Einladung Kopiervorlage - Stadt Radevormwald

01.01.2013 - 21. Das Submissionsergebnis für die Grundstücksanschlusskosten im Bebauungsgebiet ...... Stadtgebiet von Radevormwald die Bundesstraße.
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Einladung zur 8. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 22.03.2011, um 16:00 Uhr im Saal des Bürgerhauses. Radevormwald, 11.03.2011

Dr. Josef Korsten

Tagesordnung: (Öffentlicher Teil) 1.

Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 14.12.2010 (öffentlicher Teil)

2.

Informationen des Bürgermeisters

3.

Einwohnerfragestunde

4.

Verzicht auf Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Zensus 2011 (Antrag der AL-Fraktion)

AN/0019/2011

5.

Bericht über den Einkauf von Feuerwehrfahrzeugen (Antrag der AL-Fraktion vom 21.02.2011)

AN/0021/2011

6.

Einzelhandelskonzept der Stadt Radevormwald (Antrag der AL-Fraktion vom 10.01.2011 und Antrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2011)

BV/0187/2011/1

7.

Resolution zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Behandlung der Bürgerbusvereine (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2011)

AN/0022/2011

8. 8.1.

Rechtsextremistische Aktivitäten in Radevormwald Resolution zu rechtsextremistischen Aktivitäten in Radevormwald Maßnahmen gegen rechtsextremistische Entwicklungen in Radevormwald (Anträge von Herrn Ullmann vom 05.03.2011 und 08.03.2011)

8.2.

BV/0203/2011 AN/0023/2011

9.

Fortschreibung eines Medienentwicklungsplanes

BV/0204/2011

10. 10.1. 10.2. 10.3.

Haushalt 2011 - 2014 Haushaltsbegleitanträge Stellenplan 2011 Haushaltssatzung 2011; Haushaltsssicherungskonzept 2011 -2014

AN/0024/2011 BV/0198/2011 BV/0201/2011

11.

Genehmigung von Ermächtigungsübertragungen für Investitions-Auszahlungen gemäß § 22 GemHVO

BV/0200/2011

12. 12.1.

12.2.

12.3. 13.

Lärmaktionsplan für die B 229 - TAB Kölner Straße Bahnhofstraße Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BV/0158/2011 BImSchG sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Beschluss über die während der Behördenbeteiligung erfolgte Stellungnahme der Stadt Remscheid, eingegangen am 12.01.2011 Abwägung und Beschluss über die während der BV/0159/2011 Behördenbeteiligung erfolgte Stellungnahme von Straßen.NRW, eingegangen am 20.01.2011 Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes BV/0145/2011

13.2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 - Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst Bericht über die - eingeschränkte und verkürzte - erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der - berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB; Abwägung und Beschluss über die während der erneuten Offenlage am 14.01.2011 eingegangene Stellungnahme, gekennzeichnet als S 1 Satzungsbeschluss

BV/0173/2011

14.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

IV/0122/2011

15.

Mitteilungen und Fragen

13.1.

BV/0167/2011

(Nichtöffentlicher Teil) 16.

Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 14.12.2010 (nichtöffentlicher Teil)

17.

Personalangelegenheiten / Versetzung in den Ruhestand

18.

Mitteilungen und Fragen

BV/0199/2011

Fragestunde für Einwohner Als Punkt 3 der Tagesordnung ist eine Fragestunde für Einwohner vorgesehen. Aus diesem Anlass wird ab ca. 16.15 Uhr die Sitzung unterbrochen. Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes ist jeder Einwohner der Stadt berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und mindestens 5 Werktage vor der Ratssitzung schriftlich dem Bürgermeister zugeleitet werden. Der Fragesteller sollte in der Sitzung anwesend sein und seine Fragen mündlich wiederholen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

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Ö 4 AlternativeLfsteRadevormwald

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AL+r.Kbn Radevo{nü.ld - PostLch352 _ 4247'lR.deYonßrald

HerrnBürgermeister Dr. JosefKorsten Rathaus 13 Hohenfuhrstr. 42477Radevormwald

Einrichtung ie eines Tagesordnungspunktes zur Sitzung des Hauplaus9lhusses und äes nates äm 22. März 2OLL am 15. uaäzorr SehrgeehrterHerr Dr. Korsten, unddes in dero. g. SiEungdesHauptausschusses Listebeantragt, derAlternativen die Fraktion aufzunehmen: Antragin dieTagesordnung Ratesfolgenden Die Stadt Radevormwalds€tzt sich beim Kreis und der kommunalen Erhebungsstelle gegenüberBürgern,die eine Auskunftim Rahmen dafür ein, auf Zwangsmaßnahmen des Zensus2011 verweigern, zu verzichten. Bqründung: - troE einigerVorbehalte von Datenschutzinsgesamt DerZensus2011hat in der Bevölkerung bzw. 1987.Daherist 1983 im Jahre volkszählung alsdie beauftragten einegrößereAkzeptanz Maßnahmen restriKive dass derart zu rechnen, nichtmiieinerso großenZahlvon Verweigerern erscheinen' wieein Zwangs-oderBufueldvon biszu 5.000€ gerechtfertigt Selbstbestimauf informationelle demGrundrecht einesolcheAndrohung Im übrigenwiderspricht gegenüber grundsätzlich frei, wem jedem Bürger und .ung. di"r"r RechtstelltesjederBürgerin Datengibt. er bzw.sieAuskunftüberwelchepersönliche ausgewählt befragt,dienachdemzufallsprinzip derBundesbÜrger ca. 10o/o Eswerdeninsgesamt geben Auskunft diekeine vonBürgern, anstelle wurden.Esb&ehen u. E. keineBedenken, Dieswürdeaucheine auszuwählen. dem Zufallsprinzip nach 8ürger andere möchte,ersauweise (Bürger machen Verweigern" fördern,da das,,heimliche derErhebung höhereGenauigkeit würde reduziert deutlich um ihreIdentitätzuschützen) Angaben, falsche absichflich Grüßen Mitfreundlichen

Dr. AxelMichalides (stv. Fraktionsvorsiuender)

Ö 5 Alternative Liste Radevormwald Postfach 3062

42477 Radevormwald AL-Fraktion Radevormwald- Pf 3062 - 42471 Radevormwald

Herrn Bürgermeister Dr. Josef Korsten Hohenfuhrstr.

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42477 Radevormwald Ihre Nachricht vom

Unsere Zeichen

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Ihre Zeichen

19. Feb. 2011

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Antrag auf Einrichtung des Tagesordnungspunktes zur Ratssitzung am 22. März 2011

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie aus der Presse zu entnehmen war, hat das Kartellamt gegen die Hersteller/Ausrüster von Feuerwehrfahrzeugen Bußgelder wegen unerlaubter Kartellabsprachen verhängt. Dieses Kartell ist – so die Aussagen in der Presse – im Zeitraum 2001 bis 2009 nachgewiesen. In diesem Zusammenhang bitten wir, für die kommende Ratssitzung am 22. März 2010 folgenden TOP vorzusehen:

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Bericht über den Einkauf von Feuerwehrfahrzeugen im Zeitraum 2001 – 2009 und die Haltung der Stadt gegenüber den Verkäufern

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In diesem Zusammenhang sollten folgende Fragestellungen geklärt werden: 1. Wie viele Fahrzeuge wurden von der Stadt Radevormwald bei den kartellbeteiligten Firmen im besagten Zeitraum beschafft? 2. Um welches Investitionsvolumen hat es sich dabei insgesamt gehandelt? 3. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Schaden, der durch die Kartellabsprachen eingetreten ist? 4. Plant die Verwaltung Schadenersatzansprüche gegenüber den Herstellern/Ausrüstern gelten zu machen?

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Begründung: Nach unserer Auffassung hat die Stadt in dem angesprochenen Zeitraum mehrere Fahrzeuge beschafft. Das Kartellamt hat in seiner Veröffentlichung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schadensersatzforderungen der Kommunen nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht sind! Mit freundlichen Grüßen

Rolf Ebbinghaus Antrag_Feuerwehr.doc

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TOP-Nr: Ö 6

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0187/2011/1

Beratungsfolge AUStV Rat der Stadt

Sitzungstermin 01.03.2011 22.03.2011

Zuständigkeit Vorberatung Entscheidung

Einzelhandelskonzept der Stadt Radevormwald (Antrag der AL-Fraktion vom 10.01.2011 und Antrag der CDU-Fraktion vom 16.02.2011)

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt beschließt, das bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt Radevormwald zu überprüfen, ggf. zu aktualisieren und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: Ja Kosten € Vorgesehen im Haushaltsmittel

Nein Produkt 1.09.01 Ergebnisplan stehen zur Verfügung

noch nicht zu übersehen Haushaltsjahr Finanzplan stehen nicht zur Verfügung

Erläuterung: Zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der Form vom 18.09.2007 sind Anträge der Fraktion Alternative Liste Radevormwald (AL) und der CDU-Fraktion eingegangen. Die Alternative Liste Radevormwald (AL) beantragt die Aufhebung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Die Aufhebung wird mit der mangelnden Wirksamkeit des Konzeptes für die Einzelhandelssteuerung begründet. Mit dem Integrierten Handlungskonzept Innenstadt werde zudem ein passenderes Instrument auf den Weg gebracht. Insbesondere sei das Einzelhandelskonzept kontraproduktiv für die Einzelhandelsentwicklung in den Wupperorten. Es verhindere auch solche Betriebe wie beispielsweise einen Textilmarkt, der dort bereits einmal sesshaft war. Die CDU-Fraktion beantragt, das bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt Radevormwald zu überprüfen und zu aktualisieren. Sie begründet dies mit immer schneller werdenden Prozessen in der Wirtschaft und daraus folgend auch im Einzelhandel. Die Einkaufsmöglichkeiten sowohl für die Innenstadt als auch für die Wupperorte sollen durch die Überprüfung gesichert werden.

BV/0187/2011/1

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Unterschiede zwischen Einzelhandelskonzept und IHK Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das Einzelhandelskonzept und das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt sich gegenseitig nicht ersetzen können. Das Einzelhandelskonzept betrachtet ausschließlich den Bereich Einzelhandel und ist notwendige Voraussetzung, die Einzelhandelsansiedlungen in der Gesamtstadt im Sinne einer verträglichen Verteilung zu steuern. Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt hingegen konzentriert sich ausschließlich auf den Bereich der Innenstadt, betrachtet diesen jedoch unter verschiedenen Aspekten wie z.B. Verkehr, Stadtgestaltung und Einzelhandel. Es orientiert sich dabei auch am Einzelhandelskonzept und lässt die dort getroffenen Aussagen in seine Planungen einfließen. Sowohl das Einzelhandelskonzept als auch das Integrierte Handlungskonzept sind zwingende Voraussetzung für die Förderung der Innenstadt. Konsequenzen einer Aufhebung des Einzelhandelskonzeptes Bereits die Diskussion um die Aufhebung des Einzelhandelskonzeptes in Radevormwald führt dazu, dass potenzielle Investoren verunsichert werden und somit von möglichen Investitionen absehen. Eine Aufhebung würde bedeuten, dass jegliche Verlässlichkeit für den bestehenden Einzelhandel aber auch für mögliche Investoren verloren geht. Übergeordnete Zielvorstellungen, wie die Stärkung der Innenstadt, werden in Frage gestellt, mit schwerwiegenden Folgen. In der Innenstadt ist der Einzelhandel nach wie vor die tragende Säule und wichtigster Frequenzbringer, von dem auch die übrigen Nutzungen wie Dienstleistungen und Gastronomie profitieren. Durch eine Aufhebung droht den Einzelhandelsbetrieben die Schließung, da sie dem ruinösen Wettbewerbsdruck durch neue Standorte - außerhalb der Innenstadt - nicht mehr Stand halten können. Aber auch die Nahversorgungsstandorte in Radevormwald wie z. B. die Wupperortschaften würden sich einem gegenseitigen „Wettrüsten“ aussetzen, können sich außerdem nicht mehr gegen unverträgliche Ansiedlungen in anderen Städten zur Wehr setzen und eine Marktbereinigung mit der Folge von Schließungen weiterer Geschäfte sowohl in der Innenstadt als auch in den Nahversorgungsstandorten wird eintreten. Schließlich würde auch dem anvisierten Citymanagement der zwingend notwendige Orientierungsrahmen für die Umsetzung künftiger Maßnahmen, insbesondere zur Stärkung und Neuansiedlung des Einzelhandels in der Innenstadt fehlen und es nahezu arbeitsunfähig machen. Entwicklung des Einzelhandels ohne Einzelhandelskonzept Wie sich die Einzelhandelslandschaft in Radevormwald momentan ohne vorhandenes Einzelhandelskonzept darstellen würde, kann nicht mit letzter Sicherheit gesagt werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätten jedoch Einzelhandelsentwicklungen außerhalb und somit zu Lasten der Innenstadt zugenommen, mit der Folge eines erhöhten Wettbewerbsdrucks und Umsatzverteilungen hin zu städtebaulich nicht gewünschten Standorten. Das Netz der Nahversorgung wäre grobmaschiger, die Nachteile insbesondere für ältere und nicht PKWmobile Menschen spürbar. Der Standort Radevormwald ist vor diesem Hintergrund, auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung, für innerstädtische Anbieter langfristig nicht interessant. Als belegbarer „Erfolg“ des Einzelhandelskonzeptes ist schließlich die Verhinderung von Einzelhandel an Standorten außerhalb der Innenstadt und den Wupperortschaften anzuführen. Ohne Einzelhandelskonzept würde sich die Situation in der Innenstadt und den Wupperortschaften somit noch wesentlich kritischer darstellen. Grundversorgungsstandort Wupperortschaften Die im Antrag der AL-Fraktion unterstellte generelle Unzulässigkeit von zentrenrelevanten Sortimenten wie z.B. Textilien in den Wupperortschaften ist nicht gegeben. Das Einzelhandelskonzept sieht keinen unmittelbaren Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten für das Nahversorgungszentrum Wupperortschaften vor. Für mittel- und teilweise auch langfristig nachgefragte Güter (z.B. Bekleidung, Textilien, etc.) können im Einzelfall Geschäfte mit einer max. Verkaufsfläche von 200 m² zugelassen werden, soweit eine Innenstadtschädigung ausgeschlossen werden kann. Somit ist ein Textilgeschäft nicht - wie dargestellt - gänzlich ausgeschlossen.

BV/0187/2011/1

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Schlussfolgerungen: Die Aufhebung des Einzelhandelskonzepts hätte für die Stadtentwicklung in Radevormwald fatale Folgen. Sowohl die Innenstadt als auch die Nahversorgungsstandorte wären einer nicht aufzuhaltenden Abwärtsspirale zugunsten nicht integrierter Standorte und Ansiedlungen in anderen Städten ausgesetzt. Der mühsam erarbeiteten Innenstadtförderung droht das Aus, dem Citymanagement würde die zentrale Arbeitsgrundlage entzogen werden (siehe hierzu auch Stellungnahme der Dr. Arnd Jenne Beratung als Anlage). Einzige Schlussfolgerung, den aktuellen Entwicklungen in der Innenstadt und den Wupperortschaften angemessen zu begegnen, wäre, das bestehende Einzelhandelskonzept zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Ein Einzelhandelskonzept kann selbstverständlich nur solange taugliche Grundlage für konkrete Planungen sein, wie seine tatsächlichen Ermittlungen und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen noch der Realität gerecht werden. Ob dies noch der Fall ist, soll eine Überprüfung zeigen.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Anlage: Antrag der AL-Fraktion, Antrag der CDU-Fraktion, Schreiben von Herrn Dr. Jenne

BV/0187/2011/1

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Ö 6 Alternative Liste Radevormwald Postfach 3062 42477 Radevormwald AL-Fraktion Radevormwald- Pf 3062 - 42471 Radevormwald

Herrn Bürgermeister Dr. Josef Korsten Hohenfuhrstr. 42477 Radevormwald

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Datum

10. Jan. 2011

Antrag auf Einrichtung eines TOP zur nächsten Ratssitzung Sehr geehrter Herr Dr. Korsten, die Fraktion der Alternativen Liste Radevormwald bittet Sie, für die kommende Ratssitzung folgenden TOP vorzusehen: Aufhebung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in der Form vom 18.09.2007 Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes legt die Fraktion der Alternativen Liste Radevormwald folgenden Antrag zur Beschlussfassung vor: Beschlussentwurf: Das vom Rat der Stadt Radevormwald am 18. Sept. 2007 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird aufgehoben. Begründung: Das oben genannte Einzelhandelskonzept sollte die Innenstadt in ihrer Funktionsfähigkeit stärken und ordnete Sortimente bestimmten Zentren zu. Dieses Konzept hat die in es gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt. Mit dem integrierten Innenstadtkonzept geht man nun einen anderen Weg, so dass die Aufhebung als unschädlich für die Innenstadtentwicklung angesehen werden kann. Andererseits schadet das in 2007 beschlossene Konzept in hohem Maße der Lebensfähigkeit der Außenbezirke der Stadt. So weißt prozentual der Wuppermarkt inzwischen einen mindestens so hohen Leerstandsfaktor aus, wie die Innenstadt selbst. Das oben genannte Konzept verhindert aber selbst die Ansiedlung solcher Betriebe, die dort schon einmal sesshaft gewesen sind. (Beispiel: Textilmarkt) Die Problematik der Lebensfähigkeit einer Stadt darf nicht durch eine ausschließliche Fokussierung auf das Zentrum eingeengt werden. Wenn z. B. die Wupperorte als Lebensraum durch eine immer unzureichendere Infrastruktur unattraktiv werden, schädigt eine solche Entwicklung die gesamte Stadt und damit letztlich auch die Entwicklung der Innenstadt! Mit freundlichen Grüßen Für die AL-Fraktion

R. Ebbinghaus rat_Jan11_r.doc

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Ö 6

Ö 6

Dr. Arnd Jenne Beratung • Ruhrlandbogen 3 • 45257 Essen

Stadt Radevormwald Frau Julia Gottlieb Hohenfuhrstraße 13 42477 Radevormwald

11. Februar 2011

Sehr geehrte Frau Gottlieb, mit großer Sorge verfolge ich die Diskussion um die Aufhebung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts von 2007. Vor dem Hintergrund der Übernahme des City-Managements durch mein Team und mich ergeben sich hieraus weitreichende Fragen und Überlegungen, die ich Ihnen im Folgenden darstellen möchte. Ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient nicht dazu - wie häufig von Kritikern unterstellt Wettbewerb zu verhindern und im Sinne einer „Planwirtschaft“ die Einzelhandelsentwicklung zu lenken. Vielmehr gilt auch hier, dass „Wettbewerb das Geschäft belebt.“. Entscheidend ist jedoch die Vorstellung bzw. Idee, wie Radevormwald in 5, 10 oder 15 Jahren aussehen soll. Soll auch zukünftig die Innenstadt das Zentrum und der Mittelpunkt der Stadt sein, in dem sich vielfältige Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Kultur, Freizeit, Verwaltung und Wohnen konzentrieren und für Urbanität, Aufenthalts- und Lebensqualität sorgen? Oder sollen die Siedlungsstrukturen weiter dezentralisiert und schlussendlich die unterschiedlichen Nutzungen nur noch für (auto-) mobile Bevölkerungsgruppen erreichbar sein? Ich denke, dass dies vor dem Hintergrund der gegenwärtigen demografischen und ökologischen Herausforderungen sowie dem immer kostbarer werdenden Gut „Zeit“ für die meisten Bürgerinnen und Bürger von Radevormwald keine Alternative zu einer konsequenten Innenstadtentwicklung darstellt. Eine Innenstadtentwicklung ohne funktionierenden Einzelhandel ist jedoch kaum möglich, hängen doch viele weitere Nutzungen wie bspw. Gastronomie oder auch Dienstleistungen von der durch den Einzelhandel erzeugten Besucherfrequenz ab. Eine Schwächung des Einzelhandels bedeutet damit gleichzeitig eine Schwächung der weiteren Nutzungen, was wiederum zu einer Schwächung des Einzelhandels führt usw., eine Abwärtsspirale, die kaum aufzuhalten oder gar umzukehren ist. 1

Dr. Arnd Jenne Beratung Ruhrlandbogen 3 45257 Essen

Tel.: 02 01/1 85 39 11 Fax: 02 01/1 85 39 13

[email protected] www.jenne-beratung.de

Sparkasse Essen BLZ 360 501 05 Konto-Nr. 238857

USt-IdNr. DE 243764228

Ungeachtet der unübersehbaren Probleme der Innenstadt von Radevormwald muss die Frage gestellt werden, wie die Situation heute ohne Einzelhandels- und Zentrenkonzept aussehen würde. Das Argument, das Konzept wäre wirkungslos gewesen, kann pauschal so nicht akzeptiert werden. Finanzund

Wirtschaftskrise,

die

strukturellen

Probleme

insbesondere

von

unternehmergeführten

Einzelhandelsbetrieben oder die rückläufige Bevölkerungsentwicklung müssen bei einer „fairen“ und objektiven Betrachtung berücksichtigt werden. Ohne Einzelhandels- und Zentrenkonzept wäre die Situation mit hoher Wahrscheinlichkeit heute wesentlich dramatischer als sie ist. Hinzu kommt, dass stabile und verlässliche Rahmenbedingungen unabdingbar für eine Innenstadtentwicklung sind. Vor dem Hintergrund langer Planungs- und Entscheidungszeiträume für Investitionen und der fast zweijährigen

„Unterbrechung“

solcher

Entscheidungsprozesse

während

der

Finanz-

und

Wirtschaftskrise erscheinen die drei Jahre nach Beschlussfassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept darüber hinaus als zu kurz, um über dessen Wirksamkeit tatsächlich entscheiden zu können. Die jetzt geführte Diskussion um eine Aufhebung des Konzeptes kann daher nur als kontraproduktiv bezeichnet werden. Wie unsere Erfahrungen in vielen Städten zeigen, verzögern bzw. verhindern allein schon solche Diskussionen angedachte oder geplante Investitionen, völlig unabhängig von der tatsächlichen Entscheidung über eine Aufhebung. Daher sollte die Diskussion möglichst schnell beendet werden, um potenzielle Investoren und Unternehmen für die Innenstadt nicht zu verunsichern und abzuschrecken. Die legitimen Forderungen einer Stärkung des Einzelhandels insbesondere der Wupperorte stellen sich aus Sicht des City-Managements ebenfalls differenziert dar. Unstrittig ist, dass die Nahversorgung auch in den kleinen Ortsteilen gesichert sein muss. Zur Nahversorgung zählen Angebote des Lebensmitteleinzelhandels, Drogerien und Apotheken, Getränkemärkte sowie als Ergänzungen Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Post, Ärzte) und gastronomische Betriebe. Ein Angebot an sogenannten zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Bekleidung, Schuhe) geht über die Nahversorgung hinaus und kann bestenfalls nur als kleinflächige Randsortimente angeboten werden. Vor diesem Hintergrund hätte eine Aufhebung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts weitreichende Folgen. Sie würde zu einem „Wettrüsten“ der Nahversorgungsstandorte führen. Dies wiederum hätte - vor dem Hintergrund des begrenzten Marktpotenzials - einerseits negative Auswirkungen (i. d. R. die Aufgabe) kleiner Nahversorgungsstandorte und in der Summe auch negative Auswirkungen auf die Innenstadt und dies unter zwei Gesichtspunkten. Einerseits wird eine weitere Marktbereinigung stattfinden, d. h. es kommt zur Schließung weiterer Geschäfte, andererseits werden hierdurch der Innenstadt notwendige Entwicklungsspielräume verbaut. Die verbleibenden Potenziale sind dann - um dies drastisch zu formulieren - zu hoch um (ganz) zu sterben, aber zu gering um (richtig) zu leben und die Innenstadt weiter entwickeln zu können.

2

Dr. Arnd Jenne Beratung Ruhrlandbogen 3 45257 Essen

Tel.: 02 01/1 85 39 11 Fax: 02 01/1 85 39 13

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Aus dem Blickwinkel des (zukünftigen) City-Managements stellt sich daher die Frage, ob dieses bei einer Aufhebung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wirkungsvoll sein kann. City-Management ist kein Instrument um falsch gesetzte Rahmenbedingungen zu kompensieren und im Sinne eines „Reparaturbetriebs“ die möglichen Schäden für die Innenstadt zu minimieren. Vielmehr sind für ein erfolgreiches City-Management stabile Rahmenbedingungen und ausreichende Potenziale der Innenstadt (und diese sind in Radevormwald vorhanden) notwendige Voraussetzungen. Bei einer Aufhebung

des

Einzelhandels-

und

Zentrenkonzepts

verschlechtern

sich

jedoch

die

Rahmenbedingungen entscheidend und die Frage, ob die Potenziale der Innenstadt dann noch für eine erfolgreiche Weiterentwicklung ausreichend sind, muss an diese Stelle in Frage gestellt werden. Ich hoffe, dass der weitere Diskussionsprozess über die Aufhebung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts

die

gerade

dargestellten

Argumente

berücksichtigt

und

im

Sinne

guter

Startbedingungen für das City-Management zu Ende geführt wird.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arnd Jenne

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Dr. Arnd Jenne Beratung Ruhrlandbogen 3 45257 Essen

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TOP-Nr: Ö 7

Antrag Vorlage Nr.: AN/0022/2011

Beratungsfolge Rat der Stadt

Sitzungstermin 22.03.2011

Zuständigkeit Entscheidung

Resolution zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Behandlung der Bürgerbusvereine (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.03.2011)

Antragstext: Siehe Anlage

Beschlussentwurf:

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

AN/0022/2011

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Ö 7

TOP-Nr: Ö 8.1

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0203/2011

Beratungsfolge Rat der Stadt

Sitzungstermin 22.03.2011

Zuständigkeit Entscheidung

Resolution zu rechtsextremistischen Aktivitäten in Radevormwald

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt beschließt die vorliegende Resolution.

Erläuterung: Die Resolution wird derzeit erarbeitet und nachgereicht.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

BV/0203/2011

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Ö 8.2

Peter Fritz Sebastian Ullmann EIN LINKER., Postfach 3021, 42477 Radevormwald

Stadtverwaltung Der Bürgermeister Hohenfuhrstr. 13 42477 Radevormwald

Stadtverordneter Kirchstr. 5 42477 Radevormwald Telefon: 0178 / 696 434 0 Telefax: 03222 / 646 202 7 Skype: fritz.ullmann ICQ: 644 072 575 [email protected] EIN LINKER im Rat der Stadt Radevormwald Postfach 3021 42477 Radevormwald Telefon: 0160 / 5000 734 http://www.ein-linker.de

Antrag an den Rat der Stadt Radevormwald Einrichtung des folgenden Tagesordnungspunktes Maßnahmen gegen rechtsextremistische Entwicklungen im Gebiet der Stadt Radevormwald Radevormwald, den 5. März 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, es wird zur Tagesordnung beantragt, im öffentlichen Teil der Sitzung folgendes zu diskutieren: Der Rat der Stadt Radevormwald diskutiert über Maßnahmen, die geeignet sind, der unmittelbaren Bedrohung von Radevormwalder Bürgern durch Randalierer und Gewalttäter im Umfeld rechtsextremistischer Treffpunkte entgegen zu wirken, diese aufzulösen sowie mittelfristig die Verbreitung von rechtsextremistischem Gedankengut an sich einzudämmen und wenn möglich durch Aufklärung zurück zu drängen. Der Antrag wird wie folgt begründet: Der Angriff auf Radevormwalder Bürger vom 27. Februar in Dahlhausen belegt die weitere Radikalisierung der rechtsextremen und neofaschistischen Szene in Radevormwald. Der Bürgermeister hat sich nach uns bereits am 4. März ebenfalls an die Öffentlichkeit gewendet und erklärt, dass er die Aufgabe der Rader Kommunalpolitik nun darin sehe, rechtsextreme Gruppen verstärkt zu beobachten und gegen deren Ideologie mit Aufklärung und klaren Sachargumenten vorzugehen. Wir teilen die Auffassung des Bürgermeisters. Es muss daher nun erörtert werden, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können und sollen. Eine weiterführende Begründung kann mündlich erfolgen. Es wird die Absicht angekündigt, weitere Sachanträge zu diesem Tagesordnungspunkt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

Peter Fritz Sebastian Ullmann Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

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Ö 8.2

Peter Fritz Sebastian Ullmann EIN LINKER., Postfach 3021, 42477 Radevormwald

Stadtverwaltung Der Bürgermeister Hohenfuhrstr. 13 42477 Radevormwald

Stadtverordneter Kirchstr. 5 42477 Radevormwald Telefon: 0178 / 696 434 0 Telefax: 03222 / 646 20 27 Skype: fritz.ullmann ICQ: 644 072 575 [email protected] EIN LINKER im Rat der Stadt Radevormwald Postfach 3021 42477 Radevormwald Telefon: 0160 / 5000 734 http://www.ein-linker.de

Antrag an den Rat der Stadt Radevormwald zum Tagesordnungspunkt Maßnahmen gegen rechtsextremistische Entwicklungen im Gebiet der Stadt Radevormwald Radevormwald, den 8. März 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, es wird zum gen. Tagesordnungspunkt beantragt, folgenden Antrag zu diskutieren und zu beschließen: Die Verwaltung der Stadt Radevormwald wird beauftragt, im Rahmen der zu beschließenden Maßnahmen gegen rechtsextremistische Entwicklungen in Radevormwald mit der Stelle "Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln" Kontakt aufzunehmen und mit dieser zu erörtern, welche der von dieser angebotenen Maßnahmen für die Stadt Radevormwald sinnvoll nutzbar wären. Hierüber soll die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Rates Bericht erstatten und einen entsprechenden Vorschlag in die Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Rates einbringen. Zur inhaltlichen Begründung des Antrages wird auf die Begründung des Antrages zur Tagesordnung „Maßnahmen gegen rechtsextremistische Entwicklungen im Gebiet der Stadt Radevormwald“ vom 5. März 2011 verwiesen. Eine weiterführende Begründung kann mündlich erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

Peter Fritz Sebastian Ullmann Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

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TOP-Nr: Ö 9

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0204/2011

Beratungsfolge Ausschuss für Schule und Kultur Ausschuss für Schule und Kultur Ausschuss für Schule und Kultur Rat der Stadt

Sitzungstermin 04.03.2010 12.07.2010 28.02.2011 22.03.2011

Zuständigkeit Vorberatung Vorberatung Vorberatung Entscheidung

Fortschreibung eines Medienentwicklungsplanes

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt beschließt das vorliegende Medienkonzept für die Jahre 2011 – 2015 und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Vergaben zu tätigen.

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: Ja Kosten € 541.135 Vorgesehen im Haushaltsmittel

Nein Produkt 1.03 Ergebnisplan stehen zur Verfügung

noch nicht zu übersehen Haushaltsjahr 2011-2015 Finanzplan stehen nicht zur Verfügung

Erläuterung: Am 13.03.2009 hat der Rat aufgrund eines Haushaltbegleitantrages der Alternativen Liste die Verwaltung beauftragt, den Medienentwicklungsplan für die Schulen in Radevormwald fortzuschreiben. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 28.02.2010 wurde beschlossen, die pädagogischen Konzepte der Schulen einzuholen und die Bestandsaufnahme mit den Schulen gemeinsam vorzunehmen. Daraufhin wurde ein Arbeitskreis mit allen Schulleitern, dem Ausschussvorsitzenden und der Verwaltung gebildet. In diesem Arbeitskreis wurden die grundsätzlichen Dinge des neues Konzeptes besprochen und man einigte sich darauf, aufgrund der bisher sehr guten geleisteten Arbeiten in verschiedenen Schulen, die Firmen Richter und Lorent mit der Erstellung des Medienkonzeptes unter Beteiligung der Schulleiter oder Medienbeauftragten der jeweiligen Schulen zu beauftragen.

BV/0204/2011

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Die Herren Lorent und Richter haben alle Schule besucht, um sich ein Bild von der vorhandenen Netzwerkstruktur und Hardware zu machen. Im Anschluss daran haben sie mit den jeweiligen Ansprechpartnern ein auf das pädagogische Konzept der jeweiligen Schule abgestimmtes Medienkonzept erstellt. Das Konzept wurde bereits vor dieser Einladung zugesandt.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

BV/0204/2011

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Ö 10.1 Alternative Liste Radevormwald Postfach 3062

42477 Radevormwald AL-Fraktion Radevormwald- Pf 3062 - 42471 Radevormwald

Herrn Bürgermeister Dr. Josef Korsten Hohenfuhrstr. 42477 Radevormwald Ihre Zeichen

Ihre Nachricht vom

Unsere Zeichen

Datum

Ebb

05. März 2011

Haushaltsbegleitantrag zur kommenden Sitzung des Hauptausschusses und des Rates Hier Minderung der versteckten Subventionierung für die „Bäder GmbH“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktion der Alternativen Liste Radevormwald ist der Auffassung, dass sich an einigen Stellen im Haushalt Subventionen für die „Bäder GmbH“ eingebaut sind, die aber weder finanziell noch rechtlich vertretbar sind. Deshalb beantragt die AL für das Haushaltsjahr 2011 und die folgenden Jahre der mittelfristigen Finanzplanung Kürzungen in folgenden Positionen vorzunehmen: 525600 Schulschwimmen Grundschulen: von 97.000 € auf 60.000 € 525600 Schulschwimmen übrige Schulen von 56.000 € auf 35.000 € Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bitten wir die Ansätze für 2012 und folgende Jahre für die Haushaltsposition 1.06.04.03 Kinderspielhalle von 60.000 € auf 30.000 €

Begründung: Neben dem Liquiditätsverlustausgleich und dem Verzicht auf den Gewinnanteil aus den Stadtwerken unterstützt die Stadt Radevormwald die Bäder GmbH auch durch versteckte Subventionen in Form selbst generierter Umsätze. Wir schätzen, dass jeder Besuch eines Radevormwalder Schülers mit ca. 20 € zu buche schlägt. Der vergleichbare Preis für den „Privatbesuch“ liegt aber bei 2,80 €. Wie hoch diese Subvention tatsächlich ist, lässt sich nicht klären, weil die ökonomischen Zahlen der Bäder GmbH den Ratsmitgliedern bewusst vorenthalten werden. Deshalb gehen wir bei unserem Antrag davon aus, dass bei Annahme des Antrages den Schulen kein geringeres Schwimmkontingent zur Verfügung steht, sondern nur die überhöhte Vergütung der Realität ein Stück angenähert wird. Das ist notwendig, damit der betriebswirtschaftliche Erfolg der Bäder GmbH nicht verschleiert wird.

antrag_baedergmbH.doc

Seite 1 von 2AG

Im Falle der Zahlung für die Kinderspielhalle hatten die Vereine und Verbände im Jugendhilfeausschuss darauf hingewiesen, dass Sie die Halle nicht in dem Umfang nutzen können, wie es ursprünglich vereinbart worden war. Deshalb hielten sie eine Kürzung für angemessen. Dennoch ist es durch Ratsbeschluss zu einer gegenlautenden Entscheidung gekommen, so dass auch in diesem Fall eine versteckte Subventionierung vorliegt, die unbedingt ab dem Jahr 2012 zurückzunehmen ist. Mit freundlichen Grüßen

Rolf Ebbinghaus

antrag_baedergmbH.doc

Seite 2 von 2AG

Ö 10.1 Alternative Liste Radevormwald Postfach 3062

42477 Radevormwald AL-Fraktion Radevormwald- Pf 3062 - 42471 Radevormwald

Herrn Bürgermeister Dr. Josef Korsten Hohenfuhrstr. 42477 Radevormwald Ihre Zeichen

Ihre Nachricht vom

Unsere Zeichen

Datum

Ebb

05. März 2011

Haushaltsbegleitantrag zur kommenden Sitzung des Hauptausschusses und des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wie aus der Presse zu entnehmen war, besteht nach einer Verordnung die Pflicht für die Gemeinden, Risiken aus Finanzgeschäften durch entsprechende Rückstellungen auszuweisen. Da die Stadt Radevormwald in der Vergangenheit Zinsderivatgeschäfte eingegangen ist, müsste sich eine Position „Rückstellungen für Drohverluste“ im Haushalt finden. Was bislang aber nach unserer Kenntnis nicht der Fall ist. Wir gehen davon aus, dass bis zur Beschlussfassung im Rat eine entsprechende Korrektur vorgenommen wird, da sonst der Haushalt schon aus formellen Mängeln nicht beschlussfäghig ist. Mit freundlichen Grüßen

Rolf Ebbinghaus

rag_drohverluste.doc antrag_drohverluste.doc

Seite 1 von 1AG

Ö 10.1

Ö 10.1

TOP-Nr: Ö 10.2

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0198/2011

Beratungsfolge Hauptausschuss Rat der Stadt

Sitzungstermin 15.03.2011 15.03.2011

Zuständigkeit Vorberatung Entscheidung

Stellenplan 2011

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt beschließt den vorliegenden Stellenplan 2011.

Erläuterung: Als Anlage ist der für 2011 vorgesehene Stellenplan beigefügt. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich folgende Veränderungen: Stellenplan Teil A – Beamte Die Anzahl der Stellen ist insgesamt um 0,96 Stellen gesunken. Im wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Änderungen: • • • •

Umwandlung einer Vz-Stelle A 13 h.D. in eine Stelle für Tarifbeschäftigte (Versetzung in den Ruhestand des bisherigen Stelleninhabers). Umwandlung einer Tz-Stelle A 7 in eine Stelle für Tarifbeschäftigte (Beurlaubung der bisherigen Stelleninhaberin). Änderung einer Tz-Stelle A 10 in eine Vz-Stelle. Anhebung einer Vz-Stelle von 11 nach A 13 (Veränderung der Aufgabeninhalte des Stelleninhabers).

Stellenplan Teil B – Tarifbeschäftigte Die Anzahl der Stellen ist insgesamt um 2,72 Stellen gesunken. Die Reduzierung beruht im wesentlichen auf den Veränderungen im Kindergartenbereich. Weitere Veränderungen wie die Einrichtung einer zusätzlichen Ingenieur-Stelle für 5 Jahre im FB Stadtplanung und Umwelt, die Umwandlung der Fachbereichsleiterstelle Zentrale Dienste von einer Beamtenstelle in eine Tarifbeschäftigtenstelle, die Einrichtung einer

BV/0198/2011

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zusätzlichen Hausmeisterstelle nach Beginn der Freizeitphase von zwei Hausmeistern, etc. konnte durch die Reduzierung von Stellen in anderen Bereichen kompensiert werden.

Stellenplan Teil C – Feuer- und Rettungswache Die Anzahl der Stellen ist entsprechend dem Ende 2010 beschlossenen Brandschutzbedarfsplan angepasst worden. Derzeit sind insgesamt 13 Stellen besetzt. Für 2011 sind zwei zusätzliche Mitarbeiter/innen vorgesehen.

