Vergabeverfahren IT 001-2016 - DVZ MV

30.03.2017 - (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,. Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Vergabeunterlagen Teil C Bieterangaben Los 1, Los 2 und Los 3

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30.03.2017

Vergabeverfahren Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil C - Bieterangaben Los1, Los 2, Los 3

TEIL C: BIETERANGABEN LOS 1, LOS 2 UND LOS 3 1

3

Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3 .................................... 3 1.1 Eignungskatalog Los 1 , Los 2 und Los 3

4

2

Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB ............................................ 7

3

Ergänzende Angaben des Bieters zu Bietergemeinschaften, Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe vor Zuschlagserteilung .............. 8 3.1 Bietergemeinschaften

8

3.2 Unterauftragsvergabe

9

3.3 Eignungsleihe

ANHÄNGE A BIS I

11

Anhang A - Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1 - 4 GWB

12

Anhang B - Eigenerklärung gemäß § 124 GWB

14

Anhang C - Unternehmensprofil

16

Anhang D - Sprachkenntnisse

18

Anhang E - Sicherheitsüberprüftes Personal

19

Anhang F - Leistungen Unterauftragnehmer

20

Anhang G - Eigenerklärung zum Mindestlohn gemäß Vergabegesetz M-V (VgG M-V)

22

Anhang H - Bietergemeinschaften

23

Anhang I - Eignungsleihe

24

ABKÜRZUNGEN UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN



10

25

Der Inhalt dieses Dokuments ist Eigentum der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH. Er darf ohne schriftliche Genehmigung durch den Eigentümer weder ganz noch teilweise dupliziert, an unberechtigte Dritte weitergegeben oder anderweitig veröffentlicht werden.

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TEIL C: Bieterangaben Los 1, Los 2 und Los 3 1 Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3 Die Eignungsprüfung des Bieters wird getrennt nach Losen vorgenommen. Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegt haben. Die Eignungsprüfung des Bieters erfolgt anhand



des Eignungskataloges in Teil C „Bieterangaben zur Eignung Los 1, Los 2 und Los 3“



dem Eignungskatalog unter den „Zusätzlichen Bieterangaben zur Eignung“ (jeweils unter Ziffer 2.2 des jeweiligen Loses).

sowie

Die Eignungskataloge sind zu verwenden, d.h. auszudrucken und nach Ausfüllen rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Anforderungen ist in der Spalte „Antwort“ entsprechend anzukreuzen. Der Eignungskatalog und die zur Erfüllung der „A“-Kriterien erforderlichen Unterlagen für Eigenerklärungen, Nachweise und Bestätigungen hat der Bieter seinem Angebot unter Bezugnahme der vorgegebenen Nummerierung der Gliederung der Vergabeunterlagen als Anlagen beizufügen. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose sind die Bieterangaben nach Teil C nur einmal einzureichen.

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1.1 Eignungskatalog Los 1 , Los 2 und Los 3

Punkt

1

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

Befähigung zur Berufsausübung gem. III.1.1 Auftragsbekanntmachung

1.1

Der Bieter hat die Kopie eines aktuellen (nicht älter als sechs Monate seit dem Tage der Absendung der Auftragsbekanntmachung) Handelsregisterauszugs gemäß § 44 Abs. 1 VgV vorzulegen. Dieser dient insbesondere zum Nachweis der Rechtsverbindlichkeit der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter des Bieters bzw. im Falle einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung zum Nachweis der rechtsverbindlichen Unterzeichnung der Vollmachtsurkunde.

A

- J - N

ACHTUNG Dokument abgeben! 1.2

Der Bieter übergibt eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung, mit der er bestätigt, dass für sein Unternehmen die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 - 4 GWB nicht vorliegen.

A

- J - N

ACHTUNG Erklärung nach Anhang A abgeben! 1.3

Der Bieter übergibt eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung, mit der er bestätigt, dass für sein Unternehmen die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.

