Netznutzungsprodukte für Geschäftskunden - BKW

Kunden mit einer Abgabestelle auf. Niederspannung (NS) (0.4 kV) und einem jährlichen Energiebezug grö- sser gleich 100 000 kWh und /oder einer Leistung ...
145KB Größe 162 Downloads 41 Ansichten
TA R I F B L AT T

Netznutzungsprodukte für Geschäftskunden BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch

Gültig ab: 1. Januar 2016

Für Kunden mit einer mittleren Benutzungsdauer (BD) grösser respektive kleiner 3 000 h finden verschiedene Preisansätze Anwendung. –– Kunden mit einer Abgabestelle auf Hochspannung (HS) (132 oder 50 kV) > Produkt HS

–– Kunden mit einer Abgabestelle auf Mittelspannung (MS) (16 kV) und ­einem Leistungsbezug grösser gleich 8 MW > Produkt MS XL –– Kunden mit einer Abgabestelle auf Mittelspannung (16 kV) und einem Leistungsbezug kleiner 8 MW > Produkt MS

Preisinformationen

Produkte

HS

Arbeitspreis Hochtarif (HT) Rp. / kWh

Arbeitspreis Niedertarif (NT) Rp. / kWh

exkl. MwSt. inkl. MwSt.

Anwendung der Netznutzungspreise

Leistungspreis CHF / kW / Monat

exkl. MwSt. inkl. MwSt.

–– Kunden mit einer Abgabestelle auf Niederspannung (NS) (0.4 kV) und einem jährlichen Energiebezug grösser gleich 100 000 kWh und /oder einer Leistung grösser gleich 50 kW > Produkt NS 1 –– Kunden mit einer Abgabestelle auf Niederspannung (0.4 kV) und einem jährlichen Energiebezug grösser 20 000 kWh und kleiner 100 000 kWh und einer Leistung kleiner 50 kW > Produkt NS 2

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

BD > 3 000 h

0.94

1.02

0.47

0.51

8.50

9.18

BD ≤ 3 000 h

3.89

4.20

1.94

2.10

2.55

2.75

BD > 3 000 h

1.30

1.40

0.65

0.70

11.25

12.15

BD ≤ 3 000 h

5.18

5.59

2.59

2.80

3.25

3.51

BD > 3 000 h

1.58

1.71

0.79

0.85

13.70

14.80

BD ≤ 3 000 h

6.30

6.80

3.15

3.40

3.95

4.27

BD > 3 000 h

3.92

4.23

1.96

2.12

15.45

16.69

BD ≤ 3 000 h

8.85

9.56

4.43

4.78

5.15

5.56

MS XL

MS

NS 1

NS 2 BD > 3 000 h

4.15

4.48

2.07

2.24

16.35

17.66

BD ≤ 3 000 h

9.36

10.11

4.68

5.05

5.40

5.83

Die Netznutzungstarife werden regelmässig durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)­­ überprüft. Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt. handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

Tarifzeiten Für die Netznutzung sind folgende ­Zeiten massgebend: Hochtarif (HT) ca. 7.00 bis ca. 21.00 Uhr, Niedertarif (NT) ca. 21.00 bis ca. 7.00 Uhr (365 Tage). Mittlere Benutzungsdauer Jährlicher Energiebezug (Nettoenergie) dividiert durch die durchschnittlich in Rechnung gestellte Monatshöchstleistung eines Kalenderjahres Leistung Die Leistung wird basierend auf der höchsten im Monat gemessenen ¼h-Leistung (24 Stunden) in Rechnung gestellt.

2

TA R I F B L AT T

|

NETZNUTZUNGSPRODUKTE FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

Arbeit Die Arbeit wird basierend auf der Nettoenergie (gemessene Energie in kWh) in Rechnung gestellt. Blindenergie Die je nach HT und NT summierte Blindenergie (induktiv und kapazitiv) aller Abgabestellen, welche 50 % der je nach HT und NT summierten Nettoenergie überschreitet, wird in Rechnung gestellt.

Messung und Abrechnung –– Messung und Abrechnung werden gesondert in Rechnung gestellt. –– Die Preisansätze richten sich nach der Spannung der Messung. Die Rechnungsstellung erfolgt pro Messstelle und Jahr. –– Die Messstelle ist der Ort, an dem der Energiefluss des Kunden gemessen wird. Dieser umfasst alle angeschlos-

Preisinformationen exkl. MWSt

inkl. MWSt

HS-Lastgangmessung

3 000.00

3 240.00

MS-Lastgangmessung

1 140.00

1 231.20

MS-Leistungsmessung

720.00

777.60

NS-Lastgangmessung

888.00

959.04

NS-Lastgangmessung (direkt)

792.00

855.36

NS-Leistungsmessung

420.00

453.60

NS-Leistungsmessung (direkt)

300.00

324.00

Hochtarif

4.10

4.43

Niedertarif

4.10

4.43

Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid

0.45

0.49

Gesetzliche Fördergabe

1.30

1.40

Abgabe an die Gemeinde

1.50

1.62

Zuschlag %

Abschlag %

Messung und Abrechnung (pro Messstelle) (CHF / a)

Blindenergie (induktiv und kapazitiv) (Rp. / kvarh)

Abgaben und Leistungen (Rp. / kWh)

