Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

09.07.2015 - blick"); Behandlung und Beschlussfassung zu den Stellungnah- men der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung; Satzungsbe- schluss.
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Markt Wertach

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum: Beginn: Ende Ort:

Donnerstag, 09.07.2015 20:00 Uhr 20:40 Uhr Sitzungssaal in der Touristinfo, 1. Stock

Anwesenheitsliste Vorsitzender Jehle, Eberhard Mitglieder des Gemeinderates Führer, Max Haug, Christian Heinzelmann, Hubert Hengge, Mario Knoll, Gertrud

Anwesend ab 20.58 Uhr

Schmöger, Ernst Schmöger, Johannes Speiser, Wolfgang Stokklauser, Rosi Suntheim, Clemens Willer, Johann Wittwer, Alex Schriftführer/in Meyer, Jörg Abwesende und entschuldigte Personen:

Mitglieder des Gemeinderates Führer-Hölzler, Cornelia Gebhart, Norbert

Sitzung des Gemeinderates vom 09.07.2015

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TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 11.06.2015

3

Behandlung verschiedener Bauanträge

3.1

Errichtung einer zweiseitigen Plakatwerbetafel auf dem Grundstück FlNr. 183,Gem. Wertach, Bahnhofstr. 8 1/2 durch "die Adresse" Friedrich, Stephanienplatz 2, 01307 Dresden

HBA/141/2015

3.2

Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten druch die Laure Baubetreuungs GmbH auf FlNr. 387/1, Schimmelreiterweg 8, 87497 Wertach

HBA/142/2015

4

2. Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße ("Wannenblick"); Behandlung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung; Satzungsbeschluss

HBA/143/2015

5

Information zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Kempten ermittelten Überschwemmungsgebiets der Wertach einschließlich des Grüntensees

HBA/144/2015

6

Sachstandsbericht zur Unterbringung von Asylanten in Wertach

BGM/097/2015

7

Verschiedenes

HBA/145/2015

Sitzung des Gemeinderates vom 09.07.2015

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Öffentliche Sitzung

TOP 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Bürgermeister fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist.

TOP 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 11.06.2015

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 11.06.2015 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss: Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt. (Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.) Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

TOP 3

Behandlung verschiedener Bauanträge

TOP 3.1

Errichtung einer zweiseitigen Plakatwerbetafel auf dem Grundstück FlNr. 183,Gem. Wertach, Bahnhofstr. 8 1/2 durch "die Adresse" Friedrich, Stephanienplatz 2, 01307 Dresden

Sachverhalt: Der Bauherr beantragt die Aufstellung einer Plakattafel. Planungsrechtlich beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB. Der Markt Wertach ist in die Städtebauförderung aufgenommen, die sich u.a. zum Ziel gesetzt hat, den Ort selbst attraktiver zu gestalten. Hierzu gehört nach den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen u.a. auch, die Ortseingänge attraktiver zu gestalten. Das Bauvorhaben soll unmittelbar an der Geltungsbereichsgrenze des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen zur Ausführung kommen. Das konkrete Bauvorhaben läuft dem Ziel einer attraktiven Ortseingangsgestaltung jedoch zuwider, da Werbetafeln dieser Art wenig attraktiv gestaltet werden können. Beschluss:

Sitzung des Gemeinderates vom 09.07.2015

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Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sondern fordert das Landratsamt Oberallgäu als Bauaufsichtsbehörde auf, die Werbeeinrichtung an diesem für den Ort Wertach wichtigen Standort aus gestalterischen Gründen abzulehnen. Die positiven Absichten des Städtebauförderungsprogrammes würden sonst unterlaufen. Abstimmungsergebnis: Ja 0 Nein 12

TOP 3.2

Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten durch die Laure Baubetreuungs GmbH auf FlNr. 387/1, Schimmelreiterweg 8, 87497 Wertach

Sachverhalt: Der Bauherr plant mittels Tektur die Änderung der bereits erteilten Baugenehmigung. Zur Ausführung sollen jetzt lediglich 2 Wohnungen gelangen, nicht drei, wie bislang genehmigt. Der Baukörper wird etwas länger und gestalterisch verlängert. Eine der drei Garagen fällt weg. Hinsichtlich der nötigen Befreiungen wird auf den Antrag des Bauherrn verwiesen. Zur Thematik, warum hier Überschreitungen der Grund- und Geschoßflächenzahlen nicht zu umgehen sind, wurde bereits beim Erstantrag ausführlich erläutert, beraten und entschieden. Einzelne Ratsmitglieder sind mit der Gestaltung der Tektur, insbesondere mit Gaupen und Widerkehr nicht einverstanden und fordern eine nochmalige Überarbeitung; die genehmigte Gestaltung des Erstantrages sei jedenfalls besser gewesen. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen unter Zustimmung zur Erteilung der notwendigen Ausnahmen und Befreiungen. Abstimmungsergebnis: Ja 8 Nein 4

TOP 4

2. Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße ("Wannenblick"); Behandlung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung; Satzungsbeschluss

Sachverhalt: Der Marktgemeinderat nimmt die geänderten Planunterlagen zur Kenntnis. Aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Einwendungen eingegangen. Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden bei der erneuten Auslegung werden zur Kenntnis genommen. Stellung genommen haben: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Staatl. Bauamt Kempten Landratsamt Oberallgäu – Umweltschutz (Immissionsschutz)

Sitzung des Gemeinderates vom 09.07.2015

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Landratsamt Oberallgäu – Gesundheitsamt Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Das Landratsamt Oberallgäu – Bauleitplanung – hat fernmündlich mitgeteilt, keine weitere Stellungnahme mehr abzugeben. Änderungen der vorgesehenen Planung sind nicht veranlasst. Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt die vorgelegten Planunterlagen (bestehend aus Planzeichnung und Text mit Begründung) in der Fassung vom 09.07.2015 als Satzung; die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

TOP 5

Information zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Kempten ermittelten Überschwemmungsgebiets der Wertach einschließlich des Grüntensees

Das Landratsamt Oberallgäu – Wasserrecht – hat dem Markt Wertach Flurkarten übermittelt, in denen das Überschwemmungsgebiet der Wertach, wie es vom Wasserwirtschaftsamt ermittelt wurde, ergibt. Das Landratsamt hat darüber hinaus folgendes mitgeteilt: „Nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 und die zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung beanspruchten Gebiete ohne Frist festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet ein HQ100 zu wählen. Die Ausnahmen der Sätze 2 und 3 (Wildbachgefährdungsbereich bzw. Wirkungsbereich einer Stauanlage) greifen hier nicht. Das HQ100 ist ein Hochwasserereignis, das mit der Wahrscheinlichkeit 1/100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann das Ereignis innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Der hier betrachtete Abschnitt der Wertach einschließlich des Grüntensees liegt innerhalb des Hochwasserrisikogebiets nach § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 WHG und ist daher verpflichtend vorläufig zu sichern. Sitzung des Gemeinderates vom 09.07.2015

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Das hier betrachtete Überschwemmungsgebiet liegt ausschließlich im Bereich des Landkreises Oberallgäu, für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist deshalb das Wasserwirtschaftsamt Kempten und für das durchzuführende Festsetzungs- bzw. Sicherungsverfahren die Kreisverwaltungsbehörde Oberallgäu sachlich und örtlich zuständig. Die Übermittlung der Unterlagen dient der Vorbereitung einer vorläufigen Sicherung. Für die Wertach einschließlich des Grüntensees, (Markt Wertach u. Gemeinde OyMittelberg) im Landkreis Oberallgäu war bislang noch kein amtliches Überschwemmungsgebiet ermittelt oder festgesetzt worden. Die Ermittlung und vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr. Damit sollen insbesondere: - ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt werden, - Gefahren kenntlich gemacht werden, - freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt und erhalten werden und - in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert bzw. vermieden werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Überschwemmungsgebiet der Wertach nicht um eine behördliche Planung handelt, sondern um die Ermittlung und Darstellung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Für das Überflutungsgebiet des Grüntensees (= Teil der Wertach) liegt eine Planfeststellung vor.“ Der Marktgemeinderat sieht die vorgelegten Planunterlagen ein und nimmt diese zur Kenntnis.

Beschluss: Ein Beschluss ergeht nicht. zur Kenntnis genommen

TOP 6

Sachstandsbericht zur Unterbringung von Asylanten in Wertach

Der Bürgermeister berichtet, das ehemalige Haus Urban werde momentan so umgebaut und hergerichtet, dass dort ca. 34 – 38 Plätze für Asylanten entstehen. Mit dem

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Kommen der Asylanten sei Anfang August (in Abhängigkeit vom Baufortschritt vor Ort) zu rechnen. Zum Thema Asyl habe es bereits zwei gut besuchte öffentliche Veranstaltungen in Wertach gegeben, bei dem der Helferkreis gegründet wurde; das nächste Treffen des Helferkreises sei für Montag, 13.07.2015 vorgesehen. Für die Pressearbeit sei künftig Herr Laske zuständig; das Amt des Koordinators nehme Herr Guido Martin, ein ortsansässiger Sozialpädagoge, wahr. Zu gegebener Zeit wird erneut berichtet. zur Kenntnis genommen

TOP 7

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen. zur Kenntnis genommen

Wertach, 21.07.2015 Für die Richtigkeit:

Eberhard Jehle Erster Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates vom 09.07.2015

Jörg Meyer Schriftführer/in

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