Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Haug, Christian. Heinzelmann, Hubert ... Willer, Johann. Wittwer, Alex ... betrieb während des Faschings bei der Gaststätte beim Oliven- bauer. HBA/092/2015. 7.
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Markt Wertach

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum: Beginn: Ende Ort:

Donnerstag, 22.01.2015 20:00 Uhr 21:10 Uhr Sitzungssaal in der Touristinfo, 1. Stock

Anwesenheitsliste Vorsitzender Jehle, Eberhard Mitglieder des Gemeinderates Führer, Max Führer-Hölzler, Cornelia Gebhart, Norbert Haug, Christian Heinzelmann, Hubert Hengge, Mario Knoll, Gertrud Schmöger, Ernst Schmöger, Johannes Speiser, Wolfgang Stokklauser, Rosi Suntheim, Clemens Willer, Johann Wittwer, Alex Schriftführer/in Meyer, Jörg

Weinpel, Stefan Abwesende und entschuldigte Personen:

Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2015

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TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 08.01.2015

3

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2015

4

Behandlung verschiedener Bauanträge

4.1

Abbruch und Neubau eines landwirtsch. Viehstalles und Nutzungsänderung der Garage zu einem Wohnraum auf FlNr. 150, Gem. Wertach, durch Peter Herz, Langgasse 11, 87497 Wertach

HBA/091/2015

4.2

Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf FlNr. 627/10, Gem. Wertach, Gewerbestr. 3, durch Wolfgang Neuhauser, Rathausstr. 2, 87497 Wertach

HBA/090/2015

4.3

Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtsch. Maschinenhalle auf FlNr. 337, Gem. Wertach, durch die Angerer GbR, Im Stocka 1, 87497 Wertach

HBA/093/2015

5

Vergabe der Umrüstung der Lichtelemente in LED in der Langgasse

BGM/063/2015

6

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit für einen mehrtägigen Zelt- HBA/092/2015 betrieb während des Faschings bei der Gaststätte beim Olivenbauer

7

Verschiedenes

Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2015

Kä/003/2015

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Öffentliche Sitzung

TOP 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Bürgermeister fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist.

TOP 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 08.01.2015

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 08.01.2015 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss: Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt. (Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.) Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0 TOP 3

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2015

Sachverhalt: Die Gemeinde hat nach Art. 63 GO Abs.1 für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres nach den Grundsätzen der Kameralistik, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die Abgabesätze die für jedes Jahr neu festzusetzen und des Höchstbetrages der Kassenkredite. Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr. Der Bürgermeister blickt kurz zurück auf die den Haushalt vorbereitenden Sitzungen des Finanzausschusses und der Klausurtagung. Es werden der Vorbericht und die Beschlussvorlage verlesen. Die Personalkosten 2014 werden im Zuge der Jahresrechnung mitgeteilt werden, so der Bürgermeister auf Anfrage. Nach der Finanzplanung werden die Schulden im Jahre 2017 in etwa so hoch sein wie heute, bis dahin sollte aber der Bürgersaal für rund 2,6 Mio € gebaut worden sein. Anschließend wird die Haushaltssatzung verlesen; beim Stellenplan sind keine Änderungen eingetreten. Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2015

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Der Bürgermeister beschließt seine Ausführungen mit dem Hinweis, er könne sich nicht erinnern, dem Marktgemeinderat jemals einen so guten Haushalt zur Genehmigung vorgelegt zu haben. Erfreulich sei vor allem die trotz Investitionen vorhandene freie Finanzspanne; er wolle an den gesetzten Zielen festhalten und hoffe, dass die konjunkturelle Entwicklung in den nächsten Jahren so anhält. Abschließend bedankt sich der Bürgermeister bei der Kämmerin Martina Wagner, die in die Privatwirtschaft wechselt. Beschluss: Der Marktgemeinderat Wertach beschließt die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Gesamtvolumen in den Einnahmen und Ausgaben jeweils 8.509.310,00 € Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 TOP 4

Behandlung verschiedener Bauanträge

TOP 4.1

Abbruch und Neubau eines landwirtsch. Viehstalles und Nutzungsänderung der Garage zu einem Wohnraum auf FlNr. 150, Gem. Wertach, durch Peter Herz, Langgasse 11, 87497 Wertach

Sachverhalt: Der Bauherr plant den Abriss und Neubau eines Stallgebäudes; die ehemalige Garage soll zu einem Wohnraum im Bestand umgenutzt werden. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB und wird für zulässig erachtet. Für das Stallgebäude allein käme auch eine Beurteilung nach § 35 Abs. 1 BauGB (privilegiertes Vorhaben im Außenbereich) in Frage. In beiden Fällen wird das Vorhaben für zulässig erachtet. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 TOP 4.2

Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf FlNr. 627/10, Gem. Wertach, Gewerbestr. 3, durch Wolfgang Neuhauser, Rathausstr. 2, 87497 Wertach

Sachverhalt: Der Bauherr plant den Bau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung im Gewerbegebiet „Auf den Sinken“ innerhalb der hierfür vorgesehenen Baugrenze. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach §30 BauGB und ist dort „ausnahmsweise“ zulässig.

