teilnahmebedingungen für aussteller

zusätzlich durch einen Sicherheitsdienst. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen ist dabei durch den Veranstalter ausgeschlossen. Der Aussteller hat ...
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Messeexposé 2018 Dieburg (bei Darmstadt) Römerhalle 25. März 2018 10 – 19 Uhr

www.feinundrelax-messe.de

Deutschlands erste grüne Wohlfühlmesse Mehr als ein Trend: Die Zukunft. Schon heute legt eine ständig wachsende Anzahl der Bevölkerung Wert auf eine natürliche Freizeitgestaltung, unbeschwertes Reisen, Kosmetik/Medizin/Textilien ohne belastende Zusatzstoffe, biologisch wertvolle Ernährung und mehr. Die neue Fein & Relax zeigt all diese Möglichkeiten in einer abwechslungsreichen Ausstellung. Sie ist die Schwester der beliebten Fein & Lecker Genusserlebnismesse. Dieburg ist in der Touristikregion OdenwaldBergstraße zwischen Darmstadt und Aschaffenburg mit exzellenten Verkehrsanbindungen gelegen. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist die Region mit der höchsten Kaufkraft für Privatkonsum in Südhessen (9,4 % über dem Bundesdurchschnitt) laut MBResearch, Nürnberg für 2015. Die Römerhalle ist zentral im historischen Stadtkern gelegen. Der ästhetisch geschwungene Neubau wird zeitgemäßen Anforderungen an Gestaltung, Technik und Funktionalität gerecht und bietet Barrierefreiheit sowie eine eigene Gastronomie. Die Fein & Relax steht für nachhaltiges, naturbewusstes Wohlergehen. Die Messe ist unterteilt in folgende sieben Interessensgruppen: Active (Wandern, Bike, Yoga, Fitness etc.), Beauty (Naturkosmetik), Cure (Naturheilverfahren), Fashion (ökologische Textilien), Food (Bio-WellnessLebensmittel), Travel (Bio-Hotels- und Resorts, Camping, Naturparks, Mobilität etc.), Wellness (Therme, Massage etc.). Die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch mit dem Messebesucher, zu Demonstrationen auf dem Stand und optional auf der Bühne schafft sehr erfolgreiche Kauf- bzw. Buchungsanreize. Zudem ist die Fein & Relax nicht nur Verbraucher- sondern auch Verkaufsmesse. Der Messebesucher hat daher die Möglichkeit, direkt am Stand zu kaufen, zu buchen oder zu bestellen.

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Auf einen Blick Was?

Deutschland erste grüne Wellness- und Reisemesse. Vielseitiges Rahmenprogramm mit Vorträgen, Demonstrationen und Workshops zum Thema auf der großen Bühne.

Wann?

Samstag, 24. März 2018

Aufbau: 15 - 20 Uhr

Sonntag, 25. März 2018

Aufbau: 8 – 9:30 Uhr Besucheröffnung: 10 – 19 Uhr Abbau: 19 – 22 Uhr

Montag, 26. März 2018

Abbau am Vormittag nach Absprache

Wo?

Römerhalle Dieburg In der Altstadt 5 64807 Dieburg

www.roemerhalle-dieburg.de

Wer?

Naturbewusste, nachhaltig orientierte, aktive Menschen jeden Alters

Wieviel?

Aussteller und Partner: 30 Standmieten: Bitte der Preisliste entnehmen Besucher-Tageskarte: 3,00 € inkl. MwSt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben freien Eintritt Einlass unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Zahlers

Flächen

Stand- und Aktionsflächen: ca. 350 qm Gesamtfläche: ca. 1000 qm

Belegung

Aussteller: ca. 30 Besucher: ca. 2000 – 3000 Tagesbesucher

Wie hin?

