Gemeinschaft

Die Richtlinie beinhaltet u.a. die folgenden Komponenten: • Koalitions- und Kollektivversammlungsfreiheit. • Zwangsarbeit. • Kinderarbeit. • Diskriminierung.
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Respekt

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Vertrauen

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Gemeinschaft Richtlinie zu den Rechten am Arbeitsplatz

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Richtlinie zu den Rechten am Arbeitsplatz Wir schätzen die Beziehung, die wir mit unseren Mitarbeitern haben. Unser Geschäftserfolg hängt von jedem Mitarbeiter in unserem globalen Unternehmen ab. Wir engagieren uns für die Förderung offener und umfassender Arbeitsplätze, die auf anerkannten Menschenrechten am Arbeitsplatz beruhen und bei denen alle Mitarbeiter geschätzt und dazu inspiriert werden, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Die Richtlinie zu den Rechten am Arbeitsplatz von The Coca-Cola Company wird von internationalen Menschenrechtsmaßstäben geleitet, u.a. die allgemein gültige Menschenrechtserklärung, die Erklärung der internationalen Arbeitsorganisation zu den fundamentalen Grundsätzen und Rechten am Arbeitsplatz und der „Global Compact“ der Vereinten Nationen. Die Richtlinie zu den Rechten am Arbeitsplatz gilt für The Coca-Cola Company und alle Rechtseinheiten, die das Unternehmen besitzt oder an denen es eine Mehrheitsbeteiligung hält. Das Unternehmen engagiert sich für die Zusammenarbeit und Bestärkung unserer unabhängigen Abfüllpartner für die Aufrechterhaltung der Grundsätze dieser Richtlinie und die Annahme ähnlicher Richtlinien innerhalb ihrer Betriebe.

Die Richtlinie beinhaltet u.a. die folgenden Komponenten: • • • • • • • •

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Koalitions- und Kollektivversammlungsfreiheit Zwangsarbeit Kinderarbeit Diskriminierung Arbeitszeiten und Löhne Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitsplatzschutz Bindung von Gemeinde und Geschäftsinteressenten

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Richtlinie zu den Rechten am Arbeitsplatz (Forts.) Koalitions‑ und Kollektivversammlungsfreiheit Das Unternehmen respektiert das Recht unserer Mitarbeiter zum Beitritt bei, zur Bildung von oder zum Nichtbeitritt einer Gewerkschaft ohne Furcht vor Vergeltung, Einschüchterung oder Schikanierung. Werden Mitarbeiter durch eine gesetzlich anerkannte Gewerkschaft vertreten, verpflichten wir uns, einen konstruktiven Dialog mit ihren frei gewählten Vertretern herzustellen. Das Unternehmen verpflichtet sich, mit diesen Vertretern in gutem Glauben zu verhandeln. Zwangsarbeit Das Unternehmen verbietet den Einsatz aller Formen von Zwangsarbeit, u.a. Gefängnisarbeit, Zwangsvertragsarbeit, Schuldknechtschaft, Militärarbeit oder Sklavenarbeit sowie jeglichen Menschenhandel. Kinderarbeit Das Unternehmen hält sich an die Mindestaltersbestimmungen der zutreffenden Gesetze und Vorschriften. Das Unternehmen verbietet die Einstellung von Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, für Positionen, die gefährliche Arbeit beinhalten. Das Kinderarbeitsverbot des Unternehmens steht im Einklang mit den Maßstäben der internationalen Arbeitsorganisation. Diskriminierung Das Unternehmen schätzt alle Mitarbeiter und deren Beiträge und engagiert sich seit langem schon für die Chancengleichheit und duldet keinerlei Diskriminierung. Wir engagieren uns für die Aufrechterhaltung eines Arbeitsklimas, in dem nicht diskrimiert wird, in dem es keinen Raum für körperliche oder mündliche Schikanierung auf Grund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, nationaler oder sozialer Abstammung, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder jedwedem anderem Status, der den Schutz des anwendbaren Gesetzes genießt, gibt. Die Grundlagen des Unternehmens für Rekrutierung, Einstellung, Unterbringung, Schulung, Vergütung und Beförderung sind Qualifikationen, Leistung, Fertigkeiten und Erfahrung.

