Eigenverbrauch der Endverbraucher

Rücklieferung ins BKW Netz misst. Energieproduktion. Energieverbrauch. Als Produktionszähler (PZ) ist bei. Produktionsanlagen von über 30 kVA immer ein ...
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A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N

Eigenverbrauch der Endverbraucher 1. Was ist Eigenverbrauch? Stromproduzenten haben das Recht, die selbst erzeugte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen ­(Eigenverbrauch). Dieses Recht auf Eigenverbrauch ist im Energie­ gesetz festgehalten (Art. 7 Abs. 2bis und Art. 7a Abs. 4bis EnG) und gilt unabhängig von der Grösse, Produktionstechnologie oder allfälliger Förderung. Für die selbst produzierte Energie gilt die Regel des zeitgleichen Verbrauchs. Der Eigenverbrauch hat somit hinter demselben ­Netzanschluss zu erfolgen. Kein Eigenverbrauch liegt vor, wenn das Netz des Netzbetreibers zwischen Produktionsanlage und ­Verbrauch in Anspruch genommen wird. Die Grafiken in der Abbildung 1 zeigen auf, wie der Eigenverbrauch an einem Winter- und einem Sommertag aussehen kann.

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Werktag im Januar

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Für Sie als Endverbraucher mit Eigenverbrauch ergeben sich folgende Situationen: –– Ihre Produktionsanlage erzeugt gleich viel Energie, wie Sie momentan verbrauchen. Sie beziehen keine Energie aus dem Verteilnetz. –– Ihre Produktionsanlage erzeugt mehr Energie, als Sie momentan verbrauchen. Die Überschussenergie wird entweder in Ihrem ­Speicher zwischengespeichert und später verbraucht oder geht als Rücklieferung ins Netz. Ihnen als Besitzer der Produktions­ anlage wird diese Rücklieferung vom zuständigen Verteilnetz­ betreiber vergütet. –– Ihre Produktionsanlage erzeugt weniger Energie, als Sie momentan verbrauchen. Sie beziehen die Restenergie aus dem Verteilnetz. 2. Verrechnung bei Eigenverbrauch und ihre Auswirkung auf Ihre Rechnung Für die selbst produzierte Energie, welche Sie zeitgleich am Ort der Produktion konsumieren (Eigenverbrauch), bezahlen Sie kein ­Netznutzungsentgelt, kein Zuschlag für kostendeckende Einspeise­ vergütung, keine Systemdienstleistungen sowie keine Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen. Diese Kostenkomponenten kommen nur für Energie aus dem Verteilnetz zum Tragen. 3. Was passiert mit dem Anteil der selbst produzierten Energie, den ich nicht selber verbrauche? Der Verteilnetzbetreiber ist verpflichtet, die überschüssige selbst produzierte Energie «abzunehmen» und zu vergüten. Sie er­halten für diese eingespeiste Energie eine sogenannte Rückliefervergütung. Siehe Frage 13 für weitere Informationen zu diesem Thema.

Werktag im Juni

4. Für welche Technologien ist Eigenverbrauch möglich? Spielt die Grösse der Anlage eine Rolle? Der Eigenverbrauch ist unabhängig von der Technologie (Foto­ voltaik-, Biomasse-, Windanlage etc.) und bei jeder Grösse der Pro­ duktionsanlage möglich.

Leistung Produktionsanlage Leistungsbedarf des Kunden Eigenverbrauch Energiebezug aus dem Verteilnetz selbst produzierte Überschussenergie

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Abbildung 1: Grafische Darstellung von Eigenverbrauch an einem Winter- und einem Sommertag

5. Was muss ich tun, um meinen produzierten Strom selbst zu verbrauchen? (Geltendmachung der Eigenverbrauchsregelung) Nehmen Sie mit Ihrem Elektroinstallateur Kontakt auf. Er kann Ihnen aufzeigen, welche Anpassungen an Ihrer Elektroinstallation erforderlich sind, und wird diese mit den entsprechenden ­Dokumenten (Installationsanzeige inkl. Messdisposition, Fertig­ stellungsanzeige und Sicherheitsnachweis gemäss WV/NIV 1) dem Verteilnetzbetreiber melden.   WV: Werksvorschriften; NIV: Niederspannungs-Installationsverordnung

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FAQ   |   E I G E N V E R B R AU C H D E R E N DV E R B R AU C H E R

Ein Wechsel zum Eigenverbrauch muss dem Verteilnetzbetreiber durch den Elektroinstallateur drei Monate im Voraus gemeldet ­werden. Die Anpassungen der Hausinstallationen durch den Elektro­ installateur gehen zu Lasten des Kunden. 6. Kann ich Eigenverbrauch geltend machen und zugleich auch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) beziehen? Der Eigenverbrauch ist unabhängig von einer allfälligen Förderung möglich. Liegt Eigenverbrauch vor, so wird die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nur für die ins Netz eingespeiste Energie vergütet. Für Fotovoltaikanlagen von 10 bis 30 kVA kann anstelle der KEV-­ Stromvergütung eine Einmalvergütung gewählt werden. Zwischen 2 und 9.9 kVA wird nur die Einmalvergütung gewährt.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website von Swissgrid unter:   www.swissgrid.ch/content/swissgrid/de/home/experts/topics/renewable_ energies/remuneration_re.html

7. Kann ich von der Einspeisung der Nettoproduktion auf ­Eigenverbrauch wechseln? Der Wechsel von Nettoproduktion 2 auf Eigenverbrauch ist möglich. Ein Wechsel muss dem Verteilnetzbetreiber durch Ihren Elektro­ installateur drei Monate im Voraus mit den entsprechenden ­Dokumenten (Installationsanzeige mit Messdisposition, Fertig­ stellungsanzeige und Sicherheitsnachweis gemäss WV/NIV 1) ­gemeldet werden. Die Anpassungen der Hausinstallationen durch Ihren Elektroinstallateur gehen zu Lasten des Eigentümers. 8. Ist Eigenverbrauch auch für mehrere Endverbraucher möglich? Die selbst produzierte Energie kann am Ort der Produktion auch von mehreren Endverbrauchern genutzt werden. Dies betrifft z. B.

 Die Nettoproduktion wird direkt bei der Produktionsanlage gemessen und ist die Differenz zwischen der Gesamtproduktion und dem Eigenbedarf der Produktionsanlage (Hilfsspeisung). Wird die gesamte Nettoproduktion direkt ins Netz eingespeist, so wird der gesamte eingespeiste Strom vergütet.

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­ ehrfamilienhäuser, Bürogebäude oder landwirtschaftliche Betriebe. M Endverbraucher, welche gemeinsam die selbst produzierte Energie nützen möchten, schliessen sich zu einer Eigenverbrauchsgemein­ schaft (EVG) zusammen. Mehr dazu unter Frage 11 dieses Infor­ mationsschreibens. 9. Was ändert sich durch die im Rahmen der Energiestrategie 2050 geplanten Anpassungen der Eigenverbrauchsregelung? Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wird die bestehende Eigen­ verbrauchsregelung aktualisiert. Im Vordergrund steht die Ver­ einfachung, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung von Eigenver­ brauchsgemeinschaften. Folgende Änderungen sind im neuen Energiegesetz unter anderem vorgesehen: –– Zukünftig tritt die Eigenverbrauchsgemeinschaft gegenüber dem Energielieferanten und Netzbetreiber als ein Endverbraucher bzw. Kunde auf. –– Innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft ist die Messung und Abrechnung der Mitglieder Sache der Eigenverbrauchs­ gemeinschaft. –– Mieter bzw. Pächter haben sich bei der Bildung einer Eigenver­ brauchsgemeinschaft zu entscheiden, ob sie dieser beitreten oder durch den Netzbetreiber grundversorgt werden wollen. Ein späterer Austritt aus der Eigenverbrauchsgemeinschaft ist auch bei einem Mieterwechsel nur möglich, wenn der Vermieter resp. Produzent seine Pflichten vernachlässigt oder der Mieter netzzugangsberechtigt ist und diesen fristgerecht beantragt. Einige heutige Grundsätze bleiben unverändert. So ist der ­Netz­betreiber weiterhin verantwortlich für die Messung des ­Gesamtverbrauches der Eigenverbrauchsgemeinschaft und bei Rückspeisung von allfälliger ­Überschussenergie der Produktions­ anlage in das Verteilnetz. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der neuen Eigenver­ brauchsregelung gibt es noch einige Punkte, welche vor Einführung der Bestimmung zu klären sind. Aktuell ist offen, wann die Rege­ lung in Kraft tritt.

Wie wird die Eigenverbrauchsregelung bei der BKW ­umgesetzt? Eigenverbrauch ist sowohl durch einen als auch durch mehrere ­Endverbraucher möglich. Möchten mehrere Endverbraucher die Eigen­ verbrauchsregelung geltend machen, können sie sich zu einer ­Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammenschliessen (z. B. mehrere Mieter und/oder Stockwerkeigentümer in einem Mehrfamilien­ haus, in einem Bürogebäude oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb). Die Mess-, Steuer- und Kommunikationsapparate werden durch die BKW eingebaut und bleiben ihr Eigentum. Die für die Energie- und

Netznutzungsabrechnung erforderlichen Zähler werden durch die BKW abgelesen. Die Netznutzungsprodukte für Eigenverbrauch (NS EVE und NS EVG) finden    Sie auf unserer Website unter www.bkw.ch/netznutzung

10. Eigenverbrauch durch einen Endverbraucher Eigenverbrauch durch einen Endverbraucher tritt typischerweise in einem Einfamilienhaus auf (Verweis auf Variante 1). Auch in ­einem Mehrfamilienhaus bzw. Bürogebäude mit mehreren Mietern

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FAQ   |   E I G E N V E R B R AU C H D E R E N DV E R B R AU C H E R

kann Eigenverbrauch mit einem Endverbraucher realisiert werden (Verweis auf Variante 2 und 3).

PZ

In allen Varianten wird die produzierte, aber nicht selbst verbrauchte Energie ins Netz eingespeist und vergütet.

PZ PZ

Variante 1 Die Standardlösung tritt z.B. in einen Einfamilienhaus oder einem Kleingewerbe auf. Dabei meldet sich ein Endverbraucher beim Ver­ teilnetzbetreiber für den Eigenverbrauch an.

PZ Geräte – Kochherd – Waschmaschine – PC – Licht etc.

Als Produktionszähler (PZ) ist bei Produktionsanlagen von über 30 kVA immer ein BKW Lastgangzähler zur Meldung des Herkunftsnachweises an Swissgrid obligatorisch. Bei Produktionsanlagen mit Anschluss­ leistung ≤30 kVA ist der PZ optional. Der Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ) ist ein BKW Zähler, welcher die Abgabe an den Kunden und die Rücklieferung ins BKW Netz misst.

 Energieproduktion  Energieverbrauch

11. Eigenverbrauch durch eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) Schliessen sich mehrere Endverbraucher für die Geltendmachung des Eigenverbrauchs zusammen, so spricht man von einer Eigenver­ brauchsgemeinschaft (EVG). Der Zusammenschluss ist unter anderem nur zulässig, wenn die Endverbraucher und die Produktionsanlage hinter demselben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind.

PZ Variante 2 In einer Liegenschaft mit mehreren Endverbrauchern (Mieter, Stock­ werkeigentümer) kann die Produktionsanlage beispielsweise mit dem Allgemeinverbrauch verbunden werden. Diese Variante stellt eine einfache und kostengünstige Lösung zur Nutzung des Eigen­ verbrauchs in einem Mehrfamilienhaus dar.

PZ A

Als Produktionszähler (PZ) ist bei Produktionsanlagen von über 30 kVA immer ein BKW Lastgangzähler zur Meldung des Herkunftsnachweises an Swissgrid obligatorisch. Bei Produk­ tionsanlagen mit Anschluss­leistung ≤30 kVA ist der PZ optional. Der Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ) ist ein BKW Zähler, welcher die Abgabe an den Kunden und die Rücklieferung ins BKW Netz misst.

B

Die Zähler (A bis n) sind BKW Zähler.

n

EVZ

 Energieproduktion  Energieverbrauch

Eigenverbrauchsgemeinschaft

Variante 3 Die Produktionsanlage kann in mehrere einzelne Anlagen aufgeteilt werden. Somit profitiert jeder Endverbraucher individuell vom Eigen­ verbrauch.

Der Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ) ist ein BKW Zähler, welcher die Abgabe an den Kunden und die Rücklieferung ins BKW Netz misst.

EVZ

 Energieproduktion  Energieverbrauch

EVZ

Als Produktionszähler (PZ) ist bei Produktionsanlagen von über 30 kVA immer ein BKW Lastgangzähler zur Meldung des Herkunftsnachweises an Swissgrid obliga­torisch.

Als Produktionszähler (PZ) ist bei Produktionsanlagen von über 30 kVA immer ein BKW Lastgangzähler zur Meldung des Herkunftsnachweises an Swissgrid obliga­torisch. Der Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ) ist ein BKW Zähler, welcher die Abgabe an den Kunden und die Rücklieferung ins BKW Netz misst.

A B n

EVZ

 Energieproduktion  Energieverbrauch

Eigenverbrauchsgemeinschaft

In einer EVG bleibt jeder Endverbraucher Kunde der BKW und sein Verbrauch wird weiterhin separat gemessen. Hinzu kommt, dass die EVG ein ­neuer Kunde der BKW wird. Die EVG hat einen Ansprech­ partner zu bestimmen, welcher die EVG gegenüber der BKW vertritt. Jedem Endverbraucher (A bis n) wird der Grundpreis gemäss ­individueller Messeinrichtung separat in Rechnung gestellt. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Produktionszähler (PZ) ­sowie dem Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ) werden der EVG gesondert in Rechnung gestellt sowie auch die Kosten für die ­Energie, welche die EVG aus dem Verteilnetz bezieht. Die Rechnungsstellung erfolgt an den Ansprechpartner der EVG. Die Abrechnung innerhalb der EVG obliegt der EVG selbst. Dafür stellt die BKW dem Ansprechpartner die Messdaten der Endverbraucher der EVG zur Verfügung.