A

- J - N

ACHTUNG Erklärung nach Anhang B abgeben! Die DVZ M-V GmbH weist darauf hin, dass für den Bestbieter vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150e GeWO angefordert wird. 2

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. III. 1.2 Auftragsbekanntmachung

2.1

Der Bieter hat ein Unternehmensprofil mit folgenden Angaben vorzulegen:

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A

- J

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Punkt

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

 Rechtsform  Firmen- und Organisationsstruktur, Geschäftsfelder  Standorte und Niederlassungen des Unternehmens  Anzahl der Beschäftigten  Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre

- N

Es ist unzulässig, bei den Angaben zum Gesamtumsatz, Umsätze einzubeziehen, die nicht selbst, sondern von anderen am Gesamtauftrag beteiligten Unternehmen (z.B. Bietergemeinschaften, Nachunternehmer) erbracht wurden. Sind die Informationen zum Gesamtumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, ab welchem Datum das Unternehmen des Bieters gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. ACHTUNG Erklärung nach Anhang C abgeben! 3

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. III.1.3 Auftragsbekanntmachung

3.1

Der Bieter hat eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen, in der er bestätigt, dass er beabsichtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung, soweit eine Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie zu Kunden des Auftraggebers sinnvoll ist, ausschließlich Beschäftigte einsetzt, die die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Außerdem ist der Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.

A

- J - N

ACHTUNG Erklärung nach Anhang D abgeben! 3.2

Der Bieter hat für sein Unternehmen die Kopie eines DIN EN ISO 9001 Zertifikates oder eine gleichwertige Bescheinigung von Stellen anderer Staaten oder andere gleichwertige Nachweise für

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A

- J - N

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Punkt

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

A

- J

die Einhaltung von gleichwertigen Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzulegen. ACHTUNG Dokument abgeben! 3.3

Der Bieter hat eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen, in der er bestätigt, dass er beabsichtigt, nach Anforderung durch die DVZ sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter (Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrages vor Ort im Bereich der jeweiligen Lokationen tätig werden) gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SÜG M-V Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SÜG M-V) i. v. m. § 1 Nr. 5, 9 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFLVO M-V) einzusetzen.

- N

Vor Leistungsaufnahme sind DVZ die Mitarbeiter mit Sicherheitsüberprüfung SÜ1 nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 SÜG M-V, die im Fall sicherheitsrelevanter Lokationen für Serviceaufgaben zum Einsatz kommen zu benennen, und die entsprechenden Nachweise zu übergeben. ACHTUNG Erklärung nach Anhang E abgeben! 3.4

- soweit zutreffend -

A

Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, für welche Teile der Leistung er unter Umständen Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

- J - N

ACHTUNG Erklärung nach Anhang F abgeben! 3.5

- soweit zutreffend -

A

Der Bieter gibt mit dem Angebot an, ob er sich zur Erfüllung von Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.

- J - N

ACHTUNG Erklärung nach Anhang I abgeben!

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2 Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB Eine nicht ordnungsgemäße Abgabe der geforderten Erklärung führt zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.

Punkt

4

Anforderung

Kategorie

Antwort

A=Ausschluss

J=Ja N=Nein

Bedingungen für die Auftragsausführung gem. III.2.2 Auftragsbekanntmachung

4.1

Der Bieter übergibt eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung zum Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V. ACHTUNG Erklärung nach Anhang G abgeben!

A

- J - N

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3 Ergänzende Angaben des Bieters zu Bietergemeinschaften, Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe vor Zuschlagserteilung Durch den Bieter sind die nachfolgenden Unterlagen abzugeben, soweit sie auf ihn zutreffen. Eine nicht ordnungsgemäße Abgabe der geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.

3.1 Bietergemeinschaften Für die Beteiligung von Bietergemeinschaften gilt Folgendes: (1) Die Bietergemeinschaft benennt jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Die Bevollmächtigung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft ist durch eine Handlungsvollmacht nachzuweisen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. (2) Die Bietergemeinschaft bestätigt, dass ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, um bei Bedarf jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf volle Leistung in Anspruch nehmen zu können. (3) Die Bietergemeinschaft übergibt eine Eigenerklärung in der sie bestätigt, dass die Bietergemeinschaft so gestaltet ist, dass auch bei Eröffnung eines eventuellen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitgliedes die Bietergemeinschaft unter den übrigen Mitgliedern fortbesteht. (4) Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die im Eignungkatalog unter Teil C unter Punkt 1 „Befähigung zur Berufsausübung“ aufgestellten Anforderungen nachzuweisen. Hinsichtlich der Anforderungen an die Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie an die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß dem Eignungskatalog in Teil C, Ziffer 1 und dem Eignungskatalog „Zusätzlichen Bieterangaben zur Eignung“ (jeweils unter Ziffer 2.2 des jeweiligen Loses) gilt, dass der Nachweis desjenigen Mitglieds der Bietergemeinschaft ausreicht, welches für den jeweiligen Leistungsteil verantwortlich sein soll.

ACHTUNG Erklärung nach Anhang H abgeben!

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3.2 Unterauftragsvergabe Im Fall der beabsichtigten Unterauftragvergabe hat der Bieter folgende ergänzende Unterlagen vor Zuschlagerteilung abzugeben:

(1) Der Bieter wird aufgefordert, ergänzend zu seiner Erklärung in Formular F anzugeben, welche Unterauftragnehmer für die geannten Leistungsteile beauftragt werden sollen. (2) Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass ihm die benannten Unterauftragnehmer für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann durch die Vorlage einer Fotokopie eines schriftlichen Unterauftrages und einer schriftlichen Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers erfolgen. (3) Überdies hat der Bieter eine Eigenerklärung der benannten Unterauftragnehmer vorzulegen, dass die Ausschlussgründe der §§ 123 Abs. 1 - 4, 124 GWB bei diesem nicht vorliegen. (4) Der Bieter hat für die Unterauftragnehmer für den jeweiligen Unterauftragnehmerleistungsteil über die Vorlage der Eigenerklärungen gemäß §§ 123 Abs. 1 - 4, 124 GWB hinaus, die Eignung dieser Unterauftragnehmer durch die Vorlage der im Eignungskatalog in Teil C, Ziffer 1 und dem Eignungskatalog „Zusätzlichen Bieterangaben zur Eignung“ (jeweils unter Ziffer 2.2 des jeweiligen Loses) geforderten Unterlagen zu belegen.

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3.3 Eignungsleihe Im Fall der Berufung auf eine Eignungsleihe hat der Bieter folgende ergänzende Unterlagen vor Zuschlagerteilung abzugeben: (1) Beruft sich der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien auf die Eignungsleihe, muss er nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des eignungsleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens erbracht werden. (2) Es müssen die entsprechenden Unterlagen des eignungsleihenden Unternehmens, welches die Eignungskriterien im Eignungskatalog in Teil C, Ziffer 1 und dem Eignungskatalog „Zusätzlichen Bieterangaben zur Eignung“ (jeweils unter Ziffer 2.2 des jeweiligen Loses) erfüllt, mit dem Angebot vorgelegt werden. (3) Überdies ist eine Eigenerklärung des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen, dass bei diesem die Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 - 4, 124 GWB nicht vorliegen. (4) Falls sich der Bieter auf Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV und die berufliche Erfahrung des eignungsleihenden Unternehmens beruft, muss dieses auch als Unterauftragnehmer die entsprechenden Leistung erbringen. In diesem Fall hat das eignungsleihende Unternehmen seine Eignung durch die Vorlage der im Eignungskatalog in Teil C, Ziffer 1 und dem Eignungskatalog „Zusätzlichen Bieterangaben zur Eignung“ (jeweils unter Ziffer 2.2 des jeweiligen Loses) geforderten Unterlagen zu belegen. (5) Nimmt der Bieter hinsichtlich der Eignungskriterien im Eignungskatalog in Teil C, Ziffer 1 und dem Eignungskatalog „Zusätzlichen Bieterangaben zur Eignung“ (jeweils unter Ziffer 2.2 des jeweiligen Loses) Kapazitäten zur Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des eignungsleihenden Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Hierfür ist eine Patronatserklärung vorzulegen.