Messstellenkorrektur (pro Messstelle) HS

Zuschlag auf Leistung und Energie bei MS-Messung

MS und

Abschlag auf Leistung und Energie bei HS-Messung

MS XL

Zuschlag auf Leistung und Energie bei NS-Messung

NS 1 und Abschlag auf Leistung und Energie NS 2 bei MS-Messung

senen Einrichtungen zur Erfassung und Bereitstellung der Messdaten. –– Dabei muss die Messung nicht zwingend auf derselben Spannungsebene wie die Abgabestelle sein. Die Messung kann sowohl auf HS, MS als auch NS erfolgen. Gilt nur für HS, MS XL und MS: –– Die Messstelle wird mit einer ¼-h-Lastgangmessung (4 Quadranten) mit Fernauslesung ausgerüstet. Gilt nur für NS 1: –– Leistung kleiner 100 kW: die Messstelle wird in der Regel mit einer ¼-h-Leistungsmessung ausgerüstet. –– Leistung 100 kW und mehr oder durch die BKW genehmigter Netzzugang: die Messstelle wird mit einer Lastgangmessung (4 Quadranten) mit Fernauslesung ausgerüstet. Gilt nur für NS 2: –– Die Messstelle wird in der Regel mit einer ¼-h-Leistungsmessung ausgerüstet. Auf Kundenwunsch wird die Messstelle mit einer ¼-h-Lastgangmessung (4 Quadranten) mit Fernauslesung ausgerüstet und dem Kunden in Rechnung gestellt. –– Durch die BKW genehmigter Netzzugang: die Messstelle wird mit einer Lastgangmessung (4 Quadranten) mit Fernauslesung ausgerüstet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Systemdienstleitungen (SDL) der Swissgrid

0.5 0.5 1.5 1.5

Die BKW erhebt bei den Endkunden die von der Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienstleistungen für das Übertragungsnetz. Siehe Preisblatt unter www. Swissgrid.ch > Fachportal > Themensuche > Netznutzung und Tarife.

TA R I F B L AT T

Abgaben –– Die angegebenen gesetzlichen Förderabgaben gelten unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber. –– Die Abgaben werden separat in Rechnung gestellt. –– Zurzeit sind dies die gesetzliche Förderabgabe KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) sowie die Gewässerschutzabgabe (zum Schutz der Gewässer und Fische) und die Leistungen an die Gemeinde. –– Der Preisansatz der gesetzlichen Förderabgabe wird vom Bundesamt für Energie (BFE) jährlich im Sommer festgelegt. –– Die Erhebung von Abgaben und Leistungen an die Gemeinde ist von der jeweiligen Gemeinde anhängig und sind pro Monat und Messstelle auf 25 CHF begrenzt (Deckelung). Bei Kunden mit dem HS-Produkt werden Abgaben und Leistungen an die Gemeinde nicht erhoben. Messstellenkorrektur –– Wenn die Spannungsebenen der Mess- und Abgabestelle nicht übereinstimmen, wird als Ausgleich der Trafo-Verluste ein Zu- bzw. Abschlag auf die gemessene Leistung und Arbeit vorgenommen. Produktüberführung

N15D4045

–– Die BKW behält sich vor, bei falscher Produktzuordnung

|

NETZNUTZUNGSPRODUKTE FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

(das Bezugsverhalten entspricht nicht mehr den definierten Produktgrenzen) den Kunden für das Folgejahr in das korrekte Produkt überführen.

speichert, auswertet und für das Erbringen und die Weiterentwicklung der Leistungen der BKW, für die Abwicklung des Vertrages (z. B. Rechnungsstellung, Kundenkontakte etc.) sowie für die Erstellung von Angeboten verwendet.

Notversorgung –– Endkunden mit Netzzugang jedoch ohne gültigen Energieliefervertrag werden notversorgt. –– Die Kosten für die Notversorgung werden dem Kunden verursachergerecht in Rechnung gestellt. Elektronische Zähler mit Fernauslesung – Datenschutz Die BKW hat die Möglichkeit, bei den Kunden elektronische Zähler (Smart Meter) einzusetzen. Mit elektronischen Zählern kann der Energieverbrauch in verschiedenen Intervallen erhoben werden (Lastprofile). Dabei kann der gesamte sowie der aktuelle und der vergangene Energieverbrauch des Kunden inkl. der Nutzungszeit angezeigt werden. Sie ermöglichen zudem die Fernauslesung, so dass der Energiezähler zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgelesen werden kann, ohne dass jemand physisch vor Ort sein muss. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die BKW die mit den elektronischen Zählern erfassten Daten sowie ergänzende Daten, die bei der BKW vorhanden sind oder von Dritten stammen,

Die von den elektronischen Zählern erfassten Verbrauchsdaten werden mit einer dem Zähler zugeordneten Nummer an einen Server der BKW übermittelt und dort gespeichert. Die Übertragung der Daten an die BKW erfolgt verschlüsselt. Es haben nur diejenigen Mitarbeitenden der BKW Zugang zu den Messdaten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Aus gesetzlichen Gründen müssen die mit Smart Meter erhobenen Daten während mindestens fünf Jahren aufbewahrt werden. Anschliessend werden sie gelöscht, sofern sie die BKW für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt. Für die Weitergabe der Daten an Dritte und die Übermittlung ins Ausland gelten die Bestimmungen der AGB der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung (vgl. Art. 7). Ergänzende Bestimmungen –– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung –– Werkvorschriften (WV BE/JU/SO)

3