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Hinsichtlich der gewählten Dachform (Pultdach) ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig; zugelassen sind im Baugebiet symmetrische Satteldächer und gegeneinander versetzte Pultdächer. Aus Sicht der Verwaltung kann die hierfür erforderliche Befreiung erteilt werden, primär, weil es sich um ein Vorhaben in einem Gewerbegebiet handelt und weiter, weil das Gebäude im Vergleich zum Hauptgebäude (gegeneinander versetztes Pultdach) von untergeordneter Bedeutung ist. Der Bauantrag ist noch von den Nachbarn zu unterschreiben. In Bezug auf die Hochwassersicherheit wg. des angrenzenden Peterlesbaches wird auf Anfrage mitgeteilt, dass in der Stellungnahme der Gemeinde für das Landratsamt als Genehmigungsbehörde hierauf hingewiesen wird. Das Bauamt beim Landratsamt wird dann das Wasserwirtschaftsamt beteiligen und ggf. Auflagen machen, die vom Bauherrn zu erfüllen sind. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen und stimmt der Erteilung der notwendigen Ausnahme und Befreiung zu. Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 TOP 4.3

Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtsch. Maschinenhalle auf FlNr. 337, Gem. Wertach, durch die Angerer GbR, Im Stocka 1, 87497 Wertach

Sachverhalt: Die Bauherren planen den Neubau einer Maschinenhalle im Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 BauGB und wird planungsrechtlich für zulässig erachtet. Für den Neubau müsste der angrenzende Graben verrohrt werden, auf eine Länge von ca. 10 m. Diese Verrohrung wäre wasserrechtlich zu genehmigen; das diesbezügliche Verfahren muss vom Landratsamt Oberallgäu in eigener Zuständigkeit durchgeführt werden, wobei hier das Wasserwirtschaftsamt sowie das Fachreferat Naturschutz beim Landratsamt Oberallgäu gehört werden müssen und ggf. Auflagen oder Änderungsvorschläge machen. Der Bauherr soll darauf hingewiesen werden, dass eine von ihm veranlasste Verrohrung auch von ihm in der Zukunft zu unterhalten ist. Hinweis: Gemeinderatsmitglied Rosi Stokklauser hat wg. persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Beschluss: Der Marktgemeinderat entscheidet, für die Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

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TOP 5

Vergabe der Umrüstung der Lichtelemente in LED in der Langgasse

Sachverhalt: Die Straßen-Beleuchtungs- Anlage des Marktes Wertach wurde im Jahr 2009 zum Betrieb mit NAV-Lampen bei ca. 230 Leuchtstellen umgerüstet. Mit dieser Maßnahme wurde eine Stromreduzierung von ca. 93.000 kWh im Jahr 2008/09 auf ca. 57.000kWh 2013/14, trotz Zubau in diesem Zeitraum, erreicht. Zur Zeit gibt es im Gemeindegebiet von Wertach ca. 275 Lichtpunkte. Gerade durch Weiterentwicklungen im Bereich der LED-Technologie hinsichtlich Energieeffizienz ergibt sich neues Einsparpotential auch bei der Straßenbeleuchtung. Durch die von Ihnen nachgefragte Maßnahme mittels Einsatz von LED-„plugin“ Leuchtmittel mit E27 Fassung („Roßhauptener Modell“) kann mit 10W Einsparung --> ca. 8,--€/a weniger Stromkosten gerechnet werden. Bei der geplanten Umrüstung von 16 Kandelaber entlang der Langgasse mit derzeitiger Lampen-Systemleistung von ca. 60W pro Lichtpunkt durch LED-„plugin“- Lampen mit noch 16W elektrischer Anschlussleistung, bei ähnlicher Lichtleistung, ergibt sich eine jährliche Stromkosteneinsparung ca. 35,--€ /Lichtpunkt ==> (rund 3.000kWh/a). [44 W x 4.000 Std. x 0,20 €/kWh = 35,20 €] Dem gegenüber steht eine Investition von ca. 120,-- € pro Lichtpunkt für Leuchtmittel und Montage. Daraus resultiert eine Amortisation nach ungefähr 3 Jahren für diese Maßnahme, bei konstanten genannten Parametern.

Der Marktgemeinderat folgt der Empfehlung des Bürgermeisters und beschließt, dass in der Langgasse im ersten Abschnitt nunmehr 16 Lampen und 2 Überspannungsleitungen umgerüstet werden. Dem AÜW ist der diesbezügliche Auftrag entsprechend des vorgelegten Angebotes über 4.837,-€ zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 TOP 6

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit für einen mehrtägigen Zeltbetrieb während des Faschings bei der Gaststätte beim Olivenbauer

Sachverhalt: Der Antragsteller möchte eine Ausnahme von der gemeindlichen Sperrzeitverordnung speziell für den Faschingssonntag haben (s. Antragsschreiben). Nach der gemeindlichen Verordnung sind während der Faschingstage die sonst in Wertach gültigen Sperrzeiten für konzessionierte Betriebe aufgehoben, so dass lediglich die bayernweit vorgegebene Putzstunde einzuhalten ist.

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Das Zelt ist nach Auffassung der Verwaltung in den Bereich „Biergärten“ einzuordnen, bei denen prinzipiell um 23.00 Uhr Sperrzeit gilt. Es erscheint aus unserer Sicht vertretbar, am Faschingssonntag hiervon eine Ausnahme zuzulassen. Aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung der Tagesordnung sind bis heute bei der Gemeinde keine Bedenken aus der Nachbarschaft vorgebracht worden. Auf Frage wird bestätigt, dass konkret das Ende der Musikdarbietungen auf 0.00 Uhr, das Ausschankende auf 0.30 Uhr und die Schließung des Zeltes auf 1.00 Uhr angeordnet werden wird. (in Anlehnung an die Biergartenregelung). Beschluss: Dem Antrag wird stattgegeben. Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0 TOP 7

Verschiedenes

Aus dem Marktgemeinderat wird auf den schlechten Zustand der Straße Richtung Willer´s Säge hingewiesen. Der Bürgermeister sagt, man werde das im Haushalt vorgesehene Geld nach Priorität für die Reparatur von Schäden an den Straßen einsetzen.

Wertach, 29.01.2015 Für die Richtigkeit:

Eberhard Jehle Erster Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2015

Jörg Meyer Schriftführer/in

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