Nach derzeitigem Stand ist in den kommenden Jahren ein weiterer Abbau von rund 9 Stellen vorgesehen. Es wurden 3,0 Beamtenstellen und 6,18 Stellen von Tarifbeschäftigten mit einem kw-Vermerk ausgewiesen.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Anlage: Stellenplan

BV/0198/2011

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Stellenplan Teil A: Beamte Laufbahngruppen/Amtsbezeichnungen

Zahl der Stellen

Zahl der Stellen

Zahl der tatsächlich besetzten

und Besoldungsgruppen

2011

2010

Stellen am 30.06.2010

1,00 1,00 1,00

1,00 1,00 0,00

Wahlbeamte

Bürgermeister Beigeordneter Beigeordnete

B 4 A 16 A 15

1,00 1,00 1,00

Höherer Dienst

Oberbaurat Oberverwaltungsrat Baurat Verwaltungsrat

A 14 A 14 A 13 A 13

1,00 1,00 0,00 2,00

*1

Gehobener Dienst Oberamtsrat Amtsrat Amtmann Oberinspektor Inspektor

A 13 A 12 A 11 A 10 A 9

4,00 1,00 1,87 4,08 0,00

*2

Amtsinspektor Hauptsekretär Obersekretär

A 9 A 8 A 7

4,00 1,00 1,68

*3/*4

Mittlerer Dienst

24,63

*2

*1

3,00 1,00 2,87 3,80 0,00

*2

4,00 1,00 1,92

*3/*4

25,59

*2

*5

0,00 1,00 1,00 3,00 3,00 1,00 2,87 2,90 0,00 3,73 2,00 1,68 24,18

* 4: davon 1 Stelle einschl. Amtszulage nach FN 3 zur Bes.Gr. A 9 * 5: davon 0,5 Stellen kw = künftig wegfallend

Ö 10.2

Erläuterungen: * 1: Stelle nur bis zur Besetzung der techn. Beigeordnetenstelle eingerichtet * 2: davon 1 Stelle kw = künftig wegfallend * 3: davon 1 Stelle im techn. Dienst mit Amtszulage nach FN 3 zur Bes.Gr. A 9

*2

1,00 1,00 0,00 3,00

Stellenübersicht: Beamte

Wahlbeamte

höherer Dienst

gehobenerDienst

mittlerer Dienst

Produktbereich

B 4 A 16 A 15 A 14 A13 A13 A12 A 11 A 10 A 9

A9

A8

A7

A6

1.01

Innere Verwaltung

1,00

1,00

1,00

1,04

1,00

1,05

1,00

0,50

1,72

0,00

1,46

0,00

0,54

0,00

1.02

Sicherheit und Ordnung

0,00

0,00

0,00

0,05

1,00

0,75

0,00

0,00

0,00

0,00

0,54

0,00

1,00

0,00

1.03

Schulträgeraufgaben

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.04

Kultur

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.05

Soziale Leistungen

0,00

0,00

0,00

0,15

0,00

1,00

0,00

0,00

1,00

0,00

0,00

1,00

0,00

0,00

1.06

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

0,00

0,00

0,00

0,40

0,00

0,04

0,00

0,37

0,55

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.08

Sportförderung

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.09

Räumliche Planung und Entwicklung

0,00

0,00

0,00

0,12

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.10

Bauen und Wohnen

0,00

0,00

0,00

0,12

0,00

0,85

0,00

0,00

0,00

0,00

1,00

0,00

0,00

0,00

1.11

Ver- und Entsorgung

0,00

0,00

0,00

0,12

0,00

0,10

0,00

0,00

0,73

0,00

0,00

0,00

0,07

0,00

1.12

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,17

0,00

0,00

0,04

0,00

0,00

0,00

0,07

0,00

1.13

Natur- und Landschaftspflege

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,04

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.14

Umweltschutz

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,04

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.15

Wirtschaftsförderung undTourismus

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1,00

0,00

0,00

1,00

0,00

0,00

0,00

1,00

1,00

1,00

2,00

2,00

4,00

1,00

1,87

4,08

0,00

4,00

1,00

1,68

0,00

Stellenplan Teil B: Beschäftigte Entgelt-Gruppe

Zahl der Stellen

Zahl der Stellen

Zahl der tatsächlich besetzten

TVöD

2011

2010

Stellen am 30.06.2010

13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 S14 S13 S12Ü S11Ü S11 S10 S6 S4

2,00 2,88 8,00 7,51 *9 19,80 18,65 *´2 0,00 27,32 28,69 *6 13,53 *1 1,65 *5 0,38 4,00 1,00 3,00 1,00 1,00 1,00 8,11 1,62 151,14

*1 davon 0,53 Stellen kw = künftig wegfallend *2: davon 1,0 Stellen kw = künftig wegfallend *3: davon 2,0 Stelle kw = künftig wegfallend *4: davon1,53 Stellen kw = künftig wegfallend *5: davon 0,65 Stellen kw = künftig wegfallend

1,00 1,88 9,00 7,65 20,22 *´2 18,84 0,00 26,97 27,29 *3 14,53 *4 2,65 *5 0,38 4,00 1,00 3,00 1,00 1,00 1,00 8,39 *7 4,06 *8 153,86

*6: davon 3,0 Stellen kw= künftig wegfallend *7: davon 1,3 Stellen kw = künftig wegfallend *8: davon 2,4 Stellen kw = künftig wegfallend *9: davon 1,0 Stelle befristet bis 2015

1,00 1,88 6,00 10,65 17,79 20,76 0,00 26,04 26,63 15,53 1,65 0,38 3,00 1,00 3,00 1,00 1,00 1,00 8,32 4,06 150,69

Stellenübersicht: Beschäftigte

TVöD 8

TV-SuE

Produktbereich

13

12

11

10

9

1.01

Innere Verwaltung

1,05

1,09

2,50

2,65

6,26

9,46 13,86 9,15 11,53 0,65

6

5

4

3

0,00

1

1.02

Sicherheit und Ordnung

0,00

0,00

0,15

0,00

4,07

0,60

2,46

4,84

0,00

0,00

0,00

1.03

Schulträgeraufgaben

0,00

0,20

0,00

0,30

0,00

0,00

4,82

7,56

0,00

1,00

0,00

1.04

Kultur

0,00

0,00

0,00

0,86

0,00

0,78

1,50

3,00

0,66

0,00

0,00

1.05

Soziale Leistungen

0,00

0,00

0,00

1,00

0,00

2,81

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.06

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

0,00

0,50

0,00

0,70

4,77

1,24

0,50

0,40

0,00

0,00

0,38

1.08

Sportförderung

0,00

0,30

0,00

0,00

0,00

0,12

0,00

2,00

1,34

0,00

0,00

1.09

Räumliche Planung und Entwicklung

0,00

0,75

0,70

1,00

0,00

0,04

0,00

0,15

0,00

0,00

0,00

1.10

Bauen und Wohnen

0,00

0,00

2,25

0,05

1,75

3,33

0,63

0,65

0,00

0,00

0,00

1.11

Ver- und Entsorgung

0,73

0,00

0,85

0,85

1,56

0,00

3,17

0,89

0,00

0,00

0,00

1.12

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

0,07

0,00

0,55

0,05

1,29

0,27

0,09

0,00

0,00

0,00

0,00

1.13

Natur- und Landschaftspflege

0,10

0,00

0,05

0,05

0,10

0,00

0,29

0,00

0,00

0,00

0,00

1.14

Umweltschutz

0,05

0,04

0,95

0,00

0,00

0,00

0,00

0,05

0,00

0,00

0,00

1.15

Wirtschaftsförderung undTourismus

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2,00

2,88

8,00

7,51 19,80 18,65 27,32 28,69 13,53 1,65

0,38

S14

S13

S12Ü S11Ü

S11

S10

S6

S4

0,10

4,00

1,00

3,00

0,90

1,00

1,00

8,11

1,62

4,00

1,00

3,00

1,00

1,00

1,00

8,11

1,62

Stellenplan Teil C:

Feuer- und Rettungswache

Laufbahngruppen und

Zahl der Stellen

Zahl der Stellen

Zahl der tatsächlich besetzten

Amtsbezeichungen

2011

2010

Stellen am 30.06.2010

Brandoberinspektor

A 10

1

1

1

Hauptbrandmeister

A 9 m.D.

3

3

1

Oberbrandmeister

A8

4

6

6

Brandmeister

A7

0

0

1

8

10

9

Entgeltgruppe

Zahl der Stellen

Zahl der Stellen

Zahl der tatsächlich besetzten

TVöD

2011

2010

Stellen am 30.06.2010

Rettungssassistent/in 5

7

4

4

7

4

4

Dienstkräfte in der Ausbildung Bezeichnung/

Vorgesehen für

beschäftigt am

Art der Vergütung

2011

01.10.2010

3

2

3

2

Auszubildende / Ausbildungsvergütung

TOP-Nr: Ö 10.3

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0201/2011

Beratungsfolge Rat der Stadt Hauptausschuss Rat der Stadt

Sitzungstermin 14.12.2010 15.03.2011 22.03.2011

Zuständigkeit Einbringung Vorberatung Entscheidung

Haushaltssatzung 2011; Haushaltsssicherungskonzept 2011 -2014

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung 2011 und das Haushaltssicherungskonzept 2011 -2014 auf der Basis des Haushaltsentwurfs 2011 -2014 vom 07.12.2010 mit den Änderungen des Ergebnis- und Finanzplans (Stand: 01.03.2011) und die Prioritätenliste 2011 (Stand:01.03.2011).

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: Ja Kosten € Vorgesehen im Haushaltsmittel

Nein Produkt Ergebnisplan stehen zur Verfügung

noch nicht zu übersehen Haushaltsjahr 2011 Finanzplan stehen nicht zur Verfügung

Erläuterung: Seit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2011 einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 - 2014 haben sich verschiedene Änderungen des Ergebnis- und Finanzplanes, u.a. aus den zwischenzeitlich veröffentlichten Daten des Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011, ergeben. Die Änderungen des Ergebnis- und Finanzplans 2011 -2014 (Stand. 01.03.2011) sowie die angepasste Prioritätenliste 2011(Stand:01.03.2011) und die Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die geänderte Haushaltssatzung 2011 wird zur Zeit noch erstellt und nachgereicht.

Federführendes Dezernat:

BV/0201/2011

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Seite 1 von 2

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Anlagen:

BV/0201/2011

Seite 2 von 2

Veränderungen zum Entwurf des Haushalts 2011; Finanzplanung 2011 - 2014 Aufwendungen 2011 Erläuterung-Nr.

PG

PSP/Kst

1 1.16.01 1.16.01.01

Sachkonto

Aufwandsart Bezeichnung

1 1.16.01 1.16.01.01 2 1.16.01 1.16.01.01 3 1.16.02 1.16.02.01

534100 Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. 534200 Einheit 537210 Kreisumlage 551200 Zinsen an Land

3 1.16.02 1.16.02.01

4 1.16.02 1.16.02.01 3 1.16.02 1.16.02.01

2011

Ansatz alt € 813.853

2011

2012

2012

2012

2013

2013

2013

2014

2014

2014

Ansatz neu Veränderung Ansatz alt Ansatz neu Veränderung Ansatz alt Ansatz neu Veränderung Ansatz alt Ansatz neu Veränderung € € € € € € € € € € € 805.000

-8.853

875.000

861.318

940.930

921.614

-19.316

-38.682 217.681 -1.170

967.814 921.614 9.865.854 10.148.088 1.010 0

976.889

-20.204

828.000 10.338.623 0

-9.209 172.792 -1.320

551700 Zinsen an sonst. öffentl. Sonderrech.

968.942

0

-968.942

957.989

0

-957.989

939.893

0

-939.893

904.891

0

-904.891

Zinsen f. Kassenkredite-sonst. öffentl. 551710 Sonderrechnungen 551800 Zinsen an Kreditinstitiute

600.000 521.738

0 1.520.000

-600.000 998.262

700.000 513.830

0 1.460.000

-700.000 946.170

780.000 506.097

0 1.420.000

-780.000 913.903

850.000 487.249

0 1.370.000

-850.000 882.751

600.000

600.000

0

700.000

850.000

150.000

780.000

950.000

170.000

850.000

1.000.000

150.000

5 1.02.15 1.02.15.01

551810 Zinsen an Kreditinstiute- Kassenkredit Löschwasserversorgung Grüne525600 Feldmannshaus

0

124.850

124.850

0

0

0

0

0

0

6 1.02.15 1.02.15.01 7 1.12.01 1.12.01.01.01

542800 Aufwandsentschädigung Wehrleitung 523200 Unterhaltung Gemeindestraßen

12.500 200.000

19.000 400.000

6.500 200.000

12.000 200.000

19.000 200.000

12.000 200.000

19.000 200.000

12.000 200.000

19.000 200.000

0 2.000 32.000

12.000 4.000 73.980

12.000 2.000 41.980

0 2.000 0

0 2.000 0

0 0 0

0 2.000 0

0 2.000 0

0 0 0

0 2.000 0

0 2.000 0

70.000

120.000

50.000

70.000

120.000

50.000

70.000

120.000

50.000

70.000

120.000

50.000

5.000

120.000

115.000

5.000

120.000

115.000

5.000

120.000

115.000

5.000

120.000

115.000

230.000 40.000 30.730 80.000 2.500 0

300.000 70.000 46.000 0 7.500 10.000

70.000 30.000 15.270 -80.000 5.000 10.000

230.000 40.000 14.500 0 2.500 10.000

300.000 40.000 14.500 0 7.500 10.000

70.000 0 0 0 5.000 0

230.000 40.000 14.500 0 2.500 10.000

300.000 40.000 14.500 0 7.500 10.000

70.000 0 0 0 5.000 0

230.000 80.000 14.500 0 2.500 10.000

300.000 80.000 14.500 0 7.500 10.000

70.000 0 0 0 5.000 0

10.000

16.000

6.000

10.000

10.000

0

10.000

10.000

0

10.000

10.000

0

0 160.000

10.000 125.000

10.000 -35.000

0 12.000

0 12.000

0 0

0 12.000

0 12.000

0 0

0 12.000

0 12.000

0 0

0

7.000

7.000

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0 7.000

7.000 14.500

7.000 7.500

0 7.000

0 7.000

0 0

0 7.000

0 7.000

0 0

0 7.000

0 7.000

0 0

500.000

580.169

80.169

500.000

551.491

500.000

551.491

500.000

551.491

8 1.12.06 1.12.06.02 9 1.01.02 1.01.02.02 10 1.01.12 4.000.037.790.400 11 1.06.05 1.06.05.05.01 12 1.06.05 1.06.05.05.05 13 14 15 17 18 18

1.06.05 1.09.01 1.09.01 1.04.06 1.01.18 1.01.18

1.06.05.06 1.09.01.01 1.09.01.01 4.000.024.790.502 40.604 40.601

Europaweite Ausschreibung Straßen542900 reinigung 543900 Städtepartnerschaft 523140 Umbau Kiga Wupper Jugendhilfe an Personen außerhalb 533400 Einrichtungen Jugendhilfe an Personen außerhalb 533400 Einrichtungen Jugendhilfe an Personen innerhalb 533500 Einrichtungen 529100 Sonstige Sach- u. Dienstleistungen 529902 Öffentlichkeitsarbeit IHK 523140 Treppenturm Bürgerhaus 522500 Betriebsstoffe Kraftfahrzeuge 523410 Reparatur Kraftfahrzeuge

25 1.12.01 1.12.01.01.01

Niederschlagswasser-Anteil Straßen, 522800 Wege, Plätze

20 1.12.06 1.12.06.03 21 1.11.03 1.11.03.04 22 1.01.12 4.000.033.790.500

7.000 0

51.491

0 7.000 0

51.491

1.046.512 850.453 10.206.246 10.506.241 860 0

-196.059 299.995 -860

0 7.000 0

0 0 0

51.491

Ö 10.3

23 1.01.12 4.000.048.790.500 24 1.01.12 17.200

523400 Unterhaltung Fahrzeuge Feuerschutz Sach- und Dienstleistungen 542900 Winterdienst 529100 Sonstige Sach- u. Dienstleistungen Absauganlage Feuerwehrhaus 523140 Wellringrade Absauganlage Feuerwehrhaus 523140 Herkingrade 523100 Instandhaltung Gebäude Wülfing

19 1.02.15 45.000

0

-46.200 282.234 -1.010

997.093

837.209 10.165.831 1.320

4 1.16.02 1.16.02.01

900.000 861.318 9.814.504 10.032.185 1.170 0

-13.682

2011 Erläuterung-Nr.

PSP/Kst

1.01.06 1.02.07 1.09.01 1.01.12 1.03.03 1.01.12

1100 1.02.07.01.02 1.01.09.02 4.000.024.790.404 4.000.016.790.401 4.000.002.790.400

2011

2012

2012

2012

2013

2013

2013

2014

2014

2014

32 1.03.01 1.03.01.04

Aufwandsart Ansatz alt Ansatz neu Veränderung Ansatz alt Ansatz neu Veränderung Ansatz alt Ansatz neu Veränderung Ansatz alt Ansatz neu Veränderung Bezeichnung € € € € € € € € € € € € 543400 Porto Verwaltung 65.000 50.000 -15.000 65.000 50.000 -15.000 65.000 50.000 -15.000 65.000 50.000 -15.000 543400 Porto Ruhender Straßenverkehr 0 2.000 2.000 0 2.000 2.000 0 2.000 2.000 0 2.000 2.000 525400 Porto Abgabenbescheide 5.000 11.000 6.000 5.000 5.000 0 5.000 5.000 0 5.000 5.000 0 523140 Reparatur Aufzuganlage Bürgerhaus 0 28.000 28.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 523140 Umbau Biologieraum 0 20.000 20.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 523140 Außenanstrich Burgstraße 8 0 14.000 14.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Unterhaltung der Datenverarbeitungseinrichtung GGS 523610 Stadt 0 6.020 6.020 0 3.500 3.500 0 3.500 3.500 0 8.000 8.000 Unterhaltung der Datenverarbeitungseinrichtung GGS Bergerhof 523610 0 4.200 4.200 0 3.550 3.550 0 3.500 3.500 0 3.500 3.500 Unterhaltung der Datenverarbeitungs523610 einrichtung GGS Wupper 0 5.350 5.350 0 3.550 3.550 0 3.500 3.500 0 3.500 3.500

32 1.03.01 1.03.01.05

Unterhaltung der Datenvetrarbeitungs523610 einrichtung Kath. Grundschule

26 27 28 29 30 31

PG

2011

Sachkonto

32 1.03.01 1.03.01.01

32 1.03.01 1.03.01.03

32 1.03.02 1.03.02.01 32 1.03.03 1.03.03.01 32 1.03.04 1.03.04.01 32 1.03.05 1.03.05.01 33 1.03.01 1.03.01.01 33 1.03.01 1.03.01.03 33 1.03.01 1.03.01.04 33 1.03.01 1.03.01.05 33 1.03.02 1.03.02.01 33 1.03.03 1.03.03.01 33 1.03.04 1.03.04.01 33 1.03.05 1.03.05.01 Stand:01.03.2011

Unterhaltung der Datenverarbeitungs523610 einrichtung Geschwister-Scholl-Schule Unterhaltung der Datenverarbeitungs523610 einrichtung Realschule Unterhaltung der Datenverarbeitungs523610 einrichtung THG Unterhaltung der Datenverarbeitungs523610 einrichtung Armin-Maiwald-Schule Unterhalt. Schulausstattung GGS 524901 Stadt Unterhalt. Schulausstattung GGS 524901 Bergerhof Unterhalt. Schulausstattung GGS 524901 Wupper Unterhalt. Schulausstattung Kath. 524901 Grundschule Unterhalt. Schulausstattung 524901 Geschwister-Scholl-Schule Unterhalt. Schulausstattung 524901 Realschule 524901 Unterhalt. Schulausstattung THG Unterhalt. Schulausstattung Armin524901 Maiwald-Schule

0

3.800

3.800

0

3.500

3.500

0

3.500

3.500

0

3.500

3.500

0

3.600

3.600

0

3.500

3.500

0

3.500

3.500

0

3.500

3.500

0

4.000

4.000

0

4.000

4.000

0

6.100

6.100

0

4.000

4.000

0

4.500

4.500

0

4.000

4.000

0

4.000

4.000

0

4.000

4.000

0

1.900

1.900

0

3.500

3.500

0

3.500

3.500

0

3.500

3.500

8.000

3.300

-4.700

6.400

1.800

-4.600

2.550

1.800

-750

3.300

1.800

-1.500

5.570

1.200

-4.370

4.600

1.200

-3.400

4.600

1.200

-3.400

4.600

1.200

-3.400

6.470

1.200

-5.270

4.700

1.200

-3.500

4.900

1.200

-3.700

5.400

1.200

-4.200

4.900

1.200

-3.700

4.500

1.200

-3.300

4.500

1.200

-3.300

4.500

1.200

-3.300

15.150

6.900

-8.250

8.900

5.400

-3.500

9.000

5.400

-3.600

8.900

5.400

-3.500

17.380 21.900

10.000 10.000

-7.380 -11.900

10.700 12.650

4.700 6.500

-6.000 -6.150

9.900 12.650

4.700 6.500

-5.200 -6.150

8.950 13.400

4.700 6.500

-4.250 -6.900

5.780

1.800

-3.980

5.300

1.800

-3.500

4.800

1.800

-3.000

4.800

1.800

-3.000

306.819

-117.031

-132.791

-350.327

Veränderungen zum Entwurf des Haushalts 2011; Finanzplanung 2011 - 2014 Erträge 2011 Erläuterungs-Nr.

PG/Kst

Sachkonto

Ertragsart Bezeichnung

1 1.16.01 2 1.16.01 3 1.16.01

1.16.01.01 1.16.01.01 1.16.01.01

401100 Grundsteuer A 401200 Grundsteuer B 401300 Gewerbesteuer

4 5 6 8

1.16.01.01 1.16.01.01 1.16.01.01 1.16.01.01

402100 Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer 402200 Gemeindeanteil a.d. Umsatzsteuer 405100 Familienleistungsausgleich 411100 Schlüsselzuweisungen Miete 441200 Textilstadt Wülfing 441210 Mietnebenkosten Textilstadt Wülfing 412100 LZ f. Umbau Kiga Wupper 412100 LZ f. Umbau Kiga Wupper LZ f. Integriertes Handlungskonzept 414200 Innenstadt 432100 Gebühren Winterdienst 414200 LZ Projekt "Märchen" 451600 Erträge Umlaufverm. Loh´sche Weide

1.16.01 1.16.01 1.16.01 1.16.01

9 9 10 10

1.01.12 1.01.12.02.12 1.01.12 1.01.12.02.12 1.06.01 1.06.01.01.04 1.01.12 4.000.037.605

11 12 13 14

1.09.01 1.12.06 1.04.06 1.01.13

1.09.01.01. 1.12.06.03 1.04.06.01 70002

2011

2011

2012

2012

2013

2013

2013

2014

2014

2014

Ansatz alt Ansatz neu Veränderung Ansatz alt Ansatz neu Veränderung Ansatz alt Ansatz neu Veränderung Ansatz alt Ansatz neu Veränderung € € € € € € € € € € € € 57.400 61.955 3.027.675 3.295.950 10.000.000 10.120.000

4.555 57.400 61.955 268.275 3.088.300 3.361.869 120.000 10.750.000 10.828.000

4.555 57.400 61.955 273.569 3.150.000 3.429.106 78.000 11.560.000 12.250.000

4.555 57.400 65.600 279.106 3.213.000 3.745.000 690.000 12.250.000 12.560.000

8.200 532.000 310.000

7.225.920 1.169.880 822.051 3.273.319

7.573.320 1.176.600 903.240 2.501.812

347.400 6.720 81.189 -771.507

7.623.346 1.181.579 738.202 709.975

8.052.730 1.206.180 811.110 1.159.816

429.384 24.601 72.908 449.841

8.042.630 1.199.303 764.039 1.159.072

8.495.000 1.224.280 839.498 1.166.889

452.370 24.977 75.459 7.817

8.404.548 1.217.292 775.499 0

8.877.000 1.248.765 852.091 0

472.452 31.473 76.592 0

3.570 2.850 0 65.000

3.570 6.410 2.880 73.800

0 3.560 2.880 8.800

4.285 3.420 0 0

4.285 7.000 0 0

0 3.580 0 0

4.285 3.420 0 0

8.560 10.400 0 0

4.275 6.980 0 0

7.000 4.000 0 0

8.560 10.400 0 0

1.560 6.400 0 0

104.111 138.820 0 1.144.500

164.728 138.820 1.320 1.809.923

60.617 0 1.320 665.423

82.116 141.600 0 907.000

82.116 191.600 0 907.000

0 50.000 0 0

131.141 141.650 0 197.080

131.141 191.650 0 197.080

0 50.000 0 0

99.060 141.700 0 148.000

99.060 191.700 0 148.000

0 50.000 0 0

799.232 Stand: 01.03.2011

2012

1.386.438

1.595.539

1.488.677

Veränderungen zum Entwurf des Haushalts 2011; Finanzplanung 2011- 2014 Investitionen - Auszahlungen 2011 ErläuterungsNr. PSPI-Element

Sachkonto PRC

1 5.000.297.700.300 2 5.000.180.715.011

783130 782100

1.12.05 1.01.10

3 5.000.062.700.300 3 5.000.087.700.300

783120 783120

1.12.01 1.11.03

4 4 5 6 7

5.000.069.700.300 5.000.172.700.300 5.000.101.710.011 5.000.321.710.011 5.000.322.710.011

783120 783120 782600 782600 782600

1.12.01 1.11.03 1.01.18 1.12.06 1.04.03

8 9 10 11 11 11 11 11 11 11 11 12 12 12 12 12 12 12 12 13 14

5.000.323.700.300 5.000.320.730 5.000.324.700.300 5.000.010.710 5.000.017.710 5.000.021.710 5.000.026.710 5.000.028.710 5.000.032.710 5.000.036.710 5.000.038.710 5.000.129.720 5.000.131.720 5.000.132.720 5.000.133.720 5.000.134.720 5.000.135.720 5.000.136.720 5.000.138.720 5.000.249.700.300 50.000.312.710

783130 782400 783130 782600 782600 782600 782600 782600 782600 782600 782600 86100 86100 86100 86100 86100 86100 86100 86100 783130 782600

1.12.05 1.15.04 1.12.01 1.03.01 1.03.01 1.03.01 1.03.01 1.03.02 1.03.03 1.03.04 1.03.05 1.03.01 1.03.01 1.03.01 1.03.01 1.03.02 1.03.03 1.03.04 1.03.05 1.09.01 1.09.01

2011

Investition Bezeichnung

Ansatz alt Ansatz neu € €

Lichtkonzept Innenstadt Erwerb von Software Straßenbau Loh'sche Weide Kanalbau Loh'sche Weide Straßenbau GE- Ost-Innere Erschließung Kanalbau Gewerbegebiet Ost BGA Betriebshof Geräte Winterdienst Telefonanlage Bürgerhaus Beleuchtungsanlage B 229/Feldmannshaus Eigenkapitalaufstockung WFG GmbH Instandsetzung Brücke Heide BGA Medien GGS Stadt BGA Medien GGS Bergerhof BGA Medien GGS Wupper BGA Medien Kath. Grundschule BGA Medien Geschw.-Scholl-Schule BGA Medien Realschule BGA Medien THG BGA Medien Armin-Maiwald-Schule GwG GGS Stadt GwG GGS Bergerhof GwG GGS Wupper GwG Kath. Grundschule GwG Geschwister-Scholl-Schule GwG Realschule GwG THG GwG Armin-Maiwald-Schule Lupenraum Ülfebad BGA "Wasserquintett" - Beschilderung

43.570 14.500

63.570 19.500

380.000 225.000

330.000 220.000

195.000 100.000 67.200

190.000 95.000 75.300 5.000 4.617

0 0 0 0 0 13.500 8.000 5.500 3.250 9.000 33.250 46.300 2.500 3.200 6.080 4.100 10.000 10.100 27.500 11.000 4.160 0 20.150

8.000 8.320 17.420 29.130 27.090 20.700 28.770 22.275 18.340 2.190 4.350 4.510 2.750 7.250 30.330 13.350 5.390 23.000 32.171

2011

Veränderung €

2012

Ansatz alt Ansatz neu € €

20.000 5.000

16.430 10.000

16.430 10.000

-

50.000 5.000

110.000 7.000

100.000 5.000

-

5.000 5.000 8.100 5.000 4.617

40.500 -

40.500 -

8.000 5.180 9.420 23.630 23.840 11.700 4.480 24.025 15.840 1.010 1.730 410 7.250 2.850 2.830 2.350 1.230 23.000 12.021

4.700 800 800 500 2.300 10.900 16.400 4.600 1.600 1.600 1.600 1.600 4.500 18.500 11.000 1.600 -

225.000 1.850 8.750 4.550 11.140 25.650 8.360 3.310 1.600 1.600 1.600 1.720 4.500 18.500 11.000 2.000 -

-

-

33.442 Stand: 01.03.2011

2012

2012

2013

Veränderung €

Ansatz alt Ansatz neu € € 0 0

-

10.000 2.000 0 0 0 0 0

-

-

225.000 4.700 1.050 7.950 4.050 8.840 14.750 8.040 1.290 120 400 236.130

2013

0 10.000

2013

Veränderung €

0 10.000 €

310.000 20.000

290.000 10.000

37.000 -

37.000 -

1.000 15.500 9.000 5.600 1.600 1.600 1.600 1.600 4.500 18.500 11.000 1.600 -

160.000 6.900 500 4.100 4.100 2.050 10.140 17.190 5.000 1.300 1.900 1.900 2.300 4.800 18.800 11.300 1.600 -

2014

-

-

-

0 10.000

20.000 10.000 160.000 6.900 500 4.100 4.100 13.450 1.140 11.590 5.000 300 300 300 700 300 300 300 150.780

2014

Ansatz alt Ansatz neu € € 0 0

-

2014

Veränderung € 0

0 0

0 0

0 0

0 0

0 0 0 0 0

10.000 0 0

21.100 -

21.100 -

6.300 1.000 50.000 15.500 1.600 1.600 1.600 1.600 4.500 18.500 11.000 1.600 -

1.200 15.150 2.650 6.550 1.600 1.600 1.720 1.600 4.500 18.500 11.000 1.600 -

0 0 0 -

-

-

6.300 1.000 1.200 15.150 47.350 8.950 120 47.130

Veränderungen zum Entwurf des Haushalts 2011 Finanzplanung 2011 - 2014 Investitionen-Einzahlungen 2011 ErläuterungsNr. PSPI-Element

1 1 5.000.124.600.011 1 5.000.125.600.011 2 5.000.297.605

3 4 4 5

5.000.323.605 5.000.062.610 5.000.087.610 5.000.312.605

Sachkonto PRC

681200 681200 681200

681800 683100 683200 681200

Investition Bezeichnung

2011

2011

Ansatz alt Ansatz neu Veränderung € € €

2012

2012

2013

2013

2013

2014

Ansatz alt Ansatz neu Veränderung Ansatz alt Ansatz neu Veränderung € € € € € €

2014

2014

Ansatz alt Ansatz neu Veränderung € € €

versch 1.03 1.08.01 1.12.05

Investitionspauschale Schul- u. Bildungspauschale Sportpauschale LZ Lichtkonzept Innenstadt

535.000 650.000 60.000 30.499

601.513 659.109 62.056 44.499

66.513 9.109 2.056 14.000

535.000 640.000 59.000 11.501

580.000 640.000 61.000 11.501

45.000 0 2.000 0

535.000 630.000 59.000 0

580.000 630.000 60.000 0

45.000 0 1.000 0

535.000 600.000 58.000 0

580.000 620.000 60.000 0

45.000 20.000 2.000 0

1.12.05 1.12.01 1.11.03 1.09.01

Kostenbeteiligung Beleuchtungsanlage B 229/ Feldmannshaus Beiträge n. BauGB Loh'sche Weide KAG-Beiträge Loh'sche Weide LZ "Wasserquintett" Beschilderung

0 400.000 125.000 16.120

8.000 690.000 187.283 28.954

8.000 290.000 62.283 12.834

0 30.000 100.000 0

0 30.000 100.000 0

0 0 0 0

0 60.000 18.500 0

0 60.000 18.500 0

0 0 0 0

0 0 14.000 0

0 0 14.000 0

0 0 0 0

464.795 Stand:01.03.2011

2012

47.000

46.000

67.000

Veränderungen zum Entwurf des Haushalts 2011 Finanzplanung 2011- 2014 Gesamtfinanzplan 2011 ErläuterungsNr.

Produktgruppe 1.16.02 1.16.02. 1.16.02

Sachkonto

Investition Bezeichnung

791200 Tilgung Inv.-Kredite vom Land 791700 Tilgung Inv.-Kredite sonst.-öff. Sonderr. 791800 Tilgung Inv.-Kredite vom priv. Bereich Sanierung Brücke Scheidt(Instand01.12.01.03.01. 4.406.031.790.001 haltungsrückstellung) 1.01.12-01 4.506.001.790.002 Brandschaumängel THG Instandhaltungsrückstellung Gebäude 1.01.12-01 4.508.002.790.001 Carl-Diem-Str. 5 Instandhaltungsrückstellung Haupt1.01.12-01 4.508.003.790.001 schule Instandhaltungsrückstellung f. Brand1.01.12-01 4.508.004.790.001 schaumängel Realschule Instandhaltungsrückstellung Brand1.01.12-01 4.508.005.790.002 schaumängel Bürgerhaus

2011

Ansatz alt Ansatz neu Veränderung € € €

2012

2012

2012

2013

Ansatz alt Ansatz neu Veränderung € € €

2013

2013

2014

Ansatz alt Ansatz neu Veränderung € € €

2014

2014

Ansatz alt Ansatz neu Veränderung € € €

37.805 1.455.500 783.750

0 0 2.232.200

-37.805 -1.455.500 1.448.450

0 1.267.000 682.400

0 0 1.956.620

0 -1.267.000 1.274.220

0 1.276.400 687.350

0 0 1.970.560

0 -1.276.400 1.283.210

0 1.199.000 645.590

0 0 1.855.230

0 -1.199.000 1.209.640

0 0

15.000 43.676

15.000 43.676

0 0

0 0

0 0

0 0

0 0

0 0

0 0

0 0

0 0

0

95.000

95.000

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

6.361

6.361

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

104.533

104.533

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

125.454

125.454

0

0

0

0

0

0

0

0

0

375.024 Stand:01.03.2011

2011

Erläuterungen zu den Veränderungen des Haushaltsentwurfes HSK 2011– 2014, Aufwendungen(Stand: 22.02.2011) Erläuterungs- Erläuterung Nr. 1 2

3

4

5 6 7

8 9 10 11 12 13 14 15

19 20

Ö 10.3

17 18

Aufgrund der geänderten Veranschlagung der Gewerbesteuer ergeben sich die neuen Haushaltsansätze.. Aufgrund der veränderten Erträge bei den Steuern ergeben sich neue Ansätze der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum. Die Berechnung der Kreisumlage 2011 basierte auf geringeren Umlagegrundlagen als jetzt nach der 1. Modellrechnung des Landes mitgeteilt. Die Umlagegrundlagen für das Jahr 2011 betragen 22.590.625 € (Entwurf=22.213.063 €). Durch die veränderten Kreditaufnahmen gegenüber dem Entwurf ergeben sich die neuen Aufwendungen für Zinsen von Kommunaldarlehen. Die Zinsen für Kommunaldarlehen werden nach einer Kontenumstellung des Landes ab dem HJ 2011 ausschließlich unter dem Sachkonto 551800 ausgewiesen. Die Zinsen f. Kassenkredite werden nach der sich abzeichnenden Entwicklung der notwendigen Liquiditätssicherung und den geänderten Zinssätzen, zwischenzeitlich wurde ein Betrag in Höhe von 15,0 Mio. € für den Zeitraum von 5 Jahren mit einem Zins von 2,25 % aufgenommen, angepasst. Darüber hinaus werden die Zinsen für Kassenkredite nach einer Kontenumstellung des Landes ausschließlich unter dem Sachkonto 551810 beplant. Die Maßnahme "Löschwasserversorgung Grüne-Feldmannshaus" ist noch nicht abgeschlossen. Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 14.12.2010 ist die Aufwandsentschädigung für den Wehrführer anzupassen. Die Sanierung der Kaiserstraße von der Kreuzung Hohenfuhr-/Telegrafenstraße bis zur Hermannstraße mußte wegen des Wintereinbruchs eingestellt werden. Die Restmittel des Vorjahres dienen der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme. Des Weiteren sind 150 T€ für die Beseitigung von Straßenschäden als Folge des Winters berücksichtigt worden. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses soll die Straßenreinigung neu ausgeschrieben werden. Die Sachaufwendungen berücksichtigen die europaweite Ausschreibung. Die Ansatzerhöhung berücksichtigt das 30jährige Partnerschaftsjubiläum mit Chateaubriant. Der notwendige Umbau für dieU3-Betreuung im Kindergarten Wupper wird erst im 1. Halbjahr 2011 abgeschlossen. Durch Erhöhung der Fallzahlen sind die Aufwendungen angepasst worden. Siehe Erl. Nr. 11 Siehe Erl. Nr. 11 Die im HJ 2010 vorgesehene Erstellung eines Verkehrslärmgutachtens für den B-Plan GE-Ost(5.500 €) und die Erstellung eines B-Planes 101 (24.500 €) werden erst im HJ 2011 durchgeführt. Der für 2011 eingeplante Ansatz von 30.730 € für die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs Kotten-/Burg-/Nordstraße ist auf 46.000 € zu erhöhen. Mit der Maßnahme sollte ursprünglich 2010 begonnen werden, jedoch wird diese erst 2011 durchgeführt. Die für 2010 hierfür vorgesehen Mittel von rd. 15 T€ sind neu zu veranschlagen. Der ursprünglich vorgesehene Bau einer Außentreppe am Bürgerhaus wird nicht durchgeführt. Bedingt durch den Winter und den damit erheblich erhöhten Winterdienst sind Reparaturen entstanden sowie ein höherer Aufwand bei den Betriebsstoffen zu berücksichtigen. Ersatzbeschaffung von Reifen für das Löschfahrzeug LF-16 Landwehr (3.500 €) und Instandsetzung des Kommandowagens (2.500 €). Sachaufwand für Schneeräumarbeiten durch Dritte im Stadtgebiet.

21 22 23 24 26 26 27 28 29 30 31 32

Das Submissionsergebnis für die Grundstücksanschlusskosten im Bebauungsgebiet Loh'sche Weide ist günstiger als bei der Planung des Ansatzes angenommen ausgefallen. s. Erl. Nr. 24 Gemäß den Sicherheitsvorschriften müssen Dieselmotoremissionen in den Fahrzeugabstellbereichen der Feuerwehrhäuser mit einer raumlufttechnischen Anlage abgeführt werden. Instandsetzung einer Dachfläche. Die Aufwendungen für den Straßenentwässerungsanteil des Oberflächenwassers ist zu gering beplant worden. Darüber hinaus ergibt sich für das Jahr 2011 noch eine Nachforderung für die Jahre 2007 - 2010 von rd. 25 T€. Die Porto-Aufwendungen können aufgrund der Rechnungsergebnisse der Vorjahre weiter reduziert werden. Für den Versand der Buß- und Verwarngelder des ruhenden Straßenverkehrs werden die Portokosten im Produkt veranschlagt. Im Rahmen der geänderten Steuerhebesätze 2011 müssen neue Steuerbescheide erlassen werden. An der Aufzugsanlage im Bürgerhaus müssen vom TÜV festgestellte Mängel beseitigt werden. Der Umbau des Biologieraumes in der Realschule war im Jahr 2010 beplant. Die Ausführung erfolgt in 2011. Der Außenstrich war im HJ 2010 vorgesehen. Witterungsbedingt ist die Maßnahme jedoch nicht zur Ausführung gekommen. Anhand des Medienkonzeptes für die Radevormwalder Schulen werden die Aufwendungen für die Unterhaltung der Datenverarbeitungseinrichtung je Schule (Reparaturen, Verkabelungen, Wartung, Ersatzteile u. Zubehör z. B. Headsets) auf einem besonderen Sachkonto beplant. Die Aufwendungen wurden bisher bei den einzelnen Schulen auf dem Sachkonto 524901 beplant.

Erläuterungen zu den Veränderungen des Haushaltsentwurfes HSK 2011 – 2014 Erträge (Stand:22.02.2011) ErläuterungsNr. 1 2

3 4 5 6

8

9 10 11 12 13

Erläuterung Aufgrund der Anhebung der fiktiven Hebesätze für die Realsteuern durch das Land NW erfolgt die notwendige Erhöhung bei der Grundsteuer A von bisher 315 v.H. auf 340 v.H. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist im HJ 2014 eine weitere Erhöhung um 20 v.H. vorgesehen. Die Anhebung der fiktiven Hebesätze bei den Realsteuern erfordert eine Anpassung bei der Grundsteuer B um 35 v.H. von bisher 395 v.H. auf 430 v.H. Der fiktive Hebesatz bei der Grundsteuer B liegt bei 413 v.H. Bei der Erhöhung ist zu berücksichtigen, dass nach dem Handlungsrahmen für HSK-Kommunen die Hebesätze mindestens 10 v.H. über den fiktiven Hebesätzen des Landes liegen müssen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist eine weitere Erhöhung des Hebesatzes im HJ 2014 um 20 v.H. vorgesehen. Bedingt durch die Anhebung des fiktiven Hebesatzes für die Gewerbesteuer von von 403 v.H. auf 411 v.H. ist die Erhöhung des Hebesatzes um 10 v.H. auf 440 v.H. unabdingbar. Im Jahr 2014 ist eine weitere Erhöhung auf 450 v.H. vorgesehen. Anpassung des Ertrages aufgrund der Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2010. Nach der Steuerschätzung November 2010 erhöht sich der Anteil der Umsatzsteuer für die Gemeinden. Gemäß der 1. Modellrechnung des GFG-Entwurfs 2011 erhält die Stadt 930.240 €. Bei der Berechnung des Landes sind 650 Mio. € als Verteilermasse berücksichtigt worden. Im Haushaltsentwurf wurden 645 Mio. zugrunde gelegt. Die Erträge der Folgejahre basieren auf den auf den im Entwurf erläuterten %_Steigerungen. Diese liegen unter den Orientierungsdaten des Landes. Nach der 1. Modelrechnung zum Entwurf des GFG 2011 fällt die Schlüsselzuweisung geringer aus. Durch die Veränderung der Erträge bei den Realsteuern, den Gemeindeanteilen an der Einkommen- bzw. Umsatzsteuer und den Gewerbesteuerumlagen sowie den geänderten fiktiven Hebesätzen des Landes NW ergeben sich ab 2012 die danach neu berechneten Erträge für Schlüsselzuweisungen. Ab 2013 soll die 2. Etage im Industriegebäude vermietet werden. Für den Umbau des Kiga Wupper wird gem. Bewilligungsbescheid eine Landeszuweisung gewährt. Gemäß dem vorliegenden Förderbescheid erhöhen sich die Zuwendungen des Landes. Der erhebliche Mehraufwand bei den Sachkosten für Streumittel etc (rd. 85 T€) sowie für den Personalaufwand des Betriebshofs wird im Rahmen der Gebührenbedarfsrechnungen 2012 - 2014 berücksichtigt. Die Stadtbücherei beabsichtigt sich im HJ 2011 an dem Landesprojekt "Märchen" zu beteiligen. Die Aufwendungen(Medien, Fortbildung, Materialien etc.) werden aus dem veranschlagten Mittel finanziert und betragen 2.200 €.

Ö 10.3

Erläuterungen zu den Veränderungen des Haushaltsentwurfes HSK 2011 – 2014 Investitionen - Auszahlungen (Stand: 25.02.2011) Erläuterungs- Erläuterung Nr. 1 2 3 4 5. 6. 7.

8. 9.

10.

11. 12.

14.

An verschiedenen Standorten sind Infotafeln mit Karten, Stelen und Wegweiser im Rahmen des Projekts "Wasserquintett"-Beschilderung

Ö 10.3

13.

Gemäß dem Bewilligungsbescheid für die Investitionsmaßnahme muss die Veranschlagung angepasst werden. Aufgrund einer Umstellung der GIS-Lizenzen sowie der Tatsache dass mittlerweile die Zahl der Nutzer sich erheblich erhöht hat muss eine zusätzliche Lizenz angeschafft werden. Nach dem zwischenzeitlich vorliegenden Submissionsergebnis können die Ansätze für den Straßen- u. Kanalbau im Bebauungsgebiet Loh'sche Weide niedriger veranschlagt werden. Das Submissionsergebnis für den Kanal- und Straßenbau im Bereich der Alber-Einstein-Straße(GE-Ost) liegt unter den veranschlagten Ansätzen des Entwurfes. Der als Ersatz zu beschaffende Traktor muss leistungsstärker sein, da an dem Traktor eine neu zu beschaffende Schneefräse angebracht werden soll. Des Weiteren sollen Schneefangzäune(100 m) angeschafft werden (4 T€). Neuanschaffung einer traktorbetriebenen Schneefräse für den Winterdienst. Die 18 Jahre alte Telefonanlage des Bürgerhauses ist äußerst störanfällig und fällt häufig bei Störungen komplett aus. Aufgrund des Zustands der Anlage sind aufwendige Reparaturen unwirtschaftlich. Im Rahmen der Fenstersanierung soll die Vernetzung der neuen Telefonanlage erfolgen. Im Bereich der im Jahr 2010 hergestellten Linksabbiegespur auf der B 229 in der Ortslage Feldmannshaus (GE Ost) ist eine Beleuchtungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit vorzusehen. Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 18.12.2007 soll die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Radevormwald GmbH & Co. KG eine Kapitalaufstockung durch Hergabe einer 5.000 qm großen Teilfläche aus dem Bebauungsgebiet Loh'sche Weide erhalten. Der Wert der Kapitalaufstockung beträgt danach 625.000 €. Im HJ 2010 wurde ein Teilbetrag in Höhe von 400.000 € als Kapitalaufstockung gewährt. Die Restzahlung der Kapitalaufstockung in Höhe 225.000 € soll 2012 erfolgen. Unterhalb der Gewölbebrücke wird ein sog. Wellblech-Profil erstellt. Der Hohlraum zwischen der neuen Röhre und der alten Gewölbebrücke wird mit tragfähigem Material (z.B. Beton) verfüllt. Anschließend wird das vorhandene Gewölbe mit weiterem tragfähigem Material überschüttet. Auf dem Damm wird eine neue Zuwegung errichtet. Die Investitions-Auszahlungen berücksichtigen die Beschaffungen von Hardware des Medienkonzeptes für die Radevormwald Schulen im Finanzplanungszeitraum bis 2014. Im Rahmen des Medienkonzeptes für die Radevormwalder Schulen sind die Beschaffungen von GwG's ( geringwertigen Wirtschaftsgütern) berücksichtigt worden. Im Rahmen des Regionale 2010 Projekts "Lupenraum Ülfebad" wird zum Abschluss der Investitionsmaßnahme die Hangbefestigung zwischen der Rampenanlage und der Ülfe-Wuppertal-Straße erforderlich. Für die Durchführung der Hangsicherung und Erneuerung ist die vorhandene Schwarzdecke vom Straßenbordstein Richtung Böschung aufzunehmen, die alte Betonkonstruktion (auf der die entfernte Wand gestanden hat) abzubrechen, durch ca. 1 m hohe Betonwinkelsteine zu ersetzen und den Zwischenraum mittels Pflasterbeläge wieder herzustellen.

vorgesehen.

Erläuterungen zu den Veränderungen des Haushaltsentwurfes HSK 2011– 2014 Investitionen - Einzahlungen(Stand:25.02.2011) Erläuterungs- Erläuterung Nr. 1 2 3 4 5

Gemäß der 1. Modellrechnung des GFG-Entwurfes 2011 ergeben sich höhere pauschale Zuweisungen. Anpassung der Zuweisung an den Bewilligungsbescheid. Gemäß vertraglicher Vereinbarung werden vom Grundstückserwerber die Kosten für die Beleuchtungsanlage übernommen. Anpassung der Ansätze aufgrund in 2010 geschlossener Kaufverträge, deren Kaufpreiszahlung aber erst in 2011 erfolgt. Gemäß dem Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln erhöht sich der Fördersatz von 80 v.H. auf 90 v.H. Darüber hinaus erfolgt die Anpassung an die höhere Investitions-Ausazhlung.

Ö 10.3

Prioritätenliste der Stadt Radevormwald

Stand:

gemäß Erlass des Innenministeriums NRW vom 6. März 2009, Az.:33 -46.09.01, zuletzt geändert durch Erlass vom 22. Mai 2009

für das Haushaltsjahr 2011 V 4.11

Berechnung des Kreditrahmens für nicht durch Gebühreneinnahmen refinanzierte (=unrentierliche) Investitionen: 2.236.150 €

Gesamttilgung lt. Haushaltsplan / Finanzplan: Tilgung der/des Sondervermögen/s lt. Wirtschaftsplan: ... ... ... Gesamttilgung Sondervermögen: Gesamttilgung HH & Sondervermögen:

0€ 0€ 0€ 0€ 2.236.150 €

fiktive Berechnung des unrentierlichen Anteils an den Gesamtinvestitionen ( = 2 / 3)

1.490.767 €

Vortrag aus Vorjahr:

0€

Kreditrahmen für nicht durch Gebühreneinnahmen refinanzierte (=unrentierliche) Investitionen

1.490.767 €

Kreditbedarf für nicht durch Gebühreneinnahmen refinanzierte (=unrentierliche) Investitionen: -460.141 €

Kategorie 1: Auszahlungen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind: Kategorie 2: Auszahlungen zum Erhalt und zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn ein Verzicht oder ein zeitlicher Auschub eindeutig unwirtschaftlich wäre Kategorie 3: Auszahlungen für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes NRW bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie bewilligt werden Summe:

-265.488 € -344.308 € -1.069.938 €

nicht ausgeschöpfter Kreditrahmen:

420.829 €

Ö 10.3

nachrichtlich: -1.986.980 €

Finanzierung der durch Gebühreneinnahmen refinanzierten (=rentierliche) Investitionen:

Stadt Radevormwald Der Bürgermeister Datum



01.03.2011 11:55

Unterschrift

Seite 1 [19]

Bereich I: rentierliche Investitionen Auszahlungen Produkt-Nr. / Projekt -Nr. 11.01

investive Maßnahmen

Einzahlungen Finanzplan

Finanzierung

Finanzplan

a) Versorgung

Summe

0 € Summe investive Einzahlungen

0€

11.02

b) Abfallbeseitigung

11.03

c) Abwasserbeseitigung

12.05

e) Straßenreinigung

13.06

d) Bestattungswesen

0€

0€

02.02.06

f) Märkte

0€

0€

02.17

g) Rettungsdienst

0€

0€

Summe

2.500 € investive Einzahlungen

0€

2.351.550 € investive Einzahlungen

417.283 €

50.213 € investive Einzahlungen

0€

2.404.263 € Summe Differenz: Einzahlungen- Auszahlungen



01.03.2011 11:55

417.283 € -1.986.980 €

Seite 2 [19]

Bereich II: unrentierliche Investitionen Kategorie 1: unabweisbare Investitionen Auszahlungen Produkt-Nr. / Projekt -Nr.

01 02 15 5 00002 710 011 01 02 15 5 00004 710 010

investive Maßnahmen mit der Feuerschutzpauschale finanzierbare Maßnahmen: Geräte Feuerschutz Ausrüstungsgegenstände für Löschgruppenfahrzeug VJ

Einzahlungen Finanzplan

Finanzierung

Finanzplan

Feuerschutzpauschale (FSP) Haushaltsjahr

49.000 €

40.000 € 1.880 € Summe angesparte Mittel der FSP aus Vorjahren

0€

(--> sonstige Verbindlichkeiten d. Bilanz)

im HHJ nicht in Anspruch genommene FSP

-7.120 €

(-->Erhöhung d. sonstigen Verbindlichkeiten d. Bilanz)

Zweckgebunden Einzahlungen:

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

0€ Finanzierungssaldo Feuerschutzpauschale + zweckgebundenen Einzahlungen abzüglich entsprechende Auszahlungen: 0€



01.03.2011 11:55

Seite 3 [19]

mit der Sportpauschale finanzierbare Maßnahmen: 01 08 01 01 08 01

BGA Turnhalle Sportstätten GWG´s Sportstätten

Sportpauschale (SpP) Haushaltsjahr 8.750 € Summe angesparte Mittel der SpP aus Vorjahren 3.350 € (--> sonstige Verbindlichkeiten d. Bilanz) ~ im HHJ nicht in Anspruch genommene SpP

62.056 €

-49.956 €

(-->Erhöhung d. sonstigen Verbindlichkeiten d. Bilanz)

~ in Kategorie 2 verwendete Sportpauschale ~ in Kategorie 3 verwendete Sportpauschale ~ mit der SpP finanzierte laufende Aufwendungen ~ Zweckgebundene Einzahlungen

0€ 0€

12100

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

0€ Finanzierungssaldo in Kategorie 1 verwendete SpP + zweckgebundene Einzahlungen abzüglich entsprechende Auszahlungen: 0€



01.03.2011 11:55

Seite 4 [19]

01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 01 01 03 02 01 03 02 01 03 02 01 03 03 01 03 03 01 03 03 01 03 04 01 03 04 01 03 04 01 03 05 01 03 05 01 03 05 01 06 01 01 06 01 01 06 01 01 06 01



5 000129 720 011 5 000010 710 011 5 000130 720 011 5 000013 710 011 5 000015 710 011 5 000131 720 011 5 000017 710 011 5 000020 710 011 5 000132 720 011 5 000021 710 011 5 000025 710 011 5 000133 720 011 5 000026 710 011 5 000027 710 011 5 000134 720 011 5 000028 710 011 5 000030 710 011 5 000135 720 011 5 000032 710 011 5 000033 710 011 5 000136 720 011 5 000036 710 011 5 000038 710 011 5 000138 720 011 5 000038 710 011 5 000238 720 011 5 000239 710 011 5 000142 710 011 5 000043 710 011

mit der Schul- und Bildungspauschale finanzierbare Maßnahmen: GwG GGS Stadt Techn. Ausstattung GGS Stadt GwG GGS Blumen-/Neustr. Techn. Ausstattung GGS Blumen-/Neustr. BGA GGS Bergerhof GwG GGS Bergerhof Techn. Ausstattung GGS Bergerhof BGA GGS Wupper GwG GGS Wupper Techn. Ausstattung GGS Wupper BGA Kath. Grundschule GwG Kath. Grundschule Techn. Ausstattung Kath. Grundschule BGA Geschw.-Scholl-Schule GwG Geschw.-Scholl-Schule Techn. Ausstattung Geschw.-Scholl-Schule BGA Realschule GwG Realschule Techn. Ausstattung Realschule BGA THG GwG THG Techn. Ausstattung THG BGA Armin-Maiwald-Schule GwG Armin-Maiwald-Schule Techn. Ausstattungen Armin-Maiwald-Schule GwG KiTa Wupper BGA KiTa Wupper GwG KiTa Sprungbrett BGA KiTa Sprungbrett

Schul- und Bildungspauschale (SBP) Haushaltsjahr 2.190 € 8.320 € 1.600 € 0€ 500 € 4.350 € 17.420 € 3.000 € 4.510 € 29.130 € 5.000 € 2.750 € 27.090 € 35.000 € 8.494 € 20.700 € 69.328 € 48.330 € 28.770 € 10.500 € 13.350 € 22.275 € 18.340 € 5.390 € 18.340 € 2.000 € 1.350 € 1.800 € 2.200 €

01.03.2011 11:55

Summe angesparte Mittel der SBP aus Vorjahren

659.109 € 62.088 €

(--> sonstige Verbindlichkeiten d. Bilanz)

im HHJ nicht in Anspruch genommene SBP

0€

(-->Erhöhung d. sonstigen Verbindlichkeiten d. Bilanz)

Im Rahmen von Fördermaßnahmen (Kat. 3) zur Finanz. kommunaler Eigenteile eingesetzte SBP

-11.170 €

mit der SBP finanzierte laufende Aufwendungen

-298.000 €

an andere Schulträger weitergeleitete SBP Zweckgebundene Einzahlungen

412.027 €

Seite 5 [19]

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

0€ Finanzierungsaldo Schul-und Bildungspauschale + zweckgebundene Einzahlungen und entsprechende Auszahlungen: Berechnungsfehler!



01.03.2011 11:55

Seite 6 [19]

durch Beiträge finanzierte Maßnahmen:

Beiträge:

01 12 01 5 000062 700 300 01 12 01 5 000052 700 300 5 000248 700 300

Straßenbau Bebauungsgebiet Loh´sche Weide Straßenausbau Dehnerhofstraße Straßenbau GE Ost/Feldmannshaus

330.000 € Bau GB-Beiträge Loh´sche Weide 275.000 € KAG-Beiträge Dehnerhofstraße 15.000 € Bau GB-Beiträge

01 12 01 5 000068 700 300 01 12 01 5 000069 700 300

Straßenbau Schüttendeich Straßenbau Albert-Einstein-Straße

75.000 € Bau GB-Beiträge Schüttendeich 190.000 € Bau-GB Beiträge Albert-Einstein-Straße

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle

0€ 25.000 €

0€

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle Finanzierungssaldo Beiträge und durch Beiträge finanzierte Auszahlungen: 11.000 €

Abwicklung von Maßnahmen, deren Finanzierung bereits in Vorjahren erfolgte

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle

690.000 € 166.000 € 15.000 €

Auflösung von Rückstellungen

0€

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle Einzahlungen aus in Vorjahren nicht verwendeten, zweckgebundenen Mitteln (-->Reduzierung d. sonstigen Verbindlichkeiten d. Bilanz)

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle

0€

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle zweckgebundene Mittel, die erst in späteren Haushaltsjahren verausgabt werden (-->Erhöhung d. sonstigen Verbindlichkeiten d. Bilanz)

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle



0€

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle

01.03.2011 11:55

Seite 7 [19]

Allgemeine Investitionspauschale:

weitere pflichtige Maßnahmen:

01 12 01 5 000288 700 300 01 12 01 5000323 700 300

→ mit anderen zweckgebundenen Finanzmittel (z.T.) finanzierte Investitionen Parkplatzerweiterung Rathaus Beleuchtungsanlage B 229/Feldmannshaus

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle) → mit Verkaufserlösen unmittelbar mitfinanzierte Investitionen

01 01 18 01 01 18 01 01 18 01 01 18

5 000213 710 011 5 000111 710 010 5 000112 710 011 5 000116 710 011 5 000117 710 010

Ersatzbeschaffung Radlader Ersastzbeschaffung LKW Betriebshof Ersatzbeschaffung Friedhofsbagger Ersatzbeschaffung Unimog Ersatzbeschaffung Multicar Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

601.513 €

→zweckgebundene Finanzmittel 9.750 € Entnahme Bestand Stellplatzrücklage 8.000 € Kostenbeteiligung Dritter

9.750 € 8.000 €

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle) →Verkaufserlöse, die mit den Investitionen in Verbindung stehen:

95.200 € 60.000 € 41.200 € 144.200 € 73.848 €

Verkauf Radlader Verkauf LKW Verkauf Friedhofsbagger Verkauf Unimog Verkauf Multicar

0€

5.000 € 1.000 € 1.000 € 7.000 € 1.000 €

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

0€

Sontige allgemeine Finanzmittel und weitere Verkaufserlöse, die zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden sollen (Begründung erforderlich

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)



01.03.2011 11:55

0€

Seite 8 [19]

01 01 13 01 12 01 01 13 01 01 13 06 01 02 15 01 12 01 01 02 15 01 12 01 01 06 05 01 10 11 01 10 11 01 01 18 01 01 06 01 01 06 01 06 05 01 13 06 01 01 18 01 01 12 01 01 12 01 13 06 01 01 10 01 01 10 01 01 10 01 01 10 01 02 01 01 02 17 01 02 17 01 01 18 01 02 15 01 06 04 01 06 04 01 04 03

5 000024 710 011 5 000063 700 300 5 000200 710 011 5 000099 700 011 5 000002 710 011 5 000305 700 300 5 000127 720 011 5 000304 700 300 5 000232 720 011 5 000166 720 011 5 000165 720 011 5 000107 720 300 5 000001 710 011 5 000126 720 011 5 000226 710 011 5 000158 720 011 5 000159 720 011 5 000160 720 011 5 000243 710 011 5 000100 710 011 5 000180 715 011 5 000182 720 011 5 000183 710 011 5 000181 720 011 5 000201 700 300 5 000128 720 011 5 000227 710 011 5 000101 710 011 5 000090 700 300 5 000042 710 011 5 000141 720 011 5 000322 710 011

→ weitere pflichtige Investitionen Erwerb von Grundvermögen Straßenbau Bebauungsgebiet Herbeck Erwerb von Stadtmobiliar Wegebau Kommunalfriedhof Geräte Feuerschutz Brücke Krebsöge GwG Feuerschutz Fußgängerbrücke Wülfing/Wupperstr.PlanungGwG Familienfrühförderzentrum GwG Asylbewerberunterkunft GwG Obdachlosenunterkunft Ölabscheider Betriebshof BGA Gesamtverwaltung GwG Gesmtverwaltung BGA Familienfrühförderzentrum GwG Kommunalfriedhof GwG Betriebshof GwG Gebäudemanagement BGA Gebäudemanagement BGA Kommunalfriedhof Erwerb von Software (BGA) Erwerb von Software (GwG) Erwerb von Datenendgeräten (BGA) Erwerb von Datenendgeräten (GwG) WC-Anlage Kräwinkel GwG Rettungswesen BGA Rettungswesen Erwerb Geräte / Maschinen Betriebshof Löschwasserrückhaltebecken Mermbach Betriebs- u. Geschäftsausstattung Jugendräume GwG Jugendräume Telefonanlage Bürgerhaus Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

Summe:



130.000 € 20.000 € 5.100 € 5.000 € 10.000 € 75.000 € 4.500 € 15.000 € 500 € 1.500 € 1.000 € 120.000 € 3.517 € 19.554 € 600 € 10.200 € 6.600 € 2.000 € 1.000 € 13.100 € 19.500 € 11.000 € 17.200 € 2.500 € 25.000 € 2.500 € 27.500 € 75.300 € 40.000 € 2.250 € 2.000 € 4.285 € 0€

2.456.411 € Summe:

01.03.2011 11:55

1.996.270 €

Seite 9 [19]

Kategorie 2: substanzerhaltene Investitionen Auszahlungen Produkt-Nr. / Projekt -Nr.

investive Maßnahmen

Einzahlungen Finanzplan

Finanzierung

Finanzplan

Sportpauschale (SpP), die zur Finanzierung von Maßnahmen der Kategorie 2 eingesetzt wird

mit der Sportpauschale finanzierbare Maßnahmen:

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle) zweckgebundene Einzahlungen:

0€

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle) Finanzierungssaldo in Kategorie 1 verwendete SpP + zweckgebundene Einzahlungen abzüglich entsprechende Auszahlungen: 0€ Beiträge:

0€

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle) Finanzierungssaldo Beiträge und durch Beiträge finanzierte Auszahlungen:

0€

durch Beiträge finanzierte Maßnahmen:

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

0€



01.03.2011 11:55

Seite 10 [19]

weitere substanzerhaltende Maßnahmen: → mit anderen zweckgebundenen Finanzmittel (z.T.) finanzierte Investitionen

→zweckgebundene Finanzmittel

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle) → mit Verkaufserlösen unmittelbar mitfinanzierte Investitionen

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle) →Verkaufserlöse, die mit Investitionen in Verbindung stehen:

0€

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

0 € Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

0€

Sontige allgemeine Finanzmittel und weitere Verkaufserlöse, die zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden sollen (Begründung erforderlich

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle) 01 02 17 01 04 06 01 04 06 01 13 01 01 04 03 01 04 03 01 04 03 01 02 15 01 13 06 01 06 04 01 06 04 01 09 01

5 000006 710 010 5 000139 720 011 5 000039 710 011 5 000007 720 011 5 000102 710 011 5 000162 720 011 5 000167 720 011 5 00005 710 010 5 000244 700 300 5 000140 720 011 5 000041 710 011 5 000249 700 300

→ sonstige substanzerhaltende Investitionen Ersatzbeschaffung Krankentransportwagen GwG Bücherei BGA Bücherei Erwerb von Stadtmobiliar (GwG) BGA Bürgerhaus GwG Bürgerhaus GwG Restaurant Bürgerhaus Errichtung Löschwasserbehälter Landwehr Errichtung Urnenwand Kommunalfriedhof GwG Spielgeräte f. Spiel- u. Bolzplätze Ergänzung Spielgeräte Lupenraum Ülfebad Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

Summe:



0€

95.000 € 300 € 0€ 500 € 6.500 € 83.000 € 2.500 € 10.000 € 12.200 € 1.500 € 22.378 € 31.611 € 0€

265.488 € Summe:

01.03.2011 11:55

0€

Seite 11 [19]

Kategorie 3: staatlich geförderte Investitionen Auszahlungen Produkt-Nr. / Projekt -Nr.

investive Maßnahmen

Einzahlungen Finanzplan

Finanzierung

Finanzplan

Fördermaßnahmen für Schule und Bildung sowie Sport soweit die SBP bzw. die Sportpauschale zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils eingesetzt wird 01 03 03 5 000265 710 010

5 000239 710 011

5 000238 720 011

Erwerb GwG Mensa Realschule

Staatszuweisung Schul- und Bildungspauschale 16.000 € Sportpauschale sonstige zweckgebundene Einzahlung

8.000 € 8.000 €

BGA Kindergarten Wupper

Staatszuweisung Schul- und Bildungspauschale 16.700 € Sportpauschale sonstige zweckgebundene Einzahlung

15.030 € 1.670 €

GwG Kindergartren Wupper

Staatszuweisung Schul- und Bildungspauschale 15.000 € Sportpauschale sonstige zweckgebundene Einzahlung

13.500 € 1.500 €

Staatszuweisung Schul- und Bildungspauschale Sportpauschale sonstige zweckgebundene Einzahlung Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

Staatszuweisung (s. Hilfstabelle Schul- und Bildungspauschale (s. Hilfstabelle 0€ Sportpauschale (s. Hilfstabelle sonstige zweckgebundene Einzahlung (s.Hilfstab.)

0€ 0€ 0€ 0€

Sontige allgemeine Finanzmittel und weitere Verkaufserlöse, die zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden sollen (Begründung erforderlich)

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)



01.03.2011 11:55

0€ Seite 12 [19]

Maßnahmen, die mit zweckgebundenen staatlichen Zuweisungen finanziert werden: Staatszuweisung 1.373.750 € Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung

1.099.000 €

Staatszuweisung 15.000 € Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung

110.000 €

Wupperbrücken Dahlerau

Umgestaltung Marktplatz

Staatszuweisung 327.900 € Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung

229.530 €

01 12 01 5 000289 700 300

Umgestaltung Schloßmacherplatz

Staatszuweisung 43.000 € Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung

30.100 €

01 12 01 5 000292 700 300

Wasserquintett -Beschilderung-

Staatszuweisung 32.171 € Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung

28.954 €

01 09 01 5 000312 710

Umgestaltung Kaiserstraße

Staatszuweisung 27.000 € Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung

0€

01 12 01 5 000290 700 300

Lichtkonzept Innenstadt

Staatszuweisung 63.570 € Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung

40.499 €

01 12 05 5 000297 700 300

01 09 01 5 000050 700 011

Sanierung Industriegebäude Wülfing

01 12 01 5 000250 700 300

01 06 01

Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung

01 06 01

Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung



01.03.2011 11:55

Seite 13 [19]

Summe weitere Maßnahmen (s. Hilfstabelle)

Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung Staatszuweisung Beiträge sonstige zweckgebundene Einzahlung Staatszuweisung (s. Hilfstabelle 0 € Beiträge (s. Hilfstabelle) sonstige zweckgebundene Einzahlung (s.Hilfstab.) zweckgebundene staatliche Zuweisungen: 1.574.613 €

0€ 0€ 0€

kommunaler Eigenanteil durch SBP: 11.170 € kommunaler Eigenanteil durch SpP: 0€ sonstige zweckgebundene Einzahlungen: 0€ Beiträge: 0€ sonstige allgemeine Finanzmittel/Verkaufserlöse: 0€

Summe:



1.930.091 € Summe:

01.03.2011 11:55

1.585.783 €

Seite 14 [19]

Anlage 2 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 2011 2012 2013 Summe

2012

Voraussichtlich fällige Auszahlungen (Angabe in T €) 2013 2014

522,5 0 0

300 0 0 0

0 0 0 0

100 5 127,5

290 10 0

0 0 0

290

0

0

Nachrichtlich: Im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen

Maßnahmen (HPL 2011) Straßenbau Lohsche Weide(1.12.01) Kanalbau Lohsche Weide(1.11.03) Umgestaltung Marktplatz (1.12.01) Umgestaltung Kaiserstraße -Hohenfuhrstraße (1.12.01)

Ö 10.3

TOP-Nr: Ö 11

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0200/2011

Beratungsfolge Rat der Stadt

Sitzungstermin 22.03.2011

Zuständigkeit Entscheidung

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt beschließt Ermächtigungsübertragungen für Investitions-Auszahlungen gemäß § 22 GemHVO in Höhe von 1.483.038,65 € sowie für die energetischen Verbesserungen der Realschule bzw. des Konjunkturpakets II in Höhe von 516.823,19 €.

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: Ja Kosten € 1.482.638,81 Vorgesehen im Haushaltsmittel

Nein Produkt versch. Ergebnisplan stehen zur Verfügung

noch nicht zu übersehen Haushaltsjahr 2011 Finanzplan stehen nicht zur Verfügung

Erläuterung: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.03.2010 durch den Beschluss zur Haushaltssatzung die Investitionen des Jahres 2010 beplant. Verschiedene Investitionen konnten im Haushaltsjahr 2010 nicht abgeschlossen werden, so dass die Haushaltsmittel im Rahmen einer Ermächtigungsübertragung gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO zur Fortführung der Investitionsmaßnahmen im Jahr 2011 bereitgestellt werden. § 22 Abs. 2 GemHVO: Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahr nach Schluss des Haushaltsjahres , in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden verfügbar. Die Verfügbarkeit muss jedoch im Rahmen der Ermächtigungsübertragung hergestellt werden und ebenfalls förmlich erklärt werden. Eine Übertragung der Ermächtigung für Investitionen, die noch nicht begonnen wurden, ist somit maximal zweimal möglich, danach muss die Maßnahme zwingend neu veranschlagt werden. Diese Vorschrift ist im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in die

BV/0200/2011

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Regelungen der Ermächtigungsübertragung neu aufgenommen worden. Ziel dieser Vorschrift ist es, dass die Kommune ihre Investitionsplanung stetig den finanziellen und inhaltlichen Anforderungen angleicht und ihre Ressourcen nicht unnötig für bindet, die tatsächlich aber nicht zur Ausführung kommen. Durch die Übertragung wird lediglich die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen vorzunehmen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird sowohl das Ergebnis als auch der Cash flow des folgenden Jahres belastet.

Aufgrund der Ausführungen zu den Ermächtigungsübertragungen im Leitfaden des Innenministeriums zur Haushaltssicherung bei Kommunen, die sich wie die Stadt Radevormwald, im Nothaushaltsrecht befinden, soll der Rat der Stadt die vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen gemäß der als Anlage beigefügten Liste kritisch auf ihre Haushaltsverträglichkeit prüfen (§22, 4 GemHVO). Dabei sind für jede Maßnahme der Rechtsgrund und die finanziellen Auswirkungen der Ermächtigungsübertragung darzustellen. In Absprache mit der Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises können auch die beiden Instandsetzungsmaßnahmen für die energetischen Verbesserungen der Realschule und des Bürgerhauses, diese werden über den Ergebnisplan/Ergebnisrechnung abgewickelt, aufgrund der Gegenfinanzierung durch das Konjunkturpaket II übertragen werden. Der entsprechende Ratsbeschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich vorzulegen.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Anlage: Liste Ermächtigungsübertragungen 2010

BV/0200/2011

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Ermächtigungsübertragungen 2010

2011

(§ 22 GemHVO) Finanzplan - Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten PSP-I

Investition

Betrag

Sachkonto Begründung

Finanzielle Auswirkungen

4.000.038.790.300 Energetische Verbesserung Realschule

84.021,50 €

523140 Fertigstellung Maßnahme aus Konjunkturpaket

Gegenfinazierung Konjunkturpaket

4.000.039.790.300 Energetische Verbesserung Bürgerhaus Ergebnisrechnung

432.801,69 € 516.823,19 €

523140 Fertigstellung Maßnahme aus Konjunkturpaket

dto.

5.000001.710.010 Erwerb von Büromöbeln Verwaltung 5.000004.710.010 Restbeschaffung Ausrüstungsgegenstände für Löschgruppenfahrzeug 5.000005.710.010 Errichtung Löschwasserbehälter Landwehr

996,96 €

5.000006.710.010 Beschaffung Krankentransportwagen

95.000,00 €

782600 Lieferung/Rechnung erst im Jahr 2011 Maßnahme musste auf das Jahr 2011 783100 verschoben werden. Maßnahme musste auf das Jahr 2011 782600 verschoben werden.

5.000027.710.010 Umbau Küche Hauptschule

13.000,00 €

782600 Umbau erfolgt erst im Jahr 2011

5.000030.710.010 Erneuerung Biologierraum Realschule

44.727,83 €

782600 Erneuerung erfolgt erst im Jahr 2011.

5.000041.710.010 Ergänzung Spielgeräte

1.648,56 €

782600 Rechnungsstellung erfolgt erst im Jahr 2011

10.000,00 €

2.377,56 €

Wegen schlechter Wetterlage ist der Aufbau der Die ND beträgt 15 Jahre. Gegenfinanzierung über die Investitionspauschale 782600 Spielgeräte erst im Jahr 2011 möglich.

12.800,00 €

5.000100.710.010 Beschaffung Orgel Kommunalfriedhof

10.000,00 €

782600 Die Beschaffung erfolgt erst im Jahr 2011.

5.000.102.710.010 Erwerb Einrichtung Bürgerhaus (BGA)

6.748,29 €

Textilstadt Wülfing

5.000111.710.010 Ersatzbeschaffung LKW Betriebshof

72.924,87 €

60.000,00 €

782600 Die Beschaffung erfolgt erst im Jahr 2011. Die Lieferung des Fahrzeugs ist für März 2011 782600 vorgesehen.

Der jährlichen Afa steht die ertragswirksame Aflösung des Sonderpostens der Projektzuweisung i.H. von 80% gegenüber. Darüber hinaus werden auch Sonderposten aus der Investitonspauschale berücksichtigt. Die vorausssichtliche Nettobelastung f.d. Abschreibungsaufwand nach der Fertigstellung des Hauptgebäudes wird rd. 15 T€ betragen. Die ND beträgt 10 Jahre. Jährliche Afa 128,00 € Die ND beträgt 20 Jahre. Gegenfinanzierung über die Investitionspauschale Die ND beträgt 10 Jahre. Jährliche Afa 675,00 € Die ND beträgt 10 Jahre. Gegenfinanzierung über die Investitionspauschale

Ö 11

5.000097.710.010 Abfluss-Steuerungen Kanalnetz

Die für 2010 beplante Instandsetzung des Gebäudes konnte nicht vollständig ab783110 geschlossen werden. Ausrüstung/Umrüstung Pumpstation Material 782600 geliefert aber noch eingebaut und installiert.

