Netznutzungsprodukt für Eigenverbrauch / Endverbraucher (NS ... - BKW

Leistung. Die Leistung wird am EVZ ermittelt. Die. Leistung wird basierend auf der höchs- ten im Monat gemessenen ¼-h-Leis- tung (24 Stunden) in Rechnung ...
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Netznutzungsprodukt für Eigenverbrauch / Endverbraucher (NS EVE) BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch

Gültig ab: 1. Januar 2016

Sie können Ihren selbstproduzierten Strom ganz oder teilweise zeitgleich selbst verbrauchen. Der Eigenverbrauch ist unabhängig vom Fördermodell für Strom­produktion aus erneuerbaren Energien (z. B. KEV), verwendeten Technologien und der Grösse der Produktionsanlagen möglich. Die Produktionsanlagen und der Endverbraucher müssen hinter dem gleichen Netz­ anschluss angeschlossen sein. Das Produkt NS EVE gilt für Kunden mit der Abgabe auf Niederspannung (NS), die den selbstproduzierten Strom am Ort der Produktion selbst verbrauchen (Abbildung) und folgende Voraussetzungen erfüllen: –– die Produktionsanlage ist mit einem Endverbraucher verbunden –– die Anschlussleistung der Produktionsanlage ist grösser 10 kVA

–– der jährliche Energiebezug am Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ) ist kleiner gleich 20 000 kWh Eigenverbrauch durch einen Endverbraucher kommt typischerweise in einem Einfamilienhaus vor. Eine weitere Möglichkeit bietet sich auch in einem Mehrfamilienhaus an, wenn nur eine Partei von der Eigenverbrauchsregelung Gebrauch macht.

Produktionsanlage mit einem Endverbraucher

PZ Als Produktionszähler (PZ) ist bei Produktionsanlagen von über 30 kVA immer ein BKW Lastgangzähler zur Meldung des Herkunftsnachweises an Swissgrid obligatorisch. Der Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ) ist ein BKW Zähler, welcher die Abgabe an den Kunden und die Rücklieferung ins BKW Netz misst.

 Energieproduktion  Energieverbrauch

Verbraucher – Kochherd – Waschmaschine – PC – Licht etc.

EVZ

Anwendung der Netznutzungspreise Tarifzeiten Für die Netznutzung sind folgende Zeiten massgebend: Hochtarif (HT) ca. 7.00 bis ca. 21.00 Uhr, Niedertarif (NT) ca. 21.00 bis ca. 7.00 Uhr (365 Tage). Die Einschalt- und Aufheizzeiten von Boilern werden von der BKW festgelegt. Grundpreis bzw. Messung und Abrechnung Der Grundpreis bzw. Messung und Abrechnung wird in Abhängigkeit der Messeinrichtung in Rechnung gestellt. Arbeit Die Arbeit wird basierend auf Energiebezug aus dem öffentlichen Netz am EVZ in Rechnung gestellt. Leistung Die Leistung wird am EVZ ermittelt. Die Leistung wird basierend auf der höchsten im Monat gemessenen ¼-h-Leistung (24 Stunden) in Rechnung gestellt.

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Abgaben und Systemdienstleistungen (SDL) Die Abgaben und SDL werden auf Basis der aus dem öffentlichen Netz am EVZ bezogenen Energie in Rechnung gestellt. Messung und Abrechnung –– Die Mess-, Steuer- und Kommunikationsapparate werden durch die BKW eingebaut und bleiben in ihrem Eigentum. –– Die für die Energie- und Netznutzungsabrechnung erforderlichen Daten eines Zählers werden durch BKW abgelesen. Ausrüstung der Messstellen Eigenverbrauch mit einer Produktionsanlage mit Anschlussleistung von > 30 kVA: –– Die Messstellen für PZ sowie EVZ werden mit je einer ¼-h-Lastgangmessung (4 Quadranten) mit Fernauslesung ausgerüstet. Eigenverbrauch mit einer Produktionsanlage mit Anschlussleistung von ≤ 30 kVA: –– Die EVZ wird mit einem bidirektio­ nalen Zähler mit einer ¼-h-Leistungsmessung ausgerüstet. Optional kann der PZ mit einem Zähler für Doppeltarifmessung mit Tarifumschaltung ausgerüstet werden. Systemdienstleitungen (SDL) der Swissgrid Die BKW erhebt für die Kunden die von der Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Siehe Preisblatt unter www. swissgrid.ch > Fachportal > Themensuche > Netznutzung und Tarife.