Mit dem Auto: Von Darmstadt und Aschaffenburg über B26 bis Dieburg Von A5 und A67 bis Abfahrt Darmstadt und B26 bis Dieburg Von A3 bis Abfahrt Hanau und B45 bis Dieburg Mit der Bahn: Bis Dieburg DB-Bahnhof (500 m bis zur Römerhalle) Regionalbahnen direkt von Darmstadt, Aschaffenburg, Frankfurt, Wiesbaden, Mainz

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Preise, Ausstattung, Bewerbung Alles-inklusiv-Standmiete Größe S (2 x 2 m) Größe M1 (3 x 2 m) Größe M2 (4 x 2 m) Größe M3 (3 x 3 m) Größe L (5 x 2 m) Größe XS/XL (< 4 qm oder > 10 qm nach Absprache)

236,-- € 354,-- € 472,-- € 529,-- € 585,-- €

All diese Leistungen sind in der Standmiete enthalten: Standfläche, 1 Stromanschluss inkl. Verbrauch (220 V, 1 KW), Tisch(e) und Stühle nach Wunsch, Stell-Rückwand (wenn keine Hallenrückwand vorhanden), Kontingent an 20 Besucherfreikarten je Aussteller, bis zu 6 Ausstellerausweise, Name und Webadresse im Messe-Infofaltblatt, Pressearbeit, Marketing/Social Media, Müllentsorgung

Rabatt Frühbucher-Rabatt auf die obige Standgebühr bei Bewerbungseingang bis 30. Juli 2017.

Co-Aussteller Pauschale je Co- Aussteller (mind. 2 qm Anteil an der Standfläche)

7%

50,-- €

Standeinrichtung Im o.g. Preis inbegriffen ist die reine Standfläche ohne jede Ausstattung. Die Standfläche kann individuell gestaltet werden. Die Rückseiten der Inselstände sind durch Paravents voneinander getrennt. Weder an die Paravents noch an die Wände der Halle dürfen Plakate, Schilder o.ä. angebracht werden. Wir empfehlen den Einsatz von Expowänden, Roll-Ups oder ähnlichem zur Beschilderung und Abgrenzung des Standplatzes von der Nachbarfläche. Standmaterial und Dekoration müssen schwer entflammbar sein (B1Klassifizierung). Elektrische Geräte müssen geprüft sein (GS-Siegel). Bei allen Fragen beraten wir Sie gerne.

Bewerbung Die Anmeldung erfolgt über das Online-Bewerbungsformular unter folgender Webadresse. Alternativ kann das Formular auch ausgedruckt und per Fax, E-Mail oder Briefpost gesendet werden.

http://bewerbung.feinundrelax-messe.de Zahlungsbedingungen Anzahlung (zahlbar sofort nach Rechnungsempfang) Schlusszahlung (zahlbar bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn) Stornierungsgebühr bis 14 Tage nach der Zulassung Stornierungsgebühr bis 46 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit Ersatzaussteller Stornierungsgebühr ab 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit Ersatzaussteller Stornierungsgebühr ohne Ersatzaussteller

mind. 50 % max. 50 % 0% 15 % 50 % 100 % .

Alle Preise auf dieser Seite verstehen sich zzgl. 19% gesetzlicher MwSt. Seite 4 © 2017 LAUT UND LECKER – Lutz Kehden | Die Genusserlebnisagentur Pfützenstr. 42 | 64347 Griesheim | T: 06155 831975 | E: [email protected] | W: www.feinundrelax-messe.de

Marketing und Pressearbeit

Presse- und Werbemaßnahmen für die Messe (Schwerpunkt: Rhein-Main)        

Vorberichterstattung in relevanten Printmedien und Blogs Vorberichterstattung über Umweltverbände und Green Life Organisationen Verteilung von Falt-Flyern als Wurfsendung an alle Haushalte in Dieburg Zielgruppenorientierte Online-Werbung und Content-Marketing (Website, Facebook, XING) Einträge in allen relevanten Online-Veranstaltungsverzeichnissen Plakatwerbung im Format A1 an genehmigten Stellen, z.T. mit Falt-Flyer-Container Plakatwerbung im Format A3 in relevanten Ladengeschäften Nachberichterstattung durch Redakteure und Blogger in relevanten Medien

Werbemaßnahmen für den Aussteller    

Nennung jedes Ausstellers mit Homepage-Verlinkung auf der Messe-Website Eintrag jedes Ausstellers mit Webadresse im Falt-Flyer zur Verteilung an Haushalte/auf der Messe Download eines Werbebanners für die Website des Ausstellers Download des Falt-Flyers auf der Messe-Website ab Erscheinung.