5.000050.700.300

Bei linearer Afa von 15 Jahren jährlich 67,82 €. Die ND beträgt 15 Jahre. Gegenfinanzierung über die Investitionspauschale Die ND beträgt 20 Jahre. Jährliche Afa somit 500,00 € Die ND beträgt 8 Jahre. Jährliche Afa somit 11.875,00 € Die ND beträgt 15 Jahre. Jährliche Afa somit 866,67 € Die ND beträgt 15 Jahre. Jährliche Afa somit 2.981,86 €

1

PSP-I

Investition

5.000115.700.010 Kanalsanierungen 5.000117.710.010 Ersatzbeschaffung Multicar Betriebshof 5.000126.720.010 Erwerb von Büromöbeln (GwG) Verwaltung 5.000134.720.010 Erwerb GwG Hauptschule 5.000135.720.010 Erwerb GwG Realschule 5.000200.710.010 Erwerb Stadtmobiliar

5.000219.700.300 Gebäudeverbesserung Turnhalle Wupper 5.000244.700.300 Errichtung Urnenwand Kommunalfriedhof 5.000247.700.300 Kanalbau GE Ost/Feldmannshaus

Betrag 349.850,00 €

783120

72.370,91 €

782600

4.053,02 €

86100

815,93 €

86100

18.000,00 € 3.500,00 €

399,84 € 12.199,91 € 612.226,91 €

5.000248.700.300 Straßenbau GE Ost/Feldmannshaus

15.000,00 €

5.000249.700.300 Wasserquintett Lupenraum Ülfebad

5.333,00 €

5.000250.700.300 Neubau Wupperbrücken Dahlerau

15.000,00 €

5.000.264.710.010 Erwerb BGA Mensa Realschule

4.976,40 €

5.000265.720.010 Erwerb GwG Mensa Realschule

11.775,96 €

5.000277.710.010 Streuer f. Multicar Winterdienst

9.912,70 €

5.000302.700.300 Kanalbau GE Ost TA 5

Sachkonto Begründung

17.400,00 €

Baumaßnahme hat sich durch den frühen Wintereinbruch 2010 verzögert. Die Lieferung des Fahrzeugs ist für Ende Januar 2011 vorgesehen. Lieferung und Rechungsstellung erst im Jahr 2011 Lieferung und Rechungsstellung erst im Jahr 2011

86100 Biologieraum wird erst im Jahr 2011 umgebaut Es handelt sich um Drehstühle, die erst im 782600 Januar/Februar 2011 geliefert werden. Restmittel werden für Fertigstellung der 783110 Vordächer benötigt. 783100 Maßnahme konnte nicht fertiggestellt werden Baumaßnahme hat sich durch den frühen 783120 Wintereinbruch 2010 verzögert. Kosten für Vermessung und Bestandsplan 783120 stehen noch aus

Finanzielle Auswirkungen Die ND beträgt 20 Jahre. Jährliche Afa somit 17.492,50 € Die ND beträgt 8 Jahre. Gegenfinanzierung über die Investitionspauschale Die GwG werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben Die GwG werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben Die GwG werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben Die ND beträgt 15 Jahre. Jährliche Afa somit 233,33 € Die Investitionsmaßnahme wird aus den Mitteln des Konjunkturpakets II gegenfinanziert. Die ND beträgt 50 Jahre. Gegenfinanzierung über die Investitionspauschale Maßnahme wird durch Kanalanschlussbeiträge refinanziert Die ND beträgt 50 Jahre. Finanzierung über Kostenbeteiligung durch Dritte

Die ND beträgt 50 Jahre. Anteilige Finanzierung über Landeszuweisungen Die ND beträgt 50 Jahre. Finanzierung Restmittel werden für Bestandsvermessung, das über Zuschüsse privater Unternehmen 783120 Brückenbuch und Ingenieurleistungen benötigt sowie Landeszuweisungen 783130 Leistungen wurden noch nicht erbracht.

Die Einrichtung für die Mensa Realschule wird 782600 im Jahr 2011 angeschafft. Die Einrichtung für die Mensa Realschule wird 86100 im Jahr 2011 angeschafft. Auftragserteilung 24.11.2010. Das Gerät wird 782600 Ende Januar 2011 geliefert.

Die ND beträgt 13 Jahre. Afa jährlich 61,23 € Die GwG werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben ND 10 Jahre. Afa jährlich 991,27 €. Rentierlich über Winterdienstgebüren ND beträgt 50 Jahre. Afa bei linearer 783120 Ingenieurleistungen wurden noch nicht erbracht Abscheibung = 348,00 € pro Jahr

1.483.038,65 €

Stand: 01.03.2011

2

TOP-Nr: Ö 12.1

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0158/2011

Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr Rat der Stadt

Sitzungstermin 01.03.2011

Zuständigkeit Vorberatung

22.03.2011

Entscheidung

Lärmaktionsplan für die B 229 - TAB Kölner Straße - Bahnhofstraße: Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Beschluss über die während der Behördenbeteiligung erfolgte Stellungnahme der Stadt Remscheid, eingegangen am 12.01.2011

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt den Anregungen der Stadt Remscheid nicht zu folgen.

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: Ja Kosten € Vorgesehen im Haushaltsmittel

Nein Produkt Ergebnisplan stehen zur Verfügung

noch nicht zu übersehen Haushaltsjahr Finanzplan stehen nicht zur Verfügung

Erläuterung: Über § 47d Abs. 3 BImSchG wird die Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Erstellung von Lärmaktionsplänen ausdrücklich gefordert. Vom 22.12.2010 bis einschließlich 31.01.2011 wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden mit Schreiben vom 06.12.2010 um ihre Äußerung bis zum 21.01.2011 gebeten. Insgesamt wurden zwei Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahme der Stadt Remscheid ist Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes, über die Anregungen und Bedenken von Straßen.NRW wird unter TOP 6.2 beraten und entschieden. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes wird von der Stadt Remscheid grundsätzlich

BV/0158/2011

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begrüßt, jedoch wird angeregt, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 vorzunehmen sowie den Schwerlastverkehr auf der B 229 einzuschränken. Hierdurch werden u.a. Entlastungswirkungen für den Lenneper Stadtraum unterstellt. Weiterhin wird eine Reaktivierung des Schienenverkehrs als potentielle Maßnahme des Lärmaktionsplanes empfohlen. Auf der Grundlage des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften im Einvernehmen mit der Gemeinde zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Verkehrsbeschränkungen anordnen. Dazu gehört insbesondere in Wohngebieten mit starkem Fußgänger- und Fahrradverkehr die Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Ausgenommen von derartigen Anordnungen sind Straßen des überörtlichen Verkehrs und Vorfahrtstraßen. Auf den Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und weiteren Hauptverkehrsstraßen bündelt sich der weiträumige und innerörtliche Verkehr und entlastet gleichzeitig die Wohngebiete. Einer Geschwindigkeitsbegrenzung steht auf diesen Straßen in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion entgegen. Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h auf der B 229 ist aufgrund der hohen Verkehrsbelegung (18.175 Kfz/24 h) und des Schwerlastanteils nicht möglich. Eine Verunstetigung des Verkehrsflusses mit vermehrten Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgängen wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit die Folge. Eine Einschränkung des Schwerlastverkehrs ist ebenfalls nicht realisierbar. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss gewährleistet sein. Beschränkungsmaßnahmen für den Schwerlastverkehr würden zwangsläufig zu Verlagerungseffekten im Nebennetz führen. Eine Verkehrsverlagerung auf das nachgeordnete Straßennetz ist sowohl aus städtebaulichen, verkehrskonzeptionellen wie auch aus lärmtechnischen Gründen nicht sinnvoll. Hauptzielstellung der kommunalen Verkehrsplanung ist es, die Hauptverkehrsbelastung auf einen leistungsfähigen Straßenzug zu konzentrieren, um die Betroffenheiten möglichst gering zu halten. Mit der Bündelung von Kfz-Verkehr auf vorzugsweise weniger sensible Straßenabschnitte erfährt in der Regel eine ohnehin bereits lärmbelastete Situation einen begrenzten Zuwachs an Verkehrsbelastung. Die Mehrbelastung an Lärm fällt allerdings deutlich geringer aus als die Lärmminderung in sensiblen Bereichen des übrigen Erschließungsnetzes. Die Zielstellung der Bündelung der Verkehrsströme trifft in besonderem Maße auch für den LKW-Verkehr zu. Alternativrouten im Nebennetz gibt es im Stadtgebiet nicht, so dass die B 229 als einzige Trasse verbleibt. Einer Reaktivierung des Schienenverkehrs können nur geringe Chancen auf Erfolg gegeben werden. In der Vergangenheit wurde nicht nur in der Stadt Radevormwald, sondern auch in vielen anderen Gemeinden des Oberbergischen Kreises, das alte Schienennetz zu einem kohärenten Rad- und Wanderwegenetz umgebaut, mit der Folge, dass die Schieneninfrastruktur und ehemalige Bahnhöfe nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch wenn eine Wiederaufnahme nicht irreversibel ist, so ist diese doch nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand durchführbar. Erschwerend kommt hinzu, dass das Streckennetz nicht mehr komplett zur Verfügung steht. Durch den Bau der Wuppertalsperre wurden Streckenabschnitte überstaut.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Anlage: Stellungnahme der Stadt Remscheid

BV/0158/2011

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Ö 12.1

TOP-Nr: Ö 12.2

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0159/2011

Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr Rat der Stadt

Sitzungstermin 01.03.2011

Zuständigkeit Entscheidung

22.03.2011

Entscheidung

Lärmaktionsplan für die B 229 - TAB Kölner Straße - Bahnhofstraße: Abwägung und Beschluss über die während der Behördenbeteiligung erfolgte Stellungnahme von Straßen.NRW, eingegangen am 20.01.2011

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt den Anregungen und Bedenken von Straßen.NRW zu folgen.

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: Ja Kosten € Vorgesehen im Haushaltsmittel

Nein Produkt Ergebnisplan stehen zur Verfügung

noch nicht zu übersehen Haushaltsjahr Finanzplan stehen nicht zur Verfügung

Erläuterung: Der Straßenbaulastträger der B 229 Straßen.NRW bringt verschiedene Anregungen zum Lärmaktionsplanentwurf vor. Die Dokumentation der lärmtechnischen Berechnung im Lärmaktionsplan wird kritisch gesehen. Die Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung waren als behördeninterne Zusatzinformation gedacht und nicht zur Veröffentlichung durch die Gemeinde bestimmt. Zudem sind die Daten zwischenzeitlich überholt und ungültig. Die im Lärmaktionsplan dargestellten Immissionswerte der Lärmsanierung für Bundesfern- und Landesstraßen nach der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes von 1997 (VLärmSchR97) wurden durch das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II aktualisiert. Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2010 am 06.04.2010 ist eine Absenkung der Auslösewerte bei der Lärmsanierung um

BV/0159/2011

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3 dB(A) in Kraft getreten. Für Wohngebiete an bestehenden Bundesfernstraßen sind nun die Auslösewerte 67 dB(A) am Tag (zuvor: 70 dB(A)) und 57 dB(A) in der Nacht (zuvor: 60 dB(A)) maßgebend (bei Mischgebiet: 69 dB(A) tags, 59 dB(A) nachts). Der Bitte zur Herausnahme der Anlagen 3 und 4 (Pegelliste und Konfliktplan) sollte gefolgt werden, da die lärmtechnische Berechnung des Straßenbaulastträgers nur eine Momentaufnahme darstellt und zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmsanierung zu aktualisieren ist. Eine lärmtechnische Berechnung ist jeweils an die lärmrechtlich geltenden Regelungen, die aktuellsten Verkehrsdaten sowie an die örtlichen Gegebenheiten (bauliche Veränderungen) anzupassen. Im Lärmaktionsplan wird jedoch weiterhin auf die Zuständigkeit des Landesbetriebes für Lärmschutz im Bereich der B 229 hingewiesen und es werden die geltenden Regelungen (Lärmsanierung ist freiwillige Leistung im Rahmen haushaltsrechtlicher Regelungen) erläutert. Ferner wird der Hinweis gegeben, dass jeder Eigentümer eines Wohngebäudes im betroffen Streckenabschnitt der B 229 die Möglichkeit hat, einen formlosen Lärmschutzantrag an den Landesbetrieb zu richten um die aktuelle Lärmsituation an seinem Haus untersuchen zu lassen. Die durch den Straßenbaulastträger Straßen.NRW formulierten Änderungswünsche wurden in den Lärmaktionsplan eingearbeitet; die Anlagen 3 und 4 (Pegelliste und Konfliktplan) wurden aus dem Lärmaktionsplan entnommen.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Anlage: Stellungnahme Straßen.NRW

BV/0159/2011

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Ö 12.2

TOP-Nr: Ö 12.3

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0145/2011

Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr Rat der Stadt

Sitzungstermin 01.03.2011

Zuständigkeit Vorberatung

22.03.2011

Entscheidung

Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt den Lärmaktionsplan.

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: Ja Kosten € Vorgesehen im Haushaltsmittel

Nein Produkt Ergebnisplan stehen zur Verfügung

noch nicht zu übersehen Haushaltsjahr Finanzplan stehen nicht zur Verfügung

Erläuterung: Die gesetzlichen Regelungen zur Lärmaktionsplanung (§ 47 BImSchG) schreiben eine Beschlussfassung des Gemeinderates über den Lärmaktionsplan nicht vor. Es wird jedoch empfohlen, über den abgestimmten Entwurf des Aktionsplans einen Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen, da: • Lärmaktionspläne Regelungen zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen enthalten, die Bindungs- und Berücksichtigungswirkung entfalten, • ggf. kostenwirksame Entscheidungen der Zustimmung der politischen Gremien bedürfen (hier: keine Relevanz, da Stadt keine Lärmminderungsmaßnahmen durchführt), • planungsrechtliche Aussagen ermessenslenkende Wirkungen für andere Planungsträger entfalten. Die Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes ist öffentlich bekannt zu machen. Der Lärmaktionsplan ist danach zur dauernden Einsichtnahme bereitzuhalten. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten

BV/0145/2011

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jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Auch für diese Schritte ist die Mitwirkung der Öffentlichkeit im Gesetz vorgesehen. Daher sind die Ergebnisse zu veröffentlichen und es ist der Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Anlage: Lärmaktionsplan

BV/0145/2011

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Ö 12.3

Stadt

Stadt Radevormwald

Lärmaktionsplan B 229 – TAB Kölner Straße - Bahnhofstraße

1

Inhaltsverzeichnis

1

Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen ....................... 3

2

Zuständige Behörde .............................................................................................................. 4

3

Ort der Veröffentlichung ........................................................................................................ 5

4

Rechtlicher Hintergrund ......................................................................................................... 5

5

Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG .................................................... 5

6

Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten ..................................................................... 6

7

Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen .............................................. 8

8

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit..................................................................... 10

9

Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung................................ 10

10

Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung ggf. zum Schutz ruhiger Gebiete .................................................................................................................... 12

11

Langfristige Strategie der Lärmminderung.......................................................................... 18

12

Finanzielle Informationen .................................................................................................... 19

13

Geplante Bestimmungen über die Bewertung der Durchführung (Qualitätssicherung)..... 19

14

Erwartete Auswirkungen ..................................................................................................... 19

Anlage 1:

Isophonenflächen Straßenverkehr 24h [0-24 Uhr] (Quelle: LANUV NRW)

Anlage 2:

Isophonenflächen Straßenverkehr nachts [22-6 Uhr] (Quelle: LANUV NRW)

2

1 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen Die Stadt Radevormwald liegt im Oberbergischen Kreis im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Köln südlich des Ruhrgebiets und östlich des bergischen Städtedreieckes in einem Gebiet mit überwiegend ländlicher Raumstruktur. Die nördlichste Kommune im Kreis erstreckt sich über eine Fläche von 53,77 km² und zählt 23.078 Einwohner (2010). Radevormwald ist landesplanerisch die Funktion eines Mittelzentrums zugewiesen. Nächstgelegene Oberzentren sind Wuppertal und Hagen. Radevormwald liegt verkehrsgünstig an der B 483 (Hückeswagen – Schwelm) und B 229 (Lüdenscheid – Solingen). Die Anbindung an die Autobahnen A 1, A 46 und A 45) ist in einem Radius von 25 km gegeben. Aufgrund der Lage der Stadt im klassifizierten Straßennetz, der siedlungsstrukturellen Einordnung sowie der Versorgungsfunktion als Mittelzentrum, treten in Überlagerung von Binnen-, Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr im innerstädtischen Bereich Verkehrsbelastungen von z.T. annähernd 20.000 Kfz/24 h auf. In der Stadt Radevormwald wurde im Jahr 2007 die Geräuschbelastung entsprechend den zu beachtenden rechtlichen Grundlagen1 durch folgende Quellenarten untersucht: - Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/a - Schienenverkehr auf Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/a - Großflughäfen > 50.000 Bewegungen/a. Ausgehend vom Betrieb dieser Quellen im Jahr 2006 wurden unter Berücksichtigung des Geländes und der Bebauung die Geräusch-Einwirkung (Immission) berechnet und kartiert, soweit sie einen Lden von 55 dB(A) oder Lnight von 50 dB(A)2 überschritten haben. Das Kriterium einer Verkehrsstärke von über 6 Mio. Kfz/a erfüllt für das administrative Stadtgebiet von Radevormwald die Bundesstraße B 229 mit einer jährlichen Verkehrsstärke von rund 6,6 Mio. Kfz (entspricht einem DTV-Wert von etwa 18.100 Kfz/24h) zwischen den Einmündungen der Kölner Straße (L 412) und der Uelfe-WuppertalStraße (L 414). Die geltenden Auslösewerte (s. Kap. 5) werden hier auf einem ca. 1,2 km langen Teilabschnitt zwischen der Einmündung der L 412 in die B 229 (s. Abb.) und der B 229 rund 100 m östlich nach Querung durch die erste Fußgängerbrücke erreicht bzw. überschritten. Der restliche Streckenabschnitt wirft aufgrund seiner Troglage sowie begleitender Lärmschutzwände keine – nach der Kartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) relevanten Lärmbelastungen auf. Weitere Hauptverkehrsstraßen mit einer ähnlichen Belastung existieren im Stadtgebiet nicht. Die sonstigen Bedingungen zur Auslösung einer Lärmaktionsplanung (Ballungsraum, Großflughafen, Haupteisenbahnstrecken) liegen im 1

Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, Vierunddreissigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisssionsschutzgesetzes – Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV vom 6. März 2006. 2 Zur Kennzeichnung verwendet werden der Lden und der Lnight, beide in dB(A) angegeben. Der Lden ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den vier Abendstunden mit 5 dB(A) Zuschlag und in den acht Nachtstunden mit 10 dB(A) Zuschlag gewichtet ist. Der Lnight wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00 h – 06.00 h) des Jahres gebildet.

3

Stadtgebiet von Radevormwald nicht vor, so dass folgende Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, festgestellt wurden: Hauptstraßenverkehr Name B 229

Kfz/a 6,6 Mio.

Lage West-Ost durch die Gemeinde

2 Zuständige Behörde Zuständig für die Lärmkartierung sind in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden3. Für zahlreiche Gemeinden außerhalb des Ballungsraumes – so auch für Radevormwald – zeigte sich, dass ein erheblicher Unterstützungsbedarf besteht. Das Land NRW unterstützt die Gemeinden, indem es die Lärmkartierung zentral durchführt und die Ergebnisse den Gemeinden zur Verfügung stellt. Die Lärmkartierung ist vom LANUV erfolgt. Der Gemeinde wurden im Februar 2008 diese Lärmkarten übermittelt. Auch die Lärmaktionspläne sind von den Gemeinden aufzustellen3. Sofern sich aufgrund des Lärmaktionsplanes die Durchsetzung von Maßnahmen ergeben sollte, kann auch eine unterschiedliche Zuständigkeit bestehen. Maßnahmen, die der Lärmaktionsplan vorsieht, sind durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der jeweils zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung durchzusetzen4. Es ist somit lediglich ein Verweis auf spezialgesetzliche Regelungen gegeben. Die Durchsetzung von Maßnahmen obliegt daher nicht unbedingt den Gemeinden. Für die Durchsetzung von aktiven und passiven Schallschutz sowie verkehrsrechtlichen Anordnungen im Bereich der B 229 ist eine enge Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als zuständigem Straßenbaulastträger erforderlich. Dies gilt umso mehr da nach Ziffer 2.5 der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23.11.2007 die Ergebnisse aus den Lärmkarten für den Straßenbaulastträger nicht maßgebend sind. Die Lärmkarten basieren auf Rechenvorschriften der EU, die noch nicht in deutsches Recht umgesetzt sind. Für den Straßenbaulastträger ist dagegen die 16. BImSchV und das zugehörige Rechenverfahren maßgebend. Dies bedeutet konkret, dass eine Stadt/Gemeinde bei einer festgestellten Lärmsituation in einer Lärmkarte mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (z. B. dem Landesbetrieb Straßenbau NRW) zunächst die Lärmsituation klären muss, d. h. eine Gemeinde kann nicht einfach eine LärmschutzMaßnahme in einem Lärmaktionsplan festlegen, ohne Rückkontakt mit dem zuständigen Straßenbaulastträger als Maßnahmenträger zu nehmen. Stadt Radevormwald (Gemeindeschlüssel: 05 3 74 036) 42477 Radevormwald, Hohenfuhrstraße 13 Telefon: 02195 / 606-0 Telefax: 02195 / 606-116 Email: [email protected] Internet: www.radevormwald.de

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§ 47 e Abs. 1 BImSchG § 47 d Abs. 6 BImSchG mit Verweis auf § 47 Abs. 3 BImSchG; vgl. auch Ziff. 11 des RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5-8820.4.1 vom 07.02.2008 4

4

3 Ort der Veröffentlichung Der über die LANUV an die Europäische Union weiterzuleitende Lärmaktionsplan der Stadt Radevormwald wird auf die website der Stadtverwaltung eingestellt. Umfassende graphische Darstellungen der Kartierungsergebnisse in Radevormwald sowie in ganz NRW stehen allen Interessierten unter der Adresse www.umgebungslaerm.nrw.de zur Verfügung. Neben allgemeinen Erläuterungen zum Umgebungslärm und einer Übersicht, in der alle berücksichtigten Quellen und Hindernisse dargestellt sind, findet man dort für jede untersuchte Quellenart und jede Kennzeichnungsart eine eigene kartenmäßige Darstellung. Jede Karte stellt mit Isophonenflächen die Schallpegel dar, welche außerhalb von Gebäuden in 4 m Höhe über dem Erdboden in einem 10 m-Raster berechnet wurden. Im genannten Internetportal werden zudem alle Lärmaktionspläne der betroffenen Kommunen in NRW eingestellt.

4 Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland in den §§ 47a-f des BImSchG. Durch die Richtlinie 2002/49/EG in Verbindung mit dem nationalen Recht wird das Ziel verfolgt, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern. Es soll eine zufriedenstellende Umweltqualität erreicht werden. Bei der Anwendung der gesetzlichen Grundlagen ist zu berücksichtigen, dass die in den Lärmkarten berechneten Lärmindizes keine Grenzwerte darstellen; sie unterscheiden sich daher nicht nur im Berechnungsverfahren von z.B. den in der 16. BImSchV genannten Grenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung sondern auch in ihren rechtlichen Folgewirkungen. So entsteht durch die Erstellung von Lärmkarten oder die Ausarbeitung von Aktionsplänen grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung konkreter Lärmminderungsmaßnahmen. Sind in den Plänen planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständigen Planungsträger diese allerdings bei ihren Planungen zu berücksichtigen.

5 Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG Für Lärmaktionspläne nach deutschem Recht gibt es noch keine Grenz- oder Auslösewerte, bei deren Überschreitung Aktionen zwingend vorgeschrieben werden. Damit sich die Kommunen bei der Lärmaktionsplanung zunächst auf die hoch belasteten Lärmbrennpunkte konzentrieren können, hat das Umweltministerium NRW einheitliche Auslösewerte in Höhe von 70/60 dB(A) Lden/Lnight per Erlass zur Lärmaktionsplanung (Rd. Erl. des MUNLV - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008) festgelegt. Überschreitungen dieser Werte an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden, werden bei der Lärmkartierung deutlich gemacht. Hiervon ausgenommen sind Gewerbe- und Industriegebiete. Bei der Festlegung von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan ist generell zu beachten, dass im deutschen Recht der Beurteilungspegel Lr,Tag, Lr, Nacht bezogen auf 16 bzw. 8 Stunden bei der Durchsetzung von Maßnahmen maßgeblich ist, während sich die für den Umgebungslärm definierten Lärmindizes Lden und Lnight auf 24 bzw. 8 Stunden beziehen und die sich ergebenden

5

Werte für den Lr,Tag und den Lden nicht unmittelbar verglichen werden können5. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat daher eine lärmtechnische Überprüfung für aktive und passive Schutzmaßnahmen wie auch für verkehrsrechtliche Anordnungen auf der Basis der 16. BImSchV in Verbindung mit der RLS – 90 durchgeführt (s. Kapitel 2, 6 u. 7). Die Beurteilung erfolgte nach der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes von 1997 (VLärmSchR97). Zur Bewertung der Lärmsituation wurden die Beurteilungspegel den jeweiligen Immissionswerten in den Gebietskategorien gegenübergestellt. Die Immissionswerte der Lärmsanierung für Bundesfern- und Landesstraßen wurden durch das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II aktualisiert. Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2010 am 06.04.2010 ist eine Absenkung der Auslösewerte bei der Lärmsanierung um 3 dB(A) in Kraft getreten. Für Wohngebiete an bestehenden Bundesfernstraßen sind nun die Auslösewerte 67 dB(A) am Tag (zuvor: 70 dB(A)) und 57 dB(A) in der Nacht (zuvor: 60 dB(A)) maßgebend (bei Mischgebiet: 69 dB(A) tags, 59 dB(A) nachts). Damit sind bei der Lärmsanierung nun geringere Immissionsrichtwerte anzusetzen, als diese für die verpflichtende Aufstellung von Lärmaktionsplänen gelten. Gemäß VLärmSchR97 waren für das Aufstellungsverfahren folgende Lärmgrenzwerte maßgebend: Krankenhäuser, Schulen, Kur-, Altenheime, reine 70 dB(A) am Tag, 60 dB(A) in der Nacht und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete

Die lärmtechnische Berechnung des Straßenbaulastträgers kann nur eine Momentaufnahme abbilden; diese ist zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmsanierung zwingend zu aktualisieren. Eine lärmtechnische Berechnung ist jeweils an die lärmrechtlich geltenden Regelungen, die aktuellsten Verkehrsdaten sowie an die örtlichen Gegebenheiten (bauliche Veränderungen) anzupassen. Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen kann jeder Eigentümer eines Wohngebäudes entlang der B 229 einen formlosen Lärmschutzantrag an den Landesbetrieb Straßenbau NRW richten um die aktuelle Lärmsituation an seinem Haus untersuchen zu lassen (s. Kapitel 10).

6 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Auf der Grundlage des Artikels 7 der Richtlinie 2002/49/EG waren strategische Lärmkarten zu erarbeiten, die aus einer graphischen Darstellung (Lärmkarten) und Erläuterungen (Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Radevormwald) bestehen. Im genannten Bericht sind die im Folgenden wiedergegebenen Daten aufgeführt. Hierbei werden lediglich Daten angegeben, die auf die Stadt Radevormwald zutreffen (so z. B. keine Aussagen zum Haupt-Schienenverkehr oder der Auswirkungen durch Flugverkehr). Die Schallemission einer Straße wird aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Straßenoberfläche und der Straßenlängsneigung ermittelt. Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundesund Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt:

5

vgl. Ziff. 11 des RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-58820.4.1 vom 07.02.2008; vgl. auch Ziff. 11 der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung gemäß UMK-Umlaufbeschluss 33/2007

6

Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: Lden/dB(A) Größe/km²

> 55 0,31

> 65 0,08

> 75 0,01

Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser Lden/dB(A) N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude

> 55 31 1 0

> 65 13 0 0

> 75 0 0 0

Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegel an der Fassade von: Lden/dB(A) N

> 55 .. ≤ 60 59

> 60 .. ≤ 65 10

> 65 .. ≤ 70 17

> 70 .. ≤ 75 11

> 75 0

Lnight/dB(A) N

> 50 .. ≤ 55 28

> 55 .. ≤ 60 20

> 60 .. ≤ 65 11

> 65 .. ≤ 70 0

> 70 0

Die Karten mit den Isophonenflächen der Schallpegel sind als Anlage 1 und 2 abgelegt. Die lärmtechnische Überprüfung des Landesbetriebes Straßen NRW ist zwischenzeitlich überholt (s. Kapitel 5). Für eine grobe Betroffenheitsbeurteilung soll jedoch noch einmal das Ergebnis wiedergegeben werden. Der lärmtechnischen Überprüfung ging eine Einstufung des kartierten Streckenabschnittes in Gebietskategorien (Baugebiete) voraus. Die durch die rechtsgültigen Bebauungspläne Nr. 31 und Nr. 38b erfassten Bereiche sind als reine Wohngebiete festgesetzt. Die unbeplanten Flächen im Sinne des § 34 BauGB sind als Allgemeine Wohngebiete zu werten. Das unmittelbar an der B 229 (Elberfelder Straße 68) gelegene alte Berufsschulgebäude wurde bei der lärmtechnischen Untersuchung nicht berücksichtigt, da es zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung in einem ungenutzten, abbruchreifen Zustand war. Die Untersuchung ergab, dass an insgesamt 23 Wohngebäuden eine Überschreitung des maßgebenden Lärmsanierungsgrenzwertes für den Zeitraum „Nacht“ um bis zu 3,9 dB(A) auftrat. An drei dieser Gebäude, die besonders nah an der Straße liegen, war zusätzlich auch der Lärmsanierungsgrenzwert für den Zeitraum „Tag“ um bis zu 0,5 dB(A) überschritten. Bis auf zwei Ausnahmen traten die Grenzwertüberschreitungen alle in dem Streckenabschnitt westlich der Kreuzung Kaiserstraße und Dietrich-Bonhoeffer-Straße / B 229 auf, in dem die Häuser zum Teil unmittelbar am Gehweg der Elberfelder Straße stehen. Östlich dieser Kreuzung sind entlang der B 229 Lärmschutzwälle und –wände vorhanden. Eine geringfügige Überschreitung des Nachtgrenzwertes 60 dB(A) tritt hier nur an zwei nahegelegenen Gebäuden im Obergeschoss auf.6 Zukünftig dürften die Betroffenheiten aufgrund der Absenkung der Auslösewerte bei der Lärmsanierung höher ausfallen.

6

Die Maßeinheit dB(A) ist logarithmisch aufgebaut. Eine Erhöhung des Lautstärkepegels um jeweils 10 dB(A) entspricht in etwa einer Verdoppelung der subjektiv empfundenen Lautstärke. Ein schwankender Lärmpegel, wie ihn der Straßenverkehr verursacht, wird in einen sog. Mittelungspegel übersetzt (auch energieäquivalenter Dauerschallpegel genannt). Er berücksichtigt die kurzfristig auftretenden hohen Pegelspitzen – etwa bei Vorbeifahrt eines LKW – besonders stark. Die Pegeldifferenz von 3 dB(A) ist vom menschlichen Ohr gerade wahrnehmbar. Eine Verdoppelung der Verkehrsmenge bewirkt eine Erhöhung um 3 dB(A), eine Halbierung der Verkehrsmenge eine Pegelminderung um 3 dB(A). Eine Erhöhung des Lärmpegels um 5 dB(A) tritt ein, wenn die Verkehrsstärke einer Straße bei sonst gleichen Bedingungen auf das Dreifache, eine Verdoppelung des Lärmpegels ( = Pegelerhöhung von 10 dB(A)), wenn die Verkehrsstärke auf das Zehnfache anwächst.

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7 Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Es ist gem. § 47 c) Abs. 2 BImSchG eine Bewertung der geschätzten Anzahl der Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie die Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen vorzunehmen. Zur Ermittlung der Anzahl der Betroffenen pro Wohnhaus erfolgte durch das LANUV eine Schallpegel-Berechnung an Aufpunkten, die in 4 m Höhe gleichmäßig um den Hausgrundriss gelegt wurden. Die Anzahl der betroffenen Personen kann durch exakte Ermittlung durch die Gemeinde oder durch eine statistische Ersatzmethode (Schätzung) erfolgen. Bei der Ersterarbeitung der Lärmkartierung wurde die „statistische Ersatzmethode“ angewandt, da in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit vom LANUV die Berücksichtigung der exakten Zahl der betroffenen Personen nicht möglich war. Eine Bewertung der Daten erfolgt aufgrund einer Plausibilitätsprüfung. Auffällig ist, dass nach dem Kreuzungsbereich (B 229 / Kaiserstraße / Dietrich-Bonhoeffer-Straße) durchgehend eine Lärmbelastung in Höhe des vorangegangen Streckenabschnittes kartiert wurde, obwohl dieser Streckenabschnitt durch Lärmschutzwände begleitet wird. Die Isophonen müssten sich auf den unmittelbaren Straßenraum beschränken; diese reichen in den Lärmkarten aber ohne eine erkennbare Abschwächung ihres Pegels über die Lärmschutzeinrichtungen hinweg. In der Folge würde die 70 dB(A)-Lden-Linie und die 60 dB(A)-Lnight-Linie in diesem Bereich keine Gebäude tangieren. Von den 205 Einwohnern, welche im Verlauf der kartierten Hauptverkehrsstraße sowie in deren direkten Umfeld leben, sind ca. 14 % von einer Überschreitung des durch das Umweltministerium NRW vorgegebenen Prüfwertes von 70 dB(A) Lden und ca. 15 % von einer Überschreitung des Prüfwertes von 60 dB(A) Lnight betroffen. Die Überdeckung der Wohnhäuser mit den maßgeblichen Isophonenflächen ist dabei jedoch nur gering, so dass nicht die Gesamtnutzung der Gebäude den max. Werten von ≥ 70 dB(A) Lden bzw. ≥ 60 dB(A) Lnight zugerechnet werden muss. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei der Isophonenfläche von Lden > 65 - ≤ 70 dB(A) bzw. Lnight > 55 - ≤ 60 dB(A) nicht alle Menschen den kritischen Prüfwerten ausgesetzt sind, so dass die Betroffenheiten niedriger ausfallen werden. Insgesamt ist die kritische Lärmbelastung auf der nördlichen Seite der B 229 stärker wahrnehmbar, da die Gebäude hier einen deutlich niedrigeren Abstand zur Straße aufweisen (siehe Abbildung unten).

Die erwähnten Prüfwerte markieren die Grenze von städtebaulichen Missständen. Die Frage eines städtebaulichen Missstandes bzw. der absoluten Unzumutbarkeit stellt sich jedenfalls bei 8

Außenpegeln in Bereichen von (deutlich) mehr als 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht. Bei Werten von mehr als 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts muss ernsthaft erwogen werden, ob die absolute Schwelle der Zumutbarkeit erreicht ist. Bei Überschreitungen von 75 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts ist jedenfalls in der Regel davon auszugehen, dass diese Schwelle überschritten ist. Im Grenzbereich von 70 bis etwa 75 dB(A) tags sowie 60 bis 65 dB(A) nachts kann eine Überschreitung bei bereits vorhandener Wohnbebauung – z. B. neben einer stark belasteten Durchgangsstraße oder Bahnstrecke – als Wohngebiet je nach konkreten Umständen noch vertretbar sein. Das gilt etwa, wenn zur Straße hin ausreichender passiver Schallschutz angelegt werden kann und die Bebauung jedenfalls an den rückwärtigen, im „Lärmschatten“ gelegenen Bereichen noch angemessenen Pegelwerten ausgesetzt ist, die jedenfalls dort Wohnen und/oder Schlafen bei gelegentlich geöffneten Fenster noch zulässt. In Nordrhein-Westfalen gewährt der Straßenbaulastträger Bundesrepublik Deutschland für bestehende Bundesfernstraßen (Autobahnen und freie Strecke von Bundesstraßen) oder das Land NRW für seine Landesstraßen Lärmschutz (sog. Lärmsanierung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Lärmsanierung dient der Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Straßen, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt ist; es geht um die Bewältigung einer durch die verkehrliche und bauliche Entwicklung „gewachsenen“ und „verfestigten“ Situation. Eine der Grundvoraussetzung ist, dass der Beurteilungspegel einen der maßgeblichen Immissionswerte der Lärmsanierung in Abhängigkeit von der Gebietskategorie überschreitet. Zur Einschätzung der Lärmsituation werden die Beurteilungspegel mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen nach dem in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 (RLS-90) vorgeschriebenen Verfahren berechnet und den festgelegten Immissionswerten gegenübergestellt. Damit besteht „dem Grunde nach“ ein Lärmschutzanspruch bei Überschreitung der Immissionswerte. Aufwendungen für den passiven Lärmschutz können bis zu 75 Prozent erstattet werden. Der Anspruch „dem Grunde nach“ bedeutet, dass bei einer Antragstellung zunächst noch weitere Anspruchskriterien (z. B. Stärke der Lärmbelastung, Anzahl der Betroffenen, Nutzung der betroffenen Fläche, Ausschluss-/Minderungsgründe) abzuprüfen sind. Es zeigt sich, dass die ermittelten Immissionswerte vom LANUV und vom Landesbetrieb Straßen NRW nicht deckungsgleich sind. Die vom LANUV durchgeführten Berechnungen sind deutlich grober angelegt; vermitteln mithin ein weniger differenziertes Betroffenheitsbild. So lassen sich exakte Lärmwerte für einzelne Gebäude nicht ablesen. Die Darstellung erfolgt in farblich unterschiedlichen 5-dB(A)–Schritten. Durch die Klassifizierung Lnight > 55 - ≤ 60 dB(A) bzw. Lden > 65 - ≤ 70 dB(A) liegen die relevanten Auslösewerte in Höhe von 70/60 dB(A) Lden / Lnight innerhalb einer Klasse, deren überwiegende Lärmwerte ansonsten als noch tragbar beurteilt werden. In der Folge werden viel höhere Betroffenheiten ermittelt, als tatsächlich vorliegen. Die von Straßen NRW durchgeführten Berechnungen geben dagegen baugebietsbezogen und auf eine Genauigkeit von 0,1 dB(A), differenziert Auskunft welche Lärmwerte an welchen Gebäuden erreicht werden. Die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen an der B 229 wird daher durch den Straßenbaulastträger auf Grundlage seiner eigenen Lärmberechnungen bestimmt. Die ermittelten Betroffenheiten in den Lärmkarten und im Ergebnisbericht des LANUV sind für den Straßenbaulastträger nicht bindend. Durch das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II unterscheiden sich zudem die Auslösewerte für Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplanes von den Auslösewerten für bundesrechtliche Lärmsanierungsmaßnahmen.

