Eigenverbrauch / Eigenverbrauchs - gemeinschaft (NS EVG)

Arbeit. Die Arbeit wird basierend auf dem Ener- giebezug aus dem öffentlichen Netz am. EVZ der Eigenverbrauchsgemeinschaft in. Rechnung gestellt. Leistung.
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TA R I F E – N E T Z N U T Z U N G

Eigenverbrauch / Eigenverbrauchs­gemeinschaft (NS EVG) Dieses Produkt gilt für Kunden mit Abgabe auf Niederspannung (NS), die sich mit anderen Endverbrauchern zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammenschliessen, um den selbst produzierten Strom am Ort der Produktion selbst zu verbrauchen. Produktzuordnung Die Eigenverbrauchsgemeinschaft erfüllt folgende Voraussetzungen: –– Die Produktionsanlage und die Endverbraucher sind hinter dem gleichen Netzanschluss angeschlossen. –– Der jährliche Energiebezug am Ein­ speise- und Verbrauchszähler (EVZ) ist ≤ 20 000 kWh. Bei Eigenverbrauch und einem jährlichen Energiebezug am EVZ > 20 000 kWh wird ein Netznutzungsprodukt für Geschäftskunden angewendet.

Anwendung der Netznutzungspreise und Abrechnungsmodalitäten Grundpreis bzw. Messung und Abrechnung –– Endverbraucher (A bis n): Jedem Endverbraucher wird der Grundpreis gemäss individueller Messeinrichtung separat in Rechnung gestellt. –– Produktionszähler (PZ) sowie EVZ: Die Messung und Abrechnung bzw. der Grundpreis der beiden Zähler werden der Eigenverbrauchsgemeinschaft gesondert in Rechnung gestellt.

Produktionsanlage und Eigenverbrauchs­gemeinschaft Als Produktionszähler (PZ) ist bei Produktionsanlagen von über 30 kVA immer ein BKW Lastgangzähler zur Meldung des Herkunftsnachweises an Swissgrid obliga­torisch. Als Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ) ist ein BKW Zähler, welcher die Abgabe an den Kunden und die Rücklieferung ins BKW Netz misst.

PZ A B

Arbeit Die Arbeit wird basierend auf dem Energiebezug aus dem öffentlichen Netz am EVZ der Eigenverbrauchsgemeinschaft in Rechnung gestellt. Leistung Die Leistung wird am EVZ ermittelt. Die Leistung wird basierend auf der höchsten im Monat bezogenen ¼-h-­Leistung der Eigenverbrauchsgemeinschaft in Rechnung gestellt. Systemdienstleistungen und Abgaben Die Systemdienstleistungen und Abgaben werden auf Basis der aus dem öffentlichen Netz am EVZ bezogenen Energie der Eigenverbrauchsgemeinschaft in Rechnung gestellt. Rechnungsempfänger Der Rechnungsempfänger ist eine von der Eigenverbrauchsgemeinschaft bestimmte Ansprechperson. Die Aufteilung der Netznutzungskosten auf die einzelnen Endverbraucher obliegt der Eigenverbrauchsgemeinschaft. Ansprechpartner Die Eigenverbrauchsgemeinschaft schliesst mit der BKW einen Vertrag, in welchem unter anderem die Ansprechperson bestimmt und die Abrechnungsmodalitäten im Detail geregelt werden.

n

 Energieproduktion  Energieverbrauch

EVZ Eigenverbrauchsgemeinschaft

Messung

Preisinformationen exkl. MWSt inkl. MWSt

Netznutzung Leistungspreis (CHF / kW / Mt.)

3.60

3.89

Arbeitspreis Hochtarif 7–21 Uhr (Rp. / kWh)

7.38

7.97

Arbeitspreis Niedertarif 21–7 Uhr (Rp. / kWh)

5.00

5.40

Systemdienstleistungen Swissgrid1 (Rp. / kWh)

0.40

0.43

Gesetzliche Förderabgabe2

1.50

1.62

Abgabe an Gemeinde3

1.50

1.62

Grundpreis

204.00

220.32

NS-Lastgangmessung (pro Messstelle)

888.00

959.04

NS-Lastgangmessung (direkt) (pro Messstelle)

792.00

855.36

Grundpreis NS ET

96.00

103.68

Grundpreis NS DT

114.00

123.12

Abgaben (Rp. / kWh)

Grundpreis / Messung und Abrechnung für EVZ und PZ (CHF / a)

Grundpreis für Endverbraucher (A bis n) (pro Messstelle) (CHF / a)

Die BKW erhebt bei den Kunden die von der Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienst- leistungen (SDL) für das Übertragungsnetz. 2 Die gesetzliche Förderabgabe gilt unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber. Sie beinhaltet zurzeit die gesetzliche Förderabgabe KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) sowie die Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische. 3 Ob und in welcher Höhe die Gemeindeabgabe erhoben wird, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Siehe Gemeindeabgabeliste unter www.bkw.ch/gemeindeabgabe 1

Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

–– Die Mess-, Steuer- und Kommuni­ kationsapparate werden durch die BKW eingebaut und bleiben in deren Eigentum. –– Die für die Energie- und Netz­ nutzungsabrechnung erforderlichen Daten eines Zählers werden durch die BKW abgelesen. Ausrüstung der Messstellen Einspeise- und Verbrauchszähler (EVZ) und Produktionszähler (PZ) Eigenverbrauch mit einer Produktionsanlage mit Anschlussleistung > 30 kVA: –– Die Messstellen für PZ sowie EVZ werden mit je einer ¼-h-Lastgang­ messung (4 Quadranten) mit Fernauslesung ausgerüstet. Eigenverbrauch mit einer Produktionsanlage mit Anschlussleistung ≤ 30 kVA: –– Die Messstelle für EVZ wird mit einem bidirektionalen Zähler mit einer ¼-h-Leistungsmessung ausgerüstet. Ein PZ ist nicht erforderlich.

N16D4094

Endverbraucher (A bis n) Jeder Endverbraucher in der Eigenverbrauchergemeinschaft wird mit einer dem Verbrauchsverhalten entsprechenden Messeinrichtung ausgerüstet.

BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch

Gültigkeit Preise gültig ab 1. Januar 2017

Ergänzende Bestimmungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung.