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legenden Fragen der Erziehung nicht einigen können, oder es be- stehen zwischen Ihnen unüberwindbare Differenzen, unter denen auch Ihr Kind erheblich ...
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Christina Klein Ihre Rechte als Vater

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VlB – Titelmeldung interna Christina Klein: Ihre Rechte als Vater ISBN 978-3-940931-94-8 © 2012 by interna

Umschlaggestaltung: workstation GmbH, Bonn Satz: Josef Hambitzer, Bonn Druck: interna, Bonn

Verlag interna GmbH Auguststr. 1, 53229 Bonn Tel.: 02 28 / 85 44 98 - 0, Fax: 02 28 / 85 44 98 - 20 www.verlag-interna.de [email protected]

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Inhalt 1. Einleitung............................................................................ 5 2. Die Sorgeerklärung ............................................................. 7 3. Das gemeinschaftliche Sorgerecht ....................................... 9 4. Das alleinige Sorgerecht ..................................................... 11 5. Das Umgangsrecht des gesetzlichen Vaters ....................... 15 6. Das Umgangsrecht des biologischen Vaters ....................... 23 7. Das Auskunftsrecht ............................................................. 25

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Ihre Rechte als Vater

1. Einleitung Sie sind Vater eines oder mehrerer Kinder? Oder Sie sind werdender Vater? Wenn Sie bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet waren, haben im Regelfall beide Elternteile die gemeinschaftliche Sorge für das Kind. Das bedeutet, dass beide verpflichtet sind, sich um sein Wohlergehen und um seine Erziehung zu kümmern. Sind Sie nicht verheiratet, erhält automatisch die Mutter die Alleinsorge für Ihr Kind. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Sorgeerklärung abzugeben. Aber wie funktioniert das? Vor wem muss man die Erklärung abgeben? Und was ist mit ihr verbunden? Diese Fragen werden Ihnen leicht verständlich in Kapitel 2 erläutert. Gedanken über seine Rechte als Vater macht man sich in der Regel erst dann, wenn die Beziehung zu der Mutter des Kindes zerbricht, oder eine Scheidung ansteht. Natürlich möchten Sie den Kontakt zu Ihrem Kind nicht abbrechen lassen, und in wichtigen Erziehungsfragen möchten Sie auch nicht übergangen werden. Nach einer dauerhaften Trennung ändert sich zunächst nichts an dem bestehenden Sorgerechtsverhältnis. Hatten Sie das gemeinschaftliche Sorgerecht, bleibt dieses auch bestehen. Wenn Sie aber merken, dass Sie sich mit der Mutter des Kindes in grundlegenden Fragen der Erziehung nicht einigen können, oder es bestehen zwischen Ihnen unüberwindbare Differenzen, unter denen auch Ihr Kind erheblich leidet, können Sie einen Antrag auf die Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen. Wo stellt man diesen Antrag? Wann wird ihm stattgegeben? Auf diese Fragen finden Sie Antwort in Kapitel 4.

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