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FAQ   |   E I G E N V E R B R AU C H D E R E N DV E R B R AU C H E R

Bitte beachten Sie, dass die EVG sich auf die Qualität des Strom­ produkts einigen muss. Mit allen Mitgliedern und dem Ansprechpartner der Eigenver­ brauchsgemeinschaft wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Installationsanzeige kann erst nach dem Abschluss des Rahmen­ vertrages genehmigt werden. 12. Welches Netznutzungsprodukt kommt für einen Endverbraucher mit Eigenverbrauch zur Anwendung? Das Bezugsverhalten von Kunden, welche vom Eigenverbrauch profitieren, weicht in erheblichem Masse vom Bezugsverhalten der Kunden ohne Eigenverbrauch ab (siehe Abbildung bei Frage 1). In Zeiten, in denen die selbst produzierte Energie nicht ausreicht oder die Anlage keine Energie produziert, beziehen Eigenverbraucher den zusätzlich benötigten oder den gesamten Strom aus dem Ver­ teilnetz der BKW. Die BKW stellt die zuverlässige Stromversorgung sicher, sodass Sie jederzeit in genügender Menge und Qualität Strom beziehen können.

–– Produkt Privatkunden und Kleingewerbe gilt für einen Endver­ braucher mit Eigenverbrauch mit einer Anschlussleistung der Produktionsanlage ≤ 10 kVA. –– Produkt NS EVE gilt für einen Endverbraucher mit Eigenverbrauch mit einer Anschlussleistung der Produktionsanlage >10 kVA. –– Produkt NS EVG gilt für Eigenverbrauchsgemeinschaften, unabhängig von der Anschlussleistung der Produktionsanlage.

Die Netznutzungsprodukte für Eigenverbraucher finden Sie auf unserer    Website unter www.bkw.ch/netznutzung

13. Zu welchem Preis wird die von mir in das Netz eingespeiste Energie vergütet? Die Produzenten können ihre Energie ganz oder teilweise selbst verbrauchen oder durch den Verteilnetzbetreiber abnehmen lassen. Die abgenommene Energie wird vom zuständigen Verteilnetzbetrei­ ber vergütet. Dabei wird nur die Energie vergütet, welche tatsächlich physisch ins Netz eingespeist wird.

Für Kunden mit Eigenverbrauch kommen die folgenden Netz­ nutzungsprodukte zur Anwendung. Die Preisinformationen zu den Rückliefertarifen sind auf der Website der    BKW publiziert: www.bkw.ch/privatkunden/energie-produzieren

Wie kann ich meinen Eigenverbrauchsanteil optimieren? 14. Wie kann ich meinen Eigenverbrauchsanteil erhöhen? Haben Sie zum Beispiel eine Waschmaschine, einen Tumbler, Back­ ofen, Geschirrspüler oder ein Elektrovelo und nutzen diese gezielt? Dann lohnt es sich, Ihren selbst produzierten Strom direkt für diese Geräte zu nutzen. Sie können mit Ihrem selbst produzierten Strom auch Heiz- und Warmwassergeräte betreiben. Durch die Optimierung des Verbrauchs Ihres selbst produzierten Stroms decken Sie einen möglichst grossen Teil Ihres Strombedarfs selbstständig.

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15. Kann ich mit meiner Wärmepumpe auch vom gleichzeitigen Eigenverbrauch profitieren, das heisst, kann ich mit meinem selbst produzierten Strom auch meine Wärmepumpe betreiben? Grundsätzlich ist dies möglich. Falls Sie Ihre Wärmepumpe heute mit einem unterbrechbaren Stromzusatzprodukt an einem zusätzli­ chen Zähler angeschlossen haben (BKW Unterbrechbar), ist dies nicht möglich.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, für die energetische Eigenverbrauchs­ optimierung zu prüfen, ob es sich lohnt, die Wärmepumpe mit den übrigen Geräten (z. B. Haushaltsgeräte) auf einem Zähler (EVZ) zusammenzufassen.

Ist Ihre Frage noch nicht ­beantwortet? Melden Sie sich bei unserem K ­ undenservicecenter 0844 121 113. Weitere Informationen finden Sie auch unter: Swissgrid www.swissgrid.ch/swissgrid/de/home/experts/re.html Bundesamt für Energie (BFE) Vollzugshilfe Eigenverbrauch: http://www.bfe.admin.ch/themen/00612/00616/index.htm­ l?lang=de&dossier_id=00794 Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen Handbuch Eigenverbrauch: www.strom.ch/de/metanavigation/download.html

 

Stand Februar 2017