Privatkunden und Kleingewerbe

2 Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG, Inkrafttreten 1.1.2018) erhoben, dessen Maximum 2.3 Rp./kWh beträgt.
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TA R I F E – N E T Z N U T Z U N G

Privatkunden und Kleingewerbe Dieses Produkt richtet sich an Kunden, die auf Niederspannung (NS) angeschlossen sind, weniger als 20 000 kWh im Jahr verbrauchen und einen Einfachtarif- (ET) oder Doppeltarifzähler (DT) haben.

Produktzuordnung Produkt NS ET NS ET wird grundsätzlich bei Kunden angewendet, die in der Nacht wenig Strom verbrauchen.

Produkt NS DT NS DT wird in der Regel bei Kunden mit erhöhtem Stromverbrauch in der Nacht angewendet.

Ausrüstung der Messstelle: In der Regel Einfachtarifmessung. Der Wechsel zur Doppeltarifmessung (Produkt NS DT) kann vom Kunden (Eigentümer) beantragt werden. Die Anpassungen der Installationen gehen zu seinen Lasten.

Ausrüstung der Messstelle: Doppeltarifmessung mit Tarifumschaltung. Einschalt- und Aufheizzeiten von Geräten wie Boilern werden von der BKW festgelegt.

Einschalt- und Aufheizzeiten von Geräten wie Boilern werden von der BKW festgelegt.

Tarifinformationen

Tarifinformationen exkl. MWSt

inkl. MWSt

Grundtarif (CHF / a)

96.00

103.68

Arbeitstarif (Rp. / kWh)

11.65

12.58

0.32

0.35

NS ET

114.00

123.12

12.00

12.96

Arbeitstarif Niedertarif 21–7 Uhr (Rp. / kWh)

6.00

6.48

Systemdienstleistungen Swissgrid1 (Rp. / kWh)

0.32

0.35

Offen

Offen

1.50

1.62

Grundtarif (CHF / a) Arbeitstarif Hochtarif 7–21 Uhr (Rp. / kWh)

Abgaben (Rp. / kWh)

Abgaben (Rp. / kWh) Abgabe an die Gemeinde3

inkl. MWSt

NS DT

Systemdienstleistungen Swissgrid1 (Rp. / kWh)

Gesetzliche Förderabgabe2

exkl. MWSt

Offen

Offen

1.50

1.62

Gesetzliche Förderabgabe2 Abgabe an die Gemeinde3

Die BKW erhebt bei den Kunden die von der Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) für das Übertragungsnetz. Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG, Inkrafttreten 1.1.2018) erhoben, dessen Maximum 2.3 Rp./kWh beträgt. Die Höhe für 2018 legt der Bundesrat im Herbst 2017 fest. In der Abgabe enthalten ist u. a. die Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien. 3 Ob und in welcher Höhe die Gemeindeabgabe erhoben wird, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Siehe Gemeindeabgabeliste unter www.bkw.ch/gemeindeabgabe 1 2

N17D4014

Bei den Tarifen inkl. 8 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch

Gültigkeit Tarife gültig ab 1. Januar 2018

Ergänzende Bestimmungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ­Netzanschluss und Netznutzung der BKW Energie AG. Weitere Informationen unter www.bkw.ch/info