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Richtlinie zu den Rechten am Arbeitsplatz (Forts.) Arbeitszeiten und Löhne Das Unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern wettbewerbsfähige Gehälter und Löhne, je nach Branche und dem lokalen Arbeitsmarkt. Wir fungieren in voller Compliance mit den maßgeblichen Gesetzen für Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten, Überstunden und Arbeitgeberleistungen. Wir bieten Mitarbeitern Möglichkeiten zur Weiterentwicklung ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten und bieten, wo dies möglich ist, Aufstiegschancen. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Das Unternehmen bietet einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Wir engagieren uns für die Aufrechterhaltung eines produktiven Arbeitsplatzes durch Minimierung des Unfall- und Verletzungsrisikos sowie der Aussetzung von Gesundheitsrisiken. Arbeitsplatzschutz Das Unternehmen engagiert sich für die Aufrechterhaltung eines Arbeitsplatzes ohne Gewalt, Schikanierung, Einschüchterung und andere gefährliche oder Unruhe stiftende Zustände auf Grund von internen und externen Drohungen. Schutzmaßnahmen werden den Mitarbeitern nach Bedarf zur Verfügung gestellt und im Hinblick auf die Privatsphäre und Würde des Mitarbeiters aufrechterhalten. Bindung von Gemeinde und Geschäftsinteressenten Das Unternehmen erkennt seine Auswirkung auf die Gemeinden, in denen es tätig ist, an. Wir sind an einem Dialog mit den Interessenvertretern dieser Gemeinden interessiert, um zu gewährleisten, dass wir bei der Durchführung unserer Geschäftstätigkeit ihrer Ansichten gewahr werden, daraus lernen und sie in Erwägung ziehen. Wo angebracht, engagieren wir uns für einen Dialog mit den betreffenden Parteien über Anliegen zum Arbeitsplatzrecht, die mit unserem Geschäft in Beziehung stehen und innerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Wir glauben, dass auf örtliche Fragen und Anliegen am besten auf örtlicher Ebene eingegangen werden sollte. Außerdem engagieren wir uns mit Hilfe von relevanten Initiativen vor Ort für die Schaffung wirtschaftlicher Gelegenheiten und die Förderung von Geschäftswerten in den Gemeinden, in denen wir tätig sind.

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Richtlinie zu den Rechten am Arbeitsplatz (Forts.) Beratung und Berichterstattung für Mitarbeiter The Coca-Cola Company schafft Arbeitsplätze, an denen offene und ehrliche Kommunikation unter allen Mitarbeitern geschätzt und respektiert wird. Coca-Cola verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Arbeitsrechte in allen unseren Betriebsstätten. Wenn Sie meinen, dass ein Konflikt zwischen dem Wortlaut der Richtlinie und den Gesetzen, Gebräuchen und Praktiken Ihres Arbeitsortes besteht, wenn Sie Fragen zu dieser Richtlinie haben oder wenn Sie eine potenzielle Verletzung dieser Richtlinie melden möchten, sollten diese Fragen und Anliegen anhand bestehender Verfahren gemeldet werden, die so vertraulich wie möglich eingerichtet worden sind. Fragen oder potenzielle Verletzungen können an die Geschäftsführung vor Ort, die Personal-, Rechts- oder die Abteilung für strategische Sicherheit gerichtet werden. Mitarbeiter können vermutete Verletzungen auch über die geschützte EthicsLineWebsite unter www.KOethics.com melden oder die entsprechende gebührenfreie Telefonnummer für ihren Standort anrufen, die auf der Website www.KOethics.com zu flnden ist. Gegen Mitarbeiter, die gemäß dieser Richtlinie Bedenken und Anliegen melden, erfolgen keine Gegen- oder Vergeltungsmaßnahmen. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Untersuchung von, Befassung mit und Reaktion auf die Anliegen der Mitarbeiter sowie zur Ergreifung von Korrekturmaßnahmen als Antwort auf jede beliebige Verletzung. Für Personen innerhalb der Europäischen Union: Es sei darauf hingewiesen, dass der EthicsLine-Telefon- und Websiteservice nur zur Meldung von Finanz-, Buchhaltungs- und Auditierungsangelegenheiten dient. Wenn Sie Bedenken gemäß der Richtlinie zu den Rechten am Arbeitsplatz melden möchten, sollten diese Meldungen direkt an die Geschäftsleitung vor Ort, die Personal- oder Rechtsabteilung gerichtet werden.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit abzuändern. Nichts in dieser Richtlinie besagt oder impliziert, dass zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern ein Vertrag besteht oder dass die Teilnahme an diesem Programm eine Garantie für ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses mit The Coca-Cola Company ist.

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