Netznutzungsprodukte für Verteilnetzbetreiber

¼h-Leistung (HT) in Rechnung gestellt. Bei mehreren Abgabestellen auf der produktspezifischen Spannungsebene. (HS, MS, NS) wird die ¼h-Tageshöchst-.
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NETZNUTZUNGSPRODUKTE FÜR VERTEILNETZBETREIBER

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Netznutzungsprodukte für Verteilnetzbetreiber BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch

Gültig ab: 1. Januar 2016

Verteilnetzbetreiber sind Kunden mit Eigentum von Netzinfrastruktur und einem öffentlichen Versorgungsauftrag. Für Verteilnetzbetreiber mit einer mittleren Benutzungsdauer (BD) grösser respektive kleiner 3 000 h finden verschiedene Preisansätze Anwendung. Die Abgabestellen dieser Kunden werden mit einer Lastgangmessung ausgerüstet.

–– Verteilnetzbetreiber mit Abgabestellen auf Hochspannung (HS) (132 oder 50 kV) > Produkt HS –– Verteilnetzbetreiber mit Abgabestellen auf Mittelspannung (MS) (16 kV) und eigenem Mittelspannungsnetz (MS) > Produkt MS 1

Preisinformationen Produkte

HS

–– Verteilnetzbetreiber mit Abgabestellen auf Mittelspannung (16 kV) und ohne eigenem Mittelspannungsnetz oder nur geringem MS-Netzanteil > Produkt MS 2 –– Verteilnetzbetreiber mit Abgabestellen auf Niederspannung (NS) (0.4 kV) > Produkt NS Anwendung der Netznutzungspreise

Arbeitspreis Hochtarif (HT) Rp. / kWh

Arbeitspreis Niedertarif (NT) Rp. / kWh

exkl. MwSt. inkl. MwSt.

Die Abrechnung der Netznutzung erfolgt monatlich.

Leistungspreis CHF / kW / Monat exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

BD > 3 000 h

0.82

0.89

exkl. MwSt. inkl. MwSt.

0.66

0.71

8.50

9.18

BD ≤ 3 000 h

3.41

3.68

2.73

2.95

2.55

2.75

BD > 3 000 h

1.14

1.23

0.91

0.98

11.00

11.88

BD ≤ 3 000 h

4.55

4.91

3.64

3.93

3.20

3.46

BD > 3 000 h

1.36

1.47

1.09

1.18

13.10

14.15

BD ≤ 3 000 h

5.40

5.83

4.32

4.67

3.75

4.05

MS 1

MS 2

Tarifzeiten Für die Netznutzung sind folgende Zeiten massgebend: Hochtarif (HT) ca. 7.00 bis ca. 21.00 Uhr, Niedertarif (NT) ca. 21.00 bis ca. 7.00 Uhr (365 Tage). Mittlere Benutzungsdauer Jährliche Bruttoenergie dividiert durch die durchschnittlich in Rechnung gestellte Monatshöchstleistung eines Kalenderjahres

NS BD > 3 000 h

2.82

3.05

2.26

2.44

16.40

17.71

BD ≤ 3 000 h

7.43

8.02

5.94

6.42

5.95

6.43

Die Netznutzungstarife werden regelmässig durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)­­ überprüft. Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt. handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

Leistung Die Leistung wird basierend auf der höchsten im Monat gemessenen ¼h-Leistung (HT) in Rechnung gestellt. Bei mehreren Abgabestellen auf der produktspezifischen Spannungsebene (HS, MS, NS) wird die ¼h-Tageshöchst-

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leistung (HT) durch zeitgleiche Aggregation dieser Lastgänge (Nettoleistung) ermittelt. Vorausgesetzt wird, dass das nachgelagerte Netz eine «eigenständige Netzeinheit» bildet, d. h. das Verteilnetz befindet sich in einem regional zusammenhängenden Gebiet und wird vom demselben Netzbetreiber betrieben. Arbeit Die Arbeit wird basierend auf der totalen Bruttoenergie (kWh) in Rechnung gestellt. Als Bruttoenergie wird die von Verteilnetzbetreiber an seine Kunden

und den Kunden seiner nachgelagerten Netze abgegebene Energie bezeichnet. Netzverluste sowie produktionsbedingter Eigenbedarf sind keine Bestandteile der Bruttoenergie. Die Berechnung der Bruttoenergie erfolgt nach dem Branchendokument MC-CH, Ausgabe 2015, Metering Code Schweiz. Hat der Verteilnetzbetreiber Hauptabgabestellen auf verschiedenen Spannungsebenen gegenüber der BKW Energie AG (BKW), ist die Bruttoenergie entsprechend der Spannungsebenen aufzuteilen.

