 2. Tätigkeiten in Bereichen nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen oder 3. Tätigkeiten in Bereichen nach § 1 Abs. 4 wahrnehmen sollen.

(2) In den Fällen von Absatz 1 Nr. 2 kann die zuständige Stelle von der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen.

§9

Erweiterte Sicherheitsüberprüfung

Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die Zugang (§ 1 Abs. 3) zu

1. GEHEIM eingestuften Verschlußsachen oder 2. einer hohen Anzahl von VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 für ausreichend hält.

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§ 10

Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen ist für Personen durchzuführen, die

1. Zugang im Sinne des § 1 Abs. 3 zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlußsachen, 2. Zugang im Sinne des § 1 Abs. 3 zu einer hohen Anzahl von GEHEIM eingestuften Verschlußsachen erhalten oder 3. bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes oder bei einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes, die nach Feststellung der Landesregierung gemäß § 34 Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wahrnimmt, tätig werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 oder § 9 für ausreichend hält.

§ 11

Datenerhebung

(1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde dürfen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Der Betroffene sowie die sonstigen zu befragenden Personen und nicht-öffentlichen Stellen sind auf den Zweck der Erhebung, die Auskunftspflichten nach diesem Gesetz und auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht, ansonsten auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen.

(2) Die zuständige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten grundsätzlich bei dem Betroffenen und, falls es darüber hinaus erforderlich ist, bei der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person. Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person entgegen, können andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden.

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§ 12

Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten

(1) Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen:

1. Sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zum Betroffenen und der Person, mit der der Betroffene verheiratet ist, die sein Lebenspartner oder sein Lebensgefährte ist, sowie im Bedarfsfall auch zu den übrigen in der Sicherheitserklärung angegebenen Personen, insbesondere Auskunfts- und Referenzpersonen, und zu Adressen und Objekten, 2. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und einer Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, 3. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215), bestimmte Bundespolizeibehörde, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst, 4. Anfragen unter Beteiligung der Landeskriminalämter an die Polizeidienststellen der Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, 5. Anfragen an die für das Meldewesen zuständigen Behörden der Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre.

(2) Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung prüft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu Absatz 1 die Identität des Betroffenen.

(3) Die Absätze 1 und 2 finden auf die in die Sicherheitsüberprüfung einbezogene Person entsprechende Anwendung.

(4) Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen befragt die mitwirkende Behörde in der Regel zusätzlich von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen. Weitere geeignete Auskunftspersonen können befragt werden, um zu prüfen, ob die Angaben zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen.

(5) Die zuständige Stelle fragt zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit des Betroffe-

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nen oder der einbezogenen Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an, wenn der Betroffene oder die einbezogene Person vor dem 1. Januar 1970 geboren wurde oder Anhaltspunkte für eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, übermittelt sie die zuständige Stelle zur Bewertung an die mitwirkende Behörde.

(6) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung des Betroffenen oder der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person nicht ausreicht oder ihr schutzwürdige Interessen beteiligter Personen entgegenstehen, kann die mitwirkende Behörde neben den Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 4 weitere geeignete Auskunftspersonen oder andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften oder Gerichte, befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen.

Abschnitt 3 Verfahren

§ 13

Sicherheitserklärung

(1) Die zuständige Stelle fordert den Betroffenen auf, eine Sicherheitserklärung abzugeben. Anzugeben sind:

1. Namen, auch frühere, Vornamen, 2. Geburtsdatum, -ort, 3. Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten, 4. Familienstand, 5. Namen und Vornamen, auch frühere, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten von Ehegatten, Lebenspartnern oder Lebensgefährten, 6. Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen fünf Jahren, im Ausland ab dem 16. Lebensjahr, 7. ausgeübter Beruf, 8. Name und Anschrift des Arbeitgebers,

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9. im Haushalt lebende Personen über 18 Jahre (jeweils Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort und Verhältnis zu dieser Person), 10.Angaben über in den vergangenen fünf Jahren durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und darüber, ob zur Zeit die finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können, 11.Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch hindeuten können, 12.Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen, 13.anhängige Straf- und Disziplinarverfahren, 14.Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, Reisen, nahen Angehörigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, von denen das Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde festgestellt hat, dass besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind, 15.frühere Sicherheitsüberprüfungen, 16.hauptamtliche Funktionen in einer Partei oder "Massenorganisation" der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie Tätigkeit als "Reisekader in das nicht sozialistische Wirtschaftsgebiet"; zu hauptamtlichen Funktionen in einer Partei oder "Massenorganisation" zählen insbesondere: -

Mitglieder des Zentralkomitees (ZK) der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)

-

Sekretäre des Zentralkomitees (ZK)

-

1. Sekretäre der Bezirks- und Kreisleitungen

-

Leiter zentraler Parteiinstitutionen

-

Abteilungsleiter und Stellvertreter der Verwaltung des Zentralkomitees (ZK) der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)

-

Leitende Mitarbeiter zentraler Parteiinstitutionen

-

Sekretäre der Bezirks- und Kreisleitungen

-

Leiter der Bezirksparteischulen

-

Leiter von Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus

-

hauptamtliche Mitarbeiter der Bezirks- und Kreisleitungen

-

Sekretäre der Grundorganisationen

-

sonstige hauptamtliche Funktionen in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)

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-

hauptamtliche Funktionen in Blockparteien der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

-

hauptamtliche Mitarbeiter in folgenden "Massenorganisationen": Freie Deutsche Jugend (FDJ), Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), bei Sicherheitsüberprüfungen nach §§ 9 und 10 zusätzlich

17.Anzahl der Kinder, 18.Eltern, Stief- oder Pflegeeltern (jeweils Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz), 19.Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten, Wehr- oder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsstätten, Beschäftigungsstellen sowie deren Anschriften, 20.Nummer des Personalausweises oder Reisepasses, 21.zwei Auskunftspersonen zur Identitätsprüfung des Betroffenen (jeweils Namen, Vornamen, Anschrift und Verhältnis zur Person), bei Sicherheitsüberprüfungen nach § 10 zusätzlich 22.drei Referenzpersonen (jeweils Namen, Vornamen, Beruf, berufliche und private Anschrift und Rufnummern sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaft).

Die Einwilligung in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sind zu bestätigen. Den Erklärungen für Sicherheitsüberprüfungen nach §§ 9 und 10 sind zwei aktuelle Lichtbilder mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizufügen.

(2) Bei allen Überprüfungsarten sind die in Absatz 1 Satz 2 Nr. 11 und 12 genannten Daten auch zum Ehegatten, dem Lebenspartner oder dem Lebensgefährten anzugeben. Ergeben sich aus der Sicherheitserklärung oder aufgrund der Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden sicherheitserhebliche Erkenntnisse über diese Person, sind weitere Überprüfungsmaßnahmen nur zulässig, wenn sie in die erweiterte Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird.

(3) Wird eine Person in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, sind zu ihr auch die in Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 bis 8, 10, 13, 14 und 21 genannten Daten anzugeben.

(4) Bei Sicherheitsüberprüfungen der in § 4 Abs. 4 genannten Personen sind zusätzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister und abgeschlossene Straf- und Disziplinarverfahren sowie alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben.

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(5) Die Sicherheitserklärung ist von dem Betroffenen der zuständigen Stelle zuzuleiten. Sie prüft die Angaben des Betroffenen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Zu diesem Zweck kann die Personalakte eingesehen werden. Die zuständige Stelle leitet die Sicherheitserklärung an die mitwirkende Behörde weiter und beauftragt diese, an der Sicherheitsüberprüfung mitzuwirken, es sei denn, die zuständige Stelle hat bereits bei der Prüfung der Sicherheitserklärung festgestellt, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Die mitwirkende Behörde kann mit Zustimmung der zuständigen Stelle und des Betroffenen in die Personalakte Einsicht nehmen, wenn dies zur Klärung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerlässlich ist.

§ 14

Abschluß der Sicherheitsüberprüfung

(1) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass kein Sicherheitsrisiko nach § 5 vorliegt, so teilt sie dies der zuständigen Stelle mit. Fallen Erkenntnisse an, die kein Sicherheitsrisiko begründen, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese mitgeteilt.

(2) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gründe und ihrer Bewertung die zuständige Stelle. Bei nachgeordneten Stellen erfolgt die Unterrichtung über deren oberste Landesbehörde.

(3) Die zuständige Stelle entscheidet, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit des Betroffenen entgegensteht. Im Zweifel hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. § 6 Abs. 4 und 6 sind zu beachten.

(4) Lehnt die zuständige Stelle es ab, den Betroffenen mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit zu betrauen, teilt sie dies dem Betroffenen mit.

(5) Die Zuweisung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit sowie die Ermächtigung zum Zugang zu Verschlußsachen erfolgen durch die zuständige Stelle, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 15

Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit

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In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle dem Betroffenen die sicherheitsempfindliche Tätigkeit abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 1 vor Abschluß der Sicherheitsüberprüfung übertragen, wenn

1. bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung die Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der mitwirkenden Behörde bewertet oder 2. bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung und bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen die Maßnahmen der nächstniederen Art der Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen worden sind und sich daraus keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko ergeben haben.

§ 16

Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung

(1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben sich unverzüglich gegenseitig zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse über den Betroffenen oder die in die Sicherheitsüberprüfung einbezogene Person bekannt werden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen.

(2) Die mitwirkende Behörde prüft die sicherheitserheblichen Erkenntnisse und stellt fest, ob ein Sicherheitsrisiko nach § 5 vorliegt, und unterrichtet die zuständige Stelle über das Ergebnis der Prüfung. Im übrigen ist § 14 Abs. 3 und 4 entsprechend anzuwenden.

§ 17

Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung

(1) Die zuständige Stelle leitet der Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, die Sicherheitserklärung in der Regel alle fünf Jahre erneut zu und fordert sie auf, diese im Falle eingetretener Veränderungen zu ergänzen. Unabhängig hiervon hat der Betroffene der zuständigen Stelle von sich aus Änderungen von Familienstand, Namen, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit mitzuteilen.

(2) Bei sicherheitsempfindlicher Tätigkeit nach § 10 ist in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahelegen. Das Verfahren bei der Wiederholungsüberprüfung entspricht dem der Erstüberprüfung; von einer erneuten Identitätsprüfung kann abgesehen werden.

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Abschnitt 4 Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung

§ 18

Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte

(1) Die zuständige Stelle führt über den Betroffenen eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheitsüberprüfung betreffenden Informationen aufzunehmen sind.

(2) Informationen über die persönlichen, dienstlichen und arbeitsrechtlichen Verhältnisse der eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübenden Person sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie für die sicherheitsmäßige Beurteilung erheblich sind. Dazu zählen insbesondere:

1. Zuweisung, Übertragung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die dazu erteilte Ermächtigung sowie deren Änderung und Beendigung, 2. Umsetzung, Abordnung, Versetzung und Ausscheiden, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. Straf- und Disziplinarsachen sowie dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen sowie tatsächliche Anhaltspunkte für 5. Überschuldung, insbesondere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.

Soweit die Informationen sich aus der Personalverwaltung ergeben, hat die personalverwaltende Stelle sie der zuständigen Stelle mitzuteilen.

(3) Die Sicherheitsakte ist keine Personalakte. Sie ist gesondert zu führen und darf weder der personalverwaltenden Stelle noch dem Betroffenen zugänglich gemacht werden; § 23 Abs. 6 bleibt unberührt. Im Falle des Wechsels der Dienststelle, des Dienstherrn oder des Arbeitgebers ist die Sicherheitsakte nach dorthin abzugeben, wenn auch dort eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Sie kann zur vorherigen Einsichtnahme überlassen werden.

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(4) Die mitwirkende Behörde führt über den Betroffenen eine Sicherheitsüberprüfungsakte, in die aufzunehmen sind:

1. Informationen, die die Sicherheitsüberprüfung, die durchgeführten Maßnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit.

Die in Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 genannten Daten sind zur Sicherheitsüberprüfungsakte zu nehmen, wenn sie sicherheitserheblich sind. Ein Einsichtsrecht in die Sicherheitsüberprüfungsakte besteht, insbesondere zum Schutz der beteiligten Personen, nicht.

(5) Die zuständige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 2 genannten Daten unverzüglich der mitwirkenden Behörde zu übermitteln.

(6) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte dürfen auch in elektronischer Form geführt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zulässig, wenn für sie die Voraussetzung der Speicherung nach § 20 vorliegt. Der automatisierte Abgleich personenbezogener Daten ist unzulässig.

(7) Bei jeder Abfrage einer Sicherheitsüberprüfungsakte nach Absatz 6 sind für Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten ermöglichen, sowie Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten dürfen nur für Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen.

§ 19

Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen

(1) Die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung sind gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

(2) Nimmt der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit auf, sind die Unterlagen über die Sicher-

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heitsüberprüfung bei der zuständigen Stelle innerhalb eines Jahres, bei vorzeitigem Abbruch der Sicherheitsüberprüfung umgehend zu vernichten, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Aufbewahrung ein. Im übrigen sind die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung bei der zuständigen Stelle fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu vernichten, es sei denn, sie werden zum Zwecke der Strafverfolgung weiterhin benötigt, oder der Betroffene willigt in die weitere Aufbewahrung ein, oder es ist beabsichtigt, dem Betroffenen in absehbarer Zeit erneut eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuzuweisen, zu übertragen oder ihn dazu zu ermächtigen.

(3) Die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung bei der mitwirkenden Behörde sind nach den in § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bezüglich der Unterlagen zu den in § 4 Abs. 4 genannten Personen.

§ 20

Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien

(1) Die zuständige Stelle darf die in § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7 genannten personenbezogenen Daten, Hinweise auf die Beschäftigungsstelle, Verfügungen zur Bearbeitung des Vorganges und beteiligte Behörden, die Aktenfundstelle sowie das Aktenzeichen der mitwirkenden Behörde in Dateien speichern, verändern und nutzen.

(2) Die mitwirkende Behörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben

1. die in § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4, 6 und 7 genannten personenbezogenen Daten des Betroffenen und des in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten und die Aktenfundstelle, 2. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs sowie 3. sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begründen, in Dateien speichern, verändern und nutzen. Die Daten nach Satz 1 Nr. 1 dürfen auch in den nach § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), das zuletzt durch § 32 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) geändert worden ist, zulässigen Verbunddateien gespeichert werden.

§ 21

Übermittlung und Zweckbindung

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(1) Die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen von der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde nur für

1. die mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgten Zwecke, 2. Zwecke der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, 3. Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse

genutzt und übermittelt werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 übermittelten Daten für Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Die zuständige Stelle darf die gespeicherten personenbezogenen Daten darüber hinaus für Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen nutzen und übermitteln, wenn dies zur Gewährleistung des Verschlußsachenschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Behörde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten über Satz 1 hinaus im Rahmen des erforderlichen Umfangs nutzen und übermitteln zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten, oder zur Aufklärung sonstiger Bestrebungen von erheblicher Bedeutung.

(2) Die Übermittlung der nach § 20 in Dateien gespeicherten Daten ist nur zulässig, soweit sie für die Erfüllung der in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich ist. Die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 gespeicherten Daten dürfen zur Erfüllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes genutzt und übermittelt werden.

(3) Die mitwirkende Behörde darf personenbezogene Daten nach den Absätzen 1 und 2 nur an öffentliche Stellen übermitteln.

(4) Die Nutzung oder Übermittlung unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.

(5) Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten und nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden, und zum Zweck der Strafverfolgung gemäß Absatz 1 Satz 1 Nr. 2. Eine nicht-öffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen.

§ 22

Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten

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(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird festgestellt, dass personenbezogene Daten unrichtig sind oder wird ihre Richtigkeit von dem Betroffenen bestritten, ist dies bei den betreffenden Daten zu vermerken, oder, falls die Daten in einer Datei gespeichert sind, auf sonstige Weise festzuhalten.

(2) In Dateien gespeicherte personenbezogene Daten sind zu löschen

1. von der zuständigen Stelle a)

umgehend, wenn die Sicherheitsüberprüfung vorzeitig abgebrochen wird,

b)

innerhalb eines Jahres, wenn der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein,

c)

nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden des Betroffenen aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein oder es ist beabsichtigt, dem Betroffenen in absehbarer Zeit eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuzuweisen, zu übertragen oder ihn dazu zu ermächtigen,

2. von der mitwirkenden Behörde a)

umgehend, wenn die Sicherheitsüberprüfung vorzeitig abgebrochen wird und bis zu diesem Zeitpunkt keine sicherheitserheblichen Erkenntnisse vorliegen,

b)

innerhalb eines Jahres, wenn der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, obwohl dies aufgrund der Sicherheitsüberprüfung möglich gewesen wäre, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein,

c)

bei einfachen Sicherheitsüberprüfungen nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden des Betroffenen aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit,

d)

bei den übrigen Überprüfungsarten nach Ablauf von zehn Jahren nach den in Nummer 1 genannten Fristen,

e)

die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, dass der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt oder aus ihr ausgeschieden ist.

Im übrigen sind in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist.

(3) Die Daten sind zu sperren, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch ihre Löschung schutzwürdige Interessen der überprüften Person beeinträchtigt würden. Die gesperrten Daten dürfen nur noch mit Einwilligung der überprüften Person verarbeitet und genutzt werden.

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§ 23

Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten

(1) Auf schriftlichen Antrag hat die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über die anfragende Person im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung bei ihr gespeichert wurden.

(2) Bezieht sich die Auskunftserteilung auf personenbezogene Daten, die von der zuständigen Stelle an die mitwirkende Behörde übermittelt wurden, ist die Auskunftserteilung nur mit deren Zustimmung zulässig. Entsprechendes gilt für die Auskunftserteilung durch die zuständige Stelle hinsichtlich solcher Daten, die ihr von der mitwirkenden Behörde übermittelt wurden.

(3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit

1. die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde, 2. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen einer dritten Person, geheimgehalten werden müssen und deswegen das Interesse der anfragenden Person an der Auskunftserteilung zurücktreten Muss.

(4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird, der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde. In diesem Falle sind die Gründe der Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen. Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung sowie darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann.

(5) Wird keine Auskunft erteilt, ist sie auf Verlangen der anfragenden Person dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Landesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Die Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz an die anfragende Person darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der speichernden Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt.

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(6) Die zuständige Stelle soll unter den Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5 der anfragenden Person Einsicht in die Sicherheitsakte gewähren.

Teil 2 Sonderregelungen für den personellen Geheimschutz bei nicht-öffentlichen Stellen

§ 24 *)

Anwendungsbereich

Bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die von der zuständigen Stelle bei einer nicht-öffentlichen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder damit nach § 1 Abs. 4 betraut werden sollen, gelten die folgenden Sonderregelungen der §§ 25 bis 31.

Fußnoten * § 24 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2004.

§ 25

Zuständigkeit

(1) Zuständige Stelle für den personellen Geheimschutz ist das Innenministerium, soweit nicht im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine andere oberste Landesbehörde die Aufgabe als zuständige Stelle wahrnimmt.

(2) Die Aufgaben der nicht-öffentlichen Stelle nach diesem Gesetz sind grundsätzlich von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn die nicht-öffentliche Stelle sich verpflichtet, Informationen, die ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung bekannt werden, nur für solche Zwecke zu gebrauchen, die mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgt werden.

§ 26 *)

Sicherheitserklärung

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Abweichend von § 13 Abs. 5 leitet der Betroffene seine Sicherheitserklärung der nicht-öffentlichen Stelle zu, in der er beschäftigt ist. Im Falle der Einbeziehung des Ehegatten, des Lebenspartners oder des Lebensgefährten fügt er dessen Zustimmung bei. Die nicht-öffentliche Stelle prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und darf, soweit dies erforderlich ist, die Personalunterlagen beiziehen. Sie gibt die Sicherheitserklärung an die zuständige Stelle weiter und teilt dieser vorhandene sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit.

Fußnoten *§ 26 Satz 2 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2004.

§ 27

Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse

Die zuständige Stelle unterrichtet die nicht-öffentliche Stelle nur darüber, dass der Betroffene zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder nicht ermächtigt wird. Erkenntnisse, die die Ablehnung der Ermächtigung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betreffen, dürfen nicht mitgeteilt werden. Zur Gewährleistung des Geheimschutzes können sicherheitserhebliche Erkenntnisse an die nicht-öffentliche Stelle übermittelt werden und dürfen von ihr ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nicht-öffentliche Stelle hat die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse über den Betroffenen oder die in die Sicherheitsüberprüfung einbezogene Person bekannt werden.

§ 28

Aktualisierung der Sicherheitserklärung

(1) Die nicht-öffentliche Stelle leitet dem Betroffenen, der eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, auf Anforderung der zuständigen Stelle die Sicherheitserklärung in der Regel alle fünf Jahre erneut zu. Unabhängig hiervon hat der Betroffene der nicht-öffentlichen Stelle von sich aus Änderungen von Familienstand, Namen, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit mitzuteilen.

(2) Der Betroffene hat die in der Sicherheitserklärung angegebenen Daten im Falle eingetretener Veränderungen zu ergänzen. Die zuständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 erneut durchzuführen und zu bewerten.

§ 29

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Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse

Die nicht-öffentliche Stelle hat der zuständigen Stelle das Ausscheiden aus sicherheitsempfindlicher Tätigkeit, Änderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit unverzüglich mitzuteilen.

§ 30

Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle

Die nicht-öffentliche Stelle führt über den Betroffenen eine Sicherheitsakte. Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Sicherheitsakte der zuständigen Stelle gelten entsprechend. Die Sicherheitsakte darf im Falle des Wechsels des Arbeitgebers nicht an diesen abgegeben werden.

§ 31

Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in Dateien

Die nicht-öffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten des Betroffenen in Dateien speichern, verändern und nutzen. Die für die zuständige Stelle geltenden Vorschriften zur Berichtigung, Löschung und Sperrung finden Anwendung.

Teil 3 Reisebeschränkungen und Schlußvorschriften

§ 32

Reisebeschränkungen

(1) Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, die eine Sicherheitsüberprüfung nach den §§ 9 und 10 erfordert, können durch Verwaltungsvorschriften, die das Innenministerium erlässt, verpflichtet werden, Dienst- und Privatreisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zuständigen Stelle unmittelbar oder dieser über die nicht-öffentliche Stelle rechtzeitig

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vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit angeordnet werden.

(2) Die Reise kann von der zuständigen Stelle untersagt werden, wenn eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit oder Anhaltspunkte zur Person vorliegen, die eine erhebliche Gefährdung durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen.

(3) Ergeben sich bei einer Reise in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch eines fremden Nachrichtendienstes hindeuten können, so ist die zuständige Stelle nach Abschluß der Reise unverzüglich zu unterrichten.

§ 33

Strafvorschriften

(1) Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind,

1. speichert, verändert oder übermittelt, 2. zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält oder 3. abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. die Übermittlung von durch dieses Gesetz geschützten personenbezogenen Daten, die nicht offenkundig sind, durch unrichtige Angaben erschleicht oder 2. entgegen § 21 Abs. 1 oder § 27 Satz 3 Daten für andere Zwecke nutzt oder unbefugt weitergibt.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

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(4) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

§ 34

Ermächtigung zur Rechtsverordnung

Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzustellen, welche Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes oder nicht-öffentlichen Stellen oder Teile von ihnen lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen mit sicherheitsempfindlichen Stellen im Sinne des § 1 Absatz 5 sind und welche Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Aufgaben im Sinne des § 10 Nummer 3 wahrnehmen.

§ 35

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erlässt das Innenministerium.

§ 36

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Schwerin, den 22. Januar 1998

Der Ministerpräsident Für den Innenminister

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Der Minister für Justiz und Angelegenheiten

der Europäischen Union

Dr. Berndt Seite Prof. Dr. Rolf Eggert

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- Anlage 5 zum LOS3-VERTRAG -

SÜFLVO M-V für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)

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Landesverordnung zur Feststellung von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen oder Teilen von ihnen mit lebenswichtigen Einrichtungen mit sicherheitsempfindlichen Stellen (Sicherheitsüberprüfungsfeststellungslandesverordnung - SÜFLVO M-V) Vom 7. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 855) GS Meckl.-Vorp. 12-3-1

Aufgrund des § 34 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:

§1 Lebenswichtige Einrichtungen gemäß § 1 Absatz 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sind: 1. im Landtag die Organisationseinheiten, deren Ausfall die Funktionsfähigkeit des Landtages erheblich beeinträchtigen würde, sowie die für die Sicherheit zuständigen Organisationseinheiten, 2. im Geschäftsbereich der Staatskanzlei die Organisationseinheiten, deren Ausfall die Funktionsfähigkeit der regierungsleitenden Tätigkeit der Staatskanzlei erheblich beeinträchtigen würde, 3. im Geschäftsbereich des Innenministeriums die Organisationseinheiten, deren Ausfall die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit einschließlich des Zivil- und Katastrophenschutzes erheblich beeinträchtigen würde, sowie die Organisationseinheiten, bei deren Ausfall die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechenzentren oder der Kommunikationseinrichtungen in Frage gestellt wäre und Organisationseinheiten, die Anlagen oder Materialien im Geltungsbereich des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1817) geändert worden ist, überwachen 4. im Geschäftsbereich des Justizministeriums die Organisationseinheiten, die für den Strafvollzug zuständig sind, 5. im Geschäftsbereich des Finanzministeriums die Organisationseinheiten, bei deren Ausfall die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechenzentren in Frage gestellt wäre,

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6. im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Organisationseinheiten und Einrichtungen, in denen in erheblichem Umfang mit hochtoxischen Stoffen oder hochpathogenen Mikroorganismen gearbeitet wird, 7. im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit die Organisationseinheiten, in denen in erheblichem Umfang mit hochtoxischen Stoffen oder hochpathogenen Mikroorganismen gearbeitet wird oder deren Aufgabe die Beobachtung des Auftretens und die Bekämpfung von Krankheitserregern oder relevanten Gesundheitsgefahren ist 8. die Organisationseinheiten der Wasserversorgung, deren Ausfall oder Manipulation die Versorgung großer Teile der Bevölkerung mit Trinkwasser beeinträchtigen oder gefährden würde, 9. bei den kommunalen Körperschaften die Organisationseinheiten, deren Ausfall die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit einschließlich des Zivil- und Katastrophenschutzes erheblich beeinträchtigen würde, sowie 10. Organisationen unabhängig von ihrer Rechtsform, sofern diese ganz oder überwiegend für das Land oder die kommunalen Gebietskörperschaften tätig sind und Aufgaben für die unter den Nummern 1 bis 9 aufgeführten Organisationseinheiten erfüllen, bei deren Ausfall wiederum der Ausfall der Funktionsfähigkeit der unter den Nummern 1 bis 9 genannten Organisationseinheiten zu befürchten ist.

§2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Schwerin, den 7. Juli 2011 Der Ministerpräsident Erwin Sellering

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Der Innenminister Lorenz Caffier

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- Anlage 6 zum LOS3-VERTRAG -

Zeit- und Projektplan für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)

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Zeit- und Projektplan zur Darstellung der Abläufe in den verschiedenen Projektphasen - Konzeptionsphase - Pilotphase I - Pilotphase II - Migrationsphase - Betriebsphase - Konstruktionsphase

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Beschreibung Konzeptionsphase Die Konzeptionsphase soll folgendermaßen ablaufen:  

   

 

Dauer: 3 Monate ab Vertragsunterzeichnung (voraussichtlich November 2017 - Januar 2018) Gemeinsame Verfeinerung und detaillierte Ausgestaltung des IP-Telefonie-Systems u.a.: o Planung der zentralen IP-Telefonie-Komponenten inkl. Mengengerüst o Erstellung des Rufnummernplanes, Nummernverteilungsplanes o Planung zur Anschaltung der zentralen SIP-Trunks o Planung der Netzübergänge zu den legacy TK-Systemen, wie z.B. das CNP-ON und das Netz der Straßenbauverwaltungen (AUSA-Netz) o Integration der zentralen Komponenten an das CN LAVINE o IP- und QoS-Planung für das IP-Telefonie-System o Bei Beauftragung Berücksichtigung des Energiemanagements für Telefone und Switches o Planung der Integration der zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (ohne Endgeräte) in das vorhandene Spectrum Landesmanagementsystem der Firma CA o Sicherheitstechnische Planung (Verschlüsselung, Zertifikatsmanagement, Datensicherung) o Planung der Anschaltung an die zentralen Firewall-Systeme der DVZ M-V GmbH Gemeinsame vor Ort Planung in der DVZ M-V GmbH Unterstützung durch Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH und Bereitstellung notwendiger Informationen ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase I durch den Auftragnehmer Erstellung und Übergabe der entsprechenden Konzepte vom Auftragnehmer an die DVZ M-V GmbH o Schulungskonzept o Datensicherungskonzept o Technisches Feinkonzept Lieferung der Konfigurationstemplates der LAN-Komponenten zur Sicherstellung der Kompatibilität zwischen den LAN- sowie IP-Telefonie-Komponenten Innerhalb der Konzeptionsphase soll der Auftragnehmer mit der Durchführung der Schulungsmaßnahmen für das Betriebspersonal der DVZ M-V GmbH beginnen.

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Pilotphase I Die Pilotphase I soll folgendermaßen ablaufen:          



  

Dauer: 9 Monate ab Abschluss der Konzeptionsphase (voraussichtlich Februar 2018 – Oktober 2018) Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster DVZ in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Übergang in das öffentliche Telefonnetz (zentraler SIP-Trunk) durch den Auftragnehmer Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung Test der Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-Umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH (Wirkbetrieb) Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung ins Rechenzentrum Migration von ca. 500 Endgeräten durch den Auftragnehmer 3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase I (ist Bestandteil der 9 Monate) o Ausfallsicherheit der Gesamtlösung o Verfügbarkeit der geforderten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale o Verfügbarkeit der geforderten Performance- und Qualitätskriterien o effektive Handhabbarkeit der Betriebsprozesse o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen. Aufbau des Test- und Referenz-Systems gemäß Ziffer 3.2.1.27 in der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer zum Ende der Pilotphase I o Die Georedundanz bei dem Cluster LV und Cluster LP wird innerhalb der Räumlichkeiten der DVZ M-V GmbH unter Einbeziehung der CN LAVINETestfelder nachgebildet und getestet. o Die DVZ M-V GmbH wird die Testfelder nach Anzeige der Fertigstellung durch den Auftragnehmer auf der Grundlage der geforderten Leistungsmerkmale prüfen und bei erfolgreicher Prüfung die Abnahme erklären. o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen. ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase II durch den Auftragnehmer Die Pilotphase I endet nach Durchführung des Funktionstests mit der Abnahme durch DVZ M-V GmbH Innerhalb der Pilotphase I soll der Auftragnehmer die Durchführung der notwendigen Schulungsmaßnahmen für das Betriebspersonal der DVZ M-V GmbH fortsetzen.

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Pilotphase II Die Pilotphase II soll folgendermaßen ablaufen:        





Dauer: 9 Monate ab Abschluss der Pilotphase I (voraussichtlich Dezember 2018 – August 2019) Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster LP und den Cluster LV in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-Umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH bzw. am georedundanten Standort (Wirkbetrieb) Test der Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung Migration von ca. 15 Lokationen verteilt auf die Landesverwaltung M-V und Landespolizei M-V durch den Auftragnehmer o Es wird derzeit von einer maximalen Endgeräteanzahl von ca. 2.000 Endgeräten ausgegangen. o In dieser zweiten Pilotphase sollen neben der weiteren Überprüfung der technischen Anforderungen auch die Betriebsprozesse der IP-Telefonie-Lösung auf effektive Handhabbarkeit hin überprüft und konsolidiert werden. 3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase II (ist Bestandteil der 9 Monate) o Ausfallsicherheit der Gesamtlösung o Verfügbarkeit der geforderten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale o Verfügbarkeit der geforderten Performance- und Qualitätskriterien o effektive Handhabbarkeit der Betriebsprozesse o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit diese abzustellen. o Bei gravierenden Mängeln werden keine weiteren Lokationen innerhalb dieser Phase migriert. Die Pilotphase II endet nachdem alle Pilotstandorte erfolgreich abgenommen wurden.

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Migrationsphase Die Migrationsphase soll folgendermaßen ablaufen:    

Dauer: 24 Monate ab Abschluss der Pilotphase II (voraussichtlich August 2019 – Juli 2021) Migration der verbleibenden Lokationen auf das neue IP-Telefonie-System mit voraussichtlich 17.500 Endgeräten, verteilt auf ca. 220 Lokationen Es ist seitens der DVZ M-V GmbH vorgesehen, zwei Lokationen pro Woche zu migrieren, so dass insgesamt für diese Migrationsphase ca. 50 Wochen pro Jahr aufgewendet werden müssen. Die Migration soll auf der Grundlage des unter Ziffer 3.2.1.28 beschriebenen Rollout Prozess / Migrations Prozess durchgeführt werden.

Der Auftragnehmer hat für diesen Zeitraum geschultes Rolloutpersonal vorzuhalten und einzusetzen. Parallel zur Migrationsphase ist damit zu rechnen, dass zusätzliche Lokationen auf das IP-Telefonie-System umgerüstet werden sollen. Der Auftragnehmer soll entsprechend der Beschreibungen in der Leistungsbeschreibung in der Lage sein, die Rollouts mit eigenem Personal verantwortlich durchzuführen. Die DVZ M-V GmbH wird für diese Rollouts einen Ansprechpartner bereitstellen, der vor Ort für alle Fragen zum Rollout zur Verfügung steht und aktiv mitwirken wird. Abhängig von der Größe eines Rollouts, können Rollouts auch durch die DVZ M-V GmbH selbst durchgeführt werden.

Betriebsphase Nach Abnahme der IP-Telefonie-Lösung für die einzelnen Lokationen, schließt sich für die jeweilige Lokation die Betriebsphase an.

Konstruktionsphase Die Konstruktionsphase setzt sich zusammen aus den Phasen:   

Konzeptionsphase Pilotphase I + II Migrationsphase

Während Konstruktionsphase hat der AN auch betriebsunterstützende Leistungen für die Pilotphasen zu erbringen. Diese beinhalten Lieferungen und Leistungen aus dem Prozessmanagement, wie z.B. die Etablierung von Prozessen zur Bestellung/Lieferung von Technik, Abrechnung und Bestandsverwaltung, Erzeugung und Bearbeitung von Störungs- und Anforderungsmeldungen.

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- Anlage 7 zum LOS3-VERTRAG -

Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) für den Vertrag über die Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“ („LOS3-VERTRAG“)

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Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) 1. PRÄAMBEL 2. DEFINITIONEN 3. ANWENDUNGSBEREICH UND VERANTWORTLICHKEIT 4. WEISUNGEN DER DVZ 5. VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS 5.1.

Einhaltung von Weisungen und auftragsgemäße Nutzung

5.2.

Technische und organisatorische Maßnahmen

5.3. Einhaltung der Bestimmungen des DSG M-V, Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz 5.4.

Datengeheimnis

5.5.

Datenschutzbeauftragter des AUFTRAGNEHMERS

5.6.

Informationspflichten

5.7.

Überlassene Datenträger und Kopien

5.8.

Überwachung

5.9. Verarbeitung und Nutzung der Daten 6. VERPFLICHTUNGEN DER DVZ 6.1.

Informationspflichten

6.2.

Verfahrensverzeichnis

6.3.

Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten

7. ANFRAGEN BETROFFENER AN DIE DVZ 8. KONTROLLPFLICHTEN 9. SUBUNTERNEHMER 10.SCHLUSSBESTIMMUNGEN 10.1.

Schriftform

10.2.

Anwendbares Recht

10.3. EU-Datenschutzgrundverordnung

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1. PRÄAMBEL Diese Auftragsdatenvereinbarung (Anlage 7 zum LOS3-VERTRAG) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartner, die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten, wie im LOS3-VERTRAG unter Ziffer 23 dargestellt, ergeben. Diese Anlage 7 findet Anwendung auf alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem LOS3-VERTRAG, bei denen Mitarbeiter des AUFTRAGNEHMERS oder von Dritten, die im Auftrag der DVZ tätig werden, mit personenbezogenen Daten der DVZ in Berührung kommen. Die Laufzeit dieser Anlage 7 richtet sich nach der Laufzeit des LOS3VERTRAGES. Die Regelungen dieser Anlage 7 gelten auch, wenn die Prüfung oder Wartung/Pflege/Fernwartung/pflegeautomatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen Leistungsgegenstand ist und / oder wird und der Zugang zu personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann (s. § 4 Abs. 4 DSG M-V).

2. DEFINITIONEN

Begriff

Erläuterung

Personenbezogene Daten

Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

Datenverarbeitung im Auftrag

Jede Verwendung personenbezogener Daten in Form von Erhebung, Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung, Löschung, Nutzung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag von DVZ.

Weisung

Schriftliche Anordnung der DVZ, gerichtet auf einen datenschutzmäßigen Umgang (z.B. Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) des AUFTRAGNEHMERS mit personenbezogenen Daten. Die Weisungen werden in Ziffer 4 dieser Anlage 7 zunächst anfänglich festgelegt und können später durch gesonderte schriftliche Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt werden.

3. ANWENDUNGSBEREICH UND VERANTWORTLICHKEIT Der AUFTRAGNEHMER verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag der DVZ. Die Datenverarbeitung im Auftrag beinhaltet die Aktivitäten, die im LOS3-VERTRAG samt Anlagen festgelegt sind. Die DVZ ist als verantwortliche Stelle datenschutzrechtlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („datenverarbeitende Stelle“ im Sinne von § 3 Absatz 5 DSG M-V). Der Auftragnehmer kommt bei der Ausübung der vereinbarten Leistungen für DVZ mit verschiedenen personenbezogenen Daten in Kontakt. Dabei kann es sich je nach Zweck der Datenerhebung um folgende Daten handeln: •

Name, Vorname,

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• • • • • • • •

Rufnummer, Adresse, Benutzer-ID, Laufzeichen, Dienstgrad, Raum, Call Detail Records, IP-Adressen.

Betroffen von der Datenverarbeitung im Auftrag können je nach Einzelfall folgende Personen sein: • •

Mitarbeiter von DVZ Mitarbeiter der Kunden von DVZ

Auf Grund dieser Verantwortlichkeit ist die DVZ berechtigt, auch während und nach Ende der Laufzeit des LOS3-VERTRAGES die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von personenbezogenen Daten zu verlangen.

4. WEISUNGEN DER DVZ Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung der DVZ (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 DSG M-). Die DVZ behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung und dem LOS3-VERTRAG getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der AUFTRAGNEHMER nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die DVZ erteilen. Mündliche Weisungen wird die DVZ unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) bestätigen. Der AUFTRAGNEHMER verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen der DVZ nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Der AUFTRAGNEHMER hat die DVZ unverzüglich entsprechend § 4 Abs. 2 Satz 2 DSG M-V zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bei der DVZ bestätigt oder geändert wird.

5. VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS 5.1.

Einhaltung von Weisungen und auftragsgemäße Nutzung

Der AUFTRAGNEHMER darf personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und der Weisungen der DVZ verarbeiten (§ 4 Abs. 2 S. 1, § 3 Abs. 4 DSG M-V). Der AUFTRAGNEHMER darf die personenbezogenen Daten nicht für andere als die im vorliegenden Vertrag genannten Zwecke verwenden. Der AUFTRAGNEHMER ist insbesondere nicht berechtigt, die personenbezogenen Daten ohne vorherige Zustimmung von DVZ an Dritte weiterzugeben.

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Ist der AUFTRAGNEHMER der Ansicht, dass eine Weisung der DVZ gegen das DSG M-V oder eine andere Vorschrift über den Datenschutz verstößt, hat der AUFTRAGNEHMER die DVZ unverzüglich darauf hinzuweisen (§ 4 Abs. 2 S. 2 DSG M-V). Die datenschutzkonforme Vernichtung von Test- und Entwurfsmaterial übernimmt der AUFTRAGNEHMER aufgrund einer gesonderten Weisung der DVZ. Sofern die DVZ dies wünscht, erfolgt – statt der Löschung - eine Aufbewahrung durch den AUFTRAGNEHMER für die DVZ oder eine Übergabe dieses Materials an die DVZ.

5.2.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Der AUFTRAGNEHMER wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Der AUFTRAGNEHMER wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der personenbezogenen Daten der DVZ vor Missbrauch und Verlust nach dem Stand der Technik treffen, die den Anforderungen des Landesdatenschutzgesetzes DSG M-V (§4 Abs. 1 S. 3 iVM §§ 21, 22 DSG MV) entsprechen.

Dabei ist insbesondere gemäß § 21 Abs. 2 DSG M-V zu gewährleisten, dass: 1. nur Befugte personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen können (Vertraulichkeit) 2. personenbezogene Daten während der Verarbeitung unversehrt, vollständig und aktuell bleiben (Integrität), 3. personenbezogene Daten zeitgerecht zur Verfügung stehen und ordnungsgemäß verarbeitet werden können (Verfügbarkeit), 4. personenbezogene Daten jederzeit ihrem Ursprung zugeordnet werden können (Authentizität der Daten), 5. unter Beteiligung der Personal- oder Arbeitnehmervertretung von der Daten verarbeitenden Stelle ein Protokollierungsverfahren festgelegt wird, das die Feststellung erlaubt, wer wann welche personenbezogenen Daten in welcher Weise verarbeitet hat ( Revisionsfähigkeit) und 6. die Verfahrensweisen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vollständig und in zumutbarer Weise nachvollzogen werden können (Transparenz).

Des Weiteren ist gemäß § 22 DSG M-V zur Datensicherheit beim Einsatz automatisierter Verfahren folgendes zu gewährleisten: 1. Automatisierte Verfahren sind so zu gestalten, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten erst möglich ist, nachdem die Berechtigung des Benutzers festgestellt worden ist. 2. Zugriffe, mit denen Änderungen an automatisierten Verfahren bewirkt werden können, dürfen nur den dazu ausdrücklich berechtigten Personen möglich sein. Die Zugriffe dieser Personen sind zu protokollieren und zu kontrollieren. 3. Werden personenbezogene Daten mit Hilfe informationstechnischer Geräte von der verarbeitenden Stelle außerhalb ihrer Räumlichkeiten verarbeitet, sind die Datenbestände zu verschlüsseln. 4. Sollen personenbezogene Daten ausschließlich automatisiert gespeichert werden, ist zu protokollieren, wann, durch wen und in welcher Weise die Daten gespeichert wurden. Entsprechendes gilt für die Veränderung und Übermittlung der Daten. Die Protokollbestände sind ein Jahr zu speichern. Es ist sicherzustellen, dass die Verfahren und Geräte, mit denen die gespeicherten Daten lesbar gemacht werden können, verfügbar sind.

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5. In einem Sicherheitskonzept ist für jedes automatisierte Verfahren festzulegen, in welcher Form die Anforderungen des § 21 und der Absätze 1 bis 4 des § 22 DSG M-V umzusetzen sind.

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem AUFTRAGNEHMER gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. Der AUFTRAGNEHMER hat auf Anforderung die Angaben nach § 18 Abs. 1 DSG M-V der DVZ zur Verfügung zu stellen.

5.3.

Einhaltung der Bestimmungen des DSG M-V, Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet die Bestimmungen des DSG M-V einzuhalten. Der AUFTRAGNEHMER unterwirft sich zudem gemäß § 4 Abs. 3 DSG M-V der Kontrolle des Landesbeauftragen für den Datenschutz nach Maßgabe der §§ 30, 31 DSG M-V (Kontrolle und Unterstützung),

5.4.

Datengeheimnis

Der AUFTRAGNEHMER trägt dafür Sorge, dass seine mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten befassten Mitarbeiter gemäß § 6 DSG M-V (Datengeheimnis) verpflichtet und in die bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz (nach DSG M-V) in geeigneter Weise unterrichtet und eingewiesen worden sind. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

5.5.

Datenschutzbeauftragter des AUFTRAGNEHMERS

Der AUFTRAGNEHMER teilt der DVZ die Kontaktdaten seines betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit.

5.6.

Informationspflichten

Der AUFTRAGNEHMER unterrichtet die DVZ unverzüglich bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der DVZ. Der AUFTRAGNEHMER wird der DVZ auf dessen Anforderung alle Informationen zur Verfügung stellen, die sich auf deren personenbezogene Daten beziehen. Sofern die personenbezogenen Daten der DVZ beim AUFTRAGNEHMER durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so wird der AUFTRAGNEHMER die DVZ darüber unverzüglich informieren. Der AUFTRAGNEHMER wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den personenbezogenen Daten ausschließlich beim der DVZ als „verantwortliche Stelle“ im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes liegen.

5.7.

Überlassene Datenträger und Kopien

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Überlassene Datenträger sowie sämtliche hiervon gefertigten Kopien oder Vervielfältigungen verbleiben im Eigentum der DVZ. Der AUFTRAGNEHMER wird diese sorgfältig verwahren, so dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Siehe zu Rückgabe überlassender Datenträger und Kopien sowie zur Löschung gespeicherter Daten bei Vertragsende nachfolgend unter Ziffer 6.3.

5.8.

Überwachung

Der AUFTRAGNEHMER wird die Einhaltung der vorgenannten Verpflichtungen überwachen und wird eine angemessene Dokumentation dieser Überwachungsmaßnahmen vorhalten.

5.9.

Verarbeitung und Nutzung der Daten

Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DVZ und darf nur erfolgen, wenn die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Falle der Beauftragung eines Subunternehmers gelten diese Anforderungen zusätzlich zu den Regelungen nach Ziffer 9 dieser ADV-Erklärung.

6. VERPFLICHTUNGEN DER DVZ 6.1.

Informationspflichten

Die DVZ informiert den AUFTRAGNEHMER unverzüglich und vollständig, wenn er bei der Prüfung von Arbeitsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

6.2.

Verfahrensverzeichnis

Die DVZ ist verpflichtet, ein Verfahrensverzeichnis gemäß § 18 DSG M-V zu führen. Dieses ist laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Der AUFTRAGNEHMER hat an der Erstellung und Führung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses durch DVZ mitzuwirken.

6.3.

Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten

Die DVZ ist verpflichtet bei Kündigung oder Beendigung des LOS3-VERTRAGES durch Weisung festzulegen, welche Maßnahmen zur Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten, die dem AUFTRAGNEHMER übermittelt wurden, vom AUFTRAGNEHMER zu ergreifen sind.

7. ANFRAGEN BETROFFENER AN DIE DVZ Sofern die DVZ aufgrund geltender Datenschutzgesetze verpflichtet ist, gegenüber einem Betroffenen Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten dieses Betroffenen zu geben, wird der AUFTRAGNEHMER die DVZ dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen, vorausgesetzt dass,

1. Die DVZ den AUFTRAGNEHMER dazu schriftlich aufgefordert hat, und

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2. die DVZ dem AUFTRAGNEHMER die durch diese Unterstützung entstehenden Kosten ersetzt.

8. KONTROLLPFLICHTEN Die DVZ überzeugt sich vor Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig, d.h. mindestens einmal jährlich pro Vertragsjahr von den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der AUFTRAGNEHMER umgesetzt hat, und dokumentiert das Ergebnis dieser Kontrollen. Zu diesem Zweck ist die DVZ während der üblichen Geschäftszeiten und mit angemessener vorheriger Ankündigung (mindestens vierzehn (14) Arbeitstage im Vorfeld einer solchen Kontrolle) und ohne den Geschäftsbetrieb des AUFTRAGNEHMERS zu beeinträchtigen, zur Vor-Ort-Kontrolle berechtigt.

9. SUBUNTERNEHMER Der AUFTRAGNEHMER ist nur unter Einhaltung der Bestimmungen von Ziffer 25 des LOS3-VERTRAGES, UNTERAUFTRAGNEHMER einzusetzen. Falls der AUFTRAGNEHMER UNTERAUFTRAGNEHMER danach berechtigterweise einsetzt, ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, diesen seine vertraglichen Verpflichtungen nach dieser Anlage 7 aufzuerlegen.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 10.1.

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung oder Ergänzung dieser Anlage handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

10.2.

Anwendbares Recht

Für diese Anlage 7 gilt deutsches Recht.

10.3. EU-Datenschutzgrundverordnung Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass ab Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt. Diese enthält dezidierte Vorgaben, die unter Umständen noch Änderungen an der Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung notwendig machen. Die Parteien werden sich zu einem späteren Zeitpunkt auf die durch die EU- Datenschutzgrundverordnung notwendigen Änderungen im Rahmen dieser ADV-Erklärung einigen.

Ort und Datum

Ort und Datum

Unterschrift

Unterschrift

(DVZ)

(AUFTRAGNEHMER)

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3.2 BLP – Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise Diese BLP ist in drei Kapitel gegliedert:

■ ■ ■

Einleitung (Ziffer 3.2.1) Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.2.2) Preisscheine (Ziffer 3.2.3)

3.2.1 Einleitung Mit den Ausführungen in dieser Einleitung soll die Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.2.2) ergänzend erläutert werden. Hierzu werden die zu beschaffenden Leistungen in die von der DVZ M-V GmbH zu erbringenden technischen Betreiberleistungen für das IP-Telefonie-System eingeordnet. Außerdem werden die technischen Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen erläutert. Weiter wird der zeitliche Ablauf der Vertragsumsetzung und deren Organisation verdeutlicht.

3.2.1.1 IP-Telefonie-System und Vergabegegenstand Die DVZ M-V GmbH hat auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses der Landesregierung vom 12.01.2016 von dem Land Mecklenburg-Vorpommern den Auftrag erhalten, den Service IPTelefonie als Dienstleistung zu erbringen. Weiterhin soll die DVZ M-V GmbH LAN-Services in unterschiedlichen Ausbaustufen zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes der neuen LANInfrastruktur gegenüber den bisherigen und zukünftigen Nutzern erbringen. Neben den bereits etablierten LAN-Services für Daten- und Telefonie-Verkehr sollen weitere LAN-Services wie z.B. WLAN und Netzzugangskontrolle bereitgestellt werden. Es soll ein Energiemanagement für die LAN-Infrastruktur etabliert werden. Zu diesem Zweck müssen die zentralen Komponenten der IP-Telefonie-Lösung und die aktive LAN-Infrastruktur (LAN-Switches) neu beschafft, aufgebaut und integriert werden. Die Kommunikation der einzelnen dezentralen Installationen mit den zentralen Komponenten soll über das CN LAVINE erfolgen. Für das IP-Telefonie-System sollen die Übergänge in das öffentliche Telefonnetz neu geregelt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der ISDN-Abschaltung von Bedeutung. Die DVZ M-V GmbH wird auch zukünftig als technischer Betreiber fungieren. Der Vergabegegenstand umfasst insbesondere folgende Leistungen:

■ ■ ■ ■

Gesamtverantwortung für den Aufbau und die Unterstützung des Betriebes der IP-Telefonie-Lösung über die Laufzeit des Vertrages Planungsleistungen im Rahmen der Konzepterstellung Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme der zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten für die Einrichtung und den Betrieb der IP-Telefonie-Lösung Unterstützungs- und Ausführungsleistungen in den Pilotphasen

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■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■

Unterstützungs- und Ausführungsleistungen bei Migrationen / Rollout Lieferung von LAN-Switches für die Bereiche Core, Distribution und Access Zusätzliche Unterstützungsleistung LAN Lieferung von passiver LAN-Infrastruktur, insbesondere Patchkabel Lieferung und Inbetriebnahme von Soft- und Hardware zur Betriebsunterstützung sowie Managementumgebungen für das IP-Telefonie-System Lieferung und Inbetriebnahme von Telefonieendgeräten, HD-Videoendgeräten, von PC-gestützten und Endgeräte-gestützten Vermittlungsplätzen sowie sonstigen Endgeräten Lieferung und Inbetriebnahme von analogen Ports und digitalen Gateways (z.B. Notbetriebsgateways, ISDN-Gateways) Serviceleistungen □ □ □ □ □

■ ■ ■

Fehlerbehebungsleistungen Gerätetausch Absicherung der SLA Third-Level-Support und Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung der Hard- und Software

Schulungsleistungen für die Administratoren der DVZ M-V GmbH Dokumentationsleistungen Softwarepflege und -wartungsleistungen

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3.2.1.2 Begrifflichkeiten Im Rahmen der Vergabeunterlagen werden folgende Begrifflichkeiten verwendet.

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3.2.1.3 Ist-Stand IP-Telefonie-System Die Liegenschaften der Landesverwaltung M-V verfügen im Netzwerkbereich üblicherweise über eine sternförmige Verkabelungsinfrastruktur. Sie besteht aus bis zu drei Ebenen, die sich in Primär-, Sekundär- und Tertiärbereich unterteilen. Im Primär- und Sekundärbereich werden in der Regel Lichtwellenleiter- und im Tertiärbereich Kupferverbindungen eingesetzt. Entsprechend der Verkabelungsstruktur ist auch die aktive Infrastruktur sternförmig aufgebaut. Die Anbindung des Distribution- und Access-Bereiches erfolgt direkt an den Core-Bereich und wurde bei Bedarf redundant ausgelegt. Aktuell werden für die Anbindung von Servern vor Ort 1-Gbit/s-LAN-Ports bereitgestellt. Die Anbindung erfolgt grundsätzlich an den in den Lokationen installierten Core-Switches. Ab einer bestimmten Lokationsgröße und insbesondere im Landespolizeibereich wurden zur Erhöhung der Verfügbarkeit der LAN-Services die zentralen Core-Switches redundant ausgelegt. Die lokalen Netze in der Landesverwaltung M-V sind in der Regel auf der Basis von virtuellen lokalen Netzen (VLAN) segmentiert aufgebaut. Die Gründe dafür sind neben den Sicherheitsanforderungen die Eindämmung von Broadcast-Domänen. Bislang wurde diese Trennung insbesondere zwischen den Daten-VLAN und den Sprach-VLAN im Rahmen des IP-Telefonie-Systems eingesetzt. Eine physikalische Trennung auf unterschiedlichen Switches wurde nur dann vorgenommen, wenn eine logische Trennung mittels VLAN aus Sicherheitsgründen nicht ausreichend war. Ein Beispiel dafür ist u. a. auch die Etablierung von Wireless-LAN (WLAN)-Netzzugängen in einigen Ressorts der Landesverwaltung auf getrennter LAN-Infrastruktur. Der Übergang zwischen dem LAN der Lokation und dem Corporate Network (CN) LAVINE erfolgt am zentralen Core-Switch im Primärbereich. Die physikalische Verbindung zwischen Core- Switch und dem Lokations-Router als Abschluss des CN LAVINE besteht aus einer direkten Verbindung. Die logische Verbindung zwischen dem Core-Switch des Primärbereiches und dem Lokations-Router wird auf Basis von statischem IP-Routing vorgenommen. Die Trennung der Teilnetze erfolgt im Wide Area Network (WAN)-Bereich durch Virtual Routing and Forwarding (VRF)-Instanzen in den Lokations-Routern. 3.2.1.3.1 Verschlüsselung Im LAN-Bereich erfolgt derzeit keine Verschlüsselung mit Ausnahme der IP-Telefonie-Lösung, die auf höheren Protokollschichten die Verschlüsselung für den Medienstrom und für die Signalisierung vornimmt. 3.2.1.3.2 Netzzugangskontrolle Derzeit wird zur Absicherung von Switch-Ports in einigen Lokationen der Landesverwaltung, hierunter insbesondere im Landespolizeibereich, das sogenannte Medien Access Control (MAC)-Lockingverfahren eingesetzt. Dabei wird am Switch festgelegt, dass an einem bestimmten physischen Port des Switches nur Clients mit ganz bestimmten MAC-Adressen (im Extremfall nur eine einzige MAC-Adresse) zugelassen sind. Die Landespolizei sowie einige Ressorts der Landesverwaltung stellen perspektivisch dieses Netzzugangskontrollverfahren aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen auf den IEEE 802.1X Standard um.

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3.2.1.3.3 LAN-Switch Mengengerüst im Bereich der Dienststellen mit IP-Telefonie Die derzeit in der Landesverwaltung M-V, im Zusammenhang mit dem IP-Telefonie-System, ausgerollte LAN-Infrastruktur setzt sich aus den in der Tabelle 1 aufgeführten LAN-Komponenten zusammen. Dieser Stand entspricht dem 17.11.16 und wird sich in den nächsten Jahren auf Grundlage weiterer Rollouts verändern. IPTelefonie-Switchtyp

Anzahl der Switches in ca. 235 Lokationen

8 Port Power over Ethernet (PoE) Switch

161

Accessbereich 24 Port PoE Switch Access-DistributionBereich

500

48 Port PoE Switch Access-DistributionBereich

454

12 Port PoE Switch Core-Bereich

62

Summe gesamt

1.177

Tabelle 1: Mengengerüst im Bereich der Lokationen, welche an das IP-Telefonie-System angebunden sind

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3.2.1.3.4 Anschaltung der Endgeräte der IP-Telefonie-Lösung an die LAN-Infrastruktur Mit der Einführung des IP-Telefonie-Systems im Jahr 2007 wurde die Technologie der Serienschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz PC an einem LAN-Switchport mit einer Netzwerkgeschwindigkeit von 100 Mbit/s eingeführt. Dabei wurde der interne 100 Mbit Switch des IPTelefons genutzt (siehe auch Abbildung 1). .

Arbeitsplatz-PC

IP-Telefon

Access-Port

Workgroup Switch

VOIP-Daisy-Chain-Konfiguration

Abbildung 1: Ist-Stand, Serienschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz-PC an einem 100 Mbit/s Switch-Port Diese Schaltungsart wurde aus ökonomischen Gesichtspunkten gewählt, um einerseits mit der bestehenden passiven LAN-Verkabelung in den Lokationen ohne kostenintensive Erweiterungen auszukommen (Stichwort: Anzahl der LAN-Dosen in den Büros) und andererseits die Anzahl an benötigten Switch-Ports im LAN zu minimieren. Die LAN-Infrastruktur (Access-Switches) stellen mit Hilfe von Power over Ethernet (PoE) die Stromversorgung der Endgeräte sicher. Die Netztrennung in den aktiven LAN-Komponenten erfolgt auf Basis von virtuellen lokalen Netzen (Virtual Local Area Network (VLAN) -Trennung zwischen Daten-VLAN und Sprach-VLAN). Die derzeitige Lösung basiert auf eine automatische Konfiguration der Voice-VLANs über das Cisco Discovery Protokoll CDPv2. D.h. die IPTelefone lernen über das CDPv2 Protokoll ihr Voice-VLAN. Dieser Prozess soll auch in der künftigen vom Bieter zu liefernden Lösung automatisch über ein standardisiertes Protokoll erfolgen. Weiterhin soll über den IEEE 802.1X Standard eine Netzwerkzugangskontrolle über die Reihenschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz PC ermöglicht werden. Bei dem geplantem Einsatz einer Netzzugangskontrolle nach dem IEEE 802.1X Standard muss der Bieter sicherstellen, dass die ineinander greifenden Netzwerkprotokolle zur Clientauthentifizierung zwischen IP-Endgerät und LAN-Switch bei der Standardanschaltevariante (technischer Standard) „Ein-LAN-ein-Port-Lösung“ problemlos betrieben werden können. Dies ist insbesondere im Funktionstest durch den Bieter nachzuweisen. Damit soll das reibungslose Zusammenspiel der LAN-Switches mit den Endgeräten der IP-Telefonie-Lösung sichergestellt werden.

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Einige Ressorts der Landesverwaltung M-V haben insbesondere an ihren Hauptstandorten in Schwerin aufgrund einer hinreichenden LAN-Verkabelung eine Anschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz PC auf physikalisch getrennter Switch-Infrastruktur (Zwei-Netz-Strategie) vorgenommen. Abbildung 2 zeigt diese Anschaltevariante.

Abbildung 2: Getrennte Anschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz PC auf physikalisch getrennter Switch-Infrastruktur

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3.2.1.3.5 Anbindung der Lokationen an das CN LAVINE In den Lokationen der Landesverwaltung M-V werden die lokalen Netze (LAN) über den Lokations-Router an das CN LAVINE angebunden. Auf diesem Router werden die notwendigen Sprachfunktionalitäten, inklusive der Anbindung an das öffentliche Telefonnetz (Public Switched Telephone Network - PSTN), abgebildet. Über das CN LAVINE erfolgt der Zugang zu den zentralen IP-Telefonie-Komponenten. Die Endgeräte der IP-Telefonie-Lösung werden in das LAN der Lokation integriert. Abbildung 3 zeigt schematisch die bisherigen Anbindungsvarianten der Lokationen an das CN LAVINE.

Abbildung 3: Ist-Stand der Lokationsanbindung an CN LAVINE und PSTN

Es ist in der künftigen Lösung vorgesehen, die Anbindungen der Lokationen an das öffentliche Fernsprechnetz weg von den dezentralen ISDN-Anbindungen auf Basis S0 und S2M hin zu einer zentralen SIP-Trunk Anbindung vorzunehmen. Detailliertere Ausführungen dazu sind unter Ziffer 3.2.1.7.3 aufgeführt.

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3.2.1.3.6 Zentrale Komponenten der bisherigen IP-Telefonie-Lösung Die bisherigen IP-Telefonie-Komponenten sind von der Firma Cisco Systems Inc., die durch Komponenten anderer Hersteller erweitert wurden. Der Standard zum Aufbau und Betrieb der IP-Telefonie-Lösung wurde 2007 festgeschrieben und wird für alle Teilnehmer einheitlich bereitgestellt. Für die zentrale Vermittlungsfunktion werden im Land Cisco Unified Communications Manager (CUCM) eingesetzt, die als Cluster (Publisher-Subscriber) betrieben werden. Neben dem Cluster der Landesverwaltung M-V (Cluster LV), existiert ein dediziertes Cluster für die Landespolizei M-V (Cluster LP). Für die DVZ M-V GmbH wurde ein separates Cluster (Cluster DVZ) etabliert, so dass derzeit drei voneinander getrennte Cluster im produktiven Einsatz sind. Die zentralen Komponenten sind im Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH in verschiedenen Brandschutzzonen aufgestellt. Das Cluster DVZ dient als Pilotinstallation für das Cluster LV und das Cluster LP. Im Rahmen des Release-Managements werden Softwareaktualisierungen bzw. neue Versionen in einem vierten Cluster (Test- und Referenz-System) evaluiert und im nächsten Schritt auf dem Cluster DVZ als Pilot ausgerollt, bevor sie für das Cluster LV und Cluster LP freigegeben werden. Die Lösung wurde so konzipiert, dass alle Server nur bis zu 50 % ihrer maximalen Auslegung genutzt werden, um bei Ausfall einzelner Systeme deren Aufgaben übernehmen zu können. Den Nutzern von Lokationen des Landes M-V werden IP-Telefone der Firma Cisco Systems Inc. der Baureihe 6921/79xx bereitgestellt. Zusätzlich zum Cluster LV und Cluster LP kommen weitere zusätzliche Anwendungen anderer Hersteller (Third-Party) wie z.B.: die Gebührendatenverarbeitung, Vermittlungs-Systeme sowie Eigenentwicklungen der DVZ M-V GmbH, wie das Administrations-Tool „Remote Admin Plattform for IP Devices“ (RAP.ID) zum Einsatz. 3.2.1.3.7 Übergänge in Sondernetze Parallel zum IP-Telefonie-System sind diverse individuelle Telekommunikationslösungen im Rahmen der Aufgaben der Landesverwaltung M-V im Einsatz. So existieren z.B. Kopplungen zwischen dem IP-Telefonie-System und dem Autobahn-Selbstwähl-Anlagen Netz (AUSA) der Straßenbauverwaltung, Kopplungen zu Leitstellen der Landespolizei M-V und Verbindungen zum Corporate Network der Polizei – Obere Netzebene (CNP-ON). Für die Kopplung von TK-Anlagen werden derzeit standardisierte ISDN-Schnittstellen bereitgestellt. Die IP-Telefonie-Komponenten fungieren hierbei als untergeordnete Anlage (die Bereitstellung des Takts erfolgt durch die Gegenstelle). In einigen Lokationen stellen die IP-Telefonie-Komponenten (Gateways) Querverbindungen zu anderen TK-Anlagen über ISDNSchnittstellen (S0 oder S2M) bereit. Als Signalisierungsprotokoll kommt entweder das Digital Subscriber System No. 1 (DSS1) oder Q-Interface Signalling Protocol (QSIG) zum Einsatz. 3.2.1.3.8 Netzübergang Fernsprechsondernetz der Landespolizei M-V Das Corporate Network der Polizei (CNP) integriert neben Datendiensten auch Sprachdienste. Der Teil des CNP, welcher zur Bereitstellung und Übertragung von Sprachdiensten genutzt

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wird, wird als „Fernsprechsondernetz“ (FeSoNe) bezeichnet. Es stellt einen TK-Anlagen-Verbund aller großen, mittleren und zum Teil auch kleinen Polizei-Lokationen in M-V dar und verfügt über einen eigenen Rufnummernplan, welcher vom Rufnummernplan des öffentlichen Telefonnetzes unabhängig ist. Innerhalb des CNP ist dieser hierarchisch und strukturiert aufgebaut. Das FeSoNe ist in M-V als Teil des IP-Telefonie-Systems realisiert, d. h. die Vermittlungsfunktionen werden durch die IP-Telefonie-Komponenten übernommen. Für Lokationen am IP-Telefonie-System werden die Rufnummern virtuell auf den Call Control-Servern abgebildet. Die Anbindung von Lokationen ohne Anbindung an das IP-Telefonie-System erfolgt über Mediagateways mit ISDN-basierten Schnittstellen (S2M oder ISDN-Basisanschluss (S0)). Der Übergang zum Corporate Network der Polizei Obere Netzebene (CNP-ON) erfolgt ebenfalls über ein Mediagateway mit ISDN-Schnittstellen. 3.2.1.3.9 Videotelefonie Im Rahmen des IP-Telefonie-Systems können die Teilnehmer den Dienst Videotelefonie dazu buchen. Die Videotelefonie basiert auf VoIP und setzt damit auf die gleiche Technologie und die gleichen Protokolle auf (im Wesentlichen SIP und RTP). Die eingesetzten Videoendgeräte wurden so gewählt, dass sie sicherheitstechnisch und organisatorisch in das IP-Telefonie-System integriert werden konnten. Derzeit sind die nachfolgend aufgeführten Videoendgeräte und Videosysteme der Firma Cisco im Einsatz:

■ ■ ■

Tischgeräte (Cisco EX60 / EX90 und DX80) Modulare Raumsysteme (Cisco SX20) Raumkomplettsysteme (Cisco MX300 G2)

Für die Anbindung der Videoendgeräte in den Lokationen werden die vorhandenen VoiceVLANs und im CN LAVINE die vorhandenen Voice-VPNs verwendet. Für die zentrale Videovermittlungsfunktion werden im Land M-V Cisco Unified Communications Manager (CUCM) eingesetzt, die als Cluster (Publisher-Subscriber) betrieben werden. Die Programmierung der Videoendgeräte erfolgt über den Communications Manager. Als Signalisierungsprotokoll zwischen den CUCM-Servern und den Videoendgeräten wird das Session Initiation Protocol (SIP) eingesetzt. Der Netzübergang ins Verbindungsnetz/DOI und damit die Anbindung an den zentralen Videodienst im DOI sowie die Herstellung von Videoverbindungen zu anderen öffentlichen Verwaltungen bundesweit wird durch zwei Cisco Expressways realisiert. Ein Netzübergang für die Videotelefonie in das Internet wird über eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur ebenfalls durch zwei Cisco Expressways realisiert. Das bestehende System ermöglicht bei Bedarf, die Videokonferenzen auch über das ISDN zu führen.

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Abbildung 4: IST-Stand Videotelefonie

3.2.1.3.10 Bestehende Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH, Auftragnehmer und der Landesverwaltung M-V zum Betrieb des IP-Telefonie-Systems Die DVZ M-V GmbH hat in Ihrer Rolle als technischer Betreiber für den Betrieb des IP-Telefonie-Systems eine Reihe von Prozessen etabliert. Es sind dies einerseits Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH und dem jetzigen Lösungslieferanten, interne Prozesse beim technischen Betreiber selbst und andererseits Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH, dem Lösungslieferanten und der Landesverwaltung M-V. Bei den gemeinsamen Prozessen zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Lieferanten der jetzigen Lösung geht es u. a. um die Aufgabenschwerpunkte Bestellung / Lieferung von Technik, Abrechnung und Bestandsverwaltung, Erzeugung und Bearbeitung von Calls, Rollout der Lösung an neuen Standorten, regelmäßiges ReleaseManagement, Service Review. Detaillierte Informationen und Anforderungen zu den etablierten Prozessen sind unter Ziffer 3.2.1.28 und 3.2.1.29 aufgeführt.

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3.2.1.4 Zusammenarbeit zwischen Bieter (späterer Auftragnehmer) und Technischem Betreiber (DVZ M-V GmbH) Die Leistungserbringung für das IP-Telefonie-System soll arbeitsteilig zwischen dem Bieter (späterer Auftragnehmer) und dem Technischen Betreiber (der DVZ M-V GmbH) erfolgen. Dabei soll der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit des Vertrages die Verantwortung für die Funktionalität der angebotenen IP-Telefonie-Lösung übernehmen. Damit ist u.a. gemeint, dass er nicht nur Einzelkomponenten anbieten soll, sondern auch für das ordnungsgemäße Zusammenwirken der IP-Telefonie- und LAN-Komponenten garantiert. Das schließt ein Release-Management für die angebotenen Teilkomponenten der IP-Telefonie-Lösung und des LAN-Pakets mit ein. Der eigentliche Betrieb der IP-Telefonie wird durch das Personal des technischen Betreibers, der DVZ M-V GmbH, in seinen Räumlichkeiten am Hauptsitz in Schwerin vorgenommen werden. Zur Verantwortung des Auftragnehmers gehören auch ggf. in der Vertragslaufzeit vorgenommene Weiterentwicklungen / Funktionsanpassungen und -erweiterungen. Es handelt sich damit ebenfalls um Leistungen, die vertraglich vereinbart sind und bei Bedarf durch die DVZ M-V GmbH in Anspruch genommen werden können. Eingeschlossen in die Verantwortung ist weiterhin die 100%ige Interoperabilität der IP-Telefonie-Komponenten mit den vom Bieter ebenfalls anzubietenden LAN-Komponenten. Hierbei wird insbesondere auf die geplante Anbindung von PCs hinter den IP-Telefonen (Daisy Chain), auf die automatische Voice-VLAN-Vergabe zwischen LAN-Switch und IP-Telefon sowie auf die Netzzugangskontrolle nach dem IEEE 802.1X Standard hingewiesen. Weiterhin wird vom Auftragnehmer im Rahmen des Release-Managements erwartet, dass er Empfehlungen ausspricht, welche Firmware-Version der LAN-Switches genutzt werden soll, um die jeweils aktuellen Anforderungen umsetzen zu können. Vom Auftragnehmer wird weiterhin erwartet, dass bei komplexen Updates an der IP-TelefonieLösung die Umsetzung durch Personal des Auftragnehmers in Zusammenarbeit mit dem Personal des technischen Betreibers erfolgt, um damit eine kurzfristige Lösungsfindung durch den Auftragnehmer bei ggf. auftretenden Problemen zu ermöglichen und abzusichern.

3.2.1.5

Projektmanagement für das Projekt „Modernisierung des IP-TelefonieSystems

Die DVZ M-V GmbH legt auf ein professionelles Projektmanagement in ihren Projekten besonderen Wert. Die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer soll nach der Projektmanagementmethode PRINCE2 erfolgen, welche in der DVZ M-V GmbH als Hausstandard gilt. Es wird ein Lenkungsausschuss für das Projekt „Modernisierung des IP-Telefonie-Systems“ etabliert. Es wird die Besetzung der Rolle des Lieferantenvertreters (LV) im Lenkungsausschuss nach PRINCE2 durch den Auftragnehmer (Bieter) erwartet. Der Lieferantenvertreter vertritt die Interessen des Lieferanten. Er ist verantwortlich, dass die Qualitätserwartungen der DVZ M-V GmbH erfüllt werden und das geforderte Personal des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Weiterhin hat der LV die Ergebnisverantwortung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen

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aus der Leistungsbeschreibung. Er hat die Kontrolle über die mit der Erstellung der Spezialistenprodukte zusammenhängenden Risiken und informiert die Rolle Auftraggeber im Lenkungsausschuss rechtzeitig über mögliche Gefährdung des Projekts aufgrund von Projektveränderungen aus Lieferantensicht. Der Lieferantenvertreter muss PRINCE2-Kenntnisse „oder vergleichbar“ nachweisen. Weiterhin wird die Bereitstellung eines zertifizierten Projektleiters (PM) als zentraler Ansprechpartner und Projektverantwortlicher vom Auftragnehmer (Bieter) erwartet. Der Projektleiter (PM) muss in PRINCE2 Practitioner zertifiziert sein. Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen. Weiterhin muss der PM den Nachweis mehrjähriger Erfahrung mit Projekten ähnlicher Größe und Leistungsanforderungen erbringen. Der PM sollte übergreifende Systemkenntnisse über das geplante IP-Telefonie-System besitzen. Vom Projektleiter wird das Management bei der Erstellung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen aus dem BLP und bei der Koordination der laufenden Arbeiten erwartet. Er übernimmt die Verantwortung für das Fortschreiten des Projekts und die Nutzung von Ressourcen sowie das Ergreifung evtl. notwendiger Korrekturmaßnahmen. Er ist für die Erstellung von Arbeitspaketen für die Teams, sowie für die Erstellung und Fortschreibung von Projekt-, Phasenund ggf. Ausnahmeplänen verantwortlich. Er stimmt die Pläne mit dem Projektleiter der DVZ M-V GmbH ab und überwacht den Projektfortschritt. Die Durchführung von regelmäßigen Projektmeetings und deren Protokollierung gehören ebenfalls zu seinen Aufgaben. Er übernimmt die laufende Überwachung der Aufgaben der Teams und die Steuerung bei Abweichung der Ergebnisse und Termine und ist für die Qualität verantwortlich. Anstehende Risiken werden durch ihn identifiziert, dokumentiert und regelmäßig neu bewertet. Er unterstützt den Projektleiter der DVZ M-V GmbH bei der Erstellung von Entscheidungsvorlagen für den Lenkungsausschuss sowie bei der Projektdokumentation. Alle Projektdokumentationen erfolgen in einem gemeinsamen, zentralen Online-Projektbereich, welcher von der DVZ M-V GmbH bereitgestellt wird. Um die Projektzusammenarbeit optimal zu gestalten wird vereinbart, gemeinsam ein Projektleitdokument zu erstellen und zu verabschieden. In diesem Dokument wird insbesondere ein Kommunikationsplan enthalten sein.

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Lenkungsausschuss Bedarfsträger Landesverwaltung, DVZ

Auftraggeber DVZ

Lieferantenvertreter Auftragnehmer

Projektleitung Auftragnehmer

Projektleitung DVZ

Teilprojektleitung IP-Telefonie DVZ

Teilprojektleitung LAN-Versorgung DVZ

Fachliche Projektarbeit DVZ Team 1

Team 2

Team n

Fachliche Projektarbeit Auftragnehmer Team 1

Team 2

Team n

Abbildung 5: Projektmanagement für das Projekt „Modernisierung des IP-Telefonie-Systems“

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3.2.1.6 Zeitlicher Ablauf Der Bieter hat die Leistungsbeschreibung und die Preisscheine auszufüllen. Innerhalb des Vergabeverfahrens ist nach Aufforderung durch die Vergabestelle ein Funktionstest der angebotenen Lösung durchzuführen, bei dem der Bieter grundlegende Funktionalitäten der IP-Telefonie- und LAN-Komponenten nachweisen muss. Folgende Phasen sind im Rahmen der Ausschreibung vorgesehen: 1. Konzeptionsphase  Dauer: 3 Monate ab Vertragsunterzeichnung (voraussichtlich November 2017-Januar 2018)  Gemeinsame Verfeinerung und detaillierte Ausgestaltung des IP-Telefonie-Systems  Gemeinsame vor Ort Planung in der DVZ M-V GmbH  Unterstützung durch Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH und Bereitstellung notwendiger Informationen  ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase I durch den Auftragnehmer  Erstellung und Übergabe der entsprechenden Konzepte vom Auftragnehmer an die DVZ M-V GmbH 2. Pilotphase I  Dauer: 9 Monate ab Abschluss Konzeptionsphase (voraussichtlich Februar 2018 – Oktober 2018)  Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer  Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster DVZ in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer  Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Übergang in das öffentliche Telefonnetz (zentraler SIP-Trunk) durch den Auftragnehmer  Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung  Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-Umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH (Wirkbetrieb)  Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung ins Rechenzentrum  Migration von ca. 500 Endgeräten durch den Auftragnehmer  3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase I (ist Bestandteil der 9 Monate) o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen.  Aufbau des Test- und Referenz-Systems gemäß Ziffer 3.2.1.27 in der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer zum Ende der Pilotphase I o Die Georedundanz bei dem Cluster LV und Cluster LP wird innerhalb der Räumlichkeiten der DVZ M-V GmbH unter Einbeziehung der CN LAVINETestfelder nachgebildet und getestet. o Die DVZ M-V GmbH wird die Testfelder nach Anzeige der Fertigstellung durch den Auftragnehmer auf der Grundlage der geforderten Leistungsmerkmale prüfen und bei erfolgreicher Prüfung die Abnahme erklären. o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen.

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3.

4.

5.

6.

ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase II durch den Auftragnehmer  Die Pilotphase I endet nach Durchführung des Funktionstests mit der Abnahme durch DVZ M-V GmbH Pilotphase II  Dauer: 9 Monate ab Abschluss Pilotphase I (voraussichtlich November 2018 – Juli 2019)  Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer  Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster LP und den Cluster LV in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer  Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung  Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-Umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH bzw. am georedundanten Standort (Wirkbetrieb)  Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung  Migration von ca. 15 Lokationen verteilt auf die Landesverwaltung M-V und Landespolizei M-V durch den Auftragnehmer o Es wird derzeit von einer maximalen Endgeräteanzahl von ca. 2.000 Endgeräten ausgegangen. o In dieser zweiten Pilotphase sollen neben der weiteren Überprüfung der technischen Anforderungen auch die Betriebsprozesse der IP-Telefonie-Lösung auf effektive Handhabbarkeit hin überprüft und konsolidiert werden.  3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase II (ist Bestandteil der 9 Monate) o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit diese abzustellen. o Bei gravierenden Mängeln werden keine weiteren Lokationen innerhalb dieser Phase migriert.  Die Pilotphase II endet nachdem alle Pilotstandorte erfolgreich abgenommen wurden. Migrationsphase  Dauer: 24 Monate ab Abschluss Pilotphase II (voraussichtlich August 2019 – Juli 2021)  Migration der verbleibenden Lokationen auf das neue IP-Telefonie-System mit voraussichtlich 17.500 Endgeräten, verteilt auf ca. 220 Lokationen  Es ist seitens der DVZ M-V GmbH vorgesehen, zwei Lokationen pro Woche zu migrieren, so dass insgesamt für diese Migrationsphase ca. 50 Wochen pro Jahr aufgewendet werden müssen.  Die Migration soll auf der Grundlage des unter Ziffer 3.2.1.28 beschriebenen Rollout Prozess / Migrations Prozess durchgeführt werden.  Der Auftragnehmer hat für diesen Zeitraum geschultes Rolloutpersonal vorzuhalten und einzusetzen. Betriebsphase Nach Abnahme der IP-Telefonie-Lösung für die einzelnen Lokationen, schließt sich für die jeweilige Lokation die Betriebsphase an. Konstruktionsphase Die Konstruktionsphase setzt sich zusammen aus den Phasen:

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  

Konzeptionsphase Pilotphase I + II Migrationsphase

Die Migration der aktiven LAN-Infrastruktur innerhalb der Lokationen soll nach aktuellen Überlegungen, wenn möglich, bereits im Jahr 2017 und damit vor der Pilotphase starten. Die DVZ M-V GmbH wird dabei sukzessive die notwendigen LAN-Komponenten ordern. Die LAN-Infrastruktur wird durch die DVZ M-V GmbH migriert, ggf. mit Unterstützung der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. Bei Bedarf wird die DVZ M-V GmbH beim Auftragnehmer im Vorfeld des Rollouts ein passives LAN-Audit beauftragen. Parallel zur Migrationsphase und auch im weiteren Verlauf der Vertragszeit ist damit zu rechnen, dass zusätzliche Lokationen auf das IP-Telefonie-System umgerüstet werden sollen. Der Auftragnehmer soll entsprechend der Beschreibungen in der Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 in der Lage sein, die Rollouts mit eigenem Personal verantwortlich durchzuführen. Die DVZ M-V GmbH wird für diese Rollouts einen Ansprechpartner bereitstellen, der vor Ort für alle Fragen zum Rollout zur Verfügung steht und aktiv mitwirken wird. Abhängig von der Größe eines Rollouts, können Rollouts auch durch die DVZ M-V GmbH selbst durchgeführt werden. Innerhalb der Konzeptions- und Pilotphase I soll der Auftragnehmer beginnend auch die notwendigen Schulungsmaßnahmen für das Betriebspersonal der DVZ M-V GmbH durchführen. Dabei soll ein vergleichbares Wissensniveau für das für den zukünftigen Betrieb der IP-Telefonie-Komponenten und für den Betrieb der LAN-Komponenten eingesetzte Personal der DVZ M-V GmbH erreicht werden, wie es derzeit aktuell vorhanden ist. Auf die betrieblichen Belange der DVZ M-V GmbH ist Rücksicht zu nehmen, d.h. jeder Kurs ist in zwei Gruppen zu planen, so dass immer ein Teil des Personals weiter für die Aufrechterhaltung des Betriebs zur Verfügung steht. Detaillierte Anforderungen zum Schulungsablauf und -inhalt sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.5 aufgeführt.

3.2.1.7 Beschreibung der Soll-Architekturen 3.2.1.7.1 Allgemein Im Folgenden werden die geforderten Leistungsmerkmale und die einzuhaltenden Standards für die zum Einsatz kommenden Endgeräte, die Anforderungen an die zentralen Komponenten sowie die Anforderungen an die LAN-Infrastruktur ergänzend zu der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.2.2) beschrieben. Weiterhin werden die einzuhaltenden Rahmenbedingungen zu den Netzübergängen und Richtlinien für eine definierte Informationssicherheit und den Datenschutz im Telefonie-Verbund nach Standard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgeführt.

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3.2.1.7.2 Anforderungen an das IP-Telefonie-Systems zur Unterstützung von IPv4 und IPv6 (technischer Standard) Die Planung, Neukonzeptionierung und Realisierung des IP-Telefonie-Systems ist in IPv6 umzusetzen, derzeit ist IPv4 das Standardkommunikationsprotokoll. Es ist erforderlich, dass die vom Bieter angebotene IP-Telefonie-Lösung in der Lage ist, IPv4 und IPv6 parallel zu verwenden (Dual-Stack). Hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit muss die Dual-Stack-Variante realisiert werden können. Die vom Bieter zu liefernden Endgeräte müssen beide Protokolle (IPv4 und IPv6) unterstützen. 3.2.1.7.3 Anforderungen an das Design der IP-Telefonie-Lösung Die Anbindung der IP-Telefonie-Lösung an das öffentliche Telefonnetz soll zukünftig wegen der absehbaren Entwicklungstrends bei den Netzbetreibern ebenfalls IP-basiert über SIPTrunks erfolgen. Wie die Abbildung 6 zeigt, wird auf Basis der IP-basierten Kopplung der IPTelefonie-Lösung mit dem öffentlichen Telefonnetz eine Kommunikation über Vertrauensgrenzen hinweg hergestellt und bedarf einer neuen Sicherheitsbetrachtung. Das BSI hat hierzu in 2014 die Technische Leitlinie TL02103 veröffentlicht.

Abbildung 6: IP-Telefonie-Lösung mit georedundantem Aufbau

Darin wird empfohlen, diese Netzübergänge über dreistufige Sicherheitsgateways abzusichern. Es ist vorgesehen die Netzübergänge auf möglichst wenige zentralisierte Übergänge, die gemeinsam durch die Lokationen der Landesverwaltung M-V genutzt werden, zu reduzieren. Durch die Reduzierung der Netzübergänge auf nur wenige zentrale Übergänge ist es aus

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Verfügbarkeitsgründen notwendig, die zentralen Call Control-Server-Cluster georedundant auszulegen. Dies stellt eine grundlegende Designänderung zur heutigen IP-Telefonie-Lösung dar, bei der die Netzübergänge weitestgehend dezentral in den Lokationen (Amtsköpfe) realisiert werden. Bislang existieren in den Lokationen zwei weitestgehend unabhängige Kommunikationswege für die Telefonie und die Datenübertragung. Mit der zentralen Auslegung der Netzübergänge zum öffentlichen Telefonnetz (SIP Trunks) ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Verfügbarkeit der CN LAVINE-Anbindung der Lokationen. Insofern ist angedacht, für einige Lokationen, ergänzend eine Backup-Verbindung über ein alternatives Medium in das CN LAVINE bereitzustellen, die für die Sprach- aber auch für die Datenübertragung genutzt werden kann. Bei zentraler Auslegung der SIP-Trunks wird es möglich, die Anzahl von derzeit ca. 5.060 Gesprächskanäle auf jeweils ca. 500 SIP-Kanäle (in Summe 1.000 Kanäle) in beiden Standorten (siehe auch Abbildung 6) zu senken. Als technischer Standard in der Umsetzung der Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V müssen redundante IP-basierte Netzübergänge an zentralen Standorten in das öffentliche Telefonnetz nach der Realisierungsempfehlung des BSI in der TL02103 mit zusätzlichen dreistufigen Sicherheitsgateways ausgestattet werden. Unabhängig von der Realisierung der SIP-Trunks müssen die heute bereits existierenden Rufnummernblöcke der einzelnen Lokationen der Landesverwaltung M-V auch zukünftig unverändert bereitgestellt werden. Neben den im Folgenden geforderten Leistungsmerkmalen und Mehrwertdiensten muss die angebotene IP-Telefonie-Lösung eine Standortbestimmung für die Auswertung von Notrufnummern ermöglichen (Stichwort PAI-Feld und weitere geeignete Felder im SIP-Protokoll).

3.2.1.8 Anforderungen an die IP-Telefonie-Lösung 3.2.1.8.1 Anforderungen an vermittlungstechnische Aufgaben der IP-Telefonie-Lösung im Zusammenhang mit dem CN LAVINE Wie aus Abbildung 6 ersichtlich, sollen sich hinter den zentralen dreistufigen Sicherheitsgateways die Vermittlungssysteme anschließen. Diese haben u.a. die Aufgabe, den Gesprächsaufund -abbau der angeschalteten Endgeräte über das SIP-Vermittlungsprotokoll zu steuern. Die Kommunikation zwischen IP-basierten Endgeräten und den Vermittlungssystemen muss verschlüsselt über das Secure-SIP Protokoll erfolgen. Darüber hinaus müssen durch die Vermittlungssysteme u.a. Aufgaben wie die Endgeräteregistrierung, das Endgeräte-Monitoring, das Call-Monitoring, die Steuerung der Vermittlungsplätze, die Steuerung von Telefonie-Gateways in den Lokationen (bei lokalen Übergängen ins öffentliche Telefonnetz) und das Rufnummernrouting auf der Basis einer hinterlegten Rufnummerndatenbank übernommen werden. Ein Intercluster Trunk-System soll dabei ein einfacheres Management der Rufnummernpläne zwischen getrennten Call Control-Server-Cluster der Landesverwaltung M-V ermöglichen. Der Datenaustausch zwischen den Vermittlungssystemen und den Endgeräten der IP-TelefonieLösung erfolgt über das CN LAVINE in mehreren separaten MPLS VPN, die auf einem zentralen Firewall-System zusammengefügt werden. Das zentrale Firewall-System ist Bestandteil dieser Vergabe und alle zu erfüllenden Anforderungen an das zu liefernde zentrale FirewallSystem sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 55 der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.

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Die Sprach-VPN, werden über das CN LAVINE zu den zentralen Komponenten geführt und besitzen speziell für die Telefonie abgestimmte Qualität of Service (QoS) -Regeln, die den priorisierten Transport der Sprachdaten ermöglichen. Es ist für qualitativ hochwertige Sprachverbindungen zwingend erforderlich, die maximalen Übertragungszeiten zwischen den Endgeräten nach der International Telecommunication Union (ITU) Empfehlung Q.114 von maximal 150 ms einzuhalten. Die codierten und verschlüsselten Sprachdaten soll jedes Endgerät bei einem dienststelleninternen Gespräch unabhängig von der Signalisierung „direkt“ über das LAN an die IP-Adresse der Gegenstelle senden. Der eigentliche Transport der Sprachdaten muss verschlüsselt über das Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP) erfolgen. Die Sprachdaten laufen bei dienststelleninternen Gesprächen nicht über das CN LAVINE. Ausnahmen hiervon bilden u. a. die zentral gesteuerten Audio- und Videokonferenzgespräche. Diese werden ebenso wie dienststellenübergreifende Gespräche über das CN LAVINE geführt. Die verschlüsselten Sprachdaten werden ausschließlich innerhalb des CN LAVINE übertragen. Bei Gesprächen in das öffentliche Telefonnetz werden die Sprachdaten an den Session Border Controller (SBC) des dreistufigen Sicherheitsgateways der zentralen SIP-Trunk Übergänge entschlüsselt und unverschlüsselt an den SBC des SIP-Providers übergeben. Eingehende unverschlüsselte Gespräche werden in die SBC der IP-Telefonie-Lösung verschlüsselt. Die beiden Vermittlungssysteme der Hauptstandorte sollen zu einem gemeinsamen Cluster zusammengefügt werden. Jeder der beiden Hauptstandorte muss so ausgelegt sein, dass er eigenständig die Steuerung aller Endgeräte übernehmen kann. Auf diese Weise wird erreicht, dass bei Nichtverfügbarkeit eines der Hauptstandorte, der Service IP-Telefonie im Land M-V vollständig aufrechterhalten wird. Neben den direkt mit den Vermittlungsaufgaben betrauten Systemen sollen noch weitere Systeme für ergänzende Anwendungen bereitgestellt werden. Zu diesen Systemen gehören u. a. Voicemail-Systeme, Kontaktzentrums-Systeme, Vermittlungs-Systeme, Konferenzsysteme für Video- und Audiokonferenzen und ein Gesprächsaufzeichnungs-System. Der technische Betrieb der zentralen Systeme umfasst u. a. Tätigkeiten des ITIL-Incident-, Change-, und -Notfall-Managements sowie das -Asset- und -Abrechnungsmanagement. Unter Ziffer 3.2.1.29 und in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.4.1 und Ziffer 3.2.2.4.2 werden die Anforderungen an die zu etablierenden Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH und Auftragnehmer näher spezifiziert. Die notwendigen Arbeiten betreffend der Endgeräte in den Lokationen der Landesverwaltung M-V sollen wie bisher durch das Personal in den Lokationen erbracht werden. Einfache Änderungen an Endgeräten und Nutzerprofilen können durch diesen Personenkreis über durch das von der DVZ M-V GmbH entwickelte mandantenfähige Administrations-Tool RAP.ID durchgeführt werden. Diese Aufgaben werden im Folgenden näher beschrieben. 3.2.1.8.2 Anforderungen an die Schnittstelle zum mandantenfähigen Administrations-Tool RAP.ID Derzeit erfolgt die Abarbeitung der im Folgenden aufgeführten Administrationsaufgaben von den dezentralen Administratoren der einzelnen Bedarfsträger über das durch die DVZ M-V GmbH entwickelte Administrations-Tool RAP.ID. Dabei werden im Wesentlichen folgende Betriebsaufgabenstellungen von den dezentralen Administratoren bearbeitet:

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■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■

Ändern von Anrufgruppen Ändern von Anrufweiterschaltungen Ändern von Berechtigungsklassen Ändern von Namensanzeigen Ändern von Rufnummern Einrichten, ändern und löschen virtueller Rufnummern Einrichten, ändern und löschen von Voicemail Konten Ändern von Telefonbuch-Einträgen Austausch von Geräten zwischen den Mandanten Rufnummernübersicht

Weiterhin nutzen die zentralen Administratoren der IP-Telefonie-Lösung u.a. nachfolgend aufgeführte zusätzliche Administrationsmöglichkeiten mit Hilfe des RAP.ID:

■ ■ ■ ■

Geräteverfolgung (Vergleicht Gerätedaten über einen gegebenen Zeitraum)



Änderungsmitteilungen des Cisco Unified Communications Manager werden an weitere Tools per Schnittstelle übertragen:

DQC (Datenqualitätsfunktionen) Tägliche Änderungen (Zeigt die täglichen Änderungen an) Lokationsgenerator (Ermöglicht die Einrichtung neuer Lokationen) □ Verarbeitung von User-Standort-Daten (USD-Listen) □ Erstellen von BAT-Dateien für den vorhandenen Call Control-Server

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neue, geänderte und gelöschte Endgeräte neue, geänderte und gelöschte Rufnummern neue, geänderte und gelöschte Nutzer neue, geänderte und gelöschte Rufnummer-Nutzer-Verknüpfungen Schnittstelle zu eLIAS über SOAP-Webservice Änderungen sind über einen Zeitraum von 90 Tagen nachvollziehbar

Die nachfolgende Abbildung 7 zeigt die Benutzeroberfläche des RAP.ID-Tools nach der Anmeldung.

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Abbildung 7: Startseite des RAP.ID-Tools nach der Anmeldung

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Die Anwendung wird in die folgenden Bereiche untergliedert: Bereich

Beschreibung

Kopfleiste

Die Kopfleiste befindet sich im oberen Bereich der Anwendung und enthält die folgenden Elemente: ■ Applikationslogo (links) ■ Funktionsschaltflächen (mittig; abhängig vom geladenen Modul) ■ Nutzerinformationen (rechts)

Navigationsleiste

Die Navigationsleiste befindet sich im linken Bereich der Anwendung und listet alle für den angemeldeten Nutzer verfügbaren Module auf. Ein Klick auf einen Menüeintrag öffnet das entsprechende Modul in den Inhaltsbereich. Weiterhin befindet sich hier die Abmelden-Schaltfläche.

Fußleiste

In der Fußleiste, im unteren Bereich der Anwendung, befindet sich das DVZ M-V GmbHLogo (links), sowie Versionshinweise zur Anwendung (mittig). Der Inhaltsbereich befindet sich im rechten Teil der Anwendung und stellt den Inhalt eines Moduls dar.

Inhaltsbereich

Das RAP.ID Tool verfügt über verschiedene Module. Ob ein Modul für einen Nutzer zur Verfügung steht ist abhängig von seiner Berechtigung. Die nachfolgende Abbildung 8 zeigt die Suchmaske für eine Endgerätesuche.

