Privatkunden und Kleingewerbe - BKW

06.10.2016 - Ausrüstung der Messstelle: In der Regel Einfachtarifmessung. Der Wechsel zur Doppeltarifmessung (Produkt NS DT) kann vom Kunden ...
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TA R I F E – N E T Z N U T Z U N G

Privatkunden und Kleingewerbe Dieses Produkt richtet sich an Kunden, die auf Niederspannung (NS) angeschlossen sind, weniger als 20 000 kWh im Jahr verbrauchen und einen Einfachtarif- (ET) oder Doppeltarifzähler (DT) haben.

Produktzuordnung Produkt NS ET NS ET wird grundsätzlich bei Kunden angewendet, die in der Nacht wenig Strom verbrauchen (jährlicher Energiebezug bis 5 000 kWh).

Produkt NS DT NS DT wird in der Regel bei Kunden mit erhöhtem Stromverbrauch in der Nacht angewendet (jährlicher Energiebezug über 5 000 kWh).

Ausrüstung der Messstelle: In der Regel Einfachtarifmessung. Der Wechsel zur Doppeltarifmessung (Produkt NS DT) kann vom Kunden (Eigentümer) beantragt werden. Die Anpassungen der Installationen gehen zu seinen Lasten.

Ausrüstung der Messstelle: Doppeltarifmessung mit Tarifumschaltung. Einschalt- und Aufheizzeiten von Geräten wie Boilern werden von der BKW festgelegt.

Einschalt- und Aufheizzeiten von Geräten wie Boilern werden von der BKW festgelegt. Preisinformationen

Preisinformationen exkl. MWSt

inkl. MWSt

Grundpreis (CHF / a)

96.00

103.68

Arbeitspreis (Rp. / kWh)

11.80

12.74

0.40

0.43

NS ET

exkl. MWSt

inkl. MWSt

114.00

123.12

12.20

13.18

Arbeitspreis Niedertarif 21–7 Uhr (Rp. / kWh)

6.10

6.59

Systemdienstleistungen Swissgrid1 (Rp. / kWh)

0.40

0.43

NS DT

Systemdienstleistungen Swissgrid1 (Rp. / kWh)

Grundpreis (CHF / a) Arbeitspreis Hochtarif 7–21 Uhr (Rp. / kWh)

Abgaben (Rp. / kWh)

Abgaben (Rp. / kWh) Gesetzliche Förderabgabe2

1.50

1.62

Gesetzliche Förderabgabe2

1.50

1.62

Abgabe an die Gemeinde3

1.50

1.62

Abgabe an die Gemeinde3

1.50

1.62

Die BKW erhebt bei den Kunden die von der Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) für das Übertragungsnetz. Die gesetzliche Förderabgabe gilt unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber. Sie beinhaltet zurzeit die gesetzliche Förderabgabe KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) sowie die Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische. 3 Ob und in welcher Höhe die Gemeindeabgabe erhoben wird, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Siehe Gemeindeabgabeliste unter www.bkw.ch/gemeindeabgabe 1 2

Bei den Preisen inkl. 8 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch

Gültigkeit Preise gültig ab 1. Januar 2017

Ergänzende Bestimmungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BKW Energie AG für den Netzanschluss und die Netznutzung.