Preisinformationen exkl. MWSt

inkl. MWSt

HS-Lastgangmessung

3 000.00

3 240.00

MS-Lastgangmessung

1 140.00

1 231.20

NS-Lastgangmessung

888.00

959.04

exkl. MWSt

inkl. MWSt

Hochtarif

4.10

4.43

Niedertarif

4.10

4.43

Zuschlag %

Abschlag %

Messung und Abrechnung (pro Messstelle) (CHF / a)

Blindenergie (induktiv und kapazitiv) (Rp. / kvarh)

Messstellenkorrektur (pro Messstelle) HS

Abschlag auf Leistung und Energie bei MS-Messung

MS 1 und Zuschlag auf Leistung und Energie bei HS-Messung MS 2 NS

0.5 0.5

Abschlag auf Leistung und Energie bei NS-Messung Zuschlag auf Leistung und Energie bei MS-Messung

1.5 1.5 exkl. MWSt

inkl. MWSt

15.00

16.20

Reserveabgabestelle MS Leistungsvorhaltung (CHF / kW / a) HS MS 1 und MS 2 – Gleiche Leitung

5.00

5.40

MS 1 und MS 2 – Andere Leitung

10.00

10.80

Blindenergie Die je nach HT und NT summierte Blindenergie (induktiv und kapazitiv) aller Abgabestellen, welche 50 % der je nach HT und NT summierten Nettoenergie und Rückspeisung überschreitet, wird in Rechnung gestellt. Messung und Abrechnung –– Die Messstelle ist der Ort, an dem der Energiefluss des Kunden gemessen wird. Dieser umfasst alle angeschlossenen Einrichtungen zur Erfassung und Bereitstellung der Messdaten. –– Dabei muss die Messung nicht zwingend auf derselben Spannungsebene erfolgen, auf der sich die Abgabestelle befindet. Die Messung kann je nach Produkt sowohl auf HS, MS als auch NS erfolgen. –– Der Preis für Messung und Abrechnung richtet sich nach der Spannung der Messung und nicht nach der Spannung der Abgabestelle. Die Rechnung erfolgt pro Messstelle und Jahr. Messstellenkorrektur –– Wenn die Spannungsebenen der Mess- und Abgabestelle nicht übereinstimmen, wird als Ausgleich der Trafo-Verluste ein Zu- bzw. Abschlag auf die gemessene Leistung und Arbeit vorgenommen. Reserveabgabenstellen MS (gilt für Produkte HS, MS 1 und MS 2) Gilt für HS –– Aufgrund der vereinbarten Leistung wird bei einseitigen Reserveabgabenstellen eine Jahrespauschale für die Leistungsvorhaltung in Rechnung gestellt. Die tatsächliche gemessene Leistung an der Reserveabgabestelle ist damit abgegolten. –– Bei gegenseitigen Reserveabgabestellen werden keine Jahrespauschale und kein Preis für Messung und Abrechnung zusätzlich erhoben.

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–– Die tatsächliche gemessene Arbeit wird im Rahmen der Bruttoenergie HS in Rechnung gestellt. Gilt für MS 1 und MS 2 –– Bei einseitigen Reserveabgabestellen wird unterschieden, ob die Reserveabgabestellen ab der gleichen oder ab einer anderen Leitung gespeist werden wie die permanente Abgabestelle. –– Aufgrund der vereinbarten Leistung wird bei einseitigen Reserveabgabenstellen eine Jahrespauschale für die Leistungsvorhaltung in Rechnung gestellt. Die tatsächliche gemessene Leistung an der Reserveabgabestelle ist damit abgegolten. –– Bei gegenseitigen Reserveabgabestellen werden keine Jahrespauschale und kein Preis für Messung und Abrechnung zusätzlich erhoben. Die tatsächliche gemessene Arbeit wird im Rahmen der Bruttoenergie MS in Rechnung gestellt. Elektronische Zähler mit Fernauslesung – Datenschutz

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Die BKW hat die Möglichkeit, bei den Kunden elektronische Zähler (Smart Meter) einzusetzen.

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Mit elektronischen Zählern kann der Energieverbrauch in verschiedenen Intervallen erhoben werden (Lastprofile). Dabei kann der gesamte sowie der aktuelle und der vergangene Energieverbrauch des Kunden inkl. der Nutzungszeit angezeigt werden. Sie ermöglichen zudem die Fernauslesung, so dass der Energiezähler zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgelesen werden kann, ohne dass jemand physisch vor Ort sein muss. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die BKW die mit den elektronischen Zählern erfassten Daten sowie ergänzende Daten, die bei der BKW vorhanden sind oder von Dritten stammen, speichert, auswertet und für das Erbringen und die Weiterentwicklung der Leistungen der BKW, für die Abwicklung des Vertrages (z. B. Rechnungsstellung, Kundenkontakte etc.) sowie für die Erstellung von Angeboten verwendet. Die von den elektronischen Zählern erfassten Verbrauchsdaten werden mit einer dem Zähler zugeordneten Nummer an einen Server der BKW übermittelt und dort gespeichert. Die Übertragung der Daten an die BKW erfolgt verschlüsselt. Es haben nur diejenigen Mitarbei-

tenden der BKW Zugang zu den Messdaten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Aus gesetzlichen Gründen müssen die mit Smart Meter erhobenen Daten während mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden. Anschliessend werden sie gelöscht, sofern sie die BKW für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt. Für die Weitergabe der Daten an Dritte und die Übermittlung ins Ausland gelten die Bestimmungen der AGB der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung (vgl. Art. 7). Ergänzende Bestimmungen Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Anschluss von Verteilnetzen an das BKW Netz und die Nutzung des BKW Netzes (AGB Netz). Gilt für HS –– Falls auf dem Hochspannungsnetz ein Pancaking vorliegt, wird dieses zwischen dem betroffenen Verteilnetzbetreiber und der BKW individuell geregelt. –– Durch BKW verursachte Wirk- oder Blindenergietransite werden nicht in Rechnung gestellt.

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