Netznutzungsprodukte für Privatkunden und Kleingewerbe - BKW

06.10.2015 - Doppeltarif (DT) > Produkt NS DT. Dieses Produkt gilt für einen jährli- chen Energieverbrauch kleiner gleich. 20 000 kWh und eignet sich für ...
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Netznutzungsprodukte für Privatkunden und Kleingewerbe BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch

Gültig ab 1. Januar 2016

–– Kunden mit einer Abgabestelle auf Niederspannung (NS) (0.4 kV) und Doppeltarif (DT) > Produkt NS DT Dieses Produkt gilt für einen jährlichen Energieverbrauch kleiner gleich 20 000 kWh und eignet sich für Kunden mit einem Elektroboiler. –– Kunden mit einer Abgabestelle auf Niederspannung (0.4 kV) und Einfachtarif (ET) > Produkt NS ET Dieses Produkt gilt für einen jährlichen Energieverbrauch kleiner gleich 20 000 kWh und eignet sich für Kunden ohne Elektroboiler mit einem jährlichen Energiebezug bis 5 000 kWh.

–– Kunden mit fest angeschlossenen, unterbrechbaren Geräten und Anlagen, welche bereits ein Netznutzungsprodukt der BKW Energie AG (BKW) an der gleichen Abgabestelle beziehen > Zusatzprodukt NS UR (unterbrechbar). Beispiele für unterbrechbare Anlagen: bewilligte Elektroheizungen, Grossboiler und andere Geräte, deren Stromverbrauch unterbrochen werden kann. –– Kunden mit Zentralspeicherheizungen, welche bereits ein Netznutzungsprodukt der BKW an der gleichen Abgabestelle beziehen >

Zusatzprodukt NS SR (steuerbar). Dieses Zusatzprodukt gilt für einen jährlichen Energiebezug ab ca. 10 000 kWh. Der Energiebezug erfolgt nach einem werkgesteuerten Programm. –– Die Zusatzprodukte NS UR und NS SR sind mit Eigenverbrauch nicht möglich. Eigenverbrauch ist jedoch mit dem Hauptprodukt oder durch Zusammenlegen der Messkreise (Verzicht auf Zusatzprodukte) möglich.

Preisinformation

Produkte

Grundpreis CHF/a

Arbeitspreis Hochtarif (HT) Rp./kWh

Arbeitspreis Niedertarif (NT) Rp./kWh

Abgabe an Gemeinde Rp./kWh

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

NS DT

114.00

123.12

12.20

13.18

6.10

6.59

1.50

1.62

NS ET

96.00

103.68

11.80

12.74

11.80

12.74

1.50

1.62

NS UR

84.00

90.72

7.40

7.99

5.00

5.40

0.50

0.54

Produkte

Arbeitspreis Ergänzungsladung (EL) Rp./kWh

Grundpreis CHF/a

Arbeitspreis Programmladung (PL) Rp./kWh

Abgabe an Gemeinde Rp./kWh

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

84.00

90.72

7.40

7.99

4.05

4.37

0.50

0.54

NS SR

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid

0.45

0.49

Gesetzliche Förderabgaben

1.30

1.40

Abgaben und Leistungen (Rp. / kWh)

Die Netznutzungstarife werden regelmässig durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft. Bei den Preisen inkl. 8% MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

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Anwendung der Netznutzungspreise

Messstandard

–– Tarifzeiten: Für die Netznutzung sind folgende Zeiten massgebend: Hochtarif (HT) ca. 7.00 bis ca. 21.00 Uhr, Niedertarif (NT) ca. 21.00 bis ca. 7.00 Uhr (365 Tage). –– Arbeit: Die Arbeit wird basierend auf der Nettoenergie (gemessene Energie in kWh) in Rechnung gestellt.

Die Messstelle ist der Ort, an dem der Energiefluss des Kunden gemessen wird. Dieser umfasst alle angeschlossenen Einrichtungen zur Erfassung und Bereitstellung der Messdaten.

Gilt nur für NS DT und NS ET: –– Die Einschalt- und Aufheizzeiten von Boilern werden von der BKW festgelegt. Gilt nur für NS UR: –– Die Energielieferung wird von der BKW täglich zweimal während 2 Stunden in der Hochtarifzeit gesperrt. Das Zusatzprodukt kann nur beansprucht werden, wenn es die Netzverhältnisse der BKW erlauben. Die Anpassung der Installation gehen zu Lasten des Kunden. Gilt nur für NS SR: –– Für das Zusatzprodukt NS SR finden die Tarifzeiten keine Anwendung. –– Der Einsatz der Werksteuerung und die Anwendung dieses Zusatzprodukts werden von der BKW vorgeschlagen und im Einverständnis mit dem Kunden festgelegt. –– Beträgt die Ergänzungsladung bis maximal 10 % der Gesamtladung, wird dieser zum Preis der Programmladung in Rechnung gestellt. Sobald die Ergänzungsladung mehr als 10 % der Gesamtladung beträgt, werden die ersten 10 % zum Preis der Programmladung und der Rest zum Preis der Ergänzungsladung in Rechnung gestellt.

