RECHTSANWÄLTE UND KANZLEIEN

zur betrieblichen Altersvorsorge … usw., sich bereits heute den fachlichen Rat z.B. in unserer Steuer- und. Anwaltskanzlei zu holen. So können langfristig.
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RECHTSANWÄLTE UND KANZLEIEN Steuerberaterin Dipl. Ing. oec Birgit Habenicht Freund & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft in Bürogemeinschaft mit: Rechtsanwältin / Dipl.-Juristin Marlies Kloß Neumarkt 1 | 02977 Hoyerswerda | E-Mail: [email protected] Telefon: (0 35 71) 9 10 30 | Telefax: (0 35 71) 91 03 25 Tätigkeitsschwerpunkte von Dipl.-Juristin Marlies Kloß: Erbrecht - auch für Unternehmensnachfolge

Alle reden vom Mindestlohn und keiner kennt ihn! Der ab 01.01.2015 geltende flächendeckende Mindestlohn für alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer beträgt wenigstens 8,50 € brutto je Arbeitsstunde. Aber was heißt das? Wie können Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer prüfen, ob Ihre Löhne oder Gehälter dem Mindestlohnbetrag nach den neuen gesetzlichen Vorschriften entsprechen? Was wird also vergütet? – geleistete Arbeitszeit – Dieser Begriff ist leider überhaupt nicht exakt definiert, sondern für den speziellen Einzelfall tatsächlich immer nur aus dem aktuellen Stand der Rechtsprechung abzuleiten. Besonders betrifft dies z.B. Vergütungen für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften, wie im Gesundheitswesen oder der Taxibranche. Problematisch ist auch die Berücksichtigung von Zuschlägen für Sonn- und Feiertage und Nachtarbeit. Dabei ist zu klären, ob diese gesetzlich, tariflich oder vertraglich gezahlt werden müssen. Entsprechend der Grundlage müssen sie entweder zwingend zusätzlich zum Mindestlohn vergütet werden oder können durch arbeitsvertragliche Änderungen umgewandelt werden, so dass sie nicht zusätzlich gezahlt werden müssen. Die Prüfung des Mindestlohnes ist für eine Stundenlohnvereinbarung relativ einfach, da grundsätzlich der Betrag je geleisteter Arbeitsstunde vertraglich festgelegt ist. Schwieriger wird es bei Monatsgehältern oder sogenanntem Stücklohn (z.B. pro Stück ausgetragener Zeitung). Gehälter werden bei Vollbeschäftigung als Faustformel mit der durchschnittlichen Monatsarbeitszeit von 173 Stunden berechnet. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Mindestmonatsgehalt von 1.470,50 €.

Der Gesetzgeber geht aber von einem Mindeststundenlohn aus, so dass bei Monaten mit tatsächlich bis zu 23 Arbeitstagen (23 AT x 8 Stunden x 8,50 € = 1.564,00 €) mit dem obigen Gehalt der Stundenlohn unterschritten würde. Dazu ist es möglicherweise sinnvoll ausgleichende Arbeitszeitkonten zu führen, welche jedoch mit diversen strengen Vorgaben an die Dokumentation verbunden sind. Für den Stücklohn sind sicher zukünftig Richtlinien für deren Ermittlung zu dokumentieren, aus denen hervorgeht, wie viel Stück in einer Stunde zu erbringen sind. Nur damit können einerseits die Einhaltung der Lohngrenze überhaupt, andererseits die Angemessenheit der Vorgaben des Arbeitgebers zur Erreichung der Menge je Stunde kontrolliert und überprüft werden. Bereits aus diesen wenigen ungeklärten Fragen ergibt sich, dass es überwiegend einer fachlichen Beratung bedarf. Für die ganz konkrete Überprüfung Ihres eigenen Arbeitseinkommens als Arbeitnehmer oder der Lohn- und Gehaltsstruktur für Sie als Arbeitgeber, empfehlen wir Ihnen deshalb dringend, insbesondere unter Berücksichtigung der vielen Ausnahmen von dieser Regelung, bei Fragen der Beschäftigung von Familienangehörigen, Aushilfen, Rentnern, der Anwendung von Tarifverträgen, der Anrechnung bei Urlaub und Krankheit, Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge … usw., sich bereits heute den fachlichen Rat z.B. in unserer Steuer- und Anwaltskanzlei zu holen. So können langfristig gleichzeitig die steuerlichen und rechtlichen Fragen zu Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung geklärt und unnötige Fehler bzw. Streitigkeiten vermieden werden.

Erbrecht Kanzlei Katharina Matsch G.-Hauptmann-Str. 32 02977 Hoyerswerda Telefon (0 35 71) 41 77 20 [email protected] Anwaltskanzlei Marlies Kloß Neumarkt 1 02977 Hoyerswerda Telefon (0 35 71) 9 10 30 Telefax (0 35 71) 91 03 25

Familienrecht Rechtsanwältin Heidrun Hirsch Straße des Friedens 3 02977 Hoyerswerda Telefon (0 35 71) 97 26 60 Telefax (0 35 71) 97 26 64 Rechtsanwältin A. Dutschke-Gröbe Schloßstraße 1c 02977 Hoyerswerda Telefon (0 35 71) 41 77 70 Telefax (0 35 71) 41 77 74

Verwaltungsrecht Kanzlei Helmut Schwarz Hoyerswerdaer Str. 24 02997 Wittichenau Telefon (03 57 25) 7 19 44 Telefax (03 57 25) 7 19 47

Strafrecht Rechtsanwaltskanzlei Sinapius Rechtsanwalt Michael Sinapius Friedrichsstr. 10 a, 02977 Hoyerswerda Telefon (0 35 71) 42 82 51 [email protected]