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Messeplan

Auch online unter http://messeplan.feinundrelax-messe.de

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Fein & Relax 2018 Die grüne Wellnessmesse | Dieburg bei Darmstadt

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR AUSSTELLER 1. Bewerbung Mit seiner Bewerbung erkennt der Aussteller nachfolgende Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form über das dafür vorgesehene Bewerbungsformular für Aussteller. Die Bewerbung gilt bis zur Zulassung oder Ablehnung durch den Veranstalter als verbindlich. Aussteller müssen Fotos von ihrem Stand mit der Bewerbung einreichen, sofern vorhanden. Der Bewerbungsschluss ist dem Bewerbungsformular zu entnehmen. 2. Zulassung Die Zulassung als Aussteller erfolgt durch die schriftliche Zulassungsbestätigung oder Rechnung durch den Veranstalter. Dem Veranstalter steht es frei, über die Teilnahme eines Ausstellers und seiner Exponate zu entscheiden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zulassung. Eine Zulassung ist nicht an Dritte übertragbar. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird durch den Veranstalter zu keiner Zeit zugesagt. 3. Verbindliche Teilnahme und Zahlung Bei einer Zulassung als Aussteller wird der Standplatz vorerst unverbindlich reserviert, vorausgesetzt die Veranstaltungsfläche ist nicht komplett belegt und sind es noch 180 Tage Dauer bis zum Beginn der Veranstaltung. Ab 180 Tagen vor Beginn der Veranstaltung oder bei voller Belegung der Veranstaltungsfläche muss der Standplatz für eine Teilnahme verbindlich gebucht werden. Alle zugelassenen Aussteller ohne verbindliche Buchung werden in diesem Fall telefonisch informiert. Eine verbindliche Buchung setzt eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% der Standgebühr voraus. Der restliche Rechnungsbetrag ist bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Der Veranstalter kann den Ausstellervertrag und weitere Teilnahmen des Ausstellers kündigen, wenn dieser im Zahlungsverzug ist. Der Veranstalter ist in Folge berechtigt, den Standplatz mit sofortiger Wirkung anders zu nutzen bzw. neu zu vergeben. Je Zahlungserinnerung wird eine Aufwandsgebühr von 5 ,-- € netto in Rechnung gestellt. 4. Rücktritt, Stornierung, Nicht-Erscheinen Rechtswirksam ist ein Rücktritt von einer verbindlichen Buchung nur dann, wenn der Veranstalter sein Einverständnis gibt. Aussteller (auch Mitaussteller) müssen den Rücktritt von der Veranstaltung in jedem Fall schriftlich beim Veranstalter beantragen. Stornogebührenanteil an der Standmiete bei Absage bis zu 46 Tagen vor der Veranstaltung 15% zzgl. MwSt. ab 45 Tagen vor der Veranstaltung 50% zzgl. MwSt. Wird kein Ersatzaussteller gefunden sind in jedem Fall 100% der Standmiete zzgl. MwSt. fällig. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, einen vom kündigenden Aussteller ausgewählten Ersatzaussteller zu akzeptieren. Erscheint ein Aussteller nicht auf der Veranstaltung ohne dies anzukündigen, so wird eine No-Show-Gebühr von zusätzlich 100 € netto in Rechnung gestellt. 5. Standzuweisung und Raumnutzung Eine Wunschposition des Ausstellers laut Hallenplan wird nach Möglichkeit berücksichtigt, ist aber keine Bedingung für eine Teilnahme an der Veranstaltung. Die endgültige Platzierung der Stände erfolgt spätestens zwei Wochen vor Messebeginn durch den Veranstalter. Der Veranstalter kann seinerseits eine Verlegung von Ständen, Flächen, Räumen und Wegen aus technischen, organisatorischen oder gestalterischen Gründen jederzeit anordnen oder vornehmen. Preisnachlässe können hierdurch nicht geltend gemacht werden.

6. Auf- und Abbau der Stände Alle Stände müssen spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung fertiggestellt sein. Wird eine Standfläche nicht oder nicht rechtzeitig durch einen Aussteller bezogen, so haftet der Aussteller für alle entstehenden Kosten, inklusive einer Ausgestaltung der nicht besetzten Fläche. Gleiches gilt für vorzeitig geräumte Standflächen vor Messeende. Beim Aufbau von eigenen Ständen sind die Maße für die gebuchte Standfläche und die maximale Standhöhe von 2,50 Metern unbedingt einzuhalten. Die Standaufbauten dürfen nicht in Nebenstände, Gänge oder andere Flächen außerhalb der Standbegrenzung hineinragen. Über die Zufahrt zur Halle und die Ladebedingungen werden alle Aussteller rechtzeitig informiert. 7. Standausstattung und –gestaltung Der Aussteller stattet seinen Stand nach seinem Belieben und wie in der Bewerbung beschrieben selber aus. Der Stand muss nach Angaben des Veranstalters in das Gesamtbild der Messe passen. Verstößt die Standgestaltung gegen die Verordnung des Veranstalters, so kann dieser Korrekturen verlangen oder den Stand entfernen lassen. Ein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Standmiete ist ausgeschlossen. Der Betrieb von Videoanlagen, Tonanlagen oder geräuschintensiven Maschinen muss vom Veranstalter genehmigt werden. Der Betrieb dieser Anlagen darf die Nachbarstände nicht durch ihre Lautstärke oder visuelle Effekte beeinträchtigen. Alle Stand- und Dekomaterialien müssen schwer entflammbar sein (B1 Klassifizierung). Alle elektrischen Geräte müssen geprüft sein (GSSiegel). Offenes Feuer, Gasgeräte o.ä. sind nicht gestattet. Der Aussteller hat in deutlich erkennbarer Weise den Vor- und Nachnamen (bei einem Einzelunternehmen) bzw. den Firmennamen und die vollständige Anschrift am Stand anzubringen. Zur Halle gehörige Wände und Böden sowie Trennwände, die vom Veranstalter gestellt werden, dürfen nicht beklebt, bemalt oder mit Löchern versehen werden. 8. Gemeinschaftsstände, Unter- oder Weitervermietung Ausstellungsflächen werden zur eigenen Nutzung durch den anmietenden Aussteller vergeben. Eine Unter- oder Weitervermietung an Dritte - auch in Teilen – durch den Aussteller ist nicht gestattet. Wird ein Stand ohne Kenntnis des Veranstalters unter- oder weitervermietet, so kann der Veranstalter den unbekannten Mieter von der Standfläche verweisen ohne Anspruch auf Ersatz. Mitaussteller müssen beim Veranstalter schriftlich über das Bewerbungsformular für Aussteller angemeldet und von diesem genehmigt werden. Die Mindeststandfläche je Unternehmen beträgt anteilig 2 qm auf einem Gemeinschaftsstand. Hinzu kommt eine Pauschale für jeden Mitaussteller von einmalig 50,-- € netto. Alle Aussteller von Gemeinschaftsständen haften gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner. 9. Anlieferung und Abholung durch Dritte Der Veranstalter nimmt Warenanlieferungen von Dritten zu angekündigten Lieferzeiten in Empfang und sorgt nach Möglichkeit für die Aufstellung und ggf. den Anschluss am Stand sowie ggf. auch für die Abholung. Mit der Annahme und der Quittierung von Lieferungen wird der Veranstalter von jeder Haftung für das Liefergut ausgenommen. Alternativ kann der Aussteller die Anlieferung durch Dritte selber vor Ort entgegennehmen und quittieren.