Durch die BKW genehmigter Netzzugang: die Messstelle ist zwingend mit einer Lastgangzählung (4 Quadranten) mit Fernauslesung auszurüsten. In diesem Fall entfällt der Grundpreis und es wird ein Preis für Messung und Abrechnung in Rechnung gestellt. Die Messstelle wird folgend ausgerüstet: –– NS DT: Doppeltarifmessung mit Tarifumschaltung –– NS ET: in der Regel Einfachtarifmessung. Der Wechsel zur Doppeltarifmessung (Produkt NS DT) kann vom Kunden (Eigentümer) beantragt werden. Die Anpassungen der Installationen gehen zu seinen Lasten. –– NS UR: in der Regel mit einer Doppeltarifmessung mit Tarifumschaltung. Die Energie wird auf Niederspannung (0.4 kV) abgegeben und mit einem separaten Zähler gemessen. –– NS SR: in der Regel mit einer Doppeltarifmessung mit Tarifumschaltung. Die BKW stellt die erforderliche Messeinrichtung zur Verfügung. Das Überwachungsgerät für die Aufladung und die zugehörigen Messfühler bilden einen integrierenden Bestandteil der Messeinrichtung und unterliegen denselben Bestimmungen. Die Energie wird in Niederspannung (0.4 kV) abgegeben und mit einem separaten Zähler mit zwei Zählwerken gemessen. Das Zählwerk 1 misst die werkgesteuerte Programmladung des Wärmespeichers, das Zählwerk 2 die Ergänzungsladung.

Systemdienstleitungen (SDL) der Swissgrid Die BKW erhebt bei den Kunden die von der Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Siehe Preisblatt unter www.Swissgrid. ch > Fachportal > Themensuche > Netznutzung und Tarife. Abgaben –– Die angegebenen gesetzlichen Förderabgaben gelten unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber. –– Die Abgaben werden separat in Rechnung gestellt. –– Zurzeit sind dies die gesetzliche Förderabgabe KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) sowie die Gewässerschutzabgabe (zum Schutz der Gewässer und Fische) und die Leistungen an die Gemeinde. –– Der Preisansatz der gesetzlichen Förderabgabe wird vom Bundesamt für Energie (BFE) jährlich im Sommer festgelegt. Änderungen vorbehalten. –– Die Erhebung von Abgaben und Leistungen an die Gemeinde ist von der jeweiligen Gemeinde anhängig. –– Bei NS DT und NS ET: Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinde sind pro Monat und Messstelle auf 25 CHF begrenzt (Deckelung). –– Bei NS UR und NS SR: Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinde sind pro Monat und Messstelle auf 8 CHF begrenzt (Deckelung). Produktüberführung –– Die BKW behält sich vor, bei falscher Produktzuordnung (das Bezugsverhalten entspricht nicht mehr den definierten Produktgrenzen) den Kunden für das Folgejahr in das korrekte Produkt überführen.

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Notversorgung –– Endkunden mit Netzzugang jedoch ohne gültigen Energieliefervertrag werden notversorgt. –– Die Kosten für die Notversorgung werden dem Kunden verursachergerecht in Rechnung gestellt. Elektronische Zähler mit Fernauslesung – Datenschutz Die BKW hat die Möglichkeit, bei den Kunden elektronische Zähler (Smart Meter) einzusetzen.

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Mit elektronischen Zählern kann der Energieverbrauch in verschiedenen Intervallen erhoben werden (Lastprofile). Dabei kann der gesamte sowie der aktuelle und der vergangene Energieverbrauch des Kunden inkl. der Nutzungszeit angezeigt werden. Sie ermöglichen zudem die Fernauslesung, so dass der Energiezähler zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgelesen werden kann, ohne dass jemand physisch vor Ort sein muss.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die BKW die mit den elektronischen Zählern erfassten Daten sowie ergänzende Daten, die bei der BKW vorhanden sind oder von Dritten stammen, speichert, auswertet und für das Erbringen und die Weiterentwicklung der Leistungen der BKW, für die Abwicklung des Vertrages (z. B. Rechnungsstellung, Kundenkontakte etc.) sowie für die Erstellung von Angeboten verwendet. Die von den elektronischen Zählern erfassten Verbrauchsdaten werden mit einer dem Zähler zugeordneten Nummer an einen Server der BKW übermittelt und dort gespeichert. Die Übertragung der Daten an die BKW erfolgt verschlüsselt. Es haben nur diejenigen Mitarbeitenden der BKW Zugang zu den Messdaten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Aus gesetzlichen Gründen müssen die mit Smart Meter erhobenen Daten während mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden. Anschliessend werden sie gelöscht, sofern sie die BKW für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt.

Für die Weitergabe der Daten an Dritte und die Übermittlung ins Ausland gelten die Bestimmungen der AGB der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung (vgl. Art. 7). Ergänzende Bestimmungen –– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung –– Werkvorschriften (WV BE/JU/SO)

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