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8 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen Über § 47d Abs. 3 BImSchG wird die Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Erstellung von Lärmaktionsplänen ausdrücklich gefordert. Vom 22.12.2010 bis einschließlich 31.01.2011 wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden mit Schreiben vom 06.12.2010 um ihre Äußerung bis zum 21.01.2011 gebeten. Von Behördenseite hat sich die Stadt Remscheid sowie der Straßenbaulastträger Straßen.NRW am Verfahren beteiligt. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes wird von der Stadt Remscheid grundsätzlich begrüßt, jedoch wird angeregt, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 vorzunehmen sowie den Schwerlastverkehr auf der B 229 einzuschränken. Hierdurch werden u.a. Entlastungswirkungen für den Lenneper Stadtraum unterstellt. Weiterhin wird eine Reaktivierung des Schienenverkehrs als potentielle Maßnahme des Lärmaktionsplanes empfohlen. Einer Geschwindigkeitsbegrenzung steht auf den überörtlichen Straßen und Vorfahrtstraßen in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion entgegen. Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h auf der B 229 ist aufgrund der hohen Verkehrsbelegung und des Schwerlastanteils nicht möglich. Eine Verunstetigung des Verkehrsflusses mit vermehrten Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgängen wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit die Folge. Beschränkungsmaßnahmen für den Schwerlastverkehr würden zwangsläufig zu Verlagerungseffekten im Nebennetz führen. Eine Verkehrsverlagerung auf das nachgeordnete Straßennetz ist sowohl aus städtebaulichen, verkehrskonzeptionellen wie auch aus lärmtechnischen Gründen nicht sinnvoll. Hauptzielstellung der kommunalen Verkehrsplanung ist es, die Hauptverkehrsbelastung auf einen leistungsfähigen Straßenzug zu konzentrieren, um die Betroffenheiten möglichst gering zu halten. Einer Reaktivierung des Schienenverkehrs können nur geringe Chancen auf Erfolg gegeben werden. In der Vergangenheit wurde nicht nur in der Stadt Radevormwald, sondern auch in vielen anderen Gemeinden des Oberbergischen Kreises, das alte Schienennetz zu einem kohärenten Rad- und Wanderwegenetz umgebaut, mit der Folge, dass die Schieneninfrastruktur und ehemalige Bahnhöfe nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Bitte von Straßen NRW zur Herausnahme der Anlagen 3 und 4 (Pegelliste und Konfliktplan) wird gefolgt, da die lärmtechnische Berechnung des Straßenbaulastträgers nur eine Momentaufnahme darstellt und zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmsanierung nicht herangezogen werden kann. Eine lärmtechnische Berechnung ist jeweils an die lärmrechtlich geltenden Regelungen, die aktuellsten Verkehrsdaten sowie an die örtlichen Gegebenheiten (bauliche Veränderungen) anzupassen.

9 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Vor Stillegung der ehemaligen Wuppertalbahn führte die B 229 über die heutige Kaiserstraße quer über den Marktplatz. Mit der Aufgabe des Bahnbetriebes wurden die Gleise entfernt und die B 229 als Umgehungsstraße auf Teile des alten Gleisbettes verlegt (s. Abb.) Hierdurch konnte eine wesentliche Verbesserung der Lärmsituation für die Bewohner im Innenstadtgebiet erreicht werden. Mit der Einrichtung von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen kam es zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung des Stadtkerns. Der Durchgangs- und Schwerlast10

verkehr wird heute ausschließlich über die Umgehungsstraße geführt. Der Schutz der angrenzenden Wohngebiete wird durch eine straßenbegleitende Kombination aus Lärmschutzwall und -wand sichergestellt. Auf dem alten Gleisbett beginnend von der Kaiserstraße wurde ein Rad- und Wanderweg eingerichtet, der in Nachbarschaft der B 229 verläuft und hier eine attraktive Alternative zur Nutzung des Rad- und Fußwegenetzes an der B 229 darstellt. Durch den Bau des Kreisverkehres an der Einmündung der L 412 in die B 229 konnte eine Verstetigung des Verkehrsflusses mit nur wenigen Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgängen herbeigeführt werden. Zur Verstetigung des Verkehrs trägt ebenfalls die Dauerrotschaltung für Fußgänger mit Anforderungskontakt an den LSA im kartierten Straßenzug bei. Die B 229 wird straßenbegleitend durch kombinierte Fuß-/Radwege eingefasst, wodurch sich eine Vergrößerung des Abstandes von der Fahrspur zu den Gebäuden ergibt (s. Abb.). Dies führt zu einer Verringerung der Lärmpegel wie auch zu einer zusätzlichen Verringerung der Lärmwahrnehmung. Gerade im Nahbereich der Straße sind Abstandsvergrößerungen besonders wirksam. Die Verbesserung der Seitenräume zugunsten des Fußverkehrs, des Radverkehrs und der Haltestellen kann auch als Unterstützung langfristiger Strategien zur intensiveren Nutzung der lärmarmen Verkehrsarten angeführt werden. Ebenso tragen die Querungshilfen und Fußgängerbrücken an der B 229 zur Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs bei. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl von Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung umgesetzt, die keine oder nur bedingt lokal zuzuordnende Wirkungszusammenhänge aufweisen. Hierzu zählen etwa Konzepte für den Fußgänger- und Radverkehr, ÖPNV und MIV (Netzplanung, Geschwindigkeitsniveau, Straßendimensionierung, Parkraummanagement- und Leitsystem). Generell haben alle Teilkonzepte eine Stärkung des Umweltverbundes und eine Reduzierung der MIV-Fahrleistungen zum Ziel. Der MIV soll weitest möglich auf das Vorbehaltsstraßennetz verlagert werden. Es ist Ziel der Stadt, den (notwendigen) MIV auf diesen Straßen zugunsten des nachgeordneten Netzes und der Innenstadt zu bündeln. Zur Lärmminderung sind derzeit keine weitergehenden Maßnahmen geplant.

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10 Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung ggf. zum Schutz ruhiger Gebiete Um langfristig eine effektive Lärmminderung zu erreichen, werden die Maßnahmen nicht ausschließlich auf die Überschreitungsbereiche, sondern auf das gesamtstädtische Verkehrssystem ausgerichtet. Der Kfz-Verkehr als kommunaler Hauptverursacher der Lärmimmissionen sowie weitere eng damit verknüpfte Problembereiche (Erschütterungen, Trennwirkungen, Stau- und Luftschadstoffimmissionen) müssen umfassend und nachhaltig beeinflusst werden. Vorrangig ist daher ein Maßnahmenbündel zu entwerfen, welches sowohl für geringere Kfz-Verkehrsbelastungen, als auch für einen lärmreduzierten Verkehrsfluss und einen möglichst hohen Anteil der Verkehrsarten des Umweltverbundes sorgt. Alle für die Verkehrserzeugung relevanten Aspekte der Stadt- und Verkehrsentwicklung sind daher zu betrachten und im Rahmen der Maßnahmenkonzeption zu berücksichtigen. Im Folgenden wird ein Überblick über mögliche Lärmschutzmaßnahmen gegeben. Verkehrsplanung • Verlagerung des Verkehrsaufkommens Die Verlagerung von Verkehren ist aus Sicht der Lärmminderung sehr differenziert zu betrachten, da hierbei in der Regel Verkehrsabnahmen, Verkehrszunahmen in einem anderen Bereich gegenüberstehen. Daher sind die jeweiligen Betroffenheiten im Ist-Zustand sowie deren Entwicklung genau abzuwägen. Mit der Verlegung der B 229 auf die alte Bahntrasse wurde als wesentliches Planungsziel eine Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes angestrebt. Eine Emissionsminderung auf dem kartierten Straßenzug der B 229 durch eine Verkehrsverlagerung auf das nachgeordnete Straßennetz ist sowohl aus städtebaulichen, verkehrskonzeptionellen wie auch aus lärmtechnischen Gründen nicht sinnvoll. Hauptzielstellung der kommunalen Verkehrsplanung ist es, die Hauptverkehrsbelastung auf einen leistungsfähigen Straßenzug zu konzentrieren, um die Betroffenheiten möglichst gering zu halten. Mit der Bündelung von Kfz-Verkehr auf vorzugsweise weniger sensible Straßenabschnitte erfährt in der Regel eine ohnehin bereits lärmbelastete Situation einen begrenzten Zuwachs an Verkehrsbelastung. Die Mehrbelastung an Lärm fällt allerdings deutlich geringer aus als die Lärmminderung in sensiblen Bereichen des übrigen Erschließungsnetzes. Die Zielstellung der Bündelung der Verkehrsströme trifft in besonderem Maße auch für den LKW-Verkehr zu. Alternativrouten im Nebennetz gibt es im Stadtgebiet nicht, so dass die B 229 als einzige Trasse verbleibt. Sie stellt darüber hinaus eine direkte Verbindung zu dem Gewerbeflächenschwerpunkt der Stadt Radevormwald dar. Zur Vermeidung von Ausweichverkehren wurden im Nebennetz flankierende Maßnahmen der Verkehrsorganisation und Straßenraumgestaltung getroffen. Eine klassische Maßnahme der Verkehrsverlagerung stellt der Neubau einer Ortsumgehung dar. Diese Möglichkeit wird aber aufgrund landschaftsökologischer Bedenken sowie der für eine finanzielle Förderung zu geringen Anzahl betroffener Anwohner nicht weiter verfolgt. • Straßenraumgestaltung Die Verkehrsflächen für den fließenden Verkehr sind auf das wirklich notwendige Maß zu reduzieren und die Qualitätsanforderungen aller Verkehrsteilnehmer durch ausreichend dimensionierte und sichere Verkehrsanlagen zu gewährleisten. Weiterhin ist durch Begrünungsmaßnahmen der Raumeindruck der Straßenabschnitte so zu gestalten, dass ein 12

Geschwindigkeitsniveau erreicht wird, welches den innerstädtischen Gegebenheiten angepasst ist. Durch die optische Gliederung des Straßenraumes wird zum einen insgesamt langsamer gefahren und zum anderen Beschleunigungsund Bremsvorgänge reduziert. Zusätzlich ergibt sich durch die räumliche und optische Trennung zwischen Emissionsquelle und Immissionsort eine psychologische Reduzierung der Wahrneh-mung der Lärmbelastungen. Die vorhandene lückenhafte Bepflanzung der B 229 (s. Abb.) sollte durch weitere Baumpflanzungen ergänzt werden. Im Rahmen der Umsetzung ist dabei eine Überprüfung des Leitungsbestandes erforder-lich. Eine Reduzierung des Straßenquerschnittes zugunsten der anderen Verkehrsteilnehmer scheidet aufgrund der Nutzung durch den Schwerlastverkehr aus. Raumordnung • Immissionsgünstige Siedlungsentwicklung Die langfristige Entwicklung der zukünftigen Verkehrsmengen und Verkehrszusammensetzung wird wesentlich von der Siedlungsentwicklung beeinflusst. Integrierte Stadt- und Verkehrsplanung, Nutzungsmischung und dezentrale Konzentration schaffen bzw. erhalten Voraussetzungen für eine Mobilität auch ohne die Nutzung des Kfz. Um die im Stadtgebiet vorhandenen Potentiale zur Stärkung des Umweltverbundes optimal nutzen zu können, sollten daher Erweiterungs- und Bauvorhaben sowie die generelle Flächennutzungsplanung im Sinne kurzer Wege erfolgen. Eine Verdichtung von Wohn- und Gewerbestandorten ist speziell dort vorteilhaft, wo viele Quellen und Ziele bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden können. Parallel und unterstützend ist dabei die Attraktivität der Wegebeziehungen im Umweltverbund zu stärken. Von der Erhaltung und Stärkung bestehender Mischgebiete, der Nutzungsergänzung monofunktionaler Gebiete und der Entwicklung neuer gemischter Strukturen werden positive Effekte hinsichtlich der Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs erwartet. Die Stadt Radevormwald ist bemüht, diese Prinzipien in ihre aktuelle Planungen zu integrieren. Sie kann damit auch zu einer Vermeidung von Verkehren auf der B 229 beitragen, indem Anwohner diese als zentrale Verbindungsstraße zu Versorgungseinrichtungen weniger häufig nutzen. Gleichzeitig ist sie aber auch gefordert, durch Gliederung von Nutzungen potentielle Immissionskonflikte im Vorfeld zu lösen, die eine räumliche Trennung unverträglicher Nutzungen bewirken. Eine weitere bauleitplanerische Maßnahme stellt die immissionsabschirmende Bauweise und Baukörperstellung dar. Riegelartige Baukörper in geschlossener Bauweise und mit bestimmten Höhen sind geeignet, anstelle von raumgreifenden Abständen oder von Lärmschutzwänden eine optimalere Flächennutzung an schallabstrahlenden Straßen zu ermöglichen. Wegen der Unwahrscheinlichkeit von Neubauten größeren Umfangs zur Herstellung einer riegelartigen Bebauung auf dem betroffenen Abschnitt der B 229 wird dieser Option jedoch nur geringe Bedeutung beigemessen.

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Auf die Quelle ausgerichtete Maßnahmen • Bauliche Maßnahmen an der Fahrbahnoberfläche (Fahrbahnbelag) Für die Entstehung des Reifen-Fahrbahn-Geräusches ist neben dem Reifen auch der Fahrbahnbelag von entscheidender Bedeutung. Die Fahrbahndeckschicht hat sowohl Einfluss auf die Schallentstehung als auch auf die Schallabstrahlung und Schallausbreitung. Herkömmliche Fahrbahnen sind mit dichten Deckschichten ausgeführt. So genannte offenporige Fahrbahnbeläge enthalten Hohlräume. Hierdurch kann beim Abrollen der Autoreifen die eingeschlossene Luft nach unten über die offenporige Deckschicht entweichen, was die Ausbildung des Reifen-Fahrbahn-Geräusches vermindert und somit den Lärm deutlich reduziert. Außerdem besitzen offenporige Beläge eine schallabsorbierende Wirkung. Probleme mit offenporigen Deckschichten sind bei der lärmtechnischen und bautechnischen Dauerhaftigkeit und den teilweise höheren Aufwendungen beim Winterdienst zu beobachten. Verschmutzungen der Poren erfordern zumindest im innerstädtischen Bereich eine meist alljährliche Reinigung, um die Wirkungsweise des Belags weiter zu gewährleisten. Je nach Einsatzbereich erreichen Deckschichten der neuesten Bauart Lärmminderungen von 5-8 dB(A). Gerade im Bereich der B 229 sind herkömmliche Lärmschutzmaßnahmen, z. B. Lärmschutzwände oder –wälle aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich oder sinnvoll, so dass der lärmmindernde Belag, neben passivem Schallschutz, als potentiell denkbare Alternative zu prüfen ist. Seitens Straßen.NRW kommt ein lärmarmer Fahrbahnbelag als aktiver Lärmschutz nicht in Frage, da die lärmarmen Eigenschaften des Splittmastixasphalts und anderer lärmarmer Bauweisen gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau 14/1991 nur bei Außerortsstraßen und bei Geschwindigkeiten über 60 km/h wirksam sind. Westlich des Knotens Kaiserstraße und Dietrich-Bonhoeffer-Straße/B229 gilt die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, östlich des Knotens ist auf der B 229 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h ausgeschildert, womit die Voraussetzungen für den Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelages nicht vorliegen. Beim Fahrbahnbelag auf der B 229 handelt es sich um einen Asphaltbelag, der sich in ordnungsgemäßem, verkehrssicherem Zustand befindet. Neben den bewährten und erprobten Bauweisen für lärmarme Fahrbahnbeläge sind in der jüngeren Vergangenheit innovative Bauweisen für lärmoptimierte Asphaltdeckschichten entwickelt worden, die schon bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h deutliche Lärmpegelsenkungen von 3-5 dB(A) zeigen. Zwar ist das Reifen-/Fahrbahngeräusch erst ab einer bestimmten Geschwindigkeit gegenüber anderen Schallquellen (z. B. Motorgeräusch) am Fahrzeug dominant, doch bei einem PKW liegt diese Grenze bei etwa 40 km/h (bei LKW bei ca. 70 km/h), so dass lärmtechnisch optimierte Asphaltschichten auch für Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sinnvoll wären, zumal innerorts der PKWVerkehr besonders dominant ist. Zu beachten ist hier jedoch, dass momentan weder mittelnoch langfristige Erfahrungen mit den innovativen Bauweisen vorliegen. Aussagen zur Dauerhaftigkeit der lärmmindernden Eigenschaften und der Verformungsbeständigkeit sind demnach nicht möglich. Eine Entscheidung für oder gegen den Einsatz der sog. lärmtechnisch optimierten Asphaltschichten trifft der Landesbetrieb Straßen.NRW als Straßenbaulastträger. Wahl von Quellen mit geringer Lärmentwicklung • Förderung des Umweltverbundes Die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu Gunsten eines ökologischen Verkehrsverbundes erscheint zunächst als kostengünstige und realisierbare Alternative. Hier ist 14

jedoch zu bedenken, dass eine Reduzierung der Verkehrsstärke um 20 % nur zu einer Pegelreduktion von 1 dB (A) führt und der Verkehr sogar halbiert werden müsste, damit eine fühlbare Lärmminderung von 3 dB(A) eintritt. Die Förderung des Umweltverbundes fällt dabei unter eine Maßnahme, deren Wirkungszusammenhänge der B 229 nicht lokal zuzuordnen sind, sondern eher gesamtstädtische Auswirkungen zeigen. Die B 229 bietet jedoch mit einem straßenbegleitenden Fuß- und Radweg sowie der Aufnahme der Buslinien 626 (RadevormwaldWuppertal-Oberbarmen) und 671 (Radevormwald-Remscheid-Lennep) günstige Voraussetzungen für eine Stärkung des Umweltverbundes. Die Substitutionspotentiale durch das ÖPNV-Angebot sind zum derzeitigen Zeitpunkt als nicht zufriedenstellend zu beurteilen. Die Linien- und Taktdichte ist unzureichend und die Fahrtzeiten zu den Haltepunkten des schienengebundenen Nahverkehrs unverhältnismäßig lang. Ein ausreichendes Konkurrenzangebot zur Pkw-Nutzung ist nicht gegeben. Bessere Potentiale, vor allem für die Abwicklung der innerstädtischen Quell-, Ziel- und Binnenverkehre liegen beim Fußgänger- und Radverkehr. Die Wegeentfernungen innerhalb der Stadt sind gering. Viele Wege können innerhalb von 5-10 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigt werden. Für eine stärkere Förderung sind insbesondere die Schaffung eines durchgehenden, attraktiven Radverkehrsangebotes sowie die Gewährleistung der Freizügigkeit und Querungssicherheit für den Fußgängerverkehr wesentlich. Dem hohen Sicherheitsanspruch des Fußgängers beim Queren stark befahrener Hauptverkehrsstraßen wurde an der B 229 durch den Bau von Querungshilfen (Mittelinseln) bereits Rechnung getragen (s. Abb.). Im ÖPNV ist durch eine intelligente Kombination unterschiedlicher Bedienungsformen die Erreichbarkeit aller wichtigen Quellen und Ziele im Stadtgebiet zu sichern und gleichzeitig eine größtmögliche Wirtschaftlichkeit des Systems zu gewährleisten. Zusätzlich unterstützt werden können diese Maßnahmen durch eine umweltgerechte Stadt- und Siedlungsentwicklung im Sinne der „Stadt der kurzen Wege“ sowie der Förderung von Stadtund Wohnraumentwicklungsmaßnahmen an vorhandenen ÖPNV-Achsen. Es müssen spürbare Reisezeitvorteile für ÖPNV, Fuß und Rad gegenüber dem MIV geschaffen werden. Verringerung der Schallübertragung • Aktive Schallschutzmaßnahmen Mit aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden und –wällen lassen sich sehr hohe Lärmreduzierungen erreichen. Ein Nachteil sind die hohen Kosten, daher wird dies überwiegend im Zusammenhang Straßenneu- oder ausbau realisierbar sein, zumal im innerstädtischen Bereich die erforderlichen Flächen zur Verfügung stehen müssen und auch stadtgestalterische Ziele der Anlage nicht entgegenstehen dürfen. Die beiden letztgenannten Kriterien werden auf dem kartierten Streckenabschnitt der B 229 in negativer Weise erfüllt, womit aktive Schallschutzmaßnahmen in der Regel nicht in Frage kommen. • Passive Schallschutzmaßnahmen Im Gegensatz zu den aktiven Schallschutzmaßnahmen, die an der Lärmquelle ansetzen, 15

werden passive Maßnahmen quellenfern am Immissionsort, also bei den Betroffenen am Haus oder an der Wohnung angebracht. Insbesondere im Bereich der B 229 wo aktive Lärmminderungsmaßnahmen nicht ausreichen oder nicht möglich sind, können passive Maßnahmen, wie etwa Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter, zumindest den Innenraum wirksam vor Lärm schützen. Die lärmdurchlässigsten Bauteile sind in aller Regel die Fenster. Die erforderliche Schallschutzklasse richte sich einerseits nach dem gewünschten Innenpegel und hängt andererseits vom vorhandenen Außenpegel ab. Schallschutzfenster für stark durch Verkehrslärm belastete Wohngebiete gehören den Klassen 3-5 an. Als Ziel sollten im Innenraum durch den Verkehrslärm Schallpegel von 40 dB(A) tags und 30 dB(A) nachts nicht überschritten werden. Damit sind bei Außenpegeln von über 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts oft Fenster der Schallschutzklasse 4 oder 5 notwendig. Entscheidend sind aber auch die Außenbauteile am Haus (z. B. Schalldämmung von Außentüren, Dächern, Außenwänden). Die genannten Maßnahmen führen im Grunde alle auch zu einer Verbesserung der Wärmedämmung. Hier treten also wichtige Synergien auf, die unbedingt genutzt werden sollten. Steht etwa eine Sanierung aus Wärmeschutzgründen ohnehin an, so lässt sich dabei durch Integration einer entsprechenden Fachplanung die Schalldämmung kostengünstig umsetzen. Von Seiten des als Baulastträger zuständigen Landesbetriebes Straßenbau werden bereits seit einigen Jahren Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt. Für Orte mit Überschreitung der geltenden Immissionswerte besteht dem Grunde nach ein Lärmschutzanspruch für passive Lärmschutzmaßnahmen.7 Aufwendungen für den passiven Lärmschutz können bis zu 75 % erstattet werden. Erstattungsberechtigter ist der Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anlage, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte. Mieter und Pächter sind nicht erstattungsberechtigt. Jeder kann einen formlosen Antrag bzgl. der Überprüfung der Lärmsituation im Bereich seines Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung richten. Ansprechpartner ist die Niederlassung von Straßen NRW im Bereich des Wohnortes (Regionalniederlassung Rhein-Berg, Albertstraße 22, 51643 Gummersbach, Telefon: (02261) 89-0, Fax: (02261) 89-300, E-Mail: [email protected]) oder der Betriebssitz (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Wildenbruchplatz 1, 45888 Gelsenkirchen, Telefon: (0209) 3808-0, Fax: (0209) 3808-380, E-Mail: [email protected]. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über den Ablauf einer Lärmsanierung: Wer? Was? Ausgangssituation Benennung eines Bürger, Gemeinde, Politik, konkreten Lärmproblems Straßenbauverwaltung Schritt 1 Straßen.NRW

Überprüfung der Lärmsituation

Schritt 2 Straßen.NRW

Bewertung der Lärmbelastung

Schritt 3 Straßen.NRW Schritt 4

Bewertung der allgemeinen und rechtlichen Situation Entwicklung eines

Wie? Eingabe, formloser Antrag Lärmtechnische Berechnung nach RLS-90; Zusammenstellung der Geobasisdaten und relevanter Informationen; Infrastrukturdaten Auswertung der lärmtechnischen Berechnung (Pegelhöhe, Zahl der Betroffenen, Gebietsnutzung, etc.); Vergleich mit den maßgeblichen Immissionswerten Prüfung von Ausschluss-/Minderungsgründen, ggf. Hinweis auf § 75 Abs. 2 VwVfG (NRW), sonstige planerische Aktivitäten Sachgerechte Bewertung verschiedener

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Die Lärmsanierung stellt eine freiwillige Leistung des Bundes und der Länder dar, soweit Finanzmittel zur Verfügung stehen. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Maßnahmen der Lärmsanierung sind demzufolge nicht einklagbar.

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Straßen.NRW

Maßnahmenkonzeptes

Schritt 5 Straßen.NRW, MBV, BMVBS

Abstimmung des Maßnahmenkonzeptes auf Landes-/Bundesebene

Schritt 6 Straßen.NRW

Aufstellung des Vorentwurfs und des Bauwerksentwurfs und ggf. Einholung des Genehmigungsvermerks

Schritt 7 Straßen.NRW

Schaffung von Baurecht und Sicherung der Finanzierung

Ziel Straßen.NRW

Umsetzung

Maßnahmenvarianten, dabei Berücksichtigung von Machbarkeit, Kosten, Nutzen und Zeithorizont; Variantenvergleich mit Wirkungsanalyse und Abwägung möglicher Maßnahmen; Berücksichtigung weiterer Planungs- bzw. Baumaßnahmen

Detaillierte Ausarbeitung der Vorzugsvariante und Festlegung des Zeithorizonts Klärung, ob „Fall unwesentlicher Bedeutung“ oder ggf. Planfeststellungsverfahren, Antrag auf Befreiung, Grunderwerb, Abstimmung mit Dritten, Aufnahme in das Bauprogramm Aktive Lärmschutzmaßnahmen, passive Lärmschutzmaßnahmen, Benachrichtigung der Eigentümer hinsichtlich der Möglichkeit (Achtung: mind. 25 % Eigenanteil)

Verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize • Senkung des Geschwindigkeitsniveaus Durch die Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus ist eine Verringerung der Schallimmissionen vor allem in Bereichen mit einer hohen Anzahl betroffener Bürger effektiv möglich. Die Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist in der Regel kurzfristig mit geringem Aufwand durchführbar. Die resultierenden Effekte einer Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus z. B. um 20 km/h (Pegelreduktion um 3-4 dB(A)) sind vergleichbar mit denen einer Halbierung der Verkehrsmenge des betreffenden Straßenzuges. Da eine Reduzierung der Verkehrsmengen bzw. die Umsetzung von Maßnahmen mit ähnlichen Lärmminderungseffekten in vielen Fällen gar nicht bzw. oft nur mit hohem finanziellen, organisatorischen und planerischen Aufwand langfristig erreicht werden kann, ist mit Hilfe der Geschwindigkeitsbegrenzungen ein effektiver Gesundheitsschutz für die Anwohner mit einem hohen Kosten-Nutzen-Verhältnis kurzfristig möglich. Eine Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus könnte durch eine generelle Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h erreicht werden. Diese Absenkung ist aufgrund der hohen Verkehrsbelegung (18.175 Kfz/24 h) und des Schwerlastanteils auf der B 229 tagsüber jedoch voraussichtlich nicht möglich. Eine Verunstetigung des Verkehrsflusses mit vermehrten Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgängen wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit die Folge. Zudem ist die Betroffenheit am Tag mit drei Gebäuden, die den Lärmsanierungsgrenzwert um 0,5 dB(A) überschreiten, sehr gering. Da die Überschreitung des maßgebenden Lärmsanierungsgrenzwertes hauptsächlich nachts auftritt, könnte eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in Erwägung gezogen werden. Erfahrungen zeigen zwar zum einen, dass solch eine temporäre Begrenzung oftmals von den Verkehrsteilnehmern nicht bzw. nur bei nur bei Geschwindigkeitsüberwachung angenommen wird. Andererseits haben Untersuchungen der Stadt Berlin ergeben, dass die reale Geschwindigkeit zumindest um 5 – 10 km/h gesenkt werden konnte. Die zusätzliche Installation eines stationären Gerätes zur 17

Geschwindigkeitsüberwachung könnte sich hingegen kontraproduktiv auswirken und ein abruptes Abbremsen mit anschließender lärmintensiver Beschleunigung zur Folge haben. Weiterhin könnte eine Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus im begrenztem Maß durch Begrünungsmaßnahmen erreicht werden, die den Raumeindruck der Straßenabschnitte so gestalten, dass das Geschwindigkeitsniveau den innerstädtischen Gegebenheiten angepasst wird. • Verstetigung des Kfz-Verkehrs Zu den verkehrsregelnden Maßnahmen, welche in die Kompetenz der Straßenverkehrsbehörden fallen, zählt die Verstetigung des Verkehrs durch entsprechende Ampelschaltungen an Knotenpunkten (Um- oder Ausbau, Grünphasen etc.). Durch diese kann der Lärmpegel gesenkt werden, es entfallen besonders lästige Lärmspitzen durch Abbremsen und Anfahren und man erschließt positive Effekte für Verkehrssicherheit und Luftqualität. Durch den Bau eines Kreisverkehres an der Einmündung der L 412 in die B 229 ist es hier zu einer deutlichen Verstetigung des Verkehrs gekommen. Mit der Dauerrotschaltung für Fußgänger mit Anforderungskontakt an der Lichtsignalanlage zwischen dem Kreisverkehr und der LSA „Am Kreuz“ konnte eine Grüne Welle eingerichtet werden (s. Abb.). Ruhige Gebiete Neben den wesentlichen Konfliktbereichen ist entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie auch eine Betrachtung bzw. Definition bisher ruhiger Gebiete vorzunehmen, welche gegen eine Zunahme von Lärmbelastungen geschützt werden sollten. Als ruhige Gebiete kommen dabei gemäß der Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) sowohl bebaute (z. B. Wohngebiete) als auch unbebaute Gebiete in Betracht. Da eine genaue Begriffsdefinition bisher weder auf EU- noch auf Bundes- oder Landesebene existiert, wird vorgeschlagen, Bereiche mit einem Schallimmissionspegel unter 45 dB(A) nachts und 55 dB(A) tags als potentiell ruhige Gebiete zu definieren.8 Als potentiell ruhige Gebiete in der Stadt Radevormwald sind zunächst neben den großflächigen Waldbereichen, die jeweils abseits der Hauptverkehrsstraßen liegenden Wohnquartiere zu nennen.

11 Langfristige Strategie der Lärmminderung Dieser Lärmaktionsplan wird erstmalig aufgestellt. Er ist alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Derzeit kann keine langfristige Strategie benannt werden. Es ist beabsichtigt, bei der nächsten Überprüfung des Aktionsplanes ggf. ergänzende Aussagen zu einer langfristigen Strategie zu treffen, falls sich entsprechende Anhaltspunkte ergeben. Die kommunale städtebauliche und verkehrliche Entwicklungsplanung der Stadt Radevormwald hat die Bewahrung und Schaffung einer lebenswerten, lebendigen Stadt mit einem gesunden 8

Als Orientierungswerte wurden die Grenzwerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete verwendet.

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Wohn- und Arbeitsumfeld zum Ziel. Neben den Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Lärmminderung sind aber auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt, die in Bezug auf die Punkte Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel sowie durch Einhaltung vorgeschriebener Geschwindigkeitsbegrenzungen und angepasste Fahrweise einen Beitrag zur Verringerung von Lärmbelastungen leisten können.

12 Finanzielle Informationen Ein Kostenbeispiel für den Einbau von Schallschutzfenstern der Klasse 4 (Schallschutzfenster für stark durch Verkehrslärm belastete Wohngebiete gehören den Klassen 3-5 an) mit schallgedämmten Wandlüfter soll über die zu erwartenden Kosten informieren9: Kosten je m² Fenster (Klasse 4) ggf. Renovierungskosten je Fenster

ca. 490 € Kosten Aus- und Einbau, je m² ca. 50 € Schalldämmlüfter (inkl. Einbau), je Raum

ca. 80 € 350-400€

Eine Förderung von Lärmschutzfenstern ist im Bereich der freiwilligen Sanierungsprogramme des Bundes (Straßenlärmsanierung nach den „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ – VlärmSchR 97) möglich. Die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 25% zu leisten. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Jeder kann einen formlosen Antrag bzgl. der Überprüfung der Lärmsituation im Bereich seines Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung richten. Ein kommunales Schallschutzfensterprogramm ist aufgrund der defizitären Haushaltslage der Stadt Radevormwald zurzeit nicht möglich.

13 Geplante Bestimmungen über die Bewertung der Durchführung (Qualitätssicherung) Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Auch für diese Schritte ist die Mitwirkung der Öffentlichkeit im Gesetz vorgesehen. Daher sind die Ergebnisse zu veröffentlichen und es ist der Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

14 Erwartete Auswirkungen Mit dem Einbau von Lärmschutzfenstern könnten je nach Wahl der Schallschutzklasse problemlos nicht nur die kritischen Werte der Umgebungslärmrichtlinie in Höhe von 70/60 dB(A) Lden/Lnight unterschritten werden, sondern auch die wesentlich strengeren Grenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete (59/49 dB(A) tags/nachts) erreicht werden. Sollte ein lärmoptimierter Asphalt in innovativer Bauweise zum Einsatz kommen, sind Lärmpegelsenkungen von 3-5 dB(A) möglich. Im Zusammenhang mit den erreichbaren Wirkungen der Lärmminderung ist auch auf Synergien mit anderen Problemkreisen hinzuweisen, die eine mehrfach positive Bewertung der 9

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2008): Lärmaktionsplanung – Informationen für die Kommunen in Baden-Württemberg: 25

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Maßnahmen verdeutlicht. Maßnahmen zur Dämpfung des Geschwindigkeitsniveaus führen außer zur Lärmminderung in der Regel auch zu einem niedrigeren Unfallrisiko. Eine Reduzierung der Verkehrsmenge, entweder durch Maßnahmen der Förderung des Umweltverbundes oder kleinräumig durch Verkehrsverlagerung, führt zu geringeren Luftschadstoffemissionen (z. B. Feinstaub und Stickoxide). Wird die Lärmbelastung spürbar gesenkt, reduziert sich auch tendenziell der Stressfaktor, infolge dessen der Krankenstand sinkt sowie insgesamt eine höhere Leistungsfähigkeit gegeben ist. Der Lärmfaktor besitzt auch für den Marktwert des Wohneigentums eine besondere Bedeutung. Mit einem in der Lärmbelastung geminderten Wohnumfeld können letztlich höhere Mieten und für die Kommune höhere Steuereinnahmen erwartet werden.

Radevormwald, den 15.02.2011 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Julia Gottlieb (Technische Dezernentin)

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Anlagen

Eckpunktkoordinaten: Links Unten:

RW: 2593401 HW: 5674213 Rechts Oben: RW: 2594716 HW: 5675493

Zentrum der Karte: Stadt Radevormwald Kartierer: Stadt Radevormwald LANUV NRW Berichtsjahr: 2007

Eckpunktkoordinaten: Links Unten:

RW: 2593401 HW: 5674213 Rechts Oben: RW: 2594716 HW: 5675493

Zentrum der Karte: Stadt Radevormwald Kartierer: Stadt Radevormwald LANUV NRW Berichtsjahr: 2007

TOP-Nr: Ö 13.1

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0167/2011

Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr Rat der Stadt

Sitzungstermin 01.03.2011

Zuständigkeit Vorberatung

22.03.2011

Entscheidung

Vorhabenbezogner Bebauungsplan Nr. 2 - Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst - Bericht über die - eingeschränkte und verkürzte - erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der - berührten - Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB; Abwägung und Beschluss über die während der erneuten Offenlage am 14.01.2011 eingegangene Stellungnahme, gekennzeichnet als S 1

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt den in der als S 1 bezeichneten Stellungnahme formulierten Anregungen und Bedenken nicht zu folgen.