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Fein & Relax 2018

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR AUSSTELLER 10. Standbesetzung Während der gesamten Öffnungszeiten für Besucher ist der Aussteller verpflichtet, den Stand durch ausreichend Fachpersonal zu besetzen und diesen in einem präsentablen Zustand zu halten. 11. Hygienische Anforderungen und Umweltschutz Der Aussteller ist für die Reinigung seines Standes selbst verantwortlich. Müllbehälter müssen vom Aussteller mitgebracht werden. Der Aussteller muss seinen Müll in gekennzeichneten Containern selbst entsorgen. Der Veranstalter veranlasst die Reinigung des Messegeländes außerhalb der Standflächen und die Leerung der Müllcontainer. In der Halle gilt ein striktes Rauchverbot. 12. Warenausstellung, -probe, -verkauf Am Stand darf der Aussteller die Waren zur Ausstellung, zur Probe und zum Verkauf anbieten, die er bei der Bewerbung schriftlich aufgeführt hat. Werden dem Publikum nicht zugelassene Waren präsentiert, wird der Aussteller durch den Veranstalter angewiesen, diese sofort vom Stand zu entfernen. Ausstellungsgüter müssen rechtzeitig zu Messebeginn am Stand platziert sein. Der Nachschub von verkauften Ausstellungswaren ist mit Rücksicht auf den Publikumsverkehr zu tätigen. Eine Belieferung mit Fahrzeugen während des Messebetriebs ist nicht möglich. Der Aussteller hat seine Verkaufsobjekte mit deutlich für den Besucher sichtbaren Preisschildern zu versehen. Waren dürfen nur in für Endverbraucher handelsüblichen Mengen verkauft werden. Für größere Bestellungen werden Aussteller gebeten, entsprechende Bestellformulare oder eine Internet-Bestelladresse am Stand bereitzuhalten. 13. Werbung außerhalb der gemieteten Standfläche Die Durchführung von Werbemaßnahmen außerhalb des eigenen Standes ist unzulässig. Dazu gehören insbesondere die Verteilung oder Auslage von Drucksachen, das Anbringen von Plakaten und die Ansprache von Besuchern. 14. Bewachung und Sicherheit Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Überwachung des Veranstaltungsgeländes und während der Besucheröffnungszeiten zusätzlich durch einen Sicherheitsdienst. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen ist dabei durch den Veranstalter ausgeschlossen. Der Aussteller hat für die Bewachung seines Standes und seiner Ausstellungsware selber zu sorgen. Das gilt auch für die Zeiten des Auf- und Abbaus. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters zugelassen. 15. Technische Leistungen Für die allgemeine Belüftung und Beleuchtung der Halle sorgt der Veranstalter. Ein Stromanschluss für die Stromversorgung am Stand von Beginn des Aufbaus bis zum Ende des Abbaus wird zur Verfügung gestellt. Wasseranschlüsse oder Abwasserleitungen stehen am Stand nicht zur Verfügung.

16. Ausstellerverzeichnis und -information In der Standgebühr enthalten ist der Eintrag jedes Ausstellers und Mitausstellers mit Webadresse im Messe-Infofaltblatt. Das MesseInfofaltblatt erscheint für Messebesucher kostenlos in gedruckter Form und auf der Website der Messe als PDF-Download. Nach Redaktionsschluss sechs Wochen vor der Veranstaltung sind keine Änderungen am Eintrag mehr möglich. Der Veranstalter darf das gesamte Messegeschehen fotografieren und filmen. Diese Aufnahmen dürfen für redaktionelle und werbliche Maßnahmen des Veranstalters uneingeschränkt genutzt und veröffentlicht werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Veröffentlichungen haftet der Veranstalter nicht. 17. Terminänderung und Ortswechsel Wird die Durchführung der Veranstaltung durch unvorhergesehene Ereignisse stark erschwert oder unmöglich, so kann der Veranstalter die Messe räumlich oder zeitlich verlegen oder ganz absagen. Wird die Veranstaltung räumlich in einer zumutbaren Entfernung vom geplanten Standort verlegt, so kann der Aussteller nicht vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern. Wird die Veranstaltung zeitlich verlegt, so kann der Aussteller eine Entbindung aus dem Vertrag verlangen. 18. Haftungsausschluss Der Veranstalter haftet weder für Beschädigungen und Verlust an den Standeinrichtungen und Ausstellungswaren noch für den unsachgemäßen Umgang mit Strom, Wasser, Abwasser und anderer Anlagen. Ebenso ist eine Haftung für Schäden aus Diebstahl, Feuer, Wasser oder höherer Gewalt ausgeschlossen. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Veranstalter auch für seine Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. 19. Hausrecht und Haustiere Der Veranstalter übt auf dem gesamten Ausstellungsgelände zu allen Zeiten das Hausrecht aus. Der Veranstalter ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. Haustiere sind auf dem gesamten Messegelände zu allen Zeiten nicht zugelassen. 20. Mündliche Absprachen Mündliche Absprachen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn diese durch den Veranstalter schriftlich bestätigt sind. 21. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine Regelungslücke vorliegt. 22. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Griesheim, der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand ist Darmstadt.

Griesheim, 2. Juli 2017

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Ausstellerumfragen (Auszug) Ergebnisse der Nach-Messe-Befragungen unter Ausstellern der Fein & Lecker Genusserlebnismesse im April 2016, Oktober 2016 und Mai 2017. Frage: War Ihre Teilnahme ein Erfolg? Ergebnis: Absoluter Erfolg: 34% | Guter Erfolg: 50% | Mäßiger Erfolg: 16% Frage: Waren Sie mit der Qualität der Besucher zufrieden? Ergebnis: Sehr zufrieden: 60% | Zufrieden: 34% | Mäßig zufrieden: 6% Frage: Wie beurteilen Sie die Leitung und Organisation? Ergebnis: Hervorragend: 78% | Gut: 20% | Mäßig: 2% Frage: Fühlten Sie sich während der gesamten Zeit gut von Messeteam betreut? Ergebnis: Hervorragend: 68% | Gut: 32% | Mäßig: 0%

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Referenzen und Medien-Echo Das sagen die Aussteller der Fein & Lecker Genusserlebnismesse (Auszug) „Genau solche Plattformen wie die Genussmesse Fein & Lecker benötigt es um unsere Produkte unserer Zielgruppe vorstellen zu können. Es war ein super tolles Event und wir sind immer wieder gerne mit dabei.“ Thomas Niedermayer - Inhaber AROMAKÜNSTLER, Obertshausen „Für uns eine tolle regionale Plattform.“ Oliver Schröbel - Geschäftsführer Vinum Autmundis, Die Odenwälder Winzergenossenschaft, Groß Umstadt „Viele unserer Stammkunden haben uns besucht und gleichzeitig konnten wir zahlreiche Neukunden aus der Region für uns gewinnen.“ Uwe Kühn und Andreas Nehring - Inhaber KÜHN & NEHRING GENUSSMANUFAKTUR, Ober-Ramstadt „Fein & Lecker trägt den Namen zu Recht, denn die Messe lockt die Feinschmecker der Region an.“ Gabriela Büssemaker - Inhaberin Château Champagne, Kehl am Rhein „Hier bietet sich für jeden die Möglichkeit sich fachkundig zu informieren, zu probieren und zu kaufen.“ Monika Klinkert - Inhaberin senfwerk 9 Genussmanufaktur, Braunfels „Man konnte förmlich die Begeisterung der Messe-Besucher für das genussreiche Angebot spüren.“ Christina Kern- Inhaberin VIOLAS´ Darmstadt

