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interna. Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen garantiert stets optimale Aktualität und Rechtssicherheit. Zusatzservice für alle Leser: regelmäßige Redaktionssprechstunde. VlB-Titelmeldung interna. Christina Klein. Alles zur Erbengemeinschaft.
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Christina Klein

Alles zur Erbengemeinschaft

interna Ihr persönlicher Experte

interna Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen garantiert stets optimale Aktualität und Rechtssicherheit. Zusatzservice für alle Leser: regelmäßige Redaktionssprechstunde.

VlB-Titelmeldung interna Christina Klein Alles zur Erbengemeinschaft ISBN 978-3-940931-74-0 © 2011 by interna

Umschlaggestaltung: workstation GmbH, Bonn Satz: KomZil, Bonn Druck: interna, Bonn

Verlag interna GmbH Auguststr. 1, 53229 Bonn Tel.: 02 28 / 85 44 98 - 0, Fax: 02 28 / 85 44 98 - 20 www.interna-aktuell.de [email protected]

Printed in Germany

Inhalt 1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2. Erbrechtliche Grundregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3. Begriffserklärung: Was ist eine Erbengemeinschaft? . . . . . . .

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4. Rechtszustand vor der Auseinandersetzung . . . . . . . . . . . . . . 15 5. Auseinandersetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6. Ausgleichspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 7. Haftung der Miterben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 8. Anhang: Nachfolge im Geschäftsleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

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Alles zur Erbengemeinschaft

1. Einleitung Sie haben etwas geerbt und festgestellt, dass Sie nicht der einzige Erbe sind. Neben Ihnen sind z. B. noch Ihre Mutter sowie Ihre drei Geschwister zum Zuge gekommen. Nun leben Sie alle zusammen in einer Erbengemeinschaft. Diese ist gesetzlich geregelt in den §§ 2032 bis 2063 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Oft geht eine Erbengemeinschaft mit einigen Schwierigkeiten einher, da – wo verschiedene Personen aufeinander treffen – stets mit mehreren Meinungen und unter Umständen sogar mit Konflikten zu rechnen ist. Auch ist nicht zu vergessen, dass eventuelle Ehegatten der Erben noch ein Wörtchen mitreden wollen oder gar müssen. Den einzelnen Erben in der Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Dieser darf ohne die Zustimmung der anderen bis zur Auseinandersetzung nicht viel tun. Aber was versteht man überhaupt unter einer Auseinandersetzung? Und wie kann diese erfolgen? Wird ein Testamentvollstrecker benötigt? Und wie sieht die Rechtslage aus, wenn Sie bereits vor dem Erbfall eine größere Summe Geld erhalten haben? Oder der umgekehrte Fall: Sie haben den Erblasser einige Jahre vor seinem Tode liebevoll unentgeltlich gepflegt und seinen Haushalt geführt – wirkt sich das auf die Erbquote aus? Diese und viele weitere Fragen werden im Laufe der folgenden Kapitel beantwortet. Aber auch die erbrechtlichen Grundregeln sowie die gesetzliche Erbfolge werden kurz erläutert, um so ein umfassendes Verständnis für die – mitunter recht komplizierte – Materie der Erbengemeinschaft zu erlangen.

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