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: Ja Kosten € Vorgesehen im Haushaltsmittel

Nein Produkt Ergebnisplan stehen zur Verfügung

noch nicht zu übersehen Haushaltsjahr Finanzplan stehen nicht zur Verfügung

Erläuterung: Die - eingeschränkte und verkürzte – erneute öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 22.12.2010 bis einschließlich 14.01.2011 statt. Als berührte Behörde wurde lediglich der Landrat des Oberbergischen Kreises mit Schreiben vom 02.12.2010 um Stellungnahme bis zum 14.01.2011 gebeten. Dieser hat keine Bedenken vorgetragen. Die Öffentlichkeit hat sich mit einer Stellungnahme am Verfahren beteiligt, über die im Folgenden beraten und entschieden wird. Der Einwender stellt zu Anfang seines Schreibens in zwei Themenblöcken dar, wie seiner

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Auslegung nach, mit seinen Anregungen im laufenden Verfahren umgegangen sei. Er thematisiert zum einen die Cafe-/Meditationsbereiche, die seiner Meinung nach nicht festgesetzt werden müssten, zum anderen bezweifelt er die Anwendung der Immissionswerte für Misch-/Dorfgebiete für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Zur Klarstellung seiner Ausführungen ist folgendes anzuführen: Die Gemeinden haben unter dem Gesichtspunkt der städtebaulichen Erforderlichkeit weitreichende Freiräume bei der Festlegung ihrer Planungsziele. Das Planungsermessen der Gemeinde umfasst neben dem „Ob“ und „Wann“ auch das „Wie“ planerischer Gestaltung. Welche städtebaulichen Ziele sich die Gemeinde hierbei setzt, liegt grundsätzlich in ihrem planerischen Ermessen. Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren Ordnungsvorstellungen entspricht. Was in diesem Sinne vernünftigerweise geboten ist, ergibt sich nicht etwa aus der Sicht eines Dritten. Maßgeblich ist vielmehr, ob die jeweiligen konkreten Festsetzungen bezogen auf das von der Gemeinde verfolgte Plankonzept in dem Sinne vernünftigerweise geboten sind, dass dieses Konzept die in ihren Details gewählte Umsetzung gerechtfertigt erscheinen lassen. Mit welchen Zielsetzungen die Gemeinde eine bestimmte städtebauliche Planung rechtfertigen darf, ist ihr nicht bindend vorgegeben. Der Katalog des § 1 Abs. 6 BauGB gibt nur beispielhaft wieder, was die Gemeinde im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch ihre Bauleitplanung anstreben kann. Der potentielle Umfang zulässiger städtebaulicher Rechtfertigungen kann daher in seinen vielfältigen einzelfallbezogenen Facetten abstrakt, nicht umfassend und abschließend dargestellt werden. Hinsichtlich des „Wie“ der Planung setzt § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB eine strikte Grenze dadurch, dass eine Bauleitplanung, die wegen unüberwindbarer rechtlicher oder tatsächlicher Hindernisse vollzugsunfähig ist, der städtebaulichen Erforderlichkeit entbehrt. § 9 BauGB, der durch die BauNVO ergänzt wird, gibt dem Plangeber den Katalog der zulässigen Festsetzungsmöglichkeiten bindend vor. An diesen numerus clausus der planerischen Festsetzungsmöglichkeiten ist der Plangeber gebunden. Er hat kein Festsetzungsfindungsrecht. Die Bindung an den numerus clausus der planerischen Festsetzungsmöglichkeiten besteht gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB jedoch nicht für vorhabenbezogene Bebauungspläne, jedenfalls für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans. Der Gemeinde steht damit für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 grundsätzlich ein breiter Ermessensspielraum zu: Mit der genauen Verortung und Beschreibung der definierten Museumsbereiche wird das Ziel verfolgt, ein schlüssiges und abgerundetes Museumskonzept zu realisieren. Die Komplementärnutzungen „Cafe“ und „Meditation“ sind elementarer Bestandteil für ein funktionierendes Museumskonzept. Durch diese Nutzungen wird die Attraktivität des Museumsstandortes für die Allgemeinheit gestärkt. Zu deren Umsetzung verpflichtet sich der Vorhabensträger im Durchführungsvertrag. Weiterhin wird durch die Festsetzung der Nutzungsbereiche eine landschaftsverträgliche Umsetzung des Museumsprojektes unterstützt. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird exakt beschrieben, wie das Museum und die Außenbereiche ausgebildet werden. Die getroffenen Festsetzungen garantieren die Umsetzung eines funktionierenden Museumskonzeptes unter größtmöglicher Bewahrung der Hofschaft und der angrenzenden Freiraumbereiche. Der Bebauungsplan bestimmt zugleich Inhalt und Schranken des Grundeigentums des Vorhabensträgers. Die partiellen Einschränkungen des Privateigentums sind dabei aus Gründen des öffentlichen Interesses (Realisierung eines öffentlich zugänglichen Museums) gerechtfertigt und erforderlich. Es sprechen hinreichend gewichtige Allgemeinbelange für die Planung und die zu ihrer Umsetzung gewählten Festsetzungen. Die baugebietsbezogenen Immissionsrichtwerte beziehen sich regelmäßig nur auf solche Gebiete, die entweder in einem Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen oder bei der Beurteilung nach § 34 BauGB einer der Baugebietskategorien zuzuordnen sind. Wohnnutzungen im Außenbereich – mögen sie privilegiert sein oder nicht – sind weniger schutzbedürftig als Wohngebiete, weil der Außenbereich grundsätzlich nicht für eine Bebauung bestimmt ist; für sie sind regelmäßig nur die im jeweiligen Regelwerk für MI- oder

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MD-Gebiete vorgesehenen Werte einschlägig. Mit dem Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 wird der bauplanungsrechtliche Außenbereich zum beplanten Innenbereich. Für Sondergebiete geben die Regelwerke keine Immissionswerte vor. Bei SO-Gebieten, die auch zum Wohnen genutzt werden können, bietet sich bei entsprechender Nutzungsmischung (hier: Museumsnutzung als nicht wesentlich störendes Gewerbe) der Schutzmaßstab MI/MD an, womit der Schutzanspruch gegenüber dem Ursprungszustand keine Veränderung erfährt. Außerdem ist die Wohnnutzung am Rande des Außenbereichs, unabhängig von ihrer Lage in einem festgesetzten oder faktischen Wohngebiet, im Hinblick auf die mit Außenbereichsflächen typischerweise verbundenen Immissionen latent „vorbelastet“. Der Eigentümer eines solchen Wohngrundstückes muss deshalb mit außenbereichstypischen Emissionen rechnen und darf nur darauf vertrauen, nicht mit solchen Umwelteinwirkungen belastet zu werden, die mit seiner Wohnnutzung nicht mehr verträglich sind. Andererseits muss sich der im Außenbereich im Randbereich zu Baugebieten zugelassene Betrieb Abstriche gefallen lassen. Er muss sich mit seinen Emissionen so einrichten, dass die (Lärm-) Belastungen der Wohnnutzung nicht über das in einem Misch- oder Dorfgebiet, das in ähnlicher Weise mit Immissionen belastet ist, Hinnehmbare hinausgeht. Der Nachbarschutz, der sich aus dem in § 35 Abs. 3 BauGB verankerten Gebot der Rücksichtnahme ausnahmsweise ergeben kann, setzt eine schutzwürdige Position des Nachbarn gegenüber dem Vorhaben voraus. Abwehrrechte bestehen grundsätzlich nur gegen die vom Bauplanungsrecht gesteuerten Vorhaben. Hierzu zählt nicht die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen. Erforderlich ist das Schaffen von baulichen Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind. Typisches Beispiel ist etwa der Bau eines Schweinestalls. Da der Einwender aber weder ein bauliches Vorhaben mit Immissionspotential errichten will, noch das Museum an einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb heranrückt bzw. in seinem Schutzniveau gestärkt wird, stehen dem Einwender keine Abwehrrechte zu. Dieser hat vielmehr selbst, aufgrund anderer Rechtsgrundlage Rücksicht zu üben. Sowohl in landwirtschaftlichen Fachgesetzen (Pflanzenschutzgesetz, Düngemittelgesetz und entsprechende Verordnungen) als auch im Bodenschutz- und Naturschutzgesetz wird der Begriff „gute fachliche Praxis“ verwendet und gibt dem Landwirt Vorschriften vor, die bei der Bewirtschaftung einzuhalten sind. So sind etwa Gülle oder Jauche bei Ausbringung auf unbestelltes Ackerland unverzüglich einzuarbeiten. Zu den im zweiten Teil seines Schreibens formulierten Anregungen und Bedenken schlägt die Verwaltung folgende Abwägung vor: Der Einwender macht Bedenken geltend, dass ein eigenständiges Cafe geschaffen werden soll, das losgelöst von dem Museum als selbständige gewerbliche Einheit betrieben werden soll. Gleiche Bedenken äußert er zum Museumsshop, bei dem er aus den Planungsunterlagen nicht erkennen kann, wie dieser von Nicht-Museumsbesuchern zugangsgeschützt werden soll. Die Zulässigkeit von Museumsshop und Cafe richtet sich nach der Zweckbestimmung des Sondergebietes. Diese sind als ergänzende Nutzungseinheiten zum Museum zulässig. Der Museumsshop als auch das Cafe sind ausschließlich über den zentralen Museumseingang zu erreichen. Hier befindet sich auch die Kassenzone, in der die Besucher ihre Eintrittsgelder entrichten. Ebenso ist das Außencafe nur über das Museumsgebäude erreichbar. Auch wenn das Cafe oder der Museumsshop isoliert von einem Museumsbesuch von Interessierten aufgesucht werden könnte, garantieren doch die Größenbeschränkungen für diese Nutzungen, dass hier keine wirtschaftlich eigenständige Nutzungseinheit betrieben werden kann. Selbst in derartigen Fällen stehen die Nutzungen Museum und Cafe im Einklang mit der Zweckbestimmung „Museum für Asiatische Kunst“. Im Museumsshop werden Artikel/Souvenirs vertrieben, die das Asiatische Museum zum Inhalt haben; ein Museumsbesuch ist für den Kauf derartiger Produkte nicht zwingend erforderlich. Das Cafe ist als zusätzlicher Aufenthaltsbereich zum Museum konzipiert. Dies schließt eine separierte Nutzung nicht aus. Aufgrund seiner Größe und Zugänglichkeit ist es für den Nicht-Museumsbesucher jedoch wenig attraktiv und kann keinesfalls als Ausflugscafe gewertet werden.

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Der Anreger hegt Bedenken gegen die augestellten Exponate, wenn diese als Beutekunst entlarvt werden oder aus politisch oder ethisch brisanter Herkunft stammen sollten. Er erkundigt sich, ob mit dem Vorhabensträger vertragliche Regelungen zur Unbedenklichkeit der Ausstellungsstücke getroffen wurden. Der Galerist hat langjährige Erfahrung im Handel mit Kunstgegenständen. Er ist als renommierter Händler in der Fachwelt geschätzt. Es liegen keine Anhaltspunkte für die Befürchtungen des Einwenders vor. Die Bauleitplanung kann grundsätzlich nicht als eine von städtebaulichen Bedürfnissen losgelöste gemeindeeigene Allgemeinpolitik für bestimmte Sachbereiche – gleichsam unter dem Deckmantel städtebaulicher Planung - betrieben werden. Festsetzungen sind städtebaulich zu motivieren. Unzulässig ist es daher, wenn eine Gemeinde ihre eigene „Kunstpolitik“ betreibt, indem sie bestimmte Kunstgegenstände unanhängig von Erwägungen der Ordnung der Bodennutzung allgemein für ihr Gemeindegebiet ausschließt. Vielmehr hat die Gemeinde die Wertung entsprechender Institutionen zur Unbedenklichkeit bestimmter Exponate hinzunehmen. Moralische Vorstellungen liegen außerhalb der Reichweite des Bauplanungsrechts.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Anlage: Stellungnahme S1

BV/0167/2011

Seite 4 von 4

Ö 13.1

TOP-Nr: Ö 13.2

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/0173/2011

Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr Rat der Stadt

Sitzungstermin 01.03.2011

Vorhabenbezogner Bebauungsplan Nr. Asiatische Kunst - Satzungsbeschluss

Zuständigkeit Vorberatung Entscheidung

2

-

Sieplenbusch,

Museum

für

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 – Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst - als Satzung und stimmt der Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zu.

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses: Ja Kosten € Vorgesehen im Haushaltsmittel

Nein Produkt Ergebnisplan stehen zur Verfügung

noch nicht zu übersehen Haushaltsjahr Finanzplan stehen nicht zur Verfügung

Erläuterung: Mit dem Ablauf der formellen Beteiligungsschritte kann nun der Satzungsbeschluss erfolgen. Mit dessen Bekanntmachung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 rechtskräftig. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit bindendem Normcharakter Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Drittes Regelungsinstrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Durchführungsvertrag, der die fristgebundene Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen enthält. Der Durchführungsvertrag ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und seiner Begründung und muss bzw. darf dem Bebauungsplan oder seiner Begründung auch nicht beigefügt werden. Der Durchführungsvertrag ist auch nicht Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

BV/0173/2011

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Das Plangebiet liegt innerhalb des durch Einzelverordnung festgelegten Landschaftsschutzgebietes (LSG) 4809-004, LSG Gemeindegebiet Radevormwald und Hückeswagen. Die (Teil-) Aufhebung der geltenden Landschaftsschutzverordnung ist erforderlich. Die Herausnahme des Plangebietes aus der Landschaftsschutzverordnung „Oberbergischer Kreis – Teilbereich II“ ist bereits mit der Höheren Landschaftsbehörde vorbesprochen. Mit dieser wurde vereinbart, dass nach dem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Radevormwald, aber vor der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses eine Aufhebungserklärung gem. § 42a Abs. 1 LG NRW für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 beantragt wird.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Anlage: Übersichtsplan, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht

BV/0173/2011

Seite 2 von 2

Ö 13.2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst

Abgrenzung des Geltungsbereichs

N

M. 1:5.000

O

W S

Plangrundlage: DGK im Maßstab 1:5000. Mit Genehmigung des Vermessungs- und Katasteramtes Gummersbach

Ö 13.2

.68 343

Fic hte

.27 344

nre

.15 343

6 2 .81 ,49 6,0 6.5 345 345 34 34 eihe 0 6 tenr .46Fich 4,9 5.1 347 .47 3444.97 34 .98 .52 .07 347 443,43 34r4age5.08 346 347 3 Ga 34

.40 347

ihe

.12 343

.19 343

.26 343

.94 347

.23 .37 346 346

.75 344

.40 348

.65 347

.5 346

346

.5 345

345

.5 344

344

.93 345

Muse

.47 349

349.5

.98 347

.95 347

Rasen

M1

tafel

.41 349

.19 .41 349 349

.17 349

.74 348

ums

.16 349

.94 347

Wasserspiel .90 347 flach, mit Wasserpflanzen

+8,83 m First

.20 348

Rasen

Skulpturengarten +6,72 m First

.72 347

Stupa .00 348 .87 .03 1 347 0 e befestigte Wege . 348 g ra 348 -Ga l e p Dop .99 344 5.12 34 Rasen .44 346 .02 5 z Rasen 4 t a 3 7 p1l 8 8 l . l 9 e St 45. .3 346 5 5 3 .27 344 45.0 .67z 6 .9Terrasse .83 .94 3 .80 347 3ll4p5lat 346.1 347 347 347 e 347 t S 94 . 8 5 0 7 0 4 . 1 . 34 .75 343.9 346 .15 346.2 .93 3450 343 .53 4 .89 346 346 346 46. 346 3 6 2 . 64 6 1 . 4 7 2 9 8 4 . 3 .8 7.0 .7 34 346 346 34 346 .92 .05 .53 00 6 343 . 344 4 5 3 34 .02 .42 344 IS 345 .94 343 .25 5 1 344 0 3.9 3,0 .9 I Fd U= r.=7,0 343.94 34 4 33 .81 K 345 2 .23 9 II S . m 345 Rasen u 343 0 8 e . 4 s 34 5 .93 Mu 9 .87 4.7 .52 .32 344 .29 342 3S4tu pa n3g45.1 befestigte 345 5 .84 .67 .65 345 a 4 344 Wege 4 6 7 4 344.5 344 g , 3 2 4 ,0 . 1 3 n 5 i 3 4 = =3 4 Anlieferung 3 0 E 8 U . 0 .1 5. Rasen 344 mit Rampe Kr. 9 4.88 345 .97 34 .09 7 4 8 Rasen 344 Rasen 44. 3 4.6 .64 344 0 3 4 4 2 6 2 3 . 4 4 . .2 .1 344 34 .48 344 344 Kies 344 Rasen4.07 344 344 .86 Rasen 34 .71 8 3 3 2 2 7 2 . 1 343 . 1 Gar . 1 . 4 tent 343 77 . 44 erra 34 344 . 344sse 343.5 344 Pfla3ster 3 343 89 .1 gem .09 .04 4 43. auerte Pfeiler mit Metallzaun 344 3mit 344 04 344 29 344.3 Rosensträuchern Toran 44. 44. 343 Ra 3 lage 2 3 0 sen . 344 .82 II S .07 4 343 4 342.5 3 .60 Naturstein Kies II S .03 343 5 ne .20 vorhan0de 344 .63 343 Üb34er2da. chun 3 7 4 0 . g 3 344 56 . .92 3 34 3.77 342 82 3 . Blumenbeet 4 .44 7 3 . 3 4 2 3 3 4 3 8 4 . 1 4 4 . 3 3 .9 343 .38 343 .27 .97Feuerstelle .15 .69 343 343 343 4 342 343 6 343 3.5 .54 3.4 3.43 4 3 4 8 3 4 3 9 .5 .4 4 3 51 1 43 .32 3 . .97Naturst3ein 343343 343.5 .77 343 343 342 T3o43ranlage30 .03 . 343 343 .06 16 .02 343 144 .10 43. 3 343 3 4 3 .84 Brunnen 6 0 342 . 343 2 6 . 342 .72 342 52 mit Wasse . 60 . .89 2 rpflanze Stein2 4 3 n 34 342 Kletterpflanz 7 wasser15 2 e . . 1 2 2 4 . 4 .83 4 Kletterpfla 2 sc 3 2 3 hale 4 4 nz 3 3 .81342.5e 342 79 . 1 34 342 .80 .76 341 341 .58 1 3 4 6 . 3 341.5 1 4 3 .30 .59 341 .57 341 .24 341 1 4 3 341 .75 340 Gar

age

Ra

r fah nzu age teine Garsengitters

4

Geländeverlauf Skulpturengarten

MUSEUM FÜR ASIATISCHE KUNST

Geländeverlauf Strassenniveau

+0,00 m Eingangsbereich

A­A

Kasse

alter Geländeverlauf

Strassenniveau

Asphalt

Bestand

n nne nen llto Mü serton Was

Ausstellungshalle

167

+4,64 m Traufe

Ausstellungshalle

t

2 Garagen 1 Doppelgarage mit Dachbegrünung 2 Stellplätze Fläche für Mülltonnen und Wassertonnen

.49 343

.31 343

Wegeführung durch die Anlage, Lage, Anzahl und Art der Skulpturen, Beleuchtung sowie gärtnerische Gestaltung sind in ihren Grundzügen dargestellt.

S0 1

B­B

Schnitt A­A

Schnitt Museumseingang M 1:250

0 1,1 U= r.=3,0 K

B­B

on

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209

Meditati

l. W

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1

ört

S0 2

+8,83 m First

+6,72 m First

+6,72 m First

+4,64 m Traufe

+4,64 m OK Bogen Eingang

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Geländeverlauf Skulpturengarten Treppenmauer

SO 1

Tempelt

+4,12 m OK Attika +3,67 m OK Flachdach

MU SEU M FÜR ASIATISCHE

Zugang

A­A

3 125

+0,00 m OKFF

Strassenniveau an Treppe +0,00 m OKFF

Gärten beinhalten: Wegeführung durch die Anlage, Lage, Anzahl und Art der Skulpturen, Beleuchtung sowie gärtnerische Gestaltung sind in ihren Grundzügen dargestellt.

M1-M4

Erweiterter Bau

vorhandenes Gebäude

neuer und erweiterter Bau

gedämmte und verputzte Aussenfassade, in hellem,

verschieferte Aussenwand

gedämmte und verputzte Aussenfassade, in hellem,

Fensterrahmen in metallischem Farbton

Vorhaben- und Erschliessungsplan - zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 2 Museum für asiatische Kunst

zur Bestimmung und Differenzierung der Maßnahmen vgl. textliche Festsetzungen

Fensterrahmen in metallischem Farbton

SO 1 - SO 3

eich

Ansicht Süd M 1:250

Meditationsbereich

Zweckbestimmung: Museum für asiatische Kunst

befes

tigte

r Weg

M4

2

3 125

vorhandene Gebäude

Terrasse im Skulpturengarten

Beleuchtung

Abbruch vorhande Gebäudeteile

Holzterrasse im Meditationsbereich

neue Hecken

neue Gebäudeteile

M2 Weissdornhecke

neue Obstbäume Himalayagarten

Befestigte Flächen Rasengittersteine

M3 Obstbäume aus Pflanzenauswahlliste 2

Bestandsbaum am Museum

sickerfähige Pflasterfläche im Meditationsbereich

M4 Bestandsbäume

Fichtenreihe Bestand

befestigte Wege in der Anlage aus Naturmaterial Kalk-Sand-Gemisch

M4 bestehende Hecken

M1 Gehölze aus Pflanzenauswahlliste 1

+8,83 m First

Himalaya-Garten

340.5

+6,72 m First

.22 340

3 .59 40.6 340 3

340

Wegeführung durch die Anlage, Lage, Anzahl und Art der Skulpturen, Beleuchtung sowie gärtnerische Gestaltung sind in ihren Grundzügen dargestellt.

.98 339

+4,64 m OK Bogen Eingang +4,12 m OK Attika +3,67 m OK Flachdach

+4,64 m Traufe

FÜR AS IATIS CHE KUN ST

Tr ep pe nm

au er

Geländeverlauf Strassenniveau

339.5

M2

.40 339 .30 339

143

.08 339

Strassenniveau

.98 338 Du rch gan .67 338

.87 338

Asphal

.59 338

.60 338

gstor

alter Geländeverlauf

everlauf

t Besta

149 ng

sickerfähige Fläche mit Pflaster, Gartenterrasse am Wohnhaus

Erweiterter Bau

Ansicht Museumseingang M 1:250

Elektrokasten 150 KW

8

bindu

Plan:

M 1: 500

Vorhaben- und Erschliessungsplan

Blatt Nr.: 01

16

7

de Gelän endes abfall

14

DIN A2

Muse

11

12

13

Rasen

15

teine

gitters

5 4

Stellpl

Datum: 03.02.2011

10

Schnitt durch die Garagen M 1:250

SO3

3 2 1

Garagen mit Rangierfläche

neuer und erweiterter Vorbau vorhandenes Gebäude dahinter Fensterrahmen in metallischem Farbton

nd

6

3,50 50

1 172

ätze

4,00

f verlau elände alter G neuer Geländeverlauf

+0,00 m OKFF

gedämmte und verputzte Aussenfassade, in hellem,

0 172Strassenan

9

Erweiterter Bau

50

6,00

neuer Geländ

alter Geländeverlauf

.17 339 339

6,00

Geländeverlauf Skulpturengarten

ums

Bauvorhaben: tafel

Unterschrift:

Museum für asiatische Kunst Sieplenbusch 1 42477 Radevormwald

M3 Streuobstwiese extensiv gepflegter Rasen mit Obsthochstämmen unterschiedlichen Alters

__________

__________

Bauherr

Planerin

Bauherr:

Planerin:

Galerie Hardt Peter Hardt Robert- Bosch- Str. 12 42477 Radevormwald Tel. 02195 8059 Fax 02195 40774 [email protected]

Monika Mika Architektur Feng Shui Dipl.-Ing. Architektin AKNW Feng Shui Beraterin

Kölner Str. 28 42119 Wuppertal Tel 0202 75840-25 Fax -27 mobil 0163 455 6627 [email protected]

Hinweise: die Basisinformation stammt aus einem Lageplan, der durch das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Wolfgang Stichling, Dipl.-Ing. Udo Stichling, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure / Beratender Ingenieur, erstellt wurde. Dieser Plan ist nur in Verbindung mit der Planung anderer Fachingenieure gültig. Es gilt das Recht des geistigen Eigentums (UrhG).

Ö 13.2

Ö 13.2

Stadt Radevormwald Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“ Museum für asiatische Kunst Textliche Festsetzungen und Hinweise

Stand: Satzungsbeschluss

Radevormwald, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

Textliche Festsetzungen §1

Art der baulichen Nutzung

(1) Als Art der baulichen Nutzung wird gemäß § 11 BauNVO „Sonstiges Sondergebiet (SO)“ mit der Zweckbestimmung „Museum für asiatische Kunst“ festgesetzt. Das Sondergebiet wird gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO in die Teilgebiete SO 1, SO 2 und SO 3 gegliedert. (2) Innerhalb des festgesetzten Sondergebiets mit der Bezeichnung SO 1 sind folgende Nutzungen zulässig: 

Museum für asiatische Kunst einschließlich zugehöriger Nebenräume, Anlagen und Einrichtungen für die Verwaltung und Unterhaltung des Museums und der Museumsgärten,



Museumsshop mit maximal 30 qm Verkaufsfläche,



Museumscafé mit maximal 20 qm Nutzfläche innerhalb des Museumsgebäudes und maximal 80 qm Nutzfläche außerhalb des Museumsgebäudes auf räumlich unmittelbar zugeordneter Café-Terrasse.

(3) Innerhalb des festgesetzten Sondergebiets mit der Bezeichnung SO 2 sind insgesamt zwei Wohnungen für Museumsinhaber, Museumsleiter, Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, die im Museumsbereich tätig sind, zulässig. (4) Innerhalb des festgesetzten Sondergebiets mit der Bezeichnung SO 3 sind Stellplätze zur Deckung des notwendigen Stellplatzbedarfes aus dem Sondergebiet mit der Bezeichnung SO 1 zulässig.

§2

Stellplätze und Garagen

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge im Sinne des § 12 BauNVO ausschließlich in den dafür festgesetzten Grundstücksflächen sowie innerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig sind.

§3

Nebenanlagen

Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur zulässig, soweit sie im Vorhaben- und Erschließungsplan zeichnerisch dargestellt sind.

§4

Maß der baulichen Nutzung, Grundfläche

Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass eine Überschreitung der im Bebauungsplan gemäß Planeintrag festgesetzten Grundflächen im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO unzulässig ist.

1

Radevormwald, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

§5

Überbaubare Grundstücksflächen

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass die im Bebauungsplan zeichnerisch durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen im SO 2 durch Terrassen bis zu einer Fläche von maximal 50 qm überschritten werden dürfen.

§6

Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

(1) Anpflanzen einer Strauchhecke (M 1) Innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzten und mit M 1 bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind bodenständige Gehölze folgender Pflanzenauswahlliste 1 zu bepflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Der Pflanzabstand darf 1,50 m x 1,50 m nicht überschreiten. Der Anteil der Bäume wird auf 20% festgesetzt. Pflanzenausfälle sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen. Pflanzenauswahlliste 1: Bodenständige Gehölze Bäume: Heister, 2 x verpflanzt, 150-200 cm hoch, o. B. Acer pseudoplatanus Carpinus betulus Fraxinus excelsior Prunus avium Quercus robur Sorbus aucuparia

Berg-Ahorn Hainbuche Esche Vogel-Kirsche Stiel-Eiche Eberesche

Sträucher: verpflanzte Sträucher, 3 - 4 Triebe, 60 – 100 cm hoch, o. B. Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europaeus Malus communis Prunus spinosa Pyrus communis Rhamnus frangula Rosa canina Rosa rubiginosa Viburnum opulus

Roter Hartriegel Haselnuss Weißdorn Pfaffenhütchen Wild-Apfel Schlehe Wild-Birne Faulbaum Hunds-Rose Wein-Rose Schneeball

(2) Anpflanzen einer Schnitthecke (M 2) Innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzten und mit M 2 bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind flächendeckend bodenständige

2

Radevormwald, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

Gehölze der Pflanzenauswahlliste 1 zu bepflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Pro laufendem Meter sind mindestens vier Pflanzen zu setzen. Pflanzenausfälle sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen.

(3) Anlage einer Streuobstwiese (M 3) Innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten und mit M 3 bezeichneten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind im Abstand von jeweils mindestens 5,00 m zu den Grundstücksgrenzen und öffentlichen Wegen sowie im Abstand von jeweils maximal 10,0 m zueinander insgesamt 35 Obstbäume heimischer Sorten der folgenden Pflanzenauswahlliste 2 anzupflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Pflanzenausfälle sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen. Pflanzenauswahlliste 2: Heimische Obstbaumsorten (Mindestqualität: Hochstamm, STU 810cm in 1,0 m über Grund; ausschließlich Sämlinge als Unterlage):  Äpfel: Danziger Kantapfel, Doppelter Luxemburger, Rheinischer Bohnapfel, Jakob Lebel, Zuccalmaglio Renette, Kaiser Wilhelm, Ontario, Schöner aus Boskop, Rheinischer Winterrambour, Rheinischer Krummstiel, Rheinische Schafsnase, Riesenboikenapfel, Roter Eiserapfel, Weißer Klarapfel, Berlepsch, Goldparmäne, James Grieve, Herbstrenette, Gelber Edelapfel  Birnen Köstliche von Charneau, Gute Graue, Pastorenbirne, Gute Luise, Clapps Liebling, Conference, Esperens Herrenbirne, Winterbergamotte, Gellerts Butterbirne  Kirsch und Zwetschgen Große Schwarze Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche, Schneiders Späte Knorpelkirsche, Geisepitter, Schwarze Herzkirsche, Hauszwetschge, Bühler Frühzwetschge, Große Grüne Reneklode, Wangenheims Frühzwetschge.

(4) Erhalt des Gehölzbestands (M 4) Innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB festgesetzten und mit M 4 bezeichneten Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern:  

sind die vorhandene Heckenbepflanzung und der im Bebauungsplan als zum Erhalt festgesetzte Einzelbaum sowie insgesamt fünf Obstbäume der bestehenden Streuobstwiese

3

Radevormwald, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. In der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB festgesetzten Fläche ist die Anlage befestigter Fußwege sowie eine Unterbrechung der zu erhaltenden Heckenbepflanzung bis zu einer Breite von maximal 3,00 m zulässig. Pflanzenausfälle sind jeweils art- und funktionsgerecht mit bodenständigen Gehölzen der Pflanzenauswahllisten 1 (Hecke), der Pflanzenauswahlliste 3 (Einzelbaum) und Obstbäumen der Pflanzenauswahlliste 2 (Streuobstwiese) zu ersetzen. Pflanzenauswahlliste 3: Großkronige Laubbäume Einzelbäume, Hochstamm, 3 x verpflanzt, STU 16-18cm Acer pseudoplatanus Fraxinus excelsior Quercus petrea Quercus robur Tilia cordata Tilia platyphyllos

Berg-Ahorn Esche Trauben-Eiche Stiel-Eiche Winter-Linde Sommer-Linde

Hinweise (1) Gemäß § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Zulässigkeit von Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 bestimmt sich nach den Regelungen des Bebauungsplans, nach den Inhalten des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie nach denen des Durchführungsvertrags.

(2) Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW-Rheinland, Außenstelle Kerpen, Heinrich-HertzStraße 12, 50170 Kerpen ist zu benachrichtigen. Für den Fall von Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen usw. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen Auf das „Merkblatt für das Einbringen von „Sondierbohrungen“ im Regierungsbezirk Köln“ der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland wird hingewiesen.

4

Ö 13.2

Stadt Radevormwald Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“ Museum für asiatische Kunst Begründung und Umweltbericht

Stand: Satzungsbeschluss

Inhalt

1 1.1 1.2

ANLASS, ZIEL UND ERFORDERNIS DER PLANUNG Planungsanlass Planungsziele und -erfordernis

1 1 1

2

VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN (VEP)

1

3

GELTUNGSBEREICH

4

4 4.1 4.2 4.3 4.4

BESTEHENDES PLANUNGSRECHT Landes- und Regionalplanung Flächennutzungsplan Landschaftsschutzverordnung Sonstige Satzungen und Verordnungen

5 5 5 5 6

5

RÄUMLICHE UND STRUKTURELLE SITUATION

6

6

6.10

INHALTE DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES Grundzüge der Planung Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen Verkehrsflächen und Erschließung Ver- und Entsorgung, Technische Infrastruktur Private Grünflächen Fläche für die Landwirtschaft Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Hinweise

7

FLÄCHENBILANZ

16

8 8.1 8.2 8.3

UMWELTBERICHT Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung Kurzdarstellung der Planung Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung relevanten Umweltschutzziele Umweltsituation, Wirkungsprognose und Maßnahmen Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) Allgemein verständliche Zusammenfassung

17 17 18

6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9

8.4 8.5 8.6 8.7

7 7 7 10 11 11 12 13 13 14 16

18 21 26 27 27

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

1 1.1

1

Anlass, Ziel und Erfordernis der Planung Planungsanlass

Der Vorhabenträger beabsichtigt am Sieplenbusch in Radevormwald, eine umfangreiche, private Sammlung asiatischer Kunst einem breiten (Fach-) Publikum zugänglich zu machen. Gleichzeitig ist der Galerist bestrebt, weitere Sammlungen bzw. Leihgaben anderer Sammler und eigene Ausstellungsstücke zusammen zu führen und teilweise als ständige Ausstellung zu präsentieren.

Gründung eines Museums für asiatische Kunst

So ist die Idee entstanden, unter entsprechender Umgestaltung und Erweiterung vorhandener Gebäude auf eigenen Grundstücksflächen Ausstellungsmöglichkeiten sowie Raum für Fachvorträge und interkulturelle Begegnung zu schaffen. In der Ruhe und Abgeschiedenheit des geplanten Museumsstandortes am Sieplenbusch werden ideale Voraussetzungen für Meditation und Betrachtung der Kunstschätze, speziell des Himalaya-Gebietes, gesehen. Für die Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Die geplanten baulichen und landschaftsgärtnerischen Maßnahmen sind in einem Vorhaben- und Erschließungsplan aufgezeigt, der Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB wird.

1.2

Planungsziele und -erfordernis

Der seit November 1977 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Radevormwald stellt die „Hofschaft“ Sieplenbusch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Planungsrechtlich ist das Plangebiet derzeit als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB einzustufen. Es liegt darüber hinaus vollständig im Geltungsbereich der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 24. Dezember 1991 über die Landschaftsschutzgebiete Radevormwald und Hückeswagen im Oberbergischen Kreis (Teilbereich II). Vor diesem Hintergrund ist eine bauordnungsrechtliche Genehmigung und die Umsetzung des Bauvorhabens nicht möglich. Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist es daher, durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des geplanten Museumsstandortes zu schaffen.

2

Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Parallel dazu schließt die Stadt Radevormwald einen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger, in dem sich dieser gemäß § 12 Abs. 1 BauGB u. A. zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Daneben enthält der Vertrag weitere Bestimmungen und Details der Vorhabenrealisierung, z. B. hinsichtlich des Umfangs der auszustellenden Kunstsammlung, zu Betriebszeiten und zur Herstellung der Erschließungsanlagen.

Planungsrechtliche Voraussetzungen

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

2

Den Vorhaben- und Erschließungsplan hat die Architektin Monika Mika, Wuppertal, im Auftrag des Vorhabenträgers und in Abstimmung mit der Stadt Radevormwald erstellt. Er enthält die Darstellung sämtlicher Vorhaben, die im räumlichen Geltungsbereich durchgeführt werden sollen und für deren Genehmigungsfähigkeit der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft.

Vorhaben und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Für das geplante Museum hat die Stadt Radevormwald im Rahmen der städtebaulichen Planung unverrückbare Planvorgaben formuliert:

Vorgaben und geplante Erschließung



Anordnung der Baukörper mit den notwendigen Räumlichkeiten und der gebäudebezogenen Nutzungs- und Funktionsverteilung für das Museum,



Überwiegender Erhalt des vorhandenen Gehölzbestands und Ergänzung mit standortgerechten sowie museumsthematisch passenden Neuanpflanzungen.

In unmittelbarer Nähe des geplanten Museums verläuft der Rundwanderweg A 1 Hölterhof - Dieplingsberg – Hückeswagen - Hagelsiepen Hückeswagen-Niederhagelsiepen - Kaffekanne - Kattenbusch Sieplenbusch - Walkmüllersiepen - Kleinsiepen - Radevormwald – Hölterhof. Die Idee des Erschließungskonzeptes besteht in der Inszenierung des geplanten Museumsstandortes als neue Attraktion und Station auf dem Wanderweg A 1. Die Bedeutung des neuen Museums für Freizeit und Tourismus in Radevormwald wird dadurch betont.

Neues Museum als Bereicherung für Freizeit und Tourismus

Im Südwesten wird innerhalb des Plangebietes auf aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen ein Parkplatz für Museumsbesucher errichtet. Der Parkplatz wird durch geeignete Bepflanzungsmaßnahmen sorgfältig in die Landschaft integriert und unmittelbar von dem öffentlichen Weg Sieplenbusch aus erschlossen, der an die Ispingrader Straße anbindet.

Anbindung Besucherparkplatz

Es ist vorgesehen, den heute etwa 3 m breiten Weg Sieplenbusch ausgehend von der Ispingrader Straße auf einer Länge von rund 25 m und in einer Breite von 4,75 m als öffentliche Straße für den Begegnungsverkehr auszubauen. Die bestehende Umspannstation im Einmündungsbereich Sieplenbusch/Ispingrader Straße wird von der Straßenplanung nicht berührt.

und verkehrstechnisch notwendiger Ausbau der Einmündung Sieplenbusch/ Ispingrader Straße

Über den Wirtschaftsweg, der das Museum im Nordosten mit dem Wohnsiedlungsbereich von Radevormwald verbindet, sollen nur nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer das Plangebiet erreichen können. Museumsgebäude

Zugänglichkeit für Fußgänger und Radfahrer von Nordosten

Das neue Museum ist in der ehemaligen Scheune am Sieplenbusch vorgesehen, die einen eingeschossigen Anbau erhält. Die derzeit bereits durch Scheune, Lagerflächen, Remise und Garage überbaute Grundfläche von ca. 370 qm wird dazu ebenerdig um etwa 50 qm für

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

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das Gebäude und um ca. 70 qm für Museumseingang und CaféTerrasse erweitert. Der Neubau wird die ehemalige Scheune an drei Seiten umschließen und mit ihr räumlich verbunden. Er ersetzt die bisherigen Anbauten der früheren Scheune, d. h. sowohl die Remise als auch Lager und Garage. Die gesamte Erweiterung ist im bergischen Baustil geplant und wurde mit der Stadt Radevormwald als Plangeberin abgestimmt. Gebäudeanordnung, Dachform und die zu verwendenden Baumaterialien passen sich der Umgebung an. Neben Gestaltungsvorgaben durch die Plangeberin berücksichtigt die Hochbauplanung die statischen Voraussetzungen des Altbaus und Brandschutzanforderungen, die aufgrund der geplanten Museumsnutzung entstehen.

Bauliche Gestaltung

Durch die zurückhaltende, standortgerechte Gestaltung ordnet sich der eingeschossige Museumsneubau optisch dem vorhandenen Gebäude unter und integriert sich sowohl in das Gebäudeensemble aus Wohnhaus, ehemaliger Scheune und Nebengebäuden als auch in die Freiflächenstruktur auf dem Grundstück. Die Ausstellungen sollen von Fachvorträgen über Kunstschätze, ihre Herkunftsländer und deren kulturellen Hintergrund begleitet und durch interkulturelle Begegnungsmöglichkeiten ergänzt werden. Durch Umgestaltung der bisher privat genutzten Nebengebäude mit Wasserbecken sollen hierfür entsprechende Räumlichkeiten entstehen. Die vorhandene Wohnnutzung auf dem Grundstück des Vorhabenträgers bleibt bestehen. Auf dem zu überplanenden Areal besteht außerdem die Möglichkeit, Ausstellungen nicht nur in geschlossenen Räumen, wie in vielen innerstädtischen Museen, anzubieten, sondern diese auch um Meditationsund verschiedene Gartenbereiche zu ergänzen. Das architektonische und landschaftsgärtnerische Konzept sieht die Einbettung des Museums in Anlehnung an alte bergische Hof- oder Burganlagen in die Landschaft vor. Asiatische Gestaltungsformen und Gartenthemen werden dabei integriert. Der Außenbereich wird teilweise verändert und dem erweiterten Gebäude entsprechend der geplanten Nutzung angepasst und erneuert. Wichtiges Gestaltungselement ist dabei der zentral gelegene Haupteingangsbereich des Museums, der die verschiedenen Gebäude und Funktionen miteinander verbindet. Als weiteres Bindeglied zwischen dem Museum und dem Bereich für Didaktik und Meditation ist eine Gartenanlage vorgesehen. Die derzeitigen Nebengebäude und ein zum Teich umgestaltetes Wasserbassin sind in die Gartenanlage integriert. Nordöstlich des Museums wird ein Skulpturengarten angelegt der von der geplanten Caféterrasse aus einsehbar ist. Architektur- und Gartengestaltung berücksichtigen und nutzen dabei die Höhenunterschiede im Geländeniveau. Neben dem nordöstlich des Museums angelegten Skulpturengarten und der kleinen Gartenanlage im zentralen Erschließungsbereich wird in der südlichen Spitze des Plangebietes zusätzlich

Museumsgärten, Freiflächen und Außenanlagen

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

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ein Gartenbereich mit Exponaten geschaffen. Während Museum und Skulpturengarten im Schwerpunkt die kulturelle (Weiter-) Bildung und Begegnung seiner interessierten Besucher zum Ziel hat, dient der südliche Grundstücksteil mit den vorhandenen Obstbäumen mehr der Kontemplation und Meditation. Von dem geplanten Parkplatz im Süden des Plangebiets werden die Besucher durch den sogenannten Himalaya-Garten zum eigentlichen Museum geführt. Pkw-Stellpätze werden entsprechend den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf der Landesbauordnung (Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NW) nachgewiesen. Dazu wird im südwestlichen Plangebietsteil auf aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen ein Parkplatz mit 15 PkwStellplätzen errichtet. Der Parkplatz wird über die Ispingrader Straße und die Straße Am Sieplenbusch erschlossen. Die Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers.