Das schreibt die Presse über die Fein & Lecker Genusserlebnismesse (Auszug) Fein & Lecker, die Dritte - Endlich! Gutes., 9. Mai 2017 http://endlichgutes.de/fein-lecker-die-dritte/ Einblicke in Manufakturen - Echo Medien / Darmstädter Echo, 11. Oktober 2016 http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt-dieburg/griesheim/einblicke-inmanufakturen_17387089.htm Über 2000 Genießer auf der "Fein & Lecker" - Griesheimer Anzeiger, 23. April 2016 Regionale Produkte zum Probieren - Griesheimer Anzeiger, 20. April 2016 http://www.feinundlecker-messe.com/pressemeldungen-ga Genießen in Griesheim - Echo Medien / Darmstädter Echo, 19. April 2016 http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt-dieburg/griesheim/geniessen-in-griesheim_16821130.htm

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Häufige Fragen (FAQs) Ist es möglich, dass wir den kompletten Auftritt inkl. Auf- und Abbau am Sonntag durchführen? Ja, sofern für den Aufbau nicht mehr als 60 bis 90 Minuten Zeit benötigt werden. Ab 8 Uhr kann am Sonntag aufgebaut werden. Um 9:30 Uhr müssen alle Stände fertiggestellt sein. Seien Sie bitte pünktlich um 8 Uhr am Sonntag an der Halle, wenn Sie am Vortag nicht aufbauen. Für den Abbau hat jeder Aussteller am Sonntag drei Stunden nach der Messe Zeit. Die Halle wird um 22 Uhr geschlossen. Haben wir einen Stromanschluss/Wasseranschluss/Abwasseranschluss am Stand? Ein Stromanschluss (220 V, 1KW) wird an jedem Stand zur Verfügung gestellt. Der Anschluss sowie der Verbrauch sind in der Standmiete enthalten. Wasser- und Abwasseranschlüsse sind nicht vorhanden. Wo kann ich mein Fahrzeug parken und wie sieht es mit Nachschub während der Messe aus? Zum Laden stehen Ladezonen um die Halle herum zur Verfügung. Um die Halle herum stehen am Sonntag ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Der Nachschub ist mit Rücksicht auf die Besucher zu tätigen. Kann ich Lebensmittel zum direkten Verzehr / Ausschank anbieten? Nein. Bei Lebensmitteln sind aber die Probeverkostung und der direkte Verkauf möglich. Können wir Ware und Zubehör vorab zu Ihnen liefern lassen? Ja. Am Freitag und Samstag nehmen wir Lieferungen zwischen 10 und 18 Uhr von Dritten gerne entgegen. Der Veranstalter haftet mit seiner Unterschrift nicht für die (Un-)Vollständigkeit und Qualität der Ware. Sind mein Stand und meine Ware über den Veranstalter versichert? Nein. Wir empfehlen jedem Aussteller eine eigene Versicherung abzuschließen. Wir haben keinen eigenen Stand. Muss ich jetzt einen Messebauer beauftragen? Nein. Wir stellen für Sie ohne Aufpreis Tische und Stühle zur Verfügung sowie eine Stell-Rückwand, wenn keine Hallenrückwand am Standplatz vorhanden ist. Tischdecken müssen selber mitgebracht werden. Wir nennen Ihnen aber auch gerne einen Kontakt, wenn Sie Ihren Stand mit einem Messebausystem, Theke, Teppich etc. ausstatten wollen. Wir stellen das erste Mal aus und haben keine Messeerfahrung. Können Sie uns Tipps geben? Wir sehen uns nicht nur als Anbieter, sondern auch als Problemlöser und wünschen uns für Sie einen optimalen Auftritt. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – schon lange bevor die Messe beginnt.

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