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Abbildung 8: Suchmaske des RAP.ID-Tools für ein Endgerät.

Im Bereich Suchfilter werden alle verfügbaren Suchfilter für Endgeräte aufgelistet. Um einen Filter zu aktivieren, muss dieser angeklickt werden. Der aktive Filter wird hervorgehoben dargestellt. Wurde noch kein Suchvorgang gestartet, wird im Bereich Suchergebnisse eine Erklärung aller verfügbaren Suchfilter angezeigt. Die Ankopplung von RAP.ID an die IP-Telefonie-Lösung erfolgt derzeit über die XML WebSchnittstelle des Cisco Unified Communications Managers (AXL). Unter dem nachfolgend aufgeführten Link können nähere Informationen über die AXL-Schnittstelle eingesehen werden: https://developer.cisco.com/site/axl/ Die DVZ M-V GmbH erwartet, dass die durch den Bieter angebotenen Administrationsmöglichkeiten seiner IP-Telefonie-Lösung für lokale Administratoren der einzelnen Bedarfsträger in dem zuvor beschriebenen Umfang auf Basis einer Web-Schnittstelle ermöglicht werden.

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3.2.1.8.3 Organisationstool eLIAS in der Landesverwaltung M-V Im Umfeld der Landesverwaltung M-V kommt eine Vielzahl von Systemen zum Einsatz, mit denen sowohl technische als auch organisatorische Abläufe gesteuert werden. Als „führendes System“ wurde das einheitliche Landes-, Informations- und Auskunftssystem (eLIAS) in M-V etabliert. Mit Hilfe dieses Tools werden u. a. Organisationseinheiten und personelle Angelegenheiten innerhalb der Landesverwaltung M-V verwaltet. Es besitzt u.a. eine Datenschnittstelle zum RAP.ID-Tool, um aktuelle Veränderungen, hier zum Beispiel die Telefonnummer einer Person der Landesverwaltung M-V, zu erfassen und zu aktualisieren. 3.2.1.8.4 Anforderungen an das Monitoring-System für das IP-Telefonie-System Das IP-Telefonie-System soll in einem möglichst großen Umfang in das zentrale Managementund Überwachungssystem der DVZ M-V GmbH, CA Spectrum in der aktuellen Version (derzeit Version 10.0), integriert werden. Dies gilt insbesondere für die LAN-Infrastrukturkomponenten, die Gateways, die Call Control-Server, die Vermittlungs-Server und für alle Komponenten der IP-Telefonie, die über eine eigene IP-Adresse verfügen. Eine Ausnahme bilden die IP-basierten Endgeräte selbst, die von den zentralen Call Control-Servern verwaltet werden sollen. Neben der Erreichbarkeit werden vom CA Spectrum Basisdienste auf den zentralen Servern der IP-Telefonie-Lösung überwacht. Dies soll auch künftig so realisiert werden. Aufgrund der Vielzahl der zum Einsatz kommenden Komponenten, Dienste und Systeme ist es gegebenenfalls nicht möglich, alle Funktionalitäten mittels eines Management-Systems abzubilden. Aus diesem Grund müssen für das Monitoring der IP-Telefonie-Lösung zusätzliche Systeme durch den Bieter bereitgestellt werden. Die vollständigen Anforderungen an das Monitoring-System der IP-Telefonie-Lösung sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 52.8 spezifiziert. 3.2.1.8.5 Leistungsmerkmale der IP-Telefonie-Lösung Alle unter Ziffer 3.2.2.1.1, Punkt 8 aufgeführten Leistungsmerkmale sind Bestandteil der heutigen IP-Telefonie-Lösung und müssen als technische Standards auch zukünftig in vollem Umfang vom Bieter bereitgestellt werden.

3.2.1.8.6 Mehrwertdienste Die Mehrwertdienste müssen mit entsprechenden Schnittstellen in die IP-Telefonie-Lösung eingebunden werden können. Sie sind unter Ziffer 3.2.2.1.1, Punkt 9 der Leistungsbeschreibung detailliert aufgeführt.

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3.2.1.9

Anforderungen an die Endgeräte

Das aktuelle Mengengerüst weist folgende prozentuale Aufteilung auf:

Endgerät

Prozentualer Anteil

Endgerät Typ I

Endgerät Typ II

Endgerät Typ III

Analog

Sonstiges

80 %

6%

5%

8,5 %

0,5 %

Weiterhin befinden sich zurzeit 30 PC-gestützte Vermittlungsplätze, sowie 10 Kontaktzentrums-Arbeitsplätze im Einsatz.

3.2.1.9.1 Allgemeine Anforderungen an Telefonieendgeräte Auf der Grundlage einer aktuellen Anforderungserhebung innerhalb der Landesverwaltung MV und aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre ergeben sich verschiedene Anforderungen an die Endgeräte, die eine Klassifizierung der Endgerätetypen mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen für verschiedene Einsatzzwecke ermöglichen. Die durch den Bieter zu liefernden Endgerätetypen stellen klassische Telefonieendgeräte mit marktüblichen Leistungsmerkmalen dar, welche ohne zusätzliche Sonderanfertigungen und Systemanpassungen zu liefern sind. Es wird erwartet, dass alle Telefonieendgeräte (ausgenommen Typ IX und VII; siehe Ziffer 3.2.1.20) vom selben Hersteller bereitgestellt werden. Dies verringert zum einen den Management- und Betriebsaufwand, da herstellerhomogene Endgeräte dieselben Konfigurationsmöglichkeiten bieten, zum anderen erleichtert dies den Umgang mit den Telefonen, da die Mitarbeiter in den Lokationen der Landesverwaltung M-V an allen Arbeitsplätzen Endgeräte mit gleichem Aufbau und Funktionsumfang vorfinden und eventuelle zusätzliche Schulungsmaßnahmen verhindert werden können. Gegenüber dem Betreiben von Geräten unterschiedlicher Hersteller soll damit bei einer Endgeräte- und Systemkonformität hinsichtlich eines Herstellers eine vollumfängliche und uneingeschränkte Funktionsfähigkeit aller angebotenen Leistungsmerkmale und Mehrwertdienste gewährleistet werden. Sonderanschaltungen, beispielsweise Türsprechstellen oder spezielle Endgeräte für Nutzer mit Handicap sind mit eingeschränkten Leistungsmerkmalen innerhalb dieses Vergabeverfahrens zugelassen. Alle Endgerätetypen müssen die gesetzlich erforderlichen Sicherheitsanforderungen und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) einhalten, sowie die in der Leistungsbeschreibung detailliert beschriebenen Leistungsmerkmale vollumfänglich unterstützen

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3.2.1.9.2 Anforderungen an die Anschaltung von Endgeräten in Lokationen In den Lokationen der Landesverwaltung M-V sollen die lokalen Netze (LAN) über den Lokations-Router an das CN LAVINE angeschaltet werden. Das CN LAVINE gewährleistet einerseits die Verbindung zu den zentralen Komponenten der IP-Telefonie und zu den zentralen SIPTrunks (Zugang zum öffentlichen Telefonnetz) und andererseits die Verbindung zu anderen Lokationen. Die Endgeräte der IP-Telefonie-Lösung müssen in das LAN der Lokation integriert werden. Gleichzeitig muss die LAN-Infrastruktur (Access-Switch) mit Hilfe von Power over Ethernet (PoE) die Stromversorgung der Endgeräte sicherstellen. Für die Anbindung der Endgeräte in die LAN der Lokationen soll die Standardanschaltevariante (technischer Standard) „Ein-LAN-ein-Port-Lösung“ umgesetzt werden. In dieser Variante ist das Telefon direkt an den Access-Switch angeschlossen. Der PC ist dann über den internen Switch (1 Gbit/s) des Telefons mit dem LAN verbunden. Optional soll in begründeten Ausnahmefällen die Ausnahmeanschaltevariante „Ein-LAN-zwei-Port-Lösung“ zum Einsatz kommen. Im Rahmen der beschriebenen Ausnahmeanschaltevariante soll jedes Endgerät für sich direkt mit dem Access-Switch verbunden werden. Die Netztrennung in den aktiven LAN-Komponenten erfolgt in der Regel auf Basis von virtuellen lokalen Netzen (VLAN-Trennung zwischen Daten-VLAN und Sprach-VLAN). Bei dem geplantem Einsatz einer Netzzugangskontrolle muss der Bieter sicherstellen, dass die ineinander greifenden Netzwerkprotokolle zur Clientauthentifizierung zwischen IP-Endgerät und LAN-Switch insbesondere bei der Standardanschaltevariante (technischer Standard) „Ein-LAN-ein-Port-Lösung“ problemlos betrieben werden können. Dies ist insbesondere im Funktionstest durch den Bieter nachzuweisen.

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3.2.1.9.3 Anforderungen an die Lokationsanbindung Die Verfügbarkeit des CN LAVINE gewinnt zukünftig an Bedeutung, um den Zugang zu den zentralen Systemen der IP-Telefonie-Lösung und den Übergängen in das öffentliche Telefonnetz zu ermöglichen. Um die Verfügbarkeit zu verbessern, können einzelne Lokationen über eine Zweiwegeanbindung an das CN LAVINE angeschaltet werden. Für den zweiten Weg soll ein alternatives Medium (funk- oder drahtgebunden) zum Einsatz kommen. Als technischer Standard wird der Zweitweg über den Lokations-Router angebunden. Optional kann für den Zweitweg ein weiterer Lokations-Router zur weiteren Verbesserung der Verfügbarkeit bereitgestellt werden. Abbildung 9 zeigt die durch die DVZ M-V GmbH vorgesehenen optionalen Anbindungsvarianten der Lokationen an die zentralen Systeme der IP-Telefonie-Lösung.

Dienststellenanbindung Dienststelle

CN LAVINE Backbone WAN-Anbindung

Ein-Router-Anbindung

Zweitweganbindung

oder

CN LAVINE Backup

Dienststelle WAN-Anbindung

LTE VPN

Zentrale Systeme der IPTelefonie

Zwei-Router- Anbindung

Zweitweganbindung

DSL VPN

Abbildung 9: optionale Lokationsanbindung über zwei CN LAVINE Wege

3.2.1.9.4 Anforderungen an den Notbetrieb Unter Notbetrieb wurde bisher der „Survivable Remote Site Telephony“ (SRST)-Betriebsmodus in den Lokationen bei Ausfall der CN LAVINE Verbindung oder der zentralen IP-TelefonieKomponenten verstanden, der den Service IP-Telefonie weiter lokal bereitgestellt hat. In diesem Notbetriebsmodus standen alle wesentlichen Telefonie-Leistungsmerkmale zur Verfügung, ohne dass das zentrale Vermittlungssystem erreichbar sein muss. Durch die dezentralen ISDN-Amtsanschlüsse war die Telefonie vom und in das öffentliche Telefonnetz möglich. Damit wurden die dienststelleninterne Telefonie und eine Erreichbarkeit aus dem öffentlichen Telefonnetz sichergestellt.

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Aufgrund der Ablösung der ISDN-Anschlüsse durch die Telefonfestnetzbetreiber und der damit notwendigen Abwägung der Varianten über die Anbindung an das öffentliche Telefonnetz, wird die bisherige Lösung nur an einigen wenigen Standorten weiter eingesetzt. Das vom Bieter angebotene System muss bei Bedarf sowohl die interne Telefonie für sich alleine als auch die interne Telefonie mit Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über dezentrale SIP-Trunks oder ISDN-Amtsanschlüsse bei Ausfall der WAN-Verbindung oder der zentralen Komponenten der IP-Telefonie-Lösung realisieren können. Ein dedizierter Notbetrieb ist als technischer Standard nicht mehr vorgesehen. Zukünftig soll vereinzelt durch eine erhöhte Redundanz im CN LAVINE die Telefonfunktionalität durch Nutzung von Backup-Verbindungen abgesichert werden. 3.2.1.9.5 Anforderungen an den Notfall Laut BSI (nach Standard 100-4) ist ein Notfall „ein Schadensereignis, bei dem Prozesse oder Ressourcen einer Institution nicht wie vorgesehen funktionieren. Es entstehen hohe bis sehr hohe Schäden, die sich signifikant und in nicht akzeptablem Rahmen auf die Aufgabenerfüllung einer Behörde auswirken. Ein lang anhaltender Ausfall des Service IP-Telefonie kann ggf. für eine Lokation einen Notfall darstellen, bei dessen Eintreten zumindest eine rudimentäre Kommunikation (z. B. Notruf) weiterhin gewährleistet sein muss. Um dies zu gewährleisten, sollen die unter Ziffer 3.2.1.7.3 beschriebenen Maßnahmen zur Redundanzerhöhung umgesetzt werden. Dazu zählt zum einen die Georedundanz der Cluster und die redundante Anbindung an das CN LAVINE und zum anderen der vereinzelte Aufbau von Notbetriebs-Gateways (mit Survival-Funktionalität) mit und ohne lokalen Amtsanschluss. 3.2.1.9.6 Anforderungen an den Notruf Ein Absetzen eines Notrufs (110/112) muss in jedem Fall möglich sein. Aus diesem Grund können separate Anschlüsse, welche unabhängig vom IP-Telefonie-System vorgehalten werden, etabliert werden. Hierbei ist die Technische Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur zu beachten. Das jederzeitige Absetzen eines Notrufes liegt in Verantwortung der jeweiligen Lokation und ist nicht Gegenstand dieser Vergabe. 3.2.1.9.7 Anforderungen der Landespolizei M-V an den Service IP-Telefonie Die Polizei der Länder und des Bundes kommuniziert untereinander im polizeilichen Informationsverbund, dessen Plattform das Corporate Network Polizei (CNP) ist. Übergänge zu Netzen Dritter werden ausschließlich an den Unteren Netzebenen des CNP und in einer Weise realisiert, die einen direkten Zugriff auf die polizeiliche IT aus diesen Netzen heraus nicht erlaubt. Die Landespolizei M-V verfügt wegen der IT-Sicherheitspolicy für den polizeilichen Informationsverbund derzeit über ein separates Cluster mit separaten VPNs. Dieses Cluster LP wird durch die DVZ M-V GmbH betrieben. Es ist aus wirtschaftlichen Gründen unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen der Landespolizei M-V vorgesehen, die zentralen SIP-Trunks auch für die Landespolizei M-V mit zu nutzen. Diese favorisierte Variante sieht vor, dass auch künftig für die Landespolizei M-V ein separater Cluster (Cluster LP) bereitgestellt und betrieben werden soll. Diese Umgebung soll

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um einen IP-Übergang in das CN LAVINE und zu den zentralen SIP-Netzübergängen ergänzt werden. Dazu ist in der DMZ der zentralen Firewall der Landespolizei M-V ein Session Border Controller (SBC) zu integrieren. Die Call Control-Server sollen ebenfalls georedundant aufgebaut werden. Es wird daher ein zweiter Netzübergang benötigt. Die Paketfilter des Sicherheitsgateways sind dabei nicht Teil der Lösung, sondern lediglich der weitere SBC. Im Rahmen von Mitwirkungsleistungen werden die Paketfilter durch die Landespolizei M-V bereitgestellt und betrieben. Aus technischer und sicherheitstechnischer Sicht stellt diese Variante den geringsten Implementierungsaufwand dar. Abbildung 9 zeigt in einer Übersicht die vorgesehene Anschaltung des separaten Clusters LP an die zentralen SIP-Netzübergänge.

Zentrale Systeme der Landestelefonie Vermittlungssysteme

Dienststellenanbindung

Zentrales Sicherheitsgateway 3-stufig gemäß BSI

Telefonnetzbetreiber

RZ Schwerin Vermittlungssysteme

Zentrales Sicherheitsgateway 3-stufig gemäß BSI

Standort XYZ

Zentrale Systeme der Landespolizei Vermittlungssysteme Landespolizei

Dienststellenanbindung Landespolizei

Zentrale LAPIS Firewall mit SBC für Telefonie

RZ Schwerin

Vermittlungssysteme Landespolizei

LAPIS Firewall an georedundanten Standort (bisher nicht vorhanden) mit SBC für Telefonie

Standort XYZ

Abbildung 10: Anschaltung des Clusters LP an die zentralen SIP-Trunks der IP-Telefonie-Lösung

Grundsätzlich wird seitens der DVZ M-V GmbH eine Integration der Landespolizei M-V über den SBC in die IP-Telefonie-Lösung angestrebt, da eine bereits etablierte Lösungsvariante lediglich um eine SBC-Funktionalität ergänzt werden muss.

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3.2.1.9.8 Anforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System Laut § 27 Absatz 5 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) dürfen die Polizei sowie Behörden, die Aufgaben der Hilfs- und Rettungsdienste wahrnehmen, Anrufe aufzeichnen, soweit dies zur polizeilichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Aufzeichnungen sind spätestens nach einer Woche zu löschen. Dies gilt nicht, sofern die Daten zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder zur Erfüllung der in § 1 SOG M-V bezeichneten Aufgaben benötigt werden. Die Gesprächsaufzeichnung muss dabei so ausgelegt sein, dass die Belastung der CN LAVINE-Leitungen der Lokationen auf ein Minimum beschränkt wird. Außerdem dürfen nur Gespräche der Landespolizei M-V aufgezeichnet werden. Von Seiten der Landespolizei M-V besteht die Anforderung nach einer flächendeckenden Gesprächsaufzeichnung für externe Gespräche. Bei der Gesprächsaufzeichnung am Netzübergang mit zentraler Speicherung werden die Gespräche am Übergang zum öffentlichen Telefonnetz aufgezeichnet und zentral gespeichert. Diese Variante setzt voraus, dass die Übergänge zentral realisiert werden. Der Zugriffsschutz auf die gespeicherten Gespräche soll durch ein entsprechendes Mandantensystem realisiert werden. Die Autorisierung des Mitarbeiters soll durch die Eingabe seines Nutzernamens und Kennwortes erfolgen. Diese Authentifizierung kann bereits durch die Anmeldung am Endgerät erfolgen. Die durch den Bieter zu liefernden zentralen Server zum Aufzeichnen der Sprachnachrichten werden vor Manipulation und Angriffen von außen mittels geeigneter Maßnahmen (Firewall etc.) gesichert.

3.2.1.10

Anforderungen an das zentrale Call Control-System

Herzstück der IP-Telefonie-Lösung soll das zentralen Call Control-System werden. Dieses hat u. a. die Aufgabe, den Gesprächsauf- und -abbau der angeschalteten Endgeräte über das SIP-Vermittlungsprotokoll zu steuern. Darüber hinaus müssen durch die zentralen Call Control-Server Aufgaben wie die Endgeräteregistrierung, das Endgeräte-Monitoring, das Call-Monitoring, die Steuerung der Vermittlungs-Server und -plätze, die Steuerung von Telefonie-Gateways in den Lokationen (bei lokalen Übergängen ins öffentliche Telefonnetz) und das Rufnummernrouting auf der Basis einer hinterlegten Rufnummerndatenbank in Zusammenarbeit mit den zentralen Intercluster Trunk-Servern übernommen werden. Der Datenaustausch zwischen den Vermittlungssystemen und den Endgeräten soll über das CN LAVINE in separaten MPLS-VPN erfolgen. Dieses Sprach-VPN besitzt speziell für die Telefonie abgestimmte Quality–of-Service (QoS) -Regeln, die den ungehinderten und priorisierten Transport der Sprachdaten ermöglicht. Es ist für qualitativ hochwertige Sprachverbindungen zwingend erforderlich, die maximalen Übertragungszeiten zwischen den IP-basierten Endgeräten nach der International Telecommunication Union (ITU) Empfehlung Q.114 von maximal 150 ms einzuhalten. Diese Bedingung wird das CN LAVINE mit seinem separaten Voice VPN erfüllen. Die zentralen Call Control-Server sollen für das Cluster LV und das Cluster LP an zwei Standorten georedundant aufgestellt und zu jeweils einem Cluster zusammengefügt werden (siehe auch Abbildung 10). Dabei ist zu beachten, dass zwischen diesen Standorten eine geroutete WAN Verbindung besteht. Dabei soll als zweiter georedundanter Standort für diese Cluster ein

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weiterer Knotenstandort des WAN-Providers (siehe auch Vergabeunterlagen Los 1) zum Einsatz kommen. Eine Ausnahme bildet Cluster DVZ, hier soll keine Georedundanz umgesetzt werden, sondern das Cluster wird in zwei Brandschutzzonen des DVZ M-V GmbH Rechenzentrums aufgebaut. Um das Cluster DVZ als Pilot verwenden zu können, werden auch hier beide „Standorte“/Brandzonen in verschiedenen IP-Netzen (Layer 3 Trennung) umgesetzt. Jedes der zentralen Call Control-Server-Cluster muss so ausgelegt sein, dass es eigenständig die Steuerung aller Endgeräte der entsprechenden Nutzergruppe (Landesverwaltung M-V, DVZ M-V GmbH, Landespolizei M-V) übernehmen kann. Auf diese Weise wird erreicht, dass bei Nichtverfügbarkeit einer der Hauptstandorte der Service IP-Telefonie im Land M-V vollständig aufrechterhalten wird. Das IP-Telefonie-System soll in einem möglichst großen Umfang in das zentrale Managementund Überwachungssystem der DVZ M-V GmbH, CA Spectrum, integriert werden. Dies gilt insbesondere für die LAN-Infrastrukturkomponenten, die Gateways, die Call Control-Server, die Vermittlungs-Server und für alle IP-Telefonie-Komponenten, die über eine eigene IP-Adresse verfügen. Eine Ausnahme bilden die IP-basierten Endgeräte selbst, die von den zentralen Call Control-Servern verwaltet werden sollen. Aufgrund der Vielzahl der zum Einsatz kommenden Komponenten, Dienste und Systeme ist es gegebenenfalls nicht möglich, alle Funktionalitäten mittels eines Management-Systems abzubilden. Aus diesem Grund müssen für das Monitoring der IP-Telefonie-Komponenten zusätzliche Management-Systeme durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden. Für das Monitoring des Cluster LP muss ein separates System zum Einsatz kommen. Für das Cluster DVZ und das Cluster LV kann ein gemeinsames System zum Einsatz kommen. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das zentrale Call Control-System sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 52 aufgeführt.

3.2.1.11

Anforderungen an das Intercluster Trunk-System

Die IP-Telefonie-Lösung wird wie beschrieben aus mehreren separaten Call Control-ServerClustern bestehen. Dies trifft insbesondere wegen der erhöhten Sicherheitsanforderungen der Landespolizei M-V zu. Die Einführung SIP-basierter Netzübergänge in das öffentliche Telefonnetz und die damit verbundenen steigenden Sicherheitsanforderungen erfordern eine grundlegend neue Betrachtung des Netzdesigns. Es wird angestrebt, dass eine Nutzung der zentralen Netzübergänge in Richtung öffentliches Telefonnetz durch alle bestehenden und künftigen Call Control-Server-Cluster erfolgen kann. Diese Anforderung fordert in aller Regel die Etablierung einer zusätzlichen übergeordneten Ebene (Instanz), die durch die Einführung der Intercluster Trunk-Server zur effektiven Verwaltung und Handhabung der Rufnummernpläne und -blöcke gebildet werden soll. Auch die Intercluster Trunk-Server sollen als eigener Cluster ausgelegt und georedundant über eine (Layer 3) WAN Verbindung gekoppelt werden. Die Intercluster Trunk-Server müssen als zentraler Aggregationspunkt für den landesweiten Rufnummernplan wirken können. Die einzelnen Call Control-Server-Cluster sollen jeweils einen IP-Zugriff auf die Intercluster Trunk-Server erhalten. Umgekehrt soll auch der Intercluster Trunk-Server auf die einzelnen Call Control-Server-Cluster zugreifen können.

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Endgeräte sollen an den Intercluster Trunk-Servern nicht betrieben werden. Eine Ausnahme hiervon bilden ggf. Gateways zur Anschaltung individueller TK-Anlagen. Da neben dem IPTelefonie-System auch diverse individuelle TK-Anlagen im Rahmen der Aufgaben der Landesverwaltung M-V im Einsatz sind, sollen die Intercluster Trunk-Server auch zur Ankopplung dieser individuellen TK-Anlagen ggf. über entsprechende Gateways standardisierte ISDN-Schnittstellen bereitstellen können. Beispielhaft seien hier die Autobahn-Selbstwähl-Anlagen (AUSA) genannt, die über das Signalisierungsprotokoll „Q-Interface Signalling Protocol“ (QSIG) angeschaltet werden müssen. Andere individuelle Telekommunikationslösungen benötigen z.B. das Digital Subscriber System No. 1 (DSS1) Protokoll zur Kopplung. Die Abbildung 11 zeigt jeweils in einer Übersicht die Einführung der Intercluster Trunk-Serverebene zur Anschaltung der einzelnen Call Control-Server-Cluster und auf TDM basierender individueller alter TK-Anlagen-Systeme.

SBC IPT Landesverwaltung

IPT Cluster Landespolizei M-V

IPT-Cluster Landesverwaltung

SIP-Providernetz

SBC

Interclustertrunk Server

SBC

SBC IPT Landesverwaltung

SIP-Providernetz

CN LAVINE mit QoS enabled Voice VPN

SBC

SBC

VoiceGateway

VoiceGateway

PBX-CNPON

AUSA-PBX

IPT Cluster DVZ GmBH

IPT Cluster Landespolizei M-V

IPT-Cluster Landesverwaltung

Interclustertrunk Server

CNPON

AUSA

CN LAVINE mit QoS enabled Voice VPN

Dienststelle

Dienststelle

Dienststelle

Dienststelle

Abbildung 11: Einsatz der Intercluster Trunk-Server in einer verteilten Vermittlungsarchitektur

Die vollständigen Anforderungen an das Intercluster Trunk-System sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 53 spezifiziert.

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3.2.1.12

Anforderungen an die Session Border Controller (SBC)

Die Anbindung der Landestelefonie an das neue öffentliche Telefonnetz soll zukünftig georedundant auf der Grundlage der BSI Empfehlungen TL02103 über dreistufige Sicherheitsgateways per SIP Trunk erfolgen. Dies wird u.a. auch dadurch erforderlich, weil die Kopplung des CN LAVINE mit dem öffentlichen Telefonnetz auf Basis IP eine Kommunikation über Vertrauensgrenzen hinweg darstellt. Herzstücke der dreistufig georedundant auszulegenden Sicherheitsgateways bilden aus vermittlungstechnischer Sicht die Applikationlayer-Gateways, welche von den SBC gebildet werden. Diese Gateways müssen in Zusammenarbeit mit den SIP-Trunks der Provider die heute bereits existierenden Rufnummernblöcke der einzelnen Lokationen der Landesverwaltung MV auch zukünftig bereitstellen. So besteht eine wesentliche Forderung an die Session Border Controller einen Durchsatz von mind. 1.000 gleichzeitigen SIP-Gesprächen (optional erweiterbar auf mindestens 3.000 gleichzeitige SIP-Gespräche) zu ermöglichen. Alle zu erfüllenden Anforderungen an den Session Border Controller sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 54 aufgeführt.

3.2.1.13 Anforderungen an das zentrale Firewall-System der IP-TelefonieLösung Die zentralen Cluster sind durch zentrale georedundante Firewall-Systeme zu schützen. Die äußeren zentralen Firewall-Systeme in Richtung zum SIP-Providernetz werden durch die DVZ M-V GmbH gestellt. Diese sind nicht Bestandteil dieser Vergabe. Die inneren zentralen Firewall-Systeme sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Sie sollen in die nachfolgend aufgeführten Zonen aufgeteilt werden:



Zone zur Anbindung der CN LAVINE IP-Telefonie MPLS-VPN □



Zone für die zentralen IP-Telefonie-Komponenten □



Für den Übergang von den zentralen Clustern in Richtung SIP-Sicherheitsgateway

Polizei-Sicherheitsgateway-Zone □



Für die zentralen Server der IP-Telefonie-Lösung

SIP-Sicherheitsgateway-Zone □



für die Anbindung der über das CN LAVINE bereitgestellten IP-TelefonieVPNs der Bedarfsträger

Für den Übergang von den zentralen Clustern in Richtung SBC des Clusters LP über die zentralen Firewall-Systeme der Landespolizei M-V

Zone zur Kopplung mit dem RZ der DVZ M-V GmbH □ □ □

Anbindung der Arbeitsplätze der Administratoren Übergang zu den zentralen Datensicherungs-Systemen Anbindung der zentralen Systemmanagement-Server der DVZ M-V GmbH

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□ □

Übergang zu den Daten MPLS-VPN des CN LAVINE Übergänge in Richtung Netze Dritter -

NdB „Verbindungsnetz“ (DOI Nachfolger)) Internet (z.B. für HD-Videodienste)

Das zentrale Firewall-System soll georedundant sein und als lokale Cluster ausgelegt sein. Ein clusterinternes Umschalten soll keine Unterbrechung für das IP-Telefonie-System zur Folge haben. Für das durch den Bieter zu liefernde zentrale Firewall-System ist ein zentrales Management-Tool mit anzubieten. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das zu liefernde zentrale Firewall-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 55 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

3.2.1.14 Anforderungen an die zentralen LAN-Switche für die zentralen IPTelefonie-Komponenten Für die zentralen IP-Telefonie-Komponenten am Standort der DVZ M-V GmbH in Schwerin und ggf. an einem zweiten georedundanten Standort sind durch den Bieter die zur Herstellung der Netzwerkverbindungen notwendigen LAN-Switches mit anzubieten. Diese sollen, wie die anderen zentralen IP-Telefonie-Komponenten auch, gemietet werden und sind in den Preisscheinen unter Ziffer 30.8, 30.9 und 30.10 mit zu berücksichtigen. Weiterhin sind alle zu erfüllenden Anforderungen an die zentralen LAN-Switche unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 56 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

3.2.1.15

Anforderungen an das Vermittlungs-System (PC-Vermittlung)

Vermittlungs-Server sind insbesondere für die PC-gestützten Vermittlungsarbeitsplätze erforderlich. Diese haben die Aufgabe, die angeschalteten Vermittlungsarbeitsplätze mit ihren vermittlungstechnischen Applikationen zu steuern. Wir erwarten eine Client-Server Architektur, die insbesondere für den Betrieb der Vermittlungsplätze über das CN LAVINE (verteilte Vermittlungsplätze, Laufzeiten, Bandbreiten, Jitter, Paketloss etc.) ausgelegt sein muss. Weiterhin kommunizieren die Vermittlungs-Server mit den Call Control-Servern im Wesentlichen zum Zwecke der Teilnehmerzustandsanzeige, der Call-Signalisierung und Vermittlung von Gesprächen. Wir erwarten im Funktionstest einen Interoperabilitätsnachweis der Vermittlungs-Server mit den Call Control-Servern und den Nachweis der Vermittlungsfunktionen über die CN LAVINE WAN Nachbildung. Vermittlungs-Server kommen zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme im Bereich der Landesverwaltung M-V zum Einsatz. Die DVZ M-V GmbH und der Bereich Landespolizei M-V nutzen derzeit keine Vermittlungs-Server, die Anforderung kann innerhalb der Vertragslaufzeit geändert werden. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 57 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

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3.2.1.16

Anforderungen an ein Voicemail-System

Zur Erhöhung des Komforts, muss jeder Teilnehmer individuell Zugriff auf das zentrale Voicemail-System erhalten können. Dieses muss mindestens den Empfang und Versand von Sprach- und optional Faxnachrichten unterstützen, wobei die einzelnen Funktionen auch unabhängig voneinander zu nutzen und zur Verfügung zu stellen sind. Um den E-Mail-Server zu entlasten, müssen grundsätzlich alle eingegangenen oder gespeicherten Nachrichten auf dem Voicemail-System selbst gespeichert werden. Die Abfrage der Sprachnachrichten muss über mehrere Kommunikationskanäle möglich sein. Dazu zählen mindestens der Zugriff über das zugewiesene IP-Endgerät, mittels eines beliebigen Telefons nach interner oder externer Einwahl und Authentifizierung, über einen UM-WebFrontend, mittels E-Mail-Client über ein IMAP4 Konto, mittels SMTP, indem die eingegangenen Sprachnachrichten serverseitig in die E-Mail-Inbox des Teilnehmers weitergeleitet werden, sowie optional über RSS Feeds. Voicemail-Systeme kommen zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme nur im Bereich der Landesverwaltung M-V und in der DVZ M-V GmbH zum Einsatz. Die Landespolizei M-V nutzt derzeit keine Voicemail-Systeme, die Anforderung kann innerhalb der Vertragslaufzeit geändert werden. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das zentrale Voicemail-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 58 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

3.2.1.17

Anforderungen an das Webkonferenz-System

Unabhängig von den zuvor beschriebenen Dienstepaketen soll es möglich sein, für ausgewählte interne und externe Teilnehmer ein Webkonferenz-System bereitzustellen, der Audiound Videokonferenzing, Desktop- und Applikationssharing, Presence und Instant Messaging, sowie die Aufzeichnung von Webkonferenzen erlaubt. Hierzu muss der einladende Teilnehmer die Möglichkeit haben, Webkonferenzen in seinem Microsoft Outlook Kalender und über eine entsprechende Web-Seite zu planen und automatisiert Microsoft Outlook-Einladungen an die Teilnehmer zu versenden. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das Webkonferenz-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 59 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

3.2.1.18

Anforderungen an Video

3.2.1.18.1 Call Control-System Das anzubietende zentrale Call Control-System soll sowohl Audio- als auch Videofunktionalitäten erfüllen. Im Land M-V sind zurzeit folgende HD-Videoendgeräte der Firma Cisco Systems im Einsatz:

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EX60/90 DX80

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SX20 MX300G2 Diese sollen möglichst auch am zukünftigen Call Control-Server betrieben werden. Alle zu erfüllenden Video-Anforderungen an das zentrale Call Control-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 52 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. 3.2.1.18.2 Videokonferenz-System Videokonferenzen werden derzeit über das CN LAVINE landesintern und über einen DOI Zugang (NdB) deutschland- und europaweit weit geführt. In Planung befindet sich derzeit auch unter Berücksichtigung der sicherheitstechnischen Anforderungen ein bidirektionaler Zugang in das Internet. Für die zu liefernde IP-Telefonie-Lösung ist ein Videokonferenz-System für Standard- und HDVideoendgeräte, für videofähige IP-Telefone, für Softclients und für mobile Devices anzubieten. Eine Interoperabilität zwischen dem Videokonferenz-System und dem zentralen Call ControlSystem muss gegeben sein. Das zu liefernde Videokonferenz-System soll weiterhin ein Ressourcemanagement-Tool zur Konferenzplanung und –buchung bereitstellen. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das Videokonferenz-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 62 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

3.2.1.19

Anforderungen an ein Kontaktzentrums-System

Eine Lösung für die Unterstützung von Kontaktzentren soll zur Abarbeitung telefonischer Anfragen, welche über Vermittlungsaufgaben hinausgehen, optional bereitgestellt werden. Neben den Funktionen eines Vermittlungs-Systems soll die Lösung für das Kontaktzentrums-System mindestens folgende Leistungsmerkmale anbieten:

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interaktive Sprachsteuerung, Sprachmenüs in beliebiger Verzweigungstiefe, automatische Abfrage von Daten des Anrufers, nachträgliche Markierung von Gesprächen zur Erstellung von Reports, Erstellung von Anruf-Reports u. a. hinsichtlich der Art des Anrufes, der Länge des Gespräches, der Zielerreichung, des Anrufaufkommens sowie des Verbleibs in der Warteschlange.

Der Arbeitsplatz im Kontaktzentrum soll sich in der technischen Ausstattung nicht von einem Client des Vermittlungs-Systems unterscheiden. Im Kontaktzentrums-System muss aufgrund abweichender Rechte zwischen zwei Client-Varianten unterschieden werden:



Clients für die Agenten,

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Clients für den Supervisor.

Der Supervisor soll im Unterschied zum Client des Agenten erweiterte Funktionalitäten besitzen. Zu diesen Funktionalitäten soll u. a. die Möglichkeit zur Erstellung von Reports und die Überwachung der Auslastung des Kontaktzentrums gehören. Zum Zeitpunkt der Vergabe existieren ein Supervisor- und sechs Agentenarbeitsplätze. Alle zu erfüllenden Anforderungen an das Kontaktzentrums-System sind unter Ziffer 3.2.2.2.3, Punkt 60 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

3.2.1.20

Anforderungen an Telefonieendgeräte

Im Rahmen dieser Vergabe sollen unterschiedliche Telefonieendgerätetypen angeboten werden. In der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.1 sind die zu erfüllenden Anforderungen an diese Endgeräte im Einzelnen näher spezifiziert. Es sind nachfolgend aufgeführte Telefonieendgeräte erforderlich: 3.2.1.20.1 Telefonieendgerät Typ I Das Endgerät Typ I muss zukünftig an Arbeitsplätzen mit mittlerem Anforderungsprofil zur Verfügung gestellt werden. Dieser Telefontyp soll u.a. mindestens über ein vierzeiliges beleuchtetes monochromes Display verfügen und sich durch einen geringen Stromverbrauch, möglichst PoE-Klasse 1, auszeichnen. 3.2.1.20.2 Telefonieendgerät Typ II Das Endgerät Typ II soll zukünftig an Arbeitsplätzen mit hohem Anforderungsprofil zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise auch die Chef-Assistenz-Bereiche. Dieser Telefontyp soll u.a. über ein mehr als vierzeiliges Farbdisplay verfügen und die Möglichkeit zur Anschaltung von Funktionstasten-Erweiterungsmodule (Beistellmodule) haben. Es soll sich weiterhin durch einen geringen Stromverbrauch (ohne Beistellmodule möglichst PoE-Klasse 3 oder weniger) auszeichnen. 3.2.1.20.3 Funktionstasten-Erweiterungsmodul für Telefonieendgerät Typ II Insbesondere für die Chef-Assistenz-Bereiche sollen Funktionstasten-Erweiterungsmodule u.a. mit mindestens 30 Funktionstasten pro Telefon eingesetzt werden können. Diese Module müssen mechanisch an das Telefonieendgerät anreihbar sein und im Oberflächendesign dem jeweiligen Endgerätetyp entsprechen. Die Stromversorgung muss entweder über das Telefon selbst oder über ein separates Netzteil erfolgen.

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3.2.1.20.4 Telefonieendgerät Typ III Das Endgerät Typ III soll zukünftig für Arbeitsplätze mit geringem Anforderungsprofil (z. B. Flurtelefon) zur Verfügung gestellt werden. Dieser Telefontyp muss u.a. mindestens über ein zweizeiliges beleuchtetes monochromes Display verfügen, muss wandmontagefähig sein und sich durch einen geringen Stromverbrauch, möglichst PoE-Klasse 1, auszeichnen. 3.2.1.20.5 Telefonieendgerät Typ IV Das Endgerät vom Typ IV soll in Konferenzräumen zum Einsatz kommen und hat daher hohe Anforderung an die räumliche Klang- und Sprachqualität zu erfüllen. Das Endgerät vom Typ IV ist für Telefonkonferenzen vorgesehen und muss über die dafür notwendigen Mikrofonanschlussmöglichkeiten und Lautsprecher verfügen. Es muss sich weiterhin durch einen geringen Stromverbrauch (möglichst PoE-Klasse 3 oder weniger) auszeichnen. 3.2.1.20.6 Telefonieendgerät Typ V Für besondere Fälle muss der Einsatz spezieller Telefone für Personen mit Handicap möglich sein. Das Telefonieendgerät Typ V kommt in der Ausschreibung nicht zum Tragen, da die Festlegung von Kriterien im Einzelfall entschieden werden muss. 3.2.1.20.7 Telefonieendgerät Typ VI Der Einsatz von Telefon-Clientapplikationen soll unter Einhaltung aller Rahmenbedingungen, welche auch für stationäre Endgeräte gelten, möglich sein. Die Telefon-Clientapplikationen müssen u. a. Sprach- und Signalisierungsverschlüsselung, Sprach- und Datennetztrennung, sowie gängige Betriebssysteme unterstützen. 3.2.1.20.8 Schnurloses Telefonieendgerät Typ VII Zur Unterstützung von mobilen Mitarbeitern innerhalb eines Hauses oder einer Liegenschaft (z.B. Servicetechniker, etc.) sollen Schnurlose Endgeräte zum Einsatz kommen. Die zu liefernden schnurlosen Telefone müssen u.a. die Übertragung von Audiodaten über eine drahtlose, verschlüsselte Verbindung ermöglichen, von einer Basisstation mit Ladeschale und dem angebotenen Telefonie-System gesteuert werden. 3.2.1.20.9 Wireless Telefonieendgerät Typ VIII Das Wireless Telefonieendgerät Typ VIII soll vereinzelt im Zusammenhang mit mobilen Arbeitsplätzen zum Einsatz kommen. Es muss u.a. über ein grafisches hintergrundbeleuchtetes Farbdisplay zur Anzeige von Rufnummern, Namen, Leistungsmerkmalen und Menüoptionen und über eine minimale Batteriekapazität über 10 Stunden Gesprächszeit verfügen.

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3.2.1.20.10

Analoges Telefonieendgerät Typ IX

Analoge Endgeräte können in bestimmten Situationen in einigen Lokationen der Landes-verwaltung M-V notwendig werden, wenn es darum geht, bestimmte Notrufsituationen abzufangen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich ist, die Lokation mit einer zweiten WAN Anbindung auszustatten. In diesem Fall muss die Gewährleistung der Notruffunktion über zusätzlich durch den Anbieter des Festnetzes bereitgestellte analoge POTS Ports nach ITU-T Q.552 in Verbindung mit diesem Endgerätetyp erreicht werden.

3.2.1.21

Anforderungen an HD-Videoendgeräte

Im Rahmen dieser Vergabe müssen unterschiedliche HD-Videoendgeräte angeboten werden. In der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.1 sind die zu erfüllenden Anforderungen an diese Endgeräte im Einzelnen näher spezifiziert. Es sind nachfolgend aufgeführte HD-Videoendgeräte erforderlich: 3.2.1.21.1 HD-Videoendgerät Typ I Das HD-Videoendgerät Typ I wird zukünftig für Büroarbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Der HD-Videoendgerätetyp I muss u.a. mindestens ein 23“ hochauflösendes Display (mindestens 1080p30), integrierte Lautsprecher und Mikrofone sowie eine integrierte, manuell verschließbare Kamera (mindestens FullHD) aufweisen. Er muss weiterhin mindestens die Videostandards H.264 und mindestens die Audiostandards G.711 und G.722 unterstützen. 3.2.1.21.2 HD-Videoendgerät Typ II Das HD-Videoendgerät Typ II wird zukünftig für Beratungs- und Konferenzräume zur Verfügung gestellt. Der HD-Videoendgerätetyp II muss u.a. über Anschlussmöglichkeiten für mindestens zwei hochauflösende Displays (mindestens 1080p30) über HDMI für eine separat montierbare, motorisierte Kamera mit optischem Zoom und für mindesten zwei separate Tischmikrofone verfügen. Er soll weiterhin mindestens die Videostandards H.264 und mindestens die Audiostandards G.711 und G.722 unterstützen. 3.2.1.21.3 HD-Videoendgerät Typ III Das HD-Videoendgerät Typ III (Komplettgerät mit integrierter Bild- und Tonausgabe) soll zukünftig für Beratungs- und Konferenzräume zur Verfügung gestellt werden. Der HD-Videoendgerätetyp III soll u.a. mindestens ein integriertes 55“ hochauflösendes Display (mindestens 1080p30), integrierte Lautsprecher, separate Tischmikrophone sowie eine motorisierte Kamera (mindestens FullHD) mit optischem Zoom (mindestens vierfach) aufweisen. Er soll weiterhin mindestens die Videostandards H.264 und mindestens die Audiostandards G.711 und G.722 unterstützen.

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3.2.1.22

Anforderungen an Vermittlungsplätze

Im Rahmen dieser Vergabe sollen zwei Vermittlungsplatztypen (Telefon und PC-gestützt) angeboten werden. In der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.1 sind die zu erfüllenden Anforderungen an diese Vermittlungsplätze im Einzelnen näher spezifiziert. Es sind die nachfolgend aufgeführten Vermittlungsplätze durch den Auftragnehmer zu liefern und in Betrieb zu nehmen: 3.2.1.22.1 Vermittlungsplatz (telefongestützt) Als telefongestützter Vermittlungsplatz sollte ein Telefonieendgerät Typ II mit Schnellwahltasten oder Busy-Lamp-Fields eingesetzt werden. Auf diesen müssen u.a. mehrere Anrufe gleichzeitig eingehen können. Jeder dieser Anrufe soll separat ausgewählt und angenommen werden können. Dabei muss der Anrufer auf „Halten“ oder „Weiterleiten“ gesetzt werden können. Bei Auswahl der Funktion „Halten“ soll der Anrufer eine Wartemusik hören, bei Auswahl der Funktion „Weiterleiten“ soll der Anrufer an eine bestimmte Zielrufnummer weitergeleitet werden. Die Auswahl des Zieles kann durch Wählen einer Telefonnummer oder durch eine Kurzwahl erfolgen. 3.2.1.22.2 Vermittlungsplatz (PC-gestützt) Der PC-gestützte Vermittlungsplatz soll aus einem Telefonieendgerät Typ II bestehen. Die Vermittlungsplatz-Applikation soll entweder als ein separater PC mit einer aktuellen Microsoft Windows Version oder alternativ als eine Web-Applikation auf einem bereits vorhandenen Nutzer-Arbeitsplatz zum Einsatz kommen. Die Vermittlungsplatz-Applikation muss auf einer Client-Server-Architektur basieren, um eine zentrale Datenvorhaltung und -speicherung (Teilnehmerprofile, Notizen und Alternativrufnummern etc.), sowie eine gleichmäßige oder vordefinierte Anrufverteilung über mehrere Vermittlungsplätze zu gewährleisten. Die PC-Vermittlungsarbeitsplätze müssen Zugriff auf das elektronische Telefonbuch sowie auf den Erreichbarkeitsstatus der Teilnehmer haben. Alle Vermittlungsarbeiten müssen am PC durchgeführt werden können.

3.2.1.23

Anforderungen an sonstige Endgeräte und Schnittstellen

Das angebotene IP-Telefonie-System muss IP-basierte Schnittstellen auf Basis standardisierter Protokolle zur Verfügung stellen, die zur Anschaltung diverser IP-basierter Geräte (z. B. für Türsprechstellen, Personensucheinrichtung, Lautsprecheranlagen, G3 Faxgeräte, Faxserver etc.) genutzt werden können. Grundsätzlich soll der Einsatz sonstiger IP-basierter Geräte innerhalb des IP-Telefonie-Systems nur in Ausnahmefällen erfolgen. In der Leistungsbeschreibung werden unter Ziffer 3.2.2.2.1 die zu erfüllenden Anforderungen an diese Geräte und Schnittstellen im Einzelnen näher spezifiziert.

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3.2.1.23.1 Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party-SIP-Geräte Die Anschaltung von 3rd-Party SIP-Geräten an den Call Control-Server muss direkt möglich sein. Hierzu sind u.a. Empfehlungen nach IETF-RFC 3261, RFC 3264, RFC 2327, RFC 1889, RFC 3515, RFC 3420, RFC 3265, RFC 3725, RFC 3842, RFC 3892 und RFC 3891 zu unterstützen. 3.2.1.23.2 Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party H.323-Geräte Die Anschaltung von 3rd-Party H.323-Geräten an die Call Control-Server muss direkt oder unter Hinzunahme eines externen Gateways möglich sein. Hierzu sind u. a. die Empfehlungen nach ITU-T H.323, H.225 (Fast-Start und Slow-Start Modus), H.245, H.235 einzuhalten. 3.2.1.23.3 Anbindung von G3 Faxgeräten Die Einbindung von stationären analogen G3 Faxgeräten in das IP-Telefonie-System ist bis auf Weiteres noch erforderlich, da eine Ablösung dieses Kommunikationsmittels durch andere Lösungen (z. B. IP-basierter Faxserver, E-Mail) noch nicht vollumfänglich erfolgt ist. Für die Einbindung von Faxgeräten in das IP-Telefonie-System sollen kurz- und mittelfristig analoge Ports zum Einsatz kommen. 3.2.1.23.4 Anbindung von Faxservern Zum zentralen Empfang von Faxsendungen müssen bereits vorhandene IP-basierte Faxserver eingebunden und vollumfänglich unterstützt werden. Die Anbindung von IP-basierten Faxservern soll auch künftig über die Bereitstellung eines entsprechenden Ports am Access-Switch realisiert werden. Die derzeit in der Landesverwaltung M-V eingesetzten Faxserver verfügen dazu über ein Extended Common ISDN Application Programming Interface (XCAPI). Sie müssen auch weiterhin über das SIP oder H.323 Protokoll an die zu liefernde IP-Telefonie-Lösung angebunden werden können.

3.2.1.24

Anforderungen an analoge Ports

Analoge Ports müssen auch künftig zur Verfügung gestellt werden und sind durch den Bieter in seinem Angebot zu berücksichtigen. Die vollständigen Anforderungen an die analogen Ports sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.1 spezifiziert.

3.2.1.25

Anforderungen an Notbetriebs-Gateway

Notbetriebs-Gateways können im IP-Telefonie-System dann zum Einsatz kommen, wenn die Absicherung der vermittlungstechnischen Services über eine zweite WAN-Verbindung aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich ist. Weiterhin kann es aufgrund von sehr hohen

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Verfügbarkeitsanforderungen einzelner Lokationen, insbesondere in Lokationen mit BOS Aufgaben, notwendig sein, Notbetriebs-Gateways einzusetzen. Diese Notbetriebsgateways müssen es bei Ausfall der WAN Verbindungen ermöglichen, die vermittlungstechnischen Services weiter aufrecht zu erhalten. Dies setzt u. a. auch das Vorhandensein eines örtlichen Amtskopfes auf SIP-Trunk oder ISDN-Basis in Richtung öffentliches Telefonnetz voraus. Die vollständigen Anforderungen an die Notbetriebs-Gateways sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.2.2 spezifiziert. 3.2.1.25.1 Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte Sofern die zentralen Call Control-Server aufgrund von Störungen der WAN-Verbindungen durch die Endgeräte und IP-ISDN-Gateways nicht erreichbar sind, soll die Notbetrieb-Telefonie-Funktion an ausgewählten dezentralen Standorten die Erreichbarkeit für interne und externe Anrufer sicherstellen. Dazu muss die Notbetrieb-Telefonie-Funktion ein dezentrales Call Control für alle betroffenen IP-basierten Endgeräte und IP-Gateways beinhalten, welches bei Störungen der WAN-Verbindungen den zentralen Call Control-Server automatisch ersetzt und mindestens Basis-Telefonleistungsmerkmale, Audiokonferenzen und Wartemusik im Haltezustand bereitstellt. Hierzu müssen interne Gespräche durch automatisches Voranstellen der kompletten Vorwahl- und Hauptrufnummer über das jeweilige Notbetriebs-Gateway abgewickelt werden und zu definierende externe Rufnummern (bspw. Notruf) erreichbar bleiben. Wenn zum Zeitpunkt des Ausfalls oder der Wiederherstellung der WAN Verbindung Gespräche über das dezentrale Notbetriebs-Gateway in das öffentliche Telefonnetz geführt werden, dürfen diese durch die Zustandsänderung nicht unterbrochen werden. Abweichend von der Forderung nach eigenständigen dezentralen Funktionseinheiten, ist die Realisierung dieser Funktion auch auf anderen Komponenten (bspw. Call Control-Server oder IP-ISDN-Gateways) zulässig. 3.2.1.25.1.1

Signalisierung der Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte

Zusätzlich muss dem Teilnehmer am IP-Endgerät mittels Text oder speziellem Icon mitgeteilt werden, dass die Kommunikationsinfrastruktur im Notbetrieb arbeitet und der Anwender ggf. über das öffentliche Telefonnetz telefoniert und so u.U. höhere Gesprächskosten als üblich erzeugt. 3.2.1.25.1.2

Integrität und Vertraulichkeit der Notbetriebs-Telefonie für dezentrale Standorte

Um auch im Notbetriebsmodus die Vertraulichkeit der Gespräche sicherzustellen, muss die Mediaverschlüsselung nach SRTP (Secure Real-Time Transport Protocol) mindestens auf Basis AES-128 und Signalisierungsverschlüsselung mindestens nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis AES-128 oder gleichwertig erfolgen können.

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3.2.1.26 Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit des IP-Telefonie-Systems 3.2.1.26.1 Schutzbedarfsfeststellung Für das IP-Telefonie-System der Landesverwaltung M-V und der Landespolizei M-V wurde eine Schutzbedarfsfeststellung durchgeführt und bei den drei Grundwerten (Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität) ein kumulierter Schutzbedarf von „hoch“ ermittelt. Für den Bereich der Landespolizei M-V ist die Verfügbarkeit mit „sehr hoch“ definiert worden. Diese Schutzbedarfsfeststellungen sind für das IP-Telefonie-System maßgeblich. 3.2.1.26.2 Datenschutz Im Bereich des Datenschutzes sind für Fragen der Telefonie in Bezug auf die aktiven NetzKomponenten, das Kommunikationsnetz sowie die Endgeräte mehrere Rechtsgrundlagen anzuwenden. Neben dem Landesdatenschutzgesetz M-V (DSG M-V) ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) zu beachten, insbesondere dessen Teil 7 („Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit“). Durch das DSG M-V wird im § 35 Abs. 1 sichergestellt, dass die Daten, die zur Durchführung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses verarbeitet werden, erhoben werden dürfen. Der § 35 DSG M-V (Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen) ist i. V. m. § 10 Abs. 1 und 2 DSG M-V (Nutzen) zu sehen. Besondere Beachtung ist den Verkehrsdaten, ihrer Aufbewahrung und ihren Löschfristen zu widmen. Daten, die nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen (Zweckbindung). Hier ist auch der § 10 Abs. 6 DSG M-V (Protokolldaten) anzuwenden. Das Nutzen personenbezogener Daten ist nach § 10 Abs. 1 DSG M-V nur dann erlaubt, wenn es zur Erfüllung der Fachaufgabe in der Zuständigkeit der verarbeitenden Stelle dient. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 DSG M-V erfüllt werden. Nach § 10 Abs. 6 DSG M-V verbietet sich damit, dass erhobene Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle herangezogen werden Entsprechend des § 22 Abs. 5 DSG M-V sind in den jeweiligen Sicherheitskonzepten die technisch-organisatorischen Maßnahmen des § 21 DSG M-V und des § 22 Abs. 1 bis 4 DSG M-V nachzuweisen. 3.2.1.26.3 Grundschutz Aus der Vielzahl der im IT-Grundschutzkatalog des BSI und der BSI TL-02103 beschriebenen Gefährdungen lassen sich die nachfolgend aufgeführten Hauptgefährdungspotentiale für das IP-Telefonie-System identifizieren:

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G 4.1 Ausfall der Stromversorgung, G 4.6 Spannungsschwankungen/Überspannung/Unterspannung,

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G 2.112 Unzureichende Planung von VoIP, G 4.56 Ausfall der VoIP-Architektur, G 4.58 Schwachstellen beim Einsatz von VoIP-Endgeräten, G 5.11 Vertraulichkeitsverlust von in TK-Anlagen gespeicherten Daten, G 5.12 Abhören von Telefongesprächen und Datenübertragungen, G-TK-18 Ausfall der mitgenutzten IP-Infrastruktur, G-TK-19 Ausfall eines für VoIP mitgenutzten Weitverkehrsnetzes, G-TK-30 Unzureichende Kontrolle auf Kommunikationsstrecken bei standorteübergreifender Kommunikation.

Zur Abwehr dieser Gefährdungspotentiale wird durch das BSI u. a. die Umsetzung folgender Maßnahmen empfohlen:



M 1.28 Lokale unterbrechungsfreie Stromversorgung; die vorgesehenen USV-Geräte sind hinsichtlich Leistung und Stützzeit ausreichend zu dimensionieren;



M 2.372 Planung des VoIP-Einsatzes; eine grundlegende Voraussetzung für den sicheren Einsatz von VoIP ist eine angemessene Planung im Vorfeld; dabei sind die Anforderungen an die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit festzulegen;



M 5.134 Sichere Signalisierung bei VoIP; die Integrität und Vertraulichkeit der Signalisierungsinformationen beim Einsatz von VoIP sind sicherzustellen; besonders bei erhöhten Sicherheitsanforderungen sollte die Signalisierung zusätzlich durch Ende-zu-EndeSicherheitsmechanismen geschützt werden;



M-TK-31 Durchgängige Verschlüsselung des Medienstroms; für den erhöhten Schutzbedarf muss der Medienstrom durchgängig zwischen den Kommunikationspartnern verschlüsselt werden; dabei sollte möglichst weitgehend mit einer Ende-zu-EndeVerschlüsselung des Medienstroms gearbeitet werden; Verschlüsselungsendpunkte dürfen nur an Vertrauensbereichsgrenzen in streng kontrollierter Umgebung vor-liegen;



M-TK-32 Durchgängige Verschlüsselung der Signalisierung; für den erhöhten Schutzbedarf muss die VoIP-Signalisierung durchgängig zwischen End-gerät oder einem Gateway und dem Telefonie-Server verschlüsselt werden;



M-TK-36 Redundanz der Telefonie-Server; Telefonieserver müssen redundant ausgelegt werden; bei der Umschaltung zwischen Telefonieservern sollten möglichst keine Gespräche oder Sitzungen unterbrochen werden;



M-TK-37 Redundanz der Server und Gateways, von denen die Funktion des Telefonie-Servers und des Telefonie-Dienstes unmittelbar abhängt; in Ergänzung zu M-TK36 „Redundanz der Telefonie-Server “ müssen für den erhöhten Schutzbedarf alle Server und Gateways (inklusive PSTN-Gateways), von denen die Funktion des Telefonie-Servers und des Telefonie-Dienstes unmittelbar abhängt, redundant ausgelegt werden oder eine genügend hohe Verfügbarkeit aufweisen;



M-TK-38 Schaffung eines zusätzlichen PSTN-Ersatzanschlusses für Notrufe; auch bei Ausfällen des VoIP-Systems müssen noch Notrufe erfolgen können; hierzu muss ein

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separater PSTN-Anschluss mit direkt angebundenem Telefon eingesetzt werden. Dabei ist auf eine geeignete Anzahl, Platzierung inklusive Ausschilderung und Markierung, d. h. einfache Erreichbarkeit von allen Räumen auf ausreichend kurzen Wegen, solcher Telefone und Anschlüsse zu achten;



M-TK-47 Verwendung eines Session Border Controllers (SBC) zur Absicherung eines IP-Anlagenanschlusses; für den erhöhten Schutzbedarf ist ein lokaler SBC in der Behörde dringend erforderlich;



M 6.100 Erstellung eines Notfallplans für den Ausfall von VoIP; im Rahmen der Notfallvorsorge ist ein Konzept zu entwerfen, wie die Folgen eines Ausfalls minimiert werden können und welche Aktivitäten im Falle eines Ausfalls durchzuführen sind;



M-TK-85 Notfallvorsorge für das VoIP-System; für den erhöhten Schutzbedarf werden für VoIP die folgenden Aspekte der Notfallvorsorge besonders betont: o mindestens das Absetzen von Notrufen muss jederzeit möglich sein; o bei schadenstiftenden Ereignissen, die im IT-Bereich zu Ausfällen mit Notfallausmaß führen können, müssen während der Notfallbehandlung Telefonate mit Externen geführt werden können, z. B. mit Support-Firmen.

Die vorgenannten Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungspotentiale sollen mit der angebotenen IP-Telefonie-Lösung des Bieters umgesetzt werden. Die konkreten Anforderungen an die Einzelsysteme sowie die konkreten Anforderungen zum Datenschutz, zur Datensicherheit und Datenwiederherstellung sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Es wird erwartet, dass der Bieter ein Konzept für die Datensicherung, inkl. die Datenwiederherstellung und den Disaster Recovery Fall erstellt. Die DVZ M-V GmbH wird ein Sicherheitskonzept für das IP-Telefonie-System gemäß der BSIStandards 100-2 und 100-3 (IT-Grundschutz-Vorgehensweise/Risikoanalyse) erstellen bzw. vorhandene Sicherheitskonzepte weiter fortschreiben und bei Bedarf anpassen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer mit seinem Fachpersonal an der Erstellung und Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes während der Vertragslaufzeit mitwirkt.

3.2.1.27 Planung und Aufbau des Test- und Referenz-Systems des angebotenen IP-Telefonie-Systems Während der Pilotphase I erfolgt, wie unter Ziffer 3.2.2.2.4 beschrieben, der Aufbau des Testund Referenz-Systems. Auf der Basis des technischen Feinkonzeptes erfolgt der Aufbau des Test- und Referenz-Systems der IP-Telefonie-Lösung. Dieser umfasst u.a. folgende Komponenten:

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Zentrales Call Control-System Intercluster Trunk-System Vermittlungs-System Voicemail-System Kontaktzentrums-System Gesprächsaufzeichnungs-System

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Videokonferenz-System Ggf. Managementserver Session Border Controller Gateways zu legacy TK-Systemen Weitere notwendige Komponenten der angebotenen Lösung Ggf. je nach angebotener Datensicherungs-Lösung entsprechende zentrale Datensicherungs-Systeme

3.2.1.28

Rollout Prozess / Migrations Prozess für neue Dienststellen

Nach und während der Migration der vorhandenen Dienststellen beabsichtigt die DVZ M-V GmbH weitere Lokationen in M-V ins IP-Telefonie-System mit aufzunehmen. Es handelt sich dabei um neu zu versorgende Lokationen, also Lokation die bislang nicht angeschaltet waren. Bei einem Rollout für diese Dienststellen handelt es sich um den Anschluss einer ganzen Dienststelle an das IP-Telefonie-System und nicht nur um Einzelfälle aus einer Organisationseinheit. Die DVZ M-V GmbH behält sich vor, das Rollout / die Migration für neue kleinere Lokationen mit bis zu 20 Endgeräten mit eigenem Personal durchzuführen. Lokationen ab 20 Endgeräten sollen durch den Auftragnehmer ausgerollt werden. Der Rollout Prozess / Migrations Prozess lässt sich in drei Phasen strukturieren:

■ ■ ■

Planung / Vorbereitung Durchführung Nachbereitung

Seitens der DVZ M-V GmbH wird erwartet, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot eine adäquate Vorgehensweise für seine Lösung zu dem nachfolgend beschriebenen Prozess „Rollout Prozess / Migrations Prozess für neue Dienststellen“ beschreibt und anbietet. Die spätere Vorgehensweise wird zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer abschließend abgestimmt. 3.2.1.28.1 Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration In dieser Phase sind folgende Aufgaben durch den Auftragnehmer zu erfüllen:



Der Auftragnehmer benennt ein Eingangstor (z.B. Kundenportal des Auftragnehmers) für die Beauftragung aller aufgeführten Leistungen.



Der Auftragnehmer prüft die vertraglichen Auswirkungen, erstellt falls im Standardleistungsumfang nicht vereinbart, die angeforderten Angebote an die DVZ M-V GmbH, übernimmt die terminliche Abstimmung mit der DVZ M-V GmbH, koordiniert die Auftragnehmerinterne Beauftragung und stellt den Informationsfluss zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer sicher.

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Die Übermittlung der Nutzer-Geräte-Informationen erfolgt derzeit anhand einer UserStandort-Daten Liste (USD-Liste), die im Laufe des Rollout- / Migrationsdurchlaufs mit weiteren Informationen angereichert wird.



Die Beauftragung des Rollouts / der Migration erfolgt von der DVZ M-V GmbH anhand dieser USD-Liste mit folgenden Angaben per E-Mail: □ □ □ □ □ □ □ □

Namen der Nutzer Rufnummer Organisationseinheit Adresse Raumnummer Angaben zum Endgerät Chef-Assistenz-Beziehungen Folgende Informationen werden ebenfalls per E-Mail übermittelt:     

Länge der Patchkabel für die Telefone Anzahl /Typ der Kabel für die Anbindung der analogen Endgeräte Geplanter Termin nebst Anlieferbedingungen Gewünschte Sortierung für die Logistik (z.B. etagenweise) Rolloutverantwortlicher seitens des Auftragnehmers mit Telefon und E-MailAdresse



Innerhalb von zwei Werktagen nach Beauftragung erfolgt eine Terminbestätigung des Auftragnehmers an die DVZ M-V GmbH



Der Auftragnehmer liefert spätestens 10 Werktage vor dem Rollout / Migrations Termin die USD-Liste an die DVZ M-V GmbH in elektronischer Form im Excel-Format ergänzt um die Angaben: □ □ □ □ □

Seriennummer für Endgeräte MAC-Adresse für Endgeräte Genaue Typangabe des Endgerätes Genaue Typangabe der Beistellungen für die Endgeräte Genaue Typangabe des Analog-Anschluss-Gerätes

zurück. 3.2.1.28.2 Passive LAN Auditierung In der passiven LAN-Auditierung soll die Qualität und Eignung der passiven Verkabelung bewertet werden. Das Ergebnis des Audits soll die Eignung der aktiven Leistungsanforderung der IP-Telefonie-Lösung sicherstellen und die zu ergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der definierten Leistungsanforderungen aufzeigen.

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Überprüfung der Standard DIN/EN 50173 / Norm ISO/IEC 11801 geforderten Parameter zur Erfüllung des zukünftigen Einsatzes von Gigabit-Ethernet (1000 Base-T) und Power over Ethernet mittels geeigneter Messtechnik. □



Die Mindestanforderung an die vorhandene kupferseitig Verkabelung für den zukünftigen IT-Betrieb ist auf CAT.5e oder höher festgelegt.

Überprüfung der vorhandenen Sekundärverkabelung des Mediums Glasfaser auf Qualität und Funktionalität mittels geeigneter Messtechnik.

Die passiven LAN Auditierungen in den Dienststellen sind innerhalb von 5 Kalender-Wochen nach Beauftragung durch die DVZ M-V GmbH vorzunehmen. In einer schriftlichen Dokumentation, sind alle Messergebnisse des passiven LAN-Audits zusammenzufassen und innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Auditierung der Dienststelle an die DVZ M-V GmbH zu übergeben. 3.2.1.28.3 Durchführung des Rollouts / der Migration 3.2.1.28.3.1

Switch-Rollout

Vor dem eigentlichen Endgeräte-Rollout erfolgt die Lieferung der festgelegten Switches durch den Auftragnehmer an den Standort der DVZ M-V GmbH. Die Durchführung der Installation und Konfiguration übernimmt die DVZ M-V GmbH. 3.2.1.28.3.2

Endgeräterollout

Das Endgeräterollout ist die eigentliche Umsetzung und Inbetriebnahme. Das Rollout der Endgeräte erfolgt anhand der USD-Liste. Die DVZ M-V GmbH erwartet, dass Endgeräte, die für den Rollout / die Migration vorgesehen sind, vor dem Einsatz nicht bei der DVZ M-V GmbH vorkonfiguriert / bekannt gemacht werden müssen, sondern sofort im IP-Telefonie-System einsetzbar sind.



Die Telefone müssen vom Auftragnehmer mit der - gemäß den Vorgaben des aktuellen Release-Managements - jeweils aktuellen Version der/des: □ □ □

Firmware Software Logo (wird in der Konzeptionsphase zwischen DVZ M-V GmbH und Auftragnehmer einvernehmlich festgelegt)

bereitgestellt werden.



Die Endgeräte sind durch den Auftragnehmer so vorzubereiten, dass sie nach dem Auspacken beim Bedarfsträger sofort an das LAN angeschaltet und eingesetzt werden können (plug and play).

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■ ■

Der Auftragnehmer liefert die Geräte in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand.



Sofern keine Montageleistungen beim Auftragnehmer bestellt wurden, sind die Endgeräte einem von der DVZ M-V GmbH benannten Ansprechpartner an der Poststelle am Hauptstandort der DVZ M-V GmbH in Schwerin anzuliefern.



Der Auftragnehmer erstellt ein Abnahmeprotokoll mit der Auflistung der ausgerollten IPTelefonie-Komponenten in Papierform und in elektronischer Form als Excel-Datei und stellt es der DVZ M-V GmbH zur Verfügung.

Der Auftragnehmer hat eine geeignete Lösung zu etablieren und vorzuschlagen, die es ermöglicht, ein bereitzustellendes Endgerät bei der Inbetriebnahme zu personalisieren und im IP-Telefonie-System bekannt zu machen.

3.2.1.28.4 Nachbereitung des Rollout / der Migration



Die finale USD-Liste mit allen Korrekturen wird unmittelbar nach dem Rollout / der Migration von der DVZ M-V GmbH an den Auftragnehmer übermittelt.



Nach der vollständigen Durchführung des Rollouts / der Migration inklusive alles in diesem Zusammenhang beauftragte Einmal- und Optionalleistungen zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung bei der DVZ M-V GmbH an.

3.2.1.28.5 Rückbau der „alten“ TK-Anlagen



Auf Anforderung der DVZ M-V GmbH hat der Auftragnehmer die vorhandenen alten Telekommunikationsanlagen (TKA) in der jeweiligen Lokation, in der der Service IP-Telefonie ausgerollt wurde, abzubauen, und ordnungsgemäß zu entsorgen.



Den Rückbau und Transport der Anlagen und Endgeräte sowie die datenschutzgerechte Entsorgung der TKA hat der Auftragnehmer zu übernehmen. Dabei obliegen ihm im Einzelnen u. a. folgende Aufgaben: □ □ □ □ □ □ □ □ □

Begehung zur Feststellung der Örtlichkeiten Vereinbarung des konkreten Abhol- und Abbautermins sowie des genauen Umfangs der Arbeiten (z.B. bezüglich Sonderleistungen gegen Aufwand zur Demontage von Kabeln, Verteilern, Patchfeldern) Bereitstellung Transport/Logistik Anlage stromlos schalten Ausbau Festplatten zur Vernichtung Abbau der TK-Anlage, Peripherie (Batterien,…) und Kabel bis zur LSALeiste im HVT/Patchfeld Einbringen der Endgeräte in geeignete Transportbehältnisse Abtransport der Anlage und Geräte Bestätigung des Rückbaus auf Vordruck (Anlage, Endgeräte, Datenschutz eingehalten)

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Die Nachweisführung erfolgt über ein Abnahmeprotokoll des Auftragnehmers, das der DVZ M-V GmbH spätestens 10 Werktage nach Realisierung in elektronischer Form zu übergeben ist. Es muss u.a. folgende Angaben enthalten: □ □ □ □ □ □ □

Standort Anlage Peripheriegeräte Endgeräte durchführender Mitarbeiter Erklärung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmung Löschprotokoll der ausgebauten Festplatten

3.2.1.28.6 Rückbau der „alten“ Endgeräte



Auf Anforderung der DVZ M-V GmbH hat der Auftragnehmer die vorhandenen „alten“ Endgeräte in der jeweiligen Lokation, in der der Service IP-Telefonie ausgerollt wurde, abzubauen, und ordnungsgemäß zu entsorgen.



Den Rückbau und Transport der Endgeräte sowie die datenschutzgerechte Entsorgung hat der Auftragnehmer zu übernehmen. Dabei obliegen ihm im Einzelnen u. a. folgende Aufgaben: □ □ □ □ □



Begehung zur Feststellung der Örtlichkeiten Vereinbarung des konkreten Abhol- und Abbautermins Bereitstellung Transport/Logistik Einbringen der Endgeräte in geeignete Transportbehältnisse Abtransport der Geräte

Die Nachweisführung erfolgt über ein Abnahmeprotokoll des Auftragnehmers, das der DVZ M-V GmbH spätestens 10 Werktage nach Realisierung in elektronischer Form zu übergeben ist. Es muss u.a. folgende Angaben enthalten: □ □ □ □

Standort Endgeräte durchführender Mitarbeiter Erklärung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

Wir erwarten, dass der Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe ein Servicekonzept vorlegt, welches den Rollout / Migrations Prozess beschreibt. Dabei sind die aufgeführten Schwerpunkte sowie die damit verbunden Arbeitsabläufe, Ressourcen, Zuständigkeiten, Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten, beteiligte Servicepartner, unterstützende Tools und deren Schnittstellen zur Datenübernahme in eigene Tools der DVZ M-V GmbH, Formulare und Berichte zu beschreiben.

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3.2.1.29

Prozesssteuerung nach Aufbau des IP-Telefonie-Systems

Die DVZ M-V GmbH hat gemeinsam mit dem bisherigen Lösungslieferanten und der Landesverwaltung M-V in den letzten 10 Jahren eine Reihe von Prozessen und Schnittstellen etabliert, um den Betrieb des IP-Telefonie-Systems sowie das Rollout und die Migrationsunterstützung umzusetzen. Diese Betriebsprozesse sollen auch zukünftig bestehen bleiben und weiter optimiert werden. Das bedeutet für den zukünftigen Auftragnehmer, dass er sich an den vorhandenen Prozessen und Schnittstellen, die im Vorgenannten und im Folgenden dargelegt werden, orientieren muss. Ein, aus Sicht der DVZ M-V GmbH vorhandenes Verbesserungspotential wurde bei der folgenden Beschreibung bereits mit berücksichtigt. Das betrifft:



die gemeinsamen Prozesse zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer (Bestellung / Lieferung von Technik, Abrechnung und Bestandsverwaltung, Erzeugung und Bearbeitung von Störungen etc.),



die IT-Service-Management-Prozesse bei der DVZ M-V GmbH (z.B. Konfiguration der Endgeräte, Überwachung der Gesamtlösung) und



die übergreifenden Prozesse zwischen dem Auftragnehmer, der DVZ M-V GmbH und den Bedarfsträgern (Rollout / Migration, Bereitstellung von Formularen, Anträgen etc.)

Nachfolgend werden die Anforderungen an die Management-Prozesse:

■ ■ ■ ■ ■

Service-Level-Management, ITIL-Change-Management, Incident-Management, Problem-Management und Release-Management

sowie der Umgang mit

■ ■ ■

einem Change Pool, die Unterstützung bei den zentralen Systemen und die Bestandsverwaltung

beschrieben. Für die im Folgenden beschriebenen Management-Prozesse gelten folgende Begriffsdefinitionen:



Servicezeit □ Als Servicezeit gilt der Zeitraum, in dem Ausfall-, Reaktions-, Liefer- und Wiederherstellungszeiten gemessen werden. Zeiten außerhalb der Servicezeit hemmen somit den jeweiligen Zeitablauf. Servicezeiten gelten an Werktagen. Als Werktage gelten in diesem Zusammenhang die Tage von Montag bis Freitag, soweit sie nicht auf einen gesetzlichen Feiertag des Landes M-V oder den 24. oder 31. Dezember fallen.



Reaktionszeit

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□ Die Reaktionszeit ist die maximale Zeit, innerhalb derer eine Störungsmeldung durch den Auftragnehmer erstmalig in Bearbeitung genommen wird. Dabei werden ausschließlich die Zeiten innerhalb der vereinbarten Servicezeit gerechnet. Die Reaktionszeit ist Teil der Wiederherstellungszeit



Wartungszeit □ Als Wartungszeit gilt eine Zeitspanne außerhalb der Servicezeit für die Durchführung von Systemwartungen. □ Wartungsarbeiten sind durch den Auftragnehmer mindestens 20 Werktage vorher anzukündigen, inhaltlich zu benennen und mit der DVZ M-V GmbH einvernehmlich abzustimmen. Sofern aufgrund der Wartungsarbeiten Beeinträchtigungen erwartet werden, sind die zu erwartenden Leistungseinschränkungen und Zeiträume konkret zu benennen. □ Neben den Standard-Wartungsfenstern muss die Möglichkeit bestehen, gesonderte Wartungszeiten zu vereinbaren (z. B. auf Grund von Eintreten polizeilicher Lagen).



Lieferzeit □ Als Lieferzeit gilt die Zeitspanne zwischen der Beauftragung durch die DVZ M-V GmbH und der Auslieferung am jeweiligen Ziel-Standort durch den Auftragnehmer.



Herstellungszeit □ Als Herstellungszeit gilt die Zeitspanne vom Auslösen des entsprechenden Tickets durch die DVZ M-V GmbH bis zur Erfüllung der Anforderung.



Wiederherstellungszeit □ Als Wiederherstellungszeit gilt die Zeitspanne vom Zugang des entsprechenden Tickets durch die DVZ M-V GmbH bis zur Störungsbeseitigung inklusive der Reaktionszeit.



Störung (Incident) □ Eine Störung (Incident) ist eine ungeplante Unterbrechung oder Qualitätsminderung eines IT-Services bzw. ein Ereignis, das in der Zukunft einen IT-Service beeinträchtigen könnte. □ Unter dem Ausfall von dezentralen Komponenten werden Störungen an IP-Telefonie Endgeräten verstanden, die einen Austausch der betroffenen Komponente erforderlich machen. □ Unter betriebsverhindernden Störungen versteht man den kompletten Ausfall einer zentralen Komponente. Redundanzmechanismen der zentralen Komponente greifen nicht. □ Unter betriebsbehindernden Störungen versteht man den teilweisen Ausfall einer zentralen Komponente. Redundanzmechanismen der zentralen Komponente greifen.



Änderung (Change) □

Eine Änderung (Change) ist das Hinzufügen, Verändern oder Entfernen von autorisierten, geplanten oder unterstützten Services oder Service-Komponenten und ihrer zugehörigen Dokumentation.

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3.2.1.29.1 Service-Level-Management Die DVZ M-V GmbH hat ein Service-Level-Management mit dem derzeitigen Systemlieferanten etabliert, das der Beibehaltung bzw. Verbesserung der Qualität der IP-Telefonie dient. Es erfolgt eine laufende Überwachung und Berichterstattung der im Rahmen der Service-Level-Agreements (SLA) vereinbarten Serviceparameter zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Lösungslieferanten. Das vom Auftragnehmer zu leistende Service-Level-Management muss die erforderliche Servicequalität gegenüber dem Auftragnehmer sicherstellen.



Der Auftragnehmer hat gemäß vertraglicher Vereinbarung für folgenden Zeiten: □ □ □ □ □

Wiederherstellungszeiten bei Störungen Herstellungszeiten bei Änderungen Lieferzeiten für zentrale Komponenten Herstellungszeiten für dezentrale IP-Telefonie-Komponenten im Rollout / Migration Lieferzeiten für dezentrale IP-Telefonie-Komponenten im Regelbetrieb

folgende Aufgaben zu erfüllen:

■ ■ ■ ■ ■ ■

Das Monitoring der vereinbarten SLA Reporting der SLA Vereinbarung Erfassung neuer Anforderungen Entwicklung neuer oder geänderter Services und SLA Vereinbarungen, so dass sie die Bedürfnisse und Erwartungen der Bedarfsträger erfüllen kontinuierliche Service Reviews, im Abstand von mindestens 2 Monaten und weiterhin nach Bedarf bzw. Anforderung durch die DVZ M-V GmbH Bereitstellung von Auswertungen und Statistiken in elektronischer Form zu folgenden Kennwerten, wobei die Zeitintervalle für das Reporting frei wählbar sein müssen: □ □ □ □ □ □

die Einhaltung der SLA bei Änderungen / Changes mit Herstellungszeit die Einhaltung der SLA bei Störungen / Incidents innerhalb der einzelnen Fehlerprioritätsklassen mit Reaktions- und Wiederherstellungszeiten die Anzahl von Änderungen die Anzahl der Störungen die Störungsdauer die Störungsursache/die durchgeführten Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung

Geforderte Zeiten: ■ Servicezeit □

Geforderte Servicezeit:

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Reaktionszeit □

Geforderte Reaktionszeiten: 





Geforderte Wartungszeiten: 



Systemwartungen erfolgen grundsätzlich Montag und Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr, sowie samstags und sonntags von 08:00 bis 18:00 Uhr. Gesonderte Wartungsfenster – abweichend von den vorgenannten Wartungszeiten – müssen in Absprache zwischen der DVZ und dem Auftragnehmer möglich sein.

Lieferzeit □

Geforderte Lieferzeiten (Miete):  



Lieferung von Telefonieendgeräten (bis zu maximal 20 Stück pro Anforderung) innerhalb von einem Werktag Die Lieferzeit für die Lieferung von zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (außer Endgeräte) soll innerhalb von 20 Werktagen erfolgen.

Geforderte Lieferzeiten (Kauf):  



Als Reaktionszeit bei der Störungsbeseitigung bei den Endgeräten sowie Notbetriebs-Gateways werden 2 Stunden erwartet. Bei betriebsverhindernden und betriebsbehindernden Störungen an zentralen Komponenten wird eine Reaktionszeit von 0,25 Stunden gefordert.

Wartungszeit □



Montag – Donnerstag von 07.00-17.00 Uhr, Freitag von 07.00-16.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V

Lieferung von Endgeräten innerhalb von zehn Werktagen Die Lieferzeit für die Lieferung von zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (außer Endgeräte) soll innerhalb von 20 Werktagen erfolgen.

Herstellungszeit

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Geforderte Herstellungszeiten: 



Rollout / Migration von Standorten innerhalb von 7 Kalender-Wochen nach Beauftragung

Wiederherstellungszeit □

Geforderte Wiederherstellungszeiten (Miete): 







Behebung von Störungen durch Endgerätetausch oder Tausch des Notbetriebs-Gateways: bis zu 1 Werktag (inkl. 2 Stunden Reaktionszeit) Behebung von betriebsverhindernden Störungen an zentralen Komponenten: bis zu 5 Stunden (inkl. 0,25 Stunden Reaktionszeit) Behebung von betriebsbehindernden Störungen an zentralen Komponenten: bis zu 1 Werktag (inkl. 0,25 Stunden Reaktionszeit)

Geforderte Wiederherstellungszeiten (Kauf): 

Behebung von Störungen an zentralen Komponenten: bis zu 5 Werktagen

Wir erwarten, dass der Bieter ein Servicekonzept vorlegt, welches das Service-Level-Management für den Betrieb der IP-Telefonie und der LAN-Versorgung mit den aufgeführten Schwerpunkten als Inhalt darstellt. Beschreiben Sie im Servicekonzept die einzelnen Punkte und die damit verbundenen Arbeitsabläufe, Ihre Ressourcen, beteiligte Servicepartner, deren Zuständigkeiten und Befugnisse, Ansprechpartner und beteiligte Organisationseinheiten.

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3.2.1.29.2 ITIL-Change-Management Durch das mit dem derzeitigen Systemlieferanten bereits bestehende ITIL-Change-Management wird die Betriebsgüte der IP-Telefonie bei Aufgaben, die im Rollout / in der Migration und im Betrieb bereits ausgerollter Standorte auftreten, sichergestellt. Das zu etablierende ITIL-Change-Management zwischen dem Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH soll die Sicherstellung standardisierter Methoden und Verfahren für termingerechte Änderungen an der IP-Telefonie-Lösung bei minimalen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb ermöglichen. Folgende Ziele sollen damit erreicht werden: ■ negative Auswirkungen auf den Betrieb zu verhindern



hohe Verlässlichkeit beim Umgang mit notwendigen Änderungen am IT-Service zu gewährleisten



mit einer generellen Vorgehensweise unterschiedlichste Änderungen am IT-Service nach abgestimmten Kriterien sinnvoll zu strukturieren



die notwendige Koordination zum Kunden bzw. innerhalb der DVZ M-V GmbH beim Umgang mit Änderungen zu erleichtern



eine bessere Übersicht über Änderungen und deren Auswirkungen auf den IT-Service zu erhalten

Das vom Auftragnehmer zu leistende ITIL-Change-Management muss folgende Anforderungen erfüllen und Komponenten / Funktionalitäten zur Sicherstellung der erforderlichen Servicequalität beinhalten: ■ Das ITIL-Change-Management bezieht sich auf dezentrale und zentrale Telefonie-Komponenten, auf Soft- und Hardware für: □ □ □ □ □ □

Neueinrichtungen Erweiterungen Änderungen Umzüge Kündigungen Rückbau



Auf der Basis der regelmäßig durchzuführenden Service Reviews sollen Änderungen an der IP-Telefonie-Lösung nur in Abstimmung und nach Freigabe durch die DVZ M-V GmbH erfolgen.



Angestoßen durch Changes der DVZ M-V GmbH und im Ergebnis von Beratungsgesprächen hat der Auftragnehmer Maßnahmen zur Verbesserung hinsichtlich Stabilität, Problem- und Störungsbeseitigung, Nutzung, Auslastung, Leistung, Sicherheit und Kosten vorzuschlagen.



Es erfolgt die Change-Auftragsannahme nach einvernehmlicher Einigung zwischen Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH.

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Beschlossene Changes werden nach einer Prioritätenskala zur Abarbeitung und Umsetzung eingeordnet.



Endgeräte sind immer mit der jeweils aktuellen Firmware und Softwareversion gemäß der Vorgaben des aktuellen Release-Managements vom Auftragnehmer bereitzustellen.

■ ■

Der Auftragnehmer liefert die Geräte in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Komponenten immer mit eindeutiger Identifikation geliefert werden – das heißt im Einzelnen: □

□ □ □

Für Hardwarekomponenten muss Seriennummer und MAC-Adresse in elektronischer Form immer an die DVZ M-V GmbH übermittelt werden - zeitgleich mit Versand bzw. Übergabe der betreffenden Komponente. Hardwarelieferungen müssen vollständig in angemessenen Umverpackungen erfolgen. Hardware ist in einem sauberen Zustand zu liefern. Für Software ist der Lizenz-Key in elektronischer Form zu übermitteln - zeitgleich mit Versand bzw. Übergabe der betreffenden Software.



Die Übersendung von Lieferinformationen zu Komponenten, die im Rahmen eines Change-Request geliefert wurden, hat in elektronischer Form innerhalb des Ticket System / Serviceportal zu erfolgen.



Die Lieferinformationen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: □

bei Hardwarekomponenten: -



MAC-Adresse, Seriennummer, Gerätetyp DVZ Ticketnummer

bei Softwarekomponenten: -

Lizenzkey Name der Software Version der Software DVZ Ticketnummer



Der Auftragnehmer hat die im Rahmen der angebotenen Lösung eingesetzte Software sowie deren Programmstände online über ein Portal der DVZ M-V GmbH zur Verfügung zu stellen. Im LAN-Bereich kann dies über ein entsprechendes Download-Portal des Herstellers erfolgen. Für den Zugriff auf dieses Herstellerportal stellt der Auftragnehmer der DVZ M-V GmbH entsprechende Accounts für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung.



Alle Programmstände können kostenfrei und ohne Einschränkungen durch die DVZ M-V GmbH auch in einem Test- und Referenz-System genutzt werden.

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Die DVZ M-V GmbH erwartet, dass der Bieter in seinem Angebot ein Servicekonzept vorlegt, welches das ITIL-Change-Management für den Betrieb der IP-Telefonie-Lösung mit den aufgeführten Schwerpunkten als Inhalt darstellt. Beschreiben Sie im Servicekonzept die einzelnen Punkte und die damit verbundenen Arbeitsabläufe, Ihre Ressourcen, beteiligte Servicepartner, deren Zuständigkeiten und Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten und unterstützende Tools. 3.2.1.29.3 Incident-Management Durch das bereits etablierte Incident-Management wird die Wiederherstellung des Services IPTelefonie bei Auftreten einer Störung verfolgt. Dabei sollen bei der Behebung von Störungen mögliche nachteilige Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb auf ein Minimum reduziert werden. Derzeit ist für das Incident-Management eine geschichtete Struktur wie folgt aufgebaut: ■ Der First Level Support auf der Seite der DVZ M-V GmbH wird sowohl von Mitarbeitern bei den Bedarfsträgern, als auch vom Service Desk der DVZ M-V GmbH realisiert. ■ Der Second Level Support seitens der DVZ M-V GmbH wird von speziell zu schulenden Mitarbeitern der DVZ M-V GmbH realisiert. ■ Der Third Level Support wird durch den Systemlieferanten bereitgestellt. Der Service IP-Telefonie soll auch künftig durch das vom Auftragnehmer zu leistende IncidentManagement auf einem hohen Niveau an Verfügbarkeit und Qualität erhalten bleiben. Die Anforderungen an das zu leistende Incident-Management des Auftragnehmers sind u.a. auch in den vereinbarten Service-Level-Agreement (SLA) verankert. Das vom Auftragnehmer zu leistende Incident-Management muss folgende Anforderungen erfüllen und zur Sicherstellung der erforderlichen Servicequalität folgende Komponenten / Funktionalitäten beinhalten: ■ Für das Incident-Management muss beim Auftragnehmer eine gestaffelte Struktur mit First Level Support, Second Level Support und Third Level Support etabliert werden.



Der First Level Support des Auftragnehmers muss u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen: □

Störungsannahme: -

Zur Meldung von betriebsverhindernden und betriebsbehindernden Störungen steht autorisierten Mitarbeitern der DVZ M-V GmbH parallel zum Ticket System / Serviceportal eine Servicerufnummer beim Auftragnehmer zur Verfügung. Störungsmeldungen seitens der DVZ M-V GmbH erfolgen unter Angabe der für die Störungsbearbeitung relevanter Daten. - Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Störungsannahme beim First Level Support des Auftragnehmers per:  Telefon  E-Mail  direktem Zugang zum Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers erfolgen kann.

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-



Statusmeldungen (Zwischen- und Rückmeldungen): -

-

□ □



Der First Level Support des Auftragnehmers hat erforderliche Hardwarelieferung mit und ohne Vororteinsatz eines qualifizierten Servicetechnikers zu veranlassen. Der First Level Support des Auftragnehmers hat im Bedarfsfall den Second Level Supports des Auftragnehmers einzubinden.

Incidents bearbeiten bei Bedarf und in Abstimmung remote auf der Systemlösung tätig werden notwendige Hardwaretausche veranlassen ggf. über das Ticket System / Serviceportal seinen Third Level Support einbinden ggf. das Problem-Management anstoßen

Der Third Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen: □ □ □



Die DVZ M-V GmbH muss regelmäßig vom First Level Support des Auftragnehmers Statusmeldungen erhalten mit, auf den Incident bezogene, aussagekräftige Informationen über den Status der Entstörarbeiten.  Statusmeldungen (Zwischenmeldung): Abgabe von Informationen an die DVZ M-V GmbH über den Status der Fehlerklärung; ggf. mit Ausblick auf weitere Maßnahmen, mögliche Störungsursache.  Statusmeldungen bezogen auf Störungen an zentralen IPTelefonie-Komponenten erfolgen im zwei Stunden Takt.  Statusmeldungen bezogen auf Störungen an Endgeräten erfolgen spätestens nach jeweils vier Stunden. Abschlussmeldung (Rückmeldung): Über eine Abschlussmeldung hat der First Level Support des Auftragnehmers die DVZ M-V GmbH über das Störungsende und die Störungsursache bzw. mögliche Umgebungslösungen (Work-Arounds) zu informieren.

Der Second Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen: □ □ □ □ □



Über eine im Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers hinterlegte Datenbasis ist sicherzustellen, dass die Prüfungen vollständig durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

den Second Level Support unterstützen bei der Incidentbearbeitung ggf. bei Bedarf an den Hersteller eskalieren Vorgaben zur Lösung von Problemen machen

Der Auftragnehmer muss ein Eskalations-Management in der Lösung bereitstellen. □

Funktional

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  

First Level Second Level Third Level

   

Servicemanager Sachgebietsleitung Abteilungsleitung Geschäftsführung

Hierarchisch

Die seitens der DVZ M-V GmbH angestoßenen Störungsmeldungen sind vom Auftragnehmer auf folgenden Wegen zu ermöglichen: □

telefonisch 

□ □



Die telefonische Störungsannahme muss in der Servicezeit jederzeit erreichbar sein.

per E-Mail per direktem Eintrag in ein Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers

Die Klassifizierung der Störungen muss möglich sein nach □ □ □

Dringlichkeit Auswirkungen Prioritäten



Die Störungsannahme muss beim Auftragnehmer über eine Servicerufnummer sichergestellt werden.



Ist eine telefonische Klärung der Störung nicht möglich, hat der Auftragnehmer mit der Klärung und Beseitigung der Störung vor Ort an den Standorten der zentralen Komponenten zu beginnen.



Die Funktionsfähigkeit von Endgeräten bei Hard- oder Softwaredefekt ist durch Austausch des betroffenen Endgerätes wiederherzustellen.



Der Auftragnehmer liefert die Geräte dafür in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand.

Ergänzend zur telefonischen Störungsklärung wird erwartet, dass der Auftragnehmer sich über einen mit der DVZ M-V GmbH abgestimmten Remotezugriff einwählt und direkt in den eingesetzten IP-Telefonie-Komponenten die Klärung gemeinsam mit der DVZ M-V GmbH vornimmt. Wir erwarten, dass der Bieter ein Servicekonzept vorlegt, welches das Incident-Management für den Betrieb der IP-Telefonie-Lösung mit den aufgeführten Schwerpunkten als Inhalt darstellt. Be-

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schreiben Sie im Servicekonzept die einzelnen Punkte und die damit verbundenen Arbeitsabläufe, Ihre Ressourcen, beteiligte Servicepartner, deren Zuständigkeiten und Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten und unterstützende Tools. 3.2.1.29.4 Problem-Management Um Auswirkungen bestehender Probleme zu minimieren, werden mit dem jetzigen Systemlieferanten in dem etablierten Problem-Management die Ursachen komplexer Probleme ermittelt und entsprechende Lösungen erarbeitet. Dabei werden dauerhafte Lösungen für Störungen geschaffen, welche im Rahmen des Incident Managements bislang nur durch Workarounds bearbeitet wurden. Das vom Auftragnehmer zu leistende Problem-Management muss folgende Anforderungen erfüllen und Komponenten / Funktionalitäten beinhalten:



Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Problem-Managements bei sicherheitsrelevanten Meldungen, der Hersteller und des CERT-Bund, die DVZ M-V GmbH zu informieren.

■ ■

Der Auftragnehmer muss die ihm zugeleiteten Problemfälle analysieren. Bei einem festgestellten Problem, das sich nicht sofort beheben lässt, muss der Auftragnehmer eine Workaround-Lösung bereitstellen. □ □

Es ist darzustellen, wie im Problemfall die Bereitstellung von Workaround-Lösungen erfolgen wird. Erklären Sie, wie Sie Erfahrungen aus anderen Installationen, die Rückschlüsse auf mögliche Probleme in der von Ihnen angebotenen Lösung zulassen, für die DVZ MV GmbH dokumentieren und zugänglich machen werden.