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ANHÄNGE A BIS I Anhang A

Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1 - 4 GWB

Anhang B

Eigenerklärung gemäß § 124

Anhang C

Unternehmensprofil

Anhang D

Sprachkenntnisse

Anhang E

sicherheitsüberprüftes Personal

Anhang F

Unterauftragsvergabe

Anhang G

Eigenerklärung zum Mindestlohn gemäß Vergabegesetz M-V (VgG M-V)

Anhang H

Bietergemeinschaften

Anhang I

Eignungsleihe

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Anhang A - Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1 - 4 GWB (1) Wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

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(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Wir erklären, dass unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.

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Anhang B - Eigenerklärung gemäß § 124 GWB Wir erklären, dass 1. unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. 2. unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. 3. über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. 4. sich unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 5. unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 6. unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. 7. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. 8. unser Unternehmen nicht in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war 9. unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 10. unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln 11. unser Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 12. unser Unternehmen nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, 13. unser Unternehmen keine fahrlässig oder vorsätzlich irreführenden Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, 14. unser Unternehmen nicht rechtskräftig mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2.500,00 € wegen Verstoßes gegen die in § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz aufgeführten Tatbestände belegt wurde, 15. unser Unternehmen nicht rechtskräftig mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € wegen Verstoßes gegen das Verbot gemäß § 284 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 Satz 2 des

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Aufenthaltsgesetzes eine Ausländerin oder einen Ausländer beschäftigt zu haben, belegt wurde oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist, 16. unser Unternehmen nicht rechtskräftig mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2.500,00 € wegen Verstoßes gegen die in § 21 Mindestlohngesetz aufgeführten Tatbestände belegt wurde.

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Anhang C - Unternehmensprofil Kriterium Punkt 2.1 - Unternehmensprofil Rechtsform:

Firmen- und Organisationsstruktur:

Geschäftsfelder:

Standorte und Niederlassungen des Unternehmens:

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Kriterium Punkt 2.1 - Unternehmensprofil Anzahl der Beschäftigten:

Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre: Geschäftsjahr ____________ Geschäftsjahr ____________ Geschäftsjahr ____________ Begründung bei Markttätigkeit von weniger als 3 Jahren

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Anhang D - Sprachkenntnisse

Der Bieter bestätigt, dass er beabsichtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung, soweit eine Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie zu Kunden des Auftraggebers sinnvoll ist, ausschließlich Beschäftigte einsetzt, die die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Der Bieter verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Anforderung auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.

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Anhang E - Sicherheitsüberprüftes Personal

Der Bieter bestätigt, dass er beabsichtigt, nach Anforderung durch die DVZ sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter (Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrages vor Ort im Bereich der jeweiligen Lokationen tätig werden) gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SÜG M-V Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SÜG M-V) i. v. m. § 1 Nr. 5, 9 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFLVO M-V) einzusetzen. Der Bieter verpflichtet sich, DVZ vor Leistungaufnahme die Mitarbeiter mit Sicherheitsüberprüfung SÜ1 nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 SÜG M-V, die im Fall sicherheitsrelevanter Lokationen für Serviceaufgaben zum Einsatz kommen zu benennen, und die entsprechenden Nachweise zu übergeben.