Stellplätze, Garagen und Erschließung

Zwei Stellplätze und Garagen für private Kfz des Museumsleiters bzw. Vorhabenträgers sowie zur Unterbringung von Geräten und Fahrzeugen zur Pflege der Freianlagen sind im nordwestlichen Grundstücksteil geplant. Hierbei soll die vorhandene Topografie so ausgenutzt werden, dass diese Anlagen teilweise im östlich angrenzenden Gelände versenkt werden und vom angrenzenden, höher gelegenen Skulpturengarten durch entsprechende Geländemodellierung nicht einsehbar sind. Über den Wirtschaftsweg und den Weg Sieplenbusch, der das Museum im Nordosten mit dem Wohnsiedlungsbereich von Radevormwald verbindet, sollen, mit Ausnahme der Anwohner, nur nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer das Museum erreichen können. Mit dem Museum und den Ausstellungen sollen das interessierte Fachpublikum aber auch fachkundige und insbesondere jugendliche Besucher angesprochen werden. Es sind zielgruppenorientierte Öffnungszeiten von dienstags bis freitags und sonntags jeweils von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr beabsichtigt, wobei wochentags mit etwa 20 Besuchern täglich gerechnet wird. An den Wochenenden wird das Besucheraufkommen voraussichtlich höher liegen. Für die Schulferien gelten z. T. Sonderregelungen. Verwaltung und Organisation werden vom Vorhabenträger selbst übernommen.

3

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 hat eine Fläche von insgesamt rund 1,1 ha und umfasst nach der aktuellen Liegenschaftskarte der Stadt Radevormwald in der Gemarkung Radevormwald, Flur 36 folgende Flurstücke: 209, 1253, 1522, 1720, 1721, 1723, 1724 sowie Teile aus 149, 1453, 1548 und 1673.

Betrieb und Organisation des Museums

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

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Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der Bebauungsplandarstellung im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.

4 4.1

Bestehendes Planungsrecht Landes- und Regionalplanung

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln liegt das Plangebiet innerhalb Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereiche mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“.

4.2

Flächennutzungsplan

Der seit November 1977 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Radevormwald stellte die „Hofschaft“ Sieplenbusch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da die Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht mit den aktuellen Planungsabsichten übereinstimmten, hat die Stadt Radevormwald im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird außerdem die (Teil-) Aufhebung der geltenden Landschaftsschutzverordnung erforderlich.

36. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren

Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 20. Oktober 2009 die Anpassung der 36. Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt. Maßgabe für die Anpassungsbestätigung war die Anordnung der Besucherstellplätze unmittelbar am geplanten Museumsbereich sowie die verkehrliche Erschließung über die Ispingrader Straße, wie im vorliegenden Bebauungsplan vorgesehen. Der Flächennutzungsplan (36. Änderung vom 21.01.2010) stellt nun den Bereich der baulichen Anlagen (Museum und Wohnhaus usw.) als Fläche für „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und EinrichtungenMuseum für Asiatische Kunst“ - dar und weist im Umfeld „Flächen für die Landwirtschaft“ aus.

4.3

Landschaftsschutzverordnung

Für die Stadt Radevormwald besteht kein rechtsverbindlicher Landschaftsplan. Das Plangebiet liegt aber innerhalb des durch Einzelverordnung festgelegten Landschaftsschutzgebietes (LSG) 4809-004, LSGGemeindegebiet Radevormwald und Hückeswagen. Die (Teil-) Aufhebung der geltenden Landschaftsschutzverordnung ist erforderlich.

Landschaftsschutzgebiet

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

4.4

6

Sonstige Satzungen und Verordnungen

Im Altlastenverzeichnis der Stadt Radevormwald ist das Plangebiet nicht als Altlastenstandort gekennzeichnet. Auch Wasserschutzgebietsbestimmungen bestehen für den geplanten Museumsstandort nicht. Über das Vorhandensein von Bodendenkmälern können zur Zeit keine Aussagen getroffen werden.

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Räumliche und strukturelle Situation

Das hofartig angelegte Anwesen des Vorhabenträgers befindet sich, mit Ausnahme eines benachbarten Wohnhauses, in idyllischer Alleinlage am Sieplenbusch und besteht im Wesentlichen aus jeweils zwei Haupt- und Nebengebäuden sowie unterschiedlichen Freibereichen. Dazu gehören:   

Bestehende Bebauung

Ein historisches Wohnhaus mit Garten und eine umgebaute, frühere Scheune im Zentrum bzw. Westen des Plangebietes, große Grün- und Spielflächen im Norden und Nordosten des Grundstückes und Reste eines aktuell unbewirtschafteten Bauerngartens mit angrenzender Streuobstwiese im Südosten und Süden, wo sich außerdem zwei Nebengebäude und ein ehemaliges Schwimmbecken befinden.

Bei Wohnhaus und ehemaliger Scheune handelt es sich um zweigeschossige, modernisierte und teilweise baulich ergänzte Fachwerkgebäude mit ausgebauten Satteldächern, deren Fassaden im bergischen Baustil mit Schiefer verkleidet oder verputzt sind. Die Nebengebäude aus den 1980-er Jahren, an die auch das ehemalige Schwimmbecken angrenzt, dienen der Familie des Eigentümers heute zu Freizeit- und Lagerzwecken. Keines der drei Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Nutzung und Bebauung

Die Streuobstwiese in der südlichen Spitze des Plangebietes weist einen teils vitalen, teils abgestorbenen Obstbaumbestand auf. Der frühere Bauerngarten und die angrenzende Streuobstwiese werden in Richtung der Erschließungswege von über mannshohen Weißdornhecken umgeben. Im Nordwesten und Norden begrenzen dichte Fichtenreihen das Grundstück in Richtung Sieplenbusch und freie Landschaft.

Grün-, Garten und Freiflächen

Der bebaute Teil des Plangebietes liegt auf einem Hangrücken, dessen Grat der Weg Sieplenbusch bildet. Von der Ispingrader Straße (ca. 323 m über NN) bis zum höchsten Punkt im Nordosten des Geltungsbereichs steigt das Gelände auf ca. 349 m über NN an. Zwischen den Grundstücksflächen des Vorhabenträgers verläuft ein öffentlicher (Wirtschafts-) Weg von Nordosten nach Südwesten, der Sieplenbusch mit dem etwa 200 m entfernten Rand des Wohnsiedlungsbereichs von Radevormwald verbindet. Das Plangebiet wird über den Weg Sieplenbusch erschlossen, der im Südosten an die Ispingrader Straße anbindet. Das Stadtzentrum von Radevormwald ist etwa 1 km in nordöstlicher Richtung entfernt.

Erschließung, Ver- und Entsorgung

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

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Die vorhandene Bebauung im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist an das öffentliche Versorgungs- und Kanalnetz angeschlossen.

6 6.1

Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Grundzüge der Planung

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Seine wesentliche Zielsetzung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung bzw. Umnutzung und Erweiterung vorhandener Gebäude als Museum für asiatische Kunst. Das Plangebiet liegt am Sieplenbusch im Südwesten des Stadtgebietes. Mit Ausnahme des öffentlichen (Wirtschafts-) Wegs „Sieplenbusch“ befinden sich die überplanten Grundstücksflächen im Eigentum des Vorhabenträgers. Die Gemeinde ist bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben gemäß § 12 Abs. 3 BauGB nicht an die Festsetzungen nach § 9 BauGB und nach der aufgrund von § 9a BauGB erlassenen Verordnung gebunden. Im vorliegenden Bebauungsplan wird aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit bekannter Planzeichen und –inhalte auf die Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanZ V90) Bezug genommen. Wesentliche Grundzüge der Planung sind: 

die Festsetzung eines nach zulässigen Nutzungen gegliederten Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Museum für asiatische Kunst“,



die Festlegung der Zahl der Vollgeschosse und der Grundflächen als Höchstmaße der baulichen Nutzung,



die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie



Festsetzungen hinsichtlich der Eingrünung des Plangebietes, zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft und die Festsetzung der geplanten Museumsgärten als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Museumsgarten“.

Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans hat die Stadt Radevormwald im Parallelverfahren durchgeführt.

6.2

Art der baulichen Nutzung

Die Planungsträgerin muss die Rahmenvorschrift des § 11 BauNVO ausfüllen und zur Inhaltsbestimmung der Sondergebiete entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan treffen. Die rahmenrechtlich vorge-

Zweckbestimmung und Gliederung des Sondergebiets

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

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sehene Zweckbestimmung des § 11 BauNVO „Sonstiges Sondergebiet“ entspricht der allgemeinen Zweckbestimmung; sie ist jedoch nur auf eine oder wenige Nutzungsarten ausgerichtet. Gemäß § 11 BauNVO sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung im Bebauungsplan darzustellen und festzusetzen. Dabei reicht die allgemeine Zweckbestimmung allein nicht aus, um die notwendigen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erfüllen, wie sie in § 1 Abs. 5 BauGB gefordert ist. Der Bebauungsplan kann in einem Sondergebiet nach § 11 BauNVO nicht beliebige Nutzungsarten nach den §§ 2 bis 9 BauNVO zulassen, sondern nur Nutzungen, die innerhalb des allgemeinen Zwecks liegen. Wird in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans durch Festsetzung eines Baugebiets auf Grund der Baunutzungsverordnung oder auf sonstige Weise eine bauliche oder sonstige Nutzung allgemein festgesetzt, ist gemäß § 12 Abs. 3a BauGB unter entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 BauGB festzusetzen, dass im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Die Stadt Radevormwald verzichtet im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 auf diese Festsetzung, da die Zweckbestimmung und die im Einzelnen zulässigen Nutzungen innerhalb des Sondergebiets festgesetzt sind und es sich insofern nicht um ein Baugebiet nach den §§ 2 bis 9 BauNVO handelt, in dem allgemein und ausnahmsweise verschiedene Nutzungen zulässig sind. Der Zweck des festgesetzten Sondergebiets wird wie folgt definiert und festgesetzt: Als Art der baulichen Nutzung wird gemäß § 11 BauNVO „Sonstiges Sondergebiet (SO)“ mit der Zweckbestimmung „Museum für asiatische Kunst“ festgesetzt. Das Sondergebiet dient der Unterbringung und dem Betrieb eines Museums für asiatische Kunst einschließlich zugehöriger Nebenräume, Anlagen und Einrichtungen für die Verwaltung und Unterhaltung des Museums sowie zugehörige Freianlagen, einem Museumsshop und –cafè, Stellplatzanlagen und zwei Wohnungen für Museumsbetreiber und –angestellte. Das Sondergebiet wird gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO in die Teilgebiete SO 1, SO 2 und SO 3 gegliedert. Die Zulässigkeit der geplanten Nutzungen wird differenziert für die einzelnen Teilbaugebiete festgesetzt. Dadurch werden den einzelnen Nutzungen bestimmte Standorte und Gebäude im Plangebiet räumlich zugeordnet. Entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird festgesetzt, dass innerhalb des festgesetzten Sondergebiets mit der Bezeichnung SO 1 folgende Nutzungen zulässig sind: 

Museum für asiatische Kunst einschließlich zugehöriger Nebenräume, Anlagen und Einrichtungen für die Verwaltung und Unterhaltung des Museums und der Museumsgärten,

Sondergebiet SO 1 Museum für asiatische Kunst

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“



Museumsshop mit maximal 30 qm Verkaufsfläche,



Museumscafé mit maximal 20 qm Nutzfläche innerhalb des Museumsgebäudes und maximal 80 qm Nutzfläche außerhalb des Museumsgebäudes auf räumlich unmittelbar zugeordneter CaféTerrasse.

Innerhalb des festgesetzten Sondergebiets mit der Bezeichnung SO 2 sind insgesamt zwei Wohnungen für Museumsinhaber, Museumsleiter, Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, die im Museumsbereich tätig sind, zulässig. In diesem Bereich soll der Bestand gesichert werden. Die Festsetzung erfolgt vor dem Hintergrund, dass alle Nutzungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans im Zusammenhang stehen sollen. Dies wird auch mit der Zweckbestimmung des SO 2 verdeutlicht, die ebenfalls „Museum für asiatische Kunst“ lautet.

9

Sondergebiet SO 2 Zahl der Wohnungen

Eine Änderung und/oder ein Ausbau der vorhandenen Wohnnutzung, z.B. durch Aufteilung in mehrere (Miet-) Wohnungen, die unabhängig von der geplanten Museumsnutzung betrieben werden, würde nicht dem Ziel der Bauleitplanung entsprechen und soll vermieden werden. Aus diesen Gründen wird die Zahl der Wohnungen in diesem Teil des Sondergebiets in Anlehnung an § 9 Abs. 6 BauGB auf zwei beschränkt. Stellplätze zur Deckung des notwendigen Stellplatzbedarfes aus dem Sondergebiet mit der Bezeichnung SO 1 sind innerhalb des festgesetzten Sondergebiets mit der Bezeichnung SO 3 zulässig. Um die unmittelbar an den Gebäuden liegenden Grün- und Freiflächen als museumsbezogene Gartenanlagen nutzen zu können und Störungen durch Verkehrsbewegungen im Museumsbereich zu vermeiden, ist innerhalb des SO 3 ein Parkplatz mit 15 Stellplätzen für Museumsbesucher vorgesehen. Die Stellplatzanlage wird auf einem Teil des heutigen Maisackers errichtet, durch eine Hecke umpflanzt, so dass die Einbindung in das Landschaftsbild erreicht wird. Als Befestigung sind Rasengittersteine geplant, wobei die Entwässerung des Besucherparkplatzes nach Möglichkeit in die unmittelbar angrenzend vorgesehene Streuobstwiese erfolgen soll. Die Zufahrt erfolgt von dem öffentlichen Weg „Sieplenbusch“.

Sondergebiet SO 3 Besucherparkplatz für die Museumsnutzung

Der leichte Niveauunterschied zwischen dem Erschließungsweg und der heutigen Ackerfläche, auf der eine Streuobstwiese entstehen soll, soll innerhalb der Fläche des Besucherparkplatzes „aufgefangen“ werden. Durch entsprechende Anschüttung soll der Parkplatz zur Erschließung das Geländeniveau am Sieplenbusch erreichen und leicht abfallend auf das Niveau der zukünftigen Streuobstwiese gestaltet werden. Einzelheiten der Stellplatzgestaltung werden im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt. Garagen zur Unterbringung von Fahrzeugen und Geräten zur Pflege und Bewirtschaftung der Freianlagen sowie Pkw-Stellplätze in Zuordnung zu den zulässigen Wohnungen im Plangebiet sind innerhalb des Sondergebiets mit der Bezeichnung SO 1 an der nordwestlichen Plangebietsgrenze zulässig.

Wohnungsbezogene Stellplätze und Garagen

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

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Um Stellplätze und Garagen räumlich im Plangebiet zu konzentrieren sowie auf einzelne Standorte und in ihrer Größenordnung zu beschränken, wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB sowie § 12 Abs. 6 BauNVO festgesetzt, dass Stellplätze und Garagen ausschließlich in den als sonstiges Sondergebiet festgesetzten und gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB umgrenzten Grundstücksflächen sowie innerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig sind. Nebenanlagen sind außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen nur zulässig, soweit sie im Vorhaben- und Erschließungsplan zeichnerisch dargestellt sind. Durch die Festsetzung soll die Errichtung von Nebenanlagen im Plangebiet - im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - auf die im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten beschränkt werden. Im Vorhaben- und Erschließungsplan sind Lage, Anzahl und Art der Skulpturen, Beleuchtung, gärtnerische Gestaltung sowie die Wegeführung durch die Anlage in ihren Grundzügen dargestellt. Damit sind Änderungen des zeichnerisch dargestellten Plankonzeptes ausgeschlossen, Randkorrekturen von geringem Gewicht jedoch zulässig. Der Gesetzgeber hat den Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ausdrücklich nicht auf den abschließenden Festsetzungskatalog des § 9 Abs. 1 BauGB beschränkt. Nur wenn die Gemeinde im vorhabenbezogenen Bebauungsplan außerhalb des Bereichs des Vorhabenund Erschließungsplanes ergänzende Bestimmungen treffen will, ist sie an den Katalog des § 9 Abs. 1 BauGB gebunden (vgl. § 12 Abs. 4, § 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB). Auf der anderen Seite handelt es sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um eine bodenrechtliche Satzung im Sinne von Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG, die nur einen Inhalt bodenrechtlicher Art haben kann. Der Inhalt ist daher nicht auf die Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 Abs. 1 BauGB beschränkt, muss aber bodenrechtlicher Art sein. Dies ist hier durch die engen Bezüge zu den Regelungen der BauNVO zweifelsfrei gegeben.1

6.3

Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird für die Sondergebiete SO 1, SO 2 und SO 3 über die festgesetzten Grundflächen bestimmt sowie über die nach einzelnen Bauflächen differenziert festgesetzte Zahl der Vollgeschosse. Die durch Planeintrag festgesetzten Grundflächen sind jeweils als Summe aller baulichen Anlagen in den einzelnen Teilen des Sondergebiets zu verstehen. Es handelt sich um absolute Flächenwerte, d. h. um den Flächenanteil des Baugrundstücks bzw. Sondergebietsteils, der maximal überbaut bzw. dauerhaft versiegelt werden darf.

1

Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) Entscheidung vom 06.04.2001, AZ 7a D 143/00.NE

Maximale Grundfläche (GR) als absolutes Maß

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

Die Grundflächen beinhalten die bereits überbauten Grundstücksteile und die Neuplanungen einschließlich der Grundflächen von Wegen, Zufahrten und Gebäuden usw.. Aus diesem Grund wird die Möglichkeit einer Überschreitung der festgesetzten Grundflächen durch nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO anzurechnende Stellplätze und bauliche Anlagen usw. im Bebauungsplan ausdrücklich ausgeschlossen.

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Keine Überschreitung der festgesetzten Grundflächen

Ziel dieser Festsetzungen ist es, dass das Bauvorhaben nur in dem Umfang zulässig sein soll, der auch Grundlage für den flankierenden Durchführungsvertrag ist. Gleichzeitig wird ein für das Landschaftsbild verträgliches Maß der Überbaubarkeit bestimmt, wobei vorhandene und geplante bauliche Anlagen usw. Berücksichtigung finden. Durch die Festsetzung soll die größtmögliche Bindung des Vorhabenträgers an den Bebauungsplan erreicht werden, andererseits wird der verkehrlichen Anbindung und Lage des Plangebiets in einem sensiblen landschaftlichen Umfeld sowie der geplanten Nutzung Rechnung getragen.

6.4

Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubaren Flächen werden im Bebauungsplan zeichnerisch durch Baugrenzen bestimmt. Die Baugrenzen orientieren sich an den bestehenden baulichen Anlagen unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterungen für das Museumshauptgebäude. Die Zahl der Geschosse wird für die einzelnen Baufenster differenziert festgesetzt und liegt bei jeweils einem bis zwei Geschossen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen im SO 2 durch Terrassen bis zu einer Fläche von maximal 50 qm überschritten werden dürfen. Dadurch soll die befestigte Fläche vor dem nordöstlichen Hauseingang, die auch als Sitzplatz genutzt wird, in der bestehenden Größenordnung planungsrechtlich gesichert, die Errichtung zusätzlicher Baukörper oder Anbauten aber zum Schutz des Landschaftsbildes verhindert werden.

6.5

Verkehrsflächen und Erschließung

Es ist vorgesehen, den heute etwa 3 m breiten Weg „Sieplenbusch“ ausgehend von der Ispingrader Straße auf einer Länge von rund 25 m und in einer Breite von 4,75 m als öffentliche Straße für den Begegnungsverkehr auszubauen. Der herzurichtende Straßenabschnitt hat eine Fläche von rund 135 qm und ist im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

Verkehrsfläche ca. 135 qm

Der öffentliche Weg „Sieplenbusch“ verläuft von der Ispingrader Straße bis zum Wohnhaus des Vorhabenträgers und gabelt dort in einen („Feld-„) Weg Richtung Norden und einen befestigten Weg in Richtung der nordöstlich gelegenen Wohnbebauung. Er dient u. A. für die landschaftsbezogene Erholung bzw. als Spazierweg. Mit Ausnahme des

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

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auszubauenden Straßenabschnitts setzt der Bebauungsplan für den Weg „Sieplenbusch“ Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß-, Rad- und Wirtschaftsweg sowie Erschließung Museum und Anwohner“ fest. Damit wird die Funktion, die der öffentliche Weg im Schwerpunkt auch weiterhin erfüllen soll, verdeutlicht. Die Anbindung an die Ispingrader Straße soll zukünftig der verkehrlichen Haupterschließung des Museums dienen. Ein Ausbau des verhältnismäßig schmalen Weges „Sieplenbusch“ ist daher weder städtebaulich gewünscht noch geplant.

6.6

Ver- und Entsorgung, Technische Infrastruktur

Das Plangebiet ist an das öffentliche Versorgungs- und Kanalnetz angeschlossen. Innerhalb der Ispingrader Straße verläuft ein Schmutzwasserkanal. In diesen sog. Teilkanal darf kein Regenwasser eingeleitet werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird derzeit innerhalb des Plangebiets auf den Grundstücksflächen des Eigentümers und Vorhabenträgers verrieselt. Gemäß § 51a Landeswassergesetz NW (LWG) besteht für Grundstücke, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, grundsätzlich eine Pflicht zur Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser bzw. zur Einleitung in ein ortsnahes Gewässer, sofern dies ohne Beeinträchtigungen der Allgemeinheit möglich ist. Des weiteren hat das Land NRW mit Datum vom 26.05.2004 die Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung im Trennverfahren (Trennerlass) überarbeitet. Im Trennerlass wird geregelt, von welchen Flächen (belastet/unbelastet) Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein Gewässer behandelt werden muss.2 Für den größten Teil der zu überplanenden Grundstücke besteht die in § 51a LWG geregelte, grundsätzliche Pflicht zur Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung oder Einleitung in eine ortsnahe Vorflut nicht, da sie bereits vor 1996 bebaut waren. Für die Grundstücksteile, für die durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstmals Baurecht geschaffen wird, d. h. insbesondere der Bereich der geplanten Besucherstellplatzanlage, ist dagegen eine Konzeption zur Beseitigung unbelasteten Niederschlagswasser zu erarbeiten bzw. die beabsichtigte Regenwasserbeseitigung im Rahmen des nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens darzulegen. Da neu zu überbauende und versiegelte Flächen nur in geringem Umfang zu den bestehenden hinzukommen und die für eine Versickerung

2 Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren, RdErl. des

Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26.05.2004, MBl. NRW 2004 S.583

Niederschlagswasserbeseitigung

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

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verfügbaren Grundstücksflächen vergleichsweise groß sind, wird davon ausgegangen, dass das anfallende Niederschlagswasser auch weiterhin im Plangebiet verrieselt bzw. versickert werden kann – vorbehaltlich einer Überprüfung der hydrogeologischen Verhältnisse durch einen Fachgutachter bzw. fachbehördlicher Information. Zwei bestehende oberirdische (Strom-) Leitungstrassen sind nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.

6.7

Private Grünflächen

Die Grundstücksteile bzw. –flächen, in denen die museumsbezogenen Gartenanlagen geplant sind, setzt der Bebauungsplan als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Museumsgarten“ fest. Teilweise werden diese Flächen von Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB überlagert, die Festsetzungen für Anpflanzungen und den Erhalt des Gehölzbestands enthalten. Durch die Festsetzung wird die zukünftige Nutzung der betroffenen Grundstücksflächen verdeutlicht. Innerhalb der privaten Grünflächen sind dementsprechend bauliche Anlagen im Sinne der Zweckbestimmung „Museumsgarten“ zulässig. Dazu gehören z. B. Wege, Teichanlagen, Brunnen und sonstige Wasserspiele sowie befestigte Flächen und Unterkonstruktionen für Skulpturen und Kunstobjekte. Auch Zäune zur Grundstückseinfriedung, die der Sicherung des Privateigentums und sonstige Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 BauNVO, die der Zweckbestimmung dienen, sind innerhalb der privaten Grünflächen zulässig. Die baulichen Anlagen sind in ihren Grundzügen im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt.

6.8

Fläche für die Landwirtschaft

Im südwestlichen Plangebietsteil setzt der Bebauungsplan - angrenzend an den geplanten Besucherparkplatz - auf Grundstückseigentum des Vorhabenträgers Fläche für die Landwirtschaft fest. Die Festsetzung trägt der Lage dieses Bereichs in der sog. freien Landschaft und inmitten bestehender landwirtschaftlicher Nutzflächen Rechnung. Hier ist die Umwandlung des bisherigen Maisackers in eine Streuobstwiese vorgesehen, wobei der Bebauungsplan entsprechende Pflanzmaßnahmen ebenfalls festsetzt. Mit Ausnahme der Fläche für Stellplätze (SO 3) wird der landwirtschaftlichen Nutzung dadurch keine Fläche entzogen. Durch die Anpflanzung einer Streuobstwiese (Maßnahme M 3) wird die derzeitige Bodennutzung ökologisch verbessert und das Landschaftsbild aufgewertet. Gleichzeitig wird hervor gehoben, dass die Flächen auch langfristig nicht für bauliche Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Nachrichtliche Übernahme Versorgungsleitungstrassen

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

6.9

14

Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Die gemäß § 9 Abs. 1 Nrn. 20 und 25a BauGB festgesetzten Flächen und Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit den Bezeichnungen sind Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB, die durch die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 entstehen.

Kompensationsmaßnahmen

Regelungen zur Durchführung und zeitlichen Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen zum Ausgleich und zur Grüngestaltung auf den Grundstücken, mit denen die ökologische Wirksamkeit der festgesetzten Maßnahmen gewährleistet werden soll, werden vertraglich zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Radevormwald geregelt werden. Grundlage für die Durchführung bildet der landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 2.

Durchführung

Um die beabsichtigten Ausgleichs- und Gestaltungsfunktionen zu erreichen, werden Pflanzabstände und –qualitäten festgesetzt; Pflanzenausfälle sind jeweils art- und funktionsgerecht zu ersetzen. Mindestpflanzabstände zu den Verkehrsflächen und Grundstücksgrenzen sind aus Sicherheitsgründen einzuhalten.

Pflanzabstände und –qualitäten, Pflanzenausfälle

Für die festgesetzten Anpflanzungen sind für mindestens drei Jahre Anwuchs- und Bestandspflegemaßnahmen gemäß der DIN 18919 nach erfolgter Fertigstellungspflege durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichendes Wässern und die Überprüfung der Verankerung.

Pflegemaßnahmen

Während der Bauarbeiten sind besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen einzuhalten. Die Lagerung von Kraftstoffen und Ölen sowie das Betanken der eingesetzten Baufahrzeuge und Maschinen haben so zu erfolgen, dass keine Leckagen im Erdbereich auftreten.

Schutzmaßnahmen Wasser

Das Dachflächenwasser bzw. unverschmutztes Niederschlagswasser soll entsprechend der Vorgaben für eine dezentrale Versickerung (ATVA138) im Plangebiet verrieselt werden. Im Bereich der Stellplatzanlage (SO 3) ist eine wasserdurchlässige Befestigung und die Entwässerung des Oberflächenwassers in die belebten Bodenschichten der angrenzenden Pflanz- und Ausgleichsflächen vorgesehen.

Schutzmaßnahmen Boden

Während der Bauarbeiten ist außerdem schonend mit dem Oberboden zu verfahren (vgl. Gesetz zum Schutz des Bodens vom 17. März 1998; DIN 18300 vom Oktober 1979; Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09. Mai 2000). Die unnötige Verdichtung, Umlagerung oder Überschüttung von Boden führt zu Störungen des Bodengefüges, mindert die ökologische Stabilität und verändert die Standorteigenschaften in Bezug auf Wasserhaushalt, Bodenleben und Vegetation. Diese Störungen sind möglichst zu vermeiden.

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

15

Um eine standortgerechte Eingrünung des nordöstlichen Plangebietsrandes zu erreichen, wird festgesetzt, dass innerhalb der mit M 1 bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen flächendeckend bodenständige Gehölze anzupflanzen sind. Die Strauchhecke wird der bestehenden Fichtenreihe, die in diesem Bereich als Sichtschutz in Richtung der nördlich gelegenen Wohnbebauung bestehen bleiben soll, vorgelagert.

Anpflanzen einer Strauchhecke (M 1)

Zur visuellen Einbindung ist entlang der Stellplatzanlage (SO 3) eine Schnitthecke mit bodenständigen Gehölzen anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Anpflanzen einer Schnitthecke (M 2)

Obstbäume bzw. Streuobstwiesen sind prägende und typische Elemente der bergischen Kulturlandschaft. Darüber hinaus erfüllen sie vielfältige ökologische Funktionen, u. A. als strukturreicher Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen sowie als Bienenweide.

Anlage einer Streuobstwiese (M 3)

Aus diesen Gründen setzt der Bebauungsplan fest, dass innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten und mit M 3 bezeichneten (landwirtschaftlichen) Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft flächendeckend insgesamt 35 Obsthochstämme heimischer Sorten anzupflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten sind. Der heutige Maisacker in diesem Bereich wird als Grünland eingesät. Die Maßnahmen dienen einerseits der Kompensation des Eingriffs im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 und andererseits der Anreicherung der Landschaft sowie gestalterischen Einbettung des Plangebiets in die Landschaft. Innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB festgesetzten Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern:  

sind die vorhandene Heckenbepflanzung und der im Bebauungsplan als zum Erhalt festgesetzte Einzelbaum sowie insgesamt fünf Obstbäume der bestehenden Streuobstwiese

dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Das Museum für asiatische Kunst soll vom Besucherparkplatz über einen Fußweg durch den südlich des Museums geplanten „Himalayagarten“ erreicht werden können. Daher ist in der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB festgesetzten Fläche die Anlage befestigter Fußwege zulässig. Für den Zugang vom Besucherparkplatz durch den südlichen Museumsgarten zum Museum darf die zu erhaltende Weißdornhecke in diesem Bereich bis zu einer Breite von maximal 3,00 m unterbrochen werden.

Erhalt des Gehölzbestands (M 4)

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

6.10

Hinweise

Im Bebauungsplan wird auf Vorgaben hingewiesen, die nach anderen rechtlichen Bestimmungen geregelt sind. Die Hinweise dienen dazu, Eigentümer, Nutzer und Bauherren zu informieren und z. B. die Notwendigkeit von bestimmten Maßnahmen, Behördenabstimmungen, Genehmigungen und mögliche Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit einem Vorhaben zu verdeutlichen.

7

Flächenbilanz

Die Basisinformation der Plangrundlage für den Bebauungsplanentwurf stammt aus einem Lageplan, der im Frühjahr 2008 durch das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Udo Stichling, Hügelstraße 15, 42277 Wuppertal angefertigt wurde. Zwischenzeitlich sind im Plangebiet Grundstücksteilungen erfolgt. Daher hat die Stadt Radevormwald die Entwurfsfassung des Bebauungsplans für die erneute Offenlage auf die aktualisierte Plangrundlage übertragen lassen. Mit der seit dem Jahre 2007 parallel statt findenden bundesweiten Umstellung der bisherigen Gauß-Krüger-Koordinaten in den automatisierten Liegenschaftskarten auf das neue Bezugssystem ETRS89/UTM sind zum Teil Verschiebungen in den Grundrissdaten sowie die Verringerung der Plangebietsfläche verbunden. Dadurch haben sich auch bei der Übertragung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 auf die neue Plangrundlage, erstellt durch das Vermessungsbüro Stichling im Juni 2010, Veränderungen ergeben. Die geringfügigen Abweichungen betragen maximal 1% der Plangebietsfläche, wobei die Plankonzeption sowie die Festsetzungen grundsätzlich erhalten bleiben. Die folgende Übersicht gibt die aktuelle Flächenbilanzierung wider:

16

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

Nutzung

Fläche in qm, ca.

Sondergebiet SO 1 (Museum) GR: 1.300 qm + 400 qm = 1.700 qm

1.940

Sondergebiet SO 2 (Wohnhaus) GR: 450 qm

563

Sondergebiet SO 3 (Besucher-Stellplätze) GR: 400 qm

617

Sondergebiete gesamt

3.120

Flächen gemäß. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (überlagernd festgesetzt)

491

Flächen gemäß. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB (überlagernd festgesetzt

605

Flächen gemäß. § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB (überlagernd festgesetzt)

800

Öffentliche Verkehrsflächen

139

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

845

Verkehrsflächen gesamt

984

Private Grünflächen

2.985

Fläche für die Landwirtschaft

4.331

Flächen gemäß. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (überlagernd festgesetzt)

4.331

Räumlicher Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2, gesamt ca. 1,14 ha

8 8.1

11.420

Umweltbericht Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 und § 1a des Baugesetzbuches wird bei der Aufstellung des Bebauungsplans eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden (§ 2 BauGB). Die Auswirkungen der Planung auf die relevanten Schutzgüter und Landschaftspotenziale werden in dem nachfolgenden Umweltbericht dargestellt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung (§ 2a BauGB). Die Umweltprüfung wurde auf Grundlage vorhandener Daten vorgenommen. Zur Beurteilung der Planung aus Sicht von Natur und Landschaft wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich erstellt. Der Fachbeitrag greift auf die flächendeckende Kartierung der Lebensräume des Plangebietes vom Februar 2009 zurück. Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich erfolgte gemäß der Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktionen von Biotop-

17

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

18

typen von LUDWIG und MEINIG 1991 (Büro FROELICH + SPORBECK) sowie des Verfahrens zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleich- bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktionen von FROELICH + SPORBECK 1991. Eingriffe in den Boden und der Ausgleichsbedarf wurden gemäß der Bewertungsgrundsätze und Ausgleichsverpflichtungen für Eingriffe in Böden des Oberbergischen Kreises ermittelt.

8.2

Kurzdarstellung der Planung

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf der Hofanlage „Sieplenbusch“ in der Stadt Radevormwald ein Museum für asiatische Kunst einzurichten. Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich und ist als Landschaftsschutzgebiet geschützt. Es handelt sich um eine ältere Hofanlage mit einigen Anbauten und privaten Grünflächen. Als Art der baulichen Nutzung wird „Sonstiges Sondergebiet (SO)“ mit der Zweckbestimmung „Museum für asiatische Kunst“ festgesetzt. Das Sondergebiet wird in drei Teilgebiete SO 1, SO 2 und SO 3 gegliedert. Im Teilgebiet 1 sind Anlagen und Einrichtungen für kulturelle Zwecke, eine Terrasse mit Treppenanlage sowie ein Nebengebäude mit zwei Garagenstellplätzen und Geräteraum und zwei Stellplätze geplant, im Teilgebiet 2 sind maximal zwei Wohnungen zulässig. Westlich der Erschließungsstraße sind Stellplätze (SO 3) vorgesehen. Um die beabsichtigte Nutzung planungsrechtlich abzusichern, wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) durchgeführt. Geplante Flächennutzungen Sondergebiet (SO 1), z. T. mit Pflanzbindungen

Fläche in qm ca. 1.940

Sondergebiet (SO 2)

563

Sondergebiet (SO 3); Stellplatzflächen

617

Verkehrsflächen

984

Private Grünflächen, z. T. mit Pflanzbindungen und Festsetzungen

2.985

Fläche für die Landwirtschaft/ Ausgleichsfläche (M3)

4.331

Gesamt

8.3 8.3.1

11.420

Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung relevanten Umweltschutzziele Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, zeigt das Gebiet als Freiraum mit der Zweckbestimmung „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“. Ebenfalls flächig gekennzeichnet sind hier „Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“.

Regionalplan

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

19

Der Flächennutzungsplan (36. Änderung vom 21. 01. 2010) stellt den Bereich der baulichen Anlagen als Fläche für „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen- Museum für Asiatische Kunst“ dar und weist im Umfeld „Flächen für die Landwirtschaft“ aus.

Flächennutzungsplan

Für die Stadt Radevormwald besteht kein rechtsverbindlicher Landschaftsplan. Vom Geltungsbereich und den Inhalten des Landschaftsplanes 8 „Hückeswagen“, der am 28.12.2006 Rechtsgültigkeit erlangte, wird das Plangebiet nicht berührt, es liegt aber innerhalb des durch Einzelverordnung festgelegten Landschaftsschutzgebietes (LSG) 4809004, LSG-Gemeindegebiet Radevormwald und Hückeswagen.

Landschaftsplan, Landschaftsschutzverordnung

Die (Teil-) Aufhebung der geltenden Landschaftsschutzverordnung ist erforderlich. Auch Naturschutzgebiete (NSG) werden sowohl auf Grundlage eines Landschaftsplanes als auch auf Grundlage einer Einzelverordnung dargestellt. Das NSG „Wiebachtal und Siepener Bachtal“, auf Grundlage einer Einzelverordnung seit dem 24.09.2007 rechtskräftig, liegt etwa 50 m westlich entfernt vom Plangebiet. Planungsrelevante Flora- und Fauna-Habitate (FFH-Gebiete) sind im Umkreis von bis zu 300 m zum Plangebiet nicht vorhanden. Eine FFH-Vorprüfung ist daher nicht erforderlich.

8.3.2

Fachgesetze

Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die für die relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen. Insbesondere im Rahmen der Bewertung sind vor allem solche Ausprägungen und Strukturen hervorzuheben, die im Sinne des jeweiligen Fachgesetzes eine besondere Bedeutung haben (z.B. geschützte oder schutzwürdige Biotope als Lebensstätte streng geschützter Arten). Deren Funktionsfähigkeit ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zielaussagen zu schützen, zu erhalten und ggfs. weiterzuentwickeln. Nachfolgende Zielaussagen sind für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 relevant:

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

20

Schutzgut

Quelle

Zielaussagen

Mensch und seine Gesundheit

Baugesetzbuch (BauGB)

Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne; Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“

Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung des Schalls soll insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden.

TA-Lärm

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge.

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), inkl. Verordnungen

Schutz des Menschen, der Pflanzen und Tiere, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugen hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, Schadstoffe und ähnlichen Erscheinungen).

Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)

Besonderer Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG

EU- Artenschutzverordnung und Bundesartenschutzverordnung

Schutz besonders oder streng geschützter Arten.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)

Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass -- die biologische Vielfalt - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.

Baugesetzbuch (BauGB)

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB).

Bundes- Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG) für das Land Nordrhein-Westfalen

Ziel ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen (§ 1 BbodSchG). Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1 LbodSchG).

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BbodSchV)

Ziel ist die Erfassung und ggf. Sanierung von Altlasten und Schadstoffen zum Schutz des Menschen.

Baugesetzbuch (BauGB)

Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden (§ 1a Abs. 1 BauGB).

Tiere und Pflanzen

Boden

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

21

Schutzgut

Quelle

Zielaussagen

Wasser

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz NRW (LWG)

Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit. Gewässer sind vor Beeinträchtigung ihrer ökologischen Funktionen zu schützen. Veränderungen des Grundwasserkörpers durch Aufstauungen, Absenkungen oder Schadstoffeinträge sind zu vermeiden. Niederschlagswässer in besiedelten Bereichen sind vor Ort oder ortsnah zu versickern und in den Wasserkreislauf zurückzuführen.

Luft und Luftqualität

Bundesimmissionsschutz- Schutz des Menschen, der Pflanzen und Tiere, des Bodens, des Wasgesetz (BImSchG), inkl. sers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädliVerordnungen chen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugen hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, Schadstoffe und ähnlichen Erscheinungen).