Wir erwarten die Bereitstellung einer vom Auftragnehmer verfügbar gemachten Wissensdatenbank, in der bei anderen Installationen aufgetretene Probleme, der angebotenen Hard- und Software dargestellt und die möglichen Lösungen/Workarounds beschrieben sind.



Der First Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen: □



Der Second Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen: □ □ □



Sicherstellung des Problem-Management- Prozesses, incl. Eskalationsmanagement

Anstoß des Problem-Management Mitwirkung beim Problem-Management Umsetzung der vom Third Level Support gemachten Vorgaben für Problem-Management

Der Third Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen:

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□ □ □

Schnittstelle zu den Herstellern Mitwirkung beim Problem-Management Erarbeitung von technisch-betrieblichen Vorgaben für das Problem-Management

Wir erwarten, dass der Bieter ein Servicekonzept vorlegt, welches das Problem-Management für den Betrieb der IP-Telefonie-Lösung mit den aufgeführten Schwerpunkten als Inhalt darstellt. Beschreiben Sie im Servicekonzept die einzelnen Punkte und die damit verbundenen Arbeitsabläufe, Ihre Ressourcen, beteiligte Servicepartner, deren Zuständigkeiten und Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten und unterstützende Tools. 3.2.1.29.5 Release-Management Durch das – mit dem jetzigen Systemlieferanten - etablierte Release-Management wird das vorhandene IP-Telefonie-System gegen aktuelle Sicherheitsrisiken geschützt und die Funktionsfähigkeit der angebotenen Dienste erhalten. Weiterhin wird im Rahmen des Release-Managements weiterentwickelt. Neue Releases werden geprüft, freigegeben und dann über ein oder mehrere Changes in die produktive Umgebung ausgeliefert. Der funktionelle Umfang und der Zeitplan einer Release-Freigabe werden abgestimmt und festgelegt. Das vom Auftragnehmer zu leistende Release-Management muss folgende Anforderungen erfüllen und Komponenten / Funktionalitäten zur Sicherstellung der erforderlichen Servicequalität beinhalten:



Der Auftragnehmer hat aufgrund der Vormonatsinformationen zu Soft- und Hardwareständen sowie Lizenzanzahlen monatlich Informationen zu sämtlichen IP-Telefonie-Komponenten in Form einer Datei für: □ □ □ □ □ □

Funktionalitäten neuer Softwarestände vom Hersteller bekannt gegebenen Bugs Sicherheitsprobleme Bug Fixes Workarounds Lizenz Monitoring

zu liefern.



Der Auftragnehmer hat monatlich Empfehlungen in Form einer Datei für: □ □ □ □

einzuspielende Softwarestände einzuspielende Lizenzen Bug Fixes Workarounds

zu geben.



Der Auftragnehmer hat Herstellerempfehlungen im Falle von

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□ □ □ □

End of Live-Meldungen für Hardware- und Software End of Support-Meldungen für Hardware- und Software End of Sale-Meldungen für Hardware- und Software CERT-Meldungen des Bundes

zu geben.



Im Vorfeld der Empfehlungen hat der Auftragnehmer Tests der Releases bezogen auf das gelieferte IP-Telefonie-System durchzuführen.



Bei Bedarf (durch die DVZ M-V GmbH angezeigt) steht der Release-Manager in einer Telefonkonferenz zur Verfügung.



Der Auftragnehmer hat nach Abstimmung mit der DVZ M-V GmbH das Release nach folgenden Kriterien vorzubereiten: □ □ □ □

Inhalt der Releases Release-Komponenten Release-Art Art der Verteilung des Releases



Der Auftragnehmer nimmt die Release-Planung vor und legt die Arbeitspakete mit Abnahmekriterien fest.

■ ■

Der Auftragnehmer unterstützt die Release-Implementierung. Sämtliche – für den Betrieb der Gesamtlösung erforderliche Lizenzen – sind über das Release-Management vom Auftragnehmer zu monitoren.

Die DVZ M-V GmbH erwartet vom Bieter ein Servicekonzept, welches das Release-Management für den Betrieb des IP-Telefonie-Systems mit den aufgeführten Schwerpunkten als Inhalt darstellt.

3.2.1.29.6 Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Der Auftragnehmer stellt der DVZ M-V GmbH ein Serviceportal für die Abwicklung der Aufgabenstellungen im Rahmen des Incident-, Change-, Problem- und Release- Managements zur Verfügung, in welchem die DVZ M-V GmbH die Aufgabenstellungen über einen Zugang auf das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers: ■ aufnimmt ■ klassifiziert ■ bearbeitet ■ dokumentiert ■ nachverfolgt. Das Ticket System / Serviceportal muss jederzeit dem Auftraggeber zur Benutzung zur Verfügung stehen.

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Im Einzelnen soll das bereitzustellende Portal des Auftragnehmers der DVZ M-V GmbH u. a. die nachfolgend aufgeführten Funktionalitäten zur Verfügung stellen: ■ Erstellung, Erfassung und Bearbeitung von Tickets für Reparatur- und Tauschvorgänge über ein Ticket System / Serviceportal ■ Die durch die DVZ M-V GmbH vergebene Ticketnummer ist im Ticket System / Serviceportal vorzuhalten. ■ Das Ticket System / Serviceportal muss die Möglichkeit bieten, betroffene Endgeräte aller Art über: □ □ □

die MAC die Seriennummer, die von der DVZ M-V GmbH vergebene Ticketnummer

zu suchen.



Ticketnummern müssen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren gesucht werden können unabhängig vom Status des gesuchten Tickets. ■ Die einmalige Angabe von relevanten Informationen zum Vorgang: Im Laufe des Vorgangs nur einmalig von der DVZ M-V GmbH im Ticket System / Serviceportal anzugeben, der Ansprechpartner, Rufnummer, MAC, Seriennummer. ■ Daten des jeweiligen Ersatzgerätes (MAC, Seriennummer, Typ, DVZ Ticket Nummer) sind vom Auftragnehmer innerhalb des Ticket System / Serviceportal zu hinterlegen und an die DVZ M-V GmbH zu übermitteln. ■ Um der DVZ M-V GmbH ausreichend Zeit zur Funktionsprüfung zu geben, muss das Ticket nach der Abschlussmeldung noch 2 Werktage geöffnet bleiben. ■ Abwicklung und Bearbeitung von Vorgängen mit Statusangabe und Bearbeitungsstand ■ Übersicht aller Vorgänge mit aktuellem Bearbeitungsstatus in Echtzeitaktualisierung ■ Anzeige einer Rücksendung: Die Eingabemasken müssen es gestatten, eine ausführliche Fehlerbeschreibung zu hinterlegen und mögliche Dokumente zu integrieren. ■ Hinzufügen von Informationen zu bestehenden Tickets ■ Mögliche Änderungs- und Auftragserteilung ■ Möglichkeit der Sortierung und Selektierung der Vorgänge in der Übersicht, anhand von Filterkriterien wie Status, Zeitstempel oder ähnlichen Kriterien Der Zugriff auf das Serviceportal des Auftragnehmers soll über eine Portal-URL mittels einer verschlüsselten HTTPS-Verbindung durch Eingabe eines Nutzernamens und eines Passwortes möglich sein. Der Auftragnehmer stellt der DVZ M-V GmbH die Zugangsdaten und die ggf. notwendigen SSLZertifikate zur Nutzung des Serviceportals zur Verfügung. Die DVZ M-V GmbH erwartet vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe eine Erläuterung, wie die Ticketaufgabe und Ticketabarbeitung einschließlich Übermittlung von Statusinformationen an die DVZ M-V GmbH erfolgt.

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3.2.1.29.7 Technische Hotline Für die Beratung in technischen Fragen im Zusammenhang mit dem installierten IP-TelefonieSystem (keine Störungsmeldungen) und zukünftiger Leistungsmerkmale, stellt der Auftragnehmer eine „Technische Hotline“, ausgestattet mit entsprechend qualifiziertem Personal, zur Verfügung. Wir erwarten, dass Beratungsanfragen in den Zeiten Montag – Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr entgegen genommen werden. Wir erwarten, dass Beratungsgespräche zu technischen Anfragen in den Zeiten Montag – Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr durchgeführt werden. Die „Technische Hotline“ ist unabhängig vom Störungsmanagement und der damit verbundenen Hotline anzubieten. Wir erwarten, dass für die „Technische Hotline“ eine kostenfreie Rufnummer (kein shared cost) eingerichtet wird.

3.2.1.29.8 Change Pool Endgeräte Für die Möglichkeit, benötigte Endgeräte, schnell austauschen zu können, beabsichtigt die DVZ M-V GmbH die Einrichtung eines Change Pools im nachfolgend aufgeführten Umfang: Gerätetyp

Anzahl im Lager

Endgerät Typ I

15 Stück

Endgerät Typ II

8 Stück

Endgerät Typ III

2 Stück

Analoger Port

10 Stück

Der Auftragnehmer liefert auf Anforderung der DVZ M-V GmbH Geräte für den Change Pool in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand. Unabhängig von dem angelegten Change Pool, besteht für die DVZ M-V GmbH jederzeit die Möglichkeit der Kündigung von nicht mehr benötigten Geräten. Die Kündigung erfolgt in elektronischer Form per E-Mail oder per Ticket System / Serviceportal an den Auftragnehmer. Über realisierte Changes, die eine Veränderung des Change Pools bewirken und somit für die Bestandsverwaltung relevant sind, wird der Auftragnehmer mittels eines Bestandsänderungsreport bis zu einem noch festzulegenden festen Termin im Folgemonat informiert.

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3.2.1.29.9 Konfiguration Management/ Bestandsführung Das Konfigurationsmanagement hat zum Ziel, gesicherte und aktuelle Informationen über die zur Leistungserstellung verwendeten Konfigurationselemente zur Verfügung zu stellen. Dazu identifiziert, definiert und erfasst das Konfigurationsmanagement die Configuration Items (CI) der Systemlandschaft in einem logischen Modell, überwacht die Änderungen dieser CIs und hält den Status aller CIs sowie ihre Beziehungen untereinander aktuell vor. Die Bestandsdatenführung für den Service IP-Telefonie erfolgt auf Seiten der DVZ M-V GmbH sowie der des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer zu leistende Bestandsdatenführung muss folgende Anforderungen erfüllen bzw. Komponenten / Funktionalitäten beinhalten: ■ Der Auftragnehmer verzeichnet die der DVZ M-V GmbH bereitgestellten □ Geräte bzw. Dienste, □ die zugrunde liegenden Hardware- und Software-Ressourcen sowie □ die relevanten Serviceklassen und □ die für das CI zutreffenden Port-Preis-Kategorie in einem Bestandsdatensystem.



Die Bestandsführung liefert eine konsistente Datenbasis für die Ausführung der anderen betrieblichen Prozesse wie Incident Management/Entstörung, Problem-Management, ITILChange-Management und Faktura.



Änderungen der Bestandsdaten, verursacht durch einen Change (Neubeauftragung, Änderung, Kündigung) oder Incident (z.B. Austausch von Hardware), werden bis zum Zeitpunkt ihrer ersten Fakturierung im Datenbestandssystem aufgenommen und abgeglichen.



Zur Qualitätssicherung der Bestandsabgleiche zwischen Auftragnehmer und DVZ M-V GmbH werden mindestens folgende Informationen in elektronischer Form (im Format Excel) ausgetauscht: □

Endgerät: -



Endgeräte und Telefon-Beistelleinheiten nach Herstellerangabe MAC-Adresse Seriennummer CI-Aktivitätsdatum – Anschaltung, Kündigung, Veränderung die von der DVZ M-V GmbH vergebenen Kundennummern der Bedarfsträger (Nutzers) Nutzer - Behördenbezeichnung Nutzer - Behördenadresse Zur Fakturierung relevante Port-Preis-Kategorie(n)

Zum Abgleich der monatlich aufgetretenen Bestandsveränderungen erhält der Auftragnehmer einen Report mit folgenden Inhalten für die Anpassung in seiner Bestandsverwaltung:

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„Bestand Zugänge“: -



„Bestand Kündigungen“: -



Alle unter Umzüge eingetragenen Geräte werden vom Auftragnehmer am alten Standort gekündigt und als Zugang am neuen angegeben Standort eingetragen.

„Bestand Standortkorrektur“: -

-



Alle unter Abmeldungen eingetragenen Geräte werden vom Auftragnehmer am alten Standort gekündigt und als Zugang im Change Pool eingetragen.

„Bestand Umzüge“: -



Alle Geräte, welche unter Kündigungen eingetragen sind, werden vom Auftragnehmer am angegebenen Standort gekündigt bzw. bei Incidents werden teilweise nur die Seriennummer und MAC-Adresse des alten Endgerätes in die Seriennummer und MAC-Adresse des neuen Endgerätes geändert.

„Bestand Abmeldungen“: -



Alle Geräte, welche unter Zugänge eingetragen sind, werden vom Auftragnehmer dem angegebenen neuen Standort zugeordnet. Wenn das Gerät bisher bereits im Change Pool oder an einem anderen Standort abgerechnet wurde, muss das Gerät vom Auftragnehmer am alten Standort gekündigt werden.

Die Angaben im Tabellenblatt „Standortkorrektur“ sind wie die Angaben im Tabellenblatt „Umzüge“ zu behandeln. Das heißt, alle unter Standortkorrektur eingetragenen Geräte werden vom Auftragnehmer am alten Standort gekündigt und als Zugang am neuen angegeben Standort eingetragen. Das Tabellenblatt kommt zustande auf Grund von Korrekturen in der Bestandsverwaltung, die beim monatlichen Abgleich zur Rechnungslegung gegenüber dem Kunden erfolgt sind.

„Änderungen Asset Management“: -

Die Angaben im Tabellenblatt „Änderungen Asset Management“ kommen zustande durch sonstige Änderungen in der Bestandsverwaltung im aktuellen Monat (z. B. Änderung des Endgeräte-Typs oder der Seriennummer / MAC). Diese Änderungen muss der Auftragnehmer auch in seiner Bestandsverwaltung vornehmen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

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Folgende Status können vergeben werden: □

Status „Bereitgestellt“: -



Status „Im Inventar“: -



-

-

Dieser Status wird für Endgeräte im Tabellenblatt „Kündigungen“ verwendet. Der Status bedeutet, dass die Endgeräte defekt sind, an den Auftragnehmer zurückgegeben wurden und gegen ein neues Endgerät getauscht wurden (Incident-Gerät). Diese Endgeräte müssen vom Auftragnehmer bei dem bisherigen Kunden gekündigt werden bzw. die Seriennummer und MAC-Adresse wird in die Seriennummer und MAC-Adresse des neuen Endgerätes geändert.

Status „Zurück an Auftragnehmer“: -



Dieser Status wird für Endgeräte in den Kategorien „Zugänge“ und „Abmeldungen“ verwendet. Der Status bedeutet, dass die Endgeräte im Change Pool der DVZ M-V GmbH sind. Diese Endgeräte müssen vom Auftragnehmer im Change Pool abgerechnet werden und am alten Standort gekündigt werden (wenn sie bisher schon an einem Standort abgerechnet wurden).

Status „Verkauft/Entsorgt“: -



Dieser Status wird für Endgeräte in den Kategorien „Zugänge“, „Umzüge“ und „Standortkorrektur“ verwendet. Der Status bedeutet, dass die Endgeräte beim Kunden vor Ort genutzt werden. Diese Endgeräte müssen vom Auftragnehmer bei dem angegebenen Kunden abgerechnet werden und am alten Standort gekündigt werden (wenn sie bisher schon an einem Standort abgerechnet wurden).

Dieser Status wird für Endgeräte im Tabellenblatt „Kündigungen“ verwendet. Der Status bedeutet, dass die Endgeräte gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt und zurückgeschickt wurden (z. B. wenn sich zu viele Endgeräte im Change Pool befinden). Diese Endgeräte müssen vom Auftragnehmer bei dem bisherigen Kunden gekündigt werden.

Status „Transferiert“:

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-

-

3.2.1.29.10

Dieser Status wird für Endgeräte im Tabellenblatt „Abmeldungen“ verwendet. Der Status bedeutet, dass die Endgeräte vom Kunden gekündigt wurden und in den Change Pool der DVZ M-V GmbH sollen. Sie sind aber noch nicht in der DVZ M-V GmbH angekommen, sondern befinden sich noch auf dem Weg vom Kunden in die DVZ M-V GmbH . Diese Endgeräte müssen vom Auftragnehmer im Change Pool abgerechnet werden und am alten Standort gekündigt werden (wenn sie bisher schon an einem Standort abgerechnet wurden).

Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie



Die Abrechnung erfolgt „Lokations-genau“. Als Primärschlüssel wird in diesem Zusammenhang die seitens der DVZ M-V GmbH vergebene Kundennummer verwendet.

■ ■

Alle Endgeräte werden „Port-genau“ abgerechnet. Abrechnungsrelevante Vorgänge sind in diesem Zusammenhang: □ □ □ □

Rollouts / Migrationen Neubestellungen Endgerätetypveränderungen Kündigungen



Für zentrale und dezentrale IP-Telefonie-Komponenten sowie Einmalleistungen und optionale Leistungen wird der Beginn und das Ende der Entgeltpflicht auf den ersten Tag des Folgemonats nach erfolgter Bereitstellung festgelegt.



Die Bereitstellung gilt als erfolgt, sofern der Auftragnehmer die relevanten Angaben zu der gelieferten Komponente: □ □ □

MAC-Adresse Seriennummer Gerätetyp

in dem jeweils zugehörigen Ticket hinterlegt hat.



Im Rahmen von Rollouts / Migrationen gilt die Bereitstellung der Endgeräte als erfolgt, sofern durch die DVZ M-V GmbH die Abnahme erklärt wurde.



Für Geräte im Change Pool erfolgt die Fakturierung ausschließlich für den jeweiligen Hardwareportpreis.



Beauftragte Einmalleistungen gelten als bereitgestellt, sofern durch die DVZ M-V GmbH die Abnahme erklärt wurde. □

Die Entgeltpflicht für diese Leistungen wird auf den ersten Tag des Folgemonats nach erfolgter Bereitstellung festgelegt.

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Kündigungen erfolgen in elektronischer Form per E-Mail oder per Ticket System / Serviceportal an den Auftragnehmer.



Die Rechnungslegung erfolgt rückwirkend in elektronischer Form.

3.2.1.30

Beschreibung LAN-Anforderungen

3.2.1.30.1 Core-Switches mit einer Höheneinheit Im Primärbereich müssen Switche mit vergleichsweise geringer Portdichte eingesetzt werden, da der Primärbereich zur Konsolidierung des Sekundärbereiches dient. Dafür muss die Bandbreite pro Port und die Datendurchsatzleistung, also die Anzahl pro Sekunde weitergeleiteter Pakete, entsprechend hoch sein. Als Standard sollen platzsparende Core-Switche mit einer Höheneinheit eingesetzt werden, die über die notwendigen Layer-2 und Layer-3 Funktionalitäten und über die erforderliche Anzahl an 10 Gbit/s und ggf. 40 Gbit/s Ports verfügen. Mit Hilfe von Virtual Stacking (VS) müssen sich diese auch über verschiedene Brandschutzzonen hinweg redundant auslegen lassen.

3.2.1.30.2 Modulare Core-Switches In Fällen, in denen Switche mit einer Höheneinheit den Anforderungen nicht genügen, müssen modulare Switche, die mehrere Höheneinheiten belegen, eingesetzt werden. Sie erlauben durch Einsetzen von Switch-Modulen, sogenannte Line-Cards, den flexiblen Ausbau auf die benötigte Portanzahl. Mithilfe dieser Module lassen sich höhere Anzahlen an 10 Gbit/s- und 1 Gbit/s-Schnittstellen bereitstellen.

3.2.1.30.3 Distribution-/ Access-Switches Die Switche im Distributionsbereich fungieren als Aggregationspunkte für die Uplinks der Switche im Tertiärbereich. Die Switches im Accessbereich dienen zur Anschaltung der eigentlichen Endgeräte (PCs, IP-Telefone, Drucker, WLAN-Access-Points etc.). Sie müssen über das Leistungsmerkmal PoE zur Energieversorgung der Endgeräte wie z. B. für IP-Telefone und WLANAccess-Points verfügen. Aufgrund der unterschiedlichen Netzstrukturen über alle Dienststellen hinweg, kann keine strikte Trennung zwischen Distributions- und Accessbereich erfolgen, weswegen alle Switche für den Sekundärbereich auch im Tertiärbereich eingesetzt werden müssen und umgekehrt. Switche für Distributionsaufgaben müssen Ports mit 1 und 10 GBit/s Bandbreite sowohl mit BASE-T als auch mit LWL-Schnittstellen bereitstellen können und aufgrund ihrer flexiblen Ausstattungsmöglichkeiten (10 GBit/s oder 1 GBit/s, BASE-T oder LWL) auch zur Anschaltung von Servern herangezogen werden können. Pro Endgeräte-Port für Switche im Access-Bereich müssen Bandbreiten bis zu 48 x 1-GBit/s-Ports und mindestens zwei 10-GBit/s-Ports für den

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Uplink zum Primärbereich zur Verfügung gestellt werden, so dass auch eine redundante Anbindung möglich ist. Bei Erfordernis müssen zur Anschaltung von Endgeräten der IP-TelefonieLösung und PC separate Switche eingesetzt werden (Zwei-Switch-Lösung), um die Verfügbarkeit zu erhöhen. Es sind energieeffiziente Switch-Serien vorzusehen. 3.2.1.30.4 Standardanschaltevariante Unter einer Standardanschaltevariante wird die Anschaltung des Arbeitsplatz-PCs an den internen Switch des IP-Telefons mit einer Netzwerkgeschwindigkeit von bis zu 1 Gbit/s (Ein-PortLösung) bezeichnet. Abbildung 12 zeigt diese Standardvariante mit der Anschaltung der Arbeitsplatz PC an den internen Switch des IP-Telefons, die sich technisch nur in Bezug auf die Netzwerkgeschwindigkeit (1 Gbit/s versus 100 Mbit/s) von der in 2007 gewählten Variante unterscheidet.

Arbeitsplatz-PC

IP-Telefon

Access-Port

Workgroup Switch

VOIP-Daisy-Chain-Konfiguration

Abbildung 12: Standardanschaltevariante von IP-Telefon und Arbeitsplatz PC im LAN

3.2.1.30.5 Ausnahmeanschaltvarianten In Bereichen mit besonders hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit der LAN Services kann es von Vorteil sein, die Anschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz-PC an getrennten LANSwitchports vorzunehmen. Dies bedingt eine hinreichend ausgebaute passive LAN-Verkabelung und eine ausreichende Anzahl von Netz-Anschlussdosen in den jeweiligen Büroräumen. Die folgende Abbildung 13 verdeutlicht diese Anschaltevariante.

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Abbildung 13: Getrennte Anschaltung von IP-Telefon und Arbeitsplatz-PC an jeweils einen separaten LAN-Port

3.2.1.30.6 Vorgesehene LAN-Topologien Die nachfolgenden Abbildungen zeigen einige von der DVZ M-V GmbH vorgesehene LANTopologie Varianten für unterschiedliche Dienststellengrößen innerhalb der Landesverwaltung M-V. Der Sekundärbereich ist in den wenigsten Dienststellen innerhalb der Landesverwaltung M-V separat ausgeprägt. Die Mehrzahl der Dienststellen verfügt nur über den Primär- und Tertiärbereich, d.h., die Access-Switches werden in der Regel direkt redundant oder nicht redundant angeschaltet werden.

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Dienststelle 1GBps

CN LAVINE 1GBps

Primär Switch Modularer Switch (Core-Bereich)

1GBps

CN LAVINE Backbone

Sekundär Switch (DistributionBereich)

LWL

LWL

Workgroup Switch (Access-Bereich)

DienststellenRouter

LWL

1GBps 10GBps

LWL

1 bis n 1GBps 10GBps

dito 1GBps 10GBps

1GBps 10GBps

Sekundär Switch (DistributionBereich)

Abbildung 14: Mögliche LAN-Topologie einer größeren Landesdienststelle mit gestackten Core-Switches im Primärbereich

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Dienststelle 1GBps

CN LAVINE 1GBps

1GBps

CN LAVINE Backbone

Primär Switches

LWL

Workgroup Switch DienststellenRouter

1GBps

LWL 1GBps

Workgroup Switch

1GBps

LWL

1GBps 10GBps

1GBps 10GBps

Server -Switch oder direkte Anschaltung der Server an die Switche im Primärbereich

1GBps 10GBps

1GBps 10GBps

Abbildung 15: LAN-Topologie mittlere Dienststelle

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CN LAVINE

Dienststelle Dienststellen LAN

CN LAVINE Backbone

1GBps

1GBps

DienststellenRouter

Workgroup Switch

1GBps

1GBps

Abbildung 16: LAN-Topologie kleine Dienststelle

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3.2.1.30.7 Netzservices im LAN 3.2.1.30.7.1

Netzzugangskontrolle

Um das vom Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) empfohlene und angemessene Sicherheitsniveau im LAN-Bereich als einen wichtigen Teil der gesamten Kommunikationsinfrastruktur in der Landesverwaltung M-V sicherzustellen, muss eine entsprechende Netzzugangskontrolle an den Switch-Ports etabliert werden. Aus dem BSI IT-Grundschutzkatalog 14. EL Stand 2014 lassen sich die nachfolgend aufgeführten Hauptgefährdungspotenziale identifizieren.

    

G 5.66 Unberechtigter Anschluss von IT-Systemen an ein Netz G 5.112 Manipulation von ARP-Tabellen G 5.113 MAC-Spoofing G 5.114 Missbrauch von Spanning Tree G 5.115 Überwindung der Grenzen zwischen VLANs

Als Hauptmaßnahme zur Abwehr dieser Gefährdungspotenziale wird durch das BSI folgende Gegenmaßnahme vorgeschlagen:



M 4.206 (C) Sicherung von Switch-Ports

In Abhängigkeit vom Schutzbedarf eines Netzes dürfen nur ganz bestimmte vertrauenswürdige Clients Zugang zum Netz erhalten. 3.2.1.30.7.2

MAC-Adress-Notification

Die einzusetzenden Switches müssen in der Lage sein, Änderungen der MAC-Adresse an einem Port automatisch zu protokollieren. Durch weitere Konfigurationsmöglichkeiten muss es möglich sein, eine Nachricht an den Administrator zu verschicken, sobald sich eine MAC-Adresse ändert. 3.2.1.30.7.3

MAC-Locking

Die angebotenen Switche müssen in der Lage sein, dass an einem bestimmten physischen Port des Switches nur Clients mit ganz bestimmten MAC-Adressen (im Extremfall nur eine einzige MAC-Adresse) zugelassen werden können. Erhält der Switch einen Ethernet-Frame mit einer anderen MAC-Adresse, so darf dieser nicht in das Netz weitergeleitet, sondern muss verworfen werden. 3.2.1.30.7.4

Authentifizierung und Autorisierung im LAN (IEEE 802.1X)

Die vom Bieter angebotenen Switche und WLAN-Accespoints bzw. WLAN-Controller müssen in der Lage sein, ortsbasierte Netzzugangskontrollen gemäß IEEE 802.1X bereitzustellen.

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Ohne eine erfolgreiche Authentisierung darf keine IP-basierte Kommunikation möglich sein. Für die Authentisierung gemäß IEEE 802.1X muss das Extensible Authentification Protocol (EAP) verwendet werden. 3.2.1.30.7.5

Besonderheiten im Zusammenhang mit dem IP-Telefonie-System

Sowohl das IP-Telefon als auch das Daten-Endgerät müssen am Netzwerk authentifiziert werden. Die Konfiguration muss es ermöglichen, dass die beiden angeschlossenen Geräte unabhängig voneinander authentifiziert werden können und sich in ihrer Funktion nicht gegenseitig beeinflussen. Insbesondere bedeutet dies, dass bei fehlgeschlagener Authentifizierung des Daten-Endgerätes das IP-Telefon weiterhin authentifiziert und einsatzbereit bleiben muss.

Arbeitsplatz-PC

IP-Telefon

Secure-Access-Port

Secure Access Switch

VOIP-Daisy-Chain-Konfiguration

Abbildung 17: Authentifizierung von Arbeitsplatz-PC und IP-Telefon

802.1X-Switchports müssen in der Lage sein, die Gerätekaskade zu handhaben. Es muss eine Kompensation der sogenannten „lack of link state awareness” erfolgen. 3.2.1.30.7.6

WLAN

Aufgrund der immer stärkeren Verbreitung von mobilen Arbeitsplätzen in der Landesverwaltung M-V wird die DVZ M-V GmbH bei Bedarf auch WLAN-Services im LAN bereitstellen. Die Anforderungen an die durch den Bieter zu liefernden WLAN-Komponenten sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffern 3.2.2.3.5, 3.2.2.3.6, 3.2.2.3.7, 3.2.2.3.7 und 3.2.2.3.8 aufgeführt. 3.2.1.30.7.7

Energiemanagementsystem

Die Energieeffizienz im LAN soll nachhaltig verbessert werden. Um dies zu erreichen, soll ein Energiemanagementsystem im LAN-Bereich eingesetzt werden, welches sämtliche aktive

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Komponenten im LAN und die IP-basierten Endgeräte bezüglich des Energieverbrauchs steuern kann. Dazu müssen vom Energiemanagementsystem systematisch alle Energieverbrauchswerte im LAN erfasst und die automatische Steuerung nach vorgegebenen Regeln von LAN-Switches und angeschalteten Endgeräten vorgenommen werden können. Das zu liefernde Zentrale Energiemanagementsystem soll es dem technischen Betreiber ermöglichen, den energieverbrauch im LAN-Bereich optimal zu steuern. Die vollständigen Anforderungen an das anzubietende Energiemanagementsystem sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.2.2.3.10 aufgeführt. 3.2.1.30.7.8

Energy Efficient Ethernet Standard (IEEE 802.3az)

Alle vom Bieter angebotenen Switche und WLAN-Accesspoints bzw. –Controller müssen in der Lage sein, Funktionalitäten zur Einsparung von Energie gemäß dem Standard IEEE 802.3az bereitzustellen. Diese Funktionalitäten dürfen die einzuhaltenden Dienstgüteanforderungen (QoS, etc.) nicht beeinträchtigen. 3.2.1.30.7.9

Power over Ethernet

Alle angebotenen Switche im Access- und im Distributionsbereich müssen in der Lage sein, Power over Ethernet zur Verfügung zu stellen. Die zu erfüllenden Standards sind im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. 3.2.1.30.7.10 Anforderungen für das QoS im LAN Da im LAN genügend Bandbreite zur Verfügung steht, kommt man hier in der Regel mit wenigen QoS-Einstellungen aus. Beim Einsatz von IP-basierten Endgeräten muss sichergestellt werden, dass diese eigenständig eine Markierung der Sprachpakete vornehmen und die Switches dieser Markierung vertrauen. Verwenden die IP-basierten Endgeräten für die Markierung nur das CoS-Feld, so muss durch die Switches ein entsprechendes Setzen der äquivalenten DiffServ-Werte (Mapping) erfolgen. Um eine durchgehend hohe Sprachqualität im IP-Telefonie-System sicherzustellen, muss der Einsatz einer „Priority Queue“ für die markierten Sprachpakete erfolgen. Sprachpakete müssen Vorrang vor Datenpaketen haben. Der Einsatz von weiteren QoS-Mechanismen im LAN wird derzeit nicht in Betracht gezogen. Ungeachtet dessen müssen die angebotenen Switches grundsätzlich in der Lage sein, bei Bedarf weitere QoS-Mechanismen zu unterstützen. 3.2.1.30.7.11 Sicherer Administrationszugriff Bei der DVZ M-V GmbH werden derzeit die Managementprodukte Spectrum und eHealth der Firma CA eingesetzt. Die Überwachung der Netzkomponenten erfolgt (bei entsprechenden Bedarf der Nutzer) mit dem Managementprotokoll SNMP in der Version 3. Die angebotene LAN-Technik soll mit den verwendeten Managementprodukten von CA und dem SNMP v3

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Protokoll zu 100% kompatibel sein und ein Rechtesystem für administrative Nutzer unterstützen. Die Benutzerverwaltung für den administrativen Zugang soll einerseits lokal einrichtbar sein und andererseits auf zentrale RADIUS -Server ausgelagert werden können. Zugriffe auf die LAN-Komponenten sollen über Webbrowser (https), Telnet (abschaltbar), SSHv2 und SNMP v3 möglich sein. Lokal soll der Zugriff über einen schützbaren Konsolenport erfolgen können. Die vollständigen Anforderungen an die Zugriffs- und Managementmethoden sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

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3.2.2 Leistungsbeschreibung 3.2.2.1 Allgemeine Leistungsanforderungen 3.2.2.1.1 Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

1.

1.1.

Zielstellung Ziel ist die Erneuerung der vorhandenen Telekommunikationsanlage an diversen Lokationen durch eine moderne, sichere und zukunftsweisende IP-Kommunikationsinfrastruktur.

I

Die DVZ M-V GmbH ist der technische Betreiber des IPTelefonie-Systems.

I

Die Gesamtverantwortung für den Aufbau und die Unterstützung des Betriebes der IP-Telefonie-Lösung über die Laufzeit des Vertrages liegt beim Bieter. Damit ist u.a. gemeint, dass er nicht nur Einzelkomponenten anbieten soll, sondern auch für das ordnungsgemäße Zusammenwirken der IP-Telefonie- und LAN-Komponenten garantiert.

I

Sofern nicht dediziert abgefragt oder gefordert, sind sämtliche hierzu notwendigen Komponenten inkl. Server, Hardware, Software und Kabel, sowie die jeweils notwendige Dienstleistung durch den Auftragnehmer im Angebot zu berücksichtigen und im Preisblatt einzeln aus- und aufzuführen.

A

Sofern die notwendigen aktiven Komponenten besondere Umgebungsanforderungen hinsichtlich z.B. der Klimatisierung oder Energieversorgung haben, sind diese nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich zu erläutern.

I/B

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- J - N

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

1.2.

2. 2.1.

Die Leistungserbringung für das IP-Telefonie-System soll arbeitsteilig zwischen dem Bieter (späterer Auftragnehmer) und dem Technischen Betreiber (der DVZ M-V GmbH) erfolgen. Dabei soll der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit des Vertrages die Verantwortung für die Funktionalität der angebotenen IP-Telefonie-Lösung übernehmen. Damit ist u.a. gemeint, dass nicht nur Einzelkomponenten angeboten werden sollen, sondern auch für das ordnungsgemäße Zusammenwirken der IP-Telefonie- und LAN-Komponenten garantiert werden muss. Das schließt ein Release-Management für die angebotenen Teilkomponenten der IP-Telefonie-Lösung und des LAN-Pakets mit ein.

- J A - N

Beschreibung zentrale / dezentrale IP-Telefonie-Komponenten Das IP-Telefonie-System muss aus drei voneinander getrennten Clustern und dazugehörigen 3rd-Party-Anwendungen bestehen.   

Call Control-Server-Cluster Landesverwaltung M-V (Cluster LV) Call Control-Server-Cluster Landespolizei MV (Cluster LP) Call Control-Server-Cluster DVZ M-V GmbH (Cluster DVZ)

Folgende 3rd-Party-Anwendungen müssen aus heutiger Sicht für die jeweiligen Umgebungen im Rahmen der Pilotphasen bereitgestellt werden – eine endgültige Abstimmung hierzu erfolgt in der Konzeptionsphase: 



- J A - N

Cluster LV o Voicemail-System o Vermittlungs-System o Kontaktzentrums-System o ggf. Management-System o mandantenfähiges AdministrationsTool bzw. RAP.ID Cluster LP o Voicemail-System o ggf. Management-System

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein



o mandantenfähiges AdministrationsTool bzw. RAP.ID Cluster DVZ o Voicemail-System o ggf. Management-System o mandantenfähiges AdministrationsTool bzw. RAP.ID

Alle für die Landespolizei M-V aufgebauten 3rd-PartyAnwendungen müssen aufgrund von Sicherheitsanforderungen der Landespolizei M-V separat bereitgestellt werden. Unter zentrale IP-Telefonie-Komponenten sind alle Bausteine der IP-Telefonie-Lösung zu verstehen, welche sich im RZ der DVZ M-V GmbH bzw. am georedundanten Standort befinden:          

 

Call Control-System Intercluster Trunk-System Vermittlungs-System Voicemail-System Webkonferenz-System Kontaktzentrums-System Management-System Gesprächsaufzeichnungs-System Videokonferenz-System Sicherheitsgateway bestehend aus o Session Border Controller o Innerer Paketfilter o Äußerer Paketfilter Firewall-System Zentrale LAN-Switche

I

Unter dezentrale IP-Telefonie-Komponenten sind alle Bausteine der IP-Telefonie-Lösung zu verstehen, welche sich vor Ort in den Lokationen befinden:   

Notbetriebs-Gateway mit S0/S2M Schnittstellen Endgeräte Dreistufige Sicherheitsgateways

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I

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

2.2.

2.3.

Alle Anforderungen an das Design und den Aufbau der Lösung, die unter den Ziffern 3.2.1.7, 3.2.1.8, 3.2.1.9.2, 3.2.1.9.3, 3.2.1.9.7, 3.2.1.10, 3.2.1.11, 3.2.1.12 aufgeführt sind, müssen in der Lösung umgesetzt bzw. berücksichtigt werden.



3.1.

A - N

Umgang mit Call Detail Records (CDR) an den IP-Telefonie-Komponenten (außer Endgeräte) 

3.

- J

Einstellbares Löschintervall (taggenau) für alle aufgetretenen Call Detail Records Einstellbares Rechtesystem / Rollensystem zur Betrachtung von Call Detail Records

- J A - N

Beschreibung Konzeptionsphase Die Konzeptionsphase soll folgendermaßen ablaufen:  

Dauer: 3 Monate ab Vertragsunterzeichnung (voraussichtlich November 2017 Januar 2018) detaillierte Ausgestaltung des IP-Telefonie-Systems u.a.: o Planung der zentralen IP-Telefonie-Komponenten inkl. Mengengerüst o Erstellung des Rufnummernplanes, Nummernverteilungsplanes o Planung zur Anschaltung der zentralen SIP-Trunks o Planung der Netzübergänge zu den legacy TK-Systemen, wie z.B. das CNP-ON und das Netz der Straßenbauverwaltungen (AUSANetz) o Integration der zentralen Komponenten an das CN LAVINE o IP- und QoS-Planung für das IPTelefonie-System

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- J A - N

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

o

   

Bei Beauftragung Berücksichtigung des Energiemanagements für Telefone und Switches o Planung der Integration der zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (ohne Endgeräte) in das vorhandene Spectrum Landesmanagementsystem der Firma CA o Sicherheitstechnische Planung (Verschlüsselung, Zertifikatsmanagement, Datensicherung) o Planung der Anschaltung an das zentrale Firewall-System der DVZ M-V GmbH Gemeinsame vor Ort Planung in der DVZ M-V GmbH Unterstützung durch Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH und Bereitstellung notwendiger Informationen ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase I durch den Auftragnehmer Erstellung und Übergabe der entsprechenden Konzepte vom Auftragnehmer an die DVZ M-V GmbH

Die Aufwände für die Konzepte in der Konzeptionsphase werden über einen separaten Preisschein vergütet. 3.2.

Im Rahmen der Konzeptionsphase wird ebenfalls die Lieferung von Konfigurationstemplates folgender aktiver LAN-Komponenten zur Sicherstellung der Kompatibilität zwischen den LAN- sowie IP-Telefonie-Komponenten gefordert. Für folgende LAN-Komponenten müssen Konfigurationstemplates geliefert werden: 

- J A - N

LAN-Komponenten Ziffer 3.2.2.3.1, Ziffer 3.2.2.3.2

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Die Inhalte der Konfigurationstemplates sind in der Konzeptionsphase zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. 4. 4.1.

Anforderungen an das technische Feinkonzept Wir erwarten im technischen Feinkonzept mindestens folgende Punkte: 



Aufbau der IP-Telefonie-Lösung o IP-Konzept 

Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Netz



Direkte Verbindungen ohne Ausstieg über externe Netze (über alle Cluster)



Netzweite Nutzung der zum Einsatz kommenden IP-Telefonie-Komponenten



Größtmögliche Sicherheit für die vorhandenen VPNs bzw. VLANs



IP-Adressierung



DHCP

- J A - N

o Netzplan Zentrale Komponenten o Allgemeine Informationen zu den einzelnen IP-Telefonie-Komponenten  Hardware  Software  … o Netzplan für jede IP-Telefonie-Komponente o Redundanzmechanismen o Host-Namen-Festlegungen o IP-Adressen und VLAN o Serverdienste je IP-Telefonie-Komponenten o Endgeräte-Leistungsmerkmale

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein







o Protocol Signaling / Voice-Streaming o Anbindung Dritt-Systeme DVZ M-V GmbH (eLIAS, RAP.ID) o Management-Systeme des IP-Telefonie-Systems  Beschreibung  Integration in vorhandene Systeme der DVZ M-V GmbH  Netzplan QoS-Anforderungen o Markierung der IP-Pakete o Traffic Classification o Call Admission Control Dezentrale IP-Telefonie-Komponenten o Anforderungen an Endgeräte o Zugriffsmöglichkeiten auf das Endgerät o Varianten für lokale Installationen  Netzplan o Varianten der Anbindung der Endgeräte an die LAN-Infrastruktur o Standort-Anbindung  Notbetriebs Gateway  Dezentraler SIP-Trunk o Sonderanschaltungen  Fax-Server  FeSoNe  AUSA  … Sicherheit o Administration  Benutzerarten und –rollen  Login Authentifizierung o Authentifizierung der Firmware o Authentifizierung der Konfigurationsdateien o PC-Port am Endgerät o PC Voice VLAN Access o Konfigurationseinstellungen für die Härtung der Endgeräte o Endgeräte-Authentifizierung und – Verschlüsselung  Gesicherte Signalisierung

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

 Gesicherter Voice-Stream o Umgang mit Zertifikaten 4.2.

5.

Das Schulungskonzept ist in der Konzeptionsphase zu übergeben.

6.1.

7. 7.1. 7.1.1.

A - N

Funktionstest Innerhalb der Angebotsbewertung im Vergabeverfahren (siehe Teil B, Ziffer 3.5.3 „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für Los 3“ erfolgt nach Aufforderung durch die Vergabestelle ein Funktionstest der angebotenen Lösung, bei dem der Bieter grundlegende Funktionalitäten der IP-Telefonie- und LAN-Komponenten nachzuweisen hat. Die Bedingungen für die Teststellung sind im Dokument „Anhang Los 3_FunktionstestIPT-LAN“ vorgegeben.

6.

- J

I

Anzubietende Hard- und Software-Versionen Es sind ausnahmslos fabrikneue (d.h. nicht älter als 3 Monate) und für den deutschen Markt zugelassene Komponenten in Bezug auf zentrale IP-Telefonie-Komponenten mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Hard- und Softwarestand in Originalverpackung anzubieten.

- J A - N

Anforderungen an die Systemarchitektur Offenheit Zur Erreichung einer höchstmöglichen Flexibilität in Bezug auf Beschaffung bei Erweiterungen und zukünftigen Adaptionen an vorhandene Fachverfahren, muss die gesamte IP-Kommunikationsinfrastruktur auf öffentlich standardisierten (z.B. IEEE, IETF, ITU etc.) und freizugänglich dokumentierten Hard- und Softwareschnittstellen basieren.

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- J A - N

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

7.2. 7.2.1.

Homogenität der Lösung Zur Vermeidung unnötiger Kompatibilitätsprobleme und daraus resultierender unklarer Verantwortlichkeiten verschiedener Hersteller, sowie dem möglichen Projektverzug, müssen mindestens die Call Control-Server, sämtliche IP-Gateways sowie die IP-Endgeräte herstellerzertifiziert sein und im Vorfeld der Inbetriebnahme auf Kompatibilität getestet worden sein.

- J A - N

Sofern zusätzliche 3rd Party Hersteller zur Realisierung der Gesamtlösung notwendig sind, müssen diese eine Zertifizierung des Herstellers des Call Control-Servers vorweisen können. Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die angebotenen Komponenten und deren Herkunft (Eigenentwicklung, OEM, 3rd Party, etc.). 7.2.2.

7.3.

Es wird erwartet, dass alle Telefonieendgeräte (ausgenommen Typ IX und VII; siehe Ziffer 3.2.1.20) vom selben Hersteller bereitgestellt werden. Dies verringert zum einen den Management- und Betriebsaufwand, da herstellerhomogene Endgeräte dieselben Konfigurationsmöglichkeiten bieten, zum anderen erleichtert dies den Umgang mit den Telefonen, da die Mitarbeiter in den Lokationen der Landesverwaltung M-V an allen Arbeitsplätzen Endgeräte mit gleichem Aufbau und Funktionsumfang vorfinden und eventuelle zusätzliche Schulungsmaßnahmen verhindert werden können. Gegenüber dem Betreiben von Geräten unterschiedlicher Hersteller soll damit bei einer Endgeräte- und Systemkonformität hinsichtlich eines Herstellers eine vollumfängliche und uneingeschränkte Funktionsfähigkeit aller angebotenen Leistungsmerkmale und Mehrwertdienste gewährleistet werden.

I/B

- J A - N

Beschreibung der Lösung

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Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

7.3.1.

Beschreiben Sie als Anlage zum Angebot die einzelnen 5 Komponenten, sowie Ihre Aufgaben innerhalb der ange. botenen IP-Kommunikationsinfrastruktur und fügen Sie eine grafische Übersicht hinzu, welche die notwendigen 3 Komponenten darstellt. . Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt: 1  Aufzählung der Komponenten .  Beschreibung der entsprechenden Aufgaben der jeweiligen Komponenten  grafische Übersicht aller Komponenten

A

ACHTUNG: Dokument angeben! 8.

Anforderungen an die Leistungsmerkmale der IP-Telefonie-Lösung Die angebotenen Telefonieserver (inklusive Hard- und Software) dienen maßgeblich der Realisierung der geforderten Leistungsmerkmale.

8.1.

I

Stellen Sie Ihr Konzept zur Realisierung der geforderten Leistungsmerkmale dar. Gehen Sie dabei insbesondere auf die Aufgabenverteilung zwischen den IP-TelefonieKomponenten ein. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt:  

A

Aufzählung aller Leistungsmerkmale Aufgabenverteilung der Leistungsmerkmale zwischen den Komponenten

ACHTUNG: Dokument angeben! 8.2.

Alle in diesem Abschnitt aufgeführten Leistungsmerkmale sind Bestandteil der heutigen IP-Telefonie-Lösung und müssen als technische Standards auch zukünftig in vollem Umfang durch den Bieter bereitgestellt werden.

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- J A - N

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Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

8.3.

Anklopfen Mit dem Leistungsmerkmal „Anklopfen“ soll es möglich sein, dass bei einem bestehenden Gespräch ein weiterer Anrufer ein Freizeichen erhält. Der zweite Anruf muss akustisch und optisch am Endgerät des Angerufenen signalisiert werden. Wird das zweite Gespräch angenommen, dann soll das erste Gespräch in einen Haltezustand mit Wartemusik fallen und nicht beendet werden. Zwischen den Gesprächen soll gewechselt werden können. Wird das zweite Gespräch nicht angenommen, soll der Anrufer weiterhin ein Frei- und kein Besetztzeichen erhalten.

8.4.

- J A - N

Anpassung von Telefonoptionen durch den Nutzer Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, folgende Merkmale und Dienste seines Telefons individuell anzupassen:      

8.5.

Displaykontrast Displayhelligkeit Klingelton persönliche Kurzwahlliste Ziele der Schnellwahltasten persönliches Adressbuch

- J A - N

Anrufgruppe (Pickup) Mehrere Telefone müssen zu einer Anrufgruppe zusammengefasst werden können. Der Anruf bei einem Gruppenmitglied soll den anderen Gruppenmitgliedern signalisiert werden und diese sollen die Möglichkeit erhalten, das Gespräch entgegenzunehmen. Der Zeitpunkt und die Art der Signalisierung (Anzeige der Ursprungsnummer, Anzeige der Zielrufnummer, optische und akustische Signalisierung) muss für jede Anrufgruppe individuell einstellbar sein.

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- J A - N

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Antwort J=Ja N=Nein

8.6.

Anrufsperre Die Anrufsperre muss bewirken, dass der Anrufer ein Besetztzeichen erhält, und beim Angerufenen keine Signalisierung des Anrufs erfolgt.

8.7.

- J A - N

- J A - N

Anrufweiterschaltung bei Endgeräteausfall Wenn das Endgerät nicht erreichbar ist, muss eine Weiterschaltung des Anrufes an einen anderen Anschluss erfolgen können. Es muss die Möglichkeit bestehen das Weiterschaltungsziel individuell zu definieren.

8.10.

- N

Anrufweiterschaltung bei Nichtmelden Nach einer bestimmten Zeit des Nichtmeldens müssen nicht angenommene Anrufe an einen anderen Anschluss weitergeleitet werden können. Es muss die Möglichkeit bestehen das Weiterschaltungsziel individuell zu definieren.

8.9.

A

Anrufweiterschaltung bei Besetzt Im Besetztfall muss eine Weiterschaltung des Anrufes an einen anderen Anschluss erfolgen können. Es muss die Möglichkeit bestehen das Weiterschaltungsziel individuell zu definieren.

8.8.

- J

- J A - N

Anrufweiterschaltung ohne Bedingung Eingehende Anrufe müssen direkt an einen anderen Anschluss weitergeleitet werden können. Die Anrufweiterschaltung ohne Bedingung muss Vorrang vor allen anderen Anrufweiterschaltungen haben. Es muss die Möglichkeit bestehen, das Weiterschaltungsziel individuell zu definieren.

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- J A - N

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Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

8.11.

Berechtigungsklassen Die Möglichkeit, eine gewünschte Zielnummer zu wählen, richtet sich insbesondere danach, ob das Endgerät die dazu erforderliche Berechtigungsklasse besitzt. Mögliche Berechtigungsklassen müssen sein:    

8.12.

FREI = alle Rufnummern ohne Einschränkung anwählbar, INTERNATIONAL = FREI ohne 0.010, 0.011, 0.012, 0.013, 0.014, 0.018x (x >0), 0.019, 0.0900, 0.118; NATIONAL = INTERNATIONAL ohne 0.00; INTERN = NATIONAL ohne 0., aber einschließlich 0.0800, 0.110, 0.112.

A - N

Busy-Lamp-Fields (Statusanzeige der eingespeicherten Rufnummern) Unter Busy-Lamp-Fields (BLF) versteht man eine Variante der Schnellwahltaste, über die der Zustand (wird angerufen, besetzt, frei) der abgespeicherten Rufnummer angezeigt wird. Gespräche müssen über diese Tasten für das hinterlegte Ziel eingeleitet und übernommen werden können.

8.13.

- J

- J A - N

Chef-Assistenz-Schaltung Die Chef-Assistenz-Schaltung muss so eingerichtet sein, dass Anrufe für die Rufnummer des Chefs beim Assistenten auflaufen. Dieser muss die Anrufe entgegennehmen und zum Chef verbinden können. Beim Assistenten muss sichtbar sein, ob vom Chefapparat momentan gesprochen wird. Die Chef-Assistenz-Schaltung muss mehrere „Chef-“ und „Assistenztelefone“ enthalten können.

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- J A - N

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Antwort J=Ja N=Nein

8.14.

Direktübergabe Ein Teilnehmer muss zu einem dritten Teilnehmer ohne Rücksprache weitervermittelt werden können. Nimmt der Empfänger des direkt übergebenen Anrufes nicht an, müssen die Festlegungen für die Anrufweiterschaltung bei Nichtmelden greifen.

8.15.

- J A - N

- J A - N

Konferenz (bis zu acht) Das Leistungsmerkmal „Konferenz (bis zu acht)“ muss die Initiierung eines Telefongespräches mit bis zu acht Teilnehmern ermöglichen. Der Initiator der Konferenz muss ad hoc die einzelnen Teilnehmer zur Konferenz hinzuholen können.

8.18.

- N

Halten Ein bestehendes Gespräch muss durch „Halten“ in den Wartezustand gebracht werden können. In diesem Wartezustand dürfen sich die Gesprächspartner nicht mehr gegenseitig hören. Der Gesprächspartner hört die Wartemusik.

8.17.

A

Freisprechen Mittels „Freisprechen“ muss die Möglichkeit bestehen, ein Telefongespräch zu führen, ohne den Telefonhörer an Mund und Ohr zu halten. Die Stimme des Gesprächspartners muss laut in den Raum übertragen werden, während die eigene Stimme durch ein Zusatzmikrofon im Endgerät übertragen wird.

8.16.

- J

- J A - N

Makeln Wurden mehrere Gespräche angenommen oder aufgebaut, muss zwischen diesen hin- und hergeschaltet werden können. Eine Sprech- und Hörverbindung besteht dabei jeweils nur zu einem der Gesprächspartner.

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Antwort J=Ja N=Nein

8.19.

Namensanzeige (intern) Bei eingehenden Anrufen von Teilnehmern aus dem Verbund der IP-Telefonie-Lösung muss deren Anzeigename auf dem Telefondisplay des Angerufenen angezeigt werden.

8.20.

- N

- J A - N

Persönliche Kurzwahlliste Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, sich eine persönliche Kurzwahlliste einzurichten. Eine Kurzwahlliste ist eine fortlaufend nummerierte Liste. Hinter jeder Nummer (Kurzwahlnummer) dieser Liste muss eine Rufnummer hinterlegt werden. Bei Eingabe dieser Kurzwahlnummer am Telefon muss ein Anruf an die hinterlegte Rufnummer initiiert werden.

8.22.

A

Parken Das Leistungsmerkmal „Parken“ muss das Ablegen eines Gesprächs auf eine Parkposition ermöglichen. Anschließend muss das Gespräch von einem anderen Telefon der IP-Telefonie-Lösung wieder herangeholt und weitergeführt werden können.

8.21.

- J

- J A - N

Persönliches Adressbuch Das persönliche Adressbuch muss durch die IP-Telefonie-Lösung für jeden Nutzer individuell bereitgestellt werden. Das Aufrufen des Adressbuches erfolgt nur nach Authentifizierung durch den Nutzer. Es ermöglicht das Wählen von Telefonnummern von Kontaktpersonen, die vom Nutzer zuvor angelegt wurden. Ein Nutzer muss von jedem Telefon oder per Web-Zugriff (welches dieses Leistungsmerkmal unterstützt) die Möglichkeit erhalten auf sein „Persönliches Adressbuch“ zuzugreifen.

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Antwort J=Ja N=Nein

8.23.

Ruhe vor dem Telefon (do not disturb) Das Leistungsmerkmal "Ruhe vor dem Telefon“ muss eine Unterdrückung der akustischen Anrufsignalisierung am Telefon (Klingelton) ermöglichen. Stattdessen muss eine Umschaltung auf eine dezente akustische Signalisierung (kurzer Piepton) oder eine optische Signalisierung vorgenommen werden.

8.24.

- N

- J A - N

Rückruf bei Besetzt Kommt eine Verbindung zu einem anderen Teilnehmer innerhalb der IP-Telefonie-Lösung nicht zustande, da der Angerufene besetzt ist, muss der Anrufer vor dem Auflegen das Leistungsmerkmal „Rückruf bei Besetzt“ aktivieren können, so dass ihm später signalisiert wird, dass sein Gegenüber aufgelegt hat.

8.26.

A

Rückfrage Für den Fall, dass zu einem bestehenden Gespräch eine Rückfrage bei einem anderen Teilnehmer erfolgen muss, ist hierfür ein Zweitgespräch aufzubauen.

8.25.

- J

- J A - N

Rückruf bei Nichtmelden Kommt eine Verbindung zu einem anderen Teilnehmer innerhalb der IP-Telefonie-Lösung nicht zustande, da der Angerufene sich nicht meldet, muss der Anrufer vor dem eigenen Auflegen das Leistungsmerkmal „Rückruf bei Nichtmelden“ aktivieren können, so dass ihm später signalisiert wird, dass der Angerufene mittlerweile telefoniert hat. Der Angerufene muss einen Hinweis auf den Anrufversuch durch einen Eintrag in seinem Verzeichnis „Anrufe in Abwesenheit“ erhalten.

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- J A - N

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Antwort J=Ja N=Nein

8.27.

Rufnummernanzeige, eingehende Anrufe Zu eingehenden Anrufen muss grundsätzlich die Rufnummer des Anrufers angezeigt werden können, bei Anrufern der IP-Telefonie-Lösung zusätzlich der Name (siehe Namensanzeige), sofern der Anrufer keine Rufnummernunterdrückung aktiviert hat und der Telefonnetzbetreiber des Anrufers das Leistungsmerkmal unterstützt.

8.28.

A - N

Rufnummernunterdrückung Das Leistungsmerkmal „Rufnummernunterdrückung“ muss bei abgehenden Anrufen die eigene Rufnummer ausblenden können.

8.29.

- J

- J A - N

Sammelanschluss Mehrere Nutzer müssen zu einer Sammelanschlussgruppe mit einer gemeinsamen virtuellen Rufnummer zusammengefasst werden können. Neben dieser gemeinsamen virtuellen Rufnummer muss jeder Nutzer weiterhin für eingehende Anrufe seine individuelle Nummer beibehalten. Bei ausgehenden Telefonaten muss zum Gesprächspartner die Rufnummer der Gruppe oder die eigene übertragen werden, sofern die Rufnummernunterdrückung nicht aktiviert ist.

- J A - N

Es muss für die einzelnen Gruppenmitglieder die Möglichkeit bestehen, sich vom Sammelanschluss an- und abzumelden. Die Verteilung eingehender Anrufe muss nach festzulegenden Regeln erfolgen. Diese bestimmen, an welches Gruppenmitglied der Anruf geleitet werden soll (zyklisch, gleichzeitig oder nach dem Prinzip „longest idle“). 8.30.

Sofortumleiten Ein eingehender Anruf muss durch den Nutzer direkt auf das Voicemail-System (Anrufbeantworter) weitergeleitet werden können.

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- J A - N

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Antwort J=Ja N=Nein

8.31.

Stummschalten Mit dem Leistungsmerkmal „Stummschalten“ muss es möglich sein, das Mikrofon des eigenen Telefons abzuschalten. Der Gesprächspartner muss dabei hörbar bleiben.

8.32.

- N

- J A - N

Vermitteln im Amt „Vermitteln im Amt“ muss das Weiterleiten eines externen Anrufers an einen anderen externen Teilnehmer über eine Nebenstelle der IP-Telefonie-Lösung ermöglichen.

8.34.

A

Telefonverzeichnis Alle an die IP-Telefonie-Lösung angeschlossenen Nutzernebenstellen – mit Ausnahme von Geheimnummern – müssen in einem Gesamtverzeichnis auf den IP-Telefonen recherchierbar sein (clusterübergreifend). Das Telefonbuch muss eine ebenenbasierte Suche unterstützen. Die Auswahl der darzustellenden Rufnummernkreise im Telefonbuch muss individuell für jeden Standort einstellbar sein. Durch den ebenenbasierten Aufbau (z. B. Ort, Ressort etc.) des Telefonbuches muss erreicht werden, dass durch eine Vorfilterung ein genaueres Suchergebnis erzielt wird. Die Suchergebnisliste muss eine anschließende Anwahl ermöglichen. Die genaue Gliederung der einzelnen Ebenen muss frei definierbar sein.

8.33.

- J

- J A - N

Verzeichnis „Angenommene Anrufe“ Im Verzeichnis „Angenommene Anrufe“ müssen angenommene Anrufe mit ihrer Absenderrufnummer angezeigt werden können, sofern der Anrufer keine Rufnummernunterdrückung aktiviert hatte und der Telefonnetzbetreiber des Absenders die Funktion unterstützt. Zu jedem Eintrag müssen zusätzlich das Datum und die Uhrzeit vermerkt werden. Aus dem Verzeichnis muss, ggf. nach Bearbeitung der Nummer, ein Anruf initiiert werden können.

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- J A - N

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

8.35.

Verzeichnis „Anrufe in Abwesenheit“ Im Verzeichnis „Anrufe in Abwesenheit“ müssen die Anrufe mit ihrer Absenderrufnummer angezeigt werden können, die in Abwesenheit eingegangen sind, sofern der Anrufer keine Rufnummernunterdrückung aktiviert hatte und der Telefonnetzbetreiber des Absenders die Funktion unterstützt. Zu jedem Eintrag müssen zusätzlich Datum und Uhrzeit vermerkt werden. Aus dem Verzeichnis muss ein Anruf initiiert werden können.

8.36.

A - N

Verzeichnis „Gewählte Rufnummern“ Im Verzeichnis „Gewählte Rufnummern“ müssen die Anrufe oder Anrufversuche mit ihrer Zielrufnummer angezeigt werden können, die vom eigenen Telefon aus getätigt wurden. Zu jedem Eintrag müssen zusätzlich Datum und Uhrzeit vermerkt werden. Aus dem Verzeichnis soll, ggf. nach Bearbeitung der Nummer, ein Anruf initiiert werden können.

8.37.

- J

- J A - N

Virtuelle Rufnummer für eingehende Gespräche Zur Standardrufnummer müssen einem Nutzer für eingehende Anrufe weitere Rufnummern eingerichtet werden können. Diese Rufnummern müssen eine Anrufweiterschaltung ohne Bedingung auf die Standardrufnummer oder eine Drittnummer erhalten.

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- J A - N

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

8.38.

Voicemail-System (Anrufbeantworter) Zur Abfrage von Voicemail Daten, unabhängig von Standort, Zeit, Gerätetyp und Medium, muss im Rahmen der IP-Telefonie-Lösung ein zentralisiertes Voicemail-System zum Einsatz kommen. Das System muss dabei vollumfänglich die Anforderungen des TelefonieSystems unterstützen. Der Zugriff auf die Nachrichten und deren Bearbeitung muss zugangsgeschützt über die Tasten am IP-Endgerät erfolgen können. Nach erfolgreicher Registrierung mit Nutzername und PIN müssen mindestens folgende Funktionen zur Verfügung stehen:     

Nachrichten abhören, Nachrichten senden, Nachrichten speichern, Weiterleitung eingegangener Nachrichten, Erstellen mehrerer Ansagetexte.

- J A - N

Das Voicemail-System muss darüber hinaus folgende Funktionen zur Verfügung stellen:       8.39.

Signalisierung von eingegangenen Sprachnachrichten auf dem Endgerät, Einstellungsmöglichkeiten hinsichtlich Nachrichtenmenge und Nachrichtenlänge, Abwurf nach Ansagetext, Anrufverteilung via Interactive-Voice-Response (IVR)-System, standortweite, zentrale Sprachansagen, zeitgesteuerte Ansagetexte.

Die zuletzt angewählte Rufnummer muss ohne erneute Eingabe angewählt werden können. 8.40.

- J

Wahlwiederholung A

- N

Wartemusik Beim Halten oder Weiterleiten wird dem passiven Gesprächsteilnehmer eine Wartemusik abgespielt. Die Wartemusik muss individuell für einzelne Nutzergruppen einzurichten sein.

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- J A - N

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Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

8.41.

Weiterleiten / Weitervermitteln Ein Anruf muss an einen anderen Teilnehmer übergeben werden können. Die Übergabe muss per „Direktübergabe“ oder nach Aufbau der Verbindung und Rücksprache mit dem neuen Anrufziel erfolgen.

8.42.

Nachfolgend sind die Leistungsmerkmale aufgeführt, die gegenwärtig im bisherigen Standardleistungsumfang der IP-Telefonie-Lösung noch nicht enthalten sind oder nicht eingesetzt werden, jedoch in den zukünftigen erweiterten Standard aufgenommen werden und deshalb vom Bieter auch angeboten werden sollten.

- J A - N

- J A - N

I

Anbindung von speziellen Endgeräten Neben den schon bisher bekannten Geräten müssen auch weitere IP-basierte Kommunikationsendgeräte angebunden werden können (z. B. IP-Türsprechstellen).

8.45.

- N

Zweitnummer Eine Zweitnummer stellt eine zusätzliche Rufnummer des Telefons dar, welche sowohl für eingehende, als auch für ausgehende Gespräche genutzt werden kann.

8.44.

A

Zweitgespräch Ein zweites Gespräch muss eingeleitet werden können, ohne das erste Gespräch zu beenden, indem das erste Gespräch in den Haltezustand (siehe Halten) gebracht wird.

8.43.

- J

- J A - N

Einsatz von Headsets Die Endgeräte vom Typ I und Typ II müssen den Einsatz eines Headsets (kabelgebunden, Bluetooth oder Digital Enhanced Cordless Telecommunications (DECT)) unterstützen.

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- J A - N

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

8.46.

Mobiles Nutzerprofil Mit dem Nutzerprofil, bestehend u. a. aus individueller Rufnummer und Berechtigungsklasse, muss das mobile Anmelden an Telefonen der IP-Telefonie-Lösung möglich sein.

8.47.

- J A - N

Single-Number-Reach (Erreichbarkeit über eine einzige Nummer) Das gleichzeitige Klingeln des Telefons am Arbeitsplatz zusammen mit IP-Telefonie-Lösungsfremden Endgeräten bei eingehenden Anrufen auf der Büronummer muss möglich sein.

- J A

Weiterhin muss die Übergabe des Gespräches zwischen dem Endgerät der IP-Telefonie-Lösung und dem IP-Telefonie-Lösungsfremden Endgerät des Nutzers unterbrechungsfrei erfolgen können, sofern das Gespräch an das Endgerät der IP-Telefonie-Lösung gerichtet war. 8.48.

Voicemail-System (Sprachansagen) Das Abspielen zuvor aufgezeichneter Sprachansagen bei eingehenden Anrufen mit optionaler automatischer Weiterleitung muss möglich sein.

8.49.

A - N

- J A - N

Zeitgesteuerte Rufeigenschaften (z.B. Nachtschaltung) Eine zeitgesteuerte Anrufweiterleitung nach Anforderung, wie sie bei Nachtschaltungen zum Einsatz kommt, muss konfigurierbar sein.

9.

- J

Voicemail-System (Versenden von Sprachnachrichten) Die Aufzeichnung von Sprachnachrichten und ihre Verteilung an andere Teilnehmer muss möglich sein.

8.50.

- N

- J A - N

Anforderungen an Mehrwertdienste (erweiterter Standard)

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

9.1.

Integration der Telefonie in Office-Anwendungen und Internet-Browser Es soll möglich sein, einen Anruf aus Office-Anwendungen und dem Internet Browser heraus zu initiieren. Dazu darf keine Verbindung vom PC zum Telefon erforderlich sein (getrennte VLAN) sondern nur vom PC zum Telefonieserver.

9.2. 9.2.1.

9.2.2.

- J A - N

Integration von Mobiltelefonen

- J

Funktionen eines IP-Telefons sollen auf Mobiltelefonen, Smartphones oder Tablet-PCs abgebildet werden können (z. B. Erreichbarkeit unter der Festnetzrufnummer, Präsenzfunktion, Kontaktlisten).

A

Erläutern Sie zu dem vorherigen Punkt nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, welche Funktionen genau integriert werden.

I/B

Es sollen die gleichen sicherheitstechnischen Funktionalitäten wie beim IP-Telefon zum Einsatz kommen (Verschlüsselung).

- N

- J A - N

9.3.

Webkonferenz-Plattform Zusätzlich zum Standardleistungsmerkmal „Konferenz“ muss eine Kommunikationsplattform bereitgestellt werden, welche mehrere Gesprächsteilnehmer unter Nutzung einer Webkonferenz-Schaltung miteinander verbindet. Die Webkonferenz-Schaltung muss zusätzliche Dienstmerkmale bieten, die für eine große Webkonferenz mit mehr als acht Teilnehmern benötigt werden und die über eine einfache per Telefon initiierte Konferenz hinausgehen. Hierzu gehören u. a. die Authentifizierung der Teilnehmer, eine Moderatorfunktion, die Planungsmöglichkeit über E-Mail-Client sowie eine webbasierte Anwendungs- und Dokumententeilung.

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- J A - N

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

10. 10.1.

10.2.

Allgemeine Anforderungen an Telefonieendgeräte Alle Endgerätetypen müssen die gesetzlich erforderlichen Sicherheitsanforderungen und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) einhalten.

- N

- J A - N

Zentrales Konfigurationsmanagement Für die Unterstützung von Geräte- und Nutzermobilitäten sowie für die Hinterlegung von Berechtigungen und Einschränkungen für Nutzer und Nutzergruppen müssen alle Endgeräte ein zentrales Konfigurationsmanagement vollständig unterstützen. Dabei fragt das Endgerät automatisch nach Anmeldung eines Nutzers oder zu einem frei festzulegenden Zeitpunkt an der ihm bekannten Serveradresse der zentralen IP-TelefonieKomponenten an und übernimmt die für das Endgerät oder den Nutzer bestimmten Konfigurationen. Die Konfiguration eines Endgerätes muss ebenfalls durch eine zentrale Initiierung möglich sein.

10.4.

A

Zentrale Firmwareverteilung Das Endgerät muss in der Lage sein, notwendige Firmwareupdates über ein zentrales Management-System empfangen und installieren zu können. Dabei muss das System ein Offline-Patchmanagement unterstützen, es dürfen keine Firmwareupdates aus dem Internet oder direkt vom Hersteller bezogen werden. Alle im Endgerät hinterlegten Konfigurationen sind nach einem Firmwareupdate wieder vollständig herzustellen.

10.3.

- J

- J A - N

Gerätemobilität Aufgrund von Umzügen oder der Bildung von zeitlich beschränkten Arbeits- und Projektgruppen soll es möglich sein, alle Gerätetypen durch einfaches Umstecken an jedem möglichen Arbeitsplatz zu betreiben. Das Endgerät konfiguriert sich selbst und holt die dem Nutzer zentral zugewiesenen Berechtigungen und Endgerätekonfigurationen automatisch von den zentralen IP-Telefonie-Komponenten ab.

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- J A - N

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Punkt

Leistungsanforderungen IP-Telefonie-Lösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

11.

11.1.

11.2.

Nutzermobilität Für die Nutzung unterschiedlicher Arbeitsplätze eines Mitarbeiters an einem oder mehreren Standorten sowie in Bereichen mit hohen Umzugsraten sind Mechanismen einzusetzen und bereitzustellen, die es dem Nutzer erlauben, sich an jedem beliebigen Endgerät anzumelden. Dabei muss die Authentifizierung mittels Benutzername und Passwort erfolgen. Dem Mitarbeiter muss dann seine Rufnummer sowie sämtliche gewohnte Leistungsmerkmale und Einstellungen und Berechtigungen (z. B. Amtsberechtigung, Kurzwahl sowie Direkt- und Funktionstasten) zur Verfügung stehen. Meldet sich der Benutzer am Endgerät ab, so muss dieses in einen durch den Administrator vorgegebenen Zustand übergehen, z.B. Rufnummer und Berechtigungsprofil. Anrufe an die originale Rufnummer, in der Zeit der Übernahme eines Telefons durch einen anderen Nutzer, dürfen nicht verloren gehen.

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- J A - N

- J A - N

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3.2.2.1.2 Leistungsanforderungen LAN

Punkt

Leistungsanforderung LAN

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

12.

Zielstellung Ziel ist die Erneuerung der vorhandenen aktiven LAN-Infrastruktur an den Standorten der Bedarfsträger durch eine moderne, sichere und zukunftsweisende LAN-Infrastruktur.

12.1.

Sofern nicht dediziert abgefragt oder gefordert, sind sämtliche hierzu notwendigen Komponenten inkl. Server, Hardware, Software und Kabel, sowie die jeweils notwendige Lizenzen und Dienstleistung durch den Auftragnehmer im Angebot zu berücksichtigen und im Preisblatt einzeln aus- und aufzuführen.

I

- J A

Sofern die notwendigen aktiven Komponenten besondere Umgebungsanforderungen hinsichtlich bspw. der Klimatisierung oder Energieversorgung haben, sind diese als Anlage zum Angebot zu benennen. 13. 13.1.

14. 14.1.

- N

Sicherheitsanforderungen an den Bieter

Der Anbieter muss bei etwaigen Sicherheitsvorfällen unverzüglich die DVZ M-V GmbH informieren.

- J A - N

Anzubietende Hard- und Software-Versionen Es sind ausnahmslos fabrikneue (d.h. nicht älter als 3 Monate) und für den deutschen Markt zugelassene Komponenten mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Hard- und Softwarestand in Originalverpackung anzubieten.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Leistungsanforderung LAN

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

15.

Software-Programmstände (für 60 Monate) Unter Softwarepflege wird die Überlassung neuer Programmstände verstanden. Programmstand ist der Oberbegriff für Patch, Update, Upgrade und neue(s) Release/Version.

15.1.

Nach der Installation und Inbetriebnahme der IPKommunikationsinfrastruktur muss für sämtliche geforderten Switches, WLAN-Accesspoints und –Controller, Servern sowie zentralen Komponenten ein Software-Upgrade auf die jeweils letzte SoftwareVersion (Major und Minor-Releases) und die damit verbundenen Funktionserweiterungen für mindestens 60 Monate im Angebotspreis berücksichtigt sein.

I

- J A - N

Hierzu sind die Kosten für das den Software-Upgrade-Service im Angebot gesondert gemäß Preisscheine unter Ziffer 3.2.3.4 auszuweisen und die Software auf Anfrage umgehend bereit zu stellen. 16. 16.1.

Homogenität der Lösung Zur Vermeidung unnötiger Kompatibilitätsprobleme und daraus resultierender unklarer Verantwortlichkeiten verschiedener Hersteller, sowie dem möglichen Projektverzug, müssen die Managementserver, Core-, Distributions- und Access-Switche, WLANController sowie WLAN-Accesspoints herstellerzertifiziert sein und im Vorfeld zum Roll-Out auf Kompatibilität getestet worden sein.

- J A - N

Sofern zusätzliche 3rd Party Hersteller zur Realisierung der Gesamtlösung notwendig sind, müssen diese eine Zertifizierung des Herstellers vorweisen können, bzw. bei Angebotsabgabe die vollständige Kompatibilität nachgewiesen werden.

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Punkt

Leistungsanforderung LAN

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

16.2.

Beschreiben Sie hierzu als Anlage zum Angebot die angebotenen Komponenten und deren Herkunft (Eigenentwicklung, OEM, 3rd Party, etc.).

A

ACHTUNG: Dokument erforderlich! Dokument angeben! 17. 17.1.

17.2.

Eigenständige Funktionseinheiten Sämtliche geforderten Managementserver, Switche sowie WLAN-Controller und Accesspoints müssen als eigenständige Funktionseinheiten ausgeführt sein, da die Möglichkeit einer freizügigen Verteilung über mehrere Standorte, Gebäude und Etagen gegeben sein muss. Beschreiben Sie hierzu als Anlage zum Angebot die einzelnen Komponenten und Server, sowie ihre Aufgaben innerhalb der angebotenen IP-Kommunikationsinfrastruktur und fügen Sie ein grafisches Übersichtsschaubild hinzu, welches die notwendigen Komponenten darstellt.

- J A - N

A

ACHTUNG: Dokument erforderlich! Dokument angeben! 18.

Energieeffizienz Im Rahmen der seitens der Bundesregierung vorgegeben Klimaziele ist die Betrachtung von möglichen Energiesparoptionen von höchster Bedeutung. Hierbei liegt ein besonderer Fokus auf dem Einsparpotential durch die Virtualisierung von serverbasierten Komponenten, sowie die Unterstützung von besonderen Energiesparmaßnahmen über die LAN-Technik bei den IP-Endgeräten.

19.

I

Allgemeine Anforderungen an die aktive Netzwerkinfrastruktur

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Leistungsanforderung LAN

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

19.1.

19.2.

Alle Geräte müssen die gesetzlich erforderlichen Sicherheitsanforderungen und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) einhalten, sowie die folgenden Leistungsmerkmale vollumfänglich unterstützen:

20.1.

20.2.

20.3.

A - N

Zentrale Firmwareverteilung Die Switche im Core-, Distributions- und Accessbereich sowie alle WLAN-Controller und Accesspoints müssen in der Lage sein, notwendige Firmwareupdates über ein zentrales Managementsystem im Netz der DVZ M-V GmbH empfangen und installieren zu können. Dabei soll das System ein OfflinePatchmanagement unterstützen, es dürfen keine Firmwareupdates vom System ausgehend automatisch aus dem Internet oder direkt vom Hersteller bezogen werden. Alle im Endgerät hinterlegten Konfigurationen sind nach einem Firmwareupdate wieder vollständig herzustellen.

20.

- J

- J A - N

Sichere Netzgrundkonfiguration von Routern und Switches Administrationsschnittstellen sowie IP-Services und sonstige Netzwerk-Services, die für den Betrieb der Technik nicht benötigt werden, müssen im Auslieferungszustand deaktiviert sein. Ist dies nicht der Fall, müssen alle nicht benötigten Dienste manuell deaktivierbar sein. Konfigurationsänderungen müssen ohne eine Komplettabschaltung der Komponenten durchgeführt werden. Auf den Systemen muss eine Host-basierte Paketfilter-Funktion mit benutzerspezifisch einstellbaren Regeln installiert werden können.

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- J A - N

- J A - N - J A - N

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Punkt

Leistungsanforderung LAN

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

20.4.

20.5.

20.6.

20.7.

20.8.

20.9.

20.10.

20.11.

20.12.

21.

Zum Schutz der Routing-Informationen im Netz müssen entsprechende Authentisierungsverfahren, die eine Manipulation von Routing-Tabellen durch Einschleusen von gefälschten Routing-Nachrichten verhindern, unterstützt werden. Die Switche müssen VLAN-Tagging nach IEEE 802.1Q (siehe [IEEE 802.1Q-2011]) vollständig unterstützen. Alle Accessswitche unterstützen IEEE 802.1X und es muss über RADIUS eine VLAN-Zuordnung vorgenommen werden können. Auf dem RADIUS-Server müssen die MAC-Adresse und das gewünschte VLAN des zu authentisierenden Gerätes eingerichtet werden können. Network-Discovery-Protokolle wie z.B. LLDP-MED müssen auf Access Switches deaktivierbar sein.

Switches für den Access-Bereich müssen eine MACAdress-basierte Netzzugangskontrolle besitzen.

Switches für den Access-Bereich müssen IEEE 802.1AE vollständig unterstützen. Switches für den Access-Bereich müssen Mechanismen, um eine missbräuchliche STP-Nutzung zu unterbinden, vollständig unterstützen. Switches für den Access-Bereich müssen DHCP Snooping, um eine missbräuchliche DHCP-Nutzung zu unterbinden, vollständig unterstützen.

- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N

Sichere Zugriffsmechanismen für die Administration

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Punkt

Leistungsanforderung LAN

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

21.1.

21.2.

21.3.

21.4.

21.5.

22. 22.1.

22.2.

Es muss die Möglichkeit bestehen, für Administratorkonten gezielt Rechte vergeben zu können. Für alle existierenden Möglichkeiten zum administrierenden Zugriff muss eine Absicherung über eine Authentisierung (mindestens mit Benutzername und Passwort) erfolgen. Die standardmäßigen Zugangsdaten des Herstellers müssen geändert werden. Der Zugang muss mit einem Timeout versehen werden können, welcher bei Inaktivität eine Abmeldung bzw. Sperrung des Zuganges vornimmt. Alle Aktivitäten (Administrationszugänge) auf die Systeme müssen protokolliert werden. Die automatische (vorübergehende) Sperrung eines administrativen Kontos nach einer festlegbaren Zahl von Fehlversuchen bei der Anmeldung muss unterstützt werden.

Die verwendeten Netzkomponenten verschlüsseln Passwörter in den Konfigurationsdateien mit nach Stand der Technik als sicher geltenden Verfahren (z. B. Hash des Passworts).

- J A - N

- J A - N

- J A - N - J A - N

- J A - N

Sichere Zugriffsmechanismen bei Fernadministration

Eine Administration out-of-band, d. h. über einen separaten Kanal, muss möglich sein. Die Nutzung von unverschlüsselten Protokollen für die Administration, z. B. HTTP und Telnet, müssen per Konfiguration deaktiviert werden können. Die Administration und Konfiguration muss über verschlüsselte Protokolle, z B. HTTPS und SSHv2 erfolgen.

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- J A - N - J A - N

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Punkt

Leistungsanforderung LAN

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

22.3.

22.4.

22.5.

23. 23.1.

23.2.

24. 24.1.

25. 25.1.

Ein Administrations-Zugriff muss durch eine zentrale AAA-Instanz (RADIUS/TACACS) erfolgen. Die Nutzung von ungesicherten Protokollen wie z. B. FTP oder TFTP für die Übertragung von Konfigurationen, Software- und Firmware-Updates muss per Konfiguration verhindert werden können. Zur Übertragung von Konfigurationen und Firmwarebzw. Software-Updates muss ein gesicherter Kanal verwendbar sein, beispielsweise HTTPS, SCP/SFTP oder FTPS.

- J A - N - J A - N - J A - N

Audit und Protokollierung der Aktivitäten im Netz Syslog muss unterstützt werden. Bei Administrationssitzungen müssen alle durchgeführten Aktivitäten aufgezeichnet und an einen Syslog-Server übertragen werden können. Durch diese Maßnahme muss nachvollziehbar sein, welche Änderung von wem durchgeführt wurde. Das Logging der Administrationssitzungen muss manipulationssicher (nicht manipulierbare Logdatei) erfolgen.

- J A - N

- J A - N

Sicherung der Konfigurationsdaten aktiver Netzkomponenten Ein Mechanismus für die Datensicherung und die schnelle Wiederherstellung von Konfigurationsdateien muss unterstützt werden.

- J A - N

Einsatz von redundanten Aufbauten Bei einem Ausfall eines Systems muss automatisch und ohne Unterbrechung der Kommunikation ein anderes System die Funktionen übernehmen können.

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Punkt

Leistungsanforderung LAN

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

25.2.

Um das System nicht abschalten zu müssen, müssen die Anschlussmodule im laufenden Betrieb austauschbar (Hot Swapping bzw. Hot Plugging) sein.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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3.2.2.1.3 Leistungsanforderungen Projektmanagement

Punkt

Leistungsanforderung Projektmanagement

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

26. 26.1.

27. 27.1.

Allgemeine Anforderungen

Die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer soll nach der Projektmanagementmethode PRINCE2 erfolgen.

A - N

Lieferantenvertreter Es wird die Besetzung der Rolle des Lieferantenvertreters (LV) im Lenkungsausschuss nach PRINCE2 durch den Auftragnehmer (Bieter) erwartet. Der Lieferantenvertreter vertritt die Interessen des Lieferanten. Er ist verantwortlich, dass die Qualitätserwartungen der DVZ M-V GmbH erfüllt werden und das geforderte Personal des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Weiterhin hat der LV die Ergebnisverantwortung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen aus dem BLP. Er hat die Kontrolle über die mit der Erstellung der Spezialistenprodukte zusammenhängenden Risiken und informiert die Rolle Auftraggeber im Lenkungsausschuss rechtzeitig über mögliche Gefährdung des Projekts aufgrund von Projektveränderungen aus Lieferantensicht.

27.2.

- J

- J A - N

Folgende Aufgaben sind bei der Projektabwicklung durch den Lieferantenvertreter während der Initiierungsphase am Anfang des Projekts zu erbringen:   

stellt die Personal-Ressourcen für die Projektausführung zur Verfügung, verschafft sich durch Diskussion mit Lenkungsausschussmitgliedern ein Bild darüber, was von ihm verlangt wird, informiert sich über beim Auftraggeber angewandte Qualitätsstandards (Verfahren, Normen etc.),

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Leistungsanforderung Projektmanagement

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

  27.3.

Folgende Aufgaben sind bei der Projektabwicklung durch den Lieferantenvertreter während des Projektverlaufs zu erbringen:    

 27.4.

28.1.

- J A - N

- J A - N

Genehmigung der Produktbeschreibungen für Produkte des Lieferanten.

Folgende Aufgaben sind bei der Projektabwicklung durch den Lieferantenvertreter bei Änderungen zu erbringen: 

28.

hat die Ergebnisverantwortung der Produkte, ist verantwortlich für die kontrollierte Abwicklung des Projekts auf Spezialisten-Seite, hat die Kontrolle über die mit der Erstellung der Spezialistenprodukte zusammenhängenden Risiken, hat dem Lenkungsausschuss rechtzeitig über mögliche Gefährdungen des Projekts aufgrund von Projektveränderungen aus Lieferantensicht zu informieren, nimmt an Lenkungsausschusssitzungen teil.

Folgende Aufgaben sind bei der Projektabwicklung durch den Lieferantenvertreter während der Phasenübergänge im Projekt zu erbringen: 

27.5.

berät bei der Entscheidung über die Strategie, den Entwurf und die Methoden der Produktentwicklung, Abnahme der Projektleitdokumentation.

- J A - N

bringt Sicht des Lieferanten ein, z. B. bei Änderungsanträgen.

Projektleiter

Folgende Aufgaben sind durch den Projektleiter zu erbringen:

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- J A - N

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Punkt

Leistungsanforderung Projektmanagement

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

 

    

       



Management bei der Erstellung der geforderten Lieferungen und Leistungen aus dem BLP und Koordination der laufenden Arbeiten Übernahme der Verantwortung für das Fortschreiten des Projekts und die Nutzung von Ressourcen sowie Ergreifung evtl. notwendiger Korrekturmaßnahmen, Erstellung von Arbeitspaketen für die Teams des Auftragnehmers in Abstimmung mit dem PM der DVZ M-V GmbH, Erstellung und Fortschreibung von Projekt-, Phasen- und ggf. Ausnahmeplänen, Erstellung von Produktbeschreibungen Abstimmung der Pläne mit dem Lenkungsausschuss und Teammanagern, Koordination aller notwendigen Prozesse beim Aufbau und Pilotierung eines landesweiten IP-Telefonie-Systems sowie die Migration von Lokationen, Planung und Überwachung des Projektfortschritts, Abstimmung der technischen und der qualitativen Strategie mit den zuständigen Mitgliedern des Lenkungsausschusses, Durchführung von regelmäßigen Projektmeetings und deren Protokollierung, Laufende Überwachung und Steuerung bei Abweichung der Ergebnisse und Termine, Verantwortlich für die Qualitätssicherung, Verantwortlich für das Änderungsmanagement, Verantwortlich, dass Risiken identifiziert, dokumentiert und regelmäßig neu bewertet werden, Projektdokumentation o Pflege des gemeinsamen Online-Projektbereichs, o Erstellung von Projektberichten für den Lenkungsausschuss, Erstellung von Entscheidungsvorlagen für den Lenkungsausschuss,

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Punkt

Leistungsanforderung Projektmanagement

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein



Berichtet an den Projektleiter der DVZ M-V GmbH

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Seite 260

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3.2.2.2 Technische Anforderungen an die IP-Telefonie-Lösung 3.2.2.2.1 Endgeräte

Punkt

29.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

30. 30.1.

31. 31.1. 31.1.1.

Antwort J=Ja N=Nein

Allgemeines Unter Endgeräte werden Telefonieendgeräte, HD-Videoendgeräte, analoge Ports, 3rd-Party-Geräte, sonstige Endgeräte und Schnittstellen sowie Client-PC für Vermittlung und Kontaktzentrum verstanden.

29.1.

Kategorie

Für alle Endgeräte müssen sämtliche für den Betrieb notwendigen Anschlusskabel (Patchkabel 3m CAT 5E, Anschlusskabel RJ11 für analoge Endgeräte, Stromkabel) im Lieferumfang enthalten sein. Das Patchkabel darf die Funktionalität der verstellbaren Aufstellwinkel der Endgeräte nicht beeinträchtigen.

I

- J A - N

Telefonieendgeräte In der Pilotphase I, Pilotphase II und der Migrationsphase sind ausschließlich fabrikneue Endgeräte durch den Auftragnehmer zu liefern.

- J A - N

Telefonieendgerät Typ I Anforderungen an den Aufbau des Endgerätes Typ I Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt werden: 



mindestens vierzeiliges, hintergrundbeleuchtetes Display, zur Anzeige von Rufnummern, Namen, Leistungsmerkmalen und Menüoptionen mind. 12-teilige Wähltastatur

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- J A - N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung 



     

  

 31.2.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

mindestens vier dreifarbig beleuchtete Leitungs- und Funktionstasten für die Darstellung von eingehenden und aktiven Anrufen, sowie Anrufern in Halten mindestens vier kontextsensitive Softkeys für die Auswahl zustandsabhängiger Leistungsmerkmale in Verbindung mit der Displayanzeige Taste für Nachrichtenabfrage Taste für Anschalten der externen Hör/Sprechgarnituren Tasten für Freisprechen und MikrofonStummschaltung Tasten für Halten, Verbinden, Konferenz und Anrufliste Menü- und Navigations-Tasten für benutzerspezifische Einstellungen Anschlussmöglichkeit für externe Hör/Sprechgarnituren mittels RJ-9 Stecker oder vergleichbar inkl. elektronischem Gabelumschalter Lautsprecher zur Wiedergabe von Gesprächen Funktionstaste zur Anpassung der Lautstärke am Telefon Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes, o hörgerätekompatibler Hörer o optische und akustische Anrufsignalisierung, o Unterstützung von Breitband-AudioCodecs (mindestens G.722) Menüführung in deutscher Sprache

Klimatische Anforderungen an das Endgerät Typ I

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Punkt

31.2.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung



31.3.1.



- J A - N

Optische Nachrichtensignalisierung für bspw. neue Sprachnachrichten. Anzeige der Verschlüsselung während des Gesprächs durch dauerhafte Icon- oder Text-Anzeige im Display Anzeige der Notbetrieb-Funktionalität

- J A - N

Editierbarkeit/ Login-Logoutfunktionen   

Editierbarkeit (Löschen letzter Ziffern) der eingegebenen Rufnummer Login- und Logout Funktion mittels PIN Code Der lokale Zugriff auf die Konfigurations-Parameter des IP-Telefons, z. B. die Netzwerkoder VoIP-Konfiguration, muss eingeschränkt werden können.

- J A - N

Monitoring Gesprächsqualität 

31.3.4.

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

Signalisierung



31.3.3.

J=Ja N=Nein

Leistungsmerkmale des Endgerätes Typ I



31.3.2.

Antwort

Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden: 

31.3.

Kategorie

Zugriff auf aktuelle Statistiken zur Gesprächsqualität (Mean Opinion Score, verwendeter Codec, Packet Loss etc.)

- J A - N - J

Telefonbuch/ Verzeichnisdienste 

Zugriff auf zentrales Telefonbuch und alternative Verzeichnisdienste (z.B. LDAP)

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A - N

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Punkt

31.3.5.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

 



Programmierung und Konfiguration über Teilnehmer-Endgeräte-Management Die Administration und Konfiguration des IPTelefons muss von einer zentralen Stelle aus erfolgen. Firmware-Updates auf den Telefonieendgeräten muss mittels einer zentralen Verteilung der Firmware auf die Telefonieendgeräte gewährleistet werden.

- J A - N

Die Stromversorgung des Telefons muss sowohl über PoE als auch über ein lokales Netzteil möglich sein. (max. PoE-Klasse I) Unterstützung eines Energiesparmodus (zentral konfigurierbar) zur Senkung der Leistungsaufnahme für frei bestimmbare Zeiträume

- J A - N

Notbetrieb 

31.4.

J=Ja N=Nein

Stromversorgung und Energieverbrauch 

31.3.7.

Antwort

Management und Provisionierung 

31.3.6.

Kategorie

Unterstützung einer Notbetrieb-TelefonieFunktion um die Erreichbarkeit für interne und externe Anrufer bei Ausfall des zentralen Call Control-Servers sicherzustellen (z.B. Anmeldung an einen sekundären Server oder an ein lokales Notbetriebsgateway).

- J A - N

Weitere sicherheitstechnische Anforderungen an das Endgerät vom Typ I

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Punkt

31.4.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:   

31.4.2.

Kategorie

Sperren die Nutzer ihr Endgerät bei Abwesenheit müssen Notrufdienste auch ohne Anmeldung verfügbar sein. Nicht benötigte Funktionen der Endgeräte müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein. Das manuelle Löschen nutzerspezifischer Daten wie z. B. Rufjournal, persönliche Kontakte oder Belegung der Kurzwahltasten muss vom Endgerät unterstützt werden.

Der Zugang zum Endgerät sollte mittels Passwort geschützt werden können.

- J A - N

- J A - N

31.5. 31.5.1.

Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Endgerätes Typ I Netzwerk:         

IEEE 802.3 Ethernet IEEE 802.3af (PoE Klasse 1, max. 3,84 Watt) IEEE 802.3at IEEE 802.1Q IEEE 802.1p Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs Unterstützung unterschiedlicher QoS-Prioritätsklassen im integrierten Switch des Telefones IPv4 und IPv6 Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein.

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- J A - N

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Punkt

31.5.2.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

 

31.6.1.

31.6.3.

Vollständige Unterstützung von Port-Authentisierung nach IEEE 802.1x EAP-TLS SRTP mittels AES-128 Signalisierungsverschlüsselung nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis mindestens AES-128 oder gleichwertig (SIPS Session Initiation Protocol Security)

- J A - N

- J

G.711a/μ G.722

A - N

- J

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) EN55024 EN60601-1-2

Elektrische Sicherheit  EN60950

A - N - J A - N

EMC-Emission   

31.7.

- N

Unterstützte Normen des Endgerätes Typ I

  31.6.2.

A

Audiocodecs:  

31.6.

- J

Sicherheit: 

31.5.4.

Als Signalisierungsprotokoll muss das Session Initiation Protocol (SIP) eingesetzt werden.

Antwort J=Ja N=Nein

Signalisierungsprotokoll 

31.5.3.

Kategorie

EN55022 EN 61000-3-2 EN 61000-3-3

- J A - N

Schnittstellen

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Punkt

31.7.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung



 

31.8.1.

mind. 2x 10/100/1000 Base-T, ein Port für Netzwerkanschluss, ein Port für PC Die Telefonswitchports müssen sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100, 1000 Mbit/s) programmieren lassen. Der PC-Port des IP-Telefons muss abschaltbar sein Die Konfiguration des PC-Ports als SPANPort, bei der alle Pakete auf den PC-Port weitergeleitet werden, kann deaktiviert werden.

32.1.

- J A - N

- J

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform

- N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ I nicht aufgeführt sind.

32.

J=Ja N=Nein

Mitzulieferendes Zubehör des Endgerätes Typ I

 31.9.

Antwort

Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden: 

31.8.

Kategorie

I/B

Telefonieendgerät Typ II Anforderungen an den Aufbau des Endgerätes Typ II

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32.1.1.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:   





     

   



Display: mind. 5 Zoll und mehr als vierzeiliges Farbdisplay mit mind. 800 x 480 Pixel und 24 bit Farbtiefe Mind. 12-teilige Wähltastatur mindestens sechs Tasten auf dem Endgerät zur freien Zielnummernbelegung durch den Nutzer und als Leitungstasten für die eigene Rufnummer und ggf. Zweitnummern Anschlussmöglichkeit von Beistellmodulen mit insgesamt mindestens 40 frei belegbaren Tasten (Telefonieendgerät + Beistellmodule) mindestens vier kontextsensitive Softkeys für die Auswahl zustandsabhängiger Leistungsmerkmale in Verbindung mit der Displayanzeige Taste für Nachrichtenabfrage Taste für Anschalten der externen Hör/Sprechgarnituren Tasten für Freisprechen und MikrofonStummschaltung Tasten für Halten, Verbinden, Konferenz und Anrufliste (Anrufe getätigt, Anrufe angenommen, Anrufe in Abwesenheit) Menü- und Navigations-Tasten für benutzerspezifische Einstellungen Anschlussmöglichkeit für externe Hör/Sprechgarnituren mittels RJ-9 Stecker oder vergleichbar (inkl. elektronischem Gabelumschalter Freisprechen Lautsprecher zur Wiedergabe von Gesprächen Funktionstaste zur Anpassung der Lautstärke am Telefon Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes, o hörgerätekompatibler Hörer o optische und akustische Anrufsignalisierung, o Unterstützung von Breitband-AudioCodecs (mindestens G.722) Menüführung in deutscher Sprache

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- J A - N

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Punkt

32.1.2.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

1

32.2.1.

32.3.1.

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Signalisierung

 

Optische Nachrichtensignalisierung für bspw. neue Sprachnachrichten Anzeige der Verschlüsselung während des Gesprächs durch dauerhafte Icon- oder Text-Anzeige im Display Anzeige der Notbetrieb-Funktionalität

- J A - N

Editierbarkeit/ Login-Logoutfunktionen   

32.3.3.

- N

Leistungsmerkmale des Endgerätes Typ II



32.3.2.

A

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:



1

- J

Klimatische Anforderungen an das Endgerät Typ II



32.3.

Anschlussmöglichkeiten von Beistellmodulen.

Antwort J=Ja N=Nein

Beistellmodule 

32.2.

Kategorie

Editierbarkeit (Löschen letzter Ziffern) der eingegebenen Rufnummer Login- und Logout Funktion mittels PIN Code Der lokale Zugriff auf die Konfigurations-Parameter des IP-Telefons, z. B. die Netzwerkoder VoIP-Konfiguration, muss eingeschränkt werden können.

- J A - N

Monitoring Gesprächsqualität 

Zugriff auf aktuelle Statistiken zur Gesprächsqualität (Mean Opinion Score, verwendeter Codec, Packet Loss etc.)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

32.3.4.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

 



32.4.1.

- N

Programmierung und Konfiguration über Teilnehmer-Endgeräte-Management Die Administration und Konfiguration des IPTelefons muss von einer zentralen Stelle aus erfolgen. Firmware-Updates auf den Telefonieendgeräten müssen mittels einer zentralen Verteilung der Firmware auf die Telefonieendgeräte gewährleistet werden.

- J A - N

Stromversorgung über PoE oder über lokales Netzteil Unterstützung eines Energiesparmodus (zentral konfigurierbar) zur Senkung der Leistungsaufnahme für frei bestimmbare Zeiträume

- J A - N

Notbetrieb 

32.4.

A

Stromversorgung und Energieverbrauch 

32.3.7.

- J

Management und Provisionierung 

32.3.6.

Zugriff auf zentrales Telefonbuch und alternative Verzeichnisdienste (z.B. LDAP)

Antwort J=Ja N=Nein

Telefonbuch/ Verzeichnisdienste 

32.3.5.

Kategorie

Unterstützung einer Notbetrieb-TelefonieFunktion um die Erreichbarkeit für interne und externe Anrufer bei Ausfall des zentralen Call Control-Servers sicherzustellen (z.B. Anmeldung an einen sekundären Server oder an ein lokales Notbetriebsgateway).

- J A - N

Weitere Sicherheitstechnische Anforderungen an das Endgerät vom Typ II Der Zugang zum Endgerät soll mittels Passwort geschützt werden können.

- J A - N

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

32.4.2.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

 

32.5.1.

J=Ja N=Nein

Nicht benötigte Funktionen der Endgeräte müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein. Sperren die Nutzer ihr Endgerät bei Abwesenheit müssen Notrufdienste auch ohne Anmeldung verfügbar sein. Das manuelle Löschen nutzerspezifischer Daten wie z. B. Rufjournal, persönliche Kontakte oder Belegung der Kurzwahltasten muss vom Endgerät unterstützt werden.

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Endgerätes Typ II Netzwerk:         

32.5.2.

Antwort

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

32.5.

Kategorie

IEEE 802.3 Ethernet IEEE 802.3af (PoE Klasse 3, 6,49–12,95 Watt) IEEE 802.3at IEEE 802.1Q IEEE 802.1p Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs Unterstützung unterschiedlicher QoS-Prioritätsklassen im integrierten Switch des Telefones IPv4 und IPv6 Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein.

- J A - N

Signalisierungsprotokoll 

Als Signalisierungsprotokoll muss das Session Initiation Protocol (SIP) eingesetzt werden.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 271

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

32.5.3.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

 

32.6.1.

A - N

- J

G.711a/μ G.722

A - N

- J

EN55024 EN60601-1-2

A - N - J

Elektrische Sicherheit EN60950

A - N

EMC-Emissionen   

32.7.

- J

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)



32.6.3.

Vollständige Unterstützung von Port-Authentisierung nach IEEE 802.1x EAP-TLS SRTP mittels AES-128 Signalisierungsverschlüsselung nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis mindestens AES-128 oder gleichwertig (SIPS Session Initiation Protocol Security)

Unterstützte Normen des Endgerätes Typ II

  32.6.2.

J=Ja N=Nein

Audiocodecs:  

32.6.

Antwort

Sicherheit: 

32.5.4.

Kategorie

EN55022 EN61000-3-2 EN61000-3-3

- J A - N

Schnittstellen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 272

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

32.7.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung



 

32.8.1.

mind. 2x 10/100/1000 Base-T, ein Port für Netzwerkanschluss, ein Port für PC Die Telefonswitchports müssen sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100, 1000 Mbit/s) programmieren lassen. Der PC-Port des IP-Telefons muss abschaltbar sein. Die Konfiguration des PC-Ports als SPANPort, bei der alle Pakete auf den PC-Port weitergeleitet werden, muss deaktiviert werden können.

- J A - N

- J

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform

- N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ II nicht aufgeführt sind.

32.10.

J=Ja N=Nein

Mitzulieferendes Zubehör des Endgerätes Typ II

 32.9.

Antwort

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

32.8.

Kategorie

I/B

Anforderungen an den Aufbau des Beistellmodules für Telefonieendgerät Typ II

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 273

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

32.10.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

  

32.11.1.

Display: mindestens 4 Zoll TFT-Farbdisplay mit mind. 16 bit Farbtiefe robustes Gehäuse mind. 18 frei belegbare Tasten für Kurzwahl der hinterlegten Rufnummern mind. 2 Tasten für Umschalten der Kurzwahltasten, sodass mind. 36 Kurzwahltasten definiert werden können

- J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:



32.12.1.

J=Ja N=Nein

Klimatische Anforderungen an das Beistellmodul



32.12.

Antwort

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

32.11.

Kategorie

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Leistungsmerkmale des Beistellmodules Editierbarkeit/ Login-Logoutfunktionen   

Die Kurzwahltasten lassen sich durch den Nutzer bzw. dem Administrator frei konfigurieren. Es müssen sowohl Namen als auch die Rufnummern der Teilnehmer hinterlegt/angezeigt werden. Bei Anmeldung eines Nutzers an einem weiteren Telefonieendgerät mit Beistellmodul desselben Typs müssen die Kurzwahltasten automatisch durch das System belegt werden.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 274

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

32.12.2.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

32.13.1.

- J A - N

- J

Die Stromversorgung muss über das angeschlossene Telefonieendgerät erfolgen.

A - N

Es müssen soviele Beistellmodule an einem Telefon betrieben werden können, dass sich eine Gesamttastenanzahl von mindestens 40 ergibt.

- J A - N

Mitzulieferendes Zubehör des Beistellmodules - J

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

32.14.

Das Gerät muss in der Lage sein, unterschiedliche Statusinformationen zu den hinterlegten Rufnummern abbilden zu können. Folgende Informationen müssen mind. abgebildet werden können: o Teilnehmer besetzt o Teilnehmer erreichbar o Teilnehmer wird angerufen (Anmerkung: Die Statusinformationen müssen nur für die im Call Control-Server hinterlegten Rufnummern angezeigt werden.)

Weitere Leistungsmerkmale/Funktionen: 

32.13.

J=Ja N=Nein

Stromversorgung und Energieverbrauch 

32.12.4.

Antwort

Anzeige von Statusinformationen 

32.12.3.

Kategorie

A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform

- N

Zusätzliche Leistungsmerkmale des Beistellmodules, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Beistellmodul nicht aufgeführt sind.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

I/B

Seite 275

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

33. 33.1. 33.1.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

    



Display: mindestens zweizeiliges Monochromdisplay mit einer Auflösung von mind. 128 x 32 Pixel Robustes Gehäuse, wandmontagefähig Freisprechen Tasten für Freisprechen und MikrofonStummschaltung Lautsprecher zur Wiedergabe von Gesprächen Funktionstaste zur Anpassung der Lautstärke am Telefon optische und akustische Anrufsignalisierung Menü- und Navigations-Tasten für benutzerspezifische Einstellungen Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes, o hörgerätekompatibler Hörer, o optische und akustische Anrufsignalisierung Menüführung in deutscher Sprache

- J A - N

Klimatische Anforderungen an das Endgerät Typ III Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

33.3.

J=Ja N=Nein

Anforderungen an den Aufbau des Endgerätes Typ III

  

33.2.1.

Antwort

Telefonieendgerät Typ III



33.2.

Kategorie

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Leistungsmerkmale des Endgerätes Typ III

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 276

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

33.3.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung







- J A - N

Editierbarkeit (Löschen letzter Ziffern) der eingegebenen Rufnummer Login- und Logout Funktion mittels PIN Code Zugriff auf zentrales Telefonbuch und alternative Verzeichnisdienste

- J A - N

Management und Provisionierung   

33.3.4.

für

Editierbarkeit / Login-Logoutfunktionen



33.3.3.

Optische Nachrichtensignalisierung bspw. neue Sprachnachrichten Anzeige der Notbetrieb-Funktionalität

Antwort J=Ja N=Nein

Signalisierung

 33.3.2.

Kategorie

Programmierung und Konfiguration über Teilnehmer-Endgeräte-Management Die Administration und Konfiguration des IPTelefons muss von einer zentralen Stelle aus erfolgen. Firmware-Updates auf den Telefonieendgeräten müssen mittels einer zentralen Verteilung der Firmware auf die Telefonieendgeräte gewährleistet werden.

- J A - N

- J

Stromversorgung und Energieverbrauch 

IEEE 802.3af (PoE Klasse I, max. 3,84 Watt)

A - N

33.3.5.

33.4.

Notbetrieb 

Unterstützung einer Notbetrieb-TelefonieFunktion um die Erreichbarkeit für interne und externe Anrufer bei Ausfall des zentralen Call Control-Servers sicherzustellen (z.B. Anmeldung an einen sekundären Server oder an ein lokales Notbetriebsgateway).

- J A - N

Weitere Sicherheitstechnische Anforderungen an das Endgerät vom Typ III

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Seite 277

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

33.4.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Nicht benötigte Funktionen der Endgeräte müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

33.5.

1

33.5.1.

Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Endgerätes Typ III

Netzwerk:     

33.5.2.

A - N

Als Signalisierungsprotokoll muss das Session Initiation Protocol (SIP) eingesetzt werden.

- J A - N

Sicherheit:   



33.5.4.

- J

Signalisierungsprotokoll 

33.5.3.

IEEE 802.3 Ethernet Session Initiation Protocol (SIP) IPv4 und IPv6 Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs

IEEE 802.1X SRTP mittels AES-128 Signalisierungsverschlüsselung nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis mindestens AES-128 oder gleichwertig (SIPS Session Initiation Protocol Security) Anzeige der Gesprächsverschlüsselung durch dauerhafte Icon- oder Text-Anzeige im Display

- J A - N

- J

Audiocodec: 

G.711a/µ

A - N

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Punkt

33.6. 33.6.1.

33.6.2.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Unterstützte Normen des Endgerätes Typ III Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)  

EN55024 EN60601-1-2

- J A - N - J

Elektrische Sicherheit 

EN60950

A - N

33.6.3.

33.7. 33.7.1.

EMC-Emissionen   

33.8.1.

A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

mind. 1x 10/100 Base-T für Netzwerkanschluss Der Telefonswitchport muss sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100 Mbit/s) programmieren lassen.

- J A - N

Mitzulieferendes Zubehör des Endgerätes Typ III - J

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

33.9.

- J

Schnittstellen



33.8.

EN55022 EN61000-3-2 EN61000-3-3

A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform

- N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ III nicht aufgeführt sind. 34. 34.1.

Antwort J=Ja N=Nein

I/B

Telefonieendgerät Typ IV Anforderungen an den Aufbau des Endgerätes Typ IV Das Endgerät vom Typ IV kommt in Konferenzräumen zum Einsatz. Dies bedingt hohe Anforderungen an die räumliche Klang- und Sprachqualität.

34.1.1.

Kategorie

I

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:    

 



Das Gerät muss mindestens aus einer getrennten Basiseinheit, einem Kontrollgerät und mindestens einem Mikrofon bestehen mindestens vierzeiliges beleuchtetes Display Anschlussmöglichkeit von mindestens zwei Mikrofonen Erweiterungsmöglichkeit für zusätzliche Lautsprecher und Mikrofone für größere Räume in Abhängigkeit von der Raumgröße, Freisprechen Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes, o optische und akustische Anrufsignalisierung, o Unterstützung von Breitband-AudioCodecs (mindestens G.722), Menüführung in deutscher Sprache.

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- J A - N

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Punkt

34.1.2.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

  

34.2.1.

- J A - N

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Leistungsmerkmale des Endgerätes Typ IV - J

Signalisierung  

34.3.2.

Robustes Gehäuse Mikrofone müssen sowohl drahtgebunden, als auch drahtlos angeschlossen werden können Hochwertige Sprach- und Mikrofon-Qualität (Rausch- und Echounterdrückung) Lautstärke: mind. 90 dB Mindestabstrahlverhalten: 160°

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:



34.3.1.

J=Ja N=Nein

Klimatische Anforderungen an das Endgerät Typ IV



34.3.

Antwort

Mikrofon:  

34.2.

Kategorie

optische und akustische Anrufsignalisierung Anzeige der Notbetrieb-Funktionalität

A - N

Editierbarkeit/ Login-Logoutfunktionen   

Zugriff auf zentrales Telefonbuch und alternative Verzeichnisdienste Editierbarkeit (Löschen letzter Ziffern) der eingegeben Rufnummer Login- und Logout Funktion mittels PIN Code

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- J A - N

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Punkt

34.3.3.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

  

34.4.1.

Firmware-Updates auf dem Telefonieendgerät müssen mittels einer dezentralen Verteilung der Firmware auf die Telefonieendgeräte gewährleistet werden.

- J A - N

Unterstützung des IEEE-Standards 802.3af2003 (PoE), geringer Stromverbrauch des Endgeräts, möglichst PoE-Klasse 3 oder weniger, max. 12,95 Watt Stromversorgung optional über lokales Netzteil Unterstützung eines Energiesparmodus (zentral konfigurierbar) zur Senkung der Leistungsaufnahme für frei bestimmbare Zeiträume

- J A - N

Notbetrieb 

34.4.

J=Ja N=Nein

Stromversorgung und Energieverbrauch 

34.3.5.

Antwort

Management und Provisionierung 

34.3.4.

Kategorie

Unterstützung einer Notbetrieb-TelefonieFunktion um die Erreichbarkeit für interne und externe Anrufer bei Ausfall des zentralen Call Control-Servers sicherzustellen (z.B. Anmeldung an einen sekundären Server oder an ein lokales Notbetriebsgateway).

- J A - N

Weitere Sicherheitstechnische Anforderungen an das Endgerät vom Typ IV

Der Zugang zum Endgerät soll mittels Passwort geschützt werden können.

- J A - N

34.4.2.

Nicht benötigte Funktionen der Endgeräte müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein.

- J A - N

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Punkt

34.5. 34.5.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

    

- J A - N

Als Signalisierungsprotokoll muss das Session Initiation Protocol (SIP) eingesetzt werden.

- J A - N

Sicherheit:   

Vollständige Unterstützung von Port-Authentisierung nach IEEE 802.1x EAP-TLS SRTP mittels AES-128 Signalisierungsverschlüsselung nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis mindestens AES-128 oder gleichwertig (SIPS Session Initiation Protocol Security)

- J A - N

Audiocodec:   

34.6.

Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs IEEE 802.3 Ethernet IEEE 802.3af (PoE Klasse 3, max. 12,95 Watt) IEEE 802.1Q Session Initiation Protocol (SIP) IPv4 und IPv6

Signalisierungsprotokoll: 

34.5.4.

J=Ja N=Nein

Netzwerk:



34.5.3.

Antwort

Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Endgerätes Typ IV



34.5.2.

Kategorie

G.711a G.711µ G.722

- J A - N

Unterstützte Normen des Endgerätes Typ IV

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Punkt

34.6.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

34.7.1.

34.8.1.

- J

EN60950-1

A - N - J

EN55022

A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: mind. 1 x 10/100 Base-T Der Telefonswitchport muss sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100 Mbit/s) programmieren lassen.

- J A - N

Mitzulieferendes Zubehör des Endgerätes Typ IV - J

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

34.9.

- N

Schnittstellen

 

34.8.

A

EMC-Emissionen 

34.7.

- J

Elektrische Sicherheit 

34.6.3.

EN55024

Antwort J=Ja N=Nein

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 

34.6.2.

Kategorie

A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform

- N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ IV nicht aufgeführt sind.

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I/B

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Punkt

35.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

36.1. 36.1.1.

I

Anforderungen an den Aufbau des Endgerätes Typ VI Die Telefon-Clientapplikationen müssen u. a. folgende Basisanforderungen erfüllen:



36.2.1.

J=Ja N=Nein

Telefonieendgerät Typ VI

  

36.2.

Antwort

Telefonieendgerät Typ V Das Telefonieendgerät Typ V kommt nicht im Rahmen der Ausschreibung zum tragen.

36.

Kategorie

Verschlüsselung Unterstützung gängiger Betriebssysteme Unterstützung durch den Hersteller des Telefonie-Systems Menüführung in deutscher Sprache

- J A - N

Funktion- und Leistungsmerkmale der Telefon-Client Applikation Typ VI Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:   

 

Clientapplikation für Microsoft Windows Vista, Windows 7, 8, oder höher Instant-Messaging-Funktion zum Austausch von Textnachrichten, Bildern und Dateien (Filesharing) Funktion zur Versendung von Bildschirmausschnitten (Screenshots) und dem Teilen des Bildschirmes mit anderen Teilnehmern (Desktop-Sharing) Individuelle Erstellung und Anpassung von Teilnehmern, sowie deren Zuordnung in Gruppen Hinzufügen von neuen Teilnehmern muss über ein LDAP oder Active Directory-Verzeichnisdienst möglich sein

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- J A - N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung 











 



36.3.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Erstellung von Gruppensitzungen mit individueller Auswahl der Teilnehmer, sowie das spätere Hinzufügen und Entfernen von weiteren Teilnehmern; Es müssen mindestens 5 Teilnehmer gleichzeitig an einer Gruppensitzung teilnehmen können In einer Gruppensitzung muss die Versendung von Textnachrichten, Dateien, Bildschirmausschnitten und Teilen des Desktops ebenfalls möglich sein Es muss auf Basis von LDAP oder eines Active Directory-Verzeichnisdienst möglich sein, einzelne Teilnehmer oder Gruppenanrufe zu starten Es muss die Möglichkeit der Anzeige der Präsenz-Information (z.B. besetzt, frei, nicht verfügbar) von Teilnehmern auf Basis des Verzeichnisdienstes bestehen. Die Clientapplikation muss mit dem am PC gekoppelten Telefon verbunden werden, ein Anruf aus der Applikation kann einen Anruf direkt vom Telefon aus starten Ein- und ausgehende Anrufe in Abwesenheit, sowie angenommene Anrufe, müssen direkt in der Clientapplikation angezeigt werden Es muss möglich sein, aus der Anrufliste die Wahlwiederholung, den Rückruf oder das Abhören der Sprachnachricht zu initiieren Die Clientapplikation muss direkt in Microsoft Outlook integriert werden können, ein Anruf von Kontakten und angezeigten Rufnummern in Textform muss möglich sein Die Clientapplikation muss sowohl im firmeninternen, als auch von unterwegs aus voll funktionsfähig sein (dedizierte VPN-Verbindung wird vorausgesetzt)

Weitere Sicherheitstechnische Anforderungen an die Telefon-Client Applikation Typ VI

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Punkt

36.3.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Nicht benötigte Funktionen der Applikation müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

36.4. 36.4.1.

Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Endgerätes Typ VI

  36.5. 36.5.1.

G.722 G.711a/µ

37.1.

- N

- J

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: A Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform

- N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ VI nicht aufgeführt sind.

37.

A

Mitzulieferendes Zubehör des Endgerätes Typ VI

 36.6.

- J

Audiocodecs:

I/B

Telefonieendgerät Typ VII Anforderungen an den Aufbau des schnurlosen DECT Endgerätes Typ VII

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Punkt

37.1.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

    

37.2.1.

Robustes Gehäuse Display: mehrzeilig, beleuchtet, kratzfest Tasten zur Rufnummernwahl und Sonderzeichen, beleuchtet Tasten zum Abnehmen und Auflegen von Telefongesprächen Tasten zur Menüauswahl und -navigation Stummsschalten des Mikrofons und Freisprechen Menüführung in deutscher Sprache Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes o optische und akustische Anrufsignalisierung

- J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:



37.3.1.

J=Ja N=Nein

Klimatische Anforderungen an das Endgerät Typ VII



37.3.

Antwort

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:   

37.2.

Kategorie

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Funktionsmerkmale der DECT Basisstation Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:    

DECT-fähiges Endgerät im 1910 – 1930 MHz-Band Reichweite mind. 50 m innen und 300 m außen Unterstützung von mindestens 10 DECTEndgeräten gleichzeitig Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein

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- J A - N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung     

37.4. 37.4.1.

J=Ja N=Nein

Vollständige Audioverschlüsselung mittels SRTP Vollständige Unterstützung von VLANs Manuelle und automatische Anpassung der Datenrate am Ethernetport Vollständige Unterstützung von Port forwarding Vollständige Unterstützung von redundanten SIP-Proxys

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

    

37.5.1.

Antwort

Funktionsmerkmale des schnurlosen DECT Endgerätes



37.5.

Kategorie

DECT-fähiges Endgerät im 1910 – 1930 MHz-Band Reichweite mind. 50 m innen und 300 m außen Integrierter Akku mit einer Laufzeit von mind. 10 Stunden bei einem Gespräch, bzw. mind. 120 Stunden im Standby-Betrieb Aufladung und Akkupufferung in Ladeschale Unterstützung von PIN-Eingabe zur Freischaltung des Telefons Verschlüsselung der Sprachverbindung

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des Basisgerätes Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:         

IPv4 und IPv6-fähig Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP) Internet Control Message Protocol (ICMP) TCP/UDP Real-Time Transport Protocol Real-Time Control Protocol (RTCP) Differentiated Services (DiffServ) VLAN tagging (IEEE 802.1p) Simple Network Time Protocol (SNTP)

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- J A - N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung 

37.5.2.

37.6.1.

37.7.1.

37.8.1.

- J

EN55024

A - N - J

EN60950

A - N - J

EN55022

A - N

Schnittstellen Basisstation - J

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: A mind. 1x 10/100 Base-T für LAN-Anschluss

- N

Mitzulieferendes Zubehör DECT Basisstation Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

37.9.

- N

EMC-Emissionen:

 37.8.

A

Elektrische Sicherheit:



37.7.

G.711a/µ G.722

- J

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):



37.6.3.

SIP

Unterstützte Normen des Endgerätes Typ VII



37.6.2.

Antwort J=Ja N=Nein

Audiocodecs:  

37.6.

Kategorie

Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform Stromanschluss mit 230V, 50Hz

- J A - N

Mitzulieferendes Zubehör DECT Endgerät

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Punkt

37.9.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Ladegerät (Ladeschale) mit 230V, 50Hz Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform

38.1.

A - N

I/B

Telefonieendgerät Typ VIII Anforderungen an den Aufbau der Wireless Endgerätes (Typ VIII) Das Telefonieendgerät Typ WLAN gehört zum mobilen Arbeitsplatz und soll eingeschränkte Komfortfunktionen und höchstmögliche Audioqualität (ITU-T G.722) zur Verfügung stellen:

38.1.1.

- J

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind

Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ VII nicht aufgeführt sind. 38.

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

37.10.

Kategorie

I

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

  

Grafisches hintergrundbeleuchtetes Farbdisplay (mind. 65.535 Farben) zur Anzeige von Rufnummern, Namen, Leistungsmerkmalen und Menüoptionen Display-Mindestauflösung 2 x 10 Zeichen oder 200x100 Bildpunkte Minimale Batteriekapazität im Standby 200 Stunden und 10 Stunden Gesprächszeit Stoßgeschützt nach MIL-STD-810F und Spritzwassergeschützt nach IP54 oder gleichwertig

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- J A - N

Seite 291

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung 

        38.2. 38.2.1.

Antwort J=Ja N=Nein

Mindestens ein kontextsensitiven Softkey für die Auswahl zustandsabhängiger Leistungsmerkmale in Verbindung mit der Displayanzeige Taste für Nachrichten Optische Nachrichtensignalisierung für bspw. neue Sprachnachrichten Tasten für Freisprechen und MikrofonStummschaltung Tasten zur Lautstärkeregelung für Freisprechen, Hörerlautstärke und Anrufsignal Anschlussmöglichkeit für externe Hör/Sprechgarnituren mittels Kabel oder Bluetooth Menüführung in deutscher Sprache Unterstützung zur Barrierefreiheit o Fühlpunkt auf Taste „5“ des Wählfeldes optische und akustische Anrufsignalisierung

Funktionsmerkmale des Wireless Endgerätes Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:     

38.3.

Kategorie

Menü- und Navigations-Tasten für benutzerspezifische Einstellungen Zugriff auf zentrales Telefonbuch Login- und Logout Funktion mittels PIN Code XML-Fähigkeit zur Nutzung von Zusatzapplikationen Programmierbar über Teilnehmer-Endgeräte-Management

- J A - N

Sicherheits-, Schnittstellen- und Protokoll-Anforderungen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

38.3.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

 



38.4.1.

38.5.1.

- J A - N

Audio-Kodierungsverfahren ITU-T G.722 ITU-T G.711a/µ

- J A - N

Qualität der WLAN-Übertragung und Handover Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

 

38.6.1.

Offenlegung des im Produkt verwendeten Chipsatzes bzw. Bezeichnung des entsprechenden Referenzdesigns. Selbsterklärung über die Kompatibilität zur entsprechenden WiFi-Zertifizierung Das WLAN-Endgerät kann so konfiguriert werden, dass es sich nur an festgelegte SSIDs assoziiert und eine Verschlüsselung mit CCMP zwingend fordert. Das WLAN-Endgerät zeigt jederzeit den aktuellen Zustand der Verschlüsselung an.

Audiocodecs:



38.6.

J=Ja N=Nein

Anforderungen an die Sicherheit des Wireless Endgerätes

   38.5.

Antwort

WIFI Compliance 

38.4.

Kategorie

Das WLAN-Endgerät muss IEEE 802.11e unterstützen. Das WLAN-Endgerät muss WMM unterstützen. Das WLAN-Endgerät unterstützt ein für eine unterbrechungsfreie Sprachübertragung optimiertes Handover-Verfahren.

- J A - N

Unterstützte Normen des Endgerätes Typ VIII - J

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV): 

EN55024

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

A - N

Seite 293

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

38.6.2.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

EN55022 EN 61000-3-2 EN 61000-3-3

39.1. 39.1.1.

- N - J A - N

I/B

Telefonieendgerät Typ IX Anforderungen an das analoge Endgerät mit MFV Wahl Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:      

 39.2.

A

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ VIII nicht aufgeführt sind.

39.

- J

EMC-Emissionen:   

38.7.

EN60950

Antwort J=Ja N=Nein

Elektrische Sicherheit: 

38.6.3.

Kategorie

Display, mind. zwei Zeilen 12-teilige Tastatur MFV Wahl nach ITU-Empfehlungen Q.23 Hörgeräte-kompatibler Telefonhörer Es muss die Möglichkeit bestehen ein Headset anzuschließen. Lautstärkeregelung für: o Hörer o Headset o Rufton Wandmontagemöglichkeit

- J A - N

Schnittstellen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 294

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Punkt

39.2.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Mind. 1 x Zweidraht a/b Teilnehmerschnittstelle nach ITU-T Q.552

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

39.3.

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Endgerät Typ IX nicht aufgeführt sind.

40. 40.1.

41. 41.1. 41.1.1.

I/B

HD-Videoendgeräte

In der Pilotphase I, Pilotphase II und der Migrationsphase sind ausschließlich fabrikneue Endgeräte durch den Auftragnehmer zu liefern.

- J A - N

HD-Videoendgerät Typ I Anforderungen an den Aufbau des HD-Videoendgerätes Typ I Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:    



Display: mind. 23 Zoll mit einer Auflösung von mind. 1920 x 1080 Pixel Robustes Gehäuse mit max. folgenden Abmessungen: 520mm x 570 mm x 90 mm (BxHxT) Gewicht: max. 8 kg Integrierte, manuell verschließbare, Frontkamera mit mind. 60° horizontalen und 35° vertikalem Sichtbereich; Auflösung von mind. 1.080p30 Integrierte Lautsprecher zur Wiedergabe von Gesprächen

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- J A - N

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung        

41.2. 41.2.1.

J=Ja N=Nein

Integrierung von mind. 2 Mikrofonen im System für eine optimale Aufnahme von Gesprächen Kontrast: mind. 1.000:1 Helligkeit: mind. 200 cd/m² Integrierter Prozessor mit mind. 1,5 GHz Dual-Core Integrierter RAM: mind. 2 GB Betrachtungswinkel: mind. 175 ° horizontal und vertikal Mindestens ein Einschubfach zur Unterstützung von SDHC-Karten Menüführung in deutscher Sprache

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:



41.3.1.

Antwort

Klimatische Anforderungen an das HD-Videoendgerät Typ I



41.3.

Kategorie

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Leistungsmerkmale des HD-Videoendgerätes Typ I

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:     

Das System muss in der Lage sein, sein Bild über einen entsprechenden Ausgang wiederzugeben. Es muss eine Schnittstelle besitzen, um als Monitor für externe Geräte (z.B. Laptop) zu dienen. Integrierte VoIP-Funktionalität ohne die Verwendung eines externen Gerätes (z.B. PC oder Laptop). Vollständige Unterstützung von IPv4/IPv6. Die Lautsprecher müssen in der Lage sein, Frequenzen zwischen 70 Hz und 20 kHz wiederzugeben.

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- J A - N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung   





41.4. 41.4.1.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Die Mikrofone müssen in der Lage sein, Frequenzen zwischen 100 Hz und 20 kHz aufzunehmen. Die integrierte Kamera muss eine Gesichtserkennung besitzen, um das Gesicht des Nutzers automatisch zu fokussieren. Die integrierte Kamera muss in der Lage sein, Dokumente auf den Tisch bei Kippen der Kamera automatisch zu invertieren (auf dem Kopf aufnehmen) Das System muss die Möglichkeit haben, folgende Betriebszustände visuell darzustellen (z.B. über LED-Lampen) o Angeschaltet/Stand-By o Ankommende Gespräche sowie Aktivierung der Kamera o Mikrofonzustand (z.B. Stummschaltung) Unterstützung von Content Sharing (Übertragung des HDMI-Eingangssignals während einer Videokonferenz)

Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des HD-Videoendgerätes Typ I Netzwerk          

mindestens ein integrierter 1-Gbit/s-Switchport zum Anschluss von PC oder Laptop Session Initiation Protocol (SIP) Session Description Protocol (SDP) User Datagram Protocol (UDP) Real-Time Transport Protocol (RTP) Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP) Die IP-Adresszuweisung muss entweder manuell oder automatisch über ein DHCPClient möglich sein. Gratuitous Address Resolution Protocol (GARP) Domain Name System (DNS) Trivial File Transfer Protocol (TFTP)

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- J A

- N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung      

41.4.2.

  

41.5.1.

Real-Time Control Protocol (RTCP) Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP) Binary Floor Control Protocol (BFCP) Transport Layer Security (TLS) Extensible Authentication Protocol: EAP Transport Layer Security (EAP-TLS)

- J A - N

- J

H.264

A - N - J

G.711a/µ G.722

A - N

Unterstützte Normen des HD-Videoendgerätes Typ I

- J

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV): 

41.5.2.

Manuelle Eingabemöglichkeit des TFTPServers Secure Hypertext Transfer Protocol (HTTPS) IPv4 und IPv6 Virtual Local Area Network (VLAN) Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs Vollständige Unterstützung von QoS-Prioritätsklassen

Audiocodecs:  

41.5.

J=Ja N=Nein

Videocodec: 

41.4.4.

Antwort

Sicherheit:  

41.4.3.

Kategorie

EN55024

A - N - J

Elektrische Sicherheit: 

EN60950

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A - N

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Punkt

41.5.3.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

41.6.1.

- J A - N

Schnittstellen Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

41.6.2.

EN55022 EN 61000-3-2 EN 61000-3-3

Antwort J=Ja N=Nein

EMC-Emissionen:   

41.6.

Kategorie

mind. 2x 10/100/1000 Base-T, ein Port für Netzwerkanschluss, ein Port für PC Die Switchports müssen sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100, 1000 Mbit/s) programmieren lassen.

Der PC-Port des HD-Videoendgerätes muss abschaltbar sein.

- J A - N

- J A - N

41.6.3.

41.6.4.

Die Konfiguration des PC-Ports als SPAN-Port, bei der alle Pakete auf den PC-Port weitergeleitet werden, soll deaktiviert werden können.

- J A - N - J

Mind. 2x HDMI Port A (1x Ausgang und 1x Eingang)

A - N

41.7. 41.7.1.

Mitzulieferendes Zubehör des HD-Videoendgerätes Typ I Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

41.8.

Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform Stromversorgung, 230 Volt AC Netzteil

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum HD-Videoendgerät Typ I nicht aufgeführt sind. 42. 42.1.

42.1.1.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

I/B

HD-Videoendgerät Typ II Anforderungen an den Aufbau des HD-Videoendgerätes Typ II

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

      

  

Die Komplettlösung muss in eine Steuereinheit und in eine Kamera unterteilt werden können um sicherzustellen, dass eine Erneuerung/Aufrüstung der Kameras problemlos möglich ist Anschlussmöglichkeit für mindestens zwei hochauflösende Displays (mindestens 1080p30) über HDMI, separat montierbare, motorisierte Kamera (mindestens FullHD) mit optischem Zoom (mindestens vierfach), Anschlussmöglichkeit für separate Tischmikrofone (mindestens zwei) mindestens ein Videoeingang digital, Unterstützung von Content Sharing (Übertragung des Videoeingangssignals während einer Videokonferenz), optische und akustische Anrufsignalisierung, im Standby-Modus muss sich die Kamera in eine Privatsphärenposition bewegen (alternativ muss die Kamera manuell verschließbar sein). Die Ausgabegeräte für Bild und Ton sind individuell vom Nutzer beizustellen. Menüführung in deutscher Sprache mindestens ein Videoeingang (digital)

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- J A - N

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Punkt

42.1.2.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

 

42.2.1.

- N

Motorisiert, mit mind. +15°/-25° Horizontal und +/-90° Vertikal Blickwinkel Kamera: mind. 70° horizontal und 40° vertikal ; Auflösung von mind. 1080p60 Mindestens 4x optischer Zoom

- J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:



42.3.1.

A

Klimatische Anforderungen Steuer- und Kameraeinheit



42.3.

- J

Kameraeinheit: 

42.2.

Robustes Gehäuse Das Gerät muss sowohl stehend als auch für die Wandmontage geeignet sein.

Antwort J=Ja N=Nein

Steuereinheit:  

42.1.3.

Kategorie

Umgebungstemperatur: mind. 0°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Weitere funktionale Anforderungen Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:     

Eigenständige Prozessoreinheit, die Konferenzen ohne zusätzliche Hardware (PC oder Laptop) ermöglicht Integration zusätzlicher externer Hardware (z.B. Laptop/PC, aber auch DVD-Player etc.) Unterstützung von Content Sharing (Übertragung des Videoeingangssignals während einer Videokonferenz) Vollständige Unterstützung von Videokonferenzen in FullHD (1080p60) Vollständige Unterstützung von VoIP-Funktionalitäten über SIP

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- J A - N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung 

  



42.4. 42.4.1.

J=Ja N=Nein

Eigenständige Einrichtung aller wichtiger Parameter und Verbindungstypen durch Verbindung mit zentralem Call Control-Server Möglichkeit zur lokalen Audioausgabe über entsprechende Schnittstelle optische und akustische Anrufsignalisierung Die Kamera muss bei Aktivierung des Standby Modus automatisch in eine Privacy Position bewegt werden, sodass im Raum anwesende Personen nicht im Fokus der Kamera sind. Es müssen mindestens vier vordefinierbare Kamerapositionen (inkl. Zoom) gespeichert und abgerufen werden können.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  

42.5.1.

Antwort

Weitere sicherheitstechnische Anforderungen an das HD-Videoendgerät Typ II



42.5.

Kategorie

Der Zugang zum HD-Videoendgerät muss mittels Passwort oder PIN geschützt werden können. Nicht benötigte Funktionen müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein. Sperren die Nutzer ihr HD-Videoendgerät bei Abwesenheit müssen Notrufdienste auch ohne Anmeldung verfügbar sein. Das manuelle Löschen nutzerspezifischer Daten wie z. B. Rufjournal, persönliche Kontakte oder Belegung der Kurzwahltasten wird vom HD-Videoendgerät unterstützt.

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des HD-Videoendgerätes Typ II Netzwerk  

Session Initiation Protocol (SIP) Dynamic Host Configuration (DHCP)

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- J A Protocol

- N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung             

42.5.2.

  

Domain Name System (DNS) Differentiated Services (DiffServ) TCP/IP IEEE 802.1x IEEE 802.1Q IEEE 802.1p Hypertext Transfer Protocol (HTTP) Secure Hypertext Transfer Protocol (HTTPS) Secure Shell (SSH) IPv4 und IPv6 Binary Floor Control Protocol (BFCP) Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs Vollständige Unterstützung von QoS-Prioritätsklassen

Real-Time Control Protocol (RTCP) Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP) Binary Floor Control Protocol (BFCP) Transport Layer Security (TLS) Extensible Authentication Protocol: EAP Transport Layer Security (EAP-TLS)

- J A - N

- J

H.264

A - N - J

Audiocodecs:  

42.6.

J=Ja N=Nein

Videocodec: 

42.5.4.

Antwort

Sicherheit:  

42.5.3.

Kategorie

G.711a/µ G.722

A - N

Unterstützte Normen des HD-Videoendgerätes Typ II

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Punkt

42.6.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

42.7.1.

- J

EN60950

A - N

EN55022 EN 61000-3-2 EN 61000-3-3

- J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: mind. 1x 10/100 Base-T Der Switchport muss sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100 Mbit/s) programmieren lassen.

- J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:     

42.8.

- N

Schnittstellen

 

42.7.2.

A

EMC-Emissionen:   

42.7.

- J

Elektrische Sicherheit: 

42.6.3.

EN55024

Antwort J=Ja N=Nein

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV): 

42.6.2.

Kategorie

Mind. 2x HDMI Port A (1x Ausgang und 1x Eingang) Mind. 1x DVI-I Mind. 2x USB Typ A Mind. 2x Eingang Mikrofon (4-pin) Mind. 1x Ausgang Audio Stereo

- J A - N

Mitzulieferendes Zubehör des HD-Videoendgerätes Typ II

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Punkt

42.8.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform Montagezubehör für Wandmontage

43.1. 43.1.1.

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum HD-Videoendgerät Typ II nicht aufgeführt sind.

43.

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

42.9.

Kategorie

I/B

HD-Videoendgerät Typ III Anforderungen an den Aufbau des HD-Videoendgerätes Typ III Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:           

Komplettsystem mit Kamera, Bildschirm, Lautsprecher und Mikrofone Komplettsystem muss sowohl an der Wand montierbar, als auch rollbar sein Steuerung über separates Touchpanel muss möglich sein Integration zusätzlicher externer Hardware (z.B. Laptop/PC, aber auch DVD-Player etc.) mindestens ein integriertes 55“ hochauflösendes Display (mindestens 1.080p30), Kontrast: mind. 4.000:1 Helligkeit: mind. 450 cd/m² Blickwinkel: mind. 175° Höhe/Breite Anschlussmöglichkeit für ein weiteres Display über HDMI, Integrierte Mikrofone, mit Unterstützung zum Anschluss von mindestens zwei weiteren externen Tischmikrofonen integrierte Lautsprecher

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- J A - N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung     

  43.2. 43.2.1.

Antwort J=Ja N=Nein

Möglichkeit zur lokalen Audioausgabe über eine entsprechende Schnittstelle motorisierte Kamera (mindestens FullHD) mit optischem Zoom (mindestens vierfach) Kamera: mind. 4-fach optischer Zoom, motorisiert, mind. +15°/-25°horizontal und +/90° Vertikal Blickwinkel Kamera: mind. 70° horizontal und 40° vertikal Im Standby-Modus muss sich die Kamera in eine Privatsphärenposition bewegen (alternativ muss die Kamera manuell verschließbar sein). Menüführung in deutscher Sprache mindestens ein Videoeingang (digital)

Klimatische Anforderungen an das HD-Videoendgerät Typ III Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

43.3.

Kategorie

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Weitere funktionale Anforderungen

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Punkt

43.3.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

   

43.4.1.

Unterstützung von Content Sharing (Übertragung des Videoeingangssignals während einer Videokonferenz) optische und akustische Anrufsignalisierung Vollständige Unterstützung von Videokonferenzen in FullHD (1.080p60) Vollständige Unterstützung von VoIP-Funktionalitäten über SIP Eigenständige Einrichtung aller wichtiger Parameter und Verbindungstypen durch Verbindung mit zentralem Call Control-Server

- J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  

43.5.1.

J=Ja N=Nein

Weitere sicherheitstechnische Anforderungen an das HD-Videoendgerät Typ III



43.5.

Antwort

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

43.4.

Kategorie

Der Zugang zum HD-Videoendgerät muss mittels Passwort oder PIN geschützt werden können. Nicht benötigte Funktionen müssen per Konfigurationseinstellungen deaktivierbar sein. Sperren die Nutzer ihr HD-Videoendgerät bei Abwesenheit müssen Notrufdienste auch ohne Anmeldung verfügbar sein. Das manuelle Löschen nutzerspezifischer Daten wie z. B. Rufjournal, persönliche Kontakte oder Belegung der Kurzwahltasten wird vom HD-Videoendgerät unterstützt.

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle/Normen des HD-Videoendgerätes Typ III Netzwerk   

Session Initiation Protocol (SIP) Dynamic Host Configuration (DHCP) Domain Name System (DNS)

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- J Protocol

A - N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung            

43.6. 43.6.1.

43.6.2.

Antwort J=Ja N=Nein

Differentiated Services (DiffServ) TCP/IP IEEE 802.1x IEEE 802.1Q IEEE 802.1p Hypertext Transfer Protocol (HTTP) Secure Hypertext Transfer Protocol (HTTPS) Secure Shell (SSH) IPv4 und IPv6 Binary Floor Control Protocol (BFCP) Vollständige Unterstützung von automatischer Zuweisung des Sprach-VLANs Vollständige Unterstützung von QoS-Prioritätsklassen

Schnittstellen  

    

43.6.3.

Kategorie

mind. 1x 10/100 Base-T Der Switchport muss sich sowohl im Autonegotiation-Mode als auch mit fester Netzwerkgeschwindigkeit (10, 100 Mbit/s) programmieren lassen. Mind. 3x HDMI Port A (1x Ausgang und 2x Eingang) Mind. 1x DVI-I Mind. 1x Mikro-USB Mind. 2x Eingang Mikrofon Mind. 1x Ausgang Audio Stereo

- J A - N

- J A - N

Sicherheit:     

Real-Time Control Protocol (RTCP) Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP) Binary Floor Control Protocol (BFCP) Transport Layer Security (TLS) Extensible Authentication Protocol: EAP Transport Layer Security (EAP-TLS)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 308

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

43.6.4.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

43.7.1.

43.8.1.

G.711a/µ G.722

A - N

- J

EN55024

A - N - J

EN60950

A - N

EMC-Emissionen: EN55022 EN61000-3-2 EN61000-3-3

- J A - N

Mitzulieferendes Zubehör des HD-Videoendgerätes Typ III Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

43.9.

- J

Elektrische Sicherheit:

   43.8.

- N

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV):



43.7.3.

A

Unterstützte Normen des HD-Videoendgerätes Typ III



43.7.2.

- J

Audiocodecs:  

43.7.

H.264

Antwort J=Ja N=Nein

Videocodec: 

43.6.5.

Kategorie

Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform Montagezubehör für Wandmontage

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 309

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum HD-Videoendgerät Typ III nicht aufgeführt sind.

Antwort J=Ja N=Nein

I/B

Vermittlungsplatz (telefongestützt)

44. 44.1.

Kategorie

3

Funktionelle Anforderungen an den Vermittlungsplatz (telefongestützt) Als telefongestützter Vermittlungsplatz sollte ein Telefonieendgerät Typ II mit Schnellwahltasten oder BusyLamp-Fields eingesetzt.

44.1.1.

I

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:              

Auf den Vermittlungsplatz müssen mehrere Anrufe gleichzeitig eingehen können. Akustische und optische Anrufsignalisierung am Telefon Jeder dieser Anrufe muss separat ausgewählt und angenommen werden können. Dabei muss der Anrufer auf „Halten“ oder „Weiterleiten“ gesetzt werden können. Bei Auswahl der Funktion „Halten“ muss der Anrufer eine Wartemusik hören. Bei Auswahl der Funktion „Weiterleiten“ muss der Anrufer an eine bestimmte Zielrufnummer weitergeleitet werden. Die Auswahl des Zieles muss durch Wählen einer Telefonnummer oder durch eine Kurzwahl erfolgen. Parken und Wiederaufnehmen von Anrufen Makeln zwischen verschiedenen Anrufern Verbinden mit und ohne Rückfrage Verbinden mittels manueller Eingabe der Nebenstelle, Kurzwahl Vermitteln und Mehrfachvermittlung Ankündigen Nachtschaltung

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 310

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung  

44.2.

45.1. 45.1.1.

Antwort J=Ja N=Nein

Konferenz mit Anrufer und weiteren Teilnehmer Automatische Rücknahme der Verbindung nach individuell einstellbarer Zeit (Wiederanruf) zum vermittelnden Arbeitsplatz

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Vermittlungsplatz (telefongestützt) nicht aufgeführt sind.

45.

Kategorie

I/B

Vermittlungsplatz (PC-gestützt) Funktionelle Anforderungen an den Vermittlungsplatz (PC-gestützt) Der PC-gestützte Vermittlungsplatz soll aus einem Telefonieendgerät Typ II bestehen. Die Vermittlungsplatz-Applikation soll entweder als ein separater PC mit einer aktuellen Microsoft Windows Version oder alternativ als eine Web-Applikation auf einem bereits vorhandenen Nutzer-Arbeitsplatz zum Einsatz kommen. Bei Einsatz eines separaten PC muss die Lösung folgende Komponenten enthalten:  

- J A - N

PC-Arbeitsplatz, Monitor mit integrierten Lautsprechern, Tastatur und Maus Software zur Vermittlung von Gesprächen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 311

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

45.1.2.

45.1.3.

45.1.4.

45.1.5.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Die Vermittlungsplatz-Applikation muss auf einer Client-Server-Architektur basieren, um eine zentrale Datenvorhaltung und -speicherung (Teilnehmerprofile, Notizen und Alternativrufnummern etc.), sowie eine gleichmäßige oder vordefinierte Anrufverteilung über mehrere Vermittlungsplätze zu gewährleisten. Der Nutzer muss am Vermittlungsarbeitsplatz die Möglichkeit haben, eingehende Telefongespräche über eine grafische Benutzeroberfläche annehmen zu können sowie mit und ohne vorherige Rücksprache zu vermitteln und zu beenden. Eine individuelle Kurzwahlliste und ein entsprechendes Telefonverzeichnis mit Suchfunktion müssen zur Verfügung stehen.

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

- J A - N - J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:       

45.2.

Kategorie

Akustische und optische Anrufsignalisierung am PC und Telefon Mehrfarbige Anzeige sämtlicher Vermittlungszustände und Funktionen Einfache Bedienbarkeit aller verwendeten Funktionen mittels PC-Tastatur und/oder Maus Anzeige aller anstehenden Anrufe in einer Warteschlange Warteschlangen-Überlauf-Funktion nach Zeit und Auslastung (je nach angemeldeten Mitarbeitern) Anzeige von warteschlangenindividuellen Begrüßungsformeln Menüführung in deutscher Sprache

- J A - N

Funktionale Leistungsmerkmale des Vermittlungsplatzes (PC-gestützt)

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Punkt

45.2.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

 

45.2.2.

Kategorie

Der PC-Vermittlungsarbeitsplatz muss Zugriff auf das elektronische Telefonbuch sowie auf den Erreichbarkeitsstatus der Teilnehmer haben. Alle Vermittlungsarbeiten müssen am PC durchgeführt werden können. Für die Vermittlungsaufgaben wird eine entsprechende Software eingesetzt, die die folgenden vermittlungsplatzbezogenen Leistungsmerkmale unterstützen muss: o freie Zuordnung von Telefonen und Leitungen zum Vermittlungsplatz o Statusanzeige aller zugeordneten Telefone und Leitungen o Warteschlangenfunktionalität o Halten, Parken und Wiederaufnehmen von Anrufen o Makeln zwischen verschiedenen Anrufern o Verbinden mit und ohne Rückfrage o Verbinden mittels manueller Eingabe der Nebenstelle, Kurzwahl o Verbinden mittels erweiterter Suchfunktion im Verzeichnisdienst über mindestens 5 individuell konfigurierbare Felder o Vermitteln und Mehrfachvermittlung o Ankündigen o Tageszeitabhängiges Routing-Management (Tag-/Nachtschaltung) o Anzeige des Status des internen Zielteilnehmers: Presence-Status synchron zu Multimedia-Client und Apparate-Status: besetzt, frei, umgeleitet zu....

- J A - N

Weitere Funktionale Leistungsmerkmale des Vermittlungsplatz (PC-gestützt)

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Punkt

45.2.2.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

45.2.3.1.



- N

Anschlussinterface des PC/Notebook und Servers nach Ethernet IEEE 802.3 10/100/1000BaseT Synchronisierung des Telefonverzeichnisses mit mindestens 20.000 Einträgen Unterstützung einer Braille-Zeile für Vermittlungskräfte mit eingeschränktem Sehvermögen (Barriere-Freiheit)

- J A - N

Geforderter Mindest-Lieferumfang Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

 45.3.

A

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:



45.2.5.

- J

Schnittstellen- und Protokoll-Anforderungen



45.2.4.

Einstellbare Aktualisierungsintervalle für das Telefonbuch (min. 4/Tag)

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

45.2.3.

Kategorie

Betriebsfähiges Telefonieendgerät Typ II Bei Nutzung eines separaten PC: o Leistungsfähiger Personal Computer o min. 22 Zoll (55cm) TFT-Flachbildschirm nach min. TCO 99 mit internen Lautsprechern o Stromsparfunktion o hochwertige Tastatur und Maus o Betriebssystem Microsoft Windows 7 oder höher, für den jeweiligen Vermittlungsplatz Deutsche Benutzeranleitung in Dateiform

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Vermittlungsplatz (PC-gestützt) nicht aufgeführt sind.

46. 46.1. 46.1.1.

Kategorie

J=Ja N=Nein

I/B

Arbeitsplatz Kontaktzentrum (PC-gestützt) Anforderungen an Arbeitsplatz Kontaktzentrum (PC-gestützt) Der PC-gestützte Arbeitsplatz soll aus einem Telefonieendgerät Typ II bestehen. Die Kontaktzentrums-Applikation soll entweder als ein separater PC mit einer aktuellen Microsoft Windows Version oder alternativ als eine Web-Applikation auf einem bereits vorhandenen Nutzer-Arbeitsplatz zum Einsatz kommen.

- J A

Bei Einsatz eines separaten PC muss die Lösung folgende Komponenten enthalten:  

46.1.2.

Antwort

- N

PC-Arbeitsplatz, Monitor mit integrierten Lautsprechern, Tastatur und Maus Software zur Abbildung des Kontaktzentrums

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  



Betriebsfähiges Telefonieendgerät Typ II Bei Nutzung eines separaten PC: o Leistungsfähiger Personal Computer o min. 22 Zoll (55cm) TFT-Flachbildschirm nach min. TCO 99 mit integrierten Lautsprechern o Stromsparfunktion o hochwertige Tastatur und Maus o Betriebssystem Microsoft Windows 7 oder höher, für den jeweiligen Client deutsche Benutzeranleitung in Dateiform

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- J A - N

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Punkt

46.2. 46.2.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung







Eine Lösung für die Unterstützung von Kontaktzentren muss zur Abarbeitung telefonischer Anfragen, welche über Vermittlungsaufgaben hinausgehen, bereitgestellt werden können. Im Kontaktzentrum muss aufgrund abweichender Rechte zwischen zwei Client-Varianten unterschieden werden: o Clients für die Agenten eines Kontaktzentrums, o Clients für den Supervisor eines Kontaktzentrums. Der Supervisor muss im Unterschied zum Client des Agenten erweiterte Funktionalitäten besitzen. Zu diesen Funktionalitäten müssen u. a. die Möglichkeit zur Erstellung von individuellen Reports und die Überwachung der Auslastung des Kontaktzentrums gehören. Menüführung in deutscher Sprache

48.1.

J=Ja N=Nein

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum Kontaktzentrum (PC-gestützt) nicht aufgeführt sind.

48.

Antwort

Spezielle Anforderungen



47.

Kategorie

I/B

Analoger Port Anforderungen Analoger Port

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Punkt

48.1.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

48.2.1.

- N

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Funktionsmerkmale des analogen Ports Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:    

  48.4.

A

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:



48.3.1.

- J

Klimatische Anforderungen



48.3.

Robustes, geschlossenes Gehäuse Externes Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

48.2.

Kategorie

Umwandlung von analogen Protokollen/Signalen in ein IP-Signal Vollständige Unterstützung von SIP und SIP over TLS für die Anbindung an den Call Control-Server Zentrale Administration und Konfiguration des Gerätes Vollständige Unterstützung eines automatischen Netzwerkmonitorings zur Reduzierung von Paketverlusten und Verringerung des Jitters Vollständige Unterstützung von Faxgeräten und zur Übersendung von Faxen über die IP-Schnittstelle mittels T.38 Integrierte, adaptive Echounterdrückung

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle

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Punkt

48.4.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

  

48.5.1.

48.6.1.

A - N

- J

G.711a/µ

A - N - J

T.38

A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Mind. 1x RJ11 Phone-Ports Mind. 1x RJ45 10/100 Base-T

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:   

48.7.

- J

Schnittstellen

  48.6.

IPv4 und IPv6 Vollständige Unterstützung von Class-ofService (CoS) und Type-of-Service (ToS) TFTP SRTP DHCP Client

Analog: 

48.5.

J=Ja N=Nein

Audiocodecs: 

48.4.3.

Antwort

Netzwerk:  

48.4.2.

Kategorie

Externes Netzteil oder PoE Unterstützung alle für den Betrieb notwendigen Anschlusskabel Dokumentierte Betriebsanleitung in Deutsch in Dateiform

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung Erläutern Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen zum analogen Port nicht aufgeführt sind.

49. 49.1.

49.2. 49.2.1.

49.2.2.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

I/B

Sonstige Endgeräte und Schnittstellen Das angebotene IP-Telefonie-System muss IP-basierte Schnittstellen auf Basis standardisierter Protokolle zur Verfügung stellen, die zur Anschaltung diverser IP-basierter Geräte (z. B. für Türsprechstellen, Personensucheinrichtung, Laut-sprecheranlagen, G3 Faxgeräte, Faxserver etc.) genutzt werden können.

- J A - N

Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party H.323-Geräte Die Anschaltung von 3rd-Party H.323-Geräte an den Call Control-Server muss direkt oder unter Hinzunahme eines externen H.323-Gateways möglich sein.

Empfehlungen der ITU-T zu H.323 sollen eingehalten werden.

- J A - N - J A - N

49.2.3.

Empfehlungen der ITU-T zu H.225 (Fast-Start und Slow-Start Modus) sollen eingehalten werden.

- J A - N

49.2.4.

Empfehlungen der ITU-T zu H.245 sollen eingehalten werden.

- J A - N

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Punkt

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung Listen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die weiteren internationalen offenen Standards, die von Ihrer Schnittstelle unterstützt werden, auf.

49.3. 49.3.1.

49.3.2.

49.3.3.

Antwort J=Ja N=Nein

I/B

Anschlussmöglichkeit für 3rd-Party-SIP-Geräte Die vom Bieter angebotene IP-Telefonie-Lösung muss IP-basierte Schnittstellen auf Basis standardisierter Protokolle (z. B. SIP auf Basis von Request for Comments (RFC) 3261) zur Verfügung stellen, die zur Anschaltung diverser IP-basierter Geräte (z. B. für Türsprechstellen) genutzt werden können. Die Anschaltung von 3rd-Party SIP-Applikationen, wie bspw. IP-Softclients, an den Call Control-Server muss direkt möglich sein.

- J A - N

- J A - N

Folgende IETF-Empfehlungen müssen eingehalten werden:  

- J A

RFC 3261 RFC 3550

Listen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die weiteren internationalen offenen Standards, die von Ihrer Schnittstelle unterstützt werden, auf.

49.4.

Kategorie

- N

I/B

Anbindung von G3 Faxgeräten Für die Einbindung von G3 Faxgeräten in die IP-Telefonie-Lösung sollen kurz- und mittelfristig Media-Gateways (z.B. Analogadapter) zum Einsatz kommen.

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- J I - N

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Punkt

49.4.1.

49.5.

49.5.1.

Besondere Anforderungen an die IP-TelefonieLösung

Die Anbindung von stationären analogen G3 Faxgeräten in die zu liefernde IP-Telefonie-Lösung über Analogadapter muss möglich sein.

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

Anbindung von Faxservern Die Anbindung von IP-basierten Faxservern soll auch künftig über die Bereitstellung eines entsprechenden Ports am Access-Switch realisiert werden. Die derzeit in der Landesverwaltung M-V eingesetzten Faxserver verfügen dazu über ein Extended Common ISDN Application Programming Interface (XCAPI).

49.5.2.

Kategorie

Die derzeit in der Landesverwaltung M-V eingesetzten Faxserver müssen auch weiterhin über das SIP oder H.323 Protokoll an die IP-Telefonie-Lösung angebunden werden können.

- J A - N

I

- J A - N

3.2.2.2.2 Notbetriebs-Gateway

Punkt

Notbetriebs-Gateway

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

50.

Anforderungen an das Notbetriebs-Gateway

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Punkt

Notbetriebs-Gateway

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Notbetriebs-Gateways müssen es bei Ausfall der WAN Verbindungen ermöglichen, die vermittlungstechnischen Services weiter aufrecht zu erhalten. Dies setzt für externe Gespräche auch das Vorhandensein eines örtlichen Amtskopfes auf SIP-Trunk oder ISDN-Basis in Richtung öffentliches Telefonnetz voraus.

50.1.

I

Die Notbetriebs-Gateways müssen eine dezentrale Call Control-Funktion für alle betroffenen Telefonieendgeräte und analoge Ports (Analog-Gateways) bereitstellen, welche bei Störungen der WAN-Verbindungen den zentralen Call Control-Server automatisch ersetzt. Die Notbetriebs-Gateways sollen so ausgelegt sein, dass sie für die folgenden Endgeräte-Anzahlen die Call Control-Funktion unterstützen:    

1-50 Endgeräte 1-100 Endgeräte 1-200 Endgeräte Ab 200 Endgeräte

Mindestens die Basis-Telefonleistungsmerkmale des Call Control-Servers müssen bereitgestellt werden.

- J A - N

Es muss möglich sein, dass für externe Gespräche die komplette Vorwahl- und Hauptrufnummer vorangestellt werden kann. Externe Gespräche sollen über dezentral vorhandene Amtsanschlüsse (SIP oder ISDN basierend) über das jeweilige Notbetriebs-Gateway abgewickelt werden. Wenn zum Zeitpunkt des Ausfalls oder der Wiederherstellung der WAN Verbindung Gespräche über das de-

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Punkt

Notbetriebs-Gateway

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

zentrale Notbetriebs-Gateway ins öffentliche Telefonnetz geführt werden, dürfen diese durch die Zustandsänderung nicht unterbrochen werden.

50.2.

Signalisierung der Notbetrieb-Telefonie für dezentrale Standorte Dem Teilnehmer muss am Telefonieendgerät mittels Text oder speziellem Icon mitgeteilt werden, dass die Kommunikationsinfrastruktur im Notbetrieb arbeitet und der Anwender ggf. über das öffentliche Telefonnetz telefoniert.

50.3.

- J A - N

Integrität und Vertraulichkeit der Notbetrieb-Telefonie für dezentrale Standorte Um auch im Notbetrieb-Modus die Vertraulichkeit der Gespräche sicherzustellen, muss die Mediaverschlüsselung nach SRTP (Secure Real Time Transport Protocol) mindestens AES-128 Basis erfolgen können.

- J A -N

Die Signalisierungsverschlüsselung muss nach TLS (Transport Layer Security) mindestens auf Basis AES128 erfolgen können.

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Punkt

Notbetriebs-Gateway

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

50.4.

Nachfolgende weitere Mindestanforderungen müssen von den Notbetriebs-Gateways erfüllt werden:          

50.5.

Interne Gespräche innerhalb der Dienststelle IPv4-Registrierung der IP-Telefone am Gateway Music on Hold (MoH) Unterstützung eines analogen Telefones Unterstützung von Fax- und Modembetrieb DTMF Relay-Betrieb Unterstützung (RFC 2833) Lokale Konferenzen mit bis zu 8 Teilnehmern Bandbreitenverwaltung und Steuerung bei Überschreitung der vorhandenen WAN Bandbreite (CAC) QoS, Einrichtung von QoS Mechanismen zur Priorisierung des Voice-Traffics IPv6-Registrierung der IP-Telefone am Gateway

Das Notbetriebs-Gateway soll bei Bedarf in der Lage sein eine SBC-Funktionalität abzubilden. Folgende Anzahl von simultanen Calls sollen unterstützt werden:  

1-4 Calls 1-50 Calls

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- J A -N

A

- J -N

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3.2.2.2.3 Zentrale Komponenten

Punkt

51. 51.1. 51.1.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

51.2.1.

Für jedes unter Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 2 genannte System ist mit Überführung in den Wirkbetrieb eine separate Dokumentation mit den folgenden Punkten in elektronischer Form bereitzustellen: Technische Komponenten Installationsbeschreibung Übergabekonfiguration Eingesetzte Versionsstände Lizenzinformation Netzpläne Schnittstellen innerhalb der Systemumgebung

- J A - N

Anforderungen an die Betriebsdokumentation Für jedes unter Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 2 genannte System ist eine separate Dokumentation mit den folgenden Punkten in elektronischer Form bereitzustellen:

 

52.1.

J=Ja N=Nein

Anforderungen an die Systemdokumentation



52.

Antwort

Anforderungen an die mitzuliefernden Dokumentationen

      

51.2.

Kategorie

- J Dokumentation zur Einrichtung und Konfiguration der geforderten Leistungsmerkmale Dokumentation über die Datensicherung / wiederherstellung Dokumentation zur mandantenfähigen Administration

A - N

Anforderungen an das zentrale Call Control-System Anforderungen an das zentrale Call Control-System Hardware

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Punkt

52.1.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

 

- J A - N

19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme

Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:  

Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Interfaceanforderungen:      

52.2.

J=Ja N=Nein

Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile

Alternativ:

52.1.3.

Antwort

Formfaktor der Serverhardware: 

52.1.2.

Kategorie

Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen

- J A - N

Virtualisierungsanforderungen an das zentrale Call Control-System

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Punkt

52.2.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

J=Ja N=Nein

Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden. 

VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version

- J A - N

Alternativ: 

52.3. 52.3.1.

Antwort

Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version

Allgemeine Anforderungen an das zentrale Call Control-System Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:    

 



Der Betrieb der Call Control-Server muss in georedundanter Ausführung an mindestens zwei Standorten möglich sein. Im Fehlerfall muss ein automatisches Umschalten der Funktionen auf das Redundanzsystem erfolgen. Das zentrale Call Control-System soll Load Balancing zwischen den einzelnen Clusterteilen ermöglichen. Eine hohe Skalierbarkeit des Gesamt-Systems muss durch das Hinzufügen/Entfernen weiterer Server-Systeme im Cluster bis zu 30.000 Endgeräten möglich sein. Alle Informationen müssen automatisch zwischen den Systemen synchronisiert werden können. Es muss möglich sein, während der gesamten Betriebslaufzeit einzelne Call ControlServer mit einem neuen Softwarerelease auszustatten. In dieser Zeit sollen Server aus dem zweiten Standort die Vermittlungsaufgaben übernehmen können. Das zu liefernde zentrale Call Control-System muss ein automatisiertes, zeitgesteuertes Backup aller Konfigurationsdaten auf eine dezentrale Datenbasis über das LAN ermöglichen.

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten 

52.3.2.

Antwort J=Ja N=Nein

Bereitstellung einer TAPI/JTAPI-Schnittstelle für die externe Steuerung von ThirdParty-Applikationen.

Endgerätemanagement:  

 

52.3.3.

Kategorie

Das System muss ein deutschsprachiges webbasierendes Endgerätemanagement zur Verfügung stellen. Teilnehmer müssen Leitungs- und Funktionstasten ihres zugeordneten Telefonieendgerätes und ggf. der Beistellmodule, individuell über einen WEB-Zugriff anpassen können. Das Management muss über eine gesicherte SSL-Verbindung mittels Browser zur Verfügung gestellt werden. Vollständige Unterstützung eines mandantenfähigen Administrations-Tools zur Vergabe von Rechten die es definierten Teilnehmern (Administratoren) erlaubt, selbstständig Telefonieendgeräte oder Multimedia-Clients im zentralen Management einzurichten.

- J A - N

Rechtemanagement/Administration 

 

Vollständige Unterstützung von Konfigurationsverwaltung, Endgeräteverwaltung, Lizenzverwaltung, Sicherheitsverwaltung, Imund Exportfunktionen, sowie ein zeitgesteuertes Backup. Rollenbasierende Rechteverwaltung zur Überwachung und Konfiguration der gesamten IP-Kommunikationsinfrastruktur. Definition von mindestens drei Rollen, die es System-Administratoren erlaubt, systemnahe Konfigurationen der gesamten Kommunikationsinfrastruktur vorzunehmen und User-Help-Desk-Mitarbeitern ermöglicht, auf Basis einer stark vereinfachten Web-basierenden Managementanwendung neue Telefonieendgeräte und Software-Clients für

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten





52.3.4.

Antwort J=Ja N=Nein

Teilnehmer anzulegen, diese zu tauschen oder zu löschen. Attribute, wie das Teilnehmerprofil, zugewiesene Endgeräte, Berechtigungsklassen, Rufnummern, Persönliche Identifikationsnummer (PIN), Anrufübernahmegruppen, Teamfunktionen und Chef-Assistenz-Schaltungen müssen verwaltet werden können. Für das Auslesen der Verbindungsdaten (CDR) muss ein separates Profil für die Administratoren mit den spezifischen Rechten anlegbar sein.

Teilnehmerspezifische und systemweite Funktionen müssen über eine entsprechende Konfigurationsverwaltung administriert werden können. Neben einfachen Funktionen, z.B. einer Rufnummernverwaltung, müssen komplexe Szenarien wie z.B. Chef-Assistenz-Schaltungen, Team- / Gruppenfunktionalitäten, konfiguriert und geändert werden können.

52.3.5.

Kategorie

Informationen und Änderungen die sich auf Endgeräte beziehen, müssen in der Endgeräteverwaltung ersichtlich und vorgenommen werden können (z.B. Informationen zu MAC-Adresse, IP-Adresse, Berechtigungsklasse, Rufnummern und zugewiesenen Teilnehmer). Der Administrator muss die Möglichkeit haben, den Nutzungsgrad der Lizenzen festzustellen und ggf. neue Lizenzen hinzuzufügen.

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- J A - N

- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Sicherheitsrelevante Parameter müssen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung konfigurierbar sein. Hierzu zählt mindestens die Konfiguration der Verschlüsselung für Media- und Signalisierungsdaten, die Zertifikatsverwaltung und -verteilung, die Auswahl der PortAuthentisierung nach 802.1x MD5 oder TLS, die Konfiguration nach LLDP-MED oder gleichwertig, sowie die Vergabe von Rechten und Passwörtern für Teilnehmer und Administratoren.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

Im- und Exportfunktionen müssen bei Massenänderungen unterstützend zur Verfügung stehen, um mittels CSV-, XML- oder Excel-Dateien, Konfigurationen anpassen zu können.

52.4. 52.4.1.

Mandantenfähigkeit an das zentrale Call Control-System Das zu liefernde zentrale Call Control-System muss eine mandantenbezogene Administration ermöglichen oder über eine API Schnittstelle zur Kopplung mit dem Administrations-Tool RAP.ID der DVZ M-V GmbH verfügen.

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- J A - N

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Punkt

52.4.2.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

    

J=Ja N=Nein

Ändern von Anrufgruppen Ändern von Anrufweiterschaltungen Ändern von Berechtigungsklassen Ändern von Namensanzeigen Einrichten, ändern und löschen virtueller Rufnummern Einrichten, ändern und löschen von Voicemail Konten Ändern von Rufnummern Ändern von Telefonbuch-Einträgen Austausch von Geräten zwischen den Mandanten Rufnummernübersicht

- J A - N

Das zentrale Call Control-System muss mindestens folgende Änderungsmitteilungen über RAP.ID, bzw. eigene Möglichkeiten, per SOAP-Webservice an das einheitliche Landes-, Informations- und Auskunftssystem (eLIAS) übertragen.    

52.4.4.

Antwort

Dabei müssen mindestens die nachfolgend aufgeführten Aufgabenstellungen durch einzelne Mandanten durchführbar sein:     

52.4.3.

Kategorie

neue, geänderte und gelöschte Endgeräte neue, geänderte und gelöschte Rufnummern neue, geänderte und gelöschte Nutzer neue, geänderte und gelöschte RufnummerNutzer-Verknüpfungen

- J A - N

Weiterhin müssen die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Administrationsmöglichkeiten ausführbar sein:    

Geräteverfolgung (vergleicht Gerätedaten über einen gegebenen Zeitraum) Anzeige der täglichen Änderungen Einrichtung neuer Lokationen Verarbeiten von BAT-Dateien für den Call Control-Server

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Punkt

52.4.5.

52.4.6.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Die DVZ M-V GmbH erwartet, dass die durch den Bieter angebotenen Administrationsmöglichkeiten seiner IP-Telefonie-Lösung für lokale Administratoren der einzelnen Bedarfsträger in dem zuvor beschriebenen Umfang auf Basis einer Web-Schnittstelle ermöglicht werden.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

Beschreiben Sie in Ihrem Angebot die von Ihnen vorgesehene Lösungsstrategie zur mandantenfähigen Administration Ihrer IP-Telefonie-Lösung und geben Sie eine Einschätzung und Empfehlung zur Weiternutzbarkeit des vorhandenen Administrations-Tools RAP.ID. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt: 



- J A - N

Grundsätzliche Aussage zur Weiternutzbarkeit des vorhandenen Administrations-Tools RAP.ID o Art der Integration von RAP.ID Beschreiben Sie Ihre Lösungsstrategie zur mandantenfähigen Administration.

ACHTUNG: Dokument angeben!

52.5. 52.5.1.

Betriebs- und Out-of-Bandmanagement Betriebsmanagement 



Folgende Leistungsmerkmale müssen mindestens zur Verfügung stehen: o Echtzeitmonitoring der eingesetzten Endgeräte und Gateways o Voice over IP-Qualitäts-Monitoring (MOS-Werte) Zur Analyse der Gesprächsqualität muss es möglich sein, den Voice Medienstrom nach Jitter, Paketverlustrate und Delay zu analysieren und den durchschnittlichen Mean Opinion Score rechnerisch zu ermitteln. Eine

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten



52.5.2.

52.6.1.

Antwort J=Ja N=Nein

Auswertung muss nach mindestens Teilnehmerrufnummer, Rufnummernkreis und Zeitraum möglich sein. Zur Vereinfachung der Fehlersuche muss es möglich sein, den logischen Verbindungsweg definierter Gespräche zwischen A- und B-Teilnehmern inklusive der beteiligten Gateways in Abhängigkeit zum Rufnummernplan, Least Cost Routing, der jeweiligen Berechtigungsklasse, sowie der Tageszeit nachzubilden und zu analysieren.

Out-of-Band-Management 

52.6.

Kategorie

Um im Störungs- oder Wartungsfall eine zumindest hardwareseitige Administration der angebotenen Server-Hardware zu ermöglichen, müssen diese über ein Out-of-BandManagement - z.B. ILO (HP), RSA II (IBM) oder IPMI (diverse) - verfügen, um bedarfsweise ein gesichertes Ein- und Ausschalten der Serverhardware remote zu ermöglichen.

- J A - N

Weitere Sicherheitsanforderungen an das zentrale Call Control-System Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

    

Zur Vermeidung von Manipulation müssen alle Komponenten im zentralen Call ControlSystem vom Hersteller digital signiert sein (X.509v3). Eine Installation unsignierter Software auf den Servern sowie Telefonieendgeräten darf nicht möglich sein. Die Schlüssellänge muss auf mindestens 2048 Bit einstellbar sein. Die Call Control-Server müssen über eine CA und Sub-CA Funktionalität verfügen. Die Server müssen SHA 256 unterstützen. Alle Konfigurationsdateien zwischen Call Control-Server und IP-Endgeräten müssen

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten



 

52.6.2.

52.7.1.

J=Ja N=Nein

digital signiert und verschlüsselt übertragen werden können. Zur Vermeidung von Viren, Würmern und weiteren Angriffen muss der Call ControlServer geeignete Schutzfunktionen implementiert haben. Unautorisierte Zugriffe müssen lückenlos in einer Log-Datei dokumentiert werden. Alle eingesetzten Komponenten müssen mittels Simple Network Management Protocol (SNMPv3) überwachbar sein.

SIP nach IETF-RFC 3261 ITU-T H.323 in der aktuellen Version ITU-T H.235, H.245, H.224 und H.225 QSIG MGCP IDSS1

- J A - N

Zu Unterstützende weitere Protokolle:       

52.7.

Antwort

Zu unterstützende Vermittlungsprotokolle:      

52.6.3.

Kategorie

SNMPv3 TFTP SFTP NTP HTTPS SSH DNS

- J A - N

Performance Anforderungen an das zentrale Call Control-System Call Performance Die Registrierung von ca. 20.000 Ports sollte nach Systemausfall nicht länger als 20 Minuten in Anspruch nehmen.

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- J A - N

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Punkt

52.7.2.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Performancezähler/ Echtzeitmonitoring Das zu liefernde zentrale Call Control-System muss mindestens die nachfolgend aufgeführten Performance Zähler aufweisen:      

52.7.3.

Anzahl der registrierten Endgeräte Anzahl der registrierten Gateways Zahl der aktiven Calls pro System Anzahl der verfügbaren Audio-Konferenzressourcen Anzahl der in Benutzung befindlichen Voice Boxen Anzeige von Informationen zu den Applikations- und Systemprozessen

- J A - N

Das zu liefernde zentrale Call Control-System muss die graphische Anzeige der Performance-Zählerstände ermöglichen. Diese Funktionalität kann durch Zusatzapplikationen auf separater Hardware realisiert werden.  

 

52.8.

Anzeige von Performance Information über alle Verbindungskomponenten Anzeige von Performance Information über alle Serverkomponenten des Clusters (z.B. Datenbankserver und Softwareverteilungsserver) Alarmierungsfunktionalität bei Schwellwertüberschreitung via E-Mail, Syslog und SNMP Unterstützung der Fehlersuche bei Performance-Problemen des Systems

- J A - N

Monitoringanforderungen

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Punkt

52.8.1.

52.8.2.

52.8.3.

52.8.4.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Das IP-Telefonie-System soll in einem möglichst großen Umfang in das zentrale Management- und Überwachungssystem der DVZ M-V GmbH, CA Spectrum in der aktuellen Version (derzeit Version 10.0), integriert werden. Dies gilt insbesondere für die LAN-Komponenten, die Gateways sowie die zentralen IP-Telefonie-Komponenten, die über eine eigene IP-Adresse verfügen. Neben der Erreichbarkeit werden vom CA Spectrum Basisdienste auf den zentralen Servern der IP-Telefonie-Lösung überwacht.

Die IP-basierten Endgeräte sollen von den zentralen Call Control-Servern verwaltet werden.

Aufgrund der Vielzahl der zum Einsatz kommenden Komponenten, Dienste und Systeme ist es gegebenenfalls nicht möglich, alle Funktionalitäten mittels eines Management-Systems abzubilden. Aus diesem Grund müssen für das Monitoring der IP-Telefonie-Lösung zusätzliche Systeme durch den Bieter bereitgestellt werden.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

- J A - N

- J A - N

Es wird eine durchgehende Überwachungsfunktionalität aller IP-Telefonie-Komponenten hinsichtlich       

Systemstatus und -fehlern, Port- und Linkfehlern, Temperatur- und Lüfterfehlern, Status der Central Processing Units (CPUs) und Speicher, Status der Schnittstellen, Status der Dienste der einzelnen IP-TelefonieKomponenten sowie Status der Clusterfunktionalität (wenn vorhanden) der angeschlossenen IP-Telefonie-Komponenten

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

erwartet.

52.8.5.

Für das Monitoring des Cluster LP muss ein separates System angeboten werden.

- J A - N

Für das Cluster DVZ und das Cluster LV kann ein gemeinsames System angeboten werden.

52.8.6.

Folgende weitere Anforderungen müssen erfüllt werden: 

  

52.8.7.

I

Statusanzeige und -überwachung aller angebundenen herstellereigenen und herstellerzertifizierten Endgeräte Erzeugen automatisierter Alarmmeldungen bei Schwellwertüberschreitungen Überwachungsfunktion individuell auswählbarer Dienste der IP-Telefonie-Komponenten Bereitstellung von protokollierten Systeminformationen und Ereignissen zur Fehlerklärung

- J A - N

Gesprächsmonitoring und -reporting: 

Monitoring/Reporting von Anrufinformationen einzelner Gespräche mit mind. folgenden Parametern: o Durchgängige Identifikationsnummer des Endgerätes o Nutzername o Verbindungsweg im eigenen Netz o Genutzter Amtskopf oder SIP-Anschluss für ausgehende Gespräche o Datum und Uhrzeit des Verbindungsaufbaus

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

o







 

 



Datum und Uhrzeit des Verbindungsabbaus o Verbindungsdauer o Informationen zu den verwendeten Codecs Monitoring von Qualitätsinformationen (Mean Opinion Score) einzelner Gespräche mit mind. folgende Parameter: o Jitter o Paketverlustrate o Paketverzögerung Vollständige Unterstützung von Echtzeitmonitoring und Fehlerzuständen einzelner Endgeräte/Systeme, Annahme und Verarbeitung von SNMP Traps, folgende Parameter müssen mind. abgesetzt werden können: o Zeit o Endgerät o IP-Adresse o Status o Messwert Das Setzen von Schwellwerten zur Auslösung automatischer Fehler/SNMP-Traps muss möglich sein. Die Pollingintervalle müssen frei konfiguriert werden können. Automatisierte Absetzung von E-Mail/SMS in Alarm- und Fehlerfällen an ausgewählte Personengruppen Einbindung von Third-Party-Endgeräten mittels MIB-2-Funktionalitäten muss möglich sein Die Erstellung von Logfiles muss möglich sein, mind. mit Nutzernamen, den Gruppennamen, das Datum, die Zeitspanne und den Erfolg oder Fehler der Aktion. Exportfunktion von Statistiken und Endgerätedaten muss möglich sein

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Punkt

52.9.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

52.10.1.

I/B

Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:

 

52.11.1.

J=Ja N=Nein

CTI Anforderungen



52.11.

Antwort

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihr angebotenes Monitoring-System, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind.

52.10.

Kategorie

CTI Applikationen zur Steuerung und zum Monitoring von Endgeräteapplikationen und Endgerätestatus Wahl aus Clientapplikationen heraus, wie z.B. Outlook Bereitstellung einer CTI API für Third-Party Applikationen

- J A - N

Anforderungen an die Videotauglichkeit des zentralen Call Control-Systems Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 





Die zu liefernden zentrale Call Control-System muss eine Videofunktionalität auf Basis SIP zur Verfügung stellen. Die zu liefernden Call Control-Server müssen ein Videokonferenz-System ansteuern können. Die Call Control-Server müssen mit einem Videokonferenz-Buchungs- und Scheduling-Tool kommunizieren können.

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten 







Antwort J=Ja N=Nein

Die Provisionierung der Videoendgeräte muss über die Call Control-Server gesichert erfolgen können. Die bislang im Einsatz befindlichen Videoendgeräte der Firma Cisco Systems vom Typ EX60/90, DX80, SX20 und MX300G2 müssen über das SIP-Protokoll an die zu liefernden Call Control-Server weiter betrieben werden können. Alternativ wird dem Bieter für den Fall, dass seine angebotene Lösung die sich im Einsatz befindlichen vorgenannten Videoendgeräte nicht unterstützen kann, die Möglichkeit eingeräumt, diese unentgeltlich durch adäquate Videoendgeräte seines angebotenen Videosystems zu ersetzen. Dabei ist derzeit von mindestens folgendem Mengengerüst auszugehen: o 5x MX300 G2 o 5x SX20 o 5x EX90 o 5x EX60 o 1x DX80

Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich zu der vorgenannten Anforderung des Weiterbetriebs der vorhandenen Videoendgeräte Ihren Lösungsansatz. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt: 

Kategorie

I/B

Beschreibung der Lösung zum Weiterbetrieb der vorhandenen Videoendgeräte Beschreibung der alternativen Lösung, inkl. des unentgeltlichen Ersatzes der vorhandenen Videoendgeräte

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten Eine Provisionierung der vorhandenen Video-Endgeräte der Firma Cisco Systems über das angebotene zentrale Call Control-System des Bieters ist nicht gefordert.

52.12.

52.12.1.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

I

Organisationstool „eLIAS“ und Mandantenfähiges Administrations-Tool RAP.ID Im Umfeld der Landesverwaltung M-V kommt eine Vielzahl von Systemen zum Einsatz, mit denen sowohl technische als auch organisatorische Abläufe gesteuert werden. Als „führendes System“ wurde das einheitliche Landes-, Informations- und Auskunftssystem (eLIAS) in M-V etabliert. Mit Hilfe dieses Tools werden u. a. Organisationseinheiten und personelle Angelegenheiten innerhalb der Landesverwaltung M-V verwaltet. Es besitzt u.a. eine Datenschnittstelle zum RAP.ID-Tool, um aktuelle Veränderungen, hier zum Beispiel die Telefonnummer einer Person der Landesverwaltung M-V, zu erfassen und zu aktualisieren.

I

Das Organisationstool eLIAS soll die Datenbasis für die Telefonbuchfunktion bilden und stellt diese RAP.ID zur Verfügung.

I

Die IP-Telefonie-Komponenten müssen über Schnittstellenmöglichkeiten zum RAP.ID, bzw. über eigene Lösungen, verfügen, die es ermöglichen, einen frei zu vergebenen Telefonbuchservice zu etablieren.

A

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Erläutern Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich den vorherigen Punkt wie folgt:  

52.13. 52.13.1.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Erforderliche Softwarelizenzen Montagezubehör für Serverkomponenten

53.1.

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihre angebotenen Call Control-Server, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind.

53.

I/B

Mitzulieferndes Zubehör

 

52.14.

Beschreiben Sie, wie die Telefonbuchfunktion realisiert wird. Welche Schnittstellen zum automatischen Datenimport bestehen aus dem vorhandenen System (RAP.ID).

I/B

Anforderungen an das Intercluster Trunk-System Einsatzzweck

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Es ist vorgesehen, dass eine Nutzung der zentralen Netzübergänge in Richtung öffentliches Telefonnetz durch alle bestehenden und künftigen Call ControlServer-Cluster erfolgt. Dieses Ziel erfordert die Etablierung einer zusätzlichen übergeordneten Ebene (Instanz), im Folgenden als Intercluster Trunk-Server bezeichnet, die die effektive Verwaltung und Handhabung der Rufnummernpläne und -blöcke ermöglichen sollen.

53.1.1.

I

Die Intercluster Trunk-Server müssen als zentraler Aggregationspunkt für den landesweiten Rufnummernplan wirken können. Die einzelnen Call Control-Server-Cluster müssen jeweils einen IP-Zugriff auf die Intercluster Trunk-Server erhalten. Umgekehrt müssen auch die Intercluster Trunk-Server auf die einzelnen Call Control-Server-Cluster zugreifen können.

- J A - N

Bereits heute existierende Rufnummernblöcke der einzelnen Dienststellen müssen auch zukünftig unverändert bereitgestellt werden. Endgeräte müssen an den Intercluster Trunk-Servern nicht betrieben werden.

53.2.

I

Anforderungen an das Intercluster Trunk-System Hardware

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Seite 343

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Punkt

53.2.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten





- J A - N

19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme

Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:  

Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Interfaceanforderungen:  

   

53.3.

J=Ja N=Nein

Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile

Alternativ

53.2.3.

Antwort

Formfaktor der Serverhardware: 

53.2.2.

Kategorie

Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen

- J A - N

Virtualisierungsanforderungen an das Intercluster Trunk-System

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Punkt

53.3.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

J=Ja N=Nein

Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden. 

VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version

- J A

Alternativ: 

53.4. 53.4.1.

Antwort

- N

Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version

Funktionelle Anforderungen Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 



 







Entwicklung, Etablierung und Management eines zentralisierten landesweiten Rufnummernplanes Etablierung eines vereinfachten Rufnummernplanes auf den einzelnen Call Control-ServerCluster. Alle Call Control-Server sollen nur über die Intercluster Trunk-Server kommunizieren. Die Intercluster Trunk-Server halten den zentralisierten Rufnummernverteilungsplan vor. Für die Kommunikation mit den Call ControlServern (Verteilung der Rufnummernpläne) sollen die Intercluster Trunk-Server explizit dafür vorgesehene Intercluster-Protokolle nutzen. Die Intercluster Trunk-Server sollen die Rufnummernbereiche der andern Cluster propagieren. Die Intercluster Trunk-Server müssen die zur Abbildung der Rufnummernpläne notwendige

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten





53.4.2.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anzahl an „Rufnummern- Routing- und –translationmechanismen“ auf den einzelnen Call Control-Server-Clustern reduzieren. Die an die Intercluster Trunk-Server angeschlossenen Call Control-Server sollen „default Ausscheidekennziffern“ (vergleichbar einer „default IP Route“ im IP-Protokoll) für Rufnummern außerhalb ihres eigenen Rufnummernvorrates erhalten können. Die Intercluster Trunk-Server müssen den Zugriff der einzelnen Call Control-Server auf das SIP-Providernetz über einen zentralisierten SBC ermöglichen, um dadurch die notwendige Anzahl von dezentralen Übergängen in das öffentliche Telefonnetz drastisch reduzieren zu können.

Steuerung von Gateways: 

Da auch diverse individuelle TK-Anlagen im Rahmen der Aufgaben der Landesverwaltung M-V im Einsatz sind, müssen die Intercluster Trunk-Server auch zur Ankopplung dieser individuellen TK-Anlagen über entsprechende Gateways standardisierte Schnittstellen bereitstellen können.

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Beispiele für solche individuellen TK-Anlagen sind die Autobahn-Selbstwähl-Anlagen (AUSA), die über das Signalisierungsprotokoll Q-Interface Signalling Protocol (QSIG) angeschaltet werden müssen und die Anbindung an die obere Netzebene der Polizei (CNP-ON Anbindung), die das Digital Subscriber System No. 1 (DSS1) Protokoll benötigt.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

I

Diese Anlagen sollen auch weiterhin an der IP-Telefonie-Lösung über die Intercluster Trunk-Server betreibbar sein.

53.4.3.

Folgende Protokolle müssen zur Steuerung der Gateways durch den Intercluster Trunk-Server unterstützt werden:  

A

MGCP QSIG

Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für das Intercluster Trunk-System, sofern vorhanden, zusätzlich unterstützte Gatewaysteuerungsprotokolle, die in den geforderten Gateway-Steurungsprotokollen nicht aufgeführt sind.

53.4.4.

- J - N

I/B

Vermittlungsprotokolle: Der Intercluster Trunk-Server muss die nachfolgend aufgeführten Vermittlungsprotokolle unterstützen:   

SIP Intercluster Trunks in Richtung Call Control-Server SIP Trunks in Richtung SBC Intercluster Trunk-Protokoll zum Austausch von Daten mit den Call Control-Server-Clustern

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- J A - N

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Punkt

53.4.5.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

J=Ja N=Nein

Gesprächstypen: Die Intercluster Trunk-Server müssen folgende Gesprächstypen unterstützen:     

53.5.

Audiogespräche Videogespräche und Videokonferenzen Browserbasierte Webkonferenzen Verschlüsselte Gespräche Faxempfang und Faxversenden

54.1.

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die Funktionalitäten des Intercluster TrunkSystems in Zusammenarbeit mit dem Call ControlSystem.

54.

I/B

Anforderungen an die Session Border Controller (SBC) Kompatibilität zum öffentlichen Telefonnetz Im Rahmen einer Ausschreibung zur „Festnetztelefonie“ wurde der Provider T-Systems International GmbH als zukünftiger Anbieter des Übergangs in das öffentliche Telefonnetz benannt. Durch den Anbieter für Los 3 ist daher eine Kompatibilität zur Erbringung aller erforderlichen Leistungsmerkmale zur Nutzung der Amtsanschlüsse (sämtliche Protokolle) zu gewährleisten.

54.2.

Antwort

- J A - N

Anforderungen an den Aufbau der SBC

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Die SBC bilden die Herzstücke der dreistufig georedundant auszulegenden Sicherheitsgateways aus vermittlungstechnischer Sicht (Übergang in das öffentliche Telefonnetz). 54.2.1.

   

54.3.1.

Antwort J=Ja N=Nein

I

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

54.3.

Kategorie

Robustes, geschlossenes Gehäuse im 19“Format Höhe: max. 3 HE Integriertes Netzteil: 230 V / 50Hz Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 35°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Geforderte Leistungsmerkmale der SBC Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 



   

Session Border Controller mit einem Durchsatz von mind. 1.000 gleichzeitigen SIP-Gesprächen (erweiterbar auf mindestens 3.000 gleichzeitige SIP-Gespräche) Die Session Border Controller an den beiden Hauptstandorten müssen jeweils redundant ausgelegt werden. Bei Ausfall eines Systems an einem Standort muss das zweite System des Standortes die bestehenden Gespräche unterbrechungsfrei übernehmen können. Datendurchsatz: mind. 1Gbit/s Transcodierung unterschiedlicher Codecs Spiegelung des Mediendatenstroms (RTP/SRTP) zum Zwecke einer Aufzeichnung Protokollwandlung Netzwerkprotokolle (SIP – H.323)

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten  

 

 



 



  

   

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

DTMF interworking (RFC 2833) Vollständige Unterstützung zur Umwandlung/Durchreichen von Modem- und Faxprotokollen (mind. T.38 und G.711) Vollständige Unterstützung von Dualtone- multifrequency-Funktionalitäten Vollständige Unterstützung von SIP-zu-SIP Steuerbefehlen über beide Netze hinweg, mind. REFER und REINVITE Vollständige Unterstützung von multiplex RTPAnrufen Funktionalitäten zur Modifizierung von SIPNachrichten, inklusive Header und Session Descriptor Protocol-Attribute Vollständige Unterstützung/Weiterleitung von P-Asserted-Identify (PAI), P-Preferred-Identify (PPI) und Remote-Party-ID (RPID) Vollständige Unterstützung von E164- und URI-Verbindungsaufbau Vollständige Unterstützung von OPTIONSNachrichten bei SIP, mind. OPTIONS-PINGNachrichten für alle ankommenden und abgehende Gespräche Vollständige Unterstützung zur Umwandlung von IPv4 in IPv6-Paketen und umgekehrt (Dualstack) Rufnummernumwandlung (Digit Manipulation) Translation Pattern für alle VoIP-Gespräche Definition von eingehenden Gesprächsrollen, z.B. zum automatischen Aufzeichnen von kommenden Gesprächen Unterstützung von DSCP-Markierungen Monitoring und Überwachung des Systems muss über den SIP-Trunk möglich sein Absetzen von SNMP-Traps im Fehlerfall Absetzen von SNMP und Syslog-Nachrichten für den Status des SIP-Trunks

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten 

Unterstützte Standards/Protokolle

54.4.1.

Netzwerk:

54.4.2.

54.4.3.

J=Ja N=Nein

Session Initiation Protocol (SIP) RTP RTCP TCP UDP SDP OSPF DSCP SNMP IPv4 und IPv6 IPSec Secure RTP (SRTP) Transport Layer Security (TLS)

- J A - N

Codecs:   

G.711 a G.722 G.711 µ

- J A - N

- J

Video: 

Antwort

TLS mit verschiedenen Zertifikaten

54.4.

            

Kategorie

H.264

A - N

54.4.4.