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Ort, Datum

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Anhang F - Leistungen Unterauftragnehmer Der Bieter erklärt, dass er beabsichtigt, die folgenden Teile der Leistung an Unterauftragnehmer zu vergeben.Dabei werden als Unterauftragnehmer nur die Nachunternehmer verstanden, die wesentliche Leistungen erbringen und hierbei nicht nur Hilfstätigkeiten ausführen. Wesentliche Leistungen sind: Los 1 Bereitstellung und Betrieb von Übertragungswegen Los 2 Bereitstellung und Service von Netztechnik Professionell Service Migrationsunterstützung Konzepterstellung Los 3 Aufbau der IP-Telefonie-Lösung Migrationsunterstützung Rolloutunterstützung Konzepterstellung Serviceleistungen Lieferung von LAN-Komponenten Service für LAN-Komponenten

Lfd. Nr.

Leistung

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__________________________________ Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Anhang G - Eigenerklärung zum Mindestlohn gemäß Vergabegesetz M-V (VgG M-V)

Erklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 und 5 VgG Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 9 Abs. 4 und 5 des VgG M-V von 8,50 Euro/Stunde nicht verlangt wird, soweit der Bieter oder vorgesehene Nachunternehmer mit Sitz im EU-Ausland beabsichtigen, die verfahrensgegenständliche Dienstleistung ganz oder teilweise im EU-Ausland zu erbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Auftragswerte der Leistungen nach §§ 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und 3 der Vergabeverordnung (VgV) oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Unbeschadet weitergehender Anforderungen nach Bundesrecht verpflichten wir uns, unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € (brutto) zu bezahlen. Soweit wir Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, verpflichten wir uns, den Nachunternehmern die für uns geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu überwachen.

__________________________________ Ort, Datum

__________________________________ Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Anhang H - Bietergemeinschaften Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen einer Bietergemeinschaft anbietet, welche aus folgenden Mitgliedern besteht.

Lfd. Nr.

Name

Anschrift

Es wird das Mitglied _________________________________ als bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft benannt. Eine Handlungsvollmacht zum Nachweis der Bevollmächigung ist beigefügt.

I.

Der Bieter erklärt, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch gemäß §§ 421 ff. BGB haften.

II.

Der Bieter bestätigt, dass die Bietergemeinschaft so gestaltet ist, dass auch bei Eröffnung eines eventuellen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitgliedes der Bietergemeinschaft diese unter den übrigen Mitgliedern fortbesteht.

__________________________________ Ort, Datum

__________________________________ Name, Unterschrift, Firmenstempel

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Vergabeverfahren Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil C - Bieterangaben Los1, Los 2, Los 3

Anhang I - Eignungsleihe Der Bieter erklärt, dass er sich zur Erfüllung der nachstehenden Eignungskriterien auf die Kapazitäten der benannten Unternehmen beruft (Eignungsleihe).

Lfd. Nr.

Eignungskriterium

Unternehmen, auf dessen Eignung sich berufen wird

Der Bieter erklärt, dass er das / die eignungsleihende(n) Unternehmen im Falle der Berufung auf Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV und die berufliche Erfahrung, als Unterauftragnehmer beauftragen wird, soweit es für die Leistungserbringung auf die vorgenannten Anforderungen ankommt.

__________________________________ Ort, Datum

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Vergabeverfahren Vergabeverfahren IT 001-2016 Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017 Teil C - Bieterangaben Los1, Los 2, Los 3

ABKÜRZUNGEN UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

A A-Kriterium

Ausschlusskriterium

B BGB

Bürgerliche Gesetzbuch

C D DIN

Deutsches Institut für Normung

DVZ M-V GmbH

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH

E EN

Europäische Norm

F G GeWO

Gewerbeordnung

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

H I IP

Internet Protocol

ISO

Internationale Organisation für Normung, International Organization for Standardization

J K L LAN

Local Area Network

M MiLoG

Mindestlohngesetz

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M-V

Mecklenburg-Vorpommern

N O P Q R S SchwarzArbG

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz



Sicherheitsüberprüfung

SÜFLVO

Sicherheitsüberprüfungsfeststellungslandesverordnung

SÜG

Sicherheitsüberprüfungsgesetz

T U V VgV

Vergabeverordnung

VgG

Vergabegesetz

W X Y Z

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