Preisinformationen exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

Nutzung der Netzinfrastruktur Leistungspreis (CHF / kW / Mt.)

3.60

3.89

Arbeitspreis HT (Rp. / kWh)

7.38

7.97

Arbeitspreis NT (Rp. / kWh)

5.00

5.40

Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid

0.45

0.49

Gesetzliche Förderabgaben

1.30

1.40

Abgabe an die Gemeinde

1.50

1.62

Grundpreis (EVZ)

204.00

220.32

NS-Lastgangmessung (pro Messstelle)

888.00

959.04

NS-Lastgangmessung (direkt) (pro Messstelle)

792.00

855.36

Abgaben und Leistungen (Rp. / kWh)

Grundpreis / Messung und Abrechnung für EVZ und PZ (CHF / a)

Die Netznutzungstarife werden regelmässig durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)­­ überprüft. Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt. handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

Abgaben

Produktüberführung

–– Die angegebenen gesetzlichen Förderabgaben gelten unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber. –– Die Abgaben werden separat in Rechnung gestellt. –– Zurzeit sind dies die gesetzliche Förderabgabe KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) und die Gewässerschutzabgabe (zum Schutz der Gewässer und Fische) sowie die Abgaben und Leistungen an die Gemeinde. –– Der Preisansatz der gesetzlichen Förderabgabe wird vom Bundesamt für Energie (BFE) jährlich im Sommer festgelegt. Änderungen vorbehalten. –– Die Erhebung von Abgaben und Leistungen an die Gemeinde ist von der jeweiligen Gemeinde anhängig. –– Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinde sind pro Monat und Messstelle auf CHF 25.00 begrenzt (Deckelung).

Die BKW behält sich vor, bei falscher Produktzuordnung (das Bezugsverhalten entspricht nicht (mehr) den definierten Produktgrenzen) den Kunden für das Folgejahr in das korrekte Produkt zu überführen. Notversorgung –– Endkunden mit freiem Netzzugang jedoch ohne gültigen Energieliefervertrag werden notversorgt. –– Die Kosten für die Notversorgung werden dem Kunden verursachergerecht in Rechnung gestellt. Elektronische Zähler mit Fernauslesung – Datenschutz Die BKW hat die Möglichkeit, bei den Kunden elektronische Zähler (Smart Meter) einzusetzen.

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Mit elektronischen Zählern kann der Energieverbrauch in verschiedenen Intervallen erhoben werden (Lastprofile). Dabei kann der gesamte sowie der aktuelle und der vergangene Energieverbrauch des Kunden inkl. der Nutzungszeit angezeigt werden. Sie ermöglichen zudem die Fernauslesung, so dass der Energiezähler zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgelesen werden kann, ohne dass jemand physisch vor Ort sein muss.

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Der Kunde ist damit einverstanden, dass die BKW die mit den elektronischen Zählern erfassten Daten sowie ergänzende Daten, die bei der BKW vorhanden sind oder von Dritten stammen, speichert, auswertet und für das Erbringen und die Weiterentwicklung der Leistungen der BKW, für die Abwicklung des

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Vertrages (z. B. Rechnungsstellung, Kundenkontakte etc.) sowie für die Erstellung von Angeboten verwendet. Die von den elektronischen Zählern erfassten Verbrauchsdaten werden mit einer dem Zähler zugeordneten Nummer an einen Server der BKW übermittelt und dort gespeichert. Die Übertragung der Daten an die BKW erfolgt verschlüsselt. Es haben nur diejenigen Mitarbeitenden der BKW Zugang zu den Messdaten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Aus gesetzlichen Gründen müssen die mit Smart Meter erhobenen Daten während mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden. Anschliessend werden sie gelöscht, sofern sie die BKW für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt.

Für die Weitergabe der Daten an Dritte und die Übermittlung ins Ausland gelten die Bestimmungen der AGB der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung (vgl. Art. 7). Ergänzende Bestimmungen –– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung –– Werkvorschriften (WV BE / JU / SO)

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