- J

Analog: 

T.38

A - N

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Punkt

54.4.5.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

54.5.1.

54.6.1.

- J A - N

EN60950-1 EN55022 EN55024 EN61000-3-2/-3-3

- J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Mind. 4 x 10/100/1000 Base-T Mind. 1x USB-Port (Typ A)

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

54.7.

SIP zu SIP SIP zu H.323 H.323 zu H.323 RFC 2833 zu G.711 in-band DTMF RFC 2833 zu KPML SRTP zu RTP sowie RTP zu SRTP Transcodierung zwischen folgenden Codecs: o G.711 a und µ o G.729 o G.722

Schnittstellen

 

54.6.

J=Ja N=Nein

Einzuhaltende Normen:    

54.5.

Antwort

Protokollumwandlung:       

54.4.6.

Kategorie

Erforderliche Softwarelizenzen Montagezubehör für 19“ Einbau

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihre angebotenen SBC, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind. 55.

Antwort J=Ja N=Nein

I/B

Anforderungen an das zentrale Firewall-System der IP-Telefonie-Lösung Die äußeren zentralen Firewall-Systeme in Richtung zum SIP-Providernetz werden durch die DVZ M-V GmbH beigestellt.

55.1.

Kategorie

Die inneren zentralen Firewall-Systeme sind durch den Bieter bereitzustellen.

I

- J A - N

55.2.

Das zu liefernde zentrale Firewall-System soll in die nachfolgend aufgeführten Zonen aufgeteilt werden: 

 

 



Zone zur Anbindung der CN LAVINE IP-Telefonie MPLS-VPN o für die Anbindung der über das CN LAVINE bereitgestellten VPNs der Bedarfsträger Zone für die zentralen IP-Telefonie-Komponenten SIP-Sicherheitsgateway-Zone o für den Übergang von den zentralen Clustern in Richtung SIP-Sicherheitsgateway Polizei-Sicherheitsgateway-Zone Für den Übergang von den zentralen Clustern in Richtung SBC des Clusters LP über die zentralen Firewall-Systeme der Landespolizei M-V Zone zur Kopplung mit dem RZ der DVZ M-V GmbH

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten o o o o o

55.3. 55.3.1.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anbindung der Arbeitsplätze der Administratoren Übergang zu den zentralen Datensicherungs-Systemen Anbindung der zentralen Systemmanagement-Servern der DVZ M-V GmbH Übergang zu den Daten MPLS-VPN des CN LAVINE Übergänge in Richtung Netze Dritter  NdB „Verbindungsnetz“ (DOI Nachfolger)  Internet (z.B. für HD-Videodienste)

Allgemeine Basisanforderungen an das zentrale Firewall-System Anforderungen an die Redundanz: 

Das anzubietende Firewall-System muss georedundant auf zwei Standorte verteilt aufgebaut werden.

- J A

- N

Die beiden Standorte sind wie unter Ziffer 3.2.1.7.3 beschrieben über das CN LAVINE vernetzt. Ein Clustering über das CN LAVINE ist nicht vorgesehen.

55.3.2.

I

Die Verbindung mehrerer Firewalls an einem Standort zu einer logischen Firewall muss möglich sein. - J Mehrere Firewall-Appliances sollen über Fail-OverLink oder einer anderen geeigneten Verbindung zu einer logischen Firewall zusammengeschaltet werden können.

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A

- N

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Punkt

55.3.3.

55.3.4.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Die jeweils einzelnen Firewall-Cluster an den zwei Standorten sollen als Firewall-Cluster im aktiv/standby oder im aktiv/aktiv-Modus betrieben werden können.

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J A

Verfügbarkeit: Ein clusterinternes Umschalten muss ohne Verbindungsverlust sowie paketverlustfrei erfolgen.

Antwort

- N - J

A

- N

Erläutern Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die angebotene Lösung wie folgt: 





55.3.5.

Beschreiben Sie Ihre angebotene Lösung unter der Maßgabe des Einsatzes von zwei georedundanten Firewall-Clustern. Gehen Sie dabei besonders auf die Umschaltzeiten und eventuell auftretender Datenverlustmöglichkeiten ein. Treffen Sie in Ihrer Beschreibung Aussagen über die Verfügbarkeit der IP-Telefonie, wenn nur ein nicht redundantes Firewall-System an jedem der zwei Hauptstandorte zum Einsatz kommen würde.

I/B

Konstruktive Anforderungen:   

Das Firewall-System soll als Hardware-Appliances geliefert werden. Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Die einzelnen Firewall-Appliances der Cluster sollen jeweils über redundante Netzteile verfügen bzw. mit einem zweiten Netzteil nachgerüstet werden können.

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- J A

- N

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Punkt

55.3.6.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Antwort J=Ja N=Nein

Interface- und Schnittstellenanforderungen:    



 

55.3.7.

Kategorie

Mindestens 8 Stück 1000 BASE-T Schnittstellen Ether-Channel: 802.1AX (802.3ad) Funktionalität Mindestens ein Erweiterungsslot für mindestens 6 zusätzliche 1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens ein Fail-Over Port 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Anzahl unterstützter VLANs > 400 Ein Erweiterungsslot für mindestens 6 zusätzliche oder 6-Port GE SFP SX, LH, und LX mit entweder 6 x GE SFP 1000BASE-SX, 1000BASE-LX, oder 1000BASE-LH Transceivern

- J A

Klimatische Anforderungen:  

Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10% und max. 90%

55.4.

Leistungsmerkmale des zentralen Firewall-Systems

55.4.1.

Kontrolle durch Sicherheitsregeln:    

Zulassen/Blockieren von Netzverkehr mittels ACLs Anwendung von NAT Schutz vor IP Fragmentierung AAA-Anforderungen für Typen von Netzwerkverkehr

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- N

- J A

- N

- J A

- N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten       

55.4.2.



  

55.5.1.

J=Ja N=Nein

Filtern von Netzwerkverkehr anhand einzelner Protokolle wie HTTP, HTTPS, FTP, UDP, etc. Erkennung und Kontrolle von Applikationen Umleitung von Netzverkehr zu Hardware oder Software Modulen zur tiefergreifenden Analyse Traffic-Kontrolle durch QoS-Regeln Botnet Traffic Filter Begrenzung von Verbindungen und TCP-Normalisierung Erkennen von Bedrohungen

Bridge Groups ACLs, extended ACLs, EtherType ACLs Zulassen von IP(v4/v6) Verkehr und Non-IPVerkehr (u.a. BPDU, MPLS) Unterstützung verschiedener Routing Protokolle (u.a. DHCP, OSPF, RIP, EIGRP, BGP, HSRP, VRRP) Überprüfung der MAC-Adressen ARP Inspection MAC-Adress-Tabellen

- J A

- N

Stateful Inspection: 

55.5.

Antwort

Transparent und Routed Firewall-Modus:   

55.4.3.

Kategorie

Inspektion des Netzwerkverkehrs unter Berücksichtigung des Verbindungszustandes auch für verbindungslose Protokolle wie UDP oder ICMP

- J A

- N

Anforderungen an das Management-Tool des zentralen Firewall-Systems Das angebotene zentrale Firewall-System muss über ein Management-Tool mit folgenden Konfigurationsmöglichkeiten verfügen:

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- J A

- N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten                  

55.5.2.

55.5.3.

55.5.4.

Kategorie

J=Ja N=Nein

Browserbasierter Zugriff über https-Verbindungen Zugriffsteuerung mit dedizierten Rechten und Rollen Konfigurations- und Zugriffsregeln (Nutzer, AAA, etc.) Konfiguration von Interfaces Konfiguration des Device-Namen Konfiguration der Device-Systemzeit Konfiguration des Zeitservers (NTP-Server) Konfiguration von ACLs unter Einbeziehung von Netzwerk- und Serviceobjekten und Konfiguration von NAT-Rules Konfigurationsmöglichkeit für Traffic-Filter, wie z.B. BOT-Netz Filter Konfiguration von statischen und dynamischen Routingeinträgen Konfiguration von Route-Maps Konfiguration von Routingprotokollen Anlegen von Netzwerk-Objekten Anlegen von Netzwerk-Objektgruppen Anlegen und Service-Objekten Anlegen von Service-Objektgruppen Anlegen von Class-Maps und Inspektion-Maps

Die Konfiguration des zentralen Firewall-Systems muss auch über SSHv2 Verbindungen und CLI möglich sein

Packet-Tracer mit graphischer Anzeige der Simulation zur Kontrolle der erstellten ACLs

- J A

ACL Services, ACL-Hitcounts Device-Informationen,

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- N - J

A

Monitoring-Funktionalitäten für:  

Antwort

- N - J

A

- N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten            

     

55.6.

Antwort J=Ja N=Nein

Interface-Informationen, Traffic-Informationen, Paketdurchsatz Systemauslastung wie z.B. CPU und Speicher Graphische Anzeige von Trends Reporting-Funktionen System- und Interfaceauslastung Top-Talker Trafficfilter , z.B. infected hosts, Bot-Netze Protokollverteilung Paketdurchsatz Logging-Funktionen Verbindungsauf- und abbau auf Protokoll- und Portebene sowie Source- und Destination-Anzeige Administrator-Sessions Syslog SNMPv3 DHCP-Services DHCP-Relay-Services DNS-Services

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich, welche weiteren hier nicht aufgeführten Funktionalitäten durch Ihr angebotenes ManagementTool für das zentrale Firewall-System realisiert werden.

55.7.

Kategorie

I/B

Performance- und Durchsatzanforderungen an das zentrale Firewall-System

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Punkt

55.7.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

 

  

56.1.

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

56.

Kategorie

Durchsatz mit Applikationskontrolle (AVC)> 1,50 Gbit/s Gleichzeitig mögliche Verbindungen > 50.0000 Ports Neue Verbindungen pro Sekunde > 50.000 Ports (Hinweis: wichtig für die gleichzeitige Neuanmeldung von 20.000 Ports und sonstigen Geräten) Stateful inspection Durchsatz > 3 Gbit/s Stateful inspection Durchsatz Multi-Protokoll > 2Gbit/s Durchsatz Pakete pro Sekunde (64K Byte) > 1.000.000

- J A

- N

Zentrale LAN-Switche für die angebotene IP-Telefonie-Lösung Einbindung der zentralen LAN-Switche Die IP-Telefonie muss über das zuvor beschriebene zentrale Firewall-System der IP-Telefonie-Lösung getrennt in Firewall-Zonen an die IT-Infrastrukturen der Landesverwaltung M-V unter Nutzung des CN LAVINE eingebunden werden. Dazu muss der Bieter die notwendige Anzahl an LANSwitches für die zentralen IP-Telefonie-Komponenten bereitstellen.

I

Die LAN-Switches für die einzelnen Lokationen des IPTelefonie-Systems werden durch die DVZ M-V GmbH käuflich erworben. Die LAN-Switches für die zentralen IP-Telefonie-Komponenten werden durch die DVZ M-V GmbH für die

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

gesamte Vertragslaufzeit angemietet (Teil des Portpreises).

56.1.1.

56.1.2.

Die Anbindung der einzelnen zentralen Server-Systeme muss redundant über Ethernetschnittstellen an physisch von einander getrennte zentrale LAN-Switche erfolgen. Die zu liefernden zentralen LAN-Switche müssen wie die zentralen Call Control-Server-Cluster auch georedundant auf zwei Standorte verteilt aufgebaut werden. Die beiden Standorte sind wie unter Ziffer 3.2.1.7.3 beschrieben über das CN LAVINE vernetzt.

56.2. 56.2.1.

A

- N

- J A

- N

I

Anforderungen an den Aufbau der zentralen LAN-Switche Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:     

 

56.3.

- J

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format Höhe: 1 HE Alternativ: mehrere Höheneinheiten als modulares Switchsystem ausgelegt Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) mind. zwei redundant ausgelegte Netzteile mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise; HotSwappable Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

- J A - N

Klimatische Anforderungen:

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Punkt

56.3.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten



56.4.1.

56.5.1.

Umgebungstemperatur: mind. 0°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Switching-Bandbreite: mind. 320 Gbit/s VLAN-IDs: mind. 100

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

   



56.6.

J=Ja N=Nein

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:

 

56.5.

Antwort

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

56.4.

Kategorie

Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten Redundante Layer-2-Verbindungen für Spanning-Tree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1ax (802.3ad))

- J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

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Punkt

56.6.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

56.7.1.

- N

Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen Port- basierte ACL ACL für gerouteten Datenverkehr ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

Anforderungen an QoS-Funktionalitäten Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:    

56.9.

A

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

  

56.8.1.

- J

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten



56.8.

Inter-VLAN Routing und statische Routen

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

56.7.

Kategorie

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

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Punkt

56.9.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

      

56.10.1.

J=Ja N=Nein

Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS) Portbasierende IPv6 ACL ACL für gerouteten Datenverkehr ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs Verkehrsflussanalyse für IPv6 Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6 Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6 Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  



 

56.11.

Antwort

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

56.10.

Kategorie

Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port Administration über Webbrowser oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), Konsolenport und SSHv2 Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart) Rollenbasierte Administration mit mind. 4 verschiedenen Autorisierungsebenen Unterstützung von Remote Port Monitoring

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle

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Seite 364

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Punkt

56.11.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

            

56.12.1.

J=Ja N=Nein

IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections ) IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing) IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control) IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3ae (10GBase) IEEE 802.3x (Full-Duplex) 1000BASE-X (GBIC/SFP) 1000BASE-SX/-LX/-LH/-ZX

- J A - N

Netzprotokolle       

56.12.

Antwort

Übertragungsverfahren / -protokolle: 

56.11.2.

Kategorie

IPv4 IPv6 NTP (Client) VRRP HSRP GVRP LLDP

- J A - N

Switching / Routing Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:  

Layer 2 Switching (MAC) Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6)

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- J A - N

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Punkt

56.13. 56.13.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

56.14.1.

- J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: LAN-Schnittstellen: mindestens 16 x 10 Gigabit-Ethernet, wahlweise als 1G oder 10G Bestückung mit SFP oder SFP+ Unterstützte Transceivertypen: o 10G Base-SR, -LR, -LRM, -ER, -ZR, CX1 o 1000 Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10, -ZX o DWDM-SFP+, DWDM-SFP o CWDM-SFP

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:   

56.16.

SNMPv3 UDP-MIB TCP-MIB OSPF-MIB

Schnittstellen

 

56.15.1.

J=Ja N=Nein

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:



56.15.

Antwort

Netzwerkmanagement

   

56.14.

Kategorie

Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Mietpreis enthalten sind

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Seite 366

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihre angebotenen zentralen LAN-Switche, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den aufgeführten Anforderungen nicht aufgeführt sind. 57.

J=Ja N=Nein

I/B

Anforderungen an das Vermittlungs-System (PC-Vermittlung)

57.1.

Anforderungen an das Vermittlungs-System Hardware

57.1.1.

Formfaktor der Serverhardware:  

Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile

Alternativ 

57.1.2.

Antwort

- J A - N

19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten, wie z.B. Speichersysteme

Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:  

Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

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- J A - N

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Punkt

57.1.3.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten



   

57.2.1.

J=Ja N=Nein

Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen

- J A - N

Virtualisierungsanforderungen an das Vermittlungs-System Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden. 

VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version

- J A - N

Alternativ: 

57.3. 57.3.1.

Antwort

Interfaceanforderungen: 

57.2.

Kategorie

Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version

Leistungsmerkmale des Vermittlungs-System Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 



Alle Leistungsmerkmale der angebotenen Vermittlungsarbeitsplätze der IP-Telefonie-Lösung müssen unterstützt werden. Call Handling / Queuing-Funktionalität muss unterstützt werden. Dabei müssen mindestens

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 368

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten



 

  







57.3.2.

57.4.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

die Regeln FIFO/LIFO angewendet werden können Integration eigner Sprachansagen an den jeweiligen Vermittlungsarbeitsplätzen muss möglich sein Dynamische Darstellung der Präsenz Name und weiteren Feldern eines Telefons Individualisierung des Clients bezüglich Speed-Dials, BusyLampFields etc. muss möglich sein serverseitige Möglichkeit des Monitoring der Clients muss möglich sein Vollständige Unterstützung einer zentralen Updatefähigkeit der Clientsoftware Gruppenbasiertes Rechtemanagement bezüglich Anmeldung der Clients an den Vermittlungsarbeitsplätzen muss möglich sein Bereitstellung eines zentralen Telefonbuchs mittels LDAP oder Metadirectory muss möglich sein Es muss möglich sein, die zentralen Vermittlungs-Server vollumfänglich mit dem Call Control-Server zu koppeln. Wir erwarten eine Client-Server Architektur, die insbesondere für den Betrieb der Vermittlungsplätze über das CN LAVINE (verteilte Vermittlungsplätze, Laufzeiten, Bandbreiten, Jitter, Paketloss etc) ausgelegt sein muss.

Die Vermittlungs-Server sollen georedundant ausgeführt werden können.

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber DVZ schriftlich für Ihr angebotenes Vermittlungs-System, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind. 58.

Antwort J=Ja N=Nein

I/B

Anforderungen an ein Voicemail-System

58.1.

Anforderungen an die Voicemail-System Hardware

58.1.1.

Formfaktor der Serverhardware:  

Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile

Alternativ 

58.1.2.

Kategorie

- J A - N

19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme

Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:  

Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

58.1.3.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten



   

58.2.1.

J=Ja N=Nein

Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen

- J A - N

Virtualisierungsanforderungen an das Voicemail-System Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden. 

VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version

- J A - N

Alternativ: 

58.3. 58.3.1.

Antwort

Interfaceanforderungen: 

58.2.

Kategorie

Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version

Leistungsmerkmale des Voicemail-System Zur Erhöhung des Komforts muss jeder Teilnehmer individuell Zugriff auf das zentrale Voicemail-System erhalten. Dieses muss min. den Empfang von Sprachnachrichten unterstützen. Die Abfrage der Sprachnachrichten muss über mehrere Kommunikationskanäle möglich sein. Dazu zählen mindestens der Zugriff über das zugewiesene Telefonieendgerät, mittels eines beliebigen Telefons nach interner oder externer Einwahl.

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Die Signalisierung neuer Sprachnachrichten muss auf dem Telefonieendgerät mittels einer Nachrichten-LED und ein einem Hinweistext im Display erfolgen. Ein Vor- und Zurückspulen innerhalb der Nachricht, das Pausieren des Abspielens der Nachricht, sowie eine Weiterleitung der Nachricht muss möglich sein Zum Abhören der Nachrichten über andere Endgeräte (z.B. Mobiltelefon, Telefonieendgerät ohne entsprechendes Display, externe Teilnehmer) muss das System eine sprachbasierende Schnittstelle zur Verfügung stellen. Mittels dieser können Nachrichten, nach erfolgter Authentifizierung, abgehört, gespeichert und gelöscht werden. Des Weiteren müssen über die sprachbasierende Schnittstelle Einstellungen geändert sowie mindestens fünf verschiedene Begrüßungen (Standard, Urlaub, besetzt, intern und zeitgesteuert) aufgenommen werden können. Für jeden Teilnehmer müssen mindesten 30 Minuten Aufnahmezeit für Sprachnachrichten auf dem Voicemail-System berücksichtigt werden. Gleichfalls muss für jeweils 50 Teilnehmer jeweils ein Sprachzugang (Port/Kanal) zum Abhören der Sprachnachrichten reserviert werden. Entsprechend der Hochverfügbarkeitsanforderungen der zentralen Call Control-Server muss dieser Dienst ebenfalls vollredundant zur Verfügung gestellt werden. 58.3.2.

58.3.3.

58.3.4.

- J Die Abfrage der Sprachnachrichten soll über mehrere Kommunikationskanäle möglich sein.

Die Authentifizierung über einen Voicemail Web-Frontend soll möglich sein.

Teilnehmern die den Messaging-, Multimedia-Client oder Multimedia-Mobile-Client nutzen, soll die Sprachnachricht innerhalb der Anrufliste angezeigt werden.

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A - N - J A - N - J A - N

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Punkt

58.3.5.

58.3.6.

58.3.7.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Über das Webfrontend sollen sich sämtliche Einstellungen vornehmen und Sprachansagen aufnehmen lassen, sowie der Zugriff auf Sprachnachrichten (hierbei kann die Nachricht direkt über den PC/Notebook oder auf einem beliebigen Telefon ausgegeben werden) möglich sein. Das Versenden von Sprachnachrichten an Empfänger- oder Empfängergruppen soll möglich sein. Hierbei soll die Nachricht auch vorab aufgezeichnet und zu einem späteren Zeitpunkt versendet werden können.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

- J A - N

Allgemeine Nutzeranforderungen: 





Der Benutzer muss mittels Name/PasswortÜberprüfung von jedem beliebigen internen Endgerät Zugriff auf sein Voicemail Account haben. Es muss individuell eingestellt werden können, ob und nach welcher Zeit die Abwesenheitsnotiz eines Teilnehmers abgespielt wird. Die Erstellung von Voicemail Nachrichten muss optional sein. Ist ein Hinterlassen einer Nachricht nicht erwünscht, muss das Gespräch automatisch beendet werden.

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- J A - N

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Punkt

58.3.8.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

  

58.3.10.

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Funktionalitäten müssen dem Benutzer bei Zugriff auf seinen Voicemail Account zur Verfügung gestellt werden: 

58.3.9.

Kategorie

Abspielen von Sprachnachrichten. Dabei müssen folgende Funktionalitäten sichergestellt werden: o Abspielen/Pause der Nachricht o Vor- und Zurückspulen der Nachricht Anpassen der Lautstärke während des Abspielens Wiederholen und speichern von bereits abgehörten Nachrichten Löschen von Nachrichten

Es muss für jedes Voicemail Profil individuell eingestellt werden können, welche Nachricht bei Nichterreichbarkeit des Nutzers abgespielt wird. Der Nutzer muss eigene Abwesenheitsnachrichten erstellen können.

Es soll möglich sein, Nachrichten auf dem VoicemailServer als Normal, Dringend oder Privat einzustufen.

- J A - N

- J A - N

- J A - N

58.3.11.

Administrative Anforderungen: 



Das System muss eine hoch skalierbare, kombinierte Hardware- und Softwarelösung sein, die eine standortunabhängige Verwaltung von Voicemail Nachrichten zur Verfügung stellt Browserbasiertes Administrationssystem

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- J A - N

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Punkt

58.3.12.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

  



 

Integration oder Kopplung mit dem Call Control-Server muss vollständig unterstützt werden Vollständige Unterstützung von SIP-Endgeräten Integration eines Monitoring-Tools zur Darstellung von Echtzeitinformationen von Voicemailports, Systemauslastung und -konfigurationen Rollenbasiertes Administrationssystem mit Erstellung unterschiedlicher Rechte und Freigaben Vollständige Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP) Vollständige Unterstützung von Event-Logging

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

Beschreiben Sie hierzu nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die technischen Details und Sicherheitsmechanismen des zentralen Voicemail-System für Sprach-Nachrichten, sowie die angebotenen Komponenten. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt:    

58.4.

I/B

Beschreibung des Voicemail-Systems Beschreibung der technischen Umsetzung des Voicemail-System Beschreibung der vorhandenen Schnittstellen Beschreibung der Sicherheitsmechanismen

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihren angebotenen Voicemail-Systems, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind. 59.

Kategorie

J=Ja N=Nein

I/B

Anforderungen an das Webkonferenz-System

59.1.

Anforderungen an das Webkonferenz-System Hardware

59.1.1.

Formfaktor der Serverhardware:  

Formfaktor: 19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile

Alternativ 

59.1.2.

Antwort

- J A - N

19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme

Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:  

Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

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- J A - N

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Punkt

59.1.3.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten



   

59.2.1.

J=Ja N=Nein

Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen soll vorhanden sein.

- J A - N

Virtualisierungsanforderungen an das Webkonferenz-System Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden. 

VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version

- J A

Alternativ 

59.3. 59.3.1.

Antwort

Interfaceanforderungen: 

59.2.

Kategorie

- N

Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version

Leistungsmerkmale des Webkonferenz-Systems Der einladende Teilnehmer muss die Möglichkeit haben, Webkonferenzen in seinem Office Kalender und über eine entsprechende Web-Seite zu planen und automatisiert Einladungen an die Teilnehmer zu versenden. Dies geschieht unabhängig, ob der Webkonferenz-Server und der Nutzer Mitglied derselben AD Domain sind oder nicht.

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Der Empfänger der Einladung, sowie der Einladende selbst, muss innerhalb der Einladung, bzw. innerhalb des Notizfeldes des Kalendereintrags sämtliche notwendigen Informationen erhalten, um sich danach mittels Mausklick auf einen Hyperlink automatisch mit dem Webkonferenz-System verbinden zu lassen oder alternativ eine manuelle Anwahl initiieren können. Für die manuelle Anwahl muss mindestens:   

die Einwahlrufnummer des WebkonferenzSystems die Konferenz-ID und das individuell durch den einladenden Teilnehmer vergebene Passwort

in dem Microsoft-Outlook-Kalendereintrag hinterlegt sein. Nach dem Beitritt mittels Hyperlink muss es den Teilnehmern freigestellt sein, ob sie  



59.3.2.

sich unter ihrer individuellen Rufnummer vom Webkonferenz-System zurückrufen lassen, sich manuell - unter Bezugnahme auf die in der Einladung stehenden Einwahlrufnummer, Konferenz-ID und des Passworts in das Webkonferenz-System einwählen eine direkte Verbindung mittels Voice-over-IP zum Webkonferenz-System aufbauen.

Die Anschaltung an die zentrale Kommunikations-Infrastruktur muss auf Basis des SIP Anschlussprotokolls nach IETF RFC 3261erfolgen. Die Audio- und Video-Mediaverschlüsselung muss mittels SRTP (Secure Real Time Transport Protocol)

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

auf Basis AES-128 und die Signalisierungsverschlüsselung nach TLS (Transport Layer Security) auf Basis AES-128 oder gleichwertig erfolgen. Innerhalb der Webkonferenz muss neben der so hergestellten Audiokonferenz bedarfsweise auch das Video-Bild des jeweiligen Teilnehmers angezeigt werden können, wobei der einzelne Teilnehmer selbst bestimmen soll, ob sein Video-Bild gesendet wird oder nicht. Das Video-Bild ist auf Basis der jeweilig integrierten Notebook- oder durch eine separat angesteckte USBKamera zu erzeugen und muss eine Bildschirmauflösung von mindestens zu 360p. Innerhalb der Webkonferenz muss allen Teilnehmern eine Teilnehmer-Liste mit Namen angezeigt werden, wobei reine Audio-Einwahl-Teilnehmer auch als Einwahl-Teilnehmer, allerdings ohne Namen, angezeigt werden müssen. Aus der Teilnehmer-Liste muss außerdem hervorgehen, welcher Teilnehmer die Moderator-Rolle inne hat und welche Teilnehmer aktuell sprechen. Der lauteste Sprecher soll in diesem Zusammenhang Video-seitig den anderen Teilnehmern eingeblendet werden. Der Einladende Teilnehmer oder ein von ihm benannter alternativer Moderator soll bedarfsweise die Möglichkeit haben, seinen gesamten Bildschirm oder dedizierte aktive Applikationen mit den gesamten Teilnehmern zu teilen. In beiden Fällen muss es möglich sein, dass der übertragene Bildschirm- oder Applikationsinhalt mit darübergelegten Kommentaren oder Skizzen anschaulicher dargestellt wird. Bedarfsweise muss sich die gesamte Webkonferenz zentral aufzeichnen lassen. Hierbei muss neben dem

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Web-Anteil ebenfalls der Audio- und Video-Anteil aufgezeichnet und zentral abgelegt werden können, wobei die Aufnahme den Teilnehmern akustisch oder optisch innerhalb der laufenden Webkonferenz angezeigt werden muss. Das anzubietende Webkonferenz-System muss aus Interoperabilitätsgründen für interne und externe Teilnehmer die zum Zeitpunkt der Vergabe aktuellsten Microsoft-Internet Explorer Version, Apple Safari für Mac OS, sowie die aktuellen Versionen von Google Chrome und Mozilla Firefox auf Mac OS und Windows unterstützen. Außerdem muss sich das Webkonferenz-System von Apple iPhone und iPad uneingeschränkt benutzen lassen. Für einladende Teilnehmer muss mindestens Microsoft Windows 7, sowie Microsoft Office 2010 unterstützt werden.

59.4.

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für das angebotene Webkonferenz-System, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind.

60. 60.1.

I/B

Anforderungen an ein Kontaktzentrums-System Anforderungen an ein Kontaktzentrums-System Hardware

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Punkt

60.1.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten







A - N

19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme

Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Interfaceanforderungen:  

 

60.2.

- J

Klimatische Anforderungen an die Serverhardware: 

60.1.4.

J=Ja N=Nein

19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile

Alternativ

60.1.3.

Antwort

Formfaktor der Serverhardware: 

60.1.2.

Kategorie



Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor

Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen soll vorhanden sein.

- J A - N

- J A - N

Virtualisierungsanforderungen an ein Kontaktzentrums-System

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Punkt

60.2.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

J=Ja N=Nein

Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden. 

VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version

- J A

Alternativ 

60.3. 60.3.1.

Antwort

- N

Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version

Allgemeine Anforderungen an ein Kontaktzentrums-System Eine Lösung für die Unterstützung von Kontaktzentren muss zur Abarbeitung telefonischer Anfragen, welche über Vermittlungsaufgaben hinausgehen, bereitgestellt werden können. Neben den Funktionen eines Vermittlungs-Systems muss die Lösung für das Kontaktzentrums-System mindestens folgende Leistungsmerkmale anbieten:     

interaktive Sprachsteuerung, Sprachmenüs in beliebiger Verzweigungstiefe, automatische Abfrage von Daten des Anrufers, nachträgliche Markierung von Gesprächen zur Erstellung von Reports, Erstellung von Anruf-Reports u. a. hinsichtlich der Art des Anrufes, der Länge des Gespräches, der Zielerreichung, des Anrufaufkommens sowie des Verbleibs in der Warteschlange.

- J A - N

Im Kontaktzentrums-System muss aufgrund abweichender Rechte zwischen zwei Client-Varianten unterschieden werden:  

Clients für die Agenten Clients für den Supervisor

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Der Supervisor muss im Unterschied zum Client des Agenten erweiterte Funktionalitäten besitzen. Zu diesen Funktionalitäten müssen u. a. die Möglichkeit zur Erstellung von individuellen Reports und die Überwachung der Auslastung des Kontaktzentrums-System gehören. Die Menüführung muss in deutscher Sprache sein. 60.4. 60.4.1.

60.4.2.

60.5. 60.5.1.

Spezielle Anforderungen an ein Kontaktzentrums-System Das Kontaktzentrums-System muss auf einer ClientServer-Architektur basieren, um eine zentrale Konfiguration und Datenspeicherung, sowie eine gleichmäßige oder vordefinierte Anrufverteilung über mehrere Agenten zu gewährleisten. Die Anbindung von externen Applikationen muss über vorhandene standardisierte Schnittstellen ermöglicht werden.

- J A - N - J A - N

Funktionsanforderungen zum Call Routing Prioritätsgesteuerte Warteschlangen müssen eine bevorzugte Bearbeitung definierter Anrufergruppen erlauben Ein definiertes Routing der Anrufer muss auf Grundlage von Ansagen und DTMF-Abfragen, von Echtzeitstatistiken der Warteschlangen, der Tageszeit, des Monatstags, der Rufnummer des Anrufers, der gewählten Nummer erfolgen

- J A - N

Die Auswahl des Agenten muss nach z.B. längster Verfügbarkeitsdauer der Agenten, mittlere Bearbeitungsdauer, lineare Verteilung oder zirkulare Verteilung erfolgen

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Punkt

60.5.2.

60.5.3.

60.6.

60.6.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Sofern der Agent einen zugewiesenen Anruf nicht innerhalb einer bestimmten Zeit annimmt, soll ein automatisches Rerouting auf einen anderen Agenten erfolgen. Im Rahmen der vom Administrator festgesetzten Anrufnachbearbeitungszeit soll der Agent für weitere Anrufe nicht zur Verfügung stehen.

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N - J A - N

Funktionsanforderungen an den Agenten-Arbeitsplatz für ein Kontaktzentrums-System Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:      

60.7.

Kategorie

Manuelle und automatische Statusänderung für den Agenten (bereit/nicht bereit/abwesend) Frei definierbare Statusmeldungen für den Agenten Anzeige der in der Warteschlange befindlichen Anrufer Anzeige der längsten Wartezeiten in der Warteschlange Anzeige der Verfügbarkeit anderer Agenten Steuerung des IP-Endgerätes: Annehmen, Halten und Beenden von Anrufen

- J A - N

Funktionsanforderungen an den Supervisor-Arbeitsplatz für ein Kontaktzentrums-System

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Punkt

60.7.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten



 

60.8.1.

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

60.8.

Kategorie

Monitoring der Echtzeit-Statistikdaten, wie Anzahl angemeldeter Agenten, Gruppen-Übersicht und Anzahl der Anrufer in Warteschlangen Der aktuelle Zustand der einzelnen Agenten und Gruppen muss in Echtzeit (Realtime) in grafischer Form ständig am Supervisor-Arbeitsplatz angezeigt werden Aktiv- und Inaktiv-Schaltung von definierten Agenten Alarmmeldungen bei Überschreitung von frei definierbaren Schwellwerten für bspw. Wartezeiten der Anrufe

- J A - N

Funktionsanforderungen an Statistiken für ein Kontaktzentrums-System Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 

Historische und Echtzeit-Statistiken zu: o durchschnittlicher Anzahl der Anrufe pro Warteschlange o durchschnittlichen Wartezeiten o Anzahl der Anrufabbrüche o durchschnittlicher Gesprächsdauer o durchschnittliche Anzahl der Anrufe pro Agent und o Verfügbarkeitsinformationen

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- J A - N

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Punkt

60.8.2.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Beschreiben Sie hierzu als Anlage zum Angebot die technischen Details und Sicherheitsmechanismen des Kontaktzentrums-Systems, sowie die angebotenen Komponenten. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt:    

Beschreibung des Kontaktzentrums-Systems Beschreibung der technischen Umsetzung des Kontaktzentrums-Systems Beschreibung der vorhandenen Schnittstellen Beschreibung der Sicherheitsmechanismen

- J A - N

ACHTUNG: Dokument angeben! 60.9.

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für das angebotene Kontaktzentrums-System, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind.

61.

I/B

Anforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System

61.1.

Anforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System Hardware

61.1.1.

Formfaktor der Serverhardware:  

19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile

Alternativ 

19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme

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- J A - N

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Punkt

61.1.2.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten





   

61.2.1.

Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

- J A - N

Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen.

- J A - N

Virtualisierungsanforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden. 

VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version

Alternativ: 

61.3.

J=Ja N=Nein

Interfaceanforderungen: 

61.2.

Antwort

Klimatische Anforderungen an die Serverhardware: 

61.1.3.

Kategorie

- J A - N

Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version

Grundsätzliche Anforderungen an das Gesprächsaufzeichnungs-System

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Punkt

61.3.1.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Die Gesprächsaufzeichnung über die zentralen SBC soll über zwei Varianten möglich sein: 



Video- und Audio-Gespräche müssen durch Betätigen einer Aufzeichnungstaste oder einer Tastenkombination am jeweiligen Endgerät aufgezeichnet werden können. Die Aufzeichnung der Audio-Gespräche beginnt mit jedem Gespräch und muss durch Betätigen einer Taste bestätigt werden. Erfolgt diese Bestätigung nicht, wird das Gespräch nicht gespeichert (Drohanruf-Gesprächsaufzeichnung.)

- J A - N

Das zu liefernde Gesprächsaufzeichnungs-System muss an die SBC angebunden werden und die Duplizierungsfunktionalität der Medienpakete des SBC (media-forking) nutzen. Das zu liefernde Gesprächsaufzeichnungs-System muss es ermöglichen, mindestens 25 Audio-Gespräche (entspricht ca. 1/20 der erwarteten gleichzeitigen Gespräche über die zentralen SBC) gleichzeitig aufzeichnen zu können.

61.3.2.

61.3.3.

Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll es gestatten, vordefinierte „Incomming Call Rules“ zu definieren, die bei einem „Match“ automatisch das Gespräch aufzeichnen können.

- J A - N

Skalierbarkeit: Das angebotene Gesprächsaufzeichnungs-System muss über eine „Pruning“ Funktionalität verfügen. D.h für den Fall, dass Platz für weitere Aufzeichnungen be-

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- J A - N

Seite 388

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

nötigt wird, müssen Aufnahmen, die älter als eine definierbare Zeitspanne sind, automatisch gelöscht werden können. Das Gesprächsaufzeichnungs-System muss über eine Alarmierungsfunktion verfügen, welche bei Überschreitung eines definierbaren Speicherbelegungsschwellwertes einen Alarm absetzen kann.

61.3.4.

61.3.5.

Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll mit einer Mindestplattenkapazität von 10 TB für die Aufzeichnung von Gesprächen ausgerüstet sein.

Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll redundant ausgelegt werden können.

- J A - N - J A - N

61.3.6.

Unterstützte Aufzeichnungsformate:  

MP4 WAV

Führen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich weitere, hier nicht benannte Aufzeichnungsformate auf, die das angebotene GesprächsaufzeichnungsSystem unterstützt.

61.3.7.

A - N

I/B

Unterstützte Audio-Codecs:  

61.3.8.

- J

G.711 G.722

- J A - N - J

Unterstützte Video-Codecs: 

H.264

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A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Führen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für den Fall, dass das angebotene Gesprächsaufzeichnungs-System weitere Audio- und Video-Codecs unterstützt diese auf.

61.3.9.

Kategorie

J=Ja N=Nein

I/B

Such- und Abspielfunktionalität: Das Gesprächsaufzeichnungs-System muss über eine Such- und Abspielfunktion verfügen. Es müssen folgende Suchkriterien unterstützt werden:   

61.3.10.

Antwort

- J A - N

Zeitspanne, Zeitraum Mac-Adresse des Endgerätes Line Display Name auf dem Endgerät

Mediaplayer Anforderungen: Das Gesprächsaufzeichnungs-System muss über einen eigenen internen Media Player verfügen. Dieser Player muss für Audio-Gespräche über eine Track-Slider Funktionalität verfügen, so dass Gesprächsabschnitte mehrfach durch Ziehen des Sliders wiedergegeben werden können (Rewind or Forward Funktionalität).

- J A - N

Der Player muss über einen „Pause“ Button verfügen.

61.3.11.

Der Mediaplayer soll für Video-Gespräche über eine Track-Slider Funktionalität verfügen, so dass Gesprächsabschnitte mehrfach durch Ziehen des Sliders wiedergegeben werden können.

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- J A - N

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Punkt

61.3.12.

61.3.13.

61.3.14.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll für AudioGespräche über eine in-browser playback Funktionalität basierend auf dem HTML 5 Protocol verfügen. Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll auch über eine Playback-Funktionalität für Video-Gespräche verfügen. Diese Funktionalität kann über ein anderes Protokoll bereitgestellt werden.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

- J A - N

Archivierung Das Gesprächsaufzeichnungs-System muss über eine Archivierungsfunktionalität verfügen. Es müssen sowohl archivierte, als auch nicht archivierte Gespräche wiedergegeben werden können.

- J A - N

Die Archivierungsfunktionalität muss es ermöglichen, die aufgezeichneten Gespräche auf einem externen FTP Server gesichert mittels SFTP Protokoll zu archivieren.

61.3.15.

Zugang zum Gesprächsaufzeichnungs-System: Der Zugang zum Gesprächsaufzeichnungs-System muss nutzer- und rollenbezogen sowie passwortgeschützt erfolgen können. Der Zugang zu den aufgezeichneten Video- und Audio-Files muss browserbasierend erfolgen können. Das Gesprächsaufzeichnungs-System muss mindestens den Microsoft Internet Explorer und den Mozilla Firefox Explorer unterstützen.

- J A - N

Der Zugang muss über das https Protokoll erfolgen können. Dazu muss das Gesprächsaufzeichnungs-

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Seite 391

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

System mindestens über ein „self-signed certificate“ verfügen.

61.3.16.

61.4.

61.4.1.

Network Based Recording (NBR): Das Gesprächsaufzeichnungs-System soll es in Zusammenarbeit mit dem zentralen Call Control-System ermöglichen, auch Gespräche unabhängig vom Standort und Endgerät (also auch für interne Gespräche, die nicht über die SBC laufen) aufzuzeichnen.

A

Für den Fall, dass Ihr angebotenes Gesprächsaufzeichnungs-System das NBR feature unterstützt, beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich Ihren Lösungsansatz (Endgerätevoraussetzungen, media forking am Endgerät, built-in-bridge (BiB), Konfiguration der Endgeräte, SIP-Konfiguration, Konfiguration Call Control-Server für NBR etc.).

I/B

- J - N

Spezielle Anforderungen der Landespolizei M-V an das Gesprächsaufzeichnungs-System Die Aufzeichnungen sind spätestens nach einer Woche zu löschen, dies gilt nicht, sofern die Daten zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder zur Erfüllung der in § 1 SOG M-V bezeichneten Aufgaben benötigt werden. Die Gesprächsaufzeichnung muss dabei so ausgelegt sein, dass die Belastung der CN LAVINE-Leitungen der Lokationen auf ein Minimum beschränkt wird.

- J A - N

Von Seiten der Landespolizei M-V besteht die Anforderung nach einer flächendeckenden Gesprächsaufzeichnung für externe Gespräche.

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Bei der Gesprächsaufzeichnung werden die Gespräche am Übergang zum öffentlichen Telefonnetz aufgezeichnet und zentral gespeichert. Diese Variante setzt voraus, dass die Übergänge zentral realisiert werden. Der Zugriffsschutz auf die gespeicherten Gespräche soll durch ein entsprechendes Mandantensystem realisiert werden. Die Autorisierung des Mitarbeiters soll durch die Eingabe seines Nutzernamens und Kennwortes erfolgen. Diese Authentifizierung kann bereits durch die Anmeldung am Endgerät erfolgen.

62.

Anforderungen an ein Videokonferenz-System

62.1.

Anforderungen an die Videokonferenz-System Hardware

62.1.1.

Formfaktor der Serverhardware:  

19“ Bauweise mit 1 bis 2 Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Einbauslots für redundante Netzteile

Alternativ 

62.1.2.

- J A - N

19“ Server-Blade System als Komplettlösung einschließlich aller Zusatzkomponenten wie z.B. Speichersysteme

Klimatische Anforderungen an die Serverhardware:  

Umgebungstemperatur: mind. 5°C und max. 40°C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

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- J A - N

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Punkt

62.1.3.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten



   

62.2.1.

J=Ja N=Nein

Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens 1 Managementinterface 10/100/1000 BASE-T Schnittstelle (auch per Software definierbar) Mindestens eine serielle Schnittstelle (Konsolen-Port) Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor Ein Erweiterungsslot für mindestens zwei zusätzliche 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen

- J A - N

Virtualisierungsanforderungen an das Videokonferenz-System Es muss eine Hypervisor-basierte Virtualisierungstechnik für den virtuellen Betrieb der Server bereitgestellt werden. 

VMware ESXi in der jeweils aktuellen Version

- J A - N

Alternativ 

62.3. 62.3.1.

Antwort

Interfaceanforderungen: 

62.2.

Kategorie

Microsoft Hyper-V in der jeweils aktuellen Version

Funktionelle Anforderungen an das Videokonferenz-System Für das vom Bieter zu liefernde Call Control-System ist ein Videokonferenz-System für Standard- und HDVideoendgeräte, für videofähige IP-Telefone, für Softclients und für mobile Devices zu liefern. Die sich derzeit im Einsatz befindlichen Videoendgeräte der Firma Cisco Systems vom Typ EX60/90;

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

DX80, SX20 und MX300G2 sollen an dem zu liefernden Videokonferenz-System weiter betrieben werden können.

62.3.2.

Es soll ein Resourcenmanagement-Tool zur Verwaltung von Videokonferenz-System vorhanden sein.

- J A - N

Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich das von Ihnen angebotenen Resourcenmanagement-Tool. Erläutern Sie den Punkt wie folgt:   

62.3.3.

I/B

Bilddarstellung:     

62.3.4.

Beschreibung des Konferenzbuchungssystems Beschreibung des Schedulingsystems Beschreibung des ResourcenmanagementTool

Vollbilddarstellung für den Primärsprecher Overlay-Darstellung für alle anderen Konferenzteilnehmer Anzeige der Teilnehmerliste Kontrolle der Konferenz und des Konferenzlayouts Unterstützung von Einzelbildschirm- und Multibildschirmwiedergabe

- J A - N

Folgende Anforderung muss erfüllt sein:  

Einwahlmöglichkeit für Teilnehmer via WEB-Interface Anrufmöglichkeit von Teilnehmern via WEB-Interface

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- J A - N

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Punkt

62.4.

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten

62.5.1.

Transcoding für Video- und Dokumentendarstellung für jeden Konferenzteilnehmer

- J A - N

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:



62.6.1.

I/B

Contenteigenschaften

 

62.6.

J=Ja N=Nein

Folgende Anforderung muss erfüllt sein: 

62.5.

Antwort

Performance Anforderungen Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich die von Ihrem angebotenen VideokonferenzSystem unterstützten Verfahren zur Videostabilität bei paketverlustbehafteten Netzen

62.4.1.

Kategorie

Unterstützung des 4:3 und 16:9 Standards Unterstützung von Dual video mittels Binary Floor Control Protocol (BFCP) Picture in Picture: Video und Inhalt können in einem Videostream übertragen werden

- J A - N

Videostandards/ Skalierbarkeit Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:      

Von 360p bis FullHD 1080p30 oder 720p60 frames per second Videobandbreite bis 6 Mbps Videocodec: H.264 25 x Full HD (1080p30) screens oder 50 x HD screens oder 100 x SD screens oder

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten 

Codecs/ Audiostandards

62.7.1.

Audiostandards G.711 G.722

Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich weitere von Ihrem angebotenen System unterstützte Audio- und Videostandards.

62.8. 62.8.1.

- J A - N

I/B

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

 

62.9.1.

J=Ja N=Nein

Transcoding und Transrating



62.9.

Antwort

145 x 360p screens

62.7.

 

Kategorie

Unterstützung von HD-, Standard- und 360pEndgeräten in einer Konferenz Automatisches Audio- und Video-Transcoding inklusive Transrating in einer Konferenz Jeder Teilnehmer muss während der Konferenz seine eigene Codierungs- und Decodierungseinrichtung haben

- J A - N

Sicherheit Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:   

Advanced Encryption Standard (AES) encryption Transport Layer Security (TLS) Secure Real-Time Transport Protocol (SRTP)

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die zentralen IP-TelefonieKomponenten   

62.10. 62.10.1.

62.11.1.

J=Ja N=Nein

Personal Identification Number (PIN)-protected conferences Conference locking Secure non-PC hardware and operating system

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: BFCP Network Time Protocol (NTP) Session Initiation Protocol (SIP) Real-Time Transfer Protocol (RTP) HTTP Secure HTTP (HTTPS)

- J A - N

Systemmanagement Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:    

62.12.

Antwort

Protokolle

     

62.11.

Kategorie

WEB basierter Zugriff Event logs SNMP Backup über Netzwerk und FTP bzw. SFTP Protokoll

- J A - N

Zusätzliche Leistungsmerkmale, die im Angebotspreis enthalten sind Benennen Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich für Ihr angebotenes Videokonferenz-System, sofern vorhanden, zusätzliche Leistungsmerkmale, die in den geforderten Leistungsmerkmalen nicht aufgeführt sind.

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I/B

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3.2.2.2.4 Test-und Referenz-System

Punkt

63. 63.1.

Anforderungen an das Test- und Referenz-System

Antwort J=Ja N=Nein

Test- und Referenz-System Allgemeine Anforderungen an das Test- und Referenz-System Die DVZ M-V GmbH beabsichtigt innerhalb der IP-Telefonie-Lösung ein separates Test- und Referenz-System zu betreiben. Dieses soll es ermöglichen, für alle drei produktiven Cluster neue Leistungsmerkmale und Softwareversionen zu testen.

63.1.1.

Kategorie

Das Test- und Referenz-System soll im Rechenzentrum der DVZ M-V installiert werden.

I

- J A - N

63.1.2.

63.1.3.

63.1.4.

63.1.5.

63.2.

Dazu muss der Bieter die notwendige Anzahl an zentralen LAN-Switche für das Test- und Referenz-System liefern, einbauen und in Betrieb nehmen. Die LAN-Switche (Access-Bereich) für das Test- und Referenz-System werden von der DVZ M-V GmbH für die gesamte Vertragslaufzeit beigestellt. Die Anbindung des Test- und Referenz-Systems soll redundant über Ethernetschnittstellen an physisch von einander getrennten zentralen LAN-Switchen erfolgen. Alle Programmstände können kostenfrei und ohne Einschränkungen durch die DVZ M-V GmbH auch im Test- und Referenz-System genutzt werden.

- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N

Kapazitätsanforderungen an das Test- und Referenz-System

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Punkt

63.2.1.

63.2.2.

63.2.3.

63.2.4.

Anforderungen an das Test- und Referenz-System

Das Test- und Referenz-System soll es gestatten, auf der zu liefernden Serverhardware alle drei produktiven Cluster in einer virtuellen Umgebung gleichzeitig betreiben zu können. Das Test- und Referenz-System muss bezüglich der Endgerätesteuerung, wie die Call Control-Server selbst auch, redundant ausgelegt werden. Das Test- und Referenz-System ist mit allen notwendigen Lizenzen zum Betrieb der anzuschaltenden Komponenten auszustatten.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N - J A - N - J A - N

Das zu liefernde Test- und Referenz-System muss neben dem Call Control-System folgende TelefonieFunktionalitäten und Geräte-Systeme beinhalten:             

Intercluster Trunk Vermittlung Voicemail Webkonferenz Kontaktzentrum Gesprächsaufzeichnung Videokonferenz ggf. Managementserver Session Border Controller Notbetriebs-Gateway Gateways zu individuellen TK-Anlagen mit S0/S2M Schnittstellen Firewall-System Zentrale LAN-Switche

Die unter 63.2.4 aufgeführten IP-Telefonie-Komponenten (außer zentrale LAN-Switche) müssen nicht redundant ausgelegt sein.

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- J A - N

I

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Punkt

63.2.5.

Anforderungen an das Test- und Referenz-System

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Bezüglich der Endgeräteausstattung müssen von jedem in dieser Vergabeunterlage aufgeführten Endgeräte jeweils zwei Stück bereitgestellt werden. Für den Endgeräte Typ VI (Clientapplikation) sind zwei Lizenzen und die Software bereitzustellen. Für die beiden mobilen Endgerätetypen VII und VIII (WIfI und DECT Gerät mit Basisstation) sind ebenfalls jeweils zwei Geräte bereitzustellen

- J A - N

Ausgenommen von der Bereitstellung sind Faxgeräte, Faxserver, Endgerätetyp V sowie sonstige Endgeräte und Geräte.

63.2.6.

63.2.7.

Bezüglich der HD-Videoendgeräte sind zwei Stück HD-Videoendgeräte vom Typ I und II für das Test- und Referenz-System bereitzustellen.

- J A - N

Bezüglich der Gateways und Analogadapter müssen folgende Geräte bereitgestellt werden:  



je Typ Analog Gateway 1 Stück Ein Notbetriebs-Gateway, o mindestens mit einer 50iger Endgerätelizenz o Eine SIP-Trunk-Lizenz für mindestens 32 Kanäle o eine ISDN S0-Schnittstelle o eine ISDN S2M-Schnitstelle Ein Gateway mit einer ISDN S0-Schnittstelle und einer ISDN S2M-Schnittstelle zur Ansteuerung von individuellen TK-Anlagen (z.B. für Kopplungen zum AUSA Netz und CNP-ON der Polizei)

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- J A - N

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Punkt

63.2.8.

Anforderungen an das Test- und Referenz-System

Antwort J=Ja N=Nein

Bezüglich der SBC müssen folgende Geräte bereitgestellt werden: 

63.2.9.

Kategorie

Ein redundantes SBC-System mit mindestens o Zwei SIP-Trunk Lizenzen mit je 10 Kanälen o TLS Lizenzen für jeweils 10 SIP Kanäle o Media-Forking Lizenzen für jeweils 10 Gespräche o SRTP Lizenzen für 10 Gespräche o Transcoding Lizenzen für 10 Gespräche

Für die Testung der PC-gestützten Vermittlungsplatzfunktionalität ist ein Arbeitsplatz PC bereitzustellen.

- J A - N

- J A - N

63.3. 63.3.1.

Anforderungen an die zu liefernde Server-Hardware Die zu liefernde Server-Hardware für das Test- und Referenz-System muss der Hardware der produktiven IP-Telefonie-Komponenten entsprechen.

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- J A - N

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3.2.2.2.5 Datenschutz und Informationssicherheit Punkt

Datenschutz und Informationssicherheit

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

64. 64.1.

64.1.1.

64.2. 64.2.1.

Anforderungen an den Datenschutz und an die Informationssicherheit Schutzbedarfsfeststellung Für die Landesverwaltung M-V und die Landespolizei M-V wurde eine Schutzbedarfsfeststellung durchgeführt und bei den drei Grundwerten (Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität) ein kumulierter Schutzbedarf von „hoch“ ermittelt.

I

Für den Bereich der Landespolizei M-V ist die Verfügbarkeit mit „sehr hoch“ definiert worden. Diese Schutzbedarfsfeststellungen sind für die mit diesen Verdingungsunterlagen zu beschaffenden Telefonie-Systeme maßgeblich.

I

Diese vorgenannten Schutzbedarfsfeststellungen müssen in der angebotenen Lösung berücksichtigt werden.

- J A - N

Datenschutz Im Bereich des Datenschutzes für die aktiven Netzkomponenten, für das Kommunikationsnetz sowie für die Endgeräte sind insbesondere nachfolgende Rechtsgrundlagen anzuwenden:  

das Landesdatenschutzgesetz M-V (DSG M-V) das Telekommunikationsgesetz (TKG) insbesondere Teil 7 „Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit“

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- J A - N

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Punkt

Datenschutz und Informationssicherheit

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

64.2.2.

Besondere Beachtung ist den Verkehrsdaten, ihrer Aufbewahrung und ihren Löschfristen zu widmen. Daten, die nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen (Zweckbindung). Hier ist auch der § 10 Abs. 6 DSG MV (Protokolldaten) anzuwenden. Das Nutzen personenbezogener Daten ist nach § 10 Abs. 1 DSG M-V nur dann erlaubt, wenn es zur Erfüllung der Fachaufgabe in der Zuständigkeit der verarbeitenden Stelle dient. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 DSG M-V erfüllt werden. Nach § 10 Abs. 6 DSG M-V verbietet sich damit, dass erhobene Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle herangezogen werden

- J A - N

Entsprechend des § 22 Abs. 5 DSG M-V sind in den jeweiligen Sicherheitskonzepten die technisch-organisatorischen Maßnahmen des § 21 DSG M-V und des § 22 Abs. 1 bis 4 DSG M-V nachzuweisen. 64.3.

Anforderungen an den Grundschutz Basierend auf den Anforderungen des IT-Grundschutzkataloges des BSI und der BSI Leitlinie TL02103 werden die folgenden Grundschutzanforderungen an die IP-Telefonie-Lösung gestellt:

64.3.1.

64.3.2.

Die angebotene Lösung muss den IT-Grundschutzforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Bei bekannt werdenden Sicherheitslücken in den eingesetzten Produkten wird die DVZ M-V GmbH über die Release-Management-Prozesse sofort informiert (EMail).

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I

- J A - N - J A - N

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Punkt

Datenschutz und Informationssicherheit

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

64.3.3.

64.3.4.

64.3.5.

64.3.6.

64.4. 64.4.1.

64.5.

Bei Auftreten von Sicherheitslücken ist kurzfristig und unentgeltlich eine Behebung der Sicherheitslücke bereitzustellen. Ist eine kurzfristige Behebung der Sicherheitslücken nicht möglich, ist eine mit vertretbarem Aufwand realisierbare Umgehungslösung (Workaround) bekannt zu geben.

Die Workaround Lösung darf die in dieser Vergabe geforderten Funktionalitäten nicht einschränken.

- J A - N - J A - N - J A - N - J

Für die zentralen Komponenten werden gehärtete Betriebssysteme mit integrierter Sicherheitssoftware eingesetzt.

A

Die DVZ M-V GmbH wird ein Sicherheitskonzept gemäß der BSI-Standards 100-2 und 100-3 (IT-Grundschutz-Vorgehensweise/ Risikoanalyse erstellen bzw. vorhandene Sicherheitskonzepte weiter fortschreiben und bei Bedarf anpassen.

I

Alle Anforderungen die unter der Ziffer 3.2.1.26.3 aufgeführt sind, müssen in der Lösung auf Umsetzbarkeit gemeinsam mit der DVZ M-V GmbH geprüft werden.

I

- N

Anforderungen an das Datenschutz- und -sicherheitskonzept Es wird erwartet, dass der Bieter mit seinem Fachpersonal an der Erstellung und Fortschreibung des Datenschutz- und -sicherheitskonzeptes während der Vertragslaufzeit mitwirkt.

- J A - N

Anforderungen an die Datensicherung

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Punkt

Datenschutz und Informationssicherheit

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Die DVZ M-V GmbH strebt eine zentrale Datensicherung für alle zentralen IP-Telefonie-Komponenten an. Bereits jetzt wird VM-Backup (Veeam® Backup & Replication Tool) für VMware vSphere und Microsoft Hyper-V Lösungen von der Firma Veeam Software für eine zentrale Datensicherung bei der DVZ M-V GmbH eingesetzt. Nötige Hard- und Software-Updates und Erweiterungen für die vorhandene Datensicherungslösung liegen in der Verantwortung der DVZ M-V GmbH und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. 64.5.1.

I

I

Stellen Sie eine zentrale Datensicherung für alle zentralen IP-Telefonie-Komponenten bereit. Für den Fall, dass Ihre angebotene Lösung eine Nutzung der vorhandenen Datensicherungs-Systeme der DVZ M-V GmbH unterstützt, weisen Sie auf nötige Erweiterungen bzw. Updates im Angebot hin. Die eventuell benötigten Backupagenten für die Einbindung der angebotenen Lösung in die Datensicherungslösung der DVZ M-V GmbH sind Bestandteil dieser Vergabe und müssen mit angeboten werden.

- J A - N

Ist aus Ihrer Sicht eine Anbindung der angebotenen Lösung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen an die bestehenden Systeme der DVZ M-V GmbH nicht realisierbar, muss eine andere Variante der zentralen Datensicherung angeboten werden. Erläutern Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich nötige Erweiterungen bzw. Updates bei Nutzung der vorhandenen Datensicherungs-Systeme der DVZ M-V GmbH.

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I/B

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Punkt

Datenschutz und Informationssicherheit

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

64.5.2.

Erläutern Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich Ihre zentrale Datensicherung, sofern die bestehenden Systeme der DVZ M-V GmbH nicht genutzt werden können.

I/B

Eine Variante in der an jedem Server-System ein separates Sicherungsgerät benötigt wird, ist aus Gründen der Effizienz durch die DVZ M-V GmbH nicht gewünscht.

I

Weitere Anforderungen an die Datensicherung: Die Datensicherung muss zu verkehrsarmen Zeiten in der Nacht durchgeführt werden können. Die Funktionalität der IP-Telefonie-Lösung muss auch während der Datensicherung gegeben sein. Die Datensicherungslösung muss alle für die Wiederherstellung der Lösung notwendigen Daten der IP-Telefonie-Lösung vollständig sichern können.

- J A - N

Call Detail Records müssen von der Datensicherung ausgeschlossen werden können. 64.5.3.

64.6. 64.6.1.

Es soll in verschiedenen Generationen gesichert werden können.

- J A - N

Anforderungen an die Datenwiederherstellung Auch während der Datenwiederherstellung für einzelne zentrale IP-Telefonie-Komponenten muss die Funktionalität gegeben sein.

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- J A - N

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Punkt

Datenschutz und Informationssicherheit

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

64.6.2.

64.7. 64.7.1.

64.7.2.

64.7.3.

64.8.

Für alle zentralen IP-Telefonie-Komponenten muss die Datenwiederherstellung verfügbar sein.

A - N

Anforderungen an das Disaster Recovery

Für alle zentralen IP-Telefonie-Komponenten muss das Disaster Recovery verfügbar sein.

Bei einem Totalausfall eines kompletten Clusters muss es möglich sein, innerhalb kürzester Zeit diese Systeme mit einer Disaster Recovery Funktion wiederherzustellen. Für den Fall eines Disaster Recovery muss es möglich sein, die aktuellste Datensicherung des entsprechenden Server-Systems zu verwenden.

- J A - N - J A - N - J A - N

Anforderungen an das Datensicherungskonzept Beschreiben Sie nach Auftragserteilung nach Maßgabe des Vertrages gegenüber der DVZ M-V GmbH schriftlich Ihre Lösung detailliert in einem Datensicherungskonzept, inkl. Datensicherung, Datenwiederherstellung und Disaster Recovery.

64.8.1.

- J

Das Datensicherungskonzept ist in der Konzeptionsphase zu übergeben.

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I/B

- J A - N

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3.2.2.2.6 Netzübergänge Punkt

Netzübergänge

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

65. 65.1.

Anforderungen an Netzübergänge Netzübergang in das öffentliche Telefonnetz  

 



65.2.

65.2.1.

IP-basiert über SIP-Trunks, gemäß technische Leitlinie TL02103 des BSI Bereitstellung eines georedundanten, zentralen Übergang o Nutzung des Netzübergangs für Cluster DVZ, Cluster LV und Cluster LP o 500 SIP-Kanäle je Standort (in Summe 1.000 Kanäle; auf bis zu 3.000 Kanäle erweiterbar) ggf. Bereitstellung von dezentralen Netzübergängen bereits heute existierende Rufnummernblöcke der einzelnen Dienststellen müssen auch zukünftig unverändert bereitgestellt werden Standortbestimmung für die Auswertung von Notrufnummern muss möglich sein o PAI-Feld o ggf. weitere Felder im SIP-Protokoll

I

Netzübergang Cluster LP in das CN LAVINE und in das öffentliche Telefonnetz Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: 



in der DMZ der zentralen Firewall der Landespolizei M-V ist ein Session Border Controller (SBC) zu integrieren Georedundanz aufgrund der Aufteilung des Clusters LP auf zwei Standorte

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- J A - N

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Punkt

Netzübergänge

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Die Paketfilter des Sicherheitsgateways des Netzübergangs sind dabei nicht Teil der Lösung, sondern lediglich die SBC. Im Rahmen von Mitwirkungsleistungen werden die Paketfilter durch die Landespolizei M-V bereitgestellt und betrieben.

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I

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3.2.2.3 Technische Anforderungen an die aktive und passive Netzwerkinfrastruktur 3.2.2.3.1 Anforderungen Core-Bereich

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+

66.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

66.1. 66.1.1.

66.1.2.

66.1.3.

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatische Anforderungen:

66.2. 66.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

66.3.

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:

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Seite 411

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

66.3.1.



- J

Switching-Bandbreite: mind. 320 Gbit/s A

- N 66.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

66.4.

66.4.1.

66.4.2.

66.4.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

66.4.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 66.4.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

66.4.6.



Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

66.4.7.



- J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

66.5.

66.5.1.

mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 66.5.2.



Multicast Routing mittels PIM muss unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten:

66.6.

66.6.1.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

66.6.2.



- J

Schutz vor DHCP-Manipulation A

- N 66.6.3.



- J

Port- basierte ACL A

- N 66.6.4.



- J

ACL für gerouteten Datenverkehr A

- N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

66.6.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

66.6.6.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung mit den IP-Telefonen und den am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

66.7.

66.7.1.

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 66.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

66.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

66.7.4.

66.8.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

66.8.1.

66.8.2.

66.8.3.

   



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N - J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 66.8.4.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 66.8.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

66.8.6.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

66.9.

66.9.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

66.9.2.

66.9.3.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 4 verschiedenen Autorisierungsebenen

- J A - N - J A - N

66.9.4.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N 66.10.

Unterstützte Standards/Protokolle

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

66.10.1.

a Übertragungsverfahren / -protokolle: ) IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

       

IEEE 802.1AX (802.3ad)

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

- J A - N

IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3ae (10GBase) IEEE 802.3x (Full-Duplex) 1000BASE-X (GBIC/SFP) 1000BASE-SX/-LX/-LH/-ZX RMON I und II Standard

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

66.10.2.

66.10.3.

           

IPv4



NTP (Server)

IPv6 TCP UDP - J

DHCP Server DHCP Relay

A

DHCP Snooping

- N

NTP (Client) VRRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP - J A - N Switching / Routing

66.11. 66.11.1.



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 66.11.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 66.11.3.



- J

OSPFv2 A

- N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

66.11.4.



- J

OSPFv3 A

- N 66.11.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

66.11.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement:

66.12. 66.12.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 66.12.2.



- J

RMONv2 A

- N 66.12.3.



- J

SNMPv1 A

- N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

66.12.4.



- J

SNMPv2 A

- N 66.12.5.



- J

SNMPv3 A

- N 66.12.6.



- J

UDP-MIB A

- N 66.12.7.



- J

TCP-MIB A

- N 66.12.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 66.12.9.



- J

OSPF-MIB A

- N Schnittstellen:

66.13. 66.13.1.



LAN-Schnittstellen: 16 x 10 Gigabit-Ethernet, wahlweise als 1G oder 10G

 

Bestückung mit SFP oder SFP+ Unterstützte Transceivertypen: o 10G Base-SR, -LR, -LRM, -ER, -ZR, -CX1 o 1000 Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10, -ZX o DWDM-SFP+, DWDM-SFP o CWDM-SFP

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Mitzulieferndes Zubehör:

66.14. 66.14.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

67.1.3.

- N

Erforderliche Softwarelizenzen

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

67.1.

67.1.2.

A

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+

67.

67.1.1.

- J

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatischen Anforderungen:

67.2. 67.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

67.3.

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

67.3.1.



- J

Switching-Bandbreite: mind. 480 Gbit/s A

- N 67.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

67.4.

67.4.1.

67.4.2.

67.4.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

67.4.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 67.4.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

67.4.6.



Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

67.4.7.



- J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

67.5.

67.5.1.

mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 67.5.2.



Multicast Routing mittels PIM muss unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten:

67.6.

67.6.1.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

67.6.2.



- J

Schutz vor DHCP-Manipulation A

- N 67.6.3.



- J

Port- basierte ACL A

- N 67.6.4.



- J

ACL für gerouteten Datenverkehr A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 423

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

67.6.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

67.6.6.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

67.7.

67.7.1.

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 67.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

67.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

67.7.4.

67.8.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 424

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

67.8.1.

67.8.2.

67.8.3.

   



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N - J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 67.8.4.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 67.8.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

67.8.6.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

67.9.

67.9.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 425

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

67.9.2.

67.9.3.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 4 verschiedenen Autorisierungsebenen

- J A - N - J A - N

67.9.4.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N 67.10. 2

Unterstützte Standards/Protokolle

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 426

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

67.10.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

        

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control) IEEE 802.1AX (802.3ad)

- J A - N

IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3ae (10GBase) IEEE 802.3x (Full-Duplex) 1000BASE-X (GBIC/SFP) 1000BASE-SX/-LX/-LH/-ZX RMON I und II Standard

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

67.10.2.

67.10.3.

           

IPv4



NTP (Server)

IPv6 TCP UDP - J

DHCP Server DHCP Relay

A

DHCP Snooping

- N

NTP (Client) VRRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP - J A - N Switching / Routing

67.11.

67.11.1.



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 67.11.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 67.11.3.



- J

OSPFv2 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 428

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

67.11.4.



- J

OSPFv3 A

- N 67.11.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

67.11.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement:

67.12.

67.12.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 67.12.2.



- J

RMONv2 A

- N 67.12.3.



- J

SNMPv1 A

- N

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Seite 429

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

67.12.4.



- J

SNMPv2 A

- N 67.12.5.



- J

SNMPv3 A

- N 67.12.6.



- J

UDP-MIB A

- N 67.12.7.



- J

TCP-MIB A

- N 67.12.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 67.12.9.



- J

OSPF-MIB A

- N Schnittstellen:

67.13.

67.13.1.



LAN-Schnittstellen: 24 x 10 Gigabit-Ethernet, wahlweise als 1G oder 10G

 

Bestückung mit SFP oder SFP+ Unterstützte Transceivertypen: o 10G Base-SR, -LR, -LRM, -ER, -ZR, -CX1 o 1000 Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10, -ZX o DWDM-SFP+, DWDM-SFP o CWDM-SFP

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 430

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

67.13.2.



Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör:

67.14. 67.14.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

68.1.3.

- N

Erforderliche Softwarelizenzen

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

68.1.

68.1.2.

A

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+

68.

68.1.1.

- J

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

68.2.

Klimatischen Anforderungen:

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

68.2.1.

 

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C

- J

Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % A

- N Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:

68.3.

68.3.1.



- J

Switching-Bandbreite: mind. 640 Gbit/s A

- N 68.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

68.4.

68.4.1.

68.4.2.

68.4.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten

Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

68.4.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 432

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

68.4.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

68.4.6.



Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports

- J A - N

68.4.7.



- J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

68.5.

68.5.1.

mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 68.5.2.



Multicast Routing mittels PIM muss unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten:

68.6.

68.6.1.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

68.6.2.



- J

Schutz vor DHCP-Manipulation A

- N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

68.6.3.



- J

Port- basierte ACL A

- N 68.6.4.



- J

ACL für gerouteten Datenverkehr A

- N 68.6.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

68.6.6.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

68.7.

68.7.1.

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 68.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

68.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

68.7.4.



68.8.2.

68.8.3.

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

68.8.

68.8.1.

Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

   



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N - J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 68.8.4.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 68.8.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

68.8.6.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

68.9.

68.9.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

68.9.2.

68.9.3.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 4 verschiedenen Autorisierungsebenen

- J A - N - J A - N

68.9.4.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N 68.10.

Unterstützte Standards/Protokolle

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Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

68.10.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

        

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control) IEEE 802.1AX (802.3ad)

- J A - N

IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3ae (10GBase) IEEE 802.3x (Full-Duplex) 1000BASE-X (GBIC/SFP) 1000BASE-SX/-LX/-LH/-ZX RMON I und II Standard

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

68.10.2.

68.10.3.

           

IPv4



NTP (Server)

IPv6 TCP UDP - J

DHCP Server DHCP Relay

A

DHCP Snooping

- N

NTP (Client) VRRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP - J A - N Switching / Routing

68.11. 68.11.1.



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 68.11.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 68.11.3.



- J

OSPFv2 A

- N

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Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

68.11.4.



- J

OSPFv3 A

- N 68.11.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

68.11.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement

68.12. 68.12.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 68.12.2.



- J

RMONv2 A

- N 68.12.3.



- J

SNMPv1 A

- N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

68.12.4.



- J

SNMPv2 A

- N 68.12.5.



- J

SNMPv3 A

- N 68.12.6.



- J

UDP-MIB A

- N 68.12.7.



- J

TCP-MIB A

- N 68.12.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 68.12.9.



- J

OSPF-MIB A

- N Schnittstellen

68.13. 68.13.1.



LAN-Schnittstellen: 32 x 10 Gigabit-Ethernet, wahlweise als 1G oder 10G

 

Bestückung mit SFP oder SFP+

a )

Unterstützte Transceivertypen: o 10G Base-SR, -LR, -LRM, -ER, -ZR, -CX1 o 1000 Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10, -ZX o DWDM-SFP+, DWDM-SFP o CWDM-SFP

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

68.13.2.



Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör:

68.14.

68.14.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen

- J A - N

Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen

69.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

69.1.

69.1.1.

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format

- J

Höhe: max. 7 Höheneinheiten A

- N 69.1.2.





69.2.

Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein. Betrieb der Netzteile als 1:1 Redundanz oder im kombinierten Betrieb

- J A - N

Klimatische Anforderungen

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

69.2.1.

 

Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

- J A - N

Fehlertoleranzen

69.3.

69.3.1.

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C



- J

MTBF von mind. 1.000.000 Stunden A

- N Schnittstellen

69.4.

69.4.1.



- J

Mindestens 1 freier Slot für Prozessormodul A

- N 69.4.2.



- J

Mindestens 2 freie Slots für Netzwerkmodule A

- N 69.4.3.



- J

Mindestens eine Datenrate von 48 Gbit/s je Slot A

- N Mitzulieferndes Zubehör:

69.5.

69.5.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen

70.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

70.1.

70.1.1.

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format Höhe: max. 10 Höheneinheiten

- J A - N

70.1.2.





- J A - N

Betrieb der Netzteile als 1:1 Redundanz oder im kombinierten Betrieb Klimatische Anforderungen:

70.2.

70.2.1.

Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

 

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

- J A - N

Fehlertoleranzen

70.3.

70.3.1.



MTBF von mind. 700.000 Stunden

- J A - N

70.4.

Schnittstellen:

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

70.4.1.



Mindestens 1 freier Slot für Prozessormodul

- J A - N

70.4.2.



Mindestens 5 freie Slots für Netzwerkmodule

- J A - N

70.4.3.



Mindestens eine Datenrate von 48 Gbit/s je Slot - J A - N Mitzulieferndes Zubehör:

70.5.

70.5.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz A

- N

Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen

71.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

71.1.

71.1.1.

Erforderliche Softwarelizenzen

- J

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format Höhe: max. 11 Höheneinheiten

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

71.1.2.





 

A - N

Betrieb der Netzteile als 1:1 Redundanz oder im kombinierten Betrieb

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

- J A - N

Fehlertoleranzen

71.3.

71.3.1.

- J

Klimatische Anforderungen

71.2.

71.2.1.

Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.



- J

MTBF von mind. 240.000 Stunden A

- N Schnittstellen

71.4.

71.4.1.



- J

Mindestens 2 freie Slots für Prozessormodul A

- N 71.4.2.



- J

Mindestens 5 freie Slots für Netzwerkmodule A

- N 71.4.3.



- J

Mindestens eine Datenrate von 48 Gbit/s je Slot A

- N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Mitzulieferndes Zubehör

71.5.

71.5.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen

- J A - N

Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen

72.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

72.1.

72.1.1.

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format Höhe: max. 14 Höheneinheiten

- J A - N

72.1.2.





- J A - N

Betrieb der Netzteile als 1:1 Redundanz oder im kombinierten Betrieb Klimatische Anforderungen

72.2.

72.2.1.

Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

  

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C - J

Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

A - N

Seite 446

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Fehlertoleranzen

72.3.

72.3.1.



- J

MTBF von mind. 175.000 Stunden A

- N Schnittstellen

72.4.

72.4.1.



- J

Mindestens 2 freie Slots für Prozessormodul A

- N 72.4.2.



- J

Mindestens 8 freie Slots für Netzwerkmodule A

- N 72.4.3.



- J

Mindestens eine Datenrate von 48 Gbit/s je Slot A

- N Mitzulieferndes Zubehör:

72.5.

72.5.1.

73.

73.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen

- J A - N

Line-Card mit 48 x 100/1000 Ethernet Ports (RJ45)

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

73.1.1.



Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis



Stromversorgung über Backplane des Chassis

A - N

Funktionen

73.2.

73.2.1.

- J



- J

Forwarding Rate: mind. 48 Gbit/s (aggregiert) A

- N 73.2.2.



Alle Ports müssen 100 Mbit/s und 1000 Mbit/s unterstützen

- J A - N

73.2.3.



Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete

- J A - N

73.2.4.



Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)

- J A - N

Unterstützte Standards und Protokolle

73.3.

73.3.1.

  

IEEE 802.3u (100BaseTX)

- J

IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT)

A - N

73.3.2.

  

IEEE 802.1AE (MACSec) - J

IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection) IEEE 802.3af/at

A - N

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Schnittstellen

73.4.

73.4.1.



- J

Mindestens 48x 100/1000 Ports (RJ45) A

- N Mitzulieferndes Zubehör

73.5.

73.5.1.



Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis



Erforderliche Softwarelizenzen

- N

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

74.1.



Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis



Stromversorgung über Backplane des Chassis

- J A - N

Funktionen

74.2.

74.2.1.

A

Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP)

74.

74.1.1.

- J



- J

Forwarding Rate: mind. 12 Gbit/s (aggregiert) A

- N 74.2.2.



Alle Ports müssen 100 Mbit/s und 1000 Mbit/s unterstützen

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 449

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

74.2.3.



Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete

- J A - N

74.2.4.



Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)

- J A - N

Unterstützte Standards und Protokolle

74.3.

74.3.1.

 

- J

IEEE 802.1AE (MACSec) IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection)

A - N

Schnittstellen

74.4.

74.4.1.



- J

Mindestens 12 x 1 GbE für SFP-Module A

- N Mitzulieferndes Zubehör

74.5.

74.5.1.

75.

75.1.



Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis



Erforderliche Softwarelizenzen

- J A - N

Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP)

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

75.1.1.



Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis



Stromversorgung über Backplane des Chassis

A - N

Funktionen

75.2.

75.2.1.

- J



- J

Forwarding Rate: mind. 12 Gbit/s (aggregiert) A

- N 75.2.2.



Alle Ports müssen 100 Mbit/s und 1000 Mbit/s unterstützen

- J A - N

75.2.3.



Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete

- J A - N

75.2.4.



Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)

- J A - N

Unterstützte Standards und Protokolle

75.3.

75.3.1.

 

- J

IEEE 802.1AE (MACSec) IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection)

A - N

Schnittstellen

75.4.

75.4.1.



- J

Mindestens 24 x 1 GbE für SFP-Module A

- N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Mitzulieferndes Zubehör

75.5.

75.5.1.



Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis



Erforderliche Softwarelizenzen

- N

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

76.1.



Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis



Stromversorgung über Backplane des Chassis

- J A - N

Funktionen

76.2.

76.2.1.

A

Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP)

76.

76.1.1.

- J



- J

Forwarding Rate: mind. 12 Gbit/s (aggregiert) A

- N 76.2.2.



Alle Ports müssen 100 Mbit/s und 1000 Mbit/s unterstützen

- J A - N

76.2.3.



Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete

- J A - N

76.2.4.



Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Unterstützte Standards und Protokolle

76.3.

76.3.1.

 

IEEE 802.1AE (MACSec) IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection)

- J A - N

Schnittstellen

76.4.

76.4.1.



- J

Mindestens 48 x 1 GbE für SFP-Module A

- N Mitzulieferndes Zubehör

76.5.

76.5.1.



Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis



Erforderliche Softwarelizenzen

- N

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

77.1.



Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis



Stromversorgung über Backplane des Chassis

- J A - N

Funktionen

77.2.

77.2.1.

A

Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2)

77.

77.1.1.

- J



- J

Forwarding Rate: mind. 24 Gbit/s (aggregiert) A

- N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

77.2.2.



Ports unterstützen Bestückung mit 2x 1G (SFP) über Adaptermodul

- J A - N

77.2.3.



- J

Maximale Überbuchung: 2,5 : 1 A

- N 77.2.4.



Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete

- J A - N

77.2.5.



Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)

- J A - N

Unterstützte Standards und Protokolle

77.3.

77.3.1.

 

- J

IEEE 802.1AE (MACSec) IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection)

A - N

Schnittstellen:

77.4.

77.4.1.



- J

Mindestens 6x 10 GbE für X2-Module A

- N Mitzulieferndes Zubehör:

77.5.

77.5.1.



Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis



Erforderliche Softwarelizenzen

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+)

78.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

78.1.

78.1.1.



Schnittstellenkarte für modulares Core-SwitchChassis



Stromversorgung über Backplane des Chassis

A - N

Funktionen

78.2.

78.2.1.

- J



- J

Forwarding Rate: mind. 48 Gbit/s (aggregiert) A

- N 78.2.2.



Ports unterstützen Bestückung mit 1G oder 10G SFP/SFP+

- J A - N

78.2.3.



Unterstützung von Jumboframes mit einer MTU bis 9216 für Layer 2- und Layer 3-Pakete

- J A - N

78.2.4.



Statusanzeige je Port durch optische Signalisierung (mindestens Status und Link)

- J A - N

Unterstützte Standards und Protokolle

78.3.

78.3.1.

 

- J

IEEE 802.1AE (MACSec) IEEE 802.3az (Enhanced Transmission Selection)

A - N

78.4.

Schnittstellen:

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Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

78.4.1.



- J

Mindestens 12 x 10 Ports für SFP+ Module A

- N Mitzulieferndes Zubehör:

78.5.

78.5.1.



Montagezubehör für Einbau in modularen CoreSwitch-Chassis



Erforderliche Softwarelizenzen

- N

Kompatibilitäten

79.1.



Die Software muss vollumfänglich die oben benannten modularen Core-Switch Chassis inklusive allen Line Cards vollumfänglich unterstützen

- J A - N

Leistungen und Skalierbarkeit

79.2.

79.2.1.

A

Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis

79.

79.1.1.

- J



- J

Switch Fabric: mind. 1 Tbs A

- N 79.2.2.

79.2.3.





Paketdurchsatz: o IPv4-Pakete: mind. 250 Mpps o IPv6-Pakete: mind. 125 Mpps o L2-Bridging: mind. 250 Mpps

- J A - N - J

MAC-Adressen: mind 128.000 A

- N

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Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

79.2.4.



- J

IPv4-Routen: mind. 256.000 A

- N 79.2.5.



- J

IPv6-Routen: mind. 128.000 A

- N 79.2.6.



- J

ACL und QoS-Einträge: mind. 64.000 A

- N 79.2.7.



- J

Flow-Einträge: mind. 512.000 A

- N 79.2.8.



- J

VRF-Instanzen: mind. 8.000 A

- N 79.2.9.



- J

MPLS-Einträge: mind. 256.000 A

- N 79.2.10.



- J

Aktive VLAN-IDs: mind. 100 A

- N 79.3.

Anforderungen an Switch-Clustering und Redundanzfunktionalitäten

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Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

79.3.1.

79.3.2.

79.3.3.





Es muss die Möglichkeit vorhanden sein, mind. 20 Switche zu einem großen Cluster zusammenzuschalten



Übernahme des Betriebes bei Ausfall oder geplanter Wartung eines Systems, muss vollständig unterstützt werden

79.4.2.

79.4.3.

- J A - N

- J A



Umschaltzeiten: max. 1 Sekunde

- N



Prozessormodule müssen redundant betrieben werden können



- J

Es muss eine vollständige Synchronisation von Zustandsinformationen unterstützt werden



Umschaltzeiten: max. 1 Sekunde

A - N

Anforderungen an Layer-2 Funktionalitäten und Sicherheit:

79.4.

79.4.1.

Hardware und Software unterstützt die Zusammenschaltung von mind. zwei identischen Switchen zu einem logischen System (Konfiguration erfolgt über eine Managementinstanz als ein logischer Switch)







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

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Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

79.4.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 79.4.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

79.4.6.

79.4.7.

79.4.8.







Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad)) Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N - J A - N - J A - N

79.4.9.



- J

Schutz vor DHCP-Manipulation A

- N 79.4.10.



- J

Port- und zeitbasierte ACL A

- N 79.4.11.



ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

- J A - N

79.4.12.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification

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- J A - N

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Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

79.4.13.

79.4.14.





Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Routing und Multicast-Funktionalitäten

79.5.

79.5.1.

Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



- J

Inter-VLAN-Routing und statische Routen A

- N 79.5.2.

79.5.3.





Vollständige Unterstützung von regelbasiertem Routing, basierend auf IPv4 und IPv6-Filterlisten von Quell- und Zielnetzen

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Virtualisierung

79.6.

79.6.1.

Vollständige Unterstützung des skalierbaren Betriebs von dynamischen Routingprotokollen für: o IPv4 o IPv6 o OSPF o OSPFv3 o RIP o RIPng



Hardware muss die Virtualisierung durch eine Aufteilung in Virtuelle Routing- und Forwarding Tabellen (VRFs) unterstützen

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

79.6.2.



- J A - N

IPv6-Funktionalitäten

79.7.

79.7.1.

Erstellung von Layer-2 und Layer3 VPNs muss unterstützt werden als o Punkt-zu-Punkt-Verbindung o Punkt-zu-Multipunkt-Verbindungen



- J

Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung A

- N 79.7.2.



- J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion A

- N 79.7.3.

79.7.4.





IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, http und https)

- J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 79.7.5.



Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten

- J A - N

79.7.6.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 79.7.7.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

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Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

79.7.8.



- J

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6 A

- N 79.7.9.



Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6

- J A - N

79.7.10.



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Administration und Betrieb

79.8.

79.8.1.



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

79.8.2.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2

- J A - N

79.8.3.



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)

- J A - N

79.8.4.



Rollenbasierte Administration mit mind. 4 verschiedenen Autorisierungsebenen

- J A - N

79.8.5.



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen

- J A - N

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Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

79.8.6.



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten

- J A - N

79.8.7.



Unterstützung von Remote Port Monitoring

- J A - N

79.8.8.



Monitoring und Kontrolle des Energieverbrauchs für PoE-Endgeräte;

- J A - N

79.8.9.



Erstellung von automatisierten Regelwerken zum Ein-/Ausschalten von PoE-Endgeräten und zur Reduktion des Energieverbrauch von Endgeräten

- J A - N

79.9.

Unterstützte Standards und Protokolle

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Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren/-protokolle:

79.9.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

           

IEEE 802.1AX (802.3ad)

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX)

- J A - N

IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3ae (10GBase) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3az (Energie Efficient Ethernet) IEEE 802.3x (Full-Duplex) 1000BASE-X (GBIC/SFP) 1000BASE-SX/-LX/-LH/-ZX RMON I und II Standard

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

79.9.2.

79.9.3.

           

IPv4



NTP (Server)

IPv6 TCP UDP DHCP Relay

A

DHCP Snooping

- N

NTP (Client) VRRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP - J A



- N

Switching / Routing

79.10.

79.10.1.

- J

DHCP Server



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 79.10.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 79.10.3.



- J

OSPFv2 A

- N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

79.10.4.



- J

OSPFv3 A

- N 79.10.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

79.10.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement:

79.11.

79.11.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 79.11.2.



- J

RMONv2 A

- N 79.11.3.



- J

SNMPv1 A

- N

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Punkt

Anforderungen Core-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

79.11.4.



- J

SNMPv2 A

- N 79.11.5.



- J

SNMPv3 A

- N 79.11.6.



- J

UDP-MIB A

- N 79.11.7.



- J

TCP-MIB A

- N 79.11.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 79.11.9.



- J

OSPF-MIB A

- N Mitzulieferndes Zubehör:

79.12.

79.12.1.



- J

Erforderliche Softwarelizenzen A

- N

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3.2.2.3.2 Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet

80.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

80.1. 80.1.1.

80.1.2.

80.1.3.

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatische Anforderungen:

80.2. 80.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:

80.3. 80.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mindestens 68 Mpps

A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

80.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

80.4. 80.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 80.4.2.

80.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks



Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse



Erweiterung

der

Switch-

Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

80.5. 80.5.1.

80.5.2.

80.5.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

80.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 80.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

80.5.6.

80.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

80.6. 80.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 80.6.2.



Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port

- J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

80.7. 80.7.1.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

 

Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

80.7.2.

80.7.3.

 

ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



- J A - N

- J A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

80.8. 80.8.1.

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 80.8.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

80.8.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

80.8.4.

80.9.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) sollen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

80.9.1.

80.9.2.

80.9.3.

   



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N - J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 80.9.4.



- J

Portbasierte IPv6 ACL A

- N 80.9.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

80.9.6.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

80.10. 80.10.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

80.10.2.

80.10.3.

80.10.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

- J A - N

80.10.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N 80.11.

Unterstützte Standards/Protokolle

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

80.11.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

     

IEEE 802.1AX (802.3ad)

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP)

- J A

IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

- N

IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3x (Full-Duplex) Netzprotokolle

80.11.2.

            

IPv4 IPv6 TCP UDP DHCP Server

- J

DHCP Relay DHCP Snooping DNS

A - N

VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Switching / Routing

80.12. 80.12.1.



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 80.12.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 80.12.3.



- J

OSPFv2 A

- N 80.12.4.



- J

OSPFv3 A

- N 80.12.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

80.12.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

80.13.

Multicast

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement:

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

80.13.1.



- J

RMONv1 A

- N 80.13.2.



- J

RMONv2 A

- N 80.13.3.



- J

SNMPv1 A

- N 80.13.4.



- J

SNMPv2 A

- N 80.13.5.



- J

SNMPv3 A

- N 80.13.6.



- J

UDP-MIB A

- N 80.13.7.



- J

TCP-MIB A

- N 80.13.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 80.13.9.



- J

OSPF-MIB A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Schnittstellen

80.14. 80.14.1.

80.14.2.

 



LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

- J A - N

Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

80.15.

80.15.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz A

- N

Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet

81.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

81.1. 81.1.1.

Stackingkabel

- J

  

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

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A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

81.1.2.

81.1.3.



 

Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatische Anforderungen:

81.2.

81.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:

81.3. 81.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps

A - N

81.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

81.4. 81.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N

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Seite 478

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

81.4.2.

 

81.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks

Erweiterung

der

Switch-

Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

81.5. 81.5.1.

81.5.2.

81.5.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

81.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 81.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 479

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

81.5.6.

81.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

81.6. 81.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 81.6.2.



Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port

- J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

81.7. 81.7.1.

81.7.2.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

 

Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation

- N

 

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL

- J

ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

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- J A

A - N

Seite 480

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

81.7.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

81.8. 81.8.1.

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 81.8.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

81.8.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

81.8.4.

81.9.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 481

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

81.9.1.

81.9.2.

  



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten

IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N

- J A - N

81.9.3.



- J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 81.9.4.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 81.9.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

81.9.6.

  

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6 Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

81.10. 81.10.1.

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 482

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

81.10.2.

81.10.3.

81.10.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

- J A - N

81.10.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N 81.11.

Unterstützte Standards/Protokolle

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 483

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

81.11.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

     

IEEE 802.1AX (802.3ad)

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP)

- J A

IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

- N

IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3x (Full-Duplex) Netzprotokolle

81.11.2.

            

IPv4 IPv6 TCP UDP DHCP Server

- J

DHCP Relay DHCP Snooping DNS

A - N

VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 484

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Switching / Routing

81.12. 81.12.1.



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 81.12.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 81.12.3.



- J

OSPFv2 A

- N 81.12.4.



- J

OSPFv3 A

- N 81.12.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

81.12.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

81.13.

Multicast

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement:

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 485

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

81.13.1.



- J

RMONv1 A

- N 81.13.2.



- J

RMONv2 A

- N 81.13.3.



- J

SNMPv1 A

- N 81.13.4.



- J

SNMPv2 A

- N 81.13.5.



- J

SNMPv3 A

- N 81.13.6.



- J

UDP-MIB A

- N 81.13.7.



- J

TCP-MIB A

- N 81.13.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 81.13.9.



- J

OSPF-MIB A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 486

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Schnittstellen

81.14. 81.14.1.

 

LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

- J A - N

81.14.2.



Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

81.15. 81.15.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz A

- N

Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE

82.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

82.1. 82.1.1.

Stackingkabel

- J

  

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

A - N

Seite 487

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

82.1.2.

82.1.3.



 

Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatische Anforderungen:

82.2. 82.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit:

82.3. 82.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mindestens 68 Mpps

A - N

82.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

82.4. 82.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 488

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

82.4.2.

 

82.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks

Erweiterung

der

Switch-

Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

82.5. 82.5.1.

82.5.2.

82.5.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

82.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 82.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 489

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

82.5.6.

82.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

82.6. 82.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 82.6.2.



Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port

- J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

82.7. 82.7.1.

82.7.2.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

 

Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation

- N

 

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL

- J

ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A

A - N

Seite 490

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

82.7.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN

Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

82.8. 82.8.1.

- J



Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP

- J A - N

82.8.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

82.8.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

82.8.4.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

82.9.

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 491

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

82.9.1.

82.9.2.

82.9.3.

  





Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten

IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N

- J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 82.9.4.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 82.9.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

82.9.6.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

82.10. 82.10.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

82.10.2.

82.10.3.

82.10.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server

- J A - N

- J A



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten

- N



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

82.10.5.



Unterstützung von Remote Port Monitoring

- J A - N

82.11.

Unterstützte Standards/Protokolle

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

82.11.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

      

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)

- J

IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

A - N

IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

82.11.2.

            

IPv6 TCP UDP DHCP Server

- J

DHCP Relay DHCP Snooping

A - N

DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing

82.12. 82.12.1.

IPv4



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 82.12.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 82.12.3.



- J

OSPFv2 A

- N 82.12.4.



- J

OSPFv3 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

82.12.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

82.12.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement

82.13. 82.13.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 82.13.2.



- J

RMONv2 A

- N 82.13.3.



- J

SNMPv1 A

- N 82.13.4.



- J

SNMPv2 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

82.13.5.



- J

SNMPv3 A

- N 82.13.6.



- J

UDP-MIB A

- N 82.13.7.



- J

TCP-MIB A

- N 82.13.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 82.13.9.



- J

OSPF-MIB A

- N Schnittstellen

82.14. 82.14.1.

82.14.2.



LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT mit PoE



Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb



- J A - N

Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

82.15.

Mitzulieferndes Zubehör

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

82.15.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

83.1.3.

- N

Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

83.1.

83.1.2.

A

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE

83.

83.1.1.

Stackingkabel

- J

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatische Anforderungen

83.2. 83.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

83.3.

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

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Seite 498

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

83.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps

A - N

83.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

83.4. 83.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 83.4.2.

83.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks



Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse



Erweiterung

der

Switch-

Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

83.5. 83.5.1.

83.5.2.





Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten

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- J A - N - J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

83.5.3.



Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N

83.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 83.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

83.5.6.

83.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

83.6. 83.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 83.6.2.



Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port

- J A - N

83.7.

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

83.7.1.

83.7.2.

83.7.3.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

 

Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation

- N

 

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL

- J



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A

A - N

- J A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN

Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

83.8. 83.8.1.

ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

- J



Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP

- J A - N

83.8.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

83.8.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

83.8.4.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

83.9. 83.9.1.

83.9.2.

83.9.3.

   



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N - J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 83.9.4.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 83.9.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 502

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

83.9.6.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

83.10. 83.10.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

83.10.2.

83.10.3.

83.10.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server

- J A - N

- J A



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten

- N



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

83.10.5.



Unterstützung von Remote Port Monitoring

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle

83.11.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

83.11.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

      

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)

- J

IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

A - N

IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

83.11.2.

            

IPv6 TCP UDP DHCP Server

- J

DHCP Relay DHCP Snooping

A - N

DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing

83.12. 83.12.1.

IPv4



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 83.12.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 83.12.3.



- J

OSPFv2 A

- N 83.12.4.



- J

OSPFv3 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 505

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

83.12.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

83.12.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement

83.13. 83.13.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 83.13.2.



- J

RMONv2 A

- N 83.13.3.



- J

SNMPv1 A

- N 83.13.4.



- J

SNMPv2 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

83.13.5.



- J

SNMPv3 A

- N 83.13.6.



- J

UDP-MIB A

- N 83.13.7.



- J

TCP-MIB A

- N 83.13.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 83.13.9.



- J

OSPF-MIB A

- N Schnittstellen

83.14.

83.14.1.

83.14.2.



LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT mit PoE



Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb



- J A - N

Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

83.15.

Mitzulieferndes Zubehör

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 507

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

83.15.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

84.1.3.

- N

Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

84.1.

84.1.2.

A

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt)

84.

84.1.1.

Stackingkabel

- J

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

klimatische Anforderungen

84.2. 84.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

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Seite 508

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

84.3. 84.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 68 Mpps

A - N

84.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

84.4.

84.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 84.4.2.

84.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks



Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse



Erweiterung

der

Switch-

Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

84.5.

84.5.1.



Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 509

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

84.5.2.

84.5.3.





Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N

84.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 84.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

84.5.6.

84.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

84.6.

84.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 84.6.2.



Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 510

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

84.7.

84.7.1.

84.7.2.

84.7.3.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

 

Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation

- N

 

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL

- J



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A

A - N

- J A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN

Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

84.8.

84.8.1.

ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

- J



Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP

- J A - N

84.8.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 511

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

84.8.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

84.8.4.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

84.9.

84.9.1.

84.9.2.

84.9.3.

   



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N - J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 84.9.4.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 84.9.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

84.9.6.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

84.10.

84.10.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

84.10.2.

84.10.3.

84.10.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

- J A - N

84.10.5.



Unterstützung von Remote Port Monitoring

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Unterstützte Standards/Protokolle

84.11.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

84.11.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

      

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)

- J

IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

A - N

IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

84.11.2.

            

IPv6 TCP UDP DHCP Server

- J

DHCP Relay DHCP Snooping

A - N

DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing

84.12.

84.12.1.

IPv4



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 84.12.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 84.12.3.



- J

OSPFv2 A

- N 84.12.4.



- J

OSPFv3 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

84.12.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

84.12.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement

84.13.

84.13.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 84.13.2.



- J

RMONv2 A

- N 84.13.3.



- J

SNMPv1 A

- N 84.13.4.



- J

SNMPv2 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

84.13.5.



- J

SNMPv3 A

- N 84.13.6.



- J

UDP-MIB A

- N 84.13.7.



- J

TCP-MIB A

- N 84.13.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 84.13.9.



- J

OSPF-MIB A

- N Schnittstellen

84.14.

84.14.1.

84.14.2.



LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT mit PoE

 

PoE+ (60 Watt) an allen Ports



Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

- J A - N

84.15.

Mitzulieferndes Zubehör

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

84.15.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

85.1.3.

- N

Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

85.1.

85.1.2.

A

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt)

85.

85.1.1.

Stackingkabel

- J

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatische Anforderungen

85.2.

85.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

85.3.

85.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps

A - N

85.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

85.4.

85.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 85.4.2.

85.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks



Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse



Erweiterung

der

Switch-

Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

85.5.

85.5.1.



Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 519

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

85.5.2.

85.5.3.





Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N

85.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 85.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

85.5.6.

85.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

85.6.

85.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 85.6.2.



Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port

- J A - N

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Seite 520

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

85.7.

85.7.1.

85.7.2.

85.7.3.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

 

Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation

- N

 

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL

- J



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A

A - N

- J A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN

Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

85.8.

85.8.1.

ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

- J



Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP

- J A - N

85.8.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

85.8.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

85.8.4.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

85.9.

85.9.1.

85.9.2.

85.9.3.

   



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N - J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 85.9.4.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 85.9.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 522

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

85.9.6.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokollen für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

85.10.

85.10.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

85.10.2.

85.10.3.

85.10.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 523

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

85.10.5.



Unterstützung von Remote Port Monitoring

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle

85.11.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

85.11.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

      

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)

- J

IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

A - N

IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

85.11.2.

            

IPv6 TCP UDP DHCP Server

- J

DHCP Relay DHCP Snooping

A - N

DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing

85.12.

85.12.1.

IPv4



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 85.12.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 85.12.3.



- J

OSPFv2 A

- N 85.12.4.



- J

OSPFv3 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 525

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

85.12.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

85.12.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement

85.13.

85.13.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 85.13.2.



- J

RMONv2 A

- N 85.13.3.



- J

SNMPv1 A

- N 85.13.4.



- J

SNMPv2 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 526

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

85.13.5.



- J

SNMPv3 A

- N 85.13.6.



- J

UDP-MIB A

- N 85.13.7.



- J

TCP-MIB A

- N 85.13.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 85.13.9.



- J

OSPF-MIB A

- N Schnittstellen

85.14.

85.14.1.

85.14.2.



LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT mit PoE

 

PoE+ (60 Watt) an allen Ports



Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

- J A - N

85.15.

Mitzulieferndes Zubehör

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Seite 527

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

85.15.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

86.1.3.

- N

Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

86.1.

86.1.2.

A

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP)

86.

86.1.1.

Stackingkabel

- J

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

klimatische Anforderungen

86.2.

86.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 528

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

86.3.

86.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 68 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 50 Mpps

A - N

86.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

86.4.

86.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 86.4.2.

86.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks



Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse



Erweiterung

der

Switch-

Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

86.5.

86.5.1.



Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 529

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

86.5.2.

86.5.3.





Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N

86.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 86.5.5. )



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

86.5.6.

86.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

86.6.

86.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 86.6.2.



Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 530

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

86.7.

86.7.1.

86.7.2.

86.7.3.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

 

Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation

- N

 

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL

- J



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A

A - N

- J A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN

Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

86.8.

86.8.1.

ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

- J



Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP

- J A - N

86.8.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 531

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

86.8.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

86.8.4.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

86.9.

86.9.1.

86.9.2.

86.9.3.

   



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N - J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 86.9.4.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 86.9.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

86.9.6.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

86.10.

86.10.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

86.10.2.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)

- J A - N

86.10.3.

86.10.4.



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server

- J A



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten

- N



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

86.10.5.



Unterstützung von Remote Port Monitoring

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle

86.11.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

86.11.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

     

IEEE 802.1AX (802.3ad)

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

- J A - N

IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3x (Full-Duplex)

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

86.11.2.

            

IPv6 TCP UDP DHCP Server

- J

DHCP Relay DHCP Snooping

A - N

DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing

86.12.

86.12.1.

IPv4



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 86.12.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 86.12.3.



- J

OSPFv2 A

- N 86.12.4.



- J

OSPFv3 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

86.12.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

86.12.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement

86.13.

86.13.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 86.13.2.



- J

RMONv2 A

- N 86.13.3.



- J

SNMPv1 A

- N 86.13.4.



- J

SNMPv2 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

86.13.5.



- J

SNMPv3 A

- N 86.13.6.



- J

UDP-MIB A

- N 86.13.7.



- J

TCP-MIB A

- N 86.13.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 86.13.9.



- J

OSPF-MIB A

- N Schnittstellen

86.14.

86.14.1.

86.14.2.

 



LAN-Schnittstellen: 12 x 1G Ports (SFP) Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

- J A - N

Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

86.15.

Mitzulieferndes Zubehör

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

86.15.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

87.1.3.

- N

Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

87.1.

87.1.2.

A

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP)

87.

87.1.1.

Stackingkabel

- J

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatische Anforderungen

87.2.

87.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

87.3.

87.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 68 Mpps

A - N

87.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

87.4.

87.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 87.4.2.

87.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks



Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse



Erweiterung

der

Switch-

Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

87.5.

87.5.1.



Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 539

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

87.5.2.

87.5.3.





Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N

87.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 87.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

87.5.6.

87.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Layer-3-Funktionalitäten

87.6.

87.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



- J

Inter-VLAN Routing und statische Routen A

- N 87.6.2.



Limitierung der maximal zulässigen Anzahl von Multicastgruppen pro Port

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

87.7.

87.7.1.

87.7.2.

87.7.3.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

 

Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation

- N

 

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL

- J



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A

A - N

- J A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN

Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

87.8.

87.8.1.

ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

- J



Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP

- J A - N

87.8.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

87.8.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

87.8.4.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

87.9.

87.9.1.

87.9.2.

87.9.3.

   



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N - J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 87.9.4.



- J

Portbasierende IPv6 ACL A

- N 87.9.5.



ACL für Datenverkehr zwischen verschiedenen VLANs

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 542

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

87.9.6.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

87.10.

87.10.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

87.10.2.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)

- J A - N

87.10.3.

87.10.4.



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 543

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

87.10.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N Unterstützte Standards/Protokolle

87.11.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

87.11.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

     

IEEE 802.1AX (802.3ad)

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

- J A - N

IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3x (Full-Duplex)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 544

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

87.11.2.

            

IPv6 TCP UDP DHCP Server

- J

DHCP Relay DHCP Snooping

A - N

DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing

87.12.

87.12.1.

IPv4



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 87.12.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 87.12.3.



- J

OSPFv2 A

- N 87.12.4.



- J

OSPFv3 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 545

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

87.12.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

87.12.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement

87.13.

87.13.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 87.13.2.



- J

RMONv2 A

- N 87.13.3.



- J

SNMPv1 A

- N 87.13.4.



- J

SNMPv2 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 546

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

87.13.5.



- J

SNMPv3 A

- N 87.13.6.



- J

UDP-MIB A

- N 87.13.7.



- J

TCP-MIB A

- N 87.13.8.



- J

IGMP-MIB A

- N 87.13.9.



- J

OSPF-MIB A

- N Schnittstellen

87.14.

87.14.1.

 

LAN-Schnittstellen: 24 x 1G Ports (SFP) Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

- J A - N

87.14.2.



Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

87.15.

Mitzulieferndes Zubehör

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 547

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

87.15.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

88.1.3.

A

Erforderliche Softwarelizenzen

- N

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

88.1.

88.1.2.

Kabel für Stromversorgung im Stack

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet

88.

88.1.1.

- J

Stackingkabel

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

88.2.

Klimatische Anforderungen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 548

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

88.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

88.3.

88.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mindestens 68 Mpps

A - N

88.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

88.4.

88.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 88.4.2.

88.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks



Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse



Erweiterung

der

Switch-

Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

88.5.

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 549

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

88.5.1.

88.5.2.

88.5.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

88.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 88.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

88.5.6.

88.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

88.6.

88.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 550

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

88.6.2.



- J

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A

- N 88.6.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

88.7.

88.7.1.

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 88.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

88.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

88.7.4.

88.8.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 551

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

88.8.1.



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

88.8.2.

88.8.3.

88.8.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

- J A - N

88.8.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N 88.9.

Unterstützte Standards/Protokolle

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

88.9.1.

88.9.2.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

 

IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

   

IEEE 802.3 (10BaseT)



Layer 2 Switching (MAC)

- J A - N

IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) - J A - N Netzwerkmanagement

88.10.

88.10.1.



- J

RMONv1 A

- N 88.10.2.



- J

RMONv2 A

- N 88.10.3.



- J

SNMPv1 A

- N 88.10.4.



- J

SNMPv2 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

88.10.5.



- J

SNMPv3 A

- N Schnittstellen

88.11.

88.11.1.

88.11.2.

 



LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N - J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

88.12.

88.12.1.

89.

89.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Stackingkabel Kabel für Stromversorgung im Stack

- J A - N

Erforderliche Softwarelizenzen Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

89.1.1.

89.1.2.

89.1.3.

  

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format



mind. zwei redundant ausgelegte Netzteile mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise; Hot-Swappable



Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

 

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

- J A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatische Anforderungen

89.2.

89.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

89.3.

89.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps

A - N

89.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Allgemeine technische Anforderungen

89.4.

89.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 89.4.2.

 

89.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks

Erweiterung

der

Switch-

Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

89.5.

89.5.1.

89.5.2.

89.5.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

89.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

89.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

89.5.6.

89.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

89.6.

89.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

89.6.2.



- J

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A

- N 89.6.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



89.7.

- J A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

89.7.1.



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 89.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

89.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

89.7.4.



- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

89.8.

89.8.1.

Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

89.8.2.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 558

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

89.8.3.

89.8.4.



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

89.8.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N Unterstützte Standards/Protokolle

89.9.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

89.9.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

 

IEEE 802.1Q (VLANs)

   

IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

- J A - N

IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT)

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

89.9.2.



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N Netzwerkmanagement

89.10.

89.10.1.



- J

RMONv1 A

- N 89.10.2.



- J

RMONv2 A

- N 89.10.3.



- J

SNMPv1 A

- N 89.10.4.



- J

SNMPv2 A

- N 89.10.5.



- J

SNMPv3 A

- N Schnittstellen

89.11.

89.11.1.

 

LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 560

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

89.11.2.



Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

89.12.

89.12.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

90.1.3.

- N

Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

90.1.

90.1.2.

A

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE

90.

90.1.1.

Stackingkabel

- J

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 561

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Klimatische Anforderungen

90.2.

90.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

90.3.

90.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mindestens 68 Mpps

A - N

90.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

90.4.

90.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 90.4.2.

90.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks



Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse



Erweiterung

der

Switch-

Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

90.5.

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 562

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

90.5.1.

90.5.2.

90.5.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

90.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 90.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

90.5.6.

90.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

90.6.

90.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 563

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

90.6.2.



- J

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A

- N 90.6.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

90.7.

90.7.1.

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 90.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

90.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

90.7.4.

90.8.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 564

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

90.8.1.



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

90.8.2.

90.8.3.

90.8.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

- J A - N

90.8.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N 90.9.

Unterstützte Standards/Protokolle

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 565

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

90.9.1.

90.9.2.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

 

IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

   

IEEE 802.3 (10BaseT)



Layer 2 Switching (MAC)

- J A - N

IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) - J A - N Netzwerkmanagement

90.10.

90.10.1.



- J

RMONv1 A

- N 90.10.2.



- J

RMONv2 A

- N 90.10.3.



- J

SNMPv1 A

- N 90.10.4.



- J

SNMPv2 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 566

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

90.10.5.



- J

SNMPv3 A

- N Schnittstellen

90.11.

90.11.1.

90.11.2.



LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT mit PoE



Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb



- J A - N

Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

90.12.

90.12.1.

91.

91.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz - J

Stackingkabel Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

A - N

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

91.1.1.

91.1.2.

91.1.3.

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

- J A - N

Klimatische Anforderungen

91.2.

91.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

91.3.

91.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps

A - N

91.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N 91.4.

Allgemeine technische Anforderungen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 568

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

91.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 91.4.2.

 

91.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks

Erweiterung

der

Switch-

Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

91.5.

91.5.1.



Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain

- J A - N

91.5.2.

91.5.3.





Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten

Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N

91.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

91.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

91.5.6.



Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports

- J A - N

91.5.7.



- J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

91.6.

91.6.1.

mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

91.6.2.



- J

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A

- N 91.6.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



- J A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

91.7.

91.7.1.



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 91.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

91.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

91.7.4.



- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

91.8.

91.8.1.

Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

91.8.2.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

91.8.3.

91.8.4.



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

91.8.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N Unterstützte Standards/Protokolle

91.9.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

91.9.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

 

IEEE 802.1Q (VLANs)

   

IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

- J A - N

IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT)

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

91.9.2.



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N Netzwerkmanagement

91.10.

91.10.1.



- J

RMONv1 A

- N 91.10.2.



- J

RMONv2 A

- N 91.10.3.



- J

SNMPv1 A

- N 91.10.4.



- J

SNMPv2 A

- N 91.10.5.



- J

SNMPv3 A

- N Schnittstellen

91.11.

91.11.1.



LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT mit PoE



Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

91.11.2.



Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

91.12.

91.12.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz A

- N

Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt)

92.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

92.1.

92.1.1.

Stackingkabel

- J

  

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

- J A - N

92.1.2.



Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

92.1.3.

 

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatische Anforderungen

92.2.

92.2.1.

 

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C

- J

Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 % A

- N Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

92.3.

92.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 68 Mpps

A - N

92.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

92.4.

92.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 92.4.2.

 

Unterbrechungsfreie Stacks

Erweiterung

der

Switch-

Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

92.4.3.



Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

92.5.

92.5.1.

92.5.2.

92.5.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten

Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

92.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 92.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

92.5.6.



Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

92.5.7.



- J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

92.6.

92.6.1.

mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

92.6.2.



- J

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A

- N 92.6.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

92.7.

92.7.1.

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 92.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

92.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

92.7.4.



- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

92.8.

92.8.1.

Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

92.8.2.

92.8.3.

92.8.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

92.8.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N Unterstützte Standards/Protokolle

92.9.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

92.9.1.

92.9.2.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

 

IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

   

IEEE 802.3 (10BaseT)



Layer 2 Switching (MAC)

- J A - N

IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) - J A - N Netzwerkmanagement

92.10.

92.10.1.



- J

RMONv1 A

- N 92.10.2.



- J

RMONv2 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

92.10.3.



- J

SNMPv1 A

- N 92.10.4.



- J

SNMPv2 A

- N 92.10.5.



- J

SNMPv3 A

- N Schnittstellen

92.11.

92.11.1.

92.11.2.



LAN-Schnittstellen: 24 x 10/100/1000 BaseT mit PoE

 

PoE+ (60 Watt) an allen Ports



Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

92.12.

92.12.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Stackingkabel Kabel für Stromversorgung im Stack

- J A - N

Erforderliche Softwarelizenzen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 580

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt)

93.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

93.1.

93.1.1.

93.1.2.

93.1.3.

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

Klimatische Anforderungen

93.2.

93.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

93.3.

93.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 176 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 130 Mpps

A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 581

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

93.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

93.4.

93.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 93.4.2.

 

93.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks

Erweiterung

der

Switch-

Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

93.5.

93.5.1.

93.5.2.

93.5.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 582

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

93.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 93.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

93.5.6.

93.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

93.6.

93.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

93.6.2.



- J

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 583

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

93.6.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

93.7.

93.7.1.

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 93.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

93.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

93.7.4.



- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

93.8.

93.8.1.

Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 584

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

93.8.2.

93.8.3.

93.8.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

- J A - N

93.8.5.



Unterstützung von Remote Port Monitoring

- J A - N

93.9.

Unterstützte Standards/Protokolle

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

93.9.1.

93.9.2.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

 

IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

   

IEEE 802.3 (10BaseT)



Layer 2 Switching (MAC)

- J A - N

IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) - J A - N Netzwerkmanagement

93.10.

93.10.1.



- J

RMONv1 A

- N 93.10.2.



- J

RMONv2 A

- N 93.10.3.



- J

SNMPv1 A

- N 93.10.4.



- J

SNMPv2 A

- N

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Seite 586

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

93.10.5.



- J

SNMPv3 A

- N Schnittstellen

93.11.

93.11.1.

93.11.2.



LAN-Schnittstellen: 48 x 10/100/1000 BaseT mit PoE

 

PoE+ (60 Watt) an allen Ports



Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

- J A - N

Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

93.12.

93.12.1.

94.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Stackingkabel

- J A

Kabel für Stromversorgung im Stack

- N

Erforderliche Softwarelizenzen Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

94.1.

94.1.1.

94.1.2.

94.1.3.

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

A

Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A

Hauptspeicher: mind. 4 GB

A

- N

- J - N

- J

Flashspeicher: mind. 2 GB - N Klimatische Anforderungen

94.2.

94.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

94.3.

94.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 68 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 50 Mpps

A - N

94.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 588

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Allgemeine technische Anforderungen

94.4.

94.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 94.4.2.

 

94.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks

Erweiterung

der

Switch-

Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

94.5.

94.5.1.

94.5.2.

94.5.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

94.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 589

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

94.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

94.5.6.

94.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

94.6.

94.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

94.6.2.



- J

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A

- N 94.6.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



94.7.

- J A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

94.7.1.



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 94.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

94.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

94.7.4.



- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

94.8.

94.8.1.

Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

94.8.2.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

94.8.3.

94.8.4.



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

94.8.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N Unterstützte Standards/Protokolle

94.9.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

94.9.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

 

IEEE 802.1Q (VLANs)

   

IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

- J A - N

IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT)

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

94.9.2.



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N Netzwerkmanagement

94.10.

94.10.1.



- J

RMONv1 A

- N 94.10.2.



- J

RMONv2 A

- N 94.10.3.



- J

SNMPv1 A

- N 94.10.4.



- J

SNMPv2 A

- N 94.10.5.



- J

SNMPv3 A

- N Schnittstellen

94.11.

94.11.1.

 

LAN-Schnittstellen: 12 x 1G Ports (SFP) Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

94.11.2.



Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

94.12.

94.12.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

95.1.3.

- N

Kabel für Stromversorgung im Stack Erforderliche Softwarelizenzen

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

95.1.

95.1.2.

A

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP)

95.

95.1.1.

Stackingkabel

- J

   

 

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format - J

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant) Der Switch muss um mindestens ein weiteres Netzteil mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise erweiterbar sein. Die Inbetriebnahme muss HotSwappable durchführbar sein.

A - N

- J A - N

- J

Hauptspeicher: mind. 4 GB Flashspeicher: mind. 2 GB

A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Klimatische Anforderungen

95.2.

95.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

95.3.

95.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 92 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 68 Mpps

A - N

95.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Allgemeine technische Anforderungen

95.4.

95.4.1.



- J

Stacking von mindestens 5 Switches je Stack A

- N 95.4.2.

95.4.3.



Unterbrechungsfreie Stacks



Einheitliche Konfiguration und logisches Managementsystem für alle Switch-Stacks; Konfiguration und Management erfolgt über eine IP-Adresse



Erweiterung

der

Switch-

Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

- J A - N

95.5.

Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

95.5.1.

95.5.2.

95.5.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

95.5.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 95.5.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

95.5.6.

95.5.7.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N - J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

95.6.

95.6.1.

Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

95.6.2.



- J

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL A

- N 95.6.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

95.7.

95.7.1.

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 95.7.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

95.7.3.



Mindestens 8 unabhängige Hardwarequeues pro Ausgangsport

- J A - N

95.7.4.

95.8.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

95.8.1.



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

95.8.2.

95.8.3.

95.8.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

- J A - N

95.8.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N 95.9.

Unterstützte Standards/Protokolle

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

95.9.1.

95.9.2.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

 

IEEE 802.1Q (VLANs) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

   

IEEE 802.3 (10BaseT)



Layer 2 Switching (MAC)

- J A - N

IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) - J A - N Netzwerkmanagement

95.10.

95.10.1.



- J

RMONv1 A

- N 95.10.2.



RMONv2

- J A - N

95.10.3.



SNMPv1

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

95.10.4.



SNMPv2

- J A - N

95.10.5.



SNMPv3

- J A - N

Schnittstellen

95.11.

95.11.1.

 

LAN-Schnittstellen: 24 x 1G Ports (SFP) Slot für Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 1G und/oder 10G Ports (SFP/SFP+); Wechsel oder Einbau im laufenden Betrieb

- J A - N

95.11.2.



Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

95.12.

Mitzulieferndes Zubehör

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 600

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

95.12.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

   

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Kabel für Stromversorgung im Stack

A - N

Erforderliche Softwarelizenzen

Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE

96.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

96.1.

96.1.1.

- J

Stackingkabel

  

Robustes, geschlossenes Gehäuse Höhe: max. 1 HE Passive Kühlung (keine Lüfter)

- J A - N

Klimatische Anforderungen

96.2.

96.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

96.3.

96.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 32 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 2,5 Mpps

A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 601

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

96.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

96.4.

96.4.1.

96.4.2.

96.4.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

96.4.4.



- J

Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen A

- N 96.4.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

96.4.6.

96.4.7.





Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N - J A - N

Seite 602

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

96.4.8.



Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

96.5.

96.5.1.

96.5.2.

96.5.3.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

 

Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation

- N

 

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL

- J



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A

A - N

- J A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

96.6.

96.6.1.

ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 603

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

96.6.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

96.6.3.



96.7.2.

96.7.3.

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

96.7.

96.7.1.

Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

   



Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

A - N - J A - N - J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 96.7.4.

96.7.5.

 

Portbasierende IPv6 ACL IPv6 ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6

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- J A - N

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

96.8.

96.8.1.



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

96.8.2.

96.8.3.

96.8.4.



Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2



Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

- J A - N

96.8.5.



- J

Unterstützung von Remote Port Monitoring A

- N 96.9.

Unterstützte Standards/Protokolle

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

96.9.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

      

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)

- J

IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

A - N

IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

96.9.2.

            

IPv6 TCP UDP DHCP Server

- J

DHCP Relay DHCP Snooping

A - N

DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing

96.10.

96.10.1.

IPv4



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 96.10.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 96.10.3.



- J

OSPFv2 A

- N 96.10.4.



- J

OSPFv3 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

96.10.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

96.10.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement

96.11.

96.11.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 96.11.2.



- J

RMONv2 A

- N 96.11.3.



- J

SNMPv1 A

- N 96.11.4.



- J

SNMPv2 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

96.11.5.



- J

SNMPv3 A

- N Schnittstellen

96.12.

96.12.1.

96.12.2.



LAN-Schnittstellen: 8 x 10/100/1000 BaseT mit PoE



Mind. 1 SFP-Uplink Port



Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N - J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

96.13.

96.13.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

- N

Erforderliche Softwarelizenzen

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

97.1.

97.2.

A

Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE

97.

97.1.1.

- J

  

Robustes, geschlossenes Gehäuse Höhe: max. 1 HE Passive Kühlung (keine Lüfter)

- J A - N

Klimatische Anforderungen

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

97.2.1.

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit

97.3.

97.3.1.

 

- J

Switching-Bandbreite: mind. 68 Gbit/s Paketdurchsatz von mind. 50 Mpps

A - N

97.3.2.



- J

VLAN-IDs: mind. 100 A

- N Anforderungen an Layer-2-Funktionalitäten

97.4.

97.4.1.

97.4.2.

97.4.3.







Automatische Synchronisation der VLAN-Datenbank für alle Switches in einer Managementdomain Automatisches Filtern von Multicast- und Broadcastdatenverkehr, konfigurierbar je Port und mit automatisierten Aktionen bei Erreichen von Schwellwerten Unterstützung von Jumbo-Frames von bis zu 9216 Byte

- J A - N - J A - N - J A - N

97.4.4.



Filtern von Spanning Tree BPDU-Paketen

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

97.4.5.



Erkennung von Spanning Tree BPDU-Paketen von unautorisierten Endgeräten

- J A - N

97.4.6.



Redundante Layer-2-Verbindungen für SpanningTree-freie Netzwerktopologien, frei konfigurierbar für individuelle Ports

- J A - N

97.4.7.

97.4.8.





mit „Link Aggregation“ zusammengefasste logische Interfaces (Portchannel nach 802.1AX (802.3ad))

- J A - N

Autonegotiation und die Festlegung einer festen Bandbreite muss möglich sein

- J A - N

Anforderungen an Sicherheitsfunktionalitäten

97.5.

97.5.1.

97.5.2.



Zugriff nur für erlaubte und am Port hinterlegte MAC-Adressen

 

Schutz vor ARP-Manipulation Schutz vor DHCP-Manipulation

- N

 

Port-, DSCP- und zeitbasierte ACL

- J

ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

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- J A

A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

97.5.3.



Dynamische, portbasierte Sicherheit nach IEEE 802.1x mittels VLAN-Zuweisung, portbasiertes ACL, Testmodus oder Multi-User-Authentification



Flexible Authentifizierung auf Basis einer beliebigen Kombination aus folgenden Mechanismen: 802.1x, MAC-Authentification und Web-Authentification



A - N

Authentifizierung von IP-Telefonen und am Telefon angeschlossenem PC mit Zuordnung zu unterschiedlichen VLAN Anforderungen an QoS-Funktionalitäten

97.6.

97.6.1.

- J



- J

Unterstützung von CoS (802.1p) und DSCP A

- N 97.6.2.



Mapping der Priorität von IEEE 802.1p und DSCP und umgekehrt

- J A - N

97.6.3.



Überlaststeuerung durch gezieltes Buffern, Verwerfen von Paketen (Traffic Policing und Traffic Shaping) müssen unterstützt werden

- J A - N

Anforderungen an IPv6-Funktionalitäten

97.7.

97.7.1.

  

Volle Unterstützung von IPv6-Adressierung - J

DHCPv6-Client und Relay-Funktion Schutz vor nicht autorisierten DHCPv6-Servern und DHCPv6-Antworten

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A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

97.7.2.



IPv6-Unterstützung für Managementanwendungen (Ping, Telnet, SSH, SNMP, Syslog, HTTP und HTTPS)

- J A - N

97.7.3.



- J

Verkehrsflussanalyse für IPv6 A

- N 97.7.4.

 

Portbasierende IPv6 ACL IPv6 ACL für gerouteten Datenverkehr und für Datenverkehr innerhalb eines VLAN

- J A - N

97.7.5.

 

Vollständige Unterstützung von QoS über IPv6



Vollständige Unterstützung von dynamischen Routingprotokolle für IPv6 (RIPng, OSPFv3)

- J A - N

Anforderungen an Netzwerkmanagement, Administration und Betrieb

97.8.

97.8.1.

Vollständige Unterstützung von statischem Routing für IPv6



Vollständige Unterstützung von Portspiegelung für jeden Port

- J A - N

97.8.2.

 

Administration über Webbrowser, Konsolenport oder Telnet (jeweils individuell abschaltbar), SSHv2 Unterstützung von zwei Konfigurationen (laufende Konfiguration und Konfiguration nach Neustart)

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- J A - N

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Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

97.8.3.

97.8.4.



Rollenbasierte Administration mit mind. 10 verschiedenen Autorisierungsebenen



Automatische Erkennung der Sende- und Empfangsleitungen



Automatische Installation von Software-Images und Konfigurationen durch einen Boot-Server



Automatische, makrobasierte Portkonfiguration auf Basis der Erkennung von am Port angeschlossenen Endgeräten



Funktionen zur Überprüfung von „Service-LevelAgreements“

- J A - N

- J A - N

97.8.5.



Unterstützung von Remote Port Monitoring

- J A - N

97.9.

Unterstützte Standards/Protokolle

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Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

97.9.1.



IEEE 802.1D (MAC Bridges, Technical and Editorial Corrections )



IEEE 802.1p (Traffic Class Filtering, Priority Queuing)

    

IEEE 802.1Q (VLANs)

      

IEEE 802.1s (Multiple Spanning Tree Protocol) IEEE 802.1w (Rapid Spanning Tree Protocol)

- J

IEEE 802.1AB (LLDP) IEEE 802.1x (Port-basierte Network Access Control)

A - N

IEEE 802.1AX (802.3ad) IEEE 802.3 (10BaseT) IEEE 802.3u (100BaseTX) IEEE 802.3z (1000BASE-X) IEEE 802.3ab (1000BaseT) IEEE 802.3af (PoE) IEEE 802.3x (Full-Duplex)

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Netzprotokolle

97.9.2.

            

IPv6 TCP UDP DHCP Server

- J

DHCP Relay DHCP Snooping

A - N

DNS VRRP HSRP GVRP PAgP oder gleichwertig LLDP Switching / Routing

97.10.

97.10.1.

IPv4



- J

Layer 2 Switching (MAC) A

- N 97.10.2.



- J

Layer 3 Routing (IPv4 und IPv6) A

- N 97.10.3.



- J

OSPFv2 A

- N 97.10.4.



- J

OSPFv3 A

- N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

97.10.5.



- J

Routing Information Protocol (RIP / RIP II) A

- N Multicast Switching / Routing

97.10.6.



Distance Vector (DVMRP)



Internet Group Management Protocol IGMPv2 und v3 für IPv4



Internet Group Management Protocol IGMPv1,v2,-v3 Snooping

 

Routing

Protocol - J A - N

MLD v1 and v2 Snooping für IPv6 Protocol Independent Multicast (PIM) Sparse (SM) und Dense Mode (DM) Netzwerkmanagement

97.11.

97.11.1.

Multicast



- J

RMONv1 A

- N 97.11.2.



- J

RMONv2 A

- N 97.11.3.



- J

SNMPv1 A

- N 97.11.4.



- J

SNMPv2 A

- N

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Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

97.11.5.



- J

SNMPv3 A

- N Schnittstellen

97.12.

97.12.1.



LAN-Schnittstellen: 12 x 10/100/1000 BaseT mit PoE



Mind. 1 SFP-Uplink Port

- J A - N

97.12.2.



Externer Anschluss für flexible Speichererweiterungen mittels USB und Slot für Standard SD Card

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

97.13.

97.13.1.

98.

98.1.

98.1.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz Erforderliche Softwarelizenzen

- J A - N

Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch

Anforderungen an den Aufbau des Moduls

 

- J

Einschubmodul für Distributionswitch Stromversorgung über Backplane des Switch

A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Technische Leistungsmerkmale

98.2.



98.2.1.

- J

Bestückbar mind. mit bis zu 4x SFP A

- N



98.2.2.

- J A - N

Schnittstellen

98.3.

98.3.1.

Folgende Transceivertypen müssen mindestens unterstützt werden:  1000Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10  100Base-FX  DWDM-SFP  CWDM-SFPBX



- J

Mindestens 4 x 1 GbE für SFP-Module A

- N Mitzulieferndes Zubehör

98.4.

98.4.1.



- J

Erforderliche Softwarelizenzen A

- N 99.

99.1.

99.1.1.

Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch

Anforderungen an den Aufbau des Moduls

 

Einschubmodul für Distributionswitch Stromversorgung über Backplane des Switch

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Technische Leistungsmerkmale

99.2.



99.2.1.



99.2.2.

Folgende Transceivertypen müssen mindestens unterstützt werden:  10GBase-SR, -LR, -LRM, -ER, -CX1  1000Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10  100Base-FX  DWDM-SFP  CWDM-SFP

- J A - N

- J A - N

Schnittstellen

99.3.

99.3.1.

Bestückbar mind. mit bis zu 4x SFP oder 2x SFP+, wahlweise auch gemischte Bestückung von SFP und SFP+ für Kombination aus 1G und 10G Uplink Ports



Mindestens 4 x 1 GbE für SFP-Module oder 2 x 10 SFP+-Modul

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

99.4.

99.4.1.



Erforderliche Softwarelizenzen

- J A - N

100.

100.1.

Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch

Anforderungen an den Aufbau des Moduls

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

 

100.1.1.

Einschubmodul für Distributionswitch Stromversorgung über Backplane des Switch

- J A - N

Technische Leistungsmerkmale

100.2.



100.2.1.

Bestückbar mind. mit bis zu 4x SFP oder 2x SFP+, wahlweise auch gemischte Bestückung von SFP und SFP+ für Kombination aus 1G und 10G Uplink Ports

- J A - N



100.2.2.

- J A - N

Schnittstellen

100.3.

100.3.1.

Folgende Transceivertypen müssen mindestens unterstützt werden:  10GBase-SR, -LR, -LRM, -ER, -CX1  1000Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10  100Base-FX  DWDM-SFP  CWDM-SFP



Mindestens 4 x 10 GbE für SFP-Modul

- J A - N

100.4.

Mitzulieferndes Zubehör

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Punkt

Anforderungen Distribution/Access-Bereich

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

100.4.1.



Erforderliche Softwarelizenzen

- J A - N

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3.2.2.3.3 Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (Draft-V3)

Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (DraftV3)

Punkt

Kategorie

J=Ja N=Nein

101.

SDN-LAN Strategie der DVZ M-V GmbH

101.1.

Anforderung an die SDN-LAN Strategie der DVZ M-V GmbH 







101.2.

Die DVZ M-V GmbH erwägt in der Vertragslaufzeit den Betrieb der LAN-Infrastruktur u.a. auf ein zentrales SDN-System (controllergestütztes LAN-Switch Konfigurations-, Überwachungs- und Provisionierungssystem) umzustellen. Langfristiges Ziel ist dabei, alle im LAN-Bereich zu erfüllenden FCAPS-Betriebsaufgabenstellungen über ein zentrales SDNSystem abzuwickeln. Insbesondere beim Erstrollout und beim Gerätetausch von LAN-Switchen soll die Umstellung auf eine SDN basierte Arbeitsweise zu einer spürbaren Effizienzsteigerung führen. Unter Nutzung eines zentralen SDN -Systems soll es möglich sein, die Switches ohne Kenntnis der unterschiedlichen Switch-Plattformen und CLI-CodeVariationen zu programmieren und einen höheren Automatisierungsgrad im LAN-Switch Betrieb zu erreichen. Mittels controllerbasierten SDN-System soll ein “single point for network-wide automation and control” über die LAN-Infrastruktur gespannt werden.

Antwort

I

Allgemeine Anforderungen an das SDN der LAN-Switches

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Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (DraftV3)

Punkt

Antwort J=Ja N=Nein

Die LAN-Switches (Hard- und Softwarekomponenten der Switches) sollen mittels zentralem controllerbasierten SDN-System mindestens folgende Funktionalitäten ermöglichen:

101.2.1.

      

101.2.2.

Kategorie



101.3.

Network discovery (über standardisiertes sicheres Protokoll, z.B. SNMPv2c oder SNMPv3) Device-Inventory Datenbank; Device-Tagging (Vergabe von Device-Roles) LAN-Topologie-Visualisierung Provisionierung mittels Network Plug and Play Application Betriebsautomation (Firmware- und Konfigurationspflege) Identity Services im LAN an den Switch-Ports über nutzerbezogene Datenbanken wie z.B. RADIUS, LDAP Beim Erstrollout und beim Ersatz defekter LAN-Switches soll unter Nutzung von simplen Pre-Konfigurationsmethoden ein automatisierter SDN- Inbetriebnahmeprozess eingesetzt werden können.

- J A - N

- J A - N

SDN Device-Discovery und -inventory LAN-Switch Rollen (Device-Roles):

101.3.1. 

 

Während des Scanprozesses sollen den LAN-Switches vom zentralen SDN-System aus vordefinierte „Device Roles“ bezogen auf die jeweilige Rolle des Switches innerhalb der Netzstruktur (z.B. AccessSwitch, Distribution-Switch, Core-Switch) zugeordnet werden können. Diese „Device-Roles“ sollen für die Identifikation und für die Gruppierung von LAN-Switches herangezogen werden können. Den Administratoren des SDN-Systems soll es möglich sein, diese automatisch zugeordneten SwitchRoles manuell zu überschreiben.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (DraftV3)

Punkt

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Inventory-Scan und -Darstellung:

101.3.2.

Mittels Inventory-Applikationen des SDN-Systems sollen mindestens folgende Parameter der LAN-Switches ermittelt und angezeigt werden können:          101.4. 101.4.1.

- J A - N

SDN Import-Tool: 

101.5.

Ein im SDN-System verankertes “Bulk-Tool” soll es ermöglichen, eine größere Anzahl von LAN-Switches mit Geräteparametern einzupflegen.

- J A - N

SDN LAN-Topologie Visualisierung:

101.5.1. 

101.6.

Gerätename IP-Adresse MAC-Adresse Firmeware-Typ und Stand Geräteplattform Seriennummer Konfiguration (verfügbar und einsehbar) Gerätefamilie ( z.B. Switch, Router , HUB, WLAN-AP etc.) Lokation

Als Ergebnis des Device-Scan-Prozesses soll das SDN-System automatisch die so gewonnenen Informationen in eine LAN-Topologie Darstellung umsetzen und anzeigen können.

- J A - N

SDN basiertes Troubleshooting im LAN-Bereich

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Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (DraftV3)

Punkt



101.7.

Auf Basis der Source und Destination IP-Adresse sollen die LAN-Switches es ermöglichen, einen Ende-zu Ende Path-Trace durchzuführen und anzuzeigen.

Die für die Erstinstallation bzw. im Falle eines Geräteaustausches vorgesehenen LAN-Switches sollen auf Basis einer simplen „Pre-Konfigurationsmethode“ (z.B. Nutzung von DHCP mit Option 60; 43) ihr zentrales SDN-System (ihren zentralen SDNController) finden können und in der Lage sein, die vorgesehene Gerätekonfiguration und neue Gerätefirmware zu laden.

Weitere zu unterstützte Pre-Konfigurationsmethoden:  USB-based bootstrapping

101.8.

101.9.

N=Nein

- J A - N

Plug und Play LAN-Switch Installation: 

101.8.2.

J=Ja

SDN Provisionierung

101.7.1.

101.8.1.

Antwort

Path Trace Applikation:

101.6.1.

101.7.2.

Kategorie

- J A - N

- J A - N

SDN Konfiguration 



Die Konfiguration der LAN-Switches soll ohne Kenntnis der unterschiedlichen Plattformen und CLICode-Variationen mittels SDN-System möglich sein. Automatisierte SDN Firmeware- und Konfigurationspflege

- J A - N - J A - N

Offene API´s (Schnittstellen) für weitere SDN Lösungsanbieter

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Anforderungen an das Software Defined Networking (SDN) im Bereich der LAN-Switches (DraftV3)

Punkt

101.9.1.

Offene Schnittstellen (API’s) für Third Party Lösungsanbieter

101.10.

SDN ACL-Management

101.10.1.

SDN ACL-Policy-Analyse:    

Abfrage und Analyse von ACLs auf den Switches im LAN Schnelle Identifikation von ACL-Fehlkonfigurationen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Fehlersuche im LAN Vergleichsfunktionalität zur Ermittlung von ACL-Unterschieden Aufspüren von nicht verwendeten und redundanten Einträgen in den ACLs

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

- J A - N

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3.2.2.3.4 Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

Punkt

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

Antwort J=Ja N=Nein

SFP-Modul für 1000Base-T

102.

Aufbau

102.1. 102.1.1.

Kategorie

 

- J

Steckertyp: RJ45 Unterstützte Kupferkabel: Cat5 oder höher

A - N

102.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

102.2. 102.2.1.



- J

Reichweite: mind. 100 m A

- N 102.2.2.



unterstützte Datenraten: 10/100/1000 mit Autonegotiation

- J A - N

102.2.3.



Wahl der Sende-/Empfangsrichtung muss automatisch erfolgen

- J A - N

103.

103.1.

SFP-Modul für 1000Base-SX

Aufbau

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Punkt

103.1.1.

103.1.2.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

  

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Multimode 50/62.5 µm

Antwort

A - N - J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

103.2.

103.2.1.



- J

Reichweite: mind. 1.000 m A

- N 103.2.2.



- J

Sende- und Empfangswellenlänge 850 nm A

- N 103.2.3.

 

- J

Optische Sendeleistung: mind. -3 bis -9.5 dBm Optische Empfangsleistung: mind. 0 bis -17 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

103.3.

103.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 104.

104.1.

SFP-Modul für 1000Base-LX

Aufbau

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Punkt

104.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

104.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

104.2.

104.2.1.



- J

Reichweite: mind. 10.000 m A

- N 104.2.2.



- J

Sende- und Empfangswellenlänge 1310 nm A

- N 104.2.3.

 

- J

Optische Sendeleistung: mind. -3 bis -9.5 dBm Optische Empfangsleistung: mind. 0 bis -20 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

104.3.

104.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 105.

105.1.

SFP-Modul für 1000Base-EX

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 630

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

105.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

105.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

105.2.

105.2.1.



- J

Reichweite: mind. 40.000 m A

- N 105.2.2.



- J

Sende- und Empfangswellenlänge 1310 nm A

- N 105.2.3.

 

- J

Optische Sendeleistung: mind. +3 bis -1 dBm Optische Empfangsleistung: mind. +1 bis -22 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

105.3.

105.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 106.

106.1.

SFP-Modul für 1000Base-ZX

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 631

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

106.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

106.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

106.2.

106.2.1.



- J

Reichweite: mind. 70.000 m A

- N 106.2.2.



- J

Sende- und Empfangswellenlänge 1550 nm A

- N 106.2.3.

 

- J

Optische Sendeleistung: mind. +5 bis 0 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -3 bis -23 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

106.3.

106.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 107.

107.1.

SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm)

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 632

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

107.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

107.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

107.2.

107.2.1.



- J

Reichweite: mind. 10.000 m A

- N 107.2.2.

 

- J

Sendewellenlänge: 1490 nm Empfangswellenlänge: 1310 nm

A - N

107.2.3.

 

Optische Empfangsleistung: mind. -3 bis -19,5 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

107.3.

107.3.1.

- J

Optische Sendeleistung: mind. -3 bis -9 dBm



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 108.

108.1.

SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm)

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 633

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

108.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

108.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

108.2.

108.2.1.



- J

Reichweite: mind. 10.000 m A

- N 108.2.2.

 

- J

Sendewellenlänge: 1310 nm Empfangswellenlänge: 1490 nm

A - N

108.2.3.

 

Optische Empfangsleistung: mind. -3 bis -19,5 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

108.3.

108.3.1.

- J

Optische Sendeleistung: mind. -3 bis -9 dBm



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 109.

109.1.

SFP+-Modul für 10GBase-SR

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 634

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

109.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Multimode

Antwort

A - N

109.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

109.2.

109.2.1.

109.2.2.

   

Reichweite bei 400 MHz*Km Faser: mind. 60 m



Sende- und Empfangswellenlänge: 850 nm

- J

Reichweite bei 500 MHz*Km Faser: mind. 80 m Reichweite bei 2000 MHz*Km Faser: mind. 300 m

A

- N

Reichweite bei 4700 MHz*Km Faser: mind. 400 m - J A - N

109.2.3.

 

- J

Optische Sendeleistung: mind. -1,2 bis -7,3 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -1 bis -9,9 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

109.3.

109.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 110.

110.1.

SFP+-Modul für 10GBase-LRM

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 635

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Punkt

110.1.1.

110.1.2.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

  

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte glemode

Glasfasertypen:

Antwort

Multimode/Sin-

A - N - J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N 110.2.

110.2.1.

110.2.2.

Technische Leistungsmerkmale

  

Reichweite bei 400 MHz*Km Faser: mind. 100 m Reichweite Singlemodefaser: mind. 300 m

- N



Sende- und Empfangswellenlänge: 1310 nm

- J

Reichweite bei 500 MHz*Km Faser: mind. 200 m

- J A

A - N 110.2.3.

 

Optische Empfangsleistung: mind. 0,5 bis -8,4 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

110.3.

110.3.1.

- J

Optische Sendeleistung: mind. 0,5 bis -6,5 dBm



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 111.

111.1.

SFP+-Modul für 10GBase-LR

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 636

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

111.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

111.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

111.2.

111.2.1.



- J

Reichweite: mind. 10 km A

- N 111.2.2.



- J

Sende- und Empfangswellenlänge: 1310 nm A

- N 111.2.3.

 

Optische Empfangsleistung: mind. 0,5 bis -14,4 dBm

- J A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

111.3.

111.3.1.

Optische Sendeleistung: mind. 0,5 bis -8,2 dBm



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 112.

112.1.

SFP+-Modul für 10GBase-ER

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 637

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

112.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

112.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

112.2.

112.2.1.



- J

Reichweite: mind. 40 km A

- N 112.2.2.



- J

Sende- und Empfangswellenlänge: 1550 nm A

- N 112.2.3.

 

- J

Optische Sendeleistung: mind. 4 bis -4,7 dBm Optische Empfangsleistung: mind. 1 bis -15,8 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

112.3.

112.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 113.

113.1.

X2-Modul für 10GBase-SR

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 638

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

113.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Multimode

Antwort

A - N

113.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

113.2.

113.2.1.

113.2.2.

   

Reichweite bei 400 MHz*Km Faser: mind. 60 m

Reichweite bei 4700 MHz*Km Faser: mind. 400 m

- N



Sende- und Empfangswellenlänge: 850 nm

- J

- J

Reichweite bei 500 MHz*Km Faser: mind. 80 m Reichweite bei 2000 MHz*Km Faser: mind. 300 m

A

A - N 113.2.3.

 

- J

Optische Sendeleistung: mind. -1,2 bis -7,3 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -1 bis -9,9 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

113.3.

113.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 114.

114.1.

X2-Modul für 10GBase-LR

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 639

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

114.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: SC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

114.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

114.2.

114.2.1.



- J

Reichweite: mind. 10 km A

- N 114.2.2.



- J

Sende- und Empfangswellenlänge: 1310 nm A

- N 114.2.3.

 

Optische Empfangsleistung: mind. 0,5 bis -14,4 dBm

- J A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

114.3.

114.3.1.

Optische Sendeleistung: mind. 0,5 bis -8,2 dBm



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 115.

115.1.

X2-Modul für 10GBase-ER

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 640

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

115.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: SC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

115.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

115.2.

115.2.1.



- J

Reichweite: mind. 40 km A

- N 115.2.2.



- J

Sende- und Empfangswellenlänge: 1550 nm A

- N 115.2.3.

 

Optische Empfangsleistung: mind. -1 bis -15,8 dBm

- J A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

115.3.

115.3.1.

Optische Sendeleistung: mind. 4 bis -4,7 dBm



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 116.

116.1.

X2-Modul für 10GBase-LRM

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 641

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

116.1.1.

116.1.2.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

  

Kategorie

J=Ja N=Nein

Steckertyp: SC (Duplex) Unterstützte glemode

Glasfasertypen:

Antwort

- J Multimode/Sin-

A - N - J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

116.2.

116.2.1.

116.2.2.

  

Reichweite bei 400 MHz*Km Faser: mind. 100 m



Sende- und Empfangswellenlänge: 1310 nm

Reichweite bei 500 MHz*Km Faser: mind. 200 m

- J A

Reichweite für Singlemodefaser: mind. 300 m

- N - J A - N

116.2.3.

 

Optische Empfangsleistung: mind. 0,5 bis -8,4 dBm

- J A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

116.3.

116.3.1.

Optische Sendeleistung: mind. 0,5 bis -6,5 dBm



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 117.

117.1.

X2-Modul für 10GBase-ZR

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 642

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

117.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: SC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

117.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

117.2.

117.2.1.



- J

Reichweite: mind. 80 km A

- N 117.2.2.



- J

Sende- und Empfangswellenlänge: 1550 nm A

- N 117.2.3.

 

- J

Optische Sendeleistung: mind. -4 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -7 bis -24 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

117.3.

117.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N 118.

118.1.

X2-Modul für 10GBase-CX4

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 643

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

118.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: InfiniBand Unterstützte Kupferkabel: CX1

Antwort

A - N

118.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

118.2.

118.2.1.



- J

Reichweite: mind. 15 m A

- N Einzuhaltende Sicherheitsnormen

118.3.

118.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei GigabitSFPs

119.

Aufbau

119.1.

119.1.1.

120.

120.1.



Das Modul muss zwei Gigabit Schnittstellen als SFP-Port zur Verfügung stellen und muss dafür einen 10 Gigabit Port (X2) nutzen

- J A - N

X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet

Aufbau

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Seite 644

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

120.1.1.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching

 

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J

Steckertyp: SC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

Antwort

A - N

120.1.2.



- J

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

- N Technische Leistungsmerkmale

120.2.

120.2.1.

 

- J

Sendewellenlänge: mind. 32 Kanäle Empfangswellenlänge: 1530 – 1564 nm

A - N

120.2.2.

 

- J

Optische Sendeleistung: mind. 3 bis -1 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -7 bis -23 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

120.3.

120.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM

121.

Aufbau

121.1.

121.1.1.

 

- J

Steckertyp: LC (Duplex) Unterstützte Glasfasertypen: Singlemode

A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 645

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

121.1.2.

Anforderungen an die Transceivertypen für LAN-Switching



Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Betriebstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C A

-J -N

Technische Leistungsmerkmale

121.2.

121.2.1.

 

- J

Sendewellenlänge: mind. 40 Kanäle Empfangswellenlänge: 1530 – 1564 nm

A - N

121.2.2.

 

- J

Optische Sendeleistung: mind. 3 bis -1 dBm Optische Empfangsleistung: mind. -7 bis -23 dBm

A - N

Einzuhaltende Sicherheitsnormen

121.3.

121.3.1.



- J

IEC 60825-1 Klasse 1 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 646

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.2.3.5 Anforderungen WLAN-Controller Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

WLAN-Controller mit mindestens 4 x 1GbE-Anschluss

122.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

122.1.

122.1.1.

 

Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

- J A - N

Klimatische Anforderungen

122.2.

122.2.1.

Geschlossenes Gehäuse in 19“- Einbauweise

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

Allgemeine technische Anforderungen

122.3.

122.3.1.



Zentrales Management für alle zugeordneten Access Points



Management und Konfiguration von mindestens 50 Access Points



Erweiterung der Anzahl der zu überwachenden APs durch Lizenzerweiterung

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 647

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Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

122.3.2.

122.3.3.

122.3.4.

122.3.5.



Unterstützung von dynamischer 802.11 Kanalzuordnung der Access Points mit Optimierung bzgl. WLAN-Reichweite und –Durchsatz



Vollständige Unterstützung von bis zu 80 MHz breite Funkkanäle



Unterstützung von dynamischer WLAN Sendeleistungsregulierung zur optimalen Ausleuchtung und Bereitstellung von Funktionalitäten bei Ausfall von Access Points zur Sicherung der WLAN Abdeckung



Erkennung und Vermeidung von Interferenzen im Funkfeld



Erkennung von Anwendungen und Nutzung der Anwendungserkennung innerhalb von Quality of Service Profilen





Bereitstellung einer Gastfunktionalität; Tunneln von Gastverkehr und Ausgabe auf einem separaten Interface

- J A - N

- J A - N - J A - N - J

IPv6 fähig A

- N 122.3.6.



Schnelle Übergabe beim Roaming durch Schlüsselspeicherung

- J A - N

122.3.7.



DTLS Encryption des Tunnel zwischen AP und Controller

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 648

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

122.3.8.



Aufbau und Betrieb von Wireless Mesh-Netzwerken

- J A - N

122.3.9.

122.3.10.

122.3.11.

122.3.12.

122.3.13.

122.3.14.













Der WLAN-Controller muss WPA2 inklusive CCMP gemäß IEEE 802.11i vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss als Authenticator IEEE 802.1X gemäß IEEE 802.11i bzw. WPA2-Enterprise vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss eine Abbildung zwischen SSIDs und VLANs zur Trennung von Nutzergruppen im WLAN unterstützen. Der WLAN-Controller muss eine VLAN-Zuweisung über RADIUS als Bestandteil einer IEEE-802.1XAuthentisierung vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss über eine Zertifizierung WPA2-Enterprise der Wi-Fi Alliance verfügen. Der WLAN-Controller muss den Standard IEEE 802.11e vollständig unterstützen.

- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N

122.3.15.



Der WLAN-Controller muss WMM vollständig unterstützen.

- J A - N

122.3.16.



Der WLAN-Controller muss über eine Zertifizierung WMM der Wi-Fi Alliance verfügen.

- J A - N

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Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

122.3.17.

122.3.18.





Die Übertragung der Kontrolldaten zwischen Access Points und WLAN-Controller muss verschlüsselt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.

- J A - N

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle

122.4.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

122.4.1.

           

IEEE 802.11a IEEE 802.11b IEEE 802.11g IEEE 802.11d - J

IEEE 802.11h IEEE 802.11k

A

IEEE 802.11n

- N

IEEE 802.11r IEEE 802.11u IEEE 802.11w IEEE 802.11ac WMM/802.11E Netzwerkmanagement:

122.4.2.

  122.5.

Eine gegenseitige Authentisierung von Access Points und WLAN-Controllern muss unterstützt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.

HTTP (abschaltbar)/HTTPS SNMPv3

- J A - N

Schnittstellen

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Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

122.5.1.



- J

LAN-Schnittstellen: 4 x 100/1000 BaseT A

- N Mitzulieferndes Zubehör

122.6.

122.6.1.

  

A

Erforderliche Softwarelizenzen

- N

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

123.1.

  

Geschlossenes Gehäuse im 19“-Format



mind. zwei redundant ausgelegte Netzteile mit jeweils einem eigenen Anschluss zur Aufschaltung auf unterschiedliche Stromkreise;

Höhe: max. 1 HE Aktive Kühlung durch integrierten Lüfter (redundant)

- J A - N

Klimatische Anforderungen

123.2.

123.2.1.

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

- J

WLAN-Controller mit 2 x SFP+

123.

123.1.1.

Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

- J

Umgebungstemperatur: mind. 0 °C und max. 40 °C Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

A - N

123.3.

Allgemeine technische Anforderungen

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Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

123.3.1.

123.3.2.



Zentrales Management für alle zugeordneten Access Points



Management und Konfiguration von mindestens 1000 Access Points



Management von AP über das Internet für mobile Mitarbeiter und Heimarbeiter



Erweiterung der Anzahl der zu überwachenden APs durch Lizenzerweiterung

 

Unterstützung eines adaptiven Funkmanagements



Vollständige Unterstützung von bis zu 80 MHz breite Funkkanäle



123.3.3.

123.3.4.

A - N

Unterstützung von dynamischer 802.11 Kanalzuordnung der Access Points mit Optimierung bzgl. WLAN-Reichweite und –Durchsatz

Unterstützung von dynamischer WLAN Sendeleistungsregulierung zur optimalen Ausleuchtung und Bereitstellung von Funktionalitäten bei Ausfall von Access Points zur Sicherung der WLAN Abdeckung



Erkennung und Vermeidung von Interferenzen im Funkfeld



Erkennung von Anwendungen und Nutzung der Anwendungserkennung innerhalb von Quality of Service Profilen



- J

Bereitstellung einer Gastfunktionalität; Tunneln von Gastverkehr

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- J A - N

- J A - N A

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Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

123.3.5.

123.3.6.

123.3.7.



Gewährleistung von schnellem Roaming über Layer2 und Layer3



Skalierbare Multicast Implementierung und Replikation des Datenverkehr im Netz



Skalierbare und gesicherte Übertragung für breitbandigen Videoverkehr; Multicast-Unicast Wandlung im AP; QoS Profile für Video Verkehr



Klassifizierung von Anwendungen auf Basis von Anwendungssignaturen und Analyse von PayloadInformationen



Anwendung von QoS Regeln für erkannte Anwendungen

 

Bereitstellung einer Gastfunktionalität Tunneln von Gastverkehr

- J A - N

- J A - N

- J A - N

123.3.8.

123.3.9.

123.3.10.

123.3.11.









Vollständige IPv6 Unterstützung, insbesondere: o Dual-Stack-Betrieb von Wireless Clients o Roaming o IPv6 ACLs Der WLAN-Controller muss WPA2 inklusive CCMP gemäß IEEE 802.11i vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss als Authenticator IEEE 802.1X gemäß IEEE 802.11i bzw. WPA2-Enterprise vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss eine Abbildung zwischen SSIDs und VLANs zur Trennung von Nutzergruppen im WLAN unterstützen.

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- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N

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Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

123.3.12.

123.3.13.

123.3.14.







Der WLAN-Controller muss eine VLAN-Zuweisung über RADIUS als Bestandteil einer IEEE-802.1XAuthentisierung vollständig unterstützen. Der WLAN-Controller muss über eine Zertifizierung WPA2-Enterprise der Wi-Fi Alliance verfügen. Der WLAN-Controller muss den Standard IEEE 802.11e vollständig unterstützen.

- J A - N - J A - N - J A - N

123.3.15.



Der WLAN-Controller muss WMM vollständig unterstützen.

- J A - N

123.3.16.



Der WLAN-Controller muss über eine Zertifizierung WMM der Wi-Fi Alliance verfügen.

- J A - N

Anbindung der Access Points

123.4.

123.4.1.

123.4.2.





Folgende Designoptionen für die AP Anbindung müssen mindestens unterstützt werden: o Datenverkehr dezentral geswitcht o Datenverkehr zentral geswitcht AP müssen via Funk (Mesh) angebunden werden können

- J A - N - J A - N

123.4.3.



Eine gegenseitige Authentisierung von Access Points und WLAN-Controllern muss unterstützt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

123.4.4.



- J A - N

Anforderungen an Redundanzfunktionalitäten

123.5.

123.5.1.

Die Übertragung der Kontrolldaten zwischen Access Points und WLAN-Controller muss verschlüsselt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.



Möglichkeit zur Schaffung von 1:1 und/oder N:1Redundanzen

- J A - N

123.5.2.



1:1 Redundanz via dediziertem Port oder LAN-Verbindung (für große Entfernungen)

- J A - N

123.5.3.



- J A - N

Sicherheitsanforderungen

123.6.

123.6.1.

Redundanz mit Konfigurations- und Statussynchronisation; Stateful SwitchOver im Fehlerfall, Stateful SwitchOver für angemeldete WirelessNutzer



zentrale Sicherheitsrichtlinien; Point Erkennung; Wireless IPS

- J

Rogue Access A

- N 123.6.2.

123.7.



Klassifizierung von Endgerätetypen durch lokales Profiling im Controller; Zugriffsregeln auf Basis von Endgerätetypen

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle

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Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

123.7.1.

           

 

IEEE 802.11g IEEE 802.11d - J

IEEE 802.11h IEEE 802.11k

A

IEEE 802.11n

- N

IEEE 802.11r IEEE 802.11u IEEE 802.11w IEEE 802.11ac WMM/802.11E

HTTP/HTTPS

- J A

SNMPv3

- N

Schnittstellen

123.8.

123.9.

IEEE 802.11b

Netzwerkmanagement:

123.7.2.

123.8.1.

IEEE 802.11a



LAN-Schnittstellen: 2 x 10 Gigabit-Ethernet, wahlweise als 1G oder 10G

 

Bestückung mit SFP oder SFP+ Unterstützte Transceivertypen: o 10GBase-SR, -LR, -LRM, -ER, -ZR, -CX1 o 1000Base-T, -SX, -LX/LH, -BX10, -ZX o DWDM-SFP+, DWDM-SFP o CWDM-SFP

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

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Punkt

Anforderungen WLAN Controller

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

123.9.1.



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 HZ Erforderliche Softwarelizenzen

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- J A - N

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3.2.2.3.6 Anforderungen an die WLAN-Accesspoints Punkt

Anforderungen an die WLAN-Accesspoints

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen

124.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

124.1.

124.1.1.

 

Robustes, wetterfestes, geschlossenes Gehäuse Stromversorgung über PoE oder externes Netzteil

- J A - N

124.1.2.



- J

Montagevorrichtung A

- N Klimatische Anforderungen

124.2.

124.2.1.

 

- J

Betriebstemperatur mind. -20 °C bis 50 °C Mindestens Schutzart IP64

A - N

Allgemeine technische Anforderungen

124.3.

124.3.1.

124.3.2.

 

20 und 40MHz Channels für 802.11n



Radiofrequenz Senden und Empfangen über mehrere Datenströme: 3x4:3 (MIMO)

- N



Physikalische Datenrate bis zu 450Mbit/s für 802.11n

- J



Physikalische Datenrate bis zu 1,3 Gbit/s für 802.11ac

20, 40 und 80MHz Channels im 5GHz Band für 802.11ac

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- J A

A - N

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Punkt

Anforderungen an die WLAN-Accesspoints

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

124.3.3.

 

124.3.4.



Beamforming für 802.11 a/g, 802. 11n und 802.11ac Clients Beamforming von bis zu 128 Clients pro Radio gleichzeitig

Der Access Point muss WPA2 inklusive CCMP gemäß IEEE 802.11i vollständig unterstützen.

- J A - N - J A - N

124.3.5.

124.3.6.

124.3.7.

124.3.8.









Der Access Point muss als Authenticator IEEE 802.1X gemäß IEEE 802.11i bzw. WPA2-Enterprise vollständig unterstützen. Der Access Point muss eine Abbildung zwischen SSIDs und VLANs zur Trennung von Nutzergruppen im WLAN unterstützen. Der Access Point muss eine VLAN-Zuweisung über RADIUS als Bestandteil einer IEEE-802.1XAuthentisierung vollständig unterstützen. Der Access Point muss über eine Zertifizierung WPA2-Enterprise der Wi-Fi Alliance verfügen.

- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N

124.3.9.



Der Access Point muss den Standard IEEE 802.11e vollständig unterstützen.

- J A - N

124.3.10.



Der Access Point muss WMM vollständig unterstützen.

- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die WLAN-Accesspoints

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

124.3.11.



Der Access Point muss über eine Zertifizierung WMM der Wi-Fi Alliance verfügen.

- J A - N

124.3.12.

124.3.13.





Die Übertragung der Kontrolldaten zwischen Access Points und WLAN-Controller muss verschlüsselt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.

- J A - N

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle

124.4.

Übertragungsverfahren / -protokolle:

124.4.1.

    

IEEE 802.11a

- J

IEEE 802.11b IEEE 802.11g

A - N

IEEE 802.11n IEEE 802.11ac Schnittstellen

124.5.

124.5.1.

Eine gegenseitige Authentisierung von Access Points und WLAN-Controllern muss unterstützt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.



Mind. 4 x BNC/TNC- ODER RP-TNC Antennenbuchsen für 2,4 oder/und 5 GHz Antennen

- J A - N

124.5.2.



- J

Schnittstellen für mind. 2x 100/1000Base-T A

- N

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Punkt

Anforderungen an die WLAN-Accesspoints

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Mitzulieferndes Zubehör

124.6.

124.6.1.



Montagezubehör für Montage an Decke oder Wand

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 HZ

  

Robustes, geschlossenes Gehäuse Stromversorgung über PoE oder externes Netzteil

- J A

Montagevorrichtung

- N

Klimatische Anforderungen

125.2.

 

Betriebstemperatur mind. -20 °C bis 50 °C Betrieb bei einer Umgebungsfeuchte zwischen 10 % und 90 %

- J A - N

Allgemeine technische Anforderungen

125.3.

125.3.1.

- N

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

125.1.

125.2.1.

A

Indoor Accesspoint mit internen Antennen

125.

125.1.1.

Erforderliche Softwarelizenzen

- J

 

20 und 40MHz Channels für 802.11n



Radiofrequenz Senden und Empfangen über mehrere Datenströme: 3x4:3 (MIMO)

20, 40 und 80MHz Channels im 5GHz Band für 802.11ac

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die WLAN-Accesspoints

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

125.3.2.

125.3.3.



Physikalische Datenrate bis zu 450Mbit/s für 802.11n



Physikalische Datenrate bis zu 1,3 Gbit/s für 802.11ac



Beamforming für 802.11 a/g, 802. 11n und 802.11ac Clients



Beamforming von bis zu 128 Client pro Radio gleichzeitig

- J A - N

- J A - N

 125.3.4.

125.3.5.

125.3.6.

125.3.7.





Verstärkung der integrierten Rundstrahlantennen mindestens: o 4 dBi im 2,4 GHz Band o 6 dBi im 5 GHz Band Maximale Performance bei hoher 802.11ac Nutzerdichte durch: „Cache“-Speicher und „queuing“ pro Nutzer im Radio



Bevorzugte Anmeldung der Dual-Band Clients im 5 GHz Band



sichere Übertragung von Video über Wi-Fi durch Funktionen wie Multicast-Unicast Wandlung im AP, QoS pro individuellem Video-Stream und Bandbreiten-Reservierung



Der Access Point muss WPA2 inklusive CCMP gemäß IEEE 802.11i vollständig unterstützen.

- J A - N

- J A - N

- J A - N - J A - N

125.3.8.



Der Access Point muss als Authenticator IEEE 802.1X gemäß IEEE 802.11i bzw. WPA2-Enterprise vollständig unterstützen.

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die WLAN-Accesspoints

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

125.3.9.

125.3.10.

125.3.11.







Der Access Point muss eine Abbildung zwischen SSIDs und VLANs zur Trennung von Nutzergruppen im WLAN unterstützen. Der Access Point muss eine VLAN-Zuweisung über RADIUS als Bestandteil einer IEEE-802.1XAuthentisierung vollständig unterstützen. Der Access Point muss über eine Zertifizierung WPA2-Enterprise der Wi-Fi Alliance verfügen.

- J A - N - J A - N - J A - N

125.3.12.



Der Access Point muss den Standard IEEE 802.11e vollständig unterstützen.

- J A - N

125.3.13.



Der Access Point muss WMM vollständig unterstützen.

- J A - N

125.3.14.



Der Access Point muss über eine Zertifizierung WMM der Wi-Fi Alliance verfügen.

- J A - N

125.3.15.

125.3.16.

125.4.





Eine gegenseitige Authentisierung von Access Points und WLAN-Controllern muss unterstützt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung. Die Übertragung der Kontrolldaten zwischen Access Points und WLAN-Controller muss verschlüsselt werden, bevorzugt CAPWAP mit DTLS-Verschlüsselung.

- J A - N

- J A - N

Unterstützte Standards/Protokolle

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen an die WLAN-Accesspoints

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Übertragungsverfahren / -protokolle:

125.4.1.

    

- J

IEEE 802.11b IEEE 802.11g

A - N

IEEE 802.11n IEEE 802.11ac Schnittstellen

125.5.

125.5.1.

IEEE 802.11a



- J

Schnittstellen für mind. 2x 10/100/1000Base-T A

- N Mitzulieferndes Zubehör

125.6.

125.6.1.



Montagezubehör für Montage an Decke oder Wand



Erforderliche Softwarelizenzen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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3.2.2.3.7 Anforderungen WLAN-Antennen Punkt

Anforderungen an die WLAN-Antennen

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Dualband-Dipolantenne 2,4 und 5,0 GHz

126.

Technische Leistungsmerkmale

126.1.

126.1.1.



Dualband-Dipol-Innenantenne mit Rundstrahlcharakteristik

- J A - N

126.1.2.

 

- J

Verstärkung von mind. 5 dBi im 5 GHz-Band Verstärkung von mind. 3 dBi im 2,4 GHz-Band

A - N

Schnittstellen

126.2.

126.2.1.



mind. 1x BNC/TNC- oder RP-TNC-Doppelstecker mit umgekehrter Polarität

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

126.3.

126.3.1.



erforderliches Montagezubehör für Montage an Accesspoint

- J A - N

Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Wandmontage

127.

Technische Leistungsmerkmale

127.1.

127.1.1.



- J

Dualband-Rundstrahlantenne für Innenbereich A

- N

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Punkt

Anforderungen an die WLAN-Antennen

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

127.1.2.

 

- J

Verstärkung von mind. 4 dBi im 5 GHz-Band Verstärkung von mind. 4 dBi im 2,4 GHz-Band

A - N

Schnittstellen

127.2.

127.2.1.



mind. 4x BNC/TNC- oder RP-TNC-Doppelstecker mit umgekehrter Polarität

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör

127.3.

127.3.1.



- J

erforderliches Montagezubehör A

- N Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Deckenmontage

128.

Technische Leistungsmerkmale

128.1.

128.1.1.



- J

Dualband-Rundstrahlantenne für Innenbereich A

- N 128.1.2.

 

- J

Verstärkung von mind. 3,5 dBi im 5 GHz-Band Verstärkung von mind. 2,5 dBi im 2,4 GHz-Band

A - N

Schnittstellen

128.2.

128.2.1.



mind. 3x BNC/TNC- oder RP-TNC-Doppelstecker mit umgekehrter Polarität

- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die WLAN-Antennen

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Mitzulieferndes Zubehör

128.3.

128.3.1.



- J

erforderliches Montagezubehör A

- N

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3.2.2.3.8 Anforderungen an das WLAN-Managementsystem Punkt

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem als clusterbare 19“ Hardware-Appliance

129.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

129.1.

129.1.1.

Kategorie



Clusterbare 19“ Hardware-Appliances

- J A - N

Konstruktive Anforderungen

129.2.

129.2.1.

Formfaktor der Hardware-Appliances:



129.2.2.



Formfaktor: 19“ Bauweise mit maximal zwei Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Die einzelnen Appliances des Clusters müssen jeweils über Slots zum Einbau von redundanten Netzteilen verfügen

- J A - N - J A - N

Klimatische Anforderungen an die Hardware-Appli129.2.3. ances:

  129.2.4.

A - N

Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

Interfaceanforderungen:



129.2.5.

Umgebungstemperatur: mind. 5 °C und max. 40 °C

- J



Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus

- J A - N - J A - N

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Punkt

129.2.6.

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem



Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J

Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor A

- N Ausstattungsanforderungen der Hardware-Appliances

129.3.

129.3.1.



Mindestens RAID 1 o Der Austausch muss durchführbar sein

- J Hot-Swappable

A - N

Anforderungen an die Datensicherung

129.4.



Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien



Einrichtung einer zyklischen Sicherungen

129.4.1. a )

- J A - N

Zugänge und Bedienoberfläche

129.5.

Zugang: 129.5.1. a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll

 

Zugang via SSHv2 Verbindung Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche

- N



Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren

- J

129.5.2. b )

129.6.

- J A

A - N Allgemeine Leistungsmerkmale

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Punkt

129.6.1.

129.6.2.

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem





Management muss skalierbar möglich sein und ausbaubar auf 500 WLAN-Controller und 10.000 WLAN-Access Points über ein gemeinsames System

Einbindung von Switches für ein einfaches Troubleshooting und Konfigurationsmanagement

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N - J A - N

129.6.3.

129.6.4.





Unterstützung folgender W-LAN Funktionen: o Rollout-Management, o Überwachung, o Troubleshooting und o Fehlerbehebung

Mangement

Bereitstellung von Informationen über Interferenzen der Access Points

- J A - N

- J A - N

129.6.5.

129.6.6.





Darstellung des gesamten Systems inkl. Access Points (angeschlossen und autonom), WLAN-Controller und Switche/Router Folgende weiteren Systemfunktionen müssen über das Managementsystem abgebildet werden können: o Inventarisierungssystem für alle zu überwachenden Geräte (Access-Points, Controler, ggf. Swiches) o Status der Erreichbarkeit der zu überwachenden Geräte o CPU- und Speicherauslastung der einzelnen Systeme o Sicherung der Konfigurationen der überwachten Geräte

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- J A - N

- J A - N

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Punkt

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem

SNMPv3 muss mindestens mit den Modulen Authentication und Privacy unterstützt werden.

129.6.7.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

Das Management der WLAN-Lösung muss eine kontinuierliche Überwachung der WLAN-Luftschnittstelle unterstützen.

129.6.8.

Das Management der WLAN-Lösung muss eine Funktion zur Lokalisierung von WLAN-Geräten und zur Identifikation von Fremdgeräten unterstützen.

129.6.9.

Das Management der WLAN-Lösung muss die Überwachung der Verfügbarkeit der WLAN-Infrastruktur vollständig unterstützen.

129.6.10.

Das Management der WLAN-Lösung muss die WLAN-Endgeräte zentral über das WLAN verwalten können.

129.6.11.

129.7.

129.7.1.

- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N

Anforderungen an die Sicherheitsfunktionalitäten



Vollständige Unterstützung von Port Authentification für Access Points nach Standard 802.1X

- J A - N

129.7.2.

129.8.



Erstellung von Regeln für verdächtige Clients (z.B. ständige fehlerhafte Anmeldeversuche).



Möglichkeit der automatischen Alarmmeldung bei verdächtigen Clients im Managementsystem oder Absetzen von E-Mails

- J A - N

Anforderungen an das Rollout-Management

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Punkt

129.8.1.

129.8.2.

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem



Die Einbindung neuer Access Points und Controller muss mittels Templates möglich sein.



Vollständige Unterstützung von standardisierten Device-Konfigurationselementen über FeatureTemplates oder CLI.



Zentralisiertes Upgrademanagement für einzelne oder alle Access Points/WLAN-Controller muss möglich sein



Unterstützung des Einrichten/Überwachen und Upgraden von autonomen Access Points muss möglich sein



Einrichtung von gesicherten (Mitarbeiter) und ungesicherten (Gäste) SSIDs muss möglich sein

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

- J A - N

129.9.

129.9.1.

Zusätzliche Funktionalitäten



129.10.

130.1.

- J A - N

Mitzulieferndes Zubehör:



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

129.10.1.

130.

Unterstützung eines WLAN-Energiemanagements für eine Verringerung des Energieverbrauchs im gesamten System

Erforderliche Softwarelizenzen

- J A - N

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem als virtuelle clusterbare Softwareapplikation Anforderungen an den Aufbau

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Punkt

130.1.1.

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem



Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J

Virtuelle clusterbare Softwareapplikation A

- N 130.1.2.



Kompatibilität zur Virtualisierungsplattform: o Hypervisor: VMware ESXi 5.5 oder später



Mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Betriebssysteme ist zu unterstützen: o Softwarebundle, bestehend aus Applikation und Betriebssystem o Windows 2012 R2 Server oder höher o Red Hat Enterprise Linux 7

A - N

Anforderungen an die Datensicherung

130.2.



Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien



Einrichtung einer zyklischen Sicherungen

130.2.1. a )

- J A - N

Zugänge und Bedienoberfläche

130.3.

Zugang: 130.3.1. a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll oder SSHv2

- J A



Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche

- N



Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren

- J

130.3.2. b )

130.4.

- J

A - N Allgemeine Leistungsmerkmale

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 673

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

130.4.1.

130.4.2.

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem





Management muss skalierbar möglich sein und ausbaubar auf 500 WLAN-Controller und 10.000 WLAN-Access Points über ein gemeinsames System

Einbindung von Switches für ein einfaches Troubleshooting und Konfigurationsmanagement

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N - J A - N

130.4.3.

130.4.4.





Unterstützung folgender W-LAN Funktionen: o Rollout-Management, o Überwachung, o Troubleshooting und o Fehlerbehebung

Mangement

Bereitstellung von Informationen über Interferenzen der Access Points

- J A - N

- J A - N

130.4.5.

130.4.6.





Darstellung des gesamten Systems inkl. Access Points (angeschlossen und autonom), WLAN-Controller und Switche/Router Folgende weiteren Systemfunktionen müssen über das Managementsystem abgebildet werden können: o Inventarisierungssystem für alle zu überwachenden Geräte (Access-Points, Controler, ggf. Swiches) o Status der Erreichbarkeit der zu überwachenden Geräte o CPU- und Speicherauslastung der einzelnen Systeme o Sicherung der Konfigurationen der überwachten Geräte

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

- J A - N

Seite 674

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem

SNMPv3 muss mindestens mit den Modulen Authentication und Privacy unterstützt werden.

130.4.7.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

Das Management der WLAN-Lösung muss eine kontinuierliche Überwachung der WLAN-Luftschnittstelle unterstützen.

130.4.8.

Das Management der WLAN-Lösung muss eine Funktion zur Lokalisierung von WLAN-Geräten und zur Identifikation von Fremdgeräten unterstützen.

130.4.9.

Das Management der WLAN-Lösung muss die Überwachung der Verfügbarkeit der WLAN-Infrastruktur vollständig unterstützen.

130.4.10.

Das Management der WLAN-Lösung muss die WLAN-Endgeräte zentral über das WLAN verwalten können.

130.4.11.

130.5.

130.5.1.

- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N

Anforderungen an die Sicherheitsfunktionalitäten



Vollständige Unterstützung von Port Authentification für Access Points nach Standard 802.1X

- J A - N

130.5.2.

130.6.



Erstellung von Regeln für verdächtige Clients (z.B. ständige fehlerhafte Anmeldeversuche).



Möglichkeit der automatischen Alarmmeldung bei verdächtigen Clients im Managementsystem oder Absetzen von E-Mails

- J A - N

Anforderungen an das Rollout-Management

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

130.6.1.

130.6.2.

Anforderungen an das WLAN-Managementsystem



Die Einbindung neuer Access Points und Controller muss mittels Templates möglich sein.



Vollständige Unterstützung von standardisierten Device-Konfigurationselementen über FeatureTemplates oder CLI.



Zentralisiertes Upgrademanagement für einzelne oder alle Access Points/WLAN-Controller muss möglich sein



Unterstützung des Einrichten/Überwachen und Upgraden von autonomen Access Points muss möglich sein



Einrichtung von gesicherten (Mitarbeiter) und ungesicherten (Gäste) SSIDs muss möglich sein

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

- J A - N

130.7.

130.7.1.

Zusätzliche Funktionalitäten



Unterstützung eines WLAN-Energiemanagements für eine Verringerung des Energieverbrauchs im gesamten System

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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3.2.2.3.9 Anforderungen an den RADIUS-Server Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients

131.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

131.1.

131.1.1.



Clusterbare 19“ Hardware-Appliances

- J A - N

Konstruktive Anforderungen

131.2.

131.2.1.

Formfaktor der Hardware-Appliances:



131.2.2.



Formfaktor: 19“ Bauweise mit maximal zwei Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Die einzelnen Appliances des Clusters müssen jeweils über Slots zum Einbau von redundanten Netzteilen verfügen

- J A - N - J A - N

Klimatische Anforderungen an die RADIUS-Appli131.2.3. ances:

  131.2.4.

A - N

Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

Interfaceanforderungen:



131.2.5.

Umgebungstemperatur: mind. 5 °C und max. 40 °C

- J



Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus

- J A - N - J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

131.2.6.



- J

Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor A

- N Ausstattungsanforderungen der Hardware-Appliances

131.3.

131.3.1.



Mindestens RAID 1 o Der Austausch muss durchführbar sein

- J Hot-Swappable

A - N

Anforderungen an die Datensicherung

131.4.



Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien



Einrichtung einer zyklischen Sicherungen

131.4.1. a )

- J A - N

RADIUS-Server Zugänge und Bedienoberfläche

131.5.

Zugang: 131.5.1. a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll

 

Zugang via SSHv2 Verbindung Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche

- N



Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren

- J

131.5.2. b )

131.6.

- J A

A - N Zertifikatsverwaltung und Sperrlisten (CRL) Abfrage

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 678

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein



131.6.1. a )

Konfiguration lokaler Serverzertifikate für verschiedene Protokolle (z.B. für das EAP- oder https-Management)

 

Erstellen von Zertifikatsrequests



Einspielen von root- und issuer-CA Zertifikaten (Zertifikatskette)

131.6.2. b )



131.6.3. c )



131.6.4. d )

A - N

Einspielen von signierten Serverzertifikatsrequests

- J A - N

Einrichtung einer zyklischen CRL-Abfrage auf die PKI-Infrastruktur der DVZ M-V GmbH

- J A - N

Programmiermöglichkeit für Verhaltensregeln des RADIUS-Servers bei Nichterreichbarkeit der CRL

- J A - N

Verwaltung und Anlegen der Authenticator-Devices, AAA-Clients

131.7.



131.7.1. a )



Anlegen und Verwaltung von Authenticator-Devices (AAA-Clients) wie z.B. LAN-Switches und WLAN-Controller) Sicherung der Kommunikation zwischen Authenticator-Device und RADIUS-Server über ein gemeinsames Secret

Kommunikationsprotokoll zwischen Authenticator-De131.7.2. bvices und RADIUS-Server )  RADIUS

131.8.

- J

- J A - N

- J A - N

Nutzer und Gruppenverwaltung, Geräte und Gerätegruppen

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein



Anlegen von Nutzern und Nutzergruppen auf dem Authentifizierungsserver



Anlegen von Geräten (z. B. Mobile Devices, IP-Telefone) und Gerätegruppen auf dem Authentifizierungsserver

131.8.1. a )

 

- J A - N

Zuweisung von Nutzern zu Nutzergruppen Zuweisung von Geräten zu Gerätegruppen Authorisierungsprofile für jede Nutzer- und Gerätegruppe

131.9.

Zuweisung von : 131.9.1. a ) RADIUS-Attributen



VLAN-Informationen zu Nutzer- und Gerätegruppen (802-Tag)

 

Herstellerattributen zu Nutzer- und Gerätegruppen



Reauthentication-Timer



Temporäres Laden von ACLs auf AuthenticatorDevices (wie Switches und WLAN-Controller)

131.9.2. b )

131.10.

- J A - N

Zuweisung von Voice-VLANs im Umfeld der IP-Telefonie-Lösung

- J A - N

Geforderte RADIUS-Server Login-Services

 Anlegen von Netzwerk-Login-Services auf Basis 131.10.1. a folgender Protokolle: ) o EAP-Transport Layer Security (TLS) (Zertifikat) o EAP-MS-CHAPv2 (Username/Passwort) o Protected Extensible Authentication Protocol (PEAP) o EAP-Fast

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

RADIUS-Server Regeln für den Zugriff auf Login-Services

131.11.

 Regeln, wie auf die Login-Services zugegriffen 131.11.1. a werden kann, müssen auf dem RADIUS-Server er) stellbar sein. 

Mindestens geforderte Service-Typen für die Regeln: o RADIUS-IETF-service typ match framed o RADIUS-IETF-service typ match login



- J A - N

Diese Kriterien müssen „und/oder“ verknüpfbar sein Zu unterstützende Authentifizierungsstandards

131.12.

 IEEE 802.1X Standard auf Basis von Zertifikaten 131.12.1. a  Die Zertifikatsprüfung muss die Festlegung auf das ) zu prüfende Attribut im x.509v3 Zertifikat ermöglichen, mindestens aber auf den Common Name und auf die Subject-Serial-Number. 

131.12.2. b )

- J A - N

- J

MAC Authentication Bypass (MAB) A

- N

Monitoring, Reporting und Logging-Funktionalitäten

131.13.

 System-Monitoring, 131.13.1. a  Session-Monitoring )  Authentifizierungs-Monitoring  

Authentifizierungs-Logging-Funktionalität



Authentifizierungs-Reporting mit Zeitstempel

Angabe der Fehlergründe bei fehlgeschlagener Nutzer-Authentifizierung

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an die Skalierbarkeit und Performance der Lösung

131.14.

 Unterstützung von bis zu 500 Authenticator-De131.14.1. a vices (AAA-Clients) wie LAN-Switches und WLAN) Controller auf einem Einzelserversystem 

Erweiterung um mindestens ein weiteres System zum Aufbau eines redundanten Clusters



Unterstützung von mindestens 100 Nutzergruppen

131.14.2. b )

- J A - N

- J A - N

 Unterstützung von mindestens 10.000 Nutzern 131.14.3. c und Devices )

- J A - N

131.15.

Mitzulieferndes Zubehör:



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

131.15.1.

Erforderliche Softwarelizenzen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients

132.

Anforderungen an den Aufbau des Gerätes

132.1.

132.1.1.



Clusterbare 19“ Hardware-Appliances

- J A - N

Konstruktive Anforderungen

132.2.

132.2.1.

Formfaktor der Hardware-Appliances:



132.2.2.



Formfaktor: 19“ Bauweise mit maximal zwei Höheneinheiten pro Appliance (Rack-Montage) Die einzelnen Appliances des Clusters müssen jeweils über Slots zum Einbau von redundanten Netzteilen verfügen

- J A - N - J A - N

Klimatische Anforderungen an die RADIUS-Appli132.2.3. ances:

  132.2.4.

A - N

Umgebungsfeuchte: mind. 10 % und max. 90 %

Interfaceanforderungen:



132.2.5.

Umgebungstemperatur: mind. 5 °C und max. 40 °C

- J



Mindestens 2 Stück 10/100/1000 BASE-T Schnittstellen Mindestens zwei USB 2.0 Ports für Tastatur und Maus

- J A - N - J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 683

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

132.2.6.



- J

Mindestens eine Schnittstelle für einen Monitor A

- N Ausstattungsanforderungen der Hardware-Appliances

132.3.

132.3.1.



Mindestens RAID 1 o Der Austausch muss durchführbar sein

- J Hot-Swappable

A - N

Anforderungen an die Datensicherung

132.4.



Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien



Einrichtung einer zyklischen Sicherungen

132.4.1. a )

- J A - N

RADIUS-Server Zugänge und Bedienoberfläche

132.5.

Zugang: 132.5.1. a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll

 

Zugang via SSHv2 Verbindung Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche

- N



Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren

- J

132.5.2. b )

132.6.

- J A

A - N Zertifikatsverwaltung und Sperrlisten (CRL) Abfrage

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein



132.6.1. a )

Konfiguration lokaler Serverzertifikate für verschiedene Protokolle (z.B. für das EAP- oder https-Management)

 

Erstellen von Zertifikatsrequests



Einspielen von root- und issuer-CA Zertifikaten (Zertifikatskette)

132.6.2. b )



132.6.3. c )



132.6.4. d )

A - N

Einspielen von signierten Serverzertifikatsrequests

- J A - N

Einrichtung einer zyklischen CRL-Abfrage auf die PKI-Infrastruktur der DVZ M-V GmbH

- J A - N

Programmiermöglichkeit für Verhaltensregeln des RADIUS-Servers bei Nichterreichbarkeit der CRL

- J A - N

Verwaltung und Anlegen der Authenticator-Devices, AAA-Clients

132.7.



132.7.1. a )



Anlegen und Verwaltung von Authenticator-Devices (AAA-Clients) wie z.B. LAN-Switches und WLAN-Controller) Sicherung der Kommunikation zwischen Authenticator-Device und RADIUS-Server über ein gemeinsames Secret

Kommunikationsprotokoll zwischen Authenticator-De132.7.2. bvices und RADIUS-Server )  RADIUS

132.8.

- J

- J A - N

- J A - N

Nutzer und Gruppenverwaltung, Geräte und Gerätegruppen

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein



Anlegen von Nutzern und Nutzergruppen auf dem Authentifizierungsserver



Anlegen von Geräten (z. B. Mobile Devices, IP-Telefone) und Gerätegruppen auf dem Authentifizierungsserver

132.8.1. a )

 

- J A - N

Zuweisung von Nutzern zu Nutzergruppen Zuweisung von Geräten zu Gerätegruppen Authorisierungsprofile für jede Nutzer- und Gerätegruppe

132.9.

Zuweisung von : 132.9.1. a ) RADIUS-Attributen



VLAN-Informationen zu Nutzer- und Gerätegruppen (802-Tag)

 

Herstellerattributen zu Nutzer- und Gerätegruppen



Reauthentication-Timer



Temporäres Laden von ACLs auf AuthenticatorDevices (wie Switches und WLAN-Controller)

132.9.2. b )

132.10.

- J A - N

Zuweisung von Voice-VLANs im Umfeld der IP-Telefonie-Lösung

- J A - N

Geforderte RADIUS-Server Login-Services

 Anlegen von Netzwerk-Login-Services auf Basis 132.10.1. a folgender Protokolle: ) o EAP-Transport Layer Security (TLS) (Zertifikat) o EAP-MS-CHAPv2 (Username/Passwort) o Protected Extensible Authentication Protocol (PEAP) o EAP-Fast

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

RADIUS-Server Regeln für den Zugriff auf Login-Services

132.11.

 Regeln, wie auf die Login-Services zugegriffen 132.11.1. a werden kann, müssen auf dem RADIUS-Server er) stellbar sein. 

Mindestens geforderte Service-Typen für die Regeln: o RADIUS-IETF-service typ match framed o RADIUS-IETF-service typ match login



- J A - N

Diese Kriterien müssen „und/oder“ verknüpfbar sein Zu unterstützende Authentifizierungsstandards

132.12.

 IEEE 802.1X Standard auf Basis von Zertifikaten 132.12.1. a  Die Zertifikatsprüfung muss die Festlegung auf das ) zu prüfende Attribut im x.509v3 Zertifikat ermöglichen, mindestens aber auf den Common Name und auf die Subject-Serial-Number. 

132.12.2. b )

- J A - N

- J

MAC Authentication Bypass (MAB) A

- N

Monitoring, Reporting und Logging-Funktionalitäten

132.13.

 System-Monitoring, 132.13.1. a  Session-Monitoring )  Authentifizierungs-Monitoring  

Authentifizierungs-Logging-Funktionalität



Authentifizierungs-Reporting mit Zeitstempel

Angabe der Fehlergründe bei fehlgeschlagener Nutzer-Authentifizierung

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an die Skalierbarkeit und Performance der Lösung

132.14.

 Unterstützung von bis zu 2000 Authenticator-De132.14.1. a vices (AAA-Clients) wie LAN-Switches und WLAN) Controller auf einem Einzelserversystem 

Erweiterung um mindestens ein weiteres System zum Aufbau eines redundanten Clusters



Unterstützung von mindestens 100 Nutzergruppen

132.14.2. b )

- J A - N

- J A - N

 Unterstützung von mindestens 10.000 Nutzern 132.14.3. c und Devices )

- J A - N

132.15.

Mitzulieferndes Zubehör:



Montagezubehör für Montage im 19“-Serverschrank oder Fachboden

 

Netzteil/Stromversorgung 230 V AC, 50 Hz

132.15.1. a

Erforderliche Softwarelizenzen

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients

133.

Anforderungen an den Aufbau

133.1.

133.1.1.



- J

Virtuelle clusterbare Softwareapplikation A

- N 133.1.2.



Kompatibilität zur Virtualisierungsplattform: o Hypervisor: VMware ESXi 5.5 oder später



Mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Betriebssysteme ist zu unterstützen: o Softwarebundle, bestehend aus Applikation und Betriebssystem o Windows 2012 R2 Server oder höher o Red Hat Enterprise Linux 7

- J A - N

Anforderungen an die Datensicherung

133.2.



Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien



Einrichtung einer zyklischen Sicherungen

133.2.1. a )

- J A - N

RADIUS-Server Zugänge und Bedienoberfläche

133.3.

Zugang: 133.3.1. a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll

 

Zugang via SSHv2 Verbindung Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein



133.3.2. b )

- J

Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren A

- N Zertifikatsverwaltung und Sperrlisten (CRL) Abfrage

133.4.



133.4.1. a )

Konfiguration lokaler Serverzertifikate für verschiedene Protokolle (z.B. für das EAP- oder https-Management)

 

Erstellen von Zertifikatsrequests



Einspielen von root- und issuer-CA Zertifikaten (Zertifikatskette)

133.4.2. b )



133.4.3. c )



133.4.4. d )

- J A - N

Einspielen von signierten Serverzertifikatsrequests

- J A - N

Einrichtung einer zyklischen CRL-Abfrage auf die PKI-Infrastruktur der DVZ M-V GmbH

- J A - N

Programmiermöglichkeit für Verhaltensregeln des RADIUS-Servers bei Nichterreichbarkeit der CRL

- J A - N

Verwaltung und Anlegen der Authenticator-Devices, AAA-Clients

133.5.



133.5.1. a )



Anlegen und Verwaltung von Authenticator-Devices (AAA-Clients) wie z.B. LAN-Switches und WLAN-Controller) Sicherung der Kommunikation zwischen Authenticator-Device und RADIUS-Server über ein gemeinsames Secret

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Kommunikationsprotokoll zwischen Authenticator-De133.5.2. bvices und RADIUS-Server )  RADIUS

- J A - N

Nutzer und Gruppenverwaltung, Geräte und Gerätegruppen

133.6.



Anlegen von Nutzern und Nutzergruppen auf dem Authentifizierungsserver



Anlegen von Geräten (z. B. Mobile Devices, IP-Telefone) und Gerätegruppen auf dem Authentifizierungsserver

133.6.1. a )

 

- J A - N

Zuweisung von Nutzern zu Nutzergruppen Zuweisung von Geräten zu Gerätegruppen Authorisierungsprofile für jede Nutzer- und Gerätegruppe

133.7.

Zuweisung von : 133.7.1. a ) RADIUS-Attributen



VLAN-Informationen zu Nutzer- und Gerätegruppen (802-Tag)

 

Herstellerattributen zu Nutzer- und Gerätegruppen



Reauthentication-Timer



Temporäres Laden von ACLs auf AuthenticatorDevices (wie Switches und WLAN-Controller)

133.7.2. b )

133.8.

- J A - N

Zuweisung von Voice-VLANs im Umfeld der IP-Telefonie-Lösung

- J A - N

Geforderte RADIUS-Server Login-Services

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein



Anlegen von Netzwerk-Login-Services auf Basis folgender Protokollen: o EAP-Transport Layer Security (TLS) (Zertifikat) o EAP-MS-CHAPv2 (Username/Passwort) o Protected Extensible Authentication Protocol (PEAP) o EAP-Fast

133.8.1. a )

A - N

RADIUS-Server Regeln für den Zugriff auf Login-Services

133.9.



Regeln, wie auf die Login-Services zugegriffen werden kann, müssen auf dem RADIUS-Server erstellbar sein.



Mindestens geforderte Service-Typen für die Regeln: o RADIUS-IETF-service typ match framed o RADIUS-IETF-service typ match login

133.9.1. a )



- J A - N

Diese Kriterien müssen „und/oder“ verknüpfbar sein Zu unterstützende Authentifizierungsstandards

133.10.

 IEEE 802.1X Standard auf Basis von Zertifikaten 133.10.1. a  Die Zertifikatsprüfung muss die Festlegung auf das ) zu prüfende Attribut im x.509v3 Zertifikat ermöglichen, mindestens aber auf den Common Name und auf die Subject-Serial-Number. 

133.10.2. b )

133.11.

- J

- J A - N

- J

MAC Authentication Bypass (MAB) A

- N

Monitoring, Reporting und Logging-Funktionalitäten

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

 System-Monitoring, 133.11.1. a  Session-Monitoring )  Authentifizierungs-Monitoring  

Authentifizierungs-Logging-Funktionalität



Authentifizierungs-Reporting mit Zeitstempel

- J A

Angabe der Fehlergründe bei fehlgeschlagener Nutzer-Authentifizierung

- N

Anforderungen an die Skalierbarkeit und Performance der Lösung

133.12.

 Unterstützung von bis zu 500 Authenticator-De133.12.1. a vices (AAA-Clients) wie LAN-Switches und WLAN) Controller auf einem Einzelserversystem 

Erweiterung um mindestens ein weiteres System zum Aufbau eines redundanten Clusters



Unterstützung von mindestens 100 Nutzergruppen

133.12.2. b )

- J A - N

- J A - N

 Unterstützung von mindestens 10.000 Nutzern 133.12.3. c und Devices )

- J A - N

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients

134.

Anforderungen an den Aufbau

134.1.

134.1.1.



- J

Virtuelle clusterbare Softwareapplikation A

- N 134.1.2.

134.2.



Kompatibilität zur Virtualisierungsplattform: o Hypervisor: VMware ESXi 5.5 oder später



Mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Betriebssysteme ist zu unterstützen: o Softwarebundle, bestehend aus Applikation und Betriebssystem o Windows 2012 R2 Server oder höher o Red Hat Enterprise Linux 7

- J A - N

Anforderungen an die Datensicherung

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 694

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

134.2.1.



Sichern der Server-Konfiguration auf externen Speichermedien



Einrichtung einer zyklischen Sicherungen

a )

134.3.2.

134.4.2.

134.4.3.

- N

Zugang: a ) Zugang via WEB-Browser und https Protokoll

- J

 

Zugang via SSHv2 Verbindung Bereitstellung einer graphischen Benutzeroberfläche

- N



Dedizierte Rechtevergabe für Administratoren

- J

b )

A

A - N Zertifikatsverwaltung und Sperrlisten (CRL) Abfrage

134.4.

134.4.1.

A

RADIUS-Server Zugänge und Bedienoberfläche

134.3.

134.3.1.

- J



a )

Konfiguration lokaler Serverzertifikate für verschiedene Protokolle (z.B. für das EAP- oder https-Management)

 

Erstellen von Zertifikatsrequests



Einspielen von root- und issuer-CA Zertifikaten (Zertifikatskette)

b )



c )

- J A - N

Einspielen von signierten Serverzertifikatsrequests

- J A - N

Einrichtung einer zyklischen CRL-Abfrage auf die PKI-Infrastruktur der DVZ M-V GmbH

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

134.4.4.



d )



a )



134.5.2.

Anlegen und Verwaltung von Authenticator-Devices (AAA-Clients) wie z.B. LAN-Switches und WLAN-Controller) Sicherung der Kommunikation zwischen Authenticator-Device und RADIUS-Server über ein gemeinsames Secret

- J A - N

- J A - N

Nutzer und Gruppenverwaltung, Geräte und Gerätegruppen



Anlegen von Nutzern und Nutzergruppen auf dem Authentifizierungsserver



Anlegen von Geräten (z. B. Mobile Devices, IP-Telefone) und Gerätegruppen auf dem Authentifizierungsserver

a )

  134.7.

A - N

Kommunikationsprotokoll zwischen Authenticator-Debvices und RADIUS-Server )  RADIUS

134.6.

134.6.1.

- J

Verwaltung und Anlegen der Authenticator-Devices, AAA-Clients

134.5.

134.5.1.

Programmiermöglichkeit für Verhaltensregeln des RADIUS-Servers bei Nichterreichbarkeit der CRL

- J A

Zuweisung von Nutzern zu Nutzergruppen

- N

Zuweisung von Geräten zu Gerätegruppen Authorisierungsprofile für jede Nutzer- und Gerätegruppe

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 696

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

134.7.1.

134.7.2.

Zuweisung von : a ) RADIUS-Attributen



VLAN-Informationen zu Nutzer- und Gerätegruppen (802-Tag)

 

Herstellerattributen zu Nutzer- und Gerätegruppen



Reauthentication-Timer



Temporäres Laden von ACLs auf AuthenticatorDevices (wie Switches und WLAN-Controller)

b )

134.9.

A - N

Zuweisung von Voice-VLANs im Umfeld der IP-Telefonie-Lösung

- J A - N

Geforderte RADIUS-Server Login-Services

134.8.

134.8.1.

- J



a )

Anlegen von Netzwerk-Login-Services auf Basis folgender Protokollen: o EAP-Transport Layer Security (TLS) (Zertifikat) o EAP-MS-CHAPv2 (Username/Passwort) o Protected Extensible Authentication Protocol (PEAP) o EAP-Fast

- J A - N

RADIUS-Server Regeln für den Zugriff auf Login-Services

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Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

134.9.1.



Regeln, wie auf die Login-Services zugegriffen werden kann, müssen auf dem RADIUS-Server erstellbar sein.



Mindestens geforderte Service-Typen für die Regeln: o RADIUS-IETF-service typ match framed o RADIUS-IETF-service typ match login

a )



A - N

Diese Kriterien müssen „und/oder“ verknüpfbar sein Zu unterstützende Authentifizierungsstandards

134.10.



134.10.1. a  )



134.10.2. b )

IEEE 802.1X Standard auf Basis von Zertifikaten Die Zertifikatsprüfung muss die Festlegung auf das zu prüfende Attribut im x.509v3 Zertifikat ermöglichen, mindestens aber auf den Common Name und auf die Subject-Serial-Number.

- J A - N

- J

MAC Authentication Bypass (MAB) A

- N Monitoring, Reporting und Logging-Funktionalitäten

134.11.



134.11.1. a  )

134.12.

- J

System-Monitoring, Session-Monitoring

  

Authentifizierungs-Monitoring



Authentifizierungs-Reporting mit Zeitstempel

Authentifizierungs-Logging-Funktionalität

- J A

Angabe der Fehlergründe bei fehlgeschlagener Nutzer-Authentifizierung

- N

Anforderungen an die Skalierbarkeit und Performance der Lösung

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Seite 698

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen an den RADIUS-Server

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein



134.12.1. a )

Unterstützung von bis zu 2000 Authenticator-Devices (AAA-Clients) wie LAN-Switches und WLANController auf einem Einzelserversystem



Erweiterung um mindestens ein weiteres System zum Aufbau eines redundanten Clusters



Unterstützung von mindestens 100 Nutzergruppen

134.12.2. b )

- J A - N

- J A - N



134.12.3. c )

Unterstützung von mindestens 10.000 Nutzern und Devices

- J A - N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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3.2.2.3.10 Anforderungen Energiemanagementsystem Punkt

Anforderungen Energiemanagementsystem

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Energiemanagementsystem

135.

Allgemeine technische Anforderungen

135.1.

135.1.1.

135.1.2.

135.1.3.

135.1.4.



Das Energiemanagementsystem muss mit der auf der aktiven Switch-Technik vorhandenen Energiesteuerungssoftware zusammenarbeiten



Im LAN muss außer auf den Switchen selbst keine weitere Software erforderlich sein.



Nutzung von LAN-Switches als Energiesteuerungsinstrument z.B. der PoE Endgeräte.



Es muss zur Energieverbrauchserhebung der aktiven LAN-Infrastrukturkomponenten keine zusätzliche Mess-Hardware notwendig sein. Die Auslesung muss über integrierte Sensorik erfolgen.



Neben der IP-Telefone sollen die nachfolgend aufgeführten Endgeräte bezüglich ihres Energieverbrauches gesteuert werden können: o die LAN-Switches selbst, o WLAN Accesspoints



  

Das Energiemanagementsystem muss über eine Mandantenfähigkeit verfügen, sodass dezentrale Administratoren nur ihre jeweilige Lokationen bzw. deren Geräte verwalten können.

- J A - N

- J A - N

- J A - N

Visualisierung des momentanen und historischen Energieverbrauchs für alle zu überwachenden Komponenten soll möglich sein Anzeige der Energieeinsparung Anzeige der Energiekosten auf Basis des Verbrauchs und vorgebbarer Energiepreise

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Energiemanagementsystem

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Folgende Steuerungspolicies sollen im System programmierbar sein:

135.1.5.

    

135.2.2.

135.2.3.

regelbasierte Policy

- J A

endgerätebasierte Policy

- N

zeit- und datumsbasierte Policy standortbasierte Policy Anforderungen an die Systemarchitektur

135.2.

135.2.1.

ereignisbasierte Policy



Managementlösung unter einer vereinheitlichten Administrationskonsole, die die Auswertung und Anzeige von Informationen unterschiedlicher Gerätetypen und Applikationen innerhalb der LAN-Infrastruktur ermöglicht.



Agentenlose Systemarchitektur ohne Installation von Endgerätesoftware/Agenten



Nutzung der LAN-Switches als Steuerungseinrichtung und Messwertlieferant für PoE-Endgeräte



Der Import von Endgeräten und LAN-Devices aus vorhandenen führenden Managementsystemen über direkte Datenbank Verbindung, API oder CSV Export/Import soll möglich sein.



Eine verteilte Architektur über das CN LAVINE soll möglich sein, um mit Hilfe von Hardware Agenten z.B. Device-Scannings dezentral ansiedeln zu können, um WAN-Bandbreite einzusparen.

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- J A - N

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Energiemanagementsystem

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

135.2.4.



135.3.2.

135.3.3.

- J A - N

Softwareanforderungen an die zentralen Energiemanagementkomponenten

135.3.

135.3.1.

Im Bereich der IP-Telefonie-Lösung soll die Datenbasis der Call Control-Server als Lieferant genutzt werden können, beispielsweise zur Auslesung von Rufnummern/Extensions für eine Ausschlussliste innerhalb von Policies (Notfall/Pförtner-Telefon)



Kompatibilität zur Virtualisierungsplattform: o Hypervisor: VMware ESXi 5.5 oder später



Mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Betriebssysteme ist zu unterstützen: o Softwarebundle, bestehend aus Applikation und Betriebssystem o Windows 2012 R2 Server oder höher o Red Hat Enterprise Linux 7



Das angebotene System soll mandantenfähig sein, d. h. lokale Administratoren sollen in der Lage sein, die Energieverbrauchsrollen der Endgeräte ihrer Dienststelle zu administrieren. Der Zugriff auf andere Lokationen soll verhindert werden können.



Dedizierte Vergabe von Administrationsrechten, d. h. u. a., dass die Sicht auf die Endgeräte der jeweiligen Lokation bzw. auf den Verantwortungsbereich des Administrators eingeschränkt werden können soll.



Bereitstellung von User Interfaces: o https basierte, verschlüsselte WEB Administrationsmöglichkeit über Browser



Software Updates müssen manuell möglich sein.

- J A - N

- J A - N

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Energiemanagementsystem

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Anforderungen an die Asset-Kontrollinstanzen

135.4.

135.4.1.

135.4.2.

135.4.3.







Die Asset-Kontrollinstanzen des Energiemanagementsystems müssen u. a. die folgenden Hauptfunktionalitäten enthalten: o Asset-Konnektoren für mindestens 1.000 Devices pro Asset-Kontrollinstanz o Device-Proxy-Konnektoren z. B. zu den Call Control-Servern und zu zentralen ADVerzeichnissen o Verschlüsselte Kommunikation zum zentralen Energiemanagementsystem o Zeitgesteuerte Asset-Scan Algorithmen o Ausführung von Asset-Konnektor Scripts, um dynamisch zusätzliche Device-Informationen z. B. aus einem AD zu importieren bzw. neue Assets anzusprechen. Bereitstellung folgender Schnittstellen/Protokolle zur Auslesung und Kontrolle: o Konnektoren für LAN-Switches und WLAN Access Points Abbildung von Devices als logische Struktur mit mindestens folgenden Datenfeldern: o Eindeutige Device ID o MAC-Adresse o IP-Adresse o Device Typ (z. B. Switch, IP-Telefon) o Lokation des Devices o Energieverbrauchswert und Status o Eigene Datenfelder (z.B. Datenfelder für Kostenstelle/Abteilung)

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- J A - N

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Energiemanagementsystem

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

135.4.4.

135.4.5.

135.4.6.

135.5.





Importmöglichkeiten von Devices o Manuell durch Anlegen der Device-Datenfelder im Energiemanagementsystem o Import über CSV File Import über Asset-Konnektoren o automatisch über den Netz-DiscoveryProzess durch das Energiemanagementsystem o aus dem führenden Landesmanagementsystem Spectrum der Firma CA



Periodisch programmierbarer Datenabgleich muss möglich sein



Weitere Anforderungen an die Administration der Devices: o Änderung des Energiestatus eines Devices o Endnutzerbenachrichtigung bei Power Off/Standby-Aktionen mit optionaler Abbruchmöglichkeit durch Endnutzer

- J A - N

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an die Visualisierung des Geräte-Energieverbrauches

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Punkt

Anforderungen Energiemanagementsystem

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

135.5.1.

135.5.2.





Weitere Anzeige von: o Gerätetemperatur, wenn Sensoren vorhanden sind o Momentaner Energieverbrauchswert o Scan-Zeit und des Scan-Datums der Energieverbrauchswerte o Messzeiträume o Grafische Anzeige des Energieverbrauchsverlaufes einstellbar nach Monaten, Wochen, Tagen und Stunden bis ein Jahr zurückliegend

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an das Reporting

135.6.

135.6.1.

Über eine Menüspalte oder Menüzeile sollen mindestens folgende Kategorien darstellbar sein. o Name der Energie-Domain o Gerätename o Lokation  Campus  Gebäude  Flur/Stockwerk o Strukturbereich (z.B. LAN, WAN) o Device-Typ (z.B. Switches, Router, etc.) o Gerätemodell o Anzeige von verbundenen Endgeräten, wenn vorhanden (Switch->PoE-Devices) o dazugehöriger Asset-Konnektor o Device-Status



Es soll ein lokationsbezogenes Energieverbrauchs-Reporting möglich sein, welche auch zum Zwecke der Vergleichbarkeit in einem Diagramm dargestellt werden soll.

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Energiemanagementsystem

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

135.6.2.

135.6.3.





Es soll eine Filterfunktion implementiert sein mit folgender Funktionalität: o Es soll nach Device-Modelltyp, nach Device-Segmenten und Device-Hersteller gefiltert werden können. o Datums- und Zeit- bzw. Zeitspannenfilter sollen möglich sein. o Schwellwertfilter sollen möglich sein. o Die Filterfunktionen sollen durch den Nutzer anpassbar sein

- J A - N

- J A - N

Anforderungen an das Anpassen des Energiemanagementsystems

135.7.

135.7.1.

Folgende Einzelreports sollen möglich sein: o Energiekosten o Energiekosteneinsparung o Energieverbrauchswerte  Momentaner Energieverbrauch/ Leistungsaufnahme  Durchschnittsverbrauch pro Tag  Betriebszeit pro Tag  Energieanforderungswerte (on Demand-Werte) o CO2 Einsparung o CO2 Emission o Device Type Reports (z. B. alle LANSwitches einer Lokation) o Device-Modell Reports nach Hersteller getrennt o Temperaturverlaufsreports



Einstellbare Rollen- und Zugriffsrechte für verschiedene Administratoren (z.B. nur lesender oder Schreib-/Lesezugriff)

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Energiemanagementsystem

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

135.7.2.

135.7.3.

135.7.4.







Bei fehlenden Eingabewerten für einzelne Lokationen und Landesbereiche sollen Standardwerte genutzt werden.



Es müssen Simulationsmöglichkeiten hinsichtlich Energieeinsparpotential, Kostenersparnis und CO2 Reduktion für verschiedene Gerätetypen möglich sein



Dazu müssen mindestens folgende Szenarien abgebildet werden können: o Verschiedene Arbeitszeiten o Unterschiedliches Nutzerverhalten (Nutzungsdauer, Nutzungsintensität)

A - N - J A - N - J A - N

- J A - N

Anforderungen an die Leistungsfähigkeit

135.9.

135.9.1.

Eingabe von aktuellen Energiepreiswerten (Preis pro kWh) und CO2-Emissionswerten (CO2 Emission in kg/kWh) pro Lokation

- J

Anforderungen an die Energiesimulationsmöglichkeiten

135.8.

135.8.1.

Es muss die Möglichkeit bestehen Geräte so zu schützen, dass sie nie in einen Energiesparzustand versetzt werden können.



Das angebotene Energiemanagementsystem muss mindestens 1.500 Endgeräte unterstützen.

- J A - N

135.9.2.



Das System muss auf bis zu 20.000 Endgeräte erweiterbar sein.

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Energiemanagementsystem

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

135.9.3.



Die Lizensierung soll nach einem „Pay as you grow“ Modell möglich sein.

- J A - N

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3.2.2.3.11 Anforderungen Patchkabel Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Patchkabel Kupfer – 0,5 m

136.

Allgemeine Anforderungen

136.1.

136.1.1.

  

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

- J A - N

Aufbau

136.2.

136.2.1.

Halogenfreies Verbindungskabel

 

- J

Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt

A - N

136.2.2.

 

- J

Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801

A - N

136.2.3.

 

- J

Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2

A - N

136.2.4.



Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

136.2.5.



- J

Kabellänge: 0,5 m A

- N Patchkabel Kupfer – 1,0 m

137.

Allgemeine Anforderungen

137.1.

137.1.1.

  

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

- J A - N

Aufbau

137.2.

137.2.1.

Halogenfreies Verbindungskabel

 

- J

Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt

A - N

137.2.2.

 

- J

Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801

A - N

137.2.3.

 

- J

Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2

A - N

137.2.4.



Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

137.2.5.



- J

Kabellänge: 1,0 m A

- N Patchkabel Kupfer – 2,0 m

138.

Allgemeine Anforderungen

138.1.

138.1.1.

  

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

- J A - N

Aufbau

138.2.

138.2.1.

Halogenfreies Verbindungskabel

 

- J

Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt

A - N

138.2.2.

 

- J

Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801

A - N

138.2.3.

 

- J

Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2

A - N

138.2.4.



Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

138.2.5.



- J

Kabellänge: 2,0 m A

- N Patchkabel Kupfer – 3,0 m

139.

Allgemeine Anforderungen

139.1.

139.1.1.

  

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit der DVZ M-V GmbH/Nutzer

- J A - N

Aufbau

139.2.

139.2.1.

Halogenfreies Verbindungskabel

 

- J

Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt

A - N

139.2.2.

 

- J

Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801

A - N

139.2.3.

 

- J

Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2

A - N

139.2.4.



Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

139.2.5.



- J

Kabellänge: 3,0 m A

- N Patchkabel Kupfer – 5,0 m

140.

Allgemeine Anforderungen

140.1.

140.1.1.

  

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

- J A - N

Aufbau

140.2.

140.2.1.

Halogenfreies Verbindungskabel

 

- J

Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt

A - N

140.2.2.

 

- J

Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801

A - N

140.2.3.

 

- J

Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2

A - N

140.2.4.



Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

140.2.5.



- J

Kabellänge: 5,0 m A

- N Patchkabel Kupfer – 7,5 m

141.

Allgemeine Anforderungen

141.1.

141.1.1.

  

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

- J A - N

Aufbau

141.2.

141.2.1.

Halogenfreies Verbindungskabel

 

- J

Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt

A - N

141.2.2.

 

- J

Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801

A - N

141.2.3.

 

- J

Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2

A - N

141.2.4.



Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

141.2.5.



- J

Kabellänge: 7,5 m A

- N Patchkabel Kupfer – 10,0 m

142.

Allgemeine Anforderungen

142.1.

142.1.1.

  

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

- J A - N

Aufbau

142.2.

142.2.1.

Halogenfreies Verbindungskabel

 

- J

Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt

A - N

142.2.2.

 

- J

Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801

A - N

142.2.3.

 

- J

Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2

A - N

142.2.4.



Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

142.2.5.



- J

Kabellänge: 10,0 m A

- N Patchkabel Kupfer – 15,0 m

143.

Allgemeine Anforderungen

143.1.

143.1.1.

  

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

- J A - N

Aufbau

143.2.

143.2.1.

Halogenfreies Verbindungskabel

 

- J

Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt

A - N

143.2.2.

 

- J

Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801

A - N

143.2.3.

 

- J

Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2

A - N

143.2.4.



Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

143.2.5.



- J

Kabellänge: 15,0 m A

- N Patchkabel Kupfer – 20,0 m

144.

Allgemeine Anforderungen

144.1.

144.1.1.

  

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

- J A - N

Aufbau

144.2.

144.2.1.

Halogenfreies Verbindungskabel

 

- J

Stecker A: Stecker RJ45, geschirmt Stecker B: Stecker RJ45, geschirmt

A - N

144.2.2.

 

- J

Adernzahl: 8 Beschaltung 1:1 gemäß ISO/IEC11801

A - N

144.2.3.

 

- J

Kabeltyp: 4x2 AWG 26/7 S/UTP oder S/STP Kat. 6 bzw. Klasse E ISO/IEC 11801/2

A - N

144.2.4.



Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 717

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

144.2.5.



- J

Kabellänge: 20,0 m A

- N Patchkabel LWL OM 3 – 1,0 m

145.

Allgemeine Anforderungen

145.1.

145.1.1.

  

Halogenfreies Verbindungskabel



Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

 

145.2.2.

An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig

- J A - N

Aufbau

145.2.

145.2.1.

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle



Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer (mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit dem DVZ M-V GmbH/Nutzer (mind. SC, ST, LC)

- J A - N

- J

Fasertyp: 2G50/125 OM3 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 718

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

145.2.3.

145.2.4.





Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

- J A - N - J

Kabellänge: 1,0 m A

- N Patchkabel LWL OM 3 – 2,0 m

146.

Allgemeine Anforderungen

146.1.

146.1.1.

   

 

146.2.2.

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig

- J A - N

Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit dem AG/Nutzer Aufbau

146.2.

146.2.1.

Halogenfreies Verbindungskabel



Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)

- J A - N

- J

Fasertyp: 2G50/125 OM3 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 719

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

146.2.3.

146.2.4.





Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

- J A - N - J

Kabellänge: 2,0 m A

- N Patchkabel LWL OM 3 – 3,0 m

147.

Allgemeine Anforderungen

147.1.

147.1.1.

  

Halogenfreies Verbindungskabel



Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig

- J A - N

Aufbau

147.2.

147.2.1.

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle

 

Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit dem AG/Nutzer( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 720

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

147.2.2.



- J

Fasertyp: 2G50/125 OM3 A

- N 147.2.3.

147.2.4.





Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

- J A - N

Kabellänge: 3,0 m

- J A - N

Patchkabel LWL OM 3 – 5,0 m

148.

Allgemeine Anforderungen

148.1.

148.1.1.

148.2.

  

Halogenfreies Verbindungskabel



Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig

- J A - N

Aufbau

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 721

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

148.2.1.

 

148.2.2.



Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)

- J A - N

- J

Fasertyp: 2G50/125 OM3 A

- N 148.2.3.

148.2.4.





Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

- J A - N - J

Kabellänge: 5,0 m A

- N Patchkabel LWL OM 3 – 10,0 m

149.

Allgemeine Anforderungen

149.1.

149.1.1.

  

Halogenfreies Verbindungskabel



Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

Seite 722

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Aufbau

149.2.

149.2.1.

 

149.2.2.



Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)

- J A - N

- J

Fasertyp: 2G50/125 OM3 A

- N 149.2.3.

149.2.4.





Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

- J A - N - J

Kabellänge: 10,0 m A

- N 150.

150.1.

Patchkabel LWL OM 4 – 1,0 m

Allgemeine Anforderungen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 723

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

150.1.1.

  

Halogenfreies Verbindungskabel



Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

 

150.2.2.

An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig

- J A - N

Aufbau

150.2.

150.2.1.

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle



Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)

- J A - N

- J

Fasertyp: 2G50/125 OM4 A

- N 150.2.3.

150.2.4.





Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

- J A - N - J

Kabellänge: 1,0 m A

- N 151.

Patchkabel LWL OM 4 – 2,0 m

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Allgemeine Anforderungen

151.1.

151.1.1.

  

Halogenfreies Verbindungskabel



Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

 

151.2.2.

An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig

- J A - N

Aufbau

151.2.

151.2.1.

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle



Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)

- J A - N

- J

Fasertyp: 2G50/125 OM4 A

- N 151.2.3.

151.2.4.





Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

- J A - N - J

Kabellänge: 2,0 m A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Patchkabel LWL OM 4 – 3,0 m

152.

Allgemeine Anforderungen

152.1.

152.1.1.

  

Halogenfreies Verbindungskabel



Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

 

152.2.2.

An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig

- J A - N

Aufbau

152.2.

152.2.1.

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle



Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)

- J A - N

- J

Fasertyp: 2G50/125 OM4 A

- N 152.2.3.



Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

152.2.4.



- J

Kabellänge: 3,0 m A

- N Patchkabel LWL OM 4 – 5,0 m

153.

Allgemeine Anforderungen

153.1.

153.1.1.

  

Halogenfreies Verbindungskabel



Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

 

153.2.2.

An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig

- J A - N

Aufbau

153.2.

153.2.1.

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle



Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit dem AG/Nutzer( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)

- J A - N

- J

Fasertyp: 2G50/125 OM4 A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

153.2.3.

153.2.4.





Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

- J A - N - J

Kabellänge: 5,0 m A

- N Patchkabel LWL OM 4 – 10,0 m

154.

Allgemeine Anforderungen

154.1.

154.1.1.

  

Halogenfreies Verbindungskabel



Beschriftung entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer

An beiden Enden dauerhaft abriebfähig und hitzebeständig

- J A - N

Aufbau

154.2.

154.2.1.

Konfektioniert mit angegossener Knickschutztülle

 

Stecker A: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC) Stecker B: entsprechend der bisherigen Verfahrensweise nach Abstimmung mit DVZ M-V GmbH/Nutzer ( mind. SC, ST, LC)

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen Patchkabel

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

154.2.2.



- J

Fasertyp: 2G50/125 OM4 A

- N 154.2.3.

154.2.4.





Farbe: o Knickschutztülle: ist im Vorfeld mit DVZ MV GmbH/Nutzer abzustimmen o Kabelmantel: ist im Vorfeld mit DVZ M-V GmbH/Nutzer abzustimmen

- J A - N - J

Kabellänge: 10,0 m A

- N

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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3.2.2.4 Serviceleistungen 3.2.2.4.1 Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Punkt

155.

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Die Behebung einer Störung wird als Instandsetzung benannt.

I

Die Durchführung einer Wartung wird als Instandhaltung benannt. Die Begriffsdefinitionen sind unter Ziffer 3.2.1.29 aufgeführt. 155.1. 155.1.1.

I

Servicekonzept Das modulare Servicekonzept ist durch den Auftragnehmer gemäß nachfolgender Anforderungen zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen.

- J A

Das zu liefernde Servicekonzept soll im Einzelnen die nachfolgenden Punkte 155.2 bis 155.31 enthalten.

- N

ACHTUNG: Dokument angeben! 155.2. 155.2.1.

Servicezeiten Geforderte Servicezeit: 

155.3. 155.3.1.

Montag – Donnerstag von 07.00-17.00 Uhr sowie Freitag von 07.00-16.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V

- J A - N

Wartungszeiten Wartungsarbeiten an den zentralen Systemen sind zwischen Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH einvernehmlich abzustimmen und mindestens 20 Werktage vorher anzukündigen und inhaltlich zu benennen. Sofern aufgrund der Wartungsarbeiten Beeinträchtigungen erwartet werden, sind die zu erwartenden Leistungseinschränkungen und Zeiträume konkret zu benennen.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

155.3.2.

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

155.4. 155.4.1.

155.4.2.

155.4.3.

155.4.4.

155.4.5.

155.4.6.

Montag und Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Gesonderte Wartungsfenster – abweichend von den vorgenannten Wartungszeiten – müssen in Absprache zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer möglich sein.

Antwort J=Ja N=Nein

Geforderte Wartungszeiten: 

155.3.3.

Kategorie

- J A - N - J A - N

Wiederherstellungszeiten Behebung von Störungen durch Endgerätetausch oder Tausch des Notbetriebs-Gateways: bis zu 1 Werktag (inkl. 2 Stunden Reaktionszeit)

A

Bei der Behebung von betriebsverhindernden Störungen an zentralen Komponenten wird eine Wiederherstellungszeit bis zu 5 Stunden gefordert.

A

Bei der Behebung von betriebsbehindernden Störungen an zentralen Komponenten wird eine Wiederherstellungszeit bis zu 1 Werktag gefordert. Die Bearbeitung von Störungen erfolgt an Werktagen in der Zeit von Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00, freitags bis 16:00 Uhr gemäß der geforderten Wiederherstellungszeiten. Es ist die Möglichkeit einzuräumen, dass bei Bedarf außerhalb der vereinbarten Servicezeiten eine Störungsbearbeitung beauftragt werden kann. Die Funktionsfähigkeit von Endgeräten ist durch Austausch des defekten Endgerätes (Lieferung eines Ersatzgerätes) wiederherzustellen. Der Auftragnehmer liefert die Geräte in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J - N - J - N - J A - N - J A - N - J A - N - J A - N

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Punkt

155.4.7.

155.4.8.

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J

Als Reaktionszeit bei der Störungsbeseitigung bei den Endgeräten sowie Notbetriebs-Gateways werden 2 Stunden erwartet.

A

Unter betriebsverhindernden Störungen versteht man den kompletten Ausfall einer zentralen IP-Telefonie-Komponente. Redundanzmechanismen der zentralen IP-Telefonie-Komponenten greifen nicht.

I

Bei betriebsverhindernden Störungen wird eine Reaktionszeit von 0,25 Stunden gefordert.

A

- N

- J - N

155.4.9.

Unter betriebsbehindernden Störungen versteht man den teilweisen Ausfall einer zentralen IP-Telefonie-Komponente. Redundanzmechanismen der zentralen IP-Telefonie-Komponenten greifen.

I

Bei betriebsbehindernden Störungen wird eine Reaktionszeit von 0,25 Stunden gefordert.

A

- J - N

155.5. 155.5.1.

155.6. 155.6.1.

155.6.2.

155.7. 155.7.1.

Herstellungszeiten Beim Rollout / bei der Migration von Standorten wird eine Herstellungszeit innerhalb von 7 Kalender-Wochen nach Beauftragung gefordert

- J A - N

Lieferzeiten - J

Die Lieferzeit für die Lieferung von Endgeräten (bis zu maximal 20 Stück pro Anforderung) soll innerhalb von 1 Werktag erfolgen.

A

Die Lieferzeit für die Lieferung von zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (außer Endgeräte) soll innerhalb von 20 Werktagen erfolgen.

A

- N - J - N

Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Der Auftragnehmer stellt der DVZ M-V GmbH ein Serviceportal für die Abwicklung der Anforderungen im Rahmen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

A

- J

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

J=Ja N=Nein

- N

des Incident-, Change-, Problem- und Release- Managements zur Verfügung, in dem die Anforderungen     

Antwort

aufgenommen klassifiziert bearbeitet dokumentier nachverfolgt

werden können. 155.7.2.

Das Ticket System / Serviceportal muss jederzeit dem Auftraggeber zur Benutzung zur Verfügung stehen.

- J A - N

155.7.3.

155.7.4.

Die durch die DVZ M-V GmbH vergebene Ticketnummer ist durch den Auftragnehmer im Ticket System / Serviceportal vorzuhalten.

- J A - N

Das Ticket System / Serviceportal muss die Möglichkeit bieten, betroffene IP-Telefonie-Komponenten / Endgeräte aller Art über   

die MAC die Seriennummer die von der DVZ M-V GmbH vergebene Ticketnummer

- J A - N

zu suchen. 155.7.5.

155.7.6.

Ticketnummern müssen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren gesucht werden können, unabhängig vom Status des gesuchten Tickets.

- J A - N

Die einmalige Angabe von relevanten Informationen zum Vorgang:    

Ansprechpartner Rufnummer MAC Seriennummer

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

müssen von der DVZ M-V GmbH im Lauf des Vorgangs nur einmalig im Ticket System / Serviceportal angegeben werden. 155.7.7.

Das Ticket muss nach der Abschlussmeldung noch 2 Werktage geöffnet bleiben.

- J A - N

155.7.8.

155.7.9.

- J

Die Abwicklung und Bearbeitung von Vorgängen hat mit Statusangabe und Bearbeitungsstand im Ticket System / Serviceportal hinterlegt zu sein.

A

Die Übersicht aller Vorgänge mit aktuellem Bearbeitungsstatus muss in Echtzeit im Ticket System / Serviceportal aktualisiert werden.

A

155.7.10. Die Anzeige einer Rücksendung soll im Ticket System / Serviceportal hinterlegt sein.

- N - J - N - J A - N

155.7.11. Das Hinzufügen von Informationen zu bestehenden Tickets muss im Ticket System / Serviceportal möglich sein.

- J A - N

155.7.12. Folgende Daten des jeweiligen Ersatzgerätes sind vom Auftragnehmer innerhalb des Ticket System / Serviceportal zu hinterlegen und per zusätzlicher Zwischenmeldung an die DVZ M-V GmbH zu übermitteln:    

MAC Seriennummer Typ DVZ Ticket Nummer

- J A - N

155.7.13. Das Ticket System / Serviceportal muss die Möglichkeit der Sortierung und Selektierung der Vorgänge in der Übersicht bieten anhand von Filterkriterien wie Status, Zeitstempel oder ähnlichen Kriterien.

A

155.7.14. Der Zugriff auf das Serviceportal des Auftragnehmers muss über eine Portal-URL mittels einer verschlüsselten HTTPS-Verbindung durch Eingabe eines Nutzernamens und eines Passwortes möglich sein.

A

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- J - N - J - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

J=Ja N=Nein

155.7.15. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer der DVZ M-V GmbH die Zugangsdaten und die ggf. notwendigen SSLZertifikate zur Nutzung des Serviceportals zur Verfügung stellt.

A

Erläutern Sie im Servicekonzept, in welcher Form Tickets durch die DVZ M-V GmbH beim Auftragnehmer aufgemacht werden können und wie die Abarbeitung dieser Tickets und die laufende Statusinformation für die DVZ M-V GmbH erfolgt.  Beschreibung der Verfahrensweise zur Eröffnung von Tickets  Beschreibung der Verfahrensweise zur Abarbeitung von Tickets  Beschreibung der Verfahrensweise zum Erhalt von Statusinformationen

I/B

155.7.16. Auf Basis der Daten aus dem Ticket System / Serviceportal sollen monatlich Ticketreports mit folgendem Inhalt zur Verfügung gestellt werden:  Berichtszeitraum  Anzahl (Summe) Tickets je Monat des Berichtszeitraumes o Offene Tickets vor Berichtszeitraum o Offene Tickets während Berichtszeitraum o Erstellte Tickets während Berichtszeitraum o Geschlossene Tickets während Berichtszeitraum  Einzelübersicht aller Tickets o Ticketnummer Bieter o Ticketnummer DVZ M-V GmbH o Erstellt am o Fertiggestellt o Kurzbeschreibung o Bearbeitungsstatus o SLA-Status

A

155.8. 155.8.1.

Antwort

- J - N

- J - N

Remote Service Ergänzend zur technischen Hotline erwarten wir, dass der Auftragnehmer sich über einem Remotezugriff einwählt und direkt in den eingesetzten IP-Telefonie-Komponenten die Klärung gemeinsam mit der DVZ M-V GmbH vornimmt.

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- J A - N

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Punkt

155.8.2.

155.8.3.

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Der Remote Service muss für folgenden Zeitraum angeboten werden: arbeitstäglich in der Zeit Montag – Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr. Der Remote Service muss über eine initiierte Webex-Verbindung des Auftragnehmers erfolgen.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N - J A - N

155.8.4.

155.8.5.

- J

Wir erwarten die bedarfsweise Bereitstellung eines Remote Services zur Behebung von Störungen und Unterstützung bei Wartungen.

A

Der Remote Service wird zwischen dem Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH bilateral abgestimmt.

A

- N - J - N

155.9. 155.9.1.

155.9.2.

155.9.3.

155.9.4.

Technische Hotline Für die Beratung in technischen Fragen im Zusammenhang mit der installierten Lösung (nicht Störungsmeldungen) und zukünftiger Leistungsmerkmale, stellt der Auftragnehmer eine „Technische Hotline“ ausgestattet mit entsprechend qualifiziertem Personal zur Verfügung. Es wird erwartet, dass Beratungsanfragen in den Zeiten Montag – Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr entgegen genommen werden von Seiten des Auftragnehmers. Die „Technische Hotline“ ist unabhängig vom Störungsmanagement und der damit verbundenen Servicenummer zu bieten. Wir erwarten, dass für die „Technische Hotline“ eine kostenfreie Rufnummer (kein shared cost) eingerichtet wird.

- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N

155.10.

Anforderungen an ein Eskalationsmanagement

155.10.1. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer ein EskalationsManagement bereitstellt nach folgenden Kriterien und unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, EMail):

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete 



Antwort J=Ja N=Nein

Funktional nach: o First Level o Second Level o Third Level Hierarchisch nach: o Service Manager o Sachgebietsleitung o Abteilungsleitung o Geschäftsführung

155.10.2. Es wird erwartet, dass das Eskalationsmanagement des Auftragnehmers von der DVZ M-V GmbH auch über das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers genutzt werden kann. 155.11.

Kategorie

- J A - N

Installationsleistung zentrale Systeme Installationsleistungen sind in folgenden Stufen anzubieten:

155.11.1. Vorkonfiguration der angebotenen zentralen Komponenten nach Vorgabe der DVZ M-V GmbH und Auslieferung.

I - J A - N

155.11.2. Aufstellung und Inbetriebnahme der zentralen Komponenten an vordefinierten Standorten nach Vorgabe der DVZ M-V GmbH. 155.12.

- J A - N

Technischer Vor-Ort-Service für zentrale Systeme

155.12.1. Wir erwarten die bedarfsweise Bereitstellung eines „Technischen Vor-Ort-Service“ zur Behebung von Störungen und Unterstützung bei Wartungen. 155.12.2. Der „Technische Vor-Ort-Service“ wird zwischen dem Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH bilateral abgestimmt.

- J A - N - J A - N

155.13.

Change Pool Endgeräte

155.13.1. Für die Möglichkeit, schnell benötigte Endgeräte austauschen zu können, beabsichtigt die DVZ M-V GmbH die

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A

- J

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- N

Einrichtung eines Change Pool mit dem unter Ziffer 3.2.1.29.8 der Vergabeunterlagen aufgeführten Umfang. Der Change Pool wird in der DVZ M-V GmbH vorgehalten.

- J

155.13.2. Der Auftragnehmer liefert auf Anforderung Geräte für den Change Pool in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand.

A

155.13.3. Die Kündigung von Endgeräten erfolgt in elektronischer Form per E-Mail oder Ticket System / Serviceportal.

A

- N - J - N

Über realisierte Changes, die eine Veränderung des Change Pools bewirken und somit für die Bestandsverwaltung relevant sind, wird der Auftragnehmer mittels eines Bestandsänderungsreport bis zu einem noch festzulegenden festen Termin im Folgemonat informiert. 155.14.

I

Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase

155.14.1. Die Pilotphase I soll folgendermaßen ablaufen:  Dauer: 9 Monate ab Abschluss der Konzeptionsphase (voraussichtlich Februar 2018 – Oktober 2018)  Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer  Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster DVZ in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer  Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Übergang in das öffentliche Telefonnetz (zentraler SIP-Trunk) durch den Auftragnehmer  Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung  Test der Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen  Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH (Wirkbetrieb)  Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung ins Rechenzentrum

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete  



 

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Migration von ca. 500 Endgeräten durch den Auftragnehmer 3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase I (ist Bestandteil der 9 Monate) o Ausfallsicherheit der Gesamtlösung o Verfügbarkeit der geforderten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale o Verfügbarkeit der geforderten Performance- und Qualitätskriterien o effektive Handhabbarkeit der Betriebsprozesse o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen. Aufbau des Test- und Referenz-Systems gemäß Ziffer 3.2.1.27 sowie Ziffer 3.2.2.2.4 in der DVZ MV GmbH durch den Auftragnehmer zum Ende der Pilotphase I o Die Georedundanz bei dem Cluster LV und Cluster LP wird innerhalb der Räumlichkeiten der DVZ M-V GmbH unter Einbeziehung der CN LAVINE-Testfelder nachgebildet und getestet. o Die DVZ M-V GmbH wird die Testfelder nach Anzeige der Fertigstellung durch den Auftragnehmer auf der Grundlage der geforderten Leistungsmerkmale prüfen und bei erfolgreicher Prüfung die Abnahme erklären. o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit, diese innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen abzustellen. ggf. Aktivierung der Beschaffungsprozesse für Pilotphase II durch den Auftragnehmer Die Pilotphase I endet nach Durchführung des Funktionstests mit der Abnahme durch DVZ M-V GmbH

155.14.2. Die Pilotphase II soll folgendermaßen ablaufen:  Dauer: 9 Monate ab Abschluss der Pilotphase I (voraussichtlich November 2018 – Juli 2019)

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete  

 

  



Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Aktivierung der Beschaffungsprozesse durch den Auftragnehmer Aufbau der IP-Telefonie-Komponenten für den Cluster LP und den Cluster LV in der Test- und Referenz-Umgebung am Standort der DVZ M-V GmbH durch den Auftragnehmer Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) in der Test- und Referenz-Umgebung Gemeinsame Überführung der IP-Telefonie-Komponenten aus der Test- und Referenz-Umgebung in das Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH bzw. am georedundanten Standort (Wirkbetrieb) Test der Interoperabilität zwischen den beteiligten Systemen Gemeinsamer Funktionstest (Stabilitätstest) nach Überführung Migration von ca. 15 Lokationen verteilt auf die Landesverwaltung M-V und Landespolizei M-V durch den Auftragnehmer o Es wird derzeit von einer maximalen Endgeräteanzahl von ca. 2.000 Endgeräten ausgegangen. o In dieser zweiten Pilotphase sollen neben der weiteren Überprüfung der technischen Anforderungen auch die Betriebsprozesse der IP-Telefonie-Lösung auf effektive Handhabbarkeit hin überprüft und konsolidiert werden. 3-monatiger Funktionstest durch die DVZ M-V GmbH und Abnahme der Pilotphase II (ist Bestandteil der 9 Monate) o Ausfallsicherheit der Gesamtlösung o Verfügbarkeit der geforderten Funktionalitäten und Leistungsmerkmale o Verfügbarkeit der geforderten Performance- und Qualitätskriterien o effektive Handhabbarkeit der Betriebsprozesse o Im Falle von festgestellten Mängeln, erhält der Auftragnehmer die Gelegenheit diese abzustellen. o Bei gravierenden Mängeln werden keine weiteren Lokationen innerhalb dieser Phase migriert.

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete 

Kategorie

J=Ja N=Nein

Die Pilotphase II endet nachdem alle Pilotstandorte erfolgreich abgenommen wurden.

155.14.3. Die Migrationsphase soll folgendermaßen ablaufen:  Dauer: 24 Monate ab Abschluss der Pilotphase II (voraussichtlich August 2019 – Juli 2021)  Migration der verbleibenden Lokationen auf das neue IP-Telefonie-System mit voraussichtlich 17.500 Endgeräten, verteilt auf ca. 220 Lokationen  Es ist seitens der DVZ M-V GmbH vorgesehen, zwei Lokationen pro Woche zu migrieren, so dass insgesamt für diese Migrationsphase ca. 50 Wochen pro Jahr aufgewendet werden müssen.  Die Migration soll auf der Grundlage des unter Ziffer 3.2.1.28 beschriebenen Rollout Prozess / Migrations Prozess durchgeführt werden.  Der Auftragnehmer hat für diesen Zeitraum geschultes Rolloutpersonal vorzuhalten und einzusetzen.

- J A - N

155.14.4. Die Betriebsphase soll folgendermaßen ablaufen: Nach Abnahme der IP-Telefonie-Lösung für die einzelnen Lokationen, schließt sich für die jeweilige Lokation die Betriebsphase an.

A

155.14.5. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer für die Abnahme der Pilotphase I durch die DVZ M-V GmbH die Dokumentation dieser Pilotphase in elektronischer Form (Microsoft Word) vorlegt.

A

- J - N - J - N

155.14.6. Während der Konstruktionsphase hat der AN auch betriebsunterstützende Leistungen für die Pilotphasen zu erbringen. Diese beinhalten Lieferungen und Leistungen aus dem Prozessmanagement, wie z.B. die Etablierung von Prozessen zur Bestellung/Lieferung von Technik, Abrechnung und Bestandsverwaltung, Erzeugung und Bearbeitung von Störungs- und Anforderungsmeldungen.

A

155.14.7. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer für die Abnahme der Pilotphase II durch die DVZ M-V GmbH die Dokumentation dieser Pilotphase in elektronischer Form (Microsoft Word) vorlegt.

A

155.15.

Antwort

- J - N

- J - N

Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

155.15.1. Die Aufwände für die Migration müssen im monatlichen Mietpreis je Port über die Laufzeit verrechnet werden.

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J A

Die Aufwände für die Rollouts werden jeweils separat als Einmalpreis verrechnet.

- N

155.15.2. Bei einem Rollout / einer Migration handelt es sich um den Anschluss einer ganzen Organisationseinheit an die IPTelefonie. Die DVZ M-V GmbH behält sich vor, das Rollout / die Migration für kleinere Lokationen mit bis zu 20 Endgeräten mit eigenem Personal durchzuführen. Lokationen ab 20 Endgeräten sollen durch den Auftragnehmer ausgerollt werden.

A

155.15.3. Für die Abwicklung des Rollouts / der Migration wird dem Auftragnehmer ein Vorlauf von 7 Wochen für die Bereitstellung jeglicher Endgeräte eingeräumt.

A

- J - N

- J - N

155.15.4. Es wird erwartet, dass ein Servicekonzept vorgelegt wird, das den Rollout- / Migrationsprozess von Lokationen beschreibt und die damit verbundenen Arbeitsabläufe, Ressourcen, Zuständigkeiten, Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten, beteiligte Servicepartner, unterstützende Tools und deren Schnittstellen zur Datenübernahme in eigene Tools der DVZ M-V GmbH, Formulare und Berichte enthält.

A

Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er in seinem Servicekonzept eine adäquate Vorgehensweise für seine angebotene Lösung für den gesamten Prozess des „Rollout Prozess / Migrations Prozess für neue Dienststellen“ beschreibt, wobei die spätere Vorgehensweise zwischen ihm und der DVZ M-V GmbH abschließend abgestimmt wird.

I/B

155.16.

Antwort

- J - N

Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration

155.16.1. Der Auftragnehmer benennt ein Eingangstor (z.B. Kundenportal) für die Beauftragung aller Leistungen.

- J A - N

155.16.2. Der Auftragnehmer prüft die vertraglichen Auswirkungen, erstellt falls im Standardleistungsumfang nicht vereinbart, die angeforderten Angebote an die DVZ M-V GmbH, übernimmt die terminliche Abstimmung mit der DVZ M-V

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

GmbH, koordiniert die Auftragnehmer-interne Beauftragung und stellt den Informationsfluss zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer sicher. Die Beauftragung des Rollouts / der Migration erfolgt von der DVZ M-V GmbH anhand der USD Liste wie unter Ziffer 3.2.1.28 der Vergabeunterlagen beschrieben.

I

155.16.3. Es wird erwartet, dass nach der Beauftragung innerhalb von zwei Werktagen eine Terminbestätigung an die DVZ M-V GmbH erfolgt.

A

- J - N

155.16.4. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer spätestens 10 Werktage vor dem Rollout- / Migrationstermin die USDListe an die DVZ M-V GmbH in elektronischer Form im Excel-Format zurück sendet, ergänzt um die Angaben:     

155.17.

Seriennummer MAC-Adresse Genaue Typangabe des Endgerätes Genaue Typangabe der Telefon-Beistellungen Genaue Typangabe des Analog-Anschluss-Gerätes

- J A - N

Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Das Endgeräte-Rollout ist die eigentliche Umsetzung und Inbetriebnahme. Das Rollout / die Migration erfolgt anhand der USD-Liste.

I

155.17.1. Es wird erwartet, dass Endgeräte, die für den Rollout / die Migration vorgesehen sind, vor dem Einsatz nicht bei der DVZ M-V GmbH vorkonfiguriert / bekannt gemacht werden müssen, sondern sofort einsetzbar sind.

A

- J - N

155.17.2. Die Telefone müssen vom Auftragnehmer mit der - gemäß den Vorgaben des aktuellen Release-Managements- jeweils aktuellen Version der/des:   

Firmware Software Logo (wird in der Konzeptionsphase zwischen der DVZ M-V GmbH und dem Auftragnehmer einvernehmlich festgelegt)

- J A - N

bereitgestellt werden

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

155.17.3. Der Auftragnehmer liefert die Geräte in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

155.17.4. Der Auftragnehmer hat eine geeignete Lösung zu etablieren und in seinem Servicekonzept vorzuschlagen, die es ermöglicht, ein bereitzustellendes Endgerät bei der Inbetriebnahme nutzergerecht zuzuordnen.

A

155.17.5. Sofern das Rollout / die Migration durch DVZ-eigenes Personal ausgeführt wird, sind die Endgeräte einem von der DVZ M-V GmbH benannten Ansprechpartner zu übergeben.

A

- J - N - J - N

155.17.6. Das Abnahmeprotokoll ist durch den Mitarbeiter des Auftragnehmers zu erstellen und an den Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH zu übergeben. Das Abnahmeprotokoll muss folgende Angaben enthalten:        



155.18.

Datum Adressangaben der betroffenen Lokation Name und Kontaktdaten der Mitarbeiter des Auftragnehmers Anzahl der geplanten auszurollenden Komponenten (nach Typ) Anzahl der ausgerollten Komponenten (nach Typ) MAC der ausgerollten Komponenten Seriennummer ausgerollter Komponenten Auflistung von offenen Punkten, die sich während des Rollouts / der Migration ergeben haben, inkl. der entsprechenden Aufgabenverteilung o Abarbeitung aller offenen Punkte Geplanter Termin zum Rückbau der alten TK-Anlage

- J A - N

Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Die finale USD Liste mit allen Korrekturen wird unmittelbar nach dem Rollout / der Migration von der DVZ M-V GmbH an den Auftragnehmer übermittelt. Sie stellt die Grundlage der Rechnungslegung des Auftragnehmers dar.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

I

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

155.18.1. Nach der vollständigen Durchführung des Rollouts / der Migration inklusive alles in diesem Zusammenhang beauftragte Einmal- und Optionalleistungen hat der Auftragnehmer die Fertigstellung in elektronischer Form zu erklären. 155.19.

J=Ja N=Nein

- J A - N

Prozesshandling beim Rückbau der „alten“ TK-Anlagen

155.19.1. Auf Anforderung der DVZ M-V GmbH hat der Auftragnehmer die vorhandenen alten Telekommunikationsanlagen (TKA) in der jeweiligen Lokation, in der die IP-TelefonieLösung ausgerollt wurde, abzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

A

155.19.2. Der Auftragnehmer hat den Rückbau und Transport der Anlagen und Endgeräte sowie die datenschutzgerechte Entsorgung durchzuführen mit den Einzelaufgaben wie unter Ziffer 3.2.1.28.5 aufgeführt.

A

155.19.3. Der Auftragnehmer hat den Nachweis des Rückbaus der alten TK-Anlage, des Transports der Anlagen und Endgeräte sowie der Entsorgung der TKA zu führen mit den Einzelangaben wie unter Ziffer 3.2.1.28.5 der Vergabeunterlagen aufgeführt. 155.20.

- J - N - J - N - J A - N

Prozesshandling beim Rückbau der „alten“ Endgeräte

155.20.1. Auf Anforderung der DVZ M-V GmbH hat der Auftragnehmer die vorhandenen „alten“ Endgeräte in der jeweiligen Lokation, in der die IP-Telefonie-Lösung ausgerollt wurde, abzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

A

155.20.2. Der Auftragnehmer hat den Rückbau und Transport der Endgeräte sowie deren datenschutzgerechte Entsorgung durchzuführen mit den Einzelaufgaben wie unter Ziffer 3.2.1.28.6 aufgeführt.

A

155.20.3. Der Auftragnehmer hat den Nachweis des Rückbaus der alten IP-Telefonie Endgeräte sowie der Entsorgung zu führen mit den Einzelangaben wie unter Ziffer 3.2.1.28.6 aufgeführt.

A

155.21.

Antwort

- J - N - J - N - J - N

Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

155.21.1. Es ist abzusichern, dass die mit dem Betrieb der IP-Telefonie einhergehenden Prozesse optimal unterstützt werden. Die Darstellung erfolgt innerhalb des zu liefernden Servicekonzeptes. Es sind die Arbeitsabläufe, Ressourcen, Zuständigkeiten, Befugnisse, Ansprechpartner, beteiligte Organisationseinheiten, beteiligte Servicepartner, unterstützende Tools und deren Schnittstellen zur Datenübernahme in eigene Tools der DVZ M-V GmbH, Formulare, Berichte und Effektivitätsmessgrößen zu beschreiben. 155.22.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

Service-Level-Management

155.22.1. Monitoring von Dienstgütevereinbarungen entsprechend der vereinbarten SLA Zeiten     

Einhaltung der SLA Anzahl der Ereignisse Störungsdauer Störungsursache durchgeführte Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung

155.22.2. Reporting von Dienstgütevereinbarungen:  Bereitstellung von Auswertungen und Statistiken über frei wählbare Zeitintervalle in elektronischer Form zu folgenden Kennwerten: o Einhaltung der SLA o Anzahl der Ereignisse o Störungsdauer o Störungsursache o durchgeführte Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung 155.22.3. Durchführung von kontinuierlichen Service Reviews, im Abstand von mindestens 2 Monaten und weiterhin nach Bedarf bzw. Anforderung durch die DVZ M-V GmbH am Standort der DVZ M-V GmbH. Änderungen an der IP-Telefonie-Lösung erfolgen nur in Abstimmung und nach Freigabe durch die DVZ M-V GmbH. 155.23.

- J A - N

- J A - N

- J A - N

ITIL-Change-Management

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Changes können sich auf dezentrale und zentrale IP-Telefonie-Komponenten sowie auf Soft- und Hardware beziehen für:      

Neueinrichtungen Erweiterungen Änderungen Umzüge Kündigungen Rückbau

155.23.1. Angestoßen durch Change Requests der DVZ M-V GmbH und im Ergebnis von Beratungsgesprächen hat der Auftragnehmer Maßnahmen zur Verbesserung hinsichtlich Stabilität, Problem- und Störungsbeseitigung, Nutzung, Auslastung, Leistung, Sicherheit und Kosten vorzuschlagen.

I

- J A - N

155.23.2. Es wird erwartet, dass Change-Aufträge beim Auftragnehmer über folgende Medien ausgelöst werden können:  

Per E-Mail Über das anzubietende Ticket System / Serviceportal

- J A - N - J

155.23.3. Es wird erwartet, dass beschlossene Changes nach einer Prioritätenskala zur Abarbeitung und Umsetzung eingeordnet werden.

A

155.23.4. Es wird erwartet, dass die Endgeräte der IP-Telefonie-Lösung immer mit der jeweils aktuellen Firmware und Softwareversion gemäß der Vorgaben des aktuellen ReleaseManagements vom Auftragnehmer bereitgestellt werden.

A

155.23.5. Es wird erwartet, dass die Geräte vom Auftragnehmer in gereinigtem und funktionsgeprüftem Zustand geliefert werden.

A

155.23.6. Der Auftragnehmer stellt für gelieferte Komponenten folgende Informationen zeitgleich mit Versand bzw. Übergabe der betreffenden Komponente im dazugehörigen Ticket innerhalb des Ticket System / Serviceportal zur Verfügung:

A



- N - J - N - J - N - J - N

bei Hardwarekomponenten:

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete



Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

o MAC-Adresse o Seriennummer o Gerätetyp o DVZ Ticketnummer bei Softwarekomponenten: o Lizenzkey o Name der Software o Version der Software o DVZ Ticketnummer

155.23.7. Hardwarelieferungen erfolgen vollständig in angemessenen Umverpackungen und in einem sauberen Zustand.

- J A - N

155.23.8. Der Auftragnehmer hat die im Rahmen der angebotenen Lösung eingesetzte Software sowie deren Programmstände online über ein Portal der DVZ M-V GmbH zur Verfügung zu stellen. Für den Zugriff auf dieses Herstellerportal stellt der Auftragnehmer der DVZ M-V GmbH entsprechende Accounts für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. 155.23.9. Alle Programmstände können unentgeltlich nach erfolgreichem Test im Test- und Referenz-System der DVZ M-V GmbH genutzt werden. 155.24.

- J A - N

- J A - N

Incident-Management

155.24.1. Für das Incident-Management muss der Auftragnehmer eine gestaffelte Struktur etablieren mit First Level Support, Second Level Support und Third Level Support.

- J A - N

155.24.2. Der First Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen:    

Störungsannahme Statusmeldungen (Zwischen- und Rückmeldungen) Veranlassung einer Hardwarelieferung Einbindung des Second Level Supports im Bedarfsfall

155.24.3. Der Second Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen:

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

A

- J

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete     

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- N

Incidents bearbeiten bei Bedarf und in Abstimmung remote auf der Systemlösung tätig werden notwendige Hardwaretausche (mit/ohne Servicetechniker) veranlassen ggf. über das Ticket System / Serviceportal den Third Level Support einbinden ggf. das Problem-Management anstoßen

155.24.4. Der Third Level Support des Auftragnehmers muss folgende Aufgaben wahrnehmen:   

den Second Level Support unterstützen bei der Incidentbearbeitung ggf. (im Rahmen des Last Level Supports) an den Hersteller eskalieren Problemlösung bzw. Vorgaben/Anleitungen zur Lösung von Problemen liefern

155.24.5. Ist eine telefonische Klärung der Störung nicht möglich, hat der Auftragnehmer mit der Klärung und Beseitigung der Störung vor Ort an den Standorten der zentralen Komponenten zu beginnen. Die Funktionsfähigkeit von Endgeräten bei Hard- oder Softwaredefekt ist durch Austausch des betroffenen Endgerätes wiederherzustellen. Ergänzend zur telefonischen Störungsklärung wird erwartet, dass der Auftragnehmer sich über einen mit der DVZ M-V GmbH abgestimmten Remotezugriff einwählt und direkt in den eingesetzten IP-Telefonie-Komponenten die Klärung gemeinsam mit der DVZ M-V GmbH vornimmt. 155.25.

- J A - N

- J A - N

Störungsannahme

155.25.1. Zur Meldung von betriebsverhindernden und betriebsbehindernden Störungen steht autorisierten Mitarbeitern der DVZ M-V GmbH parallel zum Ticket System / Serviceportal eine Servicerufnummer beim Auftragnehmer zur Verfügung.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

155.25.2. Es wird erwartet, dass Störungsmeldungen per:  Telefon  E-Mail  direktem Zugang zum Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

aufgegeben werden können. 155.25.3. Die Störungsannahme muss in der Servicezeit jederzeit erreichbar sein.

- J A - N

155.25.4. Die Klassifizierung der Störungen muss möglich sein nach:   

Dringlichkeit Auswirkungen Prioritäten

155.25.5. Über eine im Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers hinterlegte Datenbasis ist sicherzustellen, dass die Prüfungen vollständig durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden. 155.26.

- J A - N

- J A - N

Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen

155.26.1. Es wird erwartet, dass bei betriebsverhindernden sowie betriebsbehindernden Störungen nach Auslösen der Störungsmeldung durch die DVZ M-V GmbH regelmäßige Statusmeldungen im zwei Stunden Takt erfolgen mit Informationen über:   

- J A - N

den Status der Fehlerklärung ggf. mit Ausblick auf weitere Maßnahmen mögliche Störungsursache

155.26.2. Es wird erwartet, dass eine Abschlussmeldung mit Angaben zu:   

Störungsende Störungsursache mögliche Umgehungslösungen (Work-Arounds)

- J A - N

an die DVZ M-V GmbH erfolgt.

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Punkt

155.27.

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Problem-Management - J

155.27.1. Der Auftragnehmer hat bei sicherheitsrelevanten Meldungen, der Hersteller und des CERT-Bund, die DVZ M-V GmbH zu informieren.

A

155.27.2. Der Auftragnehmer muss die ihm zugeleiteten Problemfälle analysieren.

A

- N - J - N - J

155.27.3. Bei einem festgestellten Problem, das sich nicht sofort beheben lässt, muss der Auftragnehmer eine WorkaroundLösung bereitstellen.

A

Erklären Sie im Servicekonzept, wie Sie Erfahrungen aus anderen Installationen, welche Rückschlüsse auf mögliche Probleme in der von Ihnen angebotenen Lösung zulassen, für die DVZ M-V GmbH dokumentieren und zugänglich machen werden.

I/B

155.27.4. Für das Problem-Management muss der Auftragnehmer eine gestaffelte Struktur etablieren mit First Level Support, Second Level Support und Third Level Support.

A

155.27.5. Der First Level Support des Auftragnehmer muss folgende Aufgaben wahrnehmen: 

- N A

Problem-Manager zertifizierte Systemspezialisten Schnittstelle zu den Herstellern Mitwirkung beim Problem-Management

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J - N

A - J

Anstoß des Problem-Management Mitwirkung beim Problem-Management Umsetzung der vom Third Level Support gemachten Vorgaben für Problem-Management

155.27.7. Der Third Level Support des Auftragnehmer muss folgende Aufgaben wahrnehmen:    

- J

Sicherstellung des Problem-Management- Prozesses, incl. Eskalationsmanagement

155.27.6. Der Second Level Support des Auftragnehmer muss folgende Aufgaben wahrnehmen:   

- N

- N

A - J - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete 

Kategorie

J=Ja N=Nein

Erarbeitung von technisch-betrieblichen Vorgaben für das Problem-Management

155.27.8. Es wird erwartet, dass Problemmeldungen per:  E-Mail  direktem Zugang zum Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers aufgegeben werden können beim Auftraggeber

A

155.27.9. Die Bearbeitung von Problemen erfolgt an Werktagen in der Zeit von Montag – Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 07.00 Uhr bis 16:00 Uhr.

A

155.27.10. Während der Problembearbeitung erhält die DVZ M-V GmbH regelmäßig im Rahmen der Service-Reviews einen Statusbericht über den aktuellen Stand. 155.28.

Antwort

- J - N - J - N - J A - N

Release-Management

155.28.1. Der Auftragnehmer hat aufgrund der Vormonatsinformationen zu Soft- und Hardwareständen sowie Lizenzanzahlen monatlich Informationen zu den IP-Telefonie-Komponenten in elektronischer Form für:  Funktionalitäten neuer Programmstände  vom Hersteller bekannt gegebenen Bugs  Sicherheitsprobleme  Bugfixes  Workarounds  Lizenzanzahlen  Gültigkeitsdauer vorhandener Lizenzen

- J A - N

zu liefern. 155.28.2. Der Auftragnehmer hat monatlich Empfehlungen in elektronischer Form für:  einzuspielende Programmstände  einzuspielende Lizenzen  Bugfixes  Workarounds

- J A - N

zu geben. 155.28.3. Der Auftragnehmer hat Herstellerempfehlungen im Falle von:

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

A

- J

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete    

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

- N

End of Life-Meldungen für Hardware- und Software End of Support-Meldungen für Hardware- und Software End of Sale-Meldungen für Hardware- und Software CERT-Meldungen des Bundes

zu geben. - J

155.28.4. Im Vorfeld der Empfehlungen hat der Auftragnehmer Tests der Releases bezogen auf die geforderten Leistungsmerkmale der IP-Telefonie-Lösung durchzuführen.

A

155.28.5. Bei Bedarf (durch die DVZ M-V GmbH angezeigt) muss der Release-Manager in einer Telefonkonferenz zur Verfügung stehen.

A

155.28.6. Der Auftragnehmer hat nach Abstimmung mit der DVZ MV GmbH ein Release nach folgenden Kriterien vorzubereiten:  Inhalt der Releases  Release-Komponenten  Releaseart  Art der Verteilung des Releases

A

155.28.7. Der Auftragnehmer nimmt die Release-Planung vor und legt in Abstimmung mit der DVZ M-V GmbH die Arbeitspakete mit Abnahmekriterien in einem entsprechenden Konzept fest.

A

155.28.8. Der Auftragnehmer hat die Release-Implementierung zu unterstützen.

- N - J - N

- J - N

- J - N - J A - N - J

155.28.9. Sämtliche, für den Betrieb der Gesamtlösung erforderlichen, Lizenzen sind über das Release-Management vom Auftragnehmer zu monitoren.

A

155.28.10. Das Release-Management muss sicherstellen, dass alle IP-Telefonie-Komponenten in einem vom Hersteller unterstützten Zustand (Herstellersupport) und im Sinne des Lösungsdesigns miteinander kompatibel sind.

A

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- N - J - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

155.28.11. Sofern eine Hard- oder Software-Aufrüstung an einem oder mehreren zentralen IP-Telefonie-Komponenten (z.B. Erweiterung Arbeitsspeicher oder durch Erreichen bestimmter Teilnehmerzahlen) erforderlich ist, sind die dafür erforderlichen Komponenten und Lizenzen proaktiv bereitzustellen.

■ ■

Kategorie

J=Ja N=Nein

- J A - N

Erläuterung Softwarepflege: Unter Softwarepflege wird die Überlassung neuer Programmstände verstanden. Programmstand ist der Oberbegriff für Patch, Update, Upgrade und neue(s) Release(s)/Version(en).

I

■ Wir erwarten die Bereitstellung eines Online-Zugriffes auf 155.28.12. die jeweils aktuellen Programmstände unverzüglich, nachdem der Programmstand verfügbar ist. Diese Verpflichtung bezieht sich auf sämtliche neuen Programmstände, soweit nichts anderes vereinbart ist.

A

- J - N

155.28.13. Ergänzend hierzu benötigen wir zu den Programmständen die jeweiligen Informationen über die enthaltenen



 Funktionalitäten  Einschränkungen  Probleme mögliche Workarounds Erläutern Sie im Servicekonzept den vorherigen Punkt wie folgt: 

- J A - N

I/B

Beschreibung der Bereitstellung der Informationen

■ Nach der Installation und Inbetriebnahme der IP-Telefo155.28.14. nie-Komponenten muss ein Software-Upgrade auf die jeweils letzte Software-Version (Major und Minor-Releases) und die damit verbundenen Funktionserweiterungen über die Vertragslaufzeit im Angebotspreis bei Bedarf möglich sein. Dieser Bedarf wird im Rahmen der Release-Planung gemeinsam abgestimmt. Es muss nicht immer die aktuellste Version zum Einsatz kommen, jedoch immer eine vom Hersteller supportete Version. ■

Antwort

Beschreiben Sie im Servicekonzept den Software-LifeCycle der angebotenen IP-Telefonie-Komponenten.

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

I/B

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Punkt

155.29.

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Konfiguration Management/ Bestandsführung

155.29.1. Der Auftragnehmer hat die der DVZ M-V GmbH  bereitgestellten Geräte und Dienste  die zugrunde liegenden Hardware-Ressourcen  die zugrunde liegenden Software-Ressourcen  die relevanten Serviceklassen  die für das CI zutreffenden Portpreiskategorien in einem Bestandsdatensystem bei sich aktuell vorzuhalten.

A

155.29.2. Es wird erwartet, dass Änderungen der Bestandsdaten, verursacht durch einen Change (Neubeauftragung, Änderung, Kündigung) oder Incident (z.B. Austausch von Hardware), bis zum Zeitpunkt der ersten Fakturierung (gegenüber der DVZ M-V GmbH) im Bestandssystem des Auftragnehmers aufgenommen und abgeglichen werden.

A

155.29.3. Es wird erwartet, dass zur Abrechnung mindestens folgende Informationen (Fakturareport) durch den Auftragnehmer in elektronischer Form (im Format Excel) monatlich zu einem noch festzulegenden Termin bereitgestellt werden:  Endgeräte und Telefon-Beistelleinheiten entsprechend Herstellerangaben  Angabe des Endgerätetyps  MAC-Adresse  Seriennummer  Aktivitätsdatum – Anschaltung, Kündigung, Veränderung  die von der DVZ M-V GmbH vergebenen Kundennummer des Endkunden (Nutzers)  Nutzer - Behördenbezeichnung  Nutzer - Behördenadresse  Zur Fakturierung relevante Port-Preise

- J - N

- J - N

- J A - N

Weitere Inhaltsangaben des durch den Auftragnehmer zu liefernden Fakturareports werden nach Vertragsunterzeichnung abgestimmt. Zum Abgleich der monatlich aufgetretenen Bestandsveränderungen erhält der Auftragnehmer einen Report von

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

I

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

der DVZ M-V GmbH mit folgenden Inhalten für die Abgleiche und Anpassung in seiner Bestandsverwaltung:      

„Bestand Zugänge“ “Bestand Kündigungen“ „Bestand Abmeldungen“ „Bestand Umzüge“ „Bestand Standortkorrektur“ „Änderung Asset Management“ (sonstige Änderungen, z.B. bei Serien-Typ Änderung eines Endgerätes, Verlustmeldung von Endgeräten) Die genaueren Inhalte der Bestandsveränderungen sind unter Ziffer 3.2.1.29.9 aufgeführt Folgende Status können vergeben werden:  Bereitgestellt  Im Inventar  Verkauft/Entsorgt  Zurück an Auftragnehmer  Transferiert Die genaueren Inhalte der Bestandsveränderungen sind unter Ziffer 3.2.1.29.9 aufgeführt 155.30.

I

Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie

155.30.1. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer die Abrechnung gegenüber der DVZ M-V GmbH „Lokations-genau“ durchführt. Als Primärschlüssel muss vom Auftragnehmer in diesem Zusammenhang die seitens der DVZ M-V GmbH vergebene Kundennummer verwendet werden. 155.30.2. Alle Endgeräte sind „Port-genau“ abzurechnen.

- J A - N - J A - N

155.30.3. Die Rechnungslegung hat rückwirkend in elektronischer Form per E-Mail oder per Ticket System / Serviceportal zu erfolgen. 155.30.4. Für den Beginn und das Ende der Entgeltpflicht, von  zentralen IP-Telefonie-Komponenten  dezentralen IP-Telefonie-Komponenten

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- J A - N - J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete 

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Einmalleistungen

hat der Auftragnehmer den ersten Tag des Folgemonats nach erfolgter Bereitstellung zu gewähren. Abrechnungsrelevante Vorgänge sind in diesem Zusammenhang:  Rollouts / Migrationen  Neubestellungen  Endgerätetypveränderungen  Kündigungen

I

Für die Bereitstellung von IP-Telefonie-Komponenten 155.30.5. muss der Auftragnehmer folgende Angaben in dem jeweils zugehörigen Ticket vornehmen:  MAC-Adresse  Seriennummer  Gerätetyp

A

Für Endgeräte, die für den Change Pool geordert werden, 155.30.6. darf der Auftragnehmer ausschließlich den jeweiligen Hardwareportpreis in Rechnung stellen.

A

Im Rahmen von Rollouts / Migrationen gilt die Bereitstel155.30.7. lung der Endgeräte als erfolgt, sofern durch die DVZ M-V GmbH die Abnahme erklärt wurde.

A

Beauftragte Einmalleistungen gelten als bereitgestellt, so155.30.8. fern durch die DVZ M-V GmbH die Abnahme erklärt wurde. Die Entgeltpflicht für diese Leistungen wird auf den ersten Tag des Folgemonats nach erfolgter Bereitstellung festgelegt.

A

Bereitstellungserklärungen seitens der DVZ M-V GmbH erfolgt in elektronischer Form.

I

Kündigungen von der DVZ M-V GmbH an den Auftragnehmer erfolgen in:  elektronischer Form per E-Mail oder  per Ticket System / Serviceportal.

I

155.31.

- J - N - J - N - J - N

- J - N

Test- und Referenz-System

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Im Rahmen der IP-Telefonie-Lösung wird erwartet, dass vom Auftragnehmer ein Test- und Referenz-System aufgebaut wird.

155.31.1. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer alle notwendigen IP-Telefonie-Komponenten gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.4 Test- und Referenz-System bereitstellt und aufbaut.

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Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

I - J A - N

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3.2.2.4.2 Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf

Punkt

156.

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf Die Behebung einer Störung wird als Instandsetzung benannt.

I

Die Durchführung einer Wartung wird als Instandhaltung benannt. 156.1. 156.1.1.

156.2. 156.2.1.

Wiederherstellungszeiten Bei der Behebung von Störungen an zentralen Komponenten wird eine Wiederherstellungszeit von 5 Werktagen gefordert.

- J A - N

Lieferzeiten Die Lieferzeit für die Lieferung von Endgeräten soll innerhalb von 10 Werktagen erfolgen.

- J A - N

156.2.2.

156.3. 156.3.1.

156.3.2.

Die Lieferzeit für die Lieferung von zentralen und dezentralen IP-Telefonie-Komponenten (außer Endgeräte) soll innerhalb von 20 Werktagen erfolgen.

- J A - N

Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Das Ticket System / Serviceportal aus der Beschreibung „Serviceleistungen IP-Telefonie Miete“ muss auch für Kaufkomponenten zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Auf Basis der Daten aus dem Ticket System / Serviceportal sollen monatlich Ticketreports mit folgendem Inhalt zur Verfügung gestellt werden:  Berichtszeitraum  Anzahl (Summe) Tickets je Monat des Berichtszeitraumes o Offene Tickets vor Berichtszeitraum o Offene Tickets während Berichtszeitraum o Erstellte Tickets während Berichtszeitraum

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- J A - N

- J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

o



156.4. 156.4.1.

156.4.2.

Geschlossene Tickets während Berichtszeitraum Einzelübersicht aller Tickets o Ticketnummer Bieter o Ticketnummer DVZ M-V GmbH o Erstellt am o Fertiggestellt o Kurzbeschreibung o Bearbeitungsstatus o SLA-Status

Technischer Vor-Ort-Service für zentrale Systeme Wir erwarten die bedarfsweise Bereitstellung eines „Technischen Vor-Ort-Service“ zur Behebung von Störungen und Unterstützung bei Wartungen. Der „Technische Vor-Ort-Service“ wird zwischen dem Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH bilateral abgestimmt.

- J A - N - J A - N

156.5. 156.5.1.

156.6. 156.6.1.

Service-Level-Management Das Service-Level-Management aus der Beschreibung „Serviceleistungen IP-Telefonie Miete“ muss auch für Kaufkomponenten zur Verfügung stehen und genutzt werden können.

- J A - N

ITIL-Change-Management Der Auftragnehmer stellt für gelieferte Komponenten folgende Informationen zeitgleich mit Versand bzw. Übergabe der betreffenden Komponente im dazugehörigen Ticket innerhalb des Ticket System / Serviceportal zur Verfügung: 



bei Hardwarekomponenten: o MAC-Adresse o Seriennummer o Gerätetyp o DVZ Ticketnummer bei Softwarekomponenten: o Lizenzkey o Name der Software

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf o o

156.6.2.

Kategorie

J=Ja N=Nein

Version der Software DVZ Ticketnummer

Beim Angebot für eine Kaufkomponente, ist die aktuelle Herstellerliste (als Auszug für diese Komponente) beizulegen.

- J A - N

Weiterhin muss bei Lieferung ein Lieferschein beigefügt werden. 156.6.3.

Antwort

Hardwarelieferungen erfolgen vollständig in angemessenen Umverpackungen.

- J A - N

156.7. 156.7.1.

156.7.2.

Störungsannahme Zur Meldung von Störungen steht autorisierten Mitarbeitern der DVZ M-V GmbH parallel zum Ticket System / Serviceportal eine Servicerufnummer beim Auftragnehmer zur Verfügung.

- J A - N

Es wird erwartet, dass Störungsmeldungen per:   

Telefon E-Mail direktem Zugang zum Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers

- J A - N

aufgegeben werden können. 156.8. 156.8.1.

Gewährleistung Beim Kauf von dezentralen IP-Telefonie-Komponenten muss der Auftragnehmer folgende Gewährleistungen anbieten: 

156.8.2.

- J A - N

24 Monate Gewährleistung Bring-In

Beim Kauf von zentralen IP-Telefonie-Komponenten muss der Auftragnehmer folgende Gewährleistungen anbieten:       

24 Monate Gewährleistung Bring-In 24 Monate Gewährleistung Vor-Ort 36 Monate Gewährleistung Bring-In 36 Monate Gewährleistung Vor-Ort 48 Monate Gewährleistung Bring-In 48 Monate Gewährleistung Vor-Ort 60 Monate Gewährleistung Bring-In

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf 

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

60 Monate Gewährleistung Vor-Ort

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3.2.2.4.3 Serviceleistungen LAN Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

157.

Serviceleistungen für die LAN-Infrastrukturkomponenten nach Ziffer 3.2.2.3

157.1.

Servicezeiten

157.1.1.

Vom Auftragnehmer werden folgende Servicezeiten gefordert:  

Montag – Donnerstag von 07.00-17.00 Uhr, Freitag von 07.00-16.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V

157.2.

Zentraler Ansprechpartner für Service

157.2.1.

Es muss ein zentraler Ansprechpartner für den Bereich Service benannt werden

- J A - N

- J A - N

157.2.2.

Erreichbarkeit des Ansprechpartners innerhalb der definierten Servicezeit in Punkt 157.1.1 über:  

157.3.

Telefon E-Mail

- J A - N

Lieferung von Hardwarekomponenten Als Lieferzeit gilt die Zeitspanne zwischen der Beauftragung durch die DVZ M-V GmbH und der Auslieferung der Leistung am jeweiligen Ziel-Standort durch den Auftragnehmer.

I

Es müssen folgende Lieferzeiten erfüllt werden: 157.3.1.

157.4.

Die Lieferung von LAN-Komponenten durch den Auftragnehmer muss innerhalb von 6 Wochen nach Auftragseingang erfolgen.

- J A - N

Release-Management (Softwarepflege)

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Punkt

157.4.1.

Anforderungen an Serviceleistungen



157.4.3.

157.4.5.

157.4.6.

die einzusetzende Software aller LAN-Komponenten muss zu der eingesetzten Software der IPT-Komponenten kompatibel sein die einzusetzende Software auf den LAN-Komponenten muss die Kompatibilität des Lösungsdesigns zwischen der IP-Telefonie und LANVersorgung sicherstellen

Der Auftragnehmer benennt nach Zuschlagserteilung schriftlich einen zentralen Ansprechpartner für den Bereich Release-Management. Erreichbarkeit des Ansprechpartners innerhalb der Servicezeit in Punkt 157.1.1 über:  

157.4.4.

Antwort J=Ja N=Nein

Das Release-Management des Auftragnehmers (Softwarebereitstellung / Softwarepflege für LAN-Komponenten) muss folgende Anforderungen erfüllen: 

157.4.2.

Kategorie

Telefon E-Mail

Der Auftragnehmer stellt einen Onlinezugriff für die Bereitstellung der jeweils aktuellen Softwarepakete (Softwarereleases, Softwarepatches) zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt quartalsweise Empfehlungen in elektronischer Form für neu einzuspielende Programmstände des jeweiligen LAN-Komponententyps zur Verfügung:

- J A - N

- J A - N - J A - N - J A - N - J A - N

1 Die Empfehlung neu einzuspielender Programmstände muss unter der Berücksichtigung folgender Parameter . schriftlich erfolgen: 1 Bewertung der neu einzuspielenden Software:   

Begründung der Softwareaktualisierung Kompatibilitätsprüfung zwischen IP-Telefonie sowie LAN-Versorgung bestanden CERT-Meldungen des Bundes (Sicherheitsmeldungen)

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an Serviceleistungen

   157.4.7.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Bekannte Bugs welche die Kompatibilität zwischen IP-Telefonie sowie LAN-Versorgung gefährden Mögliche Bugfixes zur älteren eingesetzten Version Mögliche Workarounds

Der Auftragnehmer hat Herstellerempfehlungen im Falle von   

End of Life-Meldungen für Hardware- und Software End of Support-Meldungen für Hardware- und Software End of Sale-Meldungen für Hardware- und Software

- J A - N

der eingesetzten / oder zu planenden LAN-Komponenten innerhalb von 4 Kalenderwochen ab Veröffentlichung der Meldung dem Auftraggeber bekannt zu geben. 157.4.8.

Bei Bedarf (durch die DVZ M-V GmbH angezeigt) muss der zugewiesene Release-Manager in einer Telefonkonferenz innerhalb der vereinbarten Servicezeiten Punkt 157.1.1 zur Verfügung stehen.

157.5.

Störungsannahme

157.5.1.

Zur Meldung von Störungen steht autorisierten Mitarbeitern der DVZ M-V GmbH parallel zum Trouble Ticket System eine Servicerufnummer beim Auftragnehmer zur Verfügung.

157.5.2.

- J A - N

- J A - N

Es wird erwartet, dass Störungsmeldungen innerhalb der geforderte Servicezeit per:   

Telefon E-Mail direktem Zugang zum Trouble Ticket System des Auftragnehmers über ein Serviceportal

- J A - N

aufgegeben werden können. Die jeweilige Störungsannahme muss in der vereinbarten Servicezeit jederzeit erreichbar sein.

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Punkt

157.6.

Anforderungen an Serviceleistungen

Antwort J=Ja N=Nein

Reaktionszeiten Die Reaktionszeit ist die maximale Zeit in der vereinbarten Servicezeit, innerhalb derer eine Störungsmeldung durch den Auftragnehmer erstmalig in Bearbeitung genommen wird. Dies ist im Ticket System zu dokumentieren.

157.6.1.

Kategorie

I

- J

Geforderte Reaktionszeit bei Störungsmeldungen: 

1 Stunden

A - N

157.7.

Anforderungen an das Serviceportal/ Trouble Ticket System des Auftragnehmers

157.7.1.

Der Auftragnehmer stellt der DVZ M-V GmbH ein Serviceportal für die Abwicklung der Anforderungen im Rahmen des Störungsmanagements zur Verfügung, in dem die Anforderungen:     

aufgenommen klassifiziert bearbeitet dokumentiert nachverfolgt

- J A - N

werden können. 157.7.2.

Die Angabe von relevanten Informationen zum Vorgang, muss durch die DVZ M-V GmbH in das Trouble Ticketsystem des Auftragnehmers einmalig übermittelt werden:     

Ansprechpartner (DVZ M-V GmbH) Rufnummer des Ansprechpartners (DVZ M-V GmbH) Seriennummer der betroffenen LAN-Komponente Modell der betroffenen LAN-Komponente Intern vergebene Ticketnummer im System der DVZ M-V GmbH

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- J A - N

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Punkt

157.7.3.

157.7.4.

Anforderungen an Serviceleistungen

Die durch die DVZ M-V GmbH intern vergebene Ticketnummer, ist durch den Auftragnehmer in seinem Trouble Ticketsystem vorzuhalten.

Kategorie

- J A - N

Das Trouble Ticketsystem des Auftragnehmers muss die Möglichkeit bieten, betroffene LAN-Komponenten über  

Seriennummer die von der DVZ M-V GmbH intern vergebene Ticketnummer

Antwort J=Ja N=Nein

- J A - N

zu suchen. 157.7.5.

157.7.6.

Ticketnummern müssen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren, unabhängig vom Status des gesuchten Tickets in der Suche des Trouble Ticketsystem des Auftragnehmers ermittelt werden können. Das Trouble Ticket muss nach der Abschlussmeldung noch 2 Werktag geöffnet bleiben.

- J A - N - J A - N

157.7.7.

157.7.8.

157.7.9.

Die Abwicklung und Bearbeitung von Vorgängen hat mit Statusangabe und Bearbeitungsstand im Trouble Ticket System hinterlegt zu sein. Die Übersicht aller Vorgänge mit aktuellem Bearbeitungsstatus muss in Echtzeit im Trouble Ticket System aktualisiert werden. Die Anzeige einer Austauschsendung soll im Trouble Ticket System hinterlegt sein.

- J A - N - J A - N - J A - N

157.7.10.

Das Hinzufügen von Informationen zu bestehenden Tickets muss im Trouble Ticket System möglich sein.

- J A - N

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Punkt

157.7.11.

Anforderungen an Serviceleistungen

Folgende Daten des jeweiligen Austauschgerätes sind vom Auftragnehmer innerhalb des Trouble Tickets im Trouble Ticket Systems zu hinterlegen und per zusätzlicher Zwischenmeldung an die DVZ M-V GmbH zu übermitteln:  

157.7.12.

157.7.13.

157.7.14.

Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer der DVZ MV GmbH die Zugangsdaten und die ggf. notwendigen SSL-Zertifikate zur Nutzung des Serviceportals zur Verfügung stellt.

157.8.

Störungsbearbeitung / Hardwareaustausch

157.8.1.

Der Auftragnehmer hält die notwendige Hardware (Austauschtechnik) vor, um spätestens am nächsten Werktag mittels Bring-In-Service die Ersatzlieferung/Austauschlieferung bei ausgefallenen/gestörten LAN-Komponenten an die DVZ M-V GmbH durchzuführen.

157.8.2.

A - N

- J A

Status Zeitstempel

Der Zugriff auf das Serviceportal des Auftragnehmers muss über eine Portal-URL mittels einer verschlüsselten HTTPS-Verbindung durch Eingabe eines Nutzernamens und eines Passwortes möglich sein.

Jeder Hardwareaustausch muss im Trouble Ticket System dokumentiert werden.

Antwort J=Ja N=Nein

- J

Seriennummer Modell

Das Trouble Ticket System muss die Möglichkeit der Sortierung und Selektierung der Vorgänge in der Übersicht mittels folgender Eigenschaften bieten:  

Kategorie

- N - J A - N - J A - N

- J A - N - J A - N

157.9.

Gewährleistung / erweiterte Gewährleistung

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Punkt

157.9.1.

Anforderungen an Serviceleistungen

Die angebotenen LAN-Komponenten müssen eine Standardgewährleistung beinhalten.

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein - J

A - N

Alternativ muss folgender erweiterter Gewährleistungszeitraum vom Auftragnehmer zusätzlich angeboten werden. 157.9.2.

 36 Monate Gewährleistung Bring-InService am nächsten Werktag  60 Monate Gewährleistung Bring-InService am nächsten Werktag

157.9.3.

I - J A - N - J A - N

157.10.

Anforderungen an ein Eskalationsmanagement

157.10.1.

Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer ein Eskalations-Management bereitstellt.

- J A - N

157.10.2.

Es muss ein zentraler Ansprechpartner für den Bereich Eskalations-Management benannt werden

- J A - N

157.10.3.

Erreichbarkeit des Ansprechpartners innerhalb der Servicezeit über:  

157.10.4.

Telefon E-Mail

Es wird erwartet, dass das Eskalations-Management über das Trouble Ticket System des Auftragnehmers genutzt werden kann.

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- J A - N - J A - N

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3.2.2.4.4 Zusätzliche Serviceleistungen LAN 158.

Zusätzliche Serviceleistungen

158.1.

Personalleistungen im Rahmen der zusätzlichen Leistung Nach Anforderung von der DVZ M-V GmbH sind durch den Auftragnehmer nachfolgend aufgeführte zusätzliche Personalleistungen zu erbringen:

158.1.1.

158.1.2.

Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleis1 tung für LAN-Komponenten Roll-Out 5 5 Der Auftragnehmer stellt die Möglichkeit einer personellen Unterstützungsleistung für LAN-Komponenten . Roll-Out beim Kunden vor Ort. 1 Diese Unterstützungsleistung beinhaltet: .  Eigene Anfahrt sowie Abfahrt zum Kunden 2  Geforderte Servicezeiten: Montag – Donnerstag von 07.00-18.00 Uhr, Freitag von 07.00-17.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V  Selbständige Konfigurationsleistungen sowie Installation von aktiven und passiven LAN.Komponenten im Kundennetz  Sicherer Umgang mit aktiven sowie passiven LAN-Komponenten  Kundenorientiertes Auftreten sowie gute Kommunikationseigenschaften  Erstellen von Dokumentationen  Anfertigen von Übergabeprotokollen

I

- J A - N

Passive LAN-Auditierung  



Eigene Anfahrt sowie Abfahrt zum Kunden Geforderte Servicezeiten: Montag – Donnerstag von 07.00-18.00 Uhr, Freitag von 07.00-17.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V Selbstständige Überprüfung der Standard DIN/EN 50173 / Norm ISO/IEC 11801 geforderten Parameter zur Erfüllung des zukünftigen Einsatzes von Gigabit-Ethernet (1000 Base-T)

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- J A - N

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158.1.3.

und Power over Ethernet mittels geeigneter Messtechnik im Kundennetz Überprüfung der vorhandenen Sekundärverkabelung des Mediums Glasfaser auf Qualität und Funktionalität mittels geeigneter Messtechnik. Erstellen von schriftlichen Dokumentationen der LAN-Audit Messergebnisse

Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung Der Auftragnehmer stellt die Möglichkeit einer personellen Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung beim Kunden vor Ort. Diese Unterstützungsleistung beinhaltet:  

   

158.1.4.

Eigene Anfahrt sowie Abfahrt zum Kunden Geforderte Servicezeiten: Montag – Donnerstag von 07.00-19.00 Uhr, Freitag von 07.00-18.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V

- J A - N

Selbständige Fehlersuche / Fehleranalyse als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung der LAN-Komponenten im Kundennetz Sichere Handhabung einer Fehleranalyse mit aktiven sowie passiven LAN-Komponenten Kundenorientiertes Auftreten sowie gute Kommunikationseigenschaften Erstellen von Fehlerprotokollen

Technischer Remoteservice für die Störungsbearbeitung Der Auftragnehmer stellt die Möglichkeit eines Remote Service (Fernzugriff über das Internet) innerhalb der angegebenen Servicezeiten zur Verfügung, um direkten Zugriff auf die gestörten LAN-Komponenten, zur Problemklärung zu erhalten. Dies erfolgt unter Mitwirkung der DVZ M-V GmbH.

- J A - N

Der Remoteservice soll über ein Onlinemeeting- oder Webkonferenzportal (gehostet durch den AN) erfolgen.

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Der Remote Service wird zwischen dem Auftragnehmer und der DVZ M-V GmbH bilateral abgestimmt und enthält folgende weitere Leistungen: 



  

158.2.

Geforderte Servicezeiten: Montag – Donnerstag von 07.00-19.00 Uhr, Freitag von 07.00-18.00 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes M-V Fehlersuche / Fehleranalyse als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung der LAN-Komponenten im Kundennetz mittels Remote-Einwahl Sichere Handhabung einer Fehleranalyse mit aktiven sowie passiven LAN-Komponenten Gute Kommunikationseigenschaften Erstellen von Fehlerprotokollen

Herstellungszeiten für zusätzliche Leistungen Als Herstellungszeit gilt die Zeitspanne vom Auslösen des entsprechenden Auftrages einer zusätzlichen Leistung durch die DVZ M-V GmbH bis zur Erfüllung der Anforderung durch den Auftragnehmer.

I

Dabei gelten die geforderten Herstellungszeiten: 158.2.1.

Zusätzliche Leistung : passive LAN-Auditierung Herstellungszeiten:  

158.2.2.

Durchführung der passiven LAN Auditierungen von Standorten innerhalb von 5 Kalender-Wochen nach Beauftragung Lieferung der Messergebnisse nach passiver LAN-Auditierung innerhalb von 5 Arbeitstagen

- J A - N

Zusätzliche Leistung : Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für LAN-Komponenten Roll-Out Herstellungszeiten: LAN-Komponenten Rollout von Standorten innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns bis zu 7 Kalender-Wochen nach Beauftragung

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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158.2.3.

Zusätzliche Leistung : Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung Herstellungszeiten: Durchführung des technischen Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, beginnend spätestens zum nächsten Arbeitstag.

158.2.4.

A

- J - N

Zusätzliche Leistung: Technischer Remoteservice für die Störungsbearbeitung Herstellungszeiten: 

Durchführung der technischen Remoteserviceunterstützung für die Störungsbearbeitung beginnend spätestens zum nächsten Arbeitstag

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

- J A - N

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3.2.2.5 Schulungsleistungen 3.2.2.5.1 Schulungsleistungen IP-Telefonie Punkt

159.

Anforderungen an die Schulungsleistungen IP-Telefonie

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Beschreibung der Schulungsleistungen Die Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH sind für die aktuell eingesetzte Telefonietechnik der Firma Cisco umfangreich zertifiziert und geschult Aktueller Qualifizierungslevel:     

CCNP Routing and Switching CCNP Voice CCNA Voice CCNA Routing and Switching CCENT

Die DVZ M-V GmbH beabsichtigt die Konfiguration, Installation und Administration der angebotenen Telefonietechnik weitestgehend mit eigenen Mitarbeitern durchzuführen. Daher sind bei einem Technologiewechsel abgestufte Schulungen anzubieten.

I

I

Durch den Bieter ist ein Schulungskonzept zu erstellen, das die Ausbildung der Mitarbeiter mit vergleichbaren Qualifizierungslevel (siehe Punkt 159) für die angebotene Telefonietechnik beinhaltet. Schulungsunterlagen sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Das Schulungskonzept muss folgende Inhalte aufweisen:   

I

Beschreibung der geplanten Qualifizierungslevel Beschreibung der Schulungsinhalte und -verfahren Beschreibung der Zeitpläne

Das Schulungskonzept ist in der Konzeptionsphase zu übergeben. 159.1.

Es sind Schulungen anzubieten, die die Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH in die Lage versetzen, die Konfiguration, Installation, Administration und den Betrieb unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes eigenständig durchzuführen.

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- J A - N

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Punkt

Anforderungen an die Schulungsleistungen IP-Telefonie

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Diese wesentlichen Inhalte sind zu berücksichtigen:     159.2.

Detaillierte Erläuterung der Systemarchitektur Eingesetzte Hardware Manuelle Erstellung aller wesentlichen Konfigurationsinhalte Troubleshooting

Die Schulungen werden bei Bedarf der DVZ M-V GmbH angefordert. In einer Schulung sollen bis zu 10 Administratoren ausgebildet werden. Schulungsort ist Schwerin.

- J A - N

Die Schulungen müssen in mindestens 2 Gruppen aufgeteilt werden. 159.3.

159.4.

Die Schulungen müssen in deutscher Sprache und mit deutschen oder englischen Schulungsunterlagen durchgeführt werden. Schulungsinhalte sind vorher mit der DVZ M-V GmbH abzustimmen.

- J A - N - J A - N

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3.2.2.5.2 Schulungsleistungen LAN Punkt 160.

Anforderungen an die Schulungsleistungen LAN

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Beschreibung der Schulungsleistungen Die Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH sind für die aktuell eingesetzten LAN-Komponenten der Firma Cisco umfangreich zertifiziert und geschult (CCNP Routing and Switching, CCNA Routing and Switching, CCENT). Die DVZ M-V GmbH beabsichtigt die Konfiguration, Installation und Administration der angebotenen LANKomponenten mit eigenen Mitarbeitern durchzuführen.

I

I

Durch den Bieter ist ein Schulungskonzept zu erstellen, das die Ausbildung der Mitarbeiter mit vergleichbaren Qualifizierungslevel (siehe Punkt 1.1.) für die angebotenen LAN-Komponenten beinhaltet. Das Schulungskonzept muss Schulungsinhalte und verfahren sowie Zeitpläne enthalten. Schulungsunterlagen sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Erläutern Sie den vorherigen Punkt wie folgt:   

160.1.

- J I/B - N

Beschreibung der geplanten Qualifizierungslevel Beschreibung der Schulungsinhalte und -verfahren Beschreibung der Zeitpläne

Das Schulungskonzept ist in der Konzeptionsphase zu übergeben.

- J A - N

160.2.

Es sind Schulungen anzubieten, die die Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH in die Lage versetzen, die Konfiguration, Installation, Administration und den Betrieb unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes eigenständig durchzuführen. Diese wesentlichen Inhalte sind zu berücksichtigen: - Eingesetzte Hardware - Manuelle Erstellung aller wesentlichen Konfigurationsinhalte -

- J A - N

Troubleshooting

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160.3.

Die Schulungen werden bei Bedarf der DVZ M-V GmbH angefordert. In einer Schulung sollen bis zu 10 Administratoren ausgebildet werden. Schulungsort ist Schwerin.

- J A - N

Die Schulungen müssen in mindestens 2 Gruppen aufgeteilt werden. 160.4.

Die Schulungen sind in Deutsch, mit deutschen oder englischen Schulungsunterlagen, anzubieten.

- J A - N

Die Schulungen müssen in deutscher Sprache und mit deutschen oder englischen Schulungsunterlagen durchgeführt werden 160.5.

Schulungsinhalte sind vorher mit der DVZ M-V GmbH abzustimmen.

I - J A - N

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3.2.2.6 Herstellerlisten für den Kauf von IP-Telefonie- und LAN-Komponenten

Punkt 161.

Anforderungen an die Herstellerlisten

Kategorie

Antwort J=Ja N=Nein

Herstellerlisten für den Kauf von IP-Telefonie- und LAN-Komponenten Die vom Bieter einzureichenden Herstellerlisten müssen folgende Anforderungen erfüllen:    

161.1.1.

 

die Liste weist die unverbindlichen, aber allgemein gültigen Verkaufspreise des Herstellers hinsichtlich der angebotenen Produkte aus die Liste muss bei Angebotsabgabe vollständig sein es müssen die Einzelpreise der Produkte ausgewiesen werden es dürfen keine Staffelpreise ausgewiesen werden die Preise müssen in Euro oder US-Dollar (Herstellerlistenpreis in der Währungseinheit US-Dollar) angegeben sein es darf keine eigenständig erstellte Liste sein.

- J A - N

Der Bieter muss mit der Herstellerliste eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in Bezug auf sämtliche von ihm vorgelegten Herstellerlisten vorlegen, in der er versichert, dass es sich nicht um eine auftragsbezogene, d.h. für die das gegenständliche Vergabeverfahren erstellte, Liste handelt und dass die Liste den oben aufgeführten Voraussetzungen entspricht. ACHTUNG: Dokument angeben!

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3.2.3 Preisscheine Die Preisscheine sind nach den Vorgaben in Teil B, Ziffer 1 „Anforderungen an die Preisgestaltung durch den Bieter“ auszufüllen!

3.2.3.1 Preisscheine IP-Telefonie – Kauf 3.2.3.1.1 Rabatt auf Herstellerlistenpreis

Punkt

Bezeichnung

1.

Rabatt auf Herstellerlistenpreis

1.1.

Call Control-System und Endgeräte (außer DECT und analoge Endgeräte)

1.2.

DECT Endgeräte

1.3.

Analoge Endgeräte

1.4.

HD-Videoendgerät Typ III

1.5.

Intercluster Trunk-System

1.6.

Vermittlungs-System

1.7.

Voicemail-System

Hersteller

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Rabatt in Prozent (%) auf Herstellerlistenpreis

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1.8.

Webkonferenz-System

1.9.

Kontaktzentrums-System

1.10.

Gesprächsaufzeichnungs-System

1.11.

Videokonferenz-System

1.12.

Session Border Controller

1.13.

Zentrales Firewall-System

1.14.

Zentrale LAN-Switche

1.15.

Notbetriebs-Gateway

Die am 10.04.2017 gültige Herstellerliste ist dem Angebot beizufügen.

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3.2.3.1.2 Preisscheine IP-Telefonie – Kauf

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 2. 2.1.

Telefonieendgerät Typ I gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 31 Hardware

2.1.1.

Modellname / Bauart

2.1.2.

Artikelnummer

2.1.3.

Hardwarepreis

2.2.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

externe Stromversorgung

2.2.1.

Modellname / Bauart

2.2.2.

Artikelnummer

2.2.3.

Hardwarepreis

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

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2.3.

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

2.3.1.

     

2.3.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

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Ort, Datum

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 3. 3.1.

Telefonieendgerät Typ II gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 32 Hardware

3.1.1.

Modellname / Bauart

3.1.2.

Artikelnummer

3.1.3.

Hardwarepreis

3.2.

externe Stromversorgung

3.2.1.

Modellname / Bauart

3.2.2.

Artikelnummer

3.2.3.

Hardwarepreis

3.3.

1. Beistellgerät

3.3.1.

Modellname / Bauart

3.3.2.

Artikelnummer

3.3.3.

Hardwarepreis

3.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

2. Beistellgerät

3.4.1.

Modellname / Bauart

3.4.2.

Artikelnummer

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 3.4.3. 3.5.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Hardwarepreis Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

3.5.1.

     

3.5.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Name, Unterschrift, Firmenstempel Seite 784

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 4. 4.1.

Telefonieendgerät Typ III gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 33 Hardware

4.1.1.

Modellname / Bauart

4.1.2.

Artikelnummer

4.1.3.

Hardwarepreis

4.2.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

externe Stromversorgung

4.2.1.

Modellname / Bauart

4.2.2.

Artikelnummer

4.2.3.

Hardwarepreis

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

4.3.

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

4.3.1.

     

4.3.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 5. 5.1.

Telefonieendgerät Typ IV gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 34 Hardware

5.1.1.

Modellname / Bauart

5.1.2.

Artikelnummer

5.1.3.

Hardwarepreis

5.2.

externe Stromversorgung

5.2.1.

Modellname / Bauart

5.2.2.

Artikelnummer

5.2.3.

Hardwarepreis

5.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Mikrofon

5.3.1.

Modellname / Bauart

5.3.2.

Artikelnummer

5.3.3.

Hardwarepreis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 787

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

5.4.

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

5.4.1.

     

5.4.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

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Ort, Datum

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Seite 788

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 6. 6.1.

Telefonieendgerät Typ VI gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 36 Software

6.1.1.

Modellname / Bauart

6.1.2.

Artikelnummer

6.1.3.

Softwarepreis

6.2.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

6.2.1.

     

6.2.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 789

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 7. 7.1.

Telefonieendgerät Typ VII gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 37 Basisstation

7.1.1.

Modellname / Bauart

7.1.2.

Artikelnummer

7.1.3.

Hardwarepreis

7.2.

externe Stromversorgung

7.2.1.

Modellname / Bauart

7.2.2.

Artikelnummer

7.2.3.

Hardwarepreis

7.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Mobiles Endgerät

7.3.1.

Modellname / Bauart

7.3.2.

Artikelnummer

7.3.3.

Hardwarepreis

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Seite 790

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

7.4.

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

7.4.1.

     

7.4.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 791

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 8. 8.1.

Telefonieendgerät Typ VIII gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 38 Hardware

8.1.1.

Modellname / Bauart

8.1.2.

Artikelnummer

8.1.3.

Hardwarepreis

8.2.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Zusatzakku

8.2.1.

Modellname / Bauart

8.2.2.

Artikelnummer

8.2.3.

Hardwarepreis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 792

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

8.3.

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

8.3.1.

     

8.3.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 793

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 9. 9.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Telefonieendgerät Typ IX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 39 Hardware

9.1.1.

Hersteller

9.1.2.

Modellname / Bauart

9.1.3.

Artikelnummer

9.1.4.

Hardwarepreis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 794

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

9.2.

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

9.2.1.

     

9.2.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

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Ort, Datum

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Seite 795

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 10. 10.1.

HD-Videoendgerät Typ I gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 41 Hardware

10.1.1.

Modellname / Bauart

10.1.2.

Artikelnummer

10.1.3.

Hardwarepreis

10.2.

externe Stromversorgung

10.2.1.

Modellname / Bauart

10.2.2.

Artikelnummer

10.2.3.

Hardwarepreis

10.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Tischfuß

10.3.1.

Modellname / Bauart

10.3.2.

Artikelnummer

10.3.3.

Hardwarepreis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 796

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

10.4.

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

10.4.1.

     

10.4.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 797

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 11. 11.1.

HD-Videoendgerät Typ II gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 42 Steuereinheit

11.1.1.

Modellname / Bauart

11.1.2.

Artikelnummer

11.1.3.

Hardwarepreis

11.2.

externe Stromversorgung

11.2.1.

Modellname / Bauart

11.2.2.

Artikelnummer

11.2.3.

Hardwarepreis

11.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Kameraeinheit

11.3.1.

Modellname / Bauart

11.3.2.

Artikelnummer

11.3.3.

Hardwarepreis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 798

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

11.4.

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

11.4.1.

     

11.4.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 799

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 12. 12.1.

HD-Videoendgerät Typ III gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 43 Hardware

12.1.1.

Hersteller

12.1.2.

Modellname / Bauart

12.1.3.

Artikelnummer

12.1.4.

Hardwarepreis

12.2.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

externe Stromversorgung

12.2.1.

Modellname / Bauart

12.2.2.

Artikelnummer

12.2.3.

Hardwarepreis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 800

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

12.3.

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

12.3.1.

     

12.3.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

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Seite 801

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 13. 13.1.

Analoger Port gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 48 Hardware

13.1.1.

Modellname / Bauart

13.1.2.

Artikelnummer

13.1.3.

Hardwarepreis

13.2.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

13.2.1.

     

13.2.2.

Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

Preis Serviceleistungen

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

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Seite 802

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter! 14. 14.1.

oder prozentualer Aufschlag Gewährleistung

Call Control-System gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 52 Chassis

14.1.1.

Hersteller

14.1.2.

Modellname / Bauart

14.1.3.

Artikelnummer

14.1.4.

Hardwarepreis

14.2.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Software

14.2.1.

Modellname / Bauart

14.2.2.

Artikelnummer

14.2.3.

Softwarepreis

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Seite 803

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

14.3.

Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

14.3.1.

      

Wiederherstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Service-Level-Management ITIL-Change-Management Störungsannahme Gewährleistung o 24 Monate Gewährleistung Bring-In

14.3.2.

Preis Serviceleistungen

14.3.3.

Prozentualer Aufschlag für 24 Monate Gewährleistung Vor-Ort

14.3.4.

Prozentualer Aufschlag für 36 Monate Gewährleistung Bring-In

14.3.5.

Prozentualer Aufschlag für 36 Monate Gewährleistung Vor-Ort

14.3.6.

Prozentualer Aufschlag für 48 Monate Gewährleistung Bring-In

14.3.7.

Prozentualer Aufschlag für 48 Monate Gewährleistung Vor-Ort

14.3.8.

Prozentualer Aufschlag für 60 Monate Gewährleistung Bring-In

14.3.9.

Prozentualer Aufschlag für 60 Monate Gewährleistung Vor-Ort

__________________________________

__________________________________

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Seite 804

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3.2.3.2 Preisscheine IP-Telefonie – Miete

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

15. 15.1.

Telefonieendgerät Typ I gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 31 Hardware

15.1.1.

Modellname / Bauart

15.1.2.

Artikelnummer

15.1.3.

Hardwarepreis

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

16. 16.1.

Hardware Modellname / Bauart

16.1.2.

Artikelnummer

16.1.3.

Hardwarepreis 1. Beistellgerät

16.2.1.

Modellname / Bauart

16.2.2.

Artikelnummer

16.2.3.

Hardwarepreis

16.3.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Telefonieendgerät Typ II gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 32

16.1.1.

16.2.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

2. Beistellgerät

16.3.1.

Modellname / Bauart

16.3.2.

Artikelnummer

16.3.3.

Hardwarepreis

__________________________________

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

17. 17.1.

Telefonieendgerät Typ III gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 33 Hardware

17.1.1.

Modellname / Bauart

17.1.2.

Artikelnummer

17.1.3.

Hardwarepreis

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

18. 18.1.

Hardware Modellname / Bauart

18.1.2.

Artikelnummer

18.1.3.

Hardwarepreis Mikrofon

18.2.1.

Modellname / Bauart

18.2.2.

Artikelnummer

18.2.3.

Hardwarepreis

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

19. 19.1.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Telefonieendgerät Typ IV gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 34

18.1.1.

18.2.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Telefonieendgerät Typ VI gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 36 Software

19.1.1.

Modellname / Bauart

19.1.2.

Artikelnummer

19.1.3.

Softwarepreis

__________________________________

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

20. 20.1.

Telefonieendgerät Typ VII gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 37 Basisstation

20.1.1.

Modellname / Bauart

20.1.2.

Artikelnummer

20.1.3.

Hardwarepreis

20.2.

Mobiles Endgerät

20.2.1.

Modellname / Bauart

20.2.2.

Artikelnummer

20.2.3.

Hardwarepreis

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

21. 21.1.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Telefonieendgerät Typ VIII gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 38 Hardware

21.1.1.

Modellname / Bauart

21.1.2.

Artikelnummer

21.1.3.

Hardwarepreis

21.2.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Zusatzakku

21.2.1.

Modellname / Bauart

21.2.2.

Artikelnummer

21.2.3.

Hardwarepreis

__________________________________

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

22. 22.1.

Telefonieendgerät Typ IX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 39 Hardware

22.1.1.

Hersteller

22.1.2.

Modellname / Bauart

22.1.3.

Artikelnummer

22.1.4.

Hardwarepreis

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

23. 23.1.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

HD-Videoendgerät Typ I gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 41 Hardware

23.1.1.

Modellname / Bauart

23.1.2.

Artikelnummer

23.1.3.

Hardwarepreis

23.2.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Tischfuß

23.2.1.

Modellname / Bauart

23.2.2.

Artikelnummer

23.2.3.

Hardwarepreis

__________________________________

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Seite 808

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

24. 24.1.

HD-Videoendgerät Typ II gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 42 Steuereinheit

24.1.1.

Modellname / Bauart

24.1.2.

Artikelnummer

24.1.3.

Hardwarepreis

24.2.

Kameraeinheit

24.2.1.

Modellname / Bauart

24.2.2.

Artikelnummer

24.2.3.

Hardwarepreis

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

25. 25.1.

Hardware Hersteller

25.1.2.

Modellname / Bauart

25.1.3.

Artikelnummer

25.1.4.

Hardwarepreis

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

26. 26.1.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

HD-Videoendgerät Typ III gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 43

25.1.1.

Punkt

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Analoger Port gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 48 Hardware

26.1.1.

Modellname / Bauart

26.1.2.

Artikelnummer

26.1.3.

Hardwarepreis

__________________________________

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Seite 809

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

27.

27.1.

Vermittlungsplatz (telefongestützt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 44

Hardware

27.1.1.

Modellname / Bauart

27.1.2.

Artikelnummer

27.1.3.

Hardwarepreis

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

28. 28.1.

Hardware Modellname / Bauart

28.1.2.

Artikelnummer

28.1.3.

Hardwarepreis

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

29.

29.1.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Vermittlungsplatz (PC-gestützt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 45

28.1.1.

Punkt

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Arbeitsplatz Kontaktzentrum (PC-gestützt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.1 Punkt 46 Hardware

29.1.1.

Modellname / Bauart

29.1.2.

Artikelnummer

29.1.3.

Hardwarepreis

__________________________________

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Seite 810

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

30. 30.1. 30.1.1.

30.2.

Technische Basis zentrale Systeme gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2 IP-TelefonieLösung Datenschutz- und -sicherheitskonzept gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.5 Datenschutz- und –sicherheitskonzept Call Control-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 52

30.2.1.

Hersteller

30.2.2.

Modellname / Bauart

30.2.3.

Artikelnummer

30.2.4.

Hardwarepreis

30.3. 30.3.1. 30.4.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Call Control-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 52 Softwarepreis Call Control-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 52

30.4.1.

Lizenzen Call Control-System

30.4.2.

Lizenzen Telefonieendgerät Typ I

30.4.3.

Lizenzen Telefonieendgerät Typ II

30.4.4.

Lizenzen Telefonieendgerät Typ III

30.4.5.

Lizenzen Telefonieendgerät Typ IV

30.4.6.

Lizenzen Telefonieendgerät Typ VI

30.4.7.

Lizenzen Telefonieendgerät Typ VII

30.4.8.

Lizenzen Telefonieendgerät Typ VIII

30.4.9.

Lizenzen Telefonieendgerät Typ IX

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

30.4.10.

Lizenzen analoger Port

30.4.11.

Lizenzen Vermittlungsplatz (telefongestützt)

30.5.

Intercluster Trunk-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 53

30.5.1.

Hersteller

30.5.2.

Modellname / Bauart

30.5.3.

Artikelnummer

30.5.4.

Hardwarepreis

30.6. 30.6.1. 30.7. 30.7.1. 30.8.

Intercluster Trunk-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 53 Softwarepreis Intercluster Trunk-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 53 Lizenzen Zentrale LAN-Switche Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 56

30.8.1.

Hersteller

30.8.2.

Modellname / Bauart

30.8.3.

Artikelnummer

30.8.4.

Hardwarepreis

30.9. 30.9.1. 30.10. 30.10.1. 30.11.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Zentrale LAN-Switche Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 56 Softwarepreis Zentrale LAN-Switche Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 56 Lizenzen Zentrales Firewall-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55

30.11.1.

Hersteller

30.11.2.

Modellname / Bauart

30.11.3.

Artikelnummer

30.11.4.

Hardwarepreis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 812

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

30.12.

30.12.1. 30.13. 30.13.1. 30.14.

Zentrales Firewall-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55

Softwarepreis Zentrales Firewall-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55 Lizenzen Zentrales Management-Tool des zentralen Firewall-Systems Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55.5

30.14.1.

Hersteller

30.14.2.

Modellname / Bauart

30.14.3.

Artikelnummer

30.14.4.

Hardwarepreis

30.15.

30.15.1. 30.16.

30.16.1. 30.17.

Zentrales Management-Tool des zentralen Firewall-Systems Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55.5 Softwarepreis Zentrales Management-Tool des zentralen Firewall-Systems Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 55.5 Lizenzen Voicemail-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 58

30.17.1.

Hersteller

30.17.2.

Modellname / Bauart

30.17.3.

Artikelnummer

30.17.4.

Hardwarepreis

30.18. 30.18.1. 30.19. 30.19.1. 30.20.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Voicemail-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 58 Softwarepreis Voicemail-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 58 Lizenzen Session Border Controller Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 54

30.20.1.

Hersteller

30.20.2.

Modellname / Bauart

30.20.3.

Artikelnummer

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 813

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

30.20.4. 30.21.

Hardwarepreis Session Border Controller Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 54

30.21.1. 30.22.

Softwarepreis Session Border Controller Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 54

30.22.1.

Lizenzen Session Border Controller 1-200 simultane Calls

30.22.2.

Lizenzen Session Border Controller ab 200 simultane Calls

30.23.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Test- und Referenz-System gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.4

30.23.1.

Test- und Referenz-System

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Seite 814

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

31.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete für Technische Basis zentrale Systeme (Preisschein Punkt 30) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

31.1.

            

              

Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Installationsleistung zentrale Systeme Change Pool Endgeräte Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie Test- und Referenz-System

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 815

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

32.

32.1.

Technische Basis Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 57 Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 57

32.1.1.

Hersteller

32.1.2.

Modellname / Bauart

32.1.3.

Artikelnummer

32.1.4.

Hardwarepreis

32.2.

Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 57

32.2.1. 32.3.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Softwarepreis Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 57

32.3.1.

Lizenzen

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 816

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

33.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete für Technische Basis Vermittlungs-System (PC-Vermittlung) (Preisschein Punkt 32) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

33.1.

           

             

Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Installationsleistung zentrale Systeme Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 817

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

34.

Technische Basis Kontaktzentrums-System gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 60

34.1.

Kontaktzentrums-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 60

34.1.1.

Hersteller

34.1.2.

Modellname / Bauart

34.1.3.

Artikelnummer

34.1.4.

Hardwarepreis für 1-10 Clients

34.1.5.

Hardwarepreis für 1-20 Clients

34.1.6.

Hardwarepreis für 1-40 Clients

34.1.7.

Hardwarepreis ab 41 Clients

34.2.

Kontaktzentrums-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 60

34.2.1. 34.3.

Softwarepreis Kontaktzentrums-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 60

34.3.1.

Lizenzen Supervisor für 1-10 Clients

34.3.2.

Lizenzen Agenten für 1-10 Clients

34.3.3.

Lizenzen Agenten für 1-20 Clients

34.3.4.

Lizenzen Agenten für 1-40 Clients

34.3.5.

Lizenzen Agenten ab 41 Clients

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 818

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

35.

35.1.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Technische Basis Kontaktzentrums-System (Preisschein Punkt 34) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:  Servicekonzept  Servicezeiten  Wartungszeiten  Wiederherstellungszeiten  Herstellungszeiten  Lieferzeiten  Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers  Remote Service  Technische Hotline  Anforderungen an ein Eskalationsmanagement  Installationsleistung zentrale Systeme  Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase  Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess  Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration  Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration  Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration  Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie  Service-Level-Management  ITIL-Change-Management  Incident-Management  Störungsannahme  Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen  Problem-Management  Release-Management  Konfiguration Management/ Bestandsführung  Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

36.

Technische Basis Webkonferenz-System gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 59

36.1.

Webkonferenz-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 59

36.1.1.

Hersteller

36.1.2.

Modellname / Bauart

36.1.3.

Artikelnummer

36.1.4.

Hardwarepreis für 1-100 Teilnehmer

36.1.5.

Hardwarepreis für 1-200 Teilnehmer

36.1.6.

Hardwarepreis für 1-500 Teilnehmer

36.1.7.

Hardwarepreis ab 500 Teilnehmer

36.2.

Webkonferenz-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 59

36.2.1. 36.3.

Softwarepreis Webkonferenz-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 59

36.3.1.

Lizenzen für 1-100 Teilnehmer

36.3.2.

Lizenzen für 1-200 Teilnehmer

36.3.3.

Lizenzen für 1-500 Teilnehmer

36.3.4.

Lizenzen ab 500 Teilnehmer

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

37.

37.1.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Technische Basis Webkonferenz-System (Preisschein Punkt 36) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:  Servicekonzept  Servicezeiten  Wartungszeiten  Wiederherstellungszeiten  Herstellungszeiten  Lieferzeiten  Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers  Remote Service  Technische Hotline  Anforderungen an ein Eskalationsmanagement  Installationsleistung zentrale Systeme  Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase  Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess  Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration  Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration  Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration  Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie  Service-Level-Management  ITIL-Change-Management  Incident-Management  Störungsannahme  Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen  Problem-Management  Release-Management  Konfiguration Management/ Bestandsführung  Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

38.

38.1.

Technische Basis Videokonferenz-System für HD-Ready Auflösung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 62 Videokonferenz-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 62

38.1.1.

Hersteller

38.1.2.

Modellname / Bauart

38.1.3.

Artikelnummer

38.1.4.

Hardwarepreis für 1-10 Teilnehmer

38.1.5.

Hardwarepreis für 1-20 Teilnehmer

38.1.6.

Hardwarepreis für 1-30 Teilnehmer

38.1.7.

Hardwarepreis ab 31 Teilnehmer

38.2.

Videokonferenz-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 62

38.2.1. 38.3.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Softwarepreis Videokonferenz-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 62

38.3.1.

Lizenzen für 1-10 Teilnehmer

38.3.2.

Lizenzen für 1-20 Teilnehmer

38.3.3.

Lizenzen für 1-30 Teilnehmer

38.3.4.

Lizenzen ab 31 Teilnehmer

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

39.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Technische Basis Videokonferenz-System (Preisschein Punkt 38) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

39.1.

           

             

Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Installationsleistung zentrale Systeme Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

40.

Technische Basis Gesprächsaufzeichnungs-System gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 61

40.1.

Gesprächsaufzeichnungs-System Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 61

40.1.1.

Hersteller

40.1.2.

Modellname / Bauart

40.1.3.

Artikelnummer

40.1.4.

Hardwarepreis für 1-500 Nutzer

40.1.5.

Hardwarepreis für 1-2.000 Nutzer

40.1.6.

Hardwarepreis für 1-5.000 Nutzer

40.1.7.

Hardwarepreis ab 5.001 Nutzer

40.2.

Gesprächsaufzeichnungs-System Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 61

40.2.1. 40.3.

Softwarepreis Gesprächsaufzeichnungs-System Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.3 Punkt 61

40.3.1.

Lizenzen für 1-500 Nutzer

40.3.2.

Lizenzen für 1-2.000 Nutzer

40.3.3.

Lizenzen für 1-5.000 Nutzer

40.3.4.

Lizenzen ab 5.001 Nutzer

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

41.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Technische Basis Gesprächsaufzeichnungs-System (Preisschein Punkt 40) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

41.1.

           

             

Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Installationsleistung zentrale Systeme Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

42. 42.1.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Technische Basis Notbetriebs-Gateway gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.2 Notbetriebs-Gateway Hardware gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.2

42.1.1.

Hersteller

42.1.2.

Modellname / Bauart

42.1.3.

Artikelnummer

42.1.4.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte

42.1.5.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.1.6.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.1.7.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte

42.1.8.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.1.9.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.1.10.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte

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Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

42.1.11.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.1.12.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.1.13.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte

42.1.14.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.1.15.

Hardwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.2. 42.2.1.

Notbetriebs-Gateway Software gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.2 Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte

42.2.2.

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.2.3.

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.2.4.

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

42.2.5.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.2.6.

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.2.7.

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte

42.2.8.

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.2.9.

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.2.10.

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte

42.2.11.

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.2.12.

Softwarepreis für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.3. 42.3.1.

Notbetriebs-Gateway Lizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.2.2 Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 828

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

42.3.2.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.3.3.

Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-50 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.3.4.

Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte

42.3.5.

Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.3.6.

Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-100 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.3.7.

Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte

42.3.8.

Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.3.9.

Lizenzen für Call Control-Funktionalität 1-200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

42.3.10.

Lizenzen für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte

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Seite 829

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

42.3.11.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Lizenzen für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-4 simultane Calls

42.3.12.

Lizenzen für Call Control-Funktionalität ab 200 Endgeräte SBC-Funktionalität 1-50 simultane Calls

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

43.

Monatlicher Mietpreis je Port in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Technische Basis Notbetriebs-Gateway (Preisschein Punkt 42) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

43.1.

          

             

Servicekonzept Servicezeiten Wartungszeiten Wiederherstellungszeiten Herstellungszeiten Lieferzeiten Anforderungen an das Ticket System / Serviceportal des Auftragnehmers Remote Service Technische Hotline Anforderungen an ein Eskalationsmanagement Prozesshandling in den Pilotphasen, der Migrationsphase und der Betriebsphase Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration Prozesssteuerung nach erfolgtem Aufbau der IP-Telefonie Service-Level-Management ITIL-Change-Management Incident-Management Störungsannahme Statusmeldungen im Rahmen von Störungsbearbeitungen Problem-Management Release-Management Konfiguration Management/ Bestandsführung Kommerzielle Regelungen im Rahmen der Prozesse der IP-Telefonie

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3.2.3.3 Preisscheine IP-Telefonie – einmalige Leistungen

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

44.

Erstellung der geforderten Konzepte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.1.1 Punkt 4 (Technisches Feinkonzept), Ziffer 3.2.2.2.5 Punkt 64.8 (Datentsicherungskonzept), Ziffer 3.2.2.5.1 (Schulungskonzept)

44.1.

Technisches Feinkonzept

44.2.

Datensicherungskonzept

44.3.

Schulungskonzept

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

45.

Schulungspaket

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

46.

Einmalpreis in EURO (EUR)

Schulungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.5.1

45.1.

Punkt

Einmalpreis in EURO (EUR)

Einmalpreis in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Rollout / Migration gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

46.1.

   

Prozesshandling im Rollout Prozess / Migrations Prozess Prozesshandling bei Planung / Vorbereitung des Rollout / der Migration Prozesshandling bei Durchführung des Rollouts / der Migration Prozesshandling bei der Nachbereitung des Rollouts / der Migration

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

47.

Einmalpreis in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Rückbau der „alten“ TKA gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

47.1.

Punkt



Prozesshandling beim Rückbau der „alten“ TK-Anlagen

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

48.

Einmalpreis in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete Rückbau der „alten“ Endgeräte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

48.1.

Punkt



Prozesshandling beim Rückbau der „alten“ Endgeräte

Beschreibung

Bezeichnung Textangabe durch den Bieter!

49.

Einmalpreis in EURO (EUR)

Serviceleistungen IP-Telefonie Miete oder Serviceleistungen IP-Telefonie Kauf Technischer Vor-Ort-Service für zentrale Systeme gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.1 oder Ziffer 3.2.2.4.2 für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen:

49.1.



Technischer Vor-Ort-Service für zentrale Systeme

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4 Preisscheine LAN – Kauf

3.2.3.4.1 Rabatt auf Herstellerlistenpreis

Punkt

Bezeichnung

50.

LAN-Technik

Punkt

Bezeichnung

51.

Patchkabel

Hersteller

Preisnachlass in Prozent (%)

Hersteller

Preisnachlass in Prozent (%)

Die am 10.04.2017 gültigen Herstellerlisten sind dem Angebot beizufügen.

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Seite 834

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.2 Preisscheine Core Bereich Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+ inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

52.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 66 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

52.1.

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+

52.1.1.

Modellname /Bauart

52.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

52.1.3.

Lizenzen

52.1.4.

Preis

52.2.

Redundante Stromversorgung

52.2.1.

Modellname /Bauart

52.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

52.2.3.

Preis

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

52.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

52.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

52.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 836

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+ inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

53.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 66 und 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

53.1.

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 16 x SFP+

53.1.1.

Modellname /Bauart

53.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

53.1.3.

Lizenzen

53.1.4.

Preis

53.2.

Redundante Stromversorgung

53.2.1.

Modellname /Bauart

53.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

53.2.3.

Preis

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Seite 837

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

53.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

53.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

53.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+ inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

54.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 67 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

54.1.

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+

54.1.1.

Modellname /Bauart

54.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

54.1.3.

Lizenzen

54.1.4.

Preis

54.2.

Redundante Stromversorgung

54.2.1.

Modellname /Bauart

54.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

54.2.3.

Preis

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Seite 839

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

54.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

54.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

54.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+ inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

55.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 67 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

55.1.

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 24 x SFP+

55.1.1.

Modellname /Bauart

55.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

55.1.3.

Lizenzen

55.1.4.

Preis

55.2.

Redundante Stromversorgung

55.2.1.

Modellname /Bauart

55.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

55.2.3.

Preis

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

55.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

55.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

55.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+ inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

56.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 68 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

56.1.

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+

56.1.1.

Modellname /Bauart

56.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

56.1.3.

Lizenzen

56.1.4.

Preis

56.2.

Redundante Stromversorgung

56.2.1.

Modellname /Bauart

56.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

56.2.3.

Preis

56.3.

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 843

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

56.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

56.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+ inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

57.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+ gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 68 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

57.1.

Core-Switch mit einer Höheneinheit und 32 x SFP+

57.1.1.

Modellname /Bauart

57.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

57.1.3.

Lizenzen

57.1.4.

Preis

57.2.

Redundante Stromversorgung

57.2.1.

Modellname /Bauart

57.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

57.2.3.

Preis

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Seite 845

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

57.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

57.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

57.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 846

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

58.

Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 69 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

58.1.

Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen

58.1.1.

Modellname /Bauart

58.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

58.1.3.

Lizenzen

58.1.4.

Preis

58.2.

Redundante Stromversorgung

58.2.1.

Modellname /Bauart

58.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

58.2.3.

Preis

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Seite 847

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

58.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

58.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

58.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 848

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

59.

Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 69 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

59.1.

Modulares Core-Switch Chassis mit 3 Steckplätzen

59.1.1.

Modellname /Bauart

59.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

59.1.3.

Lizenzen

59.1.4.

Preis

59.2.

Redundante Stromversorgung

59.2.1.

Modellname /Bauart

59.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

59.2.3.

Preis

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

59.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

59.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

59.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 850

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

60.

Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 70 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

60.1.

Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen

60.1.1.

Modellname /Bauart

60.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

60.1.3.

Lizenzen

60.1.4.

Preis

60.2.

Redundante Stromversorgung

60.2.1.

Modellname /Bauart

60.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

60.2.3.

Preis

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Seite 851

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

60.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

60.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

60.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 852

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

61.

Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 70 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

61.1.

Modulares Core-Switch Chassis mit 6 Steckplätzen

61.1.1.

Modellname /Bauart

61.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

61.1.3.

Lizenzen

61.1.4.

Preis

61.2.

Redundante Stromversorgung

61.2.1.

Modellname /Bauart

61.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

61.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 853

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

61.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

61.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

61.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 854

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

62.

Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 71 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

62.1.

Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen

62.1.1.

Modellname /Bauart

62.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

62.1.3.

Lizenzen

62.1.4.

Preis

62.2.

Redundante Stromversorgung

62.2.1.

Modellname /Bauart

62.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

62.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 855

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

62.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

62.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

62.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 856

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

63.

Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 71 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

63.1.

Modulares Core-Switch Chassis mit 7 Steckplätzen

63.1.1.

Modellname /Bauart

63.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

63.1.3.

Lizenzen

63.1.4.

Preis

63.2.

Redundante Stromversorgung

63.2.1.

Modellname /Bauart

63.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

63.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 857

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

63.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

63.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

63.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 858

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

64.

Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 72 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

64.1.

Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen

64.1.1.

Modellname /Bauart

64.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

64.1.3.

Lizenzen

64.1.4.

Preis

64.2.

Redundante Stromversorgung

64.2.1.

Modellname /Bauart

64.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

64.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 859

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

64.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

64.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

64.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 860

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

65.

Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 72 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

65.1.

Modulares Core-Switch Chassis mit 10 Steckplätzen

65.1.1.

Modellname /Bauart

65.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

65.1.3.

Lizenzen

65.1.4.

Preis

65.2.

Redundante Stromversorgung

65.2.1.

Modellname /Bauart

65.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

65.2.3.

Preis

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Seite 861

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

65.3.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

65.3.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

65.3.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisscheine Line-Cards Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

66.

Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 73 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

66.1.

Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45)

66.1.1.

Modellname /Bauart

66.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

66.1.3.

Lizenzen

66.1.4.

Preis

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

66.2.

66.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

67.

Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 73 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

67.1.

Line-Card mit 48 x 10/100/1000 Ethernet Ports (RJ45)

67.1.1.

Modellname /Bauart

67.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

67.1.3.

Lizenzen

67.1.4.

Preis

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Seite 865

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

67.2.

67.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

68.

Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 74 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

68.1.

Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP)

68.1.1.

Modellname /Bauart

68.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

68.1.3.

Lizenzen

68.1.4.

Preis

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Seite 867

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

68.2.

68.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

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Seite 868

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

69.

Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 74 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

69.1.

Line-Card mit 12 x 1GbE Ports (SFP)

69.1.1.

Modellname /Bauart

69.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

69.1.3.

Lizenzen

69.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 869

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

69.2.

69.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 870

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

70.

Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 75 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

70.1.

Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP)

70.1.1.

Modellname /Bauart

70.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

70.1.3.

Lizenzen

70.1.4.

Preis

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Seite 871

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

70.2.

70.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 872

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

71.

Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 75 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

71.1.

Line-Card mit 24 x 1GbE Ports (SFP)

71.1.1.

Modellname /Bauart

71.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

71.1.3.

Lizenzen

71.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 873

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

71.2.

71.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 874

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

72.

Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 76 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

72.1.

Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP)

72.1.1.

Modellname /Bauart

72.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

72.1.3.

Lizenzen

72.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 875

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

72.2.

72.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 876

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

73.

Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 76 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

73.1.

Line-Card mit 48 x 1GbE Ports (SFP)

73.1.1.

Modellname /Bauart

73.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

73.1.3.

Lizenzen

73.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 877

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

73.2.

73.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 878

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

74.

Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 77 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

74.1.

Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2)

74.1.1.

Modellname /Bauart

74.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

74.1.3.

Lizenzen

74.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 879

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

74.2.

74.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 880

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

75.

Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 77 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

75.1.

Line-Card mit 6 x 10 GbE Ports (X2)

75.1.1.

Modellname /Bauart

75.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

75.1.3.

Lizenzen

75.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 881

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

75.2.

75.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 882

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

76.

Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 78 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

76.1.

Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+)

76.1.1.

Modellname /Bauart

76.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

76.1.3.

Lizenzen

76.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 883

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

76.2.

76.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 884

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

77.

Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 78 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

77.1.

Line-Card mit 12 x 10 GbE Ports (SFP+)

77.1.1.

Modellname /Bauart

77.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

77.1.3.

Lizenzen

77.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 885

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

77.2.

77.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

BLP Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 886

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

78.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

EURO (EUR) oder USDollar ($)

Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 79 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

78.1.

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis

Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis

78.1.1.

Hersteller

78.1.2.

Softwarename / Bezeichnung

78.1.3.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

78.1.4.

Lizenzen

78.1.5.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 887

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Textangabe durch den Bieter!

78.2.

78.2.1.

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________ Ort, Datum

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

__________________________________ Name, Unterschrift, Firmenstempel

Seite 888

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

79.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

EURO (EUR) oder USDollar ($)

Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.1 Punkt 79 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

79.1.

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis

Supervisor-Engine (CPU) + Software für modulare Core-Switch Chassis

79.1.1.

Hersteller

79.1.2.

Softwarename / Bezeichnung

79.1.3.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

79.1.4.

Lizenzen

79.1.5.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 889

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

79.2.

79.2.1.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

__________________________________Ort, Datum Name, Unterschrift, Firmenstempel

Seite 890

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.3 Preisscheine Distribution/Access Bereich Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

80.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 80 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

80.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

80.1.1.

Modellname /Bauart

80.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

80.1.3.

Lizenzen

80.1.4.

Preis

80.2.

Netzwerkmodul

80.2.1.

Modellname /Bauart

80.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

80.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 891

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

80.3.

Redundante Stromversorgung

80.3.1.

Modellname /Bauart

80.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

80.3.3.

Preis

80.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

80.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

80.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 892

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

81.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 80 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

81.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

81.1.1.

Modellname /Bauart

81.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

81.1.3.

Lizenzen

81.1.4.

Preis

81.2.

Netzwerkmodul

81.2.1.

Modellname /Bauart

81.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

81.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 893

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

81.3.

Redundante Stromversorgung

81.3.1.

Modellname /Bauart

81.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

81.3.3.

Preis

81.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

81.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

81.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 894

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

82.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 81 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

82.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

82.1.1.

Modellname /Bauart

82.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

82.1.3.

Lizenzen

82.1.4.

Preis

82.2.

Netzwerkmodul

82.2.1.

Modellname /Bauart

82.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

82.2.3.

Preis

82.3. 82.3.1.

Redundante Stromversorgung Modellname /Bauart

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 895

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

82.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

82.3.3.

Preis

82.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

82.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

82.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 896

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

83.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 81 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

83.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

83.1.1.

Modellname /Bauart

83.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

83.1.3.

Lizenzen

83.1.4.

Preis

83.2.

Netzwerkmodul

83.2.1.

Modellname /Bauart

83.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

83.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 897

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

83.3.

Redundante Stromversorgung

83.3.1.

Modellname /Bauart

83.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

83.3.3.

Preis

83.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

83.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

83.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 898

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

84.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 82 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

84.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

84.1.1.

Modellname /Bauart

84.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

84.1.3.

Lizenzen

84.1.4.

Preis

84.2.

Netzwerkmodul

84.2.1.

Modellname /Bauart

84.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

84.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 899

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

84.3.

Redundante Stromversorgung

84.3.1.

Modellname /Bauart

84.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

84.3.3.

Preis

84.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

84.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

84.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 900

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

85.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 82 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

85.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

85.1.1.

Modellname /Bauart

85.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

85.1.3.

Lizenzen

85.1.4.

Preis

85.2.

Netzwerkmodul

85.2.1.

Modellname /Bauart

85.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

85.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 901

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

85.3.

Redundante Stromversorgung

85.3.1.

Modellname /Bauart

85.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

85.3.3.

Preis

85.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

85.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

85.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 902

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

86.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 83 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

86.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

86.1.1.

Modellname /Bauart

86.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

86.1.3.

Lizenzen

86.1.4.

Preis

86.2.

Netzwerkmodul

86.2.1.

Modellname /Bauart

86.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

86.2.3.

Preis

86.3. 86.3.1.

Redundante Stromversorgung Modellname /Bauart

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 903

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

86.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

86.3.3.

Preis

86.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

86.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

86.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 904

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

87.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 83 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

87.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

87.1.1.

Modellname /Bauart

87.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

87.1.3.

Lizenzen

87.1.4.

Preis

87.2.

Netzwerkmodul

87.2.1.

Modellname /Bauart

87.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

87.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 905

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

87.3.

Redundante Stromversorgung

87.3.1.

Modellname /Bauart

87.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

87.3.3.

Preis

87.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

87.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

87.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 906

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet PoE+ (60 Watt) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

88.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 84 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

88.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

88.1.1.

Modellname /Bauart

88.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

88.1.3.

Lizenzen

88.1.4.

Preis

88.2.

Netzwerkmodul

88.2.1.

Modellname /Bauart

88.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

88.2.3.

Preis

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

88.3.

Redundante Stromversorgung

88.3.1.

Modellname /Bauart

88.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

88.3.3.

Preis

88.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

88.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

88.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

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Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

89.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 84 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

89.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

89.1.1.

Modellname /Bauart

89.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

89.1.3.

Lizenzen

89.1.4.

Preis

89.2.

Netzwerkmodul

89.2.1.

Modellname /Bauart

89.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

89.2.3.

Preis

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Seite 909

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

89.3.

Redundante Stromversorgung

89.3.1.

Modellname /Bauart

89.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

89.3.3.

Preis

89.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

89.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

89.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

90.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 85 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

90.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

90.1.1.

Modellname /Bauart

90.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

90.1.3.

Lizenzen

90.1.4.

Preis

90.2.

Netzwerkmodul

90.2.1.

Modellname /Bauart

90.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

90.2.3.

Preis

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Seite 911

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

90.3.

Redundante Stromversorgung

90.3.1.

Modellname /Bauart

90.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

90.3.3.

Preis

90.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

90.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

90.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

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Seite 912

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

91.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 85 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

91.1.

Konfiguration Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

91.1.1.

Modellname /Bauart

91.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

91.1.3.

Lizenzen

91.1.4.

Preis

91.2.

Netzwerkmodul

91.2.1.

Modellname /Bauart

91.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

91.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 913

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

91.3.

Redundante Stromversorgung

91.3.1.

Modellname /Bauart

91.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

91.3.3.

Preis

91.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

91.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

91.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

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Seite 914

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

92.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 86 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

92.1.

Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

92.1.1.

Modellname /Bauart

92.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

92.1.3.

Lizenzen

92.1.4.

Preis

92.2.

Netzwerkmodul

92.2.1.

Modellname /Bauart

92.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

92.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 915

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

92.3.

Redundante Stromversorgung

92.3.1.

Modellname /Bauart

92.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

92.3.3.

Preis

92.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

92.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

92.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

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Seite 916

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

93.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 86 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

93.1.

Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

93.1.1.

Modellname /Bauart

93.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

93.1.3.

Lizenzen

93.1.4.

Preis

93.2.

Netzwerkmodul

93.2.1.

Modellname /Bauart

93.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

93.2.3.

Preis

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Seite 917

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

93.3.

Redundante Stromversorgung

93.3.1.

Modellname /Bauart

93.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

93.3.3.

Preis

93.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

93.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

93.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 918

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

94.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 87 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

94.1.

Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

94.1.1.

Modellname /Bauart

94.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

94.1.3.

Lizenzen

94.1.4.

Preis

94.2.

Netzwerkmodul

94.2.1.

Modellname /Bauart

94.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

94.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 919

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

94.3.

Redundante Stromversorgung

94.3.1.

Modellname /Bauart

94.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

94.3.3.

Preis

94.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

94.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

94.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 920

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

95.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 87 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

95.1.

Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

95.1.1.

Modellname /Bauart

95.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

95.1.3.

Lizenzen

95.1.4.

Preis

95.2.

Netzwerkmodul

95.2.1.

Modellname /Bauart

95.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

95.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 921

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

95.3.

Redundante Stromversorgung

95.3.1.

Modellname /Bauart

95.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

95.3.3.

Preis

95.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

95.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

95.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 922

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

96.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 88 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

96.1.

Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

96.1.1.

Modellname /Bauart

96.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

96.1.3.

Lizenzen

96.1.4.

Preis

96.2.

Netzwerkmodul

96.2.1.

Modellname /Bauart

96.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

96.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 923

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

96.3.

Redundante Stromversorgung

96.3.1.

Modellname /Bauart

96.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

96.3.3.

Preis

96.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

96.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

96.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 924

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

97.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 88 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

97.1.

Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

97.1.1.

Modellname /Bauart

97.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

97.1.3.

Lizenzen

97.1.4.

Preis

97.2.

Netzwerkmodul

97.2.1.

Modellname /Bauart

97.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

97.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 925

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

97.3.

Redundante Stromversorgung

97.3.1.

Modellname /Bauart

97.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

97.3.3.

Preis

97.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

97.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

97.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 926

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

98.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 89 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

98.1.

Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

98.1.1.

Modellname /Bauart

98.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

98.1.3.

Lizenzen

98.1.4.

Preis

98.2.

Netzwerkmodul

98.2.1.

Modellname /Bauart

98.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

98.2.3.

Preis

98.3. 98.3.1.

Redundante Stromversorgung Modellname /Bauart

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 927

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

98.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

98.3.3.

Preis

98.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

98.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

98.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 928

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

99.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 89 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

99.1.

Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

99.1.1.

Modellname /Bauart

99.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

99.1.3.

Lizenzen

99.1.4.

Preis

99.2.

Netzwerkmodul

99.2.1.

Modellname /Bauart

99.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

99.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 929

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

99.3.

Redundante Stromversorgung

99.3.1.

Modellname /Bauart

99.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

99.3.3.

Preis

99.4.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

99.4.1.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung

99.4.2.

Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 930

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

100.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 90 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

100.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 100.1.1.

Modellname /Bauart

100.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

100.1.3.

Lizenzen

100.1.4.

Preis

100.2. Netzwerkmodul 100.2.1.

Modellname /Bauart

100.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

100.2.3.

Preis

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Seite 931

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

100.3. Redundante Stromversorgung 100.3.1.

Modellname /Bauart

100.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

100.3.3.

Preis

100.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

100.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 100.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 932

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

101.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 90 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

101.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 101.1.1.

Modellname /Bauart

101.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

101.1.3.

Lizenzen

101.1.4.

Preis

101.2. Netzwerkmodul 101.2.1.

Modellname /Bauart

101.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

101.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 933

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

101.3. Redundante Stromversorgung 101.3.1.

Modellname /Bauart

101.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

101.3.3.

Preis

101.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

101.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 101.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 934

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

102.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 91 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

102.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 102.1.1.

Modellname /Bauart

102.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

102.1.3.

Lizenzen

102.1.4.

Preis

102.2. Netzwerkmodul 102.2.1.

Modellname /Bauart

102.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

102.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 935

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

102.3. Redundante Stromversorgung 102.3.1.

Modellname /Bauart

102.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

102.3.3.

Preis

102.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

102.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 102.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 936

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

103.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 91 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

103.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 103.1.1.

Modellname /Bauart

103.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

103.1.3.

Lizenzen

103.1.4.

Preis

103.2. Netzwerkmodul 103.2.1.

Modellname /Bauart

103.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

103.2.3.

Preis

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Seite 937

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

103.3. Redundante Stromversorgung 103.3.1.

Modellname /Bauart

103.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

103.3.3.

Preis

103.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

103.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 103.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 938

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

104.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 92 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

104.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 104.1.1.

Modellname /Bauart

104.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

104.1.3.

Lizenzen

104.1.4.

Preis

104.2. Netzwerkmodul 104.2.1.

Modellname /Bauart

104.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

104.2.3.

Preis

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Seite 939

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

104.3. Redundante Stromversorgung 104.3.1.

Modellname /Bauart

104.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

104.3.3.

Preis

104.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 104.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 104.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 940

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

105.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 92 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

105.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 105.1.1.

Modellname /Bauart

105.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

105.1.3.

Lizenzen

105.1.4.

Preis

105.2. Netzwerkmodul 105.2.1.

Modellname /Bauart

105.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

105.2.3.

Preis

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Seite 941

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

105.3. Redundante Stromversorgung 105.3.1.

Modellname /Bauart

105.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

105.3.3.

Preis

105.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

105.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 105.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 942

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

106.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 93 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

106.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 106.1.1.

Modellname /Bauart

106.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

106.1.3.

Lizenzen

106.1.4.

Preis

106.2. Netzwerkmodul 106.2.1.

Modellname /Bauart

106.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

106.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 943

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

106.3. Redundante Stromversorgung 106.3.1.

Modellname /Bauart

106.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

106.3.3.

Preis

106.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

106.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 106.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 944

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

107.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 93 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

107.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 48 x 10/100/1000 Ethernet und PoE+ (60 Watt) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+) 107.1.1.

Modellname /Bauart

107.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

107.1.3.

Lizenzen

107.1.4.

Preis

107.2. Netzwerkmodul 107.2.1.

Modellname /Bauart

107.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

107.2.3.

Preis

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Seite 945

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

107.3. Redundante Stromversorgung 107.3.1.

Modellname /Bauart

107.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

107.3.3.

Preis

107.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

107.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 107.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

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Seite 946

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

108.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 94 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

108.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

108.1.1.

Modellname /Bauart

108.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

108.1.3.

Lizenzen

108.1.4.

Preis

108.2. Netzwerkmodul 108.2.1.

Modellname /Bauart

108.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

108.2.3.

Preis

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Seite 947

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

108.3. Redundante Stromversorgung 108.3.1.

Modellname /Bauart

108.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

108.3.3.

Preis

108.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

108.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 108.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

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Seite 948

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

109.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 94 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

109.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 12 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

109.1.1.

Modellname /Bauart

109.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

109.1.3.

Lizenzen

109.1.4.

Preis

109.2. Netzwerkmodul 109.2.1.

Modellname /Bauart

109.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

109.2.3.

Preis

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Seite 949

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

109.3. Redundante Stromversorgung 109.3.1.

Modellname /Bauart

109.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

109.3.3.

Preis

109.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

109.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 109.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

__________________________________

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Seite 950

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

110.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 95 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

110.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

110.1.1.

Modellname /Bauart

110.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

110.1.3.

Lizenzen

110.1.4.

Preis

110.2. Netzwerkmodul 110.2.1.

Modellname /Bauart

110.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

110.2.3.

Preis

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Seite 951

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

110.3. Redundante Stromversorgung 110.3.1.

Modellname /Bauart

110.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

110.3.3.

Preis

110.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

110.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 110.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 952

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

111.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 95 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

111.1. Konfiguration Distribution/Access -Switch – Layer 2 – mit 24 x 1G (SFP) inklusive Netzwerkmodul zur Bereitstellung von 10G Ports(SFP/SFP+)

111.1.1.

Modellname /Bauart

111.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

111.1.3.

Lizenzen

111.1.4.

Preis

111.2.

Netzwerkmodul

111.2.1.

Modellname /Bauart

111.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

111.2.3.

Preis

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Seite 953

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

111.3. Redundante Stromversorgung 111.3.1.

Modellname /Bauart

111.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

111.3.3.

Preis

111.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

111.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 111.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 954

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

112.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 3 – mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 96 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

112.1. Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE 112.1.1.

Modellname /Bauart

112.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

112.1.3.

Lizenzen

112.1.4.

Preis

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Seite 955

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

112.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

112.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

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Seite 956

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

113.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 96 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

113.1. Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 8 x 10/100/1000 Ethernet und PoE 113.1.1.

Modellname /Bauart

113.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

113.1.3.

Lizenzen

113.1.4.

Preis

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Seite 957

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

113.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

113.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 958

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

114.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 97 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

114.1. Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE

114.1.1.

Modellname /Bauart

114.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

114.1.3.

Lizenzen

114.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 959

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

114.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

114.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 960

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Distribution/Access-Switch – Layer 3 – mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

115.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 97 und Ziffer 3.2.2.3.3 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

115.1. Distribution/Access -Switch – Layer 3 –mit 12 x 10/100/1000 Ethernet und PoE

115.1.1.

Modellname /Bauart

115.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

115.1.3.

Lizenzen

115.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 961

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

115.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

115.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 962

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Module für Distribution/Access-Switch Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

116.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 98 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

116.1. Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch 116.1.1.

Modellname /Bauart

116.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

116.1.3.

Lizenzen

116.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 963

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

116.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

116.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 964

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

117.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 98 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

117.1. Uplinkmodul 4 x 1G für Distribution/Access-Switch 117.1.1.

Modellname /Bauart

117.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

117.1.3.

Preis

117.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

117.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 965

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

118.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 99 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

118.1. Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch 118.1.1.

Modellname /Bauart

118.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

118.1.3.

Preis

118.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

118.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 966

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

119.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 99 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

119.1. Uplinkmodul 2 x 10G oder 4 x 1G für Distribution/Access-Switch 119.1.1.

Modellname /Bauart

119.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

119.1.3.

Preis

119.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

119.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch für Distribution/Access-Switch inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

120.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 100 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

120.1. Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch 120.1.1.

Modellname /Bauart

120.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

120.1.3.

Preis

120.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

120.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch für Distribution/Access-Switch inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

121.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.2 Punkt 100 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

121.1. Uplinkmodul 4 x 10G für Distribution/Access-Switch 121.1.1.

Modellname /Bauart

121.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

121.1.3.

Preis

121.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 121.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.4 Preisscheine Transceivertypen für LAN-Switching SFP-Modul für 1000Base-T inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

122.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-T gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 102 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

122.1. SFP-Modul für 1000Base-T 122.1.1.

Modellname /Bauart

122.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

122.1.3.

Preis

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

122.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

122.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-T inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

123.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-T gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 102 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

123.1. SFP-Modul für 1000Base-T 123.1.1.

Modellname /Bauart

123.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

123.1.3.

Preis

123.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

123.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-SX inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

124.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-SX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 103 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

124.1. SFP-Modul für 1000Base-SX 124.1.1.

Modellname /Bauart

124.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

124.1.3.

Preis

124.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

124.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-SX inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

125.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-SX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 103 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

125.1. SFP-Modul für 1000Base-SX 125.1.1.

Modellname /Bauart

125.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

125.1.3.

Preis

125.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

125.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-LX inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

126.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-LX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 104 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

126.1. SFP-Modul für 1000Base-LX 126.1.1.

Modellname /Bauart

126.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

126.1.3.

Preis

126.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

126.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-LX inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

127.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-LX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 104 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

127.1. SFP-Modul für 1000Base-LX 127.1.1.

Modellname /Bauart

127.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

127.1.3.

Preis

127.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

127.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 976

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-EX inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

128.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-EX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 105 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

128.1. SFP-Modul für 1000Base-EX 128.1.1.

Modellname /Bauart

128.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

128.1.3.

Preis

128.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

128.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 977

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-EX inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

129.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-EX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 105 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

129.1. SFP-Modul für 1000Base-EX 129.1.1.

Modellname /Bauart

129.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

129.1.3.

Preis

129.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

129.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-ZX inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

130.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-ZX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 106 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

130.1. SFP-Modul für 1000Base-ZX 130.1.1.

Modellname /Bauart

130.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

130.1.3.

Preis

130.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

130.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 979

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-ZX inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

131.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-ZX gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 106 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

131.1. SFP-Modul für 1000Base-ZX 131.1.1.

Modellname /Bauart

131.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

131.1.3.

Preis

131.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

131.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 980

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

132.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 107 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

132.1. SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) 132.1.1.

Modellname /Bauart

132.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

132.1.3.

Preis

132.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

132.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 981

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

133.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 107 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

133.1. SFP-Modul für 1000Base-BX (1490nm -> 1310nm) 133.1.1.

Modellname /Bauart

133.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

133.1.3.

Preis

133.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

133.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 982

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

134.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 108 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

134.1. SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) 134.1.1.

Modellname /Bauart

134.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

134.1.3.

Preis

134.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

134.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 983

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

135.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 108 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

135.1. SFP-Modul für 1000Base-BX (1310nm -> 1490nm) 135.1.1.

Modellname /Bauart

135.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

135.1.3.

Preis

135.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

135.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 984

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP+-Modul für 10GBase-SR inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

136.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP+-Modul für 10GBase-SR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 109 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

136.1. SFP+-Modul für 10GBase-SR 136.1.1.

Modellname /Bauart

136.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

136.1.3.

Preis

136.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

136.3. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 985

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP+-Modul für 10GBase-SR inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

137.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP+-Modul für 10GBase-SR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 109 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

137.1. SFP+-Modul für 10GBase-SR 137.1.1.

Modellname /Bauart

137.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

137.1.3.

Preis

137.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

137.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 986

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP+-Modul für 10GBase-LRM inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

138.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP+-Modul für 10GBase-LRM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 110 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

138.1. SFP+-Modul für 10GBase-LRM 138.1.1.

Modellname /Bauart

138.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

138.1.3.

Preis

138.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

138.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP+-Modul für 10GBase-LRM inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

139.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP+-Modul für 10GBase-LRM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 4 3.2.2.3.4 Punkt 110 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

139.1. SFP+-Modul für 10GBase-LRM 139.1.1.

Modellname /Bauart

139.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

139.1.3.

Preis

139.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

139.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP+-Modul für 10GBase-LR inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

140.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP+-Modul für 10GBase-LR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 111 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

140.1. SFP+-Modul für 10GBase-LR 140.1.1.

Modellname /Bauart

140.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

140.1.3.

Preis

140.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

140.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP+-Modul für 10GBase-LR inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

141.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP+-Modul für 10GBase-LR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 111 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

141.1. SFP+-Modul für 10GBase-LR 141.1.1.

Modellname /Bauart

141.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

141.1.3.

Preis

141.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

141.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 990

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP+-Modul für 10GBase-ER inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

142.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP+-Modul für 10GBase-ER gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 112 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

142.1. SFP+-Modul für 10GBase-ER 142.1.1.

Modellname /Bauart

142.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

142.1.3.

Preis

142.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

142.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP+-Modul für 10GBase-ER inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

143.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP+-Modul für 10GBase-ER gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 112 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

143.1. SFP+-Modul für 10GBase-ER 143.1.1.

Modellname /Bauart

143.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

143.1.3.

Preis

143.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

143.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 992

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-SR inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

144.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-SR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 113 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

144.1. X2-Modul für 10GBase-SR 144.1.1.

Modellname /Bauart

144.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

144.1.3.

Preis

144.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

144.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Seite 993

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-SR inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

145.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-SR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 113 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

145.1. X2-Modul für 10GBase-SR 145.1.1.

Modellname /Bauart

145.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

145.1.3.

Preis

145.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

145.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 994

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-LR inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

146.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-LR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 114 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

146.1. X2-Modul für 10GBase-LR 146.1.1.

Modellname /Bauart

146.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

146.1.3.

Preis

146.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

146.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 995

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-LR inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

147.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-LR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 114 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

147.1. X2-Modul für 10GBase-LR 147.1.1.

Modellname /Bauart

147.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

147.1.3.

Preis

147.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

147.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 996

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-ER inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

148.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-ER gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 115 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

148.1. X2-Modul für 10GBase-ER 148.1.1.

Modellname /Bauart

148.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

148.1.3.

Preis

148.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

148.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 997

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-ER inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

149.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-ER gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 115 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

149.1. X2-Modul für 10GBase-ER 149.1.1.

Modellname /Bauart

149.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

149.1.3.

Preis

149.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

149.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 998

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-LRM inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

150.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-LRM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 116 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

150.1. X2-Modul für 10GBase-LRM 150.1.1.

Modellname /Bauart

150.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

150.1.3.

Preis

150.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

150.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 999

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-LRM inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

151.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-LRM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 116 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

151.1. X2-Modul für 10GBase-LRM 151.1.1.

Modellname /Bauart

151.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

151.1.3.

Preis

151.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

151.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1000

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-ZR inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

152.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-ZR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 117 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

152.1. X2-Modul für 10GBase-ZR 152.1.1.

Modellname /Bauart

152.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

152.1.3.

Preis

152.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

152.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1001

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-ZR inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

153.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-ZR gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 117 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

153.1. X2-Modul für 10GBase-ZR 153.1.1.

Modellname /Bauart

153.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

153.1.3.

Preis

153.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

153.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1002

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-CX4 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

154.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-CX4 gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 118 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

154.1. X2-Modul für 10GBase-CX4 154.1.1.

Modellname /Bauart

154.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

154.1.3.

Preis

154.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

154.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1003

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Modul für 10GBase-CX4 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

155.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Modul für 10GBase-CX4 gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 118 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

155.1. X2-Modul für 10GBase-CX4 155.1.1.

Modellname /Bauart

155.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

155.1.3.

Preis

155.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

155.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1004

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

156.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 119 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

156.1. X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs 156.1.1.

Modellname /Bauart

156.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

156.1.3.

Preis

156.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

156.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1005

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

157.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 119 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

157.1. X2-Konvertermodul zur Nutzung der 10G-X2-Schnittstelle mit zwei Gigabit-SFPs 157.1.1.

Modellname /Bauart

157.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

157.1.3.

Preis

157.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

157.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1006

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

158.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 120 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

158.1. X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet 158.1.1.

Modellname /Bauart

158.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

158.1.3.

Preis

158.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

158.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

159.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 120 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

159.1. X2-DWDM-Modul für 10GBase Ethernet 159.1.1.

Modellname /Bauart

159.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

159.1.3.

Preis

159.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

159.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

160.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 121 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

160.1. SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM 160.1.1.

Modellname /Bauart

160.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

160.1.3.

Preis

160.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

160.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

__________________________________

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

161.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.4 Punkt 121 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

161.1. SFP+-Modul für 10GBase Ethernet DWDM 161.1.1.

Modellname /Bauart

161.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

161.1.3.

Preis

161.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

161.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.5 Preisscheine WLAN-Controller WLAN-Controller mit 4 x 1GbE-Anschluss inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

162.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

WLAN-Controller mit mindestens 4 x 1GbE-Anschluss gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.5 Punkt 122 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

162.1. WLAN-Controller mit mindestens 4 x 1GbE-Anschluss 162.1.1.

Modellname /Bauart

162.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

162.1.3.

Lizenzen

162.1.4.

Preis

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Seite 1011

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

162.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

162.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 1012

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

WLAN-Controller mit 4 x 1GbE-Anschluss inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

163.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

WLAN-Controller mit mindestens 4 x 1GbE-Anschluss gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.5 Punkt 122 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

163.1. WLAN-Controller mit mindestens 4 x 1GbE-Anschluss 163.1.1.

Modellname /Bauart

163.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

163.1.3.

Lizenzen

163.1.4.

Preis

163.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 163.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag

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Seite 1013

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

WLAN-Controller mit 2 x SFP+ inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

164.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

WLAN-Controller mit 2 x SFP+-Anschluss gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.5 Punkt 123 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

164.1. WLAN-Controller mit 2 x SFP+-Anschluss 164.1.1.

Modellname /Bauart

164.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

164.1.3.

Lizenzen

164.1.4.

Preis

164.2. Redundante Stromversorgung 164.2.1.

Modellname /Bauart

164.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

164.2.3.

Preis

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Seite 1014

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

164.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 164.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 164.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 1015

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

WLAN-Controller mit 2 x SFP+ inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

165.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

WLAN-Controller mit 2 x SFP+-Anschluss gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.5 Punkt 123 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

165.1. WLAN-Controller mit 2 x SFP+-Anschluss 165.1.1.

Modellname /Bauart

165.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

165.1.3.

Lizenzen

165.1.4.

Preis

165.2. Redundante Stromversorgung 165.2.1.

Modellname /Bauart

165.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

165.2.3.

Preis

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Seite 1016

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

165.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 165.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 165.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 1017

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.6 Preisscheine WLAN-Accesspoints Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

166.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.6 Punkt 124 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

166.1. Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen 166.1.1.

Modellname /Bauart

166.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

166.1.3.

Lizenzen

166.1.4.

Preis

166.2. Externe Stromversorgung 166.2.1.

Modellname /Bauart

166.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

166.2.3.

Preis

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Seite 1018

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

166.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

166.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne externe Stromversorgung 166.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit externer Stromversorgung

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Seite 1019

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

167.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.6 Punkt 124 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

167.1. Outdoor-Accesspoint mit externen Antennen 167.1.1.

Modellname /Bauart

167.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

167.1.3.

Lizenzen

167.1.4.

Preis

167.2. Externe Stromversorgung 167.2.1.

Modellname /Bauart

167.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

167.2.3.

Preis

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Seite 1020

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

167.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

167.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne externe Stromversorgung 167.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit externer Stromversorgung

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Seite 1021

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Indoor-Accesspoint mit internen Antennen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

168.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Indoor-Accesspoint mit internen Antennen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.6 Punkt 125 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

168.1. Indoor-Accesspoint mit internen Antennen 168.1.1.

Modellname /Bauart

168.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

168.1.3.

Lizenzen

168.1.4.

Preis

168.2. Externe Stromversorgung 168.2.1.

Modellname /Bauart

168.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

168.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1022

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

168.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 168.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne externe Stromversorgung 168.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit externer Stromversorgung

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 1023

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Indoor-Accesspoint mit internen Antennen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

169.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Indoor-Accesspoint mit internen Antennen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.6 Punkt 125 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

169.1. Indoor-Accesspoint mit internen Antennen 169.1.1.

Modellname /Bauart

169.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

169.1.3.

Lizenzen

169.1.4.

Preis

169.2. Externe Stromversorgung 169.2.1.

Modellname /Bauart

169.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

169.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1024

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

169.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 169.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne externe Stromversorgung 169.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit externer Stromversorgung

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 1025

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.7 Preisscheine WLAN-Antennen Dualband-Dipolantenne 2,4 und 5,0 GHz Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

170.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Dualband-Dipolantenne 2,4 und 5,0 GHz gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.7 Punkt 126

170.1. Dualband-Dipolantenne 2,4 und 5,0 GHz 170.1.1.

Modellname /Bauart

170.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

170.1.3.

Preis

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1026

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Wandmontage Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

171.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Wandmontage gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.7 Punkt 127

171.1. Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Wandmontage 171.1.1.

Modellname /Bauart

171.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

171.1.3.

Preis

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1027

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Deckenmontage Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

172.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Deckenmontage gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.7 Punkt 128

172.1. Dualband-Rundstrahlantenne 2,4 und 5 GHz für Deckenmontage 172.1.1.

Modellname /Bauart

172.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

172.1.3.

Preis

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1028

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.8 Preisscheine WLAN-Managementsoftware WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

173.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.8 Punkt 129 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

173.1. WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen

173.1.1.

Modellname /Bauart

173.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

173.1.3.

Lizenzen

173.1.4.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1029

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

173.2. Redundante Stromversorgung 173.2.1.

Modellname /Bauart

173.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

173.2.3.

Preis

173.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

173.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 173.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

174.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.8 Punkt 129 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

174.1. WLAN-Managementsoftware als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen

174.1.1.

Modellname /Bauart

174.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

174.1.3.

Lizenzen

174.1.4.

Preis

174.2. Redundante Stromversorgung 174.2.1.

Modellname /Bauart

174.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

174.2.3.

Preis

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

174.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 174.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 174.3.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

175.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.8 Punkt 130 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

175.1. WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen 175.1.1.

Hersteller

175.1.2.

Applikationssoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor

175.1.3.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

175.1.4.

Lizenzen

175.1.5.

Preis

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

175.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

175.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung

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Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

176.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.8 Punkt 130 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

176.1. WLAN-Managementsoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor mit Softwarelizenzen 176.1.1.

Hersteller

176.1.2.

Applikationssoftware, Virtualisierungsplattform: Hypervisor

176.1.3.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

176.1.4.

Lizenzen

176.1.5.

Preis

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Seite 1035

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

176.2. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

176.2.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung

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Seite 1036

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.9 Preisscheine RADIUS-Server RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

177.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 131 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

177.1. RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances

177.1.1.

Modellname /Bauart

177.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

177.1.3.

Lizenzen

177.1.4.

Preis

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Seite 1037

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

177.2. Redundante Stromversorgung 177.2.1.

Modellname /Bauart

177.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

177.2.3.

Preis

177.3. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 500 AAA Clients) 177.3.1.

Modellname /Bauart

177.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

177.3.3.

Preis

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Seite 1038

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

177.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

177.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 177.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 1039

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

178.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 131 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

178.1. RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances

178.1.1.

Modellname /Bauart

178.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

178.1.3.

Lizenzen

178.1.4.

Preis

178.2. Redundante Stromversorgung 178.2.1.

Modellname /Bauart

178.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

178.2.3.

Preis

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Seite 1040

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

178.3. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 500 AAA Clients) 178.3.1.

Modellname /Bauart

178.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

178.3.3.

Preis

178.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen 178.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 178.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 1041

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

179.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 132 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

179.1. RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances

179.1.1.

Modellname /Bauart

179.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

179.1.3.

Lizenzen

179.1.4.

Preis

179.2. Redundante Stromversorgung 179.2.1.

Modellname /Bauart

179.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

179.2.3.

Preis

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Seite 1042

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

179.3. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 2000 AAA Clients) 179.3.1.

Modellname /Bauart

179.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

179.3.3.

Preis

179.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

179.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 179.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Seite 1043

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

180.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 132 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

180.1. RADIUS-Server als clusterbare 19“ Hardware-Appliances

180.1.1.

Modellname /Bauart

180.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

180.1.3.

Lizenzen

180.1.4.

Preis

180.2. Redundante Stromversorgung 180.2.1.

Modellname /Bauart

180.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

180.2.3.

Preis

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Seite 1044

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

180.3. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 2000 AAA Clients) 180.3.1.

Modellname /Bauart

180.3.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

180.3.3.

Preis

180.4. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

180.4.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, ohne redundante Stromversorgung 180.4.2. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung Bring-In-Service am nächsten Werktag, mit redundanter Stromversorgung

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 1045

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

181.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 133 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

181.1. RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation

181.1.1.

Modellname /Bauart

181.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

181.1.3.

Lizenzen

181.1.4.

Preis

181.2. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 500 AAA Clients) 181.2.1.

Modellname /Bauart

181.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

181.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1046

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

181.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

181.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung

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Seite 1047

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

182.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 500 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 133 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

182.1. RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation 182.1.1.

Modellname /Bauart

182.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

182.1.3.

Lizenzen

182.1.4.

Preis

182.2. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 500 AAA Clients) 182.2.1.

Modellname /Bauart

182.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

182.2.3.

Preis

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1048

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

182.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

182.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung

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Ort, Datum

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Seite 1049

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

183.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 134 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

183.1. RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation

183.1.1.

Modellname /Bauart

183.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

183.1.3.

Lizenzen

183.1.4.

Preis

183.2. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 2000 AAA Clients) 183.2.1.

Modellname /Bauart

183.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

183.2.3.

Preis

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Seite 1050

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

183.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

183.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung

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Seite 1051

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

184.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation mit Softwarelizenzen für bis zu 2000 AAA-Clients gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.9 Punkt 134 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

184.1. RADIUS-Server als virtuelle clusterbare Softwareapplikation 184.1.1.

Modellname /Bauart

184.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

184.1.3.

Lizenzen

184.1.4.

Preis

184.2. Authenticator-Devices Lizenzen (AAA-Client-Lizenzen für 2000 AAA Clients 184.2.1.

Modellname /Bauart

184.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

184.2.3.

Preis

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Seite 1052

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

184.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

184.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 1053

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.10 Preisscheine Energiemanagementsystem Energiemanagementsystem für 1500 Endgeräte inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

185.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Energiemanagementsystem für 1500 Endgeräte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.10 Punkt 135 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

185.1. Energiemanagementsystem

185.1.1.

Modellname /Bauart

185.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

185.1.3.

Lizenzen

185.1.4.

Preis

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Seite 1054

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

185.2. Endgerätelizenzen 185.2.1.

Modellname /Bauart

185.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

185.2.3.

Softwarelizenz für 1.500 Endgeräte

185.2.4.

Preis

185.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

185.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 1055

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Energiemanagementsystem für 1500 Endgeräte inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

186.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Energiemanagementsystem für 1500 Endgeräte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.10 Punkt 135 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

186.1. Energiemanagementsystem

186.1.1.

Modellname /Bauart

186.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

186.1.3.

Lizenzen

186.1.4.

Preis

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Seite 1056

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

186.2. Endgerätelizenzen 186.2.1.

Modellname /Bauart

186.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

186.2.3.

Softwarelizenz für 1.500 Endgeräte

186.2.4.

Preis

186.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

186.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung

__________________________________

__________________________________

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Seite 1057

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Energiemanagementsystem für 20000 Endgeräte inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

187.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Energiemanagementsystem für 20000 Endgeräte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.10 Punkt 135 inklusive 36 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

187.1. Energiemanagementsystem

187.1.1.

Modellname /Bauart

187.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

187.1.3.

Lizenzen

187.1.4.

Preis

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Seite 1058

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

187.2. Endgerätelizenzen 187.2.1.

Modellname /Bauart

187.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

187.2.3.

Softwarelizenz für 20.000 Endgeräte

187.2.4.

Preis

187.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

187.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 36 Monate Gewährleistung

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__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 1059

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Energiemanagementsystem für 20000 Endgeräte inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Textangabe durch den Bieter!

188.

Herstellerlistenpreis

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Energiemanagementsystem für 20000 Endgeräte gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.10 Punkt 135 inklusive 60 Monate Serviceleistungen und Gewährleistung

188.1. Energiemanagementsystem

188.1.1.

Modellname /Bauart

188.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

188.1.3.

Lizenzen

188.1.4.

Preis

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Seite 1060

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

188.2. Endgerätelizenzen 188.2.1.

Modellname /Bauart

188.2.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

188.2.3.

Softwarelizenz für 20.000 Endgeräte

188.2.4.

Preis

188.3. Serviceleistungen und Gewährleistung für nachfolgend aufgeführte Einzel-Serviceleistungen

188.3.1. Preis für Serviceleistungen gemäß BLP Ziffer 3.2.2.4.3 und 60 Monate Gewährleistung

__________________________________

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Ort, Datum

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Seite 1061

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.11 Preisscheine Patchkabel Preisschein Patchkabel Kupfer – 0,5 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

189.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel Kupfer – 0,5 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 136

189.1. Patchkabel Kupfer – 0,5 m 189.1.1.

Modellname /Bauart

189.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

189.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1062

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel Kupfer – 1,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

190.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel Kupfer – 1,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 137

190.1. Patchkabel Kupfer – 1,0 m 190.1.1.

Modellname /Bauart

190.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

190.1.3.

Preis

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 1063

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel Kupfer – 2,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

191.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel Kupfer – 2,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 138

191.1. Patchkabel Kupfer – 2,0 m 191.1.1.

Modellname /Bauart

191.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

191.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 1064

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel Kupfer – 3,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

192.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel Kupfer – 3,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 139

192.1. Patchkabel Kupfer – 3,0 m 192.1.1.

Modellname /Bauart

192.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

192.1.3.

Preis

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1065

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel Kupfer – 5,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

193.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel Kupfer – 5,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 140

193.1. Patchkabel Kupfer – 5,0 m 193.1.1.

Modellname /Bauart

193.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

193.1.3.

Preis

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1066

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel Kupfer – 7,5 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

194.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel Kupfer – 7,5 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 141

194.1. Patchkabel Kupfer – 7,5 m 194.1.1.

Modellname /Bauart

194.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

194.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1067

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel Kupfer – 10,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

195.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel Kupfer – 10,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 142

195.1. Patchkabel Kupfer – 10,0 m 195.1.1.

Modellname /Bauart

195.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

195.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1068

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel Kupfer – 15,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

196.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel Kupfer – 15,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 143

196.1. Patchkabel Kupfer – 15,0 m 196.1.1.

Modellname /Bauart

196.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

196.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1069

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel Kupfer – 20,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

197.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel Kupfer – 20,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 144

197.1. Patchkabel Kupfer – 20,0 m 197.1.1.

Modellname /Bauart

197.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

197.1.3.

Preis

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1070

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel LWL OM 3 – 1,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

198.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel LWL OM 3 – 1,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 145

198.1. Patchkabel LWL OM 3 – 1,0 m 198.1.1.

Modellname /Bauart

198.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

198.1.3.

Preis

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1071

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel LWL OM 3 – 2,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

199.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel LWL OM 3 – 2,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 146

199.1. Patchkabel LWL OM 3 – 2,0 m 199.1.1.

Modellname /Bauart

199.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

199.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1072

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel LWL OM 3 – 3,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

200.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel LWL OM 3 – 3,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 147

200.1. Patchkabel LWL OM 3 – 3,0 m 200.1.1.

Modellname /Bauart

200.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

200.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1073

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel LWL OM 3 – 5,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

201.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel LWL OM 3 – 5,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 148

201.1. Patchkabel LWL OM 3 – 5,0 m 201.1.1.

Modellname /Bauart

201.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

201.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1074

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel LWL OM 3 – 10,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

202.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel LWL OM 3 – 10,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 149

202.1. Patchkabel LWL OM 3 – 10,0 m 202.1.1.

Modellname /Bauart

202.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

202.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1075

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel LWL OM 4 – 1,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

203.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel LWL OM 4 – 1,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 150

203.1. Patchkabel LWL OM 4 – 1,0 m 203.1.1.

Modellname /Bauart

203.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

203.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1076

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel LWL OM 4 – 2,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

204.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel LWL OM 4 – 2,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 151

204.1. Patchkabel LWL OM 4 – 2,0 m 204.1.1.

Modellname /Bauart

204.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

204.1.3.

Preis

__________________________________

__________________________________

Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin

Seite 1077

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel LWL OM 4 – 3,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

205.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel LWL OM 4 – 3,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 152

205.1. Patchkabel LWL OM 4 – 3,0 m 205.1.1.

Modellname /Bauart

205.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

205.1.3.

Preis

__________________________________

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Ort, Datum

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Seite 1078

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel LWL OM 4 – 5,0 m Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

206.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel LWL OM 4 – 5,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 153

206.1. Patchkabel LWL OM 4 – 5,0 m 206.1.1.

Modellname /Bauart

206.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

206.1.3.

Preis

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 1079

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Preisschein Patchkabel LWL OM 4 – 10,0 m

Punkt

Beschreibung

Bezeichnung

Herstellerlistenpreis

Textangabe durch den Bieter!

207.

Rabatt auf Her- Einzelpreis stellerlisten(Herstellerlistenpreis abpreis in Prozüglich Rabatt) zent (%) oder Preis für Serviceleistungen

Patchkabel LWL OM 4 – 10,0 m gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.3.11 Punkt 154

207.1. Patchkabel LWL OM 4 – 10,0 m 207.1.1.

Modellname /Bauart

207.1.2.

Artikelnummer lt. Herstellerlistenpreis

207.1.3.

Preis

__________________________________

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Seite 1080

Währungseinheit für Herstellerlistenpreis und Einzelpreis EURO (EUR) oder USDollar ($)

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.12 Preisscheine Zusätzliche Serviceleistung LAN Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für LAN-Komponenten Roll-Out gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Stunde Punkt

208.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Stunde

Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für LAN-Komponenten Roll-Out gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

__________________________________

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Seite 1081

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Stunde Punkt

209.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Stunde

Technischer Vor-Ort-Service als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

__________________________________

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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Technischer Remoteservice als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4, Preis je Stunde Punkt

210.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Stunde

Technischer Remoteservice als Unterstützungsleistung für die Störungsbearbeitung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4

__________________________________

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Seite 1083

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung für Kupfermessungen Passive LAN-Auditierung bis zu 20 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

211.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 20 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

__________________________________

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Seite 1084

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung bis zu 50 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

212.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 50 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

__________________________________

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Seite 1085

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung bis zu 150 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

213.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 150 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

__________________________________

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Seite 1086

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung bis zu 300 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

214.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 300 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

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Seite 1087

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung bis zu 500 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

215.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 500 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

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Seite 1088

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung bis zu 750 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

216.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 750 Messungen je Dienststelle Kupfer gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

__________________________________

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Seite 1089

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung für LWL-Messungen Passive LAN-Auditierung bis zu 20 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

217.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 20 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

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Seite 1090

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung bis zu 50 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

218.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 50 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

__________________________________

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Seite 1091

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung bis zu 150 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

219.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 150 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

__________________________________

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Seite 1092

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung bis zu 300 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

220.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 300 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

__________________________________

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Ort, Datum

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Seite 1093

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung bis zu 500 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

221.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 500 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

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Seite 1094

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Passive LAN-Auditierung bis zu 750 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5, Preis je Port Punkt

222.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Port

Passive LAN-Auditierung bis zu 750 Messungen je Dienststelle LWL gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.4.4 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

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Seite 1095

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

3.2.3.4.13 Preisschein Schulungsleistungen LAN Schulungsleistungen LAN gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.5.2 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5 bezogen auf Preis je Stunde Punkt

223.

Bezeichnung

Preis in Euro pro Stunde

Schulungsleistungen LAN gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 3.2.2.5.2 inklusive Reisekosten nach Vertrag Punkt 10.5

__________________________________

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Ort, Datum

Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Seite 1096

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

4 Abkürzungsverzeichnis A A

Ausschluss (Ausschlusskriterium)

AAA

Authentication, Authorization and Accounting

Abs.

Absatz

AC

Alternating Current

ACL

Access Control List

ADV

Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung

AES

Advanced Encryption Standard

ALG

Application Layer Gateway

API

application programming interface

ARP

Address Resolution Protocol

AUSA

Autobahn-Selbstwähl-Anlagen

AVC

Application Visibility and Control

AXL

Administrative XML

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Seite 1097

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

B BAT-Dateien

Batch-Dateien

BDSG

Bundesdatenschutzgesetzes

BFCP

Binary Floor Control Protocol

BfDI

Bundesbeauftragten für den Datenschutz

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGP

Border Gateway Protocol

Bit

binary digit

BLF

Busy-Lamp-Fields

BLP

Beschreibung der Anforderungen an Leistungen und Preise

BNC/TNC

Bayonet Neill–Concelman/TNC Transnational Corporation

BOS

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

BPDU

Bridge Protocol Data Units

BNetzA

Bundesnetzagentur

BSI

Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

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Seite 1098

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

C CA

Certificate Authority

ca.

circa

CAC

Call Admission Control

CAPWAP

Control And Provisioning of Wireless Access Points

CAT

Category

CCENT

Cisco Certified Entry Networking Technician

CCIE

Cisco Certified Internetwork Expert

CCMP

Counter Mode with Cipher Block Chaining Message Authentication Code Protocol

CCNA

Cisco Certified Network Associate

CCNP

Cisco Certified Network Professional

CD-ROM

Compact Disc Read-Only Memory

CDP

Cisco Discovery Protokoll

CDR

Call Detail Records

cd/m²

Candela pro Quadratmeter

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Seite 1099

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

CWDM

Coarse Wavelength Division Multiplexing

CERT

Computer Emergency Response Team

CI

Configuration Item

CISG

Contracts for the International Sale of Goods

CLI

command-line interface

cm

Zentimeter

CN LAVINE

Verwaltungsnetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

CNP

Corporate Network der Polizei

CNP-ON

Corporate Network der Polizei – Obere Netzebene

CoS

Class-of-Service

CPU

Central Processing Units

CTI

Computer Telephony Integration

CUCM

Cisco Unified Communications Manager

CSV

Comma-separated values

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Seite 1100

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

D dB

Dezibel

DECT

Digital Enhanced Cordless Telecommunications

d. h.

das heißt

DHCP

Dynamic Host Configuration Protocol

DiffServ

Differentiated Services

DIN/EN

Deutsche Industrie Norm / Europäische Norm

DMZ

Demilitarized Zone

DNS

Domain Name System

DOI

Deutschland-Online Infrastruktur

DQC

Datenqualitätsfunktionen

DSCP

Differentiated services code point

DSF

Deutsch-Sowjetische Freundschaft

DSL

Digital Subscriber Line

DSG M-V

Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern

DSGVO

Datenschutzgrundverordnung

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Seite 1101

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DSS

Digital Subscriber System

DTLS

Datagram Transport Layer Security

DTMF

Dual-tone multi-frequency

DVD

Digital Versatile Disc

DVI

Digital Visual Interface

DVZ

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH

DVZ M-V GmbH DWDM

Dense Wavelength Division Multiplexing

E EAP-TLS

Extensible Authentication Protocol - Transport Layer Security

EIGRP

Enhanced Interior Gateway Routing Protocol

ElektroG

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

eLIAS

einheitliche Landes-, Informations- und Auskunftssystem

E-Mail

Electronic Mail

EMC

Electromagnetic Compatibility

EMV

elektromagnetische Verträglichkeit

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Seite 1102

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

etc.

et cetera

EUR

Euro

F FDGB

Freier Deutscher Gewerkschaftsbund

FDJ

Freie Deutsche Jugend

FeSoNe

Fernsprechsondernetz

FIFO

First In – First Out

FTP

File Transfer Protocol

G GARP

Gratuitous Address Resolution Protocol

GB

Gigabyte

GBIC

Gigabit Interface Converter

Gbit/s

Gigabit pro Sekunde

ggf.

gegebenfalls

GHz

Gigahertz

GS Meckl.-Vorp.

Gesetzessammlung Mecklenburg-Vorpommern

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Seite 1103

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

GVOBl. M-V

Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern

GVRP

GARP VLAN Registration Protocol

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

H HD

High Definition

HDMI

High Definition Multimedia Interface

HE

Höheneinheit

HP

Hewlett-Packard

HSRP

Hot Standby Router Protocol

HTML

Hypertext Markup Language

HTTP

Hypertext Transfer Protocol

HTTPS

Secure Hypertext Transfer Protocol

HVT

Hauptverteiler

Hz

Hertz

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Seite 1104

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I I

Information

I/B

Information des Bieters

IBM

International Business Machines Corporation

ICMP

Internet Control Message Protocol

ID

Identifikator

IDSS

IDSafe Standalone

IEEE

Institute of Electrical and Electronics Engineers

IETF

Internet Engineering Task Force

ILO

Integrated Lights-Out

IMAP

Internet Message Access Protocol

inkl.

Inklusive

IP

Internet Protocol

IPMI

Intelligent Platform Management Interface

ISDN

Integrated Services Digital Network

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Seite 1105

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

ISM-Konzept

Konzept zum Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagements in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern

ISMS

Information Security Management System

ISO/IEC

Internationale Organisation für Normung / International Electrotechnical Commission

IT

Informationstechnik

ITIL

IT Infrastructure Library

ITU

International Telecommunication Union

ITU-T

ITU Telecommunication Standardization Sector

J J

Ja

JTAPI

Java Telephony API

K kg

Kilogramm

kHz

Kilohertz

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Seite 1106

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

L LAN

Local Area Network

LAPIS

Landespolizei-Informationssystem

LDAP

Lightweight Directory Access Protocol

LED

Leuchtdiode

LIFO

Last In — First Out

LLDP

Link Layer Discovery Protokoll

LLDP-MED

Link Layer Discovery Protokoll - Media Endpoint Devices

(Cluster) LP

(Cluster) Landespolizei M-V

LTE

Long Term Evolution

(Cluster) LV

(Cluster) Landesverwaltung M-V

LV

Lieferantenvertreter

M m

Meter

MAC

Medien Access Control

max.

maximal

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Seite 1107

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

Mbit

Megabit

Mbit/s

Megabit pro Sekunde

MCU

Multipoint Control Unit

MD5

Message-Digest Algorithm 5

MFV

Mehrfrequenzwahlverfahren

MGCP

Media-Gateway-Control-Protokoll

MHz

Megahertz

MIB

Management Information Base

MIL-STD

Military Standards

mm

Millimeter

MoH

Music on Hold

MOS

Mean Opinion Score

MPLS

Multiprotocol Label Switching

M-V

Mecklenburg-Vorpommern

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Seite 1108

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

N N

Nein

NAT

Network Address Translation

NBR

Network Based Recording

NdB

Netze des Bundes

Nr.

Nummer

NTP

Network Time Protocol

O OEM

Original Equipment Manufacturer

OM

Optical Multimode

OSPF

Open Shortest Path First

P PAgP

Port Aggregation Protocol

PAI

P-Asserted-Identity

PC

Personal Computer

PDF

Portable Document Format

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Seite 1109

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

PIN

Personal Identification Number

PM

Projektleiter (Projektmanager)

PoE

Power over Ethernet

POTS

Plain old telephone service

PPI

P-Preferred-Identify

PRINCE2

Projects in Controlled Environments

PSTN

Public Switched Telephone Network

Q QoS

Quality of Service

QSIG

Q-Interface Signalling Protocol

R Radius

Remote Authentication Dial-In User Service

RAID

Redundant Array of Independent Disks

RAP.ID

Remote Administration Platform for IP-Devices

RFC

Requests for Comments

RIP

Routing Information Protocol

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Seite 1110

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

RJ

Registered Jack

RMON

Remote Network Monitoring

RPID

Remote-Party-ID

RP-TNC

reverse polarity threaded Neill Concelman

RSA II

Remote Supervisor Adapter II

RSS

Really Simple Syndication

RTP

Real-Time Transport Protocol

RTCP

Real-Time Control Protocol

RZ

Rechenzentrum

S SBC

Session Border Controller

SD

Secure Digital

SDHC

SD High Capacity

SDN

Software-Defined Networking

SDP

Session Description Protocol

SED

Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands

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Seite 1111

Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil F - Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket"

SFP

Small Form-Factor Pluggable

SFTP

SSH File Transfer Protocol

SHA

Secure Hash Algorithm

SINA

Sichere Inter-Netzwerk Architektur

SIP

Session Initiation Protocol

SIPS

Session Initiation Protocol Security

SLA

Service-Level-Agreement

SMS

Short Message Service

SMTP

Simple Mail Transfer Protocol

SNMP

Simple Network Management Protocol

SNTP

Simple Network Time Protocol

SOAP

Simple Object Access Protocol

SOG M-V

Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

SPAN

Switched Port Analyzer

SRST

Survivable Remote Site Telephony

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SRTP

Secure Real-Time Transport Protocol

SSH

Secure Shell

SSID

Service Set Identifier

SSL

Secure Sockets Layer

StGB

Strafgesetzbuch

SÜG M-V

Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

SÜFLVO M-V

Sicherheitsüberprüfungsfeststellungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern

T TAPI

Telephony Application Programming Interface

TB

Terabyte

TCO

Tjänstemännens Centralorganisation

TCP

Transmission Control Protocol

TESTA

Trans-European Services for Telematics between Administrations

TDM

Time Division Multiplex

TFT

Thin-Film Transistor

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TFTP

Trivial File Transfer Protocol

TK

Telekommunikation

TKA

Telekommunikationsanlagen

TKG

Telekommunikationsgesetz

TL

Technische Leitlinie

TLS

Transport Layer Security

ToS

Type-of-Service

TR

Technische Richtlinie

U u.a.

unter anderem

UDP

User Datagram Protocol

UM

Unified Messaging

UrhG

Urheberrechtsgesetz

URI

Uniform Resource Identifier

USB

Universal Serial Bus

USD

User-Standort-Daten

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US-Dollar

United States Dollar

USV

unterbrechungsfreie Stromversorgung

u.U.

unter Umständen

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

V V

Volt

V AC

volts alternating current

VgG M-V

Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern

vgl.

vergleich

VgV

Vergabeverordnung

VLAN

Virtual Local Area Network

VoIP

Voice over IP

VOL/B

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen

VPN

Virtual Private Network

VRF

Virtual Routing and Forwarding

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VRRP

Virtual Router Redundancy Protocol

W WAN

Wide Area Network

WLAN

Wireless-LAN

WMM

Wi-Fi Multimedia

X XCAPI

Extended Common ISDN Application Programming Interface

XML

Extensible Markup Language

Z z.B.

zum Beispiel

ZK

Zentralkomitees

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