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siert, wenn gesetzliche Erben enterbt werden. Sie möchten Ihr Testament errichten, und Sie ziehen dabei in Er- wägung, eine bestimmten nahen Verwandten ...
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Christina Klein Der Pflichtteilsanspruch – Was passiert, wenn gesetzliche Erben enterbt werden

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VlB – Titelmeldung interna Christina Klein Der Pflichtteilsanspruch – Was passiert, wenn gesetzliche Erben enterbt werden ISBN 978-3-940931-72-6 © 2011 by interna

Umschlaggestaltung: workstation GmbH, Köln Satz: Josef Hambitzer, Bonn Druck: interna, Bonn Lektorat: Mira-Luzolo Kobo, Bonn

Verlag interna GmbH Auguststr. 1, 53229 Bonn Tel.: 02 28 / 85 44 98 - 0, Fax: 02 28 / 85 44 98 - 20 www.interna-aktuell.de [email protected]

Printed in Germany

Inhalt 1. Der Pflichtteilsanspruch – Was passiert, wenn gesetzliche erben enterbt werden .. .......................................................... 5 2. Erbrechtliche Prinzipien ..................................................... 6 3. Grundbegriffe aus dem Erbrecht .......................................... 8 4. Enterben ............................................................................. 10 5. Pflichtteilsrecht .................................................................. 16 6. Erbunwürdigkeit ................................................................. 21

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Der Pflichtteilsanspruch

1.Der Pflichtteilsanspruch – Was passiert, wenn gesetzliche Erben enterbt werden Sie möchten Ihr Testament errichten, und Sie ziehen dabei in Erwägung, eine bestimmten nahen Verwandten nicht zu bedenken? Bevor Sie diesen Schritt vollziehen, sollten Sie genau darüber informiert sein, was dieser zur Folge hat. Kann man eine Person auch vollständig enterben? Enterben bedeutet zunächst einmal, dass jemand nur den Pflichtteil erhält. Wem steht ein solcher überhaupt zu? Kann man auch diesen entziehen? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Müssen die Worte „enterben“ ausdrücklich im Testament Verwendung finden? Oder reicht es aus, wenn die entsprechende Person nicht in der letztwilligen Verfügung erwähnt wird? Antwort auf diese Fragen und viele mehr finden Sie in den nachfolgenden Kapiteln. Diese Kapitel richten sich aber nicht nur an den potentiellen Erblasser, sondern auch an Personen, die enterbt wurden oder denen unter Umständen der Pflichtteil zu Unrecht entzogen wird. Zudem finden Sie Ausführungen zur Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisunwürdigkeit. Gesetzlich geregelt ist die „Enterbung“ eigentlich nur in § 1938 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Aber auch eine Vielzahl weiterer Paragrafen aus dem 5. Buch des BGB, in dem das Erbrecht geregelt ist, findet Anwendung.

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