Landschaft

8.4 8.4.1

TA-Luft

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)

Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.

Umweltsituation, Wirkungsprognose und Maßnahmen Menschen

Im Zusammenhang mit der Planung sind für den Menschen potenzielle Auswirkungen durch Lärm und sonstige Immissionen von Bedeutung. Es wird durch das Museum zu einer geringen Zunahme des Verkehrs kommen. Damit einhergehend sind betriebsbedingte Lärmimmissionen verbunden. Aufgrund des relativ geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommens und der Tatsache, dass es sich ausschließlich um Zielverkehr der Besucher handelt, kann eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 ausgeschlossen werden.

8.4.2

Landschaft, Erholungsnutzung

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine ältere Hofanlage mit einigen Anbauten und privaten Grünflächen. Diese werden durch Scherrasen, Zierpflanzen, einen kleinen Nutzgarten sowie Reste einer Obstbaumwiese geprägt. Im Norden grenzt eine Fichtenhecke das Grundstück ein. Der südöstliche Bereich ist mit einer Weißdornhecke eingefriedet. Westlich angrenzend befindet sich eine weitere Hoflage mit Wohnhaus und Umlage.

Wertung

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

22

Es schließen großflächig genutzte landwirtschaftliche Flächen, Grünland im Norden und Osten, Maisacker im Südwesten an. Die Errichtung der Gebäude einschließlich von Nebenanlagen und Stellplätzen führt zu einem Verlust von Gärten und Teilen der Weißdornhecke. Das visuelle Erscheinungsbild des Plangebietes wird durch die Bebauung und Errichtung von Stellplätzen verändert. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trifft Festsetzungen für eine an die vorhandenen Gebäude angepasste Bauweise. Es werden Begrünungsmaßnahmen und Pflanzfestsetzungen zur landschaftlichen Einbindung und Gestaltung vorgesehen. Die vorhandenen Wegeverbindungen für die landschaftsbezogene Erholung bleiben erhalten. Das Landschaftsbild kann durch Pflanzmaßnahmen und Neuanlage einer kulturlandschaftlich typischen Obstbaumwiese landschaftsgerecht neu gestaltet werden.

Wertung

Die zu erwartenden Veränderungen des Landschaftsbildes sind als nicht erheblich zu werten. Die landschaftsbezogene Erholungsnutzung wird nicht eingeschränkt oder visuell beeinträchtigt.

8.4.3

Pflanzen und Tiere

Das Plangebiet wird durch die Hofanlage und angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt. Das Vorhaben führt zu einem Verlust von privaten Grünflächen ohne größeren Gehölzbestand. Ein Abschnitt der Weißdornhecke kann nicht erhalten werden. Im Bereich der Stellflächen sind Teile des Maisackers betroffen. Die Geoinformationssysteme des „Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz“ (LANUV) zeigen für das Plangebiet und das engere Umfeld keine Einträge. Es haben sich während der Kartierungsarbeiten keine Anzeichen für ein Vorkommen streng geschützter Arten ergeben. Die Stellungnahme der Naturschutzverbände gibt hierzu ebenfalls keine Hinweise. Die Flächenbeanspruchung hat einen Verlust von Biotoptypen zur Folge. Betroffen sind Lebensräume mit aktuell geringen Biotop- und Artenschutzfunktionen. Die Eingriffe sind durch Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen ausgleichbar. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht gegeben.

8.4.4

Schutzgut Boden

Bei den Böden im Plangebiet handelt es sich um Braunerden, stellenweise um Pseudogley-Braunerden, die großflächig auf den Rücken und Hängen des Berglandes vorkommen. Gemäß der Bewertung zur Beurteilung von Eingriffen in den Boden des Oberbergischen Kreises sind die im Plangebiet vorkommenden Braunerden der Kategorie 1 zuzuordnen. Diese Böden kommen im Naturraum

Wertung

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

23

sehr häufig vor. Sie erfüllen keine Biotopschutzfunktionen und sind nicht kulturgeschichtlich von Bedeutung. Es sind Böden mit allgemeiner Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Planung führt zu einem Funktionsverlust von Böden durch Flächenversiegelung bzw. im Bereich der Stellplätze durch Teilversiegelung. Eine Flächenversiegelung bedeutet eine irreversible Schädigung des Bodens. Ein Funktionsverlust des Bodens durch Flächenversiegelung ist gegeben. Betroffen sind Böden ohne besondere Schutzfunktionen. Es werden Maßnahmen zum Schutz des Oberbodens und zur Verminderung der Bodenversiegelung festgesetzt. Die vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen führen auch zur Aufwertung der Bodenfunktionen. Die Wirkungen sind somit weniger erheblich.

8.4.5

Wertung

Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer sind nicht betroffen. Der Funktionsverlust von Böden hat auch Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Es sind dies in erster Linie eine Erhöhung des Oberflächenabflusses und eine Verminderung der Grundwasserneubildungsrate. Es ist vorgesehen, das Dachflächenwasser, entsprechend der Vorgaben für eine dezentrale Versickerung (ATV-A 138), im Plangebiet im Bereich der Gärten zu verrieseln. Im Bereich der Stellflächen (SO 3) sind wasserdurchlässige Befestigungen und eine Entwässerung in die belebten Bodenschichten der angrenzenden Pflanz- und Ausgleichsflächen geplant. Während möglicher Bautätigkeiten wird sichergestellt, dass schadstoffhaltige Abwässer, Öle und Treibstoffe nicht in den Boden und in das Grundwasser gelangen können. Die mögliche Erhöhung des Oberflächenabflusses und eine Verminderung der Grundwasserneubildungsrate durch Bodenneuversiegelung sind, unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Versickerung, nicht erheblich.

8.4.6

Wertung

Schutzgut Luft und Klima

Geländeklimatische Besonderheiten (Relief und Bewuchs) sind nicht gegeben. Klimatische Vorrangflächen oder Schutzgebiete sind im weiteren Umfeld nicht ausgewiesen. Die Veränderung des Verhältnisses von Vegetation zu Baumasse führt zu einer eingeschränkten Produktion von Kalt-/ Frischluft. Aufgrund des relativ hohen „Grünanteils“ innerhalb und außerhalb des Geländes werden die Wirkungen als gering eingestuft. Betroffen sind keine Flächen mit besonderen klimatischen Funktionen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht gegeben.

Wertung

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

8.4.7

24

Kultur- und Sachgüter

Kultur- und sonstige Sachgüter, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung und öffentlichem Interesse sind, sowie Bodendenkmäler gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NRW sind im weiteren Plangebiet nicht bekannt. Es sind keine Kultur- oder Sachgüter betroffen.

8.4.8

Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgütern zu betrachten. Die auf die Teilsegmente der Umwelt und des Naturhaushaltes bezogenen Auswirkungen treffen somit auf ein stark miteinander vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Im Plangebiet führt die Überbauung von Boden zwangsläufig zum Verlust der Funktionen des Bodens, wie z. B. die Speicherung von Niederschlagswasser. Hierdurch erhöht sich der Oberflächenwasserabfluss und die Versickerung wird unterbunden. Aufgrund der vorgesehenen Verrieselung von Dachflächenwasser einerseits und bei gleichzeitiger Aufwertung durch Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen als gering zu beurteilen. Erhebliche Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen sind im Plangebiet nicht zu erwarten.

8.4.9

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation

Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung des Bauleitplanes und in der Abwägung zu berücksichtigen. Im Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 21 Abs. 1 BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die geplante Bebauung zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Nicht erforderliche Beeinträchtigungen sind durch die planerische Konzeption zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen auszugleichen. Nachfolgend werden Umweltauswirkungen und die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich gegenübergestellt:

Wertung

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

25

Betroffene Schutz-

Zu erwartende Beeinträchtigun-

Maßnahmen zur Vermeidung,

güter

gen und Konflikte

Verminderung und Kompensation

 Beeinträchtigung der visuel-

 Festsetzungen zum Erhalt und Ergänzung von Gehöl-

Landschaft; Erholung

len Qualität der Landschaft

zen

durch neue Gebäude und

 Eingrünung der Stellplatzflächen

Stellplatzflächen

 Verwendung bodenständiger Gehölze  Visuelle Aufwertung im unmittelbaren Umfeld

Tiere und Pflanzen

 Verlust von Biotoptypen ohne aktuell besondere Schutzfunktionen

Boden

 Verlust der vielfältigen Funktionen des Bodens durch Flä-

Wasser

 Erhalt und Ergänzung von Gehölzen bodenständiger Arten  Ausgleichsmaßnahmen im unmittelbaren Umfeld  Schutz des Oberbodens während der Bauphase  Aufwertung der Bodenfunktionen durch Verminde-

chenversiegelung und Befes-

rung der stofflichen Einträge und Erosion im Bereich

tigung

des unmittelbar angrenzenden Maisackers

 Verminderung der Grundwasserneubildungsrate durch Flächenneuversiegelung

 Versickerung im Plangebiet  Stellplatzflächen in wasserdurchlässiger Befestigung ausbilden  Gehölzpflanzungen zur Wasserspeicherung und rückhaltung  Umbau eines Maisackers in Grünland

Klima, Luft

 Veränderung des Verhältnisses von Vegetation zu

 Erhalt und Ergänzung von Gehölzen  Umbau eines Maisackers in Grünland

Baumasse

Insgesamt sind, bei Berücksichtigung der dargestellten landschaftspflegerischen Maßnahmen, keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und der visuellen Qualität der Landschaft gegeben. Das Landschaftsbild kann durch Pflanzmaßnahmen und Neuanlage einer kulturlandschaftlich typischen Obstbaumwiese landschaftsgerecht neu gestaltet werden. Eingriffe und Verluste von Biotoptypen mit aktuell geringer Schutzwürdigkeit sind durch Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen ausgleichbar. Der Funktionsverlust des Bodens ist zwar durch die Flächenversiegelung als nachhaltig zu werten, betroffen sind jedoch Böden ohne besondere Schutzfunktionen. Die Maßnahmen im Bereich des Maisackers führen zu einer Aufwertung der Bodenfunktionen und dienen der Rückhaltung des Oberflächenabflusses. Überschüssiges Regenwasser wird im Bereich der eigenen Grundstücke zur Versickerung gebracht.

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

26

Die ökologische Bilanzierung zeigt, dass ein vollständiger Ausgleich für Eingriffe in das Biotoppotenzial erreicht wird. Es verbleibt ein positiver Wert von 31.744 Punkten: Es besteht ein Ausgleichsbedarf für Eingriffe in den Boden von 1.179 qm. Die Pflanzungen und die Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Maisackers (ca. 4.330 qm) führen, zusätzlich zu der beabsichtigten Biotopaufwertung, auch zur Verbesserung der bodenspezifischen Eigenschaften. Eine Kompensation der unvermeidbaren Eingriffe in den Boden wird durch die „Überkompensation“ beim Biotoppotenzial und die komplementären Ausgleichswirkungen erreicht.

8.4.10

Zusammengefasste Umweltauswirkungen

Erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter Mensch, Orts- und Landschaftsbild, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/ Luft, sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten bzw. werden durch Festsetzungen vermieden und durch Ausgleichmaßnahmen kompensiert. Die zu erwartenden Auswirkungen bei Realisierung des Vorhabens werden nachfolgend tabellarisch zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit beurteilt: Schutzgut

Beurteilung der Umweltauswirkungen bei Vorhabenrealisierung

Erheblichkeit

Mensch



Lärmimmissionen



Landschaft



Beeinträchtigung der visuellen Qualität der Landschaft



Pflanzen und Tiere



Verlust von Biotoptypen mit aktuell nur geringen Biotop- und Artenschutzfunktionen



Boden



Verminderung der Grundwasserneubildungsrate durch Flächenneuversiegelung



Wasser



Gefährdung von Grund- und Oberflächenwasser



Luft, Klima



Keine Wirkungen erkennbar

--

Kultur- und Sachgüter



Nicht vorhanden

--

Wechselwirkungen



Keine Wechselwirkungen erkennbar

--

 sehr erheblich /  erheblich /  weniger erheblich / -- nicht erheblich

8.5 8.5.1

Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Mit der Planung sind die unter Punkt 4 dargestellten Umweltauswirkungen verbunden. Diese Umweltauswirkungen sind bei Berücksichtigung aller dargestellten landschaftspflegerischen Maßnahmen insgesamt nicht erheblich. Das Landschaftsbild kann landschaftsgerecht neu gestaltet werden.

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

8.5.2

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wären die nicht genehmigten bzw. die nicht genehmigungsfähigen Teile der vorhandenen Bebauung im Plangebiet zurück zu bauen. Der Bereich des vorgesehenen Besucherparkplatzes würde weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die beschriebenen Auswirkungen auf die Schutzgüter würden nicht stattfinden. Die geplante bauliche Entwicklung als Museum für asiatische Kunst ist nicht möglich.

8.6

Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)

Für das Monitoring ist die Stadt Radevormwald zuständig. Die Stadt unterrichtet die Behörden, dass das Bauleitplanverfahren rechtswirksam geworden ist. Die Ausführung der Kompensationsmaßnahmen wird durch die Stadt Radevormwald erstmalig ein Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes und erneut nach weiteren drei Jahren durch Ortsbesichtigung überprüft. Die von der Stadt Radevormwald durchzuführende Überwachung beschränkt sich auf: 

die fachgerechte Ausführung der Gehölzpflanzungen



die Überprüfung der Pflege der Obstgehölze.

Die Stadt Radevormwald wird zusätzliche Überwachungskontrollen beim Auftreten akuter Umweltprobleme aufgrund von Hinweisen der zuständigen Fachbehörden und/oder aus der Bevölkerung durchführen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Stadt als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, Gut Eichtal, An der B 484, 51491 Overath, Tel.: 02206/9030-0, Fax: 02206/9030-22, unverzüglich zu informieren.

8.7

Allgemein verständliche Zusammenfassung

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf der Hofanlage „Sieplenbusch“ in der Stadt Radevormwald ein Museum für asiatische Kunst einzurichten. Als Art der baulichen Nutzung wird „Sonstiges Sondergebiet (SO)“ mit der Zweckbestimmung „Museum“ festgesetzt. Das Sondergebiet wird in drei Teilgebiete SO 1, SO 2 und SO 3 gegliedert. Im Teilgebiet 1 sind Anlagen und Einrichtungen für kulturelle Zwecke, eine Terrasse mit Treppenanlage sowie ein Nebengebäude geplant, im Teilgebiet 2 sind maximal zwei Wohnungen zulässig. Westlich der Erschließungsstraße sind Stellplätze (SO 3) vorgesehen. Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich und ist als Landschaftsschutzgebiet geschützt. Mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird die (Teil-) Aufhebung der geltenden Landschaftsschutzverordnung erforderlich.

27

Radevormwald, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Sieplenbusch“

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation werden im Umweltbericht aufgezeigt. Es wird ein Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushalt erreicht. Die gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB durchzuführende Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Orts- und Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten sind bzw. durch Festsetzungen im Bebauungsplan vermieden und ausgeglichen werden.

Radevormwald, den ……………………………………….

Der Bürgermeister Im Auftrag

…………………………………………………………………………… Julia Gottlieb Technische Dezernentin

28

TOP-Nr: Ö 14

Informationsvorlage Vorlage Nr.: IV/0122/2011

Beratungsfolge Rat der Stadt

Sitzungstermin 22.03.2011

Zuständigkeit Kenntnisnahme

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Erläuterung: Der Rat der Stadt nimmt die vorliegende Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis.

Federführendes Dezernat:

Beteiligtes Dezernat:

Der Bürgermeister

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

Unterschrift Datum

IV/0122/2011

Seite 1 von 1

Radevormwald, 08.03.2011

22 22 02

Dem Rat der Stadt werden hiermit gem. § 82 Abs. 1 GO NW nachfolgende, durch den Stadtkämmerer bzw. Bürgermeister genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht.

Haushaltsjahr 2010

Datum

Produkt

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

30.11.2010

Straßenreinigung Innenstadt 1.12.06.02 Sommerdienst

523710 Abfallentsorgung

30.11.2010

1.13.06.01 Friedhofswesen

523100 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude

03.12.2010

1.12.06.03 Straßenwinterdienst

526200 Hilfsstoffe

03.12.2010

1.03.05.01 Armin-Maiwald-Schule

07.12.2010

1.13.06.01 Friedhofswesen

07.12.2010

1.12.06.03 Straßenwinterdienst

523600 Unterhaltung Betriebs- u. Geschäftsausst.

Betrag

Deckung/Produkt

Deckung/Konto

1.09.01.01

529100

2.751,29 €

1.14.01.01

529100

500,00 €

1.01.19.01

542700

531900 Zuwendungen an übrige Bereiche

5.000,00 €

1.03.05.01

414200

523710 Abfallentsorgung

2.975,00 €

1.09.01.01

529100

350,00 €

1.01.19.01

542700

526200 Hilfsstoffe

8.000,00 €

1.01.06.01.01 1.01.13.01

544120 523700

08.12.2010 5.000.227.710.010 BGA Rettungsdienst

782600 Erwerb BGA

1.367,28 €

5.000.227.605

681900

08.12.2010

543900 Andere sonst. Geschäftsaufwendungen

7.745,82 €

1.01.19.01

542700

10.10.2010

1.02.10.01 Servicebüro Straßenreinigung Innenstadt 1.12.06.02 Sommerdienst

271,34 €

1.09.01.01

529100

13.12.2010

1.03.01.01 Grundschule Stadt

525600 Erstattungen an verb. Unternehmen

3.000,00 €

1.03.01.04

525600

13.12.2010

1.03.01.03 Grundschule Bergerhof

525600 Erstattungen an verb. Unternehmen

3.000,00 €

1.03.01.02

525600

13.247,64 €

5.000.265.720.010

86100

2.380,00 €

5.000.136.720.010

86100

07.12.2010

1.12.06.03 Straßenwinterdienst

523710 Abfallentsorgung

13.12.2010 5.000.264.710.010 Mensa Realschule

782600 Erwerb BGA

14.12.2010 5.000.033.710.010 BGA THG 16.12.2010 5.000.050.700.300 Sanierung Industriegelände Wülfing

782600 Erwerb BGA Abwicklung von Baumaßnahmen 783110 Hochbau

16.12.2010 5.000.141.720.010 GWG´s Jugendräume

86100

16.12.2010 5.000.043.710.010 BGA`s Kita Sprungbrett

782600 Erwerb BGA

Erwerb GWG

24.384,44 €

5.000.050.605

681200

484,96 €

5.000.042.710.010

782600

2.800,00 €

5.000.136.720.010

86100

Ö 14

103,58 €

17.12.2010 5.000.180.715.010 Erwerb von Software

782100 Erwerb von immat. Vermögensgegenst.

3.048,66 €

5.000.182.720.010

86100

17.12.2010

523400 Unterhaltung von Fahrzeugen

8.000,00 €

1.09.01.01

529904

542901 Schulsozialarbeit

2.000,00 €

1.03.02.01

524200

938,01 €

5.000.042.710.010

782600

20.12.2010

40.000 Fahrzeuge Betriebshof allgemein 1.03.05.01 Armin-Maiwald-Schule

20.12.2010 5.000.141.720.010 GWG´s Jugendräume

86100

22.12.2010

523600 Unterhaltung Betriebs- u. Geschäftsausst.

1.12.06.03 Straßenwinterdienst

Erwerb GWG

22.000,00 €

1.09.01.01

529904

22.12.2010 5.000.180.715.010 Erwerb von Software

782100 Erwerb von immat. Vermögensgegenst.

1.309,00 €

5.000.182.720.010

86100

22.12.2010

524100

542900 Aufw. für Inanaspr. v. Rechten u.Diensten

4.000,00 €

1.03.07.01

22.12.2010 5.000.033.710.010 BGA THG

1.12.06.03 Straßenwinterdienst

782600 Erwerb BGA

1.094,80 €

5.000.136.720.010

86100

22.12.2010

1.12.06.03 Straßenwinterdienst

542900 Aufw. für Inanaspr. v. Rechten u.Diensten

2.000,00 €

1.09.01.01

529904

22.12.2010

1.01.04.01 Bschäftigungsvertretung

543300 Zeitungen und Fachliteratur

109,19 €

326.100

543300

23.12.2010 5.000.160.720.010 GWG´s Gebäudemanagement

86100

196,59 €

5.000.243.710.010

782600

23.12.2010 5.000.004.710.010 Ersatzbesch. LF (10/6) Hahnenberg

7.457,00 €

5.000.248.700.300

783100

23.12.2010 5.000.249.700.300 Wasserquintett

782600 Erwerb BGA Abwicklung von Baumaßnahmen 783130 sonstige

20.500,00 €

5.000.248.700.300

783100

27.12.2010

542901 Schulsozialarbeit

1.117,20 €

1.03.01.04

542901

226,66 €

5.000.146.720.010

86100

1.03.01.05 Armin-Maiwald-Schule

27.12.2010 5.000.151.720.010 GWG´s Turnhalle Armin-Maiwald-Schule

86100

Erwerb GWG

Erwerb GWG

27.12.2010 5.000.145.720.010 GWG´s Turnhalle GGS Stadt

86100

Erwerb GWG

491,27 €

5.000.146.720.010

86100

27.12.2010 5.000.152.720.010 GWG´s Turnhalle Bredderstr.

86100

Erwerb GWG

238,38 €

5.000.153.720.010

86100

27.12.2010 5.000.147.720.010 GWG´s Turnhalle Bergerhof

86100

Erwerb GWG

22,71 €

5.000.146.720.010

86100

27.12.2010 5.000.011.710.010 BGA Turnhalle GGS Stadt

782600 Erwerb BGA

1.199,82 €

5.000.046.710.010

782600

27.12.2010 5.000.035.710.010 BGA Turhhalle THG

782600 Erwerb BGA

226,35 €

5.000.047.710.010

782600

27.12.2010 5.000.044.710.010 BGA Turnhalle Bredderstr.

782600 Erwerb BGA

137,49 €

5.000.047.710.010

782600

782600 524100

27.12.2010 5.000.031.710.010 BGA Turnhalle Realschule

782600 Erwerb BGA

830,03 €

5.000.045.710.010 5.000.046.710.010 5.000.047.710.010

27.12.2010

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

758,07 €

1.03.07.01

29.12.2010 29.12.2010 29.12.2010 29.12.2010

1.06.05.08.02 Hilfen für junge Volljährige 1.15.02.01 Tourismus 1.15.04.01.02 Beteiligung WfG Heimerziehung u. sonst. betreute 1.06.05.05.03 Wohnform. 1.06.05.06 Eingliederungshilfe für seel. Behinderte

543900 Andere sonst. Geschäftsaufwendungen

5.668,57 €

1.03.07.01

524100

544300 Beiträge zu Wirtschaftsverb. u. Vereinen

2.000,00 €

1.03.07.01

524100

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

16.771,54 €

1.03.07.01

524100

163,07 €

1.03.07.01

524100

533400 Leistungen d. Jugendhilfe außerh. v. Einr.

29.12.2010

1.06.05.04.06 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

533400 Leistungen d. Jugendhilfe außerh. v. Einr.

980,62 €

1.03.03.01

524300

29.12.2010

1.06.05.04.07 Sozialpädagogische Familienhilfe

533400 Leistungen d. Jugendhilfe außerh. v. Einr.

4.500,00 €

1.03.03.01

524200

29.12.2010

1.06.05.05.01 Erziehung in Tagesgruppen

533400 Leistungen d. Jugendhilfe außerh. v. Einr.

5.500,00 €

1.03.04.01

524300

29.12.2010

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

765,00 €

1.03.03.01

524300

04.01.2011 5.000.180.715.010 Erwerb von Software

1.06.05.08.02 Hilfen für junge Volljährige

782100 Erwerb von immat. Vermögensgegenst.

2.963,10 €

5.000.182.720.010

86100

04.01.2010

543900 Andere sonst. Geschäftsaufwendungen

5.783,28 €

1.02.13.01

443900

04.01.2010 5.000.243.710.010 BGA Gebäudemanagement Straßenreinigung Innenstadt 05.01.2011 1.12.06.02 Sommerdienst

1.02.13.01 Statistik u. Wahlen

782600 Erwerb BGA

1.406,78 €

5.000.244.700.300

783100

523700 Bewirtschaftung der Grundst. u. Gebäude

156,23 €

1.09.01.01

529100

05.01.2011

1.12.06.01 Straßenreinigung Sommerdienst

523700 Bewirtschaftung der Grundst. u. Gebäude

117,91 €

1.09.01.01

529100

05.01.2011

1.02.13.01 Statistik u. Wahlen

1.160,00 €

1.02.13.01

443900

12.421,90 €

1.06.03.01.02

543901

722,58 €

1.06.05.06

533500

6.103,80 €

1.06.05.06

533500

536,56 €

5.000.244.700.300

783100

1.881,00 €

1.03.02.01

525600

1.529,00 €

1.03.02.01

525600

913,00 €

1.03.02.01

525600

06.01.2011

1.06.05.05.02 Vollzeitpflege

543900 Andere sonst. Geschäftsaufwendungen Erstattungen an Gemeinden u. 525300 Gemeindev.

06.01.2011

1.06.05.08.02 Hilfen für junge Volljährige

533400 Leistungen d. Jugendhilfe außerh. v. Einr.

06.01.2011

1.06.05.08.02 Hilfen für junge Volljährige

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

11.01.2011 5.000.160.720.010 GWG´s Gebäudemanagement 11.01.2011

1.03.01.01 GGS Stadt

11.01.2011

1.03.01.05 GGS Wupper

11.01.2011

1.03.05.01 Armin-Maiwald-Schule

86100

Erwerb GWG Erstattung an verb. Unternehmen 525600 (Schulschwimmen) Erstattung an verb. Unternehmen 525600 (Schulschwimmen) Erstattung an verb. Unternehmen 525600 (Schulschwimmen)

11.01.2011

1.05.03.01 Grundsicherung nach SGB II

543400 Porto

11.01.2011

1.03.01.05 Armin-Maiwald-Schule

543100 Büromaterial

12.01.2011

101.000 Verwaltungsführung

12.01.2011

101.001 Unterstützung pol. Gremien

12.01.2011

213013 Jugendsozialarbeit u. Jugendschutz

12.01.2011

214.011 Familienunterst. Hilfen zur Erziehung

542800 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeiten Erstattungen an Gemeinden u. 525300 Gemeindev.

12.01.2011 12.01.2011 13.01.2011 14.01.2011 14.01.2010 14.01.2010

1.06.05.05.02 Vollzeitpflege 1.12.06.01 Straßenreinigung Sommerdienst Straßenreinigung Innenstadt 1.12.06.02 Sommerdienst 374010 Betriebshof 40000 Fahrzeuge Betriebshof allgemein 1.12.06.03 Straßenwinterdienst

3.591,18 €

309000

542700

53,32 €

1.03.02.01

543900

4.790,00 €

101.000

501100

542800 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeiten

950,00 €

101.001

501100

542800 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeiten

2.520,00 €

213013

501950

2.520,00 €

214.011

501950

6.000,00 €

1.06.03.01.02

543901

120,69 €

1.09.01.01

529100

542800 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeiten

523710 Abfallentsorgung 523710 Abfallentsorgung 543110 Verbrauchsmaterial 523410 Reparatur Fahrzeuge 542900 Andere sonst. Rechte u. Dienst

14.01.2011 5.000.158.720.010 GWG´s Kommunalfriedhof

86100

Erwerb GWG

17.01.2011

1.01.04.01 Beschäftigungsvertretung

543300 Zeitungen und Fachliteratur

19.01.2011

1.03.05.01 Armin-Maiwald-Schule

19.01.2011

1.03.01.03 Grundsch. Bergerhof

531900 Zuwendungen an übrige Bereiche Aufwendungen für Inanspruchn. v. 542901 Diensten

159,92 €

1.09.01.01

529100

1.000,00 €

1.09.01.01

529100

20.000,00 €

1.09.01.01

529100

8.000,00 €

1.09.01.01

529100

595,00 €

5.000.244.700.300

783110

33,36 €

326100

543300

951,41 €

1.03.05.01

414200

66,87 €

1.03.02.01

524901

Erstattung an verb. Unternehmen 525600 (Schulschwimmen)

19.01.2011

1.03.04.01 THG

19.01.2011

1.03.01.03 Grundsch. Bergerhof

20.01.2011

1.03.01.01 GGS Stadt

524901 Schulausstattung Erstattung an verb. Unternehmen 525600 (Schulschwimmen)

176,05 €

1.03.02.01

525600

20.01.2011

1.12.06.03 Straßenwinterdienst

526200 Hilfsstoffe

1.924,15 €

1.09.01.01

529901

525900 Erstattung an übr. Bereiche

5.520,00 €

1.06.01.01.03

531900

21.01.2011

1.06.02.01.01 Förderung von Kindern in Tagespflege

21.01.2011

1.06.05.03.01 Jugendsozialarbeit

873,17 €

1.03.02.01

525600

585,49 €

1.03.01.02

524901

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

273,60 €

1.06.03.01.01

531900

21.01.2011

1.06.05.06 Eingliederungshilfe für seelisch Behinde

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

200,00 €

1.06.03.01.01

531900

21.01.2011

1.06.05.06 Eingliederungshilfe für seelisch Behinde

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

2.403,30 €

1.06.01.01.03

529902

21.01.2011

1.06.05.06 Eingliederungshilfe für seelisch Behinde

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

7.238,75 €

1.06.01.01.03

529902

1.06.05.05.06 Sozialpädagogische Einzelbetreuung

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

1.168,80 €

1.06.03.01.01

531900

21.01.2011

1.06.05.04.06 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

389,47 €

1.06.01.01.03

529902

21.01.2011

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

263,47 €

1.06.01.01.03

529902

21.01.2011

1.06.05.08.02 Hilfen für junge Volljährige Heimerziehung u. sonst. betreute 1.06.05.05.03 Wohnform.

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

2.746,12 €

1.06.03.01.01

531900

21.01.2011

1.06.05.04.03 Einzelfallbetreuung

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

392,60 €

1.06.01.01.03

531900

21.01.2011

1.06.05.04.07 Sozialpädagogische Familienhilfe

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

3.589,78 €

1.06.03.01.01

531900

21.01.2011

1.06.05.04.07 Sozialpädagogische Familienhilfe

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

2.997,41 €

1.06.01.01.03

531900

542900 Aufwendungen für Dienstleistungen

6.519,75 €

1.09.01.01

529902

500 € 500 € 101 € 913 €

1.03.02.01

525600

21.01.2011

21.01.2011

1.12.06.03 Straßenwinterdienst

21.01.2011

1.03.01.03 1.03.01.05 1.03.04.01 1.03.05.01

24.01.2011

Grundschule Bergerhof Kath. Grundschule THG Armin-Maiwald-Schule Straßenreinigung Innenstadt 1.12.06.02 Sommerdienst

24.01.2011

1.12.06.01 Straßenreinigung Sommerdienst

24.01.2011 5.000.050.700.300 Sanierung Industriegelände Wülfing

Erstattung an verb. Unternehmen 525600 (Schulschwimmen) 523710 Abfallentsorgung

84,48 €

1.09.01.01

529100

523710 Abfallentsorgung Abwicklung von Baumaßnahmen 783110 Hochbau

63,76 €

1.09.01.01

529100

3.181,16 €

5.000.050.605

681200

160,06 €

.103.02.01

524900

1.102,99 €

1.03.01.04

543900

660,04 €

1.03.01.04

543900

255,00 €

109000

541300

26.01.2011

1.03.04.01 THG

26.01.2011

1.03.01.01 GGS Stadt

26.01.2011

1.03.05.01 Armin-Maiwald-Schule

524300 Lehr- und Unterrichtsmittel Aufwendungen für Inanspruchn. v. 542901 Diensten Aufwendungen für Inanspruchn. v. 542901 Diensten

26.01.2011

1.01.04.01 Bschäftigungsvertretung

541700 Personalnebenaufwand

28.01.2011

1.03.01.03 Grundschule Bergerhof

28.01.2011 28.01.2011

1.03.05.01 Armin-Maiwald-Schule Heimerziehung u. sonst. betreute 1.06.05.05.03 Wohnform.

543900 Andere sonst. Geschäftsaufwendungen

52,43 €

1.03.02.01

525600

543900 Andere sonst. Geschäftsaufwendungen

52,43 €

1.03.02.01

525600

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

4.452,63 €

1.03.02.01

525600

28.01.2011 28.01.2011

Heimerziehung u. sonst. betreute 1.06.05.05.03 Wohnform.

4.462,12 €

1.03.02.01

525600

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

2.237,28 €

1.03.03.01

525600

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

573,30 €

1.03.02.01

525600

28.01.2011

1.06.05.04.03 Einzelfallbetreuung Heimerziehung u. sonst. betreute 1.06.05.05.03 Wohnform.

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

4.018,06 €

1.06.01.01.01

529901

28.01.2011

1.06.05.08.02 Hilfen für junge Volljährige

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

4.708,62 €

1.06.01.01.01

529901

28.01.2011

1.06.05.05.05 Sozialpädigogische Gruppenarbeit

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

6.142,61 €

1.06.03.01.02

531900

31.01.2011

1.06.05.05.05 Sozialpädigogische Gruppenarbeit

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

3.240,82 €

1.06.03.01.02

531900

01.02.2011

1.01.10.01 Informationstechn. Infrastruktur

28.01.2011

1.06.05.06 Eingliederungshilfe für seelisch Behinde

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

125,82 €

1.01.08.01

54290

03.02.2011 5.000.292.700.300 Umgestaltung Schloßmacherplatz

783120 Abwicklung v. Baumaßnahmen Tiefbau

542900 Aufwendungen für Dienstleistungen

7.300,00 €

5.000.289.700.300

783100

03.02.2011 5.000.294.700.300 Umgestaltung Ausfahrt Oststr.

783120 Abwicklung v. Baumaßnahmen Tiefbau

2.700,00 €

5.000.289.700.300

783100

04.02.2011 5.000.295.700.300 Umgestaltung Kaisterstr./Weststr.

783120 Abwicklung v. Baumaßnahmen Tiefbau

3.800,00 €

5.000.289.700.300

783100

04.02.2011 5.000.293.700.300 Umgest. Zufahrt Kaiserstr./Oststr.

783120 Abwicklung v. Baumaßnahmen Tiefbau

4.900,00 €

5.000.289.700.300

783100

04.02.2011 5.000.264.710.010 Erwerb BGA Mensa Realschule Heimerziehung u. sonst. betreute 04.02.2011 1.06.05.05.03 Wohnform. Heimerziehung u. sonst. betreute 04.02.2011 1.06.05.05.03 Wohnform.

782600 Erwerb BGA

796,00 €

5.000.265.720.010

86100

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

1.216,67 €

1.06.03.01.02

531900

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

10.436,26 €

1.03.03.01

524200 533400

04.02.2011

1.06.05.04.07 Sozialpädagogische Familienhilfe

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

6.807,26 €

1.06.02.01.01 1.06.02.01.02

04.02.2011

1.06.05.08.02 Hilfen für junge Volljährige

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

10.517,74 €

1.03.01.02

531900

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

11.209,92 €

1.03.01.04

525600

65,09 €

1.03.01.04

525600

3.814,41 €

5.000.265.720.010

86100

04.02.2011

1.06.05.06 Eingliederungshilfe für seelisch Behinde

07.02.2011

1.03.04.01 THG

08.02.2011 5.000.264.710.010 Erwerb BGA Mensa Realschule

524300 Lehr- und Unterrichtsmittel 782600 Erwerb BGA

09.02.2011

1.03.01.03 Grundschule Bergerhof

542120 Miete BGA

110,95 €

1.03.01.02

524200

09.02.2011

1.03.01.05 Kath. Grundschule

542120 Miete BGA

82,45 €

1.03.01.02

524200

09.02.2011

1.03.04.01 THG

542120 Miete BGA

565,46 €

1.03.01.02

524200

09.02.2011

1.03.05.01 Armin-Maiwald-Schule

542120 Miete BGA

154,39 €

1.03.01.02

524200

09.02.2011 5.000.264.710.010 Erwerb BGA Mensa Realschule

782600 Erwerb BGA

365,99 €

5.000.265.720.010

86100

15.02.2011

1.06.05.06 Eingliederungshilfe für seelisch Behinde

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

1.138,28 €

1.06.06.01

533900

15.02.2011

1.06.05.06 Eingliederungshilfe für seelisch Behinde

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

332,64 €

1.03.02.01

524200

1.06.05.06 Eingliederungshilfe für seelisch Behinde

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

744,28 €

1.03.02.01

524200

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr.

199,48 €

1.03.01.04

543900

1.191,84 €

1.03.02.01

524200

17.02.2011 17.02.2011 17.02.2011

1.06.05.04.07 Sozialpädagogische Familienhilfe Heimerziehung u. sonst. betreute 1.06.05.05.03 Wohnform.

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

17.02.2011

1.06.05.06 Eingliederungshilfe für seelisch Behinde

533500 Leistungen der Jugendhilfe i.v. Einricht.

18.02.2011

1.03.05.01 Armin-Maiwald-Schule

524300 Lehr- und Unterrichtsmittel

21.02.2011 01.03.2011 01.03.2011 01.03.2011 01.03.2011

1.06.05.05.02 Vollzeitpflege 1.03.05.01 Armin-Maiwald-Schule

533400 Jugendhilfe an Personen außerh. v. Einr. 524300 Lehr- und Unterrichtsmittel

1.10.04.01.01 Maßnahmen der Bauaufsicht

529100 Sonst. Sach- und Dienstleistungen Erstattungen an Gemeinden u. 1.06.05.05.02 Vollzeitpflege 525300 Gemeindev. Andere sonst. Aufwend. f. Rechte u. 1.01.08.01 Personalmanagement u. Orga-Angelegenh. 542900 Dienste

02.03.2011 5.000.219.700.300 Gebäudeverbesserung TH Wupper

783110 Baumaßnahmen Hochbau

137,73 €

1.03.01.04

543900

61,27 €

1.03.07.01

524100

399,37 €

1.03.07.01

524100

5,90 €

1.03.01.02

543900

396,86 €

1.09.01.01

529100

4.559,00 €

1030201

524200

1.896,86 €

1.01.06.01.01

542900

13.970,32 €

5.000.250.700.300

783100

Haushaltsjahr 2011 02.03.2011 5.000.041.710.011 Ergänzung Spielgeräte > 410 €

782600 Erwerb BGA

1.500,00 €

5.000.041.605

681900

04.03.2011 5.000.264.710.010 BGA Mensa Realschule

782600 Erwerb BGA

1.591,25 €

